825

# S T #

Konkurrenz- und Stellen-Ausschreibungen, sowie

Inserate und litterarische Anzeigen.

Lieferung von Eisenbalken.

Über die Lieferung der Eisenträger für das Terrassen- und Kellergeschoß des Bundeshauses Mittelbau wird hiermit Konkurrenz eröffnet.

Vorausmaße und Bedingungen sind im Bureau der Bauleitung, Bärenplatz Nr. 35, zur Einsicht aufgelegt.

Übernahmsofferten sind der unterzeichneten Verwaltung verschlossen unter der Aufschrift: ,,Angebot für Bundeshaus Mittelbau" bis und mit dem 19. April nächsthin franko einzureichen.

B e r n , den 8. April 1896.

Die Direktion der eidg. Bauten.

Ausschreibung von Malerarbeiten.

Über die Anstricharbeiten für die Eisenträger zum Bundeshaus Mittelbau wird hiermit Konkurrenz eröffnet.

Vorausmaße und Bedingungen sind im Bureau der Bauleitung, Bärenplatz 35, zur Einsicht aufgelegt.

Übernahmsofferten sind der unterzeichneten "Verwaltung verschlossen unter der Aufschrift: ,,Angebot für Bundeshaus Mittelbau" bis und mit dem 19. April nächsthin franko einzureichen.

B e r n , den 10. April 1896.

Die Direktion der eidg. Bauten.

826

Stellen-Ausschreibung.

Infolge Demission der bisherigen Inhaber sind auf der handelsstatistischen Abteilung der Oberzolldirektion zwei Kanzlistensteilen neu zu besetzen.

Haupterfordernis: rasches und sicheres Rechnen.

Schriftliche Anmeldungen in zwei schweizerischen Landessprachen sind bis zum 30. April 1896 an die unterzeichnete Stelle zu richten.

B e r n , den 13. April 1896.

Schweiz. Oberzolldirektion.

Stellen-Ausschreibung.

Die im Laufe dieses Jahres in Erledigung kommenden oder allfällig neu zu kreierenden Gehlllfenstellen bei der eidgenössischen Zollverwaltung werden hiermit nach bisheriger Übung zur freien Bewerbung ausgeschrieben.

Verlangt wird tüchtige allgemeine Bildung, geläufige schöne Handschrift, Gewandtheit im Rechnen, Kenntnis mindestens zweier schweizerischer Landessprachen, handlungsfähiges Alter, körperliche Tauglichkeit und guter Leumund.

Den Vorzug erhalten solche Bewerber, welche höhere Mittelschulen (Gymnasien, Industrieschulen etc.) absolviert haben, oder deren bisherige Bethätigqng auf merkantilen Gebieten sie für den Zolldienst als besonders geeignet erscheinen läßt.

Jeder Bewerber hat seine Anmeldung in wenigstens zwei Sprachen abgefaßt einzureichen und auf Verlangen der Verwaltung eine Prüfung za bestehen, um sich über den geforderten Bildungsgrad auszuweisen.

Die Besetzung vakant gewordener Gehülfenstellen erfolgt vorerst probeweise auf 6 Monate mit ffr. 125 monatlicher Besoldung. Nach Absolvierung der Probezeit kann definitive Wahl durch deu Bundesrat erfolgen, vorausgesetzt, daß Leistungen und Verhalten in jeder Hinsicht befriedigt haben, und daß nicht sonstige Gründe der Wahl entgegenstehen. Die Verwaltung behält sich jedoch ausdrücklich vor, probeweise angestellte Bewerber während oder nach Ablauf der Probezeit zu entlassen, wenn aus irgend einem Grunde die Eignung für den Zolldienst als nicht vorhanden erachtet wird.

Der für definitive Gehülfenstellen ausgesetzte Jahresgehalt beträgt Fr. 1800 bis Fr. 3000 (gesetzliches Maximum).

Anmeldungen von Schweizerbürgern in Betrleit der nötigen Fähigkeitsausweise, eines Leumunds- und eines ärztlichen Gesundheitszeugnisses werden bis 80. April nächsthin von der unterzeichneten Stelle entgegengenommen.

B e r n , den 1. April 1896.

Schweiz. Oberzolldirektion.

827

Stelle-Ausschreibung.

Im eidgenössischen Grenzwachtcorps ist die Stelle eines Chefs der Grenzwache des III. Zollgebiets (Grenze der Cantone öt. Gallen und Graubünden, ohne Misox) zu besetzen. Jahresbesoldung Fr. 2500--3600, nebst Reiseentschädigung, welche bei der Wahl festgesetzt wird.

Die Bewerber müssen schweizerische Offiziere sein und haben sich über Kenntnis der deutschen und italienischen Sprache auszuweisen.

Anmeldungen in den genannten beiden Sprachen abgefaßt und begleitet von Ausweisen über bisherige Thätigkeit werden bis zum 25. April von der Zolldirektion in Chur entgegengenommen.

B e r n , den 13. April 1896.

Schweiz; Oberzolldirektion.

Ausschreibung von erledigten Stellen.

Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche s c h r i f t l i c h und portof r e i zu geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein; ferner wird von ihnen gefordert, daß sie ihren N a m e n , und außer dem Wohnorte auch den H e i m a t o r t , sowie das G e b u r t s j a h r deutlich angehen.

Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe bei der Ernennung festgesetzt. Nähere Auskunft erteilt die für die Empfangoahme der Anmeldungen bezeichnete Amtsstelle.

