892

# S T #

Konkurrenz- und Stellen-Ausschreibungen, sowie

Inserate und litterarische Anzeigen.

Schweizerische Postverwaltung.

Ausschreibung.

Behufs Uniformierung des dienstkleidungsberechtigten Postpersonals für 1897 wird hiermit über die Lieferung nachbezeichneter Tücher freie Konkurrenz eröffnet: Breite Gewicht Liefertermin Bedarf.

Innert den per m.

1897.

Leisten.

m.

cm.

g.

9400 blaumeliertes Uniformtuch . . . . 135 750*) 1. März 7500 blaumeliert Manteltuch ohne Strich 140 860 1. Juli.

1700 blaugrau Satin 140 750 1. April.

In Abänderung unseres bisherigen Verfahrens setzen wir die Preise zum voraus fest, und zwar wie folgt: Für das Uniformtuch auf Fr. 7. 40 per m.

,, das Manteltuch ,, ,, 6. 80 ,, ,, ,, den Satin ,, ,, 9. -- ,, ,, Schweizer-Fabrikanten, welche sich um diese Lieferungen bewerben wollen, können Farbentypen bei dem Materialbureau (Abteilung Bekleidungswesen) der Oberpostdirektion in Bern beziehen.

Die Postverwaltung behält sich vor, die Lieferung der oben bezeichneten Tücher geteilt oder ungeteilt zu übertragen.

Die Preise verstehen sich franko nächste Eisenbahnstation oder Poststelle (je nach späterer Bestimmung der Postverwaltung).

Die frankierten und mit der Aufschrift ,,Eingabe für Postbekleidungsmaterial" versehenen Eingaben müssen, je von einem der Offerte entsprechenden Musterstück (cirka 20 m.) begleitet, bis zum 80. September 1896, abends, in den Händen der Oberpostdirektion sein.

B e r n , den 13. August 1896.

Die Schweiz. Oberpostdirektion.

*) In der Ausschreibung vom 19. dies ist das Gewicht irrtümlich auf 700 g. angegeben.

893

Schweizerische Postverwaltung.

Ausschreibung.

Die schweizerische Postverwaltung eröffnet hiermit Konkurrenz über Lieferung von 5400 Postblusen aus roher, genäßter Leinwand, lieferbar Mitte April 1897.

Muster können beim Materialbnreau (Abteilung Bekleidungsweseu) der Oberpostdirektion in Bern eingesehen oder bezogen werden.

Offerten ausländischer Fabrikanten oder Lieferanten können nicht berücksichtigt werden.

Die Postverwaltung behält sich vor, die Lieferung geteilt oder ungeteilt zu übertragen.

Die Preise verstehen sich franko nächste Eisenbahnstation.

Die Offerten müssen frankiert, verschlossen und mit der Aufschrift ,,Eingabe für Postbinsen" versehen bis zum 80. September 1896, abends, in den Händen der Oberpostdirektion sein.

B e r n , den 13. August 1896.

Die Schweiz. Oberpostdirektion.

Ausschreibung.

Lieferung von Steinkohlen.

Es wird hiermit die Lieferung von 70,000 bis 80,000 Kilos Steinkohlen für die Heizung des Bundesgerichtsgebäudes in Lausanne, lieferbar wahrend des Winters 1896/1897, von Ende September 1896 an, nach Begehren des Käufers, öffentlich ausgeschrieben. Offerten für diese Lieferung sind dem Bundesgerichtspräsidenten in Lausanne bis 20. September nächsthin einzureichen und müssen sich auf folgende Marken beziehen : G d Combe, Marque Ancre, M. B. Agglomères de France, "·

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L a u s a n n e , den 30. August 1896.

Schweiz. Bnndesgerichtskanzlei.

894

Ausschreibung von Bauarbeiten.

