849

# S T #

Ans den Verhandlungen des Schweiz. Bundesrates.

(Vom 24. November 1896.)

Der Bundesrat hat ein Gesuch des Herrn Fürsprecher J. Lauener in Interlaken, dahingehend, er möchte entscheiden, daß die Verbauungs- und Aufforstungsarbeiten, welche die Bäuertgemeinde Bottigen zur Zeit des dem Heinrich Zenger von Innertkirchet zuzugestoßenen Unfalles (10. Mai 1893) am sogenannten Schlagbächlein ausgeführt .habe, den Bestimmungen des erweiterten Haftpflichtgesetzes vom 26. April 1887 unterstellt gewesen seien, gestützt auf folgende Erwägungen abschlägig beschieden : Mit Beschluß vom 14. November 1893 hat der Bundesrat in Sachen des Unfalles Pietro Lana erkannt, daß die von der Bäuertgemeinde Bottigen im Schlagbächli zu Innertkirchet ausgeführten Bachverbauungsarbeiten den Bestimmungen des Haftpflichtgesetzes vom 26. April 1887 (s. Art. l, Abs. 2, litt. d,. ,,Wasserbau") unterstellt seien.

Der Bundesrat hat aber schon bei Erlaß dieses Beschlusses eine Grenze gezogen zwischen den zum ,,Wasserbau" gehörenden Bachverbauungsarbeiten, an welchen der Unfall Lana sich ereignete, und den Aufforstungsarbeiten. Bei Vollziehung des Gesetzes, hat man stets daran festgehalten, daß der forstwirtschaftliche Betrieb wie der landwirtschaftliche, der Haftpflicht nicht unterstellt sei.

Wenn auch die Ergänzung von Aufforstungen im Zusammenhang mit einer Bachverbauung stehen kann, so dürfen Aufforstungen doch nicht in ihrer Gesamtheit dem Begriff ,,Wasserbau" beigezählt werden. Wie der Bundesrat schon zu wiederholten Malen entschieden hat, daß das Fällen der Bäume im Walde, das Zurüsten und der Transport der Stämme, obschon es Ergänzungsarbeiten zu den Verachtungen auf dem festen Zimmerplatze oder auf der Säge sind, den Bestimmungen der erweiterten Haftpflichtgesetzgebung nicht unterstellt werden können (s. z. B. Bundesbl 1893,1, 1077/78, Fall Lürenz Sehaad contra Holzgeschäft Fidel, Karrer in Asch (13. März 1893) und Andreas Vesti contra J. Gätzi in Unterterzen

850 (21. November 1890), so sind auch im vorliegenden Falle die Aufforstungsarbeiten als eigentliche Kulturarbeiten mit den Bachverbauungsarbeiten nicht soweit in Zusammenhang zu bringen, daß erstere mit diesen der Haftpflicht unterstellt wären.

Da nun der Unfall Zenger, wie aus dessen eigenen Aussagen und aus den Akten selbst ersichtlich ist, sich bei den Aufforstungsavbeiten ereignete, so finden auf ihn die Bestimmungen des Haftpflichtgesetzes keine Anwendung.

Nach Einsicht eines Berichtes des Militärdepartements wird, in Abänderung des Bundesratsbeschlusses vom 9. Oktober dieses Jahres (Bundesbl. 1896, IV, 97), beschlossen: 1. Die berittenen Unteroffiziere der Artillerie erhalten ein Paar neue Tuchhosen mit Tuchbesatz am Schlüsse der Unteroffiziersschule, ebenso die berittenen Ordonnanzen der Artillerie bei ihrer Einteilung, und geben dafür ein Paar Lederhosen (das schlechtere) ans Depot zurück. Die Abgabe eines weitern Paares Lederhosen nach 110 Diensttagen an die berittenen Unteroffiziere der Artillerie wird aufgehoben.

2. Die zu höhern Artillerieunteroffizieren (Fourier, Feldweibel, Adjutant-Unteroffizier) ernannten, aus den Kanonieren hervorgegangenen Unteroffiziere haben bei ihrer Ernennung, beziehungsweise Berittenmachung, die von ihnen gefaßten Tuchhosen ans Depot zurückzugeben und erhalten dafür ein Paar gut erhaltene, der Reserve entnommene Lederhosen, Fouriere und Feldweibel dazu ein Paar neue Tuchhosen mit Besatz.

