1167

# S T #

Konkurrenz- und Stellen-Ausschreibungen, sowie

Inserate und litterarische Anzeigen.

Ausschreibung von Bauarbeiten.

Die Lieferung der innern Eisenkonstruktionen, der eisernen DachstUhle und der Walzeisen (II. Teil) für das schweizerische Archiv- und Landesbibliothekgebäude in Bern wird hiermit zur Konkurrenz ausgeschrieben. Pläne, Bedingungen und Angebotformulare sind bei der unterzeichneten Verwaltung (Bundeshaus Westbau, Zimmer Nr. 105) zur Einsicht aufgelegt.

Übernahmsofferten sind der Direcktion der eidg. Bauten verschlossen unter der Aufschrift: ,,Angebot für Archivbaute in Bern" bis und mit dem 27. Dezember nächsthin franko einzusenden.

B e r n , den 12. Dezember 1896.

Direktion der eidg. Bauten.

Ausschreibung von Bauarbeiten.

Die Zimmerarbeiten für das Postgebäude in Wlnterthur werden hiermit zur Konkurrenz ausgeschrieben. Pläne, Bedingungen und Angebotformulare sind bei den Herren Architekten Dorer & Füchslin, Florastraße 13, in Zürich zur Einsicht aufgelegt.

Übernahmsofferten sind der unterzeichneten Verwaltung verschlossen unter der Aufschrift: ,,Angebot für Postgebäude Winterthur" bis und mit dem 27. Dezember nächsthin franko einzureichen.

B e r n , den 11. Dezember 1896.

Direktion der eidg. Bauten.

1168

Ausschreibung.

Für die Militärschulen und -kurse auf den Waffenplätzen Aarau und Zürich werden für das I. Semester des Jahres 1897 die Lieferungen von Brot und Fleisch, sowie Heu und Stroh zur Konkurrenz ausgeschrieben.

Die Vertragsbestimmungen sind auf den Bureaux der Kantonskriegskommissariate in Aarau und Zürich, sowie bei uns zur Einsichtnahme aufgelegt. Vereinigungen von mehr als zwei Bewerbern zur Eingabe für eine Lieferung sind unzulässig. Jeder Konkurrent hat zwei Bürgen zu bezeichnen und für sich und diese letztern gemeinderätliche Habhaftigkeitsbescheinigungen dem Angebote beizulegen.

Die Offerten (für Brot und Fleisch per Portion, für Heu und Stroh per 100 kg. berechnet) sind versiegelt und mit der Aufschrift: Angebot für ,,Brot", ,,Fleisch" oder ,,Fonrage" vorsehen, bis zum 25. Dezember nächsthin der unterzeichneten Amtsstelle einzusenden.

B e r n , den 10. Dezember 1896.

Eidg. Oberkriegskommissariat.

Ausschreibung.

Das eidgenössische Oberkriegskommissariat beabsichtigt, eine Partie Inländischen Ausstichweizen, eventuell auch Korn (Dinkel) bester Qualität diesjähriger Ernte anzukaufen.

Landwirtschaftliche Genossenschaften, Gemeinden und Produzenten (Händler werden nicht berücksichtigt) sind ersucht, bezügliche Offerten unter Beilage von Warenmustern von wenigstens l kg. bis zum 31. Dezember laufenden Jahres der unterzeichneten Amtsstelle, wo auch die Pflichtenhefte erhoben werden können, verschlossen und frankiert, mit der Aufschrift ,,Weizenofferte" einzureichen.

B e r n , den 25. November 1896.

Eidg. Oberkriegskommissariat.

1169

Schulwandkarte der Schweiz.

Konkurrenzausschreibung betreffend Relieftöne und Druck.

Das eidgenössische topographische Bureau eröffnet hiermit im Namen des schweizerischen Departements des Innern eine Konkurrenz über die Erstellung der Eelieftöne (Druckplatten) der Schulwandkarte nnd für den Druck der ersten Auflage von 9000 Exemplaren.

Es steht den Bewerbern frei, gleichzeitig auch für die Lieferung des Druckpapiers zu konkurrieren.

Bei der Vergebung können nur schweizerische Firmen berücksichtigt werden, welche sich durch frühere Arbeiten auf dem Gebiete topographischer Karten als leistungsfähig ausweisen können und welche die nötigen Installationen für den Druck besitzen.

Die unterzeichnete Amtsstelle teilt auf Verlangen die näheren Bedingungen mit.

Eingaben sind bis zum 81. Dezember 1896 verschlossen, unter der Aufschrift ,,Schulwandkarte, Relieftöne und Druck", an das schweizerische Departement des Innern zu richten.

B e r n , den 1. Dezember 1896.

Eidg. topographisches Bureau.

Schulwandkarte der Schweiz.

Konkurrenzausschreibung betreffend Lieferung von Druckpapier.

Das eidgenössische topographische Bureau eröffnet hiermit im Namen des schweizerischen Departements des Innern eine Konkurrenz für Lieferung von Druckpapier für die Schulwandkarte der Schweiz, cirka 100 Ries im Format 77 X 105 cm.

Die näheren Bedingungen teilt auf Verlangen das topographische Bureau in Bern mit.

Eingaben sind bis zum 20. Dezember 1896 verschlossen, unter der Aufschrift ,,Schnlwandkarte, Lieferung von Druckpapier", an das schweizerische Departement des Innern zu richten.

B e r n , den 1. Dezember 1896.

Eidg. topographisches Bureau.