Die Erd-, Maurer-, Sielnhauer- und äußern Verputzarbeiten zu einem Wohnhaus für die eidg. Liegenschaftsverwaltung in Thierachern werden hiermit zur Konkurrenz ausgeschrieben. Pläne, Bedingungen und Angebotformulare sind im eidg. Baubureau in Thun zur Einsicht aufgelegt.

Übernahmsofferten sind der unterzeichneten Verwaltung verschlossen unter der Aufschrift ,,Angebot für Bauarbeiten Thierachern" bis und mit dem 8. September nächsthin franko einzureichen.

B e r n , den 28. August 1896.

Die Direktion der eidg. Bauten.

Stellen-Ausschreibung.

Es sind vier Stellen von Instruktoren I. Klasse der Kavallerie neu zu besetzen, welche hiermit zur freien Bewerbung ausgeschrieben werden.

Besoldung die gesetzliche.

Bewerber haben ihre Anmeldungen schriftlich bis zum 5. Oktober nächsthin dem unterzeichneten Departement einzureichen.

B e r n , den 28. August 1896.

Schweiz. Militärdepartement.

Stelle-Ausschreibung.

Infolge Rücktrittes des bisherigen Inhabers wird hiermit die Stelle eines Obermechanikers der Befestigungen von St. Maurice (Savatan) zur Wiederbesetzung ausgeschrieben.

Besoldung die gesetzliche.

Bewerber um diese Stelle haben ihre Anmeldungen bis zum 6. September nächsthin unter Beischluß ihrer Zeugnisse schriftlich dem unterzeichneten Departement einzureichen und dabei den Nachweis zu leisten, daß sie den Grad eines Unteroffiziers in der schweizerischen Armee bekleiden.

B e r n , den 17. August 1896.

Schweiz. Militärdepartement.

895

Stellen-Ausschreibung.

Es werden hiermit vier vakant gewordene Stellen fön Instruktoren II. Klasse der Infanterie zur Wiederbesetzung ausgeschrieben.

Besoldung die gesetzliche.

Bewerber haben ihre Anmeldungen schriftlich bis zum 5. September nächsthin dem unterzeichneten Departement einzureichen.

B e r n , den 17. August 1896.

Schweiz. Militärdepartement.

Stelle-Ausschreibung.

Die Stelle eines Gehlllfen II. Klasse bei der Alkoholverwaltun«; mit einer Minimalbesoldung von Fr. 2000 jährlich wird hiermit zur freien Bewerbung ausgeschrieben. Bewerbern mit schöner Handschrift und Kenntnis des Französischen wird unter sonst gleichen Verhältnissen der Vorzug gegeben.

Eigenhändig geschriebene Anmeldungen sind bis zum 6. September nächsthiu der unterzeichneten Verwaltung einzureichen.

B e r n , den 25. August 1896.

Eidgenössische Alkoholverwaltung.

Ausschreibung.

Eine Anzahl junger Leute, ausschließlich männlichen Geschlechts, soll, gemäß Verordnung des Bundesrates vom 29. Dezember 1894, zum Telegraphendienste herangebildet und zu diesem Zwecke als Lehrlinge auf Telegraphenbnreaux I. und II. Klasse untergebracht werden.

Die Bewerber müssen sich über eine gute Schulbildung uod über Kenntnis wenigstens zweier Landessprachen ausweisen. Sie dürfen nicht unter 16 und nicht über 22 Jahre alt sein und keine körperlichen Eigenschaften haben, die dem Telegraphendienste hinderlich sein könnten.

Anmeldungen, mit kurzer Lebensbeschreibung des Bewerbers, sind schriftlich und portofrei bis zum 5. September 1896 an eine der Telegrapheninspektionen in Lausanne, Bern, Ölten, Zürich, St. Gallen, Chnr oder Beilenz zu richten; denselben sind beizufügen: 1. Schnlzeugnisse ; '2. Leumundszeugnisse; 3. Tauf- oder Heimatschein (Auszug aus dem Civilstandsregister) ; 4. Arztzeugnis, mit specieller Berücksichtigung der Hör- und Sehorgane.