3. Die berittenen Trompeter der Artillerie erhalten als Rekruten ein Paar Lederhosen und ein Paar Tuchhosen mit Besatz.

4. Die Neuerung ist für die berittenen Unteroffiziere (ausgenommen die Adjutant-Unteroffiziere), ferner die berittenen Trompeter und Ordonnanzen des Auszuges der Artillerie in der Weise durchzuführen, daß dieselben bei Abgabe von einem, beziehungsweise 2 Paar Lederhosen zum Bezüge von einem Paar Tuchhosen mit Besatz berechtigt sind.

Seit der letztbezüglichen Veröffentlichung im Bundesblatte von 1895, Band III, Seite 643, sind dem Bundesrate folgende Buchgeschenke zugegangen :

851 1. Baugeschichte des Münsters zu Basel, herausgegeben vom Basler Münsterbauverein, 1895.

2. Nationale Wohnungsreform von Paul Lechler in Stuttgart, 1896.

3. Schweizerischer Grütliverein, Jahresbericht pro 1894.

4. Malaio-polynesische Forschungen von Dr. Renw. Brandstetter.

IV. Die Geschichte von König Indjilai; eine bugische Erzählung ins Deutsche übersetzt. Luzern 1895.

5. Geschichtsfreund des historischen Vereins der fünf Orte.

50. Band. 1895.

6. Armoriai historique des Villes et des Bourgs de la Suisse par Adolphe Gautier, Neuchâtel 1895.

7. Album des eidgenösiischen Schützenfestes in Winterthur, herausgegeben von E. A. Wüthrich & Cie., Zürich.

8. Volksfeste in der Schweiz von Fritz Baumann in Basel, Heft 1.

9. Appenzellische Jahrbücher III. Folge. 8. Heft, Trogen, U.

Kubier, 1896.

10. Die Habsburg, Studie von Dr. W. Merz, übermittelt von der Staatskanzlei Aargau, 1896.

11. Bourbaki und die französische Ostarmee 1870/71, von Hauptmann Troxler in Münster 1896.

12. Die Anstalten und Vereine der Schweiz für Armenerziehung und Armenversorgung, bearbeitet von W. Niedermann, herausgegeben von der schweizerischen gemeinnützigen Gesellschaft, 1896.

13. Festschrift über die Thätigkeit des Vereins deutscher Eisenbahnverwaltungen in den ersten 50 Jahren seines Bestehens, .Berlin 1896.

14. Biographie de Louis Ruchonnet par C. Cornaz-Vulliet, 1896.

15. Aperçu général du développement de l'industrie des matières colorantes en Suisse, eingesandt von Rud. Geigy & Cie. in Basel.

16. Recueil publié par la Faculté de droit de l'université de Lausanne, à l'occasion de l'Exposition nationale suisse, Genève 1896.

17. Gli Schiavi, Poema politnetra in quadri ed intermezzi, di Achille Giulio Danesi. Cosen/a 1896.

18. Chronik Zürich, herausgegeben von J. A. Preuß, 1896.

852

(Vom 27. November 2896.)

Dem Organisationskomitee des eidgenössischen Volks- und Militärmusikfestes pro 1897 in St. Gallen wird ein Bundesbeitrag von Fr. 300 bewilligt.

Dem zum argentinischen Konsul in Lugano ernannten Herrn Johann B u z z i wird das Exequatur erteilt.

Einem Berichte des schweizerischen Ministerresidenten in BuenosAyres vom 27. Oktober zufolge sind die Mörder der Eheleute M a t h i e u und ihrer Enkelin verhaftet worden und haben die That eingestanden.

Mit Schreiben vom 26. Oktober meldet der schweizerische Ministerresident in Buenos-Ayres, daß in der Nacht vom 6. auf den 7. Oktober in Esperanza (Provinz Santa Fé) ein dreiundzwanzigjähriger Schweizer namens Joseph La u ber aus Gliß (Wallis) getötet wurde. Lauber kam aus dem Hause eines Freundes, wo er den Abend zugebracht hatte, als die in der Nähe postierte Polizeiwache ihm ,,Halt!" zurief. Da er diesem Rufe nicht sofort gehorchte, sei es, daß er ihn nicht gehört oder nicht verstanden hatte, so wurde er von der Wache niedergeschossen.

