373

# S T #

Konkurrenz- und Stellen -Ausschreibungen, sowie

Inserate und litterarische Anzeigen.

Stelle-Ausschreibung.

Die Stelle eines Kreisinstruktors der Infanterie wird anmit zur "Wiederbesetzung ausgeschrieben. Besoldung nach Gesetz.

Offiziere, welche sich um diese Stelle zu bewerben gedenken, sind eingeladen, ihre Anmeldungen dem unterzeichneten Departement bis 10. April nächsthin schriftlich einzureichen.

B e r n , den 17. März 1896.

Schweiz. Militärdepartement.

Stelle-Ausschreibung.

Die Stelle eines Instruktors II. Klasse der Artillerie wird hiermit zur Wiederbesetzung ausgeschrieben.

Besoldung nach Gesetz.

Bewerber um diese Stelle haben ihre Anmeldungen dem unterzeichneten Departement bis zum 31. dieses Monats schriftlich einzureichen.

B e r n , den 7. März 1896.

Schweiz. Militärdepartement.

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Stelle-Ausschreibung.

Die Stelle eines Contrôleurs beim Hauptzollamt im Bahnhof Vallorbes wird hiermit zur Wiederbesetzung ausgeschrieben. Anmeldungen sind bis zum 31. März 1896 an die Zolldirektion in Lausanne za richten.

Bern, den 16. März 1896.

Schweiz. Oberzolldirektion.

Ausschreibung von erledigten Stellen.

Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche s c h r i f t l i c h und portof r e i zu geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein; ferner wird von ihnen gefordert, daß sie ihren N a m e n , und außer dem Wohnorte auch den H e i m a t o r t , sowie das G e b u r t s j a h r deutlich angeben.

Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe bei der Ernennung festgesetzt. Nähere Auskunft erteilt die für die Empfangnahme der Anmeldungen bezeichnete Amtsstelle.

1) Briefträger in Verspix (Genf). Anmeldung bis zum 31. März 1896 bei der Kreispostdirektion in Genf.

2) Briefträger in Biel. Anmeldung bis zum 31. März 1896 bei der Kreispostdirektion in Neuen bürg.

3) Briefträger in Asch (Baselland).

j Anmeldung bis zum 31. März 4) Bureaudiener beim Hauptpostbureau } 1896 bei der Kreispostdirektion in Basel Basel.

j 5) Briefträger in Beinwil (Kulm, Aargau). Anmeldung bis zum 31. März 1896 bei der Kreispostdirektion in Aarau.

6) Mandatträger in Zürich. Anmeldung bis zum 31. März 1896 bei der Kreispostdirektion in Zürich.

7) Packer, Bureandiener und Postwagenmeister in Samaden. Anmeldung bis zum 3l. März 1896 bei der Kreispostdirektion in Chur.

8) Telegraphist in Bern. Jahresgehalt gemäß Bundesgesetz vom 2. August 1873. Anmeldung bis zum 28. März 1896 bei der Telegrapheninspektion in Bern.

9) Telegraphist in Zürich III c (Außersihl Industrie). Jahresgehalt Fr. 400, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 28. März 1896 bei der Telegrapheninspektion in Zürich.

375 1) Briefträger in Oey (Bern).

2) Bureanchef beim Hanptpostbureau Anmeldung bis zum 24. März Bern.

1896 bei der Ereispostdirektion in 3) Briefträger in Bern.

Bern.

4) Packer beim Hanptpostbnreau Bern.

5) Briefträger in Rizenbach (Bern).

6) Briefträger und Bote in Madretsch (Bern).

Anmeldung bis zum 24. März 1896 bei der Kreispostdirektion in 7) Postablagehalter, Briefträger nnd Neuenburg.

Bote in Seehof (Elay, Bern).

8) Briefträger in La Chaux-de-Fonds.

9) Zwei Postcommis in Basel. Anmeldung bis zum 24. März 1896 bei der Ereispostdirektion in Basel.

Anmeldung bis zum 24. März 10) Postcommis in Aarau.

1896 bei der Ereispostdirektion in 11) Briefträger in Safenwil (Aargau), Aarau.

