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Konferenz- und Stellen-Ausschreibungen, sowie

Inserate und litterarische Anzeigen.

Ausschreibung von Bauarbeiten.

Die Zimmer-, Spengler-, Holzcement- und Schieferbedachungsarbeiten für das neue Postgebäude in Zürich werden hiermit zar Konkurrenz ausgeschrieben.

Pläne, Bedingungen nnd Angebotformulare sind im Bureau des bauleitenden Architekten, Herrn Schmid-Kerez, Bahnhofstraße 14, Zürich, zar Einsicht aufgelegt.

Uebernahmsofferten sind verschlossen und unter der Aufschrift: ,,Angebot für Postgebäude Zürich" der unterzeichneten Verwaltung bis und mit dem 8. März nächsthin franko einzureichen.

B e r n , den 24. Februar 1896, Die Direktion der eidg. Bauten.

Ausschreibung.

Die Weizenvorräte der schweizerischen Militärverwaltung, 1893er Ernte, südrussischer Provenienz (Krim- und Azowhäfen) werden im Laufe des Frühjahres gegen Weizen 1895er Ernte nnd gleicher Provenienz umgesetzt, und zwar anf dem Wege des Aastausches oder des getrennten Kaufes und Verkaufes. Die Operation soll Ende Mai beendigt sein; alle näheren Details sind aus den bezüglichen Pflichtenheften zu ersehen, welche bei der unterzeichneten Amtsstelle erhoben werden können. Nur in der Schweiz niedergelassene Interessenten können sieh an diesem Geschäfte beteiligen. Offerten sind schriftlich und frankiert mit der Aufschrift: ,,Offerte für Weizenumsatz" bis 6. März abends dem eidgenössischen Oberkriegskommissariat einzureichen, mit Verbindlichkeit bis Mittag den 11. März.

B e r n , den 20. Febrnar 1896.

Eidg. Oberkriegskommissariat.

781

Stelle-Ausschreibung.

Die Stelle eines Kanzlisten des eidgenössischen Amtes für geistiges Eigentum beim eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement wird hiermit zur Bewerbung ausgeschrieben. Die Besoldung wird bei der Wahl festgestellt werden.

Bewerber um obgenannte Stelle müssen sich über genügende Kenntnis der deutschen und der französischen Sprache ausweisen können und eine gute Handschrift besitzen.

Die Anmeldungen sind bis zum 9. März 1896 dem unterzeichneten Amte einzureichen.

B e r n , den 18. Februar 1896.

Eilig. Justiz- und Polizeidepartement, Eidg. Amt für geistiges Eigentum.

Stelle-Ausschreibung.

Im eidg. Justiz- und Polizeidepartement ist die provisorische Stelle eines juristischen Gehülfen zu besetzen. Gründliche juristische Bildung und Sprachenkenntnis werden gefordert. Die Besoldung beträgt monatlich Fr. 200--250.

Nähere Aufschlüsse erteilt das Sekretariat für Gesetzgebung und Rechtspflege, an welches die Anmeldungen unter Beilegung der Ausweise bis zum 29. Februar 1896 zu richten sind.

B e r n , den 15. Februar 1896.

Eidg. Justiz- und Polizeidepartement.

Stelle-Ausschreibung.

Die Stelle eines Zolleinnehmers beim eidgenössischen Niederlagshaus in Morges wird hiermit zur Wiederbesetzung ausgeschrieben. Anmeldungen sind bis und mit 7. März nächsthin an die Zolldirektion in Lausanne zu richten.

B e r n , den 20. Februar 1896.

Schweiz. Oberzolldirektion.

Bundesblatt.

48. Jahrg. Bd. 1.

53

782

Ausschreibung von erledigten Steinen.

Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche s c h r i f t l i c h und portofrei zu geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein; ferner wird von ihnen gefordert, daß sie ihren N a m e n , und außer dem Wohnorte auch den H e i m a t o r t , sowie das G e b u r t s j a h r deutlich angeben.

Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe bei der Ernennung festgesetzt. Nähere Auskunft erteilt die für die Empfangnahme der Anmeldungen bezeichnete Amtsstelle.

1) Packer bei der Wertzeichenkontrolle der Oberpostdirektion in Bern.

Anmeldung bis zum 3. März 1896 bei der Oberpostdirektion in Bern.

2) Dienstchef beim Hauptpostbureau Genf. Anmeldung bis zum 10. März 1896 bei der Kreispostdirektion in Genf.

