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Bundesbeschluß betreffend

das Betriebsbudget der Alkoholverwaltung pro 1896.

(Vom 20. Dezember 1895.)

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrates vom 29. Oktober 1895 (Bundesbl. IV, 5), beschließt: Der vom Bundesrate aufgestellte Entwurf eines Betriebsbudgets der Alkobolverwaltung für das Jahr 1896 wird mit den nachverzeichneten Abänderungen genehmigt.

1. Einnahmen.

b. Verkauf von Sprit und Spiritus zum Trinkkonsum c. Verkauf von denaturiertem Sprit und von Fuselöl Totaleinnahme

Bundesräthlicher Vorschlag.

·Fr.

Bundesbeschluß.

Fr.

9,915,000

9,745,000

1,775,000 12,330,000

1,845,000 12,230,000

4,175,000 190,000 455,000 7.285,000

4,100,000 187,000 441,000 7.193.000

Summa der Einnahmen . . . 12,330,000 Summa der Ausgaben . . . 7,285,000 Einnahmenüberschuß . . . .

5,045,000

12,230.000 7,193,000 5,037,000

2. Ausgaben.

a. Beschaffung von Sprit und Spiritus zun Trinkkonsum . .

d. Verkehrsfrachten hten e. Verwaltung Totalausgabenn

3. Abschluß.

Einzelnachweise.

Ad i b. Verkauf von : 3,900 Metercentnern 2,500 ,, 4,900 ,, 42,700 ,, 4,000 ,, Total

58,000 Metercentner Snrit und Sniritus à Fr 'a,1 68 05 i per 1a. .

i t l

Ad i c. Verkauf 34.700 Metercsntnern 800 _ :·...

50 ,,

Fr.

Weinsprit à Fr. 175. -- per q. .

prima Kahlbaum 173 '·-- ,, ,, andern Prima ,, ,, 170. -- ,, ,, .

Feinsorit 167 -- · ,, '.

Rohspiritus ,, _ 167 -- _ _ .

oder rund

von : absolut denaturiertem Sprit à Fr. 52. -- per q.

relativ _ ,, _ _ 50. 50 _ _ Fuselöl _ _ 35. -- _ _

682,500 432,500 833,000 7,130,900 668,000

Fr. 9,746 900 ,, 9,745,000 Fr. 1,804,000 40,400 1,750

oder rund

Fr. 1,846,550 ,, 1,845,000

q. 24,530 Ad 2 a. Den inländischen Brennern sind kontraktlich vergeben Hiervon werden abgezogen : 1. Reduktion der mehr als 150 Hektoliter umfassenden Lose im Sinne von Art. 28 des . . . . JFq. 6 0 0 Brennereipflichtenheftes 2 Va % von 23,890 q ,, 1180 2. Vorbrand von 1894/95 Tön ,, -i1,/ÖU Bleiben pro 1896 q. 22,750 ,, 4,000 Von diesen 22,750 q. sollen cirka.

,, 18,750 als Rohspiritus verkauft werden Die übrigen .

.

. .

T) i";1"" sind zu rektifizieren und ergeben dabei : . . q. 18,550 Feinsprit . . . .

. . _ 50 Fusel .

. . .

Verlust

, . : i5o

co

M.

o

Danach ist die Rubrik zu budgetieren wie folgt: Beschaffung Vorrat ab 1895: 6,000 q. à Fr. 91. 15 Bezüge pro 1896: 22,750 ,, ,, ,, 87. 70 Frachten: 22,750 ,, ,, ,, 2. --

der Inlandware.

Fr. 546,900 ,, 1,995,175 ,, 45,500 Fr. 2,587,575

Ab: Vorrat auf 1896 q. 6000 minus Lagerverlust: 3 °/oo von 6000 + 22,750 = 28,750 q. ,, 85 q. 5915 à Fr. 90 ..

Hierzu: Rektifikationskosten 18,750 q. à Fr. 1. 20 Ab: weil nicht den Trinkkonsum betreffend: 50 q. Fusel à Fr. 91. 20 Beschaffung Vorrat ab 1895: Bezüge pro 1896:

der Auslandware.

36,300 q 61,800 ,, 98,100 q.

Ab : Übertrag auf denaturierte Ware 34,460 ,, 63,640 q Ab : Vorräte auf 1896 : Weinsprit 1,980 q. à Fr. 66. 95 Prima 3,670 ,, ,, ,, 59. 68 Feinsprit 22.350 ,, ,, 54. 07

,, 532,350 ,, 22,500 Fr. 2,077,725 ,, 4.560 Fr, 2,073,165

Fr. 2,169,574 ,, 3,273,204 Fr. 5,442,778 ,, 1,863,252 Fr. 3,579,526 Fr. 132,560 ,, 219,025 ,, 1,208,465 ,,

1,560,050 oder rund

,, 2,019,476 Fr. 4,092,641 ,, 4,100,000

Ad 2 d. Frachten 93,500 q. à Fr. 2. 20 Ab: Eückerstattungen

Fr. 205,700 ,, 18,700

:

Fr. 187,000 Ad 2 e. Central Verwaltung : Miete, Beleuchtung etc. der Verwaltungsgebäude Besoldungen Ende 1895 Gehaltsaufbesserungen Vorübergehende Aushülfe Reisespesen Bureaukosten und Drucksachen Bibliothek Chemisches Laboratorium: Laufende Kosten Neuausrüstung Inventar und Verschiedenes Brennereikontrolle Lagerspesen, Lager- und ßektifikationsVerwaltung Expertisen und Kommissionen Vergütung an die Zoll- und Postvenvaltung Tilgung eines Teils der Kapitalausgaben für Lagerhauseinrichtungen Unvorhergesehenes

Fr. 126,770 ,, 2,230 ,, 2,000 .

Fr.

11,500

,, ,, ,, ,,

131,000 12,000 20,000 1,500

Fr. 3500 ,, 4500 ,, 8,000 ,, 2,000 ,, 50,000 ,, 130,000 ,, 4,000 ,, 45,000 ,, 25,000 n 1,000 Fr. 441,000 M)-*

12

Also beschlossen vom Nationalrate, B e r n , den 11. Dezember 1895.

Der Präsident: Dr. Bachmanii.

Der Protokollführer: Ringier.

Also beschlossen vom Ständerate, B e r n , den 20. Dezember 1895.

Der Präsident: Jordan-Martin.

Der Protokollführer: Schatziliann.

Der schweizerische Bundesrat beschließt: Aufnahme des vorstehenden Bundesbeschlusses in das Bundesblatt.

B e r n , den 28. Dezember 1895.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der B u n d e s p r ä s i d e n t : Zemp.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Ringier.

13

Reglement für die

eidgenössische Materialprüfungsanstalt am schweizerischen Polytechnikum in Zürich.

(Vom schweizerischen Schulrate erlassen am 28. Oktober 1895.)

(Vom Bandesrat genehmigt am 12. Dezember 1895.)

Art. 1.

Die eidgenössische Materialprüfungsanstalt am schweizerischen Polytechnikum in Zürich steht unter der Oberaufsicht des schweizerischen Schulrates, welcher sich durch eine aus seinem Schöße bestellte besondere Kommission über die Einrichtungen, Bedürfnisse und Leistungen der Anstalt fortwährend in Kenntnis hält.