1) Kondukteur für den Postkreis Genf. Anmeldung bis zum 28. April 1896 bei der Kreispostdirektion in Genf.

2) Bureaudiener heim Hauptpostbureau Basel. Anmeldung bis zum 28. April 1896 bei der Kreispostdirektion in Basel.

3) Briefträger in Beiden (Luzern).

Anmeldung bis zum 28, April -1896 bei der Kreispostdirektion 4) Briefträger und Bureaudiener in Luzern.

in Schwvz.

5) Zwei Postcommis in Zürich 6 (Außersihl). Anmeldung bis zum 28. April 1896 bei der Kreispostdirektion in Zürich.

6) Unterbureauchef beim Postbureau Anmeldung bis zum 28. April fiorschach.

1896 bei der Kreispostdirektion in St.* Gallen.

7) Postcommis in Rorschach.

8) Telegraphist in Brassns (Waadt). Jahresgehalt Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 25. April 1896 bei der TelegraphenInspektion in Lausanne.

828 9) Tclegraphigt in Reichenau (Graubünden). Jahresgehalt Fr. 200, nebst Depeschenprovision. ' Anmeldung bis zum 25. April 1896 bei der Telegrapheninspektion in Chnr.

10) Ausläufer auf dem Telegraphenbureau Davos-Platz. Jahresgehalt Fr. 960.

Anmeldung bis zum 25. April 1896 beim Telegraphenburean Davos-Platz.

1) Postcommis in Genf. Anmeldung bis zum 21. April 1896 bei der Kreis postdirektion in Genf.

2) Posthalter in Posieux (Freiburg). Anmeldung bis zum 21. April 1896 bei der Kreispostdirektion in Lausanne.

Anmeldung bis zum 21. April 3) Briefträger in Tägertschi (Bern).

1896 bei der Kreispostdirektion in 4) Postcommis in Bern.

Bern.

5) Postcptnmis in Biel. Anmeldung bis zum 21. April 1896 bei der Kreispostdirektion in Neuenburg.

Anmeldung bis zum 21. April 6) Posthalter in Bubendorf (Baselland).

1896 bei der Kreispostdirektion in 7) Briefträger in Muttenz (Baselland). Basel.

8) Posthalter in Baden-Oberstadt. Anmeldung bis zum 21. April 1896 bei der Kreispostdirektion in Aarau.

9) Postcommis in Zürich.

Anmeldung bis znm 21. April 1896 bei der Kreispostdirektion in 10) Posthalter und Briefträger in Zürich.

Hedingen (Zürich).

11) Posthalter und Briefträger in Eeichenau (Graubänden). Anmeldung bis zum 21. April 1896 bei der Kreispostdirektion in Chur..

12) Telegraphist in Bubendorf (Baselland). Jahresgehalt Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 18. April 1896 bei der Telegrapheninspektion in Ölten.

13) Telegrap,hist in Winterthur. Jahresgehalt gemäß Bundesgesetz vom 2. August 1873. Anmeldung bis zum 18. April 1896 bei der Telegrapheninspektion in Zürich.

14) Zwei Telephongehülfen in Zürich. Anmeldung bis zum 18. April 1896 beim Telephonchef in Zürich.

15) Telegraphist in Wyla (Zürich). Jahresgehalt Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 18. April 1896 hei der Telegraphenluspektion in Zürich.

Publikationsorgan für das

Transport- und Tarifwesen der

Eisenbahnen und DampfschiMnternehmungen auf dem

Gebiete der Schweiz. Eidgenossenschaft.

Herausgegaben vom Schweiz. Eiaenbahndepartement.

Beilage zum Schweiz. Bundesblatt. -- Preis bei Separatabonnement Fr. 1.

X» 16.

Bern, den 45. April Ì896.

I. Allgemeines.

213. (16/9«1 Umrechnung der österreichischen Gulden- in Frankenwährung.

Laut Mitteilung der Verwaltung der Vereinigten Schweizerbahnen ist das Wertverhällnis der österreichischen Guldenwährung zur Frankenwährung für die österreichisch-schweizerischen Grenzstationen vom 7. April 1896 an bis anf weiteres festgesetzt worden zn : l fl. österr. W. = 2,0863 Pranken.

III,

Personen- und Gepäokverkehr.

A. Schweizerischer Verkehr.

16

244. ( /9e) -Interner Personen-, Gepäck- und Expreß guttarif der Thunerseebahn.

Neuaufgabe.

Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung unter Nr. 67 (6/96) dieses Organs bringen wir zur Kenntnis, daß mit 1. Mai 1896 ein neuer erhöhter Personen-, Gepäck- und Expreßguttarif für den internen Verkehr der Thnnerseebahn in Kraft tritt, wodurch derjenige vom 1. Juni 1893, d. h. vom Tage* der Betriebseröffnung, aufgehoben und ersetzt wird.

Bern, den 13. April 1896.

Direktion der Jura-Simplon-Bnhn.

115

245. (l8/96) Interner Personen-, Gepäck- und Expreßguttarif des Thuner- und Brienzersees. Neuausgabe.

Bezugnehmend auf unsere Bekanntmachung unter Nr. 68 (6/96) des Publikationsorgans bringen wir zur Kenntnis, daß auf 1. Mai 1896 ein neuer erhöhter Personen-, Gepäck- und Expreßgnttarif für unsern internen Verkehr in Kraft tritt, wodurch der entsprechende Tarif vom 1. Juni 1893 aufgehoben und ersetzt wird.

Interlaken, den 13. April 1896.

