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Schweizerisches Bundesblatt.

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Bericht der

Kommission des

Nationalrates

über

die Geschäftsführung des Bundesrates und des Bundesgerichts im Jahre 1895.

(Vom 20. Mai 1896.)

Tit.

Wir beehren uns, Ihnen folgende Bemerkungen zum Geschäftsbericht des Bundesrates und des Bundesgerichts vorzulegen.

Baudesblatt. 48. Jahrg. Bd. III.

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Geschäftsführung des Bundesrates.

Departement des Auswärtigen.

I. Abteilung.

Politische Abteilung.

Einleitende Bemerkungen.

Wir freuen uns der Zusicherung des Bundesrates, der Bundesversammlung in Bälde eine Gesetzesvorlage betreffend die Organisation der politischen Abteilung des Departements des Auswärtigen unterbreiten zu wollen. Das derzeitige Provisorium, wodurch das bisher nur aus zwei Funktionären bestehende Personal auf sieben erhöht wurde, kann ohne Hintansetzung der für unsere Verwaltung geltenden und zu beobachtenden Grundsätze nicht allzulange fortgeführt werden.

I. Beziehungen zum Auslande.

C. Projektierte Verträge.

Der bundesrätliche Geschäftsbericht macht die erfreuliche Mitteilung, daß die Frage des Simplondurchstiches im Laufe des verflossenen Jahres bedeutend gefördert worden sei. Er konstatiert, daß nach ziemlich langwierigen Verhandlungen unterm 25. November 1895 die Unterzeichnung eines Vertrages stattgefunden habe, der den Räten zur Ratifikation vorgelegt werde. In Anbetracht der vorn Bundesrate für die Junisession diesfalls angekündigten Botschaft, und indem in beiden Räten hierfür bereits besondere Kommissionen niedergesetzt sind, verzichten wir darauf, uns über diese Materie näher auszusprechen.

211 D. Besondere Fälle.

Die. Kommission konstatiert zu ihrem Bedauern, daß die Verhandlungen mit dem Königreich Italien noch nicht dazu gefuhrt haben, das ungewöhnliche Vorgehen der italienischen Regierung, die internationalen Gewässer des Lansen- und des Luganersces mit Torpedobooten zu befahren und diesfalls auch ausschließlich schweizerische Gebietsabschnitte zu benutzen, beseitigen zu können.

Wenn die Beseitigung des Schmuggels besondere Verhältnisse und Maßnahmen als notwendig erscheinen läßt, so dürfen dieselben sowohl mit Rücksicht auf die Grundsätze des internationalen Rechtes, wie hinsichtlich der Wahrung unserer Grenzen nicht einen Charakter annehmen, der nach beiden Seiten hin begründeten Bedenken zu rufen geeignet ist. Wir hoffen daher mit aller Zuversicht, daß es den unausgesetzten und energischen Bemühungen des Bundesrates gelingen werde, unseren Forderungen gegenüber dem Nachbarstaate Geltung zu verschaffen.

Trotz dem im letztjährigen Geschäftsbericht des Bundesrates pro 1894, sowie im Berichte der ständerätlichen Kommission zu demselben deutlich und bestimmt ausgesprochenen Bedauern über die auffällige Verzögerung der Ratifikation der Übereinkunft der Bereinigung der schweizerisch-französischen Grenze zwischen dem Mont Dolent und dem Gonfersee hat der französische Senat auch im Berichtsjahre 1895 diese Ratifikation nicht bewerkstelligt. Die Kammer hat den Vertrag im Jahre 1892 genehmigt.

Es konnten uns auch von Seiten des Bundesrates weitere Aufschlüsse über die Motive dieses ganz ungewöhnlichen Vorkommnisses nicht erteilt werden. Wir haben nur die Überzeugung gewonnen, daß es sowohl seitens des Bundesrates, wie von seiten der schweizerischen Gesandtschaft an diesbezüglichen Reklamationen nicht gefehlt hat. Um so mehr müssen wir aber darauf dringen, daß der Bundesrat neuerdings darauf hinwirke, der französischen Regierung nahe zu legen, wie sehr das gegenüber der Schweiz zu Tage tretende Verhalten des Senates hierorts als unverständlich betrachtet werde.

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II. Vertretung der Schweiz im Auslande.

A. Gesandtschaften.

Die Kommission schließt sich dem Bedauern, welchem der Bundesrat anläßlich des Hinschiedes des in Mitte des Berichtsjahres von der Leitung der Gesandtschaft in Rom zurückgetretenen Herrn

212 Minister Bavier gemessenen Ausdruck giebt, gerne an. Sie anerkennt dankbar die dem Vaterland durch den Verstorbenen während 12 Jahren geleisteten vorzüglichen Dienste.

B. Konsulate.

Angesichts des bedeutenden Orientverkehrs unseres Landes scheint uns die Schaffung eines Generalkonsulates mit gleichzeitiger diplomatischer Agentschaft in Konstantinopel behufs Vertretung der schweizerischen Interessen in der Türkei, Griechenland und Kleinasien von nicht geringer Bedeutung. Wir möchten deshalb die Aufmerksamkeit des Bundesrates auf die gründliche Prüfung dieser Frage hinlenken und denselben einladen, im Falle der Bestätigung unserer Voraussetzungen den Räten geeignete Vorschläge zu unterbreiten.

Unter den vom Bundesrat abschlägig beschiedenen Konsulatsgesuchen figuriert auch dasjenige für den Staat Utah (Sait Lake City). Nach den in der Kommission diesfalls gemachten Mitteilungen ist indessen die Zahl der in diesem Staate niedergelassenen Schweizer eine so bedeutende, und die diesfälligen Verhältnisse sind derart besondere, daß uns eine nochmalige Prüfung des Gesuches angezeigt erscheint.

II. Abteilung.

Handelsabteilung.

IT. Kommerzielle Berufsbildung.

Mit Befriedigung konstatiert die Kommission, daß die Zahl der vom Bunde subventionierten oder demnächst zu subventionierenden H a n d e l s s c h u l e n heute 13 beträgt, sich also gegenüber dem Vorjahr mehr als vordoppelt hat. Die vom Bundesrate speciell ins Auge gefaßte Förderung der Heranbildung eines geeigneten Lehrerpersonals scheint uns das beste Mittel dafür zu sein, daß das Netz der über unser Land sich ausdehnenden Handelsschulen ein stets dichteres wird.

213 Erfreulich ist es auch, aus dem Berichte zu vernehmen, daß dank der Mitunterstützung des schweizerischen kaufmännischen Vereins im Berichtsjahr in Aarau, Basel, Bern, Lausanne, Lugano, Neuenburg, St. Gallen und Zürich zum erstenmal L e h r l i n g s p r ü f u n g e n abgehalten wurden. Wir halten mit dem Bundesrate dafür, daß solche Prüfungen einen wirkungsvollen Sporn dazu bieten, daß der Ausbildung der Lehrlinge die verdiente und auch nötige Aufmerksamkeit sowohl von selten der Prinzipale wie von Seiten der jungen Leute selbst geschenkt wird.

III. Abteilung.

Auswanderungswesen.

Gegenüber dem Vorjahre, wo die Auswanderung außerordentlich gering war, hat diejenige des Berichtsjahres um 10,8 % zugenommen ; sie beträgt 4268 gegenüber 3849 im Jahre 1894.

Die Zunahme fällt hauptsächlich auf die Vereinigten Staaten von Nordamerika. Leider gehört die Mehrzahl der Auswanderer ihrem Berufe nach der Urproduktion an ; der Wegzug bedeutet mithin eine Schwächung der der Bodenbearbeitung unseres Landes ohnehin allzu knapp zur Verfügung stehenden Arbeitskräfte.

Wir betonen mit der letztjährigen Kommission für den Geschäftsbericht des Bundesrates, daß wir die Hauptaufgabe des Auswanderungsamtes in einer auf gründliche und nüchterne Erkundigung über die Verhältnisse der Auswanderungsziele hingerichteten konzentrierten Thätigkeit und anderseits in einer regen Kontrolle der das Land durchstreifenden Auswanderungsagenten erblicken.

Es wird stets als ein gutes Omen für die Prosperität unseres Landes zu betrachten sein, wenn das Auswanderungsamt in dem Rahmen der großen Bundesverwaltung einen bescheidenen Platz einnehmen kann.

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Departement des Innern.

I. Leitung des Departements.

Dom Danke und der Verehrung, welche dem leider im Laufe des Jahres mitten aus treuester Pflichterfüllung durch den Tod herausgerissenen Herrn Bundesrat Schenk vom ganzen Volke dargebracht wurden, giebt der Bericht des Bimdesrates würdigen Ausdruck.

Wir machen es uns zur lieben Ehrenpflicht, hier seiner ebenfalls in dankbarer Erinnerung zu gedenken und dem Manne, der nach wohlvollbrachtem Tagewerke zur Kühe berufen wurde, ein warmes Wort der Anerkennung und Verehrung zu zollen.

II. Centralverwaltung.

3. Bundeskanzlei.

Die Geschäfte haben sich neuerdings vermehrt.

In Bezug auf die A n o r d n u n g d e r T r a k t a n d e n für die B u n d e s v e r s a m m l u n g erlauben wir uns die Anregung, dieselben möchten wenigstens je für eine Legislaturperiode fortlaufend numeriert werden, statt daß sie, wie jetzt, für jede Sitzung neu mit Ordnungsnummern versehen werden. Der Papiersegen, der sich über die Mitglieder der Bundesversammlung ergießt, ist so groß und so wenig übersichtlich, daß jedes Mittel willkommen sein muß, welches die Handhabung einer gewissen Ordnung erleichtert.

Die vorgeschlagene Anordnung ist auch bei ändern Parlamenten gebräuchlich.

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III. Vollziehung der Bundesverfassung und eidgenössischer Gesetze.

3. Gesundheitswesen.

Die fortschreitende Entwicklung des Desinfektionswesens und die Erstellung von Absonderungshäusern ist sehr zu begrüßen.

215 Die abgeschlossene S t a t i s t i k ü b e r die I n f l u e n z a e p i d e m i e ist gewiß eine umfangreiche und in bester Absicht unternommene Arbeit; allein wir befürchten, daß sie mit einem Fuße im Gebiete derjenigen statistischen Erhebungen und Zusammenstellungen stehe, welche gelinde Zweifel an der Exaktheit der zu Grunde liegenden Daten gestatten und welchen gerade die interessierten Fachkreise mit skeptischen Gefühlen gegenüberstehen.

V. Ausstellungen und Kongresse im In- und Ausland.

Schulstatistik aus Anlaß der Landesausstellung..

Wir wollen den Redacteuren der Schulstatistik alle Anerkennung zollen ; allein auch bei dieser statistischen Aufnahme sind Einwände erlaubt.

Schon die Einholung der vielen umständlichen Daten mittelst 50,000 Zählkarten hat manchenorts nicht gerade liebsame Aufnahme gefunden, da als Resultat dieser Fragen kein praktisches Ziel einleuchtet. Man befürchtet, daß es sich hier wieder um eine jener Kompilationen handelt, die nur in engsten Kreisen Beachtung finden und in der Hauptsache zu einer wenig fruchtbaren Existenz auf den Bücherregalen prädestiniert sind.

Ganz besondere Zweifel aber sind in den beteiligten Behörden über die Zweckmäßigkeit der Teilnahme der Primarschulen und Mittelschulen an einer Industrieausstellung laut geworden. Die Beteiligung an einer Ausstellung ist immer mit Störungen im normalen Betriebe der Schule verbunden. Die Authenticität der ausgestellten .,,Schülerarbeiten "·, resp. deren wirklich selbständige Herstellung durch die betreffenden Schulkinder, ist fragwürdig. Die Darstellung des Unterrichtswesens, wie es ist, wird also an der Ausstellung zu wünschen übrig lassen. Zu Studien gründlicher Natur wird sie ebenfalls keine ausreichenden Anhaltspunkte bieten ; solche müssen vielmehr an Ort und Stelle vorgenommen werden. Wir glauben daher von solchen Veranstaltungen für die Zukunft abraten zu sollen.

VI. Werke der öffentlichen Gemeinnützigkeit.

4. Hebung der Kunst.

Der Eidgenossenschaft ist durch den Sohn des hochbedoutendcn Künstlers Vincenzo Vela das Museum des letztern samt Haus und

216 Garten in Ligornetto zum bleibenden Eigentum Übermacht worden.

Wir geben neben der Überzeugung, daß der Bundesrat wohl daran that, die nur mit unbedeutenden Verpflichtungen verbundene Schenkung anzunehmen, dem Gefühle freudiger Anerkennung dafür Ausdruck, daß nun im äußersten Winkel des Landes ein Monument schweizerischer Kunst unter der Hut des gemeinsamen Vaterlandes fest begründet ist. Dem Fremden, der von Süden her das Land betritt, ist es ein Wahrzeichen der Eigenart und besondern Begabung des tessinischen Volkes ; für den Einwohner der nördlichen Kantone bildet es einen neuen specifischen Anziehungspunkt, um den Nachbarn jenseits der Alpen näher zu treten.

L a n d e s m u s e u m . Die Gebäude gehen ihrer Vollendung entgegen. Wem die Bauzeit etwas lange erscheinen möchte, dem geben wir zu bedenken, daß namentlich der innere Ausbau äußerst kompliziert ist, da er einer ganzen Reihe im Besitze des Museums befindlicher Zimmerausstattungen besonders vorgesehenen und zubereiteten Platz bieten soll. Es ist deshalb im Interesse einer sachgemäßen Durchführung der Installation am Platze, der Direktion genügend Zeit zu gewähren und nicht durch Drängen auf einen bestimmten Zeitpunkt der sorgfältigen Erwägung und Ausführung der Arbeiten Abbruch zu thun.

Verdankenswerte Zuwendungen aller Art, sowie energisches, weitsichtiges Eingreifen der Museumsfreunde bei besondern Anlässen haben im Laufe des Jahres mächtig zur Äuffnung der Sammlungen beigetragen und haben Anspruch auf aufrichtigen Dank.

Wir wissen dem Museum, speciell dessen Leitung, Dank für die Stellungnahme gegenüber den k a n t o n a l e n A l t e r t tt me r S a m m l u n g e n . Die Unterstützung und die Bereitwilligkeit, willkommenen Rat und Auskunft zu erteilen, haben in den beteiligten Kreisen das angenehme Gefühl erweckt, daß das Landesmuseum und die kantonalen Sammlungen recht wohl nebeneinander bestehen können.

Wir geben uns der Hoffnung hin, daß dieses Verhältnis ungestört fortbestehen werde und daß die in Aussicht genommene Aufstellung eines neuen Réglementes über die Unterstützung der kantonalen Sammlungen so ausfalle, daß sich daraus die Sanktion des bisherigen Verfahrens und die Garantie für dessen unveränderte Fortsetzung ergiebt.

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VII. Polytechnische Schule.

Der Berieht der Schulbehörde ist in extenso im Amtsberichte enthalten. Seine Vollständigkeit und Übersichtlichkeit enthebt uns weiterer Angaben.

Dagegen hat uns der Notschrei über den Platzmangel bewegen, von den Verhältnissen der Sammlungsräume speciell Einsicht zu nehmen. Wir konnten nun allerdings konstatieren, daß überall Überfüllung in hohem Maße besteht. Abhülfe wird nur durch bauliche Maßnahmen geboten werden können, erscheint aber dringend nötig.

Besondere Berücksichtigung verdienen die Situation der Gipsabgußsammlung, der mineralogischen und der zoologischen Sammlung.

Erstere gleicht mehr einem Magazin, als einer für den Beschauer übersichtlich disponierten Zusammenstellung. Sie kann darum auch ihren Lehrzweck nicht mehr richtig erfüllen, und zudem sind die Objekte infolge der zu engen Aufstellung der Beschädigung in hohem Maße ausgesetzt.

Weniger dringend erscheint die Erweiterung der Räumlichkeit für die Bibliothek. Abgesehen davon, daß die Anhäufung von Büchern eine Art Krankheit unserer Zeit genannt werden kann, die allmählich einer Reaktion von selbst ruft, dürfte ein nicht unerklecklicher Teil der vorhandenen Werke ausgeschieden werden, ohne daß der Wert der Bibliothek in technischer Beziehung (wofür sie auch in erster Linie, wenn nicht ausschließlich, bestimmt ist) im geringsten leiden würde.

Bei den wissenschaftlichen Sammlungen macht sich insbesondere der Mangel an Raum für die Abhaltung von Vorlesungen lind Demonstrationen fühlbar, womit ebenfalls wieder der Lehrzweck beeinträchtigt wird.

Wir glauben, dem Departement die eingehende Untersuchung und baldige Erledigung dieser Angelegenheit dringend empfehlen zu sollen.

Die Kommission hat anläßlich ihres Besuches der eidgenössischen polytechnischen Schule ihre Aufmerksamkeit auch der Centralstation für das forstliche Versuchswesen zugewendet. Indern sie mit Interesse von dem großen Arbeitsfelde Kenntnis nahm, hat sie sich die Frage vorgelegt, ob nicht eine Vereinfachung des Arbeitsprogrammes angezeigt wäre. Sie nimmt jedoch davon Umgang, heute diesfalls

218 irgend welche Anträge zu stellen, in der Meinung, daß die Beratung des Budgets pro 1897 hierzu passende Gelegenheit bieten werde.

VIII. Statistisches Bureau.

Bei der Vielseitigkeit der Bestrebungen des statistischen Bureaus wird es sehr angezeigt sein, der Feststellung des jährlichen Arbeitsprogramms besondere Aufmerksamkeit zuzuwenden. Die Überfülle der statistischen Erhebungen könnte leicht dazu führen, in der Bearbeitung und Publikation des Wünschbaren unbequeme Verzögerungen herbeizuführen.

XI. Abteilung Bauwesen.

I. Oberbauinspektorat, Personelles.

Mit der Einsetzung eines eigenen Bureaus für die Durchführung d e r U n t e r s u c h u n g d e r W a s s e r V e r h ä l t n i s s e d e r Schweiz ist das Personal etwas vermehrt worden. Die Leitung dieses Bureaus wurde dem Chef der hydrometrischen Abteilung übertragen, der bereits den einleitenden Arbeiten vorgestanden hatte.

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B. Strassen und Brücken.

Nachdem mehrere Straßen mit eidgenössischer Subvention im Bau begriffen sind, sind weitere Gesuche ähnlicher Art zu gewärtigen und auch bereits signalisiert.

Wir glauben, daß bei Behandlung solcher Gesuche die früher allein zugelassenen m i l i t ä r i s c h e n Gesichtspunkte nicht ausschließlich ausschlaggebend sein sollten.

Wo es sich um die besondere Kosten verursachende Verbindung ganzer Landesteile handelt, dürfte der Bund Hülfe leisten, auch wenn für militärische Zwecke nichts Ersichtliches abfällt.

