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Schweizerisches Bundesblatt.

48. Jahrgang. II.

Nr. 13.

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25. März 1896.

Bericht des

Bundesrates an die Bundesversammlung über

seine Geschäftsführung im Jahre

1895

F, Militärdepartement, I. Erlaß von Gesetzen, Verordnungen, Instruktionen und Reglementen.

a. Von der Bundesversammlung.

Bundesbeschluß betreffend die Organisation des Bundesheeres (I. Teil : Truppenordnung) vom 19. Dezember 1894 (Bundesbl. 1895, I, 1).

Bundesbeschluß betreffend Bewilligung von Nachtragskrediten an den Bundesrat für das Jahr 1894 (III. Serie) vom 21. Dezember 1894.

Bundesbeschluß betreffend das Budget für das Jahr 1895, vom 21. Dezember 1894.

Bundesbeschluss betreffend Bewilligung von Nachtragskrediten an den Bundesrat für das Jahr 1895, I. Serie, vom 5. April 1895.

Bundesbeschluß betreffend Kreditbewilligung für die Betriebseinrichtungen, Maschinen und Werkzeuge für die Laborierwerkstätten des Munitionsdepots in Altdorf, vom 5. April 1895.

Bundesbeschluss betreffend die eidgenössische Staatsrechnung fuidas Jahr 1894, vom 19. Juni 1895.

Bundesblatt. 48. Jahrg. Bd. II.

25

378

Bundesbeschuß betreffend die Bewilligung eines Kredites für die Erstellung von drei weitern Fourageschuppen auf dem Galgenfeld bei Beru, vom 22. Juni 1895.

Bundesbeschluß betreffend Bewilligung von Nachtra.gskrediten an den Bundesrat für das Jahr 1895, II. Serie, vom 26. Juni 1895.

Bundesbeschluß betreffend die Erstellung von Lebensmittelmagazinea bei den Befestigungen von St. Maurice, vom 27. Juni 1895.

Bundesbeschluß betreffend Revision der Militärartikel, vom 27. Juni 1895.

Bundesbeschluß betreffend Bewilligung der für die Beschaffung von Kriegsmaterial für das Jahr 1896 erforderlichen Kredite, vom 28. Juni 1895.

Bundesbeschluß betreffend die Erwerbung eines Infanterieschießplatzes im Sand bei Schönbühl, vom 16. August 1895.

Bundesbeschluß betreffend Erweiterung der Anlagen der Furkaverteidigung in Hinsicht auf die neue Grimselstraße, vom 5. Dezember 1895.

Bundesbeschluß betreffend Vermehrung des Personals der eidgenössischen Munitionskontrolle in Thun, vom 19. Dezember 1895.

Bundesbeschluß betreffend die Bewilligung von Nachtragskrediten an den Bundesrat, III. Serie, vom 19. Dezember 1895.

Bundesbeschluß betreffend Bewilligung der für die Beschaffung vonKriegsmaterial erforderlichen Kredite, vom 20. Dezember 1895.

Bundesbeschluß betreffend die vom Bunde an die Kantone für dieMontierungsgegenstände der Rekruten und die Kleiderreserven pro 1896 zu leistenden Entschädigungen, vom 20. Dezember 1895.

Bundesbeschluß betreffend Erstellung von Militärtelegraphenlinien, am Gotthard, vom 20. Dezember 1895.

b. Vom. Bundesrate.

Kreisschreiben an sämtliche eidgenössische Stände betreffend dieRekursinstanzen in Militärsteuersachen, vom 4. Januar 1895.

Kreisschreiben an sämtliche Kantonsregierungen betreffend den Turnunterricht in der Volksschule, vom 4. Januar 1895.

Beschluß betreffend Ernennung von Fourieren bei den Guidencompagnien, vom 4. Januar 1895.

Kreisschreiben an sämtliche Kantonsregierungen betreffend die Militärsteuerpflicht der Feldposlpacker, vom 8. Januar 1895.

Beschluß betreffend Militärversicherung gegen Unfall, vom 15. Januar 1895.

379

Beschluß betreffend Einführung des Abzeichens für gute Schützen bei den Genietruppen, vom 22. Januar 1895.

Beschluß betreffend das Militärschultableau pro 1895, vom 25. Januar 1895.

Beschluß betreffend die General Herzog-Stiftung, Ernennung einer Kommission, vom 29. Januar 1895.

Beschluß betreffend den Munitionstarif, vom 30. Januar 1895.

Beschluß betreffend Numerierung der Genietruppen, vom 8. Februar 1895.

Beschluß über Preisreduktion betreffend die Vorräte an Winterartikeln der Armee (Socken, Handschuhe, Leibbinden), vom 12. Februar 1895.

Beschluß vom 1. März 1895 betreffend Genehmigung folgender Erlasse : 1. Ordonnanz zum schweizerischen Repetierkarabiner, Modell 1893, 2. Ordonnanz betreffend die Büchsenmacherkiste der schweizerischen Kavallerie, 3. Preistarif betreffend Ersatzteile, Reparaturen, Werkzeuge, Lehren etc., 4. Abänderung und Ergänzung des Regulativs betreffend den Verkauf von Handfeuerwaffen und Bestandteilen zu solchen, vom 29. März 1892.

Beschluß betreffend Inkraftsetzung des Bundesgesetzes vom' 20. Dezember 1894 über die Besoldungen der Beamten des Militärdepartements, vom 27. März 1895.

Beschluß betreffend Verabfolgung des Feldsoldes und der Feldration an die sämtlichen Truppen der Befestigungen von St. Maurice, wie dies nach Maßgabe der Art. 33 und 34 des Bundesgesetzes vom 13. April 1894 bereits für die Truppen der Gotthardbefestigung geschieht, vom 21. Mai 1895.

Beschluß über Numerierung und Abzeichen der Traineinheiten des Armee- und Linientrains infolge der Verordnung vom 28. Dezember 1894 betreffend die Vollziehung des Bundesgesetzes über die Errichtung von Armeecorps, vom 28. Mai 1895.

Beschluß betreffend Festsetzung dest Bestandes der Fuhrwerke und Zugpferde des Corpslazarettes, in Abänderung der Tafel XII der Vollziehungsverordnung zum Bundesgesetz über die Errichtung von Armeecorps, vom 31. Mai 1895.

Beschluß betreffend Enthebung der Mannschaften der Sicherheitswachen der Festungswerke von der Bezahlung der Mililärpflichtersatzsteuern nach Analogie des Art. 2, litt, e, des Bundesgesetzes vom 28. Juni 1878, vom 10. Juni 1895.

380

Verordnung (provisorische) betreffend den Betrieb der Laborierwerkstätten des Munitionsdepots in Altdorf, vom 10. Juni 1895.

Beschluß, es seien die Bestimmungen des § l des Regulativs vom 29. März 1892 (A. S. n. P. XII, 686, revidiert am 1. März 1895, betreffend den Verkauf von Handfeuerwaffen und Bestandteilen zu solchen durch die eidgenössische Waffenfabrik in Bern, nur auf den Verkauf von Handfeuerwaffen des Kalibers 7,5 mm zu beziehen, und es sei demgemäß der eidgenössischen Waffenfabrik der direkte Verkauf einzelner Exemplare von Handfeuerwaffen des Kalibers 10,4 mm zu gestatten, vom 14. Juni 1895.

Beschluß betreffend Ausrüstung der Kavalleriefeldweibel mit Offizierssäbeln mit Unteroffiziersschlagband, vom 18. Juni 1895.

Beschluß betreffend Dienstbefreiung eines Teils des Personals der Eisenbahnabteilung des Post- und Eisenbahndepartements nach Art. 2 M.-O., vom 3. Juli 1895.

Beschluß betreffend die Volksabstimmung über den Bundesbeschluß vom 27. Juni 1895 (Revision der Militärartikel der Bundesverfassung), vom 26. Juli 1895.

Beschluß betreffend Ausrüstung der Feldweibel der Genietruppen mit dem Seitengewehr der Infanteriefeldweibel, vorn 15. August 1895.

Beschluß betreffend Dienstbefreiung, nach Art. 2 M.-O., der Beamten, Angestellten und Arbeiter des Montierungsrnagazins des eidgenössischen Oberkriegskommissariates, vom 15. August 1895.

Beschluß betreffend Enthebung von der Taxpflicht, gemäß Art. 2, litt, o, des Bundesgesetzes über den Militärpflichtersatz vom 28. Juni 1878, derjenigen Bereiter im Kavallerieremontendepot, welche während ihrer Anstellung verunglückt, und infolgedessen militäruntauglich geworden sind, vom 15. August 1895.

Beschluß betreffend Entschädigung der Stellvertreter der Divisionswaffencontroleure, vom 23. August 1895.

Beschluß betreffend Einleitung des Expropriationsverfahrens behufs Erwerbung von Grundstücken auf dem Schießplatz im Sand bei Schönbühl, vom 30. August 1895.

Kreisschreiben an sämtliche eidgenössische Stände betreffend die Volksabstimmung vom 3. November über die Revision der Militärartikel der Bundesverfassung, vom 6. September 1895.

Beschluß betreffend die Unvereinbarkeit der Stellen eines Kreisinstruktors und eines Divisionskommandanten, vom 11. November 1895.

Regulativ betreffend die Beeidigung der ständigen Beamten und der Fortwachen der Festungswerke, vom 12. November 1895.

381 Erlaß einer neuen Ordonnanz über das Reitzeug der schweizerischen Reiterei und das Unteroffiziersreitzeug der schweizerischen Artillerie, vom 2. Dezember 1895.

Beschluß betreffend den Erlaß einer neuen Ordonnanz über die Patronenverpackung, vom 12. Dezember 1895.

Beschluß betreffend eine neue Ordonnanz für die 5,3 cm.-Shrapnels, vom 23. Dezember 1895.

c. Vom Departement.

Kreisschreiben an die Waffen- und Abteilungschefs betreffend die Deponierung der Geldbeträge der Mannschaft während des Militärdienstes, vom 23. Dezember 1894.

Schießprogramm für die freiwilligen Schießübungen pro 1895, vom 28. Dezember 1894.

Verbot von Kundgebungen von Mililärbeamten, welche geeignet sind, das Wehrwesen und die Ehre der Armee zu schädigen, vom 19. Januar 1895.

Kreisschreiben an die Waffen- und Abteilungschefs betreffend die Vorschriften über die Unfallversicherung des Militärs durch den Bund im Jahre 1895, vom 24. Januar 1895.

Kreisschreiben an die Militärbehörden der Kantone betreffend die Einberufung zu den militärischen Übungen der Infanterie im Jahre 1895, vom 25. Januar 1895.

Specialbestimmungen betreffend Ein- und Abschätzung der Dienstpferde und Ernennung der eidgenössischen Pferdeschatzungsexperten, vom 25. Januar 1895.

Verfügung betreffend Offiziersbeförderungen, vom 7. Februar 1895.

Bekanntmachung betreffend Waffen und Ausrüstungsgegenstände für Offiziere, vom 15. März 1895.

Kreisschreiben an die Waffen- und Abteilungschefs betreffend das Tragen von Civilkleidern durch Instruktoren und Truppenoffiziere während Schulen und Kursen, vom 16. März 1895.

Bekanntmachung betreffend das Regulativ über die Abgabe von Normalfahnüdern an die Militärradfahrer, vom 23. März 1895.

Verfügung betreffend das Verbot des Numerierens der Eisenbahnwagen mit Kreide bei Militärtransporten, vom 10. April 1895.

Verfügung betreffend Abgabe von Revolvern an Offiziere der Kavallerie und Artillerie, vom 30. April 1895.

Kreisschreiben betreffend die Rekrutierung pro 1896, vorn 30. April 1895.

382 Kreisschreiben betreffend die Neuformierung höherer Truppenverbände der Infanterie, vom 6. Mai 1895.

Kreisschreiben an die Militärbehörden der Kantone betreffend den Austausch alter Vetterligewehre bei den drei ältesten Jahrgängen der Landwehr und dem jüngsten Jahrgange des Landsturms, vom 15. Mai 1895.

Kreisschreiben betreffend die Tenue bei Vorladungen vor Untersuchungskommission, vom 20. Mai 1895.

Verfügung betreffend Kartenabgabe an Stabssekretäre, vom 20. Mai 1895.

Bekanntmachung betreffend Portofreiheit für Einladungen zu Divisionsrapporten (Beschluß des Bundesrates), vom 21. Mai 1895.

Kreissclireiben an die Waffen- und Abteilungsehefs betreffend den Feldsold und die Feldration für die Truppen der Befestigungen von 8t. Maurice, vom 23. Mai 1895.

Kreisschreiben an die Militärbehörden der Kantone betreffend das Schießbüchlein für die Schießpflichtigen Offiziere und Mannschaften des Landsturms, vom 24. Mai 1895.

Regulativ über den Sanitätsdienst bei den Sicherheitswachen der Befestigungen am St. Gotthard und bei St. Maurice (vom Bundesrate genehmigt) vom 28. Mai 1895.

Kreisschreiben an die Militärbehörden der Kantone betreffend das Tragen von Uniformstücken außer Dienst, vom 8. Juni 1895.

Regulativ betreffend die Wahl und Verwendung der Schiedsrichter bei den Herbstübungen, vom 20. Juni 1895.

Kreisschreiben an die Waffen- und Abteilungschefs betreffend Verpflegung der Truppen mit Zwiebackkonserven, vom 22. Juni 1895.

Verfügung betreffend den Umsatz der Vorräte in den Armeeverpflegungsmagazinen, vom 27. Juni 1895.

Vorschriften betreffend Abgabe von Ansrüstungsgegenständen, Waffen und Munition für den militärischen Vorunterricht, vom 30. Juni 1895.

Kreisschreiben an die Militärbehörden der Kantone und an die Waffen- und Abteilungschefs betreffend Dienstbefreiung von Personal der Eisenbahnabteilung des eidgenössischen Post- und Eisenbahndepartements, vom 5. Juli 1895.

Kreisschreiben an die Waffen- und Abteilungschefs betreffend Abhaltung von Feldgottesdiensten in Militärschulen und Kursen, vom 19. Juli 1895.

Verfüguag betreffend die Verwendung der Stiefel von entlassenen Kavalleriereki-uten, vom 2. August 1895.

383

Kreisschreiben an die Landsturmkommandanten betreffend Taggelder derselben, vom 17. August 1895.

Kreisschreiben an die Waffenchefs, den Oberfeldarzt und das Oberkriegskommissariat betreffend die militärische Portofreiheit, vom 21. August 1895.

Kreisschreiben des Militärdepartements betreffend die Führung der Mutationsverzeichnisse mit Bezug auf das nach Art. 2 M.-O.

dienstfreie Personal des bewaffneten Landsturms, vom 6. September 1895.

Verfügung betreffend das Lehrpersonal in den Kursen für höhere Offiziere, vom 21. September 1895.

Vorschriften über leihweise Abgabe von Gewehren und Karabinern an Offiziere und Unteroffiziere der Armee, sowie an freiwillige Schieß vereine, vom 3. Oktober 1895.

Dienstbefehl an die Waffen- und Abteilungschefs, an die Kommandanteu der Armeecorps, Divisionen, Brigaden und Regimenter und an die Kommandanten der Befestigungen des St. Gotthard und bei St. Maurice betreffend das Verhalten von Vorgesetzten O gegenüber Untergebenen in der Armee, vom 10. November 1895.

Kreisschreiben des Militärdepartements an die Militärbehörden der Kantone betreffend die Eintragung der Dienstleistung bei militärischen Vorunterrichtskursen in das Dienstbüchlein, vom 9. Dezember 1895.

Kreisschreiben an die Waffen- und Abteilungschefs betreffend Unterbringung der Instruktiousoffiziere und ihrer Pferde bei den Armeecorpsübungen und Entschädigung an Gemeinden, vom 16. Dezember 1895.

Kreisschreiben an die Militärbehörden der Kantone und an die Landsturmkommandanten betreffend die Landsturmmusiken, vom 26. Dezember 1895.

Kreisschreiben an die Waffen- und Abteilungschefs betreffend das Qualifikationsverfahren in Offiziersbildungsschulen, vom 31. Dezember 1895.

II. Personelles.

Die Militärverwaltung, sowie die Armee hat im Berichtsjahre einen schweren Verlust zu beklagen. Es verstarb der Kommandant des II. Armeecorps und Waffenchef der Infanterie, Herr Oberst Feiß, der in langjähriger, strenger Pflichterfüllung seinem Lande sowohl als Beamter, sowie auch als Offizier hervorragende Dienste

384

geleistet hat. An seine Stelle wurde als Waffenchef der lofanterie der bisherige Oberinstruktor dieser Waffe, Herr Oberst Rudolf, gewählt. In dem Kommando des II. Armeecorps wurde Herr Oberst Feiß durch Herrn Oberst Berlinger ersetzt, an dessen Stelle als Kommandant der VII. Division Herr Oberst Locher gewählt wurde.

Herr Oberstcorpskommandant Berlinger wurde durch seine Wahl zum Armeecorpskommandanten gleichzeitig Mitglied der Landesverteidigungskommission.

Weitere Lücken in den höhern Kommandostellen entstanden durch die Wahl des Herrn Oberstdivisionär Muller zum Mitgliede des Bundesrates und durch den Rücktritt des Herrn Oberst Rudolf vom Kommando der V. Division. Zum Kommandanten der III. Division wurde Herr Oberst Bühlmann, zum Kornmandanten der V. Division Herr Oberst Keller, Chef des Generalstabsbureaus, erwählt.

Im Laufe des Berichtsjahres ist auch der langjährige Chef desOberkriegskommissariates, Herr Oberst von Grenus, zurückgetreten und an dessen Stelle der bisherige Chef des Verpfleguugsbureaus,.

Herr Oberstlieutenant Keppler, ernannt worden.

Endlich ist infolge Rücktritts des Herrn Oberst Perret vom Kommando der Befestigungen von St. Maurice Herr Oberst Coutau an dessen Stelle gewählt worden.

III. Wehrpflicht.

Auf 1. Januar 1895 ist die im Laufe des Jahres 1894 ausgehobene Rekrutenmannschaft des Jahrgangs 1875 in das dienstpflichtige Alter getreten.

Nach Maßgabe des Bundesgesetzes vom 4. Dezember 1886 und desjenigen vom 22. März 1888 hat der Übertritt vom Auszug in die Landwehr und von der Landwehr in den Landsturm, sowie der Austritt aus der Wehrpflicht auf 31. Dezember 1895 wie folgt stattgefunden : In die Landwehr übergetreten sind : a. die Hauptleute des Jahrgangs 1857; b. die Oberlieutenants und Lieutenants des Jahrgangs 1861; c. die Unteroffiziere aller Grade und die Soldaten der Infanterie, der Artillerie, des Genies, der Sanitäts- und Verwaltungstruppen des Jahrgangs 1863; d. die Unteroffiziere, Trompeter (inklusive Stabstrompeter) und Soldaten der Kavallerie, welche zehn effektive Dienstjahre

385 zählten; ferner diejenigen, welche im Jahre 1863 geboren sind, auch wenn sie den gesetzlich vorgeschriebenen Dienst nicht durchwegs geleistet und sofern sie anläßlich ihres spätem Eintritts zur Waffe sich nicht zu längerem Auszügerdienst verpflichtet hatten ; e. die Hufschmiede, Sattler und Krankenwärter der Kavallerie des Jahrgangs 1863.

In den Landsturm übergetreten sind : 1. die Hauptleute, Oberlieutenants und Lieutenants des Jahrgangs 1847 ; 2. die Stabsoffiziere (Majore, Oberstlieutenants und Obersten), welche das 48. Altersjahr vollendet hatten und sofern von denselben ein Entlassungsgesuch bis Ende Februar 1895 gestellt worden war; 3. die Unteroffiziere und Soldaten aller Waffen und Grade des Jahrgangs 1851.

Aus dem Landsturm und somit aus der Wehrpflicht sind ausgetreten : a. die Offiziere des Jahrgangs 1840, insofern sie sich auf erfolgte Anfrage seitens der Wahlbehörde nicht zu längerer Dienstleistung bereit erklärt hatten ; b. alle Unteroffiziere und Soldaten des Jahrganges 1845.

IY. Sanitarische Untersuchung und pädagogische Prüfung der Wehrpflichtigen.

Das Ergebnis der sanitarischen Untersuchungen im Herbst 1885 war folgendes :

Zahl.

°/o

Zahl.

%

Zahl.

"/»

Zahl.

ßekrnten von 1876 ,, früherer Jahrgänge . . . .

13,883 3,204

52,0 41,5

5837 1601

21,9 20,7

6978 2924

26,1 37,8

26,698 7,729

Total Rekruten

17,087

49,6

7438

21,6

9902

28,8

34,427

=--

Aus ßekrntenschnlen Entlassene . . .

Eingeteilte des Auszuges ,, der Landwehr

142 1,272 182

> 8,0') 9,2 2) 2,2»)

105 837 90

o/oo 14,7 ') 6,0») 1,1»)

609 2661 791

·/co 64,3 2i) 19,3 ) 9,8«)

856 4,770 1,063

25,0 >) 34,6 2) 13,1 »)

Total Eingeteilte

1,596

6,7 «)

1032

4,3 4)

4061

17,2 «)

6,689

28,3 4)

Rekruten von 1875 ,, früherer Jahrgänge . . . .

14,101 3,463

53,2 44,3

5472 1641

21,2 21,0

6753 2720

25,6 34,7

26,326 7,824

--

Total Rekruten

17,564

51,4

7113

20,9

9473

27,7

34,150

--

Aus Rekruten seh ölen Entlassene . . .

Eingeteilte des Auszuges

140 1,209 137

o/oo 8,2 >) 8,9 2) 1,7»)

121 780 50

o/oo 7,1») 5,8 2) 0,6')

590 2633 489

°/oo 34,8 ') 19,5 ») 6,1»)

851 4,622 676

°/oo 50,2 i) 34,2 2) 8,4»)

Total Eingeteilte

1,486

6,4*)

951

4,1*)

3712

16,0 *)

6,149

26,5 «)

1894

*) *) °) )

°/°o %° 0 /°° °/00

>

°/0,

der letztjährigen Rekruten.

des Effektivs des Auszugs auf 1. Jan nar 1895 (beziehungsweise 1894).

» » der Landwehr auf 1. J anuar 1895 (beziehungsweise 1894).

n n i> ganzen Armee auf 1. Januar 1895 (bezw. 1894), inklusive der letztjährigen Rekrnten.

386

Zurückgestellt.

1895

Untauglich.

Total.

Diensttauglich.

387

Es betrug das % der Tauglichen unter den endgültig beurteilten Rekruten des Jahres : 1886.

62,9

1887.

64,3

1888.

64,2

1889.

63,5

1890.

63,3

1891.

63,0

1892.

66,4

1893.

65,7

1894.

64,9

1895.

63,3

Von obigen Rekruten wurden im folgenden Jahre als untauglich erklärt: 1886.

1887.

1888.

1889.

1890.

1891.

1892.

1893.

1894.

3,4

3,2

3,3

3,5

3,5

3,3

3,4

3,4

3,4

Laut obiger Tabelle sind im Berichtsjahre untersucht worden total 41,116.

Es wurden von diesen als tauglich erklärt: 1895.

Rekruten Eingeteilte

49,6 °/o 23,8 °/o

1894.

51,4% 24,2 %

Die Gesamtzahl der im Jahre 1895 untersuchten Rekruten hat sich gegenüber dem Vorjahre um 277 vermehrt, dagegen hat sich die Zahl der im Berichtsjahre diensttauglich erklärten Rekruten gegenüber derjenigen von 1894 um 477 vermindert.

Die beim Einrücken oder während der Schulen oder Kurse als für längere Zeit dienstuntauglich Entlassenen wurden nach Vorschrift vor Untersuchungskomntission vorgeladen. Das Ergebnis dieser Untersuchungen ist folgendes: Vorgeladen waren 2870, beurteilt 2751 und von diesen tauglich erklärt 416, zeitweise dispensiert 393 und untauglich befunden 1942 Mann. Zwischenuntersuchungen emäß §§ 61 u. ff. der Instruktion vom 2. September 1887 wurden 03 vorgenommen; von den Untersuchten sind 132 tauglich erklärt worden, 8 wurden zurückgestellt und 63 untauglich befunden.

Von den Rekurskommissionen sind im Anschluß an die Rekrutierung pro 1896 298 Rekurse und 56 anderweitige Untersuchungen erledigt worden.

f

Pädagogische Prüfung.

Im P e r s o n a l d e r e i d g e n ö s s i s c h e n E x p e r t e n sind im Berichtsjahr keine Veränderungen vorgekommen. Fast ohne Ausnahme haben auch die früher beteiligten k a n t o n a l e n Geh ü l f e n mitgewirkt.

Im Kanton Genf funktionierte dieses Jahr am Platz des erkrankten Herrn Goll Herr Gilliéron, Inspektor des Handfertigkeitsunterrichts; im dritten Divisionskreise mußte für einen Teil der

388

Prüfungen wegen amtlicher Verhinderung der bisherigen Experte» Herr Schulinspektor Wittwer in Bern, im Kanton Schwyz Herr Sekundarlehrer Wiesmann von Küßnacht und im Kanton St. Gallen.

Herr Reallehrer Inhelder von Neßlau beigezogen werden.

Zur d i e s j ä h r i g e n K o n f e r e n z der pädagogischen E x p e r t e n , welche den 9. und 10. Juni in Luzern stattfand, wurden nur die eidgenössischen Experten eingeladen, da an derselben bloß die gewöhnlichen, alle Jahre wiederkehrenden Verhandlungsgegenstände, Besprechung der Ergebnisse der vorjährigen Prüfung und Sichtung des diesjährigen Prüfungsstoffes, zur Diskussion, gelangten.

Die I n s p e k t i o n e n haben ergeben, daß sich die Prüfungen überall einheitlich nach dem Regulativ vom 15. Juli 1879 vollzogen haben; alles hat seinen normalen Verlauf genommen.

D a s V e r h a l t e n d e r R e k r u t e n w a r fast ausnahmslos ein musterhaftes, und zwar sowohl im Betragen als in dein Bestreben, möglichst gute Arbeiten zu liefern.

Zu einer z w e i t e n P r ü f u n g stellten sich im Herbst 1895 5 Rekruten. Dieselben haben bei der zweiten Prüfung alle bessere Noten erhalten.

Die Z a h l der B e s u c h e r mehrt sich von Jahr zu Jahr.

Es sind meistens Mitglieder von Schulbehörden, Geistliche, Beamte, Schulinspektoren und Lehrer.

Die P r ü f u n g s l o k a l i t ä t e n , die T i s c h e , S t ü h l e , Wandtafeln, Federnhalter, Tinte, Unterlagen waren fast überall in Ordnung. Wo etwas fehlte, haben die betreffenden Kreiskommandanten und Sektionschefs jeweilen diesbezügliche Aussetzungen freundlich entgegengenommen und auf nächstes Jahr besseres in Aussicht gestellt.

Die Prüfungslokalitäten in Aubonne, Vevey, Orsières, Bagnes, Monthey, Solothurn, Balsthal, Ölten, Stans und Sargans ließen zu wünschen übrig. In Orbe waren die Tische und Stühle zu klein.

Die Verhältnisse haben es wünschenswert erscheinen lassen, dieses Jahr eine z w e i t e E x p e r t e n k o n f e r e n z auf den 28.

und 29. Dezember einzuberufen, um 2 Fragen einer gründlichen Besprechung zu unterwerfen. Die erste Frage betrifft die Eintragung der pädagogischen Noten in das Dienstbüchlein und die zweite die von Herrn Sländerat Riehard von Genf aufgeworfene Frage, ob die Anforderungen an die Rekruten nicht zu hohe seien.

Die erstere Frage wird, bevor eine Entscheidung getroffen wird, noch den kantonalen Regierungen, den Waffen- und Abteilungschefs und den Armeecorps- und Divisionskommandanten zur Be-

389 gutachtung unterbreitet. In der zweiten Frage betonen die pädagogischen Experten vor allem, daß eine gerechte Beurteilung der jungen Leute nur dann gesichert sei, wenn deren Lebensstellung bei der Auswahl des Prüfungsstoffes für jeden einzelnen in Betracht gezogen werde. Die pädagogischen Experten haben sich nun seit Jahren Mühe gegeben, die Jungmannschaft nach ihren besondero lokalen, bürgerlichen und beruflichen Verhältnissen und nach ihrem Bildungsgang zu beurteilen.

Jeder Rekrut hat bei der Prüfung ein paar Zeilen zu lesen und das Gelesene zu reproduzieren. Hierzu bedarf der Examinator einer ausreichenden Sammlung kleiner Lesestücke von der leichtesten Art bis zu schwierigem Darstellungen. In diesen Lesestücken müssen die mannigfaltigsten lokalen und beruflichen Verhältnisse der Rekruten Berücksichtigung finden; jedes Stück ist soweit möglich ein abgeschlossenes Ganzes und soll Anhaltspunkte für die Prüfung in der Vaterlandskunde bieten; jede politische oder religiöse Anspielung wird darin sorgfältig vermieden.

Solcher Lesestoff findet sich in den Zeitungen. Die Lesestücke sind daher meistens kleine Zeitungsausschnitte, passend aus den besten Preßorganen ausgewählt. Daß man an jedes so ausgesvählte Stück die Forderung der Klassizität stellen darf, bleibt selbstverständlich ausgeschlossen; auch ist klar, daß ein logischer Zusammenhang in diesen Stoffen weder wünschenswert, noch nötig ist, da jeder Rekrut nur ein Stück zu lesen hat; aber notwendig ist es, daß jedem Rekruten das Lesestück vorgelegt wird, das für seine Lebensstellung paßt.

Für die Kritik dieser Lesestücke ist es daher durchaus unthunlich, ein schwieriges Stück auszusuchen und die Frage zu erheben: Ist diese Anforderung an die Rekruten nicht zu hoch?

Ähnlich wie bei der Auswahl der Lesestücke wird bei der Aufstellung der Aufsatzthemata verfahren. Diese müssen passen für Rekruten vom Lande und von der Stadt, vom Gewerbe und Handel, für Bergbewohner und Leute aus der Ebene, für höher und weniger hoch Geschulte, kurz für möglichst vielerlei Lebensverhältnisse, alles selbstverständlich in einer erreichbaren Höhe.

Analog der Auswahl der Lesestücke und der Aufsatzthemata wird auch beim mündlichen und schriftlichen Rechnen und bei den Fragen aus der Vaterlandskunde verfahren.

Der Forderung, es sollte bei den Rekrutenprüfungen
das Primarschulpensum zur Grundlage dienen, kann aus mancherlei Gründen unmöglich Rechnung getragen werden. Schon die Frage: Welches von den 25 Primarschulprogrammen soll maßgebend sein? zeigt, welchen Schwierigkeiten man begegnen würde, wenn man auf dieser

390 Grundlage die Anforderungen festsetzen wollte. Aber noch in ändern Richtungen sind die Verhältnisse der Kantone sehr verschieden.

IQ einigen Kantonen schließt die Primarschule mit dem 12. Altersjahr ab, in ändern erst mit dem 16. In einigen Kantonen bestehen wohlorganisierte obligatorische Fortbildungsschulen mit zahlreichen Unterrichtsstunden, in ändern hat man bloß Rekrutenvorkurse von 2 Wochen. Dann darf man die Resultate der vielen blühenden Anstalten für gewerbliche Bildung nicht ohne Berücksichtigung lassen. Auch soll das, was der Jüngling in der Berufslehre und in der Schule des Lebens gewinnt, nicht außer Betracht fallen.

Daß übrigens die Anforderungen nicht allzu hohe sind, beweisen folgende Thatsachen: Im Herbst 1894 wurden 26,970 Rekruten geprüft. Im Lesen erhielten die Note l 12,413, die Note 2 9229, die Note 3 4393, die Note 4 783 und die Note 5 152; also stehen 21,642 Rekruten über der Mitte der Anforderungen, im Aufsatz 15,404, im Rechnen 17,271 und in der Vaterlandskunde 12,473.

Von 100 Rekruten stehen: im Lesen 80 über der Mitte, 17 in der Mitte, 3 unter der Mitte der Anforderungen, im Aufsatz 57 über der Mitte, 33 in der Mitte, 10 unter der Mitte der Anforderungen, im Rechnen 64 über der Mitte, 27 in der Mitte, 9 unter der Mitte der Anforderungen, in der Vaterlandskunde 46 über der Mitte, 36 in der Mitte, 18 unter der Mitte der Anforderungen.

Bei diesem Anlaß soll auch der Meinung entgegengetreten werden, daß die Anforderungen von Jahr zu Jahr gesteigert werden.

Das geschieht durchaus nicht.

Das zur Stunde in Kraft bestehende Regulativ über die diesbezüglichen Anforderungen datiert vom 15. Juli 1879.

Dasselbe hat bis heute keine Revision erfahren. Die Anforderungen sind weder gesteigert noch vermindert worden, um den Noten bei der Vergleichung mit den verschiedenen Jahrgängen statistischen Wert zu geben.

V. Rekrutierung.

In gewohnter Weise lassen wir in zwei Tabellen, wovon die erste die Rekrutierung nach Jahrgängen, die zweite diejenige nach Waffengattungen darstellt, das Ergebnis der Rekrutierung vom letzten Herbste folgen.

391

Bei bei bei bei bei bei

Weniger rekrutiert wurden : der Infanterie den Kanonieren den Trainsoldaten der Positionsartillerie den Sappeuren den Verwaltungstruppen

Bei bei bei bei bei bei bei

Mehr rekrutiert wurden : der Kavallerie der Gebirgsartillerie der Festungsartillerie dem Armeetrain den Pontonieren den Pionieren den Sanitätstruppen

442 Mann, 79 ,, 50 ,, 80 ,, 21 ,, 42 ,, 642 Mann.

40 Mann, 21 ,, 10 ,, 59 ^ l ,, l ,, 29 ,, 16t

* Es wurden im ganzen also 481 Mann weniger rekrutiert als im Vorjahre. Die Einstellung der Rekrutierung der Parkkolonnen und der Feuerwerker und die vermehrte Rekrutierung der Kavallerie geschah im Hinblick auf die Neuorganisation der Truppenkörper.

Das Verhältnis der Jüngern Jahrgänge zu den altern ist folgendes : Jahrgang.

1896.

1895.

1894.

1893.

1892.

1896. 1895. 1894.

%

Jüngster . . . 13,720 14,054 13,649 13,358 12,792 Zweitjüngster . 1,919 2,063 2,010 1,946 1,711 Drittjüngster .

876 847 940 8fiO 788 Viertjüngster .

290 274 285 281 219 Fünftjüngster .

100 130 103 89 99 Ältere Jahrgänge 142 160 156 177 154

°/o

°A>

80,« 80,i> 79,«» ll.se 11,77 11,3!

5,is 4,ss 6,55 l,TM 1,66 1,78 0,69 0,7* 0,7a Osi 0,oi 0,96

17,047 17,528 17,148 16,711 15,763 100

100

100

In einer dritten Tabelle geben wir eine Übersicht der Rekrutierung nach Waffengattungen in den letzten 10 Jahren. Daraus geht hervor, daß die Rekrutierung der Specialwaffen eher zu- «1s abgenommen hat, hauptsächlich der vermehrten Rekrutierung der Kavallerie und der Gebirgsartillerie und der Neurekrutierung der Festungsartillerie wegen.

co

Ergebnis der Rekrutierung vom Herbst 1895 fllr das Jahr 1896.

I. Nach Jahrgängen.

DivisionsJüngere.

kreise.

1876.

1875.

2,069

225

1,549

VI VII

3 5 3 2 2 2 3

vin

--

1,918 1,488

229 187 256 373 255 197 197

Total

20

13,700

1919

I

II III

IV V

1,671 1,636 1,625 1,744

1874.

1873.

1872.

1871.

1870.

1869.

1868.

Ältere.

3

1

2 4 1 1 3

3

2 1 3 -- 1 1 1 4

2 4 4 2 1 5 -- 9

13

27

105 73 136 102 150 111 87 112

46 20 43 38 41 36 21 45

20 7 11 14 11 12 6 19

12 6 7 3 3 2 4 21

-- 14

-- -- 4 2 4

876

290

100

58

28

16

2

Total.

2,488

1,899 2,071 2,054 2,208

2,175 2,239

1,913 17,047

Bundesblatt. 48. Jahrg.

II. Nach Waffengattungen.

Artillerie.

<0

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1 1

Fahrende Batterien.

1 £ .2a

Bd. II.

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M

I II III

...

...

...

IV

...

v

...

VI . . .

vn . . .

VIII . . .

1,831 1,539 1,575 1,609 1,695 1,650 1,798 1,646

83 58 90 80 89 96 81 14

à


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65 85 56 93 61 29 50 18 19 19 49 76 31 30 25 42 80 19 55 4 26 37 77 111 -- 53 60 -- 91 42 56 82 13 9 24 8 7 72 20 --

26

Total 13,343 591 379 551 209 343 212 1894 13,785 551 458 601 188 333 220

Genie.

Parkkolonnen.

3


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63 58 58 40 43 49 39 36

55 24 26 47 33 36 30 27

14 8 14 7 15 20 17 4

386 278 99 327 299 98

12 8 25 10 18 5 16 4

60 58 60 50 54 61 59 59

10 11 12 11 10 12 15 16

2,488 1,899 2,071 2,054 2,208 2,175 2,239 1,913

98 461 97 17,047 97 432 139 17,528

394

III. Rekrutierung nach Waffengattungen während IO Jahren.

Genie.

Artillerie.

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s



'S U ö s> e

M

Fahrende Batterien.

» FH »

grt

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M 1895 1894 1893 1892 1891 1890 1889 1888 1887 1886

13,343 13,785 13,432 12,549 11,665 11,462 11,046 11,379 11,692 11,542

591 551 446 522 433 378 336 340 312 333

379 458 452 524 530 536 546 572 533 521

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'§ 3^ Si

'SB-3 -S

%o

551 601 527 662 654 647 648 652 630 576

209 188 201 71 53 87 72 63 50 51

OD

c5

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Parkkolonnen.

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343 333 333 141 142 108 -- -- -- --

121,895 4242 5051 6148 1045 2312 1400 _^_

3712

J

__

99 98 109 133 132 144 131 132 143 162

98 97 103 128 158 140 151 143 132 141

461 432 426 460 457 451 422 407 445 434

S

1 £

17,047 17,528 17,148 16,721 15,763 15,466 14,837 15,172 15,432 15,239

936 1443 367 3364 3916 1283 1291 4395 1265

160,353

--

6 129 128 124 138 142 133 136

--

4 205 219 210 202 195 194 214

47 54 55 56 52

278 299 334 414 453 430 404 409 443 452

·g

97 139 133 154 140 138 119 122 108 115

-- -- 48 55

386 327 376 360 319 348 310 307 297 334

·

03

g1 I

co

CO

212 220 266 221 225 216 258 254 264 176

1

à

395 In der altern Periode von 5 Jahren, nämlich von 1886 bis 1890, sind durchschnittlich per Jahr an Specialwaffen rekrutiert worden 3805 Mann, in der Jüngern Periode von 5 Jahren, 1891 bis 1895, dagegen durchschnittlich 3887 oder jährlich über 82 Mann mehr.

Die Zahl der im Jahre 1895 ausexerzierten Rekruten beträgt: Infanterie Kavallerie Artillerie Genie Sanität Verwaltung Total

1895.

1894.

12,892 592 2,119 494 450 129

12,470 513 1,862 533 396 128

16,676

15,902

Im Durchschnitt sind daher 95,1 % der Rekruten ausexerziert worden.

In den Vorjahren schwankt der Prozentsatz zwischen 93 °/o (1893) und 92,73 °/o (1894).

Tl. Organisation und Bestand des Bundesheeres.

Der Kontrollbestand des Heeres auf l. Januar 1896 ist folgender :

396 A. Im Auszug.

1. Nach Truppeneinheiten.

Effektiver Bestand nach ,· Truppenach

1896.

Artneestab .

Truppen der Sta 3squartiere 16 Stäbe . . . .

I. Division 14,466 I. Armeecorps 16,202 II.

,, Corpstruppen . .

3,821

Divisione

1895.

58 425

16,060 17,899 34,565

74 Stäbe . . . .

III. Division . . 15,249 II. Armeecorps · 14,806 v.

,, Corpstruppen .

3,745

Ì Ì Ì

Stäbe . .

VI. Division III. Armeecorps · VII.

,, Corpstruppen

16,566 16,375 33,874

.

.

.

.

78 .

. 15,016 . 14,988 .

3,765

16,757 16,245 33,847

74 Stäbe . . . .

14,110 IV. Division IV. Armeecorps · 12,305 VIII.

,, Corpstruppen . .

3,923 Besatzungstruppe]i des Gotthard von St. Maurice .

·n Disponible Trupp en .

· · ·

16,291 13,814 30,412 3,327 } 1,435 3,411 j 141,354

7,642 137,649

397

2. Nach Waffengattungen.

Effektiver Bestand.

1896.

1895.

Generalstab und Eisenbahnabteilung . . .

69 Infanterie 102,507 Kavallerie 3,758 Artillerie 21,632 Genie 6,356 Sanitätstruppen .

4,980 Verwaltungstruppen 1,580 Justizoffiziere 50 Feldpost- und Feldtelegraphenoffiziere . .

80 Feldprediger 68 Stabssekretäre 91 Radfahrer 183 141,354 B. In der Landwehr.

Generalstab und Eisenbahnabteilung . . .

Infanterie Kavallerie Artillerie Genie Sanitätstruppen Verwaltungstruppen Justizoffiziere Feldpost- und Feldtelegraphenoffiziere . .

Stabssekretäre

Offiziere Unteroffiziere Mannschaft

Offiziere Unteroffiziere Mannschaft

78 100,353 3,458 20,549 6,603 4,661 1,568 50 29 63 50 187 137,649

45 57,574 3,205 11,774 3,519 3,305 783 32 7 53 80,297

50 57,507 3,136 12,497 3,472 3,178 723 32 7 -- "80,602

C. Im Landsturm, a. Im bewaffneten Landsturm.

1,933 7,344 48,337 57,614

2,014 7,343 51,867 61,224

b. Im unbewaffneten Landsturm.

749 1,471 204,899 ~207,119

764 1,017 207,358 209,139

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12 -- 12 12 12 12 2 2 5

Total 69

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-- 16 16 16 16

18 14 19 17

-- 18 18 18 18

425 34,565 33,874 33,847 30,412

--

--

--

2

3,327

2 -- 47 --

-- 7

-- --

1 4

1,435 3,411

6356 4980 1580 183 80

68

7

1

15

26,360 25,696 25,590 22,058

226 845 934 834 902

-- 4,289 4,158 4,320 4,342

1441 1476 1455 1495

16 1179 1153 1194 1173

-- 379 389 381 371

1,762

--

1,495

4

58

4

-- 16

493 2,520

2 483

29 178

1

1

--

906 134

50 102,507

3758 21,632

Total.

js 1

^

W

Armeestab . . .

Truppen der Stabsquartiere . .

I. Armeecorps .

II.

III.

IV.

Besatzungstruppen des Gotthard .

BesatzuDgstruppen von St. Maurice Disponible Truppen

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issekretäre.

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tizoffiziere.

Nach Truppeneinheiten.

r al s t ab und II ahnabteilnng. II

L Kontrollstärke des Auszuges auf 1. Januar 1896.

--

--

91 141,354

II. Kontrollstärke der Landwehr auf 1. Januar 1896.

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Nach Divisionen.

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. . . .

VI.

,, . . . .

VII.

,, . . . .

VIII.

,, . . . .

Besatzungstruppen des Gotthard ,, von St. Maurice Disponible Truppen (inkl. Stäbe und Offiziere des Territorialund Etappendienstes) . . . 38

Total

45

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Total.