Direktion der Dampfschiffgesellschaft Thnner- und Brienzersee.

(16/»e) Tarif für Sonn- und Festtagsbillete im internen Verkehr der G B, vom 15. Juni 4894. Nachtrag L Zu obgenanntem Tarif tritt am 1. Mai 1896 ein Nachtrag I in Kraft, welcher von diesem Tage an bei unseren Stationen eingesehen werden kann.

Lueern, den 13. April 1896.

Direktion der ttotthardbahn.

246.

247. (Ì6/»e) Personen- und Gepäcktarif N 0 B und Bötebergbahn -- J S, B R B und V Z B, vom i. Mai 1892. Provisorischer Nachtrag IV.

Zu obgenanntem Personentarif tritt mit 15. April 1896 ein provisorischer Nachtrag IV in Kraft, enthaltend neue Personentaxen für den Verkehr zwischen Lausanne und Genf einerseits nnd Stationen der N 0 B nnd Bötzherghahn anderseits.

Zürich, den 10. April 1896.

Direktion der Schweiz. Hördostbahn.

2e8. (16/9e) Provisorischer Personentarif 8 C B und AS B -- Genf.

Am 1. Mai 1896 tritt obiger Tarif ita Kraft, enthaltend Taxen einfacher .Fahrt und Hin- und Rückfahrt ab sämtlichen Stationen der S C B nnd A S B, inkl, ßremgarten, wodurch die bisherigen Taxen im Verkehr mit Genf aufgehoben nnd ersetzt werden. In II. nnd III. Klasse retonr tritt eine Er, mäßignng der Taxen ein gegenüber den bisherigen.

Basel, den 14. April 1896.

Direktorium der Schweiz. Centralbahn.

116

24:9. (16/9«) Tarif für die direkte Personen- und Gepäckbeförderung im Verkehr BOB -- J S, Brünig, J N, S C B, N 0 B, E B, B B, T S B, Vierwaldstätter-, Thuner- und Brienzersee.

Neuausgabe.

Am 1. Mai 1896 tritt ein neuer Tarif für die direkte Personen- und Gepäckbeförderung im Verkehr B 0 B -- J S, Briinig, J N, S C B, N 0 B, E B, B B, T S B, Vierwaldstättersee und Thnner- und Brienzersee in Kraft, unter Aufhebung des gleichnamigen Tarifs vom 1. Juni 1893. Der Personenund Gepäcktarif S P B -- Schweiz, gültig vom Tage der Betriehseröffnnng beziehungsweise vom 14. Juni 1893, ist mit obiger Nenansgabe vereinigt.

Interlaken, den 14. April 1896.

Direktion der Berner Oberlandbahnen.

(16/96) Verzeichnis der kombinierbaren Rundreisebittete für Strecken der schweigerischen Transportanstalten, vom i. Mai '1895. Neuausgabe.

Mit 1. Mai 189ri tritt eine Nenausgabe des Verzeichnisses der schweizerischen kombinierbaren Bundreisebillete in Kraft.

Exemplare derselben können bei den Billetansgabestellen bezogen werden.

Zürich, den 12. April 1896.

Namens der beteiligten Verwaltungen: Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

250.

B. Verkehr mit dem Auslande.

261.

16

( /96) Personen- und Gepäcktarif badische Bahn -- N 0 B, Bötebergbahn und Südostbahn, vom i. Juli 4882.

Nachtrag IV.

Mit 1. Mai 1896 tritt zu obigem Tarif ein Nachtrag IV in Kraft, Taxänderungen und Ergänzungen enthaltend.

Zürich, den 11. April 1896.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

262. (16/96) Tarif für die Beförderung von Personen. Reisegepäck, Leichen, Fahreeugen und lebenden Tieren auf dem Bodensee, vom i. August Ì890. Aenderungen.

Mit 1. Mai 1896 wird die Bodenseelandungsstelle Sipplingen aufgehoben, and es treten deshalb auf diesen Zeitpunkt sämtliche Distanzen uno Taxen für den Verkehr mit Sipplingen, welche im obengenannten Tarife und dessen Nachträgen enthalten sind, außer Kraft.

Zürich, den 10. April 1896.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

117

(16/9e) Personen- und Gepäcktarif Basel S C B -- mitteldeutscher Verband, vom i. Juni 1890. Neuausgabe.

Am 1. Mai 1896 tritt ein neuer Tarif für Personen- und Gepäckbeförderung im Verkehr von Basel S C B nach Berlin, Braunschweig, Eisenach, Erfurt, Halle a/S., Leipzig, .Magdeburg und Dresden in Kraft, wodurch der oben genannte bisherige Tarif aufgehoben und ersetzt wird.

Basel, den 11. April 1896.

Direktorium der Schweiz. Central bahn.

263.

254. ( 16 /9e) Specialtarif nebst Anhang für die Beförderung von englischen Gesellschaften über D.elle, Petit-Croix und Luxemburg.

Für die Beförderung englischer Gesellschaften von London nach der Schweiz über Delle, Petit-Croix und Luxemburg tritt am 1. 'Mai 1896 ein besonderer Tarif nebst Anhang in Kraft, enthaltend ermäßigte Taxen.

Bern, den 14. April 1896.

Direktion der Jnra-Slmplon-Hahn.

0. Verkehr ausländischer Bahnen auf Schweizergebiet.

255. (16/9e) Mitteldeutscher Personentarif. Neuausgabe.