Der Anstalt steht als Direktor ein auf Vorschlag des Schulrates vom schweizerischen .Bundesrate gewählter Techniker vor, welcher solche leitet und verwaltet und die Ausführung der ihr zufallenden Arbeiten mit Hülfe des hierzu nötigen ständigen Personals besorgt.

Art. 2.

Die Anstalt hat nach den ihr zugehenden Aufträgen die Prüfung von Bau- und Konstruktionsmaterialien aller Art hinsichtlieh ihrer chemisch-physikalischen Eigenschaften und im besondere ihrer Festigkeitsverhältnisse, sowie die Prüfung von Schmiermaterialien und Anstrichmassen, von Papieren und Geweben, ferner von Rohmaterialien der Thon- und Cementindustrie durchzuführen und daneben auch von sich aus Untersuchungen auf gleichem Gebiete in allgemein volkswirtschaftlichem und wissenschaftlichem Interesse anzustellen.

14

Art. 3.

Aufträge zur Prüfung von Materialien vorbez%ichneter Art sind unter Bezugnahme auf die betreffenden Reglementsbestimmungen schriftlich an den Direktor der Anstalt zu richten. Derselbe ist verpflichtet, sich mit den Auftraggebern sofort ins Einvernehmen zu setzen und jeden Auftrag mit thunlichster Beförderung in geordneter Reihenfolge, also derart auszuführen, daß der ältere Auftrag dem jungern vorausgeht. Sollte wegen Uberhürdung des Personals oder der Einrichtungen der Anstalt die Inangriffnahme eines Auftrages mehr als 4 Wochen Zeit erfordern, so ist der Auftraggeber hiervon rechtzeitig zu verständigen.

Art. 4.

Das zur Prüfung bestimmte Material ist franko an die Anstalt Zürich, Leonhardstraße Nr. 27, einzuliefern.

Art. 5.

Über Materialbedarf und Gebührenbeträge für die gewöhnlichen Qualitätsproben giebt Art. 13 näheren Aufschluß. Außergewöhnliche Aufträge müssen schriftlich vereinbart und der Aufsichtskommission der Anstalt zur Genehmigung vorgelegt werden. Alle in Art. 13 nicht vorgesehenen mechanisch-technischen Arbeiten werden nach Maßgabe des Zeitaufwandes berechnet, wobei für Benützung der Einrichtungen und des Arbeitspersonals der Anstalt die Arbeitsstunde mit Fr. 10 in Anschlag gebracht wird.

Art. 6.

Sämtliche aus dem Post- und Telegraphenverkehr, Transport und Appretur.des Versuehsmaterials erwachsenden Auslagen fallen dem Auftraggeber zur Last. Das zu prüfende Material ist nach Anleitung der bestehenden Vorschriften appretiert einzuliefern. Für in der Anstalt ausgeführte Nachappreturen werden dem Auftraggeber bei maschineller Arbeit pro Stunde Fr. 1. 20 bei Handarbeit ,, ,, ,, --. 60 in Anrechnung gebracht.

Art. 7.

Die Sorge für Anschaffung der zur Ausführung angenommener Aufträge erforderlichen Befestigungsmittel und Werkzeuge liegt im allgemeinen der Anstalt ob. Eine Ausnahme hiervon machen Ein-

15

Spannvorrichtungen solcher Prüfungsobjekte, deren Untersuchung zu seltenen Ausnahmefällen gehört; in solchen Fällen hat der Auftraggeber für die Einspannvorrichtungen zu sorgen, beziehungsweise deren Kosten zu tragen. Nach Maßgabe der Verwendbarkeit solcher Befestigungsmittel für andere Zwecke ist der Direktor der Anstalt befugt, diese an den Beschaffungskosten derselben bis auf 50 °/o Anteil nehmen zu lassen. Befestigungsmittel, an deren Beschaffungskosten die Anstalt teilgenommen, gehen in deren Besitz über und werden entsprechend inventarisiert.

Art. 8.

Auftraggebe]', die innerhalb Jahresfrist eine größere Anzahl gleicher Proben ausführen zu lassen gedenken, können auf Grund eines beim Direktor zu stellenden Begehrens auf dem Wege der Lösung von Abonnementen von den für Prüfungen im Abonnement angesetzten Minimaltaxen des Gebührentarifs Gebrauch machen.

Mit Ausnahme der an eidgenössische Verwaltungen abgegebenen Abonnemente mit unbeschränkter Gültigkeitsdauer wird èie Gültigkeitsdauer der Abonnemente vom Tage der Lösung derselben an gerechnet auf l Jahr festgesetzt.

Ohne besondere Zustimmung der Aufsichtsbehörde können Coupons eines Abonnements von einem Jahr auf das folgende nicht übertragen werden; auch wird für verfallene Coupons eine weitere Vergütung nicht geleistet, als die allfällige Differenz zwischen dem bezahlten Abonnementspreise und dem Gesamtbetrage der Gebühren, die für die wirklich ausgeführten Proben nach den Gebührenansätzen für e i n z e l n e Proben zu bezahlen gewesen wären.

Art. 9.

Sämtliche Zahlungen sind franko und ohne Abzüge an die Kassa des eidgenössischen Polytechnikums (Hauptgebäude Nr. 8 ö) in Zürich zu entrichten. Bezüglich der Zahlungstermine gelten folgende Vorschriften : Für Prüfungen, für die im Gebührentarife feste Ansätze gemacht sich finden, ist der Betrag der Gebühren, auch bei Prüfungen im Abonnement, vom Auftraggeber sofort, nachdem ihm von der Anstalt der Empfang des erhaltenen Auftrages angezeigt worden ist, zu entrichten. Bei Aufträgen, für welche feste Gebührenbeträge nicht bestehen, ist der Kassier des eidgenössischen Polytechnikums befugt, nach Weisung des Direktors der Anstalt einen beliebigen Teil des berechneten Kostenbetrages vor Beginn der Untersuchung, den Rest gelegentlich der Absendung der Ausfertigung des Prüfungsprotokolles per Postnachnahme zu erheben.

16 Art. 10.

Die Ergebnisse sämtlicher Prüfungen und Untersuchungen werden protokolliert und dem Auftraggeber in Form einer Protokollausfertigung mitgeteilt. Diese Ausfertigungen haben sich auf Angabe des Befundes der Prüfung zu beschränken und sollen keinerlei Gutachten über die Verwendbarkeit der untersuchten Materialien enthalten. Die Herstellung von Abschriften und Vervielfältigungen der ,,Ausfertigungen1* ist Sache der Auftraggeber. Diesen wird von der Anstalt, wenn sie die Abschriften zu besorgen hat, für jede beschriebene Seite Fr. l, sofern vorgedruckte Formulare in Anwendung kommen, 60 Rp. berechnet.

Art. 11.

Ohne Ermächtigung des Auftraggebers ist der Direktor der Anstalt nicht berechtigt, an Unberufene schriftliche oder mündliche Mitteilungen über im Zuge befindliche oder ausgeführte Untersuchungen zu machen. 'Wenn dagegen von Seiten des Auftraggebers innerhalb 4 Wochen vom Datum der Zustellung der Protokollausfertigung gegen eine allfällige Publikation der Versuchsergebnisse kein ausdrücklicher Vorbehalt gemacht wird, so wird angenommen,
Art. 12.