12) Postcommis in Lnzern.

bis zum 24. März 13) Posthalter in Großwangen (Luzern). 1896Anmeldung bei der Ereispostdirektion in 14) Briefträger in Udligenschwil Lnzern.

(Luzern).

15) Fünf Postcommis in Zürich.

16) Postcommis in Winterthur.

Anmeldung bis zum 24. März 17) Paketträger beim Postbureau Wald 1896 bei der Kreispostdirektion in Zürich.

(Zürich).

18) Postcommis in Komanshorn.

19) Zwei Postcommis in St. Gallen.

20) Zwei Briefträger in Flawil.

Anmeldung bis zum 24. März 21) Postablagehalter nnd Briefträger 1896 bei der Ereispostdirektion in in Haag (St. Gallen).

St. Gallen.

22) Posthalter nnd Briefträger in Unteriberg (Schwyz).

23) Bureaudiener und Packer beim Postbnrean Chiasso. Anmeldung bis znm 24. März 1896 bei der Ereispostdirektion in Bellinzona.

24) Telegraphist in Biel. Jahrengehalt gemäß Bandesgesetz vom 2. August 1873. Anmeldung bis zum 21. März 1896 bei der Telegrapheninspektion in Bern.

25) Telegraphist und Telephonist in Muri (Aargau). Jahresgehalt Fr. 240, nebst Depeschenprovision für den Telegraphendienst und Fr. 160 für den Telephondienst. Anmeldung bis zum 21. März 1896 bei der Telegrapheninspektion in Ölten.

26) Telegraphist in iiroßwangen (Luzern). Jahresgehalt Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 21. März 1896 bei der Telegrapheninspektion in Ölten.

,}

376

27) Telegraphist und Telephonist in Brunnen (Schwyz). Jahresgehalt Fr. 300, nebst Depeschenprovision für den Telegraphendienst und Fr. 240 für den Telephondienst. Anmeldung bis zum 21. März 1896 bei der Telegrapheninspektion in Zürich.

28) Telegraphist in örlikon (Zürich). Jahresgehalt Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 21. März 1896 bei der Telegrapheninspektion in Zürich.

29) Zwei Telegraphisten in St. Gallen. Jahresgehalt gemäß Bundesgesetz vom 2. August 1873. Anmeldung bis zum 21. März 1896 bei der Telegrapheninspektion in St. Gallen.

Anzeige.

Bei der Unterzeichneten ist erschienen und kann gegen Nachnahme oder Frankoeinsendung des Betrages in d e u t s c h e r oder f r a n z ö s i s c h e r Ausgabe bezogen werden:

Handbuch für die schweizerischen Civilstandsbeamten.

Herausgegeben vom Schweiz. Departement des Innern.

Preis broschiert: Fr. 4. -- Solid gebunden: Fr. 6.

Dieses unter Mitwirkung von M i t g l i e d e r n des B u n d e s g e r i c h t s ausgearbeitete Werk, welches auf 385 Oktavseiten die auf das Civilstandswesen bezüglichen gesetzgeberischen Erlasse, die zur Verwendung kommen- den Formulare samt einer erschöpfenden Beispielsammlung, eine sorgfältige, die Gesetzgebung aller Kantone mitberücksichtigende Anleitung für die Führung der Civilstandsregister und endlich ein genaues alphabetisches Sachregister enthält, kommt einem längst gefühlten Bedürfnis entgegen und darf als vorzüglicher R a t g e b e r nicht nur den Civilstandsbeamten, sondern allen kantonalen Amtsstellen, den Advokatur- und Geschäfts-Bureaux aufs beste empfohen werden.

Buchdruckerei Stämpfli & Cie. in Bern.

Publikationsorgan für das

Transport- und Tarifwesen der

Eisenbahnen und Dampfschiff-Unternehmungen auf dem

Gebiete der Schweiz. Eidgenossenschaft, Herausgegeben vom Schweiz. Eisenbahndepartement.

Beilage zum Schweiz. Bundesblatt. -- Preis bei Separatabonnement Fr. 1.

No 12.

Bern, den 18. März 1896.

L Allgemeines.