Über die Verwendung der Bundesgelder für das Wasserbauwesen giebt der Bericht so übersichtliche und erschöpfende Auskunft, daß wir demselben nichts beizufügen haben.

Erwähnung verdient wohl noch, daß die Arbeiten an der R h e i n r e g u l i e r u n g ihren Anfang genommen haben und daß von der beteiligten Bevölkerung und den Arbeiterkreisen mit Zu-

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versieht erwartet wird, daß in der Löhnung und sonstigen Haltung der vielen dabei zu beschäftigenden Arbeiter die bestmögliche Berücksichtigung gerechtfertigter Wünsche Platz greife. Das deutsche Reich hat bei den Kanalbauten am Nordostseekanal ein Vorbild der Fürsorge für das Wohlbefinden der Arbeiterschaft gegeben, dem in der Republik gewiß nachgeeifert werden darf.

Der beabsichtigte Wehrbau im Rhein behufs Speisung des H ü n i n g e r s c h i f f a h r t s k a n a l s hat Anlaß zu Unterhandlungen mit der Regierung von Elsaß-Lothringen gegeben, die ein die ursprünglich geplanten Maßnahmen weit überragendes Projekt gezeitigt haben. Es wird Ihnen in laufender Sitzung vorgelegt werden und enthält die Verlängerung des Kanals bis Basel, sowie die Anlage eines Hafens und einer Pumpstation daselbst, wodurch Basel an das europäische Schiffahrtskanalnetz Anschluß erhielte.

C. Allgemeines Wasserbauwesen.

5. Hydrometrie.

Der Veranstaltung genauer Erhebungen über die Wasserstände des Bodensees zwecks Ausarbeitung eines richtigen Projektes für die T i e f e r l e g u n g de r H o c h w a s s e r s t ä n d e des Sees können wir nur beistimmen.

Der Besitz möglichst genauer Daten ist an sich von kapitaler Bedeutung ; er wird aber noch wichtiger, sobald es sich darum handelt, bei widerstreitenden Interessen und gar im Verkehr mit einem auswärtigen Staate das Richtige zu treffen und mit Nachdruck zu vertreten.

Die hauptsächlichste Aufgabe des hydrometrischen Bureaus ist nun die Durchführung der von den Räten beschlossenen U n t e r s u c h u n g der Wasser V e r h ä l t n i s s e der Schweiz. Die Arbeiten sind programmgemäß au die Hand genommen worden und haben bereits wesentliche Förderung erfahren.

Daß das seiner Zeit aufgestellte, von Ihnen gebilligte Programm richtig ist und unter Zusammenwirkung aller dem Oberbauinspektorate unterstehenden Kräfte zu rascher Durchführung gelangen wird, erhellt auch aus dem Umstände, daß die für die laufenden Bedürfnisse des Oberbauinspektorats nötigen Vermessungen auch in die obige Untersuchung eingereiht werden können.

Daneben tritt aber auch der Fall ein, daß schon jetzt die Resultate der obigen Untersuchung; bei den Arbeiten des Oberbau-

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inspektorats praktische Verwendung finden. Es findet also ein günstiges Ineinandergreifen statt, das die bewilligten Mittel in doppelter Hinsicht als wohl angewendet erscheinen läßt.

Die mit obiger Untersuchung gleichzeitig von beiden Räten dem Bundesrate aufgetragene Vorlage eines G e s e t z e s e n t w u r f e s ü b e r B a u u n d B e t r i e b v o n S t a r k s t r o m l e i t u n g e n , sowie die Anbahnung möglichst einheitlicher Verhältnisse im Gebiete der Wasserrechtskonzessionen hat im Laufe des Berichtsjahres erst dazu geführt, daß das Industriedepartement durch die Fabrikinspektoren ein R e g l e m e n t ü b e r den S c h u t z d e r bei s o l c h e n Leit u n g e n b e s c h ä f t i g t e n A r b e i t e r ausarbeiten ließ und diese Vorlage dem schweizerischen elektrotechnischen Verein zur Begutachtung zuwies. Letztere steht bis heute noch aus.

Wie weitere Nachforschungen darthaten, ist in neuerer Zeit ein Fachmann mit der Ausarbeitung eines Gutachtens auf breiterer Grundlage betraut worden, das binnen kurzem eintreffen soll.

Wir müssen in der That hervorheben, daß die Aktion des Industriedepartements den Intentionen jenes Beschlusses nur ganz ungenügend gerecht würde.

Sein Sinn ging dahin, daß eine Gesetzgebung geschaffen würde, die im Gegensatze zu den heute in Kraft bestehenden Vorschriften rein r e s t r i k t i v e r Natur (behufs Schutzes der Telephon- und Telegraphenleitungen) einheitliche, allgemeine Grundsätze aufstellt, nach welchen die Anlage und der Betrieb der Leitungen sich zu richten hat; insbesondere wäre dabei für G a r a n t i e n zu sorgen, welche die Ausführung der Anlagen, die dem Réglemente gerecht werden, sichern, z. B. durch Expropriationsberechtigung, Regelung der Fälle,J in welchen die Anlage der Kraftstation und der Leitungen O O das Gebiet mehrerer Kantone berührt etc.

In diesem weitern, überwiegend p o s i t i v e n Sinne wollte der Beschluß wirken; ließe man es bei einer bloßen Arbeiterschutzmaßregel bewenden, so wäre sein wesentlichster Zweck außer acht gelassen.

Die rasche Entwicklung, welche auf dem Gebiete großer Centralanlagen mit weithin sich erstreckender Kraftverteilung stattfindet, läßt eine prompte Behandlung der Angelegenheit durchaus geboten erscheinen.

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II. Direktion der eidgenössischen Bauten.

Die Organisation ist nicht mehr auf der Höhe der mit dea Jahren mannigfach gestiegenen Bedürfnisse. Über 20 Techniker höherer und niederer Ordnung sind bereits als ständige Arbeiter in Thätigkeit, während die Organisation nur deren 3 kennt. Alle ändern nehmen nur die Stellung von Hülfsarbeitern ohne gesicherte Position ein. Die Entwicklung der Dinge hat die den früheren Verhältnissen entsprechende Regelung überholt. Es erscheint darum am Platze, daß eine Neuordnung erfolge und eine Reihe von seit längerer Zeit schon ständig notwendigen Angestellten zu gesetzlich vorgesehenen Beamten erhoben werden.

Die Thätigkeit der Direktion erstreckt sich nicht bloß auf die technische Überwachung der baulichen Arbeiten an eidgenössischen Gebäuden, deren Zahl bekanntlich stets und unaufhaltsam wächst, sondern begreift auch die hauspolizeiliche Verwaltung der Administrationsgebäude in sich und wird mannigfach für Raterteilung und Ausarbeitung von Vorprojekten und Studien in Anspruch genommen.

Ihr Arbeitsgebiet wird also mit Sicherheit nur immer größer werden.

Die Techniker interessieren sich für die Frage, inwieweit die für den Bund nötigen Gebäude, Post-, Militär- und Verwaltungsbauten, durch eigene Beamte entworfen und erstellt und inwieweit selbe der Privatthätigkeit überlassen bleiben sollen. Die Verwaltung befolgt in dieser Beziehung, ihrer Mitteilung nach, den Grundsatz, daß wichtigere, eigenartige Aufgaben durch Konkurrenzen abgeklärt und den Siegern im Konkurrenzkampfe zur Ausführung übergeben werden sollen. Einfachere, nicht besonders charakteristische Bauten werden ganz vom Amte aus besorgt und nicht den Privaiarchitekten zugewiesen. Hin und wieder behält sich die Direktion auch eine künstlerisch interessante Arbeit vor, um den Angestellten, die tüchtige Techniker sein u n d 0 b l e i b e n sollen, Gelegenheit zur Durchführung einer interessanten Aufgabe zu geben, an der sie ihr Interesse und ihre schöpferische Kraft frisch erhalten können.

Man kann gegen diesen Grundsatz nichts einwenden ; er hat das mit allen Grundsätzen gemein, daß die Art der Durchführung den Ausschlag giebt. Auch hier heißt es : ,,C'est le ton qui fait la musique."

Gewisse Beunruhigungen und Kritiken aus den Kreisen der Privatarchitekten werden verschwinden, wenn in angemessener Weise nach der auseinandergesetzten Maxime verfahren wird.

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Immerhin möge nie übersehen werden, daß es eine näherliegende, natürlichere Veranlassung und Gelegenheit, die ausübenden vaterländischen Künstler zu beschäftigen, nicht giebt, als die Errichtung von Staatsgebäuden auf dem Wege der freien Konkurrenz.

Es sollte darum auch nur in Ausnahmefällen zu gunsten der eigenen Angestellten davon abgesehen werden.

Die Bauarbeiten am B u n d e s h a u s M i t t e l b a u schreiten, der schwierigen Fundationen wegen, etwas langsamer voran, als das Programm vorgesehen hatte ; doch hofft man, infolge der weitgediehenen Vorbereitung der Arbeiten für die obern Stockwerke, später um so rascher voranzukommen und den Zeitverlust in gewissem Maße wieder einbringen zu können.

Leider verschlingen die großen Fundationen nicht bloß Zeit, sondern auch Geld. Die Folge davon wird vielleicht die sein, daß man sich mit einfacherm, wohlfeilerm Material für die Fassaden wird begnügen müssen. Wir hoffen aber immerhin, daß dies nur im Umfange des Notwendigsten geschehe und soweit immer möglich an dem ursprünglichen Plane festgehalten werde, an dem Baue die so vielartigen und vorzüglichen Bausteine, welche die Schweiz bietet, zu sachgemäßer Verwendung kommen zu lassen.

Etwas höheren Preisen entspricht, das ist ja allbekannt, auch eine weit höhere Solidität, namentlich beim Steinmaterial für die Fassaden.

Die Expropriation der in den Besitz der Eidgenossenschaft übergehenden, zum Abbruch bestimmten Gebäude wird binnen kurzem durch den bis jetzt noch ausstehenden Spruch des Bundesgerichts geregelt werden.

Alsdann tritt der Bund in das Verfügungsrecht über die Gebäude. Es soll beabsichtigt sein, selbe während der Bauperiodo noch möglichst lange stehen zu lassen und durch Vermietung einen Ertrag aus ihnen zu ziehen. Gegen dieses Vorhaben erheben wir insofern keinen Einwand, als die Erstellung einer anständigen Verbindung zwischen den beiden Bundeshäusern damit vereinbar ist.

Dem jetzigen skandalösen Zustande aber muß unter allen Umständen in angemessener Weise Abhülfe geschaffen werden.

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Justiz- und Polizeidepartement.

A. Justizwesen.

I. Gesetzgebung.

Im Jahr 1895 wurde das Bundesgesetz betreffend die Übertragung der Oberaufsicht über das Schuldbetreibungs- und Konkursverfahren von beiden Räten' durchberaten und angenommen. Diese Annahme hatte zur Folge, daß das am 9. Oktober 1891 provisorisch geschaffene Institut des eidgenössischen Amtes und eidgenössischen Rates für Schuldbetreibung und Konkurs mit 1. Januar 1896 aufgehoben und die Rechtsprechung über Schuld betreibungsund Konkursfragen einer neu geschaffenen Abteilung des Bundesgerichtes zugewiesen wurde. Es darf bei diesem Anlasse erwähnt werden, daß das eidgenössische Amt für Schuldbotreibung und Konkurs, verbunden mit dem eidgenössischen Rat, während seiner Amtsdauer eine erfolgreiche Thätigkeit entwickelt und in vielen zweifelhaften Fragen eine richtige und maßgebende Wegleitung gegeben hatte; besonders wohlthätig sowohl für die Privaten als auch die Betreibungsbeamten und Behörden waren die belehrenden Antworten des Betreibungsamtes auf gestellte Anfragen formeller und materieller Art. Über die Thätigkeit der jetzt neu geschaffenen Behörde wird der Geschäftsbericht vom Jahre 1896 Aufschluß erteilen.

Der Kommissionalentwurf vom schweizerischen Strafgesetzbuch wurde im Laufe des Jahres 1895 fertiggestellt. Derselbe ist veröffentlicht und das Departement spricht sich dahin aus, daß es gerne bereit sei, allfällige Bemerkungen über denselben entgegenzunehmen. Da eine Prüfung desselben einerseits nicht möglich war und anderseits die eingehenden Beratungen über denselben hauptsächlich in das Jahr 1896 fallen, so sieht ihre Kommission gegenwärtig von einer Kritik ab. Ebenso unterläßt sie es, in eine Detailerörterung und nähere Besprechung des Expertenberichtes der Expertenkommission über schweizerische Strafanstalten und Gefängnisse einzutreten, weil sowohl das Departement wie die Kantone darüber erst im Jahre 1896 nähere Prüfung pflegen werden, wobei

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es hoffentlich nicht unterlassen worden wird, die praktischen Gründe und Verhältnisse mit idealistischen Wünschen in richtiges Verhältnis zu setzen.

Es stehen noch einige Vernehmlassungen seitens der Kantonsregierungen über das schweizerische Strafgesetzbuch aus, und es darf nicht unterlassen werden, zu betonen, daß die noch fehlenden Kantone ihre Ansicht in kürzester Zeit kundgeben möchten.

Am schweizerischen Civilgesetzbuch wird, laut Mitteilung vom Departement, vom Gesetzesredacteur Herrn Professor Huber rüstig weitergearbeitet, indem derselbe an der Hand der eingelangten Expertengutachten die bereits von ihm festgestellten Entwürfe betreffend die rechtliche Wirkung der Ehe und betreffend das Erbrecht einer neuen Prüfung unterwarf .und überdies den bisanhin nicht bearbeiteten Teil des Personen- und Familienrechtcs in Angriff nahm.

Die Regierung des Kantons Glarus hat die Frage einer gesetzgeberischen Regelung des Verbots der Doppelbesteuerung angeregt.

Der Bundesrat überwies dieses Gesuch an das Bundcsgericht, damit dasselbe seine Meinungsäußerung darüber abgebe, und gleichzeitig wurde auch ein Gutachten des Herrn Professor Wolf eingeholt. Das letztere steht noch aus, während das ßundesgoricht seine Ansicht dahin ausspricht, daß es der Wünschbarkeit einer gesetzgeberischen Regelung dieser Frage seine Zustimmung zolle, gleichzeitig betonend, daß es seine bis jetzt in dieser Materie geübte Rechtsprechung festhalten werde. Bei dieser Sachlage ist ein näheres Eintreten auf diesen Gegenstand, der seiner Entwicklung erst im Jahre 1896 entgegengehen wird, nicht angezeigt. Die Kommission hält aber dafür, daß sich in Berücksichtigung der Wichtigkeit der Sache und der früher gemachton gesetzgeberischen Versuche eine Wiederanhandnahme dieser Gesetzesmaterie vollständig rechtfertige.

II. Schuldbetreibung und Konkurs.

Die Zahl der Rekurse hat im Berichtsjahre die höchste Ziffer erreicht, indem 242 Rekurse eingegangen sind, gegenüber 230 Rekursen vom Jahr 1894 ; dagegen sind die Anfragen juristischen Inhaltes stark zurückgegangen, indem nur 242 gestellt wurden, im Gegensatz zu den frühern Jahren, wo bis 600 Anfragen einliefen.

Die Kommission findet diesen Rückgang begründet in dem Umstand, daß die Fragenbeantwortung durch das eidgenössische Amt in vielen Materien klare Auffassungen geschaffen hat.

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Die Ansicht des Departements, welche dahin geht, daß eine Aufsichtsbehörde in Betreibungssachen nicht zum Teil aus administrativen und zum Teil aus richterlichen Behörden bestehen könne, wie es im Kanton Tessin eingeführt werden wollte, scheint uns eine richtige und auf gesetzlich vorgeschriebenen Bestimmungen sich fußende.

Die Gebührentarifänderung für Schuldbetreibung und Konkurs ist im Jahre 1895 noch nicht gesetzgeberisch bearbeitet worden, weil darauf bezügliche Mitteilungen von zwei Kantonen noch ausstehen. Im großen und ganzen befürworten die meisten kantonalen Mitteilungen eine Erhöhung derselben, während beinahe sicher angenommen werden darf, daß diese Anschauung in den Volksschichten kaum geteilt wird, weshalb angezeigt ist, alles genau zu erwägen und mit Vorsicht vorzugehen.

III. Internationales Privatrecht.

So sehr wünschenswert die Übereinstimmung und Einigung der Staaten in vielen Punkten des Privatrechts wäre, so schwierig ist dieselbe zu erreichen ; jedoch scheint, daß ein Entwurf, welchen die niederländische Regierung ausgearbeitet hat, einige Aussicht auf Erfolg hat. Derselbe befaßt sich : a. mit der Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Aktenstücke; 6. mit den Gesuchen um Vornahme gerichtlicher Handlungen ; c. mit der Sicherstellung der Prozeßkosten; d. mit der unentgeltlichen gerichtlichen Verbeiständung und e. mit der Schuldenhaft. Wir nehmen an, daß der h. Bundesrat, der seine Geneigtheit zu diesem Entwurfe ausgesprochen hat, unter gewissen Vorbehalten, eine Zustimmung zu demselben nur dann vornehmen und empfehlen werde, wenn den schweizerischen Grundsätzen in dieser Materie gebührende Berücksichtigung zu teil wird.

IV. Gewährleistung von Kantonsverfassungen.

Hierüber haben wir keine Bemerkungen.

V. Civilstand und Ehe.

Hier hat sich der Bundesrat veranlaßt gesehen, Weisungen und Warnungen zu erteilen betreffend unrichtiger Gebührenbezüge für amtlich vorgeschriebene Legalisationen. An der Hand der beBundesblatt. 48. Jahrg.

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stehenden Gesetze einerseits und der Verträge mit dem Ausland anderseits wurde bestimmt, daß für amtliche Legalisationen und für direkt bestellbare Civilstandsakten an das Ausland keine Gebühren oder Frankaturen berechnet werden düfen ; ebenso wurde den schweizerischen Konsuln Bericht erteilt, daß für die erste Légalisation von amtlichen Geburts-, Trau- und Totenscheinen keine Gebühren bezogen werden sollen, indem darüber bei den Herren Konsuln kein einheitliches Vorgehen bestanden. Wir finden diese Richtigstellung seitens des Bundesrates als eine gesetzlich begründete.

Eine fernere irrige Auffassung, welche bei einzelnen Civilstandsbeamten im Kanton Luzern darin bestand, daß bei Trauungen Gebühren bezogen wurden, wurde vom Bundesrat teils richtiggestellt und in einzelnen Fällen sogar geahndet, und die h. Regierung von Luzern eingeladen, darüber zweckentsprechende Weisungen an die Civilstandsbeamten zu erlassen.

Im Kanton Genf bestand die Sitte, daß die Unternehmer von Begräbnissen zugleich auch übernahmen, die Todesanzeigen an die Civilstandsbeamten zu machen. Eine darauf bezügliche Anfrage des Staatsrates von Genf, der über dieses Verfahren Zweifel hatte, beantwortete nach unserm Dafürhalten der Bundesrat ganz richtig dahin, daß nur die im Gesetze bezeichneten Personen und keine ändern gültige Todesanzeigen machen können, und deshalb die Genfer Sitte unzulässig sei.