1170

Schweizerisches Bundesgericht, Stelle-Ausschreibung.

Die Stelle eines deutschen Sekretärs des Bundesgerichts ist infolge Demission des bisherigen Inhabers auf den 15. Januar 1897 neu zu besetzen.

Außer der deutschen Sprache wird die Beherrschung des Französischen verlangt, sowie einige Kenntnis des Italienischen gewünscht.

Die Besoldung beträgt Fr. 5000--7000.

Bewerber um dieso Stelle haben ihre Anmeldungen nebst Ausweisen über ihre Befähigung bis spätestens 81. dieses Monats dem Präsidenten des Bundesgerichts einzusenden.

L a u s a n n e , den 12. Dezember 1896.

Im Namen des schweizerischen Bundesgerichts, Der Präsident: «T. Broye.

Stelle-Ausschreibung.

Die Stelle eines Kanzlisten des unterzeichneten Departements wird anmit zur Besetzung ausgeschrieben. Gefordert wird gründliche Kenntnis der italienischen und der deutschen Sprache, sowie gute Handschrift.

Mit Zeugnissen versehene Anmeldungen sind bis 31. Dezember nächsthin dem unterzeichneten Departement schriftlich einzureichen.

B e r n , den 14. Dezember 1896.

Schweiz. Landwirthschaftsdepartement

Ausschreibung von erledigten Stellen.

Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche s c h r i f t l i c h und p o r t o f r e i zu geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein; ferner wird von ihnen gefordert, daß sie ihren N a m e n , und außer dem "Wohnorte auch den H e i m a t o r t , sowie das G e b u r t s j a h r deutlich angeben.

Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe bei der Ernennung festgesetzt. Nähere Auskunft erteilt die für die Empfangnahme der Anmeldungen bezeichnete Amtsstelle.

1171 1) Packerchef und Bureaudiener beim Hauptpostbureau Genf.

2) Briefträger in Genf.

Anmeldung bis zum 29. Dez.

3) Sechs Postcommis in Genf.

1896 bei der Kreispostdirektion in 4) Fünf Bureaudiener beim HauptGenf.

postbureau Genf.

5) Drei Packer und Bureaudiener beim Hauptpostbureau Genf.

6) Postablagehalter und Briefträger in Bavois (Waadt).

Anmeldung bis zum 29. Dez.

1896 bei der Kreispostdirektion in 7) Briefkastenleerer in Vevey.

Lausanne.

8) Posthalter und Briefträger in Séchey (Waadt).

9) Briefträger in Schwarzenbnrg Anmeldung bis zum 29. Dez.

(Bern).

1896 bei der Kreispostdirektion in 10) Drei Packer beim Hauptpostbureau Bern.

Bern.

11) Postpacker in Sonceboz (Bern).

12) Postpacker in Biel.

Anmeldung bis zum 29. Dez.

13) Kondukteur für den Postkreis 1896 bei der Kreispostdirektion in Neuenburg.

Neuenburg.

14) Postpaketträger in Biel.

15) Brief- und Paketträger in Biel.

16) Unterbureauchef beim Hauptpostbureau Basel. Anmeldung bis zum 29. Dezember 1896 bei der Kreispostdirektion in Basel.

17) Postpacker in Brngg. Anmeldung bis zum 29. Dezember 1896 bei der Kreispostdirektion in Aarau.

18) Postcommis in Luzern. Anmeldung bis zum 29. Dezember 1896 bei der Kreispostdirektion in Luzern.

19) Postcommis in Winterthur.

20) Briefträger in Dießenhofen Anmeldung bis zum 29. Dez.

(Thurgau).

1896 bei der Kreispostdirektion in 21) Postbnreaudiener und Packer Zürich, m Frauent'eld.

22) Postpaketträger in Zürich.

23) Briefträger und Packer in PonAnmeldung bis zum 29. Dez.

tresina (Graubünden).

1896 bei der Kreispostdirektion in Ü4) Briefträger und Packer in SilvaChur.

plana (tìraubunden).

25) Zwei Gehülfen auf dem Materialbureau der Telegraphendirektion. Jahresgehalt gemäß Bundesgesetz vom 2. August 1873. Anmeldung bis zum 26. Dezember 1896 bei der Telegraphendirektion in Bern.

1172 1) Postbote und Bureaudiener in Trait-Bon-Port (Montreux). Anmeldung bis zum 22. Dezember 1896 bei der Kreispostdirektion in Lausanne.

2) Briefträger in Boudry (Neuenburg). Anmeldung bis zum 22. Dezember 1896 bei der Kreispostdirektion in Nenenburg.

3) Postcommis in Basel.

| Anmeldung bis zum 22. Dez.

..,,.,,..

. ,, .

f 1896 bei der Kreispostdirektion in 4) Briefträger m Basel.

J Basel.

5) Posthalter und Briefträger in Zeiningen (Aargau). Anmeldung bis zum 22. Dezember 1896 bei der Kreispostdirektion in Aarau.

6) Briefträger, Bureandiener und Packer in Flüelen. Anmeldung bis zum 22. Dezember 1896 bei der Kreispostdirektion in Luzern.

7) Zwei Postcommis in Zürich.

8) Postcommis in Schaffhausen.

Anmeldung bis zum 22. Dez.

9) Posthalter in Cham (Zug).

1896 bei der Kreispostdirektion in 10) Bureaudiener beim Hauptpostbureau Zürich.

Zürich.

11) Postablagehalter, Briefträger und Bote in örlingen (Zürich).