Mit Gültigkeit vom 1. Mai 1896 ist ein neuer Tarif nebst Dienstanweisung erschienen; der Tarif selbst besteht ans zwei Heften, von denen das eine die Bestimmungen, das andere die Preistafeln enthält; zu den Preistafeln wird gleichzeitig ein Ergänzungsblatt ausgegeben.

In diesen Tarif ist der Verkehr mit den Stationen Hanau, Hersfeld und Offenbach aus dem rheinischen Tarif übernommen worden, in welch letzterem die bezüglichen Taxen daher auf 1. Mai 1896 zu streichen sind.

Karlsruhe, den 7. April 1896.

Ueueraldirektiou der grossherzoglich badischen Staatseisenbahnen.

256. ( 16 /96) Personenverkehr zwischen Stationen der Eisenbahnen in Elsaß-Lothringen einerseits und solchen des EisenbahndireMionsbezirkes St. Johann-S aar brücken.

Infolge der Einlegung von Schnellzügen auf der Strecke SaarbrückenTrier-Eifelbahn-Köln kommen vom 1. Mai 1896 ab zwischen Luxemburg und einer Anzahl Stationen der Keichseisenbahnen in Elsaß-Lothringen einerseits und Stationen des Eisenbahndirektionsbezirks St. Johann-Saarbrücken anderseits direkte, für alle Züge gültige Fahrkarten zur Verausgabung.

"Weitere Auskunft erteilen die beteiligten Stationen.

Straßburg, den 4. April 1896. · Namens der beteiligten Verwaltungen: General direktion der Eisenbahnen in Elsass-Lothringeu.

118

IV, Güterverkehr, A. Schweizerischer Verkehr.

16

257. ( /»e) Tarif für den internen Güterverkehr der Nordostbahn.

Neuausgabe.

Unter Bezugnahme anf unsere Bekanntmachung unter Nr. 249 des Publikationsorgans Nr. 16 vom 17. April 1895 bringen wir zur Kenntnis, daß der neue Tarif für den internen Güterverkehr der Schweiz. Nordostbahn non mit 1. Mai 1896 in Kraft tritt. Neben vielfachen Taxermäßiguneen bringt der iiene Tarif für einzelne Stationsrelationen auch kleine Taxerhöhungen.

Im weitern enthält derselbe für eine größere Zahl von Stationsverbindungen Ausnahmetarife für frisches Obst und für Bau- und Nutzholz. Soweit dies der Fall ist, verlieren die Taxen der Specialtarifklassen II» und I1Z>, bezw.

lila nnd III6 des allgemeinen Tarifes für die genannten Artikel ihre Gültigkeit.

Durch den neuen Tarif werden aufgehoben und ersetzt: a, der Gütertarif für den internen Verkehr der Schweiz. Nordostbahn, vom 1. Dezember 1887, nebst den Nachträgen I--XII; 6. der Tarif für den Güterverkehr der Stationen der rechtsufrigen Zürichseebahn unter sich und mit den Stationen der N 0 B. vom 1. Oktober 1894; c. der Interimstarif für den Güterverkehr der Stationen der Linie Etzweilen-Schaffhausen unter sich und mit den übrigen Stationen der Nordostbahn, vom 2. April 1895.

Exemplare des neuen Tarifes können vom 21. April an bei unsern Stationen oder beim Tarifbnreau bezogen werden.

Zürich, den 12. April 1896.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

258. ( 16 /9e) Interner Gütertarif der Schweizerischen vom i. Januar J891. Neuausgabe.

CentralbaJm,

Mit 1. Mai 1896 tritt eine Neuauflage des obgenannten Gütertarifes in Kraft.

Exemplare derselben können bei unsern Stationen, sowie beim kommerziellen Bureau bezogen werden.

Basel, den 13. April 1396.

Direktoriuni der Schweiz. Centrnlbnlin.

259. (16/96) Interner Gütertarif J S, B R und R V T, vom 'L Juni ·1891. Neuausgabe des Nachtrages II.

Am 1. Mai 1896 tritt zum internen Gütertarif der J S, B R und R V T, vom 1. Juni 1891, eine Neuausgabe des Nachtrages II in Kraft, wodurch der bisherige Nachtrag II, vom 15. Dezember 1891, aufgehoben und ersetzt wird.

119

Der neue Nachtrag, welcher bei unserm kommerziellen Dienste direkt oder durch Vermittlnng der Stationen bezogen werden kann, enthält den im Taxschema abgeänderten § 7 zum Ausnahmetarif Nr. 25 für Steine.

Bern, den 10. April 1896.

Direktion der Jnra-Simplon-Bahn.

260. ( 16 /9e) Neue Gütertarife für den Verkehr mit der Thunerseebahn und der Bödelibahn.

Am 1. Mai 1896 treten folgende neue Tarife in Kraft: 1. Tarif für die Beförderung von Gütern im internen Verkehr der Thunerseebahn ; 2. Tarif für den direkten Güterverkehr zwischen den Stationen der ßödelibahn einerseits und denjenigen der Thunerseebahn anderseits; 3. Tarif für den direkten Güterverkehr zwischen den Stationen der J S B, B R und R V T einerseits und denjenigen der T S B und Bödelibahn anderseits (Heft III).

Bern, den 10. April 1896.

Direktion der Jnra-Simplon-Bahn.

261.

(/"M Gütertarif T S B und Bödelibahn -- S C B, A SB und Bremgarten, STB, E B, L H B, II WB und J N, vom Ì5. Juni 1893.

Neuausgabe.