Der Direktor der MaterialprüfuDgsanstalt ist verpflichtet, zu Händen der ihm vorgesetzten Behörde jährlich einen einläßlichen Berieht über die Thätigkeit und Betriebsresultate der Anstalt zu erstatten. Auch hat derselbe belangreiche Ergebnisse sowohl der gemäß Art. 2 von sich aus unternommenen, als auch der infolge erhaltener Aufträge ausgeführten Untersuchungen in Form von ,,Mitteilungen der Materialprüfungsanstalt am eidgenössischen Polytechnikum" von Zeit zu Zeit in geeigneter Weise zu veröffentlichen.

Art. 13.

Die eidgenössische Materialprilfungsanstalt führt von nachbezeichneten Materialien zu festen Gebührenbeträgen folgende Untersuchungen aus:

17

Kategorie A. Natürliche Bausteine.

a. Umfassende Probe.

Feststellung des geologischen Alters und der petrographischen Eigenschaften; Ermittlung der Dichte, des Raumgewichtes, der Porosität, des Härtegrades, der Fähigkeit der Wasseraufnahme, der Frost- und Wetterbeständigkeit und der Abnützungsfähigkeit; Bestimmung der Druckfestigkeit in trockenem und wassergesättigtem Zustande, parallel und senkrecht zur Lagerfläche, vor und nach der Prosteinwirkung.

M a t e r i a l b e d a r f : 16 Würfel von 7 cm. Kantenlänge, 2 Handstücke von 6 cm. Dicke und 6--8 cm. Länge und Breite. Die Würfel müssen ebenflächig und scharfkantig gearbeitet sein und mit genauer Bezeichnung der Lagerflächen abgeliefert werden.

Gebührenbetrag: Für eine einzelne Probe Fr. 100 Für 2 gleichzeitige Proben ,,175 Preis eines Abonnements für 3 Proben ,, 240 n

«

n

11 ^

n

ti

350

b. Gewöhnliche Qualitätsprobe.

Feststellung des geologischen Alters und der petrographischen Eigenschaften; Ermittlung der Dichte, der Fähigkeit der Wasseraufnahme, der Frost- und Wetterbeständigkeit; Bestimmung der Druckfestigkeit in trockenem und wassersattem Zustande, senkrecht zur Lagerfläclie, vor %und nach der Frosteinwirkung.

M a t e r i a l b e d a r f : 12 Würfel und 2 Handstücke.

Hinsichtlieh Form, Abmessungen und Bearbeitung der Probekörper gelten die Bestimmungen unter a.

Gebühren betrag: Für eine einzelne Probe Fr. 70 Für 2 gleichzeitige Proben ,, 110 Preis eines Abonnements für 3 Proben ,, 168 ·n

n

-n

n

5

c. Reduzierte

n ^55

n

Qualitätsprobe.

Feststellung des geologischen Alters, der Farbe und Struktur ; Ermittlung der Frost- und Wetterbeständigkeit; Bestimmung der Druckfestigkeit in trockenem Zustande, senkrecht zur Lagerfläche, vor und nach Frosteinwirkung.

Bandesblatt.

48. Jahrg. Bd. l.

2

18

M a t e r i a l b e d a r f : 8 Würfel.

Hinsichtlich Form, Abmessungen und Bearbeitung der Probekörper gelten die Bestimmungen unter a.

Gebührenbetrag: Für eine einzelne Probe Fr. 50 Für 2 gleichzeitige Proben 85 fl Preis eines Abonnements für 3 Proben ,, 120 ·n

n

-n

-n

&

,,

,,

175

Kategorie B. Kunstliche Bausteine.

a. umfassende Probe.

Feststellung der Farbe, der Abmessungen und Oberflächenbescbaffenheit ; Ermittlung des specifisohen und des Raumgewichtes, der Porosität, der Fähigkeit der Wasseraufnahme, des Gehalts an löslichen Salzen und löschfähigen Körpern, der Frost- und Wetterbeständigkeit; Bestimmung der Druckfestigkeit in trockenem und wassergesättigtem Zustande, senkrecht zur Lagerfläche, vor und nach Frosteinwirkung.

M a t e r i a l b e d a r f : 32 Stück gleichmäßig gebrannte Steine in Normalformat oder 64 Stück gleichmäßig gebrannte Halb- oder Viertelsteine.

Gebührenbetrag: Für eine einzelne Probe Fr. 100 Für 2 gleichzeitige Proben ,, 175 Preis eines Abonnements für 3 Proben ,, 240 ·n

-n

n

TI

5

n

D

35(

*

b. Gewöhnliche Qualitätsprobe.

Feststellung der Farbe, der Abmessungen und Oberflächenbeschaffenheit; Ermittlung des Raumgewichts, der Fähigkeit der Wasseraufnahme, des Gehalts an löslichen Salzen, der Frost- und Wetterbeständigkeit; Bestimmung der Druckfestigkeit in trockenein Zustande, senkrecht zur Lagerfläche, vor und nach der Frosteinwirkung.

M a t e r i a l b e d a r f : 22 Stück gleichmäßig gebrannte Steine in Normalformat oder 44 Stück gleichmäßig gebrannte Halb- oder Viertelsteine.

Gebührenbetrag: Für eine einzelne Probe Fr. 80 Für 2 gleichzeitige Proben ,, 120 Preis eines Abonnements fttr 3 Proben ,,178 ,, ,, ,, » 5 ,, » 265

19 c. Reduzierte Quatitätsprobe.

Feststellung der Farbe, Abmessungen und Oberflächenbeschaffenheit; Ermittlung des Gehalts an löslichen Salzen, der Frost- und Wetterbeständigkeit; Bestimmung der Druckfestigkeit in trockenem Zustande, senkrecht zur Lagerfläche.

M a t e r i a l b e d a r f : 12 Stück gleichmäßig gebrannte Steine in Normalformat oder 24 Stück gleichmäßig gebrannte Halb- oder Viertelsteine.

Gebührenbetrag: Für eine einzelne Probe Fr. 55 Für 2 gleichzeitige Proben ,, 90 Preis eines Abonnements für 3 Proben ,, 135 ,, ,, ,, ,, 5 ,, . . . . . . .180

Kategorie C. Dachschiefer und Dachziegel.

a. Dachschiefer.

Feststellung des geologischen Alters und der petrographischen Eigenschaften, insbesondere der Farbe und Struktur; Ermittlung des specifischen und des Raumgewichtes, der Porosität, der Härte, der Fälligkeit der Wasseraufnahme, der Frost- und Wetterbeständigkeit, der Wasserdurchlässigkeit; Bestimmung der Bruchfestigkeit in trockenem und wassersattem Zustande, des Gehalts an Pyrit und Karbonaten.

b. Dachziegel.

Feststellung der Farbe, Abmessungen und Oberflächenbeschaffenheit ; Ermittlung des specifischen und des Raumgewichtes, der Porosität, der Fähigkeit der Wasseraufnahme, des Gehalts an lösliehen Salzen und löschfähigen Körpern, der Frost- und Wetterbeständigkeit, der Wasserdurchlässigkeit; Bestimmung der Bruchfestigkeit in trockenem und wassersattem Zustande.

