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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend die Bewilligung von Nachtragskrediten für das Jahr 1896 (I. Serie).

(Vom 16. März 1896.)

Tit.

Wir haben die Ehre, Ihnen folgende Nachtragskreditbegehren für das laufende Jahr (I. Serie) zu unterbreiten.

Dritter Abschnitt.

Departemente.

B. Departement des Innern.

VII. Beiträge an Anstalten.

1. Polytechnische Schule 11. Schweizerische Landesbibliothek

Fr. 45,000 Fr. 10,000

Ad i. Auf das Gesuch des schweizerischen Schulrates haben wir einen Kredit von Fr. 41,000 für Erwerbung zweier Grundstücke hinter dem Physikgebäude in Zürich zur Sicherung dieses letztern gegen störende Einflüsse des äußern Verkehrs in das Budget des laufenden Jahres eingestellt (Bundesbl. 1895, IV, 413 u. f.) und Sie haben diesen Ansatz gutgeheißen.

Bundesblatt. 48. Jahrg. Bd. II.

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Der Schulrat hat sich in jener Eingabe vorbehalten, nach Maßgabe des Erfolges seiner Unterhandlungen mit den in Betracht kommenden Grundbesitzern noch weitere Landankäufe hinter dem genannten Gebäude längs der südwestlichen Grenze des jetzigen eidgenössischen Grundbesitzes zum gleichen Zwecke in Vorschlag zu bringen, und die Dringlichkeit solcher Erwerbungen ist denn auch von der Delegation der nationalrätlichen Budgetkommission, welche während Ihrer letzten Session zur Prüfung der Frage auf Ort und Stelle reiste, anerkannt worden.

Auf die Bemühungen des Schulrates haben sich nun die Besitzer des Grundstückes, das auf der südöstlichen Seite an das vom Bunde schon erworbene Terrain grenzt und sich von da an in derselben Richtung 50 m. weiter zieht, bereit erklärt, solches zum Preise von Fr. 28 per Meter ebenfalls abzutreten. Dieser Preis übersteigt freilich die bei den frühern Erwerbungen bezahlten zum Teil um das Doppelte, und zum Teil um mehr als das Doppelte; allein er erscheint durch die Lage des Grundstückes, welche dieses vorzüglich zum Bauplatze eignet, als gerechtfertigt, und dasselbe würde, wie der Schulrat sagt, auch bei einer allfälligen Expropriation nicht zu einem billigern Preise erlangt werden können. Sodann wird durch die angebotene Erwerbung das physikalische Institut dauernd und in ausreichendem Maße vor störenden fremden Bauten und Verkehrsanlagen gesichert. Der Schulrat sucht daher um die Mittel und die Ermächtigung zu der Erwerbung nach. Das Grundstück hält cirka 1600 m 2 ; es wird somit zum Ankauf desselben unter Zuschlag der Stipulationsgebühren eine Summe von Fr. 45,000 nötig sein, um deren Bewilligung wir Sie ersuchen.

Ad ii. Die schweizerische Landesbibliothek, deren Verwaltung: am 2. Mai verflossenen Jahres ihre Thätigkeit begonnen hat und die provisorisch in einem Privathause an der Christoffelgasse in Bern untergebracht ist, erfreute sich gleich von ihrer Eröffnung an eines außerordentlichen Zuwachses an Büchern, Broschüren und Karten, die ihr größtenteils auf dem Wege der Schenkung zugingen.

Sie hat bis Jahresschluß von 231 Donatoren 7338 Nummern, zusammen 10,479 Stücke umfassend, geschenkt erhalten, darunter zwei ansehnliche Bibliotheken. Von Staatsbureaux und Buchhandlungen erhielt sie unentgeltlich abgetreten 9825 Nummern mit 18,727 Stücken. Dazu wurden aus dem
Bibliothekkredit angeschafft 5791 Nummern, die 7867 Stücke umfassen. Dies ergiebt im ganzen einen Zuwachs von rund 23,000 Nummern mit 37,000 Stücken.

So erfreulich diese Entwicklung der Bibliothek ist, bringt sie doch die Verwaltung wegen der daraus entspringenden Arbeit an Sichten^ Ordnen, Aufstellen, Inventarisieren und Katalogisieren in nicht ge-

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ringe Verlegenheit, indem für diese Arbeit und die Herstellung des Nachweiskataloges das vorhandene Personal nicht hinreicht und für die Anstellung genügender Kräfte weder das dermalige Budget noch der Bundesbcschluß vom 28. Juni 1894 die nötigen Mittel gewähren.

Der letztere sieht für Löhnung des Hülfspersonals im Maximum Fr. 4000 vor und das Budget des laufenden Jahres Fr. 3800.

Neben dem ständigen, mit Fr. 2600 besoldeten Gehulfen hat die Direktion sich zur Anstellung von drei weitem Mitarbeitern genötigt gesehen, deren Löhnung auf Fr. 150 per Monat zu stehen kommt; nebstdem ist noch die Anstellung eines Buchbindcrgehülfen sehr wünschbar für Besorgung von Facharbeiten bei der Anfertigung des Kalaloges und der Instandhaltung der Bibliothek; für diesen Arbeiter wird eine Bezahlung von Fr. 120 monatlich nötig sein.

Die Löhnung des außerordentlichen Hülfspersonals erfordert nach Abzug des für diesen Zweck verfügbaren Kredites noch eine Summe von Fr. 5640 oder rund Fr. 6000.

Neben den oben angedeuteten täglichen Arbeiten muß nun auch die in Art. 9 des Bundesbeschlusses betreffend Errichtung der Bibliothek vorgesehene Erstellung des Nachweiskataloges zur Ausführung gebracht werden und die Bibliothekkommission hat sich über dessen Anlage bereits letztes Jahr schlüssig gemacht : es soll im Hinblick sowohl auf die große Verbreitung, welche dem Katalog gegeben werden muß, als auch auf die Bequemlichkeit für die Anlage des Kataloges nach verschiedenen Gesichtspunkten, der Druck von Titelstreifen zu Hülfe gezogen werden. Die Zahl der dies Jahr und vermutlich auch in den allernächsten Jahren derartig zu druckenden Büchertitel schätzt die Bibliothekkommission auf 20,000, und sie werden mit Einschluß des Materials auf 20 Cts. zu stehen kommen; die daherige Ausgabe wird sich demnach auf Fr. 4000 beziffern.

Um ihrer Aufgabe gerecht werden zu können, hat die Bibliothekverwaltung um Gewährung eines Extrakredites von Fr. 10,000 nachgesucht ; und dieses Begehren scheint uns im Hinblick auf die außerordentliche Entwicklung der'Bibliothek als begründet. Im Zeitpunkt der Aufstellung des Budgets für das laufende Jahr waren die Faktoren, welche zu dem Gesuche geführt haben, noch nicht in dem Maße bekannt, daß sie schon in Berücksichtigung hätten gezogen werden können. Der Schlußsatz des Art. 9 des citierten
Bundesbeschlusses sieht zudem für besondere Ausgaben die Gewahrung von speciellen Krediten vor, so daß die Genehmigung des Gesuches auch vom formellen Standpunkte aus als gerechtfertigt erseheint; wir stehen daher nicht an, Ihnen diese zu empfehlen.

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IX. Oberbauinspektorat.