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I . Divisionskreis 11.

, III.

,, IV.

· ,,

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-- -- --

6,287 7,135 5,795 3,874 7,445 8,071 8,43H 5,438 3,124 1,926

437 420 332 355 357 376 402 353 -- --

1,092 1,244 934 712 1,194 1,153 1,072 867 631 419

32

43

173

2,456

1154

32

57,574

3205 11,774

3519

-- -- -- -- -- -- '

156 253 257 140 300 141 144 112 646 216

268 293 290 239 291 333 298 247 122 69

83 82 92 84 97 90 95 75 8 3

-- -- -- -- -- --

-- --

8,325 9,431 7,703 5,406 9,687 10,167 10,449 7,094 4,531 2,633

855

74

7

39

4,871

3305 783

7

53

80,297

-- -- --

1 2 2 2 2 2 2 1

400

VII. Unterricht.

Instruktionspersonal, Der Bestand des Instruktionspersonals ist folgender: Bestand nach Gesetz.

Infanterie . .

Kavallerie .

Artillerie .

Genie Sanität .

Verwaltung .

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

. 1 2 8 Manu . 15 _ . 38 ,, . 16 ,, . 11 _ .

4 ,,

Total

212 Mann

auf Ende 1895.

125 Mann 15 _ 37 ,,

14 _ 12 ,, 3 ,, 206 Mann

Bei der Infanterie wurden zu Instruktoren I. Klasse die bisherigen Instruktoren II. Klasse Major Biberstein und Hauptmann im Generalstab Egli ernannt und 4 definitive Instruktionsaspiranten zu Instruktoren II. Klasse erwählt. Durch Tod verlor das Instruktionscorps der Infanterie den langjährigen Instruktor II. Klasse der VIÛ. Division, Hauptmann Wissen. Außerdem wurden die durch das Budget vorgesehenen Stellen definitiver Instruktionsaspiranten nach erfolgter Prüfung vollständig besetzt.

Im Instruktionscorps der Artillerie wurde Oberstlieutenant Pagan vom Instruktor II. Klasse zum Instruktor I. Klasse befördert und an die dadurch frei gewordene Stelle eines Instruktors II. Klasse Herr Major Habicht gewählt. Neben dem ständigen Personal wurden noch 4 definitiv angenommene. Aspiranten auf Hülfsinstruktorenstellen verwendet.

Beim Genie wurde im Laufe des Jahres ein Instruktor II. Klasse entlassen und 2 Hülfsinstruktoren provisorisch gewählt. Von den Instruktoren I. Klasse wird einer gesetzmäßig als Geniechef der Gotthardbefestigung verwendet und ist deshalb für die allgemeine Instruktion bei der Geniewaffe nicht während des ganzen Jahres disponibel.

Bei der Sanität ist der Bestand der gleiche geblieben, wie im Vorjahre. Auch damals war schon ein altershalber dienstunfähig gewordener Instruktor durch einen Jüngern ersetzt.

Bei den Verwaltungstruppen soll die 2. Stelle eines Instruktors II. Klasse vorläufig nicht besetzt werden, sondern es soll in Zukunft ein Infanterieinstruktor zu den Verwaltungsschulen zugezogen

401

werden, der namentlich dazu berufen ist, den infanteristischen Teil des Unterrichts zu erteilen und der im fernem den Unterricht in der Taktik, Terrainlehre und Landeskunde geben kann.

Vorunterricht.

Die von uns unterm 4. Januar 1895 erlassenen, Seite 28 des Geschäftsberichtes 1894 unseres Militärdepartementes erwähnten Einladungen an die Kantone für vollständigere Durchführung des Turnunterrichtes in den Primär- und höhern Volksschulen scheinen bereits in zweifacher Beziehung eine günstige Wirkung hervorgerufen zu haben, indem einerseits die Berichterstattung weitaus der meisten Kantone eine zuverlässigere und weniger lückenhafte geworden ist, und anderseits zum Teil recht bemerkenswerte Verbesserungen in verschiedener Richtung sowohl beim Turnunterrichte der Primarschulen, als insbesondere der höhern Volksschulen zu verzeichnen sind. Die meisten Kantone haben auch unter Mitteilung unseres Kreisschreibens an die Gemeinderäte und die Schulkommissionen nicht verfehlt, diese nachdrücklich zur möglichst allseitigen Vollziehung der bundesrätlichen Verordnungen über Durchführung des Schulturnuuterrichtes aufzufordern, zum Teil unter Festsetzung bestimmter Fristen und unter Androhung strenger Maßnahmen gegen säumige Gemeinden. Aber auch sonst machten manche Kantone lobenswerte Anstrengungen für Förderung des Schulturnunterrichtes durch Gewährung von Staatsbeiträgen an die Erstellung von Turnhallen und Turnplätzen, für Beschaffung von Turngeräten, an Lehrerturnvereine, an die schweizerische und ausländische Turnlehrerbildungskurse und Turnanstulten besuchenden Lehrer und namentlich auch durch eine wirksamere Kontrolle und periodisch wiederkehrende Inspektionen des Turnunterrichtes.

Den Tabellen über den Stand des Turnunterrichtes im Schuljahre 1894/95 lassen sich folgende allgemeine Resultate entnehmen: a. Von 3899 Primarsehulgemeinden, beziehungsweise Schulkreisen (17 mehr als im Vorjahre) besitzen (Tubelle I): genügende Turnplätze . 2823 = 72,4 % (1894 = 72,3 °/o) ungenügende ,, . 582 = 14,9 ,, ( ,, = 14,8 ,, ) noch keine ,, 494 = 12,7 ,, ( ,, = 12,9 ,, ) 3899

402 alle vorgeschriebenen Turngeräte . . . . 1666 = 42,8 % nur einen Teil der Turngerate 1511=38,7,, noch keine Turngeräte .

722 = 18,5 ,,

(1894 = 38,3 °/o) ( ,, ( ,,

= 43,2 ,, ) = 18,5 ,, )

3899 ein Tui-nlokal . . . .

718 = 18,4 % (1894 = 17.2 °/o) kein ,, . . . . 3181 = 81,6 ,, ( ,, = 82J8 ,, ) 3899 Die Verhältnisse bezüglich der Turnplätze haben sich nur unwesentlich verbessert und die Zahl der Gemeinden, welche noch keine Turngeräte haben, ist die gleiche wie im Vorjahre geblieben.

Dagegen hat sich die Zahl der Gemeinden, welche alle Geräte besitzen, um 4,5 °/o, und diejenige, welche im Besitze eines Turnlokales sich befindet, um 1,2 °/o vermehrt, was im Zeiträume eines Jahres ein recht bemerkenswerter Fortschritt ist.

In 7 Kantonen [gegen 6 im Jahre 1894), Obwalden, Glartis, Solothurn, Baselstadt, Schaffhausen und beiden Appenzell, haben alle Gemeinden Turnplätze; in 10 Kantonen (gegen 6 im Jahre 1894), Uri, Obwalden, Glarus, Zug, Solothurn, Baselstadt, beiden Appenzell, Aargau und Thurgau, haben alle Gemeinden Turngeräte. Der Turnplatz fehlt nur je einer Gemeinde in den Kantonen Schwyz, Zug und Thurgau, und im Kanton Baselland ist nur eine Gemeinde ohne Geräte. In den übrigen Kantonen ist die Zahl der Gemeinden, welche noch keine Turnplätze und Turngeräte besitzen, folgende: Ohne Turnplätze.

Ohne Turngeräte.

4 °/o(1894= 4 °/o) l,3°/o(1894= 1,7%) 2. Neuenburg .

3 = 3 » ) 6 * ( fi = 1,5 ,, ) tì 4,4 ,, C ti = 8,5 vJ 3. Genf . .

5,8 * ( f> = 4 ,, ) 4. Bern 6,5 f) = 8 ,-,) 14,4 « ( ti = 17 *) 5. Wallis . .

8 ,, C n = 8 ») 8,4 » ( tì = 9 *) 6. Waadt . . 10,5 T, C fi = 10,5 » ) 9,8 D C ti = 12 »3 7. Lu/ern .

17 r, C ti = 18 » ) 62,3 fi = 62,3 *) 8. St. Gallen . 20 * C t) = 20 n ) 24 n C ·n = 20,7 ,, 3 25,6 D C fi = 30 9. Frei bürg 23,5 » C TI = 19 ,, ) 10. Graubünden 35.3 t) = 33 7 . ) 51 n C fi = 45,5 ,, ) 11. Nid waiden . 43,7 D C ti = 43,7 ,, ) 37,5 t) ( fi = 50 fl) 12. Tessin .

56,5 ,, C fi = 56,5 ,, ) 74,7 * C ft = 74,7 » ) 1. Zürich . .

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,,)

b. In 5243 Primarschulen, beziehungsweise Schulklassen (98 mehr als im Vorjahre) wird Turnunterricht erteilt (Tabelle I):

403

das ganze Jahr in . 1307 Schulen = 24,9 % (1894 = 24 °/o) nur einen Teil des Jahres in ...

3450 ,, = 65,8 ,, ( ,, = 65 ,, ) noch nicht in . .

486 ,, == 9,3 ,, ( ,, == 11 ,, ) 5243 Die Zahl der Schulen ohne Turnuuten-icht hat sich um 1,7 °/o vermindert. In 11 Kantonen, Zürich (nur 3 -Privatschulen sind noch ohne Turnunterricht), Obwulden, Glarus, Zug, Baselstadt, Schaffhausen, beiden Appenzell, Aargau, Thurgau und Genf, wird an allen Schulen Turnunterricht erteilt. In den Kantonen Solothura und Baselland besteht der Turnunterricht nur an je einer Schule noch nicht. Die übrigen Kantone, welche eine größere Zahl Schulen ohne Turnunterricht besitzen, kommen in nachstehende Reihenfolge: Schulen ohne Turnunterricht.

1. Freiburg .

2. Waadt 3. Neuenburg .

4. Bern 5. Wallis 6. St. Gallen .

7. Graubünden 8. Uri 9. Sohwyz 10. Luzern 11. Tessin 12. Nidwaiden .

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. . .

1,6 °/o (1894 1,8 ,, ( ,, 3,8 ,, ( ,, 5,7 ,, ( ,, 11,7 ,, ( ,, 15 ,, ( ,, 18 ,, ( ,, 20,8 ,, ( ,, 21,3 ,, C ,, 30 ,, ( ,, 33,5 ,, ( ,, 62,5 ,, ( ,,

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0,9 °/o) 3 ,,) 5,5 ,, ) 7,7 ,, ) 11,7 ,, ) 15,7 ,, ) 24 ,, ) 9,5 ,, ) 22,2 ,, ) 34,5 ,, ) 41,7 fl) 68,7 ,, )

c. Das gesetzliche Minimum von 60 Turnstunden per Jahr wird (Tabelle I) innegehalten in 1611 Schulen = 30,7 °/o (1894 = 26,4 °/o) noch nicht in 3632 ,, = 69,3 ,, ( ,, == 73,6 ,, ~) 5243 Es ist also die Zahl der Schulen, an welchen die gesetzlichen 60 Turnstunden jährlich erteilt werden, um 4,3 °/o größer als 1894.

o!. Hinsichtlich des Turnunterrichtes der Ergänzungs- und Fortbildungsschulen sind keine Veränderungen seit der letztjährigen Berichterstattung eingetreten, weshalb wir auf diese verweisen.

e. Von 450 höhern Volksschulen (10 weniger als im Vorjahre; es fehlen die Angaben von 12 Schulen des Kantons Freiburg) sämtlicher Kantone (Tabelle II) haben :

404

3 Schulen = 0,7 % noch keinen Turnplatz 27 ,, = 6 ,, noch keine Turngeräte 93 ,, = 2 Q , 7 ,, nur einen Teil der Turngeräte 186 ,, =41,4 ,, noch kein Turnlokal .

5 = 1,1 fl noch keinen Turnunterfl

rieht

132

,,

= 29,4 B noch nicht das vorgeschriebene Minimum von 60 Turnstunden

(1894 = 4,1 %) ( ,, == 7,2 ,, ) ( ,, ( ,,

= 22,6 ,, ) =44,8 ,, )

( ,, = ( ,,

2,6 ,, )

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,,)

Es ist somit in jeder Beziehung und zum Teil eine recht namhafte Besserstellung zu konstatieren. Namentlich ist erfreulich, daß die Zahl der Schulen, an welchen das gesetzliche Minimum von 60 Turnstunden per Jahr erteilt wird, um 8,6 °/o zugenommen hat. In den 8 Kantonen Uri, Solothurn, Baselstadt, Baselland, Tessin, Waadt, Waliis und Neuenburg giebt es keine höhern Volksschulen mehr, an welchen diese Vorschrift nicht erfüllt wird. In "den übrigen Kantonen beträgt die Stundenzahl derjenigen Schulen, an welchen das vorgeschriebene Minimum von 60 Turnstunden noch nicht erreicht ist, meistenteils 40--45 im Jahre. Sie ist am geringsten an der kantonalen Lehranstalt in Obwalden, die jährlich nur 20 Turnstunden giebt. Von den Kantonen Bern, Luzern, Schwyz und Freiburg fehlen die Angaben hierüber noch.

f. Die Mitteilungen der Kantone über den Turnbesuch, die bisher noch mehrfach der Genauigkeit entbehrt hatten, sind erheblich vollständiger geworden; doch bestehen immer noch einzelne Lücken.

Zürn erstenmal verlangte das Berichtsformular Angaben über die Zahl der ärztlich vom Turnunterrichte dispensierten Knaben. Aufschluß konnte erst die Hälfte der Kantone hierüber erteilen, so daß das wünschbare Bild über diese Verhältnisse noch nicht vorliegt.

Ausgewiesen ist in der Tabelle III der Turnbesuch von 161,665 im 10. bis 15. Altersjahre stehenden Knaben aller Schulen und Stufen (6181 weniger als 1894). Nach Abzug von 1151 ärztlich Dispensierten haben von 160,514 Schülern 62,869 = 39,2 °/o (1894 = 37,7 °/o) das ganze Jahr, 84,849 = 52,8 ,, ( ,, = 53,5 ,, ) nur einen Teil des Jahres, 12,796= 8 ,, C ,, = 9,8 ,, ) noch keinen Turnunterricht.

160,514 Es hat sich demnach die Zahl der Schüler, welche Turnunterricht erhalten, gegenüber dem Vorjahre um 1,8 °/o vermehrt.

405

Nur in den drei Kantonen Obwalden, Baselstadt und Thurgau haben alle Knaben Turnunterricht, exklusive die ärztlich Dispensierten. Die Kantone Uri und Wallis führen zwar keine Schüler ohne Turnunterricht auf, doch hat der erstere Kanton noch 5 und Wallis noch 29 Primarschulen ohne Turnunterricht. Die übrigen Kantone kommen hinsichtlich der Zahl der den Turnunterricht nicht besuchenden Schüler in nachstehende Reihenfolge: Schüler ohne Turnunterricht.

1. Solothurn . . . .

2. Baselland . . . .

3 . Freiburg . . . .

4 . Sehaffhausen . . .

5. N e u e n b u r g . . . .

6. Waadfc 7- Aargau 8. Appenaell A.-Rh. .

9. Bern 10. Genf 11. Graubünden . . .

12. Zug 13. Appenzell I.-Rh. . .

14. Schwyz 15. Zürich 16. St. Gallen . . . .

17. Glarus 18. Tessia 19. Nidwaiden. . . .

20. Luzern

0,6% 0,6 ,, 0,7 ,, l ,, 1,1 ,, 1,3 ,, 1,5 ,, 1,7 ,, 4 ,, 4,3 ,, 6,5 ,, 10,8 ,, 10,9 n 12,2 ,, 15,6 ,, 17,3 ,, 24,4 B 25,3 w 35 ,, 35,2 ,,

(1894 ( ,, ( ,, ( n ( ,, ( ,, f ,, ( ,, ( ,, ( ,, ( ,, ( ,, ( ,, ( ,, C ,, ( ,, ( fl ( ,, C ,, ( fl

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0,6%) ? ,,) ? ,, ) ?r>) 0,8 ,, ) 1,4 ,, ) 1,4 ,, ) 0,5 ,, ) 4,9 ,, ) ? ,,) 4,4 ,, ) ? ,,) 8,7 ,, ) 6,9 ,, ) 15,4 fl) 16,3 ,, ) ? ,,) 43.2 ,, ) 31,2 ^ ) 35,4 ,, )

In Vollziehung unseres Beschlusses vom 13. Dezember 1894 wurde im Berichtsjahre mit der Inspektion des Turnunterrichtes an einigen Lehrerbildungsanstalten durch von unserm Militärdepartemente bezeichnete Experten begonnen; der Hauptteil der Inspektionen fällt jedoch auf das Jahr 1896, so daß wir erst im nächstjährigen Berichte uns über die Resultate derselben und die gemachten Wahrnehmungen äußern können.

Für die 96 Lehrerrekruten, welche sich bei den in den Rekrutenschulen 1894 stattgefundenen Prüfungen über ihre Eignung zur Erteilung des Turnunterrichtes nicht genügend befähigt erwiesen, wurde 1895 ein Extraturnkurs in Zürich angeordnet, in welchen jedoch nur 66 Lehrer aus zwölf Kantonen einberufen wurden. Den übrigen, und zwar dem größern Teil, wurde bewilligt, den Turnkurs erst im Jahre 1896 zu bestehen, da der Kurs in Zürich in

406

die Zeit der Schul prüfungen verschiedener Kantone fiel. Ein kleinerer Teil, der seine Seminarbildung noch nicht vollendet hatte, wurde zu einer Nachprüfung nach Erwerbung des Lehrerpatentes verpflichtet, und endlich hatten einige der dispensierten Lehrer inzwischen die lehramtliche Thätigkeit aufgegeben. Die im Kurse erreichten Resultate wurden, da bei ihrer Beurteilung der sehr verschiedene, oft mangelhafte Ausbildungsstandpunkt der Teilnehmer in Betracht gezogen werden muß, als befriedigende erklärt. Die Erfolge traten, was die Hauptsache war, mehr hervor in der Befähigung der Lehrer zur Erteilung des Turnunterrichtes, als in ihrer praktischen Turnfertigkeit, die sich während eines vierzehnlägigen Kurses nicht in hinlänglichem Maße erreichen läßt. Zur Instruktion der Soldatenschule zeigten sich am Ende des Kurses noch 7 Lehrer nicht genügend befähigt.

Der freiwillige militärische Vorunterricht III. Stufe wurde in den Kantonen Zürich, Bern, Luzern, Basel und St. Gallen fortgesetzt.

In letzterm Kantone dehnte er sich nicht nur über das ganze Kantonsgebiet aus, sondern es schloß sich ihm auch das Appenzeller Vorderland an. In Luzern wurde außer dem schon seit Jahren bestehenden Vorunterrichte der Knaben-Sekundärschule ein besonderer Kurs für schulentlassene Jünglinge auf die Initiative des dortigen Unteroffiziersvereins angeordnet. In Winterthur wurde der'Unterricht am Technikum wieder aufgenommen. Den obigen Kantonen reihten sich nunmehr auch Aargau und Thurgau an, in welchen der Unterricht zugleich für das ganze Kantonsgebiet organisiert und durchgeführt wurde. Endlich wurde in Davos, ebenfalls auf Veranstaltung des dortigen Unteroffiziersvereins, ein Kurs abgehalten.

Die Beteiligung war folgende:

407 Schülerzahl am Anfang am Ende des Kurses.

1. Zürich XII. Kurs (Zürich, Sihl-, Limmat- und Glattthal und See) . . . .

2. Winterthur XII. Kurs (Bezirke Andelfingen, Bülach und Winterthur nebsl, Gemeinden d. Kantons Schaffhausen) 3. Winterthur, Technikum, II. Kurs .

4. Zürich, Oberland, III. Kurs (Bezirke Hinweil, Pfäffikon und Uster)

Durclischuittliche Stundenzahl.

688

615

50

659

626

50

205

163

?

282

246

60

Total Zürich 1834 5. Bern, Kanton, VIII. Kurs, 7 Kreise (Bern, Biel, Burgdorf, Langenthal, Konolfingen, Thun und Interlaken) 1467 6. Luzern, Knabensekundarschule, VII. Kurs . . . ° 96 7. Luzern, Stadt, I.Kurs .

113

1650

8. Basel VI. Kurs . . . .

194 9. St. Gallen, Kanton, und Appenzeller Vorderland, II. Kurs 1567 10. Davos I. Kurs . . . .

24 11. Aargau, Kanton, I. Kurs . 1020 12. Thurgau, Kanton, I. Kurs 586

1180

80

86 68 113 (Kurs noch nicht abgeschlossen.)

171 96 1176 22 896 486

Total 1895 ,, 1894

6901 5241

5780 4228

Vermehrung 1895

1660

1552

44 44 50 50

408

Die Beteiligung ist daher, obwohl in den Kantonen Zürich (nur Kurs Zürich) und Bern die Schülerzahl gegenüber dem Vorjahre zurückgegangen ist, um 33 °/o stärker geworden als im Jahre 1894.

Den Unterricht erteilten, abgesehen von den Mitgliedern der leitenden Vorstände, an deren Spitze meistens hohe Offiziere (Divisionäre, Brigade- und Regimentskommandanten) stehen: UnterOffiziere.

1

14

2.

3.

4 5.

6.

7 8.

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Zürich Winterthur . .

Zürich, Oberland .

Bern Luzern, Sek. -Schule .

Luzern, Stadt . .

Basel S t , Gallen . . . .

Davos 10. Aargau 11. Thurgau . . . .

9 64 2 40 9

Total 1895 240 ,, 1894 211

Nicht eingeteilte

Offiziere Lehrer und nnd Soldaten. Vorturner.

53 78 27 91

8

2 1

1 (Bericht noch ausstehend.)

1 5 199 7 4 2 94 ?

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551 .375

22 49

Total,

75 93 36 179 3 15

270 6 136 ?

813 635

Ohne Luzern, Stadt, und Thurgau beträgt die Vermehrung des Lehrpersonals 178 Mann gegen 1894. Auf je acht Schüler ist ein Instruierender zu rechnen. Es verdient volle Anerkennung, daß sich die Cadres aller Waffen- und Truppengattungen, Sanitäts- und Verwaltungspersonal nicht ausgenommen, in so erfreulichem Maße beim Unterricht beteiligen, wodurch ihre eigene Befähigung zur Instruktion in wirksamer Weise sich steigert. Der Unterricht wurde nach den gleichen Grundsätzen und Normen erteilt, wie sie Seite 31 des Geschäftsberichtes 1894 unseres Militärdepartementes dargestellt sind.

Es soll noch besonders hervorgehoben werden, daß, trotz des Entscheides vom 3. November, in übereinstimmender Weise die an der Spitze der freiwilligen militärischen Vorunterrichtskurse stehenden Männer erklären, nicht entmutigt zu sein, sondern vielmehr mit erneuter Ausdauer und vermehrter Anstrengung an den Errungenschaften des bisherigen freiwilligen Vorunterrichtes festhalten zu wollen, bis ein geeigneterer Zeitpunkt die noch unerfüllt gebliebene Bestimmung der Militärorganisation, die gesamte schweizerische Jung-

409 mannschaft durch eine rationelle körperliche Schulung auf den Wehrdienst vorzubereiten, zur wirklichen That werden läßt. Die so verdienstvollen Bestrebungen dieser Männer sind der vollen Unterstützung des Bundes um so würdiger, als die in den letzten Jahren in kaum erwarteter Weise stattgehabte Ausdehnung des freiwilligen Vorunterricbtes beredtes Zeugnis ablegt, wie sehr die Lust zu körperlicher und militärischer Übung bei der jungen Mannschaft an Boden gewonnen hat.

Vom schweizerischen Turnverein wurde im Jahr 1895 wieder ein dreiwöchentlicher Turnlehrerbildungskurs und zwar in St. Gallen angeordnet, an welchem sich die ansehnliche Zahl von 45 Lehrern beteiligte. Der Verein selbst erfreut sich einer stetigen Entwicklung, da er im Jahre 1895 27,408 Mitglieder in 448 Sektionen (1204 Mitglieder und 17 Sektionen mehr als 1894) zählte.

Btmdesblatt. 48. Jahrg. Bd. II.

27

Von den Schulgemeinden besitzen

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Kanton.

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Übertrag

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Schulen bipr.¥at8chll|en 2. Bern 3 . Luzern . . . .

4. Uri 5 . Schwyz . . . .

6. Obwalden . . .

7. Nidwaiden . . .

8. Glams 9. Zug 1 0 . Freibnrg . . . .

11. Solothiirn . . .

12. Basel-Stadt . . .

13. Basel-Landschaft .

14. Schaffhausen . .

15. AppenzeirA.-Bh. .

16. Appenzeiri.-Rh. .

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227 106 1 9 . Aargau . . . . 284 261 20. Thnrgan: a. öffentl. Schulen 184 173 6. Privatschulen .

4 4 21. Teasin 265 55 2 2 . Waadt . . . .

388 336 23. Wallis . . . .

167 129 24. Neuenburg . . .

68 60 26. Genf: a. öffentl. Schulen 04 45 6. Privatschulen .

15 10 Total pro 1894/1895 .

Total pro 1893/1894 .

Vermehrung pro (894/1893 Verminderung pro 1894/1895

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6. Obwalden . . .

7. Nidwaiden . . .

8. Grlarns 9. Zug . .

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1 0 . Freiburg . . . .

11. Solothurn . . .

12. Basel-Stadt . . .

13. Basel-Landschaft .

14. Sehaffhaasen . .

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1 1 17. St. Gallen . . .

26 30 18. Graubünden . . .

19 15 1 9 . Aargau . . . . 25 24 2 0 . Thurgau . . . .

25 23 21. Tessin 26 26 22. Waadt 22 22 23. Wallis 4 4 24. Nenenbnrg . . .

9 9 25. Genf 14 10 Total pro 1894/1895 .

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414

m. Ausweis über den Turnbesuch der Knaben vom 10. bis 15. Altersjahr aller Schulen und Stufen.

Kanton.

Von den Knaben des 10. bis 15. Altersjahres besuchen den Turnunterricht b.

a.

C.

d.

e.

das ganze Jahr.

1. Zürich 2. Bern 3 Jjuzern Fortbildungschnle .

4. U r i .

. . .

5. Schwyz 6 . Obwalden . . . .

7. Nidwaiden . . .

8. Glarus .

. . .

9. Zug 1 0 . Freiburg . . . .

1 1 . Solotbnrn . . . .

12. Basel-Stadt . . .

13. Basel-Landschaft .

14. Schaffhausen . . '.

15. Appenzell A.-Rh. .

16. Appenzell I.-Eh. .

17. St. Gallen . . . .

18. Graubünden . . .

1 9 Aargan . . . .

2 0 . Thnrgau . . . .

21. Tessin 22. Waadt 23. Wallis 24. Neuenburg . . .

25. Genf: a. öffentliche Schulen 6. Privatschulen . .

cirka 7,800 10,923 1,250 166 611 26 459 385 84 1.152 4,710 556 1,778 725 ?

2,715 199 3,507 1,542 3,900 12,500 ?

5,402

nur einen noch Teil des gar nicht.

Jahres.

ärztlich dispensiert.

cirka cirka 8,600 ') 3,000 nicht ermittelt 20,103 1,240 399 3,302 1,082 26 93 1,460 448 ? >) nicht ermittelt 940 216 id.

379 id.

227 3 136 id.

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441 100 32 5,231 36 47 4,087 33 99 167 3,236 24 67 4 398 )23 86 6 2,401 )54 22 6 484 )59 4 6,171 1,858 90 3,697 269 17 7,580 172 nicht ermittelt 4,069 9 2,600 2,200 nicht ermittelt 2,900 200 id.

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Vermehrung pro 1894/95 .

Verminderung pro 1894/95 .

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29

12,796 1151 14,661 nicht ermittelt

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Total.

cirka 19,400 32,665 5,660 1,553 614 1,767 379 389 1,833 958 5,398 5,371 4,877 3,883 2,285 3,202 547 10,834 4,182 11,259 5,620 8,700 15,600 5,000 6,211 3,002 476 161,665 167,846

6,181

') Zum grosstcn Teil ErgHnzungsschE 1er.

') In einer Schule wird an s Mangel a n Knaben, in 3 ander n wegen Fehle n geeigneter Lehrer nicht geturnt.

·) Meist Ergänznngsschtile r.

*) Erganznngsschlller.

') Nur Schüler des 10. Alt erajahres einzelner (Je meinden.

·) Kepetierschüler.

415

Unterrichtskurse.

A. Generalstab.

1. Schulen und Kurse.

Es fanden 3 Generalstabsschulen statt.

a. G e n e r a I s t a b s s c h u l e I, zweiter Teil, in der Dauer von 4 Wochen, bestimmt für Hauptleute und Oberlieutenants der verschiedenen Waffengattungen, welche im Jahre 1893 den sechswöchentlichen ersten Teil der Generalstabsschule I mit Erfolg bestanden hatten. An der Schule beteiligten sich 13 Offiziere, nämlich 2 von der Infanterie, 3 von der Kavallerie, 8 von der Artillerie.

Die drei ersten Wochen der Schule wurden auf dem Waffenplatze Bern zu theoretischem Unterricht und zu praktischen Übungen im Gelände verwendet; daran schloß sich eine achttägige Übungsreise, welche über Langaau, Sursee nach Aavburg ging. Von den Kursteilnehmern wurden im Berichtsjahre 4 in das Geueralstabscorps aufgenommen und einige weitere Offiziere zur späteren Aufnahme vorgemerkt.

6. G e n e r a l s t a b s s c h u l e II. Diese Schule, bestimmt für neuernannte Generalstabsoffiziere, dauerte 6 Wochen. Die ersten 4 Wochen der Schule fanden in Bern statt; die vierzehntägige Übungsreise wurde in den Neuenburger und waadtländischen Jura verlegt. Außer 2 Majoren und 10 Hauptleuten des Generalstabes nahm auch ein Hauptmann der Kavallerie an der Schule teil und überdies an der Übungsreise noch ein Major des Generalstabes und ein Hauptmann der Eisenbahnabteilung.

c. G e n e r a l s t a b s k u r s III. Derselbe wurde zu einer dreiwöchentlichen Generalstabsreise verwendet und es wurden in demselben strategisch-taktische Aufgaben in der Nordostschweiz gelöst.

Am Kurse beteiligten sich 10 Oberstlieutenants, Majore und Hauptleute des Generalstabes und 5 Oberstlieutenants und Majore der Infanterie und Artillerie.

Der im Budget pro 1895 bewilligte Kurs IV -- ein operativer Kurs für höhere Generalstabsoffiziere -- mußte auf das Jahr 1896 verschoben werden, weil infolge der Zurückversetzung zahlreicher Generalstabsoffiziere zur Truppe die erforderliche Teilnehmerzahl nicht aufzubringen war.

Sämtliche Schulen wurden vom Chef des Generalstabsbureauu kommandiert; als weitere Lehrer funktionierten die ständigen Beamten des Generalstabsbureaus; zu den Generalstabsreisen wurde noch je ein Oberst des Generalstabes (Stabschefs der Armeecorps) als Sektionschef zugezogen.

416 Außer diesen 3 Generalstabsschulen wurden S S p e c i a l k u r s e abgehalten, und zwar: a. Ein Kurs für höhere O f f i z i e r e der Eisenbahnu b t e i l u u g . Dieser Kurs dauerte 14 Tage und bezweckte die weitere militärische Ausbildung der Kursteilnehmer auf dem Gebiete der Strategie und namentlich in der Verwendung der Eisenbahnen im Kriege.

Bestand des Kurses: 4 Obersten, 3 Oberstlieutenants und l Major der Eisenbahnabteilung des Generalstabes. Der Unterricht wurde durch den Chef und 3 Abteilungschefs des Generalstabsbureaus erteilt.

b. Ein K u r s für Offiziere des T e r r i t o r i a l - und E t a p p e n d i e n s t e s , in der Dauer von 18 Tagen. Der Kurs bestund aus einer deutschsprechenden und einer französischsprechenden Abteilung und zählte im ganzen 18 Offiziere, nämlich 2 Obersten, 4 Oberstlieutenants, 7 Majoré und 5 Hauptleute, die der Eisenbahnabteilung des Generalstabes, der Infanterie, Artillerie, Sanität und Verwaltung angehörten. Außer den ständigen Beamten des Generalstabsbureaus war noch als fernerer Lehrer der Hauptetappenkommandant zugezogen worden.

c. Ein R a d f a h r e r - W i e d e r h o l u n g s k u r s . Waffenplatz: Basel. Zu demselben rückten ein: Radfahrer des Armeestabes . . . 12 Mann, _ _ I. Armeecorps . . 37 _ ,, H.

,, . . 28 ,, Nachdienstpflichtige 7 ,, Total 84 Mann.

Der Kurs wurde durch einen Abteilungschef des Generalstabsbureaus kommandiert, dem einige Generalstabs- und Infanterieoffiziere, sowie der Radfahreroffizier als Instruktoren beigegeben waren.

2. Abteilungsarbeiten.

Zu den Abteilungsarbeiten des Generalstabsbureaus waren für kürzere oder längere Zeit kommandiert: Vom G e n e r a l s t a b s c o r p s : 3 Obersten, 14 Oberstlieutenants, 4 Majore und 19 Hauptleute, mit zusammen 703 DiensttagenVon der E i s e n b a h n a b t e i l u u g : 4 Obersten, 11 Oberstlieutenants, 5 Majore und 19 Hauptleute, mit zusammen 254 Diensttagen.

417

Von a n d e r e n W a f f e n g a t t u n g e n : 4 Offiziere der Infanterie, l Offizier der Artillerie, der Feldpostdirektor und der Feldtelegraphendirektor, mit zusammen 100 Diensttagen. -- Endlich wurden zwei neuernannte Territorialkreiskommandanten für 5 Tage zu Abteilungsarbeiten einberufen.

3. Specialdienste.

An den H e r b s t m a n ö v e r n des I. A r m e e c o r p s leisteten den Dienst bei den Stäben gemäß ihrer Einteilung: l Oberst, 3 Oberstlieutenants, 4 Majore, 3 Hauptleute des Generalstabscorps und l Hauptmann der Eisenbahnabteilung.

l Oberst des Generalstabes war Kommandant des markierten Feindes^ l Oberstlieutenant führte das Rekrutenregiment; 4 Generalstabsoffiziere folgten den Manövern ; l Oberstlieutenant und l Hauptmauu waren als Führer der fremdländischen Offiziere kommandiert; l Major und 5 Hauptleute leisteten Adjutantendienst.

In die R e k r u t e n s c h u l e n und W i e d e r h o l u n g s k u r s e der vier Waffen wurdea folgende General&tabsoffiziere kommandiert : 4 Offiziere zur Infanterie, 3 ,, ,, Kavallerie, 6 ,, Artillerie, fl l Offizier zum Genie.

1 Offizier führte interimistisch eine Kavalleriebrigade, 1 Offizier ein Kavallerieregiment, l Offizier eine Schwadron. 12 Offiziere nahmen am Kurs für höhere Offiziere des III. Armeecorps teil, 4 Offiziere am Schießkurs für Infanterie-Stabsoffiziere, l Offizier am taktischen Kurse für Offiziere der Befestigungen bei St. Maurice.

Eine Anzahl Offiziere war ' mit S p e c i a l r e k o g n o s z i e r u n g e n betraut.

Mehrere Generalstabsoffiziere wurden sodann auch dieses Jahr wiederum als außerordentliche Instruktoren in verschiedenen Militärkursen -- abgesehen von den bereits erwähnten -- verwendet, nämlich in einer Centralschule, im Stabsoffizierskurs der Positionsartillerie, im taktischen Kurs für Offiziere der Gotthardtruppea, im technischen Kurse des Genies, im Operationskurs der Sanität, in einer Verwaltungsoffiziersschule und im Wiederholungskurs für Stabssekretäre.

418 B. Infanterie.

1. Kekrutenschulen.

In der I., II. und VII. Division fanden je drei aufeinander folgende Rekrutenschulen statt. Drei Schulen wurden auch in der V. und VIII. Division in der Weise angeordnet, daß zuerst auf zwei Waffenplätzen Parallelschulen abgehalten wurden, denen eine dritte Schule auf dem Hauptwaffenplatze folgte. Bei der III., IV.

und VI. Division wurde je eine Schule aus sechs Compagnien mit doppeltem Bataillonscadre und die zweite sodann normal aus vier Compagnien gebildet. Die Lehrerrekruten wurden nach der in den Jahren 1893 und 1894 getroffenen Anordnung in die Rekrutenschulen ihrer Kreise einberufen und hinsichtlich ihrer Eignung zur Erteilung des Turnunterrichtes von Fachexperten geprüft.- Von 218 Lehrerrekruten wurden 70 = 32% (1894 = 43%) als noch nicht genügend hierfür befähigt erklärt. Die Veranstaltung der Prüfungen hat daher bereits ihre gute Wirkung gezeitigt, da die Zahl der Lehrer, welche die Prüfung nicht bestehen konnten, sich seit 1893 um 14% vermindert hat.

53 Büchsenmacherrekruten erhielten zuerst ihre infanteristische Instruktion in einer Infanterie-Rekrutenschule während 28 Tagen und unmittelbar hernach während 19 Tagen ihre fachtechnische Ausbildung in der Waffenfabrik Bern. Es erwies sich als notwendig, ihre technische Ausbildungszeit, welche früher nur 17 Tage betrug, um zwei Tage zu verlängern und dementsprechend die infanteristische Instruktion abzukürzen.

In die sämtlichen Rekrutenschulen waren im ganzen 13,170 Rekruten (252 mehr als im Vorjahre") eingerückt, von welchen 12,687 ausexerziert und 483 vor beendigter Instruktion entlassen wurden.

Zu den Schützen wurden 1035 Rekruten ausgezogen. 1954 Mann = 15,5 % aller Rekruten (1894 = 16,2 %) erhielten Anerkennungskarten für gute Leistungen im Schießen; an 1270 Füsilierlekruten = 10,9 % (1894 ebenfalls 10,9 %) wurden Schützenabzeichen ausgeteilt. Mit dem Abzeichen für gutes Entfernungsschätzen wurden 301 Mann = 2,4 % bedacht.

Den größten Bestand an Rekruten hatte wiederum wie letztes Jahr die I. Division mit 1738, den kleinsten die VIII. Division mit 1302 Mann. Die durchschnittliche Stärke einer Schule betrug bei 21 Schulen 604 (1894 bei nur 18 Schulen 688) Rekruten; die stärkste Frequenz hatte die Doppel-Rekrutenschule der VI. Division mit 1025 Rekruten, die schwächste die dritte Rekruteuschule der VIII. Division mit 416 Rekruten. Von den normal mit 4 Compagnien formierten Schulen hatten den höchsten Bestand mit je 674 Rekruten

419 die zweite Rekrutenschule der III. und die erste Schule der IV. Division ; die Differenz zwischen der größten und der kleinsten normalen Schule betrug daher nur 258 Mann, während sie 1894 auf 525 Mann, also mehr als auf das Doppolte anstieg.

Die Instruktion läßt es sich mehr und mehr angelegen sein, die Cadres nicht nur zu selbständigen Fahrern, sondern namentlich auch zu selbständigen Lehrern ihrer Untergebenen heranzubilden.

Um so gewissenhafter sollten die Cadres es sich zur Pflicht machen, sich außerdienstlich auf ihre Aufgaben so vorzubereiten, daß ihnen mit Vertrauen und ohne fortwähreude Nachhülfe des Instruktionspersonales die Ausbildung ihrer Truppenabteilungen überlassen werden kann, was freilich bei einem Teil der Offiziere und in größerm Maße bei den Unteroffizieren noch nicht zutrifft. Die Unterrichtsergebnisse zeigen daher, je nach der Beschaffenheit der Cadres und ihrer Befähigung zur Instruktion, erklärliche, größere Verschiedenheiten und Schwankungen, als in den letzten Jahren, was jedoch keineswegs abhalten darf, von dem begonnenen, allein zum richtigen Ziele führenden Wege, den Cadres unter eigener Verantwortlichkeit die Ausbildung ihrer Truppen anzuvertrauen, abzuweichen. In den Schießresultaten haben sich nicht unerhebliche Fortschritte im Einzelfeuer ergeben, während im Magazinfeuer und im Abteilungsschießen die Ergebnisse im allgemeinen denjenigen des Vorjahres gleich geblieben sind.

2. Wiederholungskurse des Auszuges.

Bataillonskurse des II. Armeecorps.

Sämtliche Bataillone der III. Division bestunden ihren Wiederholungskurs in Bern, von der V. Division wurden 7 Kurse in Aarau und 6 in Liestal abgehalten.

In allen Kursberichten wird hervorgehoben, wie äußerst notwendig für die elementare Ausbildung der Mannschaft die Anordnung bataillonsweiser Wiederholungskurse mit normaler Unterrichtszeit war. Ebensosehr wird anerkannt, daß in konsequenter Durchführung der im Exerzierreglemente und im Unterrichtsplane enthaltenen Grundsätze den Cadres eine erhöhte, selbständige Stellung bei der Ausbildung und Führung ihrer Truppen eingeräumt wurde, wodurch sich ihr Diensteifer, ihre Autorität gegenüber den Truppen und vor allem aus ihr Vertrauen auf die eigene Kraft und Leistung wesentlich hob. Die Bataillonskommandanten konstatieren daher mit seltener Übereinstimmung, daß in diesen Kursen sehr wahrnehmbare Fortschritte erzielt wurden, und auch die Instruktionsberichte erklären, daß die Bataillone an Feldtüchtigkeit gewonnen haben.

420

Die Bataillone erfreuen sich mit vereinzelten Ausnahmen einer guten und sichern Führung, die Bataillonskommandanten waren meistenteils wohl vorbereitet in die Kurse eingerückt, auch der größere Teil der Compagniekommandanten war durchdrungen vom Gefühle ihrer Verantwortlichkeit für die Erreichung der Ziele der Instruktion.

Vorbereitung und Leistung der Subalternoffiziere waren sehr ungleich, manchen gebricht es an Kraft und Mut, sicher und selbstbewußt aufzutreten. Viele Unteroffiziere zeigten sich, weil auf ihre Lehrthätigkeit wenig vorbereitet, anfänglich zaghaft und schlaff, im Verlaufe des Dienstes trat aber mehrfache Besserung ein.

Die Fortschritte waren hauptsächlich erkennbar in einer zunehmenden Fertigkeit der Mannschaft bei Handhabung der Schußwaffe, in größerer Sicherheit der Cadres bei Anwendung der neuen reglementarischen Formen und in einem die Feldtüchtigkeit der Bataillone gewährleistenden Grad von Disciplin. Auch die Marschleistungen und die Marschdisciplin an den mit allen Bataillonen ausgeführten, mehrtägigen Ausmävschen wurden gelobt, die Truppen zeigten sich dabei recht ausdauernd und genügsam.

Die meisten Schwächen treten namentlich bei der untern Führung immer noch im innern Dienst zu Tage. Es fehlt vielfach an einer scharfen, unermüdlichen und wirksamen Kontrolle über den Unterhalt der Bekleidung und Ausrüstung. Das Gefühl der Verantwortlichkeit nach dieser Richtung ist in den Unterführern bei weitem noch nicht so entwickelt, wie es sein sollte. Die Sorge für die ihnen unterstellten Abteilungen muß den Cadres noch viel mehr zur Gewohnheit und zum Bedürfnis werden.

