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Konkurrenz- und Stellen-Ausschreibungen, sowie

Inserate und litterarische Anzeigen.

Ausschreibung von Bauarbeiten.

Die Erd-, Maurer- und Steinhauerarbeiten für das neue Postgebäude in Lausanne werden hiermit zur Konkurrenz ausgeschrieben. Pläne, Bedingungen und Angebotformulare sind im Bureau der Herren Jost, Bezencenet & Girardet, Architekten in Lausanne, zur Einsicht aufgelegt.

Übernahmsofferten sind der unterzeichneten Verwaltung verschlossen unter der Aufschrift ,,Angebot für Postgebäude Lausanne" bis und mit dem 15. Juli nächsthin franko einzusenden.

B e r n , den 20. Juni 1896.

Die Direktion der ei dg. Bauten.

Ausschreibung.

Für die Militärschulen und -kurse auf dem Waffenplatz Zofingen werden für das Jahr 1896 die Lieferungen von Brot und Fleisch und für den Waffenplatz Zug die Lieferungen von Brot, Fleisch, Hafer, Heu und Stroh zur Konkurrenz ausgeschrieben.

Die bezüglichen Vertragsbestimmungen sind auf den Bureaux der resp.

Kantonskriegskommissariate, sowie bei unterzeichneter Amtsstelle zur Einsichtnahme aufgelegt. Vereinigungen von mehr als zwei Bewerbern zur Eingabe für eine Lieferung sind unzulässig. Jeder Konkurrent hat zwei Bürgen zu bezeichnen und für sich und diese letzteren gemeinderätliche Habhaftigkeitsbescheinigungen dem Angebote beizulegen.

Die Offerten (für Brot und Fleisch per Portion, für Hafer, Heu und Stroh per 100 kg. berechnet) sind versiegelt und mit der Aufschrift ,,Angebot für ,,Brot", ,,Fleisch" oder ,,Fourage" versehen bis zum 26. Juni a. c. der unterzeichneten Amtsstelle einzusenden.

B e r n , den 4. Juni 1896.

Das eidg. Oberkriegskommissariat.

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Lieferungs-Ausschreibung.

Die Zollverwaltung eröffnet die Konkurrenz über die Lieferung von 250 kg. Plombierschnllren aus Hanf, mit rotem Eintrag.

Muster können bei der unterzeichneten Stelle bezogen werden.

Schriftliche Offerten sind bis zum 4. Juli nächstbin ebendaselbst einzureichen.

B e r n , den 16. Juni 1896.

Schweiz. Oberzolldirektioii.

Stelle-Ausschreibung.

Die Stelle eines Instruktors II. Klasse der Kavallerie wird aurait zur Besetzung ausgeschrieben. Besoldung nach Gesetz.

Offiziere, welche sich um diese Stelle bewerben wollen, sind eingeladen, ihre Anmeldung dem unterzeichneten Departement bis zum 10. Juli nächsthin schriftlieh einzureichen.

B e r n , den 20. Juni 1896.

Schweiz. Militärdeparteinent.

Stelle-Ausschreibung.

Die Stelle eines Contrôleurs beim Hauptzollamt in Lisbücbel bei Basel wird hiermit zur Besetzung ausgeschrieben. Anmeldungen sind bis und mit dem 27. dies an die Zolldirektion in Basel zu richten.

B e r n , den 13. Juni 1896.

Schweiz Oberzolldirektioii.

Ausschreibung von Postlehrlingsstellen.

Die schweizerische Postverwaltung bedarf einer Anzahl neuer Postlehrlinge.

Schweizerbürger können ihre Anmeldung bis spätestens den 15. Juli 1896 einer der Kreispostdirektionen in Genf, Lausanne, Bern, Neuenburg, Basel, Aaran, Luzern, Zürich, St. Gallen, Chur oder Bellinzona einreichen.

627 t)ie Bewerbet müssen wenigstens 16 una dürfen höchstens 25 Jahre alt sein. Sie haben ihre Anmeldung schriftlich einer der obgenannten Kreispostdirektionen einzureichen und darin ihr Geburtsdatum, ihren Hei mats- und Wohnort, sowie ihren bisherigen Bildungsgang näher zu bezeichnen, unter Beifügung allfälliger Zeugnisse.

Ferner haben sich die Bewerber bei einer Amtsstelle, welche ihnen von der Kreispostdirektion bezeichnet wird, persönlich vorzustellen.

