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Konkurrenz- und Stellen-Ausschreibungen, sowie

Inserate und litterarische Anzeigen.

Ausschreibung von Bauarbeiten.

Die Schreiner-, Glaser- und Schlosserarbeiten für das Zeughaus Nr. 5 in Thun werden hiermit zur Konkurrenz ausgeschrieben. Zeichnungen, Bedingungen und Angebotformulare sind im eidg. Baubnreau in Thun zur Einsicht aufgelegt.

Übernahmsofferten sind verschlossen und unter der Aufschrift : ,,Angebot für Zeughaus Nr. 5 in Thun" der unterzeichneten Verwaltung bis und mit dem 6. April nächsthin franko einzureichen.

B e r n , den 27. März 1896.

Die Direktion der eidg. Bauten.

Stelle-Ausschreibung.

Die Stelle eines Krelslnstruktors der Infanterie wird anmit zur Wiederbesetzung ausgeschrieben. Besoldung nach Gesetz.

Offiziere, welche sich um diese Stelle zu bewerben gedenken, sind eingeladen, ihre Anmeldungen dem unterzeichneten Departement bis 10. April nächsthin schriftlich einzureichen.

B e r n , den 17. März 1896.

Schweiz. Militärdepartement.

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Stelle-Ausschreibung.

Die Stelle eines Adjunkten des eidgenössischen Fabrikinspektors fllr den II. Kreis mit Sitz in Lausanne wird hiermit wegen Demission des bisherigen Inhabers zur Bewerbung ausgeschrieben. Besoldung: Fr."3500, nebst den reglementarischen Reiseentschädigungen und Taggeldern. ; Bedingung: Beherrschung der französischen und deutschen Sprache, wünschenswert sind auch etwelche Kenntnisse im Italienischen. Verlangt wird ferner eine tüchtige mechanisch-technische Ausbildung.

Anmeldungen sind bis 16. April 1896 dem unterzeichneten Departement schriftlich einzusenden.

B e r n , den 20. März 1896.

Schweizerisches Industriedepartement : Doucher.

Ausschreibung von erledigten Stellen.

Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche s c h r i f t l i c h und p o r t o f r e i zu geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Fallo sein; ferner wird von ihnon gefordert, daß sie ihren N a m e n , und außsr dem "Wohnorte auch den H e i m a t o r t , sowie das G e b u r t s j a h r deutlich angeben.

Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe bei der Ernennung festgesetzt. Nähere Auskunft erteilt die für die Empfangnahme der Anmeldungen bezeichnete Amtsstelle.

1) ,,.

2) 3) 4) 5) 6) 7) 8) 9)

Postcommis in Bern.

) Anmeldung bis zum 14. April _ . ,, ,_ } 1896 bei der Kreispostdirektion in Postbalter in Nenenegg (Bern).

l jjern Briefträger in Menznan (Luzern). Anmeldung bis zum 14. April 1896 bei der Äreispostdirektion in Luzern.

Postcommis in Scbaffhausen.

| Anmeldung bis zum 14. April Zwei Briefträger in Zug.

> 1896 bei der Kreispostdirektion in Briefträger in Seegräben (Zürich), j Züricn Posthalter in Sevelen (St. Gallen). Anmeldung bis zum 14. April 1896 bei der Kreispostdirektion in St. Gallen.

Telegraphist in Lausanne. Jahresgehalt gemäß Bundesgesetz vom 2. August 1873. Anmeldung bis zum 11. April 1896 bei der Telegrapheninspektion in Lausanne.

Telegraph ist in Trimmis (Graubünden). Jahresgehalt Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 11. April 1896 bei der Telegrapheninspektion in Chur.

771 10) Ausläufer auf dem Telegraphenbnreau Montreux. Jahresgehalt Fr.'960.

Anmeldung bis zum 11. April 1896 bei dem Chef des Telegraphenbureaus t) in Montreux.