Auf die im Geschäftsbericht angeführten Specialfälle betreffs Schwierigkeiten bei Eheabschlüssen und Ehescheidungen im Ausland, sowie auf die gegebenen Wegleitungen und Entscheidungen dos Bundesrates treten wir nicht näher ein, indem wir die vom Bundesrat entwickelten Ansichten teilen ; wir möchten nur betonen, daß es äußerst wünschbar wäre, wenn eine internationale, möglichst gleichmäßige Regelung dieser Verhältnisse angestrebt und zum Ziele geführt werden könnte.

VI. Handelsregister.

Wir entnehmen dem Berichte des Bundesrates sehr'gerne, daß die Inspektionen bei den Handelsregisterbureaus, die bisanhin nur in beschränktem Maße gemacht werden konnten, im Jahre 189(5 durch den Handelsregistersekretär größtenteils vorgenommen werden können; damit ist die Gelegenheit geboten, die Einheit der Eintragungen und die Richtigkeit derselben zu regulieren. Hoffentlich werden dann Beschwerden, welche zwar nicht stichhaltig begründet werden konnten, vollständig verschwinden.

227 Die Zahl der Eintragungen ins Handelsregister betrug im Jahr 1894 8659 und ist im Berichtsjahr auf 10518 gestiegen; gewiß eine bedeutende Vermehrung.

VII. Staatsrechtliche Rekurspraxis.

Wie in frühern Jahren, so betrafen auch im Jahr 1895 die meisten Rekurse die vermeintliche Störung von Handels- und Gewerbefreiheit und zwar besehlagen von 26 Fällen 16 Fälle das Wirtschaftswesen. Wir stimmen mit der Tendenz, welche der Bundesrat bei seinen Entscheiden festhält und die darin besteht, so wenig als möglich neue Wirtschaftsöffnungen zu gestatten, wenn dieselben von den Kantonsregierungen als überflüssig und dem Volksleben nachteilig bezeichnet werden, vollständig überein.

B. Polizeiwesen.

I. Verträge und Konventionen.

Die schon im Jahr 1894 begonnenen Unterhandlungen betreffend Auslieferungsverträge mit Rumänien, Niederland und ÖsterreichUngarn sind im Jahr 1895 nicht zum Abschluß gekommen, werden aber fortgesetzt und wahrscheinlich zu einem annehmbaren Abschluß geführt werden. Mit der argentinischen Regierung sind ebenfalls Unterhandlungen angebahnt in betreff eines Auslieferungsvertrages, überdies wird noch mit Österreich-Ungarn an einem Abkommnis gearbeitet betreffend Übergabe und Annahme von auszuliefernden und durchzuliefernden Personen.

Mit Frankreich werden die Unterhandlungen betreffend unentgeltliche Verpflegung armer Erkrankter in erweiterndem Sinne weitergeführt und dahin gestrebt, daß diese Wohlthat nicht nur wie bisanhin den Kindern und Geisteskranken, sondern auch ändern Erkrankten zu Teil werde. Frankreichs Bedenken, daß diese Persönlichkeiten in der Schweiz weniger gut verpflegt werden könnten als in Frankreich, veranlaßte den Bundesrat zu einer darauf bezüglichen Untersuchung, welche ergab, daß diese Befürchtungen unbegründet seien. Die gemachten Erhebungen stellten fest, dal»

228 in der Schweiz die Zahl der öffentlichen Spitäler sich auf 14(> beziffert und daß daneben noch vielerorts entsprechende Krankenstuben bestehen. Mit Grund erhob die Schweiz in zwei Fällen in betreff unrichtiger Behandlung von in die Schweiz spedierten Personen Beschwerden gegenüber Frankreich, was anerkennenswerter Weise von Frankreich sofort untersucht und zur Ahndung der Fehlbaren führte.

Mit der belgischen Regierung wird eine Vereinbarung getroffen werden, welche die Unterstützung und Heirnschaffung der armen und hilfsbedürftigen Angehörigen des einen der beiden Staaten, welche auf dem Gebiete des ändern der öffentlichen Wohlthätigkeit zur Last fallen, für die Zukunft regelt. Als Basis wird ein Abkommnis zwischen Deutschland und Belgien in gleichen Sachen angenommen. Die Unterhandlungen sind zwar noch nicht zu Ende geführt, aber es ist alle Aussicht vorhanden, daß dieses Abkommnis abgeschlossen werden wird.

II. Auslieferungen und Strafverfolgungen.

Es haben sich die gegenseitigen Begehren zwar im Berichtsjahr gegenüber den frühern Jahren um 24 Fälle vermehrt, was aber zu keinen Bemerkungen Anlaß bietet. Dagegen ergab sich in einem Fall von Auslieferung eine Differenz zwischen der deutschen Regierung und dem Bundesgericht in betreff Auslieferung eines Württembergers, der wegen Verübung unzüchtiger Handlungen mit Kindern unter 14 Jahren angeklagt war. Das Bundesgericht ging im betreffenden Falle von der starren Ansicht aus, daß der Begriff des Verbrechens nicht ganz zutreffe. Der Bundesrat sprach aber gegenüber der Regierung Deutschlands seine Geneigtheit aus, bei solchen Klagen, zwar nicht gestützt auf den Ausliefcrungsvertrag, sondern auf das Auslieferungsbundesgesetz vom 22. Januar 1892, die Auslieferung seinerseits zu bewilligen, was praktisch in spätem Fällen geübt wurde und womit die Mißstimmung der Regierung Deutschlands gehoben war.

Ein Konflikt ergab sich ferner in einem Falle wo die württembergische Regierung verlangte, daß ein Angehöriger des Kantons Bern, welcher sich in Württemberg schweren Diebstahls schuldig gemacht und dann nach seinem Heimatkanton sich geflüchtet hatte, wegen dieses Delikts in der Schweiz abgeurteilt und bestraft werde.

Die Anklagekammer von Bern wollte dieses nicht thun, weil keine Erklärung der württembergischen Regierung vorliege, daß sie den allenfalls in Bern Abgeurteilten nicht noch einmal wegen des gleichen

229 Verbrechens in Württemberg verfolgen werde. Der Bundesrat erklärte aber, die bernische Behörde sei pflichtig, die strafrechtliche Verfolgung eintreten zu lassen ; daraufhin traf die bernische Anklagekammer die nötigen strafrechtlichen Anordnungen, jedoch mit dem Bemerken, daß sie dieses nur thue, weil der Angeklagte die Beurteilung selbst verlange, sonst hätte sie den Kompetenzkonflikt erhoben. Alle ändern Kantone der Schweiz anerkennen dagegen bei ähnlichen Fällen die Pflicht zur Ausübung der Strafjustiz. Der vorwürfige Fall kann als erledigt betrachtet werden und es wird daher die grundsätzliche Anschauungsdifferenz nicht weiter von der Kommission behandelt, sie kann aber doch nicht unterlassen zu betonen, daß sie sich mehr auf dem Boden der bundesrätlichen Anschauung "o befindet.

III. Rogatorien.

Keine Bemerkungen.

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IV. Heimschaffungen.

Keine Bemerkungen.

Y. Verschiedene Geschäfte polizeilicher Natur.

Hier finden wir erwähnenswert, daß von der schweizerischen gemeinnützigen Gesellschaft eine Anregung ausgegangen ist, bei der Landesausstellung in Genf einen internationalen Kongreß zu organisieren betreffend das Armenwesen und speciell in betreff Unterstützung bedürftiger fremder Staatsangehöriger. Herr Bundesratspräsident Lachenal hat die Ehrenpräsidentschaft übernommen.

Es bestehen zwar schon in den meisten Niederlassungsverträgcn mit dem Ausland darauf hinzielende Bestimmungen, allein eine einheitliche und weitergehende Regelung wäre gleichwohl wünschenswert, weshalb wir es richtig finden, daß der Bundesrat dem Kongresse freundlich gestimmt ist.

Vom Centralkomitee des sclweizerischen Schutzaufsichtsvereins für entlassene Sträflinge wird das Gesuch gestellt, es möchte ihm ein jährlicher Bundesbeitrag von Fr. 500 verabfolgt werden, damit aus demselben die aus Frankreich ausgewiesenen Schweizer behufs Weiterreise in ihren Heimatkanton unterstützt werden könnton.

Diese Persönlichkeiten kommen meistens in höchst elendem Zustande in der Schweiz an, treiben sich an der Grenze herum, belasten

230

öffentliche und private Wohlthätigkeit oder schleichen sich wieder nach Frankreich zurück, um von dort sofort wieder abgeschoben zu werden. Diese Zustände bedürfen absolut einer Besserung, deshalb beschloß der Bundesrat dem Gesuche zu entsprechen und stellte dem Komitee die 500 Fr. zur Verfügung, unter Forderung eines Ausweises über deren Verwendung. Die Kommission findet das Vorgehen des Bundesrates richtig und stimmt demselben zu.

C. Bundesanwaltschaft.

I. Bundesstrafrecht.

Im Berichtsjahre wurden 142 Fälle von Eisenbahngefährdungen behandelt, wovon 11 den Tramwayverkehr betrafen. Es ist dies eine große Zahl von Fällen, und da bei dem Eisenbahnverkehr die Gefährde sich meistens zu einer sehr großen für Menschen und Material gestaltet, so ist eine rigorose Handhabung der Gesetze hier am Platz. Es stimmt deshalb die Anschauung, welche in dem Berichte niedergelegt ist, daß das Offenlassen von Barrieren nicht als Gefährdung einer Bahn aufgefaßt werden könne, nicht ganz mit der Ansicht der Kommission, die darin doch die leichtere Möglichkeit, Entgleisung herbeizuführen, zu erblicken glaubt.

Die Bestrafung des Urhebers anarchistischer Plakate in La Chauxde-Fonds, welche von den Gerichten des Kantons Neuenburg ausgefällt wurde, rechtfertigt sich nach dem Art. 4 des Bundesgesetzes vom 12. April 1894 und wir hoffen, daß durch die strenge Handhabung dieses Gesetzes ähnlichen Aufreizungen zu Verbrechen gegen die Sicherheit von Personen und Sachen erfolgreich entgegengetreten werden könne.

II. Widerhandlungen gegen eidgenössische Fistalgesetze.

Im Berichtsjahre kamen 15 Fälle von Zollübertrctungen vor, die sämtlich durch Überweisung an die kantonalen Gerichte behandelt und abgeurteilt wurden. In Genf erhob sich nun Zweifel, ob der Bundesanwalt oder ein von demselben delegierter Anwalt die Klage vor den Genferischen Gerichten führen dürfe; allein die Cour de justice in Genf, sowie das Bundesgericht erkannten, daß dieses zulässig sei, womit der Anstand gehoben war.

231

III. Politische Polizei.

Durch Verfügung vom 29. Januar 1895 wurden zwei Italiener, welche in Genf anarchistische Propaganda zur That betrieben, aus dem Gebiete der Eidgenossenschaft ausgewiesen. Zu ändern besondern Verfügungen lag keine Veranlassung vor, sagt der Bericht des Bundesrates.

Wir nehmen gewiß richtig an, daß das energische Einschreiten der Bundesbehörden sehr geeignet ist, diese gewaltsamen Ausschreitungen und Verirrungen einzudämmen. So gerne und willig die Schweiz das Asylrecht gewährt, so ernst und streng soll sie darauf halten, daß dasselbe nicht mißbraucht wird zum Nachteil und Ruin der menschlichen Gesellschaft und der geordneten Zustände der Völkerfamilien.

Militärdepartement.

Bei Anlaß der Veröffentlichung des Militärschultableaus für das Jahr 1896 konnte man überraschenderweise diese Angaben in der Presse lesen, bevor der Bundesrat über das Tableau Beschluß gefaßt hatte. Gleicherweise sind militärische Wahlen und Beförderungen zur öffentlichen Kenntnis gelangt, bevor der Bundesrat dieselben dekretiert hatte. Wie uns gesagt wurde, stammen diese Indiskretionen daher, daß die Anträge des Militärdepartements der Presse schon mitgeteilt wurden, während die Schlußnahme dos Bundesrates noch ausstand. Es ist zu wünschen, daß solche vorzeitige Mitteilungen, die schwere Übelstände mit sich bringen können, in Zukunft nicht mehr vorkommen.

IV. Sanitarische Untersuchung und pädagogische Prüfung der Wehrpflichtigen.

Der Geschäftsbericht erteilt Antwort auf die von einem Mitglieds des Ständerates aufgeworfene Frage, ob nicht zu weitgehende Anforderungen an die Kenntnisse der Rekruten gestellt würden.

Es ist klar, daß an einen Älpler nicht dieselben Fragen gerichtet werden dürfen, wie an einen Studenten. Diese Fragen müssen mit

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dem Bildungsgrad und dem Unterricht, den der junge Mann genossen hat, im richtigen Verhältnis stehen. Der Grad ihrer Schwierigkeit ist dem Ermessen der pädagogischen Experten zu überlassen.

Das bis jetzt hierin befolgte System scheint uns besondere Aussetzungen nicht zu verdienen.

Der Geschäftsbericht enthält viele Einzelheiten, darunter auch solche, die ziemlich überflüssig erscheinen dürften. So wird z. B.

hervorgehoben, daß an ,,einem Orte die Tische und Stühle der Prüfungslokalitäten zu klein" gewesen seien.

V. Rekrutierung.

Aus dem Tableau über das Ergebnis der Rekrutierung von 1895 nach Jahrgängen (S. 480) ist ersichtlich, daß 20 Rekruten aus Jahrgängen nach 1876 angenommen worden sind. Es handelt sich um Studenten, denen gestattet wurde, sich früher zur Rekrutierung zu stellen, in Anwendung des Art. 85 der Militärorganisation, welcher verlangt, es solle darauf Rücksicht genommen werden, daß die militärische Instruktion und die Waffenübungen den Studien solcher jungen Leute möglichst wenig Nachteil verursachen.

VII. Unterricht.

Vorunterricht.

Wir konstatieren mit Befriedigung, daß der Turnunterricht in den Schulen mehr und mehr Fortschritte macht und daß die Kantone diesem Förderungsmittel für die körperliche Ausbildung der Jugend ihre volle Sorgfalt angedeihen lassen.

Unterrichtskurse.

B. Infanterie.

1. Rekrutenschulen.

Wir begrüßen alle Schritte, die dem Zwecke gelten, die Cadres der Truppe in stand zu setzen, ihre Untergebenen in selbständiger Weise führen, vor allem aber auch selbst und ohne fremde Beihülfe Instruktion erteilen zu können.

Zur Erreichung günstiger Resultate ist unbedingt ein enges Zusammenwirken all der verschiedenen Cadres-Elemente erforderlich.

Der Offizier und der Unteroffizier müssen sich gegenseitig in die Hände arbeiten.

233

In unserer Milizarmee bestehen noch vielfach Gewohnheiten und Vorschriften, die der Organisation stehender Armeen nachgeahmt sind. Im bürgerlichen Leben, das die Regel bildet, stehen Offiziere und Unteroffiziere in enger Berührung und persönlichem Verkehr. Sobald das Wehrkleid angezogen ist, scheiden sich aber die beiden Klassen scharf in militärischer Hierarchie auseinander. Man scheint Nachteile für den Geist der Disciplin zu befürchten, wenn zwischen Offizier und Unteroffizier zu viel naher Kontakt einträte. Der aus der Offizierbildungsschule kommende junge Lieutenant wird von den höheren Offizieren außer den Dienststunden als Kamerad behandelt, während es ihm untersagt ist, mit den unter seinem Befehl stehenden unentbehrlichen Gehülfen, den Unteroffizieren, zu verkehren.

Die Disciplin würde keinen Schaden leiden und die gemeinsame Arbeit nur um so fruchtbringender sein, wenn diese Scheidelinie zwischen Offizieren und Unteroffizieren weniger stark markiert, der gegenseitige Verkehr freier wäre.

Die Teilnahme von Offizieren der Specialwaffen an Rekrutenschulen der Infanterie wird die wohlthätige Folge haben, daß in der Verwendung kombinierter Waffen immer mehr Zusammenwirken sich einstellt. Die Offiziere der verschiedenen Waffen kommen bereits in den Centralschulen zusammen. Es wäre im gleichen Gedaukengang zu wünschen, daß alle Gelegenheiten benützt würden, um in den verschiedenen Unterrichtskursen der Infanterie, wie den Rekrutenschuleu und Wiederholungskursen, bei den Felddionstübungen die gerade in Dienst stehenden Specialtruppon mitwirken zu lassen.

2. WiedertLolungskurse des Auszuges.

Bataülonslcurse des II. Armeecorps, Die zu Beginn der Kurse durchgeführten Folddienstübuugen {Ausmärsche) bilden eine vorzügliche Vorbereitung für die Mobilisation, und es gereicht uns zur Befriedigung, ersehen zu können, daß im Jahre 1895 dieses System wieder bei mehreren Bataillonen zur Anwendung gekommen ist.

Daß in den Resultaten der Schießübungen der InfanterieWiederholungskurse wieder ein kleiner Rückgang zu verzeichnen ist, setzt uns nicht in Erstaunen. Diese Übungen leiden zu sehr an Überstürzung ; es fehlt die absolut notwendige Zeit, um ein ruhiges, besonnenes Schießen zu gestatten, wie es zur Erlangung guter Resultate unerläßlich ist.

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Herbstmanöver des I. Armeecorps.

Der Bericht bringt eine sehr interessante eingehende Würdigung der Herbstmanöver des I. Armeecorps. Dabei wird unter anderm auch ein Mangel betont, dem die Großzahl der nach dem Truppenzusammenzug bei der Mannschaft und mehr noch beim Publikum laut gewordenen Klagen zuzuschreiben ist, nämlich die fehlerhafte Ernährung der Truppen.

Für diese ist soweit immer möglich das gleiche Ernährungsregime beizubehalten, an welches sie von Hause aus gewöhnt sind.

Das System, das Fleisch während der Nacht zu kochen und dann die Suppe als Frühstück zu geben, muß nach den gemachten Erfahrungen für das I. Armeecorps absolut verworfen werden.

Wir stimmen deshalb vollkommen mit der Ansicht des Bundesrates überein, es sei in Zukunft darauf Bedacht zu nehmen, daß die Proviantkolonnen nicht allzuweit hinter der Gefechtslinie entfernt bleiben. Es kommt äußerst selten vor, daß die Wechselfälle der Manöver eine wesentliche Abänderung der großen Dislokationslinien für den Abend erfordern, und es wird immer leicht sein, die Regimentsverpflegungskolonnen so nahe an die Kanntonnemente heranzubringen, daß die Bataillone beim Einmarsch in dieselben Suppe und Fleisch über dem Feuer vorfinden und am Abend ihre Hauptmahlzeit^einnehmen können.

