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# S T #

Konkurrenz- und Stellen-Ausschreibungen, sowie

Inserate und litterarische Anzeigen, Stellen-Ausschreibung.

Infolge Beschlusses der Bandesversammlung ist bei der eidgenössischen Munitionskontrolle in Thun die Stelle eines Contrôleurs und eines Kontrollgehülfen zu besetzen. Der Contrôleur muß sich über wissenschaftliche Bildung in Chemie und Physik ausweisen; bei beiden ist Kenntnis der Waffen, der Munition und der Schieß- und Sprengpräparate erwünscht.

Besoldung gemäß Gesetz. Es wird beabsichtigt, den neu gewählten Contrôleur zum Stellvertreter des Chefs der Munitions- und Pulverkontrolle heranzubilden, und es kann derselbe bei Eignung zum Adjunkten befördert werden.

Der Amtsantritt hat sobald als möglich zu erfolgen.

Bewerber um diese Stellen haben ihre Anmeldungen nebst Ausweisen über ihre Befähigung und bisherige Thätigkeit bis 10. Januar 1896 dem unterzeichneten Departement einzureichen.

B e r n , den 23. Dezember 1895.

Schweiz. Militärdepartement.

Stelle-Ausschreibung.

Infolge Demission ist die Stelle eines Adjunkten des Departementssekretärs der Eisenbahnabteilung des Post- und Eisenbahndepartements mit einer Jahresbesoldang von Fr. 4000 wieder zu besetzen.

Bewerber, welche über tüchtige allgemeine und speeiell juristische Bildung sich auszuweisen im Falle sind, wollen sich, unter Beilage ihrer Ausweiseüber Bildungsgang und bisherige Thätigkeit, bis 18. Januar 1896 bei dem unterzeichneten Departemente schriftlich anmelden.

B e r n , den 27. Dezember 1895.

Schweiz. Post- und Eisenbahndepartement, Eisenbahnabteilung.

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Stelle-Ausschreibung.

Die Controleurstelle beim eidgenössischen Niederlagshaus in Basel wird hiermit zur Wiederbesetzung ausgeschrieben.

Anmeldungen sind bis und mit 4. Janaar 1896 an die Zolldirektion in Basel zu richten.

B e r n , den 16. Dezember 1895.

Schweiz. Oberzolldirektion.

Ausschreibung von erledigten Stellen.

Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche s c h r i f t l i c h und p o r t o f r e i zu geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein; ferner wird von ihnen gefordert, daß sie mren N a m e n , und außer dem Wohnorte auch den H e i m a t o r t , sowie das G e b u r t s j a h r deutlich angeben.

Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe bei der Ernennung festgesetzt. Nähere Auskunft erteilt die für die Empfangnahme der Anmeldungen bezeichnete Amtsstelle.

1) Posthalter in Wollerau (Schwyz). Anmeldung bis zum 7. Januar 1896 bei der Kreisüostdirektion in St. Gallen.

Anmeldung bis zum 14. Januar 2) Briefträger in Vallorbe (Waadt).

1896 bei der Kreispostdirektion in 3) Briefträger in Cosso nay (Waadt).

Lausanne.

4) Postcommis in Thun.

5) Briefträger in Heimberg (Bern).

Anmeldung bis zum 14. Januar 1896 bei der Kreispostdirektion in Bern.

Anmeldung bis zum 14. Januar 1896 bei der Kreispostdirektion in Neuenbnrg.

6) Briefträger in St-Blaise (Neuenburg) 7) Postablagebalter und Briefträger in Chevenez (Bern).

8) Postcommis in Basel.

Anmeldung bis zum 14. Januar 1896 bei der Kreispostdirektion 9) Bureandiener und Packer beim in Basel.

Hauptpostbureau Basel.

10) Briefträger in Bischofszell. Anmeldung bis zum 14. Januar 1896 bei der Kreispostdirektion in Zürich.

11) Telegraphist in Villars sous Yens (Waadt). Jahresgehalt Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 11. Januar 1896 bei der Telegrapheninspektion in Lausanne.

12) Telegraphist und Tele.phonist in Genthod-Bellevue (Genf). Jahresgehalt Fr. 240 nebst Depeschenprovision für den Telegraphen- und Fr. 800 für den Telephondienst. Anmeldung bis zum 18. Januar 1896 bei der Telegrapheninspektion in Lausanne.

56 13) Telegraphist in Oberhofen (Bern). Jahresgehalt Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis znm 12. Januar 1896 bei der Telegrapheninspektion in Bern.

14) Telegraphist in Wollerau (Scbwyz). Jahresgehalt Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 11. Januar 1896 bei der Telegrapheninspektion in Zürich.

1) Zwölf Briefträger in Genf. Anmeldung bis zum 7. Januar 1896 bei der Kreispostdirektion in Genf.

2) Postablagehalter und Briefträger in Villars-sous-Yens ("Waadt). Anmeldung ois znm 7. Januar 1896 bei der Kreispostdirektion in Lausanne.

3) Postcommis in Lode.

Anmeldung bis znm 7. Januar 1896 bei der Kreispostdirektion in 4) Postablagehalter, Briefträger und Neuenburg.

