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Schweizerisches Bundesblatt.

48. Jahrgang. II.

Nr. 14.

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1. April 1896.

Berich des

Bundesrates an die Bundesversammlung über

seine Geschäftsführung im Jahre

1895

G, Post- und Eisenbahndepartement, I. Eisenbahnwesen.

A. Allgemeines.

1. Organisation und Personal.

Änderungen bezüglich der Organisation des Departements sind im Berichtsjahre nicht zu verzeichnen. Für das administrative Inspektorat hatte es, wie im Vorjahr, bei der provisorischen Organisation sein Bewenden. Dem technischen Inspektorat wurde zu Arbeiten für die Landesausstellung vorübergehend Aushülfe beigestellt, wofür Sie den erforderlichen Kredit bewilligten.

Personal Wechsel fand nur in der Stelle des Adjunkten des Departementssekretärs statt, indem der bisherige Inhaber infolge Übertrittes in die Stadtverwaltung gegen Schluß des Jahres um seine Demission einkam. Er wurde einstweilen bloß provisorisch ersetzt.

Bundesblatt. 48. Jahrg. Bd. II.

39

590

2. Gesetze, Verordnungen, Postulate.

Nach unbenutztem Ablauf der Referendumsfrist erklärten wir das Bundesgesetz betreffend das S t i m m r e c h t der A k t i o n ä r e von Eisenbahngesellschaften uud die Beteiligung des S t a a t e s bei d e r e n V e r w a l t u n g , vom 28. Juni 1895, mit dem 18. Oktober 1895 in Kraft, indem wir gleichzeitig den davon betroffenen Gesellschaften bis 31. Dezember des Berichtsjahres Frist setzten, binnen welcher sie ihre Statuten mit den Vorschriften des Gesetzes in Einklang zu bringen hatten.

Sodann unterbreiteten wir Ihnen mit Botschaft vom 11. November 1895 den Entwurf eines neuen B u n d e s g e s e t z e s ü b e r das R e c h n u n g s w e s e n der E i s e n b a h n e n . Der Ständerat behandelte die Vorlage iu der ordentlichen Wintersession, während die Beratung durch den Nationalrat auf eine außerordentliche Frühjahrssession des folgenden Jahres verschoben wurde.

Andere das Eisenbahnwesen betreffende Gesetze kommen für das Berichtsjahr nicht in Frage.

In Anwendung des Ari. 31 des Eisenbahngesetzes erließen wir am 5. Februar 1895 eine V e r o r d n u n g betreffend den U n t e r h a l t des R o l l m a t e r i a l s der schweizerischen Eisenbahnen. Ferner setzten wir durch Beschluß vom 4. Juni 1895 allgemein gültige Bestimmungen über die Maximalgeschwindigkeit der Züge der schweizerischen Eisenbahnen fest.

Die im vorjährigen Berichte erwähnten, in Verfolgung der M o t i o n e n der Herren C u r t i und C o r n a z (Eisenbahnreform und Rückkauf) unternommenen Arbeiten zur Ermittelung der beim konzessionsmäßigen Rückkäufe der Hauptbahnen zu bezahlenden Entschädigungen sind im Februar 1895 zum vorläufigen Abschluß gelangt. Es liegt darüber ein eingehender Bericht mit ausführlichem Zahlenmaterial vor. Mit Rücksicht auf die vorhandenen Zweifel über die Bedeutung verschiedener, bei der Berechnung der Entschädigungen in Betracht kommenden Bestimmungen der Konzessionen sah sich das Eisenbahndepartement veranlaßt, die ganze Arbeit zunächst einer Kommission von Sachverständigen zur Prüfung und Begutachtung vorzulegen. Diese Kommission hat nach einläßlicher Prüfung eine Abänderung der Berechnungen in dem Sinne als notwendig bezeichnet, daß alle Aktivbestände, welche nicht zum konzessionsmäßigen Rückkaufsobjekte gehören, wie Nebengeschäfte, Liegenschaften,
verfügbare Mittel, von der Berechnung auszuschließen seien. Im fernem wurde hervorgehoben, daß bei Bahnunternehmungen, deren Netz konzessionmäßig in verschiedene Rückkaufsobjekte zerfällt, für jedes Objekt eine gesonderte Rechnung erstellt werden

591 sollte, insofern nicht durch Vereinbarung mit den Bundesbehörden eine Zusammenfassung der konzessionsmäßig getrennten Linien zu einem einheitlichen Rückkaufsobjekt stattfinde. Die Kommission überzeugte sich indessen, daß für diese neuen Berechnungen das erforderliche Material nicht vorliege und daß vor allem durch eine Revision des Eisenbahnrechnungsgesetzes für eine zweckentsprechende Rechnungsstellung seitens der Bahnverwaltungen gesorgt werden müsse. Der Bundesrat hat Ihnen, wie oben erwähnt, den Entwurf eines neuen Bundesgesetzes über das Rechnungswesen der Eisenbahnen vorgelegt, nach dessen Inkrafttreten es erst möglich sein wird, die vorbesprocheoen Berechnungen für die Zwecke des konzessionsmäßigen Eisenbahnrückkaufes zu Ende zu führen.

Mit der Frage der Aufstellung b e s o n d e r e r B e s t i m m u n g e n für den Bau und Betrieb von N e b e n b a h n e n hat sich das Departement selbst eingehend befaßt und darüber u. a. auch das Gutachten eines außerhalb der Verwaltung stehenden Fachmannes eingeholt. Wir hoffen, bald in der Lage zu sein, Ihnen das Resultat der daherigen Studien unterbreiten zu können. Ebenso werden wir uns angelegen sein lassen, Ihnen die verlangte Vorlage betreffend E r h ö h u n g der K o n z e s s i o n s g e b ü h r e n in nächster Zeit zu machen.

3. Internationale Verhältnisse.

In Sachen der t e c h n i s c h e n E i n h e i t i m E i s e n b a h n w e s e n ist vorerst anzuführen, daß die Begrenzungsprofile der im internationalen Eisenbahnverkehr zugelassenen Personen- und Güterwagen, wie im vorjährigen Geschäftsbericht erwähnt, mit Berücksichtigung der von den einzelnen Verbandsstaaten gewünschten Änderungen und Ergänzungen einer Neubearbeitung behufs Ausgabe in etwas veränderter Form (Heftausgabe) unterworfen wurden.

Nachdem die Regierungen der beteiligten Staaten sich mit dem ihnen mitgeteilten Entwurf einverstanden erklärt hatten, fand gegen Ende des Jahres die Versendung der neuen Profilsammlung statt.

Die Nachträge uad Ergänzungen pro Ende 1894 der Vorschriften beziehungsweise Verzeichnisse über die zugelassenen Maximalradstände der Personen- und Guterwagen im internationalen Verkehr kamen im Juli ebenfalls zur Versendung.

In Art. Ili des Schlußprotokolls über die Verhandlungen der internationalen Berner Konferenz vom Mai 1886 betreffend die technische Einheit im Eisenbahnwesen ist die Veranstaltung einer neuen Konferenz vorgesehen, wenn eine Vervollständigung oder Änderung der vereinbarten Bestimmungen wünschenswert erscheinen sollte. Da die Wünschbarkeit eines weitem Ausbaues der Verein-

592 barungen von 1886 im Konferenzwege verschiedenerseits, namentlich auch vom Verbände der schweizerischen Eisenbahnverwaltungen, betont worden war, so glaubten wir, daß es an der Zeit sein dürfte, eine neue (dritte) Konferenz zu veranlassen, und erließen, unter Mitteilung eines Programmentwurfs und einer Sammlung hierseits vorbereiteter Dokumente über die in Aussicht zu nehmenden Verhandlungsgegenstände, eine bezügliche Einladung sowohl an die den Vereinbarungen von 1886 beigetretenen, als auch an diejenigen Staaten des Kontinents, welche diesen Vereinbarungen bis jetzt, ferngeblieben sind, mit gleichzeitiger wiederholter Einladung an letztere, sich dem Verbände ebenfalls anzuschließen.

Am 16. Juli 1895 fand endlich die Unterzeichnung der Z u S a t z v e r e i n b a r u n g (betreffend Revision des § l der Ausfuhrungsbestimmungen und der Anlage 1) zum i n t e r n a t i o n a l e n Ü b e r e i n k o m m e n ü b e r d e n E i s e n b a h n f r a c h t v e r k e h r statt und am 18. Dezember folgte die Hinterlegung der Ratifikationsurkunden durch die Vertreter der Vertragsstaaten, mit Ausnahme jedoch Österreich-Ungarns und der Niederlande, in welchen Staaten die parlamentarische Ratifikation noch nicht erteilt war.

Bezüglich des Z u s a t z a r t i k e l s zum gleichen Übereinkommen, betreffend die Aufnahme neuer Staaten, vom 20. September 1893, steht noch die Ratifikation Deutschlands und der Niederlande aus.

Die anfänglich für den Herbst des Berichtsjahres in Aussicht genommene e r s t e R e v i s i o n s k o n f e r e n z (nach Art. 59 des Übereinkommens) mußte auf das Frühjahr des folgenden Jahres verschoben werden.

Das Nähere über diese auf das internationale Übereinkommen bezüglichen Verhandlungen findet sich in dem auf die Thätigkeit des Departements des Auswärtigen, politische Abteilung, bezüglichen Teile des Geschäftsberichtes angegeben, auf den wir daher hier zu verweisen uns gestatten.

Das Gleiche gilt in Bezug auf die weitere Verfolgung der Angelegenheit des S i m p l o n d u r c h s t i c h e s bei der italienischen Regierung. Wir führen an dieser Stelle bloß an, daß nach längeren in Bern zwischen den Delegierten Italiens und der Schweiz gepflogenen Verhandlungen am 25. November ein S t a a t s v e r t r a g betreffend B a u u n d B e t r i e b e i n e r E i s e n b a h n d u r c
h d e n S i m p l o n , von B r i g n a c h D o ' m o d o s s o l a , zur Unterzeichnung gelangte. Wir werden später in der Lage sein, Ihnen denselben zur Genehmigung vorzulegen.

An der im Juni des Berichtsjahres in London abgehaltenen fünften Session des i n t e r n a t i o n a l e n E i s e n b a h n k o n g r e s s e s ließen wir uns vertreten. Wie bisher wurde auch für das Jahr 1895 ein Beitrag an das Unternehmen geleistet.

593

B. Specielle Mitteilungen betreffend Bau und Betrieb der Eisenbahnen.

1. Rechtliche Grundlagen der Eisenbahnnnternehmungeu.

Von 27 aus dem Vorjahr hängigen und 22 im Berichtsjahr neu hinzugekommenen K o n z e s s i o n s g e s u c h e n fanden 8 durch Erteilung der Konzession, eines durch Nichteintreten, 2 durch Rückzug (beziehungsweise Verweigerung der Bewilligung zur Straßenbenutzung) ihre Erledigung. Ferner entsprachen Sie einem Ihnen noch im Vorjahr unterbreiteten Gesuche, während 4 Ihnen gegen Schluß des Berichtsjahres vorgelegte Konzessionsbegehren erst im folgenden Jahre zur Behandlung kamen. Aus verschiedenen Gründen mußten als unerledigt auf das folgende Jahr übertragen werden 34 Konzessionsgesuche, von denen indessen noch eine Anzahl thatsächlich als hinfällig betrachtet werden dürfen.

Auf ein Gesuch um E r n e u e r u n g einer erloschenen K o n z e s s i o n beschlossen Sie nicht einzutreten. Ein gleiches Gesuch war auf Ende 1895 noch unerledigt.

K o n z e s s i o n s ä n d e r u n g e n bewilligten Sie in 8 Fällen ; ein bezügliches Gesuch mußte auf 1896 übertragen werden.

K o n z e s s i o n s ü b e r t r a g u n g e n wurden 3 vorgenommen, wovon eine in Verbindung mit Konzessionsäuderung.

Infolge unbenutzten Ablaufs der Fristen e r l o s c h e n im ganzen 6 Konzessionen.

F r i s t v e r l ä n g e r u n g e n bewilligten Sie in 2 bestrittenen Fällen, auf ein Gesuch traten Sie nicht ein. Gestützt auf die von Ihnen erhaltene Ermächtigung erstreckten wir von uns aus die Fristen für 33 Projekte. Eine Anzahl noch im Berichtsjahre eingereichte Gesuche fanden erst zu Anfang 1896 ihre Erledigung.

B e t r i e b s vertrage wurden 5 von Ihnen genehmigt; 2 weitere im Berichtsjahr eingereichte bezügliche Gesuche fanden ihre Erledigung erst im folgenden Jahre.

Auf 7 neuen Linien, beziehungsweise Zweiglinien oder Fortsetzungen, gestatteten wir nach vorangegangener Untersuchung die E r ö f f n u n g des Betriebes.

Auf Ende des Betriebsjahres bestanden im ganzen 87 K o n z e s s i o n e n von n o c h n i c h t e r ö f f n e t e n , teilweise im Bau begriffenen B a h n e n in Kraft. Von der Aufzählung sehen wir wie letztes Jahr ab.

594

Ferner wurden die S t a t u t e n von 6 neugegriindeten Gesellschaften, sowie in 11 Fällen S t a t u t e n ä n d e r u n g e n von uns genehmigt. Einige diesfällige Vorlagen konnten erst im folgenden Jahre behandelt werden, insbesondere zwei, welche durch das Bundesgesetz vom 28. Juni 1895, betreffend das Stimmrecht der Aktionäre von Eisenbahngesellschaften und die Beteiligung des Staates bei deren Verwaltung, veranlaßt waren.

Wir kamen ferner in den Fall, bezüglich Z a h l und V e r t e i l u n g der s t a a t l i c h e n V e r t r e t e r in zwei Bahnverwaltungen einen E n t s c h e i d im Sinne von Art. 6 des citierten Gesetzes treffen zu müssen.

2. Finanzausweise und Kantionen.

Für 6 Linien wurde der F i n a n z a u s w e i s vorgelegt und genehmigt. Einige solcher Vorlagen waren auf Jahresschluß noch unerledigt.

K a u t i o n e n waren auf Schluß des Berichtsjahres keine hinterlegt.

3. Expropriation.

Im Laufe des Jahres wurden 3 neue S c h ä t z u n g s k o m m i s s i o n e n bestellt und eine große Zahl von infolge Ablebens oder Rücktrittes notwendigen Ersatzwahlen von uns selbst getroffen und bei dem Bundesgerichte, beziehungsweise den Kantonsregierungen veranlaßt.

E i n s p r a c h e n g e g e n die Ab t r e t u n g s p f l i e h t gelangte nur eine zur gesonderten Behandlung, während eine Reihe anderer bei Anlaß der Plangenehmigungen ihre Erledigung fanden.

Begehren um sofortige Einweisung in den Besitz im Sinne von Art. 46 des Expropriationsgesetzes wurde in 6 Fällen entsprochen.

Die Anwendung des a u ß e r o r d e n t l i c h e n E x p r o p r i a t i o n s v e r f a h r e n s wurde unter 3 Malen nachgesucht und bewilligt.

Überdies wurden auch im Jahre 1895 wieder eine große Zahl von Gesuchen, Beschwerden etc. aller Art, die sich auf Expropriationsverhältnisse bezogen, vom Eisenbahndepartement direkt erledigt.

595 4. Pfandbach.

Im Berichtsjahr wurden nach vorausgegangener Publikation 8 V e r p f ä n d u n g e n an 8 Bahngesellschaften bewilligt, für einen Gesamtbetrag von Fr. 137,335,000.

Vom Pfandbuchführer wurden mit dem V e r m e r k des Pfandbucheintrages 439,903, mit dem Löschungszeichen 363,770 Stück Obligationen versehen und die entsprechenden E i n t r a g u n g e n im P f a n d b u c h vorgenommen, gegenüber 10,402, beziehungsweise 5404 Stück im Vorjahr.

, 5. Bahnban und Bahnunterhalt.

Technische Kontrolle.

I. Neue Bahnlinien.

Wie aus der nachstehenden Tabelle ersichtlich ist, befanden sich während des Berichtsjahres im ganzen 24 Bahnlinien im Bau, bezw. im Stadium der Projektgenehmigung, in dieser Zahl sind außer den 14 Ende 1894 unvollendet gebliebenen Linien die folgenden 10 neu hinzugekommenen Bahnstrecken enthalten: Sihlwald-Sihlbrugg, Spiez-Erlenbach, Apples-l'Isle, Verbindungsgeleise Plainpalais-Cornavin in Genf, Rheineck-Walzenhausen, Tramway Platte-Oberstraß in Zürich, Luganeser Tramway, Lausanner Tramway, Tramway Aubonne-Allaman, Tramway der Landesausstellung in Genf.

Gewöhnlicher Baulänge. Minimalradius.

Baulinien.

Brllcken

Tunnel.

Ili Maxiüber 10 m.

"3 = o malsteiGesamtGesamtgung. Zahl. länge. Zahl. länge. 111

zg*

km.

m.

»/o»

m.

16,405

300 300 300

12 10

2 2

5308 243

10

6 7

2940 971"

24,801

300 300 250

4.022 J

155

31,6

200 200

16 15

--

--

m.

Normalsp urb ahnen.

Nordostbahn : **o. Etzweilen-Schaffhausen . . . .

b Thalweil-Zu» c . Eglisau-Schaffhausen . . .

Gotthardbahn : a. Luzern-Immensee b Zug-Goldau *Huttwil-Wolhusen Seethalbahn : *Lenzburg-Wildegg Sihlthalbahn : Sihlwald-Sihlbru"g Spiez-Erlenbach Übertrag

17,081 1

17,880

16,710 15,804

w 4,196 ï

10,170

127,019

* 1895 eröffnet.

** Teilweise 1894 und teilweise 1895 eröffnet.

1

7,5

10,2

1

760

25 __

18

10222

3 6 5

659 726

5 4 2 6

5 9 1

221 561 40

2 1 5

1

23

2

3

119

1 3

33

2725

29

376

Wovon 8.2tó km. auf badischem Gebiet.

» Wovon 3 Stationen auf badischem Gebiet.

|

Gewöhn- MaxiTunnel.

licher malsteiBaulange. Minimalgung. Zahl. Gesamtradius.

länge.

Baiilinien.

Übertrag

km.

m.

°/oo

127,oi9

--

--

18

35 25 25

_

10,762

100 100 100

1 571

30

34,i

'120 M20 !160

130 177,5

Brllcken über 10 m.

GesamtZahl. länge.

& o (±|5 -° = ^ o^

§1 =

«t 03

m.

m.

10222

S i .| c N

33

2725

29

6

282

6 14 3

Schmalspurbahnen (reine).

*Biere-Apples-Morges Landquart-Chur-Thusis Apples-l'Isle Genfer Schmalspurbahnen (Straßenbahn) : Verbindungs- und Güterlinien Plainpalais-Cornavin

19.806 41,139

2

Seilbahnen.

Cossonay-gare J. S *Dolderbahn in Zürich Rheineck-Walzeuhausen .

* 1895 eröffnet.

1 .21 5

0,810

.

. .

1,226

Übertrag

203,048

--

260,3

--

' Radin s iu don Aiisweichniigen.

-- ?,

-- 378

20

10600

2 1 2 i

-- 3

-- 150

2

42

3157

60

Gewöhn1'unnel.

Maxilicher Baulänge. Minimal- malsteiGesamtradius. gung. Zahl. länge.

Baiilinieu.

Übertrag

km.

m.

o/oo

203,048

--

--

20

15

51

--

16 18 30 20

70 55 50

E rücken üb ;r 10 m.

GesamtZahl. länge.

m.

10600

IM -l=i OE>

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IJ

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m.

42

3157

--

--

60

Tramways.

*Basler Straßenbahnen Centrale Zürichbergbahn: *a. Pfauen-Fl untern *6. Platte-Oberstraß St. Moritz Dorf-Bad .

Luganeser Tramway Lausanuer Tramway (inkl. Abzweigung nach Lutry) Aubonne-Allainan Tramway der Landesausstellung in Genf Total

* 1895 eröffnet.

2,777 1.781 1,463 1,645 4,494 ) 10,844 2,607 1 2,473 231,082

' Noch unbestimmt.

20 40 25 --

47.21 112,7V

-- -- --

-- -- --

-- 1

4 5 4 3 5

--

17

._

16 3

60 25

--

--

--

--

i

--

20

10600

43

3174

100

599 Außer diesen Linien haben wir uns mit Vorprojekten für zwei weitere Bahnen, und zwar für die G ü r b e t h a l b a h n und die e l e k t r i s c h e S t r a ß e n b a h n in St. G a l l e n zu befassen gehabt.

Bei der erstgenannten Bahnlinie handelte es sich um Schwierigkeiten in Bezug auf den Anschluß der neuen Bahn an den Bahnhof Bern. Die Angelegenheit konnte in baulicher Hinsicht so weit erledigt werden, als dies vor Konstituierung einer Gürbethalbahngesellschaft möglich schien.

Betreffend die projektierte elektrische Straßenbahn in St. Gallen haben wir uns veranlaßt gesehen, das Gesuch der Konzessionäre der genannten Linie um Gestattung einer Niveaukreuzung ihrer Bahn mit den Vereinigten Schweizerbahnen und der Straßenbahn St. Gallen-Gais beim Bahnhof St. Gallen entsprechend der hierseits in solchen Fällen stets befolgten Praxis ablehnend zu bescheiden.

*

>>

*

Abgesehen von den als Beilagen zu Konzessionsgesuchen eingelangten graphischen Darstellungen, sowie den besonderen Vorlagen für Rollmaterial wurden folgende P l a n v o r l a g e n für den Bau neuer Linien im Berichtsjahr behandelt : Allgemeine Baupläne und Profile: Situationspläne 33 Längenprofile 23 Sammlungen von Querprofilen 13 Total- 69 Normal- und Specialpläne: Normalpvofile für Unterbau 8 Tunnelbauten 6 Brücken und Durchlässe 248 Wegbauten 9 Oberbau 21 Stationen und Haltstellen 24 Stationserweiterungen 17 Stationshochbauten 60 Übrige Stationseinrichtungen 6 Mechanische Einrichtungen für Seilbahnen 19 Leitungen und Kraftstationen für elektrische Bahnen . . . 21 Wärterhäuser und Bahnabschluß .

19 Signale, Centralweichenstellungen u n d Riegelungen . . . .

8 Total 466 Laut den Kostenvoranschlägen der in vorstehender Tabelle aufgeführten 24 Bahnlinien erreichen die Ausgaben für den Bau derselben den Gesatntbetrag von rund Fr. 54,100,000.

600

Die einzelnen B a u l i n i e n geben uns zu folgenden Bemerkungen Anlaß : Nach Überwindung der im Emmersbergtunnel bei Schaffhausen eingetretenen außerordentlichen Bauschwierigkeiten gelang es, die auf der Linie E t z w e i l e n - S c h a ff h a u s e n noch im Rückstand gebliebene kurze Strecke von Feuerthalen nach Schaffhauseu am 2. April dem Betrieb zu übergeben.

Auf der Linie T h a l w e i l - Z u g sind die Batiarbeiten fast durchweg im Gange. Vom Sihlthal bis zur Lorze ist der Unterbau inklusive Albistunnel vollendet.

Im Horgerbergtunnel war zu Ende des Berichtsjahres der Firststollen im ganzen auf 83 °/o der Tunnellänge vorgetrieben; Vollausbruch und Mauerung waren entsprechend vorgeschritten.

Am Ende des Berichtsjahres blieben noch einige zwischen der Bahngesellschaft und den beiden Regierungen von Zürich und Zug entstandene Differenzen betreffend die innere Gestaltung der Stationen und deren Zufahrten zu erledigen.

Die Bauarbeiten der Linie E g l i s a u - S c h a f f h a u s e n wurden im März des Berichtsjahres am Viadukt über den Rhein bei Eglisau begonnen und waren an demselben, solange die Witterung es erlaubte, in vollem Gang. In Angriff genommen waren zu Ende 1895 sodann die Erdarbeiten im Rafzerfeld und der Tunnel bei Neuhausen. Die Erledigung des Bauprojektes auf badischem Gebiet hatte sich verzögert, und wie uns die badische Regierung mitteilte, konnte dem in unserm letztjährigen Bericht erwähnten Gesuch der Nordostbahn und einiger Schweizergemeinden um Verlegung der projektierten badischen Station Jestetten von der östlichen auf die westliche Seite dieser Ortschaft nicht entsprochen werden.

Auf der Linie L u z e r n - I m m e n s e e wurden die Arbeiten in den Tunneln bei Luzern in normaler Weise gefördert; auf der übrigen Strecke bis Immensee sind dieselben fast durchgehends in Angriff genommen und streckenweise wesentlich vorgeschritten, so namentlich zwischen Meggen und Imtnensee.

Am Tunnel bei Zug der Linie Z u g - G o l d a u ist der Firststollen auf cirka 60 % der Länge durchgeschlagen.

Auf den Strecken Zug-Lothenbach und Walchwil-Goldau sind die Unterbauarbeiten an verschiedenen Stellen begonnen und mehrere Kunstbauten erstellt.

Wesentlich gefördert sind die Arbeiten auf der Strecke Lothenbach-Walen wil.

601 In Bezug auf das im Berichtsjahr eröffnete Teilstück L e n z b u r g - W i l d e g g der schweizerischen Seethalbahn heben wir hervor, daß wir einem Projekt der Bahnverwaltung Über Erstellung eines eigenen Aufnahmsgebäudes mit Güterschuppen behufs Einfuhrung eines unabhängigen Dienstes auf der von der Seethaibahn bisher mitbenutzten Station Lenzburg der aargauischen Südbahn die Genehmigung nicht erteilen konnten. Im vorliegenden Fall mußten wir nämlich das Bestehen von zwei nebeneinander liegenden Stationen mit besonderem Personal als einen Übelstand ansehen und konnten darin eine Übereinstimmung mit der im Art. 30 des Eisenbahngesetzes niedergelegten Tendenz zur Erleichterung des durchgehenden Verkehrs auf den schweizerischen Eisenbahnen nicht erkennen.

Mit der Fortsetzung der Sihlthalbahn von S i h l w a l d n a c h S i h l b r u g g wird der unmittelbare Anschluß dieser Bahn an die Hauptlinie Thalweil-Zug in der gemeinsamen Station Sihlbrugg bezweckt.

Eine erhebliche Arbeit erforderte die Behandlung des Ende 1894 noch unerledigten Teils der Bauprojekte für die Schmalspurbahn L a n d q u a r t - C h u r - T h u s i s , namentlich in Anbetracht der in mehreren Tracé- und Stationsfragen stark auseinandergehenden Ansichten der Kantons- und Gemeindebehörden und der beteiligten Bahngesellschaften. Als solche streitige Punkte erwähnen wir die Lage der Station Thusis, die Führung des Bahntracés zwischen den Stationen Rothenbrunnen und Rotels und den Anschluß der Schmalspurbahn an den Bahnhof Chur der Vereinigten Schweizerbahnen.

In T h u s i s wünschte die Bahngesellschaft aus Betriebs- und finanziellen Rücksichten die Bahnstation möglichst im Thal anzulegen, während die Gemeindebehörde, von der Kantonsregierung unterstützt, die Placierung der Station auf Höhe der Ortschaft verlangte. Es wurde schließlich einem Mittelprojekt die Genehmigung erteilt, welches bei vollständiger Wahrung der wirklichen lokalen Bedürfnisse von Thusis die bedeutenden Mehrkosten und die unsichere Lage der Zufahrtslinie zu der hoehliegenden Station vermeidet und gleichzeitig die Frage des Tracés einer späteren Fortsetzung der Bahn nach dem Schyn (Albulabahn) unpräjudiziert läßt.

Für die 4 km. lange B a h n s t r e c k e z w i s c h e n R o t h e n b r u n n e n und R o t e l s verlangte die Regierung von Graubünden eine
Verlegung des am Fuße der Berghalde projektierten Bahntracés, d. h. die Führung der Linie in gerader Richtung längs des auf dem linken Ufer des Hinterrheins bestehenden Wuhres. Abgesehen von gewissen Betriebsvorteilen und der Schonung eines dem Staat gehörenden größeren Landkomplexes hielt die kantonale Regierung

602 diese Tracéverlegung als im Interesse der Sicherung des vom Bund subventionierten Rheinkorrektionswerkes liegend, während das Landtracé im Gegenteil die Durchführung der vom Bundesrat als integrierenden Bestandteil dieses Werkes anerkannten Anschlämmung und Erhöhung des Hinterlandes durch mehrfache Durchschneidung der Kolmatierungsbecken wesentlich erschweren würde. Nachdem die Bahnverwaltung sich hauptsächlich aus finanziellen Gründen geweigert hatte, auf den Vorschlag der Kantonsregierung einzutreten, wurde schließlich unter Mitwirkung des Departements des Innern eine Verständigung erzielt, wonach die Bahngesellschaft die Rheinlinie ausführen zu wollen erklärte, der Kanton, unterstützt vom Bund, dagegen einen Beitrag an die Mehrkosten dieser im Interesse des Korrektionswerkes liegenden Traceführung bewilligte. Nachdem durch das vereinbarte Normalprofil der Bahn den Anforderungen in Bezug auf Solidität und Betriebssicherheit der Anlage in hinlänglicher Weise Rechnung getragen war, nahmen wir keinen Anstand, der Verlegung der Bahnlinie au den Rhein zuzustimmen, und mit Beschluß vom 12. Juni 1895 wurde dann dieser Tracévariante die generelle Genehmigung erteilt.

Nach dem ursprünglichen Projekt der Rhätischen Bahn war für die Stadt C h u r eine besondere, in der Nähe des bestehenden Bahnhofes der Vereinigten Schweizerbahnen gelegene, von demselben aber ganz getrennte und unabhängige Station vorgesehen. Gegen dieses Vorhaben wurde allseitig protestiert und für die Schmalspurbahn ein richtiger Anschluß sowohl für den Personen- als den Güterverkehr an den bestehenden Bahnhof Chur verlangt. Infolge dieser Verlangen legte die Bahnverwaltung ein neues Projekt mit direkter Einführung der Schmalspurbahn in den bestehenden Bahnhof vor, welches Projekt immerhin eine eigene Personenstation mit besonderem, jenseits der Betriebsgeleise der Vereinigten Schweizerbahnen gelegenen Aufnahmsgebäude in Aussicht nahm. Seitens der Direktion der Vereinigten Schweizerbahnen wurde aber gegen die Abtretung ihres Eigentums, bezw. die Mitbenutzung desselben Einsprache erhoben, solange die Rhätische Bahn nicht einen dem Betrieb der Vereinigten Schweizerbahnen und deren Werkstätten besser entsprechenden und dem Übergangsverkehr genügenden Plan vorlege. Nach sorgfältiger Prüfung dieser Angelegenheit mußten auch wir den Anspruch
der Schmalspurbahn auf vollständige Unabhängigkeit von der Hauptbahn im Bahnhof Chur als nicht annehmbar bezeichnen und das Verlangen der Vereinigten Schweizerbahnen als gerechtfertigt anerkennen, wonach die Bewegung sämtlicher Züge, sowie der Bahnhofdienst gemeinsam und unter ihrer Leitung zu besorgen sei. Wir gingen dabei von der Ansicht aus, daß der Zugabfertigungs- und Manöverdienst bei dessen Teilung

603

unter zwei voneinander ganz unabhängige Beamte zu einer ständigen Quelle von Kollisionen und ernstlichen Gefährdungen der Betriebssicherheit Anlaß geben müßte. Vom Standpunkt des Betriebsdienstes aus muß auch das Nebeneinanderlegen zweier unabhängigen Bahnhofanlagen als unzweckmäßig, die Abwickelung des durchgehenden Verkehrs erschwerend und daher als mit der Tendenz des Art. 30 des Eisenbahngesetzes nicht im Einklang stehend betrachtet werden. Wir sahen uns veranlaßt, die Grundsätze zu formulieren, nach welchen die Erweiterung und Umgestaltung des Bahnhofes Chur behufs Anschluß der Schmalspurbahn zu geschehen habe. Auf Grund derselben fand eine Einigung zwischen den beiden Bahnen statt und wir waren im Falle, den bezüglichen Vorlagen am 8. November 1895 die generelle Genehmigung zu erteilen.

Die Schmalspurbahn A p p l e s - l ' I s l e wird als Zweiglinie der im Berichtsjahre eröffneten Bahn B i è r e - A p p l e s - M o r g e s und nach den gleichen Baunormalien erstellt.

Der von der Stadt Genf unternommene Umbau der Straßenbrücke über die Rhone bei der Coulouvrenière in Genf setzt die G e n f e r S c h m a l s p u r b a h n g e s e l l s c h a f t i n stand, ihre beiden Netze auf dem linken und rechten Rhoneufer unter Benutzung der neuen Brücke mit einem Geleise zu verbinden, welch letzteres gleichzeitig den Personenverkehr zwischen Plainpalais und dem Hauptbahnhof in Cornavin vermitteln soll. Ein zweites Anschlußgeleise wird bis in den dortigen Güterbahahof der Paris-LyonMittelmeer- und der Jura Simplon-Bahn reichen und künftighin den direkten Übergang und den Transport von normalspurigen Güterwagen auf dem schmalspurigen Bahnnetz mittelst besonderer Rolischemel gestatten.

Die Kollaudation und Eröffnung der Seilbahn C o s s o n a y G a r e J.-S. wird erst nach Vollendung der bedeutenden, zur vollständigen Konsolidierung der dortigen Rutschhalde nötigen Arbeiten stattfinden können.

Die Seilbahn R h e i n e c k - W a l z e n h a u s e n wird einspurig mit automatischer Ausweichung erstellt und mittelst Wasserübergewicht betrieben werden.

Für die sämtlichen während des Berichtsjahres im Stadium des Baues oder der Projektgenehmigung befindlichen T r a m w a y l i n i e n ist elektrischer Betrieb vorgesehen, und zwar mit einer einzigen Ausnahme (Tramway der Landesausstellung) unter Anwendung
von oberirdischen Kontaktleitungen mit Rückleitung des Stromes durch die Bahnschienen. Die Einführung des gleichen Traktionssystems wurde auch von der Genfer Tramwaygesellschaft für ihre Hauptline C a r o u g e - G e n f - C h ê n e - M o i l l e s u l a z an

604

Stelle des bisherigen Pferde- und Dampfbetriebs beschlossen und vom Bundesrat genehmigt. Die bezüglichen Arbeiten sollen noch vor der Eröffnung der Landesausstellung vollendet werden.

Die nachteiligen Wirkungen der elektrischen Ströme des Tramwaybetriebs auf den benachbarten Telephonverkehr haben die Telegraphendirektion veranlaßt, von den Tramwayunternehmungen jeweilen die Vornahme der zum Schütze des Telephondienstes, sowie des bezüglichen Personals und der Telephonabonnenlen nötigen Maßregeln, wie Verlegung von Telephonlinien, Legung solcher in Kabeln, besondere Erdrückleitungen, empfindliche Schmelzapparate u. s. w., zu verlangen. Unserseits haben wir die Tramway Verwaltungen angehalten, dafür zu sorgen, daß die Bahnreisenden und das Publikum überhaupt, sowie das Eigentum Dritter gegen jede Gefährdung infolge des elektrischen Starkstrombetriebs thunlichst geschützt werden.

Auf Wunsch des Departements des Innern wurde ferner die C e n t r a l e Z t t r i c h b e r g b a h n eingeladen, die unterirdische Stromriickleitung auf ihrer neuen Strecke Platte-Oberstraß so anzuordnen, daß dieselbe keinen störenden Einfluß auf die Arbeiten im physikalischen Institut des eidgenössischen Polytechnikums ausüben kann.

Der für den Verkehr im Innern der schweizerischen L a n d e s a u s s t e l l u n g in Genf projektierte Tramway wird bloß während der Dauer derselben betrieben werden. Bei der dort vorgesehenen geringen Spannung des Betriebsstroms wird von einer getrennten Kontaktleitung abgesehen und der eine Schienenstrang für die Zuführung des elektrischen Stroms zu den Motorwagen, der andere als Rückleitung benützt werden.

Es bleibt uns noch übrig, in diesem Berichtsabschuitt die Erledigung der seit dem Jahre 1894 pendent gebliebenen Angelegenheit betreffend die Erstellung eines e l e k t r i s c h e n L a s t e u a u f zuges mit Personenbeförderung von der Matte auf die Mün s ter p l a t t f or m in B e r n zu erwähnen. In erstmaliger Anwendung des Art. 8 des Bundesgesetzes über das Postregal vom 5. April 1894 wurde nämlich dieser Aufzug, insbesondere bezüglich der technischen Einrichtungen und Verkehrsbedingungen desselben mit Bundesratsbeschluß vom 19. November 1895 der Kontrolle des Bundes unterstellt und diese Bau- und Betriebskontrolle dem Eisenbahndepartement übertragen. Gleichzeitig wurde der
Verfasser des Projektes ermächtigt, den Aufzug entsprechend den von ihm eingereichten und von unseren Organen geprüften Bauvorlagen zu erstellen. Die Übergabe des Aufzuges an den Betrieb darf dagegen erst stattfinden, nachdem die Anlage eine Untersuchung durch die erwähnte Kontrolle bestanden hat. Durch diesen Entscheid dürfen

605 jedoch die in einer zukünftigen Verordnung zum erwähnten Postregalgesetz zu normierenden allgemeinen Bestimmungen über die Konzessionierung außergewöhnlicher Transportanlagen und deren Aufsicht keine Präjudiz erleiden.

Es wurden im Berichtsjahr folgende Bahnen oder Bahnstrecken nach Vornahme der amtlichen Kollaudation dem Betrieb übergeben : Eröffnungsdatum.

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

8.

Centrale Zürichbergbahn: Strecke Pfauen-Fluntern 16. Februar.

Feuerthalen-Schaffhausen 2. April.

Basler Straßenbahnen 6. Mai.

Huttwil-Wolhusen 9. Mai.

Bière-Apples-Morges I.Juli.

Dolderbahn 13. Juli.

Leozburg-Wildegg . . . 1. Oktober.

Centrale Zürichbergbahn: Strecke Platte-Oberstraß 2. November.

Die Gesamtlänge (Baulänge) dieser neu eröffneten Linien beträgt 56,aio km.

Betreffend den S i m p l o n d u r c h s t i c h verweisen wir auf die an anderer Stelle dieses Berichtes enthaltenen Angaben.

Über den Stand des A u s b a u e s des s c h w e i z e r i s c h e n B a h n n e t z e s a u f d i e z w e i t e S p [ u r haben w i r folgendes mitzuteilen : Der zweispurige Betrieb der Strecke P r a t t e l n - S t e i n der Bötzbergbahn konnte am 1. Juni 1895, d. h. gleichzeitig mit dem Übergang vom bisherigen Rechtsfahren zum L i n k s f a h r e n auf der Strecke O l t e n - P r a t t e l n - B a s e l beginnen.

Nach dem gegenwärtigen Stand der Arbeiten auf der Strecke Z o l l i k o f e n - H e r z o g e n b u c h s e e wird hier das zweite Geleise für die Sommersaison 1896 dem Betrieb übergeben werden können.

Auf diesen Zeitpunkt wird voraussichtlich auch die mit dem Bahnhofumbau in Luzern im Zusammenhang stehende neue zweispurige Zufahrtslinie F l u h m ü h l e - L u z e r n dem Betrieb übergeben werden.

Auf der Gotthardbahn wurde im Berichtsjahre der Bau des zweiten Geleises auf der Strecke B i a s c a - B e l l i n z o n a für Bundesblatt. 48. Jahrg. Bd. II.

40

606

das Teilstück Osogna-Bellinzona vollendet; der zweispurige Betrieb wird immerhin erst nach Verstärkung des ersten Geleises auf die neuen Normalien eingeführt werden.

Auf der Strecke F l ü e l e n - B r s t f e l d sind nach hierseitiger Genehmigung der Ausführungspläne die Arbeiten erheblich gefördert worden.

Die Arbeiten für das zweite Geleise Z ü r i c h - T h a l w e i l haben begonnen und werden ohne Schwierigkeit noch vor der Eröffnung der Linie Thalweil-Zug vollendet werden.

Laut Mitteilung der Regierung des Kantons Thurgau wurden von ihr gegen Ende des Berichtsjahres Verhandlungen betreffend Erstellung eines zweiten Geleises I s l i k o n ( b e z i e h u n g s w e i s e W i n t e r t h u r ) - R o m a n s h o r n bei der Direktion der Nordostbahn eingeleitet.

Was das Netz der Jura-Simplon-Bahn anbetrifft, so wurde das Programm des Departements betreffend zweispurige Anlage der Strecken Renens-Daillens, Culiy-Lausanne, St. M a u r i c e - P a l u d s , A u v e r n i e r - N e u c h a t e l und Lausanne-Palézieux vom Bundesrat mit Schlußnahme vom 1. März 1895 gutgeheißen.

Gleichzeitig wurde der Bahngesellschaft für die Vollendung dieser Bauten ein Termin von 6 Jahren, d. h. spätestens bis Ende des Jahres 1900, anberaumt. Einer erstmaligen Einladung zur Vorlage eines Programmes über die Reihenfolge dieser Arbeiten würde von der Bahnverwaltung nicht entsprochen, so daß der Buadesrat sich veranlaßt sah, derselben durch Beschluß vom 13. Dezember 1895 eine Frist von zwei Monaten für die Einreichung dieser Vorlage anzusetzen.