3) Postablagehalter und Briefträger 1 in Plasselb (Freiburg).

Anmeldung bis zum 10. März , . ,, ,, > 1896 bei der Kreispostdirektion ht 4) Pakettrager beim Postbureau Lausenne Freiburg.

J 5) Bureauchef beim Hauptpostbureau 1 .

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Bern l Anmeldung bis zum 10. März ,, > 18S6 bei der Kreispostdirektion in 6) Postaplagehalter, Briefträger und j Bern.

. Bote in Dotzigen (Bern).

J 7) Postcommis in Basel.

Anmeldung bis zum 10. März 8) Posthalter und Briefträger in \ 1896,beider Kreispostdirektion in ßaselaugst (Baselland).

J Basel9) Posthalter und Briefträger in Zuzgen (Aargau). Anmeldung bis zum 10. März 1896 bei der Kreispostdirektion in Aarau.

10) Briefträger in Zürich 15 (Unterstraß).

Anmeldung bis zum 10. März -us · ·· · Ruschlikon (Zürich), ri- · 1896 beider Kreispostdirektion in 11) D Briefträger m ll Zürich 12) Telegraphist in Lausanne. Jahresgehalt gemäß Bundesgesetz vom 2. August 1873. Anmeldung bis zum 7. März 1896 bei der Telegrapheninspektion in Lausanne.

13) Telegraphist in Orges (Waadt). Jahresgehalt Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 7. März 1896 bei der TelegraphenInspektion in Lausanne.

14) Zwei Gehülfen auf dem Material bureau der Telegraphendirektion in Bern. Jahresgehalt -gemäß Bundesgesetz vom 2. August 1873. Anmeldung bis zum 7. März 1896 bei der Telegraphendirektion in Bern.

15) Telephongehülfe in Zürich. Anmeldung bis zum 7. März 1896 beim Telephonchef in Zürich.

783 1) 2) 3) 4) 5) 6) 7) 8) 9) 10) 11) 12) 13) 14) 15) 16) 17)

Postverwalter in Aubonne.

Postcommis in Aubonne.

Postverwalter in Echallens.

Postcommis iu Echallens.

Postverwalter in Cossonay.

Postcommis in Cossonay.

Postverwalter in Grandson.

Postcommis in Grandson.

Postverwalter in Martigny-ville.

Postcommis in Martigny-ville.

Anmeldung bis zum 3. März Postverwalter in Monthey.

1896 bei der Kreispostdirektion in Lausanne.

Postcommis in Monthey.

Postverwalter in Rolle.

Postcommis in Rolle.

Postverwalter in Romont.

Postcommis in Romont.

Packer beim Hauptpostbureau Lansanne.

18) Postablagehalter und Briefträger in Fiez (Waadt).

19) Briefträger und Bote in Bramois (Wallia).

Anmeldung bis zum 3. März 20) Briefträger in Nidau (Bern).

1896 bei der Kreispostdirektion in 21) Postcommis in Burgdorf.

Bern.

252) Briefträger und Bote in Lengnan (Bern). Anmeldung bis zum 3. März 1896 bei der Kreispostdirektion in Neuenburg.

23) Zwei Postcommis in Zürich.

24) Briefträger und Bote in Oberrieden (Zürich).

25) Briefträger in Zürich 12 (NenAnmeldung bis zum 3. März mnnster).

1896 bei der Kreispostdirektion in Zürich.

26)' Briefträger in Egg (Zürich).

27) Briefträger in Hinteregg (Zürich).

28) Briefträger und Postpacker in Rothkreuz (Zug).

29) Briefträger in Gommiswald Anmeldung bis zum 3. März (St. Gallen).

1896 bei der Kreispostdirektion in 30) Paketträger beim Postbureau St. Gallen.

Rorschach.

31) Briefträger in Chiasso. Anmeldung bis zum 3. März 1896 bei der Kreispostdirektion in Beilin zona.

32) Telegraphist in Genf. Jahresgehalt gemäß Bundesgesetz vom 2. August 1873. Anmeldung bis zum 29. Februar 1896 bei der Telegrapheninspektion in Lausanne.

784 33) Telegraphist in Mayens-sur-Sion (Wallis). Jahresgehalt Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 29. Februar 1896 bei der Telegrapheninspektion in Lausanne.

34) Telegraphist in Interlaken. Jahresgehalt gemäß Bundesgesetz vom 2. August 1873. Anmeldung bis zum 29. Februar 1896 bei der Telegrapheninspektion in Bern.

