801

# S T #

Konkurrenz- und Stellen-Ausschreibungen, sowie

Inserate und litterarische Anzeigen.

Ausschreibung von Bauarbeiten.

Es werden hiermit zur Konkurrenz ausgeschrieben: 1. Die Erd-, Maurer-, Zimmer-, Dachdecker-, Spengler-, Schreiner-, Glaser- und Schlosserarbeiten für Erstellung eines Ökonomiegebäudes am Hafnersberg bei Winkeln: 2. die Arbeiten für Anlage eines Entwässerungskanals auf dem Breitfeld bei Winkeln; 3. die Arbeiten für Erstellung einer Kehrichtgrube bei der Kaserne in Herisau; 4. die Erstellung neuer Fußböden in 15 Zimmern der Kaserne In Herisau.

Zeichnungen, Bedingungen und Angebotformulare sind bei der Kasernenverwaltung in Herisau zur Einsicht aufgelegt.

Übernahmsofferten sind der unterzeichneten Verwaltung verschlossen unter der Aufschrift: ,,Angebot für Bauten bei Winkeln und in Herisau" bis und mit dem 15. April nächsthin franko einzureichen.

B e r n , den 4. April 1896.

Die Direktion der eidg. Bauten.

Stelle-Ausschreibung.

Die Stelle eines Kreislnstruktors der Infanterie wird anmit zur Wiederbesetzung ausgeschrieben. Besoldung nach Gesetz.

Offiziere, welche sich um diese Stelle zu bewerben gedenken, sind eingeladen, ihre Anmeldungen dem unterzeichneten Departement bis 10. April nächsthin schriftlich einzureichen.

B e r n , den 17. März 1896.

Schweiz. Militärdepartement.

802

Stellen-Ausschreibung.

Die im Laufe dieses Jahres in Erledigung kommenden oder allfällig neu zu kreierenden Gehlllfenstellen bei der eidgenössischen Zollverwaltung werden hiermit nach bisheriger Übung zur freien Bewerbung ausgeschrieben.

Verlangt wird tüchtige allgemeine Bilduug, geläufige schöne Handschrift, Gewandtheit im Rechnen, Kenntnis mindestens zweier schweizerischer Landessprachen, handlungsfähiges Alter, körperliche Tauglichkeit und guter Leumund.

Den Vorzug erhalten solche Bewerber, welche höhere Mittelschulen (Gymnasien, Industrieschulen etc.) absolviert haben, oder deren bisherige Bethätignng auf merkantilen Gebieten sie für den Zolldienst als besonders geeignet erscheinen läßt.

Jeder Bewerber hat seine Anmeldung in wenigstens zwei Sprachen abgefaßt einzureichen und auf Verlangen der Verwaltung eine Prüfung zu bestehen, um sich über den geforderten Bildungsgrad auszuweisen.

Die Besetzung vakant gewordener Gehülfenstellen erfolgt vorerst probeweise auf 6 Monate mit Fr. 125 monatlicher Besoldung. Nach Absolviernng der Probezeit kann definitive Wahl durch den ßnndesrat erfolgen, vorausgesetzt, daß Leistungen und Verhalten in jeder Hinsicht befriedigt haben, und daß nicht sonstige Gründe der Wahl entgegenstehen. Die Verwaltung behält sich jedoch ausdrücklich vor, probeweise angestellte Bewerber während oder nach Ablauf der Probezeit zu entlassen, wenn ans irgend einem Grunde die Eignung für den Zolldienst als nicht vorhanden erachtet wird.

Der für definitive Gehülfenstellen ausgesetzte Jahresgehalt beträgt Fr. 1800 bis Fr. 3000 (gesetzliches Maximum).

Anmeldungen von Schweizerbürgern in Begleit der nötigen Fähigkeitsausweise, eines Leumunds- und eines ärztlichen Gesundheitszeugnisses werden bis 80. April nächsthin von der unterzeichneten Stelle entgegengenommen.

