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Konkurrenz- und Stellen-Ausschreibungen, sowie

Inserate und litterarische Anzeigen.

Ausschreibung.

Die unterzeichnete Verwaltung eröffnet hiermit Konkurrenz über die Lieferung nachverzeichneten Materials.

Lieferanten, welche Angebote zu machen wünschen, sind ersucht, die erforderlichen Formulare von der technischen Abteilung der eidg. Kriegsmaterialverwaltung zu verlangen, unter gleichzeitiger Bezeichnung der Gruppe, für welche sie Eingaben zu machen gedenken.

Ohne gestelltes Verlangen werden von der Verwaltung nur an die gegenwärtig mit der technischen Abteilung im Vertragsverhältnis stehenden Lieferanten Formulare gesandt.

Die Angebote sind uns verschlossen und mit der Aufschrift ,, A n g e b o t für K r i e g s m a t e r i a l " franko bis zum 9. August einzusenden.

Mitteilungen oder Anfragen, welche der Beantwortung bedürfen, sind der Verwaltung getrennt vom Angebot zu übermachen.

Alle Preise sind franko P a c k u n g u n d f r e i v o n a l l e n S p e s e n auf die dem Lieferanten nächstgelegene schweizerische Eisenbahnstation zu stellen.

Rücksendungen von Packmaterial, sowie von Ausschußwaren, fallen zu Lasten des Lieferanten.

Muster können auf unserer Verwaltung und in den Zeughäusern eingesehen werden.

Zeichnungen und Beschreibungen der mit * bezeichneten Artikel werden von unserer Verwaltung abgegeben.

Die Lieferanten erhalten alle von der Verwaltung zu verabfolgenden Gegenstände (Garnituren, Sattelbäume, Strickwerk etc.) gratis und franko auf die zunächst gelegene Eisenbahnstation geliefert.

Das Nähere besagen die Angebotbogen.

Gruppe.

I. Gruppe.

Bedarf.

11,300 14,400 14,400 1,100

920 1,000 770 220 120 100 20 800

II. Gruppe.

100 650 80 200 200 30 100 650

Gegenstand.

Gewehrriemen.

Leibgurten.

Bajonettscheidentaschen.

Faschinenmessertaschen, einfache.

Faschinenmessertaschen mit zwei Schnallen.

Bajonettscheiden mit Schlaufen.

Patrontaschen für Infanterie.

Patronenbandoulières für Kavallerie.

Säbelkuppel für Kavallerie.

Säbelknppel für Train.

Trommelkuppel mit Kniefell.

Trompetertaschen.

Tragriemen für Trompeten.

Tragriemen für Trommeln.

Fouriertäschen für Unberittene.

Fonriertaschen für Berittene.

Karabinerriemen.

Revolverfntterale mit Kiemen.

Lederne Schlagbänder.

Offiziers-Reitzeuge, 1. Qualität, komplett.

Vollständige Kavallerie-JReitzeuge mit Zäunrang.

Artillerie-Unteroffiziers-Keitzeuge, komplett.

Trainsättel von braunem Zengleder, nach Modell der Kavalleriesättel.

Englische Kummete mit Kummetriemen.

Paar Kummetgeschirre aus ungeschwärztem Zeugleder.

Paar Brustblattgeschirre (zum Fahren vom BOCK aus) aus ungeschwärztem Zeugleder.

Paar Packtaschen für Kavallerie.

Kochgeschirrfutterale für Kavallerie.

Nach Ordonnanz, Zeichnung oder Modell.

Ordonnanz vom 24. April 1874, zweite Auflage.

Ordonnanz vom 2. Dezember 1895.

n

Zeichnung vom August 1882 nnd Modell.

Ordonnanz 1853 und Modell.

Zeichnung vom April 1894.

Ordonnanz vom 27. März 1876 und Zeichnung vom Dezember 1880.

Ordonnanz vom 2. Dezember 1895. ·

-3

CG

-0 -3

Gruppe.

Bedarf.

II. Gruppe.

30

n r

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n

n

III. Gruppe.

n

n

r

B n n n

-- 100 «50 750 1150 400 -- 450 500 200 -- 600 950 950 100 950 850 100 100 360 72 120 18 -- 13,OUO

Gegenstand.