Der wichtigste Teil der Nahrung des Soldaten, das Brot, war von schlechter Qualität. Die Ursache hiervon finden wir auf Seite 566 des Berichtes angegeben, wo gesagt wird : ,,Die Mannschaft der Verwaltungscompagnien wird es auf die Dauer nicht ertragen können, 14 bis 16 Stunden täglich die anstrengende Arbeit eines Bäckers oder Metzgers zu verrichten. Das war im Truppenzusammenzug bei den Verwaltungscompagnien Nr. l und 2 der Fall und diese verlängerte Arbeitszeit mußte angeordnet werden, um die Verpflegung des Armeecorps sicher zu stellen."· Von derart tiberangestrengter Mannschaft läßt sich in der That eine gute Arbeit nicht mehr verlangen.

Als sich einmal herausgestellt hatte, daß die Zahl der Bäcker zu gering war, wäre es doch, wie uns scheint, etwas sehr leichtes gewesen, aus den Truppeneinheiten die erforderliche Zahl von Leuten dieses Handwerks zur Verstärkung der Verwaltungscompagnien zu detachieren.

Die große Hitze, fehlerhafte Nahrung infolge der Lieferung schlechten Brotes und infolge einer den Gewohnheiten der Soldaten

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des ersten Armeecorps zuwiderlaufenden Einteilung der Mahlzeiten hatten schlechte Resultate in sanitarischer Beziehung zur Folge.

Auf Seite 695 finden wir, daß im Jahre 1894, bei den Manövern des IV. Corps in der Centralschweiz, im eigentlichen Gebirgslande, 627 Kranke verpflegt werden mußten, während im Jahre 1895 diese Zahl auf mehr als das Doppelte, nämlich auf 1370, gestiegen ist.

Wir vernehmen zu unserm Bedauern, daß der Dienst der Radfahrer zu wünschen übrig gelassen hat. ,,Sie zeigten sich zum Teil als zu wenig discipliniert und in der Ausübung ihres Dienstes nicht zuverläßig genug" (Seite 522 des Berichtes). Es ist nicht an uns, den Ursachen dieser ungünstigen Ergebnisse nachzuforschen,, aber es wäre zu wünschen, daß der Bundesrat Maßnahmen treffe> damit in diesem Dienste eine Besserung eintrete.

Wir würden es ferner als angezeigt erachten, daß der Bericht auch Angaben über die für Kulturschaden und Abschätzung von Pferden während der Truppenzusamrnenzüge ausgelegten Beträge enthielte.

4. Offizierbiläungsschulen.

Die Angaben des Geschäftsberichts über dieses Kapitel beschränken sich auf einige statistische Daten. Es sind bereits wiederholt Klagen über die Schwierigkeit laut geworden, welchen die Aushebung von Offizieren in verschiedenen Divisionskreisen begegnet, ebenso über die Thatsache, daß bei der Auswahl der Offiziere das ländliche Element zu wenig berücksichtigt werde. Angesichts jener Klagen sollte, will es uns scheinen, der Geschäftsbericht diesem Funkt eine etwas ausführlichere Besprechung widmen.

9. Freiwilliges Schiesswesen.

Bei den freiwilligen Schützen vereinen ist fortwährend eine erfreuliche Entwicklung zu konstatieren. Die Zahl derselben betrug im Jahre 1895 3216, gegenüber 2977 im Jahre 1894. Um gute Ergebnisse zu erhalten, muß unserer Ansicht nach darin fortgefahren werden, sehr einfache Schießprogramme, mit möglichst wenigen Abänderungen von einem Jahr zum ändern, aufzustellen.

In kleinen Ortschaften ist es oft schwierig, Sekretäre zu linden, welche im Stande sind, die Schießtabellen auszufertigen. Nur durch Beibehaltung des gleichen Verfahrens kommen sie mit der Praxis dazu, korrekt geführte Ausweise zu liefern. Die Bedingungen früherer Jahre dürfen nicht unter dem Vorgeben erschwert werden, die

236 vorangegangenen Übungen hätten Fortschritte gebracht, die nun erlauben, einen Schritt weiter zu gehen. Jedes Jahr tritt in die Gesellschaften eine neue Altersklasse junger Leute ein, die erst in den Anfangen des Schießens stehen, und deren geringere Erfahrung eine Erhöhung des Durchschnittstandes der Gesellschaft verhindert.

10. Centralschulen.

Dem Berichte ist zu entnehmen, daß in den Kurs höherei' Offiziere des III. Armeecorps die Stäbe nicht vollzählig einberufen worden sind. Hat nun auch diese Einschränkung der Zahl der einberufenen Offiziere aus finanziellen Rücksichten stattgefunden, so würden wir es doch für vorteilhaft erachten, auch die Regimentskommandanten an diesen Kursen teilnehmen zu lassen und ihnen so Gelegenheit zu verschaffen, unter den Befehlen ihrer Brigade- und Divisionskommandanten zu arbeiten. Blit Ausnahme der alle 4 Jahre stattfindenden Truppenzusammenzüge giebt es sonst keine Dienstkurse, wo die Stabsoffiziere zusammengesetzter Truppenkörper unter dem Befehl ihrer Oberen stehen und die verschiedenen Seiten ihres Dienstes kennen lernen können.

Ebenso glauben wir, es wäre vorteilhaft, diese Kurse in den Frühling desjenigen Jahres zu verlegen, in welchem der Truppenzusammenzug des Armeecorps stattfindet, womit der Übelstand vermieden würde, daß die zahlreichen von einem Jahre zum ändern stattfindenden Mutationen die guten Wirkungen dieser Kurse jeweilen wieder in Frage stellen.

11. Bewaffneter Landsturm der Infanterie.

Der Bericht nimmt an, daß nur ungefähr zwei Drittel der Cadres des bewaffneten Landsturms für die diesem Teil unserer Milizarmee obliegenden Aufgaben geeignet seien und auch diese nur unter der Bedingung genügender Vorbereitung. Weiter unten spricht sich der Bundesrat dahin aus, es werde auch die Frage geprüft werden müssen, ob nicht die militärisch nicht genügend vorgebildeten, sowie die physisch nicht tauglichen Elemente aus dem bewaffneten Landsturm ausgeschieden "werden sollten.

Wir gehen mit dieser Ansicht vollkommen einig. Die Qualität ist auch hier höher zu schätzen als die Quantität. Die seit Erlaß des Gesetzes über den Unterricht des Landsturms gemachten Erfahrungen sprechen nicht dafür, daß die disciplinarischen Bande und die Tüchtigkeit der Armee durch diesen Unterricht wesentlich

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gewonnen hätten. Es ist sehr wohl möglich, daß, wenn die Frage des Unterrichts des Landsturms heute vor die Kammern träte, sie auf spätere Zeit verschoben würde. Die bisherigen Erfahrungen gestatten noch nicht, sich über die Wünschbarkeit einer Revision des Landsturmgesetzes zu äußern, dagegen läßt sich diese Eventualität bereits unter den gegebenen Verhältnissen voraussehen.

Die Institution ist nun einmal geschaffen und man muß danach trachten, sie so vollkommen als möglich auszugestalten und in den Landsturm nur Leute einzureihen, welche militärische Ausbildung genossen haben und im stände sind, ihre Waffen, Ausrüstungs- und Bekleidungsgegenstände richtig zu unterhalten. Aus dem Bericht ist närnlich auch ersichtlich, daß das Ergebnis der Inspektionen nicht überall ein gutes war.

C. Kavallerie.

3. Unterricht.

Bei den Remontenkursen haben Bereiter verwendet werden müssen, deren Ausbildung noch nicht auf der Höhe stand, was die Resultate der Pferdeabrichtung etwas beeinträchtigte.

Der im Berichtsjahre mit Regiment 7 und den Guidencompagnien Nr. 7 und S vorgenommene Versuch eines Kavallerie-Wiederholungskurses mitten im Winter war sehr lehrreich und hat bewiesen, daß unsere Kavallerietruppe im stände ist, auch unter den schwierigen Bedingungen eines strengen Winters ihre Feldtüchtigkeit zu bewahren.

D. Artillerie.

Man hat darauf hingewiesen, daß in den Wiederholungskursen einzelner Regimenter die Bestände infolge der zahlreichen durch die kantonalen Militärdepartemente ausgestellten Dispensbewilligungen viel zu schwach waren. Die betreffenden Departemente sollten auf die Übelstände aufmerksam gemacht werden, die mit zu schwachen Beständen speciell für die Ausbildung der Artillerie verbunden sind.

Wir vernehmen aus dem Bericht, daß im Jahre 1895 zwei Kurse von je 9 Tagen für berittene und unberittene Ordonnanzen der Stäbe stattgefunden haben. Der erste Kurs zählte 6, der zweite 9 Mann. Beide figurieren nicht im Budget pro 1895, was doch hätte der Fall sein sollen.

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238

F. Sanität.

Die Zunahme der Mitglieder der freiwilligen Samaritervereine und der Fortschritt in deren Ausbildung bilden sehr erfreuliche Erscheinungen. Die Gründer dieser wohlthätigen Vereinigung haben Anspruch auf den Dank des Vaterlandes.

YIII. Sanitätsweseu.

A. Medizinalabteilung.

3. Unfallversicherung.

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Die Anfange dieser Institution stammen aus der Zeit, wo die private Versicherungsgesellschaft ,,Zürich" individuelle Vorsicherungen von Soldaten für die Dauer des Dienstes einführte. Später übernahm der Bund die Bezahlung der Versicherungsprämien für sämtliche Soldaten. Der der Versicherungsgesellschaft aus diesem Geschäft erwachsende Gewinn war sehr beträchtlich, und der Bund sah sich vor der Frage, ob er nicht selbst als Versicherer auftreten solle. Der angestellte Versuch endigte schlagend zu gunsten dieses Systems und es wurden mit demselben bedeutende Ersparnisse erzielt. Die Ausgaben für 1895 sind um Fr. 65,000 hinter denjenigen für 1894 zurückgeblieben.

Zwischen der Behandlung des im Dienste erkrankten und derjenigen des im Dienste von einem Unfall betroffenen Mannes besteht eine auffällige Ungleichheit. Dem ersteren kann auf Grund des Militärpensionsgesetzes eine Entschädigung ausgerichtet werden.

Befindet er sich in wohlhabender Läge, so kann ihm diese Entschädigung verweigert werden, während der von einem Unfall betroffene Mann auf die Entschädigung Anspruch hat, welches auch immer seine Vermögenslage sei. Dieser Ungleichheit sollte ein Ende zu machen versucht werden, und zwar dadurch, daß Krankheit gleich behandelt würde wie der Unfall.

B. Veterinärabteilung.

Die Behandlungskosten für kranke Pferde sind von Fr. 246,165.23 im Vorjahre auf Fr. 269,284. 04 für das Jahr 1896 gestiegen.

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IX. Kommissariatswesen.

A. Ordentliche Gebarung.

2. Pferdestellung der Artillerie.

Der Versuch, die Pferde für die Schulen und Kurse der Artillerie durch Ankauf zu beschaffen und dieselben im Herbst wieder zu verkaufen, hat neuerdings günstige finanzielle Resultate ergeben.

Auf dem Weg der Miete kam das Pferd pro Saison auf Fr. 340, auf dem Weg des Ankaufes, mit Wiederverkauf im Herbst, dagegen nur auf Fr. 145 zu stehen. Dies Ergebnis kann nur ermutigen, die Zahl der Ankäufe zu vermehren.

B. Kriegsbereitschaft.

1. Weizenvorräte.

Der Bericht erwähnt, daß der Umsatz der Weizenvorräte im Frühjahr 1896 auf dem Wege der Konkurrenz stattfinden werde.

Nach der uns durch den Herrn Departementsvorsteher erteilten Auskunft hat dieser Umsatz aber nicht durchgeführt werden können.

Das Pflichtenheft sah zwei Alternativen vor, den Umsatz oder den Verkauf. Das Resultat der Konkurrenzausschreibung war nicht günstig. Die Weizenvorräte befinden sich in vollständig befriedigendem Zustande, und es lag somit ganz im Vorteil der Eidgenossenschaft, deren Erneuerung auf den Herbst zu verschieben, wo dann die neue Ernte in Berücksichtigung gezogen werden kann. Da die Erneuerung alle drei Jahre stattfinden muß, wird mit diesem Vorgehen ein Jahr gewonnen.

Wir wollen uns hier über die Frage des Weizenumsatzes nicht weiter auslassen. Sie gehört vor die Geschäftsprüfungskommission für das Jahr 1896.

2. Fleischkonserven.

Über die Haltbarkeit der Fleischkonservenvorräte ist man noch nicht ganz genau im klaren. Man hofft, sie während 6 Jahren in gutem Zustande bewahren zu können. Indessen sind die weißen Beläge an der innern Oberfläche der Büchsen nicht geeignet, völlige Zuversicht einzuflößen, obschon es sich dabei bloß um einfache Zinnoxydbildungen handelt. Der Bundesrat hat vorsichtig gehandelt, als er in der Lieferung dieser übrigens bei den Truppen sehr beliebten Konserven eine kleine Verminderung eintreten ließ. Nicht der gleichen Gunst erfreut sich bei den Truppen der Zwieback, dessen Genuß

240

der Soldat beharrlich . verweigert. Diese Unbeliebtheit nimmt in dem Maße noch zu, als der Zwieback mit dem Alter schlechter wird und sich verhärtet. Nach unserer Ansicht muß dieser Nahrungsartikel von der Liste der Verproviantierungsmittel für die Truppen gestrichen werden. Die noch bestehenden Vorräte sollen wenn möglich noch aufgebraucht, neue Anschaffungen aber nicht mehr &^ gemacht werden.

XI. Kriegsmaterial.

2. Corpsausrüstung und Material der Truppenverbände.

Der Bericht bemerkt, daß die Truppen während des Dienstes, besonders aber unmittelbar vor der Entlassung, dem Materiellen vermehrte Aufmerksamkeit und Sorgfalt widmen sollten. Eine der Hauptursachen dieses Mangels an Sorgfalt ist in der großen Überhastung zu finden, mit welcher jeweilen die Rückgabe des Materials vorgenommen werden muß. Die Einziehung der Decken z. B. muß des öftern nachts stattfinden, damit dieselben zur richtigen Zeit wieder abgeliefert werden können. Hätte man für diese Operation etwas mehr Zeit zur Verfügung, so würde die Zahl der durch die Truppe zu vergütenden fehlenden Sachen auch kleiner ausfallen.

3. Infanteriemunition.

Es machen sich häufig Klagen über die schlechte Qualität der Munition Kai. 7,5 geltend. Die Hülsen springen am hintern Ende, es kommen viele Versager und Nachbrenner vor. Nach den uns gewordenen Aufschlüssen stammen diese Patronen aus der Fabrikation von 1892, welche unter starker Anspannung der Arbeitskräfte und mit etwas zu großer Eile betrieben werden mußte, um die Bestände möglichst rasch vervollständigen zu können. Sämtliche Patronen wurden in der Munitionsfabrik Thun mit unserem Pulver geladen.

Dagegen reichte die eigene Fabrikation an Hülsen nicht aus, und es mußte eine Partie davon beim Hause Polte in Magdeburg bestellt werden. Der im Jahre 1892 fabrizierte Bestand wird bald zu Ende sein ; die Lieferungen des Jahres 1893 sind wieder gut.

Gamaschen.

Wir wollen nicht die schon überreiche Sammlung von Postulaten noch vermehren, müssen aber doch zum Schlüsse einen Wunsch an den Bundesrat richten, und zwar den, es möchte die Frage der W i e d e r e i n f ü h r u n g der G a m a s c h e n bei der Armee geprüft werden.

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Dieses so nützliche Kleidungsstück ist, wenn wir nicht irren, zu jenem Zeitpunkt außer Gebrauch gesetzt worden, als der Stiefel für den Soldaten obligatorisch erklärt wurde. Der Stiefel ist seitdem verschwunden, aber die Gamasche nicht wieder eingeführt worden. Und doch bietet dieselbe große Vorteile, nämlich : \. Schutz der Hose gegen den Schmutz ; 2. sie erleichert das Marschieren, indem sie Unterschenkel und Schuh zusammenhält und stützt; 3. sie verhindert das Eindringen von Staub oder Schnee in die Beinkleider.

Finanz- und Zolldepartement.

I. Finanz Verwaltung.

Wir werden in unserer kurzen Berichterstattung dem Gang des Berichtes des Finanzdepartements folgen.

1. Finanzbureau.

Gesetzgebung und Postulate.

Das Ausführungsgesetz zum B a n k n o t e n m o n o p o l gelangte im Berichtsjahre 1895 in beiden Räten zur Behandlung, und wahrlich nicht mehr zu frühe, nachdem der Artikel 39 der Bundesverfassung schon seit 1891 der Ausführung wartet. Trotzdem ·wurden aber die noch bestehenden Differenzen zwischen beiden Räten in der letzten Märzsession, die neben anderm gerade auch hierfür anberaumt war, nicht bereinigt, obschotf der Bundesrat laut seiner Berichterstattung die Erledigung dieses Traktandums bestimmt erwartete.

Im Abschnitte ,,Banknotenkontrollea wird an Hand der bestehenden Zustände und gewisser abnormer Vorkommnisse im Bardeckungsverhältnis auf das überzeugendste nachgewiesen, wie dringend unsere Notenbankverhältnisse einer Änderung bedürfen.

Man sollte daher nicht säumen, eine allgemein befriedigende Lösung der Frage zu suchen.

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Btmdesblatt. 48. Jahrg. Bd. III.

17

242 Die Vorlage eines allgemeinen, einheitlichen B e s o l d u n g s g e s e t z e s scheint nun nicht mehr lange auf sich warten lassen zu wollen, nachdem die Besoldungen für die Militärbeamten festgesetzt worden sind. Damit wäre eine Reihe von Postulaten, das erste schon aus dem Jahre 1883 stammend, erledigt.

MUnzwesen.

Wir haben hier zwei Bemerkungen zum bundesrätlichen Berichte anzufügen: 1. CirJvulation fremder

Kupfermünzen.

Es ist Thatsache, daß im Kanton Genf fortwährend viele französische Kupfermünzen cirkulieren und sich an die Stelle der einheimischen Nickel- und Kupfermünzen setzen. Es sollen auch im Berichtsjahre eindringliche Klagen hierüber aus dem Kanton Genf eingelangt sein.

Solange das bloße Angebot und die Annahme solcher Münzen gesetzlich nicht bestraft werden können, wird man sich darauf beschränken müssen, den amtlichen Kassen (eidgenössischen, kantonalen und kommunalen) die Annahme zu untersagen. Im übrigen ist es den Privaten zu überlassen, wie sie sich in der Sache verhalten wollen ; die Hauptsache ist, daß, wenn man solche Münzen empfangt, dieselben auch wieder leicht losbringt und daß bei dem dortigen lebhaften Grenzverkehr an einen Schaden gar nicht zu denken ist. Auch die Verwendung dieser Sous und Doppelsous auf den Trams und Schmalspurbahnen hat nichts Beschwerendes, sondern eher etwas den Verkehr Erleichterndes. Lage und Verkehrsverhältnisse von Genf lassen auch hier ein Ausnahmsverhältnis zu, und wir sind der Meinung, daß wegen dieser Münzcirkulation ein weiteres eidgenössisches Aufsehen, als bisher, nicht nötig ist.