B e r n , den 1. April 1896.

Schweiz. Oberzolldirektion.

Stelle-Ausschreibung.

Die Stelle eines Adjunkten des eidgenössischen Fabrikinspektors fUr den II. Kreis mit Sitz in Lausanne wird hiermit wegen Demission des bisherigen Inhabers zur Bewerbung ausgeschrieben. Besoldung:. Fr. 3500, nebst den reglementarischen Reiseentschädignngen und Taggeldern. Bedingung: Beherrschung der französischen und deutschen Sprache, wünschenswert sind auch etwelche Kenntnisse im Italienischen. Verlangt wird ferner eine tüchtige mechanisch-technische Ausbildung.

Anmeldungen sind bis 16. April 1896 dem unterzeichneten Departement schriftlich einzusenden.

B e r n , den 20. März 1896.

Schweizerisches Industriedepartement: Denehor.

Ausschreibung von erledigten Stellen.

Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche s c h r i f t l i c h und p o r t o f r e i zu geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein; ferner wird von ihnen gefordert, daß sie ihren N a m e n , und außer dem Wohnorte auch den H e i m a t o r t , sowie das G e b u r t s j a h r deutlich angeben.

Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe bei der Ernennung festgesetzt. Nähere Auskunft erteilt die für die Empfangnahme der Anmeldungen bezeichnete Amtsstelle.

1) Postcommis in Genf. Anmeldung bis zum 21. April 1896 bei der Kreispostdirektion in Genf.

2) Posthalter in Posienx (Freiburg). Anmeldung bis zum 21. April 1896 bei der Kreispostdirektion in Lausanne.

Anmeldung bis zum 21. April 3) Briefträger in Tägertschi (Bern).

1896 bei der Kreispostdirektion in.

4) Postcommis in Bern.

Bern.

5) Postcommis in Biel. Anmeldung bis zum 21. April 1896 bei der Kreispostdirektion in Nenenburg.

Anmeldung bis zum 21. April 6) Posthalter in ßubendorf (Baselland).

1896 bei der Kreispostdirektion in 7) Briefträger in Muttenz (Baselland). Basel.

8) Posthalter in Baden-Oberstadt Anmeldung bis zum 21. April 1896 bei der Kreispostdirektion in Aarau.

9) Postcommis in Zürich.

Anmeldung bis zum 21. April 1896 bei der Kreispostdirektion in 10) Posthalter und Briefträger in Zürich.

Hedingen (Zürich).

11) Posthalter und Briefträger in Reichenau (Graubünden). Anmeldung bis zum 21. April 1896 bei der Kreispostdirektion, in Chur.

12) Telegraphist in Bubendorf (Baselland). Jahresgehalt Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 18. April 1896 bei der Telegrapheninspektion in Ölten.

13) Telegraphist in Winterthur. Jahresgehalt gemäß Bundesgesetz vom 2. August 1873. Anmeldung bis zum 18. April 1896 bei der Telegrapheninspektion in Zürich.

14) Zwei Telephongehülfen in Zürich. Anmeldung-bis zum 18. April 1896 beim Telephonchef in Zürich.

15) Telegraphist in Wyla (Zürich). Jahresgehalt Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 18. April 1896 bei der Telegrapheninspektion in Zürich.

804 1) ,,, 2) 3) 4) 5) 6) 7) 8) 9) 10) 11) 12) 13) 14) 15)

Postcommis in Bern.

) Anmeldung bis zum 14. April _ ,, , . ,, ,, ! 1896 bei der Kreispostdirektion in Posthalter m Neuenegg (Bern).

J Bern Briefträger in Menznau (Luzern). Anmeldung bis zum 14. April 1896 bei der Kreispostdirektion in Luzern.

Postcommis in Scliaffhausen.

| Anmeldung bis zum 14. April Zwei Briefträger in Zug.

\ 1896 bei der Kreispostdirektion in Briefträger in Seegräben (Züricb). j Zürich.