Im Berichtsjahr beschränkte sich der zweispurige Ausbau auf das Teilstück B u s s i g n y - C o s s o n a y der erstgenannten Bahnstrecke Renens-Daillens, welches gegen Mitte August dem Betrieb übergeben wurde.

607 II. Linien im Betrieb.

a. Hauptbahnen mit Filialbahnen : Jura-Simplon-Bahn Filialbahnen (Bulle-Romont, Traversthalbahn, Thunerseebahnund Bödelibahn) . .

Nordostbahn Centralbahn Vereinigte Schweizerbahnen . . .

Filialbahnen (Toggenburgerbahn u.

Wald-Rüti) Gotthardbahn Total

Betriebslänge.

km.

Gewöhnlicher Minimal- Maximalradius.

Steigung.

°/00

926,ei9

300

25*)

62,6ra 768,796 391,eäs 278,282

180 300 300 300

25 20 26 20

31,422 265,s3s

240 300

10 n. 25 27

2724,79*

Ausländische Bahnen auf Schweizergebiet: Badische Staatsbahnen Paris-Lyon-Méditerranée (Genève-La Plaine) Eisenbahnen in Elsaß - Lothringen (Basel-St. Ludwig; Österreichische Staatsbahuen bei Buchs und St. Margrethen Rete Mediterraneo (bei Chiasso) . .

41,ies

300

16

15,3«

400

12

8,951

1000

' 9

2,793 0,2S6

380 gerade

Total

63,487

b. Übrige Normalbahnen: Schweizerische Seethalhahn (meist Straßenhahn) Schweizerische Südostbahn . . . .

Emmenthalbahn Jura Neuchâtelois Tößthalbahn Langenthal-Huttwil-Wolhnsen . . .

Sihlthalhahn Ütliberghahn Genève. (Eaux-Vives) - Landesgrenze bei Annemasse Orbe-Chavornay (zum Teil Straßenbahn, elektrischer Motor) . . .

Kriens-Lnzern (meist Straßenhahn) .

Total *) Pont-Vallorhes 38°/°o.

8 0

49,9oo 49,iss 42,260 39,663 39,Bso 39,ssi 14,8« 9,iso

160 150 250 300 250 250 150 150

37 50 15 27 30 25 22 70

3,9os

350

20

3,s9!> 2,öi6

200 120

25 30

294,ii6

608 Betriebslänge.

km.

c. Schmalspurbahnen :

Gewöhnlicher Minimal- Maximalradius.

Steigung.

m.

"/»o

Genfer Schmalspurbahnen (Straßenbahnen), und zwar : Geneve-St. Julien (Landesgrenze) 7,993 Genfeve-Lancy 3,89t Genève-Chancy 17,i6ü .

Geneve-St. Georges . . . 2,8« Genève-Femey (Grenze) .

4,727 Genève-Vernier 4,ei4 Genève-Veigy (Grenze) . . 10,998 Genève-Jussy ll,5io Khätische Bahn: Landquart-Davos .

Saignelegier-Chaux-de-Fonds . . .

AppenzeTlerbahn Tverdon-Ste. Croix Lausanne - Echallens- Bercher (meist Straßenbahn) Bière-Apples-Morges Frauenfeld-Wyl (meist Straßenbahn) Pont3-Sagne-Cnanx-de-]?onds . . .

Waldenburgerbahn (meist Straßenbahn) Birsigthalbahn (meist Straßenbahn) .

Tramelan-Tavannes Rigi-Kaltbad-Scheidegg Genève-Veyrier (meist Straßenbahn) Brenets-Locle

49,978 26,»« 25,i6o 24,m

50 100 100 100 100

60 45 40 37 44

22,67» 19,os2 17,58* 16,158

100 100 60 100

40 35 46 40

13,535 12,466 8,731 6,ei9 5,6
60 60 80 105 50 150

30 40 40 50 50 30

Total

316,810

63,506

d. Schmalspurbahnen mit Zahnstrecken: Brünigbahn Visp-Z ermatt Berner Oberland-Bahnen . . . .

Appenzeller Straßenbahn (St. Gallenöais, meist Straßenbahn) . . . .

Neuchâtel-Cortaillod-Boudry (teilweise Straßenbahn) . .

57,7s» 35,oso 23,«s

120 80 100

120 125 120

13,962

30

92

10,9«

100

86

Total

141,13»

4,373

50

50

3,148

60

15

e. Schmalspurbahnen mit elektrischen Motoren : Grütsch-Mürren Sissach-Gelterkinden hahn)

(meist StraßenTotal

7,«7

609 Betriebslänge.

m.

o/oo

60 120 80 80 60 60 120 120 80

250 200 220 220 250 250 90 250 480

16,115

24-40

57

10,4oo

30

34

8,892

15--20

40

5,2es 4,872

30 50 22-40

57 33

4.6»0

15

65

3,5es

16

70

3.«3

90

11

km.

/. Zahnradbahnen : Wengernalpbahn Arth-Rigibahn Generosobahn Grlion-Rochers de Naye Rothornbahn Schynige Platte-Bahn Rorschach-Heiden Vitznau-Rigibahn Pilatusbahn

17,912 H,«T 8,991 7,62i 7,586 7,269 7,ios 6,sts 4,27o Total

g. Tramways : Genfer Tramways (Pferdetraktion, elektrische Motorwagen und Lokomotiven) Vevey-Montreux-Chillon (mit elektrischen Motorwagen) Zürcher Straßenbahnen (Pferdetraktion) Berner Tramway: Bärengraben - Bremgarten - Friedhof (mit Luftmotorwagen) . 2927 m.

Länggasse r Bahnhof' - Großwabern (Lokomotiven) . 4756 ,,

Gewöhnlicher Minimal- Maximalradius.

Steigung.

79,082

Neuchâtel-St. Biaise (Pferdebahn) .

Bieler Tramway (Pferdebahn) . . .

Elektrische Straßenbahn Zürich (Motorwagen) Centrale Zürichbergbahn (ZürichFluntern, mit Abzweigung nacn Oberstraß, elektrische Motorwagen) Stansstad-Stans (mit elektrischen Motorwagen) Basler Straßenbahnen (mit elektrischen Motorwagen) Pferdebahn auf dem Monte Generoso (Bellavista-Hotel Pasta) . . . .

Rollbahn in Murren

8,777

15

51

O.MO 0,«i

20

38 37

Total

68,«s

7,«

610 Betriebslänge.

km.

h. Seilbahnen: Stanserhornbahn (elektrische Motoren) Lausanne-Ouchy (Turbinenmotor) Biel-Magglingen (Wasserübergewicht) Beatenbergbahn (Wasserübergewicht) S. Salvatorebahn (elektrischer Motor) Lauterbrunnen-Grütsch (Wasserübergewicht) Bürgenstockbahn (elektrischer Motor) Dolderbahn (Römerhof - Dolder in Zürich, elektrischer Motor) . . .

Kagaz -Wartenstein (Wasserübergewicht) Territet-Grlion (Wasserübergewicht).

Ecluse-Plan (Wasserübergewicht) Gießbachbahn (Wasserübergewicht).

St. Gallen-Mühleck (Wasserübergewicht) Lugano-Bahnhof G. B. ("Wasserübergewicht) Zürichbergbahn (Limmatquai - Polytechnikum, 'W asserübergewicht) .

G-ütschbahn (Wasserübergewicht) Marzilibahn (Wasserübergowicht) Total

Gewöhnlicher Minimal- Maximalradius.

Steigung.

o/oo

120 400 300 400 300

600 116 320 400 600

0,827

1000 170

600 580

0,799

120

177,5

0,820

180 500 500 120

310 570 370 320

0,300

ISO

228

0,237

150

238

100 geradlinig 150

260 530 302

3,600

1,705 1,625 1,600 1,507 1,207

0,780 0,553 0,36S

0,168 0,U3 0,101

15,9o<

Rekapitulation.

Schweizerische Hauptbahnen . . . *. . .

Ausländische Bahnen auf Schweizergebiet .

Übrige Normalbahnen (Nebenbahnen) . .

Schmalspurbahnen Schmalspurbahnen mit Zahnstrecken . . .

Schmalspurbahnen mit elektrischen Motoren Zahnradbahnen Tramways Seilbahnen

Betriebsläuge.

km.

2724,TM 63,487

294,u5 3l6,8io 141,138 7,427 79,08ä 68,458 15,304

Total

Davon werden zweispurig betrieben: Normalbahnea

3710,7io 431,ii8

611

A, Bahnanlagen und feste Einrichtungen.

Planvorlagen.

Die im Berichtsjahr behandelten Planvorlagen für Ergänzungsund Umbauten auf den im Betrieb stehenden Linien verteilen sich wie folgt: Allgemeine Baupläne und Profile 6 Normalprofile für Unterbau l Erdbauten und Mauern 19 Brücken und Durchlässe 194 Ufer- und Schutzbauten 4 Wegbauten 10 Oberbau 12 Neue Stationen und Haltstellen 6 Stationserweiterungen 39 Stationshochbauten 67 Übrige Stationseinrichtungen 23 Mechanische Einrichtungen für Seilbahnen 2 Wärterhäuser und Bahnabschluß 11 Signale, centrale Weichenstellungen und Riegelungen . . . 50 Total 444 Dazu kommen 45 Vorlagen mit 117 Plänen über Bahnkreuzungen (Über- oder Unterführungen) durch elektrische Starkstromanlagen für industrielle Zwecke und 21 Vorlagen mit 26 Plänen über industrielle Verbindungsgeleise.

Bahninspektion und Bahnkontrolle.

Die Untersuchung der Bahnlinien nebst zugehörigen Anlagen und Einrichtungen in Bezug auf Unterhalt, wünschbare Verbesserungen etc. fand durch die damit betrauten Kontrollingenieure in üblicher Weise statt. Es sind im Jahr 1895 6132 km. zu Fuß begangen worden mit entsprechender einläßlicher Berichterstattung, daneben wurden wie bisher zahlreiche Specialuntersuchungen und Lokalbesichtigungen einzelner Punkte und Strecken anläßlich von Unfällen oder sonstigen Vorkommnissen, Reklamationen etc. vorgenommen.

Zustand der Bahnen.

Wir glauben uns hier auf folgende Mitteilungen beschränken zu sollen.

612 Die Verstärkung der eisernen BrUcken, sowie die Ersetzung alter Eisenkonstruktionen durch neue auf Grund genehmigter bezüglicher Projektvorlagen wurde fortgesetzt. Auf möglichste Förderung der bei einigen Bahnen noch rückständigen Verstärkungen, vorab auf den Hauptlinien, wird fortwährend gedrungen, ebenso auf Einreichung der noch ausstehenden Nachrechnungen.

Die Art und Weise, wie bei den Brückenverstärkungen bisweilen vorgegangen wurde, gab dem Departemente Anlaß, die Bahnverwaltungen einzuladen, jeweilen vor Beginn der Arbeiten über die Reihenfolge der letztern und die Art der Ausführung ein Bauprogramm aufzustellen und für dessen genaue Einhaltung zu sorgen.

Auch wurden die Verwaltungen auf die Notwendigkeit einer ständigen Beaufsichtigung der Arbeiten durch einen mit denselben vollständig vertrauten Brückeningenieur, überhaupt einer guten Organisation der Arbeitsausführung, aufmerksam gemacht.

Im Berichtsjahre fand eine Reihe von fälligen B r ü c k en re V i s i o n e n mit B e l a s t u n g s p r o b e n nach Maßgabe der Bvückenverordnung statt.

Der gedruckte Bericht des Departements über die Bruchbelastungsprobe der alten Emmenbrücke bei Wolhusen erschien im April und wurde den Bahnverwaltungen und den sich dafür interessierenden Fachmännern zur Kenntnis gebracht. Mit den irn vorjährigen Geschäftsbericht erwähnten Belastungsproben der ausrangierten Brücke über den Mühlebach bei Mumpf (Bötzbergbahn) wurde im Herbst 1895 begonnen; dieselben werden jedoch erst im Frühjahr 1896 zu Ende geführt werden können.

Die Vorschriften der Brückenverordnung über Abnahme des Flußeisens für Brücken- und Dachkoostruktionen bei kleinen Lieferungen stießen bei ihrer Ausführung auf gewisse Schwierigkeiten, welche nach Würdigung bezüglicher Reklamationen der Bahnverwaltungen und auf Grund eines von denselben eingereichten Vorschlages durch Zusatzbestimmungen zu dem betreffenden Artikel (3, I, &) geregelt wurden, wonach die Chargen weise Abnahme für Fälle, in welchen dieselbe schwer durchführbar ist (bei Lieferungen von ca. 15 Tonnen oder weniger), unterbleiben und durch Kaltbiegeproben ersetzt werden kann, in der Meinung, daß, sobald das Resultat derselben den bestehenden Vorschriften nicht vollkommen entspricht, das betreffende Walzstück von der Verwendung auszuschließen st.

In Bezug auf Maßregeln
gegen Entgleisungen oder deren Folgen auf Brücken glaubten einzelne Verwaltungen auf weitere Anwendung solcher verzichten zu sollen. Wir konnten uns hiermit nicht einverstanden erklären, sahen uns aber anderseits veranlaßt, an

613 einem der zur Ausführung gekommenen Systeme Verbesserungen und Ergänzungen zu verlangen. Infolge hiervon wurde die Angelegenheit vor den schweizerischen Bahnverband und dessen Technikerkomtnission gebracht und gewärtigen wir nun von dort her bezügliche Mitteilungen und Vorschläge.

Von erheblichem B e s c h ä d i g u n g e n und B e t r i e b s s t ö r u n g e n durch elementare Gfewalten sind die schweizerischen Bahnen auch im Berichtsjahr verschont geblieben. Die auf gefährdeten Strecken und Punkten erstellten Schutzbauten, auf deren Vermehrung und Verbesserung beständig hingewirkt wird, üben in dieser Beziehung eine vorteilhafte Wirkung aus und dienen wesentlich zur Sicherheit des Bahnbetriebs. Einige Störungen erlitt der Zugsverkehr im Januar und Februar durch Schneerutschungen und Lawinen infolge starker Schneefälle.

Die Bestrebungen für Herstellung eines soliden, den gesteigerten Anforderungen Rechnung tragenden 0 b e r b a u e s durch entsprechende Verbesserung und Verstärkung desselben wurden auch im Berichtsjahre fortgesetzt. So erging -- entsprechend den Andeutungen in unserm vorjährigen Bericht -- an die Bahnverwaltungen die Einladung, außer der Normalschiene von 36 kg. Gewicht, auf welche sich dieselben geeinigt, auch ein einheitliches Profil für eine schwerere Schiene auf den Hauptlinien des schweizerischen Eisenbahnnetzes in Aussicht zu nehmen und vorzulegen. Über diese Frage sind uns trotz Erinnerung noch keine Vorschläge zugegangen.

Es kann immerhin angeführt werden, daß die Gotthardbahn fortfährt, bei Neuanlagen und Umbauten die schwerem Schienenprofile (46 und 48 kg. pro lfm.) zu verwenden.

Auf einzelnen Bahnnetzen wird sodann die Verstärkung des Oberbaues mittelst Vermehrung der Schwellenzahl pro Schienenlänge und Verbesserung der Stoßverbindung ernstlich gefördert.

Bei ändern Verwaltungen waren wir im Falle, über die Durchführung dieser Verbesserungen Programme einzufordern.

Die viel Zeit und Arbeit in Anspruch nehmende Frage des Umbaues des C e n t r a i b a h n h o f e s in B a s e l wurde einer definitiven Lösung entgegengeführt. Wie in unserm vorjährigen Bericht erwähnt, verweigerte die Regierung von Basel-Stadt ihre Zustimmung zu dem vom Bahndirektorium vorgelegten Projekt mit durchgehender Geleiseanlage und strebte in erster Linie die Tieferlegung des Personenbahnhofes und die Anlage einer kombinierten Kopf- und Durchgangsstation an. Indem die Centralbahn uns im Juni ihre Einwen-

614

düngen gegen diese Begehren 7,ur Kenntnis brachte, legte sie gleichzeitig ein neues, modifiziertes Projekt vor, welchem gegenüber aber die Regierung in nochmaliger Vernehmlassung an ihrem Standpunkte festhielt. Was den Güterbahnhof anbetrifft, so gehen die Interessenten mit der Verlegung desselben einig, und es bestehen auch über dessen Anlage keine erheblichen Differenzen.

Mit der nochmaligen Vernehmlassung der Regierung vom September 1895 betrachteten wir den Schriftenwechsel als geschlossen, und nachdem im Oktober in Basel noch ein Augenschein mit Konferenz unter Beteiligung sämtlicher Interessenten stattgefunden, ließ das Departement die Frage durch 3 Fachmänner begutachten, welche ihren Befund im Januar laufenden Jahres abgaben. Dieser Befund lautete im allgemeinen zu gunsten des Projektes der Centralbahn.

Immerhin legten die Experten zu eventuell weiterem Studium auch eine Skizze für einen kombinierten Kopf- und Durchgangsbuhnhof bei.

Unter Bezugnahme hierauf und mit Rücksicht auf das Begehren der Behörden von Baselstadi wurde die Centralbahn eingeladen, mit möglichster Beförderung noch Projekte im Sinne der Forderungen der Stadt beziehungsweise in Anlehnung an die Skizze der Experten vorzulegen. Die Erledigung der Angelegenheit fällt somit nicht mehr in das Berichtsjahr.

Über die Erweiterung und Umgestaltung des B a d i s c h e n B a h n h o f e s in B a s e l sind die seit Jahren schwebenden Verhandlungen noch nicht zum Abschuß gekommen. Die Regierung von Basel-Stadt, bei- welcher wir wiederholt auf Förderung derselben gedrungen, wünschte mit Rücksicht auf die gleichzeitige Behandlung der in erster Linie zu erledigenden Frage des Centralbahnhofes und im Interesse möglichst sorgfältiger und einläßlicher Prüfung der beiden Angelegenheiten eine weitere Frist für ihre Unterhandlungen mit der Bahn Verwaltung.

B a h n h o f Z u rie h. Wie in unserm vorjährigen Geschäftsbericht erwähnt, legte die Nordostbahn im Februar 1895 ein neues Projekt über eine umfangreiche Erweiterung und Neugestaltung dieses Bahnhofes vor. Die bezüglichen Vernehmlassungen der Regierung und der Stadtbehörden, welch letztere das Projekt durch technische Experten begutachten ließen, erfolgten erst im Oktober.

In denselben wird die Verlegung des Aufnahmsgebäudes auf das linke Sihlufer verlangt, weil das jetzige Areal
auf dem rechten Ufer für die projektierte Erweiterung des Gebäudes nicht ausreiche. Abgesehen hiervon wird dem Projekt der Bahn im allgemeinen zugestimmt, immerhin eine Reihe von Begehren betreffend die Gestaltung der Straßen, Brücken, Plätze etc. gestellt und schließlich verlangt, es sei die Nordostbahn zu veranlassen, das Projekt unter Berück-

615

sichtigung der gestellten Begehren umzuarbeiten. Die Rückäußerung der Bahndirektion auf diese Postulate steht zur Zeit noch aus.

Vollendet wurde die Erweiterung des B a h n h o f e s W i n t e r t h u r und weitergeführt diejenige der B a h n h ö f e S c h a f f h a u s e n und L u z e r n ; und zwar im erstem bis zur Fertigstellung des neuen Güter- und Rangierbahnhofes und Unterführung der Bahnhofstraße unter dem Personenbahnhof. In Luzern ist das neue Aufnahmsgebäude bis auf den Mittelbau unter Dach.

Was die Ausführung des genehmigten Projekts für E r w e i t e r u n g der B a h n h o f a n l a g e n in G e n f (Cornavin) anbelangt, so sahen wir uns im Hinblick auf die Landesausstellung in Genf wiederholt veranlaßt, auf möglichste Förderung der Arbeiten hinzuwirken, und wir dürfen annehmen, daß dieselben im Frühjahr 1896 in der Hauptsache vollendet sein werden.

Für die Erweiterung des B a h n h o f e s L a u s a n n e , welche bei dem stets wachsenden Verkehr und angesichts der Unzulänglichkeit der bestehenden Anlagen und Einrichtungen immer dringender wird, ist die wiederholt reklamierte Projektvorlage auch im Berichtsjahr nicht eingelangt. Wir sahen uns daher veranlaßt, die Baiindirektion nochmals, und zwar unter Ansetzung einer bestimmten Frist, ernstlich zu mahnen und im Hinblick auf den zu erwartenden außerordentlichen Verkehr während der Landesausstellung in Genf die beförderliche Ausführung vorläufiger Maßnahmen zu verlangen.

Auch für den ebenso dringlichen Umbau des B a h n h o f e s La C h a u x - d e - F o n d s steht trotz vielfacher Mahnungen und Erinnerungen die in Aussicht gestellte Vorlage immer noch aus.

Indessen soll dieselbe laut neulicher Zusage demnächst eingereicht werden.

Zwei neu e r r i c h t e t e H a l t s t e l l e n : Vufflens-la-Ville (Linie Lausanne-Neuehatel) und Bole (Linie Neuchâtel-Verrières), wurden dem Betrieb übergeben.

Auf das Gesuch des Gemeinderates der Stadt Bern und der Vereinigten Schützengesellschaft dieser Stadt um Errichtung einer Haltstelle für den Transport VOQ Reisenden, Gepäck und Vieh auf dem W y l e r f e l d bei B e r n glaubten wir dermalen nicht eintreten zu sollen, indem ein dringendes Bedürfnis hierfür zur Zeit nicht konstatiert werden konnte.

Zur Vorlage der verlangten Studien und Vorschläge für Einschaltung einer S t a t i o n B
a c h auf der linksufrigen Zürichseebahn wurde der Nordostbahn-eine Frist angesetzt.

Wie sich aus dem Verzeichnis der behandelten und genehmigten Planvorlagen ergiebt, wurden in zahlreichen Stationen mehr oder

616

weniger erhebliche Erweiterungen und Verbesserungen der Geleiseanlagen, Hochbauten und Einrichtungen ausgeführt. So erhielten u. a. die Stationen Mels, Au, Auvernier, Neyruz und Roggwyl neue Aufnahmsgebäud Die elektrische Beleuchtung wurde in einigen weitern Stationen durchgeführt und für bessere Wasserversorgung durch Erstellung neuer Leitungen und Brunnen, auch bei Wärterhäusern, wo gutes Trinkwasser häufig noch fehlt, gesorgt.

W e i c h e n - u n d S i g n a l v e r r i e g e l u n g e n wurden auf 27 Stationen erstellt, und zwar: Auf der N o r d o s t b a h n 12: Oberrieden, Lachen, Siebnen, Mettmenstetten, Knonau, Äugst, Rheinfelden, Effingen, Bötzenegg, Brugg, Effretikon,Etzweilen,, Romanshorn ; auf der J u r a - S i m p l o n - B a h n 9: Eclépens, Ependes, Onnens, Boudry, Landeron, Malleray, Court, Flamatt und Schrnitten ; auf der S c h w e i z e r i s c h e n Centrale ah n 3: Niederschönthal, Lausen und Sommerai! ; auf d e n V e r e i n i g t e n S c h w e i z e r b a h n e n 2 : Aathai und Haag-Garns ; auf der W a l d e n b u r g e r b a h n : Altmarkt.

Der Stand der Riegelungen in Prozenten der Stationen, welche Weichen besitzen, ist auf den 5 Hauptbahnen per Ende 1895 folgender: Gotthardbahn 95 °/o Schweizerische Centralbahn . . . . 83 ,, Vereinigte Schweizerbahnen . . . . 6 6 ,, Nordostbahn 39 ,, Jura-Simplon-Bahn . . . . . . . 27 ,, irn Interesse einheitlicher Gestaltung der Signal- und WeichenVerriegelungen in den Zwischenstationen und behufs Erzielung einer möglichst vollständigen Sicherung der Linienzüge wurde vom Departement eine Reihe von Grundsätzen aufgestellt. Die Bahnverwaltungen erklärten sich mit denselben im allgemeinen einverstanden, wünschten aber im einzelnen einige Abänderungen, über welche die Verhandlungen noch im Gange sind.

In Ergänzung der S i g n a l e i n r i c h t u n g e n wurden im Jahr 1896 auf den Hauptbahnen erstellt: Weichensignale : ...

13 Deckungssignale 9 Kontrolleinrichtungen für Deckungssignale 100 Vorsignale 9

617

Die Wahrnehmung, daß auf einigen Stationen die A b s c h l u ßs i g n a l e zu nahe an die Einfahrtsweiche gesetzt worden sind, veranlaßte das Departement, bei den Bahnverwaltungen darauf zu dringen, daß diese Signale, welche auch alle Zugsbewegungen und Rangiermanöver auf der Station zu decken haben und nie überfahren werden dürfen, behufs Verhütung von allfälligen Kollisionen in genügender Distanz von der Einfahrtsweiche aufgestellt werden.

Nachdem zufolge unserer Mitteilung im vorjährigen Geschäftsbericht die elektrischen G l o c k e n s i g n a l e auf denjenigen Bahnstrecken, für welche sie durch eine frühere Verfügung des Departements zunächst verlangt worden waren, nunmehr erstellt sind, wurde über das weitere Vorgehen, beziehungsweise die Ausdehnung dieser Signale auf Bahnlinien, wo sie mit Rücksicht auf den zunehmenden Verkehr und die Zahl der Niveaulibergärige oder im Hinblick auf Gefällsstrecken im Interesse der Betriebssicherheit gute Dienste leisten können, mit einigen Bahnverwaltungen verhandelt und ein neues Programm vereinbart, wonach in den nächsten Jahren ölockensignale auf einer Reihe von weitern Linien und Anschlußstrecken mit einer Gesamtlänge von ca. 271 km. zu erstellen sind.

Mit neuen B l o c k s t a t i o n e n wurden versehen die Strecken Palézieux-Freiburg, Renens-Neuchâtel, Zürich-Aarau, Brugg-Effingen, Zurich-Winterthur, im ganzen ca. 200 km.

In Bezug auf die in steter Zunahme begriffenen S p e c i a l ba h n en (Zahnradbahnen, Seilbahnen etc.), deren Kontrolle besondere Aufmerksamkeit erheischt, haben wir außerordentliche Vorkommnisse nicht hervorzuheben.

Auf einigen Zahnradbahnen wurde bei starker Frequenz eine zu weitgehende Ausnutzung der Lokomotiven beobachtet, so daß für Notfälle keine Reserve verfugbar und für die Untersuchung der Fahrzeuge zu wenig Zeit blieb. Da dies unter Umständen zu Betriebsstörungen führen könnte, so wurden die Bahnverwaltungen eingeladen, die Fahrordnung der Lokomotiven so zu regeln, daß jede Maschine nach zurückgelegter Berg- oder Thalfahrt behufs Reinigung, Untersuchung und Bereitstellung mindestens l --11lz Stunde im Depot bleiben könne; eventuell sei eine Vermehrung des Rollmaterials in Aussicht zu nehmen.

Wir haben übrigens gegenüber einer Verwaltung ausdrücklich betont, daß bei Bergbahnen die Rücksicht auf Beförderung aller sich
zur Fahrt meldenden Reisenden gegenüber der Sorge für die Sicherheit des Betriebes unbedingt zurückzutreten habe.

Wir sahen uns sodann veranlaßt, von einzelnen Bahnen eine intensivere Aufsicht über das Rollmaterial zu verlangen und darauf

618 hinzuweisen, daß es nicht genüge, dem untern Personal bezügliche Vorschriften zu geben, sondern daß seitens der Betriebsleitung auch über deren genaue Befolgung zu wachen sei.

Verschiedene von uns angeregte Verbesserungen am Roll materia!

wurden seitens der Verwaltungen der Specialbahnen zum Teil durchgeführt, zum Teil wurde deren Durchführung von weitere Beobachtungen abhängig gemacht.

Auf 2 Seilbahnen wurden die Kabel erneuert.

Die Kontrolle des B a h n b e w a c h u n g s d i e n s t e s gab,, soweit es die Streckenbegehung anbetrifft, im Berichtsjahr zu wesentlichen Aussetzungen nicht Anlaß. Den aus der Prüfung der vorgelegten graphischen Begehungspläne sich ergebenden Bemerkungen, welche sich zumeist auf intensivere Bewachung einzelner Strecken bezogen, wurde von den Bahnverwaltungen in der Eegel Rechnung getragen.

Dagegen sahen wir uns bei einer Bahn genötigt, einer Reduktion der Barrierenbedienung infolge Durchführung des Gesetzes über die Arbeitszeit entgegenzutreten und daran zu erinnern, daß Änderungen in der Barrierenbedienung nur mit Einwilligung des Departements geschehen dürfen.

Die Wohnungsverhältnisse des Wärterpersonals wurden durch Erstellung einer Anzahl neuer Wärterhäuser, sowie durch Umbau und Vergrößerung bestehender unzulänglicher Gebäude verbessert.

Von rückständigen K a t a s t e r p l a n e n (Darstellungen nach Vollendung des Baues im Sinne von Art. 18 des Eisenbahngesetzes) wurden im Berichtsjahre trotz erfolgter Mahnung nur diejenigen für die Rothornbahn, eine Strecke der Regional bahn SaignelégierChaux-de-Fonds und eine solche der Brünigbahn (zusammen für 29 km.) eingereicht. Für 20 Bahnen stehen diese Pläne noch aus.

Den F e s t i g k e i t s p r o b e n mit Materialien zu Bahnzwecken, namentlich mit Brückeneisen, wurde auch im Jahr 1895 die nötige Aufmerksamkeit gewidmet. Die von den Bahnverwaltungen veranstalteten Proben verteilen sich, soweit deren Resultate dem Departement zur Kenntnis gekommen sind, wie folgt : Zahl der Proben.

Brückeneisen 815 Dachkonstruktionen 285 Oberbaumaterialien . ; . . . . 1 4 2

619 Zahl der Proben.

Zahnstangen Kesselblech Achsen und Bandagen Zug- und Tragfedern Seilbahnkabel Verschiedenes

7 65 51 11 167 44

Auf die Anregung des Departements, im Interesse eines einheitlichen Vorgehens bei Abnahme und Prüfung von Eisenbahnmaterialien eine centrale Stelle zu schaffen, zeigten sich die Bahnverwaltungen geneigt einzutreten, in der Meinung jedoch, daß entweder die eidgenössische Festigkeitsanstalt die Abnahme besorgen oder daß im Bisenbahndepavtement hierfür eine besondere Stelle geschaffen werde. Da es aber zunächst Sache der Bahnverwaltungen ist, über die vorschriftsmäßige Lieferung der von ihnen gemachten Bestellungen zu wachen, so konnte auf eine Lösung in diesem Sinne nicht eingetreten werden, worauf sich die Bahnen dahin einigten, daß jede Gesellschaft die Abnahme der Materialien in den Werken durch ihr eigenes Personal nach einem einheitlichen Modus zu besorgen habe, während die Kontrollproben in der eidgenössischen Festigkeitsanstalt vorzunehmen seien.

B. Eollmaterial.

Die Arbeit der Kontrolle bestund, wie üblich, in der Prüfung der Pläne für Neuanschaffungen vom Standpunkte der Sicherheit und der Eignung für die in Frage kommenden Transporte aus, ferner in der Untersuchung neuer Fahrzeuge vor der Indienstsetzung, der Überwachung der Unterhaltungsarbeiten in den Werkstätten und der Beobachtung des Rollmaterials und des Zugkraftdienstes im allgemeinen.

Neuanschaffungen und Stand des Rollmaterials.

Im Berichtsjahre sind 61 V o r l a g e n für R o l l m a t e r i a l ans ch af f u n g e n zur Behandlung gekommen, nämlich: 9 mit 12 Plänen für Lokomotiven, 27 ,, 49 ,, ,, Personenwagen, 19 ,, 27 ,, ,, Gepäck- und Güterwagen, 6 ,, 12 ,, ,, Teile von Fahrzeugen.

61

620 Die betreffenden Fahrzeuge sind bis zum Ende des Jahres nur zum Teil zur Ablieferung gekommen, und es waren noch folgende Bestellungen unerledigt: Für Normalbahnen, i'ür sonstige Bahnen.

60 205 3934 36 524

Lokomotiven .

Personenwagen ·n

Gepäckwagen Güterwagen .

Stück Achsen Sitzplätze Achsen ,,

8 122 1942 12 80

Stück Achsen Sitzplätze Achsen ,,

Die Lieferungen werden indessen zum größern Teil noch vor der Eröffnung der Landesausstellung in Genf ausgeführt werden, damit auch diese Lokomotiven und Wagen zur Bewältigung des zu erwartenden größern Verkehrs herangezogen werden können.

Wir machen nachfolgend die üblichen summarischen A n g a b e n ü b e r d i e Ä n d e r u n g e n i m R o l l p a r k e d e r schweizerischen Eisenbahn Verwaltungen im abgelaufenen Jahre und den Bestand am Jahresende : a. Lokomotiven.

Aus-

rangiert,

Normalbahnen: Jura-Simplon-Bahn Central bahn Gotthardbahn Nordostbahn Vereinigte Schweizerbahnen Nebenbahnen Im ganzen Sonstige Bahnen: Schmalspurbahnen Zahnradbahnen Tramways . . .

Im ganzen Bestand zu Ende 1895: Normalbahnen .

Sonstige Bahnen Im ganzen

Neu

beschafft.

,,

,,v,

Zuwachs

--\

5

4

--

10 12 5 2 33

10 12 5 1 27

4 3

3

40

33

-- --

1 6 1

801 Lokomotiven.

192 993

3

-

621 b. Personenwagen.

Normalbahnen: Jura-Simplon-Bahn . . . .

Centralbahn .

Gotthardbahn . .

'.

Nordostbahn Vereinigte Schweizerbahnen .

Nebenbahnen .

Im ganzen Sonstige Bahnen: Schmalspurbahnen Elektrische Bahnen . . . .

Zahnrad- und Seilbahnen . .

Tramways . . . .

.

Im ganzen Bestand zu Ende 1895: Normalbahnen Schmalspurbahnen . . . .

Elektrische Bahnen . . .

Zahnrad- und Seilbahnen .

Tramways Im ganzen

Ansrangiert,

Neu ,, ,,.,,t,,, beschafft. Zuwachs-

30 6 -- 3 -- 8 47

34 22 --- -- -- 11 67

-- 3 -- 3 20

-- -- --

9 30 5 5 116

9 30 5 5 69

47

Achsen.

5248 834 176 322 336 6816

4 16

Plätze.

94,620 11,813 2,530 5,236 3,788 117,987

c. Bahnpostwagen.

Ausrangiert wurden . . 7 zweiachsige, -- dreiachsige.

Angeschafft ,, . . _7_ ,, _± ,, Zuwachs -- ,, 4 ,, Bestand zu Ende 1895: Zweiachsige . . . . 1 2 8 Dreiachsige . . . . 6 1 Im ganzen 189 Bestellt sind 15 zweiachsige Bahnpostwagen, ferner 5 Stück zweiachsige Postgepäckwagen und 3 schmalspurige Bahnpostwagen, welche letztern zum Verkehr auf der Rhätischen Bahn bestimmt sind.

41 Bundesblatt. 48. Jahrg. Bd. II.

622 d.

Gepäckwagen.

Abgang Neubeschaffung . . . .

Normalbahnen.

14 26

Sonstige Bahnen.

2

12

Zuwachs Bestand zu Ende 1895: Normalbahnen Sonstige Bahnen .

382 Achsen, 86 ,,

Im ganzen

908

e. Güterwagen.

Offene Wagen.

NormalSonstige bahnen.

Bahnen.

23 32

Abgang . . .

Neubeschaffung

-- 4

Zuwachs

Gedeckte Wagen.

NonnalSonstig& bahnen.

Bahnen.

114 4

250

7

136

Bestand zu Ende 1895: Normalbahnen . . . 21,642 Achsen, 833 ,, Sonstige Bahnen . .

Im ganzen

22,475

Für die Einzelheiten dieser Angaben verweisen wir auf die alljährlich erscheinende detaillierte S t a t i s t i k des R o l l m a t e r i a l s der schweizerischen Eisenbahnen.

Unterhalt des Rollmaterials.

Zu Anfang des Berichtsjahres wurde vom schweizerischen Bundesrate eine V e r o r d n u n g erlassen ü b e r d e n U n t e r h a l t des R o l l m a t e r i a l s der schweizerischen Eisenbahnen. Diese Verordnung handelt von der Indienstsetzung des neuen und der periodischen Untersuchung des im Betriebe stehenden Rollmaterials, sowie vom Unterhalt der Lokomotiven und Wagen. Insbesondere ordnet dieselbe die Vorschriften über die Proben und innern Untersuchungen, der Lokomotivkessel und stellt das bezügliche Verfahren fest.

623 Im Sinne dieser Verordnung wurden im Beisein unserer Kontrollorgane vorgenommen: Innere Kesseluntersuchungen.

Anzahl.

57 19 16

Jura-Simplon-Bahn Centralbühn Gotthardbahn Nordostbahn Vereinigte Schweizerbahnen .

Normale Nebenbahnen . . . .

Sonstige Bahnen

In °/o der Kessel.

26,5 15,4Î 15,2

13 5 15 22

67

ß6,9

22,7 12,!

147

Im ganzen

15,8

Periodische Druckproben.

Anzahl.

Jura-Simplon-Bahn Centralbahn Gotthardbahn Nordostbahn Vereinigte Schweizerbahnen .

Normale Nebenbahnen . . . .

Sonstige Bahnen

73 41 37 30 14 19 46

Im ganzen

260

In °/o der Kessel.

33,9 33,8 35,25 v

^W

15.6

19Ja 28,8 25,3 27,2 ,

Druckproben neuer Kessel.

Jura-Simplon-Bahn . .

Centralbahn . . . .

Gotthardbahn Nordostbahn Vereinigte Schweizerbahnen Normale Nebenbahnen .

Sonstige Bahnen . . . .

.

bei 9 Kesseln.

,, 9 11

! 10

D

,, * ,,

7 2 3

·n ·n ·n ·n

,,65

,,

l 25 · .

Im ganzen

Anläßlich der Kesseldruckproben wurde auch den M a n o m e t e r n besondere Aufmerksamkeit geschenkt.

624

Im allgemeinen gab der U n t e r h a l t der W a g e n zu wenig Aussetzungen Anlaß; immerhin mußte eine Hauptbahn neuerdings auf die Vernachlässigung des Innern ihrer Personenwagen aufmerksam gemacht werden. Bei einzelnen Bahnen werden an den altern, den heutigen Ansprüchen nicht mehr entsprechenden Wagen große Reparaturen ausgeführt, während füglich Ausrangierung solcher Wagen angezeigt wäre, was wir auch jeweilen betont haben.

Der U m b a u der P e r s o n e n w a g e n auf größern Radstand im Interesse eines sanftem Ganges wurde fortgesetzt und ergiebt befriedigende Resultate.

Die im Berichtsjahr zu unserer Kenntnis gelangten 7 A c h s b r ü c h e und 146 Rad r e i f e n b r u c h e verliefen alle ohne weitere Folgen. Die Vermehrung der Radreifenbrüche um 110 gegenüber dem Vorjahre ist der kalten Witterung zu Anfang des Jahres zuzuschreiben.

Häufige kleinere Betriebsstörungen wurden veranlaßt durch die z a h l r e i c h e n B r ü c h e von F e d e r s t ü t z e n an Lokomotiven und Tendern. Die Bahnverwaltungen sind bemüht, diesem Mangel zu begegnen, doch ist es ihnen bis jetzt noch nicht gelungen, gründliche Abhülfe zu schaffen. Es sind zu unserer Kenntnis gebracht worden : LÄiva?edtn 6

"Isîfgung* "

an der

»S*^ Lokomotiven.

Jura-Simplon-Bahn . . . .

Central bahn Gotthardbahn Nordostbahn Vereinigte Schweizerbahnen .

Übrige Bahnen

12 -- 14 24 11 8

37 19 6 45 30 62

Im ganzen

69

199

An den W e r k s t ä t t e n a n l a g e n sind wesentliche Änderungen und Vergrößerungen nicht vorgenommen worden. Die Nordostbahn, deren Werkstätte in Zürich längst nicht mehr genügt, um den Unterhalt des Rollmaterials den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend vorzunehmen, wurde angehalten, über das Emplacement einer neuen Werkstätte schlüssig zu werden und die nötigen Vorlagen zu machen. Ebenso wurde die Jura-Simplon-Bahn an die Unzulänglichkeit der Werkstätte der Brünigbahn in Meiringen erinnert.

625

Zugkraftdienst.

Im Anschluß an das neue Fahrdienstreglement wurden die Grundsätze festgesetzt, nach welchen die M a x i m a . I g e s c h w i n d i g k e i t e n der Z ü g e auf den schweizerischen Eisenbahnen zu bestimmen sind. Als größte Fahrgeschwindigkeit filr gewöhnliche Verhältoisse wurde 75 km. angenommen, in der Meinung, daß diese Schnelle mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde bei besonders geeigneten Verhältnissen noch erhöht werden könne.