Nach Ordonnanz, Zeichnung oder Modell.

Pferdetornister ans schwarzem Verdeckleder.

Ordonnanz vom 24. April 1874und Modell.

Offizierskoffer mit Einsatz.

Zeichnung und Modell.

,, ohne ,, n Sattelkisten für Offiziers-Reitzeuge.

Vorschrift u. Zeichnung vom 20. Mai 1880.

Karabinerholftern .

Ordonnanz vom 2. Dezember 1895.

Stallhalftern für Kavallerie.

n Stallgurten.

n Paar Packriemen.

Ordonnanz vom 24. April 1874.

Trainpeitschen.

Ordonnanz vom 24. April 1874 nnd Modell.

Unterkummete.

Modell.

Trornpeterschnüre.

n Mandstückschn üre.

n Schlagbänder für Infanterie-Feldweibelsäbel.

n Muster und Vorschrift, Braunmelierte wollene Bivouacdecken.

,, ,, Lazarettdecken.

Pferdedecken für Artillerie.

n ,, ,, Kavallerie.

Ordonnanz vom 2. Dezember 1895.

Staublappen für Kavallerie, als Taschen eingerichtet.

Ordonnanz über das Artilleriepferdeputzzeug von 1876.

Staublappen für Artillerie.

Ordonnanz vom 2. Dezember 1895.

Kopfsäcke aus Segeltuch für Kavallerie.

Fnttersäcke für Kavallerie.

n Ordonnanz über das Artilleriepferdeputzzeug von 1 876.

Kopfsäcke aus Segeltuch für Artillerie.

Muster.

Futtersäcke für Artillerie.

Brotsäcke.

n Kaffee- und Salzsäcke.

n Zwilchschürzen.

n m m Blachen für Re^uisitiousfuhrwerke, 5,7 lang, 3 breit.

n Tränkeimer aus wasserdichtem Segeltuch.

Putzzeugtäschehen aus braunem Segeltuch.

n Tt

Tt

Ï1



Gruppe.

Bedarf.

Gegenstand.

Nach Ordonnanz, Zeichnung oder Modell.

IV. Gruppe.

1,000

Säbel für Kavallerie.

Faschinenmesser.

Scheiden für Offizierssäbel.

Pioniersäbel.

Säbel für Infanterie-Feldweibel, Modell 1883 mit Scheide.

Säbelbajonette mit Scheiden für Infanterie-Fouriere nnd Spiel l eu te.

Soldatenmesser, Modell 1890.

Feldbeile.

amerikanische Beile.

Cornets.

Bügel, kurze.

,, lange.

Baß trompeten.

Althorn.

Barytons B.

Barytons B (Helikon).

Barytons Es.

Trommel Schäfte (Zargen).

Paar Trommelschlegel aus schwarzem Ebenholz oder braunem Eisenbolz.

Striegel aus Stahlblech mit Hufräumer, für Kavallerie.

Striegel aus verzinntem Stahlblech, für Artillerie.

Hufräuiner aus Stahl.

Pferdebürsten, Modell 1884 (Borsten versetzt, im Schnitt gewölbt).

Hufsalbbürsten mit Futteral, für Kavallerie-Pferdeputzzeuge.

Zeichnung vom Mai 1896.

Ordonnanz nnd Modell.

15,000

40

130 850 100 100 1,000 850

Ordonnanz u. Zeichnung vom Januar 1891.

Ordonnanz vom 3. Febr. 1875 und Modell.

Modell.

Modell und Vorschrift vom 10. Dez. 1877.

Modell.

Modell und Vorschrift vom 10. Dez. 1877.

Modell.

Modell und Vorschrift vom 10. Dez. 1877.

Modell 1884.

Modell 1886.

Ordonnanz vom 2. Dez. 1895 und Modell.

i Ordonnanz über das Artilleriepferdei putzzeug von 1876 und Modell.

Zeichnung und Modell.

Ordonnanz vom 2. Dez. 1895 und Modell.

-a -a

Gruppe.

Bedarf.

Gegenstand.

Nach Ordonnanz, Zeichnung oder Modell.