35) Telephongehülfe in Basel. Anmeldung bis zum 29. Februar 1896 bei dem Telephonchef in Basel.

Anzeige.

Bei der Unterzeichneten ist erschienen und kann gegen Nachnahme oder Frankoeinsendung des Betrages in d e u t s c h e r oder f r a n z ö s i s c h e r Ausgabe bezogen werden:

Handbuch für die schweizerischen Civilstandsbeamten.

Herausgegeben vom Schweiz. Departement des Innern.

Preis broschier!: Fr. 4. -- Solid gebunden : Fr. 6.

Dieses unter Mitwirkung von M i t g l i e d e r n des Bundesgerichts ausgearbeitete Werk, welches anf 385 Oktavseiten die auf das Civilstandswesen bezüglichen gesetzgeberischen Erlasse, die zur Verwendung kommenden Formulare samt einer erschöpfenden Beispielsammlung, eine sorgfältige, die Gesetzgebung aller Kantone mitberücksichtigende Anleitung für die Führung der Civilstandsregister und endlich ein genaues alphabetisches Sachregister enthält, kommt einem längst gefühlten Bedürfnis entgegen und darf als vorzüglicher R a t g e b e r nicht nur den Civilstandsbeamten, sondern allen kantonalen Amtsstellen, den Advokatur- nnd Geschäfts-Bureaux aufs beste empfohen werden.

Buchdruckerei Stampfli & Cie. in Bern.

Publikationsorgan für das

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in und

und

Tarifwesen

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der

Eisenbahnen und Dampfschiff-Unternehmungen auf dem

Gebiete der Schweiz. Eidgenossenschaft.

Herausgegeben vom Schweiz. Eisenbahndepartement.

Beilage zum Schweiz. Bundesblatt. -- Preis bei Separatabonnement Fr. 1.

No. 9.

Bern, den 26. Februar 4896.

III. Personen- und Gepäckverkehr, A. Schweizerischer Verkehr.

108.

9/96)

(

Interner Personen- und Gepäcktarif der rhätischen Bahn, vom i. Juli 1892. Kündigung.

Der gegenwärtige Personen- und Gepäcktarif unserer Bahn nebst Nachtrag I tritt auf den Zeitpunkt der Betriebseröffnung der neuen Linie Landquart-Thusis außer Kraft. Über den an dessen Stelle tretenden neuen Tarif wird später besondere Bekanntmachung erfolgen.

Davos-Platz, den 19. Februar 1896.

Direktion der Rhätischen Bahn.

109. (9/96) Interner Personentarif der Schweiz. Dampfbootgesellschaft für den Untersee und Rhein. Kündigung.

Wir kündigen den diesseitigen Personentarif auf 1. April 1896.

Schaffhausen, den 15. Februar 1896.

« Direktion der Schweiz. Dampfbootgesellschaft für den Untersee und Rhein.

110. (9/96) Personen- und Gepäcktarif für den internen Verkehr der Neuenburger Jurabahn, vom i. Januar 1892. Aufhebung.

Mit dem 31. Mai 1896 tritt obgenannter Tarif außer Kraft; derselbe wird durch einen neuen Tarif ersetzt, welcher ermäßigte Preise für Hin- und Rückfahrten enthält, dagegen die Fahrterleichterungen mit Sonntagsbilleten aufheben wird. Der Tag der Einführung des neuen Tarifes wird später angezeigt.

Neuenburg, den 18. Februar 1896.

Direktion der Neuenburger Jurabahn.

111. ( 9 /96) Personen- und Gepäcktarif GB -- S C B, ASB und Wohlen-Bremgarten, vom 1. Januar 4896. Ergänzung.

Am 10. März 1896 gelangen direkte Billete von Chiasso nach Herzogenbuchsee und umgekehrt via Luzern-Aarburg, Luzern-Wolhusen-Langenthal und Muri-Aaran-Olten-Aarburg zur Einführung.

Luzern, den 19. Februar 1896.

Direktion der Gotthardbahn.

112. (9/96) Tarife für die Beförderung von Personen und Gepäck zwischen der Neuenburger Jurabahn einerseits, der JuraSimplon - Bahn, Bulle-Romont-Bahn, Trav ersthalb ahn und Viège - Zermatt - Bahn anderseits, vom 4. August 1891 und 4. Juni 4893. Kündigung.