4. Beiträge an Kantone fUr öffentliche Werke.

4 4 . V e r b a u u n g d e s D o r f b a c h e s v o n E i l t e n (Kanton Glarus), Nachsubvention (Bundesbeschluß vom 7. Dezember 1895), I. Jahresrate, jährliches Maximum . . . Fr. 10,000 Gemäß Art. 3 dieses Beschlusses soll das Jahresmaximum zum erstenmal im Jahre 1896 zur Auszahlung gelangen. Da jedoch dieser Beschluß. bei Genehmigung des diesjährigen Budgets noch nicht erfolgt war, so konnte dieser Betrag in demselben nicht aufgenommen werden.

Wir sind nun deshalb in der Lage, den zur Auszahlung des fälligen Bundesbeitrages nötigen Kredit nachträglich zu verlangen, und ersuchen Sie, uns denselben bewilligen zu wollen.

X. Forstwesen, Jagd und Fischerei.

V. Beteiligung an der Landesausstellung in Genf . . Fr. 4013 Der Budgetposten für das Jahr 1895 belief sich auf Fr. 7200.

Da die Lieferung verschiedener bestellter Ausstellungsgegenstände nicht rechtzeitig stattfand, wurden von diesem Betrage nur Fr. 3187.40 verwendet. Die Zahlung der noch zu erwartenden Rechnungen fällt in das laufende Jahr, weshalb wir um Übertragung der Kreditrestanz von Fr. 4012. 60 vom Jahr 1895 auf dasjenige von 1896 nachsuchen mit rund Fr. 4013.

C. Justiz- und Polizeidepartement.

1. Justiz- und Polizeiwesen.

i. Besoldungen: h. Kanzlisten und Aushülfe

Fr. 3000

Die Rekurssachen, Vertragseinleitungen und andere Geschäfte juristischen Charakters, sowie die Mitberichte an den Bundesrat und die immer zahlreicher werdenden Begehren der ändern Departemente um Erteilung von Rechtsgutachten nehmen den Sekretär für Gesetzgebung und Justizwesen so in Anspruch, daß ihm nicht die nötige Zeit bleibt, um sich gründlich in die stets umfangreicher und schwieriger werdenden Gesetzgebungsvorlagen vertiefen zu

309 können. Daher erscheint es notwendig, daß ihm ein Gehulfe mit tüchtiger juristischer Bildung beigegeben werde. Diesem würde auch die Aufgabe zufallen, den Sekretär für das Handelsregister, welcher von Zeit zu Zeit Reisen zur Untersuchung der Handelsregisterbureaux vorzunehmen hat, wahrend seiner'Abwesenheit zu ersetzen. Zur vorerst nur provisorischen Anstellung eines solchen Beamten ersuchen wir um einen Nachtragskredit auf obiger Rubrik von Fr. 3000.

D. Militärdepartement.

IVene Kredite.

II. Yerwaltung.

K. Militäranstalten und Festungswerke

. . . Fr. 1500

VIII. Lebensmittelmagazine bei den Befestigungen von St. Maurice Fr. 1500 Wir erwähnten bereits in der Botschaft vom 26. November 1895 betreffend Nachtragskredite pro 1895 (III. Serie), daß noch ein weiterer Kredit für die Lebensmittelmagazine erforderlich sein werde, wenn es sich in der Folge zeigen sollte, daß auch für die Magazine auf Dailly gegen durchsickerndes Wasser vermehrte Schutzmittel notwendig werden. Während der warmen Tage des Monats Februar zeigten sich diese Durchsickerungen infolge Schneeschmelzens und Auftauens des Bodens ; es erwiesen sich daher unsere Befürchtungen als begründet. Für Anbringung von Dächern aus Wellblech im Innern der im Felsen ausgehobenen zwei Magazine auf Dailly, bevor die Waren ein magaziniert werden, ist die Bewilligung eines Kredites von Fr. 1500 dringlich.

L. Befestigungen

Fr. 64,500

b. St. Maurice.

/. Verwaltung, Festungsbureau und Verwaltung der einzelnen Festungswerke.

9. Miete für das Bureau in Lavey, Bureaueinrichtungen und Bureaukosten in Dailly, Savatan und Lavey . . Fr. 1100 Die Anschaffung eines diebs- und feuersichern Archiv- und Kassaschrankes für das Bureau in Lavey ist ein absolutes Bedürfnis, die Kosten eines solchen Kassaschrankes werden sich auf Fr. 1100 belaufen.

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III. Unterhalt

Fr. 21,000

Der im Budget pro 1896 bewilligte Kredit von Fr. 30,440 ist ungenügend, da verschiedene außergewöhnliche Ausgaben zu bestreiten sind, welche nicht vorgesehen waren und deshalb bei Aufstellung des Budgets nicht berücksichtigt werden konnten. Die Aufstellung des Budgets findet im Juli statt und die Notwendigkeit der betreffenden Ausgaben, welche wir hiernach specifizieren, hat sich erst gegen Ende des Jahres 1895 gezeigt: 1. Änderung der Kamine der im Jahre 1894 erstellten Baracken, welche von der Kommission betreffend Gebäudeirispektion befohlen wurde Fr.

785 2. Erstellung von besondern Abteilungen in den bestehenden Munitionsmagazinen zur Unterbringung der bewilligten neuen Kontingentsmunition : In Savatan: Für 4 Haubitzen Fr. 2200 Für die Galerie ,,Nord" . . . . ,, 230 In Dailly: Für die Batterie ,,Righi" . . . . ,, 1600 Für die'Batterie ,,Plan" . . . . ,, 950 Für Aiguille ,, 500 Für die Galerie ,,Mordes" . . . ,, 300 ,, 5,780 3. Einrichtung der Kasematte 8 a der Kaserne in Savatan als Brotdepot 616 fl 4. Einrichtung der Kasematte 8 b der nämlichen Kaserne als Depot für die Lingerie und die Betteffekten ,, 240 Diese Artikel waren bis jetzt provisorisch in einer alten Baracke untergebracht, welche sich in einem solchen Zustand befindet, daß sie hierfür nicht weiter verwendet werden kann.

5. Erstellung von 2 Schuppen zur Unterbringung des für die Bäckerei bestimmten Holzes : Savatan Fr. 480 Dailly r, 520 ,, 1,000 Es war beabsichtigt, das Bäckereiholz im Freien zu placieren, es hat sich aber herausgestellt, daß die Unterbringung in gedeckten Schuppen notwendig ist.

Übertrag

Fr.

8,421

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Übertrag 6. Kosten des Transportes der Munition und des Materials Dieser Posten wurde ins gewöhnliche Budget nicht aufgenommen, in der Meinung, derselbe werde aus den Krediten der Kriegsmaterialverwaltung bestritten ; derselbe fällt jedoch zu Lasten des Kredites ,,Befestigungen".

7. Erstellung einer Bedachung des durchgehenden Laufgrabens der Batterie ,,Righi" Behufs Unterbringung des Festungsartilleriematerials, welches im Laufe dieses Jahres beschafft wird, ist die Bedachung dieses Grabens notwendig.

8. Erstellung einer Baracke in Savatan zur Aufbewahrung des Instruktionsmaterials, Scheiben etc.

Dieses Material war bis jetzt in alten Baracken provisorisch untergebracht, welche jedoch hierfür nicht mehr verwendet werden können.

Fr.

8,421

,,

2,850

,,

3,660

,,

6,014

Fr. 20,945 aufgerundet auf Fr. 21,000.