12/94)

1S3. (

Umrechnung der österreichischen Gulden- in Frankenwährung.

Laut Mitteilung der Verwaltung der Vereinigten Schweizerbahnen ist das Wertverhältnis der österreichischen Guldenwährung zur Frankenwährung für die österreichisch-schweizerischen Grenzstationen vom 10. März 1896 an bis auf weiteres festgesetzt worden zu : l fl österr. W. = 2,0854 Franken.

II. Réglemente andTarifvorschriften..

B. Verkehr mit dem Auslande.

184. (12/96) Italienisch-schweizerische Gütertarife via Gotthard, vom 1. August 1888. Nachtrag XI zu Teil 7, Abteilung B.

Am 1. April 1896 tritt der Nachtrag XI in Kraft, enthaltend eine Anzahl von Änderungen und Ergänzungen der Tarifvorschriften und der "Warenklassifikation. Unter an der m wird durch diesen Nachtrag die Taxierung des gewisse Grenzen übersteigenden Eigengewichts der Specialwagen aufgehoben, sowie die Anwendung der Ausnahmetaxen (abgesehen von den italienischen Ausnahmetaxen für gewisse Hafenstationen) auf reexpedierte Sendungen, die bisher bezüglich der italienischen Strecken untersagt war, aïs zulässig erklärt.

85

Exemplare des Nachtrages können bei unserm kommerziellen Bureau, sowie bei unsern Stationen gratis bezogen werden.

Luzern, den 7. März 1896.

Direktion der Gotthardbahn.

III. Personen- und Gepäckverkehr.

A. Schweizerischer Verkehr.

185.

12/96)

( Tarif für den Personen- und Gepäckverkehr zwischen den Stationen der Dampfbootgesellschaft Wädensweil und Stationen der Schweiz. Südostbahn, Arth-Rigibahn und RigiScheideggbahn, vom i. Juni 1895.

Die in litt, ß, Ziffer 2, der Bestimmungen zu obgenanntem Tarif erwähnte Überfuhrgebühr von 50 Cts. pro 100 kg. wird mit Wirkung vom 1. Juni 1896 auf Fr. l erhöht. Die im Tarif, Seite 3, angegebenen Gepäcktaxen erhöhen sich daher durchwegs nm 50 Cts.

Wädensweil, den 14. März 1896.

Direktionskommission der Schweiz. Südostbahn.

(12/96) Personen- und Gepäcktarif zwischen Basel S C B und Ölten einerseits und der Arth-Rigibahn anderseits, vom i. Juni 1882.

Kündigung.

Der obgenannte Tarif wird auf 1. Juli 1896 gekündigt. Bezüglich des an seine Stelle tretenden neuen Tarifes erfolgt seiner Zeit besondere Publikation.

Basel, den 13. März 1896.

Direktorium der Schweiz. Centralbahn.

186.

B. Verkehr mit dem Auslande.

12/96)

187. ( Verzeichnis der Fahrscheine für zusammenstellbare Fahrscheinhefte des Vereins deutscher Eisenbahnverwaltungen.

Der Fahrschein 1734, Langnau-Luzern, wird auf den 15. Juni 1896 aufgehoben und durch zwei neue Fahrscheine, Langnau-Wolhusen und WolhusenLuzern, ersetzt. Die Taxen der letztern werden in dem auf den 15. Juni 1896 erscheinenden Nachtrag I zum Fahrscheinverzeichnis, vom 1. Mai 1896, Aufnahme finden.

Ferner werden die nur zur Fahrt mit den Dampfbooten des Genfersees gültigen Fahrscheine 1652, 1654 ,und 1656 und die nur per Bahn gültigen Fahrscheine 1724, 1748 und 1750 auf dea 15. Juni 1896 durch neue, zur 86

wahlweisen Benutzung der Bahn oder der Dampfboote berechtigende Fahrscheine ersetzt.

Bern, den 17. März 1896.

Direktion der Jura-Simplon-Bahn.

IV, Güterverkehr, B. Verkehr mit dem Auslande.

(12/96) Teil III, Heft i und 2, der österreichisch-ungarischschweizerischen Gütertarife, vom i. September 1893.