Es wurde sodann bestimmt, daß zur Ausübung einer wirksamen Kontrolle über die Einhaltung der vorgeschriebenen G e s c h w i n d i g k e i t s g r e n z e n die Lokomotiven bezw. die Züge mit Apparaten auszurüsten sind, welche die jeweilige Geschwindigkeit sowohl dem Führer anzeigen, als auch automatisch aufzeichnen.

Die Durchführung dieser Maßregel stößt hauptsächlich bei den elektrischen Straßenbahnen auf Widerstand, und doch hat die Erfahrung gezeigt, daß gerade hier, wo die Einhaltung der zugestandenen Fahrschnelle von eminenter Wichtigkeit für die Sicherheit des übrigen auf der öffentlichen Straße sich abwickelnden Verkehrs ist, eine intensive Kontrolle doppelt angezeigt erscheint.

Eine angehobene Untersuchung über die W a s s e r s t a t i o n e n der verschiedenen Bahnen hat erkennen lassen, daß dieselben vielfach einer etwas gesteigerten Anforderung nicht gewachsen sind ; wir haben daher die betreffenden Bahnen zur Abhülfe eingeladen.

Es werden denn auch in der nächsten Zeit eine Anzahl Wasserstationen wesentlich verbessert.

Die K o h l e n v o r r ä t e , über welche wir uns periodisch Bericht erstatten lassen, entsprechen zumeist den aufgestellten bezüglichen Bestimmungen; wo dies vorübergehend nicht der Fall ist, liegt die Schuld weniger an der betreffenden Verwaltung als vielmehr an ihrem Lieferanten.

Gestützt auf gemachte Erfahrungen und Beobachtungen, haben wir neuerdings an die Bahnen gelangen müssen, um dieselben anzuhalten, bei der R e k r u t i e r u n g des L o k o m o t i v p e r s o n a l s mit mehr Sorgfalt vorzugehen und nur strecken- und reglementkundige, tüchtige Leute zu diesem verantwortungsvollen Dienste heranzuziehen.

Der W a g e n d i e n s t d e r J u r a - S i m p l o n - B a h n g a b unsern Kontrollorganen zu wiederholten Aussetzungen und zu der Einladung Anlaß, über die Personenwagen eine besondere Aulsicht zu bestellen und die Disposition über diese Wagen richtig zu organisieren.

626 Gegen die von uns verlangte besondere B e z e i c h n u n g - d e r S e h n e l l z u g s w a g e n haben sich die Bahnverwaltungen mit Entschiedenheit ausgesprochen; dagegen haben sie sich bereit erklärt, alle Personen- und Gepäckwagen, welche sich zur raschen Fahrt mit mehr als 60 km. nicht eignen, mit einem besondern Zeichen (gelbes Dreieck an den Kastenecken) zu versehen. Einverständnis besteht sodann darüber, daß für die Hauptschnellzüge nur ein in jeder Beziehung geeignetes Wagenmaterial verwendet werde, und es- sind die bezüglichen Wagen dem in Frage kommenden Personal speziell namhaft gemacht worden.

6. Bahnbetrieb, a. Kontrolle des Tarif- und Taxwesens.

Über die Erledigung der im letztjährigen Geschäftsbericht als pendent bezeichneten Geschäfte ist folgendes zu berichten: Die Bahnverwaltungen haben ihre Bereitwilligkeit zur raschern und weniger schwerfälligen Fortbildung der schweizerischen. T a r i f v o r s c h r i f t e n n e b s t Güterklassifikati erklärt und neben der Verweisung auf den mündlichen Verhandlungsweg ihre Ansicht dahin ausgesprochen, ,,68 wäre für die raschere Erledigung eines vorgelegten Entwurfes einer Neuausgabe auch förderlieh, weun die Organe der Aufsichtsbehörde bei Behandlung der Sache etwas weniger minutiös verfahren würden und sich namentlich weniger von dem Bestreben leiten ließen, aus den deutschen Tarifvorschriften nebst Guterklassifikation für den schweizerischen Verkehr nur das anzunehmen, was für das Publikum günstig ist, dagegen abzulehnen, was dasselbe irgendwie belasten könnte" Die Erfahrung wird zeigen, ob die von den Verwaltungen zugesagte raschere Behandlungsweise zur Beseitigung der vorhandenen Übelstände genügt oder ob weitere Änderungen im bisherigen Verfahren sich als notwendig erweisen. Was die Aufsichtsbehörde anbetrifft, so wird sie auch fernerhin trachten, eine Mehlbelastung des Publikums thunlichst zu vermeiden und im Sinne der Gewährung von Erleichterungen zu wirken, dabei aber auch eine sorgfällige Würdigung aller in Betracht fallenden Umstände und besondern Verhältnisse eintreten lassen.

Auf die Anregung des Departementes bei Erstellung von S o n n - u n d F e s t t a g s b i l l e t e n , sowie v o n R u n d r e i s e - u n d L u s t f a h r t b i l l e t e n eine gleichmäßigere Behandlungsweise; rücksichtlich der Ermäßigung der normalen Taxen und der Festsetzung der Gültigkeitsdauer in Aussicht zu nehmen, haben die Verwaltungen

627 geantwortet, für den internen Verkehr der Gesellschaften und den direkten schweizerischen Verkehr seien die lokalen Verhältnisse und örtlichen Bedürfnisse so verschieden, daß ein einheitliches Verfahren kaum erzielbar wäre, ohne in einzelnen Relationen Erschwerungen durch Erhöhung der bestehenden Taxen und Verkürzung der Gültigkeitsdauer eintreten zu lassen, was beim Publikum auf Widerstand stoßen dürfte. Was sodann den internationalen Verkehr anbetreffe, so beruhe der von den schweizerischen Verwaltungen gewährte Rabatt in der Regel auf Vereinbarungen mit den ausländischen Verwaltungen, so daß eine Änderung desselben ebenfalls nicht möglich wäre.

Unter diesen Umständen glaubten wir von einer prinzipiellen Lösung dieser Frage durch einen allgemein verbindlichen Beschluß Umgang nehmen zu sollen, haben aber, da wir die vorstehend dargelegte Ansieht der Verwaltungen, sowie den bei diesem Anlaß erhobenen weitern Anspruch derselben, die Taxen und die Gültigkeitsdauer dieser Kategorien von Billeten nach freiem Ermessen bestimmen zu können, da die Vorschriften der Konzessionen erfüllt seien, nicht als zutreffend anerkennen konnten, angeordnet, daß in jedem einzelnen Falle vor Genehmigung einer bezüglichen Tarifvorlage sorgfältig geprüft werde, ob dieselbe der Anforderung der Gleichbehandlung aller entspreche.

Dadurch dürfte es möglich werden,' unter Berücksichtigung lokaler Eigentümlichkeiten und Beo O O dürfnisse, die noch bestehenden, zürn Teil sehr großen Differenzen in der Behandlung der einzelnen gleichartigen Verkehre ohne Inkonvenienzen zu beseitigen.

Bei diesem Anlaß wollen wir auch noch erwähnen, daß wir rücksichtlieh der Behandlung der R e t o u r b i l l e t e im i n t e r n a t i o n a l e n V e r k e h r unsere Ansicht dahin ausgesprochen haben, daß die von den schweizerischen Bahnen zur Bildung derselben zur Verfügung gestellten Auteile bei einer Gültigkeitsdauer, welche den schweizerischen Normen annähernd entspricht, den Retourtaxen der schweizerischen Strecke, bei einer weit größern Gültigkeitsdauer (45, 60 Tage) aber den Taxen der Coupons der internationalen kombiniei-baren Rundreisebillete gleichgestellt werden sollten, und daß die Einrechnung der doppelten einfachen Taxen für Hin- und Rückfahrt nicht zulässig erseheine.

Arn '26. Juli konnte einem Entwurf zu einem Nachtrag III
zum allgemeinen N e b e n g e b ü h r e n t a r i f die Genehmigung erteilt werden, wodurch die Übereinstimmung mit dem schweizerischen Transportreglement endlich hergestellt und zugleich die Frage der Erhebung von Gebühren bei nachträglicher Verfügung über die Güter geregelt wurde. Der Nachtrag ist am 1. September 1895 in Kraft getreten.

628 Den Bericht über die Frage der Berücksichtigung der K o n k u r r e n z f r e m d e r E i s e n b a h n l i n i e n i m internationalen Güterverkehr vom 19. Dezember 1894 haben die Räte unterm 15./26. Juni 1895 durch Nichteintreten auf die Motion Fonjallaz und Konsorten erledigt, dagegen den Bundesrat gleichzeitig eingeladen, die Verwaltungen zum Studium der Frage der Verbilligung der Transporttaxen im allgemeinen und für Wein im speciellen eventuell durch Einführung von Staffeltarifen zu veranlassen. Die Präsidialverwaltung wurde in diesem Siane verständigt. Ein Bericht derselben, über diese Frage ist aber im Berichtsjahre nicht eingegangen.

Änderungen von bedeutender Tragweite sind namentlich im Personentarifwesen während des Berichtsjahres beschlossen worden.

Wir erinnern hier in erster Linie an die bedeutenden T a x r e d u k t i o u e n , welche von der C e n t r a l b a h n für die Retourbillete II. und III. Klasse zugestanden und auf 1. Januar 1896 durchgeführt wurden. Der Rabatt für die Retourbillete beträgt nunmehr bei der Centralbahn gegenüber der doppelten Taxe für einfache Fahrt in I. Klasse II. Klasse III. Klasse 25 °/o 33x/3 °/o 40 °/o Dagegen wurden die Sonntagsbillete aufgehoben, da sie zum Teil teurer, zum Teil aber wenig billiger waren als die neuen Retourbillete.

Auf der A a r g a u i s c h e n S ü d b a h n , der Linie W o h l e n B r e m g a r t e n und d e r B ö t z b e r g b a h n inkl. der Linie K o b l e n z S t e i n , welche bekanntlich gemeinsames Eigentum der Centralbahn und der Nordostbahn sind, gelangte ab 1. Januar 1896 das Taxsystem der Nordostbahn zur Einführung, wodurch zum Teil ganz erhebliche Ermäßigungen für die Hin- und Rückfahrtstaxen erzielt wurden.

Zu vielen, zum Teil sehr langwierigen Verhandlungen führte der Entwurf zu einem neuen Personentarif für den internen Verkehr der N o r d o s t b a h n . Der Versuch, auch diese Verwaltung zu Zugeständnissen an den Verkehr durch Ermäßigung der bestehenden Taxen zu veranlassen, blieb leider erfolglos. Anstände prinzipieller Natur ergaben sich namentlich auch rücksichtlich der Frage der Art und Weise der Berücksichtigung der Konkurrenzrouten und Umwegrouten im Personentarifwesen, deren Erledigung aber einstweilen unter Wahrung des hierseitigen prinzipiellen Standpunktes verschoben wurde.

Auch seitens der G o t t h a r d b a h n sind für den Personenverkehr bedeutende Ermäßigungen in Aussicht gestellt, einmal durch

629 Reduklion des sog. Bergzuschlages für den internen Verkehr von 75 auf 60 °/o und sodann durch Erhöhung des Kabattes auf den Retourbilleten mit normaler Gültigkeitsdauer von 20 °/o auf I. Klasse II. Klasse III. Klasse 25 °/o 30 °/o 35 °/o Diese Ermäßigungen werden auf den Zeitpunkt der Eröffnung der nördlichen Zufahrtslinien in Kraft treten, auf welchen eine Umarbeitung sämtlicher die Gotthardbahn betreffenden Tarife zu erfolgen hat.

Zum Schlüsse sei noch die Ermäßigung der Fahrtaxen III. Klasse auf der L a n g e n t h a l - H u t t w i l b a h n von 7 auf 6 Cts. per km.

und die Einführung von Kilometerabonnements mit 40 °/o Rabatt gegenüber der einfachen Fahrt auf der E t n m e n t h a l b a h n erwähnt.

Besondere Vorkommnisse von einschneidender Tragweite im Glitertarifwesen sind dieses Jahr nicht zu konstatieren.

Zu den allgemeinen T a r i f v or s c h r i f t e n und der G ü t e r k l a s s i f i k a t i o n ist ein erster Nachtrag erschienen, wodurch eine Bereinigung der Klassifikation des Artikels ,,Salz" erfolgte, unter Beseitigung einer anläßlich der Einführung der neuen Tarifvorschriftea vorgekommenen Taxerhöhung für den Artikel ,,denaturiertes Gewerbesalz'''.

Der allgemeine A u s n a h m e t a r i f Nr. 16 für den Transport von G o l d und E d e l m e t a l l e n und das R. e g l e m e n t über die Behandlung der A u s s t e l l u n g s g ü t e r , ersterer zur Herstellung der Übereinstimmung mit den reglementarischen Vorschriften, wurden neu herausgegeben.

Ein Specialfall veranlaßte uns, die Verwaltungen nachdrücklichst darauf aufmerksam zu machen, daß die Tarifänderungen auch im internationalen Verkehr, welche durch Änderung der schweizerischen Anstoßtaxen bedingt werden, in Zukunft mit aller Beförderung zur Durchführung zu gelangen haben, und zwar in der Regel mit der Einführung des nächsten Nachtrages resp. bei Anlaß der nächsten Umarbeitung des Tarifes, eventuell unter Veranlassung der Ausgabe eines besondern Nachtrages oder der Umarbeitung des Tarifes zu diesem Zwecke.

Auch in diesem Jahre hat die provisorische Organisation für die Prüfung und Genehmigung der Tarife uud Transportbedingungen sich bewährt. Wir fügen hier noch die Statistik über den Eingang und die Genehmigung der Tarifelaborate an, wobei wir aber ausdrücklich betonen, daß diese Zahlen nur ein schwaches Bild der zu bewältigenden Arbeit geben, da es nicht möglich ist, in den-

630 selben den Umfang der einzelnen Vorlagen, der naturgemäß stark variiert, richtig zum Ausdruck zu bringen.

Vom Vorjahre wurden unerledigt übernommen . . . 58 Vorlagen, zu diesen kamen im Berichtsjahre an neuen Vorlagen , wobei wir die analogen Ziffern des Vorjahres in Klammern beifügen : Haupttarife.

Nachträge, Anhänge etc.

Betreffend den Personen-, Gepäck- und Expreßgutverkehr . . . . 109 (52) 92 (92) Betreffend den Güterverkehr 58 (57) 277(319) Zusammen

167 (109) 369(411)

, , , q tota

'

201 (144) 335 (376) 536 (520) 536

Total zur Behandlung 594 Hiervon wurden im Berichtsjahre genehmigt 95,6 % (88,8) oder (460) 568 so daß unerledigt ins Jahr l896 übergingen 4,4% (ll,2) oder (58) Vorlagen.

26

b. Transportwesen.

Wir hatten bereits im letztjährigen Geschäftsbericht erwähnt, daß die Durchführung unseres Beschlusses vom 10. Juli 1894 betreffend die Verlängerung der G ü l t i g k e i t s d a u e r der R e t o u r b i l l e te sistiert worden sei und daß in den wieder eröffneten Verhandlungen die Verwaltungen das Begehren um Abstempelung der Billete bei Fahrt Unterbrechungen fallen gelassen haben. Am 4. Juni 1895 konote diese Angelegenheit dann durch folgenden Beschluß erledigt werden : ,,1. Die in § 9, Absatz 4, litt. 6, des Transportreglementes vorgesehene Gültigkeitsdauer der Retourbillete wird allgemein um je e i n e n Tag erhöbt.

,,2. Derselbe § 9 erhält folgendes neue Alinea: ,,Die Retourbillete und die Rundreisebillete sind nur für diejenigen Personen, welche mit denselben die Reise angetreten haben, zur Rückreise beziehungsweise Weiterreise gültig.

,,Der Kauf und der Verkauf von teilweise benutzten Retourund Rundreisebilleten sind verboten. Insbesondere unterliegt der gewerbsmäßige Handel mit solchen Billeten, sowie die VerO

631 mittlutjg dieses Handels, den Straf beatimmungen des Bundesgesetzes über die Bahnpolizei (Art. 6--10), sofern nicht auf Grund der Strafgesetze Bestrafung eintritt.

,,3. Dieser Beschluß, wodurch derjenige vom 10. Juli 1894 aufgehoben und ersetzt wird, tritt mit 1. Januar 1890 für sämtliche schweizerische Transportanstalten, soweit sie dem Transportreglement unterstellt sind, in allgemein verbindlicher Weise in Kraft und ist auf den angegebenen Zeitpunkt mittelst eines Nachtrages zum Transportreglement zur Durchführung zu bringen. u Bezüglich der Durchführung dieses Beschlusses haben wir den Verwaltungen eröffnet, daß es mit Rücksicht auf den rechtlichen Charakter der Billete als unstatthaft bezeichnet werden müsse, nach dem 1. Januar 1896 noch Retourbillete mit der alten Gültigkeitsdauer zur Ausgabe zu bringen und haben sie eingeladen, dafür zu sorgen, daß die Gültigkeitsdauer überall richtiggestellt werde, was, soviel uns bekannt, auch geschehen ist.

Der durch diese Änderungen am §9 des Tra u s p o r t r egl ementes der schweizerischen Eisenbahn- und Dampfs c h i f f u n t e r n eh m u n g e n notwendige Nachtrag II zu demselben konnte auf 1. Januar 1896 zur Einführung gebracht werden und enthält noch einige Änderungen an den Listen der kantonalen Feiertage.

Wiederholte Brandausbrüche in fahrenden Zügen, welche im Berichtsjahr vorkamen, veranlaßten uns, die Verwaltungen daran zu erinnern, daß den nur unter gewissen B e d i n g u n g e n zum T r a n s p o r t z u g e l a s s e n e n G ü t e r n (Anlage V zum Transportreglement) ganz besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden müsse, und daß das Personal auch in diesem Punkte gehörig zu instruieren und streng zu überwachen sei. Eine ähnliche Mahnung war auch rücksichtlich der P u l v e r - und M u n i t i o n s t r a n s p o r t e der Militärverwaltung erforderlich, da auch hier zu wiederholten Malen Unregelmäßigkeiten konstatiert werden konnten.

Von einer weitern Verfolgung der Angelegenheit betreffend den Bezug der L a g e r g e b ü h r e n in C h i a s s o während der Sonntage, an welchen der Güterdienst gesetzlich untersagt ist (siehe Geschäftsbericht 1892), nahmen wir für einmal Umgang, ohne indessen den Standpunkt der italienischen Bahnen, welche vorgeben, gestützt auf das italienische Gesetz auf schweizerischem Gebiet diese Gebühr erheben
zu dürfen, als berechtigt anerkennen zu können.

Für den T r a n s p o r t d i e n s t auf dem Bodensee und R h e i n ist von den an der Bodenseeschiffahrt beteiligten Verwaltungen auf 1. März 1895 ein neues Betriebsreglement (Trans-

632 portreglement) und im August desselben Jahres ein Nachtrag I zu demselben eingeführt worden.

Im Berichtsjahr wurden folgende t e m p o r ä r e L i e f e r f r i s t v e r l ä n g e r u n g e n bei besondern Anlässen bewilligt: Der Gotthardbahn für alle Güter, die nach Stationen der tessinischen Linien bestimmt waren oder welche zur Erreichung ihres Bestimmungsortes diese Linien zu passieren hatten, während der Dauer der durch Lawinenstürze verursachten Verkehrsstörung und der infolge derselben entstandenen Güterstauung.

Der Nordostbahn 3 Tage für den Frachtgutverkehr auf dea Linien Aarau-Zürich-Winterthur-Romanshorn, Brugg-Basel, ZürichLuzern, Zürich-Glarus, Winterthur-Bülach, Winterthur-Singen und Winterthur-Schaffhausen während der Dauer des eidgenössischen Schützenfestes in Winterthur.

Der Jura Simplon-Bahn ein Tag für Frachtgüter, welche sich am 27. August 1895 auf den Linien Delsberg-Biel-Lausanne-Genf, Biel-Bern, Yverdon-Frei bürg, Lyß-Lausanne, Bern-Lausane St. Maurice, Morges-Bière, Yverdon-8te Croix und Bulle-Romont befanden und zwei Tage für die Frachtgüter, welche sich am 12. und 13. September 1895 auf denselben Linien befanden.

Der Cenlralbahn zwei Tage für Frachtgüter, welche am 12. und 13. September 1895 im Transit über die Linien Olten-Biel, OltenBern und Bern-Thun befördert wurden, sowie für die nach Bern loco und Biel loco bestimmten Frachtgüter.

Die der Jura-Simplon-Bahn und der Centralbahn zugestandenen Lieferfristverlängerungen waren erforderlich wegen der außerordentlichen Beanspruchung dieser Bahnen durch Militärtransporte für die Armeecorpsmanöver einerseits und durch Viehtransporte für die landwirtschaftliche Ausstellung in Bern anderseits.

Die in den letzten Geschäftsberichten mehrfach erwähnten Vorschriften für K r a n k e n t r a n s p o r t e traten auf 1. Dezember 1895 durch Neuausgabe des Reglements und Tarifs für den Transport von Kranken in besonderen Wagen in Kraft.

Zum schweizerischen M i l i t ä r t r a n s p o r t r e g l e m e n t wurden von den Verwaltungen, um eine möglichst einheitliche Anwendung desselben z u sichern, A u s f ü h r u n g s - u n d Z u s a t z b e s t i m m u n g e n ausgearbeitet, welche nach mehrfachen Verhandlungen auf 1. Januar 1896 in Kraft gesetzt werden konnten.

Die in der technischen Konferenz vom Juni 1893 beschlossene
Abänderung des § l der Ausführungsbestimmungen zum i n t e r n a t i o n a l e n Ü h e r e i n k o m m e n über den Eisenbahnf r a c h t v e r k e h r vom 14. Oktober 1890 und der zugehörigen

633

Anlage I konnte auch im Berichtsjahr nicht allgemein zur Einführung gebracht werden ; dagegen wurde es möglich, diese Zusatzvereinbarung zum internationalen Übereinkommen auf 1. Januar 1896 als Separatübereinkommen zwischen sieben der Vertragsstaaten, nämlich für den Verkehr zwischen Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg, Rußland und der Schweiz, in Kraft zu set/.en.

Die Länge der dem Übereinkommen unterstellten schweizerischen Linien betrug Ende März 1895 3123 km., d. h. 2l km.

mehr ala im Vorjahre. In der Liste der schweizerischen Verwaltungen wurde die Bödelibahn infolge Übergangs derselben in den Betrieb ·der Jura-Simplon-Bahn als besonderes Unternehmen gestrichen.

Neue V o r s c h r i f t e n f ü r d e n i n t e r n a t i o n a l e n G ü t e r v e r k e h r und Änderungen an den bestehenden wurden in folgendem Umfange, zum Teil nach längeren Verhandlungen, genehmigt : Nachtrag III zum Reglement für den belgisch-Basler Verkehr via Delle (belgisch-deutsches Reglement) am 9. April 1895.

Nachtrag I zum Reglement für den Transport von Eisenbahnfahrzeugen im belgisch-Basler Verkehr via Delle (belgisch-deutsches Reglement für lebende Tiere und Eisenbahnfahrzeuge) am 16. April 1895.

Nachtrag IV zym Reglement für den belgisch-Basler Verkehr via Delle (belgisch-deutsches Reglement) am 4. Juui 1895. Im Berichtsjahr nicht eingeführt.

Nachtrag IV zum Ressèment für den niederländisch-Basler Verkehr via Delle (niederländisch-deutsches Reglement) am 20. Juni 1895.

Reglement für den Eilgutverkehr zwischen London und Basel via Delle am 29. Juni 1895. Da England dem internationalen Übereinkommen über den Eisenbahn-Frachtverkehr nicht beigetreten ist und die englischen Verwaltungen einzelne Bestimmungen des Übereinkommens nicht annehmen zu können erklärten, so mußte ein besonderes Reglement für diesen Verkehr aufgestellt werden, das sich soweit irgend möglich dem internationalen Übereinkommen anschließt.

Nachtrag IV zum Reglement für den deutsch-schweizerischen Verkehr am 27. September 1895. Im Berichtsjahr nicht eingeführt.

Das am 2. Oktober 1894 genehmigte Reglement für den italienischenglischen Verkehr gelangte am 1. April 1895 zur Einführung.

Ferner wurde vorgelegt, konnte aber im Berichtsjahr nicht mehr genehmigt werden: das Reglement für den r u m ä n i s c h -

634

s c h w e i z e r i s c h e n V e r k e h r . Rumänien ist bekanntlich bisher dem internationalen Übereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr ebenfalls nicht beigetreten ; dagegen haben die dortigen Bahnverwaltungen erklärt, dasselbe als Grundlage für das aufzustellende neue Reglement annehmen zu wollen. Es haben sich aber bei der Prüfung der Vorlage eine Reihe von Beanstandungen ergeben, die1 bisher mangels einer Rückäußerung der Verwaltungen nicht erledigt werden konnten.

Für den f r a n z ö s i s c h - s c h w e i z e r i s c h e n P e r s o n e n v e r k e h r wurden am 2. September 1895 reglementarische Bestimmungen genehmigt, deren Einführung aber nicht mehr ins Berichtsjahr fällt. Die Aufstellung von reglementarischen Vorschriften für den Personenverkehr mit dem Ausland bietet, so wünschenswert sie namentlich für die Schweiz wären, wegen der großen Verschiedenheit der gesetzlichen Bestimmungen in den einzelnen Staaten nicht geringe Schwierigkeiten, deren .Behebung durch Schaffung einer internationalen Vereinbarung sehr zu begrüßen wäre.

Das im letztjährigen Geschäftsbericht erwähnte, unterm 27. November 1894 genehmigte Reglement für den f r a n z ö s i s c h belgisch-deutsch-schweizerisch-österreichischungarisch - rumänisch - serbisch - bulgarischorientalischen Personen- und Gepäckverkehr konnte auch im Berichtsjahr nicht zur Einführung 'gelangen.

Auch im Jahre 1895 sahen wir uns genötigt, teils einzelnen Verwaliungen, teils ganzen Gruppen A u s n a h m e n vom gesetzlichen V e r b o t d e s G ü t e r d i e n s t e s a m S o n n t a g e z u bewilligen. Wir waren dabei bestrebt, diese Ausnahmen thunlichst einzuschränken, und sahen uns auch mehrmals veranlaßt, an Ort und Stelle Erhebungen über die Ursachen der Güterstauungen anzuordnen. Dieselben haben ziemlich übereinstimmend ergeben, da& einesteils ungenügende bauliche Anlagen für den Gülerdienst einer raschen Abwicklung desselben bei intensivem Verkehr hindernd oder zum wenigsten erschwerend im Wege stehen und andernteils die Organisation des Güterdienstes vielfach der Entwicklung des Verkehrs nicht nachgefolgt ist. Namentlich muß als Mangel bezeichnet werden, daß die Verwaltungen mit der Einführung des Nachtdienstes für die Besorgung des Güterdienstes auf Hauptstationen in der Regel viel zu lange warten, während durch Einführung der
Kontinuität im Güterdienst Stauungen größtenteils vermieden und damit die Zuhülfenahme von Sonntagsarbeit unnötig gemacht werden könnte.

Ausnahmen wurden in folgendem Umfange zugestanden:

635

Am 3. März der Jura-Simplon-Bahn zur Führung zweier GüterzUge auf der Strecke Genf-Renens wegen Stauung, verursacht durch Erschwerung des Dienstes durch intensiven Schneefall.

Am 31. März der Südostbahn zur Führung dreier Güterextrazüge in jeder Richtung zur Bewältigung der Verkehrsstauung, verursacht durch Verkehrsunterbruch auf der Nordostbahn durch Verschüttung der Mündung des Birmenstorfertunnels.

Vom 16. Juni bis 15. September den Vereinigten Schweizerbahnen zur Annahme der vom Eilfourgondienst aus dem Eugadin nach Chur verbrachten und zur Auslieferung für denselben in Chur anlangenden Eilgutsendungen an den Sonntagen.

Am 14. Juli den Vereinigten Schweizerbahnen zum Transport der für den Feuerwehrtag in Lachen bestimmten Feuerwehrgerätschaften.

Am 8. September der Jura-Simplon-Bahn zur Führung der zur Besorgung derTrrtnsportederMilitärverwaltung(Truppenzusammenzug) nötigen Extrazüge.

Der Lausanne-Ouchy-Bahn zur Besorgung des Güterdienstes am Vormittag wegen durch Verkehrsunterbruch verursachter Güterstauung.

Den Verwaltungen des schweizerischen Wagenverbandes zur Vornahme des Güterablades am Vormittag durch Bahnangestellte und zur Führung je eines Extrazuges, auf der Linie Basel-BernThun eventuell zweier, behufs Zufuhr von Leermaterial (Viehmärkte, Viehtransporte für die landwirtschaftliche Ausstellung in Bern.)

Am 15. September den Vereinigten Schweizerbahnen zur Führung eines Extrazuges Rapperswyl-Mayenfeld und Oberriet zur Heimbeförderung von Militärpferden.

Vom 22. September bis Ende Oktober den Verwaltungen des schweizerischen Wagenverbandes zur Bewältigung des Herbstverkehrs : a. Entlad von Obst, neuem Wein (Sauser), Kartoffeln und ändern landwirtschaftlichen Erzeugnissen am Sonntag Vormittag durch das Bahnpersonal.

b. Ausführung je eines fakultativen Güterzuges am Sonntag auf jeder Linie und in jeder Richtung zur Beförderung der vorstehend aufgezählten landwirtschaftlichen Produkte und zur Verteilung von Leermaterial.

Am 6. Oktober der Nordostbahn zum Güterauslad durch Bahnangestellte im Bahnhof Zürich während des ganzen Tages wegen Güterandrang.

636 Vom 13. Oktober bis Ende Oktober der Gotthardbahn zur Ausführung der zur Bewältigung des Herbstverkehrs notwendigen Extragüterzüge am Sonntag zur Beförderung von neuem Wein, Weinmost, frischen und gestampften Trauben u. drgl. mehr ab den italienisch-schweizerischen Grenzstationen nach schweizerischen Stationen und im Transit durch die Schweiz.

Am 13. Oktober der Nordostbahn zum Güterauslad durch Bahnangestellte im Bahnhof Zürich während des Vormittags wegen GüturHndrang.

Am 20. Oktober der Nordostbahn zum Güterauslad durch Bahnangestellte irn Bahnhof Zürich während des Vormittags wegen Güterandrang.

Der Ceniralbahn zur Ausführung je eines Extragüterzuges nach dem Elsaß und zur Annahme eines von dort herkommenden wegen außerordentlichem Güterandrang.

Am 3. November der Centralbahn zur Vornahme von Güterarbeiten im Bahnhof Bern dui-eli Bahnarbeiter am Vormittag wegen starkem Güterandrang.

Der Lausanne-Ouchy-Bahn zur Besorgung des Güterdienstes am Vormittag wegen durch Verkehrsunterbruch verursachter Güterstauung.

Am 10. November der Centralbahn zur Vornahme von Güterarbeiten in den Schuppen von Basel durch Bahnangestellte am Vormittag wegen Verkehrsstauung.

Am 17. November der Jura-Simplonbahn zur Führung von einem, eventuell zweien Güterzügen Genf-Renens wegen Überfüllung des Bahnhofes Genf.

Am 24. November der Jura-Simplon-Bahn aus derselben Ursache zur Führung von 3 Güterzügen Genf-Renens.

Am 8 Dezember der Lausanne-Ouchy-Bahn zur Besorgung des Güterdienstes am Vormittag wegen durch Verkehrsunterbruch verursachter Güterstauuna;.

O Am 15. Dezember der Jura-Simplon-Bahn zur Ausführung von zwei Güterzügen Vallorbes-Renens zur Entlastung des Bahnhofes Vallorbes, der durch Ablenkung von Getreidesendungen von der Route via Genf stark in Anspruch genommen war.

Trotz dieser vielen Ausnahmen, welche den Verwaltungen überall da gewährt worden waren, wo ein Bedürfnis sich wirklich fühlbar gemacht hatte, mußten wir leider konstatieren, daß im verflosseneu Jahre und zum Teil schon vorher zahlreiche V e r l e t z u n g e n des gesetzlichen V e r b o t e s der Besorgung dos F r a c h t g u t d i e n s t e s a m S o n n t a g vorgekommen waren.

637

Bei der Neuenburger Jurabahn und bei der Jura-Simplon-Bahn waren diese Gesetzesverletzungen so zahlreich, daß wir uns veranlaßt sahen, diesen Verwaltungen ernstliche Vermahnungen zukommen zu lassen. Die wenigen bei den übrigen Verwaltungen konstatierten Fälle waren gegen den Willen der Betriebsleitungen vorgekommen und wurden von diesen auch jeweilen sofort entsprechend geahndet.

Wir geben nachstehend eine kurze Zusammenstellung der konstatierten Fälle von Gesetzesverletzungen durch Besorgung des Güterdienstes am Sonntag.

Erhebungen auf den Stationen der N e u e n b u r g e r J u r a b a h n , welche sich auf die Zeit vom 4. November 1894 bis Ende Januar 1895 erstreckten, hatten ergeben, daß namentlich auf der Strecke Chaux-de-Fonds-Locle an den Sonn- und allgemeinen Feiertagen Frachtgutwagen in großer Anzahl befördert wurden, wie sich aus der nachfolgenden Zusammenstellung ergiebt: Am 4. November 1894 wurden in 4 Personenzügen 6 beladene Frachtgut wagen transportiert.

Am 11. November 1894 wurden in 5 Personenzügen 8 beladene und 5 leere Frachtgutwagen transportiert.

Am 18. November 1894 wurden in 4 Personenzügen 10 beladene und 3 leere Frachtgutwagen transportiert.

Am 25. November 1894 wurden in 4 Personenzügen 6 beladene und 2 leere Frachtgutwagen transportiert.

Am 2. Dezember 1894 wurden in 5 Personenzügen 6 beladene und 3 leere Frachtgut wagen transportiert.

Am 9. Dezember 1894 wurden in 5 Personenzügen 13 beladene und 5 leere Frachtgutwagen transportiert.

Am 16. Dezember 1894 wurden in 2 Personenzügen 3 beladene und l leerer Fraehtgutwagen transportiert.

Am 23. Dezember 1894 wurden in 2 Personenzügen 5 beladene und 3 leere Frachtgutwagen transportiert.

Am 25. Dezember 1894 wurden in 7 Personenzügen 6 beladeue und 9 leere Frachtgutwagen transportiert.

Am 30. Dezember 1894 wurden in l Personenzug 2 beladene und 2 leere Frachtgutwagen transportiert.

Am 6. Januar 1895 wurden in l Personenzug 2 beladene PVachtgutwagen transportiert.

Am 13. Januar 1895 wurden in 5 Personenzügen 9 beladene und 4 leere Frachtgutwagen transportiert.

Am 20. Januar 1895 wurden in 4 Personenzügen 9 beladene und 2 leere Frachtgutwagen transportiert.

Bundesblatt. 48. Jahrg. Bd. II.

42

638

Die Verwaltung machte in ihrer Rechtfertigung über diese Verletzungen hauptsächlich geltend, der Transport der Güterwagen sei größtenteils erfolgt, um die Züge mit den nötigen Schutzwagen zu versehen, habe somit im Interesse der Betriebssicherheit erfolgen müssen; ferner seien die Transporte zu Zeiten des großen Verkehres und in Zeiten erfolgt, wo eine Störung des Verkehrs durch Schnee stattgefunden habe, was eine sorgfältige Ausnutzung der Zugkraft verlangt habe.

Da es unschwer war, die Unrichtigkeit aller Angaben nachzuweisen, welche von der Verwaltung zu ihrer Rechtfertigung vorgebracht worden waren, hatte der Bundesrat beschlossen, der Direktion der Betriebsgesellschaft der Neuenburger Jurabahn einen scharfen Verweis zu erteilen und ihr zu erklären, daß, wenn ähnliche Übertretungen des Gesetzes sich wiederholen sollten, der Bundesrat sich genötigt sehen würde, die Verwaltung den Gerichten zu übergeben.

Dem Staatsrat des Kantons Neuenburg wurde als Eigentümer der Linie von diesem Beschlüsse Kenntnis gegeben. Die Bahnverwaltung erhob gegen diesen ihr am 29. April 1895 durch die Bundeskanzlei mitgeteilten Beschluß des Bundesrates vom 5. gleichen Monats Einsprache, indem sie die vom Departement dem Bundesrate signalisierten Thatsachen nicht nur als übertrieben darstellte, sondern auch als einer ungenauen und unvollständigen Beurteilung des Dienstes ihres Unternehmens und der von der Verwaltung selbst gelieferten Angaben entsprungen bezeichnete und eine neue Widerlegung der von der Kontrolle gemachten Angaben in Aussicht stellte. Trotz, wiederholter Mahnungen hat die Verwaltung diese sogenannte Widerlegung erst nach Ablauf von 6 Monaten nach Mitteilung des Beschlusses, des Bundesrates zur Vorlage gebracht, nachdem ihr eine letzte Frist für die Erledigung des Geschäftes gestellt worden war; dabei konnte sie aber auch nicht einen der rücksichtlich der Verletzung des Verbotes des Frachtgutdienstes am Sonntag erhobenen speciellen Anklagepunkte widerlegen, ja sie machte nicht einmal einen Versuch hierzu, sondern suchte nur mit einigen wenigen allgemeinen Sätzen die Wirkung der gegen die Verwaltung gerichteten Anklagen abzuschwächen. Der ausgesprochene scharfe Tadel muß als wohlbegründet und wohlerwogen bezeichnet werden und liegt daher zu einem Zurückkommen auf den Beschluß keine Veranlassung vor.
Wir legen Wert darauf, diesen Punkt etwas weiter auszuführen, um zu konstatieren, mit welchen Schwierigkeiten die Bundeskontrolle vielfach zu kämpfen hat.

Die Paris-Lyon-Mittelmeerbahn hatte auf der von ihr betriebenen Strecke Locle-Col-des-Roches-Grenze den Güterdienst am Sonntag

639 noch nicht eingestellt. Auf eine an diese Verwaltung gerichtete Aufforderung hat sie vom 6. März 1895 ab die Anordnung getroffen, daß jeder Güterdienst am Sonntag auf der schweizerischen Strecke unterbleibt.

Am 12. April wurden im Bahnhof Chur Frachtgutwagen ausgeladen.

Am 14. April waren im Bahnhof Bern Wagen mit Frachtgut entladen worden.

Am 23. Mai wurden im Bahnhof Lausanne 29 Frachtgutwagen beladen und 34 Frachtgutwagen entladen.

Am 26. Mai wurden ebendaselbst 7 Frachtgutwagen entladen und beladen.

Am 4. August wurden auf der Linie Effretikon-Hinweil zwei Frachtgut wagen abgeführt.

Am 1. September wurden auf dem Netze der Jura-Simplon-Bahn mit verschiedenen Zügen Frachtgutwagen abgeführt.

Am 6., 13., 20. und 27. Oktober wurden auf der Strecke Zürich-Winterthur statt des erlaubten einen Zuges je zwei ausgeführt; ferner wurden am 20. Oktober auf den Linien ZürichBrugg und Zürich-Rothkreuz je zwei statt nur eines Zuges geführt.

Am 20. und 27. Oktober wurden auf der Jura-Simplon Bahn gewöhnliche Frachtgutwagen, welche nicht landwirtschaftliche Produkte des Herbstverkehrs enthielten, abgeführt.

Am 3. November wurden auf der Nordostbahn auf verschiedenen Linien Güterzüge zur Ausführung gebracht.

Am 10. November wurden auf der Station Aigle Stückgüter ausgeladen.

Am 17. November fand auf der Station Nyon der Verlad von Frachtstückgütern statt.

Während längerer Zeit waren sodann als Frachtstückgut aufgegebene Musikdosen an den Sonntagen von der Jura-Simplon-Bahn ab Yverdon abgeführt worden.

Erhebungen, welche bei den fünf Hauptbahnen über die Beachtung der Vorschriften des Transportreglementes rücksichtlich der k a n t o n a l e n F e i e r t a g e angestellt wurden, haben ergeben, daß bei sämtlichen Verwaltungen die Güterzüge wie an Werktagen verkehren, Wagen zu- und abgeführt und Stückgüter durch das Bahnpersonal ein- und ausgeladen werden. Bei der Nordostbahn wird der Auslad ganzer Wagenladungen durch das Bahnpersonal auf den Vormittag beschränkt. Auf der Centralbahn (Kantone Luzern und

640 Solothurn) findet rücksichtlich des Verlades der Güter durch das Bahnpersonal eine sehr verschiedene Behandlung statt.

Das Verbot des Selbstverlads und der Annahme und Ablieferung von Gütern an den kantonalen Feiertagen wird überall strenge gehandhabt, mit Ausnahme auf der Jura-Simplon-Bahn und auf der Station Lüßlingen der Centralbahn (größtenteils protestantische Gemeinde im Kanton Solothurn).