Die vorgenannten Telegrapheninspektionen sind bereit, auf mündliche oder frankierte schriftliche Anfrage gewünschte Auskunft zu geben.

896 Ferner haben sieh die Bewerber bei einer Amtsstelle, welche ihnen von der Telegrapheninspektion bezeichnet wird, persönlich vorzustellen.

B e r n , den 17. August 1896.

Die Telegrapiiendirektion : DFehr.

Ausschreibung von erledigten Stellen.

Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche s c h r i f t l i c h nnd portof r e i zu geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein; ferner wird von ihnen gefordert, daß sie inren N a m e n , und außer dem Wohnorte auch den H e i m a t o r t , sowie das G e b u r t s j a h r deutlich angeben.

Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe bei der Ernennung festgesetzt. Nähere Auskunft erteilt die für die Empfangnahmo der Anmeldungen bezeichnete Amtsstelle.

1) Postatlagehalter, Briefträger und Bote in Soyhières (Bern). Anmeldung bis zum 15. September 1896 hei der Kreispostdirektion in Neuenburg.

2) Briefträger und Bote in Maur (Zürich). Anmeldung bis zum 15. September 1896 hei der Kreispostdirektion in Zürich.

3)- Posthalter in Wolfhalden (Appenzell A.-Rh.). Anmeldung his zum 15. Septemher 1896 bei der Kreispostdirektion in St. Gallen.

4) Telegraphist in Domdidier (Freiburg). Jahresgehalt Fr. 200, nebst Dopeschenprovision. Anmeldung his zum 12. September 1896 bei der Telegrapheninspektion in Lausanne.

1) Einnehmer am Nebenzollamt in Seseglio (Tessin). Anmeldung bis und mit 5. September 1896 bei der Zoüdirektion in Lugano.

2) Briefträger in Genf. Anmeldung bis zum 8. September 1896 bei der Kreispostdirektion in Genf.

3) Briefträger in Montricher (Waadt). Ì laoc4n.m,fldl£S .bis TMm f. Sept.

0 / 1896 bei der Kreispostdirektion in 4) Briefträger in Patnpigny (Waadt). j Lausanne.

5) Posthalter in Zweisimmen.

Ì Anmeldung bis zum 8. Sept.

,,.,,.,,..

. ,, . . ,,,.. .

> 1896 bei der Kreispostdirektion in 6) Briefträger und Bote in Munsmgen. l jjern.

7) Briefträger und Packer in Bremgarten (Aargau). Anmeldung bis znm 8. September bei der Kreispostdirektion in Aarau.

8) Postcommis in Frauenfeld. Anmeldung bis znm 8. September 1896 bei der Kreispostdirektion in Zürich.

9) Telegraphist in Lausanne. Jahresgehalt gemäß Bundesgesetz vom 2. August 18p. Anmeldung his zum 5. September 1896 hei der Telegrapheninspektion in Lausanne.

Publikationsorgan für das

Transport- und Tarifwesen der

Eisenbahnen und Dampfschiff-Unternehmungen auf dem

Gebiete der Schweiz, Eidgenossenschaft.

Herausgegeben vom Schweiz. Eisenbahndepartement.

Beilage zum .Schweiz. Bnndesblatt. -- Preis bei Separatabonnement Fr. 1.

N. 36.

Bern, den 2. September 1896.

II. Reglemente and Tarif Vorschriften,

D. Verkehr ausländischer Bahnen auf Schweizergebiet.

619. (36/96) Teil I der niederländisch-deutschen Verbandsgütertarife. Nachtrag V.

