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Aus den Verhandlungen des Schweiz, Bundesrates, (Vom 31. August 1896.)

Die Eröffnung des Betriebes auf den Linien der Tramways lausannois, ausgenommen die Strecke Riponne-Pontaise, wird auf den 1. September unter einigen Bedingungen gestattet. Das Eisenbahndepartement wird ermächtigt, die Bewilligung zur Eröffnung der Linie Riponne-Pontaise zu erteilen, nachdem die Fahr- und Bremsproben mit befriedigendem Erfolge durchgeführt sein werden.

(Vom 3. September 1896.)

Außer Herrn Direktor Billwiller in Zürich wird an den internationalen meteorologischen Kongreß in Paris Herr Henri D u f o u r, Professor der Physik in Lausanne, abgeordnet.

Herr E. R o g u i n , Professor an der Universität in Lausanne, hat unterm 28. August abbin beim Bundesrat Rekurs eingelegt gegen eine Bestimmung im Dekret, das der Staatsrat des Kantons Waadt unterm 21. desselben Monats über die Öffnung der Jagd pro 1896 erlassen hatte, welche Bestimmung die Jagd auf veränderliche Hasen, Gebirgshühn und Raubtiere des Hochgebirges erst mit dem 7. September beginnen läßt, während das Bundesgesetz über Jagd und Vogelschutz vom 17. September 1875 in Art. 12 den Beginn dieser Jagd auf den 1. September festsetzt. Herr Roguin stellt schließlich darauf ab, der Bundesrat möchte obiges Dekret dahin abändern, daß die Jagd auf genanntes Wild in die Zeit vom 1. September bis 12. Dezember 1896 verlegt werde. Diesem Gesuche haben sich die Herren Dr. Chausson und Architekt Fr. de Morsi angeschlossen.

Vom Bundesrat wird, nach Antrag des Departements des Innern, der Rekurs gestützt auf folgende Erwägungen als unbegründet abgewiesen.

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Das Bundesgesetz über Jagd und Vogelschutz vom 17. Herbstmonat 1875 beschränkt allerdings die Jagd auf Hochwild, mit Ausnahme derjenigen auf Gemsen und Murmeltiere, auf die Zeit vom 1. Herbstmonat bis 15. Christmonat und nirgends im Gesetze wird den Kantonen die Vornahme einer Änderung dieser Jagdzeit speciell eingeräumt. Dagegen können Verhältnisse eintreten, welche eine Kürzung der Jagdzeit auch für die Jagd auf Wild im Hochgebirge, gleichwie auf solches im Flachland, als wünsehbar, ja notwendig erscheinen lassen, z. B. bei starker Abnahme des Wildes. In diesem Falle ist es den Kantonen unbenommen, in ihre Jagddekrete solche Verkürzungen der Jagdzeiten aufzunehmen, und es bevollmächtigen z. B. die vom Bundesrat genehmigten Jagdgesetze der Kantone Luzern und Neuenburg ihre Regierungen ausdrücklich, wenn nötig, die Jagdzeiten abzukürzen. In vorliegendem Falle hat Waadt dem Bundesrat von seinem Dekret über Öffnung der Jagd pro 1896 Kenntnis gegeben, und es hat der Bundesrat die fragliche Kürzung der Jagdzeit stillschweigend genehmigt.

Art. 27 des Bundesgesetzes über Fischerei stellt den Kantonen anheim, strengere als die im Gesetze enthaltenen Maßregeln zum Schütze und zur Hebung des Fischstandes anzuordnen, und analog darf diese Bestimmung wohl auch auf die Jagd ihre Anwendung finden.

(Vom 8. September 1896.)

Wegen Krankheit des Herrn Oberstcorpskommandanten B e r l i n g e r wird der diesjährige Kurs für höhere Offiziere des II. Arméecorps auf das nächste Jahr verschoben.

Ebenfalls auf das nächste Jahr wird verschoben der diesjährige taktische Kurs am Gotthard.

Der als Professor des Strafrechts an die Universität Wien berufene Herr Justizmajor Karl S t o o ß wird von der Stelle eines Großrichters der IV. Division entlassen.

Die modifizierten Bauprojekte für die Strecke der Spiez-Brlenbach-Bahn von km. 3,o bis 4,o inklusive Station Wimmis und von km. 4,2 bis 5,9 auf dem Gebiete der Gemeinde Wimmis werden unter einigen Vorbehalten genehmigt.

901 "Wahlen.

(Vom 3. September 1896.)

Politisches Departement.

Gesandtschaftssekretäre:

Herr Dr. jur. Lucien Cramer, ,, Dr. Alphonse Dunant, beide von Genf, zur Zeit Attachés.

Post- und Eisenbahndepartement.

Postverwaltung.

Kanzlist bei der Oberpostdirektion : Herr Hans Kästli, von St. Margrethen, in Chur.

Postcommis in Basel: ,, Hektor Battaglia, von Malix.

Postcommis in Bern : ,, Fritz Glaus, von G-uggisberg.

Postcommis in St. Gallen : ,, Jakob Markus Zach, von Oberriet.

Postcoinmis in Zürich : ,, Max Fritschy, von Laufen.

(Vom 8. September 1896.)

Post- und Eisenbahndepartement.

Postverwaltung.

Postcommis in Chaux-deFonds : Herr Georges Guinand, von Les Brenets.

Postcommis in Zürich: v, Franz Lang, von Herrliberg.

,, Louis Rolli, von Belpberg.

,, Arnold Rotach, von Schwellbrunn.

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Aus den Verhandlungen des schweiz. Bundesrates.

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1896

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37

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09.09.1896

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