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Aus den Verhandlungen des Schweiz, Bundesrates, (Vom 18. August 1896.)

Auf Ansuchen der Regierungen Columbiens und Großbritanniens hat der Bundesrat die Mission übernommen, in einem Streitfall zwischen einer englischen Firma und einer Provinzialregierung Columbiens wegen eines Eiseubahnbaues ein aus drei schweizerischen Juristen bestehendes Schiedsgericht zu bestellen.

(Vom 2l. August 1896.)

Die Sektionen Solothurn und Zürich (Kunstgesellschaft) des schweizerischen Kunstvereins, auf welche nach dem beim Verein eingeführten Turnus dieses Jahr der Bundesbeitrag (Fr. 12,000) zu gleichen Teilen verteilt wird, haben mit Zustimmung der schweizerischen Kunstkommission folgende Kunstwerke anzuschaffen beschlossen : a. Der Kunstverein in Solothurn : 1. Ölbild von Ed. Jeanmaire, ,,Ranz des vacches à la Joux-Perret".

2. Ölbild von Jos. Kaufmann, ,,Une batterie Maxim au SaintGolhard" b. Die Kunstgesellschaft in Zürich: 1. Ölbild von H. L. Wieland, ,,Feldherr Tod".

2. Aquarelle von W. L. Lehmann, ,,Drei Studien über das Innere des Klosters Fahr".

Diese Ankäufe werden vom Bundesrate genehmigt.

Nach Einsicht einer Rekurseingabe) der Regierung von Baselland vom 18. August betreffend die Entscheidungen des Eisenbahndepartements vom 13. August zu den Winterfahrplanentwürfen 1896/97 und eines bezüglichen Berichtes des Departements, sowie eines Telegramms de» Direktoriums der Centralbahn vom 20. August,

855 wird beschlossen, die Verfügung des Departements betreffend die von der Regierung von Baselland verlangte Ersetzung des gemischten Zuges 540 Sissach Basel durch einen täglich verkehrenden Lokalzug zu bestätigen, weil keine genügenden Gründe zu erkennen sind, welche die Forderung der Führung von neuen Zügen während des kommenden Winters auf der Bahnstrecke Basel-Sissach rechtfertigen könnten.

Zur Vollziehungsverordnung über Maß und Gewicht und zur Anleitung für die schweizerischen Eichmeister werden Zusatzbestimmungen erlassen.

Die im Bundesratsbeschluß vom 4. Juni cl. J. sub Ziffer 4 ausgesprochene Genehmigung der Expropriationsgrenzen für die Erweiterung des Bahnhofes Zürich wird in der Weise ausgedehnt, daß das Umbauprojekt vom Februar 1895 in seinen allgemeinen Umrissen für die Strecke Kilometer 2,8oo (der Aarauerlinie) bis Station Altstetten die Genehmigung erhält, immerhin ohne Präjudiz der noch schwebenden Fragen, insbesondere bezüglich der defini-, tiven Gestaltung der Geleiseanlagen, allfälliger Überbrückungen des Bahnhofplanums etc.

Wahlen.

(Vom 21. August 1896.)

Post- und Eisenbahndepartement, P o s t v e r w a 11 u n g.

Postverwalter in Bischofszell: Herr Robert Beerle, von Mammern, in Frauenfeld.

Postcommis in Lausanne: ,, Louis Ällig, von Adelboden.

Telegraphenverwaltung.

Telegraphist in Bischofszell: Herr Robert Beerle, (Thurgau).

von

Mammern

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Aus den Verhandlungen des schweiz. Bundesrates.

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Jahr

1896

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3

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35

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26.08.1896

Date Data Seite

854-855

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