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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend die Übernahme des Betriebes der schmalspurigen Eisenbahn von Apples nach L'Isle durch die Gesellschaft der Eisenbahn Bière-Apples-Morges, resp. die Gesellschaft der Jura-Simplon-Bahn.

(Vom 2. Dezember 1896.)

Tit.

Mit Schreiben vom 9. August 1896 hat der Verwaltungsrat der Eisenbahn von Apples mich L'Isle, mit Site in L'Isle, dem Eisenbahndepartement die Mitteilung gemacht daß der Betrieb seiner Linie infolge vertraglicher Vereinbarung der Eisenbahngesellschaft Bière-Apples-Morges, mit Sitz in Lausanne, übergeben werden solle und daß, da der Betrieb der letztern Linie zur Zeit von der Gesellschaft der Jura-Simplon-Bahn geführt werde, diese Verwaltung sich bereit erklärt habe, an Stelle der Bisenbahn Bière-ApplesMorges deo Betrieb der neuen Linie zu übernehmen. Der Verwaltungsrat ersucht um Genehmigung des vorgelegten Betriebsvertrages vom 1. Juli 1896 im Sinne des Art. 10 des Bundesgesetzes vom 23. Dezember 1872 über den Bau und Betrieb der Eisenbahnen auf dem Gebiete der schweizerischen Eidgenossenschaft.

Die Eisenbahngesellschaft Bière-Apples-Morges übernimmt die Besorgung des gesamten Betriebsdienstes der Linie Apples-l'Isle auf Rechnung und Gefahr der Eigentumsgesellschaft. Diese letztere hat sich nur das Recht gewahrt, die Tarife und Fahrpläne nach eigenem Ermessen festzusetzen.

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Als Entschädigung für die Betriebsführung hat die Eigentumsverwaltung der Gesellschaft Bière-Apples-Morges die sämtlichen aus dem Betrieb erwachsenden Kosten, zuzüglich 10 °/o für allgemeine Unkosten, zu vergüten; ferner ist eine Aversalsumme von Fr. 1;575 pro Jahr für die Übernahme der Folgen von Beschädigungen, Verlusten, Irrungen, Brandfällen, sowie von Unfällen an Personen und Material auf dem Gemeinschaftsbahnhof und der Linie ApplesL'lsle xu bezahlen. Die Gesellschaft Apples-L'Isle hat der betrifbsfiihrenden Verwaltung eine Garantiesumme von Fr. 15,000 zu übergeben, welche zur Deckung allfälliger Betriebsdeficite bestimmt ist.

Die Auslagen für Vollendungs- und Erweiterungsbauten, für Vermehrung des Rollmaterials, der Gerätschaften und des Mobiliars, sind der Gesellschaft der Linie Bière-Apples-Morges unter Zuschlag von 8 °/o für allgemeine Verwaltung, für Studien und Bauleitung zurückzuerstatten. Dieser Zuschlag kommt bei Erwerbung von Rollmaterial i» Wegfall.

Der Vertrag ist. fest abgeschlossen bis 31. Dezember 1897 und «rneuert sich von da ab von Jahr zu Jahr, sofern er nicht von der Gesellschaft Apples L'Isle wenigstens ein Jahr und von derjenigen von Bière-Apples-Morges wenigstens 10 Monate zum voraus gekündet wird.

Da der Betrieb der Linie Bière-Apples-Morges durch Vertrag vom 6. April '1895 der Gesellschaft der Jura-Simplon-Bahn übertragen wurde, so hat sich die erstere Verwaltung vorbehaltet), ihrerseits auch den Betrieb der Linie Apples-L'Isle dieser Verwaltung zu übergeben. Die Verwaltung der Jura-Simploü-Bahn hat, sich bereit erklärt, an Stelle der Gesellschaft Biere-Applea-Morges den Betrieb der Linie Applee-L'Isle zu den Bedingungen des Vertrages zu übernehmen, mit dem Vorbehalte, daß ihr die Garantiesumme von Fr. 15,000 eingehändigt werde und die Gesellschaft der Eisenbahn Bière-Apples-Morges die Garantie für vollständige Zahlung aller Summen übernehme, welche die Jura-Simplon-Bahn auf Grund des Betriebsertrages zu fordern berechtigt ist.

Der Staatsrat des Kantons Waadt hat mit Schreiben vom 8. September 1896 mitgeteilt, daß er den abgeschlossene!! Vertrag zur Genehmigung nur empfehlen könne. Da dieser Vertrag nichts enthält, was mit der Bundesgesetzgebung in Widerspruch stellen würde, so schließen auch wir uns dieser Empfehlung au und beehren uns, Ihnen, Tit., zu beantragen,
dem Vortrug betreffend die Übernahme des Betriebes der schmalspurigen Eisenbahn von Apples nach L'Isle durch die Gesellschaft der Eisenbahn Bière-Apples-Morges, resp. durch die Jura-Simplon-Bahn, die Genehmigung unter dea

1000 üblichen Vorbehalten durch Annahme des nachstehenden Beschlussesentwurfes zu erteilen.

Genehmigen Sie, Tit., die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

B e r n , den 2. Dezember 1896.

Im Namen des schwei?. Bundesrates.

Der B u n d e s p r ä s i d e n t : A. Lachenal.

Der Kanzlers der Eidgenossenschaft: Ringier.

1001 (Entwurf.)

Bundesbeschlnß betreffend

die Übernahme des Betriebs der schmalspurigen Eisenbahn von Apples nach L'Isle durch die Gesellschaft der Eisenbahn Bière-Apples-Morges, resp. durch die Gesellschaft der Jura-Simplon-Bahn.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht 1. eines Schreibens des Verwaltuogsrates der Eisenbahn von Apples nach Llsle vom 9. August 1896, nebst zugehörigem Vertrag; 2. einer Botschaft des Bundesrates, vom 2. Dezember 1896, beschließt: 1. Dem unterm 1. Juli 1896 abgeschlossenen Vertrag bet reffend die Übernahme des Betriebes der schmalspurigen Eisenbahn von Apples nach L'Isle durch die Verwaltung der Eisenbahn BièreApples-Morges, resp. durch diejenige der Jura-Simplon-Bahn, wird die Genehmigung unter der Bedingung erteilt, daß für die Erfüllung der von den Betriebsgesellschaften übernommenen gesetzlichen und konzessionsmäßigen Pflichten im Sinne des Art. 28 dos Bundesgesetzes vom 23. Dezember 1872 über den Bau und Betrieb der Eisenbahnen auf dem Gebiete der schweizerischen Eidgenossenschaft auch die Gesellschaft der Eisenbahn von Apples nach L'Isle haftet.

2. Der Bundesrat ist mit der Vollziehung dieses Beschlusses beauftragt.

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09.12.1896

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