M a t e r i a l b e d a r f : 22 Stück Dachschiefer von 25 cm. Länge und 15 cm. Breite, beziehungsweise 22 Stück gleichmäßig gebrannter Dachziegel.

Gebührenbetrag: Für eine einzelne Probe Fr. 100 ,, 2 gleichzeitige Proben ,, 180 ,, 3 , ,, ,,2 4 0

20

Materialbedarf und Gebührenbeträge für teilweise Untersuchungen von Materialien der Kategorien A, B und C.

Gebührenbetrag Tür \ Probe.

Gebührenbetrag für 2 gleichzeitige Proben.

Fr.

Fr.

2 Stücke 2 ,,

5 10

8 16

2 Handstücke

10

16

5

10

16

10

16

45

80

( 12 Würfel l 45 \oderStucke

80

2 Eandstücke

25

40

5

25

45

5 Stücke

25

45

6

10

16

Materialbedarf für 1 Probe.

Untersuchung.

Bestimmung des specifischen Gewichtes .

Bestimmung der Wasseraufnahme natürBestimmung der Wasseraufnahme der Dachziegel, Mauerziegel und Schiefer .

Bestimmung der Wasserdurchlässigkeit der Dachziegel Bestimmung der Frost- und Wetterbeständigkeit, zugleich mit Bestimmung der Druckfestigkeit natürlicher Bausteine .

Bestimmung der Frost- und Wetterheständigkeit, zugleich mit Bestimmung der Druckfestigkeit künstlicher Bausteine .

Bestimmung der Frost- und Wetterbeständigkeit, ohne Bestimmung der Druckfestigkeit natürlicher Bausteine . . .

Bestimmung der Frost- und Wetterbeständigkeit, ohne Bestimmung der Druckfestigkeit künstlicher Bausteine . . , Bestimmung der Frost- und Wetterbeständigkeit der Daohschiefer und Dachziegel Bestimmung der Zugfestigkeit künstlicher

5

,, 8 "Würfel

,,

Bestimmung der Druckfestigkeit natürlicher Bausteine 4 Würfel 25 Bestimmung der Druckfestigkeit künst- ( 12 Würfel licher Bausteine 1 25 Bestimmung der Bruchfestigkeit von Trep- \oderStucke f penstufen und Platten aus künstlichem 25 Steinmaterial 2 Stücke 10 oder natürlichem Steinmaterial . .

4 · .

Bestimmung der Bruchfestigkeit von Dach10 schiefern und Dachziegeln 12 ,, Bestimmung des Gehalts an löslichen Salzen der Mauer- und Dachziegel . . . .

15 5 ,, Bestimmung des Gehalts an löschfähigen 8 Körpern der Mauer- und Dachziegel .

5 .

40 40 40 16 16 26 12

21 Kategorie D.

Bindemittel.

l. Luft oder Weisskalk in Stückform.

a. Umfassende Probe.

Chemische Analyse; Ablöscbversuche; Ermittlung der Ausgiebigkeit, der Gewichtsverhältnisse, der Adhäsion und der Mörtelfestigkeiten für Zug und Druck in Mischungsverhältnissen von l : l bis l : 5 nach 7-, 28-, 84-, 210- und 365tägiger Erhärtung an der Luft und in feuchter Kohlensäure.

M a t e r i a l b e d a r f : 50 kg.

Gebührenbetrag: Für eine einzelne Probe Fr. 120 Für 2 gleichzeitige Proben ,, 200 Preis eines Abonnements für 3 Proben ,, 300 b. Gewöhnliche Qualitätsprobe.

Ermittlung der Ausgiebigkeit, der Druckfestigkeit der Mörtel in Mischungsverhältnissen von l : 3 bis l : 5 nach 7-, 28-, 84-, 210und 365tägiger Erhärtung an der Luft und in feuchter Kohlensäure.

M a t e r i a l b e d a r f : 25 kg.

Gebühren betrag: Für eine einzelne Probe Fr. 60 Für 2 gleichzeitige Proben ,, 100 Preis eines Abonnements zu 3 Proben ,, 150 2. Luftkalk in Pulverform als Kalkhydrat.

a. Umfassende Probe.

Chemische Analyse ; Ermittlung des specifischen Gewichtes und des Glühverlusles, der Raumgewichte, der Adhäsion und der Mörtelfestigkeit für Zug und Druck in Mischungsverhältnissen von l : l bis l : 5, nach 7-, 28-, 84-, 210- und 365tägiger Erhärtung an der Luft und in feuchter Kohlensäure.

M a t e r i a l b e d a r f : 50 kg.

Gebührenbetrag: Für eine einzelne Probe Fr. 120 Für 2 gleichzeitige Proben ,, 200 Preis eines Abonnements zu 3 Proben _ 300

22 b. Gewöhnliche

Qualitätsprobe.

Ganz gleich wie bei Luftkalk in Stückform unter l b.

8. Hydraulische Bindemittel.

a. Umfassende Probe.

Chemische Analyse; Ermittlung des specifischen und des Raumgewichtes, des Glühverlustes, der Abbindeverhältnisse nebst Temperaturerhöhung; Feststellung der Volumenbeständigkeit und der Feinheit der Mahlung; Ermittlung der Wasserdurchlässigkeitsverhältnisse in 5 Bausand-Mischungen und 3 Altersklassen, des Haftvermögens, der Frostbeständigkeit in Mörtelmischungen von 1:1 bis und mit 1 : 7 ; Bestimmung der Selbstfestigkeit, sowie der normengemäßen Sandfestigkeit für Zug und Druck in 5 Altersklassen bis zu Ijähriger Luft- und Wassererhärtung, ferner der Sandfestigkeit für Zug und Druck in Mischungsverhältnissen von 1:1, 1:3 und l : 5 unter Anwendung gewöhnlichen Bausandes, in 3 Altersklassen und bis zu Ijähriger Luft- und Wassererhärtung 5 endlich Bestimmung der Kiesfestigkeit in 3 Altersklassen und 3 Mischungsverhältnissen bis zu Ijähriger Luft- und Wassererhärtung.

. M a t e r i a l b e d a r f : 200 kg.

Gebührenbetrag: Für eine einzelne Probe Fr. 400 Für 2 gleichzeitige Proben ,, 640 b. Gewöhnliche Qualitätsprobe.

Chemische Analyse; Ermittlung des specifischen und des Raiimgewichtes, des Glühverlustes, der Abbindeverhältnisse und Temperaturerhöhung; Feststellung der Volumenbeständigkeitsverhältnisse und der Feinheit der Mahlung; Ermittlung der Selbstfestigkeit und normengemäßen Sandfestigkeit für Zug und Druck in 5 Altersklassen und bis zu Ijähriger Wassererhärtung.

M a t e r i a l b e d a r f : 50 kg.

Gebührenbetrag: Für eine einzelne Probe Fr. 180 Für 2 gleichzeitige Proben ,, 320 Preis eines Abonnements zu 3 Proben ,, 430 ,, 5 ,, ,, 540

23 c. Reduzierte Qualitätsprobe.