Wie im Jahre 1894 wurden auch im Berichtsjahre mit mehrern Bataillonen die größern Felddienstübungen am Anfange der Kurse ausgeführt. Da diesen keine Cadreskurse vorangingen, nahmen die Übungen den Charakter wirklicher Mobilisierungsversuche an. Dabei wurden im ganzen die gleichen Wahrnehmungen gemacht, wie sie auf Seite 44 des Geschäftsberichtes unseres Militärdepartementes vom Jahre 1894 dargestellt sind. Der Hauptgewinn der Versuche besteht darin, daß wir auf Grund der zu Tage getretenen Resultate der Übungen und der Leistung der Truppen mit einiger Zuversieht es wagen dürfen, auch nach sehr kurzer Vorbereitungszeit unsere Auszügerbataillone in das Feld rücken zu lassen. Wir beabsichtigen, diese Versuche
alljährlich bei einigen Bataillonen nach einem gewissen Turnus zu wiederholen, um weitere Erfahrungen zu machen.

Die Schießresultate sind im Einzelfeuer bei den Schützenbataillonen um durchschnittlich 2 °/o, bei den Füsilierbataillonen sogar um durchschnittlich 5 */o zurückgegangen, dagegen weisen die Er-

421 gebnisse im Magazinfeuer und im Abteilungsschießen einen erheblichen Fortschritt, inbesondere in den Trefferprozenten und in der Leistung auf.

Herbstmanöver des I. Armeecorps.

Im Berichtsjahre hatte das I. Armeecorps den Truppenzusammenzug zu bestehen. Die Anlage und allgemeine Leitung der Übungen war dem Kommandanten des Armeecorps, Herrn Oberstcorpskommandant Ceresole, übertragen.

Der Armeecorpsstab und die beiden Divisionsstäbe rückten am 25., die Infanteriebrigadestäbe am 26., die übrigen Stäbe, sowie, die Truppeneinheiten der Infanterie am 27. August ein, die Stäbe und Truppeneinheiten der Kavallerie am 2. September, die Truppen der Feldartillerie (Divisions- und Corpsartillerie) am 25. August, die beiden Geniehalbbataillone, die Telegraphencompagnie und die Eisenbahncompagnie I am 27. August.

Von den Sanitätstruppen rückten die Divisionslazarettstäbe, sowie die Offiziere und Unteroffiziere der Ambulanzen Nr. l--3 des Divisionslazaretts I, der Ambulanzen Nr. 6 und 7 des Divisionslazaretts II, der Ambulanzen Nr. 5, 9 und 10 des Corpslazaretts I am 26., die Mannschaften dieser Einheiten, sowie das Sanitätspersonal der Infanteriebataillone am 28. August zu den Vorkursen ein. Die Corpsverpflegungsanstalt (Verwaltungscompagnien l und 2) endlich wurde auf den 24. August einberufen.

Während der Vorkurse waren die Truppen des Armeecorps folgendermaßen disloziert: Infanterie, I. Division in Genf, Bernex, Meyrin, Nyon, Grans, Gingins, Morges, Aclens, Colombier sur Morges, Lausanne, Crissier, Chesaux; II. Division in Yverdon, Ependes-Belmont, Pomy, Cronay, Chavornay, Suchy, Corcelles sur Chavornay, Valleyres, Rances, Baulmes, Orbe, Champvent, Grandson, Montagny ; die Kavalleriebrigade in Echallens und Umgebung; die Guidencompagnien l, 2 und 9 in Lausanne, Yverdon und Ouchy; die Divisionsartillerie I in Bière, die Divisionsartillerie II in Buren a./A., die Corpsartillerie in Thun ; der Corpspark in Bière ; die Positionsabteilung I inPayerne; die Geniehalbbataillone l und 2 in Poliezle-Grand; die Sanitätstruppen der I. Division in Moudon, der II. Division in Colombier; die Corpsverpflegungsanstalt in Renens.

Mit Rücksicht auf die Beschaffenheit des Manövergebiets wurde die Kriegsbrückenabteilung I zu den Manövern nicht beigezogen, sondern bestand ihren ganzen Wiederholungskurs in Wangen a./A.
Ebenso war der Corpspark nicht zu den Herbstübungen einberufen.

Dagegen wurde die Eisenbahncompagnie I für die Dauer der größeren Manöver dem Armeecorps zugeteilt.

422

Die Vorkurskantonnemente waren überall gut; Gemeindebehörden und Bevölkerung kamen den Truppen in zuvorkommender Weise entgegen. Die Vorkurse der Infanterie hatten, vom Einrückungstag abgesehen, eine Dauer von nur 4 Tagen (28.--31. August).

Das Programm derselben mußte daher notgedrungen etwas überladen sein, und eine gründliche Auffrischung der Einzelausbildung war nicht möglich.

Das Resultat der ' Vorkurse hat im allgemeinen, in Berücksichtigung der beschränkten Zeit, die für die Instruktion zur Verfügung stand, ziemlich befriedigt. Zum erstenmal waren schon für die Vorkurse den Bataillonen keine Instruktoren zugeteilt und die Leitung der Instruktion ausschließlich den Truppenoffizieren anvertraut. Diese Neuerung hat keine wesentlichen Ubelstände zu Tage gefördert. Die Abwesenheit der Instruktoren hat sich zwar einigermaßen bei der Instruktion fühlbar gemacht, andererseits hat aber die vollständige Übertragung des Unterrichts in die Hände der Truppenoffiziere bei diesen das Gefühl der Verantwortlichkeit, der Initiative, des Selbstvertrauens gehoben. Allerdings kann die neue Einrichtung erst dann ihre guten Früchte in vollem Maße hervorbringen, wenn die Cadres wohl vorbereitet in den Dienst eintreten und ihrer Stellung voll und ganz gewachsen sind. Leider trifft dies noch bei einer großen Zahl von Offizieren und namentlich Unteroffizieren nicht zu. Immerhin wird, Wenigstens bei den meisten Offizieren, ein Fortschritt gegenüber früher konstatiert.

Der 1. September (Sonntag) war Ruhetag. Mit dem 2. September begannen die Übungen im höhern Verbände.

Die Brigadeübungen (Regiment gegen Regiment) und die Divisionsübungen (Brigade gegen Brigade) fanden bei der I. Division zwischen Lausanne und Genf, bei der II. Division zwischen Grandson und Cossonay statt. Zwischen den Brigade- und den Divisionsübungen wurde ein Tag (4. September) für formelles Brigadeexerzieren verwendet; der Nachmittag war für die Ruhe bestimmt, mußte jedoch bei einzelnen Regimentern teilweise noch für Konzentrationsmärsche verwendet werden.

Sowohl die Vorkurse als die Brigade- und Divisionsmanöver fanden bei schöner, aber außergewöhnlich heißer Witterung statt; die Straßen waren mit einer dicken Staubschicht bedeckt. Diese Umstände erhöhten in Verbindung mit dem infolge der andauerden Trockenheit teilweise eingetretenen Wassermangel
die Beschwerden des Dienstes und erschwerten die Marsch- und Gefechtsdisciplin.

Dagegen bewegten sich die Übungen meist in günstigem, leicht gangbarem Gelände, die Kantonnemente waren gut, das Manövergebiet reich an Ressourcen und die Truppen fanden auch hier überall bei der Bevölkerung eine gute Aufnahme.

423 Am 6. September abends konzentrierte sich die I. Division zwischen Rolle, Longirod und Nyon, die II. Division bei Cossonay.

An diesem Tage begann der Kriegszustand, welcher bis zum Schlüsse des Manövers am 11. September dauerte, mit einer Unterbrechung vom 7. September abends 7 Uhr bis zum 8. September abends 7 Uhr (Ruhetag). Beide Divisionen setzten am 6. abends ihre Vorposten aus, die I. auf der Linie Rolle-Longirod-Fuß des Jura, die II. auf- der Linie Montricher-Pampigny-Colombier-St. Saphorin-Prevérenges.

Als Manövergebiet für die Übungen im Armeecorpsverbande (Division gegen Division) war das Gelände zwischen den Flußlinien der Aubonne und der Venoge gewählt worden. Dieser Terrainabschnitt ist in jeder Beziehung geeignet für größere Truppenübungen. Er ermöglicht die Aufstellung eines kriegsgemäßen Mano verprogram mes in dem Sinne, daß die Divisionen längs einer einfachen Operationslinie manövrieren und daß die auszuführende Aufgabe soviel als möglich eine wirkliche Kriegsoperation darstellt.

Das Terrain bietet ferner genügenden Raum für die Anmärsche, für die Unterkunft und für die korrekte Entwicklung zum Gefecht.

Die Operationslinie ist in taktischer Hinsicht von einer Reihe von militär-geographisch bekannten, wichtigen Stellungen durchschnitten.

Außerdem erlaubt dieses Gelände die freie Entwicklung großer Truppenkörper; die Art der Kulturen gestattet das Manövrieren ohne allzu großen Kulturschaden, der Reichtum des Landes erleichtert die Unterkunft und die Verpflegung. Endlich war diese Gegend seit langen Jahren nicht mehr der Schauplatz größerer Truppenübungen gewesen. Besondere Schwierigkeiten bietet das Gelände nirgends.

.Außer den Truppen der beiden Divisionen und des Armeecorps wurde zu den Armeecorpsübungen wiederum, wie schon in den beiden früheren Jahren, ein Verfügungsdetachement beigezogen, bestehend aus dem Schützen bataillon 3 und aus drei Rekrutenbataillonen der III., V. und VI. Division. Dieses Infanterieregiment zu 4 Bataillonen wurde kommandiert von Herrn Generalstabsoberstlieutenant Leupold. Dasselbe rückte am 8. September abends in die Linie und nahm teil an den Übungen vom 9., 10.

und 11. September. Zu dem Manöver des vereinigten Armeecorps vom 11. September wurden außerdem noch die Kavallerierekrutenschule III, die Positionsartillerieabteilung I, bestehend
aus den Positionscompagnien 9 und 10 Auszug und 13 und 14 Landwehr,, sowie die Eisenbahncompagnie I beigezogen.

Die Truppenkörper des I. Armeecorps wiesen beim Dienstaustritt folgende Bestände auf:

424 Mannschaft.

Total.

Pferde.

Armeecorpsstab . . . .

Guidencompagnie 9 Kavalleriebrigade I Corpsartillerie I . . . .

Eisenbahncompagnie I .

Telegraphencompagnie 1 .

Corpsverpflegungsanstalt I I. Division 11. Division

Offiziere.

25 4 43 37 3 5 9 436 438

34 45 581 508 85 115 138 93«4 10,613

59 49 624 545 88 120 147 9,820 11,051

50 53 683 390 8 35 171 918 933

Total des I. Armeecorps

1000

21,503

22,503

.

3241

Die zu den Manövern des Armeecorps zugezogenen Truppen hatten bei der Entlassung folgende Effektivbestände: Offiziere.

Stab d e s markierten Gegners 6 Schützenbataillon 3 und Rekrutenbataillone III, V und VI 97 Kavallerierekrutenschule . . 11 Positionsartillerie . . . . 2 0 Total

134

Mannschaft. Total.

--

Pferde.

6

9

2941 148 239

3038 159 259

16 193 3

3328

3462

221

Als Schiedsrichter waren dem Armeecorpskommandanten beigegeben: die Herren Oberstcorpscommandant Künzli, Oberstdivisionär .Fahrländer, Oberst Weither, Kreisinstruktor der II. Division, Oberstbrigadiers Scherz und Schlatter, Kavallerieobersten Boiceau und Markwalder, Artillerieobersten de Perrot und Pestalozzi und Genieoberst Alioth.

Den Übungen im Armeecorpsverbande (Division gegen Division und Armeecorps gegen einen markierten Gegner) lag folgende allgemeine Kriegslage zu Grunde: ,,Eine Westdivision (I. Division"), welche sich nördlich von Nyon konzentriert hat und die den linken Flügel einer Westarmee bildet, sucht in die schweizerische Hochebene einzudringen.

,,Eine Ostdivision (H. Division), welche zwischen der Aubonne und der Venoge konzentriert ist und die11 Avantgarde einer Ostarmee bildet, tritt diesem Vorgehen entgegen.

Für den 7. September erhielten beide Divisionen eine offensive Aufgabe. Die I. Division hatte den Befehl, auf Cossonay zu marschieren und an diesem Punkte die Venoge-Linie zu besetzen,

425

während die II. Division derselben zu begegnen, sie wenn möglich zu schlagen, jedenfalls aber den Übergang des Gegners auf das linke Ufer des Toleure und der Aubonne zu verhindern hatte.

Die Corpsartillerie war an diesem Tage der I. Division, das Kavallerieregiment l ebenfalls der L, das Kavallerieregiment 2 der II. Division zugeteilt.

Die I. Division trat ihren Vormarsch in einer Kolonne über Gimel gegen Bière an. Nachdem das Vorhutbataillon, sowie das der Avantgarde zugeteilte Artillerieregiment den Toleure-Übergang zwischen Gimel und Bière beim Polygon ungehindert bewerkstelligt hatten und inzwischen Meldungen über die Hauptanmarschrichtung der II. Division eingelangt waren, wurde die gesamte übrige Infanterie der Di vision, sowie das zweite Regiment der Divisionsartillerie auf den kürzesten Wegen von Gimel gegen die dominierende Höhe von Gottetaz-La Billarde, westlich von Bière, dirigiert, während die Corpsartillerie beim Polygon Stellung nahm.

Die II. Division rückte in zwei Kolonnen gegen Bière vor: Kolonne links, bestehend aus 4 Bataillonen und einem Artillerieregiment, über Apples und Ballens, Kolonne rechts, bestehend aus 8 Bataillonen und einem Artillerieregiment, über Mollens und Bérolles; zwischen beiden Hauptkolonneu marschierte zur Aufrechthaltung der Verbindung ein Bataillon längs dem Veyron-Bache.

Die Hauptkolonne, unterstützt von einem Artillerieregiment, das jedoch nicht über Bérolles hinaus vorrückte, entwickelte sich dem Hange des Jura entlang gegen die Stellung von Gottetaz und ging zum Angriff gegen dieselbe über, dem die I. Division mit einem Gegenangriff entgegentrat und der hauptsächlich dank der artilleristischen Überlegenheit der I. Division als abgewiesen erklärt wurde.

Die Kolonne links der II. Division gelangte infolge ihres langsamen Vorrückens nicht zu einer kräftigen Unterstützung des Angriffs.

Die Manöverleitung entschied, daß der I. Division der Übergang über den Toleure und die Besetzung von Bière gelungen sei und daß die II. Division sich hinter die Linie LTsle-Pampigny-ColombierSt. Saphorin-Prévérenges zurückzuziehen habe.

Der 8. September (Sonntag) war dem Gottesdienst und der Ruhe gewidmet. Abends 7 Uhr wurde der Kriegszustand wieder aufgenommen und die Vorpostenstellungen bezogen.

Für den 9. September erhielt die I. Division den Befehl, ihren Vormarsch
wieder aufzunehmen und die Venogelinie bei Cossonay xu erreichen ; die II. Division sollte verhindern, daß der Gegner an diesem Tage die Venoge erreiche.

Der I. Division waren für diesen Tag zugeteilt : Schützenbataillon 3, die Rekrutenbataillone III, V und VI, die Corpsartillerie, Bundesblatt. 48. Jahrg. Bd. II.

28

426 Kavallerieregiment l ; der II. Division : Kavallerieregiment 2, so daß die I. Division ein beträchtliches numerisches Übergewicht an Infanterie und Artillerie besaß. Die II. Division besetzte zur Lösung ihrer Aufgabe eine durch das Geniehalbbataillon mit Beihülfe von Infanterie kunstlich verstärkte, gut gewählte Stellung bei Senarclens.

Die I. Division marschierte in einer Kolonne über Apples-Grancy gegen Senarclens vor. Von Grancy aus entwickelte sich die Avantgarde (Rekrutenregiment) frontal gegen die Stellung von Senarclens, das Gros der Division bog hinter Grancy und den nördlich davon liegenden Anhöhen links ab, um zum Hauptangriff gegen den rechten Flügel der Verteidigungsstellung vorzugehen. Bevor der Aufmarsch der I. Division beendigt und der Angriff allgemein eingeleitet war, ging die II. Division zur Offensive über und machte mit 9 Bataillonen einen gut durchgeführten Gegenangriff. Die Manöverleitung verfügte, daß die II. Division sieh auf das linke Venoge-Ufer zurückzuziehen, die I. Division ihre Vorposten auf den Höhen des rechten Ufers aufzustellen habe.

Am 10. September hatte die I. Division den Befehl erhalten, sich auf dem rechten Ufer der Venoge gegen Cossonay bis zur Ankunft von Verstärkungen, deren Eintreffen auf den Abend von Vallorbes her über La Sarraz zu gewärtigen sei, zu behaupten.

Die II. Division, welche für diesen Tag durch die ganze Kavalleriebrigade, die Corpsartillerie und das Verfügungsregiment verstärkt wurde, hatte den Befehl, die Westdivision zu schlagen und Cossonay wieder zu besetzen, bevor die in Vallorbes sich konzentrierenden feindlichen Truppen die Westdivision unterstützen könnten.

In der Nacht vom 9. auf den 10. September waren die auf beiden Ufern der Venoge aufgestellten Vorposten der beiden Divisionen in beständigem Kontakt miteinander und es ergaben sich hieraus verschiedene kleinere Nachtgefechte um den Besitz der Brückenübergänge. Das Geniehalbbataillon l befestigte während der Nacht den Mont Giffy südlich von Cossonay und eine Artilleriestellung zwischen Cossonay und Lussery durch Schützengräben und Geschützemplacements. Das Gros der I. Division sammelte sich um 4*/2 Uhr früh westlich der Stellung des Mont Giffy, südlich von Cossonay. Ein Regiment und die Divisionsartillerie wurden nach Lussery zur Verteidigung des dortigen Venoge-Überganges,
an dem bereits ein Vorpostenbataillon stand, detachiert. Ebenso wurde der Venoge-Übergang beim Bahnhof Cossonay durch ein vorgeschobenes Bataillon besetzt. Das Gros der II. Division hatte in zwei Gruppen östlich von Bettens und bei Chevrenaz (nördlich Boussens) bivouakiert. Durch Nachtmärsche wurde die Venoge an zwei verschiedenen Punkten in zwei Kolonnen erreicht : Kolonne

427

rechts, bestehend aus dem Verfügungsregiment und der Divisionskavallerie, marschierte gegen Lussery, Kolonne links, bestehend aus der ganzen Infanterie der Division und der Kavalleriebrigade als selbständiger Avantgarde, gegen Vufflens-la-Ville, woselbst die Venoge unbemerkt und ungehindert überschritten wurde, und von da gegen Gollion. Die Corpsartillerie bezog eine Stellung bei Daillens, um das Vorgehen der Kolonne rechts zu unterstützen, die Divisionsarlillerie fuhr nördlich von Penthaz gegenüber dem Mont Giffy auf und folgte später der Kolonne links über Vufflens-la-Ville nach Gollion, um am Hauptangriff mitzuwirken, welcher von Gollion aus über Allens und Senarclens gegen die rechte Flanke der II. Division erfolgte. Zur Abwehr des Angriffs von Süden her besetzte das Gros der I. Division nach Vollziehung einer Rechtsschwenkung die Stellung vom Mont Giffy bis zur Straße Cossonay-Senarelens; das nach Lussery detachierte Infanterieregiment, sowie die Artillerie wurden zurückgerufen, worauf das Verfügungsregiment in der Richtung auf Cossonay auf dem Fuße nachfolgte. Dadurch wurde die I. Division, die in ihrer Front und rechten Flanke bereits mit bedeutender Übermacht angegriffen war, auch im Rücken bedroht. Die I. Division suchte sich daher durch einen Vorstoß Luft zu machen, um sodann den Rückzug auf den Bois de Sepey gegen Lachaux anzutreten.

Für das Manöver des vereinigten Armeecorps vom 11. September wurde eine markierte Division unter dem Kommando des Herrn Oberst P. Isler, Kreisinstruktor der I. Division, gebildet, bestehend aus folgenden Truppen: Schützenbataillone 2 und 3, Rekrutenbataillone III, V, VI, Kavallerierekrutenschule, Positionsartillerieabteilung I, Eisenbahncompagnie 1. Das vereinigte Armeecorps setzte die bisherigen Operationen der Westdivision fort. Es wurde angenommen, daß die I. Division am Abend des 10. September durch eine zweite von Vallorbes her über La Sarraz angekommene verstärkt worden sei.

Das Armeecorps war in der Nacht vom 10./ll. September folgendermaßen disloziert: Armeecorpsstab in Cossonay. I. Division: rechtes Venoge-Ufer, südlich der Straße Cossonay-Lâchaux-Cuarnens; Hauptquartier Senarclens ; II. Division: nördlich der Straße CossonayLac.haux-Cuarnens ; Hauptquartier La Sarraz; Kavalleriebrigade in Penthalaz-Daillens; Corpsartillerie in Ittens-Lachaux-Cuarnens. Die
(markierte) Ostdivision hatte sich in eine befestigte Stellung östlich von Echallens, bei Poliez-le-Grand zurückgezogen. Die Truppen derselben formierten eine Division von 10 Infanteriebataillonen, 2 Schwadronen, 2 Feldbatterien, l Positionsabteilung zu 20 Geschützen und l Eisenbahncompagnie (Pioniere).

428

Die Ostdivision traf am Abend des 10. September nach beschwerlichem Marsche in Echallens ein und bezog Kantonnemente in und hinter der Stellung, im Rayon Poliez-le-Grand-SugnensPossens-Poliez-Pittet. Ihre Aufgabe war, die vorbereitete Verteidigungsstellung auf der Linie Sugnens-Poliez-le-Grand bis zum Abend des 11. September zu halten. Ihre Kavallerie klärte am Morgen früh über Vuarrens gegen La Sarraz auf und hatte im weitern Verlauf der Aktion die rechte Flanke der Division zu decken. Die Infanterie besetzte die Stellung, welche verschiedene befestigte Stützpunkte bot, mit 6 Bataillonen in erster Linie, 4 Bataillone wurden als allgemeine Hauptreserve zur Besetzung einer östlich Sugnens, hinter dem rechten Flügel errichteten Redoute zurückgehalten. Die Positionsartillerie bezog ihre vorbereiteten Batteriestellungen. Die 2 Feldbatterien, welche durch je 2 Geschütze mit 4 Fanions markiert wurden, hatten je nach den sich bietenden Zielen aufzufahren.

Die Eisenbahncompagnie diente als Bedeckung der rückwärtigen Batteriestellung in Poliez-Pittet.

Der Vormarsch des Armeecorps erfolgte in zwei Kolonnen ; Kolonne rechts, bestehend aus der I. Division, marschierte über Cossonay-Penthalaz-Daillens-Bettens-Echallens gegen Poliez-le-Grand, Kolonne links, bestehend aus der II. Division und der Corpsartillerie, über Eclépens-Oulens-Goum oëns - la - Ville - Villars - le - Terroir gegen Sugnens. Die Kavalleriebrigade rekognoszierte zunächst die Stellung des Gegners durch Patrouillen, diente sodann während des Vormarsches als Avantgarde und deckte während des Gefechts die linke Flanke des Armeecorps. Sie gelangte schließlich nach einem langen Umgehungsmarsch auf das Plateau von Naz, woselbst sie die Rückzugslinien der Ostdivision sperrte. Die Artillerie des gesamten Armeecorps fuhr nördlich von Echallens in drei Stellungen auf und bereitete den infanteristischen Angriff durch ein lebhaftes Feuer gegen Poliez-le-Grand und Sugnens vor. Die Infanterie der I. Division griff die Stellung von Poliez-le-Grand mit einer Brigade frontal an, die andere Brigade folgte als allgemeine Corpsreserve ; die II. Division sollte den Hauptangriff gegen Sugnens führen, welcher sich jedoch teils infolge von Terrainhindernissen, teils infolge langsamer Vorwärtsbewegung verzögerte, so daß eine einheitliche Aktion beider Divisionen
ausblieb und die II. Division überdies nur zum kleinern Teile zur Entwicklung gelangte.

Am 12. September fand die Inspektion des Armeecorps durch den Vorsteher des Militärdepartements auf dem Plateau von Vuarrens statt, worauf sofort der Abmarsch und der Eisenbahntransport der einzelnen Truppencorps nach ihren Entlassungskantonnementen begann. Am 13. September wurde der Heimtransport · der Truppen

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vollendet und die meisten derselben entlassen. Der Bahntransport vollzog sich in befriedigender Weise und ohne Unfall. Die Anordnungen und die Thätigkeit der Verwaltung der Jura-SimplonBahn verdienen alle Anerkennung.

Den Berichten der Schiedsrichter, der Manöverleitung und der Divisionskommandanten entnehmen wir noch folgende Bemerkungen : Der Dienst der höhern Stäbe hat während dieser Manöver gut funktioniert. Es sind in dieser Beziehung erfreuliche Fortschritte zu konstatieren. Die höhere Truppenführung, namentlich diejenige der Divisionen und Brigaden, war ihrer Aufgabe gewachsen; die guten Früchte der Centralschulen für höhere Offiziere traten auch bei der Herbstübung von 1895 zu Tage. Größere Verschiedenheiten zeigen sich noch in der Führung der Regimenter; nicht alle Regimentskommandanten verstanden es, im höhern Verbände sachgemäß und den Intentionen der obern Führung entsprechend zu handeln. Im allgemeinen jedoch befriedigte auch die Führung der Regimenter.

Das Zusammenwirken der drei Waffen im Gefecht läßt immer noch zu wünschen übrig. Doch wird in den Berichten konstatiert, daß das Solidaritätsgefühl bei den Offizieren der drei Waffen sich gehoben habe.

Vor allzu großen Fronten hat man sich im allgemeinen gehütet, und wenn in der Defensive die Front hie und da zu weit ausgedehnt wurde, so geschah dies meist nur vorübergehend.

Häufig wurde beobachtet, daß die Avantgarde das Gefecht lange allein und isoliert führen mußte und der Aufmarsch des Gros sehr langsam von statten ging. Dadurch entsteht die Gefahr, daß die Avantgarde auf das im Aufmarsch begriffene Gros zurückgeworfen oder daß das Gros, wenn dasselbe weit seitlich der Avantgarde aufmarschiert, selbst flankiert oder die Front durchbrochen wird. Der Angriff des Gros gegen eine Verteidigungsstellung wird noch öfters zu wenig durch Feuerwirkung vorbereitet und der Sturm zu früh unternommen. Auch ist bemerkt worden, daß zum Hauptangriff nicht immer größere, gleichzeitig entwickelte Massen angesetzt wurden, sondern die Bataillone und Regimenter einzeln, nach und nach sich entwickelten. Der Gegenangriff des Verteidigers sollte weniger massiert, in breiterer Entwicklung erfolgen und mehr durch Feuer wirken, namentlich einem über offenes Gelände anrückenden Angreifer gegenüber.

Gewisse, bei Friedensmanövern nie ganz zu beseitigende Fehler, wie die Mißachtung des feindlichen Feuers und die Vernachlässigung der Deckung im Terrain, traten auch dieses Jahv wieder zu Tage.

430

Die Organisation des Linientrains hat zahlreiche Arbeiten der Armeecorps- und Divisionsstäbe verursacht. Die Mobilisierung der Infanterie ist dadurch erschwert, daß eine große Anzahl von Dienstzweigen hierbei mitzuwirken haben: Die Kantone liefern das Personelle, die Pferderegieanstalt die Bespannung; die administrative Abteilung das Materielle; das Oberkriegskommissariat die Requisitionswagen; die Artillerie endlich liefert den Linientraio. Um ein besseres Zusammenwirken dieser Dienstzweige für die Mobilisierung zu erwirken, wurde mit Genehmigung des Militärdepartements für jede Division ein Mobilmachungsplatz bestimmt, und zwar Morges für die L, Yverdon für die II. Division. Daselbst wurden alle Trains und Zugpferde der Infanterie besammelt und von da den Bataillonen zugeführt, und zwar am Tage ihres Einrückens in die Linie.

Die .Trainsoldaten wurden am Tage vor dem Diensteintritt besarnmelt, um die Ordonnanz- und Requisitions wagen bereits am Tage vor dem Einrücken zu fassen. Die Besammlung der Linientrainsoldaten auf dem Mobilmachungsplatz der Division am Tage vor dem Einrücken hatte den großen Vorteil, diese Truppe unter der Leitung des Trainoffiziers der Division organisieren und diese Mannschaft, welche häufig zu wenig beaufsichtigt ist, von vornherein einer Aufsicht unterstellen zu können, welche während der ganzen Dauer der Manöver anhielt.

Diesen Anordnungen gemäß sandten die Kantone der II. Division die Ordonnanzfuhrwerke per Eisenbahn nach Yverdon, das Kantonskriegskommissariat von Waadt lieferte die Requisitionswagen; am 27. August, als die Zugpferde eintrafen, brauchten diese nur angespannt und in die Kantonnemente der Bataillone geführt zu werden.

Ahnlich geschah es für die I. Division in Morges. Dank diesem Vorgehen, das sich bewährte, erfolgte das Einrücken des Trains in die Linie ohne Schwierigkeiten. Immmerhin zeigte sich, daß die Mitwirkung von fünf verschiedenen Diensteweigen bei der Mobilmachung der Infanteriebataillone diese' Operation kompliziert.

Gemäß Verfügung unseres Militärdepartements hatte jede Truppeneinheit von der Corpsverpflegungsanstalt auf Rechnung des Kurses ein Quantum von 1600 Gramm trockener Gemüse per Mann zu beziehen, nämlich 600 Gramm Reis, 600 Gramm Erbsen und 400 Gramm Bohnen. Diese Portion erwies sich als zu hoch bemessen und der Transport dieser
Lebensmittel beschwerte die ohnehin stark belasteten Compagniefuhrwerke zu stark, so daß die Beweglichkeit^des Bagage- und Provianttrains beeinträchtigt wurde.

Während der Manöver wurde jeweilen, wie dies bei den übrigen Armeecorps schon seit Jahren üblich ist, das Fleisch am Morgen gekocht, die Suppe als Frühstück eingenommen und das Fleisch

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alsdann nach Abbruch des Gefechts verzehrt. Am Morgen früh wurden die Feldflaschen mit schwarzem Kaffee gefüllt. Die Morgensuppe wurde von der Mannschaft nur ungerne genossen ; vielfach scheint dies von der Zubereitung derselben hergerührt zu haben; gerade für diese Mahlzeit hätten die Trockengemüse als Suppeneinlage benutzt werden sollen. Die Mannschaft des I. Armeecorps ist gewöhnt, morgens Chokolade zu erhalten, und es wurde deren Verabfolgung auch während der Manövertage vielfach verlangt.

Die Truppen des Armeecorps erhielten ihre Lebensmittel und den Hafer täglich durch die Corpsverpflegungsanstalt. Die Ankunft des Provianttrains wurde hin und wieder verzögert, so daß die Zubereitung der Abendsuppe zu spät erfolgen konnte. Die Klagen über Überanstrengung der Truppen rühren zum großen Teil daher, daß die Mannschaft vielfach die Morgensuppe verschmähte und daher ermattete und daß sie auch abends die Mahlzeit nicht rechtzeitig erhielt.

Es wird in Zukunft darauf Bedacht zu nehmen sein, daß die Proviantkolonnen nicht allzuweit hinter der Gefechtslinie entfernt bleiben, damit dieselben frühzeitiger die Dislokationen erhalten und in die Kantonnementsorte ihrer Einheiten abfahren können.

Das Personelle des Armeecorps weist bedeutende Verschiedenheiten auf. Im allgemeinen ist bei der Truppe die wünschbare Intelligenz und körperliche Gewandtheit vorhanden. Einzelne Bataillone der II. Division haben allerdings sehr große Mühe, ihr Cadre zu rekrutieren, während die I. Division ziemlich viele überzählige Offiziere aufweist und die Artillerie des Armeecorps in ihren 12 Batterien 50 °/o überzählige Offiziere zählt. Diesen Ungleichheiten wird durch eine erhöhte Sorgfalt bei der Rekrutierung entgegengewirkt werden müssen.

Über den Stand der Ausbildung, die Leistungsfähigkeit und den Dienstbetrieb der einzelnen Truppengattungen werden folgende Bemerkungen gemacht: Bei der I n f a n t e r i e zeigen sich sehr große Verschiedenheiten zwischen den einzelnen Einheiten und Truppenverbänden. Wo die Führung eine energische ist und auf der Höhe ihrer Aufgabe steht, sind die Leistungen entsprechend gute. Die Mehrzahl der Bataillonsund Compagniekommandanten sind ihrer Stellung gewachsen. Eine Minderzahl dagegen läßt die wünschbare Energie und Befähigung in mehr oder weniger hohem Maße noch vermissen. Einzelne derselben
finden sich in schwierigeren, etwas außergewöhnlichen Verhältnissen, im Gefechte sowohl wie in der Ruhe, schwer zurecht und warten oft auf Befehle, wo selbständiges Handeln geboten wäre.

432 Die Zugführer zeigen vielfach eine gewisse Schlaffheit und Mangel an Initiative, sie bekümmern sich zu wenig um ihre Abteilungen und machen ihre Autorität nicht in genügendem Maße geltend.

Daher zeigten sich sowohl in der Marsch- wie in der Gefechtsdisciplin teilweise sehr bedeutende Mängel. Die Angriffsbewegungen der Infanterie waren nicht immer gut geordnet, erfolgten bisweilen in dichten Massen und ohne Zusammenhang, und der Sturm war in einzelnen Fällen ungenügend vorbereitet. Schützenlinien 'gingen mit schwachen Kräften zum Angriff vor, ohne das'"Herankommen der Unterstützungen und Reserven abzuwarten. Auch seitens der höhern Führung wurde zuweilen zum Sturmangriff geschritten, bevor angenommen werden konnte, daß der Gegner durch Artillerie- und Infanteriefeuer genügend erschüttert sei. In der: Vorwärtsbewegung häufig und in der Rüekwärtsbewegung noch mehr ging die Ordnung im Schützentreffen verloren; die Mannschaft ist nicht durchwegs in den Händen der subalternen Offiziere; noch weniger wissen viele Unteroffiziere den ihnen zukommenden Einfluß geltend zu machen. Eine mangelhafte Disciplin trat auch in häufigem Austreten von Leuten aus einzelnen Marschkolonnen, in der großen Zahl von Nachzüglern im Marsche wie im Gefecht zum Vorschein.

Immerhin müssen aber auch die bedeutenden Anstrengungen der Manövertage in Verbindung mit der außerordentlichen Hitze und dem dichten Straßenstaub als Milderungsgründe für einen Teil der gerügten Mängel in Anschlag gebracht werden.

Die S p e ci al w ä f f en sind im allgemeinen gut rekrutiert, besitzen quantitativ und qualitativ genügende Cadres. Es ist dies nebst der sorgfältigen Rekrutierung und der längeren Instruktionszeit, welche eine bessere Detailausbildung gestattet als bei der Infanterie, die noch dazu den vielseitigsten Dienstbetrieb hat, hauptsächlich auch dem Umstände zuzuschreiben, daß die Specialwaffen aus größeren Kreisen sich rekrutieren, während bei der Infanterie in vielen Kantonen die Auswahl und die Einteilung der Offiziere und Unteroffiziere meist im eogsten Rahmen nicht nur des Bataillons, sondern sogar der Compagnie oder sogar noch engerer Verbände erfolgt.

Über die Leistungen der K a v a l l e r i e im Patrouillen- und Meldedienst wird sehr Lobenswertes berichtet und es wird neuerdings bestätigt, daß in dieser Hinsicht sehr große
Fortschritte gemacht worden sind. Während des Gefechtes fällt unserer Kavallerie in der Regel vorerst die Sicherung des bedrohten Flügels zu. Sie liebt es, dabei oft weit von dem zu deckenden Flügel sich zu entfernen und Rencontres mit der feindlichen Kavallerie aufzusuchen.

433

Dabei gerät sie häufig außer Kontakt mit den ändern Waffen und entzieht sich fast ganz der Verfügung des obersten Truppenführers.

Es soll nicht unterlassen werden, zu bemerken, daß auch verschiedene gut geleitete und im richtigen Moment unternommene Attacken auf Infanterie und Artillerie beobachtet worden sind.

Bei der A r t i l l e r i e bot sich Gelegenheit, die Führung in höheren Verbänden zu üben, da die Corpsartillerie jeweilen der einen oder ändern Division von der Manöverleitung zur Herstellung einer überlegenen Artilleriewirkung zugeteilt wurde. Die Führung der Artillerie war bestrebt, die Batterien möglichst frühzeitig in Stellung und zur Wirkung zu bringen, was durch das günstige und übersichtliche Gelände meist wesentlich erleichtert wurde. Der Bezug der Stellung geschah im allgemeinen taktisch richtig und vom Feinde ungesehen. Jedoch fand die Artillerie nicht immer die ihrer Bedeutung angemessene Verwendung; sie unterstüzte nicht durchwegs in genügender Weise den Angriff der Infanterie.

Das G e n i e ist eine technisch gutgeschulte Truppe und fand vielfach Gelegenheit zur Verwendung. Die neue Organisation der Geniewaffe vom 28. Dezember 1894, welche bei diesen Manövern zum erstenmal in Anwendung kam, erscheint als zweckmäßig.

Der Wegfall der früheren Infanteriepioniere hat sich niemals als Mangel fühlbar gemacht ; die Divisionskommandanten waren stets besorgt, die technischen Truppen dort zuzuteilen, wo sie nötig waren.

Über den S a n i t ä t s d i e n s t sind diesmal keine besonderen Bemerkungen anzubringen. Der Gesundheitszustand war bei dem anhaltend guten Wetter ein vorzüglicher.

Der Dienst der V e r w a l t u n g s t r u p p e n war ein äußerst beschwerlicher und die Ausdauer dieser Truppe verdient alle Anerkennung.

Der Corpsverpflegungsanstalt in Renens lag die Verpflegung sämtlicher Truppen, mit Ausnahme der Artillerie, während ihres Vorkurses in Buren, für die ganze Dauer des Dienstes ob. Mehl und Schlachtvieh erhielt sie von Lieferanten, den Hafer aus den eidgenössischen Vorräten.

Mit Rücksicht auf die schwachen Mannschaffsbestände mußte, in der Bäckerabteilung ein kontinuierlicher Betrieb eingerichtet werden. Die Qualität des Brotes ließ oft zu wünschen übrig, es war zu wenig verarbeitet. Die Überanstrengung der Mannschaft mag dabei einigermaßen mitgewirkt haben;
es fehlte aber infolge ungünstiger und weitläufiger Kantonnementsverhältnisse in Renens und der daherigen Erschwerung der Aufsicht durch die Offiziere auch etwas an der Disciplin.

434

Die Fassungen auf den Distributionsplätzen wickelten sich im allgemeinen prompt ab. Für die Verspätungen in der Ankunft der Proviantkolonnen in den Truppenkantonnementen trifft die Verpflegungsanstalt keine Schuld. Könnten die Fuhrwerke sofort nach statlgefundener Beladung in ihre neuen Kantonnemente abgeschickt werden, so würde in der Regel bei Ankunft der Truppen in denselben abgekocht sein. Wenn es aber wünschbar erscheint, von dem bisherigen kriegsgemäßen Verfahren nicht abzuweichen und die Proviantkolonnen während des Gefechtes hinter der Linie zu behalten, so wird doch in Zukunft darauf Bedacht zu nehmen sein, im Verlaufe des Manövers den ganzen Verpflegungstrain so nahe heranzuziehen, daß derselbe sofort nach Gefechtsabbruch abfahren kann und ein rechtzeitiges Abkochen möglich wird.

Die R a d f a h r e r zeigten sich zum Teil als zu wenig discipliniert und in der Ausübung ihres Dienstes nicht zuverlässig genug. Die Maschinen erwiesen sich nicht in jeder Beziehung als gut konstruiert und gaben zu vielen Reparaturen Anlaß.

Allgemein ist man von einer Verwendung der Radfahrer zum Meldedienst im Gefecht abgekommen.

Über den Dienst der F e l d p o s t sind zahlreiche Klagen laut geworden. Aus den Berichten geht jedoch hervor, daß das Personal dieses Dienstzweiges keine Schuld trifft und daß dasselbe es an Eifer und Thätigkeit in keiner Weise hat fehlen lassen. Die Unregelmäßigkeiten sind vielmehr einesteils einer mangelhaften Aufsicht seitens der Truppenkommandos über den Distributionsdienst und den Dienst der aus den Truppen detachierten Postordonnanzen, ändern teils aber hauptsächlich einer ganz abnormen Inanspruchnahme der Feldpost zuzuschreiben. Die Feldpost hat vom 25. August bis zum 22. September, außer den Briefen und Drucksachen (Zeitungen etc.), befördert: 4233 eingeschriebene Fahrpoststücke mit einem deklarierten Werte von Fr. 1,117,303, 3993 Postmandate im Betrage von Fr. 60,835, 142 rekommandierte Briefe, Total 8368 eingeschriebene Artikel im Betrage von Fr. 1,178,138.

Die F e l d g e n d a r m e r i e , bestehend aus 40 Mann der Landjägercorps der Kantone Bern, Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg und Genf, leistete gute Dienste, erwies sich jedoch als zu wenig zahlreich, um sich auch mit den Nachzüglern befassen zu können.

Die Herbstübungen von 1895 haben neuerdings gezeigt, daß unser Wehrwesen noch auf allen Gebieten der Vervollkommnung

435 fähig ist. Als erfreuliche Erscheinungen dürfen trotz der vielen Fehler, die zum Vorschein getreten sind, hervorgehoben werden der immer mehr sich Bahn brechende Ernst in der Auffassung des Dienstes in allen Gradabstufungen und der gute Wille der Mannschaft im allgemeinen. Die Anlage und Leitung der Manöver, sowie die Führung der beiden Divisionen befand sich in guten Händen.

Der Inspektor des Truppenzusammenzuges, Herr Bundesrat Frey, Chef des Militärdepartements, erließ auf den Entlassungstag folgenden Tagesbefehl : ,,Offiziere, Unteroffiziere und Soldaten !

In einigen Stunden werdet Ihr zu Euerm heimatlichen Herde zurückgekehrt sein.

Große Anstrengungen sind Euch zugemutet worden. Ihr habt Euch denselben ohne Klagen unterzogen. Unter den brennenden Strahlen der Sonne und den staubbedeckten Straßen entlang habt Ihr wacker Eure Pflicht erfüllt, beseelt von dem einzigen Gedanken : Eurem Lande Ehre zu machen.

Im Namen des Bundesrates danke ich Euch allen dafür.

Ich danke Eurem Armeecorpskommandanten, welcher dem Vaterlande schon so hervorragende Dienste geleistet hat und welchem Ihr Euer volles Vertrauen geschenkt habt.

Ich danke seinen Gehülfen aller Rangstufen, deren Intelligenz und Energie wir neue Erfolge in der Kunst, unsere Truppen zu führen, verdanken.

Ich danke Euch allen, Unteroffiziere und Soldaten, die Ihr durch Euer Betragen Euerm Vaterlande Ehre gemacht habt.

Kehret nun zurück zu Euern Familien, indem Ihr diese unter den Waffen zugebrachten Tage in gutem Angedenken behaltet, und bleibet stets bereit, dem Vaterlande zu dienen. u j 3. Wiederholungskurse der Landwehr.

Nachdem in den Jahren 1892 und 1893 die sieben jüngsten Jahrgänge der Landwehr mit dem neuen Gewehr bewaffnet worden waren, wurde 1895 der normale Turnus der Wiederholungskurse der Landwehr mit der gesetzlichen Unterrichtszeit wieder aufgenommen. In dieselben wurden 2 Schützen- und 20 Füsilierbataillone der IV., VI., VII. und VIII. Division, exklusive 4 Gotthardbataillone, welche ihren Dienst im Gotthardgebiete bestunden, auf die Wafienplätze ihrer Divisionskreise einberufen. Einzurücken hatten die neun jüngsten Mannschaftsjahrgänge.