Verlangt wird unter anderem die Kenntnis wenigstens zweier Nationalsprachen.

Mit Bücksicht auf die bestehenden dienstlichen Verhältnisse können weibliche Bewerber diesmal nicht berücksichtigt werden.

Betreffend den Ort der Verwendung, sowie den Zeitpunkt des Dienstantrittes der neuen Lehrlinge behält sich die Postverwaltung vollkommen freie Hand vor.

Weitere Auskunft erteilen sämtliche Kreispostdirektionen.

B e r n , den 19. Juni 1896.

Die Oberpostdirektion.

Ausschreibung von erledigten Stellen.

Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche s c h r i f t l i c h und p o r t o frei zu geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein; ferner wird von ihnen gefordert, daß sie ihren N a m e n , und außer dem Wohnorte auch den H e i m a t o r t , sowie das G e h u r t s j a h r deutlich angehen.

Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe bei der Ernennung festgesetzt. Nähere Auskunft erteilt die für die Empfangnahme der Anmeldungen bezeichnete Amtsstelle.

1) Postcommis in Freiburg.

Anmeldung bis zum 7. Juli 2) Postbote in Bonrg-St-Pierre (Wallis). 1896 bei der Kreißpostdirektion in Lausanne.

3) Postablagehalter, Briefträger und Bote in Xavey-village (Waadt).

4) Packer beim Hanptpostbnreau Bern. Anmeldung bis zum 7. Juli 1896 bei der Kreispostdirektion in Bern.

5) Postcommis in Basel. Anmeldung bis zum 7. Juli 1896 bei der Kreispostdirektion in Basel.

6) Postcommis in Zürich. Anmeldung bis zum 7. Juli 1896 bei der Kreispostdirektion in Zürich.

7) Briefträger in Davos-Platz. Anmeldung bis zum 7. Juli 1896 bei der Kreispostdirektion in Chur.

628 1) Postablagehalter und Briefträger in Neyruz (Waadt). Anmeldung bis znm 30. Juni 1896 bei der Kreispostdirektion iu Lausanne.

2) Postpacker >stpa in Bern. Anmeldung bis zum 30. Jnni 1896 bei der Kreisstdii postdirektion in Bern.

3) Bote in Seiente (Bern). Anmeldung bis znm 30. Jnni 1896 bei der Kreispostdirektion in Neuenburg.

4) Postablagehalter, Briefträger und Anmeldung bis zum 30. Jnni Bote in Arni-Islisberg (Aargau).

1896 bei der Kreispostdirektion in 5) Postablagehalter, Briefträger und Aarau.

Bote in Scherz (Aargau).

6) Zwei Paketträger in Zürich 6 (Außersihl).

7) Vier Briefträger in Zürich 6 (Außersihl).

8) Zwei Bureaudiener, Packer und Anmeldung bis zum 30. J«ni Briefkastenleerer in Zürich 6 1896 bei der Kreispostdirektion in (Außersihl).

Zürich.

9) Briefträger in Bauma.

10) Briefträger in Kradolf.

11) Posthalter und Briefträger in Thalheim a. d. Thur.

12) Postbureaudiener in St. Gallen. Anmeldung bis zum 30. Juni 1896 bei der Kreispostdirektion in St. Gallen.

13) Telephongehülfe in Neuenburg. Der Gehalt wird bei der Wahl festgesetzt. Anmeldung bis zum 27. Juni 1896 bei dem Chef des Telephonnetzes Neuenburg.

Publikationsorgan für das

Transport- und Tarifwesen der

Eisenbahnen und Dampfschiff-Unternehmungen auf dem

Gebiete der Schweiz, Eidgenossenschaft, Herausgegeben vom Schweiz. Eisenbahndepartement.

Beilage zum Schweiz. Bundesblatt. -- Preis bei Separatabonnement Fr. 1.

As 26.

Bern, den 24. Juni 1896.

II. Reglemente und Tarifvorschriften,

26A/96

463. (

C. Transitverkehr.

Teil I, Abteilung A, der deutsch-italienischen Gütertarife, vom i. Januar 1893. Aenderung.

Mit Gültigkeit vom 1. Juli 1896 an wird die Zusatzbestimmung 5 zu Art. 5 der reglementarischen Bestimmungen, wonach die dem leichten Verderben unterworfenen Güter, wie frisches Fleisch, frische Fische, Seetiere, Geflügel, frische Milch etc., von der Beförderung als Frachtgut ausgeschlossen sind, aufgehoben.