IV. Bauliche Installationen

Fr. 42,400

3. Bau von gesicherten Beobachtungsstationen . .

4. Bau von Positionsbatterien in Savatan und Dailly 8. Ausbau der telephonischen Einrichtungen . .

Fr. 2,400 ,, 30,000 ,, 10,000 Fr. 42,400

Ad L. b. IV. 3. Für das Jahr 1895 waren für den Bau von gesicherten Beobachtungsstationen Fr. 5000 im Budget eingestellt.

Von diesen Fr. 5000 wurden jedoch nur Fr. 2600 verausgabt, da die vorgesehenen Stationen und insbesondere die eisernen Dächer derselben nicht fertiggestellt werden konnten. Es sollten daher Fr. 2400 auf das Jahr 1896 übergetragen werden. Der Posten von Fr. 5000 für Beobachtungsstationen im Budget pro 1896 wird dadurch auf Fr. 7400 erhöht.

Ad L. b. IV. 4. Im Budget pro 1896 sind für den Bau von Positionsbatterien Fr. 40,000 aufgenommen, welche auf 4 Jahre zu verteilen waren, so daß pro 1896 nur Fr. 10,000 entfallen. Mit der Summe von Fr. 10,000 könnte jedoch die Hauptbatterie auf

312 Dailly höchstens etwa zur Hälfte fertiggestellt werden, während die Geschütze mit Extralafettierungen und die Munition dafür vorhanden sein werden, in der halbvollendeten Batterie jedoch nicht verwendet werden könnten.

Ebenso sind alle Positionsgeschütze für die übrigen Batterien auf Savatan und Dailly vorhanden und fehlen nur die dafür nötigen Emplacements. Wir möchten daher um die Bewilligung ersuchen, schon im Jahr 1896 jedenfalls Fr. 20,000 und, wenn nötig, die ganze Summe von Fr. 40,000 verausgaben zu dürfen, was einen Nachtragskredit von Fr. 30,000 nötig macht. Die Bauten des Jahres 1896 in St. Maurice sind sowieso keine ausgedehnten, bedingen aber dennoch das Vorhandensein eines Baubureaus und aller Bauinstallationen. Dadurch werden die auf die wenigen Arbeiten verteilten allgemeinen Kosten relativ unverhältnismäßig hoch und die Arbeitsausführung eine sehr teure, während dieselben bei vermehrter Arbeit abnehmen. Es wäre daher ökonomisch, Arbeiten, welche doch prinzipiell bewilligt sind, schon im Jahre 1896 auszuführen.

Ad L. b. IV. 8. Im Budget 1895 waren Fr. 50,000 für Ausbau der telephonischen Einrichtungen erwähnt, wovon Fr. 25,000 für das Jahr 1895 bewilligt wurden. Durch Bundesbeschluß vom 26. Juni 1895 wurde gestattet, daß die zweite Hälfte" von Fr. 25,000 ebenfalls schon im Jahre 1895 verausgabt werden dürfte, und durch Bundesbeschluß vom 19. Dezember 1895 wurde ein Nachtragskredit von Fr. 8500 bewilligt, welcher in der Botschaft vom 29. November 1895 motiviert wurde. Diese Kredite wurden erschöpft, doch konnten damit die vorgesehenen Arbeiten nicht vollendet werden; es verbleibt noch die schwierige Kabelverbindung Dailly-Savatan zu machen, welche letzten Herbst nicht fertig erstellt wurde, da im Sommer wegen Gefährdung des Verkehrs um die Bäder von Lavey nicht daran gearbeitet werden konnte; dadurch erhöhen sich die Kosten der unter zweimal vorzunehmenden Montage; ferner verursachten Terrainrutschungen an den steilen Berglehnen, längs welchen die Kabel gelegt werden mußten, unvorhergesehene Unkosten, es, wurden umfassendere Sicherungen gegen Blitzgefahr notwendig und überhaupt war die Natur dieser Arbeiten derart, daß eine sichere Devisierung nicht gemacht werden konnte und auch heute noch nicht mit Sicherheit gemacht werden kann. Immerhin werden die Fr. 10,000, welche wir oben einstellten, mit Sicherheit zu verausgaben sein.

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Q. Landsturm

· . . Fr. 20,000

a. Kosten der Kontrolle c. Organisation des unbewaffneten Landsturms .

.

Fr. 15,000 ,, 5,000 Fr. 20,000

Ad a. Nach stattgefundener Durchführung der Organisation des bewaffneten und unbewaffneten Landsturms hat sich die Notwendigkeit herausgestellt, für die Kontrollführung über den Landsturm ein neues einheitliches Formular einzuführen. Infolgedessen mußte die Umschreibung der Landsturm-Mannschaft von den alten Kontrollen auf die neuen angeordnet werden, und wir berechnen die daherigen Kosten, welche den Kantonen zu vergüten sind, auf Fr. 15,000. Da im Budget pro 1896 hierfür kein Kredit vorgesehen werden konnte, sind wir im Falle, für diesen Betrag ein Nachtragskreditbegehren zu stellen.

Ad c. Bei Abschluß der Rechnung pro 1895 stunden die Rechnungen einiger Kantone für die Kosten der Organisation des unbewaffneten Landsturms noch aus. Diese Rechnungen, welche nun aus den Krediten des Jahres 1896 bestritten werden müssen, werden sich auf cirka Fr. 5000 belaufen.

S. Unfallversicherung

Fr. 2000

Das Budget pro 1896 sieht für die militärische Unfallversicherung die Summe von Fr. 70,000 vor. Nach den bisherigen Erfahrungen auf dem Gebiete der militärischen Unfallversicherung dürfte diese Summe für die Bestreitung der Kosten der Versicherung in ihrem bisherigen Umfange ausreichen. Wir sind jedoch der Ansicht, daß auch die Erfüllung der obligatorischen Schießpflicht in den freiwilligen Schießvereinen, sowie die Teilnahme an den eintägigen Waffen- und Kleiderinspektionen ihres ausgesprochenen militärischen Charakters halber ebenfalls der militärischen Unfallversicherung unterstellt werden sollten. Erstere ist gewissermaßen eine Art Übertragung der militärischen Schießpflicht auf die freiwilligen Schießvereine, und wie es nach unserem Dafürhalten keinem Zweifel unterliegen kann, daß Unfälle, welche Schießpflichtigen während den obligatorischen Übungen auf dem Waffenplatz zustoßen, der militärischen Unfallversicherung unterliegen, so sollten in analoger Weise auch Unfälle, die während der obligatorischen Schießübungen der Schießvereine sich zutragen, der Wohlthat der militärischen Unfallversicherung teilhaftig werden.

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Dasselbe gilt auch von den Waffen- und Kleiderinspektionen, zu denen die Wehrpflichtigen ebenfalls gesetzlich verhalten sind.

Aus diesen Gründen haben wir beschlossen, die militärische Versicherung auszudehnen : 1. auf Unfälle, welche Wehrpflichtigen zustoßen, während sie ihrer Schießpflicht in freiwilligen Schießvereinen obliegen, immerhin mit der Beschränkung auf solche Unfälle, welche während des Schießens stattfinden und in unmittelbarem Zusammenhang mit demselben stehen; 2. auf Unfälle, welche den Wehrpflichtigen während der eintägigen Waffen- und Kleiderinspektionen zustoßen.

Hierfür bedürfen wir eines Nachtragskredites von Fr. 2000.