IV. Gruppe.

100

Hnfsalbbürsten mit Futteral, für Artillerie-Pferdeputzzeuge.

Hufsalbbüchsen.

Schwämme.

Fouriertaschen-Ausrüstungen.

Feldstecher, großes Modell, ohne Etui und Schnur.

,, kleines Modell (mittelst Auszug und Schraube verstellbar), mit Schnur, ohne Etui.

Bickel.

Schaufeln.

Fuchsschwanzsägen, gestanzte Kochkessel mit Aufsatz, aus Schwarzblech gefertigt und verzinnt.

Fleischbretter für Mannschaft.

,, ,, Omziere.

runde Fleischbretter.

Vorlegschlösser.

Wasserkessel.

Äxte.

Schaumkellen.

Anrichtlöffel.

Holzkellen.

Fleischmesser, große.

Fleischmesser, kleine.

Fleischgabeln.

Bratpfannen mit Deckel und 4 Einsteckfüßen.

Kaffeemühlen für Offiziere.

Kaffeemühlen für Mannschaft.

Kaffeekannen mit Seihsäckchen.

Ordonnanz über das Artilleriepferdeputzzeug von 1876 und Modell.

Ordonnanz vom 2. Dez. 1895 und Modell.

Muster.

1000 1000 120 200

200

340 24

48 48 216 24 48 96 24 24

Modell.

Muster.

Ordonnanz vom 22. Februar 1884.

Muster.

Ordonnanz vom 22. Februar 1884.

O3

W C

p

p.

Gruppe.

Bedarf.

IV. Gruppe.

288 288 24

co CH

24

S* crç

96 24 650

g

V. Gruppe.

100 800 50 50 50 200 100

Gegenstand.

Nach Ordonnanz, Zeichnung oder Modell.

Tassen mit Untertassen aus Nickelblech.

Ordonnanz vom 22. Februar 1884.

Suppenteller.

große Blechbüchsen für Gewürz.

kleine ,, ,, n Zuckerbüchsen, große, ovale.

,, kleine, gevierte.

Muster.

Trichter.

Wiegemesser.

n Feldflaschen für Kavallerie.

n Paar Zngstrangen.

Zeichnung vom April 1894.

Paar Anstöße.

n Pouragierstricke.

Ordonnanz vom 2. Dezember 1895.

hänfene Schnur-Gurtstücke zu Kavallerie-Sattelgurten.

n Muster.

.Revolverschnüre.

Gurtstücke zu Packgurten.

Ordonnanz vom 27. März 1876, ZeichLeitseil-Handstücke.

| nung vom Dezemher 1880 und Muster.

lange Peitschen für Fahrer.

Modell.

hänfene Schnur-Gurtstücke zu Train Sattelgurten.

/ Zeichnung vom Dezember 1878 und flalfterstricke.

\ Supplement vom Januar 1880.

Moden.

Stricke für Bivouacdecken.

B e r n , den 15. Juli 1896.

S

Technische Abteilung^ der eidg. Kriegsmaterialverwaltung.

--3 -O

778

Ausschreibung.

Die Lieferungen von Fleisch, Brot and Heu für die diesjährigen Kavallerie"Wiederholungskurse in Langenthal und Sursee werden hiermit zur Konkurrenz ausgeschrieben.

Die Vertragsbestimmungen sind bei der unterzeichneten Amtsstelle, sowie bei den Gemeindepräsidenten in Langenthal und Sarsee zur Einsichtnahme aufgelegt. Vereinigungen von mehr als zwei Bewerbern zur Eingabe für eine Lieferung sind unzulässig. Jeder Konkurrent hat zwei Bürgen zu bezeichnen nnd für sich und diese letzteren gemeinderätliche Habhaftigkeitsbescheinigungen dem Angebote beizulegen.

Die Offerten sind, versiegelt und mit der Aufschrift ,,Angebot für ,,Fleisch", ,,Brot" oder ,,Heu" versehen, der unterzeichneten Amtsstelle bis 15. Augnst nächshtin franko einzureichen.

B e r n , den 24. Juli 1896.

Das eidg. Oberkriegskommissariat.

Konkurrenz-Ausschreibung.