11) Zwei Ausläufer .auf [dem Telegraphenburean Freiburg. Jahresgehalt Fr. 960. Anmeldung bis zum 11. April 1896 bei dem Chef des' Telegraphenbureaus in Freiburg.

12) Ausläufer auf dem Telegraphenbnreau Ölten. Jahresgehalt Fr. 1200.

Anmeldung bis zum 11. April 1896 bei dem Chef des Telegraphenbureaus in Ölten.

13) Ausläufer auf dem Telegraphenbnrean St. Gallen. Jahresgehalt Fr. 1200.

Anmeldung bis zum 11. April 1896 bei dem Chef des Telegraphenbureaus in St. Gallen.

14) Ausläufer auf dem Telegraphenbureau Glarus. Jahresgehalt Fr. 960.

Anmeldung bis zum 11. April 1896 bei dem Chef des Telepraphenbureaus in Glarus.

15) Zwei Ausläufer auf dem Telegraphenbureau Lugano. Jahresgehalt Fr. 960. Anmeldung bis zum 11. April 1896 bei dem Chef des Telegraphenbureaus in Lugano.

1) Paketträger in Genf. Anmeldung bis zum 7. April 1896 bei der Kreispostdirektion in Genf.

2) Briefträger in Kougemont.

3) Posthalter und Briefträger in Collombey.

Anmeldung bis zum 7. April 1896 bei der Kreispostdirektion in 4) Postablagehalter und Briefträger Lausanne.

in Moiry.

5) Briefträger, Packer und Wagenbesorger in Brig.

6) Drei Postcommis in Bern.

Ì Anmeldung bis zum 7. April ,,. _ , . . _ , , > 1896 bei der Kreispostdirektion in 7) Postcommis m Herzogenbuchsee. l jj ern 8) Hauswart und Heizer im Postgebäude Solothurn. Anmeldung bis zum 7. April 1896 bei der Kreispostdirektion in Basel.

9) Postablagehalter und Briefträger in Bettwiesen. Anmeldung bis zum 7. April 1896 bei der Kreispostdirektion in Zürich.

10) Briefträger in Goßau. Anmeldung bis zum 7. April 1896 bei der Kreispostdirektion in St. Gallen.

11) Telephongehülfe in Neuenburg. Anmeldung bis zum 4. April 1896 bei dem Telephonchef in Neuenburg.

12) Telephongehülfe in Chaux-de-Fonds. Anmeldung bis zum 4. April 1896 bei dem Telephonehef in Chaux-de-Fonds, 13) Telegraphist in Basel. Jahresgehalt gemäß Bundesgesetz vom 2. August 1873. Anmeldung bis zum 4. April 1896 bei der Telegrapheninspektion in Ölten.

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-A.nzeige.

Bei der Unterzeichneten ist erschienen und kann gegen Nachnahme oder Frankoeinsendung des Betrages in d e u t s c h e r oder f r a n z ö s i s c h e r Ausgabe bezogen werden:

Handbuch für die schweizerischen Civilstandsbeamten.

Herausgegeben vom Schweiz. Departement des Innern.

Preis broschiert: Fr. 4. -- Solid gebunden: Fr. 6.

Dieses unter Mitwirkung von M i t g l i e d e r n des B u n d e s g e r i c h t s ausgearbeitete Werk, welches auf 385 Oktavseiten die auf das Civilstandswesen bezüglichen gesetzgeberischen Erlasse, die zur Verwendung kommenden Formulare samt eiuer erschöpfenden Beispielsammlung, eine sorgfältige, die Gesetzgebung aller Kantone mitberücksichtigende Anleitung für die Führung der Civilstandsregister und endlich ein genaues alphabetisches Sachregister enthält, kommt einem längst gefühlten Bedürfnis entgegen und darf als vorzüglicher R a t g e b e r nicht nur den Civilstandsbeamten, sondern allen kantonalen Amtsstellen, den Advokatur- und Geschäfts-Bureaux aufs beste empfohen werden.