ü. Landesausstellung

. F r . 20,000

Dem Militärdepartement wurde für die Beschickung der Landesausstellung (Gruppe 31, Kriegskunst) ein Kredit von Fr. 10,000 eröffnet. Dieser Kredit wurde dann auf Ansuchen des Centralkomitees der schweizerischen Landesausstellung um Fr. 10,000, also auf Fr. 20,000 erhöht, mit Rücksicht darauf, daß die Installationen der Gruppe 31 und speciell der Ausstellung des Militärdepartements, welche eine Ausstellung für sich bildet und die Erstellung eines besondern Pavillons erfordert, bedeutend mehr Kosten verursachen werden, als ursprünglich vorausgesehen waren, und die Bewilligung eines Bundesbeitrages von Fr. 10,000 rechtfertigen.

Die Genehmigung des Gesamtkredites von Fr. 20,000 wird hiermit nachgesucht.

V I . Munitionsfabrik

! . . . .

F r . 351,142

a. In der Voraussicht, daß die hiernach verlangte Kreditübertragung für Vermehrung der Infanteriemunition von Fr. 346,142 auf 1896 bewilligt werde, sind wir im Falle, folgendes Nachtragskreditbegehren pro 1896 für die obgenannte Fabrik zu stellen: 2. F a b r i k a t i o n s k o s t e n : a. Arbeiterlöhnungen Fr. 74,442 b. Rohmaterial ,, 242,300 d. Unkosten, Heizung, Licht ,, 29,400 Fr. 346,142

315 6. Erstellung einer Schießanlage bei den Laborierwerkstätten in Altdorf zur Kontrolle der daselbst angefertigten Infanteriemunition Fr. 5000 Zur Kontrolle der in Alldorf angefertigten Infanteriemunition bedarf die eidgenössische Munitionskontrolle daselbst einer Einrichtung zum Schießen auf Distanz von 300 Meter, die an allen Wochentagen benützt werden kann.

Bei Aufstellung des Projektes für Erstellung der Laborierwerkstätten in Altdorf im Jahre 1892 war ursprünglich vorgesehen, zu diesem Zwecke den Schießstand in Attinghausen, welcher sich in der Nähe befindet, zu benutzen. Genauere Erhebungen haben nun ergeben, daß für diesen Fall zum wenigsten ein neuer Schießstand auf Kosten des Bundes erstellt werden müßte ; ein weiterer wesentlicher Übelstand erzeigt sich aber dadurch, daß die Schießlinie über Pflanzland geht, was zur Folge hat, daß dieselbe an den meisten Wochentagen nicht benützt werden kann. Weitere Nachforschungen führten zu der Überzeugung, daß in der Nähe der Laborierwerkstätten eine Schießanlage nur durch Kauf, eventuell Expropriation von Land, also mit größern Kosten für den Bund erstellt werden könne und schließlich nichts anderes übrig bleibt, als eine neue Schießanlage auf dem Terrain des Bundes einzurichten. Der Chef der technischen Abteilung der eidgenössischen Kriegsmaterialverwaltung hat die vorliegenden Verhältnisse persönlich auf dem Platze selbst untersucht und ist zu der Überzeugung gelangt, daß die letztere Möglichkeit vorhanden ist, ohne die Sicherheit zu gefährden und ohne wesentliche Kosten zu verursachen.

Die Kosten für Erstellung eines Scheibenstandes im Schächenwald, der Erdaushebungen, Blendungen etc. stellen sich nach Berechnung von Herro Bauführer Ludi auf cirka Fr. 5000, wobei angenommen ist, daß für den Schießstand eine in Flüelen disponible, der Direktion der eidgenössischen Bauten gehörende Baracke zur Verwendung gelange.

Übertragung1 von Kreclitrestanzen.

II. Verwaltung.

E. Bewaffnung und Ausrüstung

Fr. 20,000

III. A u s r ü s t u n g s g e g e n s t ä n d e Fr. 20,000 Neue Patrontaschen für Infanterie. Bestellt wurden 13,000 Stück, Mod. 1875/92, abgeliefert sind 9000 Stück, noch abzuliefern 4000 Stück.

316 Die Versuche mit einer neuen Packung wurden im Rechnungsjahr fortgesetzt, gelangten aber nicht zum Abschluß.

Erst im Herbst konnte daher der Beschluß gefaßt werden, die Rekruten des Jahres 1896 noch nach alter Ordonnanz auszurüsten, wodurch die Bestellung verspätet wurde.

J, Kriegsmaterial

Fr. 497,005 2. Neuanschaffungen.

2. Beschirrung

B. Infanterie.

C. Kavallerie.

Beschirrung für 6 Feldschmieden

Fr. 10,000 Fr. 4800

Ad B und C. Infolge Versuchen für Ordonnanzänderungen verzögerten sich die Bestellungen, so daß die Ablieferungen erst im Laufe des Jahres 1896 erfolgen werden.

D. Artillerie.

1. Versuche mit Metallhülsen

Fr. 7000

2. Versuche für die Forts

Fr. 2300

Die Versuche für Verwendung von Metallhülsen erfordern lange Zeit, deshalb müssen wir um Vortrag obiger Kreditrestanzen ersuchen.

E. Genie Fr. 19,313 Für 89 km. Feldtelegraphenkabel.

Die Bestellung wurde bereits letzten Herbat mit Ablieferungstermin auf Ende Januar gemacht. Dieser Termin konnte jedoch nicht innegehalten werden, so daß sich die successive Ablieferung in einzelnen Posten bis in den März oder April, also über den Rechnungsabschluß hinaus, erstrecken wird.

H. Allgemeines Corpsmaterial.

1. Verbesserung an bestehendem Material . . . Fr. 2,800 3. Munition und Ausrüstung für 2 lange 10,5 cm.

Geschütze Fr. 25,250 Ad i. Es müssen an sämtlichen Fourgons, Mod. 89, Vorkehren getroffen werden, um das Einstoßen der Hinterthüren zu verhindern. Diese Arbeit konnte erst im Herbst begonnen werden;

317 eia Teil des letztjährigen Kredites wurde bereits dazu verwendet, es soll auch der Kredit 1896 einen Teil der Kosten tragen. Andere im Jahre 1896 notwendige Verbesserungen machen den Vortrag obiger Kreditrestanz notwendig.

Ad 3. a. Ausrüstung Fr.

500 c. Munition für Bestimmung der Shrapnels ^ 2,000 d. Munition für Pestsetzung der Schußtafel ,, 5,750 e. Kontingentsmunition, Rest der auf 2 Jahre verteilten Summe ,, 17,000 Fr. 25,250 Die Aufstellung dieser 2 langen 10,5 cm. Geschütze erfolgt erst im Frühjahr 1896 und die Schußtafelversuche können daher erst in diesem Jahre stattfinden.

Die bestellte Munition ist noch nicht abgeliefert.

4. Vermehrung der Munition

Fr. 346,142

Um allmählich auf den normalen Betrieb in der Munitionsfabrik, überzugehen und um nicht im Laufe des Winters 1895/96 Arbeiterentlassungen vornehmen zu müssen, wurde die Erstellung eines Teils der Bestandteile zu obiger Munition auf das Jahr 1896 verschoben.

5. Festungsmaterial.

a. Gotthard

Fr. 69,000

i. Ausrüstungsmaterial für Beobachter und Maschineng ewehrschüteen Fr. 38,000 Die Bestellungen sind zu spät erfolgt, um noch bis Schluß der Jahresrechnung 1895 ausgeführt werden zu können.