12) Briefträger in W il (St. Gallen).

13) Briefträger in Gais (Appenzell).

14) 15) 16) 17)

Anmeldung bis zum 22. Dez.

1896 bei der Kreispostdirektion in St. Gallen.

Briefträger und Packer in Dayos-Dorf. Anmeldung bis zum 22. Dezember 1896 bei der Kreispostdirektion in Chur.

Anmeldung bis zum 22. Dez.

Zwei Postcommis in Chiasso.

1896 bei der Kreispostdirektion in Postpacker in Chiasso.

Bellinzona.

Telegraphist in Undervelier (Bern). Jahresgehalt Pr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 19. Dezember 1896 bei der TelegraphenInspektion in Ölten.

}

Publikationsorgan für das

Transport- und Tarifwesen der

Eisenbahnen und Dampfschiff-Unternehmungen auf dem

Gebiete der Schweiz. Eidgenossenschaft.

Herausgegeben vom Schweiz. Eisenbahndepartement.

Beilage zum Schweiz. Bundesblatt. -- Preis bei Separatabonnement Fr. 1.

N° 51.

Bern, den 46. Dezember 4896.

L Allgemeines.

51

821. ( A>e) Umrechnung der deutschen Mark- in Frankenwährung.

Laut Mitteilung der Verwaltung der Schweiz. Nordostbahn und der Generaldirektion der großherzoglich badischen Staatseisenbahnen ist das Wertverhältnis der Frankenwährung zu deutschen Markwährung und umgekehrt für die deutsch-schweizerischen Grenzstationen und die Stationen der badischen Staatseisenbahnen auf Schweizergebiet vom 14. Dezember 1896 an bis auf weiteres wie folgt festgesetzt worden: l Mark = 124,38 Centimes.

l Pranken = 80,4 Pfennige.

II. Réglemente und Tarif Vorschriften.

B. Verkehr mit dem Auslande.

822. (51/96) Anhang eu Heft I des Gütertarifes für den niederländisch-schweinerischen Verkehr. Nachtrag II.

Mit 1. Januar 1897 tritt zu dem vom 1. Januar 1893 gültigen Anhang zum Heft I des Tarifes für den niederländisch-schweizerischen Verkehr, vom 1. März 1888, ein Nachtrag II in Kraft. Derselbe enthält die Einführung neuer Bestimmungen betreffend das Reglement und Ergänzungen und Änderungen der Abteilung B: Allgemeine Tarifvorschriften.

Exemplare dieses Nachtrages können zum Preise von 15 Cts. von den Verbands Verwaltungen bezogen werden.

Zürich, den 9. Dezember 1896.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

379

C. Transitverkehr.

51/96)

823. (

Teil IB der österreichisch-ungarisch-französischen Verbandsgütertarife. Nachtrag III.

Mit 1. Januar 1897 tritt der obgenannte Nachtrag in Kraft. Derselbe enthält eine Änderung der Vorbemerkung zur Güterklassifikation, sowie einige Berichtigungen.

Zürich, den 11. Dezember 1896.

Namens der Verbandsverwaltungen: Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

III, Personen- und Gepäckverkehr.

A. Schweizerischer Verkehr.

824. (51/96) Provisorischer Tarif für die direkte Beförderung von Personen im Verkehr J S (exkl. Brünigbahn) und B R -- V S B, einschliesslich der Toggenburgerbahn und der WaldRüti-Bahn, vom 1. Januar 4897.

Mit 1. Januar 1897 tritt der obgenannte provisorische Personentarif in Kraft, wodurch aufgehoben und ersetzt werden: a. Der Personen- und Gepäcktarif V S B -- J S (ehemaliges S 0 S-Netz) und B R, vom 1. Oktober 1880, samt Nachträgen I--IV.

Für diejenigen Relationen, für welche im provisorischen Nachtrag IV Taxen enthalten sind, welche im obgenannten Tarif nicht mehr aufgenommen wurden, bleiben dieselben noch bis und mit 31. März 1897 in Kraft.

b. Die im Personen- und Gepäcktarif zwischen der Station Wald einerseits und schweizerischen Stationen anderseits, vom 1. Januar 1881, enthaltenen Taxen für den Verkehr mit der ehemaligen S O S .

c. Der Personen- und Gepäcktarif für den Verkehr zwischen Stationen der ehemaligen J B L einerseits und solchen der V S B anderseits, vom 1. Oktober 1886, samt den Nachträgen l--VI.

Soweit durch den provisorischen Tarif Taxerhöhungen eintreten, bleiben die entsprechenden Taxen der bisherigen Tarife noch bis zum 31. März 1897 in Kraft.

Bern, den 11. Dezember 1896.

Direktion der Jura-Simplon-Bahn.

825. (51/96) Personen- und Gepäcktarif Basel (S C B j J S) -- Central- und Westschweis, vom i. Januar 1891. Aufhebung.

Der oben genannte Tarif nebst Nachtrag tritt hiermit außer Kraft und wird nicht mehr ersetzt. Die in demselben enthaltenen Distanzen und Taxen 380

sind teils aufgehoben oder in den allgemeinen Personen- und Gepäcktarifen, resp. Distanzenzeigern enthalten.

Basel, den 9. Dezember 1896.

Direktorium der Schweiz. Centralbahn.

C 51 /96j Distanzenzeiger zur Taxberechnung bei der Beförderung von Gesellschaften, Schulen, Kranken etc. im direkten Verkehr der Stationen der Central- und Westschweiz einerseits und derjenigen der Transportanstalten des Berner Oberlandes anderseits. Neuausgabe.