Zum Verbandsgütertarif (Teil I) für die niederländisch-deutschen Eisenbahnverbände, vom 1. Januar 1893, tritt am 1. September 3896 ein Nachtrag V in Geltung. Derselbe enthält eine Ergänzung der Verbandsbestim mungen und Änderungen und Ergänzungen der allgemeinen Tarifvorschriften nebst Güterklassifikation Soweit Erhöhungen eintreten, kommen dieselben erst vom 15. Oktober 1896 ab zur Anwendung.

Straßburg, den 18. August 1896.

Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen.

620. (36/96) Teil l, Abteilung B, des belgisch-deutschen Verbandsgütertarifs.

Neuauflage.

Am 1. September 1896 tritt eine Nenausgabe der Abteilung B des Verbandsgütertarifs (Teil 1) für die belgisch-deutschen Eisenbahnverbände enthaltend die allgemeinen Tarifvorschriften nebst Güterklassifikation und den Nebengebührentarif, unter Aufhebung des gleichartigen Tarifs vom 1. Januar 1893 nebst Nachträgen l und II in Geltung. Preis 0,90 Mark.

Straßburg, den 25. Angust 1896.

Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen.

281

U!. Personen- und Gepäokverkehr.

A. Schweizerischer Verkehr.

621. (86/96} Personen- und GepäcTctarif Rhätische Bahn -- N 0 B, Bötzbergbahn, S C B, J 8, J N und G B, vom i. August 1892.

Provisorischer Nachtrag III.

Mit 10. September 1896 tritt zum obigen Tarif ein provisorischer Nachtrag III in Kraft.

Zw-ich, den 31. August 1896.

Direktion der Schweiz. Nordostbabu.

622. (36/96) Personen- und Gepäcktarif Rhätische Bahn -- V S B, vom 15. August Ì890. Ergänzung des Nachtrages IV, vom i. Juli 1896.

Die in dem vom 1. Juli 1896 an gültigen Nachtrag IV zum vorgenannten Tarif enthaltenen Personen- und Gepäcktaxen für den Verkehr zwischen den Stationen Felsberg bis Thusis einerseits und Maienfeld und weiter (inkl. A B und R H B) anderseits via Chur V S B können mit sofortiger Gültigkeit anch für die direkte Abfertigung via Landquart (Rhätische Bahn) Anwendung finden.

St. Gallen, den 1. September 1896.

Direktion der Vereinigten Schweizerbahneii.

B. Verkehr mit dem Auslande.

3e

623. ( /9e) Personen- und Gepäcktarif PL M -- Schweiz vom 1. August 1894. Nachtrag 11.

Am 1. Oktober 1896 tritt zu obgenanntem Tarif der Nachtrag II in Kraft, enthaltend ermäßigte Taxen für Retourbillete, sowie Fahrpreise für eine Anzahl neuer Relationen.

Bern, den 1. Septemher 1896.

Direktion der Jura-Simplou-Bahn.

282

IV, Güterverkehr.

A. Schweizerischer Verkehr.

36

624. ( /9e) Gütertarif Basel S C B -- Central- und Westschweie, sowie Gotthardbahn, vom '15. Juni 1895. Ergänzung.

Der Ausnahmetarif A für Milch etc. im obgenannten Gütertarif wird mit sofortiger Gültigkeit wie folgt ergänzt: Basel S C B

Taxen pro 100 kg. in Cts.

von und nach Ballwyl 248 Beinwyl 205 Birrwyl 200 Boniswyl-Seengen 193 Eschenbach 253 Hitzkiroh-Richensee 223 Hochdorf 240 Lenzburg-Stadt 170 Mosen 213 Niederhallwyl-Dürrenäsch 188 Seon 183 Reinach-Menziken 215 Basel, dea 27. August 1896.

Direktorium der Schweiz. Centralbahn.

B. Verkehr mit dem Auslande.

625 (36/9e) Teil 11, Heft Ì, der belgisch-Basler Gütertarife, vom i. Januar Ì893. Aenderung.

Das auf Seite 12 des obgenannten Tarifheftes bei dem Stationsnamen Carlsbourg befindliche Zeichen ,,(h)" ist zu streichen, da die genannte Station nunmehr auch für den Frachtgutverkehr geöffnet ist.