Buchdruckerei Stämpfli & Cie. in Bern.

Publikationsorgan für das

Transport- und Tarifwesen der

Eisenbahnen und Dampfschiff-Unternehmungen auf dem

Gebiete der Schweiz, Eidgenossenschaft.

Herausgegeben vom Schweiz. Eisenbahndepartement.

Beilage zum Schweiz. Bundesblatt -- Preis bei Separatabonnement Fr. 1.

N° 14.

Bern, den i. April 1896

H. Reglemente und Tarif Vorschriften, 0. Verkehr ausländischer Bahnen auf Schweizergebiet.

212. ( 14 /96~) Deutscher Eisenbahn-Per son en- und Gepäcktarif, Teil L Nachtrag 1.

Zum deutschen Eisenbahn-Personen- und Gepäcktarif, Teil l, ist mit Gültigkeit vom 1. April 1896 der Nachtrag I erschienen.

Karlsruhe, den 20. März 1896.

Generaldirektion der grossherzoglich badischen Staatseisenbahnen.

Straßburg, den 21. März 1896.

Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen.

213. C 14 /9ß) Deutscher Eisenbahngütertarif, Teil I. Nachtrag JH.

Am 1. April 1896 tritt ein Nachtrag HI zum deutschen Eisenbahngütertarif, Teil I, vom 1. April 1894, in Kraft, welcher enthält: 1. Ergänzung der Zusatzbestimmungen zu § 77 der Verkehrsordnung; 2. Änderungen und Ergänzungen der Anlage B der Verkehrsordnung; 3. den abgeänderten Abschnitt B. Allgemeine Tarifvorschriften nebst Güterklassifikation und den Anhang, enthaltend alphabetisches Inhaltsverzeichnis zum Abschnitt B.

99

Unwesentliche Frachterhöhungen treten ein durch Änderungen der Positionen 18 Hüte etc. und 29 Stühle etc. des Verzeichnisses der sperrigen Güter, sowie der Positionen Hüte und Fässer aus Papierstoff, neue, leere, des Specialtarifes III. Im übrigen werden durch den Nachtrag lediglich Frachtermäßigungen herbeigeführt.

Die Ergänzung der Zusatzbestimmungen zur Verkehrsordnung ist gemäß den Vorschriften unter I (*) der letztern genehmigt worden.

Bezügliche Bekanntmachung wurde in dem Reichsanzeiger und in der Vereinszeitung namens sämtlicher deutscher Eisenbahnverwaltungen von der königlichen Eisenbahndirektion zu Berlin bereits am 15. Februar 1896 erlassen.

Weitere Auskunft erteilen unsere Abfertigungsstellen und das Tarifbureau. Der Nachtrag kann zum Preise von 30 Pfg. von unserer Drucksachenkontrolle bezogen werden.

Straßburg, den 25. März 1896.

tteneraldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen.

214.

(14/9e) Deutscher Eisenbahntarif für die Beförderung Leichen, lebenden Tieren und Fahrzeugen, Teil I.

von

Nachtrag 1.

Am 1. April 1896 tritt ein Nachtrag I zum deutschen Eisenbahntarif für die Beförderung von Leichen, lebenden Tieren und Fahrzeugen, Teil l, vom 1. April 1895, in Kraft, .welcher lediglich Frachtermäßigungen und Erleichterungen enthält. Die Änderungen der Znsatzbestimmungen zur Verkehrsordnnng sind gemäß den Vorschriften unter I (J) der letzteren genehmigt worden.

Näheres bei unseren Abfertigungsstellen und dem Tarifbureau.

Abgabe des Nachtrages von unserer Drncksachenkontrolle kostenfrei.

Straßburg, den 25. März 1896.

Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothriiigen.