Mit 1. Januar 1897 tritt der obgenannte Distanzenzeiger in Kraft, wodurch derjenige vom 1. Januar 1895 samt Nachtrag I aufgehoben und ersetzt wird.

Basel, den 15. Dezember 1896.

Direktorium der Schweiz. Centralbahn.

826.

827. (61/96) Tarif für die Beförderung von Personen und Gepäck im internen Verkehr der J 8, B R und R V T, sowie im gegenseitigen direkten Verkehr derselben unter sich (Brünigbahn nicht Inbegriffen), vom '1. Januar 1891. Nachtrag XI.

Mit 1. Januar 1897 tritt zu obgenanntem Tarif ein Nachtrag XI in Kraft, enthaltend Änderungen, Berichtigungen und Ergänzungen des Haupttarifs und der Nachträge I--X.

Der provisorische Nachtrag XI vom 1. Januar 1896 wird hierdurch aufgehoben und ersetzt.

Bern, den 7. Dezember 1896.

Direktion der Jura-Simpion*Bahn.

IV, Güterverkehr.

A. Schweizerischer Verkehr.

(61/96) Gütertarif S C B -- N 0 B, VSB und R II B, vom i. Oktober 4894. Nachtrag IV.

Mit 20. Dezember 1896 tritt zu obgenanntem Tarif ein Nachtrag IV in Kraft, enthaltend Taxen für die zwischen Pieterlen und Biel gelegene neue Station Mett-Bözingen der Schweiz. Centralbahn.

Exemplare des Nachtrags können bei den beteiligten Verwaltungen unentgeltlich bezogen werden.

Zürich, den 15. Dezember 1896.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

828.

381

(51/o6) Gütertarif Basel S C B -- Central- und Westschweiz, sowie Gotthardbahn, vom 15 Juni 895. Ergänzung.

Mit sofortiger Gültigkeit tritt im Ausnahmetarif A für Milch etc. des obgenannten Gütertarifes eine Taxe von 175 Cts. Basel S C B -- Niederlenz in Kraft.

Basel, den 14. Dezember 1896.

Direktorium der Schweiz. Centralbahn.

829.

B. Verkehr mit dem Auslande.

830.

B1/96)

( Gütertarif für den Grenzverkehr Rußland -- Vorarlberg und Bodenseestationen Romanshorn, Rorschach, Bregenz und Lindau.

Mit 1. Januar 1897 tritt ein direkter Tarif für die Beförderung von Gütern zwischen russisch-österreichischen Grenzstationen einerseits und dem Vorarlberg und den Bodenseestationen Romanshorn, Rorschach, Bregenz und Lindau anderseits in Kraft. Durch diesen Tarif werden die seit 1. März 1896 gültigen Prachtsätze für Getreide etc. ah russischen Grenzstationen nach Romanshorn und Rorschach aufgehoben.

Zürich, den 14. Dezember 1896.

Namens der Verbandsverwaltungen : Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

831. (51/96) Teil II, Heft l A, der südwestdeutsch-schweiserischen Gütertarife, vom i. September 1892. Berichtigung.

Unter Bezugnahme auf unsere Bekanntmachung unter Ziffer 792 des Publikationsorgans Nr. 48, vom 25. November 1896, bringen wir zur Kenntnis, daß der Stationsname ,,Memmingen" in ,,Menningen" abzuändern ist.

Basel, den 14. Dezember 1896.

Direktorium der Schweiz., Centralbahn.

(51/96) Gütertarif Genf transit, Verrières transit, Bouveret transit, Vallorbes transit und Lode transit -- Central- und Westschweiz, vom i. September 1891. Ergänzung.

Mit Gültigkeit vom 1. Januar 1897 an treten im obgenannten Tarif Distanzen und Taxen für den Verkehr Genf transit -- Rotkreuz in Kraft; dieselben können bei den beteiligten Stationen, sowie bei unserem kommerziellen Dienste in Erfahrung gebracht werden.

Bern, den 15. Dezember 1896.

Direktion der Jura-Simplon-Bahn.

832.

382

833. (81/96) Tarif commun de transit (Nr. 300) nordfranzösische · Seehäfen -- Basel SCB und badischer Bahnhof. Neuausgabe.

Am 1. Janaar 1897 tritt für die Beförderung von Gütern im Verkehr zwischen den französischen Hafenstationen Havre, Honfleur, Trouville-Deauville, Caen, Fécamp, Bauen (R. G.), Dieppe, Dunkerque, Calais, Grawlines, Boulogne, Saint- Valéry und Le Tréport-Mers einerseits und Basel 8 C B und badischer Bahnhof anderseits, via Petit-Croix oder Delle, ein neuer Tarif commun de transit (Nr. 300) in Kraft, wodurch der bisherige nur für den Verkehr mit Basel SCB gültige Tarif commun de transit Nr. 200, vom 1. Oktober 1891, nnd dessen Nachträge I--III aufgehoben und ersetzt werden.

Soweit der neue Tarif Taxerhöhungen aufweist, gelten die bisherigen Frachtsätze noch bis nnd mit dem 31. März 1897.

Bern, den 11. Dezember 1896.

Direktion der Jura-Simplon-Bahn.

Ausnahmetaxen.

834. ( /9e) Ausnahmefrachtsätze für Holzkalk etc. Ungvor -- Konstanz. Kündigung.

