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Schweizerisches Bundesblatt.

48. Jahrgang. IV.

Nr. 38.

16. September 1896.

Jahresabonnement (portofrei in der ganzen Schweiz) : 6 Franken.

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Druck und Expedition der Buchdruckerei Stämpfli & Ole. in Bern.

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Aus den Verhandlungen des Schweiz, Bundesrates, (Vom 8. September 1896.)

Die in Art. 5 der Konzession einer Drahtseilbahn (teilweise -Straßenbahn) zwischen Trait und Planches (Montreux), vom 9. Oktober 1890, angesetzte, durch Bundesratsbeschlüsse vom 3. Juli 1891 und 19. Juli 1894 erstreckte Frist zur Einreichung der vorschriftsmäßigen technischen und finanziellen Vorlagen, sowie der Gesellschaftsstatuten, wird um ein weiteres Jahr, d. h. bis 9: Oktober 1897, verlängert.

Die in Art. 5 der Konzession einer Eisenbahn von der Kleinen «Scheidegg über Eiger und Mönch auf den Gipfel der Jungfrau, vom :21. Dezember 1894, angesetzte Frist zur Einreichung der vorschriftsmäßigen technischen und finanziellen Vorlagen, sowie der Gesellschaftsstatuten, wird um 18 Monate, d. h. bis 21. Dezember 1897, verlängert.

Die britische Gesandtschaft erklärt namens ihrer Regierung mit Noten vom 27. Juli und 27. August 1896 den Beitritt der Kolonien Ascension und St. Helena zum Wiener internationalen Hauptpostvertrag auf den 1. Oktober nächsthin.

Von der Kommission der Gottfried Keller-Stiftung sind seit Anfang März 1896 folgende Kunstwerke angekauft worden : 1. Zwei Damenportraits von Joh. Heinr. Tischbein, dem berühmten Rokokomaler (1722--1789), dessen Gattinnen (Anna Marie Pernette Robert und Marie Sophie Robert) darstellend.

Bundesblatt. 48. Jahrg. Bd. IV,

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2. Ölgemälde (Studie) des Malers Gustav Courbet (1819--1877): Landschaftsbild aus dem französischen Jura.

3. Kleines Ölgemälde von Adalbert Cuiyp (Dortrechtermaler, 1620--1691), Landschaft mit Vieh darstellend.

4. Drei Ölgemälde von Achille Ktetschet, von Delsberg (1862 bis 1894); Gegenstände der Darstellung : ,,Les vaux de Cernay, effet du matin", ,,Une rue à Camiers"1 und ,,Jardinier se reposant".

5. Zwei Ölgemälde von Franz Buchser, von Solothurn (1828 bis 1890) : ,,Arabisches Douar" und ,,Markt von Tanger".

6. Ein Ölgemälde von Leopold Robert, von Chaux-de-Fonds (1797--1835): ,,Jeune fille de Procida donnant à boire à un pêcheur".

7. Eine Federzeichnung von Urs Graf (geboren in Solothurn zwischen 1485 und 1490), Landsknecht darstellend.

8. ,,Ölstudie zur Gotthardpost" von Rud. Koller in Zürich.

9. Ölgemälde von Raphaël Ritz aus Sitten : ,,Kücheninterieur auf Schloß Valerla bei Sitten".

10. Ölgemälde des Landschaftsmalers Karl Girardet aus Locle (1810--1871): ,,Französisches Flußufer mit Stafiage".

11. Zwei Aquarelle von Rudolf Müller (geboren 1802 zu Basel, gestorben 1885 zu Rom), ,,Römische Landschaft (Villa Mattei)tt und ,,Amalfla darstellend.

Diese Werke werden zur Aufbewahrung übergeben : Die zwei Damenportraits von Tischbein (Ziffer 1) und die drei Ölgemälde von Achille Koetschet (Ziffer 4) : dem Kunstmuseum in Bern.

Das Ölgemälde von Gustav Courbet (Ziffer 2) : dem Museum Rath in Genf.

Das Ölgemälde von Adalbert Cuiyp (Ziffer 3): dem Museum zu Basel.

Die zwei Ölgemälde von Franz Buchser (Ziffer 5) : dem neuen Museum in Solothurn.

Das Ölgemälde von Leopold Robert (Ziffer 6) : dem Museum in Neuenburg.

Die Federzeichnung von Urs Graf (Ziffer 7) : der KupferstichSammlung des eidgenössischen Polytechnikums.

Die Ölstudie von R. Koller (Ziffer 8), die zwei Aquarelle von R. Müller (Ziffer 11) und das Ölgemälde vou R. Ritz (Ziffer 9): der Zürcher Kunstgesellschaft in Zürich.

Das Gemälde von K. Girardet (Ziffer 10): dem Kunstmuseum St. Gallen.

(Vom 11. September 1896.)

Die Eröffnung des regelmäßigen Betriebes auf der Eisenbahnlinie Apples-l'Isle wird auf den 12. dies unter einigen Bedingungen gestattet.

(Vom 12. September 1896.)