Luzern, den 22. Juni 1896.

Direktion der Gotthardbahn.

eoe. (26/96) Teil J, Abteilung B, der deutsch-italienischen Gütertarife, vom Ì. August 1888. Nachtrag X.

Am 1. Juli 1896 tritt der Nachtrag X in Kraft, enthaltend eine Anzahl Änderungen und Ergänzungen der Tarifvorschriften und der Warenklassifikation, unter anderem die Zulassung gewisser leicht verderblicher Artikel zur direkten Tarifierung als Frachtgut in Wagenladungen.

Exemplare des Nachtrages können bei der Drucksachenkontrolle der Elsaß-lothringischen Bahnen in Straßbnrg, sowie bei der Güterexpedition dieser Verwaltung in Basel bezogen werden.

Luzern, den 22. Juni 1896.

Direktion der Gotthardbahn.

205

III, Personen- und Gepâokverkehr.

A. Schweizerischer Verkehr.



465. ( /96) Personen- und Gepäcktarif Rhätische Bahn -- V S B, vom Ì5. August 1890. Nachtrag IV.

Mit dem 1. Juli 1896 tritt ein Nachtrag IV zum vorgenannten Tarif in Kraft, welcher hauptsächlich Taxen für die neue Linie Landquart-Chur-Thusis enthält.

St. Gallen, den 22. Juni 1896.

Direktion der Vereinigten Schweizerbahnen.

466. C 26 /96) Personen- und Gepäcktarif Rhätische Baiin -- N 0 B, Bötzbergbahn, S C B, J S, J N und G B, vom i. August '189%.

Provisorischer Nachtrag II.

Auf den Tag der Betriebseröffuung der Strecke Landquart bezw. ChurThusis tritt zum obigen Tarif ein provisorischer Nachtrag II in Kraft.

Zürich, den 22. Juni 1896.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

467. ( 26 /9e) Tarif für die Beförderung von Personen im Abonnement, im internen Verkehr der T T B, vom i. Mai '1892.

Nachtrag I.

Am 1. Oktober 1896 tritt unter Aufhebung des zweiten Absatzes von Zifl'er 3 der Transportbestimmungen ein Nachtrag I in Kraft, enthaltend Transportbestimmungen und Tarif für Arbeiterabonnements III. Wagenklasse.

Wintertliur, den 23. Juni 1896.

Direktion der Tossthalbahn.

(26/96) Verzeichnis der kombinierbaren Rundreisebittete für Strecken der schweizerischen Transportanstalten, vom i. Mai Ì896. Nachtrag I.

Mit 1. Juli 1896 tritt zum obigen Verzeichnis ein Nachtrag I in Kraft.

Die in demselben enthaltenen Couponserien der Rhätiscben Bahn sind erst vom Tage der Betriebseröflnnng der Linie Landquart-Chur-Thnsis an gültig.

Zürich, den 22. Juni 1896.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

468.

206

B. Verkehr mit dem Auslande.

26/96)

169. ( Internationaler Rundreisetarif Italien -- Deutschland, Oesterreich-Ungarn, Frankreich, Belgien,Niederlande, Schweiz, vom 4. April 4891. Nachtrag III.

Mit 1. Augast 1896 gelangt, zu dein vorgenannten Tarif ein Nachtrag III zur Einführung, enthaltend Änderungen und Ergänzungen des Haupttarifs und der Nachträge I und II, sowie neue um den Betrag von 5 Cts. (italienische Stempelgehühr) erhöhte Fahrpreise der Teilbillete für Touren in Italien.

Luzern, den 22. Juni 1896.

Direktion der Gotthardbahn.

470. (26/96) Rheinisch-schweizerischer Personen- und Gepäcktarif, vom 4. Juni 1894. Aufhebung von Taxen.

Die im obgenannten Tarif enthaltenen Personen- und Gepäcktaxen Hannover -- Bellinzona, Göschenen nnd Locamo, sowie diejenigen in umgekehrter Richtung, werden auf 1. Oktober 1896 aufgehoben und nicht wieder ersetzt.

Basel, den 22. Juni 1896.

Direktorium der Schweiz. Centralbahn.

IV. Güterverkehr, B. Verkehr mit dem Austande.

26/96)

471. (

Sächsisch-schweizerischer Gütertarif für den Verkehr mit Basel und Schaffhausen.

