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Schweizerisches Bundesblatt.

48. Jahrgang. I.

Nr. 1.

2. Januar 1896.

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Druck und Expedition der Buchdruckerei Stämpfli & de. in Bern.

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Bundesbeschluß betreffend

das Budget für das Jahr 1896.

(Vom 20. Dezember 1895.)

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaff, nach Einsicht des Voranschlags des Bundesrates für das Jahr 1896, sowie der dazu gehörenden Botschaft vom 31. Oktober 1895 (Bundesbl. IV, 645), beschließt: Das vom Bundesrate aufgestellte Budget der Eidgenossenschaft pro 1896 wird mit folgenden Abänderungen und unter Aufstellung der hiernach verzeichneten Postulate genehmigt:

I. Abänderungen.

Einnahmen.

£. Finanz- und Zolldepartement.

1. Finanzverwaltung.

2. Banknotenkontrolle.

Banknotenkontrollgebühr : Erhöhung um Fr. 20,000, d. h. von Fr. 170,000 auf Fr. 190,000 Bundesblatt. 48. Jahrg. Bd. 1.

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Ausgaben.

Allgemeine Verwaltung.

E. Bundesgericht.

Genehmigung des abgeänderten, separat gedruckten Ausgabenbudgets des Bundesgerichts.

Departements.

A. Politisches Departement.

Die Nomenklatur wird wie folgt abgeändert: 1. Sekretär Fr. 6,000 2. Registratur ,, 3.800 Fr.

3. Gesandtschaft in Paris . . .

4.

,, ,, Rom . . .

5.

,, ,, Wien . . .

6.

,, ,, Berlin . .

7.

Washington.

8. Ministerresident und Generalkonsul in BuenosAires 9. Geschäftsträger und Generalkonsul in London 10. Entschädigung für Konsulardienste und für das Personal der Gesandtschaften und Generalkonsulate : a. in Paris Fr. 12,500 b. ,, Rom ,, 7,000 c. ,, Wien ,, 4,000 d. ,, Berlin ,, 4,000 e. n Washington f. ,, Buenos-Aires

g. _ London

9,800

. Fr. 50,000 . ,, 40,000 . ,, 40,000 . ,, 40,000 . ,, 50,000

,,

3,000 13,000

_

11,500

fl

11. Beiträge an schweizerische Konsulate . . .

12. Beiträge an schweizerische Hülfsgesellschaften im Auslande 13. Eidgenössische Repräsentanten und Kommissarien 14. Repräsentationskosten 15. Jjitterarische Anschaffungen 16. Provisorische Aushülfe und Unvorhergesehenes

,,

220,000

,, ,,

35,000 25,000

,, 55,000 ,, 120,000 ,, ,, ,, y, tì

23,000 12,000 8,000 800 ^2,000

Fr. 530,600

B. Departement des Innern.

I, Kanzlei.

Zusatz : 6. Entschädigung an deo Sekretär für seine Funktionen als Sekretär verschiedener Kommissionen . . . . Fr. 1000

IV. Statistisches Bureau.

3. Drucksachen: Reduktion um Fr. 700, also von Fr. 24,700 auf Fr. 24,000

VIL Beiträge an Anstalten.

4. Anstalt für Prüfung von Baumaterialien : Erhöhung des Postens von Fr. 27,500 auf Fr. 32,000 (Schreiben des Bundesrates vom 4. November betreffend Anstellung eines höher gebildeten und erfahrenen Technikers als ersten Assistenten des Direktors, mit einer Besoldung von Fr. 4500.)

C. Justiz- und Polizeidepartement.

II. Schuldbetreibung und Konkurs.

Streichung dieses Abschnittes zufolge Annahme des abgeänderten Budgets des Bundesgerichts.

IV. Versicherungswesen.

I. Besoldungen.

Die Nomenklatur wird wie- folgt abgeändert : 2. Vizedirektor.

3. Mathematiker.

4. Mathematiker und Übersetzer.

5. Sekretär.

(Der Kredit für 5. Sekretär wird auf Fr. 5000 angesetzt.)

V. Amt für geistiges Eigentum.

e. 6 Techniker: Reduktion von Fr. 26,700 auf

. Fr. 25,800

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D. Militärdepartement.

II. Verwaltung.

D. Bekleidung.

I. Entschädigung für Rekruten.

auf

Erhöhung des Postens um Fr. 52,262, d. h. von Fr. 2,210,083 Fr. 2,262,345 II. Entschädigung an die Kantone.

Erhöhung des Postens um Fr. 5226 => 10 °/o der obigen Erhöhung, also von Fr. 221,008 auf Fr. 226,234 (Gesuch des Bundesrates vom 3. Dezember um Erhöhung dieser Ansätze infolge Steigens der" Lederpreise.)