Über die Lieferang von nachbezeichnetem Kasernenmaterial wird hiermit Konkurrenz eröffnet: Leintücher, wollene Bettdecken, Kissenanzlige aus Költsch und Leinwand, Kopfpolsteranzüge (halbleinen), Wasch- und Handtücher, Kllchen- und Stallschürzen, Matratzenüberzüge, Pferdehaar, gerupfte Schafwolle, Matratzenzwilch und -drilch und Strohsackleinen.

Eingabetermin bis und mit 8. August 1896.

Die Lieferungsbedingungen, sowie nähere Angaben über Qualität, Dimensionen etc. sind aus den Angebotformularen ersichtlich, welche von der unterzeichneten Verwaltung bezogen werden können.

B e r n , den 16. Juli 1896.

Ei (l g. Oberkriegskommissariat.

Stelle-Ausschreibung.

Infolge Rücktrittes des bisherigen Inhabers der Stelle eines Geniechefs der Gotthardbefestigung ist diese Stelle neu zu besetzen.

Besoldung die gesetzliche.

Bewerber um die Stelle haben sich bis zum 16. August nächsthin schriftlich beim unterzeichneten Departement anzumelden.

Bern, den 16. Juli 1896.

Schweiz. Militärdeparteinent.

779

Stelle-Ausschreibung.

Die infolge Rücktritts erledigte Stelle des Chefs der I I I . Abteilung der Oberzolldirektlon (Handelsstatistik) wird hiermit zur Wiederbesetzung ausgeschrieben. Bewerber müssen gute allgemeine Bildung und besonders tüchtige volkswirtschaftliche Kenntnisse besitzen, sowie der schweizerischen Landessprachen kundig sein. Erwünscht ist ferner Vertrautheit mit dem Zollwesen, mit der kommerziellen und verkehrstechnischen Praxis und statistischen Arbeiten.

Anmeldungen sind in Begleit der nötigen Ausweise über Bildung und bisherige Thätigkeit bis 10. August nächsthin der unterzeichneten Stelle einzureichen, welche auch über die Besoldungsverhältnisse Auskunft erteilt.

B e r n , den 20. Juli 1896.

Schweiz* Oberzolldirektion.

Ausschreibung von erledigten Stellen.

Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche s c h r i f t l i c h und p o r t o f r e i zu geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein; ferner wird von ihnen gefordert, daß sie ihren N a m e n , und außer dem Wohnorte auch den H e i m a t o r t , sowie das G e b u r t s j a h r deutlich angeben.

Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe bei der Ernennung festgesetzt. Nähere Auskunft erteilt die für die Empfangnahme der Anmeldungen bezeichnete Amtsstelle.

1) Briefträger in Saxon (Wallis).

| Anmeldung bis zum 18. August 2) Postablagehalter und Briefträger \ J896 bei der Kreispostdirektion in in Brüniiried (Freiburg).

J Lausanne.

3) Postablagehalter, Briefträger und Bote in Kernenried (Bern). Anmeldung bis zum 18. August 1896 bei der Kreispostdirektion in Bern.

4) Postcommis in Basel. Anmeldung bis zum 18. August 1896 bei der Kreispostdirektion in Basel.

5) Drei Postcommis in Zürich.

Ì Anmeldung bis zum 18. August 6) Briefträger in Hütten (Zürich).

: 1896 bei der Kreispostdirektion in 7) Briefträger in Dußnang (Thurgan). J Züricn 8) Postcommis in St. Gallen. Anmeldung bis zum 18. August 1896 bei der Kreispostdirektion in St. Gallen.

9) Telegraphist in Salvan (Wallis). Jahresgehalt Fr. 280, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 15. August 1896 bei der TelegraphenInspektion in Lausanne.

780

1) Postcommis in Bulle.

Anmeldung bis zum 11. August 2) Briefträger in Veytaux (Waadt).

1896 bei der Kreispostdirektion in 3) Briefträger und Bote in Marnati Lausanne.

(Freiburg).

4) Postcommis in Bern.

Anmeldung bis zum 11. August 5) Bureaudiener beim Hauptpostbureau ( 1896 bei derTKreispostdirektion in Bern.

J Bern.

6) Postcommis in La Chaux-de-Fonds. Anmeldung bis zum 11. August 1896 bei der Kreispostdirektion in Neuenburg.