III. Personen- und Qepäokverkehr.

A. Schweizerischer Verkehr.

(14/9e) Personen- und Gepäcktarif V S B -- S C B, vom 4. April Ì881. Verlängerung der Gültigkeitsdauer.

Der vorbezeichnete Tarif, welcher im Publikationsorgan Nr. 1/96 unter Ziffer 3 auf 1. April 1896 gekündet worden ist, bleibt bis auf weiteres noch in Kraft.

St. Gallen, den 30. März 1896.

Direktion der Vereinigten Schweizerbahnen.

215.

100

216. (u/96) Schweizerische Landesausstellung 4896 in Genf.

Temporärer Personentarif.

Mit Gültigkeit vom 1. Mai bis 15. Oktober 1896 inklusive wird ein temporärer Tarif ausgegeben, enthaltend die von den Verwaltungen des schweizerischen EisenbahnVerbandes für den Besuch der schweizerischen Landesausstellung in Genf gewährten Fahrbegünstigungen, nebst den Taxen der Special-Retourbillete nach Genf.

Serti, den 30. März 1896.

Direktion der Jura-Simplon-Bahn, als Präsidialverwaltung des Schweiz. Eisenbahnverbandes C. Transitverkehr.

217. ( 14 /fl«) Specialtarif zum Besuch der Milleniumsausstellung in Budapest, Heft IV, gültig vom 15. April bis 31. Oktober '1896.

Mit Gültigkeit vom 15. April bis 31. Oktober 1896 tritt der obige Specialtarif, Taxen für den direkten Personenverkehr ab italienischen, englischen französischen, serbischen, bulgarischen und orientalischen Stationen nach Budapest und zurück enthaltend, in Kraft.

Zürich, den 31. März 1896.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

IV, Güterverkehr.

A. Schweizerischer Verkehr.

14/96)

218. (

Gütertarif SCB -- N OB, V SB und R H B, vom 1. Oktober 4894.

Gütertarif E B -- N 0 B, V S B-und R H B, vom 45. Oktober 4894.

Gütertarif STB -- Ostschweiz vom i. April 4893.

Gütertarif AS B -- N 0 B, V SB etc., vom 1. Juni 4890.

Taxerhöhungen; Ausnahmetaxen für Obst.

Infolge Eröffnung des neuen Bahnhofes in Luzern treten für diejenigen Stationen der oben bezeichneten Tarife, deren Verkehr via Luzern geleitet wird, auf 1. Juli 1896 neue, etwas erhöhte Taxen in Kraft. Gleichzeitig gelangen für gewisse Verkehrsgebiete Ausnahmetaxen für Obst zur Einführung, wodurah die einschlägigen Taxen des Specialtarifs II ihre Anwendbarkeit auf Obst verlieren.

Diese Änderungen werden mittelst Nachträgen durchgeführt werden, deren Erscheinen semer Zeit noch besonders publiziert werden wird.

Zürich, den 27. März 1896.

Direktion der Schweiz. Kordostbahn.

101

219. (14/9e) Interner Tarif für die Beförderung von Reisenden und Gepäck, sowie von lebenden Tieren und Gütern der Regionalbahn Tramelan-Ta vannes. Nachtrag 111.

Am 15. April 1896 tritt zum Tarif vom 17. August 1884 ein Nachtrag III in Wirksamkeit, enthaltend neue Taxen für Viehtransporte im internen Verkehr; die bisherigen Taxen sind dadurch aufgehoben und ersetzt.

Exemplare dieses Nachtrages können im Bureau des Verwaltungsrates bezogen werden.

Tramelan, den 31. März 1896.

Der Verwaltungsratngsrat der Regionalbahn Tramelan-Tavannes.

220. (14/96) Interner Tarif für die Beförderung von Reisenden und Gepäck, sowie von lebenden Tieren und Gütern der Regionalbahn Tramelan-Tavannes. Nachtrag IV.