436

In den Cadresvorkursen wurde von selten der Instruktion das möglichste gethan, Offiziere und Unteroffiziere zur Mitwirkung beim Mannschaftsunterricht zu befähigen. Das gelang auch, obwohl mit ungleichem Erfolg. Die qualitative Beschaffenheit wie auch die Leistungsfähigkeit der Cadres ist eine allzu verschiedene, und noch bedenklicher sieht es in mehrern Bataillonen mit den Cadresbeständen in numerischer Beziehung aus.

Mit dem Unterricht wurde erreicht, daß die Mannschaft im allgemeinen das Gewehr als Schußwaffe in befriedigender Weise zu gebrauchen versteht und daß ihre Detailausbildung, wenn sie unter guter Führung stund, als eine genügende sich erweist. Es haben sich auch die Schießresultate gegenüber 1892/1893 sowohl im Einzel- und Magazinfeuer, als auch im Abteilungsschießen zürn Teil in sehr bemerkenswerter Weise verbessert. Im Einzelfeuer übertreffen die Resultate der Füsilierbataillone der Landwehr diejenigen des Auszuges um durchschnittlieh 3 °/o. Hervorgehoben darf noch die Ruhe und Pünktlichkeit werden, mit welcher die Mannschaft in den Dienst trat, und der nach erfolgtem Austausch schadhafter Stücke befriedigende Stand der Ausrüstung.

Präsenzstand der Bataillone des Auszugs und der Landwehr in den Wiederholungskursen.

Auszug-.

I. Division.

Schützen bataillon 1 Füsilierbataillon 1 2 3 4 5 6 7 8 9

10

U 12

Zur Übung eingerückt.

1894. ')

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

. .

. .

. .

. .

. .

. .

. .

. .

. .

. .

. .

. .

. .

Total

847 774 784 770 859 851 1,048 830 772 785 854 864 791 10,829

1895.2)

795 717 747 720 780 763 794 784 760 728 813 780 681

9,862

') Schießkurs mit 12 Jahrgängen.

) Übung im Armeecorpsverbande, Cadres 12 Jahrgänge, Mannschaft 10 Jahrgänge.

ä

437

Zur Übung eingeflickt.

1894. ') 1895.2) 584 772 639 728

II. Division.

Schützenbataillon 2 Füsilierbataillon 13

_ , ,, ., _ ·n

14 15 16 17 18 19 20 21 22 23

800 820 781 871 900 1,047 989 1,004 1,053 1,043

24

1,U3V

Total 11,568

800 828 768 903 861 855 850 850 879 884 (US

10,686

Zur Übung eingerückt.

1893.3) 744 880

1895.4) 722 766

26 27 28 29 30 31 32 33 34 35

852 840 686 732 715 798 779 669 655 730

809 825 660 701 674 719 820 637 613 666

36

lai

<4U

9,817

9,352

III. Division.

Schützenbataillon 3 Füsilierbataillon 25

_ _ ,,

n

.

Total

1

) Schießkurs mit 12 Jahrgängen.

) Übnng im Armeecorpsverbande, Cadres 12 Jahrgänge, Mannschaft 10 Jahrgänge.

3 ) Übung im Armeecorpsverbande mit 12 Jahrgängen.

4 ) Bataillonsweise Wiederholungskurse, Cadres 12 Jahrgänge, Mannschaft 10 Jahrgänge.

2

438

Zur Übung eingerückt.

1893.')

1895.2) 766 689

Y.Division.

Schützenbataillon 5

Füsilierbataillon ,, ,, ,, ,, ,, ,, ,, ,, . ,, T

,,

49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60

771 788 790 904 866 862 754 690 704 746 836 692 Total 10,169

827 760 980 844 826 921 799 604 568 646 689 639 9,792

Hia.ud'VT'eh.x*.

Zur Übung eingerückt.

1891.3) 1895.

381 275 286 259

IV. Divisionskreis.

Schützenbataillon 4 Füsilierbataillon 43

,, ,, ,, .,,

44 45 46 48

Total

292 281 328 312 1,747

Zur Übung eingerückt.

1888.3) 1895.

591 581

Tl. Divisionsbreis.

Füsilierbataillon 61

,, ,, ,, ,, ,,

264 249 357 359 1,896

62 63 64 65 66

Total

465 474 532 476 495 3,033

434 412 410 425 403 2,665

*) Übung im Armeeoorpsverbande mit 12 Jahrgängen.

) Bataillonsweise Wiederholnngskurse, Cadres 12 Jahrgänge, Mannschaft 10 Jahrgänge.

3 ) Da im Jahr 1893 von diesen Bataillonen nur die 7 jüngsten Jahrgänge den Wiederholungsknrs bestunden, so sind die Bestände von 1888 und 1891, in welchen Jahren wie 1895 die 9 jüngsten Jahrgänge in Dienst traten, zur Vergleichung herangezogen worden.

2

439 Zur Übung eingerückt.

1888. <) 1895.

TU. Divisionskreis.

Schützenbataillon 7 Füsilierbataillon 79

479 641 569 547 515 480 513

409 515 495 465 468 586 547

3,744

3,485

80 81 82 83 84 Total

Zur Übung eingerückt.

1895.

189 1.1) 388 423

TIII. Divisionskreis.

Füsilierbataillon 88

291 443

291 376

1,157

1,055

89 90 Total

4. Offizierbildungsschulen.

Der Bestand der Schulen und deren Resultate hinsichtlich des Erfolges sind aus nachstehender Tabelle ersichtlich : Schiller.

I. Division n ·n n ·n

24

n.

m.

IV.

v.

VI.

VII.

VIII.

22 15 31 16 41 19 . . . . . . .

11

21 15 30 15 41 19 11

Total 1894

179 204

176 195

TI

11 TI

Zur Brevetierung nicht empfohlen, empfohlen.

24 --

1 1 1 --

3 9

') Da im Jahr 1893 von diesen Bataillonen nur die 7 jüngsten Jahrgänge den Wiederholungsknrs bestunden, so sind die Bestände von 1888 und 1891, in welchen Jahren wie 1895 die 9 jüngsten Jahrgänge in Dienst traten, zur Vergleichung herangezogen worden.

440

Nach der Zugehörigkeit der Teilnehmer zu den Divisionen ergiebt sich folgendes Verhältnis: Zahl der Teilnehmer.

Nicht Brevetiert.

brevetiert.

Total.

I. Division II.

TI III.

T) IV.

·n V.

ï) VI.

n VII.

n VIII.

·n Gotthard n Total

20 19 22 19 26 24 28 17 1

1 -- -- 1 1 -- -- -- --

21 19 22 20 27 24 28 17 1

176

3

179

In die Offizierbildungsschulen der L, VI. und VOL Division wurden 7 Unteroffiziere der Festungsartillerie einberufen, welche alle zur Beförderung empfohlen wurden.

5. Schiessschulen, a.

Offiziere.

Wie bisher wurden fünf Schulen für neu ernannte Offiziere und zwei Kurse für höhere Offiziere in Wallenstadt abgehalten.

Ihre Zusammensetzung war folgende: Die Infanterieoffiziere verteilen sich nach Divisionen:

Teilnehmer.

_« "s C

-o «D

to

ctf

O

1895


m ^

Ö _»

·c

= => a> o

= 1 *S O

H-

I.

11. TTI. TV. V. VI. VII. VJII. -o 5 5

4 230 -- 8 9 251 27 21 34 32 26 37 27

1894 3 231

1

2 8 245 31 33 31 12 27 34 29

<§«

,_

IV!

17

4

5

26

6

2

441 b.

Unteroffiziere.

Der Bestand und Erfolg der Schulen war folgender : Bestand der Schulen am letzten

i
53 S s

III I

12

11

12 14

III

IV

. . . . .

10

-- -- 1

ii

Zu Korporalen

vorgeschlagen.

IO

II

185

197

181

4

189 ;; 206

201

183

6

220

180

26

179

190

169

10

195 321

172

11

307

2 1 7

Soldaten.

Divisionskreis.

Korporale.

Diensttage.

3 0 H 1

Ì s °£0

s

8,

V

12

--

183

VI

12

--

309

VII

2 --

225 115

236

VIII

9 14

129

224 108

1895

95

1524

67

90

1591 1628

1689

1894

3 5

1723

1546

82

' Im allgemeinen läßt sich sagen, daß in den Offizierschießschulen der theoretische Unterricht über Schießanleitung, Schießtheorie und Waffenlehre dem Begriffsvermögen der jungen Offiziere entsprechend angepaßt ist und daß insbesondere der Unterricht über Feuertaktik und Feuerleituug mit aller Sorgfalt und in belehrendster Weise, durch praktische Versuche und Übungen aller Art unterstützt, erteilt wird, so daß die Offiziere bei Lösung der ihnen erteilten Aufgaben im Feuergefechte großenteils recht Befriedigendes leisteten.

Die Mannschaftsdetachemente, so verschiedenartig sie auch aus Nachdienstpfliehtigen zusammengesetzt sind, zeigen eine anerkennenswerte Manöverdiscipliu, und auch die Feuerdisciplin scheint im Fortschreiten begriffen zu sein, obwohl sie noch bei weitem nicht den erforderlichen Grad von Appell, Ruhe, Sicherheit und Schnelligkeit erlangt hat.

Bundesblatt. 48. Jahrg. Bd. II.

29

442 In den Informationskursen der Stabsoffiziere hat sich nun nach und nach eine rationelle Methode ausgebildet, die in praktischer Weise die Teilnehmer einerseits mit der von den Truppen erreichbaren Schießfertigkeit bekannt macht, anderseits ihnen vielfache Gelegenheit bietet, aus den von den Truppen erzielten Schießresultaten taktische Lehren zu abstrahieren. Von besonderem Interesse und von bleibendem Werte waren die von einem höhern Sanitätsoffizier zum erstenmal in solchen Kursen erteilten Theorien und vorgeführten Experimente über die Geschoßwirkungen und die hieraus gezogenen taktischen Folgerungen für die Truppenführung und den Sanitätsdienst.

Die Unterrichtsergebnisse der Unteroffiziersschuleu litten zum Teil infolge der im Frühjahr andauernden ungünstigen Witterung, die einerseits zu mehrfachen Abweichungen vom Unterrichtsplan, anderseits zu besondern, auf das Wohl'der Mannschaft gerichteten Anordnungen und Erleichterungen zwang. Dennoch wurde der frühere Standpunkt der Ausbildung erreicht, wenn auch die Befähigung der Ünteroffizierssehüler zum Instruieren noch zu wünschen, übrig läßt, die übrigens in der nachfolgenden Rekrutenschule hauptsächlich entwickelt werden muß.

Die Schießresultate der Offiziere zeigen im Einzel- und Magazinfeuer allerlei Schwankungen, haben sich aber auf den weitem Distanzen erheblich gesteigert. In den Unteroffiziersschulen ist eine durchgehende Verbesserung bemerkbar. Im Abteilungsschießen haben nur die Offiziersschulen Fortsehritte aufzuweisen.

6. Kurs für Trompeterkorporale.

An diesem Kurse, der in Verbindung mit der Unteroffiziersschule der II. Division in Colombier stattfand, nahmen 9 Trompeterkorporale der I., 13 der II. und je 6 der III. und V. Division, zusammen 34 Mann, teil. Zur Leitung von Regimentsmusiken konnten nur 3 Korporale als gut befähigt erklärt werden, die übrigen erwiesen sich für die Leitung ihrer Bataillonsspiele teils befriedigend, teils zur Not genügend qualifiziert.

7. Specialkurse für Büchsenmacher.

In diese in der Waffenfabrik Bern unter der Leitung desWaffencontroleurs der IV. Division abgehaltenen Kurse wurden 13 Waffenunteroffiziere und 88 Büchsenmacher, zusammen 101 Mann,, einberufen. Die Kurse hatten recht befriedigende Erfolge.

443

8. Obligatorische Schiessübungen.

Laut Schießtabellen haben sich an diesen Übungen beteiligt : 1893.

Auszug :

Füsiliere Schützen Landwehr: Füsiliere Schützen

.

.

.

.

. . 3248 . . 207 . . 656 . .

33 Total

4144

1894.

1895.

723 40 1829 73

1587 131 1203 47

2665

2968

Von der Landwehr rückten noch 480 Mann mit dem Vetterligewehr bewaffnet ein. Die Schießresultate weichen vielfach von den vorjährigen ab; sie sind teils besser, teils geringer.

9. Freiwilliges Schiesswesen.

Die Revision der Schießberichte der freiwilligen Schießvereine hat folgendes Resultat ergeben: Anzahl Vereine, welche behufs Bezug einer Bundessubvention Schießberichte eingereicht haben Die Totalmitgliederzahl dieser Vereine beträgt Hiervon haben nicht geschossen, resp. sind nicht beitragsberechtigt

1895.

1894.

3,216

2,977

185,149 133,459 33,866

46,993

Total berechtigte Mitglieder 151,283

86,466

Von den berechtigten Mitgliedern haben erhalten :

444 1895.

1894.

Fr.

Fr.

a. für das Bedingungsschießen 150,877 Mitglieder à Fr. 1. 80 = . . . 271,578.60 o. für das Revolverschießen 406 Mitglieder à Fr. 3 = 1,218.Zusammen 151,283 Mitglieder = 272,796.60 c. das fakultative Schießprogramm absolvierten von 3216 Vereinen 850 Vereine = 26,4 °/o mit 16,417 Mitgliedern à Fr. 1. 20 = . . . .

19,700.40 (1894: 340 Vereine = 11,4 °/o mit 6521 Mitgliedern).

An Bundesbeiträgen wurde somit den Schießvereinen bezahlt

154,861.20 1,296.-- 156,157.20

7,825.20

292,497. --

163,982.40

3,373.50

3,576.50

Generaltotal der Bundessubvention 295,870. 50

167,558. 90

An 37 Kadettencovps aus 12 Kantonen mit zusammen 4196 Kadetten wurde bezahlt : I. S c h i e ß k l a s s e : 1357 Kadetten à Fr. 1. 50 Fr. 2035. 50 II. S c h i e ß k l a s s e : 669 Kadetten à Fr. 2. -- ,, 1338. -- 2026 Kadetten (1894: 2164 Kadetten)

Die Zahl der Schieß vereine hat sich im Jahre 1895 um 239, die Zahl der berechtigten Mitglieder um 64,817 vermehrt. Diese bedeutende Vermehrung rührt zum größten Teil davon her, daß im Jahre 1895 zum erstenmal auch der bewaffnete Landsturm seine Schießpflicht in den Schießvereinen zu erfüllen hatte, welcher Pflicht im ganzen 40,922 Mann nachkamen. Eine weitere Ursache der Vermehrung der Zahl der berechtigten Mitglieder liegt in dem Umstände, daß im Vorjahre nur der Auszug von einem Armeecorps schießpflichtig war, während im Jahre 1895 der Auszug von zwei Armeecorps und außerdem die zwei ältesten Jahrgänge des Auszuges der beiden andern Armeecorps die Schießpflicht in den Vereinen zu erfüllen hatten.

445

Eine erfreuliche Vermehrung weist auch die Beteiligung an den fakultativen Übungen auf, welche hauptsächlich der leichter gemachten Bedingung 7Aizuschreiben ist, daß jeder Verein für sich das fakultative Programm absolvieren konnte, während im Vorjahre hierfür gefordert war, daß mindestens fünf Vereine sich zu einem Vereins wettschießen vereinigten.

Bei den Kadettencorps sind zwei neue Corps hinzugekommen, dagegen haben vier Corps, welche im Jahre 1894 Schießberichte eingereicht hatten, pro 1895 sich nicht um einen Bundesbeitrag beworben, so daß sich gegenüber dem Vorjahre eine Verminderung von zwei Corps ergiebt.

10. Centralschulen.

Es wurden abgehalten : Drei Centralschulen I in Thun, eine Centralschule II in St. Gallen, die eine Übungsreise über den Hulfteggpaß und über Pfäffikon, Zürich, Aarau nach Bern machte, wo sie entlassen wurde, und eine Centralschule III in Luzern, deren Übungsreise durch das Freiamt und über den Bötzberg nach Basel sich erstreckte.

Die Beteiligung war folgende:

446

Nach Divisionen.

Teilnehmer.

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£1





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Verwalti

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Artiller

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3

I II

121

9

19

4

6

28

2

6

3

3

III

26

1

5

1

2

1895 175 12

30

8

11

3

1894

30

11

12

171 11 '

1 53

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42

27 15

4

2

4

2

6

4

9

7

1

3

3 --

38

36

1 --

5

7

4

6

6

3

2

4

32 20 20 24 36

22

33

34

27

8

16

3 -- 238 226 12 32 33 35 31 26

20

22

26

2

11

--

1 240 208

i

2

447

Unter der Leitung des Kommandos der Centralschulen fand in Thun auch ein Wiederholungskurs für Stabssekretäre statt, der 20 Teilnehmer zählte.

Endlich wurde ein Kurs höherer Offiziere des III. Armeecorps unter der Leitung des Kommandanten dieses Armeecorps abgehalten mit einem Vorkurse von 5 Tagen in Winterthur und mit einer elftägigen Übungsreise über Weinfelden, Bischofszell nach Goßau.

Den Übungen wurde ein ähnliches Unterrichtsprogramm zu Grunde gelegt, wie im letztjährigen Kurse für das 1. Armeecorps.

Am Kurse nahmen teil : 2 Divisionäre, 12 Generalstabsoffiziere, 3 Infanterie-Brigadekommandanten, 2 Regimentskommandanten der Kavallerie, 3 Kornmandanten der Divisions- und Corpsartillerie, der Kommandant der Kriegsbrückenabteilung, l Sappeurbataillonskommandant, 2 Divisionsärzte, der Corpskriegskommissär und l Divisionskriegskommissär, und der I. Adjutant des Armeecorpskommandanten nebst einem Verwaltungsoffizier, einem Pferdarzt und einem Stabssekretär. Dem Kommando waren als Lehrer der Kreisinstruktor der 1. Division und der Stabschef des III. Armeecorps beigegeben. Im ganzen zählte der Kurs 35 Offiziere.

11. Bewaffneter Landsturm der Infanterie.

a. Cadreskurse.

Die Cadreskurse, in einer Dauer von zwei Tagen, fanden von Mitte Februar bis Anfang April unter der Leitung des Instruktionspersonals der betreffenden Divisionskreise entweder bataillons- oder halbbataillons- oder auch compagnieweise in geeigneten Ortschaften der Bataillons- und Cornpagniebezirke statt. Für die Unterkunft und Verpflegung der Mannschaft waren zweckentsprechende Anordnungen getroffen worden, und es befriedigten dieselben in der Regel um so mehr, als manche Gemeinden in anerkennenswerter Weise sich noch freiwillig zu besondern Leistungen verstunden.

Die Bewaffnung der Unteroffiziere befand sich im allgemeinen in einem befriedigenden Zustande. Bekleidung und Ausrüstung zeigten dagegen noch allerlei Ungleichheiten, Mängel und Lücken.

Viele Unteroffiziere waren nicht mit Tornister, Brotsack und Feldflasche versehen ; andere hatten Ausrüstungsgegenstände von Kameraden des Auszuges und der Landwehr entlehnt, der Tornister enthielt außer der Notmunition öfters keinen ändern Inhalt, keine Leibwäsche. Die Spielleute besaßen größtenteils keine Instrumente und waren in der Regel in einer so unverhältnismäßig großen Zahl
eingerückt, daß unser Militärdepartement sich zu der Weisung an die Kantone veranlaßt sah, für die Zukunft die Zahl der Spielleute auf ein bestimmtes Maximum zu beschränken und die Überzähligen,

448

je nach ihrer Eignung, entweder zu den Gewehrtragenden oder zum unbewaffneten Landsturm zu versetzen.

Das auf 8 Uhr vormittags angeordnete Einrücken fand meisten» pünktlich und in guter Ordnung statt, obwohl einzelne Mannschaften einen recht weiten Weg zum Besammlungsorte zurückzulegen hatten.

Die Disciplin war, vereinzelte Fälle ausgenommen, eine gute, die Mannschaft war meistenteils vom besten Willen beseelt, den Dienst pflichtgemäß zu erfüllen, und zeigte Lernhegicrde und Interesse am Unterricht; immerhin machten sich mitunter auch Unlust, Gleichgültigkeit und Indolenz geltend.

Im ganzen genommen machten die Cadres einen günstigen äußern Eindruck, und wenn auch bei einem nicht geringen Teil physische Unzulänglichkeit, Mangel an geistiger und körperlicher Beweglichkeit und die Schwächen des Alters sichtbar hervortraten, so ist doch in etwa zwei Dritteilen der Cadrcsmannschaft ein ganz brauchbares und für die dem bewaffneten Landsturm im Stellungskriege zugedachten Aufgaben geeignetes Material vorhanden, sofern, das Cadre in regelmäßig wiederkehrenden Ühungen auf diese Aufgaben vorbereitet wird und die nicht weiter bildungsfähigen Elemente aus ihm ausgeschieden werden.

Von einem wirklich wahrnehmbaren Unterrichtserfolge konnte bei diesem ersten zwölfstündigen Instruktionskurse nach der vorangegangenen langen Dienstunterbrechung und dem infolgedessen ganz bedeutenden Mangel an dienstlichen Kenntnissen bei einem großeo Teil der Cadres keine Rede sein. Das Urteil der Instruktion ist ein allgemeines, daß erst ein geringer Bruchteil der Cadres zu eigener Unterrichtserteilung an seine Mannschaft befähigt ist. Der "Wert dieser ersten Kurse bestund vornehmlich darin, daß die Landsturmmannschaft das Bewußtsein erlangt luit, daß die in ihr schlummernden Kräfte nicht länger brach liegen sollen, daß die bisher nur auf dem Papier bestandene Organisation ihrer Vorhände durch Veranstaltung von Übungen gefestigt wurde und dadurch au innerm Halt gewann, und daß sie namentlich einzusehen gelernt hat, was alles ihr für ihre Verwendung im Kriegsfalle noch fehlt.

Es hat ferner die Instruktion die nötige Erfahrung gewonnen, wie der Unterricht auf der einmal errichteten Grundlage nutzbringend gestaltet und weiter entwickelt werden soll. Das Hauptaugenmerk mußte zunächst und soll auch in der Folge darauf gerichtet
sein, daß die Mannschaft mit der Handhabung der Waffe völlig vertraut wird, um ihrer Schießpflicht in den Vereinen mit Erfolg genügen zu können. Besitzt insbesondere das Cadre diese Sicherheit und ist es durchweg befähigt, die Instruktion hierüber selbständig der Mannschaft erteilen zu können, so kann sich der Unterricht um so leichter der felddienstlichen Ausbildung des Landsturms zuwenden.

449 b. Mannschaftsinspektionen

und -Übungen.

Die eintägigen Mannschaftsbesammlungen waren in der Regel compagnieweise, im VIII. Territorialkreise auch sektions- und thalschaftsweise und zwar, nach kürzer oder länger dauernder Zwischenzeit, nach den Cadreskursen angeordnet worden. Der Bataillonsstab wurde jeweilen zu einer Compagnie einberufen. Die Bataillonskommandanten hatten außerdem je eine zweite Compagnie ihrer Bataillone zu inspizieren. Die Übungen stunden unter der Leitung der Landsturmkommandanten, als Kurskommandanten funktionierten die Compagniechefs. Instruktionspersonal konnte nur ausnahmsweise auf specielles Begehren der Landsturmkommandanten einzelnen Compagnien zugeteilt werden.

Aus der großen Zahl der Berichte ist vorerst anerkennend hervorzuheben, daß die Mannschaft beinahe vollzählig und fast überall in guter Ordnung zu den Übungen einrückte und daß sie sich mit wenig Ausnahmen bei denselben willig, den Diensternst erfassend und gut discipliniert zeigte.

Hinsichtlich der Ergebnisse der Waffeninspektionen begnügten, sich die Kursberichte, auf den Befund der Waffencontroleure hinzuweisen; im allgemeinen soll der Zustand und Unterhalt der Bewaffnung ein befriedigender sein. Bei der Bekleidung und Ausrüstung traten noch mehr Verschiedenheiten und Mängel auf, alssie oben unter Cadreskurse erwähnt sind.

Über die Unterrichtsresultate sprechen sich die Berichte der Compagniekommandanten und der Inspektoren äußerst verschieden ausDie Waffencontroleure haben nicht nur in eingehender Weise die Mannschaft in der Behandlung der Waffe unterrichtet, sondernhalfen öfters auch bei der Instruktion in ändern Disciplinen aus, wenn hierfür genügend befähigte Cadres nicht vorhanden waren.

Es hat sich gezeigt, daß, wenn die Mannschaftsttbungen nicht gleich den Cadreskursen folgten, der Cadresunterricht ohne nennenswerten Einfluß auf die Instruktion der Mannschaft bleibt. Wir haben demgemäß für das Jahr 1896 das Schultableau des Landsturmunteriiehtes so anzulegen gesucht, daß die Mannschaftsinspektionen unmittelbar den Cadreskursen folgen, wo dies irgend wie möglich war. Ferner hat sich gezeigt, daß man bei den Mannschaftsübungen das Instruktionspersonal nicht entbehren kann. Wir beabsichtigen deshalb, im Jahr 1896 so viel Instruktionspersonal den Mannschaftsübungen zuzuteilen, als disponibel gemacht werden kann. Es wird auch die Frage geprüft
werden müssen, ob mannicht die militärisch nicht genügend vorgebildeten, sowie die physisch nicht tauglichen Elemente aus dem bewaffneten Landsturm ausscheiden sollte.

450

Präsenzbestand der Einheiten des bewaffneten Landsturms der Infanterie bei den Cadres- und Mannschaftskursen.

Zur Übung eingerückt.

Cadreskurs.

I. Territorialkreis.*)

II. Territorialkreis .*) Landsturm-Schützencompagnien Landsturm-Füsilierbalaillon 14 15 ·n 16 T 17 ·n 18 ·n 19 n 20 li ·

Mannschaftskurs.

-- 128 124 103 148 85 116 167 100 101 96 136 103 138 124 108

877 547 456 472 529 527 434 537 576 489 427 556 562 540 563 587

Total 1777

8679

Landsturm-Schützencoinpagnien I-- VI Landsturm-Füsilierbataillon 1 . . .

2 . . .

·n 3 . . .

·n 4 . . .

n 5 . . .

11 6 . . .

n 7 . . .

11 8 . . .

ti 9 . . .

fi 10 . . .

fi 11 . . .

n 12 . . .

·n 13 . . .

·n 88 . . .

·n 89 . . .

·n

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

Zur Übung eingerückt.

Cadreskurs. Mannschaftskurs.

i_iv .

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

--

. 144 . 134 . 125 . 119 . 114 . 140 . 165

Total

941

304 546 519 484 451 603 650 594

4151

*) Die Compagnien der Landsturm-Schützenbataillone l, 2 und 7 haben den Cadreskurs mit den Füsiliercompagnien des betreffenden Distriktes bestanden.

451 III. Territorialkreis.

Zur Übung eingerückt.

Cadreskurs. Mannschaftskurs.

Landsturm-Füsilierbatailloü 21 22 ·n 23 ·n 24 7) 25 n 26 ·n 27 ·n 28 ·n 29 ·n 30 ·n 31 n 32 ·n 33 ·n 34 n 35 f, 36 n 37 n 38 ·n 39 ·n 40 n

122 85 96 96 156 83 82

485 457 521 498 614 341

141

696 400 442

76 93 116 71 128 100 96 100 119 118 95 101 Total

2074

420

454 407 503 461

453 514 433 391 484 410 9384

Zur Übung eingerückt.

Cadreskurs. Mannschaltskurs.

IY. Territorialkreis.

Landsturm-Schützencompagnien I und II 37 164 66 368 Landsturm-Füsilierbataillon 41 . . .

93 421 42 ...

·n 521 4 3 .

.

.

98 ·n 122 44 463 ·n 193 418 45 ·n 126 47 509 ·n 93 419 48 ·n Total

828

3283

452 Zur Übung eingerückt.

V. Territorialkrcis.

Landsturm-Schützencompagnie I Landsturm-Füsilierbataillon 46

n T) T) T!

T) fl

·n ·n ·n n

49 50, 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

Cadreskurs.

Mannschaftskurs.

.

44 . . 72 .

91 .

140 . 162 . 153 .

99 .

123 .

87 .

87 .

115 .

77 .

84 .

92

193 386 569 620 790 572 668 723 459 541 565 581 433 348

Total

VI. Territorialkreis.

Landsturm-Füsilierbataillon 61 62 ·n 63 n 64 n 65 n 66 T) 67 T) 68 Ï1 69 ·n 70 ·n 71 n

1426

7448

Zur Übung eingerückt.

Cadreakurs. Mannschaftskurs.

.

.

.

.

.

.

162 118 134

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

88 126 105 114 157 106 85 97

731 532 568 511 440 447 374 403 406 376 418

Total

1292

5206

453 Zur Übung eingeflickt.

TU. Territorialkreis.*) Landsturm-Schützenbataillon 7 Landsturm-Füsilierbataillon 73 74 75 76 77 78 79 80 ·81 82 83 84

Cadreskurs.

Total

Mannschaftskurs.

170 136 165 155 97 183 115 141 147 157 134 152

787 701 748 1005 623 572 748 766 481 661 584 793 813

1752

9282

Zur Übung eingeflickt.

YIII. Territorialkreis.

Landsturm-Schützencompagnie I Landsturm-FüsilierbatailloD 85 90 91 92 93

IX. Territorialkreis.

Landsturm-Füsilierbatail Ion 72 86 87 94 95 96

Cadreskurs.

Mannschaftskurs.

.

.

.

.

.

.

21 116 106 100 113 80

151 471 550 573 670 499

Total

536

2914

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

Zur Übung eingerückt.

Cadreskurs. Mannschaftskurs.

. 136 582 .

139 589 . 176 439 .

81 344 .

77 244 . '85 343

Total

694

2541

*> Die Compagnien der Landstnrm-Sehützenbataillone l, 2 und 7 haben den Cadreskurs mit den Füsiliercompagnien des betreffenden Distriktes bestanden.

454

Zusammenstellung.

Zur Übung eingeflickt.

Cadreskurs. Marinschaftskurs.

I. Territorialkreis II.

,, III.

,, IV.

V.

VI.

,, VII.

,, VIII.

,, IX.

,, Total

1,777 941 2,074 828 1,426 1,292 1,752 536 694

8,679 4,151 9,384 3,283 7,448 5,206 9,282 2,914 2,541

11,320

52,888

12. Unterricht am Polytechnikum.

Die Zahl der eingeschriebenen Schüler und Zuhörer, die an dem kriegswissenschaftlichen Unterricht teilgenommen haben, war folgende: a. Wintersemester 1894195.

Taktik in Verbindung mit Kriegsgeschichte . . . . 17 Mann Innere Ballistik 19 ,, Militärgeographie 19 ,, Schießen der Infanterie 38 ,, Schießübungen 33 ,, Allgemeine Waffenlehre 18 ,, Permanente Befestigung 8 ,, b. Sommersemester 4895.

Taktik Strategie Äußere Ballistik Croquieren Feldbefestigung Schießtheorie Schießübungen Geschütz- und Geschoßfabrikation

16 Mann 13 ,, 8 ,, 30 n 14 ,, 18 ,, 15 ,, 14 w

455> c. Wintersemester 4895/06.

Kriegsgeschichte, ältere Kriegsgeschichte, neuere Innere Ballistik Rekognoszieren Schießtheorie Schießübungen Allgemeine Wafienlehre Permanente Befestigung P r ü f u n g e n legten ab : Ende Wintersetnester 1894/95 Ende Sommersemester 1895 G e s a m t n o t e n erhielten : Ende Wintersemester 1894/95 Ende Sommersemester 1895

16 Mann 21 ,, 9 ,, 15 ,, 39 ,, 31 ,, 16 ,, 6 ,, 19 Mann 22 fl -- Mann 4 ·n

C. Kavallerie.

1. Beschaffung der Kavalleriepferde.

Bestand an Remonten am 31. Dezember 1894 Ankauf im Ausland Ankauf im Inland

. .

577 Slück.

668 ,, 64 ·n

Total

1309 Stück

Am 31. Dezember 1895 war der Bestand an Pferden im Depot und in den 2 Remontenkursen 653 Remonten und 135 Depotpferde; letztere zur Berittenmachung remontierender Mannschaft und zur Verwendung als Reservepferde in Schulen.

Im Berichtsjahr wurden im ganzen 185 eingeteilte Kavalleristen neu beritten gemacht. Hierfür wurden verwendet 56 Remonten·pferde und 129 Pferde, welche von Kavalleristen, die aus der Wehrpflicht traten, zurückgenommen wurden oder die man den Reitern ausgetauscht hatte.

Am 31. Dezember 1895 traten 228 Mann in die Landwehr über.

Von diesen waren 140 Mann im Besitze ihres ersten Pferdes, 17 Mann hatten kein Pferd mehr und 71 Mann waren im Besitze von Ersatzpferden.

Von diesen letztgenannten 71 Ersatzpferden kamen 32 ins Depot zurück und die ändern 39 Pferde wurden als freies Eigentum, als Landwehrpferde oder als Drittmannspferde von den Reitern erworben.

456

2. Centralremontendepot.

Pferdebestand am 1. Januar 1895 (Remonten- und Depotpferde) Z u w a c hs: Angekauft im Ausland 668 Stück Angekauft im Inland 24 ,, V o m Fohlenhof übernommen . . . .

14 ,, Selbstgestellte Rckrutenpferde . . . .

11 ,, Selbstgestellte Ersatzpferde 15 ,, .Zurückgenommene Pferde 258 ,,

679 Stück

990

Total Davon kamen in A b g a n g : Umgestanden Ausrangiert An die Regieanstalt abgegeben . . .

An Offiziere verkauft An Rekruten abgegeben .An remontierungspflichtige Mannschaft abgegeben Anderweitiger Abgang (freier Verkaut', Rückgabe an Lieferanten etc.) . . .

1669 Stück

21 Stuck 87 ,, -- ,, 16 ,, 564 ,, 185

,,

8

,,

Bestand des Depots am 31. Dezember 1895, inkl. der Pferde in den beiden ewten Remontekuisen . .

Beobachtungs- und Redressurpferde Davon wurden den Reitern wieder zurückgegeben zurückgenommen .anderweitiger Abgang

,,

88t

,,

788

,,

511 Stück 307 Sliick 146 ,, 13 ,, 466

Verbleiben auf 1. Januar 1896

n

45 Stück

Es ist schon in früheren Jahresberichten darauf aufmerksam gemacht worden, daß die vorhandenen Räumlichkeiten für das Dentralremontendepot ungenügend sind.

457

8. Unterricht.

a. Remontenkurse.

Der Zahl der Rekrutenschulen entsprechend wurden 4 Remontenkurse und zwar 2 in Zürich und je einer in Aarau und Bern abgehalten. Der Bestand dieser Remontenkurse an Pferden war je cirka 150.

Die Remontenkurse nahmen ihren normalen Verlauf. Das Resultat der Pferdeabrichtung war im allgemeinen ein befriedigendes.

Immerhin stunden nicht alle Bereiter auf der Höhe ihrer Aufgabe, da bei der großen Anzahl Pferde, welche abzurichten waren, in den Remontekursen Bereiteraspiranten verwendet werden mußten, die besser noch im Remontedepot zu weiterer Ausbildung behalten worden wären.

b. Rekrutenschulen.

Es fanden im Berichtsjahre wiederum 4 Rekrutenschulen statt.

In diese rückten ein 633 Rekruten und wurden ausexerziert 592.

Obgleich die Zahl der in diesem Jahr ausgebildeten Rekruten im Verhältnis zur Anzahl der für die Ausbildung vorhandenen Cadres und Instruktoren eine sehr große war, war doch das Resultat der Rekrutenausbildung ein gutes.

Das schon seit einigen Jahren befolgte Prinzip, die ganze Rekrutenausbildung durch die Truppencadrea bewerkstelligen zu lassen, hat sich jetzt vollständig eingelebt und bietet keinerlei Schwierigkeiten mehr. Das gute Resultat desselben macht sich hauptsächlich in der natürlichen Aufrechterhaltung der militärischen Autorität und Disciplin geltend.

c. Wiederholungskurse.

Im Berichtsjahre bestand das VII. Dragoner-Regiment, verbunden mit den Guidencornpagnien Nr. 7 und 12 einen Wiederholungskurs zu der Zeit der schärfsten Winterkälte. Während der Hälfte dieses Kurses wurde, unter vollständig kriegsmäßigen Verhältnissen, ein Marsch ausgeführt, während der ändern Hälfte des Kurses auf dem Waffenplatz Frauenfeld manövriert und exerziert, wie in guter Jahreszeit.

Der Zweck dieses Wiederholungskurses war, die kriegsmäßige Tüchtigkeit der Truppe., der Pferde und der gesamten Ausrüstung in schwierigen Winter Verhältnissen zu erproben. Ganz besonders während des Marsches wurden, dem Zweck der Übung entsprechend, recht starke Anforderungen an die Truppe gestellt. Das Resultat Bundesblatt. 48. Jahrg. Bd. II.

.

30

458 dieser Übung war ein erfreuliches und leistete den Beweis der vollen Kriegstüchtigkeit auch unter diesen schwierigen Verhältnissen.

Die I. Brigade, die Guidencompagnien Nr. l, 2 und 9 nahmen an den Corpsmanövern des I. Armeecorps teil.

Die II. Brigade und das Regiment VI, sowie die Guidencompagnien 3, 5, 6 und 11 wurden zu größern Kavalleriemanövern im Jura und in der Aareebene, zwischen der Klus, Baisthal und Langenthal zusammengezogen. Bei diesen Manövern war alles, soweit solches bei Friedensmanövern möglich ist, kriegsmäßig gestaltet.

Die Manöver nahmen einen befriedigenden Verlauf. Die Führung war auf beiden Seiten eine gute; auch die Unterführer bewiesen ein richtiges, taktisches Verständnis, mit welchem sie in die Intentionen ihrer Vorgesetzten eindrangen und selbständig und mit Initiative handelten. Der Aufklärungsdienst befriedigte ganz besonders; im höchsten Grade aber die Leistungsfähigkeit der Truppe und Pferde, an welche zeitweise recht große Anforderungen gestellt werden mußten.

Ähnliche Übungen, wenn auch in kleineren Verhältnissen, wurden von der IV. Brigade, in Verbindung mit den Guidencompagnien Nr. 4, 8 und 10, in ihrem Wiederholungskurs ausgeführt. Über diese Übungen kann das Gleiche berichtet werden, wie über die größern Kavalleriemanöver.

d. Cadresschule.

In 5 19 80

die Cadresschule waren aufgeboten : Oberlieutenants, Korporale zur Erwerbung des Wachtmeistergrades, Dragoner und Guiden zur Ausbildung zu Dragonerkorporalen, resp. Guidenwachtmeistern.

Die Cadresschule fand gleichzeitig mit der Offizierbildungsschule statt. Diese Einrichtung hat sich nach allen Richtungen hin als vorteilhaft erwiesen. Das Ergebnis der Cadresschule war befriedigend ; es machte sich bei der Leichtigkeit der Ausbildung der Cadresschüler die gründliche Ausbildung der Mannschaft in den Rekrutenschulen sehr vorteilhaft fühlbar.

e. Ofßeierbildungsschule.

In die Offizierbildungsschule rückten 25 Schüler ein, von denen 2 im Laufe der Schule wieder entlassen wurden und 22 am Schluß der Schule den Kantonen zur Beförderung zu Kavallerieoffizieren vorgeschlagen werden konnten. Bei einem Schüler mußte die Brevetierung von weitern praktischen Leistungen abhängig gemacht werden.

459

Die Auswahl der Schüler befriedigte im allgemeinen. Auch in dieser Schule erkannte man die gute, grundlegende Ausbildung der Rekrutenschulen.

Der Lehrplan der Offizierbildungsschule war der gleiche, wie im vorigen Jahr.

f. Taktische Kurse.

Es fanden 2 (aktische Kurse statt. Am ersten nahmen teil : 4 Stabsoffiziere, 6 Hauptleute und ein Oberlieutenant.

Am zweiten nahmen teil: 3 Stabsoffiziere, 5 Hauptleute und ein Oberlieutenant.

Der Lehrplan und der Verlauf der taktischen Kurse war der gleiche, wie im vorigen Jahr. Die Lösung der taktischen Aufgaben seitens der Teilnehmer bewies, wie übrigens auch deren spätere Thätigkeit als Truppenführer, das im allgemeinen richtige Verständnis taktischer Situationen und die Neigung, denselben entsprechend, einfach und natürlich zu handeln.

D. Artillerie.

1. Rekrutenschulen.

Im Berichtsjahre wurden abgehalten : 4 Rekrutenschulen für fahrende Batterien, l Rekrutenschule für Gebirgsartillerie, 1 Rekrutenschule für Positionsartillerie, 2 Rekrutenschulen für Armeetrain, l Rekrutenschule für Trompeter.

Für die Parkkolonnen und Feuerwerkercompagnien waren, mit Rücksicht auf die damals in Aussicht gestandene Reorganisation, keine Rekruten ausgehoben worden und fanden daher keine bezüglichen Schulen statt.

In den oben genannten Schulen wurden ausexerziert : 458 Kanoniere für fahrende Batterien, 559 Trainsoldaten für fahrende Batterien, 48 Arbeiter ,, ,, ^ 22 Trompeter ,, ,, ,, 177 Soldaten für Gebirgsartillerie (inbegr. 4 Trompeter), 186 Kanoniere für Positionscompaguien (inbegr. 4.Trompeter), 263 Trainsoldaten für den Armeetrain, 32 Arbeiter -n -n n 6 Trompeter ,, ,, ,, 1751 Mann.

460

Im ganzen sind zu den Schulen 1774 Rekruten eingerückt, von denen aus verschiedenen, meist sanitarischen Gründen, 82 wieder entlasset» werden mußten ; außerdem rückten von älteren Jahrgängen 65 nicht ausexerzierte Nachzügler ein.

Die Cadresbestände der Rekrutenschulen wiesen auf: 7 Majore, welche je die zweite Hälfte der Schule mitmachten, 16 Oberlieutenants, welche als Batterie- und Compagniechefs ausgebildet wurden, 74 andere Subalternoffiziere, 213 Unteroffiziere, zudem 135 Gefreite, Arbeiter und Trompeter, welche indessen nur die eine Hälfte der Schule mitmachten.

Im allgemeinen waren die Resultate der Rekrutenausbildung befriedigend; das gleiche darf gesagt werden in Bezug auf die Ausbildung der Truppencadres.

2. Wiederholungskurse.

a. Auszug.

Es wurden abgehalten : 3 Wiederholungskurse der Divisions- und Corpsartillerie des I. Arméecorps als Vorkurs zu den Herbstmanövern ; 3 Wiederholungskurse der vereinigten Regimenter der Divisionsund Corpsartillerie des II. Armeecorps; l WiederholuDgskurs für Gebirgsartillerie; 4 vereinzelte Kurse für die Corpsparks I und II (je 2 Kolonnen zusammen) ; 3 Kurse für die Positions-Abteilungen I, III und V, von denen die Abteilung I zu den Manövern des I. Armeecorps beigezogen wurde; 1 Kurs für die Feuerwerkercompagnie 2; 6 Kurse für die Trainabteilungen des 1. und II. Armeecorps, wobei die Verpflegungstrainabteilungen l und 2 an den Manövern teilzunehmen hatten; 2 Kurse für den vereinigten Linientrain der III. und V. Division.