Das im letztjährigen Geschäftsbericht erwähnte neue R e g l e m e n t ü b e r d e n F a h r d i e n s t d e r N o r m a l b a h n e n konnte auf i. Dezember 1895 zur Einführung gebracht werden, und steht zu hoffen, daß durch diese neuen präcisen Bestimmungen die vielfachen Reklamationen, welche wir wegen Überlastung der Züge, Mangel an Personal in' den Zügen, unzweckmäßiger Zusammensetzung der Züge etc. auch im Berichtsjahre wieder erheben mußten, endgültig beseitigt werden. Neben dem neuen Fahrdienstreglement wurde auch ein neues einheitliches Formular für die D i e n s t f a h r p l a n e vereinbart, welches dem Personal die Erfüllung seiner Aufgaben durch Angabe der Maximalgeschwindigkeit für jeden einzelnen Zug und die zu bedienende Bremsenzahl wesentlich erleichtern soll.

Die Vorschriften betreffend die B e l e h r u n g und die p e r i o d i s c h e P r ü f u n g d e s B e t r i e b s p e r s o n a l s gelangten am 1. Mai 1895 zwar zur Einführung, allein die praktische Durchführung der Bestimmungen derselben vollzog sich bei den Hauptbahnen sehr langsam und wurde im Berichtsjahr größtenteils nicht zum Abschluß gebracht.

Im Berichtsjahre wurden neben zahlreichen neuen Vorschriften bestehender Bahnen die R é g l e m e n t e für den B e t r i e b s d i e n s t der folgenden neuen Unternehmungen und Linien geprüft und genehmigt : Centrale Zürichbergbahn (Betriebseröffnung am 16. Februar und 2. November).

Kantonale Straßenbahnen in Basel (Betriebseröffnung am 6. Mai).

Huttwil-Wolhusen-Bahn (Betriebseröffnung am 9. Mai).

Eisenbahn Biere-Apples-Morges (Betriebseröffnung am 1. Juli).

Seilbahn Römerhof-Dolder in Zürich (Betriebseröffnung 13. Juli).

Straßenbahn St. Moritz Dorf-Bad (Betriebseröffnung 1896).

Die Begehren um Einführung d i r e k t e r P e r s o n e n w a g e n in den Zügen mehren sich ganz bedeutend und gaben auch im Berichtsjahre zu verschiedenen Verhandlungen mit den Verwaltungen
und zu Entscheiden der Aufsichtsbehörde Veranlassung, von welchen wir nur diejenigen wegen Führung direkter Wagen Luzera-Chur via Zürich, Basel-München via St. Gallen und Genf-St. Gallen, erwähnen.

641 Die Bewältigung der Massentransporte anläßlich des eidgenössischen Schützenfestes in Winterthur und der schweizerischen landwirtschaftlichen Ausstellung in Bern erforderten besondere Maßnahmen und Anordnungen der Verwaltungen, Dieselben haben ihre Aufgabe gut gelöst, wenn auch Verspätungen im Zugslaufe nicht überall vermieden werden konnten.

Über die Besorgung des G ü t e r d i e n s t e s M a r s e i l l e S c h w e i z via G e n f wurden im Berichtsjahre wiederholt Beschwerden wegen Verzögerungen der Transporte laut. Die Untersuchungen haben ergeben, daß ein Teil der vorgekommenen Unregelmäßigkeiten der Dienstbesorgung auf französischem Gebiete zur Last fällt, der andere Teil aber durch die ungenügenden Anlagen im Bahnhof Genf und die Umbauten in demselben verschuldet wurden. Es ist zu erwarten, daß nach Ausführung der Vergrößerungen, welche als notwendig erkannt wurden, Störungen in der Beförderung der Güter über diese Route nicht mehr eintreten werden.

Folgende B e t r i e b s v e r t r a g e wurden vorgelegt, geprüft und der Bundesversammlung zur Genehmigung zugeleitet: Vertrag betreffend die Übernahme des Betriebes der Bulle-RomontBahn durch die Jura-Simplon-Bahn. (Genehmigt am 22. Juni.)

Vertrag betreffend die Übernahme des Betriebes der Visp-ZermattBahn durch die Jura-Simplon-Bahn. (Genehmigt am 22. Juni.)

Vertrag betreffend die Übernahme des Betriebes der Bödeli-Bahn durch die Jura-Simplon-Bahn. ("Genehmigt am 22. Juni.)

Vertrag betreffend die Übernahme des Betriebes der Eisenbahn Bière-Apples-Morges durch die Jura-Simplon-Bahn. (Genehmigt am 16. Dezember.)

Vertrag betreffend die Übernahme des Betriebes der Strecke BernSensebrücke der Centralbahn durch die Jura-Simplon-Bahn.

(Genehmigt am 16. Dezember.)

Vertrag betreffend die Übernahme des Betriebes der Seilbahn TerritetMontreux-Glion durch die Eisenbahn Glion zu den Felsen der Naye. (Genehmigung fällt in das Jahr 1896.)

Der Vertrag betreffend die Übernahme des Betriebes der Linie Ponts-Sagne-Chaux-de-Fonds durch die Betriebsgeseilsohaft der Neuenburger Jurabahn konnte im Berichtsjahre der Bundesversammlung noch nicht unterbreitet werden, da die Genehmigung der Konzessionsübertragung an den Kanton Neuenburg erst am 20. Dezember 1895 erfolgte.

Über d i e V e r k e h r s m e n g e n u n d T r a n s p o r t e i n n a h m e n der schweizerischen Eisenbahnen giebt die beiliegende Tabelle

Zu Seite 641.

Transport-Einnahmen der schweizerischen Eisenbahnen.

(Die Ergebnisse pro 1895 sind approximativ.) .

Betriebslängen.

"Verkeh.rsmengen.

Bezeichnung der Eisenbahnen.

Emle

Personen.

1894.

1894. 1895 km.

15 4 3 10 74 50 36 27 26 25 24 24 18 17 14 14 13 11 9 7 6 5 4 4 18 12 ' · j

;

GUter, inkl. Gepäck.

1895.

km.

985 23 19 H 9 685 84 323 5 58 8 278 25 7 266 50 46 43 40 40 15

9

8 8 7 7 5

985 23 19 14 9 686 84 323 5 58 8 278 25 7 266 50 50 43 40 40 15 26 15 4 3 10 74 50 36 27 26 25 32 24 20 18 17 14 14 13 11 9 7 6 5 4 4 18 12 9 8 8 7 7 5

5,19

5,49

3,60

3,60

1,80

1,80

1.63

1,03

1,60

1,60

1,61

1,61

0,88

0,88 0,80

0,76

0,70

0,55

0,65

0,37

0,37

0,30

0,30

0,24

0,24

0,10

0,16

0,14

0,14

0,10

0,10

23,00

23,00

10,49

10,49

8,60

8,60

7,08

7,08

5,00 4,48

4,48

3,o 2,7

Transport-Einnalmien.

1894.

Jura-Simplon-Bahn Thunerseebahn Bulle-Romont Traversthalbahn Bödelibahn Schweizerische Nordostbahn 2 Bötzbergbahn Schweizerische Centralbahn .

Verbindungsbahn Aargauische Südbahn Vereinigte Schweizerbahnen Toggenburgerbahn Wald-Rüti Gotthardbahn .

.

.

Schweizerische Südostbahn Schweizerische Seethnlbahn 3 Emmcnthalbahn .

Tößthalbaliu

. .

. . .

. . .

. . .

. . .

Langenthal' Huttwil Huttwil-Wolhusen 4 Sihlthalbuhn Kriens-Luzern Ütlibergbahn Genfer Schmalspurbahnen . . . .

Rhätische Bahn Visp-Zermatt Saignelegier-Chaux-de-Fonds .

Berner Oberlandbahnen 6 .

Lausanne-Echallens-Bercher Bière-Apples-Morffes 7 .

Frauenfeld-Wyl Pouts-Sagne-Chaux-de-Fonds

. . .

. . .

. . .

.

0,533,158 10,979,049 2,125,514 34,544 214,846 192,820 104.091 102,951 41,565 200,794 215,741 36,480 33,851 183,930 235,130 0;i84,144 10,944,342 2,512,360 620,200 602,136 639,570 5,850,766 6,218,278 1,748,867 276,642 101,783 104,583 493,963 330,974 352,943 28,749 6,859 26,653 945,093 4,448,216 4,628,578 49,234 351,965 345,797 22,867 106,989 103,603 816,754 1,620,129 1,587,864 106,064 535,251 553,924 43,357 272,584 310,729 506,811 189,628 494,063 288,576 76,510 268,999 670,902 95,510 655,975 113,517 20,703 105,296 87,076 295,886 68,902 277,478 24,264 1,566 30,031 208,130 225,822 13,870 70,794 67,741 458

Appenzeller Straßenbahn . . . .

Birsigthalbahn Neuchâtel-Cortaillod-Boudry . . .

Ri^i-Kaltbad-Scheidegg Genève-Veyrier

ßrieozer Rothornbahn Glion-Rochers d e Naye

. . . .

Vitznau-Rigibahn 8

Salvatoreba.hu Römerhof-Dolderbahn 9 .

Territet-GKon 10 Ecluse-Plan St Gallen-Muhleck

. .

Gütschbahn Marzilibahn Tramways suisses 1J . . . .

Vevey-Montreux-Chillon Zürcher Straßenbahnen . . .

Neuchatel-St. Biaise la . . . .

Elektrische Straßenbahn Zürich u Centrale Zürichbergbahn 16 . .

Kautonale Straßenbahnen, Basel 10

2,247,553 38,412 46,021 43,296 35,102 2,706,516 643,353 1,741.293 252,977 469,556 6,455 998,699 53,800 24,436 830,429 93,714 46,160 181,886 76,044 100,280 32,122 20,096 96,142 1,732 17,547 487

11,692,089 152,141 81,098 58,099 69,110 8,825,600 966,474 5,667,352 68,011 218.987 10^741 3,866,871 158,256 40,249 5,205,184 522,761 168,632 215,678 148,327 509,855 56,207

12,062,269 178,819 80,181 59,709 83,549 9,421,079 1,004,867 6,019,694 71,419 223,150 11,769 4,003,792 158,887 40,994 5,380,042 541,819 184,736 219,412 164,604 518,131 56,033 43,254 110,498 17,111 33,994 92,380

14,530,066 95,810 191,986 71,698 59,088 12,146,350 2,298,837 9,038,271 320,086 1,244,826 11,959 4,891,051 142,300 40,760 10,296.347 340,575 126,744 321,117 183,717 347,906 43,826

484,498 317,122 341,422 77,614 170,544 71,529 342,645 71,433

23,793 374,609 61,439 52,260 95,651 50,444 55,459 71,547

62,933 37,051 47,600 113,642 127,360 111,547 30,933 14,731 92,234 35,026 20,438 20,265

471,334 329,617 385,328 73,676 186,066 58,435 522,549 81,805 33,272 64,781 36,934 53,369 121,781 143,450 113,431 31,014 18,715 91,262 34,734 21,912 21,310

99,609 14,768 32,128 88,643

9,810 4,283 7,235 7,856 4,461 4,700 6,553 307 156 531 1,032 1,188

45,684 54,955 16,368 2,406 36,985 45,853 93,727 30,860

56,555 70,064 16,593 3,300 40,967 54,843 112,913 40,841

1,019 3,139 358 16 247 15,672 1,330 156

2,032 2,988 660 14 457 17,538 2,279 272

299,289 115,809 62,343 20,970 152,421 53,234 377,311 192,860

39,824 16,889 657,923 26,234 33,386 24,968 29,458

47,211 18,496 663,936 33,842 35,970 20,786 37,798 59,622 47,927 91,460 177,944 259,394 164,962 459,623 100,165 182,213

730 1 71 84,525 87 2,119 365

1,137 60 95,121 113 1,816 219 514

114,919 57,929 110,079 18,467 42,100 44,106 26,826

12

17

89 167

198 174

16

20

19,599 88,234 18,884 28,946 24,620 46,835 21,064 12,078

970,80

22

Fr.

Fr.

132,315 57,825 94,178 174,103 597,888 561,765 57,555 10,617 287,871 109,215 98,758 101,379

5,680,993 1,413,262 4,891,144 2,420,243 327,381 1,195,799 421,812 1,707,450

1895.

Fr.

3,335 33,984 3,504 12,989 32,885 6,843 10,082 21,210 2,553 10,852 3,884 7,846 10,192 5,706 7,678 5,357 446 182 482 1,689 1,448

4,692,28 1,393,62 4,616,23 1,897,82

1894.

Fr.

3,389 27,606 2,783 12,697 27,327 6,169 10,081 18,664

49,356 124,513 159,157 249,564 157,793 486,80 86,70 175,61

1895.

Tonneu.

1,466,892 165,062 44,621 104,874 369,108 46,097 221,792 121,103 47,949 135,621 59,427 103,718 187,705 695,253 541,211 57,682 12,917 336,731 111,069 105,903 107,566

1,520,366 153,163 41,032 111,570 345,453 56,422 187,281 110,769

. .

1894.

1895.

Tonnen.

1

GUter, Gepäck und Vieh.

Personen.

50 12

691,201 238,983 594,526 210,679 141,535

76,876 4,328 17,950 4,064

1894.

Il

Fr.

5,319,168 26,222,155 102,724 247,951 211,671 273,084 77,911 129,797 61,618 128,198 12,858,558 20,971,950 2,452,844 3,265,311 9,356,119 14,705,623 302,934 388,097 1,199,435 1,463,813 12,425 22,700 4,855,334 8,757,922 151,391 300,556 43,541 81,009 10,311,660 15,501,531 359,261 803,336 136,168 295,376 315,778 536,795 194,286 332,044 353,682 857,761 59,148 100,033 40.549 101,910 176,485 5..6S4 19,096 21,748 50,078 4,763 92,707

1895.

Fr.

27,381,437 281,543 291,852 137,620 145,167 22,279,637 3,457,711 15,375,813 374,353 1,422,585 24,194 8,859,126 310,278 84,535 15,691,702 901,080 320,904 535,190 358,890 871,813 115,181 83,803 212,408 22,795 55,742 97,143

1894.

1895.

Fr.

Fr,

26,621 10,780 14,373 9,271 14,244 31,699 38,873 45,528 77,619 25,238 2,837 31,502 12,022 11,574 68,276 17,207 0,421 12,484 8,301 21,444 6,669

27,798 12,232 15J361 9,831 16,130 32,489 41,163 47,603 74,871 24,527 3,025 31,867 12,411 12,075 58,991 18,022 6,828 12,446 8,971 21,795 7,679 3,223 14,165 5,699 18,581 9,714

11,760 4.774 1(^093 9,271 6,869 13,834 11,191 4,810 10,237 4,879.

16,588 5,958

91,061 51,715 68,387 149,751 142,279 121,859 56,509 18,886 93,494 37,528 22,604 24,021

494,423 725,518 452,677 125,676 298,078 110,915 586,634 164,169 45,921 94,946 50,822 75,215 165,983 160,146 126,701 52,289 24,885 92,684 37,030 24,793 25,844

5,059 3,042 4,885 10,694 10,945 11,078 6,279 2,698 15,582 7,506 5,651 6,005

6,681 14,510 12,574 4,655 11,465 4,437 18,332 6,840 2,295 5,275 2,989 5,373 11,855 12,319 11,518 5,810 3,655 15,447 7,400 6.198 6,461

21,546 21,098 5,464 361 9,885 51,460 38,015 4,968

310,614 135,564 · 68,707 21,256 156,975 97,624 400,507 196,135

397,193 163,058 66,363 30,939 176,307 114,518 483,305 253,716

17,256 11,297 7,634 2,657 19,622 13,946 57,215 39,227

22,066 13,588 7,374 3,867 22,038 16,360 69,044 50,743

138,552 62,671 197,690 20,001 64,232 44,106 30,020

166,761 64,221 203,262 25,590 63,458 40,646 38,638 20,473 20,205 80,143 19,480 29,710 26,312 44,449 24,610 12,501

25,237 17,409 109,828 12,271 40,145 29,210 36,169

88 7,704 380 222 1,221 382 63

35,173 3,180 93,881 1,895 19,618 2,929 4,191 77 114 6,330 411 494 1,261 369 80

30,375 17,839 112,918 16,699 39,661 26,918 46,562 26,591 26,686 145,715 52,649 99,033 109,633 277,806 175,786 125,010

10,522

10,794

270

529 480

701,723 238,983 594,526 210,949

818,350 237,309 630,546 267,211 ' 48,726 173,211 65,494 223,472

36,933 22,782 69,131 35,694

508,291 691,731 402,861 129.874 266,195 121,973 398,104 142,980

28,128 14,664 20,787 36,109 14,919 10,312 25,576 4,155 1,260 2,502 2,166 3,756

23,089 395,901 67,349 52,000 112,012 52,480 64,085 82,364 12,649 30,165 13,888 21,846 44,202 16,696 13,270 21,275 6,170 1,422 2,296 2,881 4,534

375,647 141,960 60,899 30,578 166,422 63,058 445,290 248,748

11,325 19,755 6,364 286 4,554 44,390 23,196 3,275

131,588 61,041 109,371 23,695 43,840 37,717 34,446 20,396 20,091 73,813 19,069 29,216 25,051 44,080 24,530 12,501

23,633 4,742 87,611 1,534 22,132

807,556 237,309 630,545 266,682 48,246 173,211 65,494 223,472

3,194

19,687 95,938 19,264 29,168 25,841 47,217 21,127 12,078

141,535

A-n»inerknng'eii.

Inklusive I rünigbahn.

Betriebserö fnung der Teils trecke Zürich- 3tndelboi'en -- 1 lapperswü den 15. März 1894.

Betriebserö1 Fnung der Teilstrecke Zürich- äauptbahnhof--Zürich-Stadelh ofen den 1. Ok tober 1894.

Betriebsero fnung der Teilstrecke Etzwei en-1'euertbaleii den 1. November 1894.

Betriebserö fnung der Teilstrecke Feuert] lalen-Schaffba äsen den 2. Àpi il 1895.

1 Betriebserö Fnung der Teils trecke Lenzbnrg-Wildegg de n 1. Oktober 1895.

4 Betriebserö fnung der Hutt wil-Wolhusenb alm den 9. M ai 1895.

5 Betriebserö Fnung der elekl riechen Bahn Drbe-Chavorna y den 17. Apri L 1894.

fai) an.

· "Übergang c er Schynigen J? lattebuh n an ( lie Berner Ob ìrlandbahnen ve m Betriébsbegiiin der S. P. B. pro 1895 (28. 1 1 lielriebaurö I'nung der Kiser ibuhn Jjiere-A >ples-Morges ( en 1. Juli 1895 B Inbegriffen dio Anteile dei Arth-Rigibah n an der Strecko Stafl'clhöbc--- Kigi-Kulm.

"u Botricbsorü I'nung der Hörn jrhof-JUoldorba hn in Zürich den 13. Juli 1« 95.

Der Betriet) der Seilbahn l'erritet-trlion war im Janua r 1895 infolge l lauliclier Arbeit en eingestellt, 1 Tn don Fan nahmen aus detn Personcntrar sport sind auc h die verschied enen Einnähmeti, wie für Posti .ienst u. s. w., o nthalten.

Botriebserö I'nung der Strei ke Petit-SacoE nex -- Champel den 22. Septeniber 1894.

*s Uetricbsorö Fnuiig des Dain pl'train ways Liinggasse-Kauu iof-Großwaborn den 17. Mai 1894.

Hotrinbsor« fnung dos Tran iways Nouohdt ol-ftt. Biaise d on 22. Dezembe r 1894.

* liotriohHorü I'nung dor .Kluk triNchon Strali jnlmhn Zürich den H. März UÌ94.

h Hi>t.riobnorö l'unng dor Cont rnli'.n /iirichbi rgbuhn den V >. Kobruur 181I5 Hotriebsorö ifnung dor Teil trecko l'Iati« (.igiHtraßo den 2. Novc.inber 1 B'Jö.

10 Uulrinbsurü ll'nuug der Kiui ,oniiton .Strutto nbuhncn in Bc sul don G. Mai 18U5.

1 1

Durchschnittlicher Ertrag pro Kilometer.

Total.

25,904 174,433 52,066 97,227 107,671 295,106 150,907 120,780

31,593

86,580 22,622 73,319 34,793 9,746 38,663 27,289 80,386

642

näheren Aufschluß, wobei zur Vergleichung die entsprechenden Ziffern des Vorjahres mit aufgeführt sind. Auch dieses Mal können wir eine Zunahme der Transporteinnahmen im allgemeinen konstatieren.

Die Betriebslänge der Normalspurbahnen (exklusive normalspurige Berg- und Specialbahnen) erfuhr einen Zuwachs von 31 km.; sie stieg von 3041 km. Ende 1894 auf 3072 km. Ende 1895.

Die Zahl der beförderten Reisenden beträgt: im Jahre 1895 . . 39,790,918 Reisende, dagegen ,, v 1894 . . 37,620,673 Reisende, daher Vermehrung 2^,170,245 Reisende.

Güter (inkl. Gepäck) wurden auf den Normalspurbahnen befördert : im Jahre 1895 . . 10,801,889 t., ,, ,, 1894 . . 10,379,337 t., daher ergiebt sich eine Vermehrung von 422,552 t.

Die Vergleichung der Transporteinnahmen der Normalspurbahnen ergiebt folgendes Resultat: 1895.

Fr.

Einnahmen aus dem Personenverkehr .

Einnahmen aus dem Güter- (inkl. Gepäck- und Vieh-) Verkehr . . . .

Gesamttransporteinnahmen . . . .

1894.

Fr.

Vermehrung pro 1895.

Absolute.

Fr.

«/o

40,672,701

38,833,459

1,839,242

4,74

58,899,863

56,838,146

2,061,717

3,es

99,572,564

95,671,605

3,900,959

'

4,o8

I n d u s t r i e g e l e i s e a n s c h l ü s s e . Aus dem Jahre 1894 wurden drei Begehren um Gestattung des Anschlusses eines Industriegeleises an die öffentlichen Bahngeleise unerledigt übernommen. Neue Begehreu langten im Berichtsjahre 22 ein. Von diesen 25 Anschlußgesuchen konnten 19 durch Genehmigung erledigt werden, sechs waren Ende 1895 noch nicht spruchreif.

c. Fahrleistungen und Zugsverspätungen.

Die Fahrleistungen und Zugsverspätungen sind in üblicher Weise tabellarisch zusammengestellt worden. Aus dieser Tabelle entnehmen wir, daß im ganzen gefahren worden sind :

Zu Seile 642.

Zusammenstellung der im Jahre 1895 auf den schweizerischen Eisenbahnen beförderten Züge und deren Verspätungen.

1

1

Bezeichnung der Eisenbahnen

3

*

Durchschnittliche Länge der Wovon im Betrieb doppelbespurig findlichen Linien

1

*

. .

. . .

. .

. . . .

. . .

. .

»1133 ««771 393 310 266 50 50 Ît48 43 40 40 §32 27 26 24 24 18 17 15 14 14 13 11 9 §§ 5 5 4

"95 ·f-103 97 9 93

*

6

1

7

1

!

s 1

9

10

1

Total der beförderten Im ganzen zurückgelegte

Schnellund Personen-

Gemischten

Gütei-

Züge

84094 90114 46214 27677 15313 14019 2 190 5517 5236 6311 3537 3432

17958 15233 11 640 8478 2746

22549 29 966 20661 4178 11271 1615 985 1408 337 1224

6768 2993 3912 3201 4497 3164

Schnei 1nnd GüterPersonen-

1233 730 3641 9501

14277 3633

173 10912 1704 10392 323 6226 ISO 3188 85 4269 697 162 14 52 48 100 428 38 107 599 63 207 32 50 42 1 37 48 11 198 80 8 67 3 3 325 101 14 18 87 23 1 241 425 66 33

1 558

6000 8332

553

48 2

Achs-

Zngs-

Kilometer

Züge

730

1460 1 157 686 2148 2434 8671

11

97

6 789 027 169 085 760 5 890 050 144 858 826 3175840 97 350 270 1 998213 50432157 2731479 80961436 2 836 139 27913« 147 576 1626413 1 940 298 204 444 174735 2 392 641 2 738 309 223 329 148531 1 667 504 105625 1,202 090 66966 654 386 117054 1514786 78618 783319 71 528 827 171 68406 561 482 54476 297 160 73617 673 650 502 226 54928 52 277 589 289 104445 1 109 395 86431 746 791 191 268 32994 5278 31 218 30240 150 990 35246 70498

1 « 1

Von den Zugskilometern entfallen

Extra-

fahrplanmäßigen

Kilometer

Jura-Simplon-Bahn *) Nordostbahn 3) Centralbaha a) Vereinigte Schweizerbahnen *) Gotthardbahn Sttdostbahn Rhätische Bahn . . . .

Seethalbahn Emmenthalbahn Neuen burger Jurabahn Tößthalbahü Langenthal-Huttwil-Wolhusen Saignelegier-Chaux-de-Fonds .

Appenzellerbahn ßerner Oberlandbahnen Lausanne-Eehalleos-Bercher Frauenfeld-Wyl Ponts-Sague-Chaux-de-Fonds Sihllhalbalm Waldenburgerbahn ; .

Appenzelier Straßenbahn Birsigthalbahn .

. . .

Neuchatel-Cortaillod-Boudry .

Tramelan-Tavannes Bödelibahn Brenets-Locle Orbe-Chavornay

1

auf die fahrplanmäßigen Schnell-, Personen- une gemischten Züge

auf einen dieser .Z»g.e durch schnitt lieh

13

l

15

1

"

16

11

17

1

18

|

19 |j 20 |

An den Endpunkten der Fahrt trafen verspätet ein Von den Schnell- und PersonenzUgo Gemischte Züge Achskilomelern DurchDurchkommen schnitt- Größte schnitt- Größte anf 1 Kiloliche liche Total VerVermeter Anzahl Ver- spätung Anzahl Ver- spätung spätung Bahnlänge spätung

!

Minuten

Zugskilometer

5213611 4 373 252 2178249 1 661 946 1 609 124 231 316 146 000 174516 143 934 199 162 125 523 104 406 65993 116124 76468 70224 67713 54408 62406 54516 50874 103 176 81816 32697 .5278 30000 32636

1

52 42 38 46 90 17 50 32 22 27 30 19 27 14 12 24 18 17 14 14 14 11 6 9 5 5 4

148212 187 885 247 711 162 686 304 367 56723 32529 40423 55643 68458 41688 38191 24237 58261 32639 34466 31194 11598 44910 35874 42093 85339 67891 21252 6244 30 198 17625

3057 1486 1975 595 206 394 4 133 169 339 29 97

23 21 16 18 28 14 19 16 15 21 27 17 21

53

18

33

225 167 189 115 162 101 25 93 74 158 76 91

Minuten

204 13 123 44 9

26 28 25 19 24

103 43 101 31 56

1

36

36

8 9 3 13 15 81

25 20 22 25 24 24

22 30 25 77 58 92

121 9 85

27 73 52

290 136 535

48

96

68

18

27

16

29 3 19 27 49 108

47

210

50 115

26 28

340 80

105 60

65 28

Durch Verspätung der Anschlnßanstalten

1289 739 1522 354 88 332

27

72 36

1 22

23

24 | 25

Ursache der Verspätungen

3261 1499 2098 639 215 394 5 133 177 348 32 110 15 81 53 121 9 85 33 6 10 68 27 27 50 115

6 10

21

73 167 191 19 85 3 62 28 1 24

Auf der eigenen Linie infolge von anfallen und atmosphä rischen Einflüssen

622 178 60 70 81 21 4 15 1 54 3 11 9 14 7 46 9 47 3 6 10 18 7

durch den StationsTotal und Zugsdienst

1350 1972 582 760 516 576 215 285 46 127 41 62 1 5 45 60 9 10 103 157 10 13 14 25 12 3 5 19 18 25 74 120 9 14 61

Prozente

der auf der eigenen Bahn verspäteten ZUge im Verhältnis tur Gesamtlahl der Zage

0,72

0,96

1,00

0,68

0,79

1,03

0,70

0,48

0,44

0.42

0,17

OJ I O

1,09

0,13

0,15

0,1.

2,12

0,55

0,8,

0,26

0,48

0,10

0,49

1,28

0,22

0,10

0,87

0,31

4,01

0,56

0,28

0,10

1,9,

0,51

47 1

4 6 10 65 8

1

1 7

0,10

0,08

0,16

0,06

0,,,

0,81

0,46

0,15

0,22

0,08

0,01 0,oa

0,05 0,«2

4349 37679 22 800 489 565 595 472

17 065 368

38

166 558

8665

19

225

946

29

535

9611

5212

1303

3096

4399

0,98

Im Jahre 1894

3376

381 325 434

88233

3044 35993 21 822 137 538 525 388 16548794

39

159516

5864

19

178

705

27

375

6569

3889

653

2027

2680

0,62

120 Ta ge à 112 D km., ( 1 Tage 1 1124 km. nnd 84 Tage à 1144 km.

232 ,, . 912 . 1313 . . 100 · 90

.

.

,, » ,

. 76 3 . 27 5 , ») , 214 . *î . £12 , 1 5 . 237 m

5 .

.

, .

.

, 771 111 . 50 . 40

n » n

Zugs-

30

Achs-

Kilometer kommen auf eine Verspätung eigener Bahn

si · 32 ; Durchschnittlich legten perStunde Gesamtfahrzeit Inkl. Aulenthalt ; zurlick i Schnelli üe und Per- · mischte ," ' sonen- ,_ jouge zuge ° Kilometer

i Ì 27.3 ; 16,6 27.3 ! 18.9 i

2644 5755 3782 5832 12671 3731 29200 2909 14394 1269 8966 4177 5500 6112 3059 586 7524 892

50941 105690 86822 122 104 249 985 35231 325212 26 254 1762-16 15044 80273 47648 53726 78875 30972 6690 61679 4866

5

13629 8479 10318 1 045 4088

122355 93 754 109 792 10820 23722

5 2

30000 4663

148 970 9325

1806

202

3879

72156

26,9

17.5

1104

116

8143

200 943

26,s

17.i

948 198 406 87 71 15 15 3 34 5 4

68 3 37 7 2

3 5 4

7 14 39 8 13

0,04

1 6

95980

1 161 t1 273 <>12S §<ä!20

Anschlösse wurden versäumt

29

0.05

1

397 333918 115284

4 *4 · 4M

28

Anzahl 0,88

3397

') Inkl. Bulle-Romont, Regional Val-de-Trayers, Thn nerseebahn, Bödeliba hn, Visp-Z
') , Bötzbergbahn mit Koblenz-Stein.

') . Aarg. Südbabn, Wohlen-Bremgarten and Bas 1er Verbini angsbah i.

') . Wald-Eüti und Toggenborgerbahn.

27

bei Schnell- bei geim und Per- mischten Vorsonen- Zügen jahre zügen

1,98

Totale und Durchschnittszahlen

107 686

26

0,02

30.5

2S,i 27. i

.

22,7 !

15.3 !

17.9

2 l .T

--

17.ä

14.7

19.7

--

29.5 24.5 21.1 ': 17.« !

22.0 ! 14.i 24.2 21.1 ' --

16.9

--

16.s

15.2

--

--

1 6.5

--

16.7

-- 20.1

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13.1

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--

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--

--

16.3

;

15.5

--' ;

--'

20.0 ,

--

15.6

643

22,800,489 Zugskilometer (1894: 21,822,137), 565,595,472 Achskilometer (1894: 538,525,388), und zwar von 333,918 fahrplanmäßigen Schnell- und Personenzügen (1894: 325,434), 4,349 außerordentlichen Schnell- und Personenzügen (1894: 3044), 115,284 gemischten Zügen (1894: 107,686), 95,980 fahrplanmäßigen Güterzügen (1894: 88,233), 37,679 außerordentlichen Güterzügen (1894: 35,993).

Verspätungen der fahrplanmäßigen Schnell- und Personenzüge {10 Minuten und mehr) am Endpunkt der Fahrt wurden gemeldet 8665 (1894: 5864) und der gemischten Züge (15 Minuten und mehr) 946 (1894: 705), zusammen 9611, gegenüber 6569 des Vorjahres. Dieselben verteilen sich folgendermaßen: Ans Verschulden der Anschlussanstalten.

1289 (552) Jura-Simplon-Bahn .

739 (609) Nordostbahn . . .

Centralbahn . . .

1522 (833) Ver. Schweizerbahnen 354 (658) 88 (144) ·Gotthardbahn...

Übrige Bahnen . . , 1220 (1093)

Infolge Aus Verschulden von des StationsUnfällen. und Zugsdienstes.

622 178 60 70 81 292

(213) 1350 (584) (145) 582 (687) (69) 516 (234) (58) 215 (306) (29) 46 (67) (139) 387 (149)

5212 (3889) 1303 ^653) 3096 (2027)

Total 1895.

1894.

3261 1499

1349 1441 1136 1022

2098 639 215

240

1899

1381

9611

6569

Die starke Vermehrung der Verspätungen infolge von Unfällen rührt hauptsächlich von den in den ersten Monaten des Jahres eingetretenen bedeutenden Verkehrsstörungen in der Westschweiz und auf der Gotthardbahn durch ganz abnormalen Schneefall und durch Lawinen her. Die Vermehrung der durch den Zugs- und Stationsdienst verursachten Verspätungen bei der Jura-Simplon-Bahn und der Xüentralbahn und die nicht genügende Verminderung derselben bei <3en übrigen Bahnen veranlagten auch in diesem Jahre wieder viele Korrespondenzen und Untersuchungen an Ort und Stelle.

Als eine ständige Quelle von Verspätungen sind namentlich auch die größern eidgenössischen und kantonalen Festlichkeiten, sowie die großen Truppenmanöver zu bezeichnen. Eine weitere Ursache vieler Verspätungen ist darin zu suchen, daß bei der Erstellung der Fahrpläne vielfach, um neue Anschlüsse zu erzielen, die Fahrzeit so knapp bemessen und die Umschlagszeit so reduziert wird, daß weder eine Steigerung der Geschwindigkeit im Falle der Verspätung möglich ist, noch ein Zeitgewinn durch Beschleunigung der Manipulationen auf den Stationen erzielt werden kann. Die ge-

644

währten Umschlagszeiten sind vielfach bei schwachem Verkehr kaum genügend und müssen bei Anwachsen desselben sowohl wegen der Besorgung des Personen- und Gepäckdienstes, als auch namentlich des Postdienstes mehr oder weniger regelmäßig überschritten werden. Unter diesen Umständen ist es natürlich dann nicht möglich, eine einmal bestehende Verspätung durch Beschleunigung des Dienstes zu beseitigen ; die Verspätung wächst eher und überträgt sich namentlich bei einspuligen Linien auf den ganzen übrigen Zugsverkehr.

Gestützt auf die gemachten Erfahrungen und um eine möglichste Besserung dieser Verhältnisse zu erzielen, sah sich das Departement veranlaßt, neue strengere Vorschriften über die Rapportierung der Zugsverspätungen aufzustellen, welche es ermöglichen sollen, früher, als dies bisher der Fall gewesen, von stattgehabten Unregelmäßigkeiten Kenntnis zu erhalten. Dadurch kann rechtzeitig auf Beseitigung der Ursachen derselben hingewirkt werden.

d. Fahrplanwesen.

Im Berichtsjahre sind zu den Sommerfahrplan-Entwürfen 303 und zu den Winterfahrplan-Entwürfen 163 Abänderungsbegehren eingegangen. Davon fanden 171 ihre Erledigung durch Zugeständnisse der Bahn- und Dampfschiffgesellschaften, 101 wurden in den Fahrplankonferenzen nach Anhörung der von den Vertretern der Gesellschaften vorgebrachten Ablehnungsgründe von den Antragstellern zurückgezogen und in 194 Fällen mußte das Eisenbahndepartement, beziehungsweise der Bundesrat entscheiden, weil in den Konferenzen eine Einigung nicht zu stände kam.

Eine Reihe von wesentlichen Verbesserungen im Zugsverkehr wurden teils von den Verwaltungen zugestanden, teils ihnen von der Aufsichtsbehörde auferlegt. Wir beschränken uns hier auf die Namhaftmachung einiger wenigen: 1. Die Führung eines Abendschnellzuges Interlaken-Thun an den Sonntagen während der Touristensaison ; 2. die Führung eines neuen Schnellzuges zweimal wöchentlich, während der Touristensaison zwischen Calais (London) einerseits und Chur, sowie Interlaken anderseits ; 3. die Herstellung einer weitern Zugsverbindung in beiden Richtungen auf der Linie St. Maurice-Brig ; 4. die Führung eines Morgenschnellzuges Biel-Delsberg-Basel und eines Abendschnellzuges in umgekehrter Richtung auch während des Winters;

645

5. die Führung des Mittagschnellzuges Ölten-Basel auch im Winter ; 6. die Umwandlung des bis dahin bestandenen Frühpersonenzuges Bern-Olten in einen Schnellzug und Führung eines neuen Personenzuges Bern-Olten ; 7. die Führung eines neuen Personenzuges Olten-Bern am Nachmittage; 8. die Beschleunigung des um 7 Uhr morgens von Bern nach Basel abgehenden Schnellzuges zum Anschlüsse an dieMorgenschnellzüge der Reichsbahnen und der Badischen Bahn; 9. die Herstellung einer neuen Morgenschnellzugsverbindung von Basel nach Zürich und nach St. Gallen mit Anschluß in Winterthur nach Romanshorn-Lindau-München als Fortsetzung der Nachtzüge von Paris, Calais, Frankfurt, Ostende, Köln und Berlin ; 10. die Einlage eines neuen Personenzugs Zürich-Luzern und eines neuen Schnellzugs Luzern-Zürich am Morgen; 11. die Herstellung einer Verbindung vom Nachtzuge 44 der Gotthardbahn nach Zürich; 12. die Früherlegung des Mittagsschnellzugs Zürich-Basel zum Anschlüsse an den badischen Schnellzug Basel-FrankfurtBerlin ; 13. die Erstellung einer neuen Schnellzugsverbindung in beiden Richtungen auf der Linie St. Gallen-Rorschach-Chur während der Touristensaison.

Wie in früheren Jahren haben wir die Einschaltung von weitern Halten bei den Schnellzügen nur noch da zugestanden, wo besondere Verhältnisse es angezeigt erscheinen ließen.

Die Regierung des Kantons Aargau und die Direktion der Seethalbahn haben das Begehren gestellt, daß der Nachtschnellzug Genf-Zürich (ab Aarau 7 Uhr 05 Minuten vormittags) die Station Wildegg bedienen möchte, um den direkten Anschluß des Frühzugs vom aargauischen Seethale an jenen Zug zu gestatten, welcher Anschluß bis dahin bereits via Lenzburg-Othmarsingen-Brugg bestanden hatte.

Das Begehren ist von der Direktion der Nordostbahn und in der Folge auch vom Eisenbahndepartement abgelehnt worden, weil die angestrebte Morgenverbindung vom Seethale nach Zürich bereits bestand, weil ferner mit der Einschaltung eines weitern Haltes die Fahrordnung des Nachtschnellzuges verschlechtert werden mußte und zudem nach dem Projekte der Seethalbahn der bis dahin bestandene Anschluß vorn Frühzuge vom Seethale an den Frühzug Aarau-Lenzburg-Mellingen-Wettingen dahingefallen wäre.

646

Gegen die ablehnende Verfügung haben die Regierung von Aargau und die Seethalbahn den Rekurs ergriffen und dabei geltend gemacht, daß der Halt des Nachtzuges in Wildegg nicht nur wegen des Verkehrs vom Seethale nach dem Osten, sondern auch mit Rücksicht auf den Verkehr Aarau-Seethal via Wildegg ein Bedürfnis sei. Ohne den verlangten Halt in Wildegg müßte man, um am frühen Morgen nach dem Seethale zu gelangen, wie bis dahin über Rupperswil reisen und in Lenzburg l Va Stunden liegen bleiben, während bei Gewährung obigen Halts eine direkte Verbindung Aarau-Seethal via Wildegg hergestellt würde. Die Seethalbahn hat sodann anerboten, die bisherige Früh Verbindung Seethal-Lenzburg-Mellingen-Wettingen aufrecht zu erhalten. Wir haben im Hinblick auf die vorgebrachten neuen Gründe die Direktion der Nordostbahn eingeladen, mit dem Nachtzuge versuchsweise die Station Wildegg zu bedienen.

Die Regierung des Kantons Schwyz hat zum SommerfahrplanEntwurfe der Gotthardbahn das Begehren gestellt, daß die Station Schwyz wie vor dem Sommer 1893 von dem internationalen Nachtschnellzuge 57 (ab Luzern 11 Uhr abends) bedient werde. Im Jahre 1893 war nämlich der Gotthardbahn gestattet worden, um dem Zug 57 den internationalen Charakter zu wahren und die Einhaltung seiner Fahrordnung zu siehern, eine Anzahl Halte zu unterdrücken, darunter auch denjenigen in Schwyz, in der Meinung, daß der neue Parallelzug 55 die Bedienung dieser Station übernehme. Die Regierung des Kantons Schwyz stutzte sich in ihrem neuen Begehren wie bei früheren Anlässen im wesentlichen darauf, daß der Parallelzug 55 (ab Luzern 10 Uhr 02 Minuten abends) nicht so günstige Abendverbindungen von Basel und von Zürich nach Schwyz wie der Zug 57 herstelle. Bei Gewährung des Halts des Zuges 57 in Schwyz könnte man bis 8 Uhr 35 Minuten abends in Basel und bis 9 Uhr 45 Minuten abends in Zürich bleiben, während man sonst, um Schwyz am gleichen Tage zu erreichen, schon um 5 Uhr 45 Minuten nachmittags von Basel und um 7 Uhr 12 Minuten abends von Zürich verreisen müsse, wozu noch der Übelstand komme, daß in der Richtung Zürich-Schwyz der Reisende zu einem Stilllager von l Stunde 40 Minuten in Rothkreuz genötigt sei.