7) Packer und Bureaudiener beim Hauptpostbureau Basel.

8) Wagenreiniger beim HauptpostAnmeldung bis zum 11. August bureau Basel.

1896 bei der Kreispostdirektion in 9) Briefträger in Läufelfingen (ßasel- Basel.

land).

10) Postablagehalter, Briefträger und Bote in Liesberg (Bern).

11) Postablagehalter, Briefträger und Bote in Besenbüren (Aargan). Anmeldung bis zum 11. August 1896 bei der Kreispostdirektion in Aarau.

12) Briefträger in Samen.

Anmeldung bis zum 11. August 13) Postablagehalter, Briefträger und 1896 bei der Kreispostdirektion Bote in Hinterthal b. Muottathal in Luzern.

(Schwyz).

14) Postcommis in Zürich.

15) Zwei Packer beim Hauptpostburean Anmeldung bis zum 11. August Zürich.

1896 bei der Kreispostdirektion in 16) Zwei Bureaudiener beim Hauptpost- Zürich.

bureau Zürich.

17) ßriefträgerchef-Gehülfe in Zürich.

18) Briefträger in Locamo. Anmeldung bis zum 11. August 1896 bei der Kreisrostdirektion in Bellinzona.

Publikationsorgan für das

Transport- und Tarifwesen der

Eisenbahnen und Dampfschiff-Unternehmungen auf dem

Gebiete der Schweiz, Eidgenossenschaft.

Herausgegeben vom Schweiz. Eisenbahndepartemout.

Beilage zum Schweiz. Bundesblatt. -- Preis bei Separatabonnement Fr. 1.

JVs 32.

Bern, den 5. August Ì896.

DI, Personen- und Gepäokverkehr.

A. Schweizerischer Verkehr.

32

557. ( /9e) Personen- und GepäcJctarif Appenaeller Straßenbahn -- V S B, AB, N OB, B B und S C B, vom 15. April 4890.

Nachtrag Hl.

Zum vorgenannten Tarif tritt am 1. September 1896 ein Nachtrag III in Kraft, St. Gallen, den 29. Juli 1896.

Direktion der Vereinigten Scliwcizerbalmeu.

558. ( 32 /9e) Taxen für die direkte Beförderung von Personen zwischen Stationen der V £ B einerseits und Waleenhaxsen, Station der Drahtseilbahn Rheineck-Walzenhausen, anderseits.

Am 15. August 1896 treten die nachstehend genannten Taxen in Kraft: Walzenhawsen Einfache Fahrt. Gültig Hin- u. Bückfahrt. Gültig von II. Kl. III. Kl. Tage: II. Kl. III. Kl. Tage: Fr.

St. Gallen St. Piden Rorschach

. . . .

Fr.

2. 35 1. 85 2. 20 1. 75 1. 30 1. 10 251

l l l

Fr.

Fr.

3. 80 3. 60 2. 15

3. -- 2. 85 1. 80

3 3 3

An Kinder von 3 bis 10 Jahren, sowie an Militärs werden die bezüglichen Billete zur halben Taxe abgegeben.

St. Gallen, den 4. August 1896.

Direktion der Vereinigten Schweizerbahnen.

559. ( 32 /96) Personentarif SCB -- Straßenbahn Sissach-Gelterkinden, vom i. Januar 1896. Neueinführung.

Mit Gültigkeit vom 1. September 1896 an tritt ein neuer Personentarif für den direkten Verkehr S C B -- Straßenbahn Sissach-Gelterkinden in Kraft, wodurch derjenige vom 1. Januar 1896 aufgehoben und ersetzt wird.

Basel, den 29. Juli 1896.

Direktorium der Schweiz. Centralbahn.

560.

32/96) Regulativ betreffend die Gewährung ausserordentlicher Taxbegünstigungen zum Besuch von schweizerischen Festen und Versammlungen, sowie von Pferderennen.

Das obgenannte Regulativ tritt am 1. September 1896 in Kraft.

Bern, den 28. Juli 1896.

Direktion der Jura-Simiplon-Bahn als Präsidialverwaltung des Schweiz. Eisenbahnverbandes.