(Der Linientrain des I. Armeecorps bestand seinen Wiederholungskurs mit seinen Einheiten und Stäben.)

Der Bestand der in die Wiederholungskurse eingerückten Einheiten war bedeutend niedriger als im Vorjahre und macht sich die für die Feldartillerie verminderte Rekrutierung bei einzelnen Batterien fühlbar.

461 Sehr schwach waren die Bestände der Parkkolonnen. Es mußten von den Batterien Mannschaften und Nachdienstpflichtige abkommandiert werden, um in den Parkwiederholungskursen verwend-bare Einheiten bilden zu können.

Der Armee- und Linientrain weist noch mehr Lücken auf.

Der Verlauf der Wiederholungskurse war ein normaler ; immerhin hätten die Resultate einiger Kurse besser sein können.

Bei 4 Batterien wurde der Versuch gemacht, dieselben gleich nach der Mobilisation schon beim Marsche auf den Waffenplatz eine gefechtsmäßige Schießübung vornehmen zu lassen. Das Resultat war ganz befriedigend und viel besser, als man erwartet hatte.

Die Beschaffenheit der Bespannungen war fast durchwegs eine gute.

b. Landwehr.

Es gelangten nur die Landwehrcompagnien der Positionsabteilungen I und 111 zum Wiederholungskurs, und zwar erstere zu den Manövern des I. Artneecorps.

In den Landwehrcompagnien findet sich ein recht brauchbares Material ; ein kurzer Cadresvorkurs wäre jedoch sehr am Platze.

3. Cadresschulen.

Die Cadresschulen umfaßten, wie gewohnt, die allgemeine Unteroffiziersschule und die Offizierbildungsschule I. und II. Abteilung.

Zur Unteroffiziersschule rückten ein : 8 Truppenoffiziere, 12-1 Kanoniergefreite.

69 Traingefreite.

Von den Eingerückten kamen im Laufe der Schule 17 Mann in Abgang (8 ärztlich und 9 wegen Untauglic-hkeit). Am Ende konnten alle Schüler, mit Ausnahme Deines Kanoniergefreiten, als befähigt zur Ernennung zum Unteroffizier entlassen werden.

Das Ergebnis der Schule war ganz befriedigend.

In die Offizierbildungsschule I. Abteilung rückten 86 Schüler ein, von denen 3 im Laufe der Schule ärztlich entlassen wurden.

Von den 83 bis zum Ende der Schule verbliebenen Schülern wurden 9 nicht zum Übertritt in die II. Abteilung empfohlen, sondern als untauglich zur Ausbildung als Artillerie-Offizier entlassen.

In die II. Abteilung traten unmittelbar aus der I. Abteilung 66 Schüler ein, dazu kamen noch 4, die schon früher die erste

462 Abteilung durchgemacht hatten, und 3 Trainkorporale, die unmittelbar zur II. Abteilung zugelassen worden waren, im ganzen 73 Schüler, von denen im Laufe der Schule 2 als untauglich entlassen wurden.

Von den 71 konnten am Schluß der Schule 70 als zor Ernennung zum Offizier befähigt erklärt werden, und zwar erhielten : 49 das Zeugnis für Offiziere der Feldartillerie, 4 ,, ,, ,, ,, ,, Gebirgsartillerie, 11 ,, ,, ,, ,, ,, Positionsartillerie, 6 ,, ,, ,, v des Armeetrain.

Teilweise zur Aushülfe bei der Instruktion und teilweise zu ihrer eigenen Weiterausbildung wurden zur ersten Abteilung 3 und zur zweiten 5 Truppenoffiziere beigezogen; nebstdem machte ein Infan.terielieutenant die zweite Hälfte freiwillig mit.

Die Qualität der Schüler war im ganzen wesentlich geringer als in früheren Jahren.

Zur Bildung einer bespannten Batterie während der ganzen Dauer der II. Schule waren 4 Traindetachemenle zugeteilt; es hat sich diese Einrichtung gut bewährt und ist für eine rationelle Ausbildung unserer Offiziere sehr wünschenswert.

4. Specialkurse.

An Specialkursen wurden abgehalten: l Schießkurs für Offiziere der Feldartillerie, zugleich Specialkurs für Richtkanoniere der Feldartillerie; \ taktischer Kurs für Stabsoffiziere und ältere Hauptleute der Feldartillerie ; l taktischer Kurs fUr Stabsoffiziere und ältere Hauptleute der Positionsartillerie.

Es nahmen teil : Am Schießkurs : 2 Majore, 10 Hauptleute, 3 Oberlieutenants, 3 Lieutenants (als Zugchefs), 7 Wachtmeister, 45 Richtkanoniere; dazu als Fahrer für die bespannte Lehrbatterie : 3 Trainkorporale, 34 Trainsoldaten.

Das Resultat des Kurses wurde dadurch sehr gefördert, daß dem Kurse Bespannungen für die Lehrbatterie zur Verfügung standen, was für das gefechtsmäßige Schießen notwendig ist.

463

Der Nutzen der Schießkurse macht sich je länger je mehr in den Wiederholungskursen fühlbar.

Ein Schießkurs für die Positionsartillerie wurde im Berichtsjahre nicht abgehalten, dagegen ein taktischer Kurs, an dem l Oberst, 3 Oberstlieutenants, 5 Majore und 3 Hauptleute sich beteiligten.

Der taktische Kurs für die Feldartillerie, 5 Majore und 6 Hauptleute vom IV. Armeecorps, fand in Verbindung mit der zweiten Hälfte des Schießkurses statt, an welchen sich dann eine fünftägige Übungsreise anschloß.

Im weitern wurden noch in der Dauer von 9 Tagen abgehalten : l Kurs für berittene Ordonnanzen der Stäbe, l Kurs für unberittene Ordonnanzen der Stäbe, die im Budget allerdings nicht vorgesehen, jedoch für die Ausbildung dieser Ordonnanzen durchaus notwendig waren.

Der erste Kurs zählte 6, der zweite 9 Mann.

Außer den Specialkursen nahmen mehrere Lieutenants an Infanterie-Rekrutenschulen teil, einesteils zu ihrer weitern Ausbildung, andernteils als Ersatz der dort mangelnden Zugführer.

E. Genie.

1. Rekrutenschulen.

Wie letztes Jahr wurden auch im Berichtsjahre drei Schulen abgehalten, nämlich: l Sappeurschule, l Pontonierschule, l Pionierschule (für die Rekruten der Telegraphencompagnien und des Eisenbahnbataillons).

An denselben nahmen teil: 28 Offiziere, 129 Unteroffiziere und Soldaten, .494 Rekruten Total 651

464

Im ganzen wurden pro 1895 rekrutiert . . . . 523 Mann Davon rückten nicht ein oder wurden als nicht ausexerziert aus der Schule entlassen 69 _ Demnach wurden von den Rekruten des Jahrgangs 1895 eingeteilt 454 Mann Von frühem Jahrgängen rückten ein 40 ,, Den Corps wurden somit zugeteilt

494 Mann

Ferner wurden von den Tambourrekruten, welche in den Infanterieschulen ausgebildet worden waren, 8 dem Genie zugewiesen.

2. Wiederholungskurse.

Wie bei den ändern Waffen wurde auch beim Genie im Berichtsjahr der regelmäßige Turnus der Wiederholungskurse wieder aufgenommen, und zwar sowohl im Auszug als in der Landwehr.

Im Auszug wurden die Genietruppen des I. und II. Armeecorps und in der Landwehr diejenigen der IV. und VIII. Division einberufen.

Bei dieser Gelegenheit wurden die neuerstellten Corpskontrollen revidiert und die durch die Neuorganisation notwendig gewordenen veränderten Nummern und übrigen Abzeichen ausgeteilt. Da die frühere Geniepioniercompagnie in zwei gesonderte Einheiten getrennt wurde -- Telegraphencompagnie und Eisenbahncompagnie -- so erhielten die erstem ein anderes Käppiabzeichen. Auch das Pontonierabzeichen erhielt eine gefälligere Form.

Zu den Kursen wurden beim Auszug 10 und bei der "Landwehr 7 Jahrgänge einberufen. Die Beteiligung war folgende:

a. Auszug.

EisenTelegraphen- bahncomcomCom- II. ComI. Com- II. ComStab. I.

pagnie. pagnie. Total. Stab. pagnie. pagnie. Total. pagnie. pagnie.

Geniehalbbataillone.

I. Division II.

I. Armeecorps III. Division V.

. . .

II. Armeecorps

27 26 (53) 19 16 (35)

197 218 (415)

192 215 (407)

221 206 (427)

215 209 (424)

Total I. Division IL ,, I. Anneecorps

26 19 (45)

150 174 (324)

160 173 (333)

III. Division V.

,, . . . .

II. Armeecorps

19 16 (35)

169 167 (336)

176 183 (359)

Kriegsbrilckenabteilung.

Zn den Wiede rkolungs cursen k immandit,rt: 415 459 (127) 286 (147) 185 875 (12) 455 431 886

(6)

(123)

(131)

1432

Total

110

1456

162

98

1472

347

208

2928

121

85

1123

260

115

70

1175

475

236

155

2298

71

64

25

333

66

47

28

297

137 22,*

111 32,o

53 25,5

326 (168) (151) (7) 612 1761 Im Wied erholnngs kurs airvresend : 336 366 215 (113) (92) 702 (10) 364 366 730

Total.

abwese nd: 1. Division IL , I. Armeecorps III. Division V.

,, II. Anneecorps Total °/o der Kommandierten

1 7 (8)

47 44 (91)

32 42 (74)

80 93 173

(2)

(35)

(34)

52 39 (91)

39 26 (65)

91 65 156

(1)

(28)

(37)

329 18,!

630 21,o Ì

An den Corpsübungen des I. Armeecorps nahm die Kriegsbrückenabteilung nicht teil, da das Manöver- 46 gebiet eine instruktive Verwertung derselben nicht zuließ. Sie absolvierte dafür einen gewöhnlichen W i e d e r - 6 w holungskurs in Wangen a./A., wo reichlich Gelegenheit war, ihren Specialdienst gründlich zu üben.

b. Landwehr.

KriegsbrUckenabteilung 2 L.

Division.

Sappeure.

Stab.

ComCompagnie 3. pagnie 4.

Total.

TeleEisengraphen- bahncomcompagnie 4. pagnie 4.

Total.

Zu den Wiederholungskursen kommandiert:

IV.

VIII.

Sappeurcompagnie 7 8 .

15 .

16 .

Ì

108

9

124

133

88

37 J

133

196

37

366

In den Kurs eingerückt:

IV.

Sappeurcompagnie

7 .

8 · 15 .

16 .

VIII.

96 83

)

8

110

118

32

118

32

)

179

329

abwesend :

IV.

VIII.

Sappeurcompagnie

7 8 15 16

.

· .

.

12 5

17 °/o der Kommandierten

8,8

Ì 1

'

14

15

5

15 11,8

5 13,5

37 10,i

467

Der Prozentsatz der Abwesenden bewegt sich sowohl im Auszug als in der Landwehr in den gewöhnlichen Grenzen und giebt zu keinen Bemerkungen Anlaß, zeigt hingegen doch, daß trotz anscheinend starken Effektivbeständen die Corps in den Wiederholungskursen immer unter der Normalstärke sind.

3. Cadreskurse.

a.

Unteroffiziersschule.

An derselben nahmen teil: l Verwaltungslieutenant, l Fourier, 68 Sappeurgefreite, 25 Pontoniergefreite, 21 Pioniergefreite, 1 Wärter und 2 Tambouren Total 119 Mann.

Die Schule nahm ihren normalen Verlauf.

b.

Offieierbildungssch'ule.

Es nahmen daran teil : 19 Wachtmeister und 4 Gefreite des Genies Total 23 Mann.

Im Laufe der Schule mußte ein Mann wegen ungenügender technischer Vorbildung entlassen werden. Die übrigen 22 wurden nach Schluß der Schule zu Lieutenants befördert und wie folgt eingeteilt : 8 zu den Sappeuren, 6 ,, ,, Pontonieren, 4 ,, ,, Telegraphencompagnien und 4 ,, ,, Eisenbahncompagnien.

c. Technischer Kurs.

An dem technischen Kurs für junge Genieoffiziere beteiligten sich 9 Lieutenants.

Der Kurs fand in gewohnter Weise statt.

468

Der Kurs für höhere Offiziere, welcher Terrainrekognoszierungen längs den Grenzen zum Zwecke hat, wurde im verflossenen Jahre im Gebiete des Berner und Solothurner Jura abgehalten.

An dem Kurse nahmen teil: 1 Oberst des Generalstabes als Instruktor, 3 Oberstlieutenants, 2 Majore, wovon einer von der Infanterie, 4 Hauptleute und l Quartiermeister Total 11 Offiziere.

Die Rekognoszierung wurde vom Waffenehef des Genies geleitet, und es ist beabsichtigt, dieselbe nächstes Jahr nach Osten weiter auszudehnen, da die genaue Kenntnis unseres Grenzgebietes vom Standpunkt der Fortifikation und der Wegbarkeit für die Genieoffiziere von Notwendigkeit ist.

Leider mußten auch dieses Jahr aus Mangel an disponibel Offizieren die Rekognoszierungen und Terrainaufnahmen taktisch wichtiger Positionen zum Studium der fortifikatorischen Verstärkung unterbleiben.

Dagegen erhielten die für die neuerstellten Mineokammern an den Alpenstraßen der Südgrenze in den Kantonen Wallis, Tessin und Graubiinden ernannten Gruppen- und Detachementschefs die nötigen Instruktionen über das Laden; der Minen und über ihr Verhalten im Ernstfalle.

Außer an den erwähnten Kursen nahm noch eine größere Zahl von Genieoffizieren an Schulen und Kursen anderer Wallen (Schießschulen, Kurse der Festungstruppen etc.) und an den Centralschuleu teil.

d. Specialkurse.

Im Berichtsjahre fanden keine solchen statt.

4. Freiwillige Vereine.

Über die Frequenz bei den Übungen der von der Eidgenossenschaft unterstützten Pontonierfahrvereine und ihre Mitgliederzahl giebt nachstehende Tabelle Aufschluß. Es ist derselben nichts weiter beizufügen, da überall die Übungen in geordneter Weise abgehalten wurden und auch keine Unglücksfälle zu verzeichnen sind.

469 c

Nr.

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21

Mitgliederzahl.

Verein.

Bern Aarburg . . .

Klingoau . . .

Wallbach . .

Zürich . . .

Rheinfelden . .

Basel Schaffhausen .

Sisseln . . .

Aarau Wangen a./A. .

Bremgarten .

Luzern . . .

Eglisau . . .

Ölten Ottenbach . .

Breite bei Basel Solothurn . .

Aarwangen . .

Baden .

Ryken

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

Total

1894.

1895.

59 37 23 12 57 24 48 18 20 74 25 17 22 40 25 14 32 11 16 12

64 39 28 16 58 26 25 17 18 88 20 20 22 38 32 14 46

586

633

24 24 14

Differenz.

Beteiligung an 6 Übungen.

Mann.

- 5 - 2 - 5 - 4 - 1 - 2 - 23 - 1 - 2 ·\h 14 - 5 Hh 3 - 2 h 7

H\- 14 - 11 Hh »

56 25 28 16 58 26 14 17 18 46 17 20 20 36 31 14 40

°/o

87,5 64.i

ioo;0

100,0 100,o 100,o 56,o 100,o 100,o 52,8 85,o 100,o 91,o 94,7 96,9 100,o 87,o

- 12 - 14

22 18 14

75,o lOO.o

+ 47

536

84,6

91,7

F. Sanität.

I. Medizinalabteilung.

1. Vorkurse und Rekrutenschulen.

Im Berichtsjahre fanden vier Rekrutenschulen statt, sämtliche in Basel; sie dauerten abzüglich des 11 lägigen Vorkurses je 35 Tage.

Eingerückt sind zu denselben im ganzen 467 Mann, von denen 17 Mann bei der sanitarischen Eintrittsmusterung entlassen und 450 ausexerziert und als Krankenträger eingeteilt wurden.

470

2.- Spitalkurse.

In den 18 Spitälern : Genf, Lausanne, Freiburg, St. Imier, Bern, Luzern, Zug, Ölten, Basel, Aarau, Zürich, Winterthur, St. Gallen, Wallenstadt, Herisau, Altdorf, Chur, Lugano, haben 217 Mann einen dreiwöchentlichen Spitalkurs bestanden. 206 derselben wurden auf die Empfehlung der kursleitenden- Spitalärzte hin zu Krankenwärtern befördert.

3. Unteroffiziersschulen.

Es fand eine einzige Unteroffiziersschule statt, zu welcher 52 Teilnehmer einrückten ; davon wurden 51 zu Sanitäts-Korporalen befördert.

5 Snnitätsunteroffiziere wurden in einer Verwaltungsunteroffiziersschule zu Fourieren ausgebildet; 3 Fouriere und ein Korporal der Sanität erhielten nach gut bestandener Offiziersbildungsschule ihr Brevet als Lieutenants der Verwaltungstruppe.

4.

Offiziersbildungsschitlen.

· Im Berichtsjahre wurden in Basel drei Offiziersbildungsschulen abgehalten, wovon zwei für deutschsprechende und eine für französischsprechende Ärzte und Apotheker. Es nahmen an diesen Schulen teil: 71 Ärzte und 4 Apotheker; von den erstem wurden 69, von den letztern alle als Oberlieutenants, beziehungsweise LieutenHnts brevetiert.

5. Operationskurse.

Es wurden auch in diesem Jahre zwei Operationskurse, wovon der eine in Bern für deutschsprechende, der andere in Genf für französischsprechende Sanitätsoffiziere, abgehalten. Bezüglich der Dauer ist gegen früher eine Änderung eingetreten, insofern jetzt drei Wochen auf diese Kurse verwendet werden, von denen 5 Tage zu taktischen Übungen im Gelände zu benutzen sind. Diese Neuerung und die Einführung des Reitunterrichts auch in diesen Kursen hat sich als äußerst zweckmäßig erwiesen.

Eingerückt sind zu diesen Schulen 47 Hauplleute und Oberlieutenants; die letztern konnten alle zur Befördernng empfohlen werden.

6. Wiederholungskurse.

Ihren ordentlichen Wiederholungskurs haben in diesem Jahr bestanden: 3 Ambulanzen des Divisionslazaretts I mit l Amhulnnz des Corpslazarelts I, 2 Ambulanzen des Divisionslazaretts II mit

471 2 Ambulanzen des Corpslazaretts I ; die erstem mit einem Vorkurs in Moudon, die letztern mit einem solchen in Payerne, während der übrigen Zeit in Verbindung mit den Corpsmanövern. In die Vorkurse war auch das Sanitätspersonal der Füsilierbataillone des I. Armeecorps mit Ausnahme des Assistenzarztes und der fünf jüngsten Wärter jedes Bataillons aufgeboten worden.

2 Ambulanzen des Corpslazaretts II sind zu einem Wiederholungskurse in Thun, l Ambulanz des Divisionslazaretts V mit einer Ambulanz des Corpslazaretts II zu einem solchen in Basel einberufen worden. In diese Kurse, die in Abweichung vom bisherigen Usus eine Dauer von 10 Tagen exklusive 2 Tagen Cadresvorkurs hatten, ist ebenfalls das Sanitätspersonal der Füsilierbataillone des II. Armeecorps mit Ausnahme der Bataillonsärzte und der 5 jüngsten Krankenwärter jedes Bataillons eingerückt. Es scheint, daß die Zeit für diese Schulen nun doch etwas zu kurz bemessen war.

Besser als diese Neuerung hat sich eine andere bewährt, nämlich die Einführung der Sanitätswiederholungskurse für die Landwehr.

Im Berichtsjahre haben je l Landwehrambulanz der IV. und VIII. Division in Zug, je eine der VI. und VII. in Winterthur unter Beiziehung eines Teils des Sanitätspersonals von 9 resp. 13 Füsilierbataillouen aus den betreffenden Divisionen einen Slägigen (exklusive 2 Tage Cadresvorkurs) Wiederholungskurs bestanden und die Kursleitenden wie die Inspizierenden sind dabei zur Überzeugung gelangt, daß mit dieser Neuerung einem dringenden Bedürfnis abgeholfen wurde.

Wie üblich wurde das Sanitätspersonal der dienstfreien Ambulanzen des I. und II. Armeecorps zum Sanitätsdienst in Rekrutenschulen und ändern Kursen verwendet.

Es haben den Wiederholungskurs 1895 bestanden:

472 Kontrollstärke.

Beim

Nicht eingerückt.

Ein-

Corps.

Total.

Davon Davon Davon rücken ent- unentdienst- ent- Total. schulschuliflichtig lassen.

digt. digt.

Auszug.

I. Armeecorps (8 Amb.)

(4 ,, )

373 176

276 133

9 6

29 10

12 6

17 4

Total Lazarettpersonal

545

409

15

39

18

21

I. Armeecorps .

673 668 9 9 25

509 489 8 9 18

9 7

39 24

10 7

29 17

1 3

1 2

1

n-

,,

:

SL

. .

...

IV.

,, . . .

Befestigung St. Maurice Truppen außer Divisionsverband 24 Total Truppen-Sanität . 1408

1054

16

68

20

48

Total Sanität-Auszug . 1957 1894 2677

1563 1634

31 26

107 103.

38 39

69 64

8

20

10

10

1

21

1

Landwehr.

4 Landwehrambulanzen

161

150

Infanterie

100 111 120 45 60 8

81 101 96 37 53 7

18

14

Total Truppen -Sanität Landwehr . .

462

389

Total Sanität Landwehr

623

539

IV. Division

: £ ;

,, VIII.

,, Gotthard,, Total Genie . . . .

Truppen außer Divisionsverband . . . .

2 5 1

7 2 3 2 3 1

1 1 1

7 2 2 1 2 1

3

2

1

8

21

5

16

16

41

15

26

473

7. Freiwillige Vereine.

a. M i l i t a r S a n i t ä t s v e r e i n e . Im Berichtsjahre hat sich die Zahl dieser Vereine wieder um 2 vermehrt und ist auf 15 gestiegen, deren Mitgliederzahl 1072 beträgt, 125 mehr als im Vorjahre. Die Thätigkeit dieser Sektionen war fast ausnahmslos eine sehr rege und rechtfertigte durchaus die auch dieses Jahr gewährte Subvention von Fr. 800, die unter Berücksichtigung der Leistungen an die einzelnen Sektionen verteilt wurde.

b. S a m a r i t e r v e r e i n e . Der schweizerische Samariterbund zählte am Ende des Berichtsjahres 62 Sektionen (Zunahme 10) mit 6281 Mitgliedern (Zunahme im Berichtsjahr 1015). Daneben bestehen noch in Winterthur, Basel, Graubünden, Schaffhausen und anderwärts kräftige, außerhalb des Samariterbundes stehende Vereine.

Abgehalten wurden 35 Samariterkurse (9 mehr als im Vorjahr), wovon 11 erstmalige. 1133 Personen, wovon 536 männlichen, 597 weiblichen Geschlechts, erhielten nach erfolgreich abgelegter Prüfung den Samariterausweis. Also auch hier ist gegenüber dem Vorjahr ein erfreulicher Fortschritt zu konstatieren.

Wir haben dem schweizerischen Samariterbund eine Subvention von Fr. 750 bewilligt.

Über den gegenwärtigen Bestand des schweizerischen Samariterbundes giebt die nachstehende Tabelle näheren Aufschluß.

Bundesblatt. 48. Jahrg. Bd. II.

31

474

Stand auf Ende 1893. Stand auf Ende 1894.

Sektionen.

0

·e

M

O

1 . Aarau . . . .

2 , Aarberg . . . .

3. Aarwangen .

4. Altstätten (St. G.) · 5. Am See . . . .

6. Balsthal-Klus . .

7. Belp 8. Bern (Männer) . .

9. Bern (Frauen) . .

10. Bern-Marzili-Dalmazi 11. Biel (Männer) . .

12. Biel (Frauen) . .

1 3 . Biglen . . . .

14. Bipperamt .

15. Birmensdorf(Zürich) 1 6 . Bolligen . . . .

17. Bümplitz . . .

18. Burgdorf . . .

19. Goßau (Zürich) .

20. Großhöchstetten .

21. Henau (St. Gallen) 2 2 . Höngg . . . .

2 3 . Huttwyl . . . .

24. Innertkirchen .

25. Interlaken . . .

2 6 . Kiesen . . . .

27. Kirchberg (Bern) .

28. Langenthal . . .

29. Langnau (Bern) .

3 0 . Laupen . . . .

3 1 . Liestal . . . .

32. Meiringen 33. Münsingen . . .

CD

>

·z

ii s-j

1 jaWSM CL,

48 75 79 38 28 18 30 -- -- --28 -- 30 40 136 540 98 74 -- -- 44 103 70 102 24 69 -- --6 -- -- -- -- -- 58 131 22 51 --41 52 78 -- --27 -- 6 30 44 52 30 12 16 63 71 422 20 40 21 27 126 -- 20 20 35 29

6 -- -- 5 2 -- 1 -- -- -- -- -- 2 -- -- -- -- -- 2 -- -- -- -- -- 2 -- 1 --

^_j "£ O

H

<0

>.

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M
i

°55 PH

M 1 O* «'S

*"Ö3

SS

H

£3

123 82 73 117 68 47 -- 46 36 31 1 6 36 23 -- 34 24 2 -- 28 21 -- 70 30 --40 681 186 518 6 174 94 71 3 40 7 -- -- 50 i 320 100 J164 1 93 23 67 -- -- 44 -- -- -- 6 31 -- 62 47 -- -- -- 23 40 -- 191 59 132 3 -- 22 22 92 35 --44 -- 130 39 69 -- 25 23 -- --27 68 -- 38 28 -- 6 2 96 40 57 -- 42 14 12 -- 79 16 62 -- 493 68 400 -- 60 18 39 50 21 27 --2 126 93 10 -- 41 46 27 1 64 39 33 --

-g

155 115 68 29 60 21 70 710 168 47 315

90 44 31 109 63 194 22 79 108 48 68 36 97 26 78 468 57 50 103 74 72

Übertrag 1244 1980 21 3245 1578 2070 27 3675

475 Stand auf Ende 1893. Stand auf Ende 1894.

Sektionen.

0>

>

S

<0

Übertrag 3 4 . Murten . . . .

35. Oberburg . . .

36. Ölten 37. Rheinfelden . . .

38. Rorschach . .

39. Rüegsauschachen .

40. Saane-Sense . .

41. Schlieren (Zürich) .

42. Schwarzenburg 43. Thun 44. Trubschachen . .

45. Utzenstorf . . .

46. Wasseramt (Soloth.)

47. Wattenwyl . . .

48. Wichtrach . . .

49. Zimmerwald 5 0 . Zoflngen . . . .

51. Zürich- Außersihl .

52.

,, -Enge . .

53.

,, -Fluntern 54.

,, -Neumünster 55. ,, -Oberstraß .

56. ,, -Unterstraß .

57.

,, -Wiedikon .

58.

,, -Wipkingen .

59. Grindelwald . .

60. Bucheggberg . .

61. Kollbrunn-Rykon .

6 2 . örlikon . . . .

« ·£* 'co

s CM

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.

13 -*J

o H


·àM «1

i -*-· ·53 A!"J "es 3 h 1| S

244 1980 21 3245 1578 2070 27 3675 38 126 1 165 50 109 1 160 59 39 53 -- 92 18 41 -- 7 21 28 26 13 39 5 1 26 40 5 1 46 20 -- -- -- -- 46 46 155 2 171 18 170 --2 190 14 -- 52 30 24 54 21 31 -- -- -- -- 3 --2 21 16 --64 141 5 210 50 146 5 201 24 24 24 28 52 -- 4 31 35 -- -- -- -- -- -- -- 40 40 80 -- -- --- -- -- 15 12 -- 27 24 30 6 18 -- 11 19 -- 25 2l) 5 1 26 25 -- -- 91 49 6 14b 80 52 6 138 156 121 10 287 181 112 10 303 79 38 8 125 7l 36 8 115 34 20 3 57 30 32 3 65 67 75 6 148 87 83 6 176 95 34 56 90 36 59 -- 54 8 1 63 43 16 --1 60 59 78 1 138 55 84 1 140 44 96 -- 140 48 75 1 124 31 21 31 -- 21 -- -- -- -- -- -- 20 -- --1 21 -- -- -- -- 51 98 -- 149 63 49 -- 112 -- -- -- --

Total 2144 3057 65 5266 2820 3385 76 6281 Zunahme 1894/95

676 328 11 1015

476

c. S c h w e i z e r i s c h e r C e n t r a l ve rein vom Roten K r e u z . Zu Ende des Jahres ist ein Generalbericht des schweizerischen Centralvereins vom Roten Kreuz über die Jahre 1889--94 erschienen, welcher über die Änderungen, die in den letzten Jahren in der Organisation des Vereins vorgenommen wurden, und über die Stellung, welche derselbe gegenüber dem Samariterbund einnimmt, einläßlichen Aufschluß giebt. Die im letzten Geschäftsberichte ausgesprochenen Erwartungen haben sich schon zum Teil realisiert, indem das Berichtsjahr dem Roten Kreuz einen sehr beträchtlichen Zuwachs an Mitgliedern und an Kapital gebracht hat.

II. Veterinärabteilung.

i.

Offizierbildungsschule.

In dieselbe rückten 17 Schüler ein, von denen in der ersten Hälfte der Schule 3 wegen Krankheit entlassen werden mußten ; die übrigen 14 konnten am Schluß der Schule zur Brevetierung zu Veterinäroffizieren empfohlen werden. Das Resultat der Schule war überhaupt ein recht befriedigendes.

2. Wiederholungskurs für Truppenpfer darete.

Dieser während des Hufschmiedkurses in Thun mit einer Dauer von 14 Tagen abgehaltene Kurs wurde von 10 Oberlieutenants besucht. Dieselben arbeiteten im allgemeinen mit viel Fleiß und Interesse, so daß mit vollem Recht von einem guten Erfolg des Kurses gesprochen werden kann.

3.

Hufschmiedkurs.

In diesen Kurs rückten 74 Mann ein. Während den ersten 8 Tagen wurden 14 Manu und im Verlaufe der folgenden 3 Wochen weitere 6 Mann wegen mangelhafter Vorbildung oder wegen ungenügendem Fortschritt entlassen.

Am Ende des Kurses konnte 52 Teilnehmern das Fähigkeitszeugnis zum Militärhufschmied verabfolgt werden; 2 Mann haben noch einen halben Kurs mitzumachen, der eine, weil er infolge Krankheit zu viel Zeit vom Dienste wegbleiben mußte, und der andere, weil er sich schließlich doch zu schwach erwies.

477

G. Verwaltungstruppen.

1. Cadresschule.

Es wurde im Berichtsjahr, wie budgetiert, unmittelbar der Rekrutenschule vorausgehend, eine Cadresschule für Offiziere, Unteroffiziere und Soldaten der Verwaltungscompagnien abgehalten.

In dieselbe rückten ein : 7 Offiziere, 11 Unteroffiziere und 45 Soldaten.

Von den Eingerückten mußten 15 Mann aus verschiedenen Gründen entlassen werden.

Am Schlüsse der Schule konnte den übrigen Schülern das Zeugnis der Befähigung zum Unteroffizier ausgestellt werden.

Die Disciplin war eine vollständig befriedigende und der Gesundheitszustand ließ nichts zu wünschen übrig.

2. Rekrutensehule.

In diese Schule rückten inklusive Cadres 163 Mann ein, von welchen aus verschiedenen Gründen vor Schluß der Ausbildung 5 Mann in Abgang kamen.

An Cadres haben an der Schule teilgenommen : 7 Offiziere, 19 Unteroffiziere, l Wärter und 2 Tambouren.

Die Zahl der ausexerzierten Rekruten beträgt 129.

Die geistige und körperliche Beschaffenheit derlRekruten war durchschnittlich eine befriedigende. Hingegen wurden bei der Rekrutenaushebung im VII. Divisionskreise zu kleine und zu schwächliche Leute angenommen.

Bewaffnung, Ausrüstung und Bekleidung gaben zu keinen wesentlichen Bemerkungen Veranlassung.

Die Vorteile des der Rekrutenschule vorausgegangenen Cadreskurses machten sich auch in diesem Jahre wieder deutlich bemerkbar.

Die Disciplin und der Gesundheitszustand waren befriedigend.

3. Wiederholungskurse.

a. Für

Verwaltungsoffiziere.

Im Berichtsjahr fand ein von 14 Hauptleuten besuchter Kurs statt, der 21 Tage dauerte.

478

Die Kursteilnehmer arbeiteten fast ausnahmslos sehr fleißig.

Das Resultat darf als ein befriedigendes bezeichnet werden.

6. Für "Verwaltungscompagnien.

Den ordentlichen Wiederholungskurs hatten die Verwaltungscompagnien Nr. l und 2, 3 und 5 zu bestehen, und zwar jeweilen die beiden Compagnien zusammen im Verbände der Armeecorpsverpflegungsanstalt.

Die Compagnien Nr. l und 2 (Armeecorpsverpflegungsanstalt I) rilckten zum Truppenzusammenzug des I. Armeecorps ein und hatten von Anfang an für die Verpflegung des Armeecorps zu sorgen.

Die Compagnien Nr. 3 und 5 (Armeecorpsverpflegungsanstalt II) dagegen hatten einen elementaren Wiederholungskurs zu bestehen und keinerlei Truppen zu verpflegen.

Die Corpsverpfleguugsanstalt I rückte mit 310 und die Corpsverpflegungsanstalt II mit 303 Mann ein.

Die Zahl der unentschuldigt ausgebliebenen Mannschaft betrug für alle vier Compagnien 32 Mann.

Im diesjährigen Truppenzusammenzug zeigte es sich wieder deutlich, daß die Bestände der Verwaltungscompagnien zu schwach sind, um auf längere Zeit den an sie gestellten Anforderungen gerecht werden zu können. Die Mannschaft der Verwaltungscompagnien wird es auf die Dauer nicht ertragen können, 14 bis 16 Stunden täglich die anstrengende Arbeit eines Bäckers oder Metzgers zu verrichten. Dies war im Truppenzusammenzug bei den Verwaltungscompagnien Nr. l und 2 der Fall und diese verlängerte Arbeitszeit mußte angeordnet werden, um die Verpflegung des Armeecorps sicherzustellen. Es muß daher darauf Bedacht genommen werden, die Bestände der Verwaltungscompagnien zu erhöhen.

Die Disciplin war nicht überall eine befriedigende.

4. Offlzierbüdungsschule.

Diese Schule wurde besucht von 5 Infanterieoffizieren, 24 Fourieren der verschiedenen Waffen, 5 Infanterie- und 2 Sanitäts-Corporalen und einem Trainsoldaten, total 37 Mann. Überdies rückten in diese Schule 2 Instruktionsaspiranten der Infanterie ein, welche den Kurs nicht behufs Übertritt zur Verwaltung mitmachten, sondern um später den Unterricht über Verwaltimgswesen in den Schulen und Kursen der Infanterie erteilen zu können. Von den 37 Verwaltungs-Offizieraspiranten konnten 28 zur sofortigen Breve-

479 tierung vorgeschlagen wenden, ein Infanterieoffizier hat als solcher noch vorerst eine Rekrutenschule zu administrieren. Von den übrigen 8 Aspiranten wurden 5 wegen ihren geringen Leistungen und einer derselben ärztlich während der Schule entlassen. 2 Aspiranten konnten am Schlüsse der Schule nicht zur Brevetierung vorgeschlagen werden.

5. Unterofflziersschuleii für Verwaltungstruppen.

Es wurden, wie in frühem Jahren, drei Fourierschulen abgehalten. Die Einberufenen gehörten folgenden Waffen an : 107 der Infanterie, " 16 der Kavallerie, 19 der Artillerie, 4 dem Genie, 10 der Sanität, 18 der Verwaltung Total 174 Mann.

Hiervon konnten 172 Mann zu Fourieren und von diesen wiederum 44 Mann zum Besuche der Verwaltungsoffizierbildungsschule vorgeschlagen werden. Zwei Mann mußten als zum Fourier ungeeignet entlassen werden.

6.£Offizierssch.ule für Quartiermeister.

Die Schule wurde von i Hauptmann, 14 Oberlieutenants und l Lieutenant besucht. Während der Schule mußten 2 Schüler wegen Krankheit entlassen werden.

Die Schüler arbeiteten mit Fleiß und Ausdauer und zeigten viel Interesse für den gebotenen Unterricht. Das Resultat kann als ein befriedigendes angesehen werden.

H. Schulen und Kurse der Festungstruppen.

I.^Gottliard.

1. Taktischer Kurs^für Offiziere der Gotthardtruppen.

An diesem Kurse, der 3 Wochen dauerte, nahmen Offiziere aller Waffen der Gotthardtruppen teil, nämlich: 1 Major, 5 Hauptleute, 11 Oberlieutenants, 11 Lieutenants, l Verwaltungsoffizier.

480

Nach dem einleitenden theoretischen Unterricht wurden größere Rekognoszierungen, verbunden mit Lösung taktischer Aufgaben, ausgeführt, 2. Infanterie.

a. Unter

offiziersscMeßschule.

Die Unteroffiziersschießschule wurde in Verbindung mit der Unteroffiziersschule der Festungsartillerie im Fort Airolo abgehalten.

An dieser Schule nahmen 36 Mann teil. Die Mannschaft war gut ausgewählt; das Resultat der Schule war ein befriedigendes.

b. Rekrutenschule.

An der Rekrutenschule, die im Berichtsjahre das erste Mal im Gotthardgebiet abgehalten wurde, nahmen die Rekruten für die Auszügerbataillone 47 und 87, die bleibend den Golthardbesatzungstiuppen zugeteilt sind, teil, und zwar: 217 Rekruten, 43 Unteroffiziere, 7 Offiziere.

Von den Rekruten wurden 203 ausexerziert und 14 vor beendigter Instruktion entlassen. Von den eingerückten Rekruten gehören 78 dem Bataillon 87, Kanton Uri, und die übrigen 139 Rekruten dem Bataillon 47 an. Vom letztern fallen 108 auf den Kanton Obwalden und 31 auf den Kanton Nidwaiden.

c. Wiederholungskurse.

Wiederholungskurse bestanden die Landwehrbataillone 47, 85, 86 und 87. Der Cadresvorkurs fand jeweilen in Andermatt statt, während der übrige Teil des Wiederholungskurses bei den Bataillonen 47 und 85 auf die Oberalp und bei den Bataillonen 86 und 87 auf die Furka verlegt wurde.

In dem Wiederholungskurs der Nachdienstpflichtigen der Auszügerbataillone 47 und 87 rückten 4 Offiziere, 19 Unteroffiziere und 92 Mann ein. Von diesen fallen auf den Kanton Uri l Offizier, 3 Unteroffiziere und 28 Soldaten, auf den Kanton Obwalden l Offizier, 6 Unteroffiziere und 29 Soldaten und auf den Kanton Nidwaiden l Offizier, 3 Unteroffiziere und 34 Soldaten. Die übrigen Teilnehmer entfallen auf andere Kantone.

481

3. Pestungsartillerie.

a. Rekrutenschulen.

Es wurde im Berichtsjahre je eine Schule für die Rekruten der Festungsartilleriecompagnien l und II abgehalten.

In letzterer Schule wurden auch die Rekruten des Beobachtungscorps, des Corps für die Maschinengewehrschützen und die Festungsartilleriepioniere ausgebildet.

Zu diesen Schulen sind im ganzen 255 Rekruten eingerückt, von denen aus verschiedenen Gründen vor Schluß der Ausbildung 16 Mann entlassen werden mußten.

Es wurden ausexerziert: 129 Kanoniere für die Festungswerke, 40 Beobachter, 46 Maschinengewehrschützen, 24 Festungsartilleriepioniere.

An Cadres haben an den vorerwähnten Schulen 18 Offiziere und 37 Unteroffiziere teilgenommen.

Bewaffnung, Ausrüstung und Bekleidung gaben zu keinen wesentlichen Bemerkungen Veranlassung.

b. Cadresschulen und Specialkurse.

Ao besondern Schulen der Festungsartillerie wurden abgehalten]: l Gefreitenschule, l Unterofiiziersschule, l elektrotechnischer Kurs für Angestellte der Sicherheitswachmannschaft der Fortverwaltungen.

Ferner machten von der Festungsartillerie eine Anzahl Unteroffiziere die Offizierbildungsschule der Infanterie mit gutem Erfolg mit.

In Bezug auf die Gefreitenschule können wir auch dieses Jahr wieder konstatieren, daß sich dieselbe als Vorbereitung auf die Unteroffizierschule und zur Heranbildung von Gefreiten für Specialfunktionen im Fortdienste gut bewährt hat.

Auch dieses Jahr waren die in die Unteroffizierschule kommandierten Gefreiten gut ausgewählt und erwiesen sich in 'der nachfolgenden Rekrutenschule, mit wenigen Ausnahmen, als tüchtige Unteroffiziere.

In die Unteroffiziersehule wurden eine Anzahl Offiziere anderer Waffen einberufen und erhielten ihre Vorbildung zürn Übertritt zur Festungsartillerie.

482

4. Positionsartillerie.

a.

Unteroffizierschule.

Die Unteroffizierschule der Positionsartillerie wurde vereinigt mit derjenigen der Festungsartillerie abgehalten.

An derselben nahmen 12 Gefreite mit gutem Erfolge teil.

b. Rekrutenschule.

Im Berichtsjahr fand zum erstenmal gemäß den gesetzlichen Bestimmungen die Rekrutenschule für die Rekruten der Positionsartillerieabteilung IV statt. An derselben nahmen 40 Rekruten der Kantone Aargau und Zürich, ferner 12 Unteroffiziere und 4 Offiziere teil. Sämtliche Rekruten konnten ausexerziert entlassen werden.

Bewaffnung, Ausrüstung und Bekleidung gaben -zu keinen wesentlichen Bemerkungen Veranlassung.

5. Genie.

Es fand im Berichtsjahr ein Wiederholungskurs für die Sappeurcompagnien 7 (3 Offiziere und 104 Unteroffiziere und Soldaten) und 15 Landwehr (3 Offiziere und 57 Unteroffiziere und Soldaten), sowie der Eisenbahn- und Telegraphencompagnie 4 Landwehr statt.

Die Eisenbahncompagnie hatte einen Bestand von 3 Offizieren und 34 Mann und die Telegraphencompagnie von 2 Offizieren und 54 Mann.

Tl. St. Maurice.

1. Infanterie.

Wiederholungskurse.

Es wurde nur der Wiederholungskurs des Füsilierbataillons Nr. 12 A. abgehalten, wobei es sich herausstellte, daß es wünschenswert ist, daß die Rekruten dieses Bataillons die Rekrutenschule ebenfalls in den Befestigungen absolvieren, um zu einem befriedigenden Resultate zu gelangen, da die Wiederholungskurse allein zur richtigen Ausbildung im Festungs- und Gebirgsdienste nicht genügen. Die Disciplin war nicht in allen Teilen befriedigend. Die Ordonnanzfuhrwerke, sowie die Beschirrung (Brustblattgeschirre) eignen sich nicht für den Dienst in gebirgigem Terrain, so daß während dem Wiederholungskurse für die Transporte landesübliche kleinere Wagen und Kummtgeschirre gemietet werden mußten.

483

2. Festungsartillerie.

a. Rekrutenschulen.

Es wurde eine Rekrutenschule abgehalten. Die Zahl der ausgebildeten Rekruten betrug: 40 Kanoniere, 20 Beobachter, 25 Maschinengewehrschützen, 3 Trompeter. Total 88 Mann.

Die Bewaffnung gab zu keinen nennenswerten Klagen Anlaß.