Wir haben das Begehren der Regierung abgelehnt und ihr eröffnet, daß dem Zuge 57 ohne zwingende Gründe keine weitern Halte aufgegeben werden können.
Von der Regierung des Kantons St. Gallen ist das Begehren gestellt worden, daß vom Morgenschnellzuge Basel-St. Gallen (ab Basel 7 Uhr 05, Ankunft in St. Gallen 10 Uhr 47 Minuten) eine

647

Schnellzugsverbindung via St. Margrethen-Bregenz auf den um 12 Uhr 19 Minuten mittags von Lindau nach München abgehenden Schnellzug und in umgekehrter Richtung von dem um 5 Uhr abends von München in Lindau eintreffenden Schnellzuge via Bregenz-St. Margrethen eine Schnellzugsverbindung auf den um 7 Uhr 05 Minuten abends von St. Gallen nach Zürich-Bern-Genf abgehenden Nachtschnellzug erstellt werden möchte. Die Direktion der Vereinigten Schweizerbahnen wäre geneigt gewesen, auf der Strecke St. GallenSt. Margrethen die erforderlichen neuen Schnellzüge einzulegen.

Die Direktion der Nordostbahn erblickte in dem Projekte eine Konkurrenz gegenüber der diesen Verkehr bisher allein bedienenden Route Zürich-Romanshorn-Bodensee-Lindau und suchte die Realisierung desselben zu vereiteln.

Wiewohl das Departement die österreichischen Staatsbahnen um ihre Mitwirkung zur Durchführung des Projektes speciell noch ersuchte, mußte es doch aufgegeben werden, da einesteils das Zeitintervall zwischen den schweizerischen und bayrischen Zügen für das Befahren der Strecke St. Gallen-St. Margrethen-Lindau nebst Besorgung der Zollformalitäten nicht ausreichte, eine Verschiebung der bayrischen oder der schweizerischen Züge zum Zwecke der Vergrößerung jenes Intervalls aber nicht thuulich war und anderseits die Anforderungen, welche die österreichische Zollbehörde bei Verlegung des Zolldienstes in den Zug, resp. nach Bregenz stellte und wodurch vielleicht eine Ausführung der Züge schließlich doch noch möglich geworden wäre, von den dortigen Staatsbahnen wegen der hohen Kosten abgelehnt wurde. Nachdem st. gallische Behörden, Korporationen und Verkehrsinteressenten sich in neuerdings eröffneten Verhandlungen bereit erklärt hatten, die Kosten für den Zolldienst im Zug und für das Zolllokal in Bregenz zu tragen, ist begründete Aussicht vorhanden, daß diese Zugsverbindung mit Beginn der Sommerfahrplanperiode 1896 nun doch zur Ausführung gelangen werde.

e. Unfälle und Betriebsgefährdungen.

Im Berichtsjahr wurden die folgenden Unfälle im Eisenbahnbetrieb zur Anzeige gebracht, wobei wir zur Vergleichung die entsprechenden Ziffern des Vorjahres beisetzen : Entgleisungen in Stationen ,, auf offener Bahn Zusammenstöße in den Stationen ,, auf offener Bahn Sonstige Unfälle

1895.

1894.

45 30 33 3 851

50 27 29 4 745

648

Die Zahl der Unfälle, von welchen Menschen betroffen wurden, hat sich gegenüber dein Vorjahr um 104 vermehrt; an der Vermehrung participieren hauptsächlich die Jura-Simplon-Bahn und die Nordostbahn, erstere mit 49, letztere mit 29 Unfällen. Die Vermehrung betrifft die Bahnbediensteten und die Drittpersonen. Wie aus der unten aufgeführten Gruppierung ersichtlich, haben sich neben den Unfällen, infolge unglücklichen Zufalls, wesentlich auch diejenigen Unfälle vermehrt, welche der eigenen Unvorsichtigkeit der Betroffenen zuzuschreiben sind. Hervorzuheben sind namentlich unvorsichtiges Begehen der Geleise und das Auf- und Abspringen bei fahrenden Zügen, oder in Bewegung befindlichen Fahrzeugen.

Die Anordnung neuer Maßnahmen schien uns zur Verminderung der Unfälle nicht erforderlich ; in den meisten Fällen konnte ohne weiteres nachgewiesen werden, daß eine Vermeidung des Unfalles sicher möglich gewesen wäre, wenn die bestehenden Vorschriften gehörig befolgt worden wären. Dies gilt namentlich auch rücksichtlich verschiedener drohender und wirklich erfolgter Zusammenstöße, welche aus der Nichtbeachtung der richtig gestellten und leicht sichtbaren Signale durch das Lokomotivpersonal entstanden sind. Die Bahnvervvaltungen wurden gestützt hierauf eingeladen, über die strenge Beachtung der bestehenden Vorschriften speciell zu wachen.

Die sämtlichen Unfälle hatten 47 Tötungen (gegen 58 im Vorjahr) und 797 Verletzungen (gegen 675 im Vorjahr) von Personen zur Folge, und zwar wurden getötet Reisende 1895.

bei Entgleisungen und Zusammenstößen .

infolge sonstiger Ereignisse

Bahnbedienstete

1894.

1895.

1894.

Drittpersonen 1895.

1894.

22

29

-[

11

19 17 verletzt

Reisende ßahnbedienstete Drittpersonen 1895.

1894. 1895.

1894.

1895.

1894.

bei Entgleisungen

und

Zusammenstößen . .

2 infolge sonstiger Ereignisse 48

4

17

8

--

--

45

681

590

49

28

649

Nach Bahnen zusammengestellt entfallen hiervon: Tötungen.

1895. 1894.

Auf die Jura-Simplon-Bahn (inkl.

Thunersee und Bödeli-Bahn) .

15

18

Verletzungen.

1895.

1894.

228

166

Auf die Kordostbahn . . . . 8 8 175 147 ,, ,, Centralbahn 12 10 121 123 ,, ,, Vereinigten Schweizerbahnen 2 10 59 62 ,, ,, Gotthardbahn . . . . 2 2 60 50 ,, ,, übrigen Normalbahnen .

2 4 55 48 ,, w Schmalspurbahnen mit eigenem Bahnkörper . 3 -- 25 12 ,, ,, Straßenbahnen . . . . -- 5 29 31 ,, , Seil- und reinen Zahnradbahnen -- -- 9 6 ,, ,, Tramways 3 l 36 30 Die üblichen weitern Angaben finden sich in der angefügten Tabelle.

Die Tötungen und Verletzungen, welche nicht auf Entgleisungen und Zusammenstöße zurückzuführen sind, gruppieren sich den Ursachen nach wie folgt :

Zu Seite 649.

15 8 12 2 2

228 175 121 59 60

Verletzt.

18 2 11 5

Selbstmorde und Selbstmordversuche.

Gctütot.

1

«

Gesamtzahl der Verletzungen.

8

1

CJ

Gesamtzahl der Tütungen.

--

O

Verletzt.

1 1

i

3
Verletat.

Verletzt.

10 3 2 4

Getötet.

231 182 129 59 61

Bahnbedienstete. Dritte Personen.

Reisende.

Verletzt.

4

Bahnbedienstete.

Getötet.

§

sl!»

Reisende.

infolge anderer Unfälle.

Verletzt.

«M

«M "3

infolge von Entgleisungen und Zusumiiieiistiisseii.

Getötet.

2-3

·o»

(= » P O

Tötungen und Verletzungen von Menschen

o>

Gesamtzahl der Unfä

«a So a.

Andere Unfälle.

p

·a g

Unfall«, von welchen Menschen betroffen wurden.

1

III l'p

Andere nnd unermittelte Ursachen.

.2| ·=«

Vorschriftswidriges Manöver und Unachtsamkeit des Fahrnersonala.

Unrichtige Aufstellung von Fahrzeugen.

T3 O

·^S~

Unrichtige Weichen- oder Signalstellung.

o>

«> 1.

o a

auf die Stationen.

^ ö 1

Davon entfallen

Ursachen.

Sonstige Unfälle.

1

A. Hauptbahnen:

i

Andere und unermittelte Ursachen.

Eisenbahnen.

Davon entfallen Defekte an den Fahrzeugen.

der

Zusammenstöße.

Ursachen.

Befahren unrichtig bedienter Weichen.

Bezeichnung

Entgleisungen.

Hindernisse auf der Bahn.

i

Mangelhafte Bahnanlage.

Kilometer im Betrieb.

Statistik der Unfälle beim Eisenbahnbetrieb im Jahre 1895.

Jura-Simploo .

Schweizerische Nordostbahn . . . .

Schweizerische Centralbahn . . .

Vereinigte Schweizerbahnen .

Gotthardbahn . . . .

972»

761 393 310 266

1

5 4 5

--

2

1

S- Nebenbahnen: BrUnigbahn . . .

.

Rhätische Bahn . .

Schweizerische Sildostbahn . . .

Emmenthalbahn Jura-Neuchâtelois Tößthalbahu Langenthal-Huttwil-Wolhusen . . . .

Visp-Zermatt Saignelegier-Chaux-de-Fonds . . . .

Appenzellerbahn Yverdon-Ste-Croix Berner Überlandbahnen .

Sihlthalbahn . .

Birsigthalbahn Ütlibergbahü .

. . .

58 50 50 43 40 40 40 36 27 26 25 24 15 13 9

16 3 3 1 1 _

1

1 1

1

--

2

--

1

1

-- 1

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--

1

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1

1

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1 -- 2 1

--

22 9 8 1 2

6 3

1 1 1

1 1 1

1

4

1

1 1 3 2 2

16 6 8 1 1

2 3

1 2 2

5 1 2 1

2 1 2 1

-- 3 1

1

1

4 7 3 1

6 -- 1

-- 1

--

--

--

--

--

--

--

--

1 3 1

11

11 4 8 3 1

1 1

1 1

-- 2

--

--

--

--

--

--

-- --

--

-- 1

--

--

--

-- --

--

--

2 --

--

1 --

--

-- 1

--

12 3 7 5 2 2 8 3 1 1 1 5 1

1 1

1

274 198 147 67 64 7 1 13 3 14 6 3 3 8 7 3 1 1 8 1

--

3 2 1

1 1

6 7 5t 1

188* 169 103« 51 59

8 1 6

13 3 4 1

2

1

11 3 7 5 2 6 3 1

--

2

1 1

1

1 1

-- 1

1 4

1

11 3 7 5 2 1 7 3 3

1

--

--

12

4 1

1 5 1

1

--

___

1

1 --

2 3

6

6 1

3 4

|

C. Straßenbahnen: Voies étroites, Genf Schweizerische Seethalbahn Lausanne- Echallens-Bercher .

Frauenfeld- Wyl . . . .

Kriens-Luzern

64' 46 23 18 14 11 6 3

D. Zahnradbahnen:

--9 !; i

--

l

--

2

1 4

1 2

2

--

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i 1

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1 1

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2 1 2

2 1 2

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1

22 7 7 1 1 3 1 3

1 1

1 1

17 2 6 1 1 1

4 1 1

--

1 1

17 2 6 1 1 1

6 1 1 1

1

1

1 1

1 1

1

--

12 9

·

E. Seilbahnen:

2 F. Tramways : Tramways Suisses . .

. . . .

Vevey-Montreux-Chillon .

Zürcher Straßenbahnen .

Berner Tramway . . .

.

.

Elektrische Straßenbahn Zürich . . .

Basler Straßenbahnen .

Centrale Zürichber^bahn .

26 11 9 8 5 3 3

i -- \ i -- ' i

1 -- --

1 1

1

1

1

1 --

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-- 1

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1 1

1

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1

1

1

7

7

6 9 5 6 6 5

7 10 6 8 7 6 3

1

1 1 2

--

--

--

1

1 1 1 2

--

5

2

7

1 8 1

5

7 9 3 6 6 5

1 1

1 1

2

1 4 5 2

2 1

1 1

1

-

^ Ìi

G. Fremde Bahnen: Badische Staatsbahn . .

Paris-Lyon-Méditerranée .

Elsaß-Lothringer Bahnen .

. . . .

. . . .

42 20 4

--

i

6

12 i

1 2 23

-- 2

-- 32

1 3 75

--

1 3

30

1 1 ' 45

1

1 1

7

i i 8 |

--

13

i

* inklosive Thnnersee- nn i Bödeli jahn, ex] Jusive Brünigbah n, Visp-2 ermatt c nd Yverdon-Ste-C roix.

6

1 2

--

2

, 36

i

--

3

1 2 33

4 27 1

2 22 1 819

32

962

1

2 20

1

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17

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- i 19 48 1

681

_

i

J; 22

j

49

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* inklusive 1 ; 'ostangestellter, *« 2 I'ostaogestellte.

1 ïZollbeamter.

i l

47

3 21 1 797

1 15 '

1

i

1 !

Reisende.

Bahnbedienstete.

Drittpersonen,

gs

Tötung. Verletzung. Tötung. Verletzung. Tötung. Verletzung.

1895.1894.1895.1894. 1895. 1894. 1895. 1894. 1895. 1894. 1895. 1894.

Überfahren von Fuhrwerken, Rollwagen und Draisinen . . .

Infolge Scheuwerdens von Pferden bei der Fahrt von Zügen Ausgleiten von Fahrzeugen, Fehltreten beim Auf- und Absteigen Fehltreten beim Überschreiten und Begehen der Geleise . .

.

· · Springen auf und von im Gang befindlichen Fahrzeugen Unvorsichtiges Überschreiten der Geleise und Geben in denselben . . . .

.

Unvorsichtiges Benehmen im fahrenden Zug Bei Mitwirkung von Drittpersonen beim Manöver Infolge unglücklichen Zufalls bei Manövern Beim An- und Abkuppeln von Fahrzeugen Infolge verbotener oder unrichtig ausgeführter Manöver Beim Aus-, Ein- und Umlad von Gütern .

Beim Schließen von Wagenthüren . . .

Augenverletzungen infolge Funkenwurfs der Lokomotiven Aus ändern Ursachen

--

1

--

-- -- --

--

--

--

--

1

2

3

2

89

104

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1

1

1 --

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34

2

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--

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8

16

19

1 --

24

10

1 1

2 1

3 5

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40 26

25 20

-- -- --

-- -- --

1 2

68 70

60 58

-- -- -- -- -- -- -- --

-- --

1

1

1

17

14

4

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_

4 7

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23

28 12

1

3

2

2

--

1

3

3

\ 8 8 1 -- 119 115 43 32 .

1

15 2 128

20 104

651 In selbstmörderischer Absicht haben sich 15 Personen getötet (im Jahr 1894 16), l (im Jahr 1894 3) wurde nur verletzt.

65 Fälle von im Berichtsjahr vorgekommenen Betriebsgefährdungen sind vom Bundesrat den kantonalen Gerichten zur Erledigung überwiesen worden, von denen 16 Fälle durch Verurteilung, 5 ,, ,, Freisprechung, 15 ,, ,, Sistierung der Untersuchung erledigt wurden, 29 ,, noch pendent sind.

Von den im Jahr 1894 nicht zur Beurteilung gelangten Fällen sind 5 durch Freisprechung, 9 ,, Verurteilung, 8 ,, Sistierung erledigt worden.

Nach den Mitteilungen der Bahnverwaltungen waren an Entschädigungsforderungen infolge von Tötungen und körperlichen Verletzungen beim Eisenbahnbetrieb bezahlt resp. festgestellt : a. Für die beim Betrieb der J u r a - S i m p l o n - B a h n vorgekommenen Unfälle: Fr. 59,533. 90 einmalige Entschädigung für 7 Reisende, 185 Bahnbedienstete und 6 Drittpersonen ; unerledigt sind 28 Fälle.

b. Für die beim Betrieb der N o r d o s t b a h n vorgekommenen Unfälle: Fr. 30,521. 50 an l Reisenden und 159 Bahnbedienstete (4 Fälle nur teilweise entschädigt) ; noch nicht erledigt sind 15 Fälle.

c. Für die beim Betrieb der S c h w e i z e r i s c h e n C o n t r a l ta ah n vorgekommenen Unfälle: Fr. 18,818. 20 an l Reisenden, 99 Bahnbedienstete und 3 Drittpersonen; unerledigt sind 16 Fälle.

d. Für die beim Betrieb der V e r e i n i g t e n S c h w e i z e r b a h n e n vorgekommenen Unfälle: Fr. 13,542. 98 für 51 Bahnbedienstete und l Drittperson^ unerledigt sind 2 Fälle.

e. Für die beim Betrieb der G o t t h a r d b a h n vorgekommenen Unfälle : Fr. 6196. 41 an 54 Bahnbedienstete; unerledigt sind 6 Fälle.

652 jf. Beim Betrieb der übrigen s c h w e i z e r i s c h e n E i s e n b a h n unternehmungen: Fr. 23,518. 20 -f- Fr. 900 jährlicher Rente für 5 Reisende, 75 Bahnbedienstete und 10 Drittpersonen; 7 Fälle sind noch unerledigt.

An Entschädigungen für die anläßlich der im Jahr 1891 stattgefundenen Eisenbahnunfälle von M ö n c h e n s t e i n und Z o l i i k o f e n Verunglückten waren laut Mitteilung der Jura-Simplon-Bahn auf 31. Dezember 1895 bezahlt resp. festgestellt: a. M ö n c h e n s t e i n : Fr. 449,243. 75 einmalige Entschädigung und Fr. 13,638 jährliche Rente an die Hinterlassenen der sämtlichen 72 damals Getöteten ; Fr. 788,249. 09 einmalige Entschädigung und Fr. 17,800 jährlicher Rente an 179 Verletzte; l Fall ist noch unerledigt.

b. Z o l l i k o f e n : Fr. 165,971. 52 einmalige Entschädigung und Fr. 6900 jährliche Rente an die Hinterlassenen der sämtlichen 18 damals Getöteten; Fr. 406,806. 25 einmalige Entschädigung und Fr. 4920 jährliche Rente an 121 Verletzte; 3 Fälle bleiben noch zu erledigen.

Bei den H ü l f s a r b e i ten des E i s e n b a h n b e t r i e b e s (innerer Betriebs-, Bahnunterhaltungs- und Werkstättendienst etc.)

wurden 1895

2 Tötungen 1687 Verletzungen

gegen 1894

2 1484

gemeldet.

An der Vermehrung participieren hauptsächlich die Jura-Simplon-, Central-, Gotthard- und Paris-Lyon-Mittelmeer-Bahn.

An Entschädigungen wurden bezahlt: a. Von der J u r a - S i m p l o n - B a h n : Fr. 33,756. 95 an 399 Verletzte; 43 Fälle sind noch pendent.

b. Von der N o r d o s t b a h n : Fr. 41,755. 78 an 351 Verletzte (3 Fälle nur teilweise erledigt) ; 20 Fälle sind noch pendent.

653

c. Von der S c h w e i z e r i s c h e n C e n t r a l b a h n : Fr. 24,047. 88 an 208 Verletzte; 26 Fälle sind noch pendent.

d. Von den V e r e i n i g t e n S c h w e i z e r b a h n e n : Fr. 20,732. 01 an 141 Verletzte; 5 Fälle sind noch pendent.

e. Von der G o t t h a r d b a h n : Fr. 20,107. 02 an 224 Verletzte; 2 Fälle sind noch pendent.

f. Von den übrigen s c h w e i z e r i s c h e n E i s e n b a h n U n t e r nehmungen: Fr. 23,165. 34 für l Getöteten und 169 Verletzte; 6 Fälle sind noch pendent.

Beim D a m p f s c h i ff b e t r i e b sind laut den beim Departement eingegangenen Mitteilungen 31 Schiffsbedienstete verletzt worden (im Vorjahr 19), l Bahnangestellter ertrank beim Verlassen eines Dampfbootes, auf welches er Gepäck getragen hatte.

Bei den H ü l f s a r b e i t e n des Betriebes wurden 40 Personen verletzt (im Vorjahr 23).

An Entschädigungen wurden bezahlt: Fr. 2800. 95 an die 31 beim Betrieb im engern Sinne verletzten Angestellten ; Fr. 3495. 04 an 38 verletzte Augestellte für bei den Hülfsarbeiten des Betriebes erlittene Unfälle.

Von den aus der im Jahre 1892 stattgefundenen Katastrophe des ,,Montblanc"1 resultierten Entschädigungsforderungen bleibt immer noch ein Fall zu erledigen übrig.

f. Arbeitszeit und Ruhetage.

Die periodischen Vorlagen der Dienst- und Ruhetagseiuteiler der Bahn- und Dampfschiffangestellten gaben auch im Berichtsjahre zur Gewährung von Ausnahmeverfügungen im Sinne von Art. 6 des Bundesgesetzes vom 27. Juni 1890 Anlaß, soweit zu erkennen war, daß die besondern Betriebsverhältnisse und namentlich die Gestaltung der Fahrpläne oder auch die ungünstige Finanzlage einiger Unternehmungea eine gewisse Rücksichtnahme erheischten.

Überschreitungen der gesetzlichen Maximalarbeitszeit wurden nur in verhältnismäßig wenigen Fällen beansprucht und wir haben solche nur da gestattet, wo der rechtzeitigen Ablösung der betreffenden Bundesblatt. 48. Jahrg. Bd. II.

43

654

Angestellten außerordentliche Schwierigkeiten entgegenstanden oder aber bei Einstellung von Ersatzpersonal die einzelnen Angestellten nicht mehr ihren Kräften angemessen hätten beschäftigt werden können. Weit häufiger gab die Dauer der gesetzlichen Nachtruhe beim fahrenden Personale zu Ausnahmeverfügungen Anlaß, weil für Linien, auf welchen der Zugverkehr am Morgen frühzeitig beginnt und erst abends aufhört, die Zuscheidung einer l (Mündigen zusammenhängenden Ruhe täglich oft geradezu unmöglich ist, sofern man das Personal nicht nur während einiger Stunden des Tages wirklich beschäftigen oder dasselbe häufiger außerhalb des Wohnortes übernachten lassen wollte.

Bei Bewilligung von Ausnahmen ist namentlich darauf Rücksicht genommen worden, daß die zu starke Beanspruchung an dem einen Tage durch einen leichtern Dienst am voraussehenden und am nachfolgenden Tage ausgeglichen wurde und daß damit dem Personale die Möglichkeit gegeben war, seine Ruhepausen am Wohnorte zuzubringen.

Hinsichtlich der Austeilung der Ruhetage sind von einer Reihe von Unternehmungen und namentlich von solchen mit starkem Touristenverkehr zum Teil weitgehende Ausnahmen gewünscht und auch zugestanden worden, und zwar meistens in dem Umfange, daß in der Hochsaison den einzelnen Angestellten je auf 10 Tage ein Ruhetag und ein Freisonntag auf 4--6 Wochen zugeteilt werden mußte, alles in der Meinung, daß die in dieser Weise in der Hochsaison ausfallenden dienstfreien Tage in der verkehrsarmen Zeit zu ersetzen seien. Einzelnen kleinen Unternehmungen haben wir gestattet, einigen Angestellten während des ganzen Jahres monatlich nur 3 Ruhetage, worunter je ein Sonntag, zuzuscheiden. Wir haben ferner der Anordnung zugestimmt, wonach den Angestellten einer kleinen Dampfbootunternehmung, deren wirkliche tägliche Beanspruchung eine geringe war, monatlich nur je ein Sonntag und ein Werktag freigegeben wurde. Eine andere Dampfschiffunternehmung, welche in den Monaten Juli und August tägliche Kurse und in den Monaten Juni und September nur an den Sonntagen Kurse ausführte, gab die Erklärung ab, daß sie in Ermanglung der erforderlichen Stellvertreter außer stände sei, ihren '2 Angestellten während den Monaten Juli und August Ruhetage zu gewähren, oder es werde ihr dann gestattet, an bestimmten Tagen zum Zwecke der Dienstbefreiung der Angestellten
die Fahrten einzustellen. Unter diesen Umständen ermächtigten wir die Gesellschaft auf Zusehen hin, von der Zuscheidung von Ruhetagen im Sommer Umgang zu nehmen.

Die mit der Kontrolle über die Vollziehung des Gesetzes betrauten Organe des Eisenbahndepartements haben anläßlich ihrer O

ö

655

Erhebungen beim Bahn- und Dampfschiffpersonale von zahlreichen Unregelmäßigkeiten hinsichtlich der täglichen Beanspruchung der Angestellten oder der Austeilung der Ruhetage Kenntnis erhalten, was zu umfangreichen Korrespondenzen mit den betreffenden Verwaltungen führte.

Wir wollen hier gerne konstatieren, daß ein namhafter Teil der durch die Kontrolle ermittelten Abweichungen von den Gesetzesbestimmungen durch Umstände, welche nicht vorauszusehen waren, veranlaßt wurden und daß in anderen Fällen, welche leicht hätten vermieden werden können, nicht die Verwaltungen selbst, sondern die Aufsichtsbeamten, Dienstvorstände oder oft auch die betroffenen Angestellten selbst als fehlbar erschienen. Es haben denn auch die meisten Verwaltungen auf die erste an sie ergangene Aufforderung hin sofort für Abhülfe gesorgt. Indessen darf nicht unerwähnt bleiben, daß einige wenige Verwaltungen nicht nur die ihnen signalisierten Unregelmäßigkeiten durch Ausflüchte zu beschönigen suchten, sondern sogar glaubten, solche fortbestehen lassen zu dürfen und daher mit Hinweis auf die vom Gesetzgeber aufgestellten Strafbestimmungen nachdrücklichst zur Beachtung des Gesetzes aufgefordert werden mußten.

In drei Fällen hat der Bundesrat den fehlbaren Verwaltungen einen Verweis erteilt, nämlich : Den Verwaltungen der Straßenbahn Stansstad-Stans und der Genfer Schmalspurbahnen wegen ungenügender Zuteilung von Ruhetagen an mehrere Angestellte und der Verwaltung der Neuenburger Jurabahn wegen ungenügender Zuteilung von Ruhetagen, Lohnentzug für die Ruhetage, Überschreitungen der zulässigen Maximalarbeitszeit, Kürzungen der Nachtruhe und, wie bereits unter dem Titel Transportwesen einläßlicher besprochen ist, auch wegen Besorgung des Güterdienstes an Sonntagen.

Die Jura-Simplon-Bahn hat in einzelnen Bahnhöfen während längerer Zeit Hülfsarbeiter beschäftigt, ohne denselben die gesetzlichen Ruhetage zu gewähren, welche Unterlassung die Direktion damit begründete, daß ihres Erachtens die Taglöhner, welche während einiger Zeit aushülfsweise oder probeweise zur Erlernung des Dienstes beschäftigt werden, den Bestimmungen des Gesetzes nicht zu unterstellen seien. Wir haben der Direktion mitgeteilt, daß das Gesetz zwischen definitiv angestellten Arbeitern und provisorisch angestellten Hülfsarbeitern keinen Unterschied mache und somit
auch die letztern auf die gesetzlichen Ruhetage Anspruch haben. In Ansehung der Taglöhner, welche nur periodisch, während l--5 Tagen der Woche, im Dienste stehen, haben wir verfügt, daß denselben jedenfalls 17 Sonntage per Jahr freizugeben seien. Die gleichen Verfügungen

656 haben wir mit Bezug auf die Genfer Schmalspurbahnen getroffen, deren Verwaltung ebenfalls glaubte, daß die Hillfsangestellten dem citierten Gesetze nicht zu unterstellen seien.

Der Umstand, daß an einigen Orten, namentlich boi der Jura-Simplon-Bahn und bei der Neuenburger Jurabahn den Taglöhnern für die Ruhetage der Lohn in Abzug gebracht wurde, demzufolge diese Leute auf einen Teil der gesetzlichen Ruhetage verzichteten, veranlaßte uns, sämtlichen Bahn- und Dampfschiffverwaltungen in Erinnerung zu bringen, daß gemäß Art. 4 des Gesetzes den mit der Verpflichtung zur gewöhnlichen Arbeitszeit angestellten und somit dem Gesetze unterstellten Personen für die gesetzlichen Ruhetage ein Abzug am Gehalte oder Lohne nicht gemacht werden dürfe.

Nach längeren Verhandlungen haben die Verwaltungen der Jura-Simplon-Bahn und der Neuenburger Jura-Bahn im Berichtsjahre die Dienstzeit ihrer Barrierenwärterinnen im Sinne des Bundesratsbeschlusses vom 24. Mai 1892 betreffend Verbesserungen im Eisenbahnbetriebe auf 12 aufeinander folgende Stunden eines Tages reduziert, wie es bei den übrigen Bahngesellschaften längst geschehen ist. Bei der Jura-Simplon-Bahn bestehen indessen noch einige Abweichungen, weil die erforderlichen Ablöser für die Besorgung des Früh- oder des Spätdienstes noch nic.ht überall beigestellt werden konnten; wir glauben aber annehmen zu dürfen, daß es binnen kurzem gelingen wird, jene Abweichungen zu beseitigen.

7. Rechnungswesen und Statistik.

a. Vollziehung des Rechnungsgesetzes.

Die in der Berichtsperiode vom Eisenbahndepartemente auf Grund des Bundesgesetzes vom 2t. Dezember 1883 über das Rechnungswesen der Eisenbahngesellschaften geprüften und dem Bundesrate zur Beschlußfassung unterbreiteten Rechnungen und Bilanzen pro 1894 bezogen sich auf 72 Bahnunternehmungen. Die im Besitz von Kantonen, Gemeinden oder Privatpersonen befindlichen Eisenbahnen, im ganzen 7, sowie die von 5 ausländischen Unternehmungen auf Schweizergebiet betriebenen Bahnlinien sind von der staatlichen Rechnungskontrolle ausgeschlossen, indem das erwähnte Gesetz nur auf die in der Schweiz domizilierten Bahngesellschaften Anwendung findet.

Zu nennenswerten Differenzen gaben die Rechnungsprüfungen nicht Anlaß. Es sind deshalb auch keine gerichtlichen Entscheidungen vorgekommen. Die Belastung des Baucontos für Verstärkung

657 oder Auswechslung von eisernen Brücken machte in zwei Fällen konferenzielle Verhandlungen mit den betreffenden Bahndirektionen nötig, um zu einer Verständigung zu gelangen. Eine" Streitfrage, welche sich mit der Verwaltung der Gotthardbahn über die Verrechnung der Kosten für Reglierung und Nachschotterung des Doppelgeleises nach Eröffnung des Betriebes ergeben hatte, ist vom Bundesrate grundsätzlich dahin entschieden worden, daß solche Ausgaben, soweit sie die normalen Unterhaltungskosten übersteigen, während der ersten 6 Monate auf Bauconto gesetzt werden können.

Die Einzelheiten über die Ergebnisse des Betriebes, sowie über die Aktiven und Passiven jeder Unternehmung finden sich in der vom Eisenbahndepartement herausgegebenen Eisenbahnstatistik. Wir beschränken daher in diesem Berichte unsere Darstellungen, wie üblich, auf den Bauconto und die zu ersetzenden Bilanzposten.

Nach der beigefügten Tabelle beziffert sich der Bauconto mit Einschluß der Ausgaben für unvollendete Linien und Objekte für sämtliche Unternehmungen: auf Ende 1893 auf Fr. 1,090,103,050 auf Ende 1894 a u f .

,, 1,108,387,968 Vermehrung pro 1894 Fr.

Dieser Betrag verteilt sich wie folgt : V e r w e n d u n g e n für alte Linien: Bahnanlage und feste Einrichtungen Rollmaterial Mobiliar und Gerätschaften

18,284,918

Fr. 4,041,766 ,, 3,336,496 ,, 258,185 Fr. 7,636,447

Ausgaben für neue Linien: Bahnanlage und feste Einrichtungen Rollmaterial Mobiliar und Gerätschaften

Fr. 9,350,784 ,, 1,175,979 ,, 121,708 Fr. 10,648,471

Unter den Ausgaben für alte Linien fallen als Hauptposten die Kosten für Bahnhoferweiterungen, für Anlage von Doppelgeleisen und für Vermehrung des Rollmaterials in Betracht.

Für die nachgenannten Bahnlinien, welche zu reduzierten Ansätzen an neue Besitzer übergegangen sind, hat in Übereinstimmung mit den Vorschriften des Rechnungsgesetzes eine entsprechende Verminderung der frühern Bilanzwerte stattgefunden, nämlich : bei

658

der Linie Ponts-Chaux-de-Fonds um Fr. 240,980, bei der Seethalbahn um Fr. 2,278,963, bei der Brienz-Rothorn-Bahn um Fr.l,616,214 und bei der Generosobahn um Fr. 1,561,534.

Die Verwendungen auf neue Linien schließen unter anderem in sich die Ausgaben der Gotthardbahn für die Zweiglinien LuzernImmensee und Zug-Arth, und bei der Nordostbahn die Ausgaben für die rechtsufrige Zürichseebahn, für Thalweil-Zug, sowie für Eglisau-Schaffhausen und Feuerthalen-Schaffhausen.

Über die Anlagekosten der ausländischen Bahnlinien auf Schweizergebiet (k. k. österreichische Staatsbahneu und die P.-L.-M.Strecke Genève-La Plaine) liegen keine Angaben vor. Seitens der Großh. Bad. Staatsbahnen werden diesbezügliche Nachweise alle 5 Jahre eingeliefert, das letzte Mal pro 1890.

Vom Kanton Genf sind die Baukosten für die von ihm gebaute und von der P.-L.-M. betriebene Bahnstrecke Genève-Annemasse auf Ende 1894 mit Fr. 3,222,543 angegeben worden.

Mit Bezug auf die zu amortisierenden Verwendungen bemerken wir, daß die bei der Jura-Simplon-Bahn nachgewiesene Vermehrung der Amortisationssumme um Fr. 3,152,848 durch Emissions- und Konvertierungskosten anläßlich der Aufnahme des 3*/2 °/o Anleihens von 140 Millionen Franken entstanden ist.

Bei den Vereinigten Schweizerbahnen sind auf Verlangen des Bundesrates Fr. 661,550 als Aktienbeteiligung an der Wald-RütiBahn auf den Amortisationsconto übertragen worden, indem der Kurswert dieser Papiere deren Einstellung unter das reelle Gesellschaftsvermögen nicht mehr rechtfertigte.

b. Vollziehung des HUIfskassengesetzes.

Im Jahre 1895 sind nach vorausgegangener Prüfung folgende Statuten und Bilanzen von Hülfskassen vom Bundesrate genehmigt worden : 1. die Statuten der Hiilfs- und Pensionskasse für die Angestellten der Jura-Simplon-Bahn und die versicherungstechnische Bilanz dieser Kasse per 31. Dezember 1890; 2. die Statuten der Dienstalterskasse für die Angestellten der Eisenbahn Frauenfeld-Wyl ; 3. die Statuten der Kranken- und Unterstützungskasse für die Augestellten und Arbeiter der Basler Straßenbahnen; 4. die Statuten der ,,Société de Prévoyance11 (Krankenkasse und Sparkasse) für das Personal der Dampfschiffgesellschaft auf dem G enfersee ;

659

5. ein Nachtrag zu den Statuten der Krankenkasse für die Angestellten und Arbeiter der Pilatusbahn ; 6. ein Nachtrag zu den Statuten der Pensions- und Hülfskasse für die Angestellten der Nordostbahn; 7. die Statuten der ,,Société de Prévoyance" (Krankenkasse und Sparkasse) für das Personal der Tramways suisses; 8. die technische Bilanz der Hülfskasse für die Beamten und Angestellten der Emrnenthalbahn per 31. Dezember 1894; 9. die technische Bilanz der Unterstützungs- und Pensionskasse für die Angestellten der Dampfschiffgesellschaft des Vierwaldstättersees per 31. Dezember 1894.

Sodann haben Verhandlungen betreffend Errichtung von Hillfskassen resp. Revision von Hülfskassenstatuten stattgefunden mit den Verwaltungen der Kriens-Luzern-Bahn, der Südostbahn, der Linien Orbe-Chavornay,Saignelegier-Chaux-de-Fonds und St.Gallen-Mühleck, sowie der Centralen Zürichbergbahn, der Berner Tramways, der Zürcher Tramways und der Dolderbahn.

Die Erledigung dieser Geschäfte fällt aber nicht ins Berichtsjahr.

Von der Bulle-Romont-Bahn, welche nur über das Bahnaufsichts- und Unterhaltungspersonal verfügt, sowie von der Bahnverwaltung Genève-Veyrier sind Vorschläge für die Gründung von Pensionskassen eingereicht worden. Von der Organisation .solcher Institute mußte aber abgesehen werden, weil die Mitgliederzahl sich bei beiden Unternehmungen als zu klein erwies, um darauf eine technisch berechnete und lebensfähige Pensionskasse aufbauen zu können.

Der Bödelibahn wurde mit Rücksicht darauf, daß ihr Personal am 1. Mai 1895 in den Dienst der Jura-Simplon-Bahn übergetreten und nun zum Teil an den bestehenden Hülfskassen dieser Gesellschaft beteiligt ist, bewilligt, die bisherige Dienstalterskasse für ihre Angestellten aufzuheben. Die Guthaben wurden an die bezugsberechtigten Mitglieder ausbezahlt.

Wir haben im letztjährigen Bericht mitgeteilt, daß für die Pensionskasse der Jura-Simplon-Bahn neue Statuten zur Prüfung eingereicht worden sind und daß die Beamten auf dem Petitionswege das Gesuch einreichten, es sei die Pensionierung nach 25 Dienstjahren oder 55 Altersjahrea zu ermöglichen. Diesem Begehren konnte nicht entsprochen werden. Nachdem nun der Bundesrat diesen Statuten die nachgesuchte Genehmigung erteilt hatte, ist gegen diese Genehmigung von selten der Kassenmitglieder Einsprache erhoben worden. Dem Rekurse der Angestellten gegenüber hat auch die Bahngesellschaft ihre Rechte in einem Gegenrekurs ge-

660

wahrt. Der Bundesrat hat beide Rekurse als zulässig erklärt uud die Wahl einer Expertenkommission im Siane von Art. 4, Alinea 2, des Hülfskassengesetzes angeordnet. Unterm 10. Dezember 1895 haben die rekurrierenden Kassamitglieder gegen die vom Eisenbahndepartemente der Kommission erteilten Instruktionen Einsprache erhoben. Die Erledigung dieser Einsprache fällt ins nächste Jahr.

Wir lassen in der Beilage noch eine Zusammenstellung der Bilanzen auf Ende 1894 für diejenigen Hülfskassen folgen, welche den Bestimmungen in Art. 2 und 3 des Hülfskassengesetzes unterstellt sind, und schicken der Tabelle hier folgende Bemerkungen voraus.

Die Centralbahn, Gotthardbahn, Nordostbahn, Emmenthalbahn und die Dampfschiffgesellschaft des Vierwaldstättersees sind gemäß Art. 3, Absatz 2, des Hülfskassengesetzes verpflichtet, ihre Bilanzen auf Ende 1894 versicherungstechnisch neu berechnen zu lassen und dem Bundesrate vorzulegen. Von selten der Centralbahn, Gotthardbahn und der Nordostbahn liegen indessen diese Berechnungen zur Zeit noch nicht vor. Die in der Tabelle enthaltenen Angaben für diese drei Gesellschaften stützen sich demnach noch auf versicherungstechnische Ermittlungen, welche in frühem Jahren gemacht worden sind.

c. Vollziehung des Bundesgesetzes vom 20. Dezember 1378 betreffend die Sicherstellung der HUIfskassenfonds und der Barkautionen der Eisenbahnangestellten.

Im Jahre 1895 sind die Rechnungen und Bilanzen betreffend das Jahr 1894 eingelangt und geprüft worden. Das Vermögen der Pensionskassen der Eisenbahnen betrug Ende 1894 Fr. 19,850,245.

Davon waren Fr. 285,207 oder 1,44 °/o noch in den Passiven der Gesellschaftsbilanzen Inbegriffen und im Sinne des Gesetzes vom Vermögen der Gesellschaften auszuscheiden. Das Vermögen der Krankenkassen, Sparkassen und Unterstützungsfonds bezifferte sich auf Ende 1894 auf Fr. 1,115,092. Hiervon waren in den Passiven der Gesellschaftsbilanzen Inbegriffen Fr. 36,426 oder 3,27 °/o. Die Bai-kautionen des Personals betrugen Ende 1894 Fr. 1,190,155, wovon Fr. 37,265 oder 3,is °/o noch nicht ausgeschieden waren.

Zu Seite 72.

Bilanzen der Hülfskassen, berechnet per Ende 1894, A leti ve n.

. 1. Hülfskasse für die Beamten der Schweizerischen 1 Centralbahn 2. Unterstütznngs- und Pensionskasse für die Beamten und Angestellten der Gotthardbahn . .

3. Hülfs- und Pensionskasse für die Angestellten der ,lura-Simplon-Bahn 4. Gegenseitige Kranken- und Unterstützungskasse für die ständigen Arbeiter und Bediensteten der Jnra-Simplon-Bahn 5. Pensions- und Hülfskasse für die Angestellten der

Pa ssi v en.