Nachträge I.

Mit 1. April 1896 tritt zu den seit 1. September 1893 gültigen Ausnahmetarifen für die Beförderung von Getreide, Mehl etc. im Verkehr zwischen österreichischen und ungarischen Stationen einerseits und schweizerischen Stationen anderseits (Teil III, Heft l und 2, der österreichisch-ungarischschweizerischen Verbandsgütertarife) je ein Nachtrag I (zweite Auflage) in Kraft.

Diese Nachträge enthalten u. a. neben dem Inhalt der bisherigen Nachträge Prachtsätze für die Stationen der rechtsufrigen Zürichseebahn und der Linie Etzweilen-Schaffhausen, sowie eine Neuauflage der Abteilung B des Kilometerzeigers.

Die unter Ziffer 288 des Publikationsorgans Nr. 20, vom 16. Mai 1894, veröffentlichten Reexpeditionstaxen für Getreide etc. ab Romanshorn und Rorschach nach den Stationen der rechtsufrigen Zürichseelinie verlieren hierdurch ihre Gültigkeit.

Zürich, den 14. März 1896.

Namens der Verbandsverwaltungen: Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

188.

189. (12/96) Teil IV, Heft 2, derösterrr eichisch-ungarisch-schweizerischen Gütertarife, vom i. Juni 1894. Nachtrag IIIzumm Tarif und Nachtrag I gum Anhang.

Mit 1. April 1896 tritt zu Teil IV, Heft 2, der österreichisch-ungarischschweizerischen Gütertarife, vom 1. Juni 1894, ein Nachtrag III in Kraft, enthaltend Frachtsätze für Holz im Verkehre mit Szalonta und solche für Borke im Verkehre mit Gilvàs.

Gleichzeitig erscheint ein Nachtrag I zum zugehörigen Anhang, welcher Kursdifferenzen enthält.

Zürich, den 12. März 1896.

Namens der Verbandsverwaltungen: Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

87

190. (12/96) Teil III, Heft 3 und 4, der österreichisch-ungarischschweizerischen Gütertarife, vom 1. November 1894 (Getreidetarife). Nachträge 1.

Mit 1. April 1896 tritt zu den obenbezeichneten Ausnahmetarifen für die Beförderung von Getreide etc. je ein Nachtrag I in Kraft.

Diese Nachträge enthalten u. a. Frachtsätze für die Stationen der rechtsufrigen Zürichseebahn und der Linie Etzweilen-Schaffhausen, sowie eine Neuauflage der Abteilang B des Kilometerzeigers.

Zürich, den 12. März 1896.

Namens der Verbandsverwaltungen : Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

191.

(12/96) Ausnahmetarif Nr. IV für den Getreideverkehr Donau -- Schweiz. Nachtrag I.

Mit 1. April 1896 tritt zum Ausnahmetarif Nr. IV für den Getreideverkehr ab Donaustationen nach der Schweiz, vom 1. September 1895, ein Nachtrag l in Kraft.

Dieser Nachtrag enthält Frachtsätze für die neu aufgenommenen Stationen der rechtsufrigen Zürichseebahn, sowie geänderte Taxen für die Stationen Dießenhofen, Dynhard, Eschenz, Schwerzenbach und Thalheim-Altikon.

Zürich, den 16. März 1896.

Namens der Verbandsverwaltungen: Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

192.

(12/96) Frachtsätze

für Bienentransporte aus Oesterreich nach Küsnacht.

Mit 1. April 1896 treten für die Beförderung von lebenden Bienen von österreichischen Stationen nach Küsnacht (N 0 B) nachstehende Frachtsätze in Kraft: Von Grafenstein Klagenfurt Villach Thörl-Maglern Einzel- 5000 Einzel- 5000 Einzel- 5000 Sendung, kg.

Sendung, kg.

Sendung, kg.

Centimes pro 1OO kg.

nach Küsnacht

. . 1097

848

1064 835

1051 785

Einzel- 5000 Sendung, kg.

1078

817

Zürich, den 16. März 1896.