Ferner wird auf Seite 9 das Gleichstellungsverzeichnis der nicht direkt tarifierten belgischen Stationen dahin abgeändert, daß für den Verkehr mit Ampsin an Stelle der Frachtsätze für Huy (Nord) diejenigen der Station Amay zur Anwendung kommen.

Letztere Aenderung tritt indessen erst am 1. Oktober 1896 in Kraft.

Bern, den 28. August 1896.

Direktion der Jura-Siniplon-Buhii.

626. (36/9e) Sächsisch-schweizerischer Güterverkehr; Anwendbarkeit der Ausnahmetaxen für Sprit und Spiritus.

Der im Heft l der sächsisch-schweizerischen Gütertarife, vom 1. August 1895, enthaltene Ausnahmetarif Nr. 10 für die Beförderung von Sprit und Spiritus in Pässern oder Keservoirwagen ist allgemein nur anwendbar auf 283

Sendungen aus Deutschland nach der Schweiz, welche ausweislich der Zollpapiere nach der Schweiz oder darüber hinaus bestimmt sind und nicht in das Gebiet des deutschen Reiches zurückkehren.

Erfolgt seitens der Empfänger Wiederauflieferung zur Rückbeförderung in das Gebiet des deutschen Reiches, so wird die nach dem Ausnahmetarif berechnete Fracht bis zur schweizerischen Empfangsstation von der letzteren auf den nach den Sätzen der allgemeinen Wagenladungsklasse A bezw. B sich ergebenden Betrag oder, soweit solche Sätze nicht bestehen, auf die Umkartierungsfrach der allgemeinen Wagenladungsklassen erhöht.

Zürich den 31. August 1896.

Namens der Verbandsverwaltungen Direktion der Schweiz. Nordostbahn

627. (36/98) Württembergisch-schweizerischer Güterverkehr. Ausnahmetarif Nr. 3 für Obst im Teil H, Heft 2. Ergänzung.

Mit Gültigkeit vom 15. September 1896 an wird die nur für den Wagenladungsverkehr eingerichtete Station Stuttgart Nordbahnhof in den genannten Ausnahmetarif einbezogen.

Für Sendungen nach dieser Station sind die um 4 Cts. per 100 kg. erhöhten Frachtsätze der Station Stuttgart Westhahnhof (früher Hasenberg) anzuwenden.

Bei diesem Anlasse wird bekannt gegeben, daß für Stuttgart bestimmte Obstsendungen in Wagenladungen während der Zeit vom 15. September bis 15. November 1896 ausschließlich auf den Nord- und Westbahnhof verwiesen sind und auf Stuttgart Hauptgüterbahnhof lautende Frachtbriefvorschriften unberücksichtigt gelassen werden.

St. Gallen, den 1. September 1896.

Direktion der Vereinigten Schweizerbahnen.

Ausnahmetaxen.

628.

36/96)

( Gütertarif Genf transit, Verrières transit, Bouveret transit, Vallorbes transit und Lode transit -- Central- und Westschweiz, vom i. September '1891. Ausnahmetaxe für rohe Wolle.

Mit sofortiger Gültigkeit wird für die Beförderung von roher Wolle in Ladungen von 10000 kg. und mit Herkunft von Marseille für die Strecke Genf transit -- Derendingen ein Ausnahmefrachtsa von 117 Cts. per 100 kg.

eingeführt.

Bern, den 1. September 1896.

Direktion der Jura-Simplon-Bahn.

284

C. Transitverkehr.

629.

88

( /96) Teil IV, Heft i, der österreichisch-ungarisch-französischen Gütertarife, vom 1. Juni 1804. Nachtrag I zum Tarif und zum Anhang.