Mit Gültigkeit vom 15. April 1896 tritt im internen Verkehr der Tramelan-Tavannes-Bahn ein Nachtrag IV in Kraft enthaltend Bestimmungen für frachtfreie Beförderung von Reservoirs, enthaltend Flüssigkeiten aller Art im Nettogewicht von mindestens 10000 kg.

Tramelan, den 30. März 1896.

Der Verwaltungsrat (1er Regionalbahn Tramelan-Tavannes.

B. Verkehr mit dem Auslande.

221. (14/9e) Heft 1, erste Abteilung, der norddeutsch-schweizerischen Gütertarife. Aufhebung von Taxen.

Unter Bezugnahme auf unsere Publikation in Nr. 10 des Publikationsorgans vom 4. März 1896 teilen wir mit, dass die in Heft l, erste Abteilung, der norddeutsch-schweizerischen Gütertarife enthaltenen Taxen derStationenu Mayen und Niedermendig noch bis 1. Mai 1896 in Kraft verbleiben, da das neue Heft II F dersüdwestdeutsch-schweizerischenn Gütertarife, in welchem diese Stationen künftig erscheinen, erst auf diesen Termin in Kraft tritt.

Zürich, den 30. März 1896."

Namens der Verbandsverwaltungen : Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

222. (14/96) Norddeutsch - schweizerischer Güterverkehr, Teil H, Heft 5, zweite Abteilung, vom i. November 1894. Provisorisches Tarifheft, vom i. Januar 1887. Nachtrag 7.

Mit Gültigkeit vom 1. April 1896 scheiden die Stationen Zitta (prenß.

Staatsbahnen) und Hirschfelde aus dem norddeutsch-schweizerischen Verbände 102

aus und werden mit den bisherigen Distanzen und Taxen auf den sächsischschweizerischen Verkehr übertragen.

Basel, den 26. März 1896.

Direktorium der Schweiz. Centrnlbahn.

223. ( u /96) Französisch-schweizerischer Güterverkehr. Exporttarif Nr. 314 für den Transport von rohem Stahl und rohem Eisenguß ab Mont St. Martin nach Stationen der J S, S C B, E B, STB, N OB, V SB und T TB via Beifort-Delle oder Altmünsterol.

Mit dem 15. April 1896 tritt für den Transport in gewöhnlicher Fracht von rohem Stahl und rohem Eisenguß in Wagenladungen von 10000 kg, oder dafür zahlend ein Exporttarif Nr. 314 in Kraft, enthaltend Taxen ab Mont St. Martin nach Stationen der J S, S C B, E B, S T B, N 0 B, V S B und T T B via Belfort-Délle oder Altmünsterol, wodurch der Tarif commun spécial d'exportation (P. V.) Nr. 483 für den Transport von rohem Stahl und rohem Eisenguß Mont St. Martin -- Schweiz, vom 5. Dezember 1887, aufgehoben und ersetzt wird.

Immerhin gelangen die Taxen für diejenigen Stationen, welche in den neuen Tarif commun spécial d'exportation P. v. Nr. 314 nicht einbezogen wurden, bis zum 15. Juli 1896 ohne weiteres auf dem Rückvergütungswege noch zur Anwendung.

Der neue Tarif kann bei den Tarifbureaux der beteiligten Verwaltungen eingesehen und bezogen werden.

Bern, den 28. März 1896.

Namens der beteiligten VerwaUunger/\: Direktion der Jnra-Simplun-Babn.

22e. ( 14 /9e) Reexpeditionstarif für Güter ab Delle transit nach Stationen der J S, B R, R V T, S C B, T S B und B B (Verkehr mit den französischen Seehäfen Dünkirchen, Gravelines, Calais, Boulogne, St. Valéry und Tréport einerseits und Delle transit anderseits), vom i. März Ì89Ì. AufhebungDer obgenannte Gütertarif tritt ohne Ersatz am 1. Mai 1896 außer Kraft.