Die Qualität der Bekleidung war gut, dieselbe war auch besser angepaßt als im vorhergehenden Jahre; immerhin mußten noch ziemlich viele Stücke ausgetauscht werden.

b. Wiederholungskurse.

Es fand in diesem Jahre kein Wiederholungskurs statt.

c. Gefreitenschulen.

Es wurde eine Gefreitenschule abgehalten und es nahmen daran teil: 15 Kanoniere, 8 Beobachter, 9 Maschinengewehrschützen.

Total 32 Mann.

Die Leute zeigten viel Fleiß und Eifer ; da jedoch deren Qualität zu wünschen übrig ließ, kann der Erfolg höchstens als genügend bezeichnet werden.

d. Cadresschulen.

Eine Cadresschule ist vereint mit derjenigen am Gotthard abgehalten worden.

Diese Schule haben mit Erfolg bestanden : l Infanterielieutenant, l Feldartillerieoberlieutenant, 1 Genielieutenant, 2 Festungsartillerielieutenants, 16 Gefreite (9 Kanoniere, 4 Beobachter, 3 Maschinengewehrschützen).

Die 3 nicht der Festungsartillerie angehörenden Offiziere wurden zu dieser versetzt, und zwar 2 zu den Beobachtern und l zu den Maschinengewehrschützen.

e. Offizierbildungsschule.

Drei Wachtmeister der Festungsartillerie haben die InfanterieOffizierbildungsschule der I. Division bestanden und zwar alle drei mit Erfolg.

484

3. Specialkurse.

a. Taktischer Kurs Nr. I.

Dieser Kurs wurde geleitet durch den Kommandanten der Befestigungen von St. Maurice, welchem sein Generalstabsoffizier, der Artilleriechef und der Geniechef zugeteilt waren.

Es nahmen an diesem Kurse teil: 7 Infanterieoffiziere, 5 Festungsartillerieoffiziere, 3 Positionsartillerieoffiziere, 1 Gebirgsartillerieoffizier, 2 Genieoffiziere, l Sanitätsoffizier, 3 Verwaltungsoffiziere.

Total 22 Offiziere.

Dieser Kurs hatte den Zweck, die Offiziere mit den Befestigungen von St. Maurice genau bekannt zu machen, ihnen die Wichtigkeit der Verteidigungswerke zu erklären und sie durch Rekognoscierungen und taktische Aufgaben in das Studium der Verteidigung und des Angriffs der Befestigungen von St. Maurice einzuführen.

b. Elektrotechnischer Kurs für Beamte und Angestellte der Befestigungen von St. Maurice.

Dieser Kurs wurde abgehalten, um die Beamten und Angestellten der Befestigungen mit dem Unterhalte der elektrischen Einrichtungen vertraut zu machen.

Als Hauptlehrer funktionierte der Chefelektriker der Gotthardbefestigungen.

Am Kurse nahmen als Schüler teil: 3 Offiziere, 4 Unteroffiziere der Fortverwaltungen und 6 Unteroffiziere und Gefreite der Sicherheitswache.

Es erscheint als notwendig, daß alle zwei Jahre ein solcher Kurs stattfindet.

485

iYIII. Sanitätswesen.

A. Medizinalabteilung.

1. Sanitätsdienst.

a.

Gesundheitspflege.

Mit Ausnahme von Brugg, dessen alte Kaserne immer wieder zu bittern Klagen Anlaß giebt, und von Andermatt, wo über Kälte in den Baracken geklagt wird, haben die meisten Waffenplätze ziemlich günstige hygieinische Verhältnisse.

Im Berichtsjahre ist keine kontagiöse Krankheit bei unsern Truppen in größerer Verbreitung aufgetreten. Die Influenza hat sich im Frühjahr nur wenig bemerkbar gemacht; von Scharlach wurden 4, von Diphtherie 16 Fälle konstatiert. Letztere Krankheit veranlaßte uns, in Zürich specielle Maßnahmen zu treffen, die auch von Erfolg begleitet waren. Typhusfälle kamen nur vereinzelt vor und in geringerer Anzahl als letztes Jahr (22) ; leider haben wir darunter einen Fall mit tödlichem Ausgang zu verzeichnen.

Bezüglich der venerischen Affektionen machte sich auch dieses Jahr ·der Einfluß der größern Centren im nachteiligen Sinne geltend. Von Blattern ist kein Fall zur Beobachtung gekommen.

Es sind im verflossenen Jahre in verschiedenen Schulen und auf ziemlich breiter Basis Versuche, mit Fußlappen als Ersatz der Strumpfe und Socken gemacht worden. Das Resultat der von den Schulärzten eingelangten Berichte lautet für die Einführung der Fußlappen nur bedingt günstig.

b. Krankenpflege.

Der Sanitätsdienst bei den Truppen wurde in den Wiederholungskursen durch das Sanitätspersonal der Truppencorps, in den ·übrigen Kursen und den Schulen durch 19 Platzärzte, sowie durch das Personal der dienstfreien Ambulanzen der wiederholungspflichtigen Divisionen und durch Nachdienstpflichtige besorgt. Zum Cadresdienst wurden in dieser Weise im Berichtsjahr herangezogen : 47 Schulärzte, 118 Wärter und 98 Träger.

Während der Manöver des I. Armeeeorps sind von den Ambulanzen 5 Krankendepots errichtet worden, in denen 1370 Kranke und Marode zur Behandlung kamen (1894: 627). Von diesen wurden 676 geheilt zum Corps zurückgeschickt, 196 in stehende Spitäler evakuiert und 498 (1894: 87) nach Hause entlassen. Der Andrang zu dem einen dieser Krankendepots, in Orbe, hat sich un-

486

vorhergesehenerweise so enorm gestaltet, daß sowohl die Ärzte wie der Quartiermeister die ihnen erwachsene Arbeit nicht mehr bewältigen konnten und in der Komptabilität wie in der Verpflegung Unregelmäßigkeiten entstanden. Die übrigen Depots funktionierten in regelmäßiger Weise.

In 86 stehenden Spitälern (inkl. Militärspital Thun) wurden total 1759 Manu behandelt (222 weniger als im Vorjahre). Eine beträchtliche Anzahl dieser Patienten war erst nach dem Dienste zu Hause erkrankt und nach den Vorschriften des Pensionsgesetzes in den Spital gewiesen worden. Der Militärspital Thun beherbergte 117 Kranke (1893: 136; 1894: 114).

Von den sämtlichen Spitalgängern wurden geheilt zum Corps zurückgeschickt 357 Mann in andere Spitäler evakuiert 24 ,, nach Hause entlassen (meist geheilt) 1342 ,, gestorben sind 16 ,, auf Jahresschluß verblieben in Pflege 20 ,, Die Gesamtzahl der Spitalpflegetage beträgt 30,283 (1893: 31,364; 1894: 32,019).

Als Todesursachen der 19 Todesfälle (16 im Spital, 2 beim Corps, l zu Hause) sind angegeben : Progressive Paralyse in l Fall Delirium tremens ,, l ,, Perityphlitis ,, 2 Fällen Endocardica ulcerosa . . . . ,, l Fall Peritonitis ,, l ,, Pneumonie ,, 2 Fällen Erysipel ,, l Fall Meningitis cerebro-spin ,, l ,, Typhus abdominalis ,, l ,, Hydronephrose ,, l ,, Tuberkulose ,, 3 Fällen Gewaltsamer Tod ,, 4 ^ Die letzteren betreffen einen Sturz von der Galerie Stuei, einen Schädelbruch durch Hufschlag, einen Fall von Ertrinken beim Baden und eine Schußverletzung der Brust, die möglicherweise in selbstmörderischer Absicht zu stände gebrauht wurde.

2. Pensionen und Entschädigungen.

Die Pensionskommission hielt am 19. Dezember ihre Jahressitzung ab ; ein Teil der Geschäfte fand seine Erledigung auf dem Cirkulationswege.

487

Der Pensionsetat betrug auf Anfang 1895: Pensionen an Invalide ,, ,, Hinterlassene ".

Fr. 27,725 ,, 37,300 Fr. 65,025

Der Abgang betrug: Pensionen an Invalide . . . . Fr. 3,100 ,, ,, Hinterlassene . . ,, 2,685 Bleiben Der Zuwachs betrug : Pensionen a n Invalide . . . . F r . 4,300 ,, ,, Hinterlassene . . ,, 3,050

* 5'785 Fr. 59,240

,,

7,350

Somit beträgt der Pensionsetat auf Anfang 1896: Pensionen a n Invalide . . . . F r . 28,925 ,, ,, Hinterlassene . . ,, 37,665 Fr. 66,590 Die Verteilung der Pensionen auf die einzelnen Kantone ergiebt sich aus beiliegender Tabelle.

3. Unfallversicherung.

Die Unfallversicherung der Truppen ist im Jahre 1895 vom Bunde auf eigenes Risiko übernommen worden, und es darf wohl gesagt werden, daß damit unter den gegebenen Verhältnissen ein sehr zweckmäßiger Schritt gethan wurde.

Es ist freilich durch diese Übernahme der Versicherung auf eigene Rechnung die ungleiche Behandlung derjenigen Militärs, welche ihre Gesundheit im Dienste des Vaterlandes durch eine innere Krankheit einbüßen, und derjenigen, welche dieselbe Einbuße durch eine von außen wirkende Gewalt erleiden, deutlicher zu Tage getreten, und die Unbilligkeit, die in diesem System liegt, läßt das baldige Zustandekommen der Militär-Unfall- und Krankenversicherung nach den schwebenden Projekten dringend wünschen ; auf der andern Seite aber muß zugegeben werden, daß die Eidgenossenschaft durch die Übernahme der Unfallversicheiung eine ganz bedeutende Ersparnis gemacht hat.

Von dem Kredite des Jahres 1895 sind Fr. 30,866. 45 noch auf Rechnung des Jahres 1894 an die Versicherungsgesellschaft

'/M Scilo 487.

Militärpensionen 1895.

Etal fUr 1895.

Zuwachs 1895.

Abgang 1895.

Etat fU r 1896.

Kantone.

Invaliden.

Zahl.

Zürich Bern Luzern

10 15 3 1 1 1

Uri Schwyz Obwalden Nidwaiden Glarus . . . .

Zug Freiburg Solothurn .

. .

Basel-Stadt Basel- Landschaft Schaffhausen . . . .

Appenzell A.-Rh. . . .

St. Gallen Graubünden Aargau Thurgau Tessin Waadt . . .

Wallis Neuenburg .

Genf

.

.

: .

Fr.

Zahl.

35 39 4

7,680 7,620 950

(D 2 2 (1)

4 1 2 3 3 9 7 2 4 3

680 80 300 750 380 2,000 1,645 800 450 595

800 700 600

10 1 15 4 8 10 . 4 2 3

2,200 200 3,400 1,600 2,100 2,050 1,100 270 450

27,725

173

37,300

3,000 5,040 1,200 400 '200 400

100 100

6

1,850

2 15 2 2 2

Invaliden.

Fr.

1 1

3 1 2 8 1 11

Hinterlassene.

600 200 100 1,800 350 3,850

545 5,890

Zahl.

Fr.

500 600 100

Fr.

12) 3 (D 2 (D

560 320 80

1

200

1

100 150 80

1

Invaliden.

Zahl.

1 1 1 1

(D 1 1

CD 3 .

650

200 600 150

1 1 1

150 100 145

2

300

(1) 3

550

1450

1 (4)13

4650

Davon bloß interkantonale Mutationen

4

Bleibt wirklicher Abgang und Zuwachs

9

150

Fr.

Hinterlassene.

Zahl.

3 600 600 (D 2 150 400

Fr.

450 600

2 300

1

200

1

450

1 (D 1

600 650

2

1000

1

900

1

300

1

200

2

400

2 1

500 200

1

200

5850

3250

200

(1)15 1 1550

2685

8

4300

3050

2885

1550 3100

16

Zahl.

9 14 4 2

14

3,100 5,040

1,250 800 200 400

Hinterlassene.

Zahl.

Bö 3!)

4

7,570 7,900

3 1

480 80 600 600 300

O «>

1 1 1 3 1 3 2 2 7 1 12 2 14 2 3 · 1

87

100 100 300 1,200 200 600 650 100 1,600 350

3 2 9 8 1 4 2

800 1,600 200

8 1 12 6 8 12 5 1 4

28,925

171

4,350

545 5,440

Fr.

870

2,000

1,945 650 550 450 1,900 200 2,850 2,000

2,100 2,550

1,300 120 650 37,665

200

Vermehrung im Jahre 1895 Gesamtetat 1895: 261 Pensione n mit Ï r. 65,025 , 66,590 18 96: 25bs T) 1 Verminderung : 3 Pensionen = 1,15 °/o der Pens ionäre.

Vermehrung : Fr. 15 65 = 2,4 °/o der Pensionss umme.

Fr.

400

(1)12 4

(6)17 1

Invaliden.

1 1

1

3

400

88

Zahl.

O)

1

Total

Hinterlassene.

1,200

365

488

,,Zürich" bezahlt worden; es ergiebt sich gleichwohl nach Abzug aller Verwaltungskosten noch ein Überschuß von rund Fr. 10,000, welche im schlimmsten Falle zur Erledigung der noch nicht liquidierten Entschädigungsfälle nötig sind.

Wir haben somit gegenüber den frühern Jahren eine Verminderung der Ausgaben für die Unfallversicherung von jährlich Fr. 35,000 gegenüber 1893 und von Fr. 65,000 gegenüber 1894.

Mit dieser Ersparnis wird in wenigen Jahren ein weitgehendes Risiko, das durch die Möglichkeit eines großen Unglücks gegeben ist, gedeckt sein.

B. Veterinärabteilung.

1. Veterinärdienst.

Zu außerordentlichen Dienstleistungen wurden im Berichtsjahre 40 Veterinäroffiziere kommandiert. Daneben mußten zur Besorgung des Veterinärdienstes in Schulen und Kursen, denen keine Pferdärzte zugeteilt waren, 30 Civiltierärzte in Anspruch genommen werden.

Abgesehen von 315 außer Dienst in Behandlung gestandenen Regiepferden und 937 im Centralremontendepot behandelten Remonten wurden total 3398 kranke Militärpferde behandelt. Hiervon entfallen auf:

a. Schulen und Kurse.

63 fi

Genie, Infanterie Kavallerie Artillerie inklusive exklusive exklusive Sanität Linienund VerLinienC.-Rem.train.

Depot.

waltung.

train.

Krankheiten.

36 57 4 13 3 1

892

492

220

2

84 47 103 36 3 47

Total der behandelten Pferde

116

1212

In Prozenten der Gesamtzahl der im Dienst gestandenen Pferde .

.

. .

7,3 5°

22,3

Total der behandelten Pferde pro 1894

41

1157

1. Krankheiten der Bewegungsorgane . .

2. Druckschäden 3. Andere äußerliche Krankheiten

. . .

4. Krankheiten der Atmungsorgane . . .

5. Krankheiten des Verdauungsapparates .

6. Krankheiten des Gehirns u. Nervensystems 7. Andere°,innerliche Krankheiten

12

Generalstab und Centralschulen.

82 11 4 3 5 -- 2

1514

2409

30

--

115

7

54

4

13 26

-- 1

950

24

107

4

20,6i

43

137

16,9)

988

Total.

v

372

85 241 102

17 78

17,5 )

2366

b. Kuranstalten.

Infanterie Kavallerie Artillerie Genie, inklusive exklusive exklusive Sanität C.-Kem.Linien- nnd VerLinientrain.

train.

Depot.

waltung.

Krankheiten.

661

2

36

3

4

66

7

2

12

3

5

1

-- --

6

13

.1

--

21

121

354

401

49

67

992

7,6

6,5

7,2

8,3

12,5

7,2

176

465

41

118

887

234

35

40

49

77

7

. .

7

11

16

4. Krankheiten der Atmungsorgane . . .

5

49

5. Krankheiten des^Verdauungsapparates .

2

5 1

6. Krankheiten des Gehirns u. Nervensystems . . .

1 1

Total der behandelten Pferde

65

2 Druckschäden .

3. Andere äußerliche Krankheiten

7. Andere innerliche Krankheiten

.

In Prozenten der Gesamtzahl der im Dienst gestandenen Pferde . . .

. . .

Total der behandelten Pferde pro 1894

Total.

48 13

279

1. Krankheiten der Bewegungsorgane .

. . .

Generalstab und Centralsckulen.

87

186

10

c. Civiltierärzte.

Infanterie Kavallerie Artillerie inklusive exklusive exklusive LinienLinienC.-Eem.train.

Depot.

train.

Krankheiten.

44

70

6

6

5

4

12

14

1 2 1

. . .

8 7 -- 3

34

Total der behandelten Pferde

1. Krankheiten der Bewegungsorgane .

2. Druckschäden 3. Andere äußerliche Krankheiten

. . .

4. Krankheiten der Atmuugsorgane . . .

5. Krankheiten des Verdauungsapparates .

6. Krankheiten des Gehirns u. Nervensystems

7

Generalstab und Centralschulen.

Total.

21 4 1 2 3

4

145

1 1

19 29 47

1

19

--

--

-- --

--

-- 10

137

14

31

7

269

5.1

2,5 Î

0,24 ) *

5,i î

1,8 J

10

143

--

--

7

80

In Prozenten der Gesamtzahl der im Dienst gestandenen Pferde Total der behandelten Pferde pro 1894

7. Andere innerliche Krankheiten

Genie, Sanität und Verwaltung.

3

1,9 j

156

!

'

*-

2. Entschädigungen.

CD W

a. Für umgestandene Pferde.

Krankheiten.

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

Infanterie Kavallerie Artillerie Genie, inklusive exklusive exklusive Sanität BundesLinienLinien- und Vertrain.

pferde.

train.

waltung.

Krankheiten der Bewegungsorgane . .

Druckschäden Andere äußerliche Krankheiten . .

Krankheiten der Atmungsorgane . . .

Krankheiten des Verdauungsapparates .

Krankheiten des Gehirns u. Nervensystems Andere innerliche^ Krankheiten . . .

-- 1 1

1

Total der umgestandenen Pferde

2

1

Wert der umgestandenen Pferde, Franken

--

--

Total.

--

--

--

1 7 2 3 4

--

17

1

1400

1200

Davon sind ; Regiepferde .

Im Werte von F ":.rT." . . . . Franken Total der umgestandenen Pferde pro 1894

--

Generalstab und Centralschulen.

1

2

5 1 3 4

13

1

9600

900

3 2300

1 900

13

13,100 --

4 3,200 1

17

b. Für übernommene und versteigerte, beziehungsweise zum Abschlachten verkaufte Infanterie Kavallerie Artillerie GeneralGenie, inklusive exklusive exklusive Sanität stab und LinienLinienBundesund Ver- Centralpferde.

train.

train.

waltung. schulen.

Krankheiten.

1.

2 3.

4.

5.

6.

7.

Krankheiten der Bewegungsorgane . .

Druckschäden .

.

. . .

Andere äußerliche Krankheiten . . .

Krankheiten der Atmungsorgane .

Krankheiten des Verdauungsapparates .

Krankheiten des Gehirns u. Nervensystems Andere innerliche Krankheiten . . .

--

Total der übernommenen Pferde

5

3

1

2 1

2 4

1

27

2

--

38

--

28,430 10,365

--

18,065

--

4100

18,330

Erlös aus denselben . .

1210

1655

6,965

1700 535

3090

2445

11,365

1165

Regiepferde waren Im Werte von

. .' . .

,, Franken

Total der übernommenen Pferde pro 1894

9

5

2 1 900 19

--

1

4300

Verlust an denselben

Total.

11 3 1 2 1 6 3

Schatzungswert dieser Pferde . . Franken ".

Pferde.

1 700

13

,

3 6 4

1

1

!

6 5

3 i 2,600 2

35

3. Abschätzungen.

Infanterie Kavallerie Artillerie Genie, inklusive exklusive Sanität exklusive LinienBundesund Vertrain.

pferde. Linientrain. waltung.

Krankheiten.

1.

2.

3.

4.

5.

6.

Krankheiten der Bewegungsorgane .

Druckschäden Andere äußerliche Krankheiten Krankheiten der Atmungsorgane .

Krankheiten des Verdauungsapparates Krankheiten des Gehirns und Nervensystems . . . .

7. Andere innerliche Krankheiten Total der abgeschätzten Pferde

Generalstab und Gen trai schulen.

287 82 37

71 85 43 22 6

.320 682 377 197 29

25 25 28 4

27 6 24 2

-- 518

3 230

4 4 1613

1 2 85

2 61

112

Total.

555 1085 554 262 35 5 11 2507

Betrag der Absehatzungen . . . Fr. 20,215.75 11,044. 35 79,837. 50 4700. -- 7143. 50 122,941.10 2,450.- 1,650. - 36,480. - 3950. - 5750. -- 50,280.Davon entfallen auf Regiepferde .

,, 49 2090 190 1377 51 423 Total der abgeschätzten Pferde pro 1894 Nachträgliche Abschatzungsvergütungen wurden für 394 Pferde reklamiert und schließlich für 261 Pferde . mit Fr. 16,248 zuerkannt. Diese beiden letztern Zahlen siud im obstehenden Total der abgeschätzten Pferde und im Gesamtbetrag der Abschätzungen inbegriffen.

4. Kurmietgelder.

(Die Anzahl der Pferde und deren Krankheiten siehe suh 1 & hiervor.)

Total der Kurmietgelder . . .

Davon entfallen auf Regiepferde .

Total der Kurmietgelder pro 1894

Fr. 3372. 80 1700. 80 14,156.50 1399. -- 1606. 50 22,233. 60 ,, 1787. 20 606. 50 3,950. -- 672.-- 1480. 50 8,494. 20 3313.-- 1042. -- 18,153. 55 1175.50 3871. -- 27,555. 05 fl

5. Behandlungskosten.

(Die Anzahl der behandelten Pferde und deren Krankheiten siehe sub l 6 hiervor.)

Totalbetrag kosten

der

BehandlungsFr.

Für Regiepferde allein .

.

fl

Totalbetrag der Behandlungskosten pro 1894 . . . Fr.

Infanterie inklusive Linientrain.

Kavallerie exklusive Bundespferde.

Genie, Sanität nnd Verwaltung.

Generalstab und Centralschnlen.

Total.

4183. --

2105. 35

44,268. 10

2735. --

18,285. 85 17,388. 05 2305. 85 2,062. 50 7,024. 50 1284. --

1986. 75

15,092.75

3587. 45

13,564. 68 19,365. 65 2195. --

6439. 05

45,151. 83

Artillerie exklusive Linieiitrain.

Bei den Behandlungskosten sind diejenigen für Bundespferde Inbegriffen.

Die Zahl der zur Auszahlung angewiesenen Rechnungsbelege für Expertenkosten, Entschädigungen für umgestandene und übernommene Pferde, Abschätzungen, Kurmietgelder, Behandlungskosten, Vergütungen für das Abholen von Pferden aus Kuranstalten, Medikamente, Verbandstoffe etc. beträgt im ganzen 3374 Stück.

Für diese Belege ist eine Totalsumme -von Fr. 269,284. 04 visiert worden, gegenüber einer solchen von Fr. 246,165. 23 im Vorjahre. Zu gunsten der betreffenden Schulen und Kurse sind jedoch dem erstgenannten Ausgabenposten an Einnahmen Fr. 10,365 als Erlös für versteigerte Pferde gegenüberzustellen.

Verminderungen der Ausgaben ergeben sich bei den Posten für umgestandene und übernommene Pferde, sowie für Kurmietgelder und Behandlungskosten mit cirka Fr. 12,000. Dagegen weist der Posten für Abschätzungen eine ziemlich starke Vermehrung auf, und zwar Fr. 31,000.



<£> W

496

IX. Kommissariatswesen.

A. Ordentliche Gebarung.

1. Verpflegung.

Preise der Mundportionen und Fouragerationen.

Brot.

Waffenplatz.

1894.

1895.

1894.

1895.

ßp.

Rp.

14,5

11,75

Rp.

43,6

Rp.

42 46 4l 48 39 38 41

Ep.

208,87

176,48

22 21 15 13

Basel

14,5

Bière .

17 14 15 15 15 15 17

Chur Frauenfeld St. Gallen Herisau Lausanne Liestal Luzern Lyß Luzieristeig

14,9 14,5 13,6

.

. . .

17,6

Payerne Schaffhansen Sitten Thun Wallemtadt Wangen a /A Winterthur Tverdon

18 17 14,6 14,75 16,5

17 18 14,5

Zuff . .'

Truppenzusammenzug : a. Lieferanten . . .

6. Armeecorps- Verpflegungsanstalt .

Fourage.

1895.

1894.

Aarau

Fleisch.

15 17 13 12,6 12,5 16,25

13 14 16 13 15 14 12,8

12 12 16 17,6 14,6 17,5

40 49 39 37 42 45 47 41 40,6 45 45 47 44,8 43 42

14 16

49 48 45 44 41 41

17,85 13,6 12,8 13,5

45 38 44

16 12,5

15

41,6

44 42 44,6 45 45 46 43 41,76 40,76

46 48 46 46 48 48 40 41 48 45 37,6 44

231,76

223,66 244,35 217,25

233 236 236

Rp.

151 169,6 197,6 156,76

151,i 174,6 189 175,6 178,25 178,26

226,6

164,6 153,8 167

242,5

197,5

207,87

169 164 155,6

47,86

14,85

14,37

46,18

41,B

14

17

47

50

Ul6,.

174,85

Für die Fourage ist die starke Ration (5 kg. Hafer, 6 kg. Heu und 3,5 kg. Stroh) angenommen.

497

Die Durchschnittspreise betrageo : 1894.

1895.

100 kg. Hafer Fr. 20. 78 Fr. 18. 88 100 ,, Heu ,, 14. 15 ,, 8. 70 100 ,, Stroh ,, 9. 38 ,, 6. 78 l ,, Brot ,, --. 21,i6 ,, --. 19.28 l ,, Fleisch ,, 1. 39,22 ,, 1. 37,iB oder per Mundportion, beziehungsweise per Kation berechnet: 1894.

Brot Fleisch

1895.

Fr. --. 15,86 Fr. --. 14,42 ,, --. 44,56 ,, --. 43,89 Ganze Mundportion Fr. --. 60,«

Schwache Ration Starke Ration Durchschnittspreis per Ration

Fr. --. 58.ai

Fr.

,,

1. 86,70 2. 21,63

Fr.

,,

1. 42,75 1. 70,sa

Fr.

2. 04,ie

Fr.

1. 56,6*

Bei Vergleichung der Preise beider Jahre ergiebt sich für 1895 eine Reduktion des Preises sowohl der Mundportion als der Fourageration. Die Brotportion wurde im Jahre 1895 beinahe auf allen Waffenplätzen um 2--3 Rappen billiger geliefert als im Jahre 1894; weniger gleichmäßig war der Preisunterschied für die Fleischportion, auf einzelnen Waffenplätzen ist eine Preissteigerung, auf anderen ein Preisfall zu konstatieren. Eine ganz bedeutende Preisreduktion erzeigt das Jahr 1895 gegen 1894 bei der .Fourage, so daß der Durchschnittspreis einer Ration von Fr. 2. 04 auf Fr. 1. 56 gefallen ist, also um volle 48 Rappen.

2. Pferdestellung der Artillerie und Ankauf von Artilleriepferden.

Auch im Berichtsjahre war die Centralleitung der Pferdestellung für die Artillerie der Pferderegieanstalt übertragen worden. Die Mietpreise, welche für Rekrutenschulen und einzelne Wiederholungskurse per Tag Fr. 2. 80 bis Fr. 3 betrugen, stiegen bei den Herbstübungen wieder auf Fr. 5 in der Ostschweiz, in der Westschweiz sogar auf Fr. 5. 50 und Fr. 5. 80 (Pferdedepot).

Der Mietpreis war also für die Artillerierekratenschulen und teilweise für die Artilleriewiederholungskurse etwas niedriger als letztes Jahr, während für einen Teil der Pferde aus der Westschweiz für die Manöver mehr bezahlt werden mußte. Obschon wir nun die höheren Mietpreise als im Interesse der Pferdezucht

498

betrachten, müssen wir andererseits doch konstatieren, daß bei dem jetzigen System, welches einen Zwang den Pferdebesitzern gegenüber zur Abgabe ihrer Pferde nicht zuläßt, die Pferdestellung und die Bestimmung der Mietpreise ganz von dem guten Willen der Pferdebesitzer und der Lieferanten abhängt.

Mit Ausnahme einzelner weniger Fälle ohne Bedeutung nahm die Pferdestellung, sowohl für die gewöhnlichen Schulen und Kurse wie auch für den Truppenzusammenzug, einen normalen und geregelten Verlauf.

Als Pferdestellungsoffiziere fungierten, wie letztes Jahr, für die Westschweiz Herr Oberst lieutenant Rochaz ia Romainmotier, für die Centralschweiz Herr Hauptmann Wäber in Thun und für die Ostschweiz Herr Major Hofmann in Wiuterthur.

Es wurde im Geschäftsbericht für das letzte Jahr schon darauf hingewiesen, daß in diesem Jahre eine etwas größere Zahl von Artilleriebundespferden erworben werde, um dieselben in den Artillerieschulen und -kursen zu verwenden. Während nämlich im Jahr 1894 nur 20 passende Pferde angekauft werden konnten, stieg die Zahl der erworbenen Pferde im Berichtsjahre auf 67, von denen 26 vom Fohlendepot übernommen worden waren. Der Durchschnittspreis dieser Pferde betrug Fr. 981. In Schulen und Kursen wurden diese Pferde zusammen an 7114 Diensttagen verwendet, was auf jedes Pferd 106 Diensttage (gegen 138 im Vorjahre) ausmacht. Die geringere Verwendung im Berichtsjahre ist dem Umstände zuzuschreiben, daß die Pferde einen Monat früher verkauft wurden als im letzten Jahre, und daß die vom Fohlendepot übernommenen Pferde ihres jugendlichen Alters wegen nicht sofort nach dem Ankauf verwendet wurden. Im Laufe des Jahres sind 3 Pferde mit der Schatzungssumme von Fr. 3200 urngestanden ; die Abschätzungen belaufen sich auf Fr. 10,680. Der Verkauf der Pferde fand im September statt und ergab gegenüber dem Ankaufspreis eine Differenz von Fr. 9725 oder per Pferd Fr. 145. Die Käufer mußten die gleichen Bedingungen wie letztes Jahr eingehen. Ein Pferd war längere Zeit nach dem Truppenzusammenzug in Behandlung in der Kuranstalt und konnte nicht verkauft werden. Es wird dasselbe auf das Depot '1896 übertragen. Das vergütete Mietgeld beträgt Fr. 22,750 oder im Durchschnitt per Pferd Fr. 340, so daß das Rechnungsergebnis einen Überschuß von Fr. 11,000 aufweisen wird. Gestützt auf dieses in allen Richtungen günstige Ergebnis werden wir auch im Jahre 1896 wieder eine Anzahl Artilleriepferde ankaufen.

499 3. Ausländische Militärpensionen.

Von den Herren Meuricoffre
Zu unserer Kenntnis gelangten 21 Todesfälle. Überdies ist ein Pensionär seit zwei Jahren versehollen, so daß im ganzen 22 in Abgang gekommene Pensionäre zu verzeichnen sind.

Der Bestand der Pensionäre auf Ende des Jahres beträgt 185.

"O" 4. Militärpflichtersatz.

Im Berichtsjahre gelangten 142 Rekurse und andere Eingaben zur Entscheidung, gegen 164 im Vorjahre. 9 Fälle veranlaßteu Schlußnahmen des Bundesrates, während 133 Fälle durch Entscheid unseres Militärdepartements erledigt wurden. Zu einer Entscheidung durch die eidgenössischen Räte gab im Berichtsjahr kein Fall Veranlassung. 2 Fälle, welche erst auf Jahresschluß einlangten, sind pendent geblieben.

Folgende Fälle haben zu Entscheiden von prinzipieller Bedeutung Anlaß gegeben.

i. Taxbefreiung der wegen Insolvenz oder Bevogtung ihres Kommandos enthobenen Offiziere und Unteroffiziere.

(Entscheid des Militärdepartements vom 18. Februar 1895.)

Eine kantonale Militärbehörde stellte die Anfrage an unser Militärdepartement, ob die Offiziere und Unteroffiziere, welche sich in einem der durch Bundesratsbeschluß vom 21. November 1893 vorgesehenen Fälle (Insolvenz, Bevogtung) befinden, zur Bezahlung der Militärsteuer heranzuziehen seien. Das Militärdepartement beantwortete diese Anfrage dahin, daß, nach Analogie des Bundesratsbeschlusses vom 21. April 1891 betreffend den Rekurs Palézieux (vgl. Geschäftsbericht des Militärdepartements pro 1891, Seite 115/116 deutsche Ausgabe, Seite 117 französische Ausgabe), die insolventen und bevogteten Offiziere und Unteroffiziere, welche gemäß dem Bundesratsbeschluß vom 21. November 1893 ihres Kommandos enthoben, beziehungsweise nicht in den Dienst einberufen werden, der Militärpflichtersatzsteuer n i c h t unterliegen.

500 2. Taxpflicht der Schweizer in Holland (Rekurs Streiff).

(Entscheid des Militärdepartements vom 3. Mai 1895.)

Die Militärdirektion des Kantons Glarus unterbreitete unserem Militärdepartement eine Einsprache des Fridolin .Slreiff in Batavia, welcher die Bezahlung der Ersatzsteuer verweigerte unter der Begründung, er.habe, als Ersatz für seine Befreiung vom Dienst in der Schutterij, entsprechende Steuer bezahlt. Unser Militärdepartement beantwortete die Anfrage der Militärdirektion Glarus folgendermaßen : Ï. Zufolge Erklärung der königlich niederländischen Regierung vom 30. August 1862 (Neue offizielle Sammlung 1860 bis 1863, Band VII, Seite 342) sollen die Schweizer, wenn sie kürzere oder längere Zeit im Königreich der Niederlande wohnen, daselbst weder zu irgend einem Militärdienste, noch zu einer Ersatzleistung angehalten werden. Im Schreiben, mit welchem diese Erklärung begleitet wurde, wird indessen bemerkt, daß die Befreiung vom Militärdienst in den Niederlanden sich nicht auf die Schutterij, eine Bürgerwache, erstrecke, bei welcher auch die Fremden Dienste zu leisten haben ; denn es handle sich dabei nicht um einen eigentlichen Militärdienst, sondern lediglich um die Mitwirkung zur Aufrechthaltung von Ruhe und Ordnung im Innern.

2. Die Einteilung und der Dienst in der Schutterij oder die Besteuerung für die Enthebung von dieser rein bürgerlichen Dienstleistung ist nicht maßgebend für die militärischen Pflichten des Rekurrenten gegenüber der Schweiz, da es sich hierbei nach der Erklärung der niederländischen Regierung nicht um einen eigentlichen Militärdienst handelt. Die im Königreich der Niederlande niedergelassenen Schweizer können daher zur Ersatzleistung angehalten werden, auch wenn sie in der Schutterij Dienst leisten oder dafür Ersatzsteuer bezahlen.

3. Der Rekurrent hat in niederländisch Indien keine Militärpflichtersatzsteuer bezahlt und ist somit für die Zeit seines Aufenthalts in Batavia gegenüber der Schweiz ersatzpflichtig.

4. Wir verweisen Sie im übrigen auf den Entscheid des Militärdepartements vom 26. Mai 1894 betreffend die Taxpflicht der Schweizer in Holland gegenüber der Schweiz, enthalten im Geschäftsbericht pro 1894, Seite 115/116 (deutsche Ausgabe).

501 3. Ersatoepflicht entlassener Kavalleristen (Rekurs Nager).

(Entscheid des Militärdepartements vom 20. Mai2J1895.)

Landratspräsident Casimir Nager in Andermatt rekurrierte bei unserem Militärdepartement gegen einen Entscheid des Regierungsrates des Kantons Uri, betreffend die Ersatzpflicht seines Sohnes Karl Franz Nager, welcher, nachdem er während 10 Jahren zum Teil Dienst geleistet, zum Teil Ersatzsteuer bezahlt hatte, Befreiung von weiteren Ersatzsteuern beanspruchte, vom Regierungsrat von Uri jedoch mit diesem Begehren abgewiesen worden war.

Unser Militärdepartement wies die Beschwerde gleichfalls ab und bestätigte den Entscheid der kantonalen Rekursbehörde, gestützt auf folgende Erwägungen: 1. Laut Art. l des Bundesgesetzes betreffend den Militärpflichtersatz vom 28. Juni 1878 hat jeder im dienstpflichtigen Alter befindliche, innerhalb oder außerhalb des Gebietes der Eidgenossenschaft wohnende Schweizerbürger, welcher keinen persönlichen Militärdienst leistet, dafür einen jährlichen Ersatz in Geld zu entrichten.

2. Zufolge Art. 7 des citierten Gesetzes haben die Ersatzpflichtigen vom vollendeten zweiunddi-eißigsten bis zum vollendeten vierund vierzigsten Altersjahre nur die Hälfte des ihnen auffallenden Ersatzbetrages zu bezahlen.

Das Gesetz macht für die Kavalleristen, welche vor Ablauf der gesetzlichen Dienstzeit aus der Dienstpflicht entlassen worden sind, bezüglich der Ersatzpflicht keine Ausnahme.

3. Nach Art. 12, Ziffer 3, der Militärorganisation treten die Soldaten und Unteroffiziere der Kavallerie nach 10 Jahren Auszügerdienst in die Landwehr. Damit hört jedoch ihre Dienstpflicht nicht auf, sondern sie bleiben nach lOjährigem Auszügerdienst bis zum vollendeten 44. Altersjahr landwehrpflichtig und haben in dieser Eigenschaft alljährlich die Inspektion zu bestehen, also Dienst zu leisten.

Dem entsprechend haben Kavalleristen, welche vor Beendigung der gesetzlichen Dienstzeit ersatzpflichtig geworden sind, wie alle übrigen Truppengattungen, bis nach Ablauf des 32. Altersjahres die ganze, vom 33. bis zum vollendeten 44. Altersjahre die halbe Ersatzsteuer zu entrichten.

502 4. Taxbefreiung der Sicherheitswachen der Festungswerke, (Schlnßnahme des Bundesrates vom 10. Juni 1895.)

Veranlaßt durch die Anfrage einer kantonalen Militärbehörde hat uns das Militärdepartement die Frage der Taxpflicht der Sicherheitswachen der Festungswerke, welche infolge ihres Bewachungsdienstes vom Dienst mit ihrer Truppe dispensiert werden müssen, vorgelegt. Wir haben antragsgemäß beschlossen : Die Mannschaft der Sicherheitswachen der Festungswerke, welche infolge ihres Bewachungsdienstes von einem anderweitigen Militärdienst dispensiert werden müssen, werden nach Analogie von Art. 2, litt, c, des Bundesgesetzes vom 28. Juni 1878 während der Dauer ihrer Anstellung von der Ersatzsteuer enthoben.

5. Taxbefreiung militänmtaugUch gewordener Bereiter.

(SohluJSnahtne des Bundesrates vom 15. August 1895.)

Eine kantonale Militärbehörde stellte an unser Militärdepartement die Anfrage, ob ein Bereiter, welcher während seiner Anstellung im Kavallerie-Centralremontendepot verunglückt und infolgedessen militäruntauglich geworden ist, Anspruch auf Enthebung vom Militärpflichtersatz gemäß Art. 2, litt. &, des Bundesgesetzes vom 28. Juni 1878 habe.

Wir haben in Erwägung gezogen : Der Dienst der Bereiter ist militärisch organisiert; sie stehen unter militärischer Disciplin, sind dem Militärstrafgesetz unterworfen ;.

sie tragen die Uniform der Truppe, der sie zugeteilt sind und sind den Gefahren des Militärdienstes ausgesetzt. Ihre Stellung ist somit eine wesentlich verschiedene von derjenigen der bürgerlichen Beamten und Angestellten der Militärverwaltung und hat am ehesten Ähnlichkeit mit dem Dienst der Instruktionsoffiziere.

Laut Art. 2, litt. &, des Bundesgesetzes betreffend den Militärpflichtersatz sind von demselben enthoben: Die Wehrpflichtigen., welche infolge des Dienstes militäruntauglich geworden sind.

Es kann nun wohl keinem Zweifel unterliegen, daß der Dienst der Instruktionsoffiziere als Militärdienst im Sinne des Gesetzes zu betrachten und daß ein im Dienst verunglückter, militäruntauglich gewordener Instruktionsofflzier gemäß Art. 2, litt, b, des Gesetzes von der Ersatzsteuer enthoben ist. Analog wird auch ein infolge Unfalls im Remontendienst militäruntauglich gewordener Bereiter als taxfrei zu erklären sein ; und daher grundsätzlich beschlossen :

J

503 daß eia Bereiter, welcher während seiner Austeilung im Kavallerie-Remontendepot verunglückt und infolgedessen militäruntauglich, wird, nach Art. 2, litt, fr, des Bundesgesetzes über den Militärpflichtersatz vom 28. Juni 1878 von der Taxpflicht zu entheben ist.

6. Besteuerung des anwartschaftlichen Vermögens ersatzpflichtiger Söhne von Landsturmpflichtigen.

(Schlnßiiahme des Bundesrates vom 25. September 1895.)

Anläßlich eines uns unterbreiteten Specialfalles haben wir, gestützt auf Art. 4 des Landsturmgesetzes vom 29. Juni 189-4 und in Ausführung von Art. 5, litt. A, Ziff. 2, des Militärsteuergesetzes vom 28. Juni 1878, betreffend die Besteuerung des anwartschaftlichen Vermögens ersatzpflichtiger Söhne von Landsturmpflichtigen folgenden grundsätzlichen Beschluß gefaßt: Der ersatzpflichtige Sohn eines unter der Altersgrenze von 44 Jahren stehenden Lundsturmpflichtigen hat die Ersatzsteuer vom Vermögen seines Vaters nicht zu bezahlen, weil der Vater selbst die Ersatzsteuer leistet; dagegen muß der ersatzpflichtige Sohn eines Landsturmpflichtigen, welcher das 44. Altersjahr zurückgelegt hat, somit nicht mehr ersatzpflichtig ist, nach Art. 5, litt. A, Ziff. 2, des Militärsteuergesetzes die Hälfte des Vatergutes versteuern, wenn auch der Vater Landsturmdienst leistet.

Dieser Beschluß stützte sich auf folgende Erwägungen : Die Grundlage der Interpretation des Art. 5, litt. A, Ziff. 2, mit Bezug auf die Landsturmpflicht bildet Art. 4 des Landsturmgesetzes vom 29. Juni 1894.

Danach enthebt Landsturmdienst, obgleich das nämliche Gesetz ihn als ,,eidgenössischen Militärdiensta bezeichnet, nicht von der Militärsteuerpflicht; es wird dem Landsturmpflichtigen bloß, wenn er in einem Jahr mehr als einen Übungstag mitmacht, die Hälfte der Personaltaxe erlassen; der vom Vermögen und Einkommen zu bezahlende Steuerbetrag wird ihm nicht erlassen, auch nicht zu einem Teile.

Daraus ergiebt sich, daß der Landsturmdienst nicht als ,,persönlicher Militärdienst" im Sinne von Art. l des Militärpflichtersatzgesetzes betrachtet werden kann.

Die Konsequenz hiervon ist klar: Wenn ein im Alter zwischen 20 und 44 Jahren stehender Landsturmpflichtiger einen ersatzpflichtigen Sohn hat, so muß dieser die Ersatzsteuer vom Vermögen seines Vaters nicht bezahlen, weil der Vater selbst die Ersatzsteuer

504

zu bezahlen hat; sobald aber der Vater das 44. Jahr hinter sich hat, muß der Sohn nach Art. 5, litt. A, Ziff. 2, dea Militärsteuergesetzes die Hälfte des Vatergutes versteuern, obgleich. der Vater Landsturmdienst leistet.