Nachtrag V.

Auf 10. Juli 1896 tritt zum Tarif für den Güterverkehr zwischen sächsischen Stationen einerseits und Basel (Bötzbergbahn) und Schaffhausen (N 0 B) anderseits ein Nachtrag V in Kraft, enthaltend verschiedene Änderungen und Ergänzungen, sowie eine Bestimmung, wonach die bisherige Station Gera (Eeuß), sächsische Staatshahn, mit Ablauf des 30. Juni 1896 für den Güterverkehr geschlossen wird.

Zürich, den 23. Juni 1896.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

207

Ausnahmetaxen.

>^,

26

é72. ( /9e) Ausnahmetaxen für Transporte von Zink ofr^Ge»/' transit nach Basel S C B.

Für den Transport von ,,Zink in Platten oder Blöcken (Rohzink), Zinkblech" in Ladungen von 5000 und 10000 kg. pro "Wagen mit Herkunft von St. Penehot (Orléans) und Bestimmung Base], gelangen mit sofortiger Gültigkeit folgende ermäßigte Prachtsätze auf dem Kartierungswege zar Einführung: von Genf transit nach Basel S G B für Ladungen von 5 000 kg. per 1000 kg. Fr. 10. 25.

,, 10000 ,, ,, ,, ,, ,, 9. 75.

Basel, den 23. Juni 1896.

Direktorium der Schweiz. Centralbahn.

Rückvergütungen.

473. ( 26 /9e) Maschinentransporte Immendingen-Zürich-Rheinfelden badische Bahn.

Für eine Partie Maschinenteile, welche ab Immendingen zunächst nach Zürich bezogen und dann nach Kontrollierung und Adjustierung in Hier nach Eheinfelden badische Bahn weiter verfrachtet wird, wird eine Frachtermäßigung im Betrage eines Dritteiis der auf den schweizerischen Durchlauf entfallenden Fracht im Rückvergütungswege gewährt.

Zürich, den 19. Juni 1896.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

C. Transitverkehr.

e74. (26/96-) feii jj far deutsch - italienischen Gütertarife, vom Ì. August 1888.

Nachtrag XII.

Am 1. Juli 1896 tritt der Nachtrag XII in Kraft, enthaltend eine größere Anzahl von Änderungen und Ergänzungen des Haupttarifes ; unter anderem ist darin ein Speeialtarif Nr. 55 für die beschleunigte Beförderung von Lebensrnitteln in Wagenladungen aus Italien auf den italienischen Strecken enthalten, dessen Taxen je nach der Auflieferung der Sendungen mit Eilgutoder Frachtgut-Frachtbriefen unter bestimmten Bedingungen in Verbindung mit den außeritalienischen Schnittsätzen für Eilgut oder Frachtgut angewendet ·werden.

Exemplare des Nachtrages können bei der Drucksachenkontrolle, der Eisenbahnen in Elsaß-Lothringen in Straßburg und bei der Güterexpedition dieser Verwaltung in Basel bezogen werden.

Isuzern, den 22. Juni 1896.

Direktion der Gotthardbahn.

208

0. Verkehr ausländischer Bahnen auf Schweizergebiet.

2B

e75. ( /96) Hefte Nr. 4 und IV gum Tarif für die Beförderung von Leichen, lebenden Tieren und Fahrzeugen im sächsischsüdwestdeutschen Verband. Nachträge.

Am 1. Juli 1896 kommen im sächsisch-südwestdeutschen Verbände die Nachträge VIII zum Gütertarifheft Nr. 4 und IV zum Tarife für die Beförderung von Leichen, lebenden Tieren und Fahrzeugen zur Einführung.

Sie enthalten im wesentlichen Bestimmungen über die Schließung der bisherigen Station ,,Géra (Reuß), sächsische Staatsbahn", und Änderung der Stationsbezeichnnng ,,Gera-Pforten" in ,,Géra (Reuß), sächsische Staatsbahn".

Weitere Auskunft erteilen die beteiligten Abfertigungsstellen und unser Tarif'bureau.

Abgabe der Nachträge kostenfrei.

Straßburg, den 17. Juni 1896.

Oeueraldirektion der Eisenbahnen in Elsnss-Lothriuf?eu.

Mitteilungen des Eisenbahndepartements.