2. Das neue sciiweizerisclie Münzbild.

Aus dem ziemlich unschuldigen und wenig verlangenden Postulat vom 19. Dezember 1890, lautend : ,,Der Bundesrat wird eingeladen, zu prüfen und zu berichten, ob für den Wappenschild der schweizerischen Münzen eine einheitliche Form anzunehmen sei und eventuell welche", hat sich im Laufe von 5 Jahren und nach mannigfachen Untersuchungen, Expertenkommissionen und Preisgerichtsverhandlungen eine totale Umänderung des M ü n z b i l d e s des Zwanzig- und Fünf-

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frankenstückes ergeben. Durch stillschweigende Annahme des bundesrätlichen Berichtes vom 17. Juni 1892 wurde festgesetzt, daß der im Postulat angeregte einheitliche Wappenschild auf das Fünf- und Zwanzigfrankenstück, u n t e r A n n a h m e der e i n h e i t l i c h e n s p a n i s c h e n S c h i l d f o r m , beschränkt werden solle. Dem entgegen hat sich der Bundesrat in seinem Geschäftsberichte von 1892 dahin ausgesprochen, es sei die Angelegenheit von neuem anzupacken und ein n e u e s , den Anforderungen der Heraldik und der künstlerischen Ausstattung entsprechendes M ü n z b i l d anzustreben. Dieses nun viel weiter gehende Bestreben ist von der Bundesversammlung stillschweigend gutgeheißen worden, und wir sind damit in eine Umwälzung hineingekommen, welche anfänglich nicht beabsichtigt und kaum von jemand gewünscht wurde. Wenn auch von den mannigfachen nicht unbedeutenden Kosten abgesehen wird, so ist es denn doch sehr fraglich, ob.

eine so häufige Änderung des Wappenschildes und des Münzbildes von gutem sei ; der etwas lästerliche Volksspruch : ,, Je gelehrter, je verkehrter" könnte hier leicht zur Anwendung kommen ; in gewissem Maße ist die Sache eben auch Geschmackssache, und es ist selbst für manchen Kenner von solchen Dingen schwer einzusehen, warum denn eigentlich in Ermanglung eines Fürstenkopfes ein ideales Frauenbild her muß ; da loben wir uns die markanten, wahrhaft typischen Figuren und Wappenschilder auf den Dublonen, Dukaten und Thalern der Stände und Städte Zürich, Genf, Bern, Basel, St. Gallen, Appenzell etc. aus frühern Zeiten.

Durch Bundesratsbeschluß vom 24. November 1895 ist nun das neue, vom bisherigen total abweichende Münzbild für das Zwanzigfrankenstück festgesetzt und wird wahrscheinlich schon im Jahre 1897 zur Ausprägung kommen. -- Der Entscheid jedoch, ob die neuen Fünffrankenstücke das g l e i c h e Münzbild tragen sollen, scheint uns angesichts der ursprünglichen Tendenz des Postulats nicht schwer zu sein.

2. Finanzkontrolle.

Das Reglement vom 19. Februar 1877 über die Organisation der Finanzverwaltung und die Einrichtung und Führung des eidgenössischen Kassa- und Rechnungswesens giebt der Finanzverwaltung im allgemeinen und dem Kontrollbureau im speciellen die genauen Verwaltungs- und Dienstvorschriften. Wir begrüßen es, daß das Departement in Ergänzung der bisherigen Bestimmungen den Entwurf zu einer Instruktion für die a u ß e r o r d e n t l i c h e n R e v i s i o n e n aufgestellt hat.

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Die Kontrolle der Budgetkredite und des Geldv e r k e h r s d e r e i d g e n ö s s i s c h e n S t a a t s k a s s e f i n d e t ihre vorschriftsgemäße Erledigung und ist übersichtlich angelegt.

Die ordentlichen und außerordentlichen K a s s a - und B ü c h e r u n t e r s u c h u n g e n bei der Staatskasse und den verschiedenen Verwaltungen ergeben laut uns vorgewiesenen Protokollen Übereinstimmung mit dem Sollbestand.

Die weitläufigen D e t a i l r e v i s i o n e n der R e c h n u n g e n führten manchmal zu Revisionsanständen, über deren Erledigung uns die bezüglichen Akten vorgewiesen wurden.

Einen wichtigen, jedoch sehr zeitraubenden Geschäftszweig der Finanzkontrolle bildet die V e r i f i k a t i o n der I n v e n t a r e an Ort und Stelle.

Im Berichtsjahre ist dies an 9 Orten geschehen; von Zeit zu Zeit kommt die Reihe an alle ; es wäre jedoch zu wünschen, daß dies häufiger geschehen könnte, selbst wenn eine etwelche Vermehrung des Beamtenpersonals dadurch nötig würde. Was wir jedoch bestimmt wünschen müssen, ist die Anlage von genauen Inventarbüchern an j e d e m O r t e .

Über die Ergebnisse der vorgenommenen Verifikationen haben uns die Revisionsprotokolle Aufschluß gegeben.

Die Beaufsichtigung des Verkehrs beim Bankn o t e n - I n s p e k t o r a t erfordert die Anwesenheit eines ständigen Beamten der Kontrolle daselbst.

3. Banknotenkontrolle.

Über diesen wichtigen Zweig der Finanzverwaltung verweisen wir auf den einläßlichen bundesrätlichen Bericht auf Seite 21--38.

Dieser zeigt aufs neue, wie geradezu unhaltbar unsere Notenbank-, Deckungs-, Geldcirkulations- und Diskontoverhältnisse geworden sind.

Die Notenemission und die daraus folgende ungedeckte Notencirkulation vermehren sich von Jahr zu Jahr, während die verfügbare Barschaft und die Notenreserve nicht in gleichem Maße zunehmen.

Die unentwickelten Zahlungsverhältnisse werden am besten durch die schwankenden Diskontosätze illustriert. Der offizielle Diskonto hat sich im Berichtsjahr zwischen 2'/a und 4*/2 °/° De ~ wegt, während derselbe z. B. in den Staaten mit centralen Geldinstituten, wie Frankreich, Deutschland, England, Belgien, ein viel stabilerer ist.

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Wir haben an anderer Stelle Anlaß genommen, zu erklären, wie dringend nötig die endliche Ausführung des Art. 39 der Vcr.fassung ist, und glauben, daß die wirtschaftliehen Erscheinungen in unserm Banknoten- und Notenbankwesen, sowie den Geldumlaufsverhältnissen diese Notwendigkeit mehr als zur Genüge nachweisen.

Mit wahrer Befriedigung haben wir auch den Passus registriert, ^daß in unsern Währungsverhältnissen über kurz oder lang Reformen nicht mehr zu umgehen sein werden11.

Wenn in einem Lande mit Doppelwährung die Geldcirkulation fast ausschließlich nur in Noten und Silber besteht, so kann dieser Umstand nicht allein dem mangelhaften Notenbankwesen zugeschrieben werden, sondern ein gutes Stück trägt auch das Währungssystem dazu bei.

Von den 27 und mit 1896 = 35 Millionen eigener Goldprägung spürt sozusagen niemand etwas; das Gold liegt zum Teil im Schrank der Kriegsreserve und zum größern Teil bei den Emissionsbanken.

Im Bericht wird von in Aussicht stehenden Neuanschaffungen von Notenpapier gesprochen; wir hätten die Anregung gemacht, auf ein besseres, z ä h e r e s Papier Bedacht zu nehmen, wenn nicht eine Änderung im Notenwesen überhaupt bevorstünde.

Mit Befriedigung konstatieren wir dagegen, daß die neuern Auflagen der Banknoten mit einem g r ö ß e r n und d e u t l i c h e m Druck der Serien und Nummern versehen sind ; damit \vird dem vorkommenden Übelstand vorgebeugt, daß laut Buchausweis v e r n i c h t e t e Noten wieder zum Vorschein kommen.

4. Staatskasse.

Wenn wir auch selbst von einem sogenannten Kassasturz Umgang genommen haben, so haben wir uns dagegen bei der Finanzkontrolle überzeugt, daß die Kassaveriilkationen regelmäßig gemacht und die Ergebnisse gehörig gebucht und unterschrieben werden.

Wir haben auch das Wechselportefeuille, das dem Staatskassier zur Besorgung obliegt, untersucht und gefunden, daß alle wirklichen Wechsel von unzweifelhaft guter Qualität sind. Von den cirka 4 Millionen sind jedoch der größere Teil langsichtige WechselOblighi und Depots bei kantonalen Banken, wozu man zur Gewinnung eines bessern Zinses als bei Diskontierungen Zuflucht nehmen mußte.

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5. Wertschriftenverwaltung.

Dieser ist das nette Sümmchen von cirka 130 Millionen Wert·schriften und cirka 5 Millionen Bankdepositen unterstellt. Wir haben die Lokal- und Schrankeinrichtungen eingesehen und von denselben den besten Eindruck erhalten. Auch die diesbezügliche Buchführung und Registrierung, sowie das Placement in den Schränken verdienen alles Lob. . Was nun die Q u a l i t ä t des Inhaltes betrifft, so haben wir uns auch mit der Prüfung derselben befaßt, soweit dies die 29 Millionen des staatlichen Kapitals betrifft, welches aus dem letzten Zwanzigmillionenanleihen gespiesen worden ist. Wir konstatieren mit Befriedigung, daß sowohl die ausländischen wie die inländischen Effekten durchgehends als p r i m a bezeichnet werden können; dagegen muß der Befürchtung Raum gegeben werden, daß die Zinseinbuße sich noch vergrößere, solange die eidgenössischen Staatsschulden mit 3!/2 % verzinst werden müssen.

Bei einem mittlern Anlagekapital von 28 1 /a Millionen Wertschriften ergiebt sich für 1895 eine Verzinsung von 3,25 °/o und bei sämtlichen angelegten Kapitalien, also inklusive Bankdepositen und Portefeuille, eine solche von 3,1 °/o. Die fortwährenden Konversionen zu reduziertem Zins sind eben nicht aufzuhalten ; die Tendenz des Zinsfußes geht nach unten.

Wir haben auch die Bankkredite, welche für 30 Bankinstitute festgesetzt worden sind, geprüft und finden die Sache ganz in Ordnung und ohne jedes Risiko.

6. Miinzverwaltung.

Wenn auch die Räumlichkeiten für die Münz- und Wertzeichenfabrikation etwas eng sind, so kann doch stets allen Anforderungen entsprochen werden, und das g e n ü g t .

Mit Befriedigung haben wir gesehen, daß nunmehr die Goldplättchen zur Goldprägung in unserer eigenen Münze angefertigt werden können und daß durch Anschaffung einer Gummiermaschine die frühere, etwas patriarchalische Art des Gummierens der Postmarken verschwunden ist.

Die Skripturen auf der Münze werden nach den Regeln der doppelten Buchhaltung sauber und korrekt geführt.

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II. Zollverwaltung.

1. Allgemeine Bemerkungen und Gesamtergebnis.

Allgemeine Bemerkungen sind keine, und über das Gesamtergebnis verweisen wir auf das unter Ziffer III Gesagte.

II. Gesetze, Verordnungen und Verträge, a. Zollwesen.

Nachdem eine Reihe der schwierigsten Tariffragen erledigt worden sind, wurde der Druck des alphabetischen Verzeichnisses zum Zolltarif in deutscher Sprache durchgeführt; auch das französische Verzeichnis wird noch im laufenden Jahre vollendet. Der italienische Text ist in Arbeit und dürfte ebenfalls noch dieses Jahr erscheinen.

Bezüglich Verzollung von Postsendungen wurde das neue System durchgeführt, wonach die ganze Zollabfertigung nun dem Zollpersonal zufällt. Zwischen dem Zoll- und Postdopartement wurde unterm 14. Dezember 1895 eine Instruktion vereinbart über den Bezug der Monopolgebühren. Ebenso angenehm für das reisende Publikum dürfte die neue Bestimmung in Art. 15 dieser Verordnung sein, nach welcher die zollamtliche Behandlung von fahrplanmäßigen Personenzügen und Dampfschiffen jederzeit ohne Entschädigung zu Lasten der Bahn soll vorgenommen werden. Die Vergütungen an das Zollpersonal für den Dienst außer den Zollstanden fällt nunmehr zu Lasten der Zollverwaltung.

Für den Grenzdienst ist vom Zolldepartement ein neues Reglement über Rekrutierung, Organisation, Administration und den Dienst der Grenzwachcorps erlassen worden.

Der Veredlungsvcrkehr hat auf Grund des erneuerten Regulatives vom 6. Dezember 1894 eine weitere Entwicklung angenommen. Am Ende des Berichtsjahres waren 657 Schwoizernrmeii im Besitze einer Freipaßbewilligung für aktiven oder passiven Veredlungsverkehr.

Die Beziehungen zu Frankreich ergaben im Berichtsjahre Anlaß zu vielfältigen Unterhandlungen ; anfänglich bezüglich Begünstigung der zollfreien Zone um Genf etc. während dem Ausnahmezustand der Zollverhältnisse mit unserem westlichen Nachbar ;

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nachher mit diesem Lande selbst, um zu den frühern freundnachbarlichen Verhältnissen zurückzukehren. Es ist zu wünschen, daß zum Gedeihen beider Länder sich der frühere rege Verkehr neuerdings entwickle.

Mit dem Deutschen Reiche und Österreich-Ungarn wurden Zusatzartikel zum Handelsvertrag vereinbart, welche hauptsächlich eine Erleichterung des Grenzverkehrs bezweckten.

Im fernem wurden über den zollfreien Zulaß gebrauchter Maschinen aus und in die Nachbarländer genauere Bestimmungen getroffen und für die Zukunft festgestellt.

Mit Spanien wurden Unterhandlungen gepflogen bezüglich der mit französischen Weinen coupierten spanischen Weine, welche bestimmt waren, in die Schweiz eingeführt zu werden. Teils durch die Unterhandlungen selbst, teils durch Aufhören der Ausnahmeverhältnisse zu Frankreich wurde von Errichtung von spociellen Depots abgesehen.

b. Alkoholgesetz.

Hier ist zu bemerken, daß die Einnahmen für dieses Monopol bei den Zollämtern nur Fr. 642,271.11 betrugen, somit Fr. 41,398. 67 weniger als im Vorjahre.

c. Viehseuchenpoüzei.

Keine Bemerkungen.

Hl. Zolleinnahmeii.

Die Einnahmen betrugen Fr. 43,279,725. 94. Der Voranschlag sah eine Einnahme von 39 Millionen Franken vor, somit übertrifft die Rechnung denselben um Fr. 4,565,107. 63. Gegenüber dem Rechnungsjahre von 1894 ist eine Mehreinnahme von Fr. 2,079,044. 47 zu verzeichnen.

Von den fünf Zollgebieten hatte Basel mit Fr. 15,406,986. 23 die größte Einnahme, und zwar Fr. 1,669,572. 05 mehr als ii» Vorjahre. Weniger Einnahmen als im Vorjahre hatte das Zollgebiet Schaff hausen mit einer Mindereinnahme von Fr. 30,351. 24; dann weist den größten Rückgang das V. Zollgebiet (Lausanne) auf, und zwar Fr. 130,087. 99 weniger als im vorhergehenden Jahre. Die Ausgaben für die Zollverwaltung betragen im ganzen Fr. 3,598,918. 31. Ausgeworfen waren, inbegriffen Fr. 10,000

249 Nachtragskredit für den Grenzschutz, Fr. 3,884,300. Es haben somit die Ausgaben gegenüber dem Voranschlag eine Ersparnis von Fr. 285,381. 69 erzielt. Diese Minderausgabe verteilt sich auf sämtliche Rubriken der Zollverwaltung. Einzig ausgenommen ist der Posten Mietzinse, welcher Fr. 551. 75 Mehrausgabe aufweist, sowie oben genannter Posten Grenzschutz, welcher Fr. 7369. 01 mehr beanspruchte, als im Voranschlage vorgesehen war, und durch Nachtragskredit gedeckt sind.

IV. Personalbestand.

Gegenüber dem Vorjahre hat eine Vermehrung sämtlichen Personals um 24 Mann stattgefunden. Es scheint, daß unter der Grenzwachmannschaft etc. viele Mutationen vorkommen, indem im Berichtsjahre 118 Mann aus verschiedenen Gründen ersetzt werden mußten. Die Verwaltung beschwert sich sehr, daß durch die Wehrpflicht zeitweise in einzelnen Zollgebieten ihr Personal so vermindert werde, daß der Dienst unmöglich in gehöriger Weise während den Militärzusammenzügen besorgt werden könne. So sind nach dem Berichte während den Übungen des I. Armeecorps einzig aus dem V. und VI. Zollgebiete 46 Beamte und Angestellte ihrer Funktionen enthoben und in ihrer Thätigkeit eingestellt worden, was zur Folge hatte, daß aus ändern Gegenden, hauptsächlich aus Hauptbahnhöfen, Ersatz herbeigezogen werden mußte.

Die Folge davon war, daß nicht nur die Abfertigungen an diesen Stellen erschwert und verschleppt wurden, sondern daß auch bedeutender Schaden durch zu geringe Kontrolle entstand. Es sollte hier Abhülfe getroffen werden, sei es, daß die Aufseher und Gohülfen vom Dienste suspendiert werden oder wenigstens, daß nicht alle Angestellten zu gleicher Zeit in Dienst berufen werden, sondern es ermöglicht würde, daß nicht alle Beamten ihre Dienstpflicht zu gleicher Zeit auszuüben haben, oder daß durch Stellvertretung dem Übelstande abgeholfen werde.

Die in Zürich und Bern errichteten Zollabfertigungsstellen für Reisendengepäck scheinen noch keine große Frequenz aufzuweisen.

Auf dem Platze Zürich haben 533 und in Bern 500 Abfertigungen stattgefunden, also durchschnittlich nicht einmal zwei per Tag.

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TU. Grenzschutz.

Hier ist einzig zu bemerken, daß der Bestand der Grenzwächter um 9 Mann zugenommen hat, und daß die Bekleidung und Bewaffnung der Mannschaft zu Ende gefuhrt wurde, ebenso wurde die Möblierung der Wachtlokale durchgeführt.

IX. Zollabfertigungen.

Unter diesem Titel fällt hauptsächlich die sehr starke Zunahme der Freipässe auf, welche größtenteils auf Rechnung des Vcredlungssystems fällt. In allen Zollgebieten ist eine Vermehrung der Zollabfertigungen eingetreten, mit Ausnahme des Zollgebietes von Lausanne, welches einige Abfertigungen weniger aufweist als letztes Jahr.