61

Die seit 10. Oktober 1892 gültigen Frachtsätze für Holzkalk etc. Ungvàr -- Konstanz treten auf 15. März 1897 außer Kraft. Über die an deren Stelle tretenden neuen Taxen wird später besondere Bekanntmachung erfolgen.

Zürich, den 12. Dezember 1896.

Namens der Verbandsverwaltungen: Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

835. ( sl /9«) Ausnahmefrachtsätze für Biertransporte Pilsen und Plzenec -- Zürich-Tiefenbrunnen.

Mit 6. Januar 1897 treten für die Beförderung von Bier in Fässern von Pilsen und Plzenec nach Zürich-Tiefenbrunnen folgende Frachtsätze in Kraft: Von Pilsen nach

Von I'lzenec

Wagenladungen || Wagen adungon | StückStück-11 iron von gut.

gut. li1 !

!öÖÖÖkg. 10000kg.

5000 kg. 10000~kg.

Centimes pro ; 00 Kilogramm.

Zürich-Tiefenbrunnen

540

497

!

387

548 || 505

393

Zürich, den 15. Dezember 1896.

Namens der Verbandsverwaltungen : Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

383

Rückvergütungen.

5l

836. ( /96) Taxermäßigungen für den Transport von Rohzucker aus Böhmen und Deutschland nach Monthey. Kündigung.

Die in den Nummern 49/94 und 52/94 des Publikationsorgans unter den Positionen 708 resp. 775 publizierten ermäßigten Taxen Romanshorn transit, Buchs transit und Basel transit -- Monthey für Rohzucker aus Böhmen und Deutschland treten mit 31. März 1897 ohne Ersatz außer Kraft.

Bern, den 8. Dezember 1896.

Direktion der Jura-Simplon-Bahn.

C. Transitverkehr.

837. (51/96) Ausnahmetarif für Getreide Ungarn -- Genf transit, vom i. August '1896. Anwendbarkeit, für Mehl und Mahlprodukte.

Mit Gültigkeit vom 1. Januar 1897 an finden die Prachtsätze des obgenannten Ausnahmetarifes auch für die Artikel Mehl und Mahlprodukte Anwendung.

Zürich, den 11. Dezember 1896.

Namens der Verbandsverwaltungen: Direktion der Schweiz. Sordost bahn.

838. (51/96) Gütertarife Delle transit, Lode transit, Verrières transit und Genf transit -- Buchs transit und St. Margrethen transit bezw. Romanshorn transit und Singen transit, vom i. Januar 1889. Aufnahme des Artikels Sonnenblumensaat.

Mit sofortiger Gültigkeit wird der Artikel Sonnenblumensaat unter den Sammelbegriff ,,Ölsaaten" und damit in die Ausnahmetarife Nr. 2 bezw. 5 eingereiht.

St. Gallen, den 15. Dezember 1896.

Namens der beteiligten Verwaltungen: Direktion der Vereinigten Scuwei/erbahnen.

839. (51/9«) Gütertarife Romanshorn transit und Singen transit bezw. Buchs transit und St. Margrethen transit -- Détte transit, Lode transit, Verrières transit und Genf transit, vom i. Januar Ì889. Ergänzung.

In das im Nachtrag II bezw. VII zu den obgenannten Gütertarifen, gültig vom 1. März 1895 an, enthaltene Verzeichnis der der Gruppe a für Verrières transit zugewiesenen französischen Stationen ist auf Seite 4 die Station Dijon-Ville nachzutragen.

Zürich, den 16. Dezember 1896.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

384

840. C51/9ö) Ausnahmetarif für Lebensmittel in Wagenladungen aus Italien nach Deutschland, vom i. April 1895.

Ergänzung.

Auf den 1. Januar 1897 wird die Station Pforzheim wie folgt in den Ausnahmetarif für Lebensmittel in Wagenladungen aus Italien nach Deutschland, vom 1. April 1895, einbezogen:

Schnittsätze nördlich von Italien

Km.

Schnittsätze für ._ .^...-_ 2500 Wagen Wagen Fr. pro

( Pino Pforzheim . . . . { ,_, .

l Chiasso

. . . .

528 572

4. 32 4. 68

100 kg.

3. 94 4. 20

Luzern, den 15. Dezember 1896.

Direktion der OJotthnrdbahn.

Mitteilungen des Eisenbahndepartements.

1. Genehmigung von Tarifen und Transportbedingungen.

Genehmigt am 14. Dezember 1896: 1. Nachtrag I zum Tarif für die Beförderung von Personen, Reisegepäck und Expreßgut im internen Verkehr der Emmenthalbahn, enthaltend in Hauptsache neue Bestimmungen betreffend Abonnemente für Bei'ahrung einer bestimmten Anzahl Kilometer.

2. Nachtrag I zum Tarif für Personen- und Gepäckbeförderung im Verkehr von Basel S C B nach Berlin, Braunschweig, Eisenach, Erfurt, Halle a/S., Leipzig, Magdeburg und Dresden, enthaltend Berichtigungen und Ergänzungen.

Genehmigt am 15. Dezember 1896: 1. Tarif für die direkte Beförderung von Personen im Verkehr zwischen Stationen der Vereinigten Schweizerbahnen einerseits und solchen der Schweiz.

Centralbahn anderseits.

2. Nachtrag I zum Tarif für die direkte Beförderung von Personen, Reisegepäck und Expreßgut zwischen Stationen der Jura-Simplon-Bahu (exkl.