B. Verkehr mit dem Auslande.

32/96)

561. (

Personen- und Gepäcktarif Württemberg -- Schwele, vom i. Januar 1889 Ergänzungen.

Mit 1. August 1896 treten Personen- und Gepäcktaxen Stuttgart -- Bern, Freiburg, Lausanne und Genf über Ulm-Friedrichshafen-Romanshorn-ZürichAarau-Olten in Kraft. Billete werden zunächst nur im Verkehr nach der Schweiz ausgegeben.

Zürich, den 31. Juli 1896.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

562. (82/96) Personen- und Gepäckstarif badische Bahnen -- Centralund Westschweiz, vom i. Mai 1889. Taxänderung.

Unter Aufhebung der bisherigen Taxen sind mit Gültigkeit vom 1. August 1896 an folgende Personen- und Gepäcktaxen in Kraft getreten: 252

Literlaken Einfache Fahrt.

(Bhf.od.Thnnersee) I. Kl. U. Kl. I. Kl. II. Kl.

nach und VOH

Baden-Baden Freiburg i/B.

Heidelberg .

Karlsruhe. .

Mannheim .

Basel, den

Fr.

Fr.

Mk.

.

37.20 25.40 30.-- .

26.20 17.95 21.20 .

45.20 30.55 36.40 .

39.85 26.95 32.10 .

46.95 31.80 37.80 4. August 1896.

Direktorium

Gepäck per 100 kg. per 10 kg.

Mk.

Fr.

Mk.

20.50 14.50 24.60 21.70 25.60

21.40 13.90 27.20 23.40 28.40

1.72 1.12 2.18 1.88 2.28

der Schweiz. Centralbahn.

IV. Güterverkehr.

A. Schweizerischer Verkehr.

563. ( 82 /96Ì Gütertarif Bötzbergbahn -- N OB, vom i. August 1892.

Kündigung von Taxen.

Mit 1. November 1896 verlieren die Taxen des Specialtarifs II a und 6 einer Anzahl Stationsrelationen des Gütertarifs Bötzbergbahn (inkl. KoblenzStein) -- Nordostbahn, vom 1. August 1892, ihre Gültigkeit für den Artikel »Obst, frisches".

Auf den gleichen Zeitpunkt gelangt im bezeichneten Verkehr ein Ausnahmetarif für frisches Obst zur Einführung, dessen Erscheinen seiner Zeit noch besonders publiziert werden wird.

Zürich, den 31. Juli 1896.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

564. ( 32 /96) Gütertarif LHB und H W B -- Ostschweiz, vom 1. Dezember Ì895.

Mit Bezugnahme auf unsere Bekanntmachung unter Ziffer 345 des Puhlikationsorgans Nr. 20, vom 13. Mai 1896, bringen wir zur Kenntnis, daß die darin erwähnten Taxen des Specialtarifs II ihre Anwendbarkeit auf Obst noch bis 30. November 1896 beibehalten.

Zürich, den 1. August 1896.

Direktion der Schweiz. Nordostbakn.

565. ( 32 /9e) Interner Gütertarif der Schweizerischen Seethalbahn.

Kachtrag I.

Mit 15. Augast 1896 tritt 2u obigem Tarif ein Nachtrag l in Kraft, enthaltend Taxänderungen, sowie einen Ausnahmetarif für flüssige Milch, frische Butter und Brot.

Hochdorf, den 29. Juli 1896.

Direktion der Schweiz. Seethalbahn.

253

B. Verkehr mit dem Auslande.

566. ( 82 /9e) Teil 11, Heft 3, der bayerisch-schweizerischen Gütertarife (Verkehr mit S C B, À S B, E B und J S B).

Neuausgabe.

Mit Bezug auf unsere Bekanntmachung 299 im Publikationsorgan Nr. 17, vom 22. April 1896, bringen wir zur Kenntnis, daß die darin erwähnte Neuausgabe des Heftes 3 vom Teil II der bayerisch-schweizerischen Gütertarife (Verkehr mit S C B und weiter) auf 1. September 1896 zur Einfuhrung gelangt.