7. Taxpflicht der schweizerischen Gesandtschaftssekretäre.

(Entscheid des Militärdepartements vom 19. August 1895.)

Eine kantonale Militärbehörde stellte an unser Militärdepartement die Anfrage, ob der Bundesratsbeschluß vom 19. Juli 1894 betreffend die Militärsteuerpflicht der in den Vereinigten Staaten Amerikas niedergelassenen Sehweizerbürger auch auf einen Gesandtschaftssekretär anwendbar sei.

Die Anfrage wurde dahin beantwortet, daß das Bundesgesetz betreffend den Militärpflichtersatz vom 28. Juni 1878 für keine Klasse von Schweizerbürgern eine Ausnahme mache, daß auch im übrigen keine gesetzlichen Bestimmungen existieren, wonach die Gesandtschaftssekretäre eine Ausnahmestellung in Bezug auf Dienstund Ersatzpflicht einnehmen, und daß demgemäß der Bundesratsheschluß vom 19. Juli 1894 betreffend die Militärsteuerpflicht der in dea Vereinigten Staaten Amerikas niedergelassenen Schweizerbürger auch auf die Gesandtschaftssekretäre Anwendung finde.

8. Rekurs Sautter.

(Schlußnahme des Bundesrates vom 19. November 1895.)

Unterm 10. Oktober 1894 rekurrierte Herr Eduard Sautter, geb. 1856, Bürger von St. Gallen und Genf, Pfarrer der reformierten Kirche in Paris, bei unserem Militärdepartemente gegen einen Entscheid des Militärdepartements des Kantons St. Gallen vom 3. gleichen Monats, wodurch die letztgenannte Amtsstelle Herrn Sautter als militärsteuerpflichtig gegenüber dem Kanton St. Gallen erklärt hatte.

Diese Einsprache wurde von unserem Militärdepartemente durch Entscheid vom 17. Dezember 1894 abgewiesen.

Gegen diesen Entscheid zog Herr Sautter den Rekurs weiter vor den Bundesrat..

Aus den Akten ergab sieh folgendes: Der Rekurrent, Edouard Maurice Auguste Sautter, ist als Sohn des 1825 in Genf geborenen, nach Frankreich ausgewanderten François Louis Sautter am 17. Juni 1856 in Paris geboren.

Die Familie Sautter ist laut den vom Militärdepartement Genf im dortigen Staatsarchiv gemachten Erhebungen schon seit 1696

505

in Genf niedergelassen, bezahlte daselbst ihre Steuern und übte ihre politischen Rechte aus. Schon der Großvater des Rekurrenten war Bürger von Genf geworden. Die Familie hat seit ihrer Niederlassung in Genf niemals in St. Gallen gewohnt, jedoch neben ihrem genferischen Bürgerrecht dasjenige von St. Gallen beibehalten.

Der Rekurrent studierte von 1875--1879 in Montauban Theologie und war nach den damaligen französischen Gesetzen als Theologe dienstfrei. Von dem Rechte, zwischen seinem 21. und 22. Altersjahre für die schweizerische Nationalität zu optieren, machte er keinen Gebrauch und wurde daher als französischer Bürger naturalisiert, gab jedoch seine beiden schweizerischen Bürgerrechte nicht auf. 1882 wurde er als protestantischer Pfarrer nach Marseille, 1894 als solcher nach Paris berufen.

Die schon seit Jahren pendente Angelegenheit trat in das Stadium eines formalen Rekurses, als nach Abreise des Rekurrenten von Marseille nach Paris das schweizerische Konsulat in Marseille die Zahlungsaufforderung des Militärdepartements St. Gallen der schweizerischen Gesandtschaft in Paris zur Behandlung übersandte.

Herr Pfarrer Sautter begründet seine Einsprache durch folgende Angaben : 1. Er sei laut Mobilisationsbefehl vom 9. April 1889 als protestantischer Feldprediger beim XV. französischen Artneecorps eingeteilt und habe im K r i e g s f a l l e innerhalb 48 Stunden in Toulon einzurücken.

2. Der Rekurrent beruft sich auf Art. 5 des Bundesgesetzes vom 3. Juli 1876 betreffend die Erteilung des Schweizerbürgerrechts und den Verzicht auf dasselbe, welches bestimmt: ,,Personen, welche neben dem schweizerischen Bürgerrecht ·dasjenige eines fremden Staates besitzen, haben diesem Staate gegenüber, solange sie darin wohnen, keinen Anspruch auf die Rechte und den Schutz eines Schweizerbürgers.a Daraus folgert der Rekurrent, daß ihm auch keine L a s t e n ·aus seiner Eigenschaft als Schweizer erwachsen dürfen, daß er demgemäß auch keine Militärsteuer zu bezahlen habe.

Per Analogie wird noch der Bundesratsbeschluß vom 20. Oktober 1885 (Bundesblatt 1885, III. Band, S. 925/26) über den Fall Chatonay angerufen. Nach diesem Beschluß wurde der Rekurs zweier freiburgischer Kantonsbürger, welche neben dem schweizerischen auch das französische Bürgerrecht besaßen und als französische Staatsbürger in Frankreich persönlichen Militärdienst leisteten, gegen die Heranziehung zur Militärsteuer durch die Behörden des Kantons Bundesblatt. 48. Jahrg. Bd. II.

33

506 Freibuvg als begründet erklärt, und zwar gestützt auf Art. 2, litt, c, des Gesetzes vom 28. Juni 1878, welcher bestimmt, daß die im Auslande abwesenden Schweizerbürger, welche an ihrem Aufenthaltsorte regelmäßigen persönlichen Militärdienst leisten oder einen entsprechenden Ersatz in Geld bezahlen, vom Militärpflichtersatz enthoben seien.

3. Der Rekurrent beruft sich darauf, daß er zur Zeit, wo er in Frankreich in das dienstpflichtige Alter eintrat, d. h. im Jahre 1877, Student der Theologie und als solcher nach der damaligen Gesetzgebung vom Militärdienst befreit gewesen sei. Er sei allen seinen militärischen Pflichten in Frankreich nachgekommen, indem nach französischem Gesetz der Dienst als Pfarrer eines vom Staate besoldeten Kultus vom Militärdienst und von der Ersatzsteuer befreie.

Er habe somit dem französischen Gesetze Genüge geleistet und das gesetzliche Äquivalent für den Militärdienst oder die Ersatzsteuer geleistet.

4. Der Rekurrent, bestreitet den st. gallischen Behörden das Recht der Taxation, da seine Familie schon seit mehr als einem Jahrhundert das Bürgerrecht des Kantons Genf erworben habe.

Wenn ein Kanton die Militärsteuer von ihm zu fordern hätte, so wäre es Genf und nicht St. Gallen.

Diesen Ausführungen gegenüber haben wir folgendes in Erwägung gezogen : 1. Laut Art. l des Militärpflichtersatzgesetzes vom 28. Juni 1878 hat jeder im dienstpflichtigen Alter befindliche, innerhalb oder außerhalb des Gebietes der Eidgenossenschaft wohnende Schweizerbürger, welcher keinen persönlichen Militärdienst leistet, dafür einen jährlichen Ersatz in Geld zu entrichten.

2. Gemäß Art. 2, litt, c, des nämlichen Gesetzes sind nur diejenigen im Auslande abwesenden Schweiz erb urger vom Militärpflichtersatz enthoben, welche an ihrem Aufenthaltsorte r e g e l m ä ß i g e n persönlichen Dienst zu leisten oder einen entsprechenden Ersatz in Geld zu bezahlen haben.

3. Zufolge Bundesratsbeschluß vom o. Februar (Bundesblatt 1886, Band II, S. 204") ist der im Ausland wohnende Schweizerbürger, der dort Militärdienst leistet oder den entsprechenden Ersatz entrichtet, sei es, weil er auch dort heimathörig ist, sei es aus einem ändern Grunde, nicht gehalten, die Militärtaxe in der Schweiz.

zu entrichten, für die Zeit, wo er, im Ausland wohnend, daselbst seine militärischen Obliegenheiten erfüllt (Fall Chatonay, Bundesblatt 1885, Bd. III, S. 925).

507 Dagegen kann ein Schweizer, welcher gleichzeitig Bürger eines ändern Staates ist, aber dort nicht zu einer militärischen Leistung angehalten wird, sich n i c h t auf sei doppeltes Heimatrecht berufen, um sich der Entrichtung der Militärtaxe in der Schweiz zu entziehen, selbst nicht für die Zeit, die er im Auslande zugebracht hat (Fall Hildebrand, Bundesblatt 1884, Bd. IV, S. 662).

4. Rekurrent giebt zu, daß er in Prankreich niemals Dienst geleistet, noch auch eine Militärsteuer bezahlt habe. Die b l o ß f ü r den K r i e g s f a l l getroffene Einteilung als protestantischer Feldprediger des XV. Armeecorps kann nicht als regelmäßige Dienstleistung anerkannt werden.

In dieser Hinsicht ist auch auf die Schlußnahme des Bundesrates im Rekurs Schwendener, vom 13. November 1888 (Geschäftsbericht des Militärdepartements pro 1888, Bundesblatt 1889, Bd. II, S. 654--55), zu verweisen, welcher mit dem vorliegenden Rekurse eine große Ähnlichkeit hat.

Herr Schwendener, gebürtig von Buchs (St. Gallen), als Pfarrer angesessen in Steinselz bei Weißenburg im Elsaß, beschwerte sich beim Bundesrate darüber, daß er seitens der st. gallischen Militärbehörde zur Bezahlung von Militärpflichtersatz herangezogen wurde.

Er machte geltend, er sei deutscher Reichsbürger geworden und habe sich infolgedessen in Deutschland zum Militärdienste stellen müssen. Bei der Aushebung sei er der zweiten Reserve, d. h. derjenigen Klasse von Militärpflichtigen zugewiesen worden, welche in Friedenszeiten keinen aktiven Dienst zu leisten habe, dagegen bei einem Kriegsfälle sofort eingezogen werde.

Die Militärpflichtersatzforderung von St. Gallen wurde vom Bundesrate als gesetzlich begründet erklärt und der Rekurs des Herrn Pfarrer Schwendener als unbegründet abgewiesen, gestützt u. a. auf die Erwägung, daß Rekurrent auf sein Schweizerbürgerrecht nicht verzichtet habe und auf der ändern Seite feststehe, daß er in Deutschland weder Militär- noch Ersatzpflicht geleistet habe.

Analog kann sich auch Herr Pfarrer Sautter nicht auf die erst im Kriegsfalle eintretende Einberufung zum Dienst stützen, um sieh der Ersatzpflieht zu entziehen.

5. Die Berufung des Rekurrenten auf Art. 5 des Bundesgesetzes vom 3. Juli 1876 ist unhaltbar und die daraus gezogenen Folgerungen sind unzutreffend. Der genannte Gesetzesartikel bestimmt, daß Personen,
welche neben dem Schweizerbürgerrecht dasjenige eines fremden Staates besitzen, diesem Staate gegenüber, solange sie darin wohnen, keinen Anspruch auf die Rechte und den Schulz eines Schweizerbürgers besitzen. Die Militärsteuerpflicht

508 der im Auslande lebenden Schweizerbttrger wird in dem genannten Gesetze in keiner Weise berührt, sondern erst durch das Buudesgesetz vom 28. Juni 1878 geregelt.

Ebenso unrichtig ist die Berufung des Rekurrenten auf den Bundesratsbeschluß vom 20. Oktober 1885 (VM Chatonay). In diesem Falle handelte es sich um zwei in Frankreich naturalisierte u n d dort p e r s ö n l i c h e n M i l i t ä r d i e n s t l e i s t e n d e Schweizerbürger, deren Heranziehung zur Bezahlung der Ersatzsteuer in der Schweiz vom Bundesrate, gestützt auf Art. 2, litt, c, des Militärsteuergesetzes, als unzulässig erklärt wurde. Im vorliegenden Falle dagegen handelt es sich um einen Doppelbürger, welcher w e d e r in der Schweiz n o c h in Frankreich jemals Dienst geleistet oder Ersatz bezahlt hat.

6. Rekurrent bestreitet dem Kanton St. Gallen das Bezugsrecht und gesteht dasselbe eventuell dem Kantoo Genf zu, dessen Militärdepartement jedoch niemals daran gedacht habe, ihn zu taxieren.

Beide Kantone beanspruchen das Bezugsrecht für sich. Das Militärdepartement St. Gallen stützt sich in seinem Berichte auf eine ihm seiner Zeit zugegangene Mitteilung des Sektionschefs Genf, daß der Rekurrent n i c h t auf den dortigen Registern und auch nicht in den Stammkontrollen von Genf figuriere und der Steuereinzug St. Gallen überlassen bleibe, sowie auf die Thatsache, daß Genf bisher keine Schritte gethan habe, um Sautter zu taxieren.

Es könne nicht zugegeben werden, daß der Kanton Genf dem Herrn Pfarrer Sautter die Steuer einfach erlasse; finde er sich zur Erhebung nicht berechtigt, so trete der andere Bürgerkanton des Pflichtigen an dessen Stelle.

Das Militärdepartement Genf seinerseits, welches durch die ihm zum Berichte übermittelten Akten auf die Steuerpflicht des Herrn Pfarrer Sautter aufmerksam gemacht wurde, bestreitet dem Kanton St. Gallen das Bezuo'srecht und nimmt dasselbe für sich O in Anspruch, da von zwei Bürgerrechten das jüngere vor dem älteren den Vorrang habe.

Dieser Teil der Streitfrage wird erledigt durch die Bestimmungen des Art. 10 des Militärpflichtersatzgesetzes und durch Art. l, litt, o, der Vollziehungsverordnung vom 1. Juli 1879. Danach sind Landesabwesende im Heimatkanton ersatzpflichtig, und es unterliegen im Auslande lebende Sehweizerbürger, falls sie in mehreren Kantonen heimatberechtigt sind,
der Steuerhoheit in demjenigen Kanton, wo sie oder ihre Vorfahren zuletzt domiziliert waren. Da die Familie Sautter zuletzt im Kanton Genf domiziliert war, so unterliegt der Rekurrent der Steuerhoheit dieses letzteren Kantons.

509

Gestützt auf diese Erwägungen haben wir beschlossen : Die Beschwerde des Herrn Pfarrer Eduard Sautter sei, soweit sie dessen Steuerpflicht St. Gallen gegenüber bestreite, begründet, dagegen soweit dies Genf gegenüber geschehe, unbegründet und daher der Kanton Genf, dem Rekurrenten gegenüber, als zum Steuerbezug berechtigt zu erklären.

B. Kriegsbereitschaft, 1. Weizenvorräte.

Die Vorräte betrugen auf 1. Januar 1895 laut Rechnungsabschluß pro 1894 92,275 q., hiervon wurden im Jahre 1895 2616 q. für den Truppenzusammenzug verwendet, so daß der Rechnungsabschluß pro 1895 einen Vorrat von 89,658 q. ausweist, zu welcher Zahl noch 4 ! /2 q., herrührend von Mustersendungen, hinzuzurechnen sind. Diese Vorräte verteilen sich annähernd wie letztes Jahr auf die Magazine und Lagerhäuser Morges, Bern, Ölten, Luzern und Brunnen.

Das Sackmaterial hat keine Mutationen erfahren, es wurden insgesamt 130,896 Säcke auf neue Rechnung vorgetragen.

Nähere Details über den Bestand der Vorräte, sowie die Abrechnung über den Weizenconto wird der Rechnungsbericht pro 1895 ausweisen.

Der Weizen wurde im Laufe des Jahres mehreremal fachgemäß inspiziert, wobei der Zustand der Vorräte jedesmal als vollständig befriedigend befunden wurde. Es zeigten sich keinerlei Erscheinungen, welche die Qualität des Weizens hätten beeinträchtigen oder die Haltbarkeit gefährden können.

Der Umsatz der Vorräte im Frühjahr 1896 wird auf dem Wege der Konkurrenz unter Zugrundelegung von Pflichtenheften stattfinden, so daß jeder Bewerber, der eine günstige Offerte stellt und für Erfüllung der zu übernehmenden Verpflichtungen Gewähr bietet, Aussicht hat, sich angdiesem Geschäfte beteiligenyzu können.

2. Fleischkonserven.

Der Übertrag der Vorräte auf das Rechnungsjahr 1895 betrug 1,632,624 Portionen Rorschacher Fleischkonserven zu 250 g., zumeist in Blechbüchsen à l Portion. Im Jahre 1895 wurden 200,216 Portionen neue Konserven angeschafft und rund 289,000 Portionen der ältesten Jahrgänge an die Truppen abgegeben, so daß auf Ende

510 1895 als Vortrag auf das Jahr 1896 ein Vorrat VOQ rund 1,544,000 Portionen verbleibt, alles in Einerbüchsen mit Ausnahme einiger Buchsen à 3 Portionen aus dem Jahre 1889, welche versuchsweise zurückbehalten wurden.

Die Vorräte verteilen sich auf die Magazine und Lagerhäuser in Thun, Bern, Aarau, Winterthur, Brunnen, Flüelen und Göschenen.

Alle wünschenswerten Details über die Vorräte, die Mutationen und den bezüglichen Vorschußconto werden im Rechnungsbericht pro 1895 angegeben werden. Wir können hier das schon früher Gesagte wiederholen, daß die Rorschacher Fleischkonserven bei den Truppen ganz allgemein beliebt sind und von den Schul- und Kurskommandanten bei Märschen und Gefechtsübungen und namentlich auch bei den großen Truppenübungen mit Vorliebe an Stelle des frischen Fleisches verwendet werden.

Die schon im Geschäftsberichte vom Jahre 1894 besprochene Bildung von weißen Belagen an der Oberfläche und dann und wann auch im Innern des Fleisches haben sich auch im abgelaufenen Jahre wieder gezeigt, es scheint diese Erscheinung unvermeidlich zu sein. Eine Gefahr ist hier nicht im Verzüge, solange wenigstens diese Bildungen nicht überwuchern, was bisher in der That nicht der Fall war. Seitdem die Truppe darüber aufgeklärt ist, daß diese Konserven weder gesundheitsschädlich noch unappetitlich sind, sondern daß man es einfach mit Zinnoxydbüdungen zu thun hat, wird die Sache ziemlich unbeachtet hingenommen.

Es wurden im Berichtsjahre 133 Portionen als verdorben und ungenießbar beseitigt, also cirka Va %o des Konsums. Wenn auch anzunehmen ist, daß nicht alle beseitigten Büchsen rapportiert worden sind, so ist die Anzahl derselben doch so minim, daß mit Beruhigung auf die Haltbarkeit der ziemlich bedeutenden Vorräte gerechnet werden darf.

3. Zwieback.

Das Rechnungsjahr 1895 begann mit einem Vorrat von 372,970 Portionen Zwieback und einem Inventar von 2512 Kisten und 194,205 Zwilchbeuteln. Angeschafft wurde im Berichtsjahre nichts, an die Truppen abgegeben cirka 120,000 Portionen, so daß auf Ende Jahres ein Vorrat von rund 253,000 Portionen mit ungefähr dem gleichen Inventar wie oben verbleibt. Auch 0 hierüber wird der Rechnungsbericht alle nähern Details bringen.

Weniger erfreulich als die Verpflegung mit Fleischkonserven gestaltete sich diejenige mit Zwieback. Derselbe hat an Unbeliebtheit bei den Truppen wenn möglich noch zugenommen, es wurde

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daher auch nicht daran gedacht, die schon im Jahre 1893 eingestellte Fabrikation wieder aufzunehmen.

Die Abgabe an die Truppen erfolgt nur noch in sehr beschränktem Maße und gleichzeitig mit lk Portion frischen Brotes.

Auf diesem Wege soll von dem vorhandenen Zwieback wenn möglich noch so viel verwertet werden, bis der bezügliche Vorschuß gedeckt ist. Der Zwieback ist nun drei Jahre alt und hat mit Bezug auf die Frage der Haltbarkeit ein gutes Resultat ergeben, eigentlich verdorben ist sozusagen nichts, der Geschmack hat allerdings in den 3 Jahren Einbuße erlitten und es sind auch die Tabletten hart geworden. In dem letztern Umstände liegt die HauptSchwierigkeit in der Verwendung des gegenwärtigen Zwiebackes, besonders weil derselbe im Kaffee oder in der Suppe nur sehr schwer aufgeweicht werden kann.

Es sind zur Zeit Versuche im Gange, welche auf eine bessere Lösung der Zwiebackfrage hoffen lassen.

Es sei hier noch bemerkt, daß man bezüglich der Zwiebackverpflegung auch in ändern Armeen keine guten Erfahrungen gemacht hat.

4. Suppenkonserven.

Wie im vorhergehenden Jahre, so wurden auch bei den Manövern des I. Armeecorps Suppentafeln als Extraverpflegung verabreicht, und zwar an denjenigen Tagen, an welchen Konservenverpflegung stattfand. Die Truppen kamen auf diese Weise zu ·einer warmen Abeadsuppe. Diese Suppentafeln haben ganz allgemein Anklang gefunden und werden von den Truppen nicht allein
Es empfiehlt sich daher, diese Suppentafeln als eigentliche Armeeverpflegungsvorräte anzulegen, was übrigens schon aus dem Grunde geschehen muß, weil zu jeder Notportion eine Suppentafel vorschriftsgemäß gehört.

Die Erfahrungen im vergangenen Truppenzusammenzug sprachen sehr zu ungunsten der gegenwärtigen Papier Verpackung der einzelnen Tafeln, dieselbe ist nicht widerstandsfähig genug für den Transport und die Unterbringung im Tornister und Brotsack. In ·dieser Richtung sind Versuche im Gange.

512 5. Festungsverproviantierung.

Die Verproviantierung der Festungen wurde im Berichtsjahre wie bisanhin größtenteils aus den Vorräten des Armeemagazins inGesehenen besorgt. Da nun aber der Konsum der Feslungstruppen, bei weitem nicht hinreicht, um die für die Sicherstellung der Verpflegung der Gottharddivision für 60 Tage erforderlichen Vorräte an Verpflegungsartikeln aller Art umzusetzen und aufzufrischen, wurde mit Departementsbeschluß vom 27. Juni 1895 verfügt, daß.

für alle Rekrutenschulen der Bedarf an Hülsenfrüchten, Reis, Chokolade, Kaffee bis zu 2/s und für die Truppen an den Armeecorpsübungen bis zu 1la aus dem Armeemagazin Göschenen zu beziehen, seien.

Diese Absatzquelle ermöglicht es, die Vorräte an Lebensrnitteln für die Gotthardtruppen und die Verteidigungstruppen in St. Mauriceim erforderlichen Umfange anzulegen.

Zu besondern Bemerkungen ist hier keine Veranlassung. Der Ausweis der Vorräte, des Verkehrs, sowie die Abrechnung werden, wie für die übrigen Verpflegungsartikel, im Rechnungsberichte ausführlich behandelt werden.

6. Hafer.

Der Übertrag der Vorräte auf 1. Januar 1895 betrug: 6,278,697Va kg. Mit Rücksicht auf die günstigen Konjunkturen im.

Herbste 1895 wurden cirka 300 Wagen Hafer 1895er Ernte angeschafft zu einem Durchschnittspreis von Fr. 16. 50 per 100 kg.

franko Magazin. Die Vorräte auf Ende Jahres betrugen sodann.

8,903,300 kg. Alle Details hierüber, sowie über den bezüglichen, Vorschußconto werden wir in den Rechnungsbericht aufnehmen.

Der irn Herbste 1894 angekaufte Hafer, trotzdem derselbe scheinbar von sehr guter Qualität war, erwies sich als durchaus nicht lagerfähig, so daß im Laufe des Jahres 1895 ein großer Teil zur Verfütterung gelangen mußte.

Der ziemlich beträchtliche Verkehr in diesem Artikel vollzogsich in völlig normaler Weise. Um für den Umsatz der Vorräte eine fernere Absatzquelle zu schaffen, wurde auf Beginn des Jahres 1896 im Kornhaus Zürich ein Haferdepot errichtet, aus welchem die Schulen und Kurse auf dem Waffenplatze Zürich ihren Bedarf zu beziehen haben.

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7. Fourage (Heu und Stroh).

Auf das Rechnungsjahr 1895 wurden folgende Vorräte übergetragen: 654,589 kg. Heu und 314,545 kg. Stroh, wogegen auf Ende 1895 vorhanden sind 1,116,500 kg. Heu und 146,500 kg.

Stroh.

Trotzdem der Fourageconto auf Ende 1894 sehr ungünstig abschloß, und zwar mit einem Deficit von Fr. 18,292. 28, gestaltet sich der Rechnungsabschluß pro 1895 völlig befriedigend. Es kann infolgedessen pro 1896 sogar eine Reduktion des Verkaufspreises beantragt werden. Ende 1895 wurden die Vorräte durch günstige Einkäufe komplettiert, es konnte das Heu zu Fr. 6--7 und das Stroh zu Fr. 4--5. 50 per 100 kg. franko Eisenbahnwagen erworben werden.

Im Jahre 1896 wird nun auf dem Waffenplatze Frauenfeld außer dem Hafer auch noch Heu und Slroh in Regie geliefert werden, unter Benützung der in den letzten Jahren vom Bunde daselbst erstellten zwei Fourageschuppen. Auf dem Waffenplatze Bern wird im Frühjahr 1896 ein zweiter Fourageschuppen verfügbar werden, so daß die Verwaltung in der Lage ist, auch auf diesem Platze den Bedarf für l--2 Jahre im Vorrat zu halten. Unter diesen Urnständen sind die Verkaufspreise unserer Verwaltung nicht mehr den bisherigen Schwankungen unterworfen, es kann ein geringes Futterjahr ohue Schaden überstanden werden.

Das Heu wird größtenteils in gepreßtem Zustande magaziniert, zum Teil auch das Stroh, man gewinnt dadurch an Raum und die Vorräte verlieren durch die Lagerung weniger an Qualität und Gewicht.

Zum Pressen des Heues sind zur Zeit vier große stabile Heupressen vorhanden, und zwar je eine in Thun, Langenthal, Frauenfeld und Villaz-St. Pierre, und im fernem 3 kleinere fahrbare Pressen. Da die kleineren beweglichen Pressen bequemer und vorteilhafter sind, wird von der weitern Anschaffung stabiler Pressen abgesehen.

8. Schuhvorräte und Winterartikel.

Die Anzahl der im Laufe des Berichtsjahres zur Abgabe gelangten Schuhe beträgt in runder Zahl 8200 Paare, während im Vorjahre nur 6486 abgesetzt werden konnten, ein Beweis, daß die bisanhin gehegten Vorurteile gegen den Ordonnanzschuh mehr und mehr verschwinden und die Nachfrage nach solchen, wenn auch noch nicht in gewünschtem Maße, doch von Jahr zu Jahr sich steigert. Der Vorrat auf Ende 1895 beträgt 43,100 Paare.

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16,000 Paare befinden sich als Centralreserve itn eidgenössischen Montierungsmagazin in Bern und 27,100 Paare in den kantonalen Zeughäusern und in einigen eidgenössischen Kriegsdepots zur Abgabe an die bezugsberechtigte Mannschaft des Auszuges und der Landwehr.

Um die Abgänge zu ergänzen, wurde pro 1895/96 eine Neuanschaffung von 5000 Paar Schuhen vorgesehen und nach erfolgter Konkurrenzausschreibung 3000 Paar dem Kleinhandwerk (schweizerischer Schuhmachermeisterverein) und 2000 Paar an schweizerische Fabrikanten zugeteilt; die Effektuierung dieser Bestellungen fällt indessen in das Jahr 1896.

Bei den durch unsero Schuhcontroleur in Schulen und Kursen vorgenommenen I n s p e k t i o n e n des Schuhwerks der Mannschaft haben sich bei annähernd 19,800 Inspizierten cirka 2000 Anstände ergeben, die sich sowohl auf die ganz verfehlte Form, als auch auf die geringwertige Qualität des Schuhwerks beziehen, welches die betreffenden Leute in die"üienste mitbrachten. Es ist dieses Verhältnis immer noch ein sehr ungünstiges.

Zufolge einer nochmaligen Reduktion der Verkaufspreise der W i n t e r a r t i k e l hat sich der Absatz derselben im Jahr 1895 bedeutend vermehrt, indem 29,700 Paar Socken, 2350 Paar Handschuhe und 2460 Leibbinden abgesetzt wurden. Immerhin erscheint die Anzahl der verkauften Handschuhe und Leibbinden im Verhältnis zu den Vorräten noch sehr gering, währenddem die Vorräte der Socken bis Ende 1896 voraussichtlich so ziemlich erschöpft sein dürften.

9. Magazinwesen.

Das Bedürfnis nach eigenen Magazinen für Unterbringung der ganz beträchtlichen Vorräte an Lebensmitteln zum Zwecke der Kriegsbereitschaft (Weizen, Hafer, Konserven, Armeeproviant etc.)

macht sich je länger je mehr geltend. Der größte Teil unserer Vorräte ist zur Zeit in Mietmagazinen und öffentlichen Lagerhäusern eingelagert, welche sowohl vom militärisch-strategischen Standpunkte aus, als mit Rücksicht auf die Truppen Verpflegung nicht derart gelegen sind, wie es wünschbar wäre. Es erwachsen uns bedeutende Kosten an Mietgeld und Eisenbahntransporten, sowie für Manipulationen der Vorräte wegen teilweise ungünstiger Lagerung. Die Unterbringung dieser Bestände in einigen größern Magazingruppen, unter einheitlicher Verwaltung und nach militärischen und ökonomischen Gesichtspunkten angelegt, würde für die Militärverwaltung, wie sich leicht herausrechnen läßt, billiger zu stehen kommen, als

515 es nach dem jetzigen System der Fall ist. Es ist deshalb auch das Studium der Frage der Erstellung von Armeeverpflegungsmagazinen neuerdings in Angriff genommen worden.

X. Justizpflege.

a. Organisation und Personelles.

Im Personalbestand des Justizstabes sind namentlich in den Ersatzgerichten einige Veränderungen vorgekommen ; ferner war ein entlassener Richter und einige Ersatzmänner zu ersetzen.

Auch im Berichtsjahre sind wieder zahlreiche Anmeldungen in den Justizstab erfolgt, von denen nur wenige berücksichtigt werden konnten, weil der Justizstab immer noch eine Anzahl Offiziere zählt, die nicht eingeteilt sind.

b. Gesetzgebung.

In Bezug auf die G e s e t z g e b u n g ist die neue Disciplinarstrafordnung das einzige erwähnenswerte Vorkommnis.

c. Justizpflege.

Die Militärgerichte waren nicht mit mehr als der gewöhnlichen Durchschnittszahl von Fällen beschäftigt. In einzelnen Divisionen kamen sogar keine Gerichtssitzungen vor. Am meisten in Anspruch genommen sind durchschnittlich stets die Gerichte der I. und II. Division.

S c h w e r e F ä l l e , welche zur Anwendung von Zuchthausstrafe führten, kamen nur zwei vor, beide wegen Notzucht, resp.

Versuch einer solchen. Die gewöhnlich sich ereignenden Straffälle sind D i e b s t ä h l e in den Kasernen, welche sämtlich von der mangelhaften Verwahrung des Geldes und von dem viel zu großen Verbrauch für das Trinken herrühren. Wenn diesen beiden Übelständen, besonders dem letzteren, wirksamer gesteuert werden könnte, so würde ein sehr erheblicher Teil der Militärstrafuntersuchungen in Wegfall kommen. Außerdem kommen noch immer Fälle von U n t e r s c h l a g u n g v o n P a t r o n e n und zwar scharfer wie blinder vor. In einem solchen Falle sind in einer Schule 100 Revolverpatronen versandt worden. In einem ändern Falle eröffneten von dem Truppenzusammenzug heimkehrende Soldaten mit unterschlagenen Patronen ein Feuer auf der Landstraße in der Nähe

516 ihrer Heimafsorte, wobei ein Pferd scheu wurde, seinen Leiter aus dem Wagen warf und dadurch dessen Tod verursachte. Es war trotz einer eingehenden, zweimaligen, Untersuchung nicht möglich, die eigentlichen Urheber dieses doch naturgemäß vielen genau bekannten Unfalls auszumitteln und zu bestrafen.

Endlich kommen auch noch die F ä l s c h u n g e n p ä d a g o g i s c h e r N o t e n in den Dienstbüchern häufig vor.

Es wird gegenwärtig die Frage geprüft, ob diese Noten auch in Zukunft noch in das Dienstbüchlein eingetragen werden sollen.

Eine eigentümliche Erscheinung in dem vergangenen Jahre waren mehrere D é s e r t i o n s - u n d I n s u b o r d i n a t i o n s f ä l l e , teils von Fortwächtern, teils von Dienstpflichtigen, bei denen sich sodann in der Untersuchung eine hochgradige Nervosität, in einem Falle sogar förmliche Unzurechnungsfähigkeit herausstellte.

Es kam nur ein K a s s a t i o n s f a l l vor, das Begehren wurde abgewiesen.

Das D i s c i p l i n a r g e r i e h t über Offiziere entfernte zwei Lieutenants aus ihrer Stellung, ein dritter wurde in seiner Funktion belassen, obwohl eine anstößige Lebensart seinerseits vor- und dem Begehren des Departements zu Grunde lag.

B e g n a d i g u n g e n pflegen von uns öfter verlangt zu werden, und zwar in den meisten Fällen ohne hinreichende Begründung.

Oft werden geradezu bloß die Milderungsgründe angeführt, welche das urteilende Gericht bereits erwogen und in angemessener Weise auch berücksichtigt hat. Wir gehen in unsern Entscheidungen von dem Gesichtspunkte aus, daß wir nicht berufen sind, ein gerichtliches Urteil zu remedieren, sondern nur einen teilweisen Erlaß der Strafe eintreten zu lassen, wenn entweder besondere Gründe hierfür vorliegen, welche das Gericht nicht bereits berücksichtigt hatte, oder wenn das bestehende Militärstrafgesetz überhaupt als übermäßig hart im Vergleich mit den Bestimmungen bürgerlicher Strafgesetzbücher erscheint, selbst wenn man dabei die besondern Verhältnisse der strengern militärischen Zucht und Ordnung mit in Berücksichtigung zieht. Unter diesen Gesichtspunkten wurde in zwei Fällen den gestellten Gesuchen entsprochen, dagegen dieselben in fünf Fällen abgewiesen.

In einem Falle wurde eine Zuchthausstrafe wegen Unterschlagung von Patronenhülsen in eine Gefängnisstrafe von gleicher Dauer
umgewandelt, ein nochmaliges Gesuch des nämlichen Potenten, dem überdies noch eine Suspension in der Abbüßung gewährt worden war, um völligen Erlaß des Strafzeitsrestes dagegen abgewiesen.

517

Auch ein Fall eines schweizerischen Zollwächters, der auf einen fremden Schmuggler geschossen hatte, kam seitens eines Divisionsgerichts zur Behandlung und endete mit einer Freisprechung.

XI. Kriegsmaterial.

1. Persönliche Ausrüstung.

a. Offiziere.

Die Abgabe von Waffen und Ausrüstungsgegenständen an Offiziere bewegte sich in den gewohnten Grenzen.

In Anbetracht der Versuche, welche gegenwärtig mit neuen Revolvern stattfinden, haben wir uns veranlaßt gesehen, die Fabrikation und den Verkauf von Revolvern, Kai. 10,4 mm., die dermalen noch als obligatorische Handfeuerwaffe der Kavallerie- und der berittenen Artillerie-Offiziere dienen, zu sistieren. Bis zum Entscheide der Frage der Einführung eines neuen Revolvers sind die Offiziere der erwähnten Waffengattungen berechtigt, aufgerüstete Revolver, Kai. 10,4 mm., leihweise aus den Vorräten der kantonalen Zeughäuser zu beziehen.

Die Nachfrage für Feldstecher großen Modells, mit vermehrter Sehschärfe und größerem Gesichtsfeld, war eine unerwartet starke, während das Verlangen nach dem Feldstecher kleinen Modells entsprechend zurückging, trotz nochmaliger Preisreduktion.

b. Rekruten.

B e w a f f n u n g . Die Infanterierekruten erhielten das Gewehr, Mod. 89, mit Dolchbajonett, die Genierekruten das gleiche Gewehr mit Stichbajonett, die Kavallerierekruten den Karabiner, Mod. 93.

In der Positionsartillerie-Rekrutenschule wurden versuchsweise Karabiner, Mod. 93, verwendet; ein Entscheid über die Frage der Einführung einer Handfeuerwaffe für die Positioasartillerie ist aber noch nicht getroffen worden.

B e k l e i d u n g . Die Qualität der Bekleidungsgegenstände kann im allgemeinen als gut bezeichnet werden. Immerhin entsprechen trotz der sehr verschärften Kontrollvorschriften für die dunkelmelierten Hosentücher, letztere den bedeutend gesteigerten Anforderungen des Dienstes nicht in vollem Maße. Es wird danach getrachtet, diese ungenügenden Ergebnisse durch weitere Verschärfung der Vorschriften und der Kontrolle zu verbessern.

518 Die Gratisabgabe der Stiefelschäfte an die kantonalen Militärverwaltungen zu Händen der Kavallerierekruten, an Stelle der Barentschädigung von Fr. 15, hat sich bewährt, indem dadurch die Fußbekleidung dieser Waffe einheitlich und in Bezug auf Qualität besser geworden ist.

c. Eingeteilte Mannschaft.

B e w a f f n u n g . An Stelle des Faschinenmessers, bezw. des Geniesäbels wurde den Feldweibeln der Sanitäts- und Genietruppen des Auszuges der Infanterie-Feldweibelsäbel verabfolgt; die Bewaffnung der Feldweibel ist nun bei allen Fußtruppen die gleiche.

Die Feldweibel der Kavallerie faßten statt dem Mannschaftssäbel den schweren Offizierssäbel mit dem Kuppel und dem Schlagband, welche für Adjutant-Unteroffiziere bestimmt sind.

In der Bewaffnung der eingeteilten Mannschaft fand im übrigen im Berichtsjahre keine Änderung statt. Die beiden ältesten Jahrgänge der Landwehr-Infanterie haben noch das Vetterligewehr in Händen ; die Parkartilleristen und die ältesten Jahrgänge dei1 Landwehr des Genies sind immer noch mit dem Peabodygewehr bewaffnet.

B e k l e i d u n g und A u s r ü s t u n g . Im Jahr 1895 wurden neue dunkelblaumelierte Hosen an die Infanterie des Auszuges der VIII. und teilweise der IV. Division verabfolgt. Die Austeilung an letztere wird bis im Frühjahr 1896 ebenfalls beendigt sein.

Die Anzahl der im Laufe des Jahres an die Schulen und Wiederholungskurse der Infanterie und an die Vorunterrichtskurse ausgegebenen und wieder zurückgezogenen Exerzierkleider beträgt rund 65,000 Exerzierwesten und 15,000 Paar Gamaschen.

Im Montierungsmagazin in Bern wurden im Jahr 1895 gewaschen : cirka 50,000 Exerzierwesten, ,, 14,000 Paar Gamaschen und ,, 2,000 Exerzierkapttte.

Durch 13--16 Flickschneider wurden geflickt: cirka 54,000 Exerzierwesten, ,, 200 Paar Gamaschen, ,, 2,000 Exerzierkapüte.

Außerdem wurde, soweit nötig, das Waschen und Flicken der Bekleidung für die Radfahrer, sowie für die Festungstruppen, ebenfalls besorgt.

519 In Regie wurden neu angeschafft: 267 Paar Schuhe j a] E fehlende Größennummern.

f 300 ,, Leisten J 4,250 Exerzierwesten für die Truppen, 2,100 Exerzierwesten für den militärischen Vorunterricht, 12,600 dunkelblaumelierte Hosen, sowie die nötigen Arbeitskleider für Specialwaffen, Bekleidung für Festungstruppen, Aufschlagtiicher, Gradabzeichen etc.

Da die Versuche mit den neuen Packungsmodellen verschiedener Umstände wegen in ein ganz neues Stadium getreten sind, konnten dieselben im Berichtsjahre noch nicht zum Abschluß gebracht werden.

u d. Kleider- und Ausrüstungsreserven.

Die Inspektionen über die Bekleidungs- und Ausrüstungsreserven in den kantonalen Zeughäusern haben in gewohnter Weise stattgefunden und bieten zu keinen besondern Bemerkungen Veranlassung. Nur muß erwähnt werden, daß der heutige Stand dieser Reserven mit Bezug auf einzelne Beldeidungsgegenstände quantitativ immer noch unzureichend ist. Hingegen ist der Zustand der in der Reserve befindlichen Kleider- und Ausrüstungsgegenstände durchaus befriedigend.

e. Gemeindeweise Waffeninspektionen.

Bekanntlich stehen die Repetiergewehre, Mod. 89, nun seit 4 Jahren im Gebrauch ; es haben sich dieselben in dieser Zeit vorzüglich bewährt. Bezüglich der Feldtüchtigkeit der neuen Waffe läßt sich schon jetzt aus der verminderten Zahl der Reparaturen ersehen, daß auch in dieser Hinsicht das neue Gewehr dem Vetterligewehr entschieden überlegen ist. Auch die Schießresultate am eidgenössischen Schützenfest in Winterthur beweisen neuerdings die Superiorität dieser Waffe, welche sich zunehmender Beliebtheit erfreut. Die vielen Vorzüge können jedoch nur durch fortwährende gewissenhafte Besorgung der Waffe in und außer Dienst aufrecht erhalten werden.

Über die Disciplin der Mannschaft an den Inspektionen sprechen sich die Rapporte im allgemeinen günstig aus, die Klagen über Ausschreitungen sind seltener geworden und demgemäß haben auch weniger Disciplinarstrafen ausgesprochen werden müssen.

Außer den Waffen in Händen des Auszuges und der Landwehr wurden im Berichtsjahre auch diejenigen des bewaffneten

520

Landsturms zum erstenmal der Inspektion unterworfen. Das Resultat dieser Inspektionen war ein sehr verschiedenartiges, nicht überall ein befriedigendes. Da ein Teil der Gewehrtragenden des Landsturms zur Zeit der Inspektion noch keinen Gebrauch von ihrer Waffe gemacht hatte und die Waffe längere Zeit in der Hand der Mannschaft war, ohne daß eine Inspektion gemacht worden ist, kann ein abschließendes Urteil jetzt noch nicht gefällt werden. Bekanntlieh wurden dem bewaffneten Landsturm gründlich hergestellte Vetterligewehre aus den besten Beständen verabfolgt; es ist daher zu hoffen, daß dieselben nicht infolge ungenügender Kenntnis oder Sorgfalt von seilen des Mannes Schaden leiden werden.

f. Verkauf alter Waffen.'

Die im Vorjahre von Erfolg begleiteten Bemühungen für den Verkauf von Handfeuerwaffen veralteter Systeme wurden fortgesetzt.

Trotz der fühlbaren Konkurrenz anderer Staaten ist es gelungen, für den ganzen Vorrat an Milbank-Amsler-Gewehren einen Käufer zu finden, welcher die erste Hälfte des Bestandes bereits übernommen hat; der Rest soll im kommenden Jahre zur Ablieferung gelangen. In anderer Weise gestaltete sich die Liquidation der Peabodjgewehre, welche zum größten Teil einzeln in der Schweiz veräußert werden konnten. Hierdurch hat die Militärverwaltung, außer dem Erlös aus den Waffen, den Vorteil erreicht, daß diese Gewehre bei einer allfälligen Volksbewaffnung noch Dienste leisten können. Der ganze momentan disponible Bestand an Peabodygewehren ist zum Verkaufe gelangt.