5. Gurtenfüllapparate ,, 9,000 Infolge notwendiger Änderungen mußten neue Modelle aufgestellt werden und wurde rechtzeitige Ablieferung verunmöglicht.

7. Corpsmaterial für die Truppen der mobilen Verteidigung ,, 11,800 II. Sanitätsausrüstung ,, 10,200 Dieses Material, zum Teil erstellt, kann erst im Laufe des Jahres 1896 zur Ablieferung gelangen.

Fr. 69,000

318

b. St. Maurice

Fr. 6,900

6. Aufhängevorrichtungen für Maschinengewehre Die Studien nahmen lauge Zeit in Anspruch ; die definitive Erstellung derselben kann erst im Laufe des Jahres 1896 erfolgen.

Fr.

1,500

42. Gurtenfüllapparate Gleiche Begründung wie bei Gurtenfüllapparaten für den Gotthard.

,,

5,400

Fr.

6,900

6. Instruktionsmaterial.

3. Artillerie.

2. Modelle

Fr. 3,500

Im Budget des Jahres 1895 findet sich unter dieser Rubrik ein Betrag von Fr. 10,000 der s. Z. folgendermaßen begründet wurde: ^Ad %. Wenn von selten der Artillerie die Gruppe 31 (Kriegskunst) der Landesausstellung in Genf in ordentlicher Weise mit Ausstellungsmaterial beschickt werden soll, so ist es wünschenswert, daß nicht nur das jetzige Ordonnanzmaterial, sondern auch die Entwicklung der Artillerie von Anfang dieses Jahrhunderts an.

zur Darstellung gebracht werde. Wir bedürfen daher zur Ergänzung der bezüglichen Modelle eine vorübergehende Erhöhung dieses Kredites bis auf Fr. 10,000.tt Die Arbeiten zur Erstellung der notwendigen Modelle sind nun allerdings so weit vorgeschritten, daß dieselben bis zum Beginn der Ausstellung vollendet werden können, aber doch noch insofern im Rückstande, als die Anweisung sämtlicher hierauf bezüglicher Rechnungen kaum vor Ende des Rechnungsabschlusses pro 1895 geschehen könnte. Wir stellen deshalb das Begehren um Übertragung der Restanz von Fr. 3500 auf fraglichen Kreditposten auf das Jahr 1896.

K. Militäranstalten und Festungswerke

. . . Fr. 23,900

IV. Befestigungen bei St. Maurice, Kreditrestanz zur Verfügung des Befestigungsbureaus Fr. 23,900 Im Budget pro 1896 wurde angenommen, daß von der für das Jahr 1895 vorgesehenen Kreditsumme von Fr. 50,000 im Jahr 1895-

319 Fr. 35,000 verausgabt würden, und es würden somit Fr. 15,000 auf das Budget 1896 übergetragen. Der Rechnungsabschluß pro 1895 zeigte aber Verausgabungen im Betrage von nur Fr. 11,100, so daß auf 1896 weitere Fr. 35,000 -- Fr. 11,100 oder Fr. 23,900 zu übertragen sind und der totale disponible Kredit des Jahres 1896 für K. IV. Fr. 15,000 + Fr. 23,900 oder Fr. 38,900 beträgt.

L. Befestigungen

Fr. 56,800

a. St. Gotthard.

IV. Bauliche Installationen . . . . Fr. 56,800 1.

2.

5.

6.

7.

8.

9.

11.

12.

13.

Einrichtung einer Zwangsventilation in Airolo etc. Fr. 9,535 Heizungsanlage im Fort Airolo ,, 3,420 Aufstellung und Einrichtung einer Schulbatterie ,, 6,380 Verbesserung der Sturmfreiheit und Aufräumen des Terrains ,, 7,900 Aufzug und Transporteinrichtung im Innern des Forts Andermatt 2,385 fl Ausbau der Kabelnischen etc ,, 3,410 Einrichtung von äußern Beobachtungsstationen . ,, 3,000 Einrichtung äußerer Verteidigungsanlagen . . ,, 10,170 Sicherung der Sust in Hospenthal ,, 2,685 Barackenbau. Übertragskredit 1894 . . . . ,, 7,915

Fr. 56,800 Ad i und 2. Die Arbeiten für die Ventilations-, Beleuchtungsund Heizungseinrichtungen im Fort Airolo sind in vollem Gange der Ausführung und werden bis Ende März vollendet sein. Es konnten jedoch bis jetzt nicht mehr als Fr. 12,045 zur Verausgabung gelangen und der Rest von Fr. 12,955 sollte daher auf das Jahr 1896 übertragen werden.

Ad 5. Diese Batterie konnte nicht vollständig beendigt werden, da die Winterszeit die Arbeit unterbrochen hat. Nach Eintritt günstigerer Jahreszeit wird die Arbeit wieder aufgenommen und kommt dann der gesamte Kredit zur Verwendung. Es sollte daher der bis heute nicht zur Auszahlung gelangte Restkredit im Betrage von Fr. 6380 auf das Jahr 1896 übertragen werden.

Ad 6. Der pro 1895 bewilligte Kredit konnte deshalb nur zum kleinern Teil zur Verwendung kommen, weil die Vorstudien den Beginn der Arbeit zu sehr verzögerten. Da aber der gesamte Kredit, der für diese Arbeiten im Prinzip bewilligt ist, nur knapp ausreichen wird., so ist die pro 1895 nicht verwendete Kreditrestanz auf 1890 zu übertragen.

320

Ad 7. Die Einrichtungen der Munitionsaufzüge sind in der Ausführung begriffen und werden bis Ende April erstellt sein. Die nicht verwendete Kreditrestanz von Fr. 2385 sollte daher auf das Jahr 1896 übertragen werden.

Ad 8. Die Studien, um den Feuchtigkeitsübelständen in den Kabelnischen abzuhelfen, haben die Inangriffnahme der nötigen Arbeiten verzögert. An die ganze Ausführung kann jedoch erst dann herangetreten werden, wenn man über die in einer Nische gemachten Versuche einige Erfahrung gesammelt hat, was in der zweiten Hälfte dieses Jahres wohl der Fall sein wird. Wir müssen daher die Übertragung der nicht verwendeten Kreditrestanz beantragen.

Ad 9, Die 10 äußern Beobachtungsstationen auf den Fronten des Gotthardgebietes konnten dieses Jahr nicht zur Ausführung gelangen, weil es nicht möglich war, die örtliche Lage derselben zu bestimmen. Diese Bestimmungen sind so intensiv taktischer Natur, daß sie nur in Besprechung der Verteidigungsvorkehrungen mit den Abschnittskommandanten festgestellt werden können. Dies konnte letztes Jahr nicht zur Ausführung gelangen, ist jedoch dieses Jahr bei Anlaß des taktischen Kurses möglich und wird dann auch .ausgeführt werden. Wir sind daher genötigt, zu beantragen, den ganzen Kreditposten von Fr. 3000 auf das Jahr 1896 zu übertragen.

Ad 11. Weitere Bauten entsprechend diesem Kreditposten sind in Angriff genommen, konnten aber vor Eintritt der kalten Winterwitterung nicht beendet werden. Alle diese Bauten werden mit Beginn des Frühsommers weitergeführt und vollendet werden und kommen dann diese Restkredite zur Verwendung. Wir beantragen daher, den Restkredit von Fr. 10,170 auf das Jahr 1896 zu übertragen.