Vorhandenes Vermögen.

Deficit.

Total der Aktiven.

Deckungskapital.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

4,001,287

1,934,026

5935,313

5,935,313

2,491,900

2,491,900

2,491,900

Total Reserve. der Passiven.

Fr.

Fr.

5 935,313

--

2,491,900

6,572,376

1,192,385

7,764,761

7,764,761

7,764,761

263 331

28,871

292 202

292,202

292 202

5 335 925

2 604 601

7 940 526

7,940 526

7,940 526

1 220 881 2 593 814

3814695

3 814 695

3 814 695

6. Hülfskasse für die Beamten und Angestellten der 7. Hülfskasse für die Beamten und Angestellten der Emmenthalbahn . . .

8. Hülfskasse für die Beamten und Angestellten der Seethalbahn . . .

. . .

.

.

, 9. Unterstütznngs- und Pensionskasse für die Angestellten der Dampfschiffgesellschaft des Vierwald; stättersees 10. Hülfskasse für die Beamten und Angestellten der ' Dampfschiffgesellschaft des Thuner- und Brienzersoes .

.

.

Znsammen

189,585

189 585

38291

38291

36279

115 8-15

388,231

388,231

388 231

55 208

183 189

183 189

183 189 !

272,386

127 CJ81 20,513,943

164,752 24,833

1

2012

189 585 38 291 '

8,524,750 29,038,693 29,011,848 26,845 29,038,693

662 d. Versicherungsverträge.

Die seit Juni 1890 erteilten Eisenbahnkonzessionen legen den betreffenden Gesellschaften die Verpflichtung auf, das Personal oder das Personal und die Reisenden bei einer Anstalt zu versichern, und es unterliegen die hierüber zu treffenden Vereinbarungen der Genehmigung des Bundesrates.

Im Berichtsjahr haben die Eisenbahngesellschaften Glion-Naye, St'anserhornbahn, Ragaz-Wartenstein und Stansstad-Stans solche Verträge vorgelegt und es sind diese vom Bundesrate genehmigt worden.

Zum Abschluß gleicher Versicherungen wurden aufgefordert die Verwaltungen der Centralen Zürichbergbahn, der Dolderbahn und des Tramway Neuchâtel-St. Biaise.

e. Eisenbahnstatistik.

Die Statistik über das Jahr 1893 ist Ende März 1895 zur Ausgabe gelangt; die Mitteilungen pro 1894 werden auf Ende März 1896 erscheinen.

II. Postverwaltung.

I. Allgemeines.

Die Ergebnisse aus dem Postbetrieb im Jahre 1895 übersteigen den budgetierten Ansäte um ein Wesentliches. Der Reinertrag beträgt nämlich Fr. 1,452,492. 72, während das Budget einen solchen von Fr. 1,006,300 und unter Berücksichtigung der Nachkredite im Betrage von Fr. 116,700 einen solchen von Fr. 889,600 voraussah.

Der Mehrertrag gegenüber dem ursprünglichen Budget beläuft sich mithin auf Fr. 446,192. 72. Dieses erfreuliche Resultat ist, abgesehen von den Ersparnissen, welche auf den budgetierten Ausgaben gemacht werden konnten, auf den Mehrertrag in der Einnahmenrubrik ,,Wertzeichen" und somit auf die Verkehrszunahme zurückzuführen. Die Einnahme aus dem Wertzeichenverkauf beläuft sich im Berichtsjahre auf Fr. 21,511,877, 94, budgetiert war ein Betrag von Fr. 21,000,000.

Wir werden uns im Rechnungsbericht im einzelnen und nähern über die Postverwaltungsrechnung des Jahres 1895 aussprechen; indessen wollen wir nicht unterlassen, hier darauf hinzuweisen, daß das so erfreuliche Rechnungsergebnis wesentlich durch die günstige Witterung und die dadurch veranlaßte außerordentlich entwickelte Fremdensaison im Sommer 1895 mit beeinflußt worden ist.

663 Die in besonderer Ausgabe erscheinende Allgemeine Postund Telegraphenstatistik" wird, wie gewöhnlich, alle nähern Details in Bezug auf den Postverkehr im Berichtsjahre enthalten ; wir geben daher in den nachstehenden Tabellen lediglich die für einen allgemeinen Überblick notwendigen Angaben.

Auszug aus der Statistik der Postverwaltung.

A.HSsalii 1895

Postbureaux .

·

. . .

,, nicht rechnungspflichtige | Agenturen im Auslande

. . .

. .

Bedienstete (Ablagehalter, Briefträger, Kondukteure etc.)

Zahl der beförderten Reisenden Briefpost : Interner Verkehr: Briefe Postkarten Drucksachen Warenmuster .

Rekommandierte Briefpostsendungen Zahlungsbefehle n. Konkursandrohungen Verkehr mit dem Ausländer Briefe . . . .

.

.

Versand Postkarten ,, Drucksachen . .

.

.

,, Warenmuster ,, Rekommandierte Briefpostgeeenstäude

1,497 1,127 732 13 2851

1894 1491 1,080 757 13 2817

5,078 1 108042

4928 1 054 652

82,047,073 16,005,544 25,370,248 1,373,692 91 482 098 1,970,715 196,832

75,794 326 15,206 150 24,470 723 1 389 356 86 912 686 1,837,328 219,404

16311 594° 5 346,783 6 532 721 799 305

14 565 304 5,174,897 5 743 218 771212

748303

685 802

IS &5 Anzahl

Wert, resp. Betrag

Anzahl

Fr.

Geldanweisungen : , . , , . , , . . , Verkehr mit dem Auslande

18 O4

i Versand < ,, ( Empfang

4,168,591 530,941 315,962

457 500,756 22,710,969 15,596,994

3 905 272 468,350 309,455

'

Wert, resp. Betrag j i Fr.

424,949 138 1 20,602,850 15,086,076

Fahrpost : T Versand Verkehr mit dem Auslande (inkl. Poststücke -- J j;mpfanK colis Dostaux) .

1 .

H ; ( m Transit Nachnahmen : Interner Verkehr TT i v. mit -i dem j A i j Verkehr Anslande Einzugsmandate: Interner Verkehr . . . . . . . . . .

Verkehr mit dem Auslande

13,744,922 1,543279497 1,180,174 111,908,697 1,996,711 62,817,990 460,218 22,024,51 1

1 2690 637 1,531,442,565 113,501,566 j 1,056,356 75,579,771 !

1,858,482 408,505 32,994,701

^f Versand ^ ( Jimpfang

5,227,579 105,460 190,658

34,951,407 1,758,703 3,651,704

4,841,820 84,543 162,739

33,279,475 1,619,019 3,175,837

541,050 11,170 78,435

49,686,980

454,642 10,861 74,711

48,585,152

i Versand < ,, ( Empfang

3,758,187

3,706,254

665 Wir bemerken hierzu folgendes: Die Verminderung der nicht reehnungspflichtigen Postablagen ist nicht etwa darauf zurückzuführen, daß eine Anzahl dieser Dienststellen aufgehoben worden wäre, sondern dieselbe ist nur entstanden, weil eine Zahl dieser Ablagen, um sie dem Publikum dienstbarer zu machen, in rechnungspfliohtige Stellen umgewandelt worden ist.

In der Zahl der beförderten Reisenden, sowie im internen Postverkehr (Sachentransport) erzeigt sich gegenüber dem Vorjahre überall, bei allen Sendungskategorien, eine Zunahme mit Ausnahme der Warenmuster und der Zahlungsbefehle und Konkursandrohungen.

Die Verkehrsabnahme bei den Warenmustern ist nur gering (15,664 Stück"). Auf die erhebliche Zunahme dieser Sendungen im Jahre 1894 gegenüber dem Jahre 1893 (215,096 Stück) hat sich im Berichtsjahr ein kleiner Rückschlag gezeigt. Die Abnahme bei den Zahlungsbefehlen und Konkursandrohungen steht nicht vereinzelt da; sie hat sich schon im Vorjahre gezeigt. Es entzieht sich der Beurteilung durch die Postverwaltung, ob der Erlaß dieser Befehle und Anordnungen überhaupt im Rückgänge begriffen ist. oder ob aus irgend welchen Gründen ein Rückgang in der Postbeförderung dieser Dokumente stattfindet. Wir neigen der Ansicht zu, daß eher der erstere Fall zutreffend sei, denn irgend eine Erschwerung zur Benutzung der Post für die Zustellung dieser Urkunden ist nicht getroffen worden.

Im Verkehr mit dem Auslande hat sich im Berichtsjahr die Zahl der beförderten Sendungen in allen Kategorien gegenüber dem Vorjahr erheblich vermehrt; hervorgehoben zu werden verdient namentlich die Zunahme bei den Briefen -- Vermehrung 1,746,290 Stück -- und bei den Fahrpoststücken (inkl. Poststückeu) -- Vermehrung: Versand 123,818, Empfang 138,229 Stück. Dagegen hat sich der deklarierte Gesamtwert der im Auslandsverkehr (Versand, Empfang und Transit durch die Schweiz) beförderten Fahrpoststllcke (inkl. Poststücke) vermindert. Diese Verminderung betrachten wir aber nicht als eine wirkliche, sondern nur als eine scheinbare. Es wird nämlich, um einiges Porto zu ersparen, immer mehr Usus, daß Poststücke, die nicht gerade wertvolle Waren, Geld oder Geldeswert enthalten, ohne Wertdeklaration der Post zur Beförderung übergeben werden.

IL Vorlagen an die Bundesversammlung und Erlasse derselben.

Das Postwesen betreffende Gesetzesvorlagen an die Bundesversammlung wurden im Berichtsjahre nicht gemacht ; ebensowenig sind von letzterer solche Gesetze erlassen worden.

666

In das Berichtsjahr fällt der Vollzug des P o s t r e g a l g e s e t z e s vom 29. März/5. April 1894, das, nachdem die Referendumsfrist unbenutzt abgelaufen war, auf den 1. Januar 1895 in Kraft gesetzt worden ist. Gleichzeitig mit dem neuen Regalgesetz und gewissermaßen als Vollziehungsverordnung zu demselben wurde auch die T r a n s p o r t o r d n u n g für die schweizerischen Posten neu aufgestellt. Damit die Handhabung dieser gesetzlichen und reglementarischen Erlasse gleich von Anfang an in richtiger Weise geschehe, wurde den Poststellen mittelst des Postamtsblattes Nr. 6 von 1895 (6. Dezember 1894) noch specielle und eingehende Instruktion erteilt.

Im allgemeinen kann gesagt werden, daß die Vollziehung des neuen Postregalgesetzes ohne Schwierigkeiten und ohne erhebliche Anstände hat bewerkstelligt werden können.

Neben der ausgedehnteren H a f t p f l i c h t , namentlich bei T ö t u n g e n und Verletzungen von Menschen im Postbetriebe, bildet die wichtigste und einschneidendste Neuerung, welche das Gesetz gebracht hat, die Unterstellung des Transports der Z e i t u n g e n unter das Regal, wobei allerdings die Ausnahme besteht, daß Zeitschriften, welche in der Schweiz oder im Ausland erscheinen, und schweizerische Zeitungen, welche der Verleger durch besonders bestellte Personen oder Organe vertragen, verbreiten oder verkaufen läßt, dem Postzwang nicht unterworfen sind.

Die Handhabung dieser Bestimmung veranlaßte die Eingabe des Verlegers der ,,Konstanzer Zeitung"1, in Bezug aufweiche jedoch der Ständerat am 21. und der Nationalität am 28. Juni 1895 Nichteintreten beschlossen hat.

Eine weitere Folge war die Verteuerung der Zeitungen aus dem Auslande, welche nicht auf dem Abonnementswege durch die Post bezogen werden. Es betrifft dies hauptsächlich die aus Frankreich und Italien stammenden Zeitungen, welche durch Kioske, Kolporteure etc. stückweise verkauft werden. Für diese in größerer Anzahl in die Schweiz eingeführten Zeitungen, welche der Gesetzgeber speciell ins Auge gefaßt wissen wollte, wird für jedes Exemplar die interne Drucksachentaxe erhoben. Dagegen glaubten wir zur Vermeidung von Anständen mit den Vereinspostverwaltungen die Einfuhr von kleineren Partien ausländischer Zeitungen mittelst internationaler Drucksachensendungen nicht beanstanden zu sollen.

In Bezug auf die
Vollziehung des Art. 8 des Postregalgesetzes, welcher bestimmt, daß Dampfschiffe, Luftseilbahnen und andere Transportanstalten mit Motorenbetrieb, insbesondere bezüglich ihrer technischen Einrichtungen und ihrer Verkehrsbedingungen, der Kon-

667

trolle des Bundes unterstellt seien, ist im Berichtsjahr ein Entwurf zu einer ,,Verordnung betreffend den Bau und Betrieb von Dampfschiffen und anderen mit Motoren versehenen Schiffen auf schweizerischen Gewässern" ausgearbeitet worden. Die.weitere und endgültige Behandlung dieses Gegenstandes fällt in das Jahr 1896.

III. Unterhandlung, Abschluß und Tollziehung von wichtigeren Verträgen.

a. Inland.

Im Berichtsjahr hat die Postverwaltung mit unserer Genehmigung mit einigen E r s p a r n i s k a s s e n betreffend Einzahlung von Spareinlagen durch das Publikum mittelst Postmarken Übereinkommen abgeschlossen.

Die Mitwirkung, welche die Postverwaltung hierbei übernimmt, besteht im wesentlichen darin, daß sie die Leistung von Spareinlagen in Frankomarken gestattet und den Sparkassainstituten diese Marken unter Abzug von l °/o Provision gegen Bargeld unter näher festgesetzten Bedingungen austauscht unter dem Vorbehalt, Einleger, welche gefälschte oder schon gebrauchte Postwertzeichen verwenden, nach Maßgabe der Bestimmungen des Postregalgesetzes zur Verantwortung zu ziehen.

Die Postverwaltimg hat von uns die Genehmigung zum Abschluß dieser Übereinkommen erhalten, unvorgreiflich der definitiven Entscheidung betreffend die Errichtung von Postsparkassen, welche erst nach Durchberatung des Bundesgesetzes über die Errichtung einer Bundesbank erfolgen kann.

Zum Zwecke der Regelung der Beziehungen des Postdienstes zu einigen Eisenbahnen wurden mit den Verwaltungen derselben folgende Verträge abgeschlossen : a. am 12./15. Januar 1895 mit der Verwaltung der Berner Oberland-Bahnen für die Bergbahn Lauterbrunnen-Mürren ; b. am 23./29. Januar 1895 mit der Eisenbahn Huttwil-Wolhusen; c. am 15./18. März 1895 mit den Baseler Straßenbahnen; d. am 20./22. Mai 1895 mit der Eisenbahn Bière-Apples-Morges ; e. am 25./2T. November 1895 mit der Drahtseilbahn RheineckWalzenhausen ; f. am 17./23. Dezember 1895 mit der Rhätischen Bahn.

668

b. Ausland.

1. Auf den 1. Januar 1895 ist die b r i t i s c h e Kolonie des K a p s der g u t e n H o f f n u n g (Basutoland, Ost- und WestGriqualand, Klein-Namaqualand, Pondoland, Tembuland, Transkei und Walfisch-Bai) dem Hauptvertrag des Weltpostvereins vom 4. Juli 1891 beigetreten.

2. Unterm 23. Januar 1895 wurde mit der Postverwaltung von Ö s t e r r e i c h - U n g a r n eine Abmachung erzielt, betreffend die Behandlung der Nachnahmescheine zu Sendungen nach und über Österreich-Ungarn.

3. Auf den 1. Dezember 1895 sind die b r i t i s c h e n Protektorate von Z a n z i b a r und O s t a f r i k a dem Hauptvertrag des Weltpostvereins vom 4. Juli 1891 beigetreten.

4. Im Berichtsjahre wurden die Äquivalente, nach welchen Persien, sowie die b r i t i s c h e n Kolonien H o n d u r a s , N o r d B o r n e o und L a b u an gemäß den Bestimmungen des Weltpostvertrages vom 4. Juli 1891 die Taxen zu beziehen haben, neu festgesetzt.

5. Mit Note vom 22. Januar 1895 hat das Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten der Republik N i c a r a g u a den Beitritt dieses Landes zum Weltpostvertrag erklärt. Nicaragua hatte zwar schon bisher die Bestimmungen dieses Vertrages beachtet, allein eine förmliche Erklärung, daß es demselben beitrete, lag noch nicht vor.

6. Am 22. Mai ging eine gleiche Erklärung ein von der Regierung der Republik Paraguay. Auch dieses Land hatte, obschon es die bezüglichen Bestimmungen befolgte, eine förmliche Erklärung, daß es dem Weltpostvertrag von Wien vom 4. Juli 1891 beitrete, bisher nicht abgegeben.

7. Auf den 1. September 1895 ist mit S e r b i e n der Geldanweisungsdienst auf Grundlage des Übereinkommens von Wien vom 4. Juli 1891 zur Ausführung gelangt.

IV. Personelles und Besoldungen.

1. Bestand des Personals.

Die Gesamtzahl der Postbureaux belief sich Ende 1895 auf 1497.

Die Zahl der Postablagen betrug auffinde 1895: 1859. Hiervon wurden 22 im Jahre 1895 neu errichtet.

669 Die Gesamtzahl der Poststellen, einschließlich 13 Agenturen im Auslande, beträgt 3369, was eine Vermehrung im Berichtsjahre um 28 ausmacht.

Die Postbureaux klassifizieren sich wie folgt: I. Klasse (Sitz der Kreispostdirektionen) 11 II. Klasse (Bureaux mit mehreren Beamten) 98 III. Klasse (übrige Bureaux) 1358 Filialen 30 Total

1497

Die 1859 Postablagen zerfallen in 1127 rechnungspflichtige, alle mit dem gesamten internen Geldanweisungsdienst und mit dem internen Einzugsmandatdienst betraut und 147 zum direkten Geld an weisungs verkehr mit dem Auslande ermächtigt {Einzahlungen nach dein Auslande können bei allen rechnungspflichtigen Ablagen gemacht werden), und 732 nicht rechnungspflichtige.

Die Zahl der Bureaubeamten (inkl. die Kreispostdirektionen, aber mit Ausnahme der eigentlichen Direktionsbeamten [Direktor, Adjunkt, Contrôleur und Kassier]) belief sich Bade 1895 auf 2792, gegen 2704 auf Ende 1894. Vermehrung sonach um 88.

Die Bureaubeamten unterscheiden sich wie folgt: Bureau- und Dieastchefs bei den Kreispostdirektionen (ohne Direktor, Adjunkt, Contrôleur und Kassier), sowie bei den Bureaux I. Klasse 109 Commis bei den Bureaux I, Klasse (inkl. die bei den Kreispostdirektionen verwendeten) 844 Postverwalter und Chefs bei den Bureaux II. Klasse . . 115 Commis bei den Bureaux II. Klasse 369 Posthalter (Beamte bei den Bureaux III. Klasse) . . . . 1355 Total

2792

Die Zahl der definitiv angestellten Kondukteure hat sich gegenüber 1894 um 4 vermindert (1894: 244, 1895: 240).

Die Zahl der Brief-, Paket- und Mandatträger, Packer, Bureaudiener und übrigen Bediensteten, ohne Ablagehalter und Kondukteure, hat sich um 133 vermehrt (2979--2846).

Die Gesamtvermehrung des fix angestellten Personals beträgt 248 und die Gesamtzahl der Beamten und Bediensteten, einschließlich des Personals der Oberpostdirektion und der Kreisdirektionsbeamten 7993.

Bundesblatt. 48. Jahrg. Bd. II.

44

670

Weiblichen Geschlechts sind : von 953 Beamten der Bureaux I. Klasse ,, 484 ,, ,, ,, II. ,, ,, 1355 ,, ,, ,, III.

,, ,, 1859 Ablagehaltern ,, 3219 Bediensteten

. 59 = . 55 = . 386 = 416 = 63 =

6,19 °/o ll,36o/o 28,49 »/o 22,38 °/o 1,93 °/o

von 7870 Beamten und Bediensteten . . . . 979 == 12,43 °/o Im Bestand des fix angestellten Personals kamen im Berichtsjahr folgende Mutationen vor: Beamte. Bedienstete. Total.

Versetzungen (freiwillige) Todesfälle Freiwillige Rücktritte Abberufungen (inkl. Demissionen auf Einladung der Verwaltung h i n ) . . . .

69 52 22

17 88 76

86 140 98

16

50

66

Total 159

231

390

2. Aspiranten und Lehrlinge.

Im Berichtsjahre wurden 163 Lehrlinge aufgenommen.

135 Lehrlinge legten die Patentprüfung ab. Davon erhielten 37 die Note l (vorzüglich); 45 ,, ,, 2 (gut); 42 ,, ,, 3 (genügend); 11 konnten nicht patentiert werden.

Total 135 Ende 1895 standen in Verwendung: 237 patentierte Aspiranten (23 weibliche), 167 Lehrlinge (2 weibliche).

Total 404 Aspiranten und Lehrlinge, wovon 25 weibliche.

3. Stand der Besoldungen.

Der Stand der Besoldungen, auf Ende des Berichtsjahres, verglichen mit dem Stand auf Ende 1893 und 1894, findet sich auf nachstehender Tabelle.

671

aB

Ì,
-§!

a& a a

III

efl -*J «

ESJ<(

Oberpostdirektion

. .

Kreispostdirektionen

.

1893 1894 1895 1893 1894 1895

O 09 03 l» IM

<ü 4) JMHrn-a cq

Durchschnitt der Jahresbesoldung.

Gehaltsvergleichungen.

Dezember 1893, 1894 und 1895.

bo a d J3 :O

jat-»

tm a · o

SS

>"%'§

W 1895 ge ^enllber 1891, re p. 1891 gegenüh er 1893.

Fr.

Fr.

»/o

52 54 56 44 44 44

205,076 211,639 217,920 212,874 213,654 212,894

3943 3919 3891 4838 4855 4838

0,66

107 777 106 793 109 844

408,360 1,831,704 403,496 1,849,804 422,532 1,964,184

3816 2357 3806 2332 3876 2327

111» 326 115 340 115 369 1352 1350 1355 1743*4 178l 1803 * 2746 2846 2979 250 244 240

421,956 789,600 442^124 806,080 436',128 873,960 2,044^572 2,165,952 2,167,728 950 178 I,174'ü60 1.206,120 4,114,612 4,287,240 4,517,668 759,761 752,885 763,212

3800»2 2,42 394 2422 3844 2 1,14 2370 3792 -- 2368 1512 1604 5,73 1599 -- 545 0188 659 17,29 668 0,49 1498 -- 1506 0,53 1516 0,33 3039 6 0,82 3085° 1,49 3180° 2,98

--

0,35 --

%

0,61 0,71 0,08 0,35

Bureaux I. Klasse: a.

b.

a.

b.

ai b.

Bureau- und Dienstchefs . \ 1ÖQQ Commis . . . / 189d Bureau- und Dienstchefs . | -.on.

Commis / Bureau- und Dienstchefs . \ 1QQK Commis . . . . / 1890

0,26 0,17

VJJ. ·

0,26 1,07 -M * v

1,8

0,21 )** w

Bureaux II. Klasse: a.

b.

a.

b a.

b.

Postverwalter u. Bureauchefs \ ,OQQ Commis / IbiW Postverwalter u. Bureauchefs 1 1 ,,Q .

Commis / 1ÖS* Postverwalter u, Bureauchefs \ 1 ,,,,,.

Commis / ö°

Bureaux III. Klasse .

Ablagen . .

. . .

Briefträger, Boten etc.

Kondukteure . . . .

1

1893 1894 1895 1893 1894 1895 1893 1894 1895 1893 1894 1895

Stellen vakant.

Fixes Telegrapheneinkommen nicht Inbegriffen.

1 Allgemeine Gehaltsrevision gemâss Endgetbotschaft pro 1894.

' Nicht Inbegriffen Ablagen, welche nur im Sommer geöffnet sind.

' Fahrtentschädignngen Inbegriffen.

1

--

VjlS^K

219 *M* 1,37 008 0,78 -- 0,31 __ WjVW

-- -- 0,79 -- -- -- -- --

672 4. Entschädigungen bei Unfällen des Postpersonals.

Die durch einen ständigen Bundesbeitrag von Fr. 8000 unterhaltene Unfallkasse der Postverwaltung wurde im Berichtsjahr in 192 Fällen mit 5617 Krankheitstageu für eine Summe von Fr. 17,588. 50 in Anspruch genommen.

Die Specialrechnung über die Unfallkasse schließt auf Ende 1895 mit einem Aktivsaldo von Fr. 28,342. 15 gegenüber von Fr. 36,461. 45 auf Ende 1894. Es ergiebt sich im Berichtsjahr mithin eine Vermögensverminderung von Fr. 8119. 30.

Wie wir bereits im Geschäftsbericht für das Jahr 1894 darauf hingewiesen haben, wird der ständige Beitrag von Fr. 8000 schon seit einigen Jahren durch die auszurichtenden Entschädigungen überschritten, und es erzeigt sich aus diesem Grunde eine fortschreitende Vermögensabnahme. Wir werden Ihnen bei Anlaß der Budgetvorlage für das Jahr 1897 oder 1898 eine etwelche Erhöhung des ständigen Beitrages, der bisher Fr. 8000 betrug, beantragen müssen.

5. Bürgschaften.

1. Der schweizerische Amtsbtirgschaftsverein hatte im Berichtsjahre Verluste im Betrage von Fr. 15,977. 79 der Post- und Telegraphenverwaltung zu vergüten (1894 Fr. 7279. 77).

2. Der Bestand des Vereins und der Bürgschaftssummen war folgender : Zahl der Mitglieder auf 1. Januar 1896 1895

Postverwaltung . . .

Telegraphenverwaltung .

Zollverwaltung . . .

Andere eidg. Verwaltungen Total

Bürgschaftssummen auf 1. Jauuar 1896 1895

Fr.

Fr.

8,272 7877 27,004,500 25,770,500 970 871 1,932,000 1,638,000 813 762 1,558,300 1,441,700 40 38 363,000 348,000

10,095 9548

30,857,800 29,198,200

3. Die von jedem Mitgliede zu entrichtende jährliche Prämie beträgt Va pro mille der Bürgschaftssumme. Auf Ende 1895 besaß der Verein nach dem vorläufigen Rechnungsabschluß ein reines Vermögen von Fr. 174,800 (Ende 1894 Fr. 177,750).

673

V. Inspektionen.

Es wurden folgende Inspektionen vorgenommen : 1895

1894

1. Bei stationären Poststellen 3768 2. Bei fahrenden Postbureaux (Bahn- und Schiffsposten) . . 408 3. Über die Besorgung des Trainmaterials . 140

3671 447 130

4316

4248

Im Berichtsjahre konnte der Inspektion der stationären Poststellen und den Kassarevisionen die diesem wichtigen Geschäftszweige gebührende Aufmerksamkeit zugewendet werden. Bei dea fahrenden Postbureaux zeigen die Inspektionen gegenüber dem Vorjahre eine Abnahme. Es wird dafür gesorgt werden, daß die so notwendige intensive Überwachung des Dienstes nicht abnehme und daß auch bei den fahrenden Postbureaux möglichst fleißig und soweit es durch das verfügbare Personal möglich ist, Inspektionen vorgenommen werden.

VI. Postregal.

Wegen Übertretung des Postregalgesetzes mußten im Berichtsjahr folgende Strafen ausgesprochen werden, wegen : Anzahl der Fälle.

1. Besorgung des nach Art. 2 des Regalgesetzes der Postanstalt allein vorbehaltenen Transports von Personen u n d Sachen . . . . . . . .

2. Vorschriftswidrigen Zusammeupackens von Sendungen an verschiedene Adressaten 3. Überschreitung der Konzession (Art. 7 des Gesetzes") 4. Verwendung bereits benutzter Wertzeichen, Beifügung von brieflichen Mitteilungen in Drucksachen und absichtlicher Umgehung von Posttaxen 5. Unbefugter Benutzung der Portofreiheit 6. Unbefugten Mitfahreus in Postwagen 7. Aufgabe von Sendungen verbotenen I n h a l t s . . . .

Total

l 31 l 1219 13 5 l 1271

Es ergiebt sich gegenüber dem Vorjahr eine Vermehrung der Straffälle um 707 (1894: 564, 1895: 1271).

674

Das Total der ausgesprochenen Bußen betrug im Jahr 1895 Fr. 1618. 85 gegenüber Fr. 1763. 10 im Vorjahre.

Die erhebliche Vermehrung 'der Straffälle gegenüber dem Vorjahr erklärt sich aus dem Umstände, daß das neue Regalgesetz Handlungen als straffällig bezeichnet, welche es unter der Herrschaft des alten Gesetzes nicht waren. Als solche bezeichnen wir die Beifügung von brieflichen Mitteilungen in Sendungen, welche ermäßigte Taxen genießen (Drucksachen etc.), und überhaupt die absichtliche Umgehung von Posttaxen, sowie das unbefugte Mitfahren in Postwagen (blinder Passagier)- Es ist zu hoffen, daß, nachdem das neue Regalgesetz einmal vollständig eingelebt sein wird, die Anzahl der Straffälle zurückgehen werde.

Das Total der ausgesprochenen Bußen ist trotz der größern Anzahl von Fällen kleiner als im Vorjahre, weil es sich fast durchwegs um leichte Übertretungen handelte, auf welche das Minimum der Strafe angewendet wurde, was im Vorjahre nicht durchwegs der Fall gewesen ist.

VII. Postlokale.

Neue von der Postverwaltung gemietete Dienstlokale wurden im Berichtsjahre bezogen in Cossonay am 15. Februar, Couvet ,, 1. März, Grandson Ì. April, T Dießenhofen ,, 1. Mai, Monthey ,, 1. Juni, Unterseen 1. August, fl Bayards ,, 1. August, Zürich-ünterstraß ,, 1. Oktober, Emmenbrücke ,, 15. November, Brugg ,, 28. Dezember.

Auch im Jahre 1895 mußten mehrere Dienstlokale umgebaut und vergrößert werden. Wir erwähnen hiervon folgende und geben gleichzeitig den Bezug des erweiterten Lokales an : Rheinfelden, bezogen am 13. Mai, Zofingen, ,, ,, l - Juli, Zürich-Riesbach, . ,, ,, 1. Juli, Carouge, ,, ,, l - August, Wohlen (Aargau), ^ ,, 1. Oktober, Riehen, ,, 15. Dezember, fl Allschwil, ,, ,, 28. Dezember.

675 Das aus Bundesmitteln erstellte neue Gebäude in Meiringen wurde am 5. April 1895 bezogen.

Der Einzug in die neuen Gebäude in Glarus und Neuenburg ·wird im Jahre 1896 stattfinden.

VIII. Wichtigere Vorkommnisse im Postbetriebe.

1. Nachdem die Bundesversammlung bei Anlaß der Budgetberatung für das Jahr 1895 sich grundsätzlich damit einverstanden ·erklärt hat, daß sich die Postverwaltung gegen die Polgen dei- im Art. 18 des Regalgesetzes enthaltenen Haftpflichtbestimmungen durch Bildung eines besondern Fonds versichere, haben wir unterm 23. Januar 1895 eine Verordnung über die ,,Bildung und Verwendung eines V e r s i c h e r u n g s f o n d s der Postverwaltung gegen die Folgen der gesetzlichen H a f t p f l i c h t im Personentransporta aufgestellt.

Im Berichtsjahre kamen mehrere, zum Teil ziemlich ernste Unfälle vor, doch keine mit tödlichem Ausgange für die Betroffenen.

Die meisten Entschädigungsforderungen konnten beglichen werden, ·wenige sind noch hängig oder erst noch zu erwarten. Die bezahlten Entschädigungen belaufen sich auf Fr. 9185.

2. Auf den 1. März wurde die ,,Verordnung über H e r a n b i l d u n g , P r ü f u n g und V e r w e n d u n g von Postaspiranten" neu und in einer den gegenwärtigen Verhältnissen möglichst Rechnung tragenden Weise herausgegeben. Anschließend hieran stellte das Postdepartement auf ein Programm für die Prüfungen von Kandidaten auf Postlehrlingsstellen, Vorschriften über Ausbildung der Postlehrlinge und ein Programm über die Patentprüfungen.

3. Unterm 15. Juni ist ein neues Regulativ über die A u f b e w a h r u n g und B e s e i t i g u n g der in Gebrauch gestandenen P o s t b ü c h e r , F o r m u l a r e u n d A k t e n aufgestellt worden.

4. Infolge der Inkraftsetzung des neuen Telephongesetzes mußte auch die Verordnung betreffend die B e n u t z u n g der zu postdienstlichen Zwecken erstellten T e l e p h o n v e r b i n d u n g e n neu erstellt werden ; es ist dies auf den 5. Dezember geschehen.

5. Auf den 23. Dezember ist die Verordnung über die K o n z e s s i o n i e r u n g von Unternehmungen für den T r a n s p o r t von P e r s o n e n und deren G e p ä c k mit F u h r w e r k e n neu herausgegeben worden.

6. Am 8. November haben wir durch einen Zusatz zu Ziffer 3 von Art. 9 der Transportordnung für die schweizerischen Posten die Oberpostdirektion ermächtigt, an staatlich anerkannten Feier-

676

t a g e n , die nicht auf einen Sonntag fallen, in Bezug auf die SchalterÖffnung, den Vertragungsdienst und die Briefkastenleerung im Postdienst die nämliche D i e n s t b e s c h r ä n k u n g eintreten zu lassen, welche für die Sonntage besteht.

Diese Ermächtigung wird nicKt so angewendet werden, daß der Postdienst an allen staatlich anerkannten Feiertagen eingeschränkt wird, sondern sie ist nur für solche Tage in Aussicht genommen, welche allgemein, in einem größern Gebietsteil, gefeiert werden und an welchen Handel und Verkehr ruht.

7. Unterm 19. April ist das ,,Comité central de la Société suisse pour l'observation du dimanche" mit dem neuerlichen Befürworten an uns gelangt, es sei grundsätzlich zu verfügen, daß an Sonntagen nur eine Vertragung der Briefpostgegenstände stattzufinden habe, und stellte gleichzeitig das Begehren, daß es in Bezug auf die E i n s c h r ä n k u n g des Postdienstes an S o n n l a g e n gesetzlich oder reglementarisch für zulässig erklärt werde, daß die Mehrheit des interessierten Publikums hierbei ihrer Ansicht in maßgebender Weise Ausdruck verleihen könne.

Nach eingehender Untersuchung haben wir die in dieser Form gestellte Eingabe des Centralkomitees für Sonntagsheiligung in ablehnendem Sinne bescheiden müssen. Diese Ablehnung geschah aber in der Meinung und dem Sinne, daß die Postverwaltung auch fernerhin, wie dies übrigens bisher stets der Fall gewesen war, ihr Augenmerk darauf richte, daß der Dienst ihres Personals an Sonntagen, soweit dies ohne Beeinträchtigung der allgemeinen Verkehrsinteressen und der Interessen des Publikums geschehen kann, möglichst reduziert werde. Thatsächlich wurde dann auch bei fast allen wichtigeren Bureaux eine weitere Beschränkung des Sonntagsdienstes durchgeführt.

8. Um den wichtigeren Postbureaux und den Bahnposten ein ganz zuverlässiges ETülfsmittel für die Instradierung der Postgegenstände in die Hand zu geben, wurde auch im Jahre Ib95, sowohl im Sommerdienst als im Winterdienst 1895/96, zum Dienstgebrauch das ,, P o s t k u r s b u c h der S c h w e i z " herausgegeben.

9. Im Berichtsjahre wurde das Manuskript für ein neues Ortsund P o s t l e x i k o n der S c h w e i z beinahe fertiggestellt. Die Vollendung und der Druck dieses Werkes fallen auf die erste Hälfte des Jahres 1896.

10. Folgende T a r i f e und I n s t r u k t i o n e n wurden im Berichtsjahre neu bearbeitet und herausgegeben: a. Tarif und Instruktion betreffend die Briefsendungen im Innern der Schweiz;

677

b. Tarif und Instruktion betreffend den Briefpostverkehr mit dem Auslande; c. Tarif und Instruktion betreffend den Geldanweisuugsverkehr zwischen der Schweiz und dem Auslande; d. Instruktion betreffend den Einzugsmandatdienst im Innern der Schweiz ; e. Fahrposttarif für Afrika, Asien und Australien; f. Fahrposttarif für Rumänien, Serbien, Bulgarien, Montenegro, die Türkei, Griechenland und Ägypten.

11. I d e n t i t ä t s b ü c h e r wurden im Jahr 1895 48 Stück verkauft.

12. Die Zahl der S c h l o ß f ä c h e r ist seit Ende 1894 von 5454 auf 5666 gestiegen, die Vermehrung beträgt mithin 212 Stück.

13. Auf Ende 1895 bestanden 405 P r i v a t v e r k a u f s s t e l l e n für P o s t w e r t z e i c h e n . Der Bestand hat sich gegenüber dem Vorjahre um 27 Stellen vermehrt. Die Verkäufer bezogen Fr. 8633. 38 Provisionen (1894: Fr. 8308. 90).

14. Im Berichtsjahre wurden folgende n e u e E i s e n b a h n s t r e c k e n dem B e t r i e b e übergeben : am 1. April: Schaff hausen-Feuerthalen ; ,, 9. Mai: Huttwil-Wolhusen; ,, 1. Juli: Bière-Morges; ,, 1. Oktober: Lenzburg-Wildegg.

Infolge dieser Bahneröffnungen konnten die P o s t k u r s e auf den Strecken Huttwil-Willisau, Willisau-Wolhusen, Zell-Ettiswil, Bière-Morges, Yens-Morges, Lenzburg-Wildegg und Schaffhausen-Feuerthalen a u f g e h o b e n werden.

Zwei Kurse wurden wegen allzu geringer Frequenz aufgehoben.

Dagegen sind 22 n e u e P o s t k u r se, darunter 2 für die Grimselroute, mit Personenbeförderung und mehrere neue Kurse mir für die Beförderung und Bestellung von Postsachen (Maultierdienste, Fourgonfahrten, Bestellung von Fahrpoststücken vermittelst Fourgon) errichtet worden Ferner sind, wie in früheren Jahren, zahlreiche Verbesserungen im Kurswesen durch Vermehrung von Fahrten, Aus-

678

dehnung der Beiwagenführung, Verwendung größerer Wagen etc.

eingeführt worden.

Die Ö f f n u n g der A l p e n p ä s s e für den Wagenverkehr erfolgte : 1895.

1894.

Simplon 23. März.

5. April.

Maloja 11. April.

7. April.

Ofen 14. April.

8. April.

Julier 22. April.

15. April.

Albula 6. Mai.

22. April.

Splügen 6. Mai.

4. Mai.

Flüela 10. Mai.

26. April.

Bernina 11. Mai.

25. April.

Bernhardin 13. Mai.

18. Mai.

Lukmanier 17. Mai.

25. Mai.

Oberalp 30. Mai.

24. Mai.

Furka 31. Mai.

24. Mai.

V e r k e h r s s t ö r u n g e n . Gewaltiger Sehneefall im Januar verursachte zahlreiche und teilweise länger andauernde Störungen im Postkursbetriebe.

III. Telegraphenverwaltung.

1. Allgemeine Bemerkungen.

Der Telegraphenverkehr des Jahres 1895 stellt sich, dank der schönen und langandauernden Fremdensaison, erheblich günstiger als im Vorjahre, indem die Gesamtzahl der Telegramme eine Zunahme von 4,4i % erzeigt und die dem Budget zu Grunde gelegten Zahlen um 217,412 Telegramme überstiegen hat. Dieses Resultat rührt von der beträchtlichen Vermehrung der Telegramme im internationalen Verkehr (10,si °/o) und im Transitverkehr (5,*o %) her, während der interne Verkehr auch dieses Jahr wieder eine Verminderung aufweist, jedoch nur eine solche von 0,47 %, gegenüber 5,i4 °/o im Jahre 1894.

Im internationalen und zum Teil auch im Transitverkehr verteilt sich die Zunahme auf alle Monate des Jahres, während sich

679 eine solche im internen Verkehr nur in den Monaten Juli, August und September zeigt und in den übrigen Monaten durchwegs ein größerer oder kleinerer Rückgang zu konstatieren ist.

Dem lebhaften Verkehr entsprechend stellt sich denn auch der Telegrammertrag um Fr. 107,485. 77 oder 4,ie °/o höher als im Vorjahre, wobei er den Budgetansatz um Fr. 210,273. 32 übersteigt.

In ungleich stärkerem Maße zeigt sich ein Aufschwung in der Ausdehnung und Benutzung der Telephoneinrichtungen, in der Zunahme der Abonnenten und der Gesprächszahl, was. wenigstens teilweise bereits auf Rechnung der mit dem 1. Januar 1896 eingetretenen Ermäßigung der Abonnementsgebühren gesetzt werden kann.

Die Zahl der Abonnemente stieg bis Jahresende auf 20,535, mit einer Zunahme von 3343, gegenüber 2517 im Vorjahre, während im Budget nur 2400 neue Abonnemente vorgesehen wurden. Demgemäß überstieg deun auch die entsprechende Einnahme den Budgetansatz um Fr. 184,155. 19 und diejenige des Vorjahres um Fr. 298,341. 31.

