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Schweizerisches Bundesblatt.

48. Jahrgang. II.

Nr. 15.

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8. April 1896.

Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend die Bewilligung eines Kredites für die Erstellung eines Werkstatt- und Magazingebäudes für das eidgenössische Kriegsdepot in Thun.

(Vom 2. April 1896.)

Tit.

Durch Bewilligung eines Kredites für die Erstellung eines Zeughauses in Thun (Budget für das Jahr 1895) haben Sie ermöglicht, daß die Materialbestände des Kriegsdepots Thun, welche in den nun zu Instruktions- und andern Zwecken verwendeten Zeughäusern Nr. I und II (letzteres zur Hälfte) magaziniert waren, gut untergebracht und die Gebäulichkeiten dos Kriegsdopots Thun, mit Ausnahme der Werkstätten, zu einer übersichtlichen Anlage ausgebaut werden können. Wir beantragen nun, diese Anlage durch Erstellung eines fernem Magazins mit Werkstätten zu vervollständigen und damit die Bauten für das Kriegsdepot Thun abzuschließen.

Ein Teil des Instruktionsmaterials für den Waffenplatz Thun wird vorübergehend in den alten Polygonstallungen und im Turnschuppen untergebracht. Beide Lokale sind ungenügend ; das Material muß wegen Platzmangel öfters im Freien aufgestellt werden, zumal wenn die Polygonstallungen bei Wiederholungskursen zur Unterbringung von Pferden verwendet werden. Hierdurch wird Bundesblatt. 48. Jahrg. Bd. U.

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774 der Unterhalt des Materials verteuert, das Aus- und Einräumen der Stallungen verursacht jeweilen bedeutende Unkosten und dabei leidet das dem Wind und Wetter ausgesetzte Material Schaden; zudem sind die Truppen in der Verwendung der Polygonstallungen gehemmt.

Ebenso notwendig wie die Vermehrung der Räume zur Unterbringung des von Jahr zu Jahr zunehmenden Instruktionsmaterials der Artillerie (Anschaffung von neuen Infanteriefuhrwerken zu Fahrübungen etc.) erscheint die Erstellung neuer Werkstätten für das Kriegsdepot Thun.

Die bisherigen Werkstätten müssen als in manchen Beziehungen ungenügend erklärt werden. Sie datieren noch aus der Zeit, als im Kriegsdepot Thun nur wenige Handwerker verwendet wurden, und waren von Anfang an höchst primitiv eingerichtet. Für das mit der Zeit vermehrte Arbeitspersonal -- es werden gegenwärtig über 40 Mann beständig beschäftigt -- sind die Werkstätten viel zu klein. Die Wagnerwerkstatt ist in einem kleinen provisorischen Schuppen untergebracht, wo weder ein Fuhrwerk oder größeres Arbeitsstück unter Dach genommen, noch rationelle Einrichtungen getroffen werden können. Ein Hauptmangel der Werkstätten liegt in der unzweckmäßigen Bauart ; die Arbeitslokale sind dunkel und können nicht ventiliert werden, so daß besonders während der kalten Jahreszeit sehr ungünstige sanitarische Zustände eintreten.

Ein Tröckneraum fehlt vollständig, wodurch die Instandhaltung des Materials umständlich, unzuverlässig und teuer wird. Zur Winterszeit, während welcher fortwährend an der Reinigung und Herstellung des Schulmaterials gearbeitet und die Fuhrwerke repariert und angestrichen werden müssen, fehlt ein heizbares Lokal, so daß einerseits die Arbeiten nicht mit der wünschbaren Sorgfalt ausgeführt werden können, anderseits das Personal unter diesen fatalen Verhältnissen leiden muß. Das Mangelhafte der Depotwerkstätten tritt besonders deutlich hervor, wenn man sie mit den ändern eidgenössischen Werkstätten, z. B. mit den hellen, luftigen Arbeitsräumen der Munitionsfabrik oder der Waffenfabrik, vergleicht.