Ad 12. Der Umbau und die Wasserversorgung der Sust in flospenthal ist beendet bis auf die Fertigstellung der eisernen Fensterläden und Thüren. Diese Arbeiten werden im Laufe des Monats März beendigt. Wir sind daher genötigt, zu beantragen, die Kreditrestanz, welche noch nicht zur Verausgabung gelangen konnte, in der Höhe von Fr. 2685 auf das Jahr 1896 zu übertragen.

Ad 13. Von dem Übertragungskredite von ursprünglich Fr. 58,000 für den Barackenbau konnten pro 1895 Fr. 7915 noch nicht zur Auszahlung gelangen. Diese Summe ist für die Verbesserung der Unterkunftsbaracken in Andermatt bestimmt. Da nun diese Barackenverbesserung in Angriff genommen ist und mit Ende März beendet sein wird, so beantragen wir, den Restkredit von Fr. 7915 auf das Jahr 1896 zu übertragen.

321

TI. Munitionsfabrik

Fr. 27,425

3. In v e n t a r a n se h f i f f u n g e n .

Für die eidgenössische Laborierwerkstätte in Altdorf waren pro 1895 für Betriebseinrichtungen und Inventaranschaffungen bewilligt Fr. 53,500, resp. nach Übertragung eines Betrages aus Kredit Rohgeschoßdepot von Thun von Fr. 25,000 noch Fr. 28,500. Infolge verspäteter Vollendung der Bauten konnten von diesem Kredit im ganzen nur Fr. 26,074. 45 oder nach Abzug vorstehender Rückvergütung von Fr. 25,000 nur Fr. 1074. 45 verwendet werden. Wir ersuchen daher um Übertragung der Kreditrestanz von Fr. 27,425 auf das Jahr 1896, in welches die Erstellung der rückständigen Einrichtungen fällt.

F. Finanz- und Zolldepartement.

I. Finanzverwaltung.

VII. Liegenschaften.

A. W a f f e n p l a t z Thun.

6. Inventaransehaffungen

Fr. 2500

Von dem für den Betrieb der Landwirtschaft erforderlichen Bestand von 8 Pferden ist im abgelaufenen Jahr an Influenza ein Pferd abgestanden und zwei andere, zu schwerer Arbeit nicht mehr taugliche, müssen gegen jüngere Tiere ausgewechselt werden. Da im diesjährigen Budget für Inventaranschaffungen nur Fr. 1200 ausgeworfen und bereits einige Ausgaben darauf angewiesen sind, so bedürfen wir auf obgenannte Rubrik eines Nachtragskredites von Fr. 2500, um dessen Bewilligung hiermit nachgesucht wird.

F. A n k ä u f e von Liegenschaften.

Erwerbung einer Landparzelle in Thun

Fr. 4034

Mittelst Schlußnahme vom 8. April 1895 ermächtigte der Bundesrat das Militärdepartement zum Ankaufe einer dem Herrn Chr. Großniklaus in Thun gehörenden, südlich an das Areal des neuen Futtermagazins daselbst anstoßenden Landparzelle von 1191 m 2 Flächeninhalt zu Fr. 3. 30 per m 2 in der Meinung, daß hierfür ein Nachtrngskreditbegehren eingebracht werde.

Bundesblatt.

48. Jahrg. Bd. II.

21

322 Das neue Futtermagazin stieß gegen Süden fast unmittelbar an fremdes Land an, auf welchem seit einiger Zeit sich eine rege Bauthätigkeit entfaltete. Um die für ein Magazin sehr unwillkommene Nachbarschaft von Privatbauten und neue Straßenzüge ferne halten zu können, war die Erwerbung der genannten Landparzelle unvermeidlich.

Die Kaufsumme samt Stipulationsgebühren beträgt Fr. 4033. 62 oder rund Fr. 4034, für welche Summe wir hiermit ein Nachtragskreditbegehren stellen.

F. Handels-, Industrie- und Landwirtschaftsdepartement.

III. Handel.

1. Besoldungen.

e. Registratur und Kanzlisten

Fr. 1300

Aus diesem Kredite ist bis jetzt ein Beamteter besoldet worden, dessen Inanspruchnahme weit über diejenige eines Kanzlisten mit Fr. 3200 Besoldung hinausging. Durch Beschluß des Bundesrates vom 8. November 1895 wurde nun dieser Beamtete als Kanzleisekretär für Tarifangelegenheiten, Zollanstände und Handelsinforrnatiotieu bezeichnet und ihm ein jährlicher Gehalt von Fr. 4500 zuerkannt.

Es ist übersehen worden anläßlich der Budgetberatung, diese veränderte Stellung eines Beamteten zu berücksichtigen, und wir gelangen deshalb mit einem Nachtragskreditbegehren um obige Summe an Sie, wobei beizufügen wir nicht unterlassen wollen, daß diese Mehrbelastung in That und Wahrheit eigentlich nicht eintreten wird, da ein provisorischer Gehülfe entlassen und einstweilen nicht ersetzt werden wird.

323

G. Post- und Eisenbahndepartement.

I. Eisenbahnwesen.

III. Technisches Inspektorat.

d. Kontrollingenieure

Fr. 8330

IQ Ausführung der Art. 7 und 8 des Bundesgesetzes über das Postregal vom 1. April 1894 hat der Bundesrat am 18. Februar 1896 eine Verordnung erlassen, welche vom 1. Juni 1896 an die Dampfschiffe und die mit ändern Motoren versehenen Schiffe auf den schweizerischen Gewässern, soweit sie dem gewerbsmäßigen Personen- und Gütertransport dienen, unter die Kontrolle des Bundes stellt. Art. 66 beauftragt mit der Ausführung der Bestimmungen der Verordnung das Eisenbahndepartement, welchem zu diesem Zwecke das nötige Personal beizugeben sei.

Da die Verordnung schon mit dem 1. Juni 1896 in Kraft tritt, so sind wir genötigt, ohne die Neuorganisation des Eisenbahndepartements abzuwarten, das zur Ausübung dieser Kontrolle erforderliche Personal anzustellen.

Beim technischen Inspektorat, dem die Behandlung der daherigen Geschäfte zufällt, hat sich, wenn auch in der gegenwärtigen Organisation nicht vorgesehen, infolge des Bedürfnisses eine Abteilung herausgebildet, welcher speciell die Kontrolle des gesamten Maschinenwesens der schweizerischen Bahnverwaltungen obliegt und der wir auch die Dampfschiffkontrolle zuzuweisen gedenken.

Es erscheint angemessen, dem Kontrollingenieur, welcher bisher dieser Abteilung vorstand und der auch ferner mit den Funktionen eines maschinenteohnischen Adjunkten des technischen Inspektorates provisorisch (bis zur Neuordnung der Organisation des Departements) betraut bleiben soll, unter diesem Titel, mit Rücksicht auf die durch die Dampfschiffkontrolle vermehrte Geschäftslast und Verantwortlichkeit, eine Zulage à raison von Fr. 1000 per Jahr vom 1. März 1896 an zu dessen bisheriger Besoldung als Kontrollingenieur auszurichten. Es würde dies pro 1896 noch einen Kredit von Fr. 830 erforderlich machen.