Posthalter in Sevelen (St. Gallen). Anmeldung bis zum 14. April 1896 bei der Kreispostdirektion in St. Gallen.

Telegraphist in Lausanne. Jahresgehalt gemäß Bundesgesetz vom 2. August 1873. Anmeldung bis zum 11. April 1896 bei der TelegraphenInspektion in Lausanne.

Telegraphist in Trimmis (Graubünden). Jahresgehalt Fr. 200, nebst Depesehenpro vision. Anmeldung bis zum 11. April 1896 bei der Telegrapheninspektion in Chnr.

Ausläufer auf dem Telegraphenburean Montreux. Jahresgehalt Fr. 960.

Anmeldung bis zum 11. April 1896 bei dem Chef des Telegraphenbureaus iu Montreux.

Zwei Ausläufer auf dem Telegraphenbureau Freiburg. Jahresgehalt Fr. 960. Anmeldung bis zum 11. April 1896 bei dem Chef des Telegraphenbureaus in Freiburg.

Ausläufer auf dem Telegraphenbureau Ölten. Jahresgehalt Fr. 1200.

Anmeldung bis zum 11. April 1896 bei dem Chef des Telegraphenbureaus in Ölten.

Ausläufer auf dem Telegraphenbnrean St. Gallen. Jahresgehalt Fr. 1200.

Anmeldung bis zum 11. April 1896 bei dem Chef des Telegraphenbureaus in St. Gallen.

Ausläufer auf dem Telegraphenbureau Glarus. Jahresgehalt Fr. 960.

Anmeldung bis zum 11. April 1896 bei dem Chef des Telepraphenbureaus in Glarus.

Zwei Ausläufer auf dem Telegraphenbureau Lugano. Jahresgehalt Fr. 960. Anmeldung bis zum 11. April 1896 bei dem Chef des Telegraphenbureaus in Lugano.

Publikationsorgan "für das

Transport- und Tarifwesen der

Eisenbahnen und Dampfschiff-Unternehmungen auf dem

Gebiete der Schweiz, Eidgenossenschaft, Herausgegeben vom Schweiz. BiBenbahndepartement.

Beilage zum Schweiz. Bnndesblatt. -- Preis bei Separatabonnement Fr. 1.

JVs 15.

Bern, den 8. April Ì896.

L Allgemeines.

231. ( I5 /9<0 Umrechnung der österreichischen Gulden- in Frankenwährung.

Laut Mitteilung der Verwaltung der Vereinigten Schweizerbahnen ist das Wertverhältnis der österreichischen Guldenwährung zur FranJcenwährung für die österreichisch-schweizerischen Grenzstationen vom 1. April 1896 an bis auf weiteres festgesetzt worden zu : l fl. österr. W. = 2,0915 Franken.

HL Personen- and Gepäokverkehr.

A. Schweizerischer Verkehr.

232. ( /96) Personentarif Bötzbergbahn (einschließlich der Linie Koblenz-Stein) -- V S B, vom 1. August 1892.

Verlängerung.

15

Die Gültigkeit des obigen im Publikationsorgan Nr. 62 vom 26. Dezember 1895, unter Ziffer 843, auf 1. April 1896 gekündeten Tarifs wird hiermit bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des neuen Tarifs verlängert.

Zürich, den 5. April 1896.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

109

233. ( 15 /96Ì Personen- und Gepäcktarif Appeneeller Straßenbahn -- V SB, AB, N OB, B B und S C B, vom 15. April Ì890.

Kündigung von Taxen.

Die im vorgenannten Tarif sowohl als in den Nachträgen I und II enthaltenen Taxen für die Stationen Teufen, Bühler und Gais einerseits und Aathal via Winterthur-Illnau, Dachsen, Schaffhansen, Baden, Aarau, Basel, Ölten und Bern anderseits werden hiermit auf den 15. Juli 1896 gekündet.

Über deren Ersatz wird seiner Zeit hesondere Publikation erscheinen.

St. Gallen, den 4. April 1896.