Ermittlung des specifischen und des Raumgewichtes, des Glühverlustes, der Abbindeverhältnisse und Temperaturerhöhung; Feststellung der Volumenbestftndigkeitsverhältnisse und der Feinheit der Mahlung; Ermittlung der normengemäßen Sandfestigkeit für Zug und Druck in 5 Altersklassen, bis zu Ijähriger Wassererhärtung.

M a t e r i a l b e d a r f : 25 kg.

Gebührenbetrag: Für eine einzelne Probe Fr. 100 Für 2 gleichzeitige Proben . ,, 180 Preis eines Abonnements für" 3 Proben . . . . ^ . ,, 240 ·n

n

ti

-n ^

fi

· ·

n

300

d. Normenprobe.

Ermittlung des specifischen und des Raumgewichtes, des Glühverlustes, der Abbindeverhältnisse und Temperaturerhöhung; Feststellung der Volumenbeständigkeitsverhältnisse und der Feinheit der Mahlung; Ermittlung der normengemäßen Sandfestigkeit für Zug und Druck in 2 Altersklassen, Wasserlagerung.

M a t e r i a l b e d a r f : 10 kg.

Gebuhrenbetrag: Für eine einzelne Probe Fr. 50 Für 2 gleichzeitige Proben ,, 90 Preis eines Abonnements für 3 Proben ,, 120 ,, ,, r, * 5 « * 15° ,, ,, ,, ,, 10 ,, . . . . . . . . 250

24

Materialbedarf und Gebührenbeträge für teilweise Untersuchungen von Materialien der Kategorie D.

Untersuchung.

Bestimmung des specifischen Gewichtes und Glüh Verlustes Bestimmung der Rautngewichte . . .

Bestimmung der Ab bind e Verhältnisse und Temperaturerhöhung Bestimmung der Volumenbeständigkeitsverhältnisse Bestimmung der Feinheit der Mahlung .

Bestimmung der Wasserdurchlässigkeitsverhältnisse pro Mörtelsorte und Altersklasse . . . .

Bestimmung der Frost- und Wetterbeständigkeitsverhältnisse an Zug- und Druckprobekörpern, einschließlich der Bestimmung der Zug- und Druckfestigkeit pro Mörtelsorte Bestimmung der Frost- und Wetterbeständigkeitsverhältnisse an Zug- oder Druckprobekörpern, einschließlich der Bestimmung der Zug- oder Druckfestigkeit pro Mörtelsorte Bestimmung der Frost- und Wetterbeständigkeitsverhältnisse, ohne Festigkeitsproben, pro Mörtelsorte Bestimmung der Haftfestigkeit pro Mörtelsorte und Altersklasse Bestimmung der Festigkeitsverhältnisse : 1. Bei Erzeugung der Probekörper in der Anstalt: «. Selbstfestigkeit auf Zug oder Druck pro Altersklasse 6. Sandfestigkeit auf Zug oder Druck pro Mörtelsorte und Altersklasse

GebührenMaterial- Gebiihren- betrag für betrag bedarf gleichfür für ' 2zeitige 1 Probe. 1 Probe. Proben.

Kg.

Fr.

:Pr.

Va

8. --

3

5. --

14.-- 8. --

2

5. --

8. --

2

8. -- 14.-- 2.50 4

Va 3

g

8 --

5

50. -- 90.--

4

35.-- 60. --

3

25. -- 45. --

3

10. -- 16 --

3

7.50 13.--

2

10.-- 16.--

25

Untersuchung.

GebührenMaterial- GebOhren- betrag für bedarf betrag 2 gleichfür für zeitige 1 Probe.

1 Probe.

Proben,

2. Bei Erzeugung der Probekörper außerhalb der Anstalt: Zug- oder Druckfestigkeit pro Stück Bestimmung der Kiesfestigkeit : 1. Bei Erzeugung der Probekörper in der Anstalt; pro Mischung und Altersklasse 2. Bei Erzeugung der Probekörper außerhalb der Anstalt; pro Stück .

Untersuchung der Qualität von Gips und Tripolith : vollständig mit chemischer Analyse ohne chemische ,,

Kg-

Fr.

--

1_

10 --

15 15

Fr.

--

15.-- 24.-- 5. --

--

75.-- 130. -- 50.-- 80. --

Kategorie E. Bauholz.

a. Umfassende Probe.

Feststellung des Verlaufs der Fasern, der Zahl und Beschaffenheit der Astknoten im Längenschnitt, der durchschnittlichen Jahrringbreite, der Änderungen der Ringbreite in der Richtung des Halbmessers, der Beschaffenheit der Holzringe, sowie des mittleren Verhältnisses des Herbstholzes zum Frühlingsholz. Ermittlung des Feuchtigkeitsgrades, der Dichte im Anlieferungszustande und nach Trocknung bei cirka. 105° C. ; Bestimmung des Raumgewichtes, der Zug-, Druck-, Scher-, Biegungselasticität und -featigkeit; Erhebung des Arbeitsdiagrammes für ßiegungsfestigkeit und Biegungsarbeit an den Grenzen der charakteristischen Zustandsänderungen.

Materialbedarf und Appretur der Probestücke sind durch ein besonderes Regulativ festgesetzt.

G e b ü h r e n b e t r a g für eine einzelne Probe Fr. 200.

26

b. Reduzierte Qualitätsprobe.

Ermittlung des Feuchtigkeitsgrades, der Druck- und Biegungsfestigkeit, Erhebung des Arbeitsdiagrammes der Biegungsfestigkeit.

M a t e r i a l b e d a r f : Aus jedem zu prüfenden Balken 3 scharfkantige, ebenflächig bearbeitete prismatische Stäbe von 12 auf 12 cm.

Querschnitt und 160 cm. Länge.

Gebührenbetrag: Für eine einzelne Probe Fr. 60 Für 2 gleichzeitige Proben ,, 100 Preis eines Abonnements für 3 Proben ^ 145 D

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18

°

c. Besondere Untersuchungen werden nach jeweilen zu vereinbarendem, besonderem Programme ausgeführt.

Bei jedem in die Kategorie E fallendem Auftrage soll dem Probematerial womöglich noch beigefügt werden: 1. Eine genaue Bezeichnung der Holzart.

2. Angabe des Alters und der Schlagzeit.

3. Angabe der Herkunft und der örtlichen Verhältnisse des Standortes (Süd- oder Nordhang, Höhe über Meer, aus geschlossenen Beständen oder vom Waldsaume etc.).

4. Geologische Verhältnisse des Standortes (Moräne, Molasse, Kalk, Thonschiefer etc.).

Kategorie F. Metalle.

Je nach den besonderen Bedürfnissen und nach den Verwendungsarten der Metalle können vom Auftraggeber Zug-, Druck-, Scher-, Biege- und Torsionsversuche sowohl mit Halb- und Fertigprodukten, als auch mit einzelnen Baukonstruktions- und Maschinenbestandteilen beantragt werden.

Die Festsetzung der Gebührenbeträge filr die jeweiligen Aufträge unterliegt im allgemeinen den Bestimmungen von Art. 5 des Reglements. Zu festen Gebührenbeträgen werden folgende Proben ausgeführt :

27

a. Die umfassende

Zug- oder Druckprobe.