Für die Ausübung des Kontrolldienstes bei den Dampfschiffen sind ferner zwei weitere Kontrollingenieure notwendig. Um für die Stellen tüchtige, technisch gebildete Kräfte zu gewinnen, wird es möglicherweise nicht zu umgehen sein, mit den Besoldungen

324 etwas über das gesetzliche, den heutigen Verhältnissen nicht mehr entsprechende Maximum für Kontrollingenieure gehen zu müssen, wie dies auch mit Bezug auf die Kontrollingenieure für die eisernen Brücken schon der Fall war. Wir schlagen daher vor, hierfür einen Kredit von Fr. 7500 auszuwerfen.

Dabei wollen wir beizufügen nicht unterlassen, daß die Ausgaben für die Dampfschiffkontrolle durch die den Dampfschiffgesellschaften aufzuerlegenden Konzessionsgebühren inskünftig thunlichst ausgeglichen werden sollen. Die Auflage kann aber erst im folgenden Jahre erfolgen, wenn die Rechnungen für das laufende Jahr vorliegen.

e. Aushülfe

Fr. 2400

Die Dampfschiffkontrolle wird ferner nicht unbedeutende Bureauarbeiten mit sich bringen, zu deren Bewältigung die Anstellung eines Kanzleigehülfen nicht zu umgehen sein wird. Der hierfür vorgeschlagene Ansatz hält sich innert der für solche Angestellte üblichen Besoldungsgrenze.

IT. Direktion der eidgenössischen Bauten.

Im Budget pro 1895 waren unter den B.ubriken IV b Umbau- und Erweiterungsarbeiten, IV c Neubauten, und V Straßen- und Wasserbauten u. a. Arbeiten vorgesehen, die im abgelaufenen Jahre entweder nicht vollendet oder aus verschiedenen Gründen die Abrechnungen nicht frühzeitig genug abgeschlossen oder die Arbeiten gar nicht in Angriff genommen werden konnten.

Wir sehen uns daher genötigt, mit dem Gesuche einzukommen, es möchten die nachverzeichneten Kreditrestanzen vom Jahr 1895 auf das laufende Jahr übertragen werden.

325 IV. Hochbauten.

b. Umbau- und Erweiterungsarbeiten Kredit.

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

8.

9.

10.

11.

12.

13.

14.

Fr.

Erstellung von Öfen in der Kaserne Thun Badeinrichtung für Offiziere, Kaserne Thun Umzäunung von Gebäuden der eidgenössischen Munitionsfabrik in Thun Hafermagazin in Prauenfeld .

Umzäunung beim eidgenössischen Zeughaus in Bern .

Umzäunung beim eidgenössischen Militärkleiderdepotgebäude in Bern Blechbedachung an zwei Gebäuden der eidgenössischen Kriegspulverfabrik in Worblaufen Bauliche Änderungen und innere Einrichtungen in der eidgenössischen Waffenfabrik in Bern Arbeiten am Zollgebäude in Chiasso-Straße * Arbeiten am Postgebäude in Sitten Arbeiten im Postgebäude in Solothurn Erweiterung des Zollgebäudes in Locamo Arbeiten im Zollwohngebäude .

in Luino Umbau des Zollgebäudes in Chancy Total IV b

Fr. 58,790

Ausgaben.

Fr.

Restanz.

Fr.

11,000

101

10,899

10,400

2,336

8,064

9,800 4,000

8,086

1,714

--

4,000

10,300

26

10,274

' 6,300

72

6,228

4,000

3,185

815

2,000

1,497

503

5,000

2,955

2,045

1,500

1,078

422

2,800

2,321

479

9,000

2,350

6,650

2,000

1,480

520

9,500

3,323

6,177

87,600

28,810

58,790

326

c. Neubauten

1.

Holzlröeknegebäude der eidgenössischen Konstruktionswerkstätte in Thun 2. Neues Munitionskontrollgebäude in Thun 3. Zeughaus Nr. 5 in Thun . .

4. Centralkleidermagazin in Bern 5. Futtermagazine Nr. 3, 4, 5 auf dem Gralgenfeld bei Bern .

6. Scheibenmagazin Nr. 2 in Ostermundio'en 7. Zeughaus in Langnau .

8. Futtermagazine in Bière .

9. Patronen- und Explosivstoffmagazine . . . . ' .

10. Laborierwerkstätte des eidgenössischen Munitionsdepots in Altdorf . .

11. Grenzwachthäuschen bei Biaufond .

12. Grenzwachthaus in Clairbié .

13. Zollgebäude in Bressaucourt .

14. Zollgebäude in Chavannes de Bogis 15. Zollgebäude in Auberson .

16. Postgebäude in Neuenburg 17. Postgebäude in Glarus . .

18. Postgebäude in Freiburg .

Total IV c

Fr. 841,524

Kredit.

Fr.

Ausgaben.

Fr.

Restanz.

Fr.

36,000

32,919

3,081

98,800 97,000 15,572

45,813 11,127 7,464

52,987 85,873 8,108

105,000

65,307

39,693

4,000 45,461 50,000

37,018

4,000 8,443 50,000

32,405

14,942

17,463

182,300

138,679

43,621

1,000 15,000 23,000

79 764

1,000 14,921 22,236

32,002 33,000* 998 22,372 10,628 33,000 495,147 291,111 204,036 31,688 140,000 108,312 200,000 200,000 1,606,685

765,161

841,524

Ad IV c, Ì6. Bei Aufstellung des Budgets pro 1895 ging man von der Annahme aus, daß im Jahre 1894 nur Fr. 350,000 zur Verwendung kommen werden, so daß pro 1895 noch eine Restanz von Fr. 513,345 übrig bleiben werde. Es wurden jedoch im Jahre 1894 Fr. 18,197. 44 mehr ausbezahlt, aus welchem Grunde der Kredit von Fr. 513,345 um Fr. 18,197. 44, d. h. auf Fr. 495,147 herabgesetzt wird.

327

V. Straßen- und Wasserbauten.

a. Strassenbauten

1.

2.

3.

4.

5.

.

.

Kredit.

Fr.

Beitrag an die Erstellung einer Stra ße beim eidgenössischen Polytechnikum in Zürich . .

Neuer Parkplatz der Artillerie in Thun Eiserner Steg über die Thur an der Ochsenfurt bei Frauenfeld .

Militärrampe beim Bahnhof 8t. Maurice Zufahrtsweg zu den Munitionsmagazinen bei Ostermundigen

4,200

.

Fr. 31,050

Ausgaben.

Fr.

Restanz.

3,112

1,088

24,538

1,462

Fr.

°

26,000 12,000

--

12,000

14,000

--

14,000

2,500

--

2,500

--

--

31,050

. b . Wasserbauten . . . . F r . 23,500

6. Legung von Cementröhren in der Frauenfelder Allmend

12,000

--

12,000

9,500

--

9,500

2,000

--

2,000

7. Turbinenanlage in der Kriegspulverfabrik Worblaufen .

8. Erstellung eines Brunnens beim Zollgebäude in Thônex

. .

82,200

27,650

23,500

Total V

54,550

Neuer Kredit.

VIII. Hausdienst, Heizung und Beleuchtung in den Gebäuden der Centralverwaltung Fr. 2500 Seit dem Jahre 1893 ist während der Sessionen der eidgenössischen Räte im Bundeshause Westbau ein Bewachungsdienst eingeführt worden, der auch in Zukunft nach den bisherigen Anordnungen stattfinden soll ; die diesbezüglichen Kosten sind somit eine ständige Ausgabe geworden.