Direktion der Vereinigten Schweizerbahnen.

IV, Güterverkehr.

A. Schweizerischer Verkehr.

15

23e. ( /9e) Ausnahmetarif für Steinkohlen etc. Basel S C B -- Central- und W estschweis, vom i. Oktober -1881. (Neuauflage vom 1. Januar 4896). Nachtrag 1.

Mit 1. Mai 1896 tritt zum obgenannteu Ausnahmetarif ein Nachtrag I in Kraft. Derselbe enthält neue Taxen im Verkehr mit den Stationen der Thunerseebahn und Bödelibahn.

Basel, den 1. April 1896.

Direktorium der Schweiz. Centralbahn.

B. Verkehr mit dem Auslande.

15

235. ( /9e) Teil III, Heft i, der bayerisch-schweizerischen Gütertarife, vom 1. April 1896 (Getreidetarif für den Verkehr mit N 0 B). Berichtigungen und Ergänzung.

In obigem Tarif sind folgende Druckfehler zu berichtigen: Unrichtig.

Richtig.

Anf Seite 18 Taxe Weigolshausen -- Örlikon 255 24{> ,, ,, 2 7 Taxe Neuulm -- Rümlaug . .

-- 164 ,, ,, 2 8 Schnitttaxe für Albesrieth . .

152 156 ,, ,, 3 0 Schnitttaxe für Waldthurn . .

151 156 Ferner wird die Station Waldmünchen der königl. bayer. Staats-Lokalbahnen mit den Frachtsätzen für Cham, Anschlußstation der königl. bayer.

Staatseisenbahnen, in den Tarif einbezogen. Die Distanz Waldmünchen bis zum Schnittpunkt beträgt 418 km. Bei Ermittlung der Lieferfristen ist Ziffer 5 der besondern Bestimmungen auf Seite 8 des Tarifs zu beachten.

Zürich, den 7. April 1896.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

110

236. (1B/96Ì Ausnahmetarif für Steinkohlen etc. Basel S C B transit und Delle transit -- 8 C B, J S etc., vom iO. Dezember 4881 Neuausgabe.

Mit 1. Mai 1896 tritt eine neue Auflage dea Ausnahmetarifes für Steinkohlen etc. mit Provenienz Belgien und Holland ab Basel S C B transit und Delle transit nach Stationen der S G B, J S, Bulle-Romont-Bahn, Traversthalbahn, Thunerseebahn und Bödelibahn in Kraft. Durch diese Ausgabe wird diejenige vom 1. März 1887 nebst Nachträgen aufgehoben und ersetzt.

Basel, den 4. April 1896.

Direktorium der Schweiz. Centralbahn.

C. Transitverkehr.

Ausnahmetaxen.

237.

15

( /9e) Taxermäßigung für den Transport von chemischer Cellulose ab Basel S C B transit (Zeli il W.) nach Genf transit (Modane).

Für den Transport von chemischer Cellulose in Ladungen von 10 000 kg.

pro Wagen, mit Provenienz Zeli i/W. und mit Bestimmung Modane, wird mit sofortiger Gültigkeit die ermäßigte Transporttaxe von Fr. 10.25 pro 1000 kg. für die Strecke Basel S C B transit -- Genf transit via Ölten eingeführt.

Basel, den 4. April 1896.

Direktorium der Schweiz. Centralbahn.

D. Verkehr ausländischer Bahnen auf Schweizergebiet.

1B

238. ( /9a) Südwestdeutscher Verbandsgütertarif Heft 8 (BadenPfalz).

Ergänzung.

Mit Wirkung vom 1. April 1896 treten für die Beförderung des Artikels Crin d'Afrique (afrikanisches Pflanzenhaar) in Ladungen von mindestens 10000 kg. auf eiaeu Wagen die nachstehenden Ausnahmefrachtsätze in Kraft: Von Ludwigshafen a/Rh.

für 100 kg.

nach in Mark.