Die bisherigen Werkstätten sind außerdem von den übrigen Anlagen des Kriegsdepots so weit entfernt, daß eine richtige Leitung und Überwachung beinahe undurchführbar ist. Die Verlegung der Werkstätten in die Nähe der Magazine und Bureaux ist deshalb auch im Interesse eines rationellen und ökonomischen Betriebes geboten.

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Das neue Gebäude würde in die Verlängerung des im Bau begriflenen Zeughauses V zu stehen kommen. Es ist wie das letztere mit zwei Etagen projektiert und wird enthalten : im Erdgeschoß : einen nach, der Nordseite ofienen Schuppen von 614 m 2 Bodenfläche, eine Schrniedwerkstatt von 88 m 2 , eine Wagnerwerkstatt von 88 m 2 , eine Malerwerkstatt von 118 m 2 , eine Waschküche von 120 m 2 und ein Arbeitslokal (Packraum) von 38 m 2 ; im obern Stockwerk : ein Magazin von 640 m 2 Bodenfläche, eine Sattlerwerkstatt von 130 m 2 , eine Geschirrkammer von 70 m 2 , eine Lederkammer von 36 m 2 , einen Tröckneraum von 258 m2.

Die Umfassungs- und innern Hauptmauern des Erdgeschosses, sowie die Scheidemauer im obern Stock sollen aus Bruchsteingemäuer, der Sockel aus Beton, die übrigen Wände mit Einschluß der Umfassungen des obern Stockes aus Riegholz mit Backsteinmauerung bestehen. Für die Thor- und Fenstereinfassungen im Erdgeschoß ist Haustein in Aussicht genommen, die übrige Facadengliederung wird teils in Verputz, teils in sichtbarem Holzwerk hergestellt. Das flache Dach wird mit Holzcementbedachung versehen. Im übrigen geben die Pläne und die Kostenberechnung alle gewünschte Auskunft.

Gleichzeitig mit der Erstellung des neuen Gebäudes beantragen wir Ihnen die Ausführung folgender Bauarbeiten, durch welche die Anlage des Kriegsdepots fertig ausgebaut wird : Erstellung von Anbindvorrichtungen für 320 Pferde, Kanalisation der Werkstätten etc., Erstellung einer Umzäunung und schließlich Umbau des alten Munitionskontrollgebäudes zu einer Wohnung für den Kriegsdepotverwalter. Wir erlauben uns, diese Ergänzungsarbeiten wie folgt zu begründen : Die Anbindvorrichtungen bilden eine unentbehrliche Einrichtung jeder rationellen Zeughausanlage, sowohl in Friedenszeiten, als besonders bei der Mobilmachung. Der Umfang richtet sich nach der Anzahl der bei der Mobilmachung gleichzeitig zu besammelnden Pferde ; diese beträgt 350, und da vor dem Zeughaus II bereits Schranken für 30 Pferde bestehen, bedarf es der Erstellung von Vorrichtungen zum Anbinden von noch 320 Pferden. Es sind freistehende Schranken projektiert: Betonsockel mit l m. hohen Ständern aus Schmiedröhren und Traversen aus massiven Rundstangen ; diese Konstruktion hat sich an ändern Orten gut bewährt.

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Die Kanalisation der Werkstätten und der Amtswohnung ist wünschenswert wegen dem starken Wasserverbrauch in den Werkstätten bei Reinigungsarbeiten, beim Waschen von Fuhrwerken etc., bei der Wohnung aus sanitarischen Gründen. Das Abwasser würde direkt in die Aare geleitet.

Die Notwendigkeit des Abschlusses der ganzen Anlage, d. h.

die Fortsetzung der bereits bestehenden Umzäunung um die neu zu erstellenden Gebäude inklusive das im Bau begriffene Zeughaus, ergiebt sich von selbst aus der isolierten Lage des Kriegsdepots.

