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Schweizerisches Bundesblatt.

48. Jahrgang. HL

Nr. 28.

8. Juli 1896.

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Druck und Expedition der Buchdruckerei Stampili & de. in Bern.

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Aus den Verhandlungen des Schweiz. Bundesrates.

(Vom 1. Juli 1896.)

Das Justizdepartement wird ermächtigt, in Ausführung der Anregung des Herrn Ständerats W i r z eine besondere Ausgabe derjenigen Rechtsgesetze zu veranstalten, die am meisten in das bürgerliche Leben eingreifen.

Der am 20. März d. J. in Wien abgeschlossenen Vereinbarung zwischen der Schweiz und Österreich-Ungarn betreffend den Grenzverkehr bei Choleragefahr wird auch hierseits die Genehmigung erteilt.

In die medizinischen Prüfungskommissionen werden gewählt: a. Für den Prüfungssitz Bern: die Herren Dr. phil. Rud B u r i in Bern und Dr. G. G l a s e r , Direktor der Irrenanstalt in Münsingen ; fe. für den Prüfungssitz Genf: die Herren Dr. L. Eug. G ö t z , ° Arzt am Hôpital cantonal, und Dr. Louis C h a v a n n e , Apotheker in Plainpalais; c. für den Prüfungssitz Zürich : Herr Dr. med. A. F i c k, Privatdocent in Zürich.

Die in Art. 5 der Konzession einer schmalspurigen Eisenbahn von Thusis nach Filisur, vom 25. Juni 1891, angesetzte und durch Bundesratsbeschluß vom 9. Januar 1894 erstreckte Frist zur BinBundesblatt 48. Jahrg. Bd. III.

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reichung der vorschriftsmäßigen technischen und finanziellen Vorlagen, sowie der Gesellschaftsstatuten, wird um weitere 2 Jahre, also bis zum 25. Juni 1896, verlängert.

Es wird beschlossen, die Rekruten pro 1897 mit dem vorgelegten Modell einer neuen Infanteriepackung auszurüsten.

(Vom 3. Juli 1896.)

Der Kommandant der Kavalleriebrigade Nr. IV, Herr Oberst M a r k w a l d e r , ist mit Rücksicht auf seine Ernennung zum Waffenchef der Kavallerie um seine Enthebung von diesem Kommando eingekommen. Diesem Gesuche wird entsprochen und das Kommando der erwähnten Brigade dem Herrn Oberstlieutenant E. Wildbolz, Oberinstruktor der Kavallerie, unter gleichzeitiger Beförderung desselben zum Obersten der Kavallerie, übertragen, in der Meinung, daß diese Kommandoübertragung eine vorübergehende sei.

An Stelle des ablehnenden Herrn Staatsrat de Torrente in Sitten wird zum Mitgliede des Verwaltungsrates der Jura-SimplonBahn gewählt: Herr Ingenieur E. von S t o c k a l p e r in Sitten.

Die in Art. 5 der Konzession einer Eisenbahn von Filisur nach Samaden (Albulabahn), vom 17. Juni 1890, angesetzte und durch Bundesratsbeschlüsse vom 28. Juni 1892 und 13. Juli 1894 erstreckte Frist zur Einreichung der vorschriftsmäßigen technischen und finanziellen Vorlagen, sowie der Gesellschaftsstatuten, wird um weitere 2 Jahre, d. h. bis zum 17. Juni 1898, verlängert.

Die in Art. 5 der Konzession einer Schmalspurbahn von Schwanden nach Elm (Sernfthalbahn), vom 25. Juni 1892, angesetzte und durch Bundesratsbeschluß vom 15. Juli 1895 erstreckte Frist zur Einreichung der vorschriftsmäßigen technischen und finanziellen Vorlagen, sowie der Gesellschaftsstatuten, wird um 3 Jahre, d. h. bis zum 31. Mai 1899, verlängert.

671 Die in Art. 5 der Konzession einer Eisenbahn von Basel über Sissach und die Schafmatt nach Aarau (Schafmattbahn), vom 23. Juni 1892, angesetzte und durch Bundesratsbeschluß vom 19. Juli 1894 erstreckte Frist zur Einreichung der vorschriftsmäßigen technischen und finanziellen Vorlagen, sowie der Gesellschaftsstatuten, wird um 2 Jahre, d. h. bis zum 23. Juni 1898, verlängert.

Der Waffencontroleur der VIII. Division, Herr Genieha.uptmanu Georg Raschein in Malix, wird zum Major der Infanterie (Füsiliere) befördert und gemäß Art. 58 der Militärorganisation zur Disposition gestellt.

(Vom 6. Juli 1896.)

Die in Art. 5 der Konzession einer Zahnradbahn von Montreux über den Jamanpaß nach Montbovon, vom 26. September 1890, angesetzte und durch Bundesratsbesehluß vom 2. Juni 1894 erstreckte Frist zur Einreichung der vorschriftsmäßigen technischen und finanziellen Vorlagen, sowie der Gesellschaftsstatuten, wird um zwei Jahre, d. h. bis 26. September 1898, verlängert.

Die in Art. 5 der Konzession einer normalspurigen Sekundärbahn von Murten nach Freiburg, vom 21. Dezember 1888 angesetzte, durch Bundesratsbeschlüsse vom 17. Januar 1890, 13. Januar 1891, 26. Juli 1892 und 17. Mai 1895 erstreckte Frist zur Einreichung der vorschriftsmäßigen technischen und finanziellen Vorlagen, sowie der Gesellschaftsstatuten, wird um 6 Monate, d. h. bis 30. November 1896, verlängert.

Der zum Generalkonsul Italiens in -Genf beförderte Herr Cav.

Giuseppe B a s s o , italienischer Konsul daselbst, erhält das Exequatur.

An die Kosten einer in St. Gallen zu erstellenden Desinfektionsanstalt wird, unter gewissen Voraussetzungen, ein fixer Beitrag von Fr. 4500 bewilligt.

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AVahlen.

(Vom 1. Juli 1896.)

Finanz- und Zolldepartement.

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Z oll V e r w a l t u n g .

Grenzwachtchef im II. Zollgebiet : Herr Infanteriepberlieutenant Jos. Kälin, von Schwyz.

Grenzwachtcheft im VI. Zollgebiet: ,, Artilleriehauptmann Phil. Cornaz, von Payerne.

Einnehmer beim Nebenzollamt Madonna di Ponte: fl Carlo Storelli, von Brissago.

(Vom 3. Juli 1896.)

Post- und Eisenbahndepartement.

Postverwaltung.

Posthalter in Uzwil: Herr Job. Wehrli, von Triboltingen, Kaufmann in Fraueufeld.

Postcommis in Rorschach: ,, Karl Job. Holenstein, von Bütschwil, Postaspirant in Einsiedeln.

Telegraphenverwaltung.

Telegraphist in Silvaplana: Herr Job. Thom. Vazau, von Silvaplana, Kanzlist der Oberpostdirektion in Bern.

(Vom 6. Juli 1896.)

Finanz- und Zolldepartement.

Zollverwaltung.

Kanzlisten der Handels- c Statistik: Herr Karl Hofschneider.

,, E mil Merian.

Post- und Eisenbahndepartement.

Postverwaltung.

Postcommis in Zürich: Herr Job. Widmer, von Borgen, Postaspirant in Genf.

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Aus den Verhandlungen des schweiz. Bundesrates.

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Jahr

1896

Année Anno Band

3

Volume Volume Heft

28

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

08.07.1896

Date Data Seite

669-672

Page Pagina Ref. No

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