Basel badische Bahn · 1. 03 Konstanz 1. 19 Schaffhausen 1. 15 Singen transit 1. 09 Waldshnt 1. 22 Diese Ausnahmefrachtsätze finden nur Anwendung auf solche Sendungen, welche schweizerischer- oder österreichischerseiti zum Eingang in die Schweiz oder nach Österreich verzollt werden.

Karlsruhe, den 3. April 1896.

Oeneraldirektlon der grossherzoglich badischen Staatseisenbahnen.

111

239. (15/96) Heft Nr. 3 derrheinisch-westfäUsch-badischen Verbandsgütertarife. Rheinisch-westfälisch-Basler Gütertarif.

Nachträge.

Zu dem rheinisch-westfälisch-badischen Tarifheft Nr. 3 (Elherfeld), sowie zu dem rheinisch-westfälisch-Basier Gütertarif sind mit Gültigkeit vom 1. April 1896 Nachträge, anderweite ermäßigte Tarifkilometer und Prachtsätze für verschiedene Stationen des Eisenbahndirektionsbezirks Elberfeld enthaltend, ausgegeben worden.

Karlsruhe, den 30. März 1896.

Generaldirektion der grossherzoglich badischen Staatseisenbahnen.

240. ( 1B /9e) Heft Nr. 3 des sächsisch-südwestdeutschen gütertarifes. Nachtrag VII.

Verbands-

Am 1. April 1896 tritt zum Heft Nr. 3 des sächsisch-südwestdeutschen Verhandstarifes der Nachtrag VII in Kraft, in welchem unter andern Entfernungen und Frachtsätze für Karlsruhe Westbahnhof und Kirchheim bei Heidelberg vorgesehen, sowie die Anwendungsbedingungen der neu eingeführten Ausnahmetarife für gewisse Massengüter und Kalidünger angegeben sind.

Nähere Auskunft erteilen die Verbandsstationen und das Gütertarif bureau.

Karlsruhe, den 30. März 1896.

tìeneraldirektion der grossherzoglich badischen Staatseisenbahnen.

241. (15/9e) Heft 4 des sächsisch-südwestdeutschen Verbandsgütertarifes. Nachtrag VII. : Am 1. April 1896 gelangt der Nachtrag VII zum Heft 4 des sächsischsüdwestdeutschen Verbandsgütertarifs zur Einführung; er enthält u. a. eine Änderung der Vorbemerkungen zum Kilometerzeiger, Entfernungen und Prachtsätze für die neu einbezogenen Stationen Gfrünthal, Harthau i. Erzgebirge, Hirschfelde, Neukirchen i. Erzgebirge, Oberreichenbach j. V., Thalheim und Wolkenburg der sächsischen Staatseisenbahnen, sowie Änderungen und Ergänzungen der Ausnahme tarife.

Straßlwrg, den 31. März 1896.

Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen.

112

2é2. (15/96) Reexpeditionstarif für die Beförderung von Flachs und Hanf ab Königsberg und Elbing nach deutschen und niederländischen Stationen. Nachtrag IV.

Am 1. April 1896 tritt zum Reexpeditionstarif für Flachs und Hanf u. s. w.

der Nachtrag IV in Kraft, durch welchen unter anderm verschiedene russische Stationen in den Tarif aufgenommen worden sind.

Auskunft erteilen die Verbandsstationen und das Gütertarif bureau.

Karlsruhe, den 27. März 1896.

Geueraldirektiou. der grossherzoglich badischen Staatseiseubalmen.

Mitteilungen des Eisenbahndepartements.

1. Genehmigung von Tarifen und Transportbedingungen.

Genehmigt am 4. April 1896: 1. Verzeichnis der kombinierbaren Eundreisebillete für die Strecken 4er schweizerischen Transportanstalten.

2. Provisorischer Nachtrag IV zum Tarif für die direkte Beförderung von Personen und Gepäck zwischen den Stationen der Jura-Simplon-Bahn nnd der ßulle-Bomont-ßahn einerseits und solchen der Schweiz. Nordostbahn und der Bötzbergbahn anderseits, enthaltend neue Taxen für den Verkehr mit Geuf und Lausanne.