X. Handelsstatistik.

Infolge Anregung aus landwirtschaftlichen Kreisen wurde im Berichtsjahre alle vier Monate über die Ein- und Ausfuhr der wichtigsten landwirtschaftlichen Produkte eine kurze Specialpublikation erlassen, welche von interessierter Seite begrüßt wurde.

In Arbeit befindet sich eine Statistik über den Handel der Schweiz in den letztverflossenen zehn Jahren.

Das vorliegende Rechnungsjahr hat laut dem Berichte einen allgemeinen wirtschaftlichen Aufschwung genommen. Das Jahresresultat liegt jedoch zur Zeit noch nicht vor, und wir müssen auf den später erscheinenden Bericht verweisen.

Der Verkehr mit den Vereinigten Staaten Nordamerikas soll um 16 Millionen, wie der Bericht sagt, zugenommen haben. Derjenige mit Frankreich ist im Rechnungsjahre gleich geblieben. Es wird im besten Falle noch viel Zeit gebrauchen, bis der Verkehr mit diesem Lande seine frühere Höhe wieder erreicht hat, welche er vor Beginn des Zollkampfes inné hatte.

Die allgemeine Einführung der Originaldeklarationen für die Ausfuhr durch die Exporteure selbst, statt durch die Speditionshäuser, soll sich mit gutem Erfolge bewähren.

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Industrie- und Landwirtschaftsdepartement.

L Abteilung.

Industrie.

IT. Bundesgesetzgebung betreifend die Haftpflicht aus Fabrikbetrieb und deren Ausdehnung.

Die Anwendung des Gesetzes gab auch im Berichtsjahre Anlaß zu mehreren Entscheidungen des Departements, denen wir nichts beizufügen haben als die auch für das Kapitel V geltende Bemerkung, daß die Ersetzung des gegenwärtigen Zustandes durch eine sachgemäße Organisation der Unfallversicherung von don beteiligten Kreisen allgemein herbeigewünscht wird. Die bezüglichen Entwürfe sind nun den Beratungen der nationalrätlichen Kommission unterstellt.

VI. Gewerbliche und industrielle Berufsbildung.

1. Subventionen an Berufsbildungsanstalten.

Der Bericht spricht sich äußerst kurz und summarisch aus.

Ohne im entferntesten so weit ins einzelne gehen zu wollen, wie es in ändern Abteilungen des Geschäftsberichtes geschieht, glauben wir doch hier einer etwas eingehendem Darstellung rufen zu sollen.

Eine tabellarische Übersicht der subventionierten Anstalten mit den für die allgemeine Beurteilung der Sachlage beachtenswertesten Daten dürfte als eine berechtigte Erweiterung der bisanhin gebräuchlichen Art der Berichterstattung bezeichnet werden. In diesem Sinne können wir uns mit dem Schlußsatze des Kapitels im Geschäftsberichte nicht durchaus einverstanden erklären.

Die A u s b e z a h l u n g der S u b v e n t i o n e n giebt uns zu einer Anregung Anlaß.

Nach jetzigem Usus findet die Auszahlung erst statt, nachdem der vom Departement bestellte Experte seinen Bericht abgegeben

252 hat. Diese Experten sind alle auch sonst stark beschäftigte Leute.

Die Zahl der einem einzelnen zugewiesenen Anstalten steigt in mehreren Fällen auf über 30. Die Folge ist, daß nicht selten die Durchführung der Inspektionen sich verzögert, ja sich über den Ablauf des Betriebsjahres der betreffenden Anstalt hinauszieht. Der Bundesbeitrag trifft alsdann nicht zur Zeit ein, die Schule hat einen Manko in der Rechnung und kann, wenn sie nicht einen speciellen finanziellen Rückhalt hat, in eigentliche Verlegenheit geraten.

Wir sind der Ansicht, daß Anstalten, welche einen durchaus geordneten, sich gleichmäßig abspielenden Betrieb aufweisen und in gedruckten Berichten regelmäßig Rechnung ablegen, auch Teilzahlungen ausgerichtet werden könnten, wodurch die unangenehmen.

Konsequenzen einer Verzögerung der Inspektion, wenigstens soweit thunlich, aufgehoben würden. Der Bund kann dabei nicht zu Schaden kommen, da selbst für den Fall, daß der Berechnung der vor Abgabe des Inspektionsberichtes geleisteten Raten eine irrtümliche Gesamtsumme zu Grunde liegen sollte, an der letzten Rate oder an dem Beitrag für das folgende Jahr ein entsprechender Abzug gemacht werden kann.

Schulen mit großen laufenden Ausgaben, welche über keinen Fonds oder Bankkredit verfügen, würden durch ein solches Entgegenkommen vor eigentlichen Verlegenheiten, in die sie thatsächlich schon geraten sind, bewahrt.

Beteiligung an der L a n d e s a u s s t e l l u n g in Genf Das Departement hat alle subventionierten Anstalten zur Beteiligung berufen und dieselben in einer besondern Gruppe (XVIII) mit eigenem Katalog vereinigt.

Wir wollen die Frage dahingestellt sein lassen, ob es nicht wenigstens für die mit speciellen Industrien in enger Verbindung stehenden Fachschulen besser gewesen wäre, wenn sie, anstatt als Nummern in der Reihe der lediglich nach historischer Kantonsfolgo angeordneten sämtlichen Schulen aller Art eingefügt zu werden, mit der betreffenden Industriegruppe (Uhrenmachorei, Seide, Stickerei etc.) lokal vereinigt worden wären.

Für eine künftige Ausstellung aber möchten wir diesen Gedanken schon jetzt zur Berücksichtigung empfehlen.

F ö r d e r u n g der B e r u f s l e h r e b e i m M e i s t e r. Unserer Ansicht nach soll die Thätigkeit auf. diesem Gebiete, als deren Träger der schweizerische Gewerbeverein erscheint,
vor allem danach streben, b e r u fs o r g a n i s a t o r i s c h zu wirken, und sich davor hüten, zu einer bloßen Wohlthätigkeits- resp. Unterstützungsaktion herunterzusinken.

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Die Beiträge sollen verwendet werden, um Lehrverhältnisse zu erzielen und durchzuführen, welche in ihrer für beide Teile (Meister und Lehrling) durchaus gerechten Regelung als Muster zu wirken geeignet sind.

2. Stipendien.

Für die Erteilung von Stipendien bestehen gewisse Bedingungen, welche im großen und ganzen als zutreffend bezeichnet worden können. Wir anerkennen es gerne, daß einer Tendenz, die Ausbildung der Stipendiaten in zu detaillierter Weise zu reglementieren, vom Departement nicht weiter nachgegeben, sondern dem bezüglichen Rundschreiben an die Kantonsregierungen der Charakter einer bloßen Anleitung, nicht aber der einer verbindlichen Vorschrift beigelegt und in der Durchführung auch gewahrt wurde.

Dagegen wäre vielleicht eine andere Einflußnahme auf dio Ausbildung der Stipendiaten am Platze. Wir stehen, nachdem eine Anzahl kunstgewerblicher Schulen im Lande im Betriebe sind, vor der gleichen Gefahr, wie sie in Deutschland bereits eingetreten ist, derjenigen, ein Proletariat von K u n s t g e w e r b o z e i c h n c r n zu erhalten. Es sind dies Leute, die rein nichts anderes als.

Zeichnen, eventuell etwas Modellieren gelernt, nicht aber eine, bestimmte Richtung eingeschlagen oder einen praktischen Beruf sich angeeignet haben. Sie finden schwer und immer schwerer ihr Auskommen. Hätten sie einen Beruf positiv erlernt und die Schule, nur zur bessern und künstlerischen Ausbildung in demselben besucht , so hätten sie den wahren goldenen Boden des Handwerks unter den Füßen. Nur dort, wo das Zeichnen die ganze Berufsthätigkeit überhaupt ausmacht, d. h. bei industriellen Musterzeichnern, liegen die Dinge anders. Wenn der Bund, wo thunlich, an seine Stipendien die Bedingung der vorherigen oder gleichzeitigen gründlichen E r l e r n u n g e i n e s B e r u f e s (z. B. Schlosser, Maler, Schreiner etc.) knüpfen würde, würde er den Stipendiaten selbst, sowie einer gesunden Förderung der kunstgewerblichen Bestrebungen gute Dienste leisten.

Wir begrüßen es, daß im L e h r l i n g s p r ü f u n g s w e s c n eine Richtung sich geltend macht, welche mit den bisher beliebten,, vorherrschenden Schaustücken von zweifelhafter Authenticität aufräumen und an deren Stelle nur mehr Arbeiten dulden will, die unter ständiger, unbeteiligter, fachmännischer Aufsicht entstanden sind. Wenn die Ausstellung der Lehrlingsarbeiten in Genf dieser Richtung Vorschub leistet, wird dies sehr zu begrüßen sein.

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4. Inspektion.

Wir haben weiter oben angedeutet, daß die Zahl der Inspektoren für die zu bewältigende Arbeit kaum mehr genügt und darum wohl ungesäumt Vermehrung eintreten muß. Auch die Einbeziehung der Haushaltungsschulen und sonstiger Anstalten für hauswirtschaftliche Berufsbildung wird dazu drängen. Wir werfen dabei die Frage auf, ob an höhern Fachschulen, wie Techniken, die Inspektionen nicht durch praktische Fachleute oder wenigstens unter Zuzug solcher vorgenommen werden sollten, wie anderseits bei Frauenarbeits- und ähnlichen Schulen der Zuzug weiblicher Inspektorinnen angezeigt erscheint.

YIII. Ausstellungen im Inlande.

Die vom Departement an die Hand genommene Frage der Fachberichterstattung über die Landesausstellung wird, wie zu unserer Befriedigung (um nicht zu sagen Beruhigung) eruiert werden konnte, auf eine weniger breitspurige Art ihre Lösung finden, als dies für die Landesausstellung von 1883 der Fall war.

IX. Mass und Gewicht.

Die Frage der R e o r g a n i s a t i o n der momentan heimatlosen e i d g e n ö s s i s c h e n E i c h s t ä t t e drängt ihrer Lösung zu. Die Erwägung, daß die fortschreitende Ausbreitung elektrischer Kraftcentralen mit graduierter Kraftabgabe die Anwendung entsprechender M e ß i n s t r u m e n t e bald nötig machen wird, legt die Frage nahe, ob nicht das physikalische Institut des Polytechnikums das richtige Organ wäre, um die Funktionen der Eichstätte zu übernehmen ?

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II. Abteilung.

Landwirtschaft.

Allgemeines.

Das Berichtsjahr hat durch die im Herbste stattgefundene VI. schweizerische landwirtschaftliche Ausstellung für unsere Landwirtschaft eine besondere Bedeutung erlangt. An dieser Ausstellung sind die schweizerischen Landwirte mit ihren Produkten unter sich in Konkurrenz getreten und haben dabei sowohl dem Schweizervolke als auch vielen hervorragenden Vertretern des Auslandes ein Bild verschafft von der Leistungsfähigkeit der herwärtigen Landwirtschaft.

Daß diese Ausstellung nach jeder Richtung zu vortrefflicher, geradezu glänzender Durchführung gelangt ist und durch ihre Resultate sehr befriedigt hat, darf auch bei dieser Gelegenheit konstatiert werden.

Die Kommission vermißt im Geschäftsbericht des Landwirtschaftsdeparternents, welches über diese Ausstellung nur einige die Rechnungsverhältnisse beschlagende Zahlenangaben macht, nähere Mitteilungen.

I. Landwirtschaftliches Unterrichtswesen und T er suchsanstalten.

2. Theoretisch-praktische Ackerbauschulen und 3. Landwirtschaftliche Winterschulen.

Die Ausgaben für Lehrkräfte und Lehrmittel betragen auf den einzelnen Schüler berechnet: a. Ackerbauschulen : Für Strickhof, Zürich Fr. 416. 62 ,, Rutti, Bern ,, 481. 20 ,, Econe, Wallis ,, 721. -- .

,, Cernier, Neuenburg ,, 1038. 84 b. Winterschulen : Für Sursee, Luzern Fr. 146. -- ,, Pérolles, Freiburg ,, 413. -- ,, Brugg, Aargau . ,, 188. 72 ,, Lausanne, Waadt ,, 327. 36

256 Wir machen aufmerksam auf die große Verschiedenheit in der Höhe der Ausgaben für die genannten Zwecke bei den oben bezeichneten Anstalten.

II. Förderung der Tierzucht.

A. Hebung der Pferdezucht.

Die Bundesverwaltung hat im Berichtsjahre für Hebung der Pferdezucht die Summe von Fr. 292,881. 85 verausgabt. Dieser Posten setzt sich hauptsächlich aus folgenden Beträgen zusammen : Ankauf von 17 Halbbluthengsten Fr. 117,537. 56 Ankauf von l Hengstfohlen für das eidg. Depot ,, 3,000. --- Rückkauf von 5 früher von den Kantonen übernommenen Hengsten für das eidg. Depot . ,, 14,700. -- Zahlungen an 10 Hengsteneigentümer gemäß Verordnung betreffend die Hebung der Pferdezucht durch den Bund, vom 23. März 1887 . . ,, 5,760. -- Ausgabcnüberschuß vom Hengstendepot . . . ,, 28,253. 06 Auszahlung von in frühern Jahren zugesicherten Stutfohlenprämien ,, ' 66,580. -- Beiträge für Fohlenweiden '.n 21,519. 25 An Hufschmiedekurse ,, 3.670. -- Depot dreijähriger Remonten (Betriebseinbuße) ,, 18,596. 40 Die Bedeutung des Ausgabenpostens von Fr. 292,881. 85 Wird erst ins richtige Licht gesetzt durch den Hinweis darauf, daß der Bund auf Grund seiner Leistungen in der Lage ist, die Zuchtrichtung zu bestimmen, und hierin auch vollständig dominiert.

Bei den herwärtigcn Bestrebungen für die Hebung der Pferdezucht tritt der militärische Standpunkt ganz in den Vordergrund.

Man ging und geht stetsfbrt darauf aus, ein den heutigen Anforderungen entsprechendes Reitpferd zu züchten. Es soll auch keineswegs in Abrede gestellt werden, daß die vom Bunde alljährlich angekauften inländischen Pferde diesem Zwecke entsprechen und daß wir eine Anzahl vorzüglicher Pferde eigener Zucht besitzen.

Die große Mehrzahl der durch Kreuzung entstandenen Pferde kann aber, weil nicht genügend qualifiziert für den Gebrauch beim Militär, nicht angekauft werden.

Im Jahre 1895 wurden 265 Stuten, von denen nur eine unter dem gewöhnlichen Durchschnitt bleibende Anzahl concipiert hat, zur Zucht mit Vollblut- und 4809 Stuten zur Zucht mit Halbblut-

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hengsten verwendet. Im gleichen Jahre sind vom Bund an inländischen Pferden angekauft worden : 64 Kavalleriepferde, 67 Artilleriepferde (wovon 26 vom Fohlendepot übernommen worden waren) und 49 Stück dreijährige Remonten. Die für den Ankauf zu militärischen Zwecken untauglichen Pferde werden für andere Dienstleistungen selten gesucht, weil ihre Gliedmaßen sehr oft zu schwach sind und das Körpergewicht durchschnittlich zu gering.

Hierin wird, nach den in der Schweiz nun seit mehr als zwei Decennien gemachten Erfahrungen, bei der ausschließlichen Anwendung der bisherigen Zuchtmethode eine erhebliche Besserung nicht eintreten. Der Bund war eben von jeher bestrebt, durch Kreuzung mit Halbblut- und Vollblutpferden unsere Rassen zu veredeln, bei welchem Vorgehen, wie durch Fachmänner allseitig bestätigt wird und die auch in Deutschland und Frankreich gemachten Beobachtungen lehren, ein Produkt entsteht, das geringeres Gewicht mit leichtern Gliedmaßen besitzt und dabei größere Geschwindigkeit aufweist. Erstgenannte Eigenschaften treten bei unsern Kreuzungsprodukten um so mehr hervor, weil die Veredlung auf leichtere Pferderassen . mehr eingewirkt hat als in manchen ändern Staaten.

In gegenwärtiger Zeit aber, bei der immer weitern Ausdehnung des Eisenbahnnetzes, das den schnellen Transport besorgt, richtet sich die Nachfrage immer mehr nach Kraft und Gewicht, weil bei den schweizerischen Terrainverhältnissen vor allem aus starke Pferde mit gut entwickelten Gliedmaßen verlangt werden müssen.

Wenn dann ferner berücksichtigt wird, daß die Bedingungen für Aufzucht von Remontenpferden in der Schweiz nur ungenügend vorhanden und die Kosten jedenfalls größer sind als der Ankaufspreis der importierten Remonten, während anderseits jährlich mehrere Tausend Arbeitspferde zu teilweise sehr hohen Preisen eingeführt ·werden müssen, so sollten die aus verschiedenen Kreisen der Pferdezüchter immer mehr hervortretenden Wünsche für Unterstützung der Zucht eines starken, gut gebauten, im Handel gangbaren Arbeitspferdes ebenfalls Berücksichtigung finden.

Bei der großen Konkurrenz auf dem Gebiete der Milchwirtschaft ist jedenfalls eine Ausdehnung der Pferdezucht zu erwarten, wenn die Zucht des Arbeitspferdes, von dem auch eine Anzahl als Artilleriepferd Verwendung rinden könnte, unterstützt und der dahin'zieleuden Richtung
ebenfalls Rechnung getragen wird, wie dies in ändern Ländern auch geschieht. Ein solches Begehren setzt sich weder mit dem Bundesgesetz betreffend Förderung der Landwirtschaft durch den Bund, noch mit der diesbezüglichen Vollziehungsverordnung des Bundesrates in Widerspruch.

Bundesblatt. 48. Jahrg.

Bd. III.

18

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Die Kommission spricht gegenüber dem Bundesrate den Wunsch aus, es sollten vom Bunde auch gut gebaute, schwere Arbeitspferde zur Zucht beschafft, beziehungsweise deren Produkte ,,anerkannt11' und prämiiert werden.

6. Hufschmiedekurse.

Die Kommission spricht dem Kanton Bern ihre Anerkennung aus für seine Bestrebungen, die Hufschmiedekunst durch Abhaltung von Speeialkursen für Hufschmiede zu verbessern. Sie kann dieses Vorgehen ändern Kantonen zur Nachahmung empfehlen.

B, Rindviehzueht.

Die im Berichtsjahre für Tiere des Rindviehgeschlechts zugesicherten eidgenössischen Prämien ergeben die Gesamtsumme von Fr. 384,481. Im Jahre 1894 wurden zugesichert Fr. 375,659.

Der im Gesetze vorgesehene Betrag von mindestens Fr. 400,000 wird also bald erreicht sein.