In ähnlicher Weise fanden Veräußerungen von Vetterligewehren ältester Fabrikation statt, welche einzeln und in kleinern Posten gekauft worden sind.

Mit den kantonalen Zeughausverwaltungen haben wir über die Eigentumsanteile der Kantone abgerechnet, und zwar für sämtliche bis Ende 1895 von den Kautonen an die eidgenössische Staatskasse vergüteten Gewehre und anderseits auch für die durch die eidgenössische Verwaltung einzeln und en gros verkauften Handfeuerwaffen, mit Ausnahme des Restes an Milbank-Amsler-Gewehren, die erst 1896 liquidiert werden.

2. Corpsausrilstung und Material der Truppenverbände.

Wie wir bereits in unserm letztjährigen Geschäftsberichte angedeutet haben, fand im ersten Vierteljahr 1895 die Durchführung des Bundesratsbeschlusses vom 28. Dezember 1894 betreffend Voll-

521 ·.ziehung des Bundesgesetzes über die Errichtung von Armeecovps statt. Diese Arbeit brachte bedeutende Veränderungen in den Kriegsmaterialbeständen und deren Unterbringung mit sich, indem «ine ganze Reihe bestehender Stäbe und Truppeokörper aufgelöst und an deren Stelle neue formiert worden sind. Es wurde sofort nach Neujahr mit den Vorbereitungen begonnen, die neuen Soll·etats ausgearbeitet, über die Neuzuteilung des Materials Dispositionen getroffen und die Bereitstellung der Magazine zur Aufnahme der Corpsausrüstung der neuformierten Einheiten angeordnet. Die Materialverschiebungen begannen Ende März; ein früherer Beginn wäre wegen den damaligen anormalen Witterungsverhältnissen unthunlich gewesen, weil derselbe mit bedeutenden Schwierigkeiten und Mehrkosten verbunden gewesen wäre. Die gründlichen Vorbereitungen ermöglichten sodann eine sehr rasche Durchführung aller Dislokationen und Neugruppierungen und es waren schon Ende April die neuen Materialbestäade für alle 4 Armeecorps an den vorgeschriebenen Depotorten zusammengestellt und damit die immer gefährliche Übergangsperiode auf ein Minimum beschränkt.

Bei der Neuformation der Materialbestände waren wir in dem Sinne beengt, daß wir uns auf die Verwendung des bei den aufgelösten Corps disponibel gewordenen Materials und auf die zum Teil nur unbedeutenden Reserven beschränken mußten. Es fehlten besonders Stabsfourgons, Blachen für Requisitionswagen, Kochgeräte und Bureaukisten für Kommandanten und Quartiermeister. Ein Teil der fehlenden Ausrüstung wird im Jahr 1896 beschafft, für den Rest müssen die Kosten noch bewilligt werden. Auf die wichtigsten Veränderungen werden wir weiter unten bei den verschiedenen Truppengattungen zurückkommen.

Außer diesen durch die Neuorganisation der Truppenkörper bedingten Verschiebungen fanden behufs Erleichterung der Mobilmachung noch eine Reihe von Materialdislokationen statt. Das Corpsmaterial inkl. Munition der der Gotthardverteidigung zugeteilten Positionsartillerieabteilung und der Specialwaffen (4 Sappeurcompagnien und l Telegraphencompagnie Landwehr) wurde nach dem Gotthard geführt; ebenso wurde die Corpsausrüstung der zur Befestigung von St. Maurice gehörenden Truppenkörper (Va Positionsartillerieabteilung, l Landwehrgebirgsbatterie und l Sappeurcompagnie Landwehr) im Rayon der Festung untergebracht.
In das neuerstellte Zeughaus in Tavannes ließen wir die Corpsausrüstung von 4 Infanteriebataillonen Auszug, 4 Bataillonen Landwehr, l Dragonerschwadron und l Feldbatterie dislozieren; das ebenfalls neue Zeughaus in Langnau wurde mit dem Corpsmaterial von 41/« Bataillonen Auszug, 4 Va Bataillonen Landwehr, 3 DragonerBnndesblatt. 48. Jahrg. Bd. II.

34

522 Schwadronen und 3 Feldbatterien und jeweilen mit dem Materia} der zugehörigen Stäbe belegt. Mit den Dislokationen nach Tavannes, und Langnau ist die Entlastung des immer noch genügend in Anspruch genommenen Zeughauses Bern durchgeführt und den Bestimmungen des Art. 165 der Militärorganisation Nachachtung verschafft worden.

Die im Berichtsjahre vorgenommenen Inspektionen der Corpsausrüstung der Einheiten des III. und IV. Armeecorps durch derenKommandanten ergaben die gewohnten befriedigenden Resultate.

Bezüglich des Verhaltens des Materials während den Übungen des I. Armeecorps ist nichts Außerordentliches zu bemerken. Hingegen müssen wir die Bemerkung machen, daß die Instandstellung des Materials nach dem Dienste mit geringern Kosten verbunden wäre, und daß die Abrechnung mit den Truppen über fehlendes Material erleichtert werden könnte, wenn die Truppen während dem Dienste, besonders auch vor der Entlassung, dem Materiellen vermehrte Aufmerksamkeit und Sorgfalt widmen würden. Dieser Umstand, verbunden mit den erhöhten Anforderungen an die Truppen., hauptsächlich aber die von Jahr zu Jahr steigenden Arbeitslöhne, bringen stetig sich mehrende Kosten für den Unterhalt des Kriegsmaterials bestimmten Kredite mit sich.

Bei den Manövern des I. Armeecorps kam für die Pferde des Stabes ein Stallzclt zur Verwendung, das gute Dienste geleistet hat. Solche Zelte können die Dislokationen der Kavallerie und Artillerie in Wiederholungskursen, hauptsächlich in Vorkursen der Manöver und bei Schießübungen sehr erleichtern, auch vorübergehend für Unterbringung von Remonten oder zur Evakuierung infizierter Stallungen von großem Nutzen sein.

S t ä b e . Die Armeecorpsstäbe wurden fertig ausgerüstet durch Zuteilung von Sanitätsmaterial, Bivouacdecken und Revolvermunition.

Für die bei einer Anzahl Stäben vorgesehenen berittenen Ordonnanzen sind Reitzeuge abgegeben worden.

Das Material der aufgehobenen Artillerie-Brigadestäbe ging aß die Divisions-Artilleriestäbe über; die neuformierten Corpsartillerieund Kavallerie-Brigadestäbe wurden, mit Ausnahme der zum Tei!

noch fehlenden Stabsfourgons, mit aller notwendigen Ausrüstung versehen. Jeder Infanterie-Brigadestab erhielt eine Veterinärkiste für den dem Stabe zugeteilten Pferdearzt.

Die Nachfrage nach Ordonnanz-Fahrrädern ist trotz des Bundesbeitrages von Fr. 50 äußerst gering.

I n f a n t e r i e . Die Corpsausi'üstung der Infanterie wurde durch die Verordnung vom 28. Dezember 1894 am wenigsten be-

523 rllhrt. Es konnten nur infolge des Austritts der lafanteriepioniere aus dem Verbände der Infanterie die Bestände der Bataillone an Taschenmunition, Bivouacdecken und Armbinden reduziert werden; das hier gewonnene Material ist für die neuformierten Sappeurcompagnien verwendet worden. Die den Landwehr-Infanterieregimentern zugeteilten Infanterie-Pionierrüstwagen gingen samt der zugehörigen Pferdeausrüstung an die Landwehr-Sappeurcompagnien über.

Mit Schluß des Berichtsjahres waren für 30 Landwehrbataillone neue Kochgeräte vorhanden ; eine Verteilung auf die Bataillone hat noch nicht stattgefunden ; wir wünschen in dieser Beziehung die gegenwärtig pendente Reorganisation der Landwehr abzuwarten.

Die Fabrikation der neuen Infanterie-Munitionswagen ist in vollem Gang und es wird 1896 ein Armeecorps damit ausgerüstet.

K a v a l l e r i e . Die früher den Schwadronen übergebenen Veterinärkisten gingen an die Regimentsstäbe über, da die Pferdeärzte bei den Schwadronen weggefallen sind und beim Regimentsstab einrangiert wurden. Im übrigen fanden beim Corpsmaterial der Dragonerschwadronen und Guidencompagnien keine Änderungen statt.

Alle Dragonerschwadronen und die den Divisionen und dem Armeestab zugeteilten Guidencompagnien sind nun mit neuen Feldschmieden ausgerüstet. Die Aufrüstung gebrauchter Reitzeuge ist dieses Jahr fortgesetzt und zu Ende geführt worden.

A r t i l l e r i e . Sämtliche Geschütze der Feldartillerie und der Gebirgsartillerie wurden mit dem neuen Quadranten, Mod. 94, ausgerüstet.

Den Landwehr-Feldbatterien konnten Fahrküchen, die infolge der Neuorganisation bei ändern Einheiten; überzählig geworden sind, zugeteilt werden; die Batterien der Landwehr sind nun in allen Teilen ganz gleich wie diejenigen des Auszuges ausgerüstet.

Die Infanterie-Pionierrüstwagen, die bisher im Divisionspark standen, sind beim Material der Geniehalbbataillone eingestellt worden.

Das Material der Positionsartillerie-Abteilungen wurde um je 4 neue zweirädrige Rohrtransportwagen und l fahrbaren Beobachtungsturm vermehrt; die veralteten Fernrohre sind durch solche neuer Konstruktion ersetzt worden.

Die Trainbataillone wurden gemäß der Verordnung vom 28. Dezember 1894 aufgelöst; die Corpsausrüstung wurde zur Formation der neuen Trainabteilungen, teils auch des Linientrains, verwendet.

524

Die Frage der Umänderung der Batterierüstwagen und Feldschmieden, bezw. der Erstellung neuer solcher Fuhrwerke, wurde so weit gefördert, daß in den Manövern des Jahres 1896 erstmals Versuche mit den neuen Konstruktionen vorgenommen werden können.

Mit März 1895 ist die Umänderung der Munitionskasten des gesamten 8,4 cm. Feldmaterials durchgeführt und damit eine im Interesse der Instruktion und des Ersatzes zu begrüßende Vereinheitlichung des Materials verbunden worden.

Da die Wirkung der Ringgranaten eine sehr geringe ist, hat man von weiterer Beschaffung solcher Umgang genommen, und werden in Zukunft die Feld- und Gebirgsbatterieu und die 8 cm.

Kanonen der Positionsartillerie nur noch mit Shrapnels ausgerüstet.

Die erhöhten Munitionsbestände sind nun vorhanden.

Genie. Wie das Personelle ist auch das Materielle der Genietruppen vollständig modifiziert worden, indem die Geniebataillone aufgelöst und an deren Stelle neue Einheiten formiert wurden. Die neuen Corps, in Auszug und Landwehr, konnten mit Verwendung des vorrätigen Materials ziemlich vollständig ausgerüstet werden, das Fehlende wird beschafft.

Die Ergänzungen und Vermehrungen an Geniematerial fanden statt gemäß den bewilligten Krediten; es sind hauptsächlich Anschaffungen von Pontons, Rollbahnmaterial, Schießbaumwolle und Zündapparaten zu erwähnen.

Im fernem wurden neue Feldtelegraphenkabel bestellt, da die Versuche mit denselben im Monat September zum Abschluß gekommen waren, und zwar konnten von den Krediten, die in den Budgets für 1894 und 1895 eingestellt worden waren, da auch die Preise billiger zu stehen kamen, als vorausgesetzt worden war, gleich alle 4 Armeecorps ausgerüstet werden. Die im Budget 1896 vorgesehene Summe von Fr. 15,000 ist trotzdem für weitere Anschaffungen nicht überflüssig, da während der Versuchsperiode das Corpsmaterial für den Felddienst unbrauchbar geworden war. Jede Telegraphencompagnie bedarf aber im Mobilmachungsfalle einer Reserve von intakter Kabelausrüstung.

S a n i t ä t . Die Auflösung der Feldlazarette und Formation von Corps- und Divisionslazaretten bedingte vielfache Dislokationen, brachte aber für die Materialbestände keine wesentlichen Änderungen, indem es sich in der Hauptsache darum handelte, die Ambulanzen anders zusammenzusetzen. Die notwendigen Ergänzungen können im Jahre 1896 stattfinden.

525 Durch Anschaffung von 2 fahrbaren Desinfektionsapparaten war es möglich, jedem Armeecorpakreis einen solchen zuzuteilen und dieselben entsprechend zu dislozieren.

Nach Ablieferung der 2 pro 1895 budgetierten Döckerschen Baracken sind nun 4 solcher vorhanden; diese Baracken sind als Absonderungslokale für ansteckende Kranke, im Bereiche der Feldarmee, eventuell auch ala Hülfslokale für etablierte Feldspitäler in Aussicht genommen.

Die Ausrüstung der Ambulanzen wurde komplettiert, besonders durch Zuweisung von Pferdegeschirren für alle vorgesehenen Bespannungen.

V e r w a l t u n g . Die Verwaltungscompagnien mit zugehörigen Trainabteilungen wurden armeecorpsweise als Corpsverpflegsanstalten organisiert. Das Material war schon früher vereinigt, es fand letztes Jahr nur noch die Zuteilung der Ausrüstung für die Stäbe statt.

3. Infanteriegewehre und Munition.

Die letzten Lieferungen für vollständige Beschaffung der erhöhten Munitionsbestände fallen in das Jahr 1896. Durch diese Verzögerung wird ea möglich, allmählich zum normalen Betrieb der Munitionsfabrik überzugehen.

4. Kasernenmaterial.

In das Berichtsjahr fallen keine außerordentlichen Anschaffungen von Kasernenmaterial, es konnten dieselben aus den gewöhnlichen Krediten bestritten werden. Immerhin wurden aus den eidgenössischen Kasernen größere Partien Kasernenmaterial an die Befestigungen, welche dasselbe dringend bedurften, abgegeben. Diese Vorräte müssen aus den für Kasernenmaterial der Befestigungen pro 1896 bewilligten Krediten ersetzt werden.

Aus der Restanz von Fr. 4000 vom Kredit ,,K. I. Militäranstalten" vom vorigen Jahre wurden im Berichtsjahre für die Kaserne Herisau 150 eiserne Soldatenbettstellen angeschafft.

Unterm 26. September 1895 wurden, entsprechend dem Reglement für die eidgenössischen Kasernen vom 14. März 1893, Vorschriften betreffend das Kasernement der Befestigungen erlassen.

Nach diesen Vorschriften wird die Beschaffung, sowie die Kontrolle des Kasernenmaterials für die Zukunft dem Oberkriegskommissariat übertragen.

526 5. Munitionsdepot.

Nachstehende Tabellen geben Aufschluß über den Verbrauch in den verschiedenen Munitionssorten.

Der Verbrauch in Schulen und Kursen stimmt ziemlich mit demjenigen des Vorjahres überein und giebt zu keinen Bemerkungen Anlaß. Das freiwillige Schießwesen weist gegenüber frühern Jahren eine bedeutende Zunahme auf und erreicht das Maximum des bis herigen Verbrauchs in allen Sorten von scharfen Patronen, mit Ausnahme der Revolverpatronen 10,4 mm., in welchen der Konsum abgenommen hat. So ist der Mehrverbrauch von cirka 3 Millionen Gewehrpatronen 7,5 mm. wesentlich der vermehrten Schießthätigkeit in den Vereinen und sodann auch dem eidgenössischen Schützenfest zuzuschreiben. Bei den Schwarzpulver-Vetterlipatronen rührt die Zunahme des Verbrauchs von etwa l Va Millionen von den obligatorischen Schießübungen des Landsturms her; auch der Verkauf von Waffen alter Ordonnanz (mit Patronen 10,4 mm. verwendbar) mag zur Erhöhung beigetragen haben.

Das Revolverschießen, das seit einigen Jahren stetig zugenommen hat, verzeichnet im Berichtsjahre wieder einen sehr starken Aufschwung; an Revolverpatronen 7,5 mm. wurden 360,000 Stück mehr gebraucht als 1894.

Auch die Nachfrage nach Patronen aus dem Ausland hat ziemlich stark zugenommen; an Gewehrpatronen 7,5 mm. wurde cirka das Dreifache von 1894, an Revolverpatronen 7,5 mm. cirka 50 °/o mehr als 1894 ausgeführt.

Übersicht des Munitionsverkehrs im Jahre 1600.

I. Verbranch durch Militärschulen und Kurse.

o. Artilleriemunition.

Munition.

Kai. 5,s cm.

Granatschüsse, Festung . . .

Shrapnelsehüsse, Festung . . .

Kartätschschüsse, Festung . .

Granaten scharfe . . . .

725 430 1465

Granaten, scharfe, Festung . .

Shrapnels Shrapnels, Festung

--

Kai. 7,5 cm.

615 / \ 863 --

/ \ / \

Einheitskartätschen, Festung f 103 à 180 gr. SP \ Exorzierschüsse il52a50gr.WP / Schußpatronen, Schwarzpulver .

1103 à 400 gr.

Schnßpatronen, Weißpulver . .

375 à 170 gr.

Schnßpatronen, Schwarzpnlver, Festung chußpatronen , Weißpulver, Festung . . . .

Wurfpatronen, Schwarzpnlver .

Kai. 8,4 cm.

--

--

Kai. 12 cm.

/ 8,817 \ 378 | 100 B M 15,775 402 120 B M J.

18 190 W P 25 S P }

17,684 à 1400 gr.

7,829 & 600 gr.

20 à 700 gr.

200 à 300 gr.

1176 S P 208 W P 746 S P 572 760

934 à 4400 gr.

599 à 2000 gr.

/ 4 à 900 gr. f. Haubitzen \ 22 ,, 600 ,, ,, / 284 ,, 400 ,, ,, \ 353 ,, 200. ,, ,, , i f 575 ,, 450 ,, ,, Mörser \1309 ,, 300 . , ,,

Kai. 5,9 cm.

Kai. 7,s cm.

Wurfpatronen, Weißpulver . .

Wnrfpatronen , Schwarzpulver, Festung

--

--

Exerzierpatronen, Schwarzpulver Exerzierpatronen, WeLßpulver .

Exerzierpatronen,Schwarzpnlver, Festung

--

Munition.

--

173 à 400 gr.

39 à 500 gr.

12,700 à 150 gr.

Kai. 12cm.

733 à 100 gr.

, 231 ,, 250 .

263 ,, 200 ,, \ 231 ,, 150 ,, Il68 ,, 25 ,,

i

für Mörser ,, ,, .

,, ,,

( 26 à 1400 gr. für Kanonen \ 38 . 250 ,, ,, Mörser [ 80 » 300 ,, ,, Haubitzen

b. Munition für Scharfe Gewehrpatronen, Kai.

Blinde n n Scharfe n n Blinde n n Blinde n B . Blinde Kadettenpatron en, n Scharfe Revolverpatronen, n Blinde n n Scharfe n n Blinde n i»

Kai. 8,4 cm.

7,6 mm n

n

10,i

»

n

n

n

it

n

n

7,5

n

n

Tt

10,4

ft

n

fl

Handfeuerwaffen.

5,359,764 Stück 4551,205 Schwarzpulver 16,520 143,919 Weißpulver 41,120 Schwarzpulver . . . . . .

1,690 50,530 1,469 31,682 2,384 n f » · ? · ?

i

II. Anderweitige Mnnitionsliefernugen.

Revolrerpatronen.

Gewehrpatronen.

Weißpulver.

7,6 mm.

Scharfe.

Scharfe.

Blinde. Scharfe.

11,247,000

6. Nach dem Ansland . . . .

436,250

c. An Zeughäuser nnd Private

202,864 20,887

* '/s Ladung

lü,i mm.

10,4mm.

a. An patentierte Munitionsverkäufer . . .

Total

Schwarzpulver.

7,560

i -

! 4,020,000 366,300 9,490

4,245

11,886,114 28,447 4,245

1

7,6 mm.

Kadetten Blinde. Scharfe. Kadetten Blinde.

Weißpulver.

Schwarzpulver.

Scharfe.

10,4 mm.

f

Blinde. Scharfe.

7,6mm.

Blinde. Scharfe.

6,200 4,280 20,100

927.000

500

230,800

2,900

5,001 89,300 164,000 * 810

26,980

800

60

20

51,720

60

20 1

4,395,790 11,201 94,080 184,100 1,184,780 * 810

40

40

48,020

530

6. Versuche fUr Verbesserungen des Kriegsmaterials.

I n f a n t e r i e . Die Versuche mit Handfeuerwaffen erstreckten sich hauptsächlich auf Versuche mit Stahlmantelgeschossen. Diese sind so weit zum Abschluß gebracht, daß über die Einführung solcher Geschosse in nächster Zeit Beschluß gefaßt werden kann. Zu der schon früher konstatierten größern Durchschlagskraft der Stahlmantelgeschosse gesellt sich nun auch noch die gleiche, auf größere Distanz sogar eine größere Präcision, als sie mit Ordonnanzgeschossen erreicht wird.

Die Erledigung der Frage der Aufstellung eines Modells für Kadettengewehre wurde durch den Tod des Waffenchefs der Infanterie verzögert und soll im Jahre 1896 erfolgen.

Die Versuche mit tragbaren Zelten sind weitergeführt worden.

Man wird im Jahre 1896 schlüssig werden können, ob solche einzuführen sind.

A r t i l l e r i e . Die im letzten Geschäftsbericht erwähnten Studien neuer Geschützkonstruktionen werden fortgesetzt. Sie werden ermöglichen, 1896 ein etwas präciseres Programm für das weitere Vorgehen aufzustellen.

Die Versuche mit Brisanzgranaten wurden wenigstens für die Kanonen der Feld-, Positiona- und Festungsarlillerie zum Abschluß gebracht, während sie für Gebirgs- und Wurfgeschütze noch fortgesetzt werden.

Über die Frage der Brisanzgeschosse, sowie über die Verbesserung des Shrapnels, wird Ihnen in besonderer Botschaft genauer Bericht erstattet werden.

Die Gebirgsartillerie ist mit neuen Aufsätzen versehen worden, welche die im letzten Geschäftsbericht angedeuteten Vorteile ergeben. Da die bisherige Konstruktion der 5,s cm. Schnellfeuerkanonen der Festungsartillerie sich nicht bewährte, mußte ein neues Modell aufgestellt werden.

Wir haben für die Artillerie nun ebenfalls für die berittenen Unteroffiziere und Trompeter die zweckmäßige Reitpferd-Equipierung der Kavallerie acceptiert, wodurch eine wesentliche Vereinfachung der Pferdeausrüstung ermöglicht wurde.

Es wird getrachtet, auch die Ausrüstung, hauptsächlich die Packung der Offizierspferde, zu vereinfachen.

531

XIT. Landestopographie.

A. Geodätische Arbeiten.

1. Triangulation.

Im eidgenössischen Forstgebiet gelangten folgende Triangulationen zur Ausführung : U r i : Weiterführung der Berechnungen. Infolge Hinschiedes des mit der Arbeit betrauten Ingenieurs 0. Gelpke war es nicht möglich, diese Berechnungen zu Ende zu führen. Zum Abschluß der Triangulation werden im nächsten Sommer noch einige Nachmessungen auf dem Terrain notwendig werden.

G r a u b ü n d e n : Die Triangulation wurde im Oberengadin und im Puschlav vollendet ; im Münsterthal sind die Signale erstellt worden.

T e s s i n : Vollendung der Winkelmessungen und somit der Feldarbeiten. Die Berechnungen werden noch einen Teil des Jahres 1896 in Anspruch nehmen.

W al li s: Triangulierung in den Thälern Hérémance, Herens und Anniviers, sowie in der Umgebung des Rawil und des Sanetsch.

Außerhalb der eidgenössischen Forstzone wurde gemäß den mit Kantonen abgeschlossenen Verträgen trianguliert, nämlich in : B a s e l l a u d: Die Feldarbeiten der Triangulation sind nahezu vollendet und die Berechnungen in Arbeit.

G e n f : Die Berechnungen der Neu triangulation gehen ihrem Abschlüsse entgegen.

ff

2. Nivellements.

Die Versicherung des schweizerischen Präcisionsnivellements wurde fortgeführt. Zu diesem Zweck sind auf folgenden Strecken zu den Fixpunkten Kontrollmarken gesetzt und einnivelliert worden: Zürich-Sargans; Brugg-Bötzberg-Stein; Steckborn-Schaffhausen5 Olten-Hauenstein-Basel.

Kontrollnivellements wurden ausgeführt längs dem Bodensee auf der Strecke Hard-Bregenz-Lindau, wo unser Nivellement des Vorjahres mit früheren Nivellements von Bayern und Österreich bedeutende Differenzen ergeben hatte. Die Kontrolle bestätigte die Richtigkeit unserer ersten Messung, zugleich aber auch die Thatsache, daß in der Nähe dieses Seeufers selbst in kürzeren Zeitintervallen bemerkbare Senkungen vorgekommen sind.

532 Im weiteren wurde die Strecke Rothenbrunnen-Thusis kontrolliert, wobei an drei Fixpunkten des früheren Präcisionsnivellements Veränderungen nachgewiesen wurden.

Neue Präcisionsnivellements wurden ausgeführt: 1. Die Linie Ziegelbrück-Linththal, doppelt nivelliert.

2. Im Innern der Stadt Basel ; von Basel-Hüningen und Leopoldshöhe längs beiden Rheinufern (für das eidgenössische Oberbauinspektorat).

* Im ganzen wurden im Berichtsjahre 176 km. nivelliert, wozu noch die Versicherung der Fixpunkte älterer Linien von 156 km.

Länge kam.

Die Publikation ,,Fixpunkte des schweizerischen Präcisionsnivellements" wurde fortgesetzt.

Es kamen zur Ausgabe: Lieferung 2, enthaltend die Linien Zürich-Frauenfeld-Rheinegg; Rorschach-Heiden- Rheinegg.

Lieferung 3, Genf-Bern.

Lieferung 4 befindet sich im Druck.

Mitteilungen von Behörden und Privaten ermöglichten es, verschiedene Fixpunkte der Triangulation und des Präcisionsnivellements, welche durch bauliche Veränderungen! oder andere Umstände gefährdet waren, rechtzeitig zu erneuern und zu erhalten.

B. Topographische Aufnahmen.

1. Neuaufnahmen.

Nachstehende 11 Blätter des topographischen Atlasses im Maßstab l : 25,000 wurden im Jahr 1895 vollständig neu aufgenommen: Im Kanton Waadt : 479 Gryon, 480 Anzeindaz, 484 Lavey-Morcles.

,, ,, Genf: 449 Dardagny, 449bls Chancy, 450 Vernier, 450W« Bernex. 451 Genève, 452 Jussy.

,, ,, Wallis: 483N» Verosaz.

Ferner wurde die Stadt Genf im Maßstab l : 10,000 aufgenommen. In Arbeit, aber noch nicht vollendet sind 453 Garouge und 302 Montricher, welche die letzten zwei Blätter für den Siegfriedatlas bilden.

2. Revisionen.

Für die erste Publikation wurde Blatt 512 Osogna revidiert.

Die Neuaufnahme des Blattes 503 Faido für die II. Ausgabe ist in Arbeit.

533 Nachstehende 9 schon publizierte Blätter wurden einer gründlichen Revision unterzogen: Herisau 219, Teufen 222, Mühleberg 316, Laupen 318, Bolligen 320, Col de Balme 525"». Noch zu vollenden sind Worb 322, Thun 353 und Orsières 529.

Nachträge wurden in folgenden 31 Blättern erhoben : Nr. 14, 16, 21, 22, 36, 38, 39, 45, 47, 48, 65, 147, 150, 151, 152, 153, 154, 181, 184, 198, 199, 224, 405, 406, 409, 413, 415, 418, 419, 423, 427.

C. Stich und Publikation.

1. Aufnahmsatlas.

Im Berichtsjahr gelangte die 45 Lieferung zur Ausgabe. Sie enthält die 12 Blätter: 382 Isenthal, 420 Ardez, 430 les Plats, '434 Bière, 436 Aubonne, 436»1" Rolle, 437bi" Bouches de la Di-anse, 443 Begnins, 474 Vouvry, 474Ms Pas de Morgins, 514 Locamo, 537 Brissago.

Vom ganzen Atlas sind bis heute 538 Blätter erschienen, und es bleiben noch 32 Blätter im Maßstab l : 25,000 und 11 im Maßstab l : 50,000, total 43 Blätter, zu publizieren.

Hiervon sind : 2 Blätter fertig gestochen und gedruckt (51bl8 und 300).

5 ,, gestochen und in Korrektur (64"', 365,i]417, 469, 502).

10 ,, im Stich begriffen (250**«, 251, 253, 256, 364, 447, 448, 477M«, 499, 523"8).

6 ,, in Pause (5"', 21"', 252, 431««, 432, 478).

18 ,, in Aufnahme vollendet (275, 416bis, 417bls, 446bl», 449, 449«', 450, 450«», 451, 452, 479, 480, 483«% 484, 501"', 512, 513"i», 515).

2 ,, in Aufnahme begriffen (302, 453).

43 Blätter für die I. Ausgabe.

Außer diesen genannten Arbeiten für die I. Ausgabe des Aufnahmsatlasses wurden folgende Nachträge und Revisionen an schon publizierten Blättern gestochen: 3 Blätter erhielten das Ausland (Italien) graviert (519, 522, 524).

6 ,, sind infolge durchgreifender Revisionen im Neustich begriffen (8, 79, 317, 319, 329, 331).

27 ,, sind mit Nachträgen versehen worden (6, 7, 9, 92, 93, 96, 98, 121, 133, 134, 136, 137, 242, 243, 247, 308, 309, 310, 312, 313, 367, 391, 395, 396, 397, 463, 490.

36 Blätter für die II. Ausgabe.

534

2. Topographische Karten in den Massstäben l : 100,000 und l : 250,000.

Auf der Platte XVI der Dufourkarte wurden die Nachträge gemäß dem Stande der neuen topographischen Aufnahmen gestochen.

Einige Ergänzungen erhielt das Blatt VIII. Auf Blatt XI fand eine teilweise Auffrischung des Terrainstiches statt.

Die 4 Platten der Generalkarte l : 250,000 blieben unverändert.

3. Übersichtskarten der Schweiz in den Massstäben l : 500,000 und l : 1,000,000.

Die neu eröffneten Eisenbahnlinien sind eingetragen worden.

4. Schulwandkarte der Schweiz im Massstab l : 200,000.

Der Kredit für die Erstellung dieses Werkes wurde mit dem Jahr 1895 eröffnet. Folgende Arbeiten sind ausgeführt worden: Die g e o d ä t i s c h e n G r u n d l a g e n der Karte wurden berechnet und mittelst dem Koordinatographen auf die lithographischen Steine aufgetragen, nämlich : Die Schnittpunkte des Gradnetzes, cirka 1000 trigonometrische Punkte des Inlandes, sowie eine Anzahl des Auslandes nach Umrechnug für das schweizerische Projektionssystem u n d - d i e Schnittpunkte der österreichischen und der italienischen Gradkartenblätter.

Der I n h a l t der K a r t e wurde in einem Entwurf gezeichnet, einer Redaktionskommission zur Prüfung vorgelegt, hierauf per Photolithographie vervielfältigt und den Kantonen zur Begutachtung unterbreitet. Nachdem die Bemerkungen der Kantone durch die Kommission geprüft waren, ist die definitive Redaktion noch im Berichtsjahr fertiggestellt worden.

Die H o r i z o n t a l k u r v e n wurden für den Maßstab der Karte gezeichnet, so daß sie mittelst Photographie auf die Steine übertragen werden können.

c Die G r a v ü r e von Situation, Schrift und Kurven des Blattes IV ist vollendet. In Arbeit sind die Blätter I und III.

D. Druck und Verwendung der Kartenwerke.

1. Niederlagen.

Im Bestand derselben ist keine Veränderung eingetreten. Es befinden sich in 16 Städten amtliche Niederlagen für den Verkauf der Kartenwerke an das Publikum und auf 11 Waffenplätzen Depots für direkte Abgabe von Karten an Militärschulen.

535 2. Druck.

Gegenüber 1894 zeigt sich eine Verminderung im Drucke der Originalkarten, hingegen eine Vermehrung in denjenigen der Überdruckkarten.

Nachstehende Tabelle giebt über den Druck der Kartenwerke Auskunft.

Originalkarten.

Blatt.

Blatt 2,327 Kupferdruck : Generalkarte l : 250,000 . . .

,, Topographische Karte l : 100,000 4,753 20,738 Siegfriedatlas l : 25,000 V) 27,818 132 Lithographie: Übersichtskarte l : 1,000,000 8,663 ,, Siegfriedatlas l : 50,000 .

8,795 Reliefkarten.

Lithographie : l : 50,000 549 ÜberdrucJcJcarten.

Manöverkarten 1895 l : 100,000 ,, 1895 l : 25,000 Gotthardgebiet l : 50,000 Diverse Karten im l 250,000 ,, ,, l 100,000 ,, * l 50,000 ,, ,, l 25,000

21,425 2,502 287 7,672 6,798 4,447 4,868 47,999

Specialkarten. -- Diverses.

Grenzkarten l : 100,000 Karte zum Grenzstreit betr. Säntisspitze l : 10,000 Photolithographie ßhonegletscher-Publikation, Probeabdr., Lithogr.

Bodenseekarte l : 50,000 Lithographie . . .

Übersichtsblätter Kataloge mit Übersichtsblättern

610 64 61 30 5,367 2,000

8,132 Total

93,293

3. Verwendung der Karten.

Beiliegende Tabelle giebt eine Statistik der Kartenabgabe.

Zu Seite 535.

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Orisinalkarten.

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Abgabe.

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A. An Kantone, gemäß den Verträgen B. An das Kartenkriegsdepot C. Freiexemplare an Diverse (Generalstabsoffiziere, Militärkommandos, eidgenössische Verwaltungen, Mitarbeiter, Anstalten, Gesellschaften und Behörden des In- ' und Auslandes, gemäß den Verfügungen des Militärdeparteuients) D. Ausgeschossen E. Für den Bureaugebrauch verwendet F.

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Blatt.

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25

Verkauf: N u. B 1. zu den gewöhnlichen Preisen 2. zu reduzierten Preisen an Militärschulen und Kurse . . . . M-D u. B 3. zu reduzierten Preisen an Diverse (Generalstab, Verwaltungen, Behörden, militärische und andere Gesellschaften, Institute, BeB amte etc., gemäß den Verfügungen des Militärdepartements) .

4. zu reduzierten Preisen an Kantone für den eigenen Gebrauch, B gemäß den Verträgen an Kantone für Lehrer, gemäß der Verordnung des MilitärB departements B 5. an Armeecorps I für die Manöver von 1895 6. an Offiziersgesellschaften 7. zu vereinbarten Preisen an Diverse (Karten zu Eisenbahnkonzessionsgesuchen, Beilagen zu wissenschaftlichen Werken, zu Handbüchern, Führern, Broschüren, Zeitungen, für technische Studien, Straßenkorrektionen, Wasserverbauungen etc.) . .

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11 4

37 115 25

Blatt.

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·e- an das Publikum.

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Blatt.

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156

320

4,412 810

85 50 229

579 443 164

23,826 4,870 1,463

22

1996

3876 137

22,881 1,406

358 388

206

1535

2,370

16

Blatt

1895.

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Blatt.

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auf Bestellung.

für die Militärschulen.

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Altere Manöverkarten.

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27

155

60

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29 387

82

417

432

2214

117

18

76 2

608

2987

23

2441

1707

74

16

64

82

361

94

12 4 4

6 57 10

192

527

20

30

£

Blatt.

Blatt.

198

70

1,695

7054

63,420

806

157

2774

3605

2525

1802

An Kantone, gemäß den Verträgen . . . .

An das Kartenkriegsdepot Freiexemplare Ausrangierte Karten Für den Bureaugebrauch verwendete Karten Verkauf: 1. zu den gewöhnlichen Preisen 2. zu reduzierten Preisen an Militärschulen und Kurse 3. zu reduzierten Preisen an Diverse 4. zu reduzierten Preisen an Kantone für den eigenen Gebrauch, gemäß den Verträgen an Kantone für Lehrer gemäß der Verordnung des Militärdepartements 5. an Armeecorps I für die Manöver von 1895 6. an Offiziersgesellschaften 7. zu vereinbarten Preisen an Diverse (Überdruckkarten auf Bestellung)

1500

6555

2753

2900

18,935

1500

6556

2756

2906

21,204

5,920 2,527

4

81

14

33,085 9,195

15

5,109

104 2,908 6

1213

32,643

1776

' 4,412 1,306 25,053 5,920 2,527

Blatt 33,085 ,, V95 5,109 l M82 104 2.908 6 ,, 32.643

Abgegeben in 1465 Posten Total * B = durch das Bnreau. N = durch die Niederlagen. ; 11-D = durch die Militärkartendepots.

25,053

1,382

100

2822

Blatt.

4,412 1,306

1,382

217

Total.

ki

·E M

20

Rekapitulation.

A.

B.

C.

D.

E.

P.

§

Mauüverkarten.

84,432 Blatt 123,650

384

112

232

630

303

109

123,650

535 E. Verschiedenes.

Das p h o t o g r a p h i s c h e R e p r o d u k t i o n s a t e l i e r besorgte wie bisher Vergrößerungen oder Verkleinerungen von Plänen und Karten, sowie die Erstellung von Druckplatten. Es lieferte 67 Karten auf Kupfer geätzt, 58 photolithographische Umdrucke und 204 Papierkopien in den Größen 13 X 18 cm. bis 70 X 100 cm. Daneben wurden Versuche für vereinfachte Übertragung von Zeichnungen auf Druckplatten durchgeführt und abgeschlossen.

Die Arbeiten zur Beobachtung des R h o n e g l e t s c h e r s nahmen ihren gewohnten Fortgang. Die Reproduktion der Pläne ist ihrer Vollendung nahe.

Die K a r t e des B o d e n s e e s ist druckbereit, nachdem sie den Uferstaaten zur Durchsicht unterbreitet war und deren Bemerkungen in der letzten Korrektur berücksichtigt worden sind.

Für das eidgenössische Oberforstinspektorat wurden folgende D e t a i l v e r m e s s u n g e n und T r i a n g u l a t i o n e n IV. Ordnung im Gebiet der eidgenössischen Forstzone verifiziert: Detailaufnahmen von Waldungen der Gemeinden Grüsch, Küblis, Saas und Arth (am Roßberg), Triangulationen im Oberhai bstein; dazu Nachprüfungen der Wald Vermessungen von Sils im Engadin und Scanfs, sowie der Triangulation im Albulathal.

D i e G e s c h i c h t e d e r L a n d e s v e r m e s s u n g 1832--1864 ist gegen Ende des Berichtsjahres in Druck gegeben worden.

XIII. Militäranstalten, a. Pferderegieanstalt.

Der Inventarbestand der Pferde betrug: Ende 1894 552 Stück ,, 1895 532 ,, daher 20 Stück Verminderung auf 31. Dezember 1895.

50 40 14 4 ÏÔ8 108

In Z u w a c h s kamen durch Neuanschaffungen : Remonten aus Irland, Remonten aus der Normandie, von Offizieren übernommene und zurückgekaufte Pferde, Regiefohlen.

Pferde.

Übertrag.

537 108 Übertrag.

In A b g a n g kamen : 44 Pferde durch Verkauf an Offiziere, 67 ^ ,, Ausrangierung, 17 _ _ Abstechen und Umstehen.

128 20 Pferde wie oben.

Der V e r k a u f an Offiziere betrug im Berichtsjahre 44 Pferde, gegenüber 46 Pferde irn Jahre 1894.

Der D u r c h s c h n i t t s b e s t a n d der Pferde mit Inbegriff der Remouten betrug annähernd 530 Stück.

Das Total der b e z a h l t e n P f e r d e d i e n s t t a g e in Schulen und Kursen betrug pro 1895 80,457, gegenüber 1894 93,371, welche sich auf die verschiedenen Waffengattungen verteilen wie folgt: Infanterie 5,273 Kavallerie 2,897 Artillerie 51,019 Genie 4,324 Verwaltung 1,652 Sanität 2,605 Centralschulen 8,289 Generalstabsschulen . . . 3,200 Veterinär 686 Verschiedenes 512 80,457 Der Ausfall an bezahlten Diensttagen gegenüber dem Vorjahr beträgt für die Artilleriesehulen und -kurse über 17,000 Tage; bei ·den übrigen Waffengattungen ist die Verwendung der Pferde ungefähr die gleiche geblieben.

U n b e z a h l t e D i e n s t t a g e rühren von den Pferden her, welche ohne Verrechnung von Mietgeld abgegeben wurden, nämlich an die Infanterie-Offizierbildungsschulen, zur Verfügung der Instruktoren der acht Divisionskreise und der Schießschulen, ferner «n den Artillerieinstruktorenkurs, an den Equitationskurs für Infanterieinstruktoren und Instruktorenaspiranten etc., und sind zu verzeichnen pro 1895 10,400 gegen 9741 pro 1894 (Equitationskurs cirka 6000 Diensttage).

Kuranstaltstage mit halbem Mietgelde wurden verrechnet pro 1895 6057 (1894: 7503).

Bundesblatt. 48. Jahrg. Bd. II.

35

538 762 Offiziere haben pro 1895 von der Regieanstalt für Schulen und Kurse mietweise Pferde erhalten (1894: 636 Offiziere). Hiervon fallen auf den Truppenzusammenzug 169 Einzelnbegehren gegen 188 pro 1894.

Im Frühjahr und Winter 1895 fanden 23 Militärreitkurse statt, mit einer Abgabe von 269 Regiepferden (1894": 22 Kurse mit 254 Regiepferden), und zwar auf folgenden Plätzen : Aarau, Bern, Burgdorf, St. Gallen, Glarus, Herisau, Langenthal (2), Luzern, Ölten (2),, Rapperswyl, Rorschach, Schaffhausen, Solothurn, Thun, Vevey (2), Wattwyl, Wyl, Yverdon (2), Zürich.

Reraontenankäufe fanden im Jahre 1895 folgende statt: 50 Irländerremonten, 40 Normännerremonten, 90 Remonten mit einem Ankaufswerte von Fr. 144,500.

Von Offizieren wurden übernommen und zurückgekauft 14 ·0^ Pferde.

b. Munitionsfabrik.

Im Jahre 1895 wurde folgende Munition angefertigt: i. Für

Handfeuerwaffen.

20,214,100 7,5 mm. scharfe Gewehrpatronen, 5,023,500 ,, ,, blinde ,, 100,000 10,4 ,, scharfe Patronen für Kadetten, 200,000 ,, ,, blinde ,, ,, ,, 1,077,600 7,6 ,, scharfe Revolverpatronen, 45,000 10,4 ,, 44,400 7,5 ,, Manipulierpatronen, 22,080 10,4 ,, 5,000 Reserveblechbüchsen für 7,5 mm. Notmunition, Von den Jahrgängen 1892 und 1893 wurden umgepackt in 10er Pakete: 10,870,040 7,5 mm. scharfe tìewehrpatronen, 3,500,000 ,, ,, Gewehrpatronenhülsen \ Als Vermehrung der 6,30l ),OüO ,, ,, Geschosse \ Infanteriemunition 15,000,000 ,, ,, Zündhütchen J nach Altdorf.

2. Für Geschütze.

2,700 5,3 cm. Geschosse, 310 v ,, Exerzierschüsse,

539

2,390 7,5 cm. Geschosse, 580 y, ,, Sehußpatronen, 25,396 8,4 ,, Geschosse, 832 ,, ,, Schußpatronen, 10,078 ,, ,, Exerzierpatronen, 1,765 12 ,, Geschosse, 9,