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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend den Bau einer neuen Kaserne in Brugg.

(Vom 13. März 1896.)

Tit.

Am 15. November des abgelaufenen Jahres hatten wir die Ehre, Ihnen eine Botschaft zu unterbreiten, zum Zwecke, die Gewährung eines Kredites im Gesamtbetrag von Fr. 460,000 zu erwirken, behufs Erstellung einer neuen Kaserne in Brugg, zur Unterbringung von 300 Mann.

Nach Prüfung der Vorlage durch die hierzu bestellten Kommissionen der beiden Räte, haben diese den Wunsch an den Bundesrat gerichtet, es möchte derselbe ein Projekt für den Bau einer zu 400 Mann berechneten Kaserne ausarbeiten lassen und nebst dem daherigen Kostenvoranschlag vorlegen.

Wir haben diesem Wunsche gern ensprochen und beehren uns, Ihnen in der Beilage das Ergebnis der neuen Erhebungen zu unterbreiten. Dabei schicken wir die ausdrückliche Erklärung voraus, daß der Waffenplatz Brugg, auch wenn daselbst eine Kaserne für 400 Mann gebaut wird, nicht auf Kosten anderer Waffenplätze berücksichtigt werden soll.

Der Bau, wie er nunmehr projektiert ist, soll einzig und allein nur den nötigen Raum bieten für die Unterbringung derjenigen Unterrichtskurse des Genies, welche auch bis jetzt in Brugg abgehalten werden mußten und der Natur der Sache nach dort abgehalten werden müssen.

Bundesblatt. 48. Jahrg. Bd. II.

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Sodann bemerken wir, daß wir der Vollständigkeit halber gleichzeitig die Anlage einer zweckentsprechenden Kanalisierung, die Einfriedigung des gesamten Kasernenareals, sowie den Umbau einer auf diesem letzteren gelegenen Besitzung zu Stallungen haben prüfen und devisieren lassen.

Daß die Anlage einer, wenn auch räumlich immerhin beschränkten Stallung in der Nähe einer Kaserne ein Bedürfnis ist, bedarf wohl kaum einer nähern Erörterung. In den Pionierrekrutenschulen stehen jeweilen gegen 20 Pferde im Dienst, für deren Unterbringung in Kasernenstallungen zu sorgen notwendig ist.

Im übrigen sprechen für den Bau einer neuen Kaserne in Brugg zur Stunde noch die nämlichen Gründe, wie wir sie in unserer eingangs erwähnten Botschaft vom 15. November 1895 auseinander zu setzen die Ehre hatten, weshalb wir uns hier darauf beschränken, in dieser Beziehung auf das genannte Aktenstück hinzuweisen. Dagegen haben wir Ihnen zur Kenntnis zu bringen, daß die Gemeinde Brugg inzwischen die weitern Verpflichtungen auf sich genommen hat: a. das ,,Ländi-Gäßleina, welches direkt vom Kasernenplatz zum Parkplatz an die Aare hinunterführt, auf ihre Kosten auf 4 m. zu erweitern, und b. die Liegenschaft Dolde-Schaffner jederzeit der Eidgenossenschaft zum Kaufpreis von höchstens Fr. 40,000 abzutreten.

Endlich sei an dieser Stelle noch bemerkt, daß das von der Gemeinde /Algesicherte Reservoirwasser gesundes Trinkwasser ist.

Nachdem von unserer Baudirektion ausgearbeiteten neuen Projekt und dem diesbezüglichen Kostenvoranschlag würden sich die< Ausgaben für den Bau einer Kaserne, zu 400 Mann berechnet, mit den hierzu notwendigen Nebenanlagen belaufen, wie folgt : Bau der Kaserne Fr. 450,000 Kanalisierung und Einfriedigung des Kasernenareals ,, 18,000 Umbau der Dolde-Schaffner Besitzung zu Stallungen ,, 13,000 Fr. 481,000 Hierzu kommen noch für Anschaffung von Mobiliar, zu Fr. 200 per Mann berechnet, 400 X 200 . .

Somit käme der Neubau für 400 Mann, inklusive Mobiliar, zu stehen auf

,,

80,000

Fr. 561,000

Das Ihnen am 15. November 1895 vorgelegte Bauprojekt für eine Kaserne zu 300 Betten, -- 'ohne Kanalisierung, Einfriedigung des Kasernenareals und Umbau zu Stallungen --, sah eine Ausgabe vor von Fr. 460,000, so daß sich eine Mehrausgabe von Fr. 101,000 ergiebt.

275 Von dieser Summe müssen aber immerhin die beiden Posten von Fr. 18,000 und Fr. 13,000 abgezogen werden, da die Ausgaben für Kanalisierung, Einfriedigung und Umbau zu Stauungen früher oder später bei der Verwirklichung des ersten Projektes auch hinzugekommen wären.

Die e f f e k t i v e Mehrausgabe gegenüber dem Ihnen am 15. November 1895 vorgelegten Bauprojekt beläuft sich somit thatsächlich nur auf Fr. 70,000.

Gestützt auf die obigen Auseinandersetzungen empfehlen wir Ihnen die Annahme des uachfolgenden Bundesbeschlusses.

Genehmigen Sie, Tit., die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

B e r n , den 13. März 1896.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident: A. Lachenal.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Ringier.

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(Entwurf.)

Bundesbeschluß betreffend

den Bau einer neuen Kaserne in Brugg.

Die B u n d e s v e r s a m m l u n g der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrates vom 13. März 1896, beschließt: Art. 1. Der Bundesrat wird ermächtigt, in Brugg eine neue Kaserne zu bauen, und es wird ihm zu diesem Behuf ein Kredit im Betrage von Fr. 561,000 bewilligt.

Art. 2. Dieser Beschluß wird dringlich erklärt und tritt sofort in Kraft.

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend den Bau einer neuen Kaserne in Brugg. (Vom 13. März 1896.)

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1896

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18.03.1896

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