Brünigbahn), Bulle - Romont - Bahn, Regionalbahn des Traversthaies, yispZermatt-Bann, Tverdon-Ste. Croix-Bahn und Bière-Apples-Morges-Bahn einerseits und solchen der schweiz. Centralbahn, der aarg., Südbahn, sowie der Station Bremgarten anderseits, enthaltend verschiedene Änderungen und Ergänzungen.

3. Distanzenzeiger zur Talberechnung bei der Beförderung von Gesellschaften, Schulen und Kranken, sowie für die Miete besonderer Personenwagen und für die Abfertigung von Leichen, von Reisegepäck and Expreßgut 385

im direkten Verkehr zwischen der Schweiz. Centralbahn, der aarg. Südbahn, der Schweiz. Seethalbahn, der Langenthal-Huttwil-Bahn, der Huttwil-Wohlhusen-Bahn, der Emmenthalbahn, der Neuenburger Jurabahn, der JuraSimplon-Bahn, der Bulle-Romont-Bahn, der Regionalhahn des Traversthaies, der Visp-Zermatt-Bahn nnd der Yverdon-Ste. Croix-Bahn einerseits und der Thunersuebahn, der Bödelibahn, den Berner Oberlandbahnen, der Brünigbahn, der Bergbahn Lanterbrunnen-Mürren, der Wengernalpbahn, der Drahtseilbahnen Thunersee-St. Beatenberg und Gießbach-Gießbach (Hotel), sowie der Dampfschiffgesellschaft für den Thuner- und Brienzersee anderseits.

4. Aufnahme der Station Pforzheim in den Ausnahmetarif für die beschleunigte Beförderung von Lebensmitteln in vollen Wagenladungen aus Italien nach Deutschland.

5. Aufnahme der Station Dijon-Ville in das Verzeichnis der der Gruppe a für Verrières transit zugewiesenen französischen Stationen der Tarife für den direkten Güterverkehr zwischen Delle transit, Lode transit, Verrières transit und Genf transit einerseits und Buchs transit und St. Margrethen transit anderseits, sowie zwischen Delle transit, Lode transit, Verrières transit und Genf transit einerseits und Romanshorn transit und Singen transit anderseits.

6. Aufnahme von Taxen und Distanzen für die Relation Genf transit -- Rothkreuz in den Tarif für den direkten Güterverkehr zwischen Genf transit, Verrières transit, Bouveret transit, Vallorbes transit und Lode transit einerseits und den Stationen der Eisenbahnverwaltungen der Central- und Westschweiz anderseits.

7. Ausnahmetaxen für den Transport von Bier in Einzelsendungen nnd Wagenladungen ab Pilsen und Plzenec nach Zürich-Tiefenbrunneu.

8. Einbeziehung des Artikels ,,Sonnenblumensaat" in die Position ,,Ölsaaten" des Verzeichnisses der in die Ausnahmetarife gehörigen Artikel der Tarife für den direkten Güterverkehr zwischen Delle transit, Lode transit, Verrières transit nnd Genf transit einerseits und Buchs transit, St. Margrethen transit bezw. Romanshorn transit und Singen transit anderseits.

9. Nachtrag IV zum Heft l der Tarife für den direkten Güterverkehr der Stationen der Schweiz. Centralbabn mit den Stationen der übrigen schweizerischen Eisenbahnen (Verkehr mit der Schweiz. Nordostbahn, den Vereinigten Schweizerbahnen [einschließlich der Toggenburgerbahn und der Wald-Rüti-Bahn] und der Rorschach-Heiden-Bergbahn), enthaltend Distanzen nnd Taxen für die Station Mett-Bözingen der S C B.

2. Sonstige Mitteilungen.

1. Der schweizerische Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 12. Dezember 1896 rücksichtlich eines von der Präsidialverwaltung des Schweiz. EisenbahnVerbandes vorgelegten Entwurfes zu einem Nachtrag III zum Transportreglement der schweizerischen Eisenbahn- und Dampfsdiiffunternehmungen, sowie verschiedener Begehren um Abänderung einzelner Bestimmungen des Transportreglementes folgenden Beschluß gefaßt: 1. Dem von der Präsidial Verwaltung des Schweiz. Eisenbahnverbandes vorgeschlagenen Zusatz zu Absatz 5 des 4 59 des Transportreglements, enthaltend Normen für die Qualität des su Frachtbriefen verwendeten Papiercs wird die Genehmigung unter den Vorbehalten erteilt, daß: 386

a. nach der Gewichtsbedingung eingeschaltet werde: ,,Widerstand: ziemlich groß"; b. die Vorschrift betreffend die Verwendung abgestempelter Frachtbriete dahin abgeändert werde; daß Frachtbriefe, welche den Kontrollstempel der Bahn Verwaltungen tragen oder von ihnen selbst ausgegeben wurden, ohne zeitliche Begrenzung verwendet werden können, auch wenn sie den neuen Normen nicht entsprechen; c. vom 1. Januar 1898 ab nicht nur die von Privaten zur Abstempelung vorgelegten, sondern auch die von den Verwaltungen selbst neu gedruckten Frachtbriefe den aufgestellten neuen Normen vollständig zu entsprechen haben; d. die Bestimmung, daß diese Normen auch für den internationalen Verkehr zu dienen haben, im Nachtragsentwurf gestrichen werde, weil nicht in denselben gehörig. Dabei hat es aber die Meinung, daß die Anwendung dieser Normen für die internationalen Frachtbriefe unter denselben Bedingungen ebenfalls verbindlich sein soll und die Verwaltungen eine entsprechende Bekanntmachung zu erlassen haben, unter leichzeitiger Avisierung der in ihrem Verkehrsgebiete gelegenen uchdruckereien und Papierfabriken.