328

Es hat deshalb der Bundesrat beschlossen, daß dieselben nicht mehr wie bisher aus dem Kredite Unvorhergesehenes, sondern aus der Rubrik G. IV. VIII. Hausdienst, Heizung und Beleuchtung in den Gebäuden der Centralverwaltung, wo sie eigentlich hingehören, zu bestreiten seien und daß für das Jahr 1896 ein Nachtragskreditbegehren einzureichen sei.

Die Kosten der Bewachung lassen sich nicht zum voraus genau bestimmen, sondern es hängt die Höhe derselben von der Dauer der Sessionen der Bundesversammlung ab. Es wurden verausgabt im Jahre 1894 Fr. 2552. 50, im verflossenen Jahre dagegen nur Fr. 2265. Wir beantragen die Bewilligung eines Nachtragskredite* von Fr. 2500.

Von der Gesamtsumme von Fr. 1,753,646 entfallen gemäß den vorangehenden Ausführungen nur folgende Summen unter die Kategorie von eigentlichen Nachtragskrediten : Departement des Innern Fr. 65,000 Justiz- und Polizeidepartement ,, 3,000 Militärdepartement ,, 108,000 Finanzdepartement ,, 6,534 Handels-, Industrie- und Landwirtschaftsdeparternent ,, 1,300 Post- und Eisenbahndepartement . . . . . . . ,, 13,230 Fr. 197,064 während Fr. 1,556,582 als Kreditrestanzen des Jahres 1895 auf 1896 hergetragen werden sollen.

Genehmigen Sie, Tit., die erneuerte Versicherung unserer besonderen Hochachtung.

B e r n , den 16. März 1896.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der B u n d e s p r ä s i d e u t:

A. Lachenal.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft r Bingier.

329 (Entwurf.)

Bundesbeschluß betreffend

Bewilligung von Nachtragskrediten an den Bundesrat fUr das Jahr 1896 (I. Serie).

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrates vom 16. März 1896,

beschließt: Es werden dem Bundesrate für das Jahr 1896 folgende Nachtragskredite bewilligt:

Dritter Abschnitt!

Departemente.

B. Departement des Innern.

VII. Beiträge an Anstalten.

Fr.

1. Polytechnische Schule . . . 45,000 11. Schweizerische Landesbibliothek 10,000

Fr.

55,000 IX. Oberbauinspektorat.

4. Beiträge an K a n t o n e für ö f f e n t liche Werke.

44. Verbauung des Dorfbaches Bilten . .

10,000

Übertrag

65,000

Fr.

330 Ff.

Übertrag

65,000

X. Forstwesen, Jagd und Fischerei.

V. B e t e i l i g u n g an der L a n d e s a u s s t e l l u n g in G e n f

4,013

Fr.

69,013 C. Justiz- und Polizeidepartemeut.

I. Justiz- und Polizeiwesen.

1. Ä. Besoldungen: Kanzlisten und Ausholte

. . .

3,000

D. Militärdepartement.

Neue Kredite.

II. Verwaltung.

K. Militäranstalten und Festungswerke.

Vili. Lebeiisinittelmagazine bei den BefestiFr.

gungen von St. Maurice 1,500 L. Befestigungen.

b. St. M a u r-ice.

I. Verwaltung, Miete für das Bureau in Lavey, Bureaueinrichtungen und Bureaukosten Fr.

in Dailly, Savatan und Lavey 1,100 III. Unterhalt \ 21,000 IV. Bauliche Installationen . . . 42,400 64,500 Q. Landsturm.

a . Kosten d e r Kontrolle . . . . 15,000 c. Organisation des unbewaffneten Landsturms 5,000 20,000 2,000 20,000

S. Unfallversicherung U. Landesausstellung Übertrag

108,000

72,013

331 Fr.

Übertrag 108,000

Fr.

72,013

VI. Munitionsfabrik.

a. 2.

a.

b.

d.

Fabrikationskosten : Fr.

Arbeiterlöhnungen . . . 74,442 Rohmaterial . . . . . 242,300 Unkosten, Heizung, Licht . 29,400 346,142

b. Erstellung einer Schießanlage bei den Werkstätten in Altdorf

5,000 351,142

Übertragung von Kreditrestanzen.

II. Verwaltung.

E. Bewaffnung und Ausrüstung.

III. Ausrüstungsgegenstände J. Kriegsmaterial.

2. N e u a n s c h a f f u n g e n .

B. Infanterie: 2. Beschirrung G. Kavallerie : Beschirrung. für sechs Feldschmieden D. Artillerie: 1. Versuche mit MetallFr.

hülsen 7000 2. Versuche für die Forts 2300

20,000

Fr.

10,000 4,800

9,300 E. Genie: Für 89 km. Telegraphenkabel H. Allgemeines Coi'psmaterial : 1. Verbesserungen am Fr.

bestehenden Material 2,800 3. Munition und Ausrüstung . . . . 25,250

19,313

28,050 Übertrag

71,463

128,000

72,013

332 Fr.

71,463

Übertrag 4. V e r m e h r u n g der M u n i t i o n 346,142 5. F e s t u n g s m a t e r i a l : a. Gotthard . . Fr. 69,000 b. St. Maurice . ,, 6,900 75,900 6. I n s t r u k t i o n s m a t e r i a l : 3. Artillerie 3,500 : K. Militäranstalten und Festungswerke.

IV. Befestigung bei St. Maurice, Kreditrestanz L. Befestigungen.

IV. Bauliche Installationen am Gotthard .

Fr.

128,000

Fr.

72,013

497,005

23,900 56,800 705,705

VI. Munitionsfabrik.

3. Inventaranschaffungen . . .

Fr.

27,425

E. Finanz- und Zolldepartetnent.

I. Finanzverwaltung.

VII. Liegenschaften.

A. W a f f e n p l a t z in T h u n.

6. Inventaranschaffungen

2500

F. A n k ä u f e von Liegenschaften.

Erwerbung einer Landparaelle in Thun . . 4034 6,534

F. Handels-, Industrie- und Landwirtschaftsdepartement.

IM. Handel.

i. Besold ungen.

e. Registratur und Kanzlisten

1,300 Übertrag

785,552

333

Übertrag

Fr.

785,552

0. Post- und Eisenbahndepartement.

I. Eisenbahnwesen.

III. T e c h n i s c h e s I n s p e k t o r a t.

Fr.

d. Kontrollingenieure 8330 e. Aushülfe 2400 10,730 IV. Direktion der eidgenössischen Bauten.

Übertragung von Kreditrestanzen.

IV. Hochbauten.

b. Umbau- und ErweiterungsFr.

arbeiten 58,790 c. Neubauten 841,524 900,314 V. Straßen- und Wasserbauten.

a. Straßenbauten 31,050 b. Wasserbauten 23,500 54,550 Neuer Kredit.

VIII, Hausdienst, Heizung und Beleuchtung in den Gebäuden der Centralverwaitung

2,500 968,094

VI. Munitionsfabrik.

Neuer Kredit (Seite 314) Übertragung (Seite 321)

Fr. 351,142 ,, 27,425 Fr. 378,567

1,753,646

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend die Bewilligung von Nachtragskrediten für das Jahr 1896 (I. Serie). (Vom 16. März 1896.)

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1896

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2

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12

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

18.03.1896

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305-333

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