Die in demselben aufgenommenen Taxen sind im Gütertarif Delle transit -- Central- und Westschweiz, vom 1. Angnst 1891, unter Gruppe a (Verkehr mit der französischen Ostbahn und weiter) enthalten.

Bern, den 28. März 1896.

Direktion der Jura-Simplon-Bahue

103

Ausnahmetaxen.

225. (l4/96) Oesterreichisch-ungarisch-schweizerischer Güterverkehr.

Ausnahmetaxen für Maschinenteile Töß -- Kleinmünchen, Schwanenstadt und Wien K E B (Westbahnhof).

Für die Beförderung in gewöhnlicher Pracht von eisernen Maschinenteilen in Wagenladungen von 10000 kg. treten mit 15. April 1096 nachstehende Prachtsätze in Kraft: Von Töß nach

Cts. pro lOO kg.

Kleinmünchen Schwanenstadt Wien K E B Zürich, den 31. März 1896.

274 246 353

Kursdifferenz, welche bis auf weiteres unberücksichtigt bleibt

l l 3

Namens der beteiligten Verwaltungen: Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

Rückvergütungen.

14/96)

226. ( Tarif spécial commun de transit für den Transport via Genf von Baumwollgarn und Gütern aller Art ab schweizerischen Stationen nach Marseille, Arles, Saint-Louisdu-Rhone, La Ciotat, Toulon und Cette und umgekehrt, vom i. Februar 1896.

Die Taxen des obgenannten Tarifs werden mit sofortiger Gültigkeit unter den an die Anwendung desselben geknüpften Bedingungen auch auf dem Rückvergütungswege gegen Vorlage der Originalfrachtbriefe bis und ab Genf für solche Weinsendungen gewährt, welche an eine Mittelsperson in Genf adressiert sind und, ohne den Bahnhof Genf zu verlassen, ab da mit neuen Prachtbriefen zur Weiterbeförderung gelangen.

Das Detaxegesuch muß spätestens innert einer Frist von einem Monat nach Ankunft der Ware in Genf gestellt werden.

Bern, den 31. März 1896.

Namens der beteiligten Verwaltungen: Direktion der Jura-Simplon-Bahn.

C. Transitverkehr.

227. ( 14 /9e) Oesterreichisch-ungarisch-franeösischer Güterverkehr; Berichtigung eu Teil II a, Heft i, vom 1. Juni 4890.

Auf Seite 383 des obgenannten Tarifes ist der Frachtsatz des Ausnahmetarifes Nr. 34, Serie l (Dachschiefer), Abteilung D, für Wagenladungen von 10 000 kg. Wien-Westbahnhof -- Schnittpunkt I von Fr. 28. 50 auf Fr. 28. OB pro Tonne abzuändern.

Zürich, den 26. März 1896.

Namens der Verbandsverwaltungen: Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

104

(14/96) Ausnahmetarif für bestimmte Güter belgische und niederländische Hafenstationen -- Mailand und Turin via Gotthard, vom '10. Mai 1888. Ergänzung.

228.

Mit Gültigkeit vom 15. April 1896 an wird in Ziffer III (ursprünglich IV) der ,,Bedingungen" hinter den "Worten ,,und die im Warenverzeichnis nicht genannten Lebensmittel" beigefügt: ,,insoweit diese letztern in dem Ausnahmetarif für die beschleunigte Beförderung von Lebensmitteln aus Italien nach Belgien und den Niederlanden vom 1. April 1895 aufgeführt sind".

Lugern, den 28. März 1896.

Direktion der Gotthardbahn 0. Verkehr ausländischer Bahnen auf Schweizergebiet.

229.