Die interurbanen Gespräche (mit Einschluß der internationalen") erreichen die Zahl von 2,212,707, mit einer Vermehrung von 31,82 °/o gegenüber dem Vorjahre, und die Lokalgespräche weisen bei einer Anzahl von 12,402,040 eine Vermehrung von 24,ae °/o auf.

Der Ertrag der Gesprächstaxen übersteigt daher um Fr. 225,038. 80 oder 31,6i °/o denjenigen des Vorjahres und um Fr. 51,331. 80 den entsprechenden Posten des Voranschlages.

Das finanzielle Gesamtresultat der Verwaltung stellt sich im Vergleich zum Vorjahre wie folgt : Einnahmen Ausgaben Aktivsaldo

1894.

1895.

Fr. 6,019,352. 30 ,, 5,325,653. 06

Fr. 6,093,447. 27 ,, 5,606,820. 94

Fr.

Fr.

693,699. 24

486,626. 33

Der Rückgang des Aktivsaldos gegenüber dem Vorjahre erklärt sich durch die geringere In ventar Vermehrung im Berichtsjahre, welche ihrerseits davon herrührt, daß auf Jahresende im Centralm agazi n kleinere Vorräte an Apparaten und Linienbaumaterial vorhanden waren als am Schlüsse des Vorjahres.

Folgende auf Grund der Rechnungsbelege vorgenommene Verteilung der Einnahmen und Ausgaben auf den Telegraphen- und Telephonbetrieb giebt darüber Aufschluß, in welchem Maße die

680

beiden Dienstzweige zu vorstehendem Rechnungsergebnis beigetragen haben, und gestattet zugleich eine Vergleichung mit den entsprechenden Ziffern des Vorjahres.

A. Telegraph.

Einnahmen Ausgaben Aktivsaldo

1894.

1895.

Fr. 2,905,377. 84 ,, 2,619,884. 35

Fr. 2,797,080. 41 ,, 2,667,926. 90

Fr.

Fr.

285,493. 49

129,153. 51

B. Telephon.

Einnahmen Ausgaben Aktivsaldo

1894.

1895.

Fr. 3,113,974. 46 ,, 2,705,768. 71

Fr. 3,296,366. 86 ,, 2,938,894. 04

Fr.

Fr.

408,205. 75

357,472. 82

Angesichts dieses verhältnismäßig günstigen Rechnungsergebnisses darf jedoch nicht übersehen werden, daß die im Jahre 1895 für Erstellung neuer Linien und Netze verausgabte Summe von Fr. 1,317,794. 01 in der Betriebsrechnung nicht enthalten ist, sondern auf Rechnung des Baucontos gebucht wurde, welcher auf Jahresende einen Gesamtbestand von Fr. 5,326,970. 29 aufweist.

Trotz der jährlichen Abschreibungen vou 10 °/o ist der ßauconto fortwährend im Steigen begriffen und dürfte bis Ende 1896 die Summe von 7 Millionen erreichen oder selbst übersteigen. Unter solchen Umständen würde es sich empfehlen, nicht nur 10 °/o oder überhaupt einen bestimmten Prozentsatz für Amortisation in die Betriebsrechnung aufzunehmen, sondern den ganzen Einnahmenüberschuß der Verwaltung, über die Betriebsausgaben und die Verzinsung des Baucontos und des Inventars hinaus, zur Abschreibung am Bauconto zu verwenden, wie dies in den Jahren 1868 bis 1871 mit der Amortisation des der Telegraphen Verwaltung unterm 17. Juli 1867 von der Bundesversammlung bewilligten außerordentlichen Baukredites von Fr. 500,000 geschah. ·

2. Telegraphenlinien.

Die Linienarbeiten des Jahres 1895 fassen sich wie folgt zusammen :

681 Länge in Kilometern

der Linien, der Drähte.

a. Neu erstellte Linien : An Eisenbahnen An Straßen

8,1 63,7

77,4 152,6

71,8

230,o

.

-- --

106,e 31,o

Total

--

137,8

Total b. Neue Drähte an bestehenden Linien: An Eisenbahnen An Straßen

c. Umgebaute Linien : An Eisenbahnen An Straßen . Total d. Ausgewechselte Drähte: An Eisenbahnen An Straßen Total e. Abgebrochene Linien: An Eisenbahnen An Straßen Total f. Abgebrochene Drähte: An Eisenbahnen An Straßen Total

13,o 20,s

47,2 43,o

33,5

90,2

-- --

253,o 176.9

--

429,9

21,7 97,1

122,o 145,a

118,8

267,8

-- --

14,s 45,9

--

60,7

Der Abbruch der Linien längs den Eisenbahnen ist eine Folge von Kabellegungen in den Städten Basel, Luzern, Zürich und Sehaffhauseu.

Infolge dieser Änderungen stellt sich die Länge der Staatstelegraphenlinien, nach der Drähtezahl geordnet, auf den 31. Dezember 1895 wie folgt: .

Länge In Kilometern der Linien mit

Kreise.

1 Draht.

I. Lausanne

.

. .

II. Bern .

III. Ölten I V . Zürich

. . . .

V. St. Gallen

.

. .

VI. Chur VII. Bellinzona

,,

Vermehrung

104,o

136,5

1562,5

52,5

179,6

1437,9

228,2

1306,2

92,8

164,8

859,7

48.2

144,8

1009,8

34,8

20,8

620,8

2,*

46,7

67,6

355,7

736,2

438,8

75,8

615,9

318,8

145,2

126,4

485s

184,3

215,3

60.9

280,o

249,9

25,4

371,6

196,7

120,5

128,5

233,9

154,4

159,7

17,7

4b,8

Total Kilometer.

71,7

131,7

137,5

89,3

2860,9

1631,i

775,6

433,o

510,7

941,8

7152,6

-L894

2871,9

1654,o

823,5

413,8

519,o

920,8

7203,o

. .

--

--

--

19,2

--

20,6

39,7

47,9

--

--

90,i

.

Bestand auf Ende 1895 i.

6 Drähten 2 Drähten. 3 Drähten. 4 Drähten. 5 Drähten.

und mehr.

Verminderung .

11,0

22,9

12,3

8,3

Total Verminderung

50,4

^ **

Auf Eisenbahnen und Straßen verteilt, ergeben sich folgende kilometrische Längen der Staatstelegraphenlinien und Drähte: Länge der Drahte.

Länge der Linien.

Kreise.

An Eiseubahnen.

I. Lausanne II. Bern III. Ölten I V . Zürich . . . .

V. St. Gallen .

VI. Chur VII Bellinzona Bestand auf Ende 1895 . .

,,

,,

,,

1894 . .

Vermehrung

An Straßen.

Total.

An Eisenbahnen.

An Straßen.

Total.

421,9 550,6 717,7 523,8 537,2 43,2 135,6

1140,6 887,4

1562,6

2,138,1

1726,i

3,864,2

1437,9

2,453,7

1322,8

3,776,6 .

588,5

1306,2

3,316,9

955,7

4,272,6

335,9

859,7

1,927,6

877,7

2,805,8

472,6

1009,8

2,255,2

698,i

2,953,8

577,6

620,8

111,8

1301,2

1,412,6

220,i

355,7

714,4

333,5

1,047,9

2929,9 2934,9

4222,7

7152,6

12,917,2

7215,i

20,132,8

4268,i

7203,o

12,852,8

7239,o

20,091,8

64,4

. .

Verminderung . .

5,o

45,4

50,4

40,5 23,9

684

Die Verminderung in der Länge der Telegraphenlinien hat ihren Hauptgrund wiederum darin, daß eine Anzahl derselben zur Anlage von Telephonleitungen benutzt und deshalb vom Telegrapheninventar abgeschrieben und dem Telephoninventar zugewiesen wurde. Es ist dies hauptsächlich bei den Verbindungslinien verschiedener Gemeindetelephonstationen mit einem Telegraphenbureau dann der Fall, wenn in der betreffenden Ortschaft neben dem Telegraphenbureau eine Telephoncentralstation eröffnet wird.

Werden zum Bestände des Vorjahres die Neubauten zugezählt und der Abbruch abgezogen, so ergeben sich folgende Zahlen : Länge in Kilometern der Linien,

der Drähte.

7203,o 71,8

20,091,8 367,e

7274,8 118,s

20,459,* 328,o

. 7156,o . 7152,o

20,131,4 20,132,s

Bestand auf Ende 1894 Neubauten im Jahr 1895 Total Abbruch im Jahr 1895 Scheinbarer Bestand auf Ende 1895 . .

Der wirkliche Bestand beträgt aber . .

Die Differenzen von 3,4 0,9 entsprechen den Längen Veränderungen, welche infolge der vorgenommenen Umbauten und Verlegungen eingetreten sind.

In obigen Zahlen sind 131,s km. Kabellinien inbegriffen, mit einer Vermehrung von 6,9 km. gegenüber dem Vorjahre. Diese Vermehrung rührt her von der Legung von Kabeln in Basel, Luzern, Zürich-Örlikon und Schaffhausen.

Die weitern Neubauten betreffen hauptsächlich folgende Verlängerungen schon bestehender Leitungen : Yvonand-Yverdon bis Lausanne; Brig-Gletsch bis Interlaken (Grimsellinie); Luzern-Altdorf bis Göschenen ; Fusio-Locarno bis Bellinzona.

Die den E i s e n b a h n v e r w a l t u n g e n angehörenden Telegraphenlinien und -drahte erzeigen auf Ende 1895 folgenden Bestand :

685 Länge in Kilometern der Linien, der Drähte.

Selbständige Bahnlinien Bahadrähte an Staatslinien

862,a --

1,858.* 8,325,4

Bestand auf Ende 1895 Bestand auf Ende 1894

862,8 800,s

10,183,8 9,851,e

61,5

332,2

Vermehrung

Diese Vermehrung rührt teils von der Anlage neuer Signaliind Telephondrähte, teils von der Erstellung ueuer Linien längs den Bahnstrecken Morges-Bière, Murgenthal-Herzogen buchsee und Huttwyl-Wolhusen her.

D i e k o n z e d i e r t e n P r i v a t l i n i e n u n d - d r a h t e (Telegraph, Telephon, Läuteeinrichtungen, elektrische Uhren, Wasserstandsanzeiger u. dgl.) hatten auf Ende 1895 folgenden Bestand : Länge in Kilometern der Linien, der Drähte.

Unabhängige Privatlinien Privatdrähte an Staatslinien

689,7 --

1071,s 50,«

Bestand auf Ende 1895 Bestand auf Ende 1894

689,7 591,6

1121,9 928,o

98,i

193,9

Vermehrung

Die Gesamtlänge der in der Schweiz auf Ende 1895 bestehenden Linien und Drähte, mit Ausnahme derjenigen der Telephonnetze und ihrer Verbindungen untereinander, sowie der Starkstromleitungen, faßt sich folgendermaßen zusammen : Länge in Kilometern

Staatstelcffraphönlinion

.

der Linien. der Drähte.

7152,6 20,132,3 . . . . 862,3 10,183,8 689,7 1,121,9

Bestand auf Ende 1895 .

Bestand auf Ende 1894 Vermehrung Bundesblatt. 48. Jahrg. Bd. II.

8704,6 8595,e

31,438,o 30,871,4

109,2

566,6 45

686 Die Statistik der Linienstörungen erzeigt im Vergleich zum Vorjahre folgende Zahlen :

Art der Störungen.

Zahl der Störungen.

Dauer in Stunden.

Durchschnittsdauer.

1894.

1895.

1894.

1895.

1894.

1895.

Verwicklungen .

615

2017

3,48

144

4,07

5,26

Ableitungen '. .

194

592 721

4479 1478 1688

3,1T

Unterbrechungen

1181 273 287

3,43

5,63

953

1741

3330

7645

3,30

4,28

Das ungünstige Ergebnis dieser Statistik für das Berichtsjahr muß dem außerordentlich lange andauernden, strengen und schneereichen Winter von 1894/1895 zugeschrieben werden, dessen zahlreiche und heftige Schneestürme, namentlich in den Gebirgsgegenden, viele Störungen verursachten, welche der enormen Schneemassen wegen oft tagelang nicht gehoben werden konnten.

Die Zunahme der Slörungen, speciell der Verwicklungen, erklärt sich zum Teil auch durch die vielerorts infolge Vermehrung der Telephondrähte entstandene Überlastung des Telegraphengestänges. Wegen Platzmangel ist es nicht überall möglich, die Telegraphen- und Telephonlinien getrennt zu führen.

Die wöchentlichen Messungen über den Isolationszustand der Drähte erzeigen im Vergleich zum Vorjahre folgende Zahlen: Gut.

Befriedigend. Ungenügend.

Total.

1894 . . . 14,007 2090 719 16,816 1895 . . . 14,398 1837 774 17,009 oder in Prozenten der Gesamtzahl : 1894 . . . 83,80 12,43 4,27 1895 . . . 84,65 10,80 4,56 Die diesjährigen Meßresultate lauten somit etwas günstiger als diejenigen des Vorjahres.

Im Berichtsjahre wurden 65 Starkstromvorlagen geprüft und genehmigt, gegenüber 64 im Vorjahre; ferner 10 Projekte für Erweiterungen bestehender Anlagen und 4 Projekte für die Erstellung kleinerer provisorischer Einrichtungen.

Die Gesamtzahl der bis Ende 1895 genehmigten Starkstromanlagen beträgt 413.

687

Die 65 Neuanlagen zerfallen in : 35 Beleuchtungsanlagen (27 Gleichstrombetrieb und 8 Wechselstrombetrieb, ein- oder mehrphasig); 7 Kraftübertragungen (l Gleichstrom-, 6 Wechselstrom betrieb, einoder mehrphasig); 18 Anlagen für Beleuchtung und Kraftübertragung (7 Gleichstrom-, 11 Wechselstrombetrieb, ein- oder mehrphasig); 4 Anlagen für elektrischen Tramwaybetrieb auf den Strecken: Zürich-Fluntern Aubonne-Allaman (Gleichstrombetrieb) ; St. Moritz Dorf-St. Moritz Bad Lausanne Stadt l Anlage für chemische Zwecke.

Nach der Stärke der Kraftquelle lassen sich die Vorlagen einteilen in: Kilowatt. Total Kilowatt.

50 Anlagen mit einer Arbeitsleistung von l-- 100 1090 9 ,, ,, ,, ,, ,, 100500 1820 2 ,, ,, ,, ,, ,, 500-1000 1700 4 ,, ,, ,, ,, ,, über 1000 7900 Somit beträgt das Total der während dea Berichtsjahres gefaßten Arbeitskräfte 12,510 Kilowatts (16,700 HP.) gegen 6800 Kilowatts (9050 HP.) im Vorjahre.

Aus obigen Angaben ist zu ersehen, daß die Zunahme der Starkstromanlagen gegenüber derjenigen im Vorjahre der Znhl nach gleich geblieben ist; dagegen ist die mittlere Arbeitsleistung von 110 Kw. (1894) auf rund 200 Kw. (1895) gestiegen. Diese starke Zunahme rührt von der Erstellung nachstehender 6 großen Kraftstationen her: 1. Usine à Combe-Garrot mit Fernleitung nach Locle und Chauxde-Fonds. Arbeitsleistung = 800 (2150) Kw.

2. Kraftstation an der Sihl mit Fernleitung nach den Ortschaften längs dem linken Zürichseeufer. Arbeitsleistung = 900 (1500) Kw.

3. Kraftstation bei Rathausen mit Fernleitung nach Emmenweid, Kriens und Luzern. Arbeitsleistung = 1100 (1100) Kw.

4. Kraftstation bei Ruppoldingen mit Fernleitungen bis Schönenwerdt, Kölliken, Ürkheim und Zoflngen. Arbeitsleistung = 1100 (1800) Kw.

5. Kraftstation bei Wynau mit Fernleitung nach Langenthal, Herzogenbuchsee, Roggwyl und Murgenthal. Arbeitsleistung = 3000 (3000) Kw.

688

6. Usine de Chèvres mit Kabelleitung nach der ,,Forces motrices" der Stadt Genf. Arbeitsleistung == 2700 (13,500) Kw.

(Die in den Klammern eingeschalteten Zahlen geben die Arbeitsleistung der Kraftstation nach vorgesehenem Ausbau an.)

In Lugano wurde eine Tramanlage erstellt, ohne die Pläne vorher zur Genehmigung vorzulegen. Selbst die an Hand der gesetzlichen Vorschriften erhobenen Vorstellungen der Telegraphenverwaltung wurden außer acht gelassen. Die Folgen dieses ungesetzlichen Vorgehens blieben nicht aus. Bei den ersten Probefahrten des Trams traten so starke Störungen des Telephonverkehrs auf, daß erstere untersagt werden mußten. Das Telephonnetz in Lugano wird, um es dem Einfluß der Trambahn zu entziehen, vollständig umgebaut werden müssen. Leider kennt das Bundesgesetz betreffend die Erstellung von Telegraphen- und Telephonlinien, vom 26. Juni 1889, keine ausreichenden Rechtsmittel, durch welche solche Unternehmungen zu strenger Beobachtung der gesetzlichen Vorschriften gezwungen werden könnten.

3. Telephonnetze und Telephonlinien.

Der allgemeine Bestand der Telephonnetze und ihrer Verbindungslinien auf 31. Dezember 1895 ergiebt sich aus folgenden ZahTen : Bestand auf Pnde Vermehrung 1895.

1894.

1895.

Zahl der Netze 225 189 36 ,, Abonnemente . . . 20,535 17,192 3,343 B Länge der Linien in km. . . 8,911,* 7,843,8 1,067,6 ,, ,, Drähte in km. . . 53,075,7 41,152,9 11,922)8 Über den Bestand der einzelnen Telephonnetze in Bezug auf Abonnemente, Stationen, Linien und Drähte giebt die Tabelle am Schluß dieses Abschnittes nähern Aufschluß.

Neu eröffnet wurden im Laufe des Jahres folgende 37 Netze: Andelfingen.

Einsiedeln.

Azmoos.

Engi (Glarus).

Beckenried.

Eschenbach.

Brienz.

Escholzmatt.

Concise.

Feydey-Leysin.

Cossonay.

Frick.

Dielsdorf.

Gelterkinden.

Dietikon.

Laufenburg.

Dussnang.

Linthal.

689 Lömmenswil.

Steckborn.

Meiringen.

Stein (Aargau).

Merligen.

Urnäsch.

Murgenthal.

Vättis.

Muri (Aargau).

Wängi.

Necker.

Waldkirch.

Oberriet.

Walzenhausen.

St. Peterzell.

Willisau.

Siebnen.

Zurzach.

Stans.

Engi, Feydey-Leysin, Linthal und Murgenthal, früher Umschaltestationen, wurden in selbständige Telephonnetze umgewandelt. Mit dem 1. Januar 1896 wurde das Netz Reconvillier aufgehoben und seine Abonnenten an Tavannes angeschlossen.

Im Bau begriffen oder in Vorbereitung dazu waren die Netze : Bütsehwil, Chesières, Cully, Entlebuch, Martigny, Mezières, Orbe, Oron, Ponts-Martel, Rebstein, Saignelégier, Schupfen, Sitten, Vallorbes und Wolhusen.

N e u e i n t e r u r b a n e V e r b i n d u n g e n wurden folgende erstellt : Länge in Kilometern.

Morges-Lausanne (2. Verbindung) . . . . · 12,o Concise-St. Aubin 6,3 Yverdon-Concise 11,6 Lausanne-Cossonay 15,i Düdingen-Laupen* 9,5 Lausanne-Zürich 232,o Aigle-Feydey-Leysin * 3,o Bern-Biel (2. Verbindung) 34,o Biel-Solothurn 23,e Interlaken-Brienz 18,a Thun-Merligen* 12,o Bern-Thun (2. Verbindung) 30,s Interlaken-Meiringen .

30,2 Langnau-Escholzmatt 15,o Zofiugen-Murgenthal* 11,2 Wohlen-Muri (Aargau) 10,o Liestal-Gelterkinden 10,o Rheinfelden-Stein (Aargau) 12,7 Aarau-Frick 15,5 Brugg-Zurzach 16,o Übertrag 528,!

690 Länge in Kilometern.

Übertrag 528,i Luzern-Stans 14,5 Stans-Beckenried 9,o Luzern-Eschenbach 8,5 Zürich-Dietikon 11,5 Aarau-Laufenburg 21,o Luzera-Basel 103,o Steckbora-Ermatingen 8,8 Luzern-Willisau 29,o Schaffhausen-Steckborn 29,4 Frauenfeld-Kreuzlingen 32,o Zürich-Winterthur (4. Verbiadung) . . .

26,B Rapperswyl-Siebnen 12,4 Rapperswyl-Rüti * 6,a Zürich-Rapperswyl 27,7 Zürich-Stäfa 23,a Glarus-Ragaz 47,5 Glarus-Engi 13,s Glarus-Liothal 17,o ZUrich-Schaffhausen (2. Verbindung) . . .

48,o Winterthur-Andelfingen 12,B Frauenfeld-Wängi 7,5 Zürich-Einsiedeln 36,o Zürich-Dielsdorf 15,o Au-Walzenhausen 3,s Zürich-Richters weil 25,* Zürich-Männedorf 20,o Altstätten-Oberriet 7,s Herisau-Urnäsch* 9,i St. Gallen-Degersheim 16,e Degersheim-Necker 7,i Necker-St. Peterzell 5,6 St. Gallen-Lömmenswil 11,8 Goßau-Waldkirch* 8,0 St. Gallen-Walzenhausen 20,7 Wyl-Dussnang 8,9 St. Gallen-Frauenfeld 48,o St. Moritz-Sehuls 61,e Ragaz-Vättis* 12,9 Ragaz-Azmoos 10,« Total 59 Verbindungen mit

1364,:

691 Die mit einem Sternchen bezeichneten Leitungen sind eindrähtig, die übrigen doppeldrähtig (Schleifen).

Außerdem wurden 3 eindrähtig angelegte Netzverbindungen in Schleifen umgewandelt, was 66,8 km. Draht erforderte.

Mit 1. Januar 1896 wurden infolge Aufhebung des Netzes Reconvillier die beiden interurbanen Verbindungen Sonceboz-Reconvillier und Reconvillier-Moutier zu einer einzigen Leitung SoncebozMoutier verschmolzen.

Die Gesamtzahl der interurbanen Verbindungen hat somit um 58 zugenommen und beträgt nun mit Inbegriff von 5 internationalen Anschlußleitungen 325.

Die Totallänge aller interurbanen V e r b i n d u n g e n , einschließlich der internationalen, ist 7719,s km., von denen 913,5 km. eindrähtig angelegt sind.

Die Gesamtlänge der interurbanen Drähte (die Schleifen doppelt gezählt und mit Inbegriff der internationalen Leitungen) ist auf 14,538,6 km. gestiegen, gegenüber 11,815,2 km. im Vorjahre, mit einer Vermehrung von 2723.4 km.

Der Bestand der Telephonkabel auf Jahresende ist folgender: Netze.

Länge der Kabel mit einfachen mit DoppelAdern.

Adern.

m.

m.

18,900 31,500 . .

5,506 14,101 . .

55,667 *) 28,201

Länge

Länge

Adern.

Drähte.

km.

km.

2,441,8 1,272,8 3,295,8

der

der

Basel .

Bern Genf .

Interlaken Lausanne .

Luzern Neuen bürg St. Gallen .

Schaff hausen .

Vevey .

Zürich . . .

41,840

91,910

4,316,9

7,504,8

Bestand 1895 ,, 1894

148,256 151,318

184,369 133,649

10,222,5

16,186,8 12,484,4

Vermehrung

-- 7,455 -- -- 18,888

-- --

--3,062*)

577 -- 12,240 1,400 -- 4,100 340

50,720

l,476,o 703,8 2,534,4

30,o 201,3 313,2 19,6

510,o 110,7

7,i

-- --

60,o 201,3 626,4 39,2 510,o 221,4 14,8

3,702,4

*) Die Verminderung rührt von der Rektifikation einer aus früherer Zeit stammenden Differenz zwischen Kabellänge und Tracelänge her.

692 Die Vermehrung entspricht der Erweiterung der Kabelnetze in Basel, Genf, Luzern und Zürich, sowie den Neuanlagen in Interlaken, Neuenburg und Schaffhausen. Die Kabelanlagen in Neuenburg und Zürich wurden durch Starkstromanlagen veranlaßt, deren Unternehmer sich an den Kosten mit einem angemessenen Beitrag zu beteiligen hatten.

Kleinere und größere Netzumbauten wurden im verflossenen Jahre bei der Verlegung der Centralstationen Bex, Brugg, Monthey, Rapperswyl und Weinfelden vorgenommen. Das neue Post- und Telegraphengebäude in Brugg konnte am 27. Dezember bezogen werden.

Der Bezug des neuen Post- und Telegraphengebäudes in Glarus konnte im abgelaufenen Jahr nicht mehr stattfinden, dagegen wurde auf denselben hin das Telephonnetz bedeutend erweitert und vollständig umgebaut.

Filr den Bau und Unterhalt der Telegraphen- und Telephonlinien wurden verwendet: 32,310 Stangen (1894 27,057) 233,604 Isolatoren ( ,, 187,562) 71,163 kg. Eisendraht ( ,, 75,902) 300,894 kg. Bronzedraht ( ,, 204,598) Die S t a t i s t i k der S t ö r u n g e n erzeigt für die Telephonleitungen folgende Zahlen: 1895

1894

Verwicklungen.

9941 7381

Vermehrung

2560

Ableitungen.

811 603

Unterbrechungen.

1753 .

1191

208

562

Die namentlich in der Westschweiz durch den Schneefall vom 25. und 26. Februar verursachten zahlreichen Störungen sind in diesen Zahlen nicht Inbegriffen. Lausanne allein hatte 837 Drahtbrüche zu verzeichnen. In Genf waren 600, in Montreux 280 Abonnentenleitungen unterbrochen. Die dadurch nötig gewordenen Reparaturen erforderten 1122 kg. Draht.

Im Berichtsjahre wurden 33 Stangcnbeschädigungen und 7 Drahtabschmelzungen durch Blitzschläge verursacht.

693

Bestand der Telephonnetze am 31. Dezember 1895.

Netze.

Aadorf . . . .

Aarau . . . .

Aavberg Adlisweil .

Affoltern am Albis Aigle . . . .

Altdorf . . . .

Altstätten(St.Gallen) Amrisweil .

Andelflngen Appenzell . .

Arbon . . . .

Arth Au (St. Gallen) .

Aubonne . . .

Aveuehes .

Azmoos . . . .

Baden . . . .

Balsthal . . . .

Balterswyl . . .

Bäretsweil . . .

Basel . . . .

Bauma . . . .

Beckenried .

Bellinzona . .

Bern Bex Biel Bischofszell Boudry . . . .

Bremgarten . .

Brenets . . . .

Brienz . . . .

Ü berti ag

Länge der Linien.

km.

Länge der Drähte.

km.

3,480

10.380

247,590

967,874

44,625

70,iio 27,700

4,455 1 1,235

59,875

32,035

145,225

3,630

28.960

19,152

55,109

17J310

33,905

7,880

26,8io

13,254

52,983

4,505

9,035

20,220

53,700

13,900

63,885

23.616

93,508

25,345

50,170

5,320

25,640

95,285

497,650

10,460

38,765

12,300

33,050

3,T75

8.195

479,161

4,473,078

21,815

45,965

1,260

14,816 74,616

55,145

3,887,529 595.163 Ï 1

J

19,880

55,155

160,810

655,016

22^935

40,435

8,016

30,496

3,050

9,350

4,660

9,958

1,976

16,980

1,992,692

11,663,659

Abonnemente.

Stationen.

Ende 1895.

Vermehrung.

11

8

1

5,235

4,673

661

241 38 297 40 41 10 2 12 15 24 8 23 -- 53 73 7 20 18 22 22 5 2 13 12 15 15 15 22 6 23 4 12 12 2 24 23 2 22 25 45 42 8 6 27 26 17 17 17 105 15 120 7 20 17 1 15 15 9 6 -- 1 2,382 2,145 211 -- 15 12 10 9 9 2 25 17 1,428 1,285 211 44 4t 2 373 332 45 26 2t 3 21 19 5 15 7 15 15 15 -- 11 13 11

694

Netze.

Übertrag Brugg . . . .

Bubikon . .

Buchs (St. Gallen) Bülaeh . . . .

Bulle . . . .

Buren a./d. Aare .

Burgdorf Cernier . . . .

Château d'Oex .

Châtel-St. Denis .

Chaux-de-Fonds .

Chur.

. . .

Churwalden Colombier .

Concise . . . .

Cossonay Couvet . . . .

Davos-Platz Degersheim . .

Delsberg Dielsdorf Dießenhofen Dietikon Düdingen .

Dußnang . .

Ebnat-Kappel .

Echallens . .

Einsiedeln . . .

Engi (Glarus) . .

Ermatingen . .

Eschenbach (Luzern) Escholzmatt . .

Estavayer . .

Länge der Linien.

Länge der Drähte.

km.

km.

1,992,592

11,663,659

28,870

60,156

10,480

29,676

17,100

125,000

3,670

8,720

49,656

265,055

81,129

42,820 227,286

33,296

103,760

23,960

4,489

24,099

1,080

21,950

148,610

634.155

48,110

i. 3 1 .9 1 5

0,780

24,090

20,690

42,368

5,990

9,980

14,640

75,260

42,646

69,125

24,085

151,765

6,140

29,815

47,386

204,130

24,495

63,665

1,815

8,870

9,600

37,840

12,835

40,635

11,790

32,140

10.540

35,650

26,446

48,665

2,790

11,260

1,741

10,579

22,230

51,755

4,995 17,100

27,316 38,000

14,610

21,420

Übertrag 2,766,221 14,377,715

Abonnemente.

Stationen.

Ende 1895.

Vermehrung.

5,235 4,673

40 12 49 7 71 22 103 45 15 8 649 143 9 29 11.

29 52 130 11 40 34 8 14 18 16 25 17 23 12 18 15 11 7

661

37 12 44 7 59 20 92 39 15 7 556 111 9 28 11 28 48 115 9 38 33 7 13 17 16 25 17 23 9 17 15 11 6 --

6,928 6,167

8

7 9 -- 14 4 13 3 4 -- 47 19 1 4 11 28 10 20 2 14 33 -- 13 5 16 3 6 23 9 4 15 11 1

1,016

695

Netze.

Länge der Linien.

Länge der Drähte.

km.

km.

Übertrag 2,766,221 14,377,715 Fahrwangen . .

Feydey-Leysin Fischenthal . .

Flawyl . . . .

Fraubrunnen . .

Frauenfeld . .

Freiburg . . .

Frick . . . .

Frutigen . . .

Gais Gelterkinden .

Genf . . . .

Glarus . . . .

Goßau (8t. Gallen) Goßau (Zürich) .

Grandson .

Granges (Vaud) .

Grenchen .

Grindel wald .

Grüsch . . . .

Hausen am Albis .

Heiden . . . .

Herisau . . . .

Herzogenbuchsee .

Hessigkofen Hinweil . . . .

Borgen . . . .

Huttwyl. . . .

Interlaken . .

Kalchofen .

Kerzers . . . .

Klosters . . . .

Kloten . . . .

Übertrag

4,180 4,405

4,135

19,180 6,705 13,955

15,915

30,270

35,295

130,865

50,770

195,41=5

211,970

833,680

6,640

47,750

1,480

37,960

8,080

32,455

0,840

2,300

580,940

5,127,272

85,979

423,192

20,735

43,550

3,885

13,940

8,170

21,160

17,845

42,350

13,906

35.570

2,091

5,941

1,130

14,900

11,746

23,945

7,545 35,260

23,180 197,600

33,060

103,895

7,140

16,115

7,809

13,948

12,145

41,860

2,266

24,095

60,216

411,256

9,702

36,942

33,110

80.990

25,445

82,960

9,630

29,130

4,098,968

22,540,946

Abonnemente.

Stationen.

fH-n

6,928

Ende 1895.

Vermehrung.

6,167

1,016

11 7 -- 14 13 13 7 -- 7 28 .20 2 34 33 4 65 55 10 246 209 59 17 16 16 8 2 10 -- 20 16 8 9 8 234 2,932 2,677 ) 134 159 9 37 15 37 7 1 7 21 17 5 14 2 14 30 5 38 1 9 12 6 6 1 9 12 3 22 2 25 107 14 133 3 39 41 7 7 3 9 1 10 40 34 5 18 16 2 116 130 20 21 20 31 27 27 3 8 7 -- 2 12 10 1 11,099 9,913

1,461

696

Netze.

Länge der Linien.

km.

Übertrag Kreuzungen . .

Kußnacht (Schwyz) Lachen . . . .

Langenthal Langnau (Bern) .

Laufen (Jura) .

Laufen bürg Laupeu . . . .

Lausanne Lauterbrunnen Lenzburg . . .

Lichtensteig Liestal . . . .

Lintlhal . . . .

Locamo . . . .

Locle . . . .

Lömmenswyl .

Lugano . . . .

Luzern . . . .

Malleray . . .

Mäonedorf .

Meggen . . . .

Meilen . . . .

Meiringen . . .

Merligen Monthey Montreux .

Morges . . . .

Moudon . . . .

Mühlehorn . . .

Müllheim . . .

Münsingen . . .

Münster (Bern) .

Länge der Drähte.

km.

Abonnemente.

Stationen.

Ende 1895.

Vermehrung.

22,540,946 11,099 9,913 1,461 52 10 42 30,375 141,480 4 12 4,985 11 1 1,525 2 8 8 5,215 1 1,980 27 90 73 62,485 217,225 6 29,780 50 45 78,895 10 -- 1,860 10 27,655 12 10 10 6,935 17,175 2 51 266,940 51 56,690 136 1,222 1,042 290,755 2,074,700 4 14 8,980 16 31,295 64 52 23,150 8 90,240 19 6 27 12,695 50,785 49 7 58 33,720 99,940 10 10 15 9,661 21,925 -- 38 30 13,920 21,965 142 3 156 173,680 39,288 13 13 13 25,240 7,860 68 93 7 26,895 99,875 598 72 750 285,569 1,739,579 10 2 13 7,155 37,265 12 10 5 4,570 16,965 20 17 2 24,984 7,466 34 33 6 4,715 38,505 17 16 16 12,425 7,589 11 10 10 37,090 4,210 13 -- 11 7,700 22,825 325 34 379 609,400 67,085 114 105 30 390,854 89,699 21 17 3 69,325 42,940 -- 10 10 8,206 52,616 -- 16 15 70,200 20,940 1 ' 20 18 15,690 46,146 4 20 16 55,640 13.170

4,098,968

Übertrag 5,356,26l 29,227,174 14,536 12,813 1,901

697

Netze.

Länge der Linien.

km.

Länge der Drähte.

km.

Abonnemente.

Stationen.

Ende 1895.

Vermetirungi

Übertrag 5,356,26l 29,227,174 14,536 2,813 1,901 12 12 Muri (Aargau) 13 6,7: 0 16,440 14 Murten . . . . .

60 55 30,205 97,875 6 6 2 Näfels- Mollis . .

5,636 16,206 Necker . . . .

18 18 5,8*0 44,180 18 Neßlau . . . .

16 16 5 7,480 34,975 Neuenburg . . .

436 38 177,480 764,126 497 -- Neuenstadt .

19 20 17,045 32,690 Niederurnen 1 8 9 6,886 17,872 10 Noiraigue .

12 1 8,870 34,570 Nyon . . . .

353,291 91 23 105 69,787 Oberriet 13 13 8,710 14 50,890 Ölten . . . .

44 7 52 36,026 184,540 Payerne . . . .

41 39 5 31.820 104,230 -- Pfäffikon . . .

7 8 1,626 5,815 Pfungen . . . .

16 22 5 17,810 36,195 Pruntrut 68 82 31 57,550 156,430 c Ragaz . . . .

67 120,635 440,910 74 Rapperswyl . .

37 18 35,150 129,480 39 o Reconvillier . .

3 £t 5 6,260 28,056 Rehetobel . . .

16 9,150 16 36,540 p Reinach (Aargau) 48 35,075 189,420 57 o£i Rheineck .

12 14 4,906 17,490 £ Rheinfeld en 18 13,820 44,600 28 Riehtersweil .

23 13 15,150 23 36,200 Riggisberg . . .

1 12 12 17,185 57,990 Rolle . . . .

«.t 61 39,211 67 134,167 Romanshorn .

46 2l 52 26,565 67,305 Romont . . . .

33 8 34 26,825 101,985 r Rorschach .

78 92 48,780 190,425 21 Rüti (Zürich) . .

24 6 34,105 139,110 ; 22 St.Aubin(Neuchâtel) 22 15,400 33,740 S te. Croix . . .

32 6 36 15,870 34,865 St. Gallen . . .

779 73 243,789 2,049,427 933 Übertrag 6,551,804 34,908,608 17,039 14,979

2,256

698

Netze.

Länge der Linien.

km.

Länge der Drähte.

km.

Abonnemente.

Stationen.

Ende 1895.

Vermehrung.

Übertrag 6,551,804 34,908,608 17,039 14,979 2,256 73 .

31,204 156,672 66 -- 1 .

. 93 22 20,570 87 394,620 18 15 .

7,925 15 55,425 68 336 145,920 290 862,385 20 11,635 20 41,290 --1 21 .

6,360 30,820 18 .

27 2 28 24,260 85,02« .

41 7 29,126 35 100,875 .

9 0,455 8 24,160 --9 .

9 3,460 9 7,910 .

8 8 2 .2,496 4,466 212 175 116,596 23 665,138 14 .

12 14,456 118,765 --4 18 .

17 11,400 37,860 15 14 6 2,125 12,615 11 .

11 11 2,616 24,207 14 10 3.800 10 23,090 6 8 6 2,800 30,385 19 2 4,005 23 .

15,680 · -- 12 .

12 5,785 14,785 -- .

9 9 9,933 24,438 14 8 5 5,130 15,630 30 28 7 13,320 42,400 152 .

133 25 62,508 333,818 1 8 8 1,175 4,890 12 .

3,470 9 16,585 --2 15 .

10,405 13 30,055 36 35 19 21,210 72,670 37 37 .

0,650 36,840 -- 18 21 9,835 18 31,155 .

30 5 32,410 28 110,720 17 15 5 .

8,475 28,880 .

6 32 28 12,230 45,270 4 4 4 0,480 .

0,890

St. Imier . .

St. Moritz -Dorf St. Peterzell .

Schaffhausen .

Schleitheim Schuls . . .

Schwarzenburg Schwyz . . .

Sépey . . .

Siebnen . . .

Sissach . . .

Solothurn .

Sonceboz . .

Spiez . . .

Stäfa. . . .

Stans . . .

Steckborn .

Stein (Aargau) Stein a./Rh. .

Sumiswald . .

Sursee . . .

Tavannes .

Thalweil Thun . . .

Tramelan . .

Travers . . .

Turbenthal . .

Unterhai lau Unterwasser .

Urnäsch Uster . . .

Uznach . . .

Uzwyl . . .

Vättis . . .

Übertrag 7,189,617 38,407,8oi 18,408 16,182 2,540

699

Netze.

Länge der Linien.

Länge der Drähte.

km.

km.

Übertrag 7,189,617 38,407,8oi Verrières . . .

Vevey . . . .

Vitznau . . . .

Wädensweil . .

Wängi . . . .

Wald . . . .

Waldkirch . . .

Wallenstadt . .

Walzenhausen .

Wangen a. d. A. .

Weesen . . . .

Weinfelden Wetzikon . . .

Wiehtrach .

Willisau . .

Wimmis . . .

Winterthur . .

Wohlen (Aargau) Wyl (St. Gallen) .

Yverdon . . .

Yvonand Zofingen m.Murgenthal Zürich . . . .

Z uo g . . . .

Zurzach . . . .

Zuzwyl . . . .

Bestand auf 31. Dezern ber 1895 .

88,985

11,960

31,485

7,100

60,81 o 20,610

22,052

76,828

14,000

42,405

9,115

38,775

5,769

12,429

26,845

73,680

19,710

58,280

28,020

75,340

3,629

23,278

2,160

28,080

143,488

682,469

21,808

78,819

59,180

218,650

95,485

181,760

4,620

5,660

80,470

182,595 11,890,475

179,005

25,930

68,880

6,160

12,970

Bestand auf 31. Dezember 1894 . 7,843,847 41,152,907 Vermehrung im Jahr 1895 . . 1,067,618

11,922,847

5 350 15 36 12 28 12 55 18 19

2,540

3,343

39,765

16,075

8,911,465

18,408 16,182

Vermehrung.

53,075,754 23,446 20,535

12,605

55 410

Ende 1895.

565 16 17 --

3,305 493,725

938,460

tionen.

5 321 15 28 11 17 11 46 17 17 8 9 30 28 24 26 32 30 22 21 14 15 367 308 34 37 74 72 90 79 5 6 129 98 3,507 3,006 122 114 17 17 6 6

2,495 83,907

25,985

Abonnemente.