Bestimmung des Elasticitätsmoduls, des Grenzmoduls, der Streckgrenze oder des Stauchbeginns ; der Zug- oder Druckfestigkeit; Ermittlung der Größe der Einschnürung, der Dehnungö- und Verkürzungsverhältnisse, der Deformationsarbeit.

M a t e r i a l b e d a r f : l Probestab in Normalform.

Gebühren betrag: Für eine einzelne Probe Fr. 10 Für 2 gleichzeitige Proben . ,,18 Preis eines Abonnements für 3 Proben ,, 25 .

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b. Die gewöhnliche Qualitätsprobe auf Zug oder Druck.

Bestimmung der Streckgrenze oder des Stauchbeginns, der Zugoder Druckfestigkeit; Ermittlung der Größe der Einschnürung, der Dehnungs- oder Verkürzungsverhältnisse, der Arbeitskoeffizienten.

M a t e r i a l b e d a r f : l Probestab in Normalform.

Gebührenbetrag: Für eine einzelne Probe Fr. 6 Für 2 oder mehrere gleichzeitige Proben, pro Probe . . ,, 5 Preis eines Abonnements für 10 Proben ^ 40 ·n ·n

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90 °

16

c. Die reduzierte Zug- oder Druckprobe.

Bestimmung der Zug- oder Druckfestigkeit des Materials.

M a t e r i a l b e d a r f : l Probestab in Normalform.

G e bU hr en bet r a g : Für eine einzelne Probe Fr. 3. -- Für 2 oder mehrere Proben, pro Probe . . . . . ,, 2. 50 Preis eines Abonnements für 10 Proben 20. -- fl ·n

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Anmerkung. Die Abonnementscoupons der gewöhnlichen Qnalitätsprobe, Kategorie F, litt, b, haben auch für die reduzierte Zug- oder Drnckprobe Gültigkeit. Für l Coupon der erstem werden 2 reduzierte Zug- oder Druckprohen ausgeführt.

28

d. Die umfassende

Biegeprobe.

Bestimmung des Elasticitätsmoduls, des Grenzmoduls, der Biegegrenze, der Biegungsfestigkeit. Ermittlung der Größe der Durchbiegungen 'und der üeformationsarbeit bei den charakteristischen Zustandsänderungen oder Spannungszuständen des Materials.

Materialbedarf: Bei Eisenbahnschienen: Gerade gerichtete Abschnitte von 1,20 m.

Länge.

Bei Bauträgern, Zores- und andern Formeisen : Abschnitte von 1,60 m. Länge.

Bei Blechbalken: Stücke von 2,70m. Länge (nach Zeichnung).

Bei Kupfer, Bronze und andern Legierungen : Barren quadratischen Querschnittes mit 5 cm. Seite und 1,10 m. Länge.

Gebührenbetrag: Für eine einzelne Probe Fr. 25 Für 2 gleichzeitige Proben ,, 45 Für 3 und mehr gleichzeitige Proben, pro Probe . . . ,, 2 0 e. Die gewöhnliche Qualitätsbiegeprobe.

Bestimmung der Biegegrenze, der Biegungsfestigkeit, der Größe der Durchbiegungen und der Deformationsarbeiten; Ermittlung der Biegungsfestigkeit an den Grenzen charakteristischer Zustaudsänderungen oder Spannungszustände.

Materialbedarf: Bei Eisenbahnschienen: Gerade gerichtete Abschnitte von 1,20 in.

Länge.

Bei Walzträgern und andern Formeisen: Abschnitte von 1,60 m.

Länge.

Bei Blechbalken : Stücke von 2,70 m. Länge (nach Zeichnung).

Bei Kupfer, Bronze und andern Legierungen : Barren quadratischen Querschnittes von 5 cm. Seite und 1,10 m. Länge.

Gebührenbetrag: Für eine einzelne Probe Fr. 6 Für 2 oder mehrere Proben, pro Probe . . . . . . . ,, 5 Preis eines Abonnements für 10 Proben ,, 40 ·n ·n n n ^5 ,, ,, 90

29 f. Die technologischen Qualitätsbiegeproben.

1. G u ß e i s e n .

Ermittlung der Biegungsfestigkeit, der Durchbiegung und der Deformationsarbeit beim Bruch.

M a t e r i a l b e d a r f : 3 vorschriftsmäßig gegossene Barren quadratischen Querschnittes von 3cm. Seite uud 110cm. Länge.

Gebührenbetrag: Für eine Probe (à 3 Barrenl Fr. 18 Für 2 gleichzeitige Proben ,, 30 Preis eines Abonnements für 3 Proben ,, 45 ·n

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2. S c h m i e d b a r e s E i s e n .

(Kaltbruchprobe; Rotbruchprobe; Härtebiegeprobe.)

Ermittlung der Biegsamkeit, des Biegewinkels, des Krümmungsradius, der Nullschicht der Probe an der Biegestelle, des Biegungskoeffizienten.

M a t e r i a l b e d a r f : l Probekörper in Normalform.

Gebuhrenbetrag:

Kaltbruch'probe,

Fr. 2. -- Für eine einzelne Probe F ü r 2 gleichzeitige Proben . . . . n 3. Preis eines Abonnements für 3 Proben ,, 4. 50 K ·n n n fi J n ,, 7- w 12.·n n n n 1" n

Rotbruch- oder Härtebiegeprobe.

Fr. 3. -- D v fl B

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6. 5Ü 10. 50 18. _

.(iTCTOerfaoM?. Die Abonnementscoupons der gewöhnlichen Qualitäts-, Zugoder Druckproben, Kategorie F, litt. &, haben auch für die technologischen Biegeproben Gültigkeit.

Für l Coupon der Kategorie F, litt. 6, werden ausgeführt : l GußeisßnQualitätsbiegeprobe; 3 Kaltbruchproben; 2 Warmbruch- oder Härtebiegeproben.

g. Besondere

Untersuchungen

werden nach jeweilen zu vereinbarendem Programme, die Bestimmung einzelner Eigenschaften und Wertzahlen dagegen zu nachfolgenden Gebührenbeträgen ausgeführt :

30 Für 2 oder mehr Für t einzelne gleichzeitige Proben.

Probe Gebührenbeträge: Fr.

Bestimmung des speciflschen Gewichts . 5 . -- Bestimmung der Schmiedbarkeit . . .

5. -- Bestimmung der Schweißbarkeit an Zerreißstäben 10. -- Bestimmung der Schweißbarkeit ohne Zerreißproben 6. -- Bestimmung der Stauchbarkeit . . . .

3. -- Bestimmung der Scherfestigkeit der Nieteisen 3. 50 Bestimmung der Zugfestigkeit von Draht bis 5 mm. Dicke, einschließlich Bestimmung der Deformationsarbeit . . . 3. -- Bestimmung der Zugfestigkeit von Draht bis 5 mm. Dicke, ohne Bestimmung der Defotmationsarbeit 2. -- Bestimmung der Torsionsfestigkeit von Draht bis 5 mm. Dicke, einschließlich Bestimmung der Deformationsarbeit . . . 3. -- Bestimmung derTorsionsfestigkeit von Draht bis 5 mm. Dicke, ohne Bestimmung der Deformationsarbeit 2. -- Bestimmung der Biegsamkeit von Draht

(Umsch lagprobe)

--.40

Pro Probe.