3. Taxen für die Fahrscheine Scherzligen -- Interlaken (Bahnhof oder Thunersee) des Verzeichnisses der zusammenslellbaren Fahrscheine des Vereins deutscher Eisenbahnverwaltangen: 4. Ausnahmetarif für die Beförderung von Cernent ah Kirchheim b.

Heidelberg, Station der großherzoglich badischen Staatseisenbahnen, nach Stationen der Schweiz. Nordostbahn (einschließlich der Bötzbergbahn), der Schweiz. Südostbahn, der Tößthalbahn, der Sihlthalbahn und der vereinigten Schweizerbahnen (einschließlich der Toggenburgerbahn und der Wald-KütiBahn).

5. Ausnahmetarif für die Beförderung in gewöhnlicher Fracht von Steinkohlen, Coaks, Agglomérés und Anthracit ab Delle transit nach Stationen der Jura-Simplon-Bahn, Bulle-Romont-Bahn, Traversthalbahn. Neuenburger Jurabahn, Thunerseebahn, Bödelibahn, Schweiz. Centralbahn, aarg. Südbahn und Bremgarten, Schweiz. Seethalbahn, Emmenthalbahn, Langenthal-HultwilBahn und Huttwil-Wolhnsen-Bahn.

6. Nachtrag V zum Tarif für den direkten Gilterverkehr zwischen Genf transit, Verrières transit, Bouveret transit, Vallorbes transit nnd Lode transit einerseits und den Stationen der Jura-Simplon-Bahn, der Bulle-Romont-Bahn, der Traversthalbahn, der Neuenburger Jurabahn, der Schweiz. Centralbahn, der aarg. Südbahn, der Bödelibahn, der Thunerseebahn, der Emmenthalbahn, der Langenthal-Huttwil-Bahn, der Huttwil-Wolhusen-Bahn und der Schweiz.

Seethalbahn anderseits, enthaltend verschiedene Änderungen und Ergänzungen.

113

7. Ermäßigte Ausnahmetaxen für den Transport von chemischer Cellulose ab Basel S C B transit mit Herkunft von Zeli i/W. nach Genf transit mit Bestimmung Modane.

8. Nachtrag IV zum Tarif für den direkten Güterverkehr zwischen Delle transit einerseits und den Stationen der Jnra-Simplon-Bahn, BulleKomont-Bahn, Traversthalbahn, Neuenburger Jurabahn, Schweiz. Centralbahn, aarg. Südbahn und Bremgarten, Schweiz. Seethalbahn, Emmenthalbahn, Langenthal-Huttwil-Bahn, Huttwil-Wolhnsen-Bahn, Bödelibahn und Thunerseebahn anderseits, enthaltend verschiedene Änderungen und Ergänzungen.

Genehmigt am 7. April 1896: 1. Teil II, Heft 2, zweite Abteilung, der norddeutsch-schweizerischen Verbandsgütertarife, enthaltend besondere Bestimmungen und Frachtsätze für die Beförderung von Steinkohlen etc. ab Stationen der Eisenbahndirektionsbezirke Cassel, Elberfeld, Essen und Köln, sowie der Dortmund-GrpnauEnscheder Eisenbahn und der oberhessischen Eisenbahnen nach Stationen der mittel- und westschweizerischen Eisenbahnen.

2. Nachtrag VI zum Tarif für die Beförderung von Personen im internen Verkehr der Vereinigten Schweizerbahnen, enthaltend verschiedene Tax- und Distanzänderungen.

3. Neuauflage dos Tarifes für den internen Güterverkehr der Schweiz.

Centralbahn.

4. Nachtrag I zum Tarif commun (G. V.) Nr. 205 für den schweizerischfranzösischen Rundreiseverkehr.

114

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08.04.1896

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801-804

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