Herr Ministerresident Rodé hat sofort bei der argentinischen Regierung die Bestrafung der Schuldigen und Ausrichtung einer Entschädigung an die Eltern des Getöteten verlangt. Hierauf ist der Polizeikommandant in Esperanza von der Regierung von Santa Fé provisorisch in seinen Funktionen eingestellt und der Thäter, der Polizeisoldat Lorenzo Funes, verhaftet worden. Der Bundesrat hat seineu Gesandten angewiesen, bei der argentinischen Regierung dahin zu wirken, daß die Schuldigen der gerechten Strafe nicht entgehen und den Verwandten Laubers eine billige Entschädigung zuerkannt werde.

Die nachgenannten Teilnehmer an der diesjährigen Verwaltungsoffizierbildungsschule in Thun werden zu Lieutenants der Verwaltungstruppen ernannt : Jenny, Theobald, von Alterswyl, in Freiburg.

Melliger, Kaspar, von und in Buttwyl.

853 Lindegger, Hans, von Oberentfelden, in Bern.

Hoffmann, Daniel, von Matzingen, in Ennenda.

Benninger, Otto, von Oberembrach, in Zürich.

Schmid, Hans, von und in Luzern.

Genillard, Henri, von Ormont-dessus, in Aigle.

Lehmann, Fritz, von und io Basel.

Jourdan, Fritz, von Liestal, in Basel.

Rossi, Reimondo, von und in Arzo.

Abi, Robert, von Fulenbach, in Zürich.

Meyer, Karl, von uad in Winterthur.

Buchi, Karl, von Gachnang, in Zürich.

Jaton, Emil, von Peney, in Vevey.

Pache, Franz, von Epalinges, in Lausanne.

Itschner, Max, von Stäfa, in Zürich.

Frey, Richard, von und in Basel.

Meyer, Albert, von Dottikon, in Wohlen.

Tobler, Karl, von und in Teufen.

Mischler, Moritz, von Schwarzenburg, in Bern.

Räber, Joseph, von Werd, in Zurzach.

Letter, Albert, von und in Oberärgeri.

Corrodi, Rudolf, von und in Zürich.

Herren, Haus, von Lurtigen, in Murten.

Bloch, Georg, von önsingen, in Sarnen.

Als Delegierte der Schweiz an den im Jahre 1897 in Washington stattfindenden Weltpostkongreß werden abgeordnet die Herren : Dr. J. B. P i o d a , schweizerischer Gesandter in Washington; Anton S t a g e r, Chef der Hauptabteilung der schweizerischen Oberpostdirektion, in Bern ; Camille D e l e s s e r t , Kreispostdirektor, in Lausanne.

854 "Wahlen.

(Vom 27. November 1896.)

Finanz- und Zolldepartement.

Zollverwaltung.

Zolleinnehmer beim Nebenzollamt in Münster (GrauHerr Job. Georg Berther, von Disentis.

bünden) : Poet- und Eisenbahndepartement.

Postverwaltung.

Herr Erwin Frey, von Gontenschwil.

Postcommis in Aarau : Unterpostbureauchef ,, Karl Christ. Dällenbach, von und in Basel: in Basel.

,, Charles Baumann, von Buix.

Postcommis in Basel : ,, Emil Herzog, von Reckingen (Aaigau).

,, Adolf Kröpf, von Teuffenthal (Aargau).

,, Heinrich Lederer, von Messen.

,, Anton Meng, von S. Peter (Graubünden).

,, Martin Monsch, von Flond (Graubünden).

,, John Oulevay, von Bavoix.

,, Hans Probst, von Langnau.

,, Hans Spahr, von Herzogenbuchsee.

Frl. Marguerite Rössel, von Môtiers (Neuenburg).

Herr Ludwig Sargenti, von Magadino.

,, Stephan Vorburger, von Buchs CSt. Gallen).

Posthalter in Savigny ,, Louis Lavanchy, von und in (Waadt) : Savigny.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Aus den Verhandlungen des schweiz. Bundesrates.

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1896

Année Anno Band

4

Volume Volume Heft

49

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

02.12.1896

Date Data Seite

849-854

Page Pagina Ref. No

10 017 641

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.