Fr.

4. -- 4. -- 8. 50 5. -- 2. -- 2. 50 1. 50 1. -- 1. 50 1. -- --.20

Anmerkung. Die Abonnementscoupons der gewöhnliehen Qualitätsproben auf Zug oder Druck, Kategorie P, litt, b, haben auch für Stauchproben Gültigkeit; es werden für 2 Coupons dieser Art 3 Stauchproben ausgeführt.

Kategorie G. Draht- und Hanfseile, Triebriemen, Ketten etc.

Gewöhnliche Qualitätsprobe auf Zug.

Feststellung der äußern Beschaffenheit, der Konstruktions- und Gewichtsverhältnisse; Ermittlung der Feuchtigkeit und des Aschengehalts bei Hanfseilen; Bestimmung der Dehnungsverhältnisse und der Zugfestigkeit.

Materialbedarf: Für l einfache Seilprobe, Abschnitt von 2,5 m. Länge ,, l doppolte ,, ,, ,, 6,0 ,, ,, ,, l einfache Treibriemenprobe, ,, ,, 1,5 ,, ,, ,, l Kettenprobe, ,, ,, 1,0 ,, ,, fl

31

Für ,, ,, ,,

Fllr eine FUr eine Gebührenbetrag: Einzelprobe. Doppelprobe.

Drahtrundseile unter 3 cm. Dicke . . Fr. 20 Fr. 35 von 3 cm. Dicke u. darüber ,, 25 ,, 45 fl Hanfrundseile unter 3 cm. Dicke ,, 15 ,, 25 ,, von 3 cm. Dicke u. darüber ,, 25 ,, 35

jinmerftung. Die zur Probe eingelieferten D r a h t r u n d s e i l e sind nach Anleitung der Vorschriften des schweizerischen Eisenbahndepartements zu behandeln und an die Anstalt zu verfrachten.

Kategorie H. Schmier- und Anstrichöle, Anstrichmassen.

a. Mineralische Schmieröle.

Feststellung der Farbe und äußern Beschaffenheit, Bestimmung des specifischen Gewichts, der Viscosität bei 20 und 50 ° G., der Entflammungs- und Entzündungstemperatur, des Säuregehalts; qualitativer Nachweis des Gehaltes an Harz, Harzöl, vegetabilischen ölen und Wasser.

b. Vegetabilische Schmieröle.

Feststellung der Farbe und äußern Beschaffenheit; Bestimmung des specifischen Gewichts, der Viscosität bei 20 ° C., der Jodzahl, der Verseifungszahl, des Gehalts an unverseifbaren Bestandteilen (Mineralöl, Harzöl, Harz), des Säuregehalts ; Ei-rriittlung der Farbenreaktionen.

c. Leinöl und Firnis.

Feststellung der Farbe und äußern Beschaffenheit; Ermittlung des specifischen Gewichts, der Viscosität bei 20 ° C., der Jodzahl beim Leinöl, der Verseifungszahl ; Ermittlung des Verhaltens der alkoholischen Seifenlösung bei Wasserzusatz (zum Nachweis unverseifbarer Stoße, wie Mineralöl, Harzöl, Harz u. dgl. m.); Nachweis von Rüböl; Ermittlung der Trocknungsdauer.

M a t e r i a l b e d a r f : l kg. Öl.

Gebührenbetrag: Für eine einzelne Probe Fr. 30 Für 2 gleichzeitige Proben 54 fl Preis eines Abonnements für 3 Proben ,, 82 ·n

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32 d. Umfassende Untersuchung der Anstrichmassen für Eisenkonstruktionen.

Feststellung der Farbe; Ermittlung der Deckkraft, der Gewiehtsänderungen beim Trockenprozeß, des Stoffverbrauchs bei einund zweimaligem Anstrich, der Trocknungsdauer, der Säurebeständigkeit, der Zähigkeit und des Haftvermögens auf Schwarz-, Weißund Zinkblech nach fünfmonatlicher Luftlagerung bei 15° C. mit und ohne 24malige Frosteinwirkung; ferner nach zweimonatlicher Luftlagerung bei 15 ° C., hierauf 28tägiger Luftlagerung bei 50 ° C.

mit und ohne 24malige Frosteinwirkung; Bestimmung der chemischen Zusammensetzung der Anstrichmasse bezüglich Vehikel, Farbkörper und Farbstoff, mit qualitativer Angabe der Zusammensetzung des Farbkörpers.

M a t e r i a l b e d a r f : 10 kg. in strichgerechtem Zustande.

Gebührenbetrag: Für eine einzelne Untersuchung Fr. 120 ,, 2 gleichzeitige Untersuchungen ,,210 ,, 3 ,, ,, - ,, 290 Preis eines Abonnements für 5 Untersuchungen . . . ,, 420 * ,, ,, »10 ,, . . . ,, 720 e. Gewöhnliche Untersuchung der Anstrichmassen für Eisenkonstruktionen.

Feststellung der Farbe ; Ermittlung der Deckkraft, der Gewichtsänderungen beim Trockenprozeß, des Stoffverbrauchs bei einund zweimaligem Anstrich, der Trocknungsdauer, der Säurebeständigkeit, der Zähigkeit, des Haftvermögens auf Schwarz-, Weiß- und Zinkblech nach fünfmonatlicher Luftlagerung bei cirka 15 ° C. mit und ohne 24malige Frosteinwirkung; ferner nach zweimonatlicher Luftlagerung bei 15 ° C., hierauf 28tägigev Luftlagerung bei 50 ° C.

mit und ohne 24malige Frosteinwirkung.

M a t e r i a l b e d a r f : 10 kg. in strichgerechtem Zustande.

Gebührenbetrag: Pur eine einzelne Untersuchung Fr. 100 ,, 2 gleichzeitige Untersuchungen ,, 170 r, 3 ,, ,, ,,230 Preis eines Abonnements für 5 Untersuchungen . . . ,, 320 * * » ,,10 ,, . . . ,,. 520

33

Materialbedarf und Gebührenbeträge für teilweise Untersuchungen von Materialien der Kategorie H.

Untersuchung.

Bestimmung des specifischeu Gewichts deiO l e (mittelst Pyknometer) . . . .

Bestimmung der Viscosität, pro Temperaturstufe Bestimmung der Entflammungs- und Entzündungstemperatur Bestimmung der Jodzahl Bestimmung der Verseifungszahl . .

Bestimmung der Farbenreaktionen Nachweis unverseifbarer Stoffe (Harz, Harzöl, Mineralöl) Bestimmung der Trocknungsdauer eines Öles Bestimmung der Trocknungsdauer einer Anstrichmasse Bestimmung des Verbrauchs an Farbe pro Anstrich Bestimmung der Deckkraft einer Anstriehmasse Bestimmung der Säurebeständigkeit .

Bestimmung der Zähigkeit und des Haftvermögens pro Altersklasse, bei Lufttrocknung ohne Frostwirkung .

