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Schweizerisches Bundesblatt.

48. Jahrgang. III.

Nr. 21.

20. Mai 1896.

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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend den Umbeziehungsweise Neubau des südlichen Hauptgebäudes der eidgenössischen Konstruktionswerkstätte in Thun.

(Vom 15. Mai 1896.)

Tit.

Am 3. Dezember 1895 beehrten wir uns, Ihnen eine Botschaft betreffend den Um- beziehungsweise Neubau des südlichen Hauptgebäudes der eidgenössischen Konstruktionswerkstätte in Thun zu unterbreiten und für diesen Bau um einen Kredit von Fr. 116,000 nachzusuchen.

Die Kommissionen der beiden Räte haben sich durch einen Augenschein von der Notwendigkeit dieses Umbaues überzeugt.

Sie sind weiter gegangen und haben den Wunsch ausgesprochen,es möchte der projektierte Bau nicht unwesentlich ergänzt und die Vorlage demzufolge umgearbeitet werden.

Bei dem unserer Botschaft vom 3. Dezember 1895 zu Grunde liegenden ersten Entwurfe wurde in weitgehendem Maße auf die Kostenfrage Rücksicht genommen und dem Plane dementsprechend die möglichste Benützung der alten Fundamente zu Grunde gelegt.

Dabei konnten wir allerdings nur den dringendsten Ansprüchen Rechnung tragen, den einzelnen Räumen jedoch nicht Verhältnisse und Dimensionen geben, welche auf längere Zeit den Bedürfnissen entsprechen. Auch war es dabei nicht möglich, den vorhandenen Baugrund auf die zweckmäßigste Weise auszunützen.

Bundesblatt.

48. Jahrg. Bd. III.

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Im neuen Projekte ist nun von der Verwendung der alten Fundamente abgesehen und für das Gebäude ein größerer und zweckmäßigerer Grundriß angenommen worden. Durch die damit ermöglichte Verschiebung der Baustelle kann der zwischen dem südlichen und nördlichen Hauptgebäude liegende Hof, der von jeher zu eng war, angemessen erweitert werden. Von der Anbringung je eines Stockwerkes auf den Flügelbauten wurde nachträglich abgesehen, einesteils weil ein solches das nördliche Gebäude doch zu sehr beschatten würde, andernteils weil der infolge des größern Grundrisses sehr geräumige und gut beleuchtete, mit 1,8 m. hohen Eniewänden versehene Dachstock ein eigentliches Stockwerk ersetzen kann.

Nach dem neuen detaillierten Kostenvoranschlag würden sich die Ausgaben für diesen Bau nunmehr auf Fr. 197,000 belaufen.

Die Mehrkosten von Fr. 81,000 gegenüber dem ersten Projekte ergeben sich aus der beträchtlichen Vergrößerung des Bauobjektes .in Länge, Breite und Höhe, sowie durch die Verschiebung des Gebäudes von der alten Baustelle und der daherigen Nichtbenutzung der alten Fundamente und schließlich durch die Anbringung eines Vordaches und eines gedeckten Überganges auf der Nordseite des Bureauflügels.

Gestützt auf vorstehende Auseinandersetzungen, sowie auf die in unserer Botschaft vom 3. Dezember 1895 enthaltene Begründung der Notwendigkeit des Baues empfehlen wir Ihnen die Annahme des nachfolgenden Bundesbeschlusses.

Genehmigen Sie, Tit., die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

B e r n , den 15. Mai 1896.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident: A. Lachenal.

In Stellvertretung des eidg. Kanzlers: Wagniere.

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Bundesbeschluß betreffend

Umbau des südlichen Hauptgebäudes der eidgenössischen Konstruktionswerkstätte in Thun.

Die B u n d e s v e r s a m m l u n g der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrates vom 15. Mai 1896, beschließt: Art. 1. Für den Umbau des Hauptgebäudes der eidgenössischen Konstruktionswerkstätte in Thun wird dem Bundesrat ein Kredit von Fr. 197,000 eröffnet, wovon Fr. 98,500 auf Rechnung 1896 und Fr. 98,500 auf Rechnung 1897 entfallen sollen.

Art. 2. Dieser Beschluß tritt, weil nicht allgemein verbindlicher Natur, sofort in Kraft.

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend den Umbeziehungsweise Neubau des südlichen Hauptgebäudes der eidgenössischen Konstruktionswerkstätte in Thun. (Vom 15. Mai 1896.)

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Jahr

1896

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21

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

20.05.1896

Date Data Seite

93-95

Page Pagina Ref. No

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