Obgenannter Tarif vom 1. August 1891 wird mit dem 1. Juni 1896 außer Kraft treten und durch einen neuen Tarif ersetzt, welcher vermehrte Relationen und ermäßigte Preise für Hin- und Rückfahrt enthalten wird.

Dagegen werden die im Tarif vom 1. Juni 1893, pag. 33 und 35, angegebenen Anstoßtaxeu für Sonntagsbillete erhöht.

Neuenburg den 11. Februar 1896.

Direktion der Neuenburger Jurabahn.

8. Verkehr mit dem Aus.lande.

9/96)

113. ( Personen- und Gepäcktarif Amiens, Boulogne, Calais und London -- Ja via Pontarlier, vom 4. September 4893.

Kündigung.

Infolge Erhöhung der Taxen für die englischen Bahnen und Schiffe wird der obgenannte Tarif auf 20. Mai 1896 gekündigt. Über dessen Ersetzung durch eine Neuausgabe wird seiner Zeit besondere Publikation erfolgen.

Bern, den 19. Februar 1896.

Direktion der Jura-Simplin-Bahn 54

114. (9/9) Direkter Personen- und Gepäckverkehr mit LondonCannon Street Station über Boulogne-Folkestone. Aufhebung.

Laut einer Mitteilung der englischen Südostbahn werden vom 1. März 1896 an die zwischen Folkestone und London cirkulierenden internationalen Züge in London-Cannon Street Station nicht mehr anhalten, weshalb von diesem Tag an der direkte Verkehr mit genannter Station via BoulogneFolkestone aufgehoben ist.

Bern, den 22. Februar 1896.

Direktion der Jnra-Simplon-Bann.

IV, Güterverkehr.

A. Schweizerischer Verkehr.

115.

(9/96) Interner Gütertarif der Rhätischen Bahn, vom i. Juli 1892.

Kündigung.

Der gegenwärtige Gütertarif unserer Bahn tritt auf den Zeitpunkt der Betriebseröffnung der neuen Linie Landquart-Thusis außer Kraft. Über den an dessen Stelle tretenden neuen Tarif wird später besondere Bekanntmachung erfolgen.

Davos-Platz, den 19. Februar 1896.

Direktion der Rhätische Bahn.

B. Verkehr mit dem Auslande,, Rückvergütungen.

9

116. ( /96) Ausnahmetaxen für Weintransporte türkischer Provenienz Buchs transit und Romanshorn transit -- Schweiz. Stationen.

Die für Weintransporte aus Rumänien in Ladungen von 5000 bezw.

10 000 kg. bewilligten Ausnahmefrachtsätze -- Zusammenstellung der Rückvergütungen und Ausnahmefrachtsätze der schweizerischen Bahnen, vom Januar 1895, Seite 16, Position 54, sowie Publikationsorgan Nr. 52 pro 1895, Position 856, und Nr. 2 pro 1896, Position 14 -- werden auch für Sendungen türkischer Herkunft auf dem Rückvergütungswege zugestanden.

Für Transporte Buchs transit -- Basel S C B werden, soweit billiger, die über Romanshorn sich ergebenden Frachten eingehalten.

St. Gallen, den 25. Februar 1896.

Direktion der Vereinigten Schweizerbahnen.

55

117. (9/96) Taxermäßigung für Schwefelkiestransporte transit (Provenienz Sain Bel) -- Uetikon.

Verrières

Vom 1. März 1896 an wird für die Beförderung von Schwefelkies in Ladungen von 10 Tonnen ab Verrières transit, mit Provenienz von Sain Bel, nach Uetikon ein ermäßigter Frachtsatz von Fr. 9 per Tonne auf dem Rückvergütungswege bewilligt.

Die nämliche Begünstigung wird zugestanden für bezügliche Transporte nach denjenigen herwärts Uetikon auf der l nstradierungsroute gelegenen Stationen, für welche die Taxen des allgemeinen Tarifes sich höher stellen.

Bern, den 20. Februar 1896.

Direktion der Jura-Simplon-Bahn.

118. (9/96) Taxermäßigung für Schwefelkiestransporte Genf transit (Sain Bel) -- Wollishofen. Kündung.

Die unterm 9. Juli 1886 auf dem Rückvergütungswege bewilligte Taxevon Fr. 10. 78 pro Tonne für Schwefelkiestransporte ab Genf transit (Provenienz Sain Bel) nach Wollishofen wird hiermit auf den 1. Juni 1896 gekündet.