( U /D6) Ausnahmetarif Nr. 13 für Cément ab verschiedenen badischen Stationen nach den auf Schweigergebiet liegenden badischen Stationen und nach den badisch-schweizerischen Uebergangsstationen. Aenderung. '

Zur Vermeidung einer mißbräuchlichen Anwendung des Ausnahmetarifs Nr. 13 für Cément in Wagenladungen von 10000 kg. von verschiedenen badischen Stationen nach den auf schweizerischem Gebiet liegenden badischen Stationen und den badisch - schweizerischen Übergangsstationen Waldshut, Singen und Konstanz erhält mit sofortiger Gültigkeit die Bestimmung über die Anwendung desselben eine abgeänderte Fassung, dahin lautend, daß nnr solche Sendungen zu den Ausnahmefrachtsätzen abzufertigen sind, die zum Eingang in die Schweiz oder nach Österreich verzollt werden.

Karlsruhe, den 20. März 1896.

Generaldirektion der grossherzoglich badischen Staatseisenbahnen.

230.

(14/96) Rheinisch-westfälisch-südwestdeutscher Verbandsgütertarif, Abteilung G /Verkehr mit Basel). Nachtrag VIII.

Zum Tarif für die Beförderung von Gütern im rheinisch-westfälischsüdwestdeutschen Verbände, Abteilung G (Güterverkehr mit der Station Basel), ist Nachtrag VIII, gültig vom 1. April 1896, ausgegeben. Gratis.

Straßburg, den 27. März 1896.

Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen.

105

Mitteilungen des Eisenbahndepartements.

1. Genehmigung von Tarifen und Transportbedingungen.

Genehmigt am 27. März 1896: 1. Geänderte Distanzen und Taxen für den Verkehr mit Luzern im internen Gütertarif der Schweiz. Nordostbahn.

2. Ausnahmetarif für die Beförderung in gewöhnlicher Fracht von Steinkohlen, Coaks, Agglomérés und Anthracit in Ladungen von 10000 kg.

mit Provenienz Belgien und Holland oder im Transit durch diese Länder ab Basel S C B transit und Delle transit nach Stationen der Schweiz. Centralbahn, Jura-Simplon-Bahn, Bulle-Romont-Bahn, Traversthalbahn, Thunerseebahn und Bödeiibahn.

3. Kilometertaxschema für den Personenverkehr der Gotthardbahn.

4. Geändertes Verzeichnis der Stationsentfernungen der Gotthardbahn für die Linien Luzern-Arth/Goldau-Steinen und Zug-Arth/Goldau-Steinen.

5. Tarif für den direkten Güterverkehr zwischen den Stationen der Jura-Simplon-Bahn, Bulle-Romont-Bahn und der Traversthalbahn einerseits und denjenigen der Thunerseebahn und der Bödeiibahn anderseits.

6. Nachtrag IV zum internen Personen-, Gepäck-, Tier- und Gütertarif der Regionalbahn Tramelan-Tavannes, enthaltend einen Ausnahmetarif Nr. 4 für die Beförderung von Flüssigkeiten in Cisternenwagen.

Genehmigt am 28. März 1896: 1. Temporärer Tarif der Vereinigten Schweizerbahnen (inkl. ToggenBurgerbahn und der Linie Wald-Rüti), der Tößthalbahn, Schweiz. Nordostbahn (inkl. Bötzbergbahn), Schweiz. Südostbahn, Schweiz. Centralbahn (inkl. Aarg.

Südbahn und Wohlen-Bremgarten-Bahn), Schweiz. Seethalbahn, LangenthalHuttwil-Bahn, Huttwil-Wolhusen-Bahn, Emmenthalbahn, Jura-Simplon-Bahn (inkl. Brünigbahn, Bödelibahn, Thunerseebahn, Bulle-Romont-Bahn, Regionalbahn des Traversthaies, Visp-Zermatt-Bahn und Yverdon-Ste. Croix-Bahn), Neuenburger Jurabahn, Gotthardbahn und der Dampfschiffahrt auf dem Thuner- und Brienzersee, enthaltend die für den Besuch der Schweiz. Landesausstellung in Genf gewährten Taxbegünstigungen.

