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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend Bewilligung des Kredites für die Erstellung eines Postgebäudes in Frauenfeld.

(Vom 10. März 1896.)

Tit.

Am 15. Dezember 1894 hatten Sie behufs Ankaufes des Bauplatzes für ein neues Post-, Telegraphen- und Telephongebäude an der Kreuzung der Zürcher- und der Schaffhauserstraße (sog. Löwenplatz) in Frauenfeld einen Kredit von Fr. 50,000 bewilligt.

Es war beabsichtigt, das Gebäude auf den höchsten, südöstlich gelegenen Teil des von Südosten nach Nordwesten und nach Westen hin abfallenden Platzes zu stellen, und [zwar in eine Entfernung von 22,50 m. von der nächstgelegenen Ecke des dem Herrn Bundesrichter Dr. Bachmann gehörenden Schlosses. Der Abschluß des Kaufes erlitt indessen eine Verzögerung, weil Herr Dr. Bachmann aus der erwähnten Baudistanz Nachteile für seine Besitzung ableitete und daher an den Verkauf des Löwenplatzes, soweit derselbe sein Eigentum war, Bedingungen knüpfte, welche für den Bau des Postgebäudes nicht durchweg annehmbar erschienen.

Die weitläufigen Unterhandlungen, welche zur Lösung dieser Schwierigkeit geführt worden sind, haben schließlich zu folgenden Resultaten geführt: I. In Abänderung des bisherigen Projektes wird das neu zu erstellende Postgebäude um 14,50 m. gegen Nordwesten hin verschoben, so daß zwischen demselben und dem Schloß ein freier Baum von 37 m. Breite entsteht.

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II. Herr Dr. Bachmann tritt sein längs der Schaffhauserstraße sich hinziehendes Grundstück im Halte von cirka 1823,so m 2 , auf welchem im wesentlichen das Postgebäude errichtet werden soll, an die Ortsgemeinde Frauenfeld schenkungsweise ab.

III. Die Ortsgemeinde Frauenfeld verpflichtet sich, die südöstlich anstoßenden Besitzungen zum Löwen und diejenige des Herrn Hugelshofer, deren teilweise Überbauung infolge der unter I hiervor erwähnten Verschiebung des Hauptgebäudes notwendig wird, zu erwerben, die darauf stehenden Gebäude abzubrechen und sodann der Postverwaltung folgende Plätze zur Verfügung zu stellen : a. Die unter II hiervor bezeichnete Besitzung des Herrn Dr. Bacliinann.

b. Von den unter III genannten Grundstücken einen plangemäß festgestellten Abschnitt von civka 860 m2.

IV. Für das ganze, auf diese Art der Postverwaltung als Bauplatz für das Postgebäude und die Remisen, sowie für die Zufahrten abzutretende Land bezahlt die Eidgenossenschaft an dieOrtsgemeinde Frauenfeld einen Betrag von Fr. 50,000, in welchem Betrage die Stipulations- und allfälligen Handänderungsgebühren.

Inbegriffen sein sollen. Die letztere übernimmt sämtliche Kosten für die Korrektion der Straße nach der Unterstadt, und garantiert Überdies, daß der Eidgenossenschaft hinsichtlich der Ausführung, der Bauten keine weiteren Schwierigkeiten gemacht werden.

Nach den vorliegenden, detailliert ausgearbeiteten Plänen, durch welche das Projekt in allen Einzelheiten erläutert wird, zerfallen die Bauten in das an der Schaffhauserstraße liegende H a u p t g e b ä u d e und eine von der Unterstadtstraße her zugängliche selbständige R e m i s e .

Dieselben enthalten nachstehende Räumlichkeiten : A. Hauptgebäude.

Im Untergeschoß: Bine Postremise Eine Telegraphenremise Einen Raum für die Centralheizung mit kleiner Reparaturwerkstätte Einen Kohlenraum Die nötigen Keller für die Wohnungen im I. Stock und Dachstock.

218,oo m 2 39,oo ,, 17,oo ,, 20,oo ,,

80

Im Erdgeschoß: Die Schalterhalle Das Postbureau Eia Postreisendenzimmer Ein disponibles Zimmer Ausreichende Korridore, Aborte und Treppen.

45,so 244,oo 22,oo 15,oo

m3 ,, ,, ,,

31,so 80,so 15,oo 33,oo

m2 ,, ,, ,,

I m I. S t o c k :

Ein Depeschenaufgabelokal Einen Telegraphenapparatensaal Ein Nachtdienstzimmer Eine Batterieküche Eine Wohnung von 5 Zimmern und Dependenzen.

Ausreichende Korridore, Aborte und Treppen.