Namens der beteiligten Verwaltungen: Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

88

193. (12/96) Württembergisch-schweizerischer Güterverkehr. Ausnahmetarif für Getreide etc. mit der N 0 B und Bötzbergbahn.

Aenderungen.

Mit Gültigkeit vom 1. April 1896 an werden die im obgenannten Ausnahmetarif enthaltenen Taxen für den Verkehr zwischen den nachstehend genannten Stationen wie folgt berichtigt: Unrichtig. Richtig.

Ulm -- Feldbach-Hombrechtikon . .

180 182 ,, -- Richtersweil 179 181 _ Wädensweil 182 184 B ,, -- Zweidien .

156 154 Zürich, den 16. März 1896.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

(12/96) Italienisch - schweizerische Gütertarife via Gotthard, vom i. August '1888. Nachtrag XI zu Teil II.

Am 1. April 1896 tritt der Nachtrag XI zu Teil II in Kraft, enthaltend eine Neuauflage des Verzeichnisses der italienischen Stationen nebst Entfernungsangaben etc., sowie eine größere Anzahl von Änderungen und Ergänzungen der Tariftabellen.

Hierbei machen wir darauf aufmerksam, daß die in Ziffer 11, auf Seite 50, des Nachtrages vorgesehene Änderung des italienischen Frachtgut-Ausnahmetarifes Nr. 11bis, Serie ß, für Wein etc., von den italienischen Bahnen vom 15. Februar 1895 an gültig erklärt worden ist.

Exemplare des Nachtrages können zum Preise von 70 Cts. bei unserm kommerziellen Bureau, sowie bei unseren Stationen bezogen werden.

Luzern, den 7. März 1896.

Direktion der Gotthardbahn.

194.

Ausnahmetaxen.

195.

12/96)

( Zweiter internationaler Maschinenmarkt in Wien.

Frachtbegünstigung für den Rücktransport unverkauft gebliebener Gegenstände.

Bei Erfüllung der im schweizerischen Reglement über die Gewährung von Taxermäßigungen für Ausstellungsgegenstände niedergelegten Bedingungen wird für diejenigen aus der Schweiz originier enden Ausstellungsgüter, welche an dem in der Zeit vom 9.--14. Mai 1896 in Wien stattfindenden zweiten internationalen Maschinenmarkt unverkauft bleiben, im Kartierungswege freier Rücktransport gewährt.

Für die im Transit durch die Schweiz der Ausstellung zugeführten Objekte kommen bei der Rückbeförderung die nachstehenden Taxen im Kartierungswege zur Anwendung: 89

Eil t Stuckgut.

su- 7 t Wagenladungen von Eilgut.

*k .» , 5000kg.

10000kg.

Centimes pro 100 kg.

87 89 164 91 132 71 69 73 120 67 65 63 117 127 254 136 99 222 109 118 93 112 103 210

Romanshorn tr. -- Genf tr.

,, -- Verrières tr.

B ,, ,, -- Delle tr. .

Buchs tr. -- Genf tr ,, ,, -- Verrières tr. . .

,, -- Delle tr. . . .

Bern, den 24. Februar 1896.

Direktion der Jura-Simplon-Bahn, als Präsidialverwaltung des Schweiz. Eisenbahnverbandes.

C. Transitverkehr.

12/96)

196. (

Teil IV, Heft 2, der österreichisch-ungarisch-französischen Gütertarife, vom i. Juli '1894. Nachtrag I.

Mit 1. April 1896 tritt zum Heft 2 des Teiles IV der österreichischungarisch-französischen Gütertarife, vom 1. Juli 1894, ein Nachtrag J in Kraft, enthaltend geänderte bezw. neue Taxen für einige ungarische Stationen, sowie einige Berichtigungen und Ergänzungen der Tarifbestimmungen und des Kilometerzeigers.

Zürich, den 13. März 1896.

Namens der Verbandsverwaltungen: Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

(12/96) Belgisch-italienische Gütertarife via Gotthard, vom i. April 1891. Einführung eines Nachtrages.

Am 1. April 1896 tritt zu obigen Tarifen ein Nachtrag I in Kraft, welcher in der Hauptsache die sämtlichen bisdahin im belgisch-italienischen Güterverkehr auf dem Instruktionswege getroffenen Tarifmaßnahmen enthält.