2. Die Verwaltungen werden eingeladen, den Absatz 3 des § 33 des Transportreglementes in dem Sinne abzuändern, daß ans demselben klar hervorgeht, daß für die Bestimmung der Lieferzeit für als Gepäck aufgegebene Musterkoffdr die Vorschriften für Reisegepäck, für Bemessung der Entschädigung für Verspätung, Beschädigung oder Verlust dagegen diejenigen für Frachtgüter maßgebend sind.

3. Die Vorschriften über die Begleitung von Zuchtstieren während des Transportes werden in nachstehender Weise abgeändert: a. Der erste Satz des Alineas 13 des § 48 des Transportreglementes erhält folgende Fassung: ,,Die Begleitung von Hengsten und bösartigen Tieren, insbesondere von bösen Zuchtstieren, ist obligatorisch."

6. Sollte der Aufenthalt für Begleiter in Transportwagen, in welchen Hengste und bösartige Tiere, insbesondere böse Zuchtstiere, befördert werden, wegen Platzmangel oder wegen Gefahren für die persönliche Sicherheit unmöglich sein, so genießen dieselben die für diesen Fall in Alinea 11 des § 48 des Transportreglementes vorgesehenen Begünstigungen.

c. Die Vorschriften des Réglementes und Tarifes für den Transport von lebenden Tieren vom 1. April 1890 und der zugehörigen Instruktion vom gleichen Datum (Abschnitt
XI) sind mit den litt, a und 6 hiervor in Übereinstimmung zu bringen.

4. Der Im Entwurf zu einem Nachtrag III zum Transportreglement enthaltenen Ziffer 4 zn Position XXX Va der Anlage V des Transportreglementes, enthaltend die besonderu Bestimmungen für den Transport von Lithotrit wird die Genehmigung erteilt 5. Von der, entsprechend dem Wünschender Regierung des Kantons Uri, durch den Nachtragsentwarf durchgeführten Änderung der kantonalen Feiertage, welche gemäß §§ 55 und 74 des Transportreglementes rücksichtlich der Annahme und Abgabe der Güter und der Besorgung des Güterdienstes auf den Stationen wie Sonntage behandelt werden sollen (Anlage XI zum Transportreglement, Nachtrag I) wird Vonnerk genommen.

g

387

6. Der 3. Absatz der Anmerkung zu Ziffer l des § 57 im Nachtrag I zum Transportreglement, enthaltend die Vorschriften üher postzwangspflichtige Güter wird gestrichen und davon im Nachtrag III zum Transportreglement Vormerkung genommen.

7. Absatz l des § 55 des Transportreglementes betreffend die Zeit der Annahme der Güter erhält folgenden Wortlaut: ,,Die Aufgabe der Güter soll mindestens zu folgenden Stunden geschehen können : vom 1. April bis 31. Oktober von morgens 7 Uhr bis abends 6 Uhr für Frachtgut, bis 7 Uhr für Eilgut, vom 1. November bis 31. März von morgens 8 Uhr bis abends 5 Uhr für Prachtgut, bis 6 Uhr für Eilgut, jeweilen mit Ausschluß einer anderthalbstündigen Mittagspause."

Hiervon ist im Nachtrag III znm Transportreglement Vormerkung zu nehmen.

8. Der im Entwurf zu einem Nachtrag III zum Transportreglement enthaltenen Ziffer 4 zu Position XV der Anlage V zum Transportreglement, sowie die Einschaltung des Artikels Abfallschwefelsäure aus Nitroglycerinfabriken in die Nomenklatur der Position XV wird die Genehmigung erteilt.

9. Der Aufnahme der am 4. Mai 1896 genehmigten neuen Position XLIXa der Anlage V zum Transportreglement, enthaltend die bespndern Transportbestimmungen für Calcium-Caroid in den Nachtrag III wird zugestimmt.

Die Inkraftsetzung des Nachtrages III wird auf 1. Februar 1897 festgesetzt, in der Meinung, daß die unter Ziffern 4 und 8 enthaltenen Vorschriften sofort zur Anwendung gelangen.

2. Da auch seitens der Niederlande und Österreich-Ungarns die Ratifikation der Zusatzvereinbarung vom 16. Juli 1895 zum internationalen Übereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr erfolgt ist, so ist dieselbe nunmehr für das ganze Geltungsgebiet des internationalen Übereinkommens anwendbar. Damit tritt die Anlage l zum internationalen Übereinkommen definitiv außer Kraft.

388

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1

Zusammenstellung der im Monat Oktober 1896 auf den schweizerischen Eisenbahnen beförderten Züge und deren Verspätungen.