Bern, den 20. Februar 1896.

Direktion der Jura-Simplon-Bahn C. Transitverkehr.

119.

9/96)

( Ausnahmetarif für Lebensmittel in Wagenladungen Italien -- Deutschland, vom i. April 1895. Ergänzung.

Die im obigen Ausnahmetarif für Köln Gereon und Süd enthaltenen Schnittsätze gelten auch für Köln (Eilgutabfertigungsstelle).

Luzern, den 18. Februar 1896.

Direktion der Gotthardbahn.

Ausnahmetaxen.

9/9)

120. (

Ausnahmetaxen für Eisenerz- und Magnesittransporte Buchs transit -- Delle transit und Genf transit.

Ausdehnung des Geltungsbereichs.

Der Geltungsbereich der unter Position 17 und 36, auf Seite 23 und 24, der Zusammenstellung der Rückvergütungen und Ausnahmefrachtsätze der schweizerischen Bahnen, vom Januar 1895, enthaltenen Ausnahmetaxen für Eisenerz, Magnesit, roh, auch gebrannt, sowie gemahlen, in Ladungen von 10000 kg. wird wie folgt präcisiert bezw. erweitert: Die Taxen Buchs transit -- Delle transit finden Anwendung auf Sendungen mit Herkunft von Eisenerz (K K St B) und Gloggnitz, Klamm, Mitterdorf, Vordernberg, Stationen der Südbahn, und mit Bestimmung nach Audinconrt, Morvillars und Grandvillars.

56

Die Taxe Buchs transit -- Genf transit ist gültig für Sendungen mit Herkunft von Eisenerz (K K St B) und Gloggnitz, Klamm, Mitterdorf, Vordem berg, Stationen der Südbahn, und Bestimmung nach St. Chamond und ändern eographisch ähnlich gelegenen Stationen, sowie nach Le Boucean (Basses yrénées).

St. Gallen, den <·£>. Februar 1896.

f

Direktion der Vereinigten Schweizerbahnen.

0. Verkehr ausländischer Bahnen auf Schweizergebiet.

121. ( 9 /ge) Interner badischer Gütertarif.

Nachtrag 11.

Zum badischen Gütertarif ist mit Gültigkeit vom 1. März 1896 der Nachtrag II erschienen. Derselbe enthält Stationsfrachtsätze für die Stationen Dingeisdorf, Hagnau, Immenstaad, Mainau, Meersburg, Staad b. Konstanz und Uhldingen im Verkehr mit Sipplingen und einigen rüekgelegenen Stationen, sowie teilweise geänderte Entfernungen der Station Dingeisdorf und früher schon bekannt gegebenen Änderungen und Ergänzungen des Haupttarifs.

Soweit Frachterhöhungen eintreten, bleiben die bisherigen Frachtsätze noch bis zum 15. April 1896 in Kraft.

Der Nachtrag kann durch Vermittlung unserer Güterstationen unentgeltlich bezogen werden.

Karlsruhe, den 10. Februar 1896.

Generaldirektion der grossherzoglicb badischen Staatseisenbahnen.

122. ( 9 /9e) Hefte l und 3, sowie Teil II des Tarifes für Leichen, lebende Tiere und Fahrzeuge im südwestdeutschen Verband.

Aufliebung und- Ersetzung.

Die zur Zeit gültigen Hefte l und 2, sowie der Teil II des Tarifs für die Beförderung von Leichen, lebenden Tieren und Fahrzeugen im südwestdeutschen Vorbande werden mit dem 1. April 1896 aufgehoben und durch neuo Tarife ersetzt.

In dem neuen Teil II und dem Tarifheft l für den Verkehr zwischen Stationen der Reichseisenbahnen und der Wilhelm-Luxemburg-Bahn einerseits und Stationen der pfälzischen Eisenbahnen, des Direktionsbezirks St. JohannSaarbrücken, der hessischen Ludwigsbahn und der Main-Neckar-Bahn anderseits treten wesentliche Änderungen nicht ein. Dagegen wird das Tarifheft 2 für den badisch-elsaß-lothringisch-Iuxeiuburgischen Verkehr insofern von dem alten Tarifhett abweichen, als nicht mehr die Entfernungen des Gütertarifs für die Berechnung der Beförderungspreise maßgebend sind, sondern die Frachtberechnung nach den Entfernungen der auf den einzelnen Bahnen wirklich durchfahrenen Strecken erfolgt. Den dadurch eintretenden Frachterböhnngen steht die Gewährung der freien Wahl der verschiedenen Beförderungswege zur Sicherung der besten Zugverbindungen gegenüber. Innerhalb der einzelnen Bahnen werden nach wie vor gewisse Umwege, die besonders erkenntlich gemacht sind, zugelassen.