Exemplare des Nachtrages können bei unserm kommerziellen Bureau bezogen werden.

Luzern, den 16. März 1896.

Direktion der Gotthardbahn.

197.

D. Verkehr ausländischer Bahnen auf Schweizergebiet.

198. (12/96) Notstandstarif für Düngemittel. Ergänzung.

Mit Gültigkeit vom 1. März 1896 wird der Notstandstarif für Düngemittel, vom 20. Mai 1895, durch Bestimmungen über die Frachtberechnung bei der Vereinigung von Düngemitteln mit Gütern des Specialtarifs III zu einer Wagenladung erweitert.

90

Weitere Auskunft erteilen die Güterabfertigungsstellen und das Tarifbureau Straßburg, den 6. März 1896.

Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen.

199. (12/96) Heft 5 des südwestdeutschen Verbandsgütertarif es.

Ergänzung.

Die Station Hostenbach wird mit Geltung vom 15. März 1896 ab in dei Ausnahmetarif Nr. 4 (für Eisen und Stahl der Specialtarife I und II) dei Hefts 5 des südwestdeutschen Verbandsgütertarifs einbezogen. Nähere Ans kunft erteilen die Stationen Hostenbaeh und unser Tarifbureau.

Straßburq, den 5. März 1896.

Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen.

200. (12/96) Ausnahmetarif Nr. 8 für Hanf und Flachs des deutsch-russischen Eisenbahnverbandes. Nachtrag IV.

Zum Ausnahmetarif 8 des deutsch-russischen Verbandstarifs (für Flachs und Hanf) tritt am 1. April 1896 der Nachtrag IV in Kraft, wodurch mehrere russische Stationen mit direkten Frachtsätzen ausgerüstet werden.

Nähere Auskunft erteilen die Verbandsstationen und das Gütertarif bureau.

Karlsruhe, den 12. März 1896.

Generaldirektion der grossherzoglich badischen Staatseisenbahnen.

Mitteilungen des Eisenbahndepartements.

1. Genehmigung von Tarifen und Transportbedingungen.

Genehmigt am 17. März 1896: 1. Ausnahmetaxen für den Transport von Maschinen nnd Maschinenteilen in Wagenladungen von 5000 und 10000 kg. ab den Nordostbahnstationen Baden, örlikon, Töß, Winterthur nnd Zürich Hauptbahnhof nach Romanshorn transit per Lindau zur Ausfuhr nach Rußland.

2. Direkte Ausnahmetaxen für den Transport von Maschinen nnd Maschinenteilen in Wagenladungen von 5000 und 10000 kg. ab den Nordosthahnstationen Baden, Örlikon, Töß, Winterthur nnd Zürich Hauptbahnhof nach der deutsch-russischen Grenzstation Kattowitz zur Ausfuhr nach Rußland.

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3. Ersetzung des Fahrscheines Langnau-Lnzern durch zwei neue Fahrscheine Langnau-Wolhnsen nnd Wolhusen-Luzern im Verzeichnis derzusammenstellbaren Fahrscheinhefte des Vereins deutscher Eisenbahnverwaltungen.

4. Erhöhung der Gebühr für die Überfuhr des Reisegepäckes vom Bahnhof Wädensweil zur Dampfbootstation nnd umgekehrt.

5. Tarif für die direkte Beförderung von Personen im Verkehr zwischen der Schweiz. Centralbahn, aarg. Südbahn und "Wohlen Bremgarten einerseits und der Schweiz. Südostbahn anderseits.

6. Provisorischer Distanzenzeiger zur Taxberechnnng bei der Beförderung von Gesellschaften, Schulen und Kranken, sowie für die Miete besonderer Personenwagen nnd für die Abfertigung von Leichen, Reisegepäck und Expreßgut im direkten Verkehr zwischen der Schweiz. Centralbahn, der aarg.

Südbahn und der Linie Wohlen-Bremgarten einerseits nnd der Schweiz. Südostbahn anderseits.

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18.03.1896

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373-376

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