Am 1. Mai 1896 tritt eine Neuausgabe des vom 15. Juni 1893 an gültigen Gütertarif8 T S B und Bödelibahn -- S C B etc. in Kraft, wodurch die Ausgabe vom 15. Juni 1893 aufgehoben und ersetzt wird.

Der neue Tarif, welcher hei unserm kommerziellen Dienste direkt oder durch Vermittlung der Stationen zum Preise von 50 Cts. per Exemplar bezogen werden kann, enthält neue Distanzen und Taxen.

Bern, den 14. April 1896.

Direktion der Jnra-SImplon-Bahn.

Rückvergütungen i

262.

16

(_ /9e) Ansnahmetaxen für den Transport von Sand, Kies und Backsteinen von Geneveys-sur-Coffrane nach den übrigen Stationen der Neuenburger Jurabahn.

Vom heutigen Tage an wird für die obhezeichneten Transporte in Wagenladungen von 10 000 kg. ein Ausnahmefraehtsatz von 3,5 Cts. pro Tonne und Tarifkilometer nebst der reglementarischen Expeditionsgebühr, gegen Vorweisung der Originalfrachthriefe, auf dem Rückerstattnngswege gewährt.

Neueriburg, den 11. April 1896.

Direktion der Nenenbnrger Jurabahn.

120

B. Verkehr mit dem Auslande.

l6

263. ( /9e) Teil III, Heft 3, der bayerisch-schweizerischen Gütertarife, enthaltend Ausnahmefrachtsätme für Getreide, Hülsenfrüchte, Malz und Oelsaaten in Wagenladungen von 10 000 hg.

im Verkehr mit Stationen der S C B, E B und J S B.

Mit Bezug auf die Bekanntmachung 206 im Publikationsorgan Nr. 13, vom 25. März 1896, bringen wir zur Kenntnis, daß, unter Aufhebung des Ausnahmetarifes Nr. 5 für Getreide ete. Bayern -- Schweiz, vom 10. September 1885 (Taxen für den Verkehr mit S C B und weiter), auf 1. Mai 1896 das obengenaunte neue Tarifheft in Kraft tritt.

Exemplare desselben können direkt oder durch Vermittlung der Stationen bei den beteiligten Verwaltungen bezogen werden.

Zürich, den 12. April 1896.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

264.

( 16 /9e) Anhänge zum Ausnahmetarif Nr. 6 für Getreide etc.

ab Romanshorn und Rorschach, vom i. August 1895.

Nachträge I.

Mit 1. Mai 1896 tritt zu obigen Anhängen je ein Nachtrag I in Kraft, enthaltend etwas erhöhte Taxen für die Stationen der Thunerseebahn und Bödelibahn, sowie Taxändernngen für eine Anzahl diesseitiger Stationen.

Zürich, den 11. April 1896.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

265. (16/9e) Teil II, Heft HF, der südwestdeutsch-schweizerischen Gütertarife.

Neuausgabe.

Mit 1. Alai 1896 tritt im südwestdentsch-sclrweizerischen Verkehr ein neues Heft II F in Kraft, enthaltend Taxen zwischen den Stationen der kgl. Eisenbahndirektion St. Johann-Saarbrücken einerseits und solchen der N OB, V SB und T TB anderseits.

Hierdurch werden die seitherigen Hefte IIF und III F vom 1. August 1885 aufgehoben und ersetzt. Indessen bleiben die in diesen Heften enthaltenen Taxen für Kngerbrücke und Cali bis auf weiteres als Frachtsätze des norddeutsch-schweizerischen Güterverkehrs in Gültigkeit.

Das neue Tarifheft kann vom 25. April an bei unsern Güterexpeditionen, sowie bei unserem Gütertarifbnreau bezogen werden.

Zürich, den 11. April 1896.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

121

266. (16/98) Norddeutsch-schweizerischer Eisenbahnverband, Teil Jl, . Heft i, zweite Abteilung. Nachtrag 4.

Obiger Nachtrag tritt auf 1. Mai 1896 in Kraft. Derselbe enthält Änderungen und Ergänzungen des Hanpttarifes.

Basel, den 13. April 1896.

Direktorium der Schweiz. Centralbahn.

267. (16/96) Gütertarif Basel und Schaffhausen -- Sachsen vom 40. April 1891. Aufhebung von Taxen.

Mit 15. Jnli 1896 werden sämtliche Taxen des Ausnahmetarifes Nr. 5 für baumwollene Garne, rohe, im Nachtrag I zum obigen Tarif, gültig vom 1. Januar 1893 an, ohne Ersatz aufgehoben.

Zürich, den 10. April 1896.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

( 16 /9ö) Ausnahmetarif Nr. 6 für Getreide. Anhang für Chiasso transit und Pino transit, vom i. Januar Ì896.

Nachtrag 1.

Am 1. Mai 1896 tritt zum obigen Anhang ein Nachtrag l in Kraft, der n. a. geänderte Taxen für die Bödelibahn und Thunerseebahn enthält.

Exemplare desselben können hei unserem kommerziellen Bureau oder durch diesseitige Stationen gratis bezogen werden.

Luzern, den 13. April 1896.

Direktion der Gotthardbahn.

268.

(16/98) Saarkohlentarif Nr. -12, vom i. Mai 1895. Nachtrag I.