Mit den Erfolgen, von welchen die allseitigen Bestrebungen zur Förderung der Viehzucht begleitet sind, dürfen wir zufrieden sein. Der erste Glanzpunkt der eingangs erwähnten Unternehmung vom letzten Herbst trat in der Rindviehausstellung hervor. Die schweizerischen Besucher, sowie auch kompetente Fachmänner des Auslandes sprachen sich unter dem Ausdruck größter Befriedigung über unsere Rindviehrassen und die Verbesserung aus, welche dieselben im Laufe der letzten Jahre wiederum erfahren haben.

Wohl ist von einem Berliner Fachmanne eine Kritik geübt worden, nach welcher die schweizerische Viehzucht in neuester Zeit eher eine rückläufige Bewegung angenommen hätte. Verschiedene Bemerkungen des betreffenden Autors, z. B. über Milchergiebigkeit und Fleischqualität, zeigen aber, daß derselbe sich mit seiner ganzen Kritik auf einen Boden begeben hat, der für ihn in mehrfacher Beziehung eine terra incognita ist, und daß eine Befolgung seiner Ratschläge unsere Viehzucht und den Export von Nutzvieh geradezu schädigen würde.

Den schweizerischen Viehzüchtern darf für die Zukunft empfohlen werden, ihr Nutzvieh nicht zu fett, sondern in einem dieser Qualität von Rindvieh entsprechenden Ernährungszustande zur Ausstellung zu bringen. Bei diesem Verfahren werden die Erscheinungen für gute Milchergiebigkeit, durch welche sowohl die Braunais die Fleckviehrassen sich auszeichnen, nur um so besser hervor-

259 treten. Wenn Tiere, die bis zu einem gewissen Grade gemästet sind, auch etwas größere Formenfülle zeigen, so wird es den Preisgerichten doch möglich sein, die in richtiger Ernährungskondition sich befindenden Nutztiere herauszufinden und genügend zu beurteilen. Die Aufgabe ist wohl eine schwierige, aber doch eine durchführbare und besonders auch dankbare.

Wir erwähnen schließlich noch, daß die Ausstellung dadurch, daß eine Abteilung für Mastvieh vorgesehen war, einem wirklichen Bedürfnisse unseres Landes entgegengekommen ist. Auch diese Aufgabe hat in vorzüglicher Weise ihre Lösung gefunden. Hoffen wir, es werde gelingen, auch diesen Zweig der landwirtschaftlichen Produktion noch wesentlich zu heben.

C. Kleinviehzucht.

Wir konstatieren mit Befriedigung, daß auch die Kleinviehzucht durch jährlich wachsende Beiträge an Prämien immer mehr gefördert wird. Im Jahre 1895 wurden hierfür Fr. 17,000 ausgerichtet, welche im Jahre 1894 zugesichert worden sind, während im Berichtsjahre an eidgenössischen Prämien ein Gesamtbetrag von Fr. 23,000 zugesichert wurde, wovon Fr. 8496 auf Ziegen fallen.

Die VI. schweizerische landwirtschaftliche Ausstellung hat bewiesen, daß unsere Kleinviehzucht bedeutende Fortschritte macht, weshalb diese Abteilung auch einen kaum vorausgesehenen Erfolg errungen hat.

III. Verbesserung des Bodens.

Von den früher für Bodenverbesserungen zugesicherten Beiträgen wurden im Berichtsjahre ausgerichtet . . . Fr. 184,151 Im Jahre 1893 wurden Bundesbeiträge in Aussicht gestellt im Betrage von ,, 181,086 1894 ,, 214,788 1895 ,, 152,374 Aus diesen Zahlen ergiebt sich, daß der Bund zur Unterstützung für Bodenverbesserungen nicht in dem Grade in Anspruch genommen wird, wie früher vielfach vermutet worden ist, und wie es anderseits angesichts der vorliegenden Notwendigkeit zu wünschen wäre.

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IV. Viehseuclienpolizei.

A. Seuchenverhältnisse und Massnahmen im Innern.

1. Das Jahr 1895 weist eine Vermehrung der Fälle von Rauschbrand, Wut und besonders der Sehweineseuchen auf. Auch ist ein Fall von Lungenseuche zu verzeichnen.

Die große Vermehrung der Wutfälle, sie beträgt 167, von denen der Geschäftsbericht Kenntnis giebt, lenkt unsere Aufmerksamkeit in erhöhtem Maße auf diese Erscheinung. So sehr wir die Schwierigkeiten, welche der Beseitigung dieses Übels entgegenstehen, zu würdigen wissen, so halten wir es anderseits doch für angezeigt, daß der Bund, sei es durch geeignete Maßnahmen im Innern, sei es durch Anbahnung internationaler Vereinbarungen, sein Möglichstes thue, der furchtbaren Krankheit zu steuern und dieselbe womöglich ganz zu beseitigen.

Die Kommission nimmt mit Befriedigung davon Kenntnis, daß die Maul- und Klauenseuche im Berichtsjahre wesentlich zurückgegangen ist. Während im Jahre 1894 noch 13,878 Stück Klauenvieh von dieser Krankheit angesteckt waren, ist diese Zahl im Jahre 1895 auf 4408 gesunken, welche Verminderung, wie der Geschäftsbericht auch sagt, hauptsächlich durch eine strengere Durchführung der schon seit dem Jahre 1891 bestehenden Vorschrift erzielt wurde, daß italienisches und österreichisches Schlachtvieh von der Grenze direkt an seinen Bestimmungsort gebracht und, ohne wieder in Verkehr zu gelangen, dort geschlachtet werden soll.

Diese Maßregel hat im vergangenen Jahre manchem Vertreter des Metzgergewerbes, der in größerer Entfernung von einer Schlachtanstalt wohnt und seinen Bedarf an Schlachtvieh nicht mit einheimischer Ware decken konnte oder wollte, erhebliche Inkouvenienzen gebracht. Dessenungeachtet ist die Erkenntnis zum Durchbruch gelangt, daß diese Vorkehrungen im Interesse der Landwirtschaft und eines regelmäßigen Viehverkehrs nicht zu umgehen sind.

2. Wir begrüßen das Vorgehen des Bundesrates, durch Revision der Instruktion vom 1. August 1889, betreffend Desinfektion des zum Viehtransport verwendeten Eisenbahnmaterials, eine in den Vorschriften zu wirksamer Bekämpfung der Viehseuchen bestehende erhebliche Lücke auszufüllen, und hoffen, es werde ihm gelingen, diese Revision im Sinne einer möglichst vollkommene Desinfektion sichernden Durchführung des gesamten in Betracht kommenden Eisonbahnmaterials beförderlichst zum Abschluß zu bringen.

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4. Internationaler tierärztlicher Kongreß.

Der VI. internationale Kongreß beantragt einstimmig die Einrichtung eines internationalen Seuchennachrichtendienstes und die Herausgabe eines internationalen Viehseuchenbulletins. Mit der gleichen Einstimmigkeit wurde beschlossen, an den schweizerischen Bundesrat das Gesuch zu richten, es möchte derselbe die Initiative ergreifen zur Einberufung einer internationalen Konferenz behufs Aufstellung einer Konvention betreffend den Viehverkehr.

Im weitern, ist über die Bedeutung verschiedener Mittel verhandelt worden, welche im Kampfe gegen Tierseuchen Verwendung finden. Das Tuberkulin betreffend wurde konstatiert, daß dasselbe als ein sehr schätzenswertes Diagnostikum für die Feststellung der Rindstuberkulose zu betrachten ist. Bei der gegenwärtigen Gesetzgebung ist jedoch sein Wert zur Bekämpfung dieser Krankheit zweifelhaft, weil, wie bereits bekannt geworden, die Eigentümer von Vieh, bei dem die Tuberkulose durch das Tuberkulin festgestellt worden ist, die Tiere bald nachher verkaufen. Ebenso wird auch schon darauf ausgegangen, dieselben durch wiederholte Anwendung des Mittels gegen dasselbe immun zu machen, um die Krankheit zu verdecken. Es wird dann von einzelnen Fachmännern immer noch behauptet, das Tuberkulin könne durch Veranlassung einer Weiterverbreitung der Tuberkelbildungen im Tierkörper schaden.

8. Grenzverkehr im allgemeinen.

1. Bekanntlich ist infolge der im Jahre 1893 eingetretenen Futternot und der dadurch notwendig gewordenen Abschaffung eines erheblichen Teiles unseres Viehstandes seit dem Frühsommer 1894 Vieh in außergewöhnlicher Zahl in die Schweiz eingeführt worden.

Gegenüber dem Jahre 1894 resultiert im Berichtsjahre eine Mindereinfuhr im Werte von ungefähr Fr. 7,595,000. Dennoch erreichte der gesamte Viehimport einen Wertbetrag von ungefähr Fr. 72,000,000.

Wir wünschen, es möchte der schweizerischen Landwirtschaft gelingen, einen erheblich größeren Teil unseres Bedarfes an Vieh durch eigene Produktion zu decken.

262

Y. Massnahmen gegen Schäden, welche die landwirtschaftliche Produktion bedrohen.

A. Phylloxéra.

2. Beiträge an die pro 1894 zur Bekämpfung der Reblaus gemachten Auslagen.

Für die Bekämpfung dieses gefährlichsten Parasiten des Weinstockes wurden im Jahre 1894 den Kantonen Zürich, Waadt, Neuenburg und Genf vom Bunde an Beiträgen 'Fr. 130,439. 98 zugewiesen. 1893: Fr. 77,440. 97.

3. Das Auftreten der Reblaus im Jahre 1895.

Betreffend die Verbreitung der Reblaus ist gegenüber dem Vorjahre eine Veränderung eingetreten. In den Kantonen Zürich und Waadt hat sich die Zahl der Infektionspunkte vermehrt, und zwar in ersterm erheblich, während sie sich im Kanton Neuenburg vermindert hat. In allen drei Kantonen ist die Zahl der infizierten Stöcke bedeutend zurückgegangen 5 im Kantone Zürich von 13,069 auf 2078.

Die größte Verbreitung hatte die Reblaus im Kanton Genf.

In der Zone B waren 23 Gemeinden infiziert. Die Zahl der Infektionspunkte betrug 7557, die der infizierten Stöcke 39,433.

Für Zone A (15 Gemeinden) sind die Angaben nicht vollständig.

B. Hagelversicherung.

Die Ausdehnung der Hagelversicherung ist nahezu gleich geblieben wie im Jahre 1894. Der Bundesbeitrag für dieses Jahr betrug rund Fr. 103,000, für 1895 rund Fr. 105,000.

G. Viehversioherung.

Ein Beitrag für die obligatorische Viehversicherung konnte nur an Baselstadt verabfolgt werden, weil andere Kantone diese Versicherung noch nicht oder, wie der Kanton Zürich, erst kürzlich durchgeführt haben.

An Baselstadt wurde der Betrag von Fr. 6365 verabfolgt, in welchem Fr. 3800 als Zuschuß zur Deckung des der kantonalen Viehversicherungskasse im Jahre 1894 erwachsenen Déficits inbegriffen sind.

263

III. Abteilung.

Forstwesen, Jagd und Fischerei.

A. Forstwesen.

Die ausgerichteten Beiträge für Aufforstungen und Verbauungen betrugen im Berichtsjahre Fr. 154,364. 44, während im nämlichen Jahre an vom Bundesrat genehmigte Aufforstungs- und Verbauungsprojekte Fr. 454,109. 36 bewilligt worden sind.

B. Jagd und Yogelschutz.

Wir nehmen mit Befriedigung davon Kenntnis, daß das Landwirtschaftsdepartement, durch Kreisschreiben an die Kantone, dieselben zu einer schärfern polizeilichen Aufsicht über den Fischfang, die Jagd und den Vogelschutz eingeladen hat.

C. Fischerei.

Nach dem Berichte des Landwirtschaftsdepartements haben nun sämtliche Kantone ihre Gesetze resp. Vollziehungsverordnuugen mit dem Bundesgesetze über die Fischerei, vom 21. Dezember 1888, in Einklang gebracht.

Auch dieser Zweig unserer Produktion erfreute sich im Berichtsjahre vermehrter Unterstützung seitens des Bundes.

IV. Abteilung.

Versicherungswesen.

Mit Befriedigung haben wir davon Kenntnis genommen, daß Anstrengungen gemacht worden sind, um dem unlautern Wettbewerbe von Versicherungsgesellschaften bei der Anwerbung von Kunden entgegenzutreten. Wir empfehlen dem Bundesrate die Frage zur Prüfung : Ob nicht verlangt werden könnte, daß die Policen nach einem gewissen Schema übersichtlich angeordnet

264

werden, ' in welchem alle jene Fälle, in denen sich die Gesellschaft der Zahlung von Entschädigung e n t s c h l ä g t , an besonders augenfälligem Orte, in leicht bemerkbarer Weise aufgeführt werden?

Die schon seit längerer Zeit in Aussicht genommene Revision des eidgenössischen Gesetzes über das Versicherungswesen vom 25. Juni 1895 erscheint, wie es auch die Vorstudien für die Kranken- und Unfallversicherung darthateri, besonders in der Richtung erwünscht, daß eine regelrechte Beaufsichtigung der vielen kleinen Kranken- und Sterbekassen eingeführt wird.

Post- und Eisenbahndepartement.

I. Eisenbahnwesen.

A, Allgemeines.

1. Organisation und Personal.

Die Kommission begrüßt die baldige Vorlage einer neuen Organisation des Eisenbahndepartements und nimmt in zustimmendem Sinne Akt davon, daß die seit einigen Jahren bestandene provisorische Ordnung der Verhältnisse nunmehr definitiv geregelt werden soll.

2. Gesetze, Verordnungen, Postulate.

Das Departement setzt uns in Kenntnis, daß es sich mit der Frage der Aufstellung besonderer Bestimmungen für den Bau und Betrieb von N e b e n b a h n e n befaßt, das Gutachten eines Fachmannes eingeholt und bald in der Lage sein werde, das Resultat dieser Studien einbringen zu können. Da wir, insbesondere mit Rücksicht auf die stetige Vermehrung der Zahl der nicht unter die Vorschriften des Bundesgesetzes vom 23. Dezember 1872 über den Bau und Betrieb der Eisenbahnen passenden Nebenbahnen, eine besondere gesetzliche Regelung der Verhältnisse dieser Sekundärund Lokalbahnen für durchaus notwendig erachten, sehen wir der b a l d i g e n Einreichung einer diesfälligen Vorlage gerne entgegen.

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3. Internationale

Yerhältnisse.

Mit Rücksicht auf die Vorlage eines Berichtes für die Junisession über die Verhandlungen mit Italien zum Zwecke des Abschlusses eines Staatsvertrages über Bau und Betrieb einer Eisenbahn durch den S i m p l o n, verzichten wir auf eine eingehendere Berichterstattung über den Stand der Angelegenheit des S i m p l o n d u r c h S t i c h e s , die wir sonst als notwendig erachtet hätten.

B. Specielle Mitteilungen betreffend Bau und Betrieb der Eisenbahnen.

1. Rechtliche Grundlagen der Eisenbahnunternehnumgen.

Anschließend an die Bemerkung des Bundesrates in seiner Botschaft vom 3. Dezember 1894 (Gleichgewichtspostulat): ,,Es könnte durch die Einführung einer einmaligen Gebühr für Erteilung der Konzession eine heilsame Schutzwehr gefunden werdeu gegenüber einer großen Zahl von Konzessionsgesuchen, welche keineswegs einem wirklichen Verkehrsbedürfnis, sondern oft einzig der Spckulationssucht entsprungen sind, wiederholt erneuert und vielfach gar nie ausgeführt werden, dabei aber sowohl das Eisonbahndepartemcnt als den Bundesrat und die Bundesversammlung in ungebührlicher Weise in Anspruch nehmen"1, wird der Antrag der Geschäftsprüfungskommission des Ständerates über die Geschäftsführung des Bundesrates pro 1894 wieder aufgenommen und das P o s t u l a t gestellt : ,,Es sei der Bundesrat zu beauftragen, beförderlich eine Vorlage an die Bundesversammlung auszuarbeiten, in welcher eine Gebühr für Erteilung von Eisenbahnkonzessionen festgesetzt wird."

4. Pfandbuch.

Im Berichtsjahr wurden Verpfändungen für einen Gesamtbetrag von Fr. 137,335,000 bewilligt; wir vermissen eine Mitteilung darüber, in welchem Betrage anderseits Löschungen vorgenommen worden sind.

266

5. Bahnbau und Bahnnnterhalt.

Technische Kontrolle.

I. Neue Bahnlinien.

Einem Projekte der s c h w e i z e r i s c h e n S e e t h a l b a h n für die Erstellung eines eigenen Aufnahmsgebäudes mit Güterschuppen, behufs Einführung eines unabhängigen Dienstes auf der mit der aargauischen Südbahn mitbenutzten Station Lenzburg, sowie einem ähnlichen Gesuche d e r S c h m a l s p u r b a h n L a n d q u a r t - C h u r T h u s i s betreffend Einführung in den Bahnhof Chur konnte die Genehmigung nicht erteilt werden. Wir konstatieren diese Thatsachen mit Befriedigung, weil wir mit dem Departement dafür halten, daß im Interesse einer einheitlichen Leitung des Dienstes in ein und demselben Bahnhof und damit der Betriebssicherheit und im Interesse der Erleichterung des durchgehenden Verkehrs, derartige Tendenzen nicht aufkommen dürfen. Allerdings ist zur Vermeidung von ähnlichen Vorkommnissen notwendig, daß die größern Bahnen den kleinern, finanziell weniger gut situierten Unternehmungen für die Mitbenutzung ihrer Bahnhöfe nicht allzu harte Bedingungen stellen.

Wir billigen die Maßregeln, welche die Telegraphendirektion getroffen hat, die nachteiligen Wirkungen der elektrischen Ströme des Tramwaybetriebes auf den benachbarten Telephonverkehr zu verhindern, und ebenso diejenigen des Departements gegenüber den Tramwayverwaltungen, in der Absicht dafür zu sorgen, daß die Bahnreisenden und das Publikum überhaupt, sowie das Eigentum Dritter von jeder Gefährdung infolge des elektrischen Starkstromhetriebs thunlichst geschützt werden.

Was den A u s b a u des s c h w e i z e r i s c h e n B a h n n e t z e s auf die z w e i t e S p u r a n b e t r i f f t , so wäre zu wünschen, daß die Erstellung einer solchen -- wenigstens auf den wichtigsten Linien -- rascher an Hand genommen und durchgeführt würde.

Es sind eine ganze Anzahl von Momenten, welche für das Vorhandensein einer zweispurigen Eisenbahnlinie von R o m a n sh ö r n n a c h G e n f sprechen, und nachdem wir wissen, daß das zweite Geleise auf der Strecke Z o l l i k o f e n - H e r z o g e n b u c h s e e im Laufe des Jahres 1896 dem Betriebe übergeben und die Erstellung eines solchen auf der Linie W i n t e r t h u r - R o m a n s h o r n von den leitenden Behörden der Nordostbahn ernstlich an die Hand genommen wird, so sprechen wir die bestimmte Erwartung aus,

267

daß bis zum Schlüsse dieses Jahrhunderts das Angestrebte durch Einfügung der Strecke Lausanne-Bern als zweispurige Linie erreicht werden wird.

u. Linien im Betrieb.