1. Genehmigung von Tarifen und Transportbedingungen.

Genehmigt am 19. Juni 1896: 1. Nachtrag l zum Verzeichnis der kombinierbaren Rundreisebillete der schweizerischen Transportanstalten, enthaltend Taxen für die neuen Couponstrecken der rhätischen Bahn, sowie des Genfersees.

2. Nachtrag III zum Tarif für den internationalen Kundreiseverkehr zwischen Italien einerseits und Deutschland, Österreich-Ungarn, Frankreich, Belgien, den Niederlanden und der Schweiz anderseits, enthaltend Änderungen der Preise für Touren südlich der Alpen, sowie neue Rundreisen südlich der Alpen nebst einigen Berichtigungen des Haupttarifes.

Genehmigt am 23. Juni 1896: 1. Nachtrag l zum Tarif für die Beförderung von Personen im Abonnement im internen Verkehr der Tößthalbahn, enthaltend einen neuen Tarif nebst Transportbeatimmungen für Arbeiterabonnements.

2. Provisorischer Nachtrag II zum Tarif für die direkte Beförderung von Personen und Reisegepäck im Verkehr zwischen Stationen der rhätischen Bahn einerseits und solchen der Schweiz. Nordostbahn, Bötzbergbahn, Schweiz.

Centralbahn, Jura-Simplon-Bahn, Neuenbnrger Jurabahn una Gotthardbahn anderseits, enthaltend Taxen für Stationen der Linie Chur-Thusis.

3. Tarif für den Transport von Reisenden, Gepäck und Hunden der Lansanner Tramways.

4. Tarif für die Beförderung von Reisenden und Gepäck im internen Verkehr der Eisenbahn Apples-l'lsle.

209

5. Tarif für die Beförderung von Gesellschaften und Schulen im internen Verkehr der Eisenbahn Apples-l'Isle.

6. Tarif für den Transport von Gütern im internen Verkehr der Eisenbahn Apples-l'Isle.

7. Tarif für den Transport von lebenden Tieren im internen Verkehr der Eisenbahn Apples-l'Isle.

8. Ausnahmetarif für den Transport von Salz des Kantons Waadt ab Morges nach Stationen der Eisenbahn Apples-l'Isle.

9. Nachtrag 4 zum Tarif für die direkte Beförderung von Personen und Gepäck im Verkehr zwischen der Rhätischen Bahn einerseits und den Vereinigten Schweizerbahnen, der Korschach-Heiden-Bergbahn und der Appenzellerbahn anderseits, enthaltend Taxen für die Stationen der Linie LandqnartChur-Thusis der rhätischen Bahn.

10. Ausnahmetaxen für den Transport von ,,Zink in Platten oder Blöcken (Kohzink), Zinkblech" in Ladungen von 5000 nnd 10000kg. per Wagen ab Genf transit mit Herkunft von St. Penchot nach Basel S C B.

11. Nachtrag V zum Tarif für den Güterverkehr zwischen Stationen der königl. sächsischen Staatshahnen, sowie der in Verbindung mit denselben verwalteten sonstigen Eisenbahnen einerseits und den Stationen Basel (Bötzbergbahn) und Schaff hausen (N 0 B) anderseits, enthaltend verschiedene Änderungen und Ergänzungen.

2. Sonstige Mitteilungen.

1. Gemäß Beschluß des Regiernngsrates des Kantons Uri sollen im Kanton Uri in Zukunft nachstehende Tage als kantonale Feiertage im Sinne des § 55 des schweizerischen Transportreglements betrachtet werden: St. Joseftag (19. März), Fronleichnam, Maria Himmelfahrt (15. August) und Allerheiligen (1. November).

Die bezügliche Bestimmnng in der Anlage XI des Nachtrages I zum schweizerischen Transportreglement wird hierdurch entsprechend abgeändert.

2. Mit Zustimmung des schweizerischen Eisenbahndepartements haben folgende Änderungen von Stationsnamen auf der Khätischen Bahn stattgefunden: ,,Felsenbach-Valzeina" wird abgeändert in: ,,Valzeina", ,,SerneusMezzaselva" wird abgeändert in: ,,Serneus".

210

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Konkurrenz- und Stellen-Ausschreibungen, sowie Inserate und litterarische Anzeigen.

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1896

Année Anno Band

3

Volume Volume Heft

26

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

24.06.1896

Date Data Seite

625-628

Page Pagina Ref. No

10 017 490

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