Mit 1. Mai 1896 tritt zum Saarkohlentarif Nr. 12, vom 1. Mai 1895, ein Nachtrag I in Kraft, enthaltend Taxermäßigungen für die Stationen Dießenhofen, Frauenfeld, Islikon, Müllheim-Wigoltingen und Uznach, Änderungen in dea Leitungsangaben und einen Kilometerzeiger. Derselbe kann vom 20. April 1896 an bei unsern Güterexpeditionen unentgeltlich bezogen werden.

Zürich, den 10. April 1896.

Direktion der Schweiz. Nordostbabn.

269.

( I6 /9a) Teil II, Heft 2b, der belgisch-Basler Gütertarife, vom 1. Januar 1895.

Ergänzung.

Mit sofortiger Gültigkeit wird die Station Einehe der belgischen Staatsbahnen in den im ohgenannten Taritheft enthaltenen Ausnahmetarif Nr. 7, Abteilung II 6, mit einer Taxe von Fr. 25. 34 per Tonne für den Transport von Fensterglas in Wagenladungen von 10000 kg. aufgenommen.

Bern, den 14. April 1896.

Direktion der Jnra-Simplon-Bahn.

270.

122

271. (16/96) Gütertarif DeUe transit -- N 0 B, V S B, T T B, Sihlthalbahn und S 0 B, vom i. Mai 4894. Nachtrag I.

Am 1. Mai 1896 tritt zum obgenannten Gütertarif der Nachtrag I (Neuauflage) in Kraft, wodurch die Nachträge I und II vom 1. Dezember 1894 bezw. 1. Mai 1895 aufgehoben und ersetzt werden.

Dieser Nachtrag enthält in der Hauptsache geänderte Taxen.

Der Verkaufspreis per Exemplar beträgt 40 Cts.

Bern, den 7. April 1896.

Direktion der Jura-Simplon-Bahn.

272. C16/9e) Gütertarif Dette transit -- Central- und Westschweiß, ·vom i. August i89i, Nachtrag IV.

Am 1. Mai 1896 tritt zum obgenannten Gütertarif der Nachtrag IV in Kraft, enthaltend Taxen für die Stationen Lenzbnrg Stadt und Niederlenz der Schweiz. Seethalbahn und geänderte Taxen für die Stationen der Thunerseebahn und Bödelibahn.

Bern, den 7. April 1896.

Direktion der Jura-Simplon-Bahn.

273. (16/9e) Gütertarif Genf transit, Verrières transit, Bouveret transit, Vallorbes transit und Lode transit -- Central- und Westschweig, vom 1. September 4891. Nachtrag V.

Zum obgenanaten Gütertarif tritt am 1. Mai 1896 der Nachtrag V in Kraft.

Derselbe enthält u. a. Taxen für die Stationen Lenz bürg Stadt und Niederlenz der Schweiz. Seethalbahn und geänderte Taxen für die Stationen der Thunerseebahn nnd Bödelibahn.

Der Verkaufspreis per Exemplar beträgt 20 Cts.

Bern, den 7. April 1896.

Direktion der Jura-Slinplon-Bahn.

27e. C16/9e) Ausnahmetarif für Steinkohlen, CoaTcs, Agglomérés und Anthracit ab Delle transit nach der Central- und Westschweie, vom i. Mars 4887. Neuauflage.

Eine Neuauflage des obenerwähnten Tarifes tritt am 1. Mai 1896 ic Kraft, wodurch die Ausgabe vom 1. März 1887 samt Nachträgen aufgehobem und ersetzt wird.

Der Verkaufspreis beträgt 20 Cts. per Exemplar.

Bern, den 7. April 1896.

Direktion der Jura-Simplon-Bahn.

123

-275. (16/96) Tarif commun spécial d'exportation (P. V.) Nr. 485 Pompéy -- J 8, S C B, E B, N 0 B und V S B, via DeUe, vom i. März Ì888. Ergänzung.

Mit Gültigkeit vom 1. Mai 1896 an wird der obgenaniite Tarif wie folgt ergänzt : Von Pompey nach Rorschaoh Fr. 23. 34 per Tonne.

Von Pompey nach St. Fiden ,, 24. 94 per Tonne.

Bern, den 14. April 1896.

Direktion der Jura-Siinplon-Bahn.

276. ( l6 /96j Reexpeditionstarife Nr. i und 3 Délie-transit und Basel S C B transit -- Genf loco und transit für belgische und holländische Güter, vom i. Marsi '1881. Verlängerung der Gültigkeit.

Die obgenannten mit unserer Bekanntmachung Nr. 55 im Publikationsorgan Nr. 5 vom 29. Januar 1896 gekündigten Tarife bleiben noch bis 31. Mai 1896 in Kraft.

Bern, den 11. April 1896.

Direktion der Jura-Simploii-Balin.

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277. ( l6 /9e) Anhang zum Ausnahmelarif Nr. 6 für Getreide etc.

ab Bouveret transit, Vallorbes transit, Genf loco und transit, Verrières transit, Lode transit und Delle transit, vom i. Dezember Ì895. Nachtrag I.

Am 1. Mai 1896 tritt zum obgenannten Anhang der Nachtrag I in Kraft.

Derselbe enthält geänderte Taxen für die Stationen der Thunerseebahn und Bödelibahn.

Bern, den 7. April 1896.

Direktion der Jnra-Siiuplon>Bahn.

Ausnahmetaxen.

l6

278. ( /9e) Ausnahmetaxen für verschiedene Güter im Verkehr Delle transit und Basel transit (Belgien) -- Westschweis.

Verlängerung der Gültigkeit.