Sta-

19,814 17,192 3,632

3,343

-- 17 1 4 11 -- 11 3 17 2 3 6 8 3 21 9 41 6 13 11 1 17

700

4. Apparate.

Auf Ende 1895 standen folgeude Telegraphenapparate im Betrieb : 1797 Morseapparate (Vermehrung 123, 52 Hughes (Vermehrung 3), 251 Relais (Verminderung 9), 191 Telephonstationen an Stelle von Telegraphenapparaten (Verminderung 28).

Diese letztere Verminderung ist wie diejenige dei1 Telegraphen linien nur eine scheinbare und rührt daher, daß eine Anzahl mit einem Telegraphenbureau verbundener Gemeinde-Telephonstationen in solche mit Anschluß an ein neu entstandenes Telephonnetz umgewandelt wurden. Sie erscheinen daher im Bestand der Telephonuetze.

Der Ruhestrom wurde im Berichtsjahre auf weitern 3 Drähten eingeführt und umfaßte auf Jahresende 96 Leitungen mit 879 Apparaten. Zum Telegraphenbetriebe wurden im ganzen 26,133 Zinkkohlenelemente und 2751 Callaudelemente verwendet.

Die Telephonnetze zählen 23,446 Stationen (Vermehrung 3632) und 502 Umschalter auf den Centralstationen (Vermehrung 99).

Außer für Neuanlagen wurde eine größere Anzahl neuer verbesserter Urnschalter zur Auswechslung gegen ältere verwendet. Es betrifft dies namentlich auch die speciell für den interurbanen Verkehr bestimmten Umschalter, deren Anzahl beträchtlich vermehrt wurde, da der letztere Zweig des Telephonbetriebes eine immer wichtigere Bedeutung erlangt. Dagegen war es nicht mehr möglich, die neue Centralstation in Bern zu eröffnen.

Wie in frühem Jahren wurde eine größere Zahl älterer Telcphonstatiouen vom Betrieb zurückgezogen und ausgeschossen.

Vom Centralmagazin wurden teils für Neueinrichtungen, teils zur Auswechslung reparaturbedürftiger Apparate abgegeben: 162 Morseapparate (1894: 186) 13 Hughesapparate ( ,, 6) 16 Relais ( ,, 16) 5775 Telephonstationen ( ,, 5113) 195 Umschaltapparate für Centralstationen ( ,, 155) Außerhalb der eigentlichen Telephonnetze liegende, unabhängige Verbindungen gab es auf Ende des Berichtsjahres noch 4 mit 9 Stationen.

Die Statistik der Apparatenstörungen in den Telephonnetzen weist folgende Zahlen a u f :

701

AVechselgestell Induktor .

Glocke .

Mikrophon Telephon .

Batterie Blitzplatte . .

Verschiedenes Davon waren vom

1895.

1894.

Vermehrung.

1869 2239 978 4401 1943 1890 1131 1217

4313 1759 884 3709 1647 1590 1234 1161

480 94 692 296 300

Verminderung.

2444

103

56

Blitz verursacht:

Störungen der

1895.

. 1894.

Verminderung.

188

Blitzplatten 444 632 Apparate der Centralstatiou 66 (Klappen) 36 102 121 Abonnentenstationen (Glocken) .

84 205 Wie aus dieser Tabelle hervorgeht, war das Jahr 1895 ein ausnahmsweise gewitterarmes.

5. Bureaux.

Im Jahre 1895 wurden 5 Staatstelegraphenbureaux und ein Sommertelegraphenbureau, somit 6 neue Bureaux eröffnet, gegenüber 10 im Vorjahre. Überdies wurden 88 mit dein Telegraphennetze in Verbindung stehende Gemeindetelephonstationen errichtet, somit 16 mehr als im Vorjahre. 5 als Telegraphenbureaux dienende Telephonstationen wurden aufgehoben und 2 Telegraphenbureaux III. Klasse in Bureaux II. Klasse umgewandelt.

Im Vergleich zum Vorjahre ergiebt sich mit Einschluß der Gemeindetelephonstationen folgende Bureauzahl : Bestand VerVerBestand £nde 1894. mehrung. minderung. Ende 1895.

Fortwährend geöffnete Staats- und Privatbureaux . . . .

1419 93 3 1509 Sommerbureaux . .

81 1 2 80 Eisenbahnbureaux . 7 9 -- -- 79 Total derTelegraphen1579 94 5 1668 bureaux . . . .

70 -- -- 70 Aufgabebureaux . .

1649 Bundesblatt. 48. Jahrg. Bd. 11.

94

1738

5

46

702 In Bezug auf ihre Dienststunden verteilen sich die Telegraphenbureaux wie folgt: M i t ununterbrochenem Dienst . . .

5 ,, verlängertem Tagdienst 10 ,, vollem Tagdienst 63 ,, teilweise erweitertem Dienst . . .

64 _ beschränktem Dienst 1526 1668

6. Personal.

Im Laufe des Berichtsjahres sind im Personalbestand der Telegraphenverwaltung folgende Änderungen vorgekommen: Abberufungen Freiwillige (resp. Demission auf TodesRücktritte. Einladung der Verwaltung hin).

Centralverwaltung . . . .

Bureaux I . u n d I I . Klasse .

Bureaux III. Klasse . . .

Bedienstete

2 2 42 l 47

--

fälle.

-- 4

4 -- 8

8 19 -- 27

Die nebenstehende Tabelle enthält, nach Kreisen geordnet, eine Übersicht des gesamten, im Telegraphen- und Telephondienste verwendeten Personals, mit Ausnahme der im Taglohn bezahlten Arbeiter.

Die Zahl der Telegraphisten, welche gleichzeitig Telephonnetze überwachen, beläuft sich auf 35; dieselben sind auf der Tabelle nur in ihrer Eigenschaft als Telegraphisten mitgerechnet und erscheinen somit nicht unter dem Telephonpersonal, obwohl der Telephondienst sie vorzugsweise in Anspruch nimmt.

Die 42 Lehrlinge männlichen Geschlechts, die im Frühjahr 1895 ihre einjährige Lehrzeit vollendet hatten, sind infolge der vom 6. bis 11. M«i stattgehabten Schlußprüfungen als Telegraphisten patentiert worden.

Im Berichtsjahre wurden neuerdings 46 Lehrlinge aufgenommen.

Die Zahl der im Laufe des Berichtsjahres getroffenen Bußverfügungen gegenüber Beamten und Bediensteten beträgt 865, hat also gegenüber dem Vorjahre um 63 Fälle zugenommen, was sich teils durch die Vermehrung des Personals, teils durch den leb-

a

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Provisorisch.

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Provisorische.

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Telephonistinnen Telephonisten der Total TelephonTotal der Central- des Personals.

gehUlfen. Centralstationen stationen des Personals.

III. Kl.

1. und 11. Klasse. ohne Telegraphendienst.

Definitive.

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Provisorische.

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Definitive.

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Bahn. beamte.

Bahnbeamte.

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Privatbeamte.

Boten.

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Postbeamte.

Lehrlinge

Postbeamte.

Provisorische Gehülfen.

45

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UeMlfen.

NichtPatentierte.

patentierte.

Bnreauchefs.

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j . Telej graphiste».

iufgabeureaux.

Telegraphenbureaux III. Klasse.

_" Privatbeamte.

Telegraphenbureaux 1. und II. Klasse.

Direktion.

Telephonchefs 1. Klasse.

Personalbestand der Telegraphenverwaltung auf 31. Dezember 1895.

es

47

8

55

Telegraphenkreise : Lausanne

l

1

3

67

7

12

3

l

1

3

56

14

10

1

1

1

3

65

12

13

2

1

1

1

3

56

16

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2

St. Gallen

1

1

1

44

Chur . . .

1

1

2

19

--

Bern Ölten

. .

Zürich . . .

. .

. .

Gesamtzahl Ende

--

6 ' i 3

127

70

105

96

10

2

10

103 ' 51

106

64

19

4

8

115

38

42

20

10

2

5

97

30

50

37

14

5.

1

5

101

38

41

20

20

3

1

7

90

44

31

23

3

46

2 7 1 ) 375

260

76

3

6

633

271

375

260 j 76

3

612

267

327

245 ! 76

3

4 , 48

15 j --

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--

6

6

15

307

58

54

4

5

10

1895. 45

8

2

6

6

15 ' 307

58

54

4

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10 1 46

1894

3

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6

6

15 'j 290

63

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4

15

17 \ 42

Total der Kreise Gesamtzahl Ende

--

11

Vermehrung Verminderung

43 2 i

5

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17

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633

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25

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18

18

2

2

16

23

2

13

6

2

3

4

2

1

66

91

15

11

33

2

232

43

11

6

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66

91

15

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33

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232

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15

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22

179

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10

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11

53

4

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1 1

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5

5

--

--

390

247

593

44

637

354

200

517

37

554

i

308

123

392

39

431

2

2

292

147

411

28

439

5

4

249

96

327

18

345

166

76

229

13

242

8

1759

889

2469

179

2648

11

8

1814

889

2516

187

2703

11

8

1692

825

2340

177

2517

122

64

176

10

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59

14

59

9

2

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37

9

2

2

9

51

6

1

3

21

5

2

5

2

-- i

703

haftern Telegraphenverkehr erklärt. Der Gesamtbetrag der Bußen beläuft sich auf Fr. 1669. 65 und wurde vorschriftsgetnäß zu gunsten des Beamtenversicherungsvereins an die eidgenössische Staatskasse abgeliefert.

Im Jahre 1895 sind der Verwaltung 3 Beschwerden wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses zugegangen, welche sich als begründet erzeigten. Alle drei E'älle waren leichterer Natur ; zwei davon wurden diseiplinarisch erledigt, im dritten Falle, welcher einen Privatboten betraf, fand die Entlassung des Fehlbaren statt.

7. Beziehungen zum Auslande.

Dem internationalen Telegraphenvertrage sind beigetreten die Halifax and Bermudas Gable Company und die Kolonie Neucaledonien. Damit ist die Zahl der beigetretenen Staatsverwaltungen auf 45 und diejenige der Privatgesellschaften auf 13 gestiegen.

Der Telephon verkehr mit Deutschland wurde vom 1. Juli an in der Weise ausgedehnt, daß das Netz Basel außer mit St. Ludwig und Mülhausen auch mit Gebweiler, Kolmar, Thann und Straßburg verkehren kann, und daß anderseits Mülhausen und St. Ludwig auch mit den direkt an Basel angeschlossenen schweizerischen Netzen (Aarau, Bern, Delsberg, Liestal, Luzern, Rheinfelden, Zürich etc.)

in Verbindung gesetzt werden können.

Ebenso dient die Telephonverbindung Chaux-de-Fonds-MorteauBesançon seit dem 1. August auch für den Verkehr mit Dijon.

8. Telegraphischer und telephonischer Verkehr.

Wie in den frühern Jahren folgen hiernach: 1. eine vergleichende Übersicht der Telegrammzahlen in den beiden letzten Jahren; 2. eine vergleichende Übersicht dei- in den beiden letzten Jahren nach den verschiedenen auswärtigen Staaten b e f ö r d e r t e n und von dort e i n g e g a n g e n e n Telegramme.

-3 O £»·

Vergleichende Übersicht der Telegrammzahlen pro 1894 und 1895.

Beförderte interne Telegramme.

Monat.

1894.

Januar .

Februar .

März . .

April . .

Mai Juni . .

Juli . .

August September Oktober .

November Dezember

.

.

.

.

.

.

.

Total Vermehrung .

Verminderung

115,379 104,853 128,127 139,027 149,254 152,752 195,548 237,264 190,932 169,947 125,295 110,449 1,818,827

Beförderte und empfangene interna- Transittelegramme.

tionale Telegramme.

Total.

1894.

1895.

1894.

1895.

88,974 80,955 95,629 95,757 98,324 102,271 127,869 169,777 137,857 116,800 97,619 89,544

94,578 82,735 104,209 105,257 116,116 111,461 148,724 197,022 154,031 131,694 103,623 92,667

47,448 43,908 48,492 44,362 40,274 38,670 39,130 44,044 44,828 46,652 46,077 42,652

48,288 44,594 41,437 47,894 47,896 41,455 46,498 47,674 46,814 52,344 48,030 42,033

251,801 229,716 272,248 279,146 287,852 293,693 362,547 451,085 373,617 333,399 268,991 242,645

250,019 226,078 262,075 286,597 312,355 304,587 398,204 492,913 403,326 353,641 275,039 242,578

1,810,338 1,301,376 1,442,117 526,537 140,741 -- 8,489 -- 0,47 °/o 10,81 °/o

554,957 28,420 -- 5,40 °/o

3,646,740

3,807,412 160,672 -- 4,41 °/o

1895.

107,153 98,749 116,429 133,446 148,343 151,671 202,982 248,217 202,481 169,603 123,386 107,878

1894.

1895.

705

Vergleichende Übersicht der während der beiden letzten Jahre nach auswärtigen Staaten beförderten nnd von dort eingegangenen Telegramme.

Länder.

Aus gang.

1894.

1895.

Eingang.

1894.

1895.

Total der ausgewechselten Telegramme.

1894.

1895.

225,373 250,343 207,430 231,533 168,291 184,310 184,131 201,330 76,989 80,843 77,926 81,332 59,983 61,777 62,187 65,124 39,472 52,187 47,282 63,094 17,220 19,986 14,691 17,859 12,857 14,370 14,318 15,309 8,322 8,554 9,471 8,967 5,442 4,797 5,566 5,946

432,803 352,422 154,915 122,170 86,754 31,911 27,175 17,289 10,363

481,876 385,640 162,175 126,901 115,281 37,845 29,679 18,025 11,388

Europa.

Deutschland Prankreich Italien .

Österreich England Belgien .

Rußland Niederlande Spanien Rumänien, Serbien,

Bosnien, Herzegowina, Montenegro Schweden . . .

Europ. Türkei Bulgarien .

Dänemark .

Portugal Griechenland Norwegen .

Luxemburg Gibraltar u. Malta Amerika.

Nordamerika . .

Südamerika . .

Centralamerika .

Asien.

Britisch Indien .

Asiatische Türkei Japan . . . .

China . . . .

Übrige Länder .

3,769 1,263 1,040 785 683 683 558 523 343 115

4,583 1,265 1,134 817 741 743 658 474 366 174

4,237 1,216 1,101 659 679 647 820 652 310 93

5,294 1,376 1,111 739 801 786 718 598 409 134

8,006 2,479 2,141 1,444 1,362 1,330 1,378 1,175 653 208

9,877 2,641 2,245 1,556 1,542 1,529 1,376 1,072 775 308

11,294 363 138

13,150 492 133

14,115 485 124

15,645 760 168

25,409 848 262

28,795 1,252 301

i,a?5 1,284 757 602 266

2,082 1,060 732 549 313

2,336 1,390 957 784 359

2,192 1,132 904 709 396

4,211 2,674 1,714 1,386 625

4,274 2,192 1,636 1,258 709

1,799 1,481 69

2,104 1,642 118

2,217 1,830 106

3,035 2,117 151

4,016 3,311 175

5,139 3,759 269

109

120

167

187

276

307

115 131

159 85

123 122

145 106

238 253

304 191

Afrika.

Ägypten . . .

Algier u. Tunis .

Übrige Länder .

Océanien.

Philippinen . .

Australien u.Nenseeland . . .

Niederl. Indien .

Total 644,763 712,927 656,613 729,190 1,301,376 1,442,117

706

Die Zahl dei beförderten und empfangenen Telegramme (Transitund Ubertelegraphierte nicht inbegriffen) stellt sich für die bedeutenderen Ortschaften wie folgt: Total der Telegramme im Jahre 1895.

Durchschnitt per Tag.

Zürich 605,959 1660 Basel 435,716 1194 Genf 333,933 915 Bern 194,984 534 Luzern 148,262 406 Lausanne 127,437 349 St. Gallen 123,529 338 Winterthur 117,555 322 Neuenburg 54,245 149 Chur 53,457 146 Chaux-de-Fonds 52,201 143 Interlaken 48,673 133 Lugano 45,542 125 St. Moritz, Graubünden (Dorf und Bad) 45,013 123 Montreux 40,450 111 Biel 39,604 109 Vevey 35,957 99 Schaff hausen 34,132 94 Freiburg 32,214 88 Davos-PIatz 32,070 88 Thun 31,104 85 Solothurn 27,539 75 Rorschach 27,340 75 Aarau 26,342 72 Baden.

23,612 65 Bellenz 23,329 64 Glarus 19,016 52 Yverdon 18,939 52 Überdies finden sich: 8 Ortschaften mit 41 -- 50 Telegrammen per Tag, 15 ,, ,, 31-40 ,, ,, ,, 29 ,, ,, 21-30 ,, ,, ,, 69 ,, ,, 11--20 ,, ,, ,, 1012 ,, 1--10 ,, B fl n 434 ,, weniger als l Telegramm per Tag.

fl

707

D i e S t a t i s t i k d e r T e l e g r a m m e ergiebt m i t Bezug auf den I n h a l t folgende Prozentsätze : Interne.

Staatstelegramme .

Börsennachriehten .

Handelstelegramme Privatangelegenheiten .

Zeitungsnachrichten

Internationale.

1894.

1895.

1894.

1,80

0,74

0,26

3,61

3,80

1895.

0,14

11,08

13,28

31,98

31,28

50,1 a

47,26

61,89

63,20

37,95

38,60

0,58

0,78

0,98

1,77

100,00

100,00

100,00

100,00

Die in dieser Ausscheidung nicht inbegriffenen Diensttelegramme erreichen die Zahl von 140,492, wovon 59,7* °/o auf den Post- und 40,26 °/o auf den Telegraphendienst fallen.

Die Klassifikation nach der A r t der Telegramme ergiebt folgendes Prozentverhältnis : Interne.

Ohne besondere Angaben .

Mit bezahlter Antwort .

Bezahlte Antworten. . . .

Mit ,,Expressen bezahlt" . .

M i t ,,Expressen* . . . .

Rekommandierte Kollationierte Chiffrierte Mit Empfangsanzeige .

Nachzusendende Mit mehreren Adressen Per Post zu bestellende .

Offene Zustellung . . . .

Während der Nachtzeit zu bestellende Mit mehreren Angaben

Internationale.

1894.

1895.

1894.

1895.

79,62

79,32

93,94

93,87

8,85

8,84

2,76

3,08

7,64

7,78

2,40

2,30

2,51

2,80

0,03

0.02

0,54

0,54

0,1,

0,ii

0,01 0,oi

--

--

--

0,04 0,08

0,01

0,oi

0,03

0,02

0,22

0,29

0,05

0,07

0,68

0,45

0,60

0,49

0,16

0,12

0,06

0,01

0,08

0,08

0,20

0,25

100,00

100,00

0,02

0,08

__

_

0,05

0,08

100,00

100,00

Die Klassifikation nach der W o r t z a h l erzeigt folgendes Prozentverhältnis :

708 Interne.

Wortzahl.

Internationale.

1895.

1894.

0,09

0,06

l,aO

1,68

4

0,92

0,95

3,10

2,99

5

1,46

1,46

4,91

4,57

6

4,88

4,96

7

5,57

5,85

· 3

1894.

8

10,69

9

8,80

8,67 13,34

6,32

6,18

7,63

7,5Ü

8,50

8,29

8,70

8,90-

9,79

9,81.

11

7.17

7,] 9

7,25

7,61

12

8,85

8,81

6,6<

6,78

13

5,48

5,14

5,50

5,88

14

6,04

6,06

4,94

4,81

15

3,98

3,92

4,16

3,8fr

16

4,27

4,16

3,36

3,67.

17

2,66

2,63

2,79

2,95-

10

13,46

10,76

·

1895^

18

2,76

2,98

2,89

2,27

19

1,86

1,98

1,92

1,92-

20

1,90

2,26

1,77

1,76

6,86

6,70

6,39

6,55,

21--30

über 30

2,9i 2,89 2,06 2,2g.

100,oo 100,oo 100,oo 10ü,oo.

Durchschnittswortzahl 13,ig 13,oe 12,21 12,86: Als Ausweis über die Beteiligung der verschiedenen Arten von: Bureaux bei der Beförderung der Telegramme folgt nachstehend eine Zusammenstellung der verschiedenen Telegrammgattungen, der Zahl der Bureaux und der Arbeitstage, sowie der sich daraus ergebende Durchschnitt für jeden Arbeitstag, wobei die internen und internationalen Ubertelegraphierten und die Transittelegramme doppelt berechnet sind.

Interne abgehende Telegramme . . 1,810,338 T, ankommende ,, . . 1,818,653 3,628,991 Internationale abgehende Telegramme 712,927 ,, ankommende ,, 729,190 1,442,117 Amtliche abgehende Telegramme .

140,492 ankommende ,, .

124,901 fl 265,393 Interne übertelegraphierte 5,028,900 Internationale Transittelegramme (Auswechslungsverkehr) 3,181,288 Total der Telegramme 13,546,689

709 Durchschnitt

Anzahl der Bureaux.

Bureaux

I. Klasse II.

,, III.

,, Total

Telegramme.

per Beamten

Arbeitstage.

und per Tag.

J5 34 1619

8,724,832 1 ,445,080 3,376,777

103,283 35,344 590,935

84,4 40,8

1668

13,546,689

729,562

18,e

5,7

Der Durchschnitt per Arbeitstag ist somit auf den Bureaux I. Klasse um 5,2 und auf den Bureaux II. Klasse um 2,a gestiegen, dagegen auf den Bureaux III. Klasse um 0,2 gesunken.

Die größern Bureaux erzeigen für das ganze Jahr folgende Durchschnittszahlen per Arbeitstag : Basel 101, Bern 97, St. Gallen 91, Zürich 89, Luzern 80, Ölten 78, Chur und Vivis je 76, Genf und Lausanne je 75, Neuenburg 71, Winterthur 70, Brieg 64, Bellenz 63, Samaden und Sitten je 60, Thun 58, Chaux-de-Fonds, Glarus und Lugano je 57, Romanshorn 56, Schaffhausen 54, Interlaken 52, Biel und Ragaz je 50, Aarau 47, Uster 46, Klein-Basel 45, Morges und Nyon je 41, Freiburg und Montreux je 40, Frauenfeld, Rorschach und Yferten je 35, Solothurn 34, Rapperswyl 33, Davos-Platz 32, Baden, Burgdorf und Langenthal je 30, Aigle 26, Pruntrut und Zug je 24, Delsberg, Locle und Wyl je 22, Zoflngen 20 und Bulle 17.

Die der Verwaltung wegen Verstümmelung, Verspätung oder Verlust von Telegrammen zugegangenen R e k l a m a t i o n e n-erreichen die Zahl von 1092, wovon 500 durch die Centralverwaltung und 592 durch die Kreisinspektionen erledigt wurden. Davon fallen auf den i n t e r n e n Verkehr 469, von denen 167 als unbegründet abgelehnt wurden, während 299 zu Disciplinarverfügungen und Taxrückerstattungen Anlaß gaben. 3 Fälle blieben auf Jahresende unerledigt. Die Summe der Rückerstattungen im internen Verkehr beläuft sich in 173 Fällen zusammen auf Fr. 148.35.

Auf den i n t e r n a t i o n a l e n Verkehr fallen 580 Reklamationen, wovon sich 367 als begründet erwiesen, während 188 abgelehnt wurden. 25 Fälle blieben auf Jahresende unerledigt.

Im T r a n s i t v e r k e h r betrug die Zahl der Reklamationen 43, wovon 41 anerkannt und l abgelehnt wurden, während l auf Jahresende unerledigt blieb.

In 322 den internationalen und den Transitverkehr betreffenden Fällen fanden Taxrückerstattungen im Betrage von Fr. 8976. 57 statt, an welchen sich die Schweiz mit Fr. 8224. 05 zu beteiligen

710

hatte. Diese hohe Anteilsumme der Schweiz erklärt sich daraus, daß darin 159 Fälle von Taxruckerstattungen für Berichtigungsbegehren (taxierte Diensttelegramme) inbegriffen sind, mit einem Gesamtbetrage von Fr. 7979. 95. Da die Taxen solcher Telegramme, gemäß den Bestimmungen des internationalen Reglements, nicht an das Ausland vergütet werden, so sind dieselben im Rückerstattungsfalle auch ganz von der Schweiz zu tragen.

Der t e l e p h o n i s c h e V e r k e h r erzeigt im Vergleich zum Vorjahre folgende Zahlen: Ver-

1894.

Lokalgespräche : Taxfreie . .

Taxpflichtige

1895.

mehrung,

Ver-

minderung.

7,643,747 2,337,284

9,219,118 1,575,371 3,182,922 845,638

--

9,981,031

12,402,040 2,421,009

--

--

Interurbane Gespräche : I. 1--50 km. . . 1,318,076 II. Über50-100km.

312,492 50,712 III.

,, 100 km. .

1,788,910 338,295 79,319

470,834 25,803 28,607

1,681,280

2,206,524

525,244

Internationale Gespräche le 3,642 (AusgangJ . .

5,251 Phonogramme .

Vermittelte Telegrammee 183,884

6,183 4,879 208,792

2,541

--

372

24,908

Total aller Übermittlungen . . 11,855,088 14,828,418 2,973,330

--

Die Vermehrung beträgt bei den Lokalgesprächen 24,26 °/o und bei den interurbanen Gesprächen (internationaler Verkehr nicht inbegriffen) 31,24 °/o. Bei den Phonogrammen zeigt sich eine Verminderung von 7,08 °/o, dagegen bei den Telegrammen eine Vermehrung von 13,54 °/o.

Die durchschnittliche Zahl der Lokalgespräche, nach der Gesamtzahl der mit einer Centralstation verbundenen Abonnenten berechnet, stellt sich auf 608 gegenüber 586 im Vorjahre.

Die Zahl der taxpflichtigen Lokalgespräche macht 25,66 °''o aller Lokalgespräche aus und verteilt sich auf 5035 Abonnemente oder auf 24,7 °/o der Gesamtzahl aller Abonnemente.

**~

711

15,345 Abonnemente oder 75.3 °/o hatten somit nicht mehr als 800 Lokalgespräche.

Von den interurbanen Gesprächen fallen 81,os °/o in den 1. Rayon, 15,33 °/o in den 2. Rayon und 8,59 °/o in den dritten Rayon.

Gegenüber dem Vorjahre haben die Gespräche im 1. Rayon um 35,72 °/o, im 2. Rayon um 8,25 % und diejenigen im 3. Rayon um 56,« °/o zugenommen.

Der in obigen Zahlen inbegriffene Verkehr der ö f f e n t l i c h e n S p r e c h s t a t i o n e n betrug im Jahre 1895: Lokalgespräche 44,819 Interurbane Gespräche . . . . 17,361 Phonogramme 2 Über den Gesprächsverkehr der verschiedenen schweizerischen Telephonnetze im Berichtsjahre giebt die nachfolgende Tabelle Aufschluß.

712

ErSffnungsdatum.

Setze.

Aadorf . .

Aarau . .

Aarberg . .

Ad lis weil .

Affoltern .

Aiele Altdorf . .

Altstätten .

Amrisweil .

Andelflngen Appenzell .

Arbon . .

Arth Au Aubonne Avenches Baden . .

Balsthal . .

Balterswyl .

Bäretsweil .

Basel Bauma . .

Bee.kenried .

Bellenz . .

Bern Bex . · . .

Biel Bischofszell .

Boudry . .

Bremgarten .

Brenets . .

Brienz . .

Brugg . .

Bubikon . .

Buchs . .

ßulach . .

Bulle Buren . .

Lokalgespräche.

598

. .

. .

. .

. .

.

130,058 13,884

577 54 22,868 2,889 4,931

. .

8. X. 95 . .

. .

. .

612 372

.

.

.

. .

.

.

.

.

.

.

.

. 11. VII. 95 .

.

.

.

. .

Ausgang. Eingang.

2,353 34,503 8,544 5,241 4,039 12,813 5 3,200 6,282 2,904

2,104 33,417 8,485 5,769 5,059 11,384 1,625 6,462 1,693

774

377

1,994,708 } 1 884

4,829 4,704 4,825 j 5,718 8,067 3,540 21,599 3,724 2,464 1,281 89,096 2,711

3,520 4,436 4,321 4,694 7,547 6,719 23,914 3,627 2,536 1,357 88,561 2,570

454

990

607

4,020 1,369 10,908 1,858 11,687 2,274 56,988 2,764 4,910

424 . .

8. VIII. 95 .

. .

Interurbane Gespräche.

4,932 2,610 1,344 122,251 839,609 155,792 3 6,537 18,134 5,377 185,537 44,433 41,150 5,488 4,856 1,978 1,583 3,874 4,818 4,405 3,696 597 2,700 1,950 3,378 1,313 76!)

865 7,998 6,431 6,740 1,018 1,032 662 7,874 12,465 6,498 1,968 596 1,469 8,203 7,163 20,518 4,961 5,521 4,385

Total.

4,457 67,920 17,029 11,010 9,098 24,197 ) 4,825 12,744 4,597 1,151 8,349 9,140 9,146 10,412 15,614 10,259 45,513 7,351 5,000 2,638 177.657 5,281 1,597 7,542 278,043 11,914 85,583 10,344 8,692 8,101 4,650 2,178 14,738 2,050 14,372 3,437 15,366 10,482.

713

Eröffnungsdatum.

Netze.

Burgdorf . .

Château d'Oex Châtel St. Denis Chaux-de-Fonds Chur Churwalden Ceraier . . .

Colombier .

Concise . . .

Cossonay . .

Couvet . . .

Davos . . .

Degersheim .

Delsberg Dielsdorf . .

Dießenhofen Dietikon . . .

Dlldingen Dußnang Ebnat-Kappel .

Echa liens .

Einsiedeln .

Engi Ermatingen Eschen bach Escholzmatt Estavayer . .

Fahrwangen Fedey-Leysin .

Fischenthal . .

Flawyl . . .

Fraubrunnen Frauenfeld . .

Freiburg . . .

Frick Frutigen . . .

Gais Gelterkinden .

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

Lokalgespräche.

26,304 2,730 520 412,056 25,941 1,854 11,403 3,184 16. VII. 95 975 1. VII. 95 4,187 9,078 59,983 558 13,161 28. V. 95 3,719 320 2. IV. 95 938 1,861 5. XI. 95 587 5,335 1,605 30. VII. 95 1,191 5. X. 95 420 1,950 812 22. IX. 95 64 27. XII. 95 462 555 851 1. IX. 95 2,403 1,162 10,156 11,800 82,647 576 1. XII. 95 713 2,093 19. VII. 95 160

Interurbane Gespräche.

Ausgang. Eingang.

18,798 3,082 2,901 56,203 14,999 1,385 9,213 7,661 948 3,404 7,323 7,128 3,407 8,541 3,009 2,679 3,598 2,372 428 3,335 3,389 2,197 478 2,324 534 21 2,006 1,999 1,929 1,660 4,136 9,899 10,614 25,615 215 2,318 3,476 617

Total.

20,963 39,761 2,196 5,278 1,842 4,743 61,695 117,89« 11,784 26,783 1,351 2,736 10,118 19,331 8.388 16,049 707 1,655 2,616 6,020 6,199 13,522 5,541 12,669 2,993 6,400 6,641 15,182 2,304 5,313 1,946 4,625 2,099 5,697 | 2,559 4,931 344 772 3,743 7,078 6,210 2,821 1,184 3,381 348 826 3,292 5,616 382 916 8 29 1,719 3,725 1,543 3,542 1,156 3,085 1,077 2,737 3,253 7,389 10,643 20,542 10,034 20,648 23,564 49,179 138 353 1,458 3,776 3,849 7,325 408 1,025

714

Netze.

Eröffnungsdatum.

Interurbane Gespräche.

Lokalgespräche. Ausgang.

Eingang. Total.

Genf 1,953,697 Glarus . . . .

53,870 Goßau (St. Gallen) 6,413 Goßau (Zürich) .

725 1,054 Grandaon Granges . . . .

2,781 Grenchen . . .

9,080 Grindelwald . .

706 1,700 Grüsch . . . .

Hausen . . . .

768 3,670 Heiden . . . .

50,574 Herisau . . . .

8,908 Herzogenbuchsee .

794 Hessigkofen . .

Hinweil . . . .

1,001 Horgen . . . .

9,856 Huttwyl . . . .

2,805 Interlaken . . .

57,931 4,064 Kalchofen . . .

3,937 Kerzers . . . .

101 Klosters . .

Kloten . . . .

795 &,427 Kreuzungen 1,970 Küßnacht . . .

344 Lachen . . . .

Langenthal . . .

23,585 9,490 Languau . . . .

1,332 Laufen . . . .

Laufenburg .

413 9. VI. 95 13^324 Laupen . . . .

770,871 Lausanne . .

3,404 Lauterbrunnen .

16,579 Lenzburg . .

1,722 Lichtensteig . .

9,005 Liestal . . . .

434 Linththal 19. VII. 95 Lömmenswil . . 23. XI. 95 268 4,973 Locamo . . . .

44,394 15,899 6,882 1,597 2,328 3,163 7,550 4,452 1,727 1,802 3,679 16,068 5,784 1,346 1,983 8,612 2,224 21,292 3,764 4,949 1,416 4,322 5,955 2,172 1,312 12,714 7,840 3,024 892 6,776 74,287 5,070 7,285 4,005 8,843 1,059 213 1,921

35,077 15,938 6,235 1,318 2,547 2,789 7,771 3,923 1,326 2,632 3,940 30,377 6,021 1,378 1,446 10,475 1,901 19,021 3,593 4,186 864 4,524 4,152 1,915 877 9,338 7,588 2,643 452 7,212 65,545 3,849 10,507 3,165 8,440 1,033 170 2,141

79,471 31,837 13,117 2,915 4,875 5,952 15,321 8,375 3,053 4,434 7,619 46,445 11,805 2,724 3,429 19,087 4,125 40,313 7,357 9,135 2,280 8,846 10,107 4,087 2,189 22,052 15^28 5,667 1,344 13,988 139,832 8,919 17,792 7,170 17,283 2,092 383 4,062

715

Eröffnungsdatum.

Netze.

Lode Lugano . . .

Luzern . . .

Malleray . .

Männedorf . .

Meggen . . .

Meilen . . .

Merligen .

Meiriugen Monthey . .

Montreux . .

Morges . . .

Moudon . . .

Moutier . . .

Mühlehorn . .

Müllheim Miinsingen .

Muri Murten . . .

Näfels-Mollis .

Necker . . .

Neßlau . . .

Neuchatel . .

Neuenstadt . .

Niederurnen Noiraigue % on . . . ; Oberriet . . .

Ölten . . .

Ormond (Sépey) Payerne . . .

Peterzeir Pfäfflkon . .

Pfuugen . . .

Pruntrut . . .

Ragaa . . .

Rapperswyl .

.

.

.

.

.

.

30. V. 95 27. VII. 95

.

.

.

.

.

18. IX. 95

.

. 13. VIU. 95 .

.

.

. 18. XII. 95

.

.

1. IX. 95

.

.

.

.

.

Interurbane Gespräche.

Lokalgespräche. Ausgang. Eingang. Total.

67,042 19,219 459,439 1,904 242 2,654 5,846 1,278 573 1,690 254,369 34,653 3,900 1,768 2,344 4.984 4^259 195 20,048 349 1,124 2,676 240,899 2,201 1,498 1,039 24,109 72 8,543 929 9,192 497 117 7,928 15,944 26,114 3,603

16,652 2,078 53,995 2,487 2,626 2,396 5,278 2,780 1,433 1,773 39,425 16,299 4,929 3,304 1,882 2,031 5,732 531 11,964 2,243 950 2,167 48,242 4,187 2,573 2,879 17,372 104 9,893 2,535 7,355 771 3,981 4,280 6,166 11,817 6,042

15,702 2,644 40,146 1,839 2,487 2,308 6,007 1,830 873 1,265 25,658 16,118 3,996 3,043 1,907 1,676 5,760 331 10,075 1,446 787 1,988 47,987 4,996 2,570 2,504 13,909 50 9,209 2,1»6 7,691 656 4,748 4,778 2,829 11,461 4,808

32,354 4,722 94,141 4,326 5,113 4,704 11,285 4,610 2,306 3,038 65,083 32,417 8,925 6,347 3,789 3,707 11,492 862 22,039 3,689 1,737 4,155 96,229 9,183 5,143 5,383 31,281 154 19,102 4,721 15,046 1,427 8,729 9,058 8,995 23,278 10,850

716

Eröffnungsdatum.

Netze.

Reconvillier Rehetobel . .

Reinach . . .

Rheineck Rheinfelden Richtersweil Riggisberg . .

Rolle Romanshorn Romont . . .

Rorschach .

Rüti . . . .

St. Aubin .

Ste. Croix . .

St. Galleu . .

St. Imier St. Moritz . .

Schaffhausen .

Schleitheim .

Schuls . . .

Seh warzen bürg Schwyz . . .

Siebnen . . .

Sissach . . .

Solothurn Sonceboz . .

Spiez Stäfa Staus Steckboru .

Stein (Aargau) Stein a./Rh. .

Sumiswald . .

Sursee . . .

Tavannes Thalweil . .

Thun

Interurbane Gespräche.

Lokalgespräche. Ausgang.

Eingang. Total.

265 4,597 12,744 298 4,249 1.102 .

2,554 12,699 6,979 .

5,160 23,924 4,087 3,982 .

9,443 .

. 568,075 25,354 28,222 .

183,360 8,566 .

8,325 8,384 .

7,090 . 7. IX. 95 407 .

739 122,438 .

2,808 7,876 1,061 15. VI. 95 1,452 ) 539 29. III. 95 290 2. VIII. 95 .

2,417 2,375 .

858 185 .

4,117 54,337 .

.

1,454 2,569 4,692 3,684 5,333 4,486 5,416 9,858 6,325 4,520 19,428 6,273 3,611 2,068 105,282 10,937 6,969 24,500 2,256 1,265 5,128 6,786 538 1,782 26,55:5 4,221 4,067 4,048 1,756 5 1,466 886 2,983 2,117 3,491 1,339 9,978 28,260

1,910 2,739 4,470 2,533 6,263 4,666 5,218 6,926 5,304 4,554 18,614 4829 3,293 1,790 79,036 12,770 4,888 23,974 2,534 1.072 5,867 5,749 372 1,860 29,476 3,241 3,852 3,419 1,129 1,005 421 2,692 2,514 2,770 1,126 9,252 22,555

3,364 5,308 9,162 6,217 11,596 9,152 10,634 16,784 11,629 9,074 38,042 11,102 6,904 3,858 184,318 23,707 11,857 48,474 4.790 2,337 10,995 12,535 910 3,642 56,029 7,462 8,819 7,467 2,885 2,471 1,307 5,675 4,631 6,261 2,465 19,230 50,815

717

Eröffnungsdatum.

Netze.

Tramelan .

Travers . . .

Turbenthal . .

Unterhallau Unterwasser Uruäsch . . .

Uster Uznach . . .

Uzwyl . . .

Vättis . . .

Vallorbes . .

Verrières Vevey . . .

Vitznau . . .

Wädensweil Wald . . .

Waldkirch . .

Wallenstadt .

Walzenhausen .

Wangen . . .

Weesen . . .

Weinfelden .

Wetzikon Wich t räch . .

Willisau .

Wimmis . . .

Winterthur .

Wohlen . . .

Wyl Yverdon . . .

Yvonand . .

Zofingen . . .

Zus . . . .

Zürich . . .

Zurzach . . .

Zuzwyl . . .

.

.

.

1. V. 95

.

.

. 26. VII. 95

18. XII. 95

Lokalgespräche.

1,197 2,038 2,067 8,753 1,700 2,243 5,064 2,047 4,319

--

7 211

.

.

.

. 11. VII. 95 .

10. VIII. 95 .

.

913 18,620

798 3,510

718 4,700 2,507 5,050

.

24. X. 95 .

978 543 116,533 12,552 26,900 25,427

.

.

.

.

.

.

.

171,562 4,069 2,681 1,753

879 31,220 51,426 2,411,925

27. XI. 95

Bundesblatt. 48. Jahrg. Bd. II.

329 383

Interurbane Gespräche.

Ansgang. Eingang.

Total.

2,525

1,949

4,474

989

801

1,790

2,939 3,709 1,251 1,455 7,866 1,961 5,474

3,397 2,823 1,157 1,403 8,929 2.095 4,446

6,336 6,532 2,408 2,858 16,795 4,056 9,920

488 98 1,777

432 40 1,610

920 138

34,768 35,133 6,154 4,592 10.171 7,731 5,654 5,402 870 1,020 4,574 3,641 911 1,025 3,477 2,935 1,044 2,314 4,301 4,426 5,850 4,679 6,516 6,546

918

3,387 69,901 10,746 17,902 11,056

1,890 8,215 1,936 6,412 3,358 8,727 10,529 13,062

1,349

431

1,609 1,427 3,036 49,723 44,190 93,913 8,650 5.278 13,928 12,981 12,005 24,986 11,919 9,754 21,673 1,669 1,291 2,960 15,775 14,462 30,237 14,113 13,877 27 990 289,413 24ö'o29 534^442

188 1,364

131

319

1,603

2,967

47

718

Genehmigen Sie, Tit., die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

B e r n , den 31. März 1896.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident: A. Lachenal.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Bingier.

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Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung über seine Geschäftsführung im Jahre 1895

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1896

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

14

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

01.04.1896

Date Data Seite

589-718

Page Pagina Ref. No

10 017 386

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