57

Die in die Tarife aufgenommenen zusätzlichen Bestimmungen zur Verkehrsordnung sind gemäß den Vorschriften unter I2 der letzteren genehmigt worden. Weitere Auskunft erteilt unser Tarif bureau.

Straßburg, den 16. Februar 1896.

General direktion der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen.

Mitteilungen des Eisenbahndepartements.

1. Genehmigung von Tarifen und Transportbedingungen.

Genehmigt am 21. Februar 1896: 1. Neuer interner Personentarif der Schweiz. DampfbootgesellSchaft für den Untersee und Rhein.

2. Direkte Taxen für den Transport von Bienen in Einzelsendungen und Wagenladungen von 5 Tonnen ab den Stationen der k. k. priv. österr. Südbahn Grafenstein, Klagenfurt und Villach, sowie ab Thörl-Maglern, Station der k. k. Staatshahnen, nach Küßnacht, Station der Schweiz. Nordostbahn.

3. Nachtrag I zum belgisch-italienischen Tarif für die Beförderung von Gütern in Wagenladungen via Gotthard, enthaltend verschiedene Änderungen und Ergänzungen.

Genehmigt am 25. Februar 1896: 1. Nachtrag II (Neuausgabe) zum Tarif für die Beförderung von Gütern im internen Verkehr der Jura-Simplon-Bahn, der Bulle-Romont-Bahn und der Traversthalbahn, sowie im direkten Verkehr derselben unter sich, enthaltend Änderungen des Ausnahmetarifes Nr. 25 für Steine etc.

2. Tarif nebst Bestimmungen betreffend die Benützung des Aussichtswagens und des Schlaf- und Salonwagens der Rhätischen Bahn.

3. Nachtrag XI zu Teil l, Abteilung B, allgemeine Tarifvorschriften nebst Warenklassifikation der italienisch-schweizerischen Gütertarife via Gotthard, enthaltend Änderungen und Ergänzungen.

4. Nachtrag XI zu Teil II, Tariftabellen nebst Bestimmungen für deren Anwendung der italienisch-schweizerischen Gütertarife via Gotthard, enthaltend Änderungen und Ergänzungen.

5. Tarif für die Beförderung von Personen im direkten Verkehr zwischen Stationen der Schweiz. Nordostbahn und der Bötzbergbahn einerseits und denjenigen der Langenthal-Huttwil-Bahn und der Huttwil-Wolhusen-Bahn anderseits.

6. Ausdehnung des Geltungsbereiches auf französischem, sowie auf österreichischem Gebiet für die Anwendung der unter Position 17 und 36 auf Seite 23 und 24 der Zusammenstellung der Rückvergütungen und Ansnahmefrachtsätze der schweizerischen Eisenbahnen, vom Januar 1895, aufgeführten Ausnahmetaxen für den Transport von Eisenerz, Magnesit, roh, auch gebrannt,, sowie gemahlen, in Ladungen von 10000 kg.

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7. Übertragung der für Weintransporte aus Rumänien in Wagenladungen von 5000 und 10 000 kg. bewilligten, sub Position 54 auf Seite 16 der Zusammenstellung der Rückvergütungen und Ausnahmefrachsätze der schweizerischen Eisenbahnen, vom Januar 1895, sowie Position 856 in Nr. 52/1895 und sub Position 14 in Nr. 2/1896 des Publikationsorgans aufgeführten Ausnahmetaxen auf Sendungen türkischer Herkunft.

8. Ermäßigter Frachtsatz für den Transport von zerlegten Lokomotiven in Wagenladungen von 10 000 kg. ab Winterthur nach Romanshorn transit zur Ausfahr nach Finnland.

2. Sonstige Mitteilungen.

Der Name der Station ,,Zeli der Tößthalbahn ist mit Genehmigung des Departements in ,,Remismühle-Zell" abgeändert worden.

59

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Konkurrenz- und Stellen-Ausschreibungen, sowie Inserate und litterarische Anzeigen.

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Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

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Foglio federale

Jahr

1896

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

09

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

26.02.1896

Date Data Seite

780-784

Page Pagina Ref. No

10 017 346

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