2. Ermäßigte Taxen für den Trausport von Sand, Steinen und Kies in Ladungen von 10000 kg. ab Geneveys sur Coffrane nach Neuchâtel, HautsGeneveys, Convers, Chaux-de-Fonds, Eplatures, Lode und Col des Roches, Stationen der Neuenburger Jurabahn.

3. Ermäßigte Personentaxen und Abonnemente der Zentralen Zürichbergbahn für die Teilstrecke Platte-Polytechnikum.

4. Nachtrag I zum Tarif commun (G. V.) Nr. 205
für Rundreisen im französiseh-algerisch-dentsch-österreichisch-spanisch-italienisch-schweizerischen Verkehr.

Genehmigt am 31. März 1896: 1. Nachtrag I zum Anhang zum Ausnahmetarif Nr. 6 für den Transport in gewöhnlicher Fracht von Getreide, Hülsenfrüchten und ölsaaten in Wagenladungen von 10000 kg., enthaltend Taxen für den Verkehr zwischen Bouveret transit, Vallorbes transit, Genf loco und transit, Verrières transit, Locle transit und Delle transit einerseits und schweizerischen Stationen anderseits.

106

2. Gewährung der Taxen des allgemeinen Specialtransittarifes für den schweizerisch-französischen Güterverkehr via Genf, vom 1. Februar 1896, für Weinsendungen, die an eine Mittelsperson nach Genf gelangen und ab dort mit neuem Frachtbrief nach einer schweizerischen Station weitergeleitet werden.

3. Tarif für den direkten Güterverkehr zwischen den Stationen der Bödelibahn einerseits und denjenigen der Thunerseebann anderseits.

4. Direkte Frachtsätze für den Transport von Maschinenteilen in Wagenladungen von 10000 kg. ab Töß nach Kleinmünchen, Schwanenstadt und Wien K. E B.

5. Aufnahme ermäßigter Taxen in den Ausnahmetarif für die Beförderung von Steinkohlen etc. von Deutschland nach Italien via Gotthard -- Pino und Chiasso und via Brenner bezw. Pontebba, Abteilung II b, für die Relationen Straßburg Centralbahnhof, Nendorf -- Pino, Chiasso und Peri.

6. Heft 3 des Teiles III der bayerisch-schweizerischen Gütertarife, enthaltend einen Ausnahmetarif für die Beförderung in gewöhnlicher Fracht von Getreide, Hülsenfrüchten, Malz nnd Ölsaaten in Wagenladungen von 10000 kg. im Verkehr von Stationen der k. bayr. Staatsbahnen nach Stationen der Schweiz. Centralbahn, der Emmenthalbahn und der Jura-SimplonBahn.

7. Nachtrag III zum internen Tarif für die Beförderung von Reisenden, Gepäck, lebenden Tieren nnd Gütern der Regionalbahn Tramelan-Tavannes, enthaltend neue Taxen für Tiertransporte.

8. Milleniums-Ausstellungs- Personentarif für den direkten Personenverkehr von italienischen, englischen, belgischen, französischen, serbischen, bulgarischen und orientalischen Stationen nach Budapest und zurück. (Heft IV.)

Berichtigung.

Die in Nr. 12 des Publikationsorgans, sub Ziffer l, publizierte Tarifgenehmigung vom 17. März 1896 ist wie folgt richtig zu stellen: Direkte Ausnahmetaxen für den Transport von Maschinen und Maschinenteilen in Wagenladungen von 5000 und 10 000 kg. ab den Nordostbahnstationen Baden, örlikon, Töß, Winterthnr und Zürich Hauptbahnhof nach den russischdeutschen Übergangsstationen Alexandrowp transit und Eydtkuhnen transit, sowie nach Stettin transit zur Ausfuhr nach Rußland.

10T

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