Bestimmung der Zähigkeit und des Haftvermögens pro Altersklasse, bei Lufttrocknung m i t Frostwirkung . . . .

Bestimmung der Zähigkeit und des Haftvermögens pro Altersklasse, bei künstlicher Trocknung ohne Frostwirkung .

Bestimmung der Zähigkeit und des Haftvermögens pro Altersklasse, bei künstlicher Trocknung mit Frostwirkung .

Bundesblatt. 48. Jahrg. Bd. I.

Material- Gebühren- Gebührenbetrag betrag für bedarf 2 gleichfür für zeitige 1 Probe. 1 Probe. Proben,

Fr.

Kg.

Fr.

0,10

8. -- 14.--

1,00

8. -- 14. --

0,50 5. -- 8. -- 0,10 10.-- 16.-- 0,10 7.-- 10.0,10 5. -- 8.-- 0,10

3 --

4. --

010

2 --

3. --

1,00

15. -- 26.--

1 00 10 -- 18 --

1,00 1,00

5. -- 8. -- 20.-- 36.--

1,00

8. -- 12.--

1,00

20.- 36.--

1,00

15.-- 26.--

1,00

30.- 50.-- 3

34

[Kategorie J. Papier.

a. umfassende Probe.

Bestimmung der Farbe, der Dicke und Gewichtsverhältnisse; mikroskopische Feststellung der Faserarten, Nachweis von Chlor und freier Säure; Bestimmung des Aschengehalts und der qualitativen Zusammensetzung der Asche ; Ermittlung des Widerstandes gegen Zerknittern, der Zugfestigkeit und der Dehnungsverhältnisse nach zwei Richtungen, der Leimfestigkeit.

M a t e r i a l b e d a r f : 10 Bogen Kanzleiformat (22 Va X 36 lh cm.)..

Gebührenbetrag: Für eine einzelne Probe Fr. 20 Für 2 gleichzeitige Proben ,, 36 Preis eines Abonnements für 5 Proben ,, 80 ,, * « ,,· 10 » a W b. Gewöhnliche

Qualitätsprobe.

Bestimmung der Farbe, des Aschengehalts und der qualitativen Zusammensetzung der Asche; Ermittlung des Widerstandes gegen Zerknittern, der Zugfestigkeit und Dehoungsverhältnisse nach zwei Richtungen.

M a t e r i a l b e d a r f : 8 Bogen Kanzleiformat (22lk X 36 Va cm.).

Gebühre nbetrag: Für eine einzelne Probe Fr. 15 Für 2 gleichzeitige Proben ,, 2& Preis eines Abonnements für 5 Proben ,, 60 t» ,,' * ,, 10 ,, ,,105

35 Materialbedarf and Gebührenbeträge für teilweise Untersuchungen von Papier.

GebührenMaterial- Gebühren- betrag für betrag t gleichbedarf für pro Probe. 1 Probe. zeitige Proben.

Untersuchung.

Fr.

Fr.

Bestimmung der Farbe, Oberflächen1 Bogen 1.50 2. -- beschaffenheit Bestimmung der Dicke und Gewichtsverhältnisse 2 -- 3. 1 ,, Mikroskopische Feststellung der Faser5. -- 8. -- arten 1 ,, 10. -- 16.-- Nachweis von Chlor und freier Säure Bestimmung des Aschengehalts und der qualitativen Zusammensetzung der 5. -- 8. -- Asche 1 r, Zugfestigkeit und Dehnungsmaße nach zwei Richtungen, pro Probe und --.50 --.80 5 _ Richtung

i :

Materialbedarf und Gebührenbeträge für chemische Analysen der verschiedenen Materialien.

a. Für vollständige

Analysen.

Materialbedarf.

0,5 kg.

Thon Kalkstein oder Mergel . . . .

0,5 ,, Sandstein 0,5 * Schiefer 1 Platte Sehlacken oder Schlackencement 0,5 kg.

0,5 ,, Kalk oder Cément 0,2 kg. Späne Gußeisen (5 Stoffe) Stahl oder schmiedbares Eisen (5 Stoffe) 0,2 ,, ,, Bronze oder Messing (4--5 Stoffe) 0,2 ,, ,, Zinn oder Zink (3--4 Stoffe) 0,2 ,, ,, Holzcement (nach Fresenius) . .

0,5 kg.

Anstrichmasse 1,0 ,, Steinkohlen 0,5 ,,

Ohne Mit Alkalien. Alkallen.

Fr.

Fr.

35 50 35 50 35 50 35 -- 35 50 25 40 45 -- 40 45 40 25 25 45

-- -- -- -- -- --

36

b. Für einzelne Bestimmungen.

1. Bei m i n e r a l i s c h e n M a t e r i a l i e n .

Eine Fresenius'sche Grenzwertbestimmung in Kalk oder Fr. 20 5 ·n 8 « 5 7) ·n T) n ·n _7l Kalk "·<·"«· D ·n 10 ·n ·n 7) ,, Magnesia ·n ·n T) ·n 15 7) 5 ,, Kohlensäure . . . . ·n TI T) 71 ·n 5 ,, Schwefelsäure .

.

.

n 7) 7) ·n n 6 ,, Schwefel ·n 7) 71 n n 15 Alkalien ' .

n n 7) ·n 7) ,, KohlenstoflFund WasserK) ·n 7) 7) Stoff in Kohlp, ti 25 5 Eine Bestimmung des Gehalts an Stickstoö" in Kohle . . ·n gesamten Gehalts an Schwefel in ·n 7) T) Kohl« . . . .

. . .

. .

. .

. . T) 6 Eine Bestimmung des unverbrennlichen Schwefels in Kohle ·n 10 t\ n verbrennlichen Schwefels in Kohle . n 10 T) Aschengehalts i n Kohle . . . . n 7 ·n ·n 7) 6 n ·n n 7) Pyrits in Schiefer Ceroßnt

Eine Bestimmung des Gehalts a n Kieselsäure ,, Thonerde T) TI 7) n

. . . .

2. Bei M e t a l l e n .

Eine Bestimmung des Gehalts a n Kohlenstoff ·n ·n n ·n ·n ·n n

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71 71

. . . .

Silicium ,, Schwefel ^ Phosphor in Eisen . .

n

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_ ^ ,, _ ,, ,, ,,

,,

in Legierungen

Aluminium . . . .

Kuufer Antimon und Bismut .

Zinn und Antimon . .

Zink Zinn Antimon Blei

Fr. 15

10 8 12 15 8 15 10 12 V) n 25 n 25 ft 15 10 Yl n 10 10 ·n ·n n ·n ·n ·n ·n

37

Vorstehendes Reglement tritt am 1. Januar 1896 in Kraft und ersetzt dasjenige vom 7. Dezember 1891 (a. Bundesbl. 1892, I, 473).

Z ü r i c h , den 28. Oktober 1895.

Im Hamen des Schweiz. Schulrates, Der Präsident: H. Bleuler.

Der Sekretär: 0. Baumann.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bundesbeschluß betreffend das Betriebsbudget der Alkoholverwaltung pro 1896. (Vom 20.

Dezember 1895.)

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1896

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

01

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

02.01.1896

Date Data Seite

8-37

Page Pagina Ref. No

10 017 293

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