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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend die Verwendung des Erlöses aus dem Verkauf alter Waffen zur Vermehrung der Bestände an Handfeuerwaffen, Kaliber 7,5 mm.

(Vom 21. Dezember 1896.)

Tit.

Durch Beschluß der Bundesversammlung vom 26. Juni 1889 erhielten wir die Ermächtigung zur Beschaffung von 150,000 Gewehren , Kaliber 7,5 mm., für die Neubewaffnung der Infanterie des Auszuges und der Landwehr, sowie der Kavallerie, des Parks und des Genies des Auszuges.

Sodann bewilligten die Räte auf Budget 1892 einen fernem Kredit zur Beschaffung von 25,000 Gewehren, Modell 1889, für die Bewaffnung der Rekrutendepots im Kriegsfälle (17. bis 19. Altersjahr).

In den bezüglichen Botschaften wurde bereits auf die Notwendigkeit der Beschaffung einer Reserve an Ersatzwaffen für die Feldarmee hingewiesen. Man hoffte damals eine solche Reserve innert kurzer Zeit aus der jährlichen Fabrikatiou von Rekrutengewehren anzulegen, beziehungsweise aus denjenigen Gewehren, welche von der aus der Landwehr übertretenden und der aus irgend einem ändern Grunde von Auszug und Landwehr abgehenden Mannschaft abgegeben werden.

Diese Erwartung hat sich jedoch nicht erfüllt, indem die Rekrutierung, namentlich bei der Infanterie und Kavallerie, während mehreren Jahren eine außergewöhnlich starke war. Wir haben bei der Infanterie des Auszuges gegenwärtig eine größere Anzahl

1192 Bataillone, deren Effektivbestand an Gewehrtragenden sich bedeutend über den gesetzlichen Solletat erhebt. Ferner wurde als notwendig befundeo, die Genietruppen der Landwehr analog der Bewaffnung der Infanterie ebenfalls mit dem neuen Gewehr auszurüsten. Neue Gewehre .wurden überdies an die Festungsartillerie abgegeben.

Dagegen werden von der Infanterie und dem Genie der Landwehr, deren ältere Jahrgänge mit Rücksicht auf die in Aussicht stehende Neuorganisation der Truppenkörper nicht zur Neubewaffnuug einberufen wurden und die gegenwärtig noch das Gewehr Kaliber 10,4 mm. führen, erst auf Ende 1898 Gewehre Kaliber 7,5 mm.

zurückgelangen.

Aus diesen Gründen sind unsere Bestände derart in Anspruch genommen, daß außer den Gewehren der Rekrutendepots (17. bis 19. Altersjahr 25,000 Stück) uod einer verhältnismäßig kleinen Anzahl gebrauchter Waffen, die in Friedenszeiten für den militärischen Vorunterricht verwendet werden, gegenwärtig sozusagen keine Kriegsreserve an Gewehren Kaliber 7,5 mm. existiert.

Sichere Angaben über die Reservebestände an Handfeuerwaffen iu fremden Armeen' fehlen; es ist jedoch anzunehmen, daß die Staaten nach Neubewaffnung ihrer Feldarmeen und Reservetruppen mit neuen Repetiergewehren und nach Zuteilung der altern Gewehre an die Territorial- und Landsturmtruppen wohl zunächst auf Schaffung angemessener Reservebestände an neuen Handfeuerwaffen in weitem Umfang Bedacht genommen haben.

Ferner ist in Betracht zu ziehen, daß über kurz oder lang sich das Bedürfnis zeigen wird, außer der Kavallerie, dem Genie und der Festungsartillerie auch andere Specialwaffen mit dem neuen Gewehr oder Karabiner auszurüsten, so daß die Vermehrung unserer Bestände an Handfeuerwaffen, Kaliber 7,5 mm., zu einem dringenden Bedürfnis geworden ist.

Hierzu bietet sich gegenwärtig ein günstiger Anlaß, ohne daß die Bundesfinanzen dafür in Anspruch genommen werden müssen.

Wie im Geschäftsbericht pro 1895 (Seite 608} erwähnt, ist es gelungen, einen Teil der Gewehre Kaliber 10,4 mm. ältester Fabrikation nebst zudienender Munition, welche für unsern Dienst nicht mehr verwendbar sind, zu verkaufen. Infolge weiterer Verkäufe im Laufe des Jahres 1896 beträgt die heute verfügbare, auf Separatconto gebuchte Summe nach Abrechnung des Anteils an den Waffen, welcher den Kantonen ausbezahlt worden ist, Fr. 925,000.
Wir beantragen Ihnen nun, diesen Betrag zur Vermehrung unserer Bestände an Handfeuerwaffen zu verwenden, in dem Sinne, daß es dem Buudesrate anlieimgestellt bleibe, daraus je nach Bedarf Gewehre oder Karabiner zu beschaffen.

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Die Ausgabe dieser Summe gedenken wir auf 4 Jahre zu verteilen, damit es der eidgenössischen Waffenfabrik ermöglicht wird, die Waffen bei normalem Betriebe zu beschaffen, d. h. ohne das Arbeitspersonal für kurze Zeit bedeutend erhöhen zu müssen.

Wir ersuchen Sie demgemäß, uns zu ermächtigen, zum Zwecke der Vermehrung der Bestände an Handfeuerwaffen in die Kriegsmaterialbudgets der nächsten 4 Jahre neben den Gewehren für die Rekrutenbewaffaung je 2500 Gewehre Kaliber 7,5 mm. einzustellen, in der Meinung, daß die Deckung hierfür unter Entnahme aus dem durch den Verkauf alter Gewehre mit zudienender Munition gebildeten und vorhandenen Specialfonds erfolge.

Genehmigen Sie, Tit., die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

B e r n , den 21. Dezember 1896.

Im Namen des Schweiz. Bundesr;Ues, Der Bundes Präsident: A. Lachenal.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Bingier.

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(Entwurf.)

Bundes b eschl u li betreuend

die Verwendung des Erlöses aus Waffen alter Ordonnanz zur Vermehrung der Bestände an Handfeuerwaffen, Kaliber 7,5 mm.

Die B u n d e s v e r s a m m l u n g der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrates vom 21. Dezember 1896, beseh ließt: Zur Vermehrung der Bestände an Handfeuerwaffen sind in die Kriegsmaterial budgets der nächsten 4 Jahre neben den Gewehren für die Rekrutenbewaffnung je 2500 Gewehre Kaliber 7,5 mm. einzustellen, in der Meinung, daß die Deckung hierfür durch eine außerordentliche Einnahme in gleicher Höhe unter Entnahme aus dem durch den Verkauf alter Gewehre mit zudienender Munition gebildeten und vorhandenen Speoialfonds erfolge.

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend die Verwendung des Erlöses aus dem Verkauf alter Waffen zur Vermehrung der Bestände an Handfeuerwaffen, Kaliber 7,5 mm. (Vom 21. Dezember 1896.)

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Jahr

1896

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4

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52

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

23.12.1896

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1191-1194

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