Die mit unserer Bekanntmachung Nr. 57 des Publikationsorgans Nr. 5, vom 29. Januar 1896, gekündigten Ausnahmetaxeu für verschiedene Güter ab Delle transit, Basel S C B transit und Basel badischer Bahnhof transit nach westschweizerischen Stationen, bezw. umgekehrt, bleiben noch bis am 31. Mai 1896 in Kraft.

Bern, den 11. April 1896.

Direktion der Jura-Siraplon-Bahn.

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C. Transitverkehr.

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279. ( /9e) Schweizerisch-österreicMsch-ungarische.r Transitverkehr.

Nachtrag I (Neuauflage) zum Tarif vom i. Februar 4874.

Mit 1. Mai 1896 tritt zum schweizerisch-österreichisch-ungarischen Transittarif vom 1. Februar 1874 ein Nachtrag I (Neuauflage) in Kraft.

Dieser Nachtrag enthält neben dem noch gültigen Inhalt der bisher erschienenen Nachträge l--XIII u. a. die durch das internationale Übereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr bedingten Änderungen und Er§änzungen des Hanpttarifs, sowie neue Specialtarife für die Beförderung von ämereien, Schiefer nnd Fellen im Verkehr zwischen Wien und Genf transit.

Die deutsche Ausgabe des Nachtrages kann bei unserem Gütertarifbureau nnd die französische beim kommerziellen Dienst der Jura-Simplon-Bahn bezogen werden.

Zürich, den 11. April 1896.

Namens der Verbandsverwaltungen : Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

280. (16/9e) Ausnahmetarif für Steinicohlen aus Deutschland nach Italien. Ergänzung.

Mit Gültigkeit vom 1. Mai 1896 an wird die Abteilung II 6 (äußeritalienische Schnittsätze für Sendungen von 50 hezw. 45 Tonnen) durch die Aufnahtte folgender Schnittsätsse ergänzt, gültig für Sendungen, welche per Schiff nach Straßburg und ab da per Bahn befördert werden: Fr. pro 1000 k<>-.

Straßburg Centralbahnhof, Neudorf -- Pino . .

12. 01 ,, ,, ,, -- Chiasso .

13. 22 Lugern, den 8. April 1896.

Direktion der Gotthardhalin.

D. Verkehr ausländischer Bahnen auf Schweizergebiet.

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281. ( /9e) Eröffnung der bad. Station Kirchheim 6. Heidelberg · für den unbeschränkten Güterverkehr.

Am 1. Mai 1896 wird die Station Kirchheim b. Heidelberg für den unbeschränkten Güterverkehr eröffnet.

Nähere Auskunft erteilen die Verbandsstationen, sowie unser Gütertarifbureau.

Karlsruhe, den 9. April 1896.

tìeiieraldirektion der grossherzoglich badischen Staatseiseubahnen.

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282. (16/9e) Notstandstarif

für Düngemittel.

Ergänzung.

Mit Gültigkeit vom 1. April 1896 wird der Artikel ,,Salpeterabfall (ge-Wonnen durch Verarbeitung des salpeterhaltigen Seewassers aus SalpeterSchiffen)" in den Notstandstarif für liüngemittel, vom 20. Mai 1895, auf den Seiten l und 2 hinter ,,Chilisalpeter" aufgenommen.

Straßburg, den 3. April 1896.

Generaldirektlon der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen.

283. (16/9e) Rheinisch-westfälisch-südwestdeutscher Gütertarif, Abteilung G (Verkehr mit Basel). Nachtrag VII.

Die in dem Nachtrag VII zum rheinisch-westfälisch-südwestdeutschen Gütertarif, Abteilung G (Güterverkehr mit der Station Basel), für Duisburg Hafen enthaltenen Frachtsätze des Ausnahmetarifs Nr. 8 treten am 10. Aprfl 1896 in Kraft.

Straßburg, den 8. April 1896.

wencraidircKtion der Eisenbahnen in Elsnss-Lothriiigen.

Mitteilungen des Eisenbahndepartements.

1. Genehmigung von Tarifen und Transportbedingungen.

Genehmigt am 11. April 1896: 1. Teil II, Heft 2, erste Abteilung, der norddeutsch - schweizerischen Verbandsgütertarife, enthaltend besondere Bestimmungen und Frachtsätze für die Beförderung von Steinkohlen etc. von Stationen der Eisenbahndirektiousbezirke Kassel, Elberfeld, Essen und Köln, sowie der JJortmund-GronauEnsoheder-Eisenbahn und der oberhessischen Eisenbahnen nach Stationen der ostschweizerischen Eisenbahnen.

2. Tarif für die direkte Beförderung von Personen zwischen Stationen der Schweiz. Centralbahn und aarg. Südbahn einerseits und Magglingen, Station der Biel-Magglingen-Bahn, anderseits.

3. Taxordntmg der Drahtseilbahn ßheineck-Walzenhausen.

4. Nachtrag VII zum Gütertarif für den Vorkehr zwischen Basel had.

Bahnhof loco einerseits und den Stationen der Eisenbahnverwaltungen der Central- und Westschweiz anderseits, enthaltend neue erhöhte Taxen für den Verkehr mit der Thunerseebahn und der Bödelihahn, sowie eine neue Instradierungstabelle.

5. Nachtrag I zum Anhang zum Ausnahmetarif Nr. 6 für den Transport in gewöhnlicher Pracht von Getreide, Hülsenfrüchten und Ölsaaten für den Verkehr zwischen Romansiiorn transit und loco einerseits und den Stationen der schweizerischen Eisenbahnen anderseits, enthaltend neue Taxen für verschiedene Nordostbahnstationen, sowie für die Stationen der Thunerseebahn und der Bödelibahn.