Mit 1. Oktober 1896 tritt zum Heft l der österreichisch-ungarisch-französischen Holztarife, vom 1. Juni 1894, sowie zum zugehörigen Anhang je .ein Nachtrag I in Kraft.

Der Nachtrag zum Tarif enthält Änderungen der Tarif bestimmungen und Frachtsätze für einige österreichische Stationen, der Nachtrag zum Anhang Kursdifferenzen.

Zürich, den 27. August 1896.

Namens der Verbandsverwaltungen: Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

0. Verkehr ausländischer Bahnen auf Schweizergebiet.

( 86 /96) Heft i, Gütertarif Deutsche Eisenbahnen -- Prinz Heinrich-Bahn. Taxermä/Sigung.

Vom 1. September 1896 an wird die auf Seite 46 des Heftes l zum Gütertarif zwischen Stationen deutscher Eisenbahnen und der Prinz HeinrichBahn für Küntzig aufgeführte Schnitttaxe des Specialtarifs für bestimmte Stückgüter von 3,40 Mark auf 3,20 Mark für 1000 kg. ermäßigt.

Straßburg, den 19. August 1896.

lleneriüdirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen.

630.

(38/36) Teil II, Heft i, des belgisch-südwestdeutschen Verbandsgütertarifs.

Aenderung.

Mit Wirkung vom 1. Oktober 1896 finden im belgisch-südwestdeutschen Güterverkehr für die belgische Station Ampsin nicht mehr die Frachtsätze der Station Huy Nord, sondern jene der Station Amay Anwendung.

Karlsruhe, den 24. August 1896.

tieneraldirektion der grossherzoglich badischen Staatseisenbahnen.

631.

C86/9e) Heft 2 a des belgisch-südwestdeutschen Verbandsgütertarifs.

Neuausgabe.

Mit Gültigkeit vom 1. September 1896 wird der mit unserer Bekanntmachung vom 20. Juni 1896 bereits auf den 1. August 1896 angekündigte neue Tarif, Heft 2 a, für den Güterverkehr zwischen den belgischen Seehäten, 632.

285

sowie Terneuzen einerseits und Basel andererseits eingeführt, wodurch der gleichnamige Tarif Heft 2, vom 1. September 1890, nebst Nachtrag I aufgehoben wird.

Der neue Tarif enthält teilweise Änderungen der bisherigen Sätze, Frachtsätze für non aufgenommene Artikel, sowie eine Reihe von besonderen Ermäßigungen im Verkehr mit westschweizerischcn Stationen.

Exemplare desselben können zum Preis von 0,25 Mark für das Stück von den Dienststellen, sowie vom Gütertarifbureau bezogen werden.

Karlsruhe, den 24. August 1896.

öeneraldirektion der grossherzoglich badischen Staatseisenbahnen.

Mitteilungen des Eisenbahndepartements.

1. Genehmigung von Tarifen und Transportbedingungen.

Genehmigt am 28. August 1896: 1. Nachtrag 4 zum Tarif für den Transport von Steinkohlen ab belgischen Stationen nach Basel transit und Delle transit, sowie nach Stationen der Central- und Westschweiz.

2. Nachtrag XII zu Teil I, Abteilung B, der italienisch-schweizerischen Gütertarife via Gotthard.

Genehmigt am 31. August 1896: 1. Ansnahmetarif für die Beförderung in gewöhnlicher Fracht von Zucker aller Art (jedoch mit Ausschluß der Artikel: Rohzucker, Traubenzucker [Glykose], Milckzucker und Stärkezucker) von Stationen der k. k. priv.

Aussig-Teplitzer Eisenbahn, der k. k. priv. böhmischen Nordbahngesellschaft, der a. priv. Buschtehrader Eisenbahn, der k. k. Kaiser Ferdinands Nordbahu, der k. k. österr. Staatsbahnen und der vom Staate betriebenen Privatbahnen (Linien in Böhmen, Mähren nnd Schlesien), sowie der k. k. priv. österr.