Bote in Courfaivre (Bern).

5) Briefträger in Nioderschönthal (Baselland). Anmeldung bis zum 7. Januar 1896 bei der Kreispostdirektion in Basel.

6) Posthalter in Wettingen-Dorf (Aargau). Anmeldung bis zum 7. Januar 1896 bei der Kreispostdirektion in Aarau.

7) Postcommis in Luzern. Anmeldung bis znm 7. Januar 1896 bei der Kreispostdirektion in Luzern.

8) Acht Kondukteure für den PostAnmeldung bis zum 7. Januar kreis Zürich.

1896 bei der Kreispostdirektion in 9) Briefträger in Dnterhallau (Schaff- Zürich.

hansen). a 10) Postpacker in Chiasso. Anmeldung bis zum 7. Januar 1896 bei der Kreispostdirektion in ßellinzona.

11) Telegraphist in Wolfenschießen (Unterwalden). Jahresgehalt Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 6. Januar 1896 bei der Telegrapneninspektion in Ölten.

Publikationsorgan für das

Transport- und Tarifwesen der

Eisenbahnen uud Dampfschifflunternehmungen auf dem

Gebiete der schweizerischen Eidgenossenschaft.

Jahrgang 1896.

Herausgegeben vom

schweizerischen Eisenbahndepartement.

Publikationsorgan für das 1

l

TU O

und T Ci und

O O VI 11 W esen

der

Eisenbahnen und Dampfschiff-Unternehmungen auf dem

Gebiete der Schweiz. Eidgenossenschaft Herausgegeben vom Schweiz. Eisenbahndepartement.

Beilage zum Schweiz. Bundesblatt. -- Preis bei Separatabonnement Fr. 1.

No 1.

Bern, den 2. Januar 4896.

I, Allgemeines.

1. (1/96) Umrechnung der österreichischen Gulden- in Frankenwährung.

Laut Mitteilung der Verwaltung dei- Vereinigten Schweizerbahnen ist das Wertverhältnis der österreichischen Guldenwährung zur Frankenwährung für die österreichisch-schweizerischen Grenzstationen vom 24. Dezember 1895 an bis auf weiteres festgesetzt worden zu: l fl. österr. W. = 2,074 Franken.

III, Personen- und Gepäckverkehr.

A, Schweizerischer Verkehr.

2. (1/96) Personentarif Bötzbergbahn -- N 0 B, vom i. August 1892 Kündigung.

Der obige Tarif samt Nachträgen wird auf 1. März 1896 gekündigt.

Über die Neuausgabe desselben erscheint eine besondere Bekanntmachung.

Zürich, den 28. Dezember 1895.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

3

3. (1/96) Personen- und Gepäcktarif V SB -- S C B, vom l April 1881. Kündigung.

Der vorbezeichnete Tarif wird hiermit auf 1. April 1896 gekündigt ; bezüglich des an seine Stelle tretenden neuen Tarifs erfolgt seiner Zeit besondere Publikation.

St. Gallen, den 28. Dezember 1895.

Direktion der Yereinigten Schweizerbahnen.

B. Verkehr mit dem Auslande.

4. (1/96) Rheinisch-schweizerischer Personen- und vom i. Juni i89'l. Ergänzung.

Gepäcktarif,

Auf 15. Januar 1896 werden direkte Personentaxen einfacher Fahrt,, sowie Gepäcktaxen Winterthur -- Köln eingeführt.

Zürich, den 27. Dezember 1895.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

IV, Güterverkehr.

A. Schweizerischer Verkehr.

5. (1/96) Camionnagetarife der Gotthardbahn, vom i. Januar 1879.

Aufhebung des Tarifs der Station Mendrisio.

Der bahnseitige Camionnagedienst der Station Mendrisio ist aufgehoben und es treten deshalb die bezüglichen Taxen außer Kraft.

Luzern, den 27. Dezember 1895.

Direktion der Gotthardbahn.

B. Verkehr mit dem Auslande.

6. 0/96) Heft 4, erste Abteilung, der norddeutsch-schweizerischen Gütertarife /Seehafenverkehr).

Die in Nr. 51 des Publikationsorgans vom 18. Dezember 1895 veröffentlichten Taxen für Reis ab norddeutschen Seehäfen nach Kemptthal treten auf 1. Janaar 1896 noch nicht in Kraft.

Zürich, den 30. Dezember 1895.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

7. O/se) Belgisch-Basler Güterverkehr, Tarif für die Beförderung von Eisenbahnfahrzeugen, Teil H, Heft l Ergänzung.

Mit heutigem Tage werden die verschiedenen Stationen von Brüssel mit den nachstehenden Taxen in das obgenannte Tarifheft einbezogen: 6. Schnittfrachtsätze für die belgischen Strecken.

Andere Eisenbahnfahrzeuge

ä

Lokomotiven, Tender et und Dampfwagen für 1 1000 kg.

=2 a W M

Bettingen (Grenze) (Sterpenich frontière)

auf eigenen Rädern laufend

auf Eisenbahnwagen oder Truks verladen, welche von dem Absender gestellt und dem Empfänger ausgeliefert werden

für die Achse.

für die Achse des zur Beförderung benutzten Eisenbahnwagens oder Truks.