Hierdurch treten das bisherige gleichnamige Tarifheft vom 1. September 1892 samt Nachtrag, sowie alle im Verkehr Bayern -- S G B, A S B, E B.

nnd J S B exkl. Genf transit, Verrières transit und Delle transit zur Zeit bestehenden besonderen Taxen mit Einschluß der im Publikationsorgan Nr. 36 vom Jahre 1894 unter Ziffer 517 veröffentlichten Ansnahmetaxe für Wildpret ab Eger nach Genf loco und transit außer Kraft. Dagegen bleiben die in besonderer Ausgabe erschienenen Ausnahmetarife für die Beförderung vou Holz und Getreide etc. im Verkehr mit der S C B und weiter bis auf weiteres in Wirksamkeit.

Zürich, den 28. Juli 1896.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

567. ( 32 /9e) lieft i, erste Abteilung, der norddeutsch-schweizerischen Gütertarife; Einbeziehung der Station Remscheid-Bliedinghausen.

Vom 20. August 1896 an gelten die im Heft l, erste Abteilung, der norddeutsch-schweizerischen Gütertarife, vom 1. November 1890, enthaltenen Taxen des Ausnahmetarifs Nr. 6 für Metalle der Station Remscheid-Vieringhausen auch für die neu eröffnete Station Remscheid-Bliedinghausen.

Zürich, den 30. Juli 1896.

Namens der Verbandsverwaltungen: Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

568. ( 82 /96Ì Norddeutsch-schweizeeischer Güterverkehr; Anwendbarkeit der Ausnahmetaxen für Spiritus.

Der in den Heften l, 3 und 5, erste Abteilung, der norddeutsch-schweizerischen Gütertarife enthaltene Ausnahmetarif Nr. 10 für dio Beförderung von Sprit nnd Spiritus in Fässern oder Gefäßwagen ist allgemein nur anwendbar auf Sendungen aus Deutschland nach der Schweiz, welche ausweislich der Zollpapiere nach der Schweiz oder darüber hinaus bestimmt sind und nicht in das Gebiet des deutschen Reiches zurückkehren.

Erfolgt seitens der Empfänger Wiederauflieferung zur Rückbeförderung in das Geoiet des deutschen Reiches, so wird die nach dem Ausnahmetarif berechnete Pracht bis zur schweizerischen Empfangsstation von der letzteren auf den nach den Sätzen der allgemeinen Wagenladungsklasse A bezw. B 254

sieh ergebenden Betrag oder, soweit solche Sätze nicht bestehen, auf die regelrechte Umkartierungsfracht der allgemeinen Wagenladungsklassen erhöht» Zürich, den 31. Juli 1896.

Namens der Verbandsverwaltungen: Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

(32/96) Norddeutsch-schweizerische

569.

Verbandsgütertarife.

Der in den norddeutsch-schweizerischen Tarifheften l, 3 und 5, zweite Abteilung, enthaltene Ausnahmetarif Nr. 10 für die Beförderung von Sprit und Spiritus in Fässern oder Gefäßwagen ist fortan allgemein nur noch anwendbar auf Sendungen aus Deutschland nach der Schweiz, welche ausweislich der Zollpapiere nach der Schweiz oder darüber hinaus bestimmt sind und nicht in das Gebiet des deutschen Reiches zurückkehren.

Erfolgt seitens der Empfänger Wiederauflieferung zur Rückbeförderung in das Gebiet des deutschen Reiches, so wird die nach dem Ausnahmetarif berechnete Fracht bis zur schweizerischen Empfangsstation von der letztern auf den nach den Sätzen der allgemeinen Wagenladungsklasse A, beziehungsweise B sich ergebenden Betrag oder, soweit solche Sätze im direkten Verkehre nicht bestehen, auf die regelrechte Umkartierungsfracht der allgemeinen Wagenladungsklasse erhöht.

Basel, den 27. Juli 1896.

Direktorium der Schweiz. Centralbahn.

C. Transitverkehr.

32

570. ( /96) Tarif für den rumänisch-französischen Güterverkehr, vom, 15. Marsi 1882.

Kündung.

Der vorstehend bezeichnete Tarif samt Nachtrag I tritt auf 31. Dezember 1896 außer Wirksamkeit.

Zürich, den 31. Juli 1896.