Die durch Bundesbeschluß vom 19. Juni 1890 für die Linie Zug-Walchwil-Goldau angesetzte, durch Bundesratsbeschlusse vom 13. März 1891 und 26. Februar 1895 erstreckte Erist zur Vollendung und Inbetriebsetzung wird bis zum 1. Juni 1897 verlängert.

Dabei spricht der Bundesrat die bestimmte Erwartung aus, es werde die Direktion der Gotthardbahn nichts unterlassen, um die Innehaltung dieser Frist zu sichern.

Die durch Bundesbeschlüsse vom 22. September 1873, beziehungsweise 25. Juni 1890 angesetzten und letztmals durch Bundesratsbeschlüsse vom 24. Juli 1894, beziehungsweise 2. Oktober 1894 ·erstreckten Fristen für Vollendung und Inbetriebsetzung der Linien Eglisau-Schaffhausen und Thalweil-Zug werden bis zum 1. Juni 1897 verlängert. Dabei spricht der Bundesrat die bestimmte Erwartung aus, es werde die Direktion der Nordostbahn nichts unterlassen, um die Innehaltung dieser Frist für beide Linien zu sichern.

Nach Art. 3, litt, k, des Zollgesetzes sind Kunstgegenstände für öffentliche Zwecke, ferner Naturalien, kunstgewerbliche Gegenstände, gewerblich-technische Instrumente, Apparate und Modelle, antiquarische und ethnographische Gegenstände, welche nach weislich für öffentliche Sammlungen und Unterrichtsanstalten eingehen, .zollfrei, unter Vorbehalt jedoch der [nähern Bestimmungen und Kontrollmaßnahmen der Vollziehungsbehörde. Diese Vollziehungsvorschriften sind in Art. 149 der Vollziehungsverordnung zum Zollgesetz enthalten, wonach die Zollbefreiung von einer speciellen Bewilligung abhängig gemacht ist, zu welchem Behufe jede Sendung dieser Art vor deren Einfuhr bei der zuständigen Zollgebietsdirektion -angemeldet werden muß, unter Angabe des Eintrittszollamtes und Einsendung eines Verzeichnisses der einzuführenden Gegenstände, nebst einer Bescheinigung der betreffenden Verwaltunga- oder Anstaltsbehörde über deren Bestimmung.

Nun ist anläßlich der Beratung des Geschäftsberichtes pro 1895 von Herrn Nationalrat Wild, Mitglied der Geschäftsprüfungskommission, der Wunsch geäußert worden, es möchte der jetzige Modus der Anmeldung zollfreier Kunstgegenstände etc. in der Weise vereinfacht werden, daß man sich mit der vom betreffenden Anstaltsdirektor bei der nächsten Zollabfertigungsstelle abzugebenden schriftlichen Erklärung über die Bestimmung des Gegenstandes begnügen solle.

Da aber das angeregte Verfahren Ungleichheiten und sogar Mißbräuchen rufen würde, wenn den Zollämtern die Entscheidung über die Zulässigkeit der Zollbefreiung überlassen würde, und eine gleichmäßige Anwendung der Zollbefreiung innert den vom Gesetze gezogenen Schranken vielmehr nur dann möglich ist, wenn alle Bewilligungen wie bisher von der Centralstelle ausgehen, wird beschlossen, dieser Anregung keine Folge zu geben.

Der bisher als Hülfslehrer auf unbestimmte Zeit für Unterricht im Modellieren und Figurenzeichnen, allenfalls auch Ornamentzeichnen, am eidgenössischen Polytechnikum angestellte Professor hon. G r a f wird zum ordentlichen Professor für Kunstzeichnen und Modellieren an dieser Anstalt ernannt.

"^Wahlen.

(Vom 12. September 1896.)

Militär département.

Geniechef der Gotthardbefestigung und Instruktionsoffizier des Genies : Herr Geniemajor Robert Schott in Bern.

Post- und Eisenbahndepartement.

Postverwaltung.

Postbureauchef in Luzern : Herr Anton Elmiger, von Beiden, Postcommis in Luzern.

Posthalter und Briefträger in Seon (Aargau) : Frau Witwe Marianna Hauri, von und in Seon.

Telegraphenverwaltung.

Telegraphist in Neuendorf (Solothurn) : Herr Emil Flury, von Neuendorf, Postablagehalter daselbst.

Telegraphist in Salvan (Wallis): ,, Alexis Frachebourg, von und in Salvan.

Telegraphist in Brig: ,, Leonhard Prader, von Tannins (Graubünden).

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Bekanntmachungen von

Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

Zahl der Überseeischen Auswanderer aus der Schweiz.

Monat.

1896.

1895.

Zu- oder Abnahme.

Januar bis Ende Juli . .

August

1837 290

2296 453

--459 --103

Januar bis Ende August.

2127

2749

--622

B e r n , den 10. September 1896.

(B.-Bl. 1896, IU, 785.)

Eidg. Auswanderungsbureau.

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Aus den Verhandlungen des schweiz. Bundesrates.

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Jahr

1896

Année Anno Band

4

Volume Volume Heft

38

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

16.09.1896

Date Data Seite

1-5

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10 017 557

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