Im Dachstock: Ein Blitzplattenraum Eine Wohnung für den Hauswart von 3--4 Zimmern.

Einen leeren Dachraum, welcher zu Magazinzwecken ausgenützt werden kann.

27,oo m 2

B. Remise.

Einen offenen Magazinraum für Postfuhrwerke .

.

.

98,so m 2

Die überbaute Fläche des Hauptgebäudes beträgt rund 500 m2,-der umbaute Raum samt Untergeschoß und Dach aber 9660 m8, Tvährenddem die Remise 123,50 m 2 , beziehungsweise 760 m8 mißt.

Für die Kostenberechnung kommt in Betracht, daß die Fassadenentwicklung des ersteren bedeutend ist, hauptsächlich auch deswegen, weil die lange Sildwestseite des Gebäudes bis auf den Kellerboden hinunter vollständig frei zu liegen kommt und daher in der ganzen Höhe einer angemessenen, wenn auch einfachen architektonischen Ausbildung bedarf. Bei der Remise ist zu berücksichtigen, ·daß eine tiefe und daher ziemlich kostspielige Fundation auszuführen .sein wird.

Aus diesen Gründen und gestützt auf die bei anderen Postbauten gemachten Erfahrungen setzen wir den Einheitspreis pro Kubikmeter fUr das Hauptgebäude auf Fr. 32 und die Remise auf Fr. 15 fest, woraus sich unter Hinzurechnung von verschiedenen Ergänzuugsarbeiten, welche größtenteils mit der Gestaltung und dem ·Gefalle des Bauplatzes zusammenhängen, folgende Rechnung ergiebt:

81 Hauptgebäude.

a. 9660m3 zu Fr. 32 Fr. 309,120 è. Stützmauern für den obern und untern Hof, sowie für die Vorplätze auf der Nordost- und Südost-Seite des Gebäudes, welche infolge der Gefällsverhältnisse notwendig werden . . .

,, 15,500 c. Umgebungs- und Kanalisatiousarbeiten, Einzäunungen ,, 8,500 Fr. 333,120 Remise.

760 m 3 zu Fr. '15 . . . . . i . . . . .

,,

11,400

Zusammen Fr. 344,520 oder rund ,, 345,000 Für die Ausführung der Baute müssen zwei Baujahre gerechnet werden. Unter der Voraussetzung des Beginns der Baute im Frühsommer des laufenden Jahres könnte daher der Bezug der aeuen Lokalitäten im Juni des Jahres 1898 erfolgen.

Die dringende Notwendigkeit einer Neubaute ist bereits in unserer Botschaft vom 14. Dezember 1893 betreffend den Ankauf des Bauplatzes auseinandergesetzt worden. Wir verweisen besonders auch auf die darin angedeuteten, negativ verlaufenen Studien, welche hinsichtlich der Möglichkeit einer Erweiterung des bestehenden Postlokals durch einen Umbau gemacht worden sind.

Wir ersuchen Sie, dem nachstehenden Entwurf eines Bundesbeschlusses Ihre Genehmigung erteilen zu wollen, und bemerken dazu, daß laut einer Erklärung des Ortsgemeinderates von Frauenfeld vom 23. Dezember 1895 die Besitzer des abzutretenden Löwenareals den mit der Gemeinde provisorisch abgeschlossenen Kauf vertraglich nur dann einzuhalten haben, wenn die Ausführung der Postbauten bis spätestens am 15. April beschlossen sein wird.

Wir ergreifen diesen Anlaß, Sie, Tit., unserer besonderen Hochachtung zu versichern.

B e r n , den 10. März 1896.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident:

A. Lachenal.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Bingier.

Sundesblatt. 48. Jahrg. Bd. II.

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(Entwurf.)

Bnndesbeschlnß betreffend

Bewilligung des Kredites filr den Bau eines Postgebäudes in Frauenfeld.

Die B u n d e s v e r s a m m l u n g der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrates vom 10. März 1896, beschließt: Art. 1. Für den Bau eines Postgebäudes auf dem durch die Eidgenossenschaft zu erwerbenden Terrain beim sogenannten Löwenplatz in Frauenfeld wird eine Summe von Fr. 345,000 bewilligt, mit der Maßgabe, daß die einte Hälfte im Jahre 1896, die andere Hälfte im Jahre 1897 zur Verwendung gelangt.

Art. 2. Dieser Beschluß tritt, als nicht allgemein verbindlicher Natur, sofort in Kraft.

Art. 3.

auftragt.

Der Bundesrat ist mit dessen Vollziehung be-

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend Bewilligung des Kredites für die Erstellung eines Postgebäudes in Frauenfeld. (Vom 10. März 1896.)

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1896

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11.03.1896

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78-82

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