Die Gesamtbetriebslänge s ä m t l i c h e r B a h n e n beträgt auf Ende 1895 total 3710,7io km.

Ende 1894 3651,03! ,, Somit Vermehrung um Die Länge der schweizerischen Hauptbahnen beträgt Die Länge der .ausländischen Bahnen auf Schweizergebiet beträgt Total

59,679 km.

2724,794 km.

63,487

,,

2788,281 km.

Davon werden zweispurig betrieben nur 431,iis km.

A. Bahnanlagen und feste Einrichtungen.

Zustand der Bahnen.

Aus dem Berichte ergiebt sich, daß einzelne Bahnen mit den Verstärkungsarbeiten an eisernen Brücken noch im Rückstände sind ; es ist zu erwarten, daß Versäumtes mit thunlichster Beförderung nachgeholt werde.

B. Rollmaterial.

Unterhalt des Rollmaterials.

Mit Ausnahme einer Hauptbahn (Nordostbahn"), welche auf die Vernachlässigung des Innern ihrer Personenwagen aufmerksam gemacht werden mußte, ffaben die Bahnen, was den U n t e r h a l t d e r W a g e n anbetrifft, zu wenig Aussetzungen Anlaß. Die Kommission unterstützt das Departement in dem Bestreben, für Ausrangierung oder Umbau defekter Wagen besorgt zu sein, insbesondere aber hält sie auch dafür, daß bei einzelnen Bahnen für Vermehrung von Abtritten, sowie für bessere Beleuchtung (Nordostbahn) gesorgt werden sollte.

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6. Bahnbetrieb, a. Kontrolle des Tarif- und Taxwesens.

Mit Vergnügen haben wir von der T a x r e d u k t i o n Notiz genommen, welche die Centralbahn für die Retourbillete II. und III. Klasse zugestanden hat. Wir hoffen auf baldige Nachahmung durch die ändern Bahnen.

b. Transportwesen.

Dieselbe Bemerkung, wie bei der Taxreduktion durch die Centralbahn, haben wir auch /AI machen betreffend die im Berichtsjahre beschlossene und mit 1. Januar 1896 in Kraft getretene Verlängerung der G ü l t i g k e i t s d a u e r der R e t o u r billete.

Das im letztjährigen Geschäftsbericht erwähnte, vom Bundesrate unterm 27. November 1894 genehmigte Reglement für den französisch-belgisch-deutsch-schweizerisch-österreichisch-ungarisch-rumänisch-serbisch-bulgarischo r i e n t a l i s c h e n P e r s o n e n - u n d G e p ä c k v e r k e h r konnte auch im Berichtsjahre, trotz der allseitigen Gutheißung durch die betreffenden Verwaltungen, nicht zur Einfuhrung gelangen, weil einzelne Regierungen dasselbe noch nicht genehmigt haben. Die Kommission spricht die Erwartung aus, daß das genannte, insbesondere den Transit-Gepäckverkehr erleichternde Reglement demnächst in Kraft treten könne.

Betreffs der Beachtung der Vorschriften des Transportreglementes rücksichtlich der k a n t o n a l e n F e i e r t a g e erzeigen sich auf den Betriebsgebieten der einzelnen Bahnen große Verschiedenheiten. Wir sprechen den Wunsch aus, der Bundesrat möge diejenigen Schritte thun, welche ihm geeignet erscheinen, um die diesfalls vorkommenden Unzukömmlichkeiten zu beseitigen.

d. Fahrplanwesen; Den Bestrebungen des Departements, für den durchgehenden Verkehr immer mehr Verbesserungen zu erlangen, wird seitens der Kommission alle Anerkennung gezollt. Gleichzeitig erwarten wir, daß der Verbesserung des Lokalverkehrs ebenfalls alle Aufmerksamkeit geschenkt wird.

269

II. Postverwaltung.

I. Allgemeines.

Das Berichtsjahr 1895 schließt mit einem Reinerträgnis von Fr. 1,452,492. 72 und übersteigt dasjenige des Jahres 1894 um Fr. 52,310. 05. Diese abermalige Steigerung der Posteinnahmen ist vorab einer Steigerung des Verkehrs im allgemeinen und sodann im speciellen den ausnahmsweise günstigen Verkehrsverhältnissen des Jahres 1895 überhaupt zuzuschreiben. Wie rasch und wie wirksam in finanzieller Beziehung die Verkehrsverhältnisse sich in unserem Postwesen überhaupt geltend machen, zeigen folgende der speciellen Post- und Telegraphenstatistik entnommene Zahlen : Auf je l Einwohner kamen : 1883

1895

Korrespondenzen . . . 39,74 67,02 Zeitungen 20,57 32,47 Fahrpoststücke . . . .

3,u 5,72 Nachnahmen . . . Fr.

6,55 Fr. 13,83 Geldanweisungen .

,, 87,47 ,, 169,92 Der Personalbestand der Postverwaltung bezifferte sich 1880 auf 5657 und anno 1895 auf 8389 Beamte und Angestellte.

In diesen wie in ändern Zweigen des Postverkehrs ist also die Verdoppelung des Verkehrs fast allerorts überschritten. Die Nettoeinnahmen sind dagegen nicht in gleichem Maße, sondern nur unbedeutend gestiegen; sie betrugen im Jahre 1883 Fr. 1,245,822, 83, gegenüber den Fr. 1,452,492. 72 des Berichtsjahres, woraus wir die Überzeugung schöpfen können, daß die bisherige Wirtschaftspolitik, welche der Bund im Postwesen befolgt hat, eine richtige ist.

Stetige Fortentwicklung derselben im Sinne einer möglichst großen Leistungsfähigkeit der Post, unter Wahrung einer gesicherten finanziellen Grundlage derselben.

II. Vorlagen an die Bundesversammlung und Erlasse derselben.

In das Berichtsjahr fällt die Einführung des neuen Postregalgesetzes. In sehr zweckmäßiger und für die ganze Verwaltung leicht verständlicher Art wurde seitens der Oberpostdirektion zur

270 Einführung in das Gesetz eine neue T r a n s p o r t o r d n u n g erlassen, als eine Art Vollziehungsverordnung und neben dieser noch eine besondere Instruktion für die Vollziehung des Postregalgesetzes vom 5. April 1894 und der vorerwähnten Transportordnung. Wir haben es daher offenbar diesen sorgfältigen Vorbereitungen zu verdanken, wenn die Postverwaltung in ihrem Berichte dazu gelangt, konstatieren zu können, daß die Vollziehung des neuen Postregalgesetzes ohne Schwierigkeiten und ohne erhebliche Anstände bewerkstelligt werden konnte.

Es wurde im Schöße der Kommission gerügt, daß infolge der Bestimmungen des neuen Postregalgesetzes, wonach die Postregalpflichtigen Zeitungen aus dem Auslande in Sammelpaketen und gegen Entrichtung einer Gebühr von 2 Cts. per Exemplar in die Schweiz eingeführt werden können, in ihrer Distribution eine vorher nicht dagewesene Verspätung erzeigen. Es ist diesfalls zu konstatieren, daß das neue Verfahren bei den nachstehenden Eingangspunkten regelmäßig zur Anwendung gelangt: In Genf, Pontarlier, Locle, Delle, Chiasso. An allen diesen Punkten werden die Sammelsendungen durch Postbedienstete an den Eisenbahnfourgons in Empfang genommen und zur Weiterspedition resp. Abgabe an die Adressaten sofort nach dem Postbureau verbracht. Die Umspedition der weiter gehenden Zeitungspakete findet überall mit dem nächst anschließenden Eisenbahnzuge statt, so daß an den Eingangsbahnhöfen gegenüber früher eine Verspätung nicht eintritt.

An den Bestimmungsorten dagegen wird allerdings gegenüber früher eine Verspätung verursacht dadurch, daß die Zeitungspakete zuerst nach dem Postbureau verbracht werden müssen um dort zum Bezug der Taxe von 2 Cts. per Exemplar abgezählt zu werden und erst nach diesen Dienstverrichtungen bestellt werden können, während sie früher -- an den größern Orten wenigstens -- durch die Zeitungsverkäufer sofort bei Ankunft des Zuges am Gepäckfourgon in Empfang genommen wurden und unmittelbar nachher verkauft werden konnten.

Um namentlich in Genf die nicht zu vermeidende Verspätung auf das thunlich geringste Maß herabzusetzen, wurde die Einrichtung getroffen, daß die am Tage eintreffenden französischen Zeitungen einer dortigen Zeitungsagentur nach beendigter postdienstlicher Behandlung vom Hauptpostbureau per Extrafourgon zugestellt werden.

In der Behandlung
und der Beförderung der schweizerischen Z e i t u n g e n ist durch Inkrafttreten des neuen Postregalgesetzes und der neuen Transportordnung ein Nachteil nicht erwachsen.

Dagegen darf als ein Vorteil für die Zeitungsexpeditionen in dei1

271

Schweiz die neue Bestimmung des Art. 21 der Transportordnung bezeichnet werden, welche gestattet, daß gegen Bezahlung einer Gebühr von Fr. l per Monat einzelne Briefe am Bahnhof unmittelbar nach Ankunft des Zuges in Empfang genommen werden können.

Diese Einrichtung wird denn auch durch die Zeitungsredaktionen ziemlich häufig benützt.

Die Blätter können auch direkte bei den Bahnpostwagen aufgegeben werden (siehe Ziffer 41 der beigelegten ,,Bestimmungen für die Zeitungsverleger"1).

Diesen Mitteilungen fügen wir noch als Illustration des Zeitungsverkehrs überhaupt bei, daß im Berichtsjahre 95,845,742 Zeitungsabonnements durch die Post zu bewältigen waren. Zehn Jahre vorher betrug deren Zahl nur 63,774,257.

III. Unterhandlung, Abschluss und Vollziehung von wichtigeren Verträgen.

Der Geschäftsbericht macht die Mitteilung, daß die Postverwaltung mit Genehmigung des Bundesrates mit einigen E r s p a r n i s k a s s e n Übereinkommen abgeschlossen habe betreffend Einzahlung von Spareinlagen durch das Publikum mittelst Postmarken, welch letztere sodann von selten der Post gegen l °/o Provision wieder eingetauscht werden. Es ist zu wünschen, daß dieser Versuch in dem schon so oft und so vielfach angeregton Gebiete des Postsparkassawesens wertvolles Material für eine baldige, allerdings auf dem Gesetzeswege zu bewerkstelligende Regulierung desselben bieten werde.

IV. Personelles und Besoldungen.

Mit Abschluß des Berichtsjahres verfügt die eidgenössische Postverwaltung über das stattliche Heer von 7993 Angestellten : im Berichtsjahre fand eine Vermehrung von 248 Personen statt j 12,43 % des Gesamtpersonales gehört dem weiblichen Geschlechtes an. Die Kommission hat nicht unterlassen, zu untersuchen und zu prüfen, ob unsere Postverwaltung mit diesem ja allerdings Seinzahlreichen Personal auch imstande sei, den Anforderungen des über gewisse Festtage ungewöhnlich großen Verkehrs, sowie den Anforderungen betreffend Innehaltung der Sonntagsruhe in erwünschtem Umfange nachzukommen. Es wurde uns die Auskunft zu teil, daß den größern Poststellen zur Ermöglichung der gesetz-

272 liehen Ruhetage ständige Ablöser sowohl für die Beamten als auch für die Bediensteten bewilligt seien. Da über die Festzeit keine Ablösungen mehr stattzufinden haben, weil zu diesem Zeitpunkte alle Beamten und Angestellten die ihnen zufallenden Ruhetage bereits genossen haben, so können die Ablöser als Verstärkung des Personals verwendet werden. Das Hauptbureau Zürich z. B.

hat 10 Beamte und cirka 12 Bedienstete zur Ablösung. Indem wir mit Befriedigung von dieser Tendenz der Postverwaltung Kenntnis nehmen, zweifeln wir nicht daran, daß sie fortfahren werde, sich in dieser Richtung in einem dem rapid zunehmenden Verkehr, sowie den lokalen Anforderungen entsprechenden Umfange leistungsfähig zu zeigen. Wir zweifeln nicht daran, daß die Verwaltung hierbei in der dem funktionierenden Personal zugewiesenen Arbeitssumme die Erhaltung der permanenten Leistungsfähigkeit desselben zum Ausgangspunkte ihrer Erwägungen machen werde

V. Inspektionen.

Die Kommission hat sich überzeugt, daß trotz der knappen Angaben, denen wir in verschiedenen Gebieten der Berichterstattung der Postverwaltung begegnen, auch in der Kategorie der nur durch Zahlenangaben belegten I n s p e k t i o n e n eine rührige Thätigkeit herrscht. Der Umstand, daß die Postverwaltung ihrer ganzen Natur nach sich in ihrem Betriebe als ein stramm centralisiertes Ganzes präsentiert und als solches funktioniert, könnte zu der Frage Veranlassung geben, ob nicht dadurch die in dem Institute der Kreispostdirektionen niedergelegte Absicht einer gewissen Décentralisation beeinträchtigt werde? Ausführlichere Jahresberichte der einzelnen Kreispostdirektionen könnten diesfalls am besten die nötigen Aufschlüsse erteilen ; die derzeitigen Jahresberichte bieten für die Beantwortung der obigen wichtigen Frage keinerlei Anhaltspunkte.

YIIL Wichtigere Vorkommnisse im Postbetriebe.

Der Bundesrat hat die Eingabe des Comité central de la Société suisse pour l'observation du dimanche, dahin gehend, es sei grundsätzlich zu verfügen, daß an Sonntagen nur e i n e Vertragung der Briefpostgegenstände stattzufinden habe, abschlägig beschieden. Indem wir uns dieser Anschauung anschließen, hoffen wir mit dem Bundesrate, daß der Dienst des Postpersonals an Sonntagen auf das thunlichste Maß eingeschränkt werde. Wir

273

halten dafür, daß diesfalls die Revision der Verordnung über den Sonntagsdienst des Post- und Telegraphenpersonals, vom 27. Mai 1874, angezeigt wäre, zumal die einschlägigen Verfügungen vom 28. August 1891, 4.-Juli 1892, 5. November 1895 und vom 3. Januar 1896 bereits bedeutende Abänderungen zur Folge hatten, so daß eine neue Regulierung der diesfälligen Verhältnisse schon aus diesem Grunde angezeigt erscheint.

III. Telegraphenverwaltung.

1. Allgemeine Bemerkungen.

Wie im Postverkehr, so erweist sich auch im Telegraphenwesen das Jahr 1895 als ein sehr fruchtbares. Die Gesamtzahl der Telegramme zeigt eine Zunahme von 4,« °/o. Wenn auch der Aktivsaldo des Jahres 1895 mit Fr. 486,626. 33 gegenüber demjenigen von 1894 mit Fr. 693,699. 24 kleiner ausgefallen ist, so ist letztere Erscheinung nur auf den Conto einer geringeren Inventarvermehrung zu setzen. Das verhältnismäßig günstige Rechnungsergebnis giebt dem Bundesrate Veranlassung, anzuregen, es möchte statt der bisherigen auf 10°/o beschränkten Abschreibungen am Bauconto für die Erstellung neuer Linien und Netze jeweilen der ganze Einnahmenüberschuß zur Tilgung dieser bereits auf Fr. 5,326,970 angewachsenon Schuld verwendet werden. Die Kommission pflichtet dieser Auffassung bei, obschon es anfanglich nicht an der Befürchtung fehlte, es möchte die Tendenz einer raschen Tilgung der Schuld der Verwaltung Veranlassung geben, sich den fortlaufend im Wachsen begriffenen Betriebsanforderungen gegenüber weniger entgegenkommend zu erweisen, so daß dadurch die Leistungsfähigkeit des Telegraphendienstes beeinträchtigt werden könnte. Die uns gewordene Aufklärung war indessen ausreichend, die anfänglich gehegten Bedenken zu zerstreuen.

3. Telephonnetze und Telephonlinien.

Der Gebrauch des Telephons hat auch im Berichtsjahre gewaltig an Ausdehnung zugenommen. Die Zahl der Netze hat sich um 36, diejenige der Abonnemente um 3343 vermehrt; die Länge der Bundesblatt. 48. Jahrg.

Bd. III.

19

274

Telephonlinien ist um 1067 km. gewachsen. Insbesondere begrüßen wir die Entwicklung, welche die i n t e r u r b a n e n Verbindungen aufzuweisen haben. Die Totallänge derselben beträgt heute 7719,8 km. in 225 Netzen. Es sind 116 Netze mit einer interurbanen Verbindung, 50 mit zwei, 14 mit drei, 13 mit vier, 7 mit fünf, 7 mit sechs, 2 mit sieben, 5 mit acht, 2 mit neun r l mit zehn, 2 mit zwölf und sodann je ein Netz mit 13, 14, 18, 26, 29, ja sogar ein Netz, dasjenige von Zürich, mit 46 interu r b a n e n V e r b i n d u n g e n vorhanden.

Der Bundesrat bezeichnet es als einen Übelstand, daß das Bundesgesetz vom 26. Juni 1889 betreffend die Erstellung von Telegraphen- und Telephonlinien keine ausreichenden Rechtsmittel kennt, durch welche die eigenmächtige Anlage der den telegraphischen und telephonischen Verkehr störenden T r a m a n l a g e n verhindert werden könnte. Wir nehmen an, es stehe einer Ergänzung des betreffenden Gesetzes nichts im Wege ; wie wir auch dafür halten, daß gesetzliche Bestimmungen über die S t a r k s t r o m e i n r i c h t u n g e n durch die ungemeine Ausdehnung, welche letztere in raschem Wachstum gewinnen, angezeigt sind. Heute schon beträgt die Zahl dieser Starkstromleitungen 413 und sie wird noch mehr anwachsen.

Geschäftsführung des Bundesgerichts» Keine Bemerkungen.

Antrag der Kommission.

Den Geschäftsberichten des Bundesrates und des Bundesgerichts vom Jahre 1895 wird die Genehmigung erteilt.

275

Postulat.

Der Bundesrat wird beauftragt, beförderlich eine Vorlage an die Bundesversammlung auszuarbeiten, in welcher eine Gebühr für Erteilung von Eisenbahnkonzessionen festgesetzt wird.

B e r n , den 20. Mai 1896.

Die M i t g l i e d e r der K o m m i s s i o n : Stockmar, Präsident.

Camuzzi.

Erismann.

Favon.

Hediger.

Holdener.

Meister.

Suter.

Thélin.

Tobler.

Wild.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bericht der Kommission des Nationalrates über die Geschäftsführung des Bundesrates und des Bundesgerichts im Jahre 1895. (Vom 20. Mai 1896.)

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1896

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03.07.1896

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