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2

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Total der beförderten Durchschnittliche Länge der im Betrieb befindlichen Linien

Bezeichnung der Eisenbahnen

i

Davon doppelspnrig

Kilometer

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Total der zurückgelegten

fi

Im Fahrplan vorgesehenen regelmäßigen

Fakultativ- und Extra-

Guterzüge Güterzüge mit mit reinen PersonenFersonenreinen PersonenPersonenGüterzfige züge züge Güterzüge befördebeförderung rung 1

Zugs-

Achs-

Kilometer

2

16

13

17

l9

18

24

22

An den Endpunkten der Fahrt trafen eiu: Ursache der Verspätungen Anf die !

regelmäßigen Personenzilge GUterzlige mit PersonenVon den Personenzüge mit 10 und mehr Minuten beförderung mit 15 und Auf der eigenen Linie AchsVerspätung mehr Minuten Verspätung Durch und kilometern Güterzüge Verkommen DurchDurchluit durch infolge spätung auf 1 Kiloinfolge schnittGrößte schnittGrößte Personenden von der liche liche VerVermeter von beförderung StationsVer- spätung Anschluß- Unfällen Bahnlänge Anzahl Ver- spätung Anzahl spätung RollTotal entfallen: spätung and anstalten nnd atmos- materialphärischen FahrEinflüssen defekten dienst Minuten Zugskilometer Minuten

25

«JïUirg." lOÏJO."

27

26

28

Prozente der gemäß Kolonnen Anzahl 22 und 23 im der Total verspäteten gleichen versäumten Züge im Monat Anschlüsse im gleichen Verhältnis des Monat zur Vorjahres des Vor- Gesamtzahl jahres der Züge

1 i

1. Normalspurbahnen.

Jura-Simplou-Bahn '} Nordostbahn 2) Ceutralbahn 8) Vereinigte Schweizerbahnen *) Gotthardbahn Südostbahn Seethalbahn . . . .

. .

Emmenthalbahn Neuenburger Jurabahn Tößthalbahn Langenthal-Huttwü- Wolliusen .

Sihlthalbahn Orl>e-Chavornay . .

. .

.

. . .

981 766 394 310 267 50 50 43 40 40 40 15 4

105 118 129 9 113

6795

8019 4251 238U

1302 1012 527 496 589 411 372 384 682

1 321 1616 937 779 263

69 30 15 16 8 13 6

2376 2857

1909 386 1003 110 162 135 108 108

62 124 124 54 248

27

15 3

108 54

i

926 1509 788 377 769 132 36 75 65 51 15 56 2

2

622 067 550 920 293 090

13442955

175775

14 743 822 9441 827 4 748 851

263 507

8513572

20899 20963 16482 23919 16606

232 004

12 883

175224

6264 2887

64480 5774

213372

229 554 270115

183 934

454 822 394 275 195 375 143319 138942 15360 17577 13330 19654

13704 19248

23 965 15319 31887 4640 4260 5339 6753

14105 12710 5 320

4299

2660

1444

4 599 4381

452 191 215 107 53 60 14 28 16 14 3

19 15 15 15 19 15 15 17 16 16 55

192 89 49 :iO 106 102 23 29 '. 32 30 76 j

26

16

32

22 19 22 23 32

2l 15

4 1

54 2l 40 55 33

30 15

151 137 129 47 29 57 12 28 11 11 2

27 13 14 1 12 1 1

23 1 2 3 2

1

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271 42 8ü 75 12 2 1

321 56 102 79 26

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269 119 66 66 5 12 21 1 16

0,45

3,00 1,8*

1,70

1,36

3,62

2,4,

2,18

0,89

0.33

0.19

1,05

8 3

0,1,

4,52

·2

0,16

5

5

b

7 2

0,82

3

6

0:90

1 4 4 3

5 6 5 3

0,81

1 :

2

2

69 21 31 i 23

2,82

0,70

1 1

1,29

26 i 1

2. Schmalspurbahnen.

Rhätische Bahn Brünigbahn CJ--S.)

Viège-Zermatt (J.-S.) . . .

Biere-Apples-Morges und Apples-L'Isle (J.-S.) .

Saignele<*ier-Chaux-de-Fouds . . . .

Appenzellerbahn (Winkeln-Appenzell) Yverdou-Ste. Croix (J.-S.)

Berner Überlandbahnen . . . .

Lausanne-Echallens-Bcrcher Frauenfeld-Wjl Ponts-Sagne-Chaux-de-Fonds (J.-N.)

Waldenburgerbahn

20 2 16 19 2

. . . .

Appenzeller Straßenbahn (St. Gallen-Gais) . .

Birsigthalbahn . . .

. .

Neuchâtel-Cortaillod-Boudry (J.-N.)

. . . .

Tramelan-Tavanncs i Brenetä-Locle . . . .

Totale und Durchsciinittszalilen Im Monal Oktober ÌS95

92 58 36 30 27 26 25 24 24 18 17 14 14 13 11 9 5 -

· \-

3443

3418

434 341 124 372 132 690 108 372 258 310 310 248 328 821 1 480 310 512 474

»

410

34370

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10 12 30

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15688 5028 5848 5290 9859

137402

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30 982

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49962 66786 46876

5769 5376 5270 4340 4695

26 540 38 152 58098

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27

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5238 9828 4050 4650 5706 5363 5270 4340 4592 8985 9780 2790 2560

25

3709 3864

4

1572 1 338 2190

5 6 4 49

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') Inkl. Bolle-Romont, Régional Val-de-Travers, Thn[ erseebahn, Bödelibahn and exkl. 3rünigbahu, Visp-Zermatt, Yverdon-Ste. Croix, Bière-App es-Morges und Apples-L'Jsle.

') ,, Bötzbergbahn mit Koblenz-Stein.

') ,, Äarg. Südbahn, Wohlen-Bremgarten und Bas er Verbindungsbahn.

') ,, Wald-Eüti und Toggen burgerbahn.

2

1,03

4

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1 240 2082 2783 2605

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1896

Année Anno Band

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Volume Volume Heft

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

16.12.1896

Date Data Seite

1167-1172

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