Die Umzäunung wird bestehen aus Betonpostamenten, eisernen Ständern und Traversen und l,ss m. hohen Holzpalissaden ; es sind einige Thore vorgesehen.

Mit Rücksicht auf die Lage des Kriegsdepots (Magazine und projektierte Werkstätton) und den großen Wert des darin untergebrachten Materials halten wir die Tag und Nacht andauernde Beaufsichtigung und Anwesenheit eines leitenden Beamten des Etablissements für ebenso nützlich als notwendig, nicht nur in Friedenszeiten, bei einem allfälligen Feuerausbruch, sondern besonders bei einer Mobilmachung, wo unter Umständen auch bei Nacht gearbeitet werden muß. Die Amtswohnungen, die für das Kriegsdepot Luzern und andere eidgenössische Anstalten erstellt worden sind, haben sich sehr gut bewährt. In Thun bietet sich nun eine gute Gelegenheit, verhältnismäßig billig zu einer Wohnung für den Kriegsdepotverwalter zu kommen, indem das alte, durch Erstellung eines Neubaues freiwerdende Muuitionskoutrollgebäude, das sich zufolge seiner Lage unmittelbar neben den Zeughäusern hierzu besser eignet, als zu irgend einem ändern Zwecke, umgebaut wird.

Die Kostenanschläge weisen folgende Summen auf: Für d a s Werkstatt- u n d Magazingebäude . . . . F r . 106,000 F ü r Anbindvorrichtungen f ü r 3 2 0 Pferde . . . . ,, 3,500 Fi'ir Kanalisationsarbeiten ., 9,500 Für Erstellung der Umzäunung ,, 11,200 Für Umbau des alten Munitionskontrollgebäudes zu einer Wohnung für den Depotverwalter. . . ,, 8,000 Total

Fr. 138,200

Zum Schlüsse gestatten wir uns, noch zu bemerken, daß von seiten des Fabrikinspektors schon wiederholt auf die in gesundheitlicher und betriebstechnischer Beziehung ungenügende Einrichtung der bisherigen Depotwerkstätten hingewiesen worden ist und daß sich einige Mitglieder der nationalrätlichen Budgetkom-

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mission, die letztes Jahr die Thuner Militäranstalten besichtigt haben, in gleichem Sinne ausgesprochen haben. Die Vereinigung aller Depotanstalten (Magazine, Werkstätten, Bureaux und Wohnung) zu einem Ganzen wird für die Leitung und den Betrieb des Kriegsdepots wesentliche Vorteile bringen.

Gestutzt auf obige Ausführungen empfehlen wir Ihnen die Annahme des nachfolgenden Bundesbeschlusses.

Genehmigen Sie, Tit., die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

B e r n , den 2. April 1896.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident: A. Lacheual.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Rangier.

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(Entwurf.)

Bundesbeschluß betreffend

die Bewilligung eines Kredites fUr Erstellung eines Werkstatt- und Magazingebäudes für das eidgenössische Kriegsdepot Thun.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrates vom 2. April 1896, beschließt: Art. 1. Für die Erstellung eines Werkstatt- und Magazingebäudes für das eidgenössische Kriegsdepot Thun, und für die Einrichtung des alten Munitionskontrollgebäudes zu einer Wohnung für den Kriegsdepotverwalter, sowie für die Erstellung von Anbindvorrichtungen und der Umzäunung und für Kanalisationsarbeiten, wird ein Kredit von Fr. 138,200 bewilligt.

Art. 2. Dieser Beschluß tritt, als nicht allgemein verbindlicher Natur, sofort in Kraft.

Art. 3. Der Bundesrat ist mit dessen Vollziehung beauftragt.

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend die Bewilligung eines Kredites für die Erstellung eines Werkstatt- und Magazingebäudes für das eidgenössische Kriegsdepot in Thun. (Vom 2. April 1896.)

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1896

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08.04.1896

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773-778

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