Nordwestbahn und Süd-norddeutschen Verbindungsbahn, dann der priv. österr.ungar. Staatseisenbahngesellschaft nachBregenz transit, Buchs transit, St. Margrethen transit und Lindau transit, sowie nach Stationen der Vereinigten Schweizerbahnen, der Schweiz. Nordostbahn (einschließlich der Bötzbergbann), der Schweiz. Centralbahn, der Emmenthalbahn, der Jura-Simplon Baku und der Neuenburger Jurabahn.

2. Änderung der Bestimmungen über die Taxierung von Flüssigkeiten in Specialwagen auf den italienischen Strecken im italienisch-schweizerischen Verkehr.

3. Nachtrag XII zu Teil II der italienisch-schweizerischen Gütertarife via Gotthard.

4. Provisorischer Nachtrag III zum Personen- nnd Gepäcktarif Rhätische Bahn einerseits und Schweiz. Nordostbahn, Biitzbergbahu, Schweiz. Centralbahn, Jura-Simplon-ßahn, Neuenburger Jurabahn und Gotthardbahn anderseits.

286

Genehmigt am 1. September 1896: 1. Aufnahme der Station Stuttgart Nordbahnhof in den Ausnahmetarif für Obst des württembergisch - schweizerischen Gütertarifs, Tei) II, Heft 2 (Verkehr mit den Vereinigten Schweizerbahnen).

2. Anwendung der Taxen des Nachtrags IV zum Personen- und Gepäcktarif Rhätische Bahn einerseits und Vereinigte Schweizerbahnen anderseits, auch zur direkten Abfertigung via Landquart (Rhätische Bahn).

3. Direkte Frachtsätze für Hanf und Werg ab österreichisch-ungarischen Stationen nach Feuerthalen.

4. Nachtrag II zum Personen- und Gepäcktarif Paris-Lyon-Méditerranée und Genève Eaux-Vives à Chêne Bourg-frontière einerseits und Jura-SimplonBahn, Bulle-Romont-Bahn, Visp-Zermatt, Neuenburger Jurabahn, Regionalbahn des Brenets, Schweiz. Centralbahn, Bödelibahn, Schweiz. Nordostbahn nnd Vereinigte Schweizerbahnen anderseits.

5. Ausnahmetaxe für Wolle, rohe, in 10000 kg. Ladungen ab Genf transit (mit Herkunft von Marseille) nach Derendingen.

2. Sonstige Mitteilungen.

1. Der schweizerische Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 26. August 1896 die Direktion der schweizerischen Nordostbahn ermächtigt, am 17. und 18. September 1896 aus Veranlassung der Herbstmanöver des III. Armeecorps den ord. Güterverkehr und die Güterzüge ohne Personenbeförderung auf den Liuien Winterthur-Kobleuz, Winterthur-Zürich via Wallisellen und Kloten, Bülach-Zürich uud Bülach-Baden zu sistiereu nud für Frachtgüter, welche hiervon betroffen werden, eine Zuschlagsfrist von 3 Tagen in Anrechnung zu bringen.

2. Der schweizerische Bundesrat hat die Eröffnung des Betriebes auf der Teilstrecke Landquart-Chur der Rhätischeu Bahn auf den 29. August 1896 für den Personen-, Gepäck-, Vieh- und Güterverkehr bewilligt. An der 33,7 km. langen neuen Strecke liegen die Stationen und Haltestellen Chur, Haldenstein, Trimmis^(Haltestelle), Untervaz, Zizers, Igis nnd Landquart.

3 Der schweizerische Bundesrat hat die Eröffnung des Betriebes auf dem 12,5 km. langen Netze der elektrischen Straßenbahnen in Lausanne (mit Abzweigung nach Lutry) mit Ausnahme der Linie Place de Riponne-Pontttise auf den 1. September 1896 gestattet. Die neue Bahn dient nur dem Personenverkehr.

287

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36

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02.09.1896

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