Frachtsätze in Franken.

Brüssel (Allée Verte) .

,, ,,

208

7.

7.

7.

7.

(Midi) . . . 2!5 (Ouest) . . . aio (Quartier Leopold) 201

58 65 60 51

13.

14.

14.

13.

95 13 -- 78

20.

21.

21.

20.

93 20 -- 67

Bern, den 20. Dezember 1895.

Direktion der Jnra-Siinplon-Bahn.

C. Transitverkehr.

Ausnahmetaxen.

8. (Vse) Ausnahmefr achtsäte e für vegetabilische Oele Genf transit -- Prag und Sahburg.

Die unter laufender Nr. 835 im Publikationsorgan Nr. 51, vom 18. Dezember 1895, publizierten Frachtsätze Genf transit -- Prag, Buschtehraderbahn, und Salzburg, bayer. Staatsbahn, für Öltransporte von Marseille gelten, auch für die Stationen Prag, Smichow K. K St B und Prag K P J B bezw..

Salzburg K K St B.

Zürich, den 29. Dezember 1896.

Namens der beteiligten Verwaltungen: Direktion der Schweiz. Nordostbahn^

5

Rückvergütungen.

9. (.Voe) Ausnahmefrachtsätze für Weiniransporte in ladungen von ÌO 000 Jcg. Triest -- Elsaß.

Wagen-

Für Weintransporte in Wagenladungen von 10000 kg. ab Triest nach Mülhausen, Colmar und Straßburg werden die nachstehenden Frachtsätze .auf dem Rückvergütnngswege eingehalten: Fr.

per 1000 kg.

Buchs-Basel für Sendungen nach Mülhausen . . . . 10. 46 ,, . ,, ,, ,, Colmar . . . . . . 7. 25 ,, Straßburg . . . . G. 54 ' St. Gallen, den 30. Dezember 1895.

Direktion der Vereinigten Schweizerlahnen.

Mitteilungen des Eisenbahndepartements, 1. Genehmigung von Tarifen und Transportbedingungen.

Genehmigt am 28. Dezember 1895 : Ausnahmefrachtsätze für den Transport von Wein in Wagenladungen von 10000 kg. ab Bnchs mit Herknnft von Triest nach Basel mit Bestimmung nach Mülhausen, Colmar und Straßburg.

Genehmigt am 3l. Dezember 1895: 1. Tarif für den direkten Personen- und Gepäckverkehr zwischen Wien und München einerseits und Lyon und Marseille anderseits über Zürich-Aarauflenf --5B"" ^r.--;-VJOttI.

oderßiel 2. Allgemeiner Special-Transittarif für den Transport von Baumwollgarn, und Gütern aller Art zwischen den schweizerischen Stationen Basel, Brieg, Conrtemaiche, Luzern, Niederglatt, Reckingen, Kothkreuz, Scherzligen, Seebach, Verrières suisse und Zürich Hauptbahnhof einerseits und Marseille St. Charles, Marseille Juliette, Arles, Saint- Louis-dû-Rhône, La Ciotat, Toulon und Cette anderseits via Genf.

2. Sonstige Mitteilungen.

1. Als geschäftsführende Verwaltung (Präsidialverwaltung) des schweizerischen Eisenbahnverbandes für das Jahr 1896 wurde die Direktion der Jura-Simplon-Bahn in Bern bezeichnet.

2. Die Regierungen der Schweiz, Deutschlands, Belgiens, Prankreichs, Italiens, Luxemburgs und Rußlands haben vereinbart, die in der Beilage enthaltene ,,Zusatzvereinbarung zum internationalen Übereinkommen vom 14. Oktober 1890 betreifend die Beifügung zusätzlicher Vorschriften zu § l

der Ausführungsbestimmungen und die Änderung der Anlage l zu diesen; Bestimmungen" für den gegenseitigen Verkehr ihrer Bahnen auf 1. Januar 1896 einstweilen im Sinne des 3. Alineas des § l der Ausfuhrungsbestimmungen zum internationalen Übereinkommen als Separatübereinkommen in Kraft zu setzen.

Inhaltlich stimmen diese Zusatzvereinbarungen mit der am 13. Juni 1893 abgeschlossenen Vereinbarung erleichternder Vorschriften für den wechselseitigen Verkehr zwischen den Eisenhahnen Deutschlands, der Niederlande, Österreichs und Ungarns, sowie der Schweiz, welchen nachträglich noch Belgien und Luxemburg beigetreten sind, überein. Diese letztere Vereinbarung tritt für den Verkehr der Schweiz mit Deutschland, Luxemburg und Belgien am 1. Januar 1896 außer Kraft und verbleibt daher nur noch für den Verkehr mit Österreich und Ungarn, sowie mit den Niederlanden gültig.

Die Anwendbarkeit des Separatübereinkommens, abgeschlossen am 13./14. Juni 1893 zwischen Deutschland nnd der Schweiz, erleidet dagegen durch di& Einführung der genannten Zusatzvereinbarung keine Änderung.

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01

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02.01.1896

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