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6. Nachtrag I zum Anhang zum Ausnahmetarif Nr. 6 für den Transport in gewöhnlicher Fracht von Getreide, Hülsenfrüchten und ölsaaten für den Verkehr zwischen Rorschach einerseits und den Stationen der schweizerischen Eisenhahnen anderseits, enthaltend neue Taxen für verschiedene Nordostbahnstationen, sowie für die Stationen der Thunerseebahn und der Bödelibahn.

7. Nachtrag II zum Gütertarif für den Verkehr zwischen Basel Centralbahnhof einerseits und den Stationen der Eisenbahnverwaltungen der Centralnnd Westschweiz, sowie der Gotthardbahn anderseits, enthaltend neue erhöhte Taxen für die Thunerseebahn nnd die. Bödelibahn, sowie eine neue Instradiernngstabelle.

8. Nachtrag I zum Tarif für Sonn- nnd Festtagsbillete im internen Verkehr der Gotthardbahn, enthaltend verschiedene Ergänzungen.

Genehmigt am 13. April 1896: 1. Tarif für die Beförderung von Personen, Gepäck nnd Expreßgut im internen Verkehr der Thunerseebahn.

2. Tarif für die Beförderung von Personen, Gepäck und Expreßgut im internen Verkehr der Dampfschiffgesellschaft für den Thuner- und Brienzersee.

3. Neue Taxen für den Gepäcktransport von der Dampfschifflände in Ouchy nach dem Bahnhof ,1S and du Plon in Lausanne mittelst der LausanneOuchybahn.

Genehmigt am 14. April 1896: 1. Direkte Frachtsätze für den Transport von Schilf, Schilfrohr, Binsen und Rohrdecken in Wagenladungen von 10000 kg. ab Esterhaza-PertöSzt. Miklós, Station der Baab-ödenburg-Ebenfurter Eisenbahn, nach Romanshorn und Zürich, Stationen der schweizerischen Nordosthahn.

2. Aufnahme direkter Frachtsätze in den allgemeinen Specialtarif Nr. 485 znm Export von Eisen ab Pompey, Station der französischen Ostbahn, nach Stationen der Jura-Simplon-Bahn, Schweiz. Centralhahn, Emmenthalbahn, Nordostbahn und der Vereinigten Schweizerbahneu für die Stationen Rorschach und St. Fiden.

3. Tarif für die Beförderung englischer Exkursionsgesellschaften von T j v T. u x J T Ì I j - i Douvres-Calais London nach Delemont und Basel und zurück via --5 ~-^~.--r B--: oder Folkestone-Boulogne Paris Delle , T , r\ ..

j c-i.

· v. r -= = 3 ^---.--7=---- oder via Douvres-Ostende-Sterpenich-Luxemoder Laon oder Petit-Croix bürg, nebat einem Anhang, enthaltend Taxen für die schweizerischen Eisenbahnen.

4. Provisorischer Tarif für die direkte Beförderung von Personen zwischen der Schweiz. Centralhahn,
der aarganischen Südbahn, sowie der Station Bremgarten einerseits und der Station Genf anderseits.

5. Tarif für die Beförderung von Gütern zwischen den Stationen der Thunerseebahn und der Bödelibahn einerseits und denjenigen der Schweiz.

Centralbahn, aargauischen Südbahn und Bremgarten, Schweiz. Seethalbahn, Emmenthalbahn, Langenthal-Huttwil-Bahn, Huttwil-Wolhusen-Bahn und Neuenburger Jurabahn anderseits.

6. Nachtrag l zum Ansnahmetarif für die Beförderung in gewöhnlicher Fracht von Getreide, Hülsenfrüchten und ölsaaten mit Provenienz oder Bestimmung Belgien und Holland oder im Transit durch diese Länder für den Verkehr ab Basel S C B transit und Delle transit mit der Schweiz. Centralbahn, Jnra-Simplon-Bahn (einschließlich der Thunerseebahn und der Regionalbahn des Traversthaies, Bulle-Romont-Bahn und Bödelibahn), enthaltend in Hauptsache neue erhöhte Taxen für die Thunerseebahn und die Bödelibahn.

7. Aufnahme von Taxen für Einehe, Station der belgischen Staatsbahnen, in den Ansnahmetarif Nr. 7, Abteilung II, des Heftes 2 6 der belgisch-südwestdeutschen Verbandsgütertarife.

8. Nachtrag I zum Tarif für die Beförderung von Gütern zwischen Basel, Station der Schweiz. Centralbahn einerseits und sämtlichen Stationen der roßherzoglich badischen Staatseisenbahnen, den Bodenseenferstationen, sowie er Station. Friedrichsfeld der Main-Neckar-Bahn anderseits, enthaltend verschiedene Änderungen nnd Ergänzungen.

9. Tarif für die direkte Beförderung von Personen und Gepäck im Verkehr zwischen Stationen der Berner Oberlandbahnen einerseits und solchen der Jura-Simplon-Bahn (Brttnigbahn Inbegriffen), Nenenburger Jurabahn, Schweiz. Centralbahn, Schweiz. Nordostbahn, Emmenthalbahn, Bödelibahn, Thunerseebahn, sowie des Vierwaldstätter-, Thuner- und Brienzersees.

10. Tarif für den elektrischen Tramway der schweizerischen Landesausstellung in Genf.

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