Namens der Verbandsverwaltungen: Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

0. Verkehr ausländischer Bahnen auf Schweizergebiet.

571.

(32/96) Teil II des rheinisch-westfälisch-südwestdeutschen Verbandsgütertarif es. Neuausgabe.

Für den rheinisch-westfälisch-südwestdeutschen Verbandsgüterverkehr ist mit Gültigkeit vom 1. August 1896 ein neues Tarifheft Teil II, besondere Bestimmungen und Frachtsätze enthaltend, ausgegeben worden.

255

Dasselbe findet vorerst nur auf die am 1. August 1896 zur Einführung gelangenden neuen Tarifhefte für den Verkehr mit Elsaß-Lothringen Anwendung, während für den übrigen Verkehr bis zur Heransgabe der neuen.

Tarife das seitherige Tarifheft Teil II noch in Geltung bleibt.

Karlsruhe, den 31. Juli 1896.

Generaldirektion der grossherzoglich badischeu Staatseisenbahnen.

572. ( 32 /9e) Heft 8 des südwestdeutschen Verbandsgütertarifes (badisch-pfälzischer Verkehr). Nachtrag I.

Zum Heft 8 des Verbandsgütertarifs (Baden-Pfalz. Verkehr) ist mit Gültigkeit vom 1. August 1896 der Nachtrag I ausgegehen worden.

Dieser Nachtrag enthält: 1. Enfernungen und Frachtsätze für die demnächst für den Güterverkehr in Wagenladungen zur Eröffnung gelangende Station Welschingen der großh.-badischen Staatseisenbahnen ; 2. Ergänzung der Ausnahmetarife, h. i. Aufnahme der Station Speyer Hafen in den Ausnahmetatif Nr. 8 für Getreide, sowie Ausnahmefrachtsätze für die Beförderung von Pitch-Pine-'Holz (Pechkiefer) zur Ausfuhr von Ludwigshaien a. Rhein nach den badisch-schweizerischen Übergangsstationen ; ferner andere schon früher veröffentlichte und auf dem Verfügungswege durchgeführte Änderungen und 3. Ergänzung des Anhangs betreffs der Bestimmungen über die Abfertigung von Gütersendungen im Verkehr mit den Stationen der vollspurigen Nebenbahnen ßruchsal-Odenheim-Menzingen und Bühl Bühlerthal-Oberthal (Bühlerthalbahn\ Karlsruhe, den 27. Juli 1896.

Generaldirektioii der grossherzoglich badischen Staatseisenbahnen.

Mitteilungen des Eisenbahndepartements.

1. Genehmigung von Tarifen und Transportbedingungen.

Genehmigt am 4. August 1896 : 1. Nachtrag III zu Teil II a, Heft 2, der Tarife für die direkte Beförderung von Eil- und Frachtgütern im Verkehr zwischen Stationen österreichisch-ungarischer Eisenbahnen einerseits und Stationen der französischen Ostbahn anderseits, enthaltend verschiedene Änderungen und Ergänzungen.

2. Direkte Personentaxen für den Verkehr ab St. Gallen, St. Fiden und Rorschach nach Walzenhausen.

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3. Ausnahmetarif für die Beförderung in gewöhnlicher Fracht von Eiern {Geflügeleier) von Stationen der k. k. priv. Kaiser Ferdinands Nordbahn (Linien in Galizien) und den k. k. österr. Staatsbahnen (Linien in Galizien und der Bukowina) nach Bregenz transit, Buchs transit, St. Margrethen transit, Lindau transit, ferner Stationen der Vereinigten Öchweizerbahnen, ·der Schweiz, Nordostbahn (einschließlich der Bötzbergbahn) und der Schweiz.

Centralbahn.

4. Nachtrag I zum internen Gütertarif der Schweiz. Seethalbahn, enthaltend einen neuen Ausnahmetarif für flüssige Milch, frische Butter und Brot, sowie verschiedene Änderungen und Ergänzungen.

5. Erhöhte Personen- und Gepäcktaxen für den Verkehr zwischen Interlaken (Bahnhof oder Thnnersee) und den badischen Stationen Baden-Baden, Freibnrg i/B., Heidelberg, Karlsruhe und Mannheim.

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