XIII. Exerzierwesten für den militärischen Vorrunterricht Fr. 24,000 Streichung dieses Postens in Gemäßheit des Bundesbeschlusses betreffend Kriegsmaterialanschaffungen.

J. Kriegsmaterial.

5. Festungsmaterial.

In Genehmigung des nachträglichen Gesuches des Bundesrates vom 4. Dezember wird nach c. 2. St. Maurice (vergi, Bundesbl.

1895, IV, 300) folgender Kredit beigefügt: d. Munitionskisten -- Reinigen, Verkappen und Verpacken der Munition Fr. 6698 Demzufolge Erhöhung des Postens 5. Festungsmaterial von Fr. 470,477 auf Fr. 477,175

K. Militäranstalten und Festungswerke.

Erhöhung um Fr. 8000, also von Fr. 273,000 auf Fr. 281,000 in Gemäßheit des Bundesbeschlusses vom 5. Dezember abbin betreffend Erweiterung der Anlagen der Furkaverteidigung.

L. Befestigungen, a. St. Gotthard.

In Genehmigung des nachträglichen Gesuches des gundesrates vom 15./18. November wird unter IV. Bauliche Installationen (vergi.

Bundesbl. 1895, IV, 309) beigefügt: 6. Ergänzung der Beleuchtungs-, Heizungs- und VentilationsBinrichtungen im Fort Airolo Fr. 7500 Demzufolge Erhöhung des Postens a. St. Gotthard von Fr. 342,418 auf . ° F r . 349,918 b. St. Maurice.

In Genehmigung des nachträglichen Gesuches des Bundesrates vom 8./12. November wird für Umbau des Chalet Rosset in Dailly zur Unterbringung von Bekleidungsgegenständen ein Kredit von Fr. 1440 bewilligt.

Demnach Erhöhung des Postens b. St. Maurice (III. Unterhalt) von Fr. 29,000 auf Fr. 30,440 des Gesamtpostens b. St. Maurice von Fr. 251,401 auf Fr. 252,841 P. Druckkosten.

Reduktion von Fr. 90,000 auf

Fr. 80,000

G. Post- und Eisenbahndepartement.

II. Postverwaltung.

XIII. Entschädigungen an das Post-, Telegraphen- und Zollpersonal bei Unfällen im Dienste.

Erhöhung des Postens von Fr. 8000 auf . . . Fr. 12,000 in Berücksichtigung der Eingabe des Vereins der schweizerischen Post-, Telegraphen- und Zollangestellten.

IV. Direktion der eidgenössischen Bauten.

IV. Hochbauten.

c. Neubauten, Einstellung folgender neuen Posten : Für ein Zollgebäude in Thônex Fr. 31,000 ·« » » v, perlJ -,, 50,000 (Schreiben des Bundesrates vom 4. November 1895.)

II. Postulate.

1. De$ Bundesrat wird eingeladen, den eidgenössischen Räten bis zu ihrer nächsten Session Anträge über die auf dem Gesetzgebungswege vorzunehmende Regulierung folgender Budgetposten des Militärdepartements zu unterbreiten, welche seit dem Inkrafttreten der Militärorganisation vom Jahre 1874 beschlossen worden sind und mit den Bestimmungen dieser Organisation nicht im Einklang stehen :.

1. Rekrutierung der Gebirgsartillerie.

2. Errichtung des Centralremontendepots.

3. Rekrutierung und Unterricht der Parksoldaten.

4. Rekrutierung und Unterricht der Feuerwerker.

5. Rekrutierung der Feldbatterien.

6. Vermehrung der Mannschaft der Guidencompagnien.

7. Besoldung des Oberinstruktors der Kavallerie.

8. Auslagen für verschiedene Kurse, namentlich Lehrerrekrutenkurse.

9. Militärischer Vorunterricht und Vorturnerkurse.

2. Der Bundesrat wird eingeladen, die Verhältnisse der Landwehr zu untersuchen, damit dieselbe im Mobilisatioasfalle feldmäßig ausrücken könne.

Also beschlossen vom Ständerate, B e r n , den 20. Dezember 1895.

Der Präsident: Jordan-Martin.

Der Protokollführer: Schatz mann.

Also beschlossen vom Nationalrate, B e r n , den 20. Dezember 1895.

Der Präsident: Dr. Bachmann.

Der Protokollführer: Bingier.

7

Der schweizerische Bundesrat beschließt: Aufnahme des vorstehenden Bundesbeschlusses in das Bundesblatt.

B e r n , den 28. Dezember 1895.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident: Zemp.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Ringier.

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Bundesbeschluß betreffend das Budget für das Jahr 1896. (Vom 20. Dezember 1895.)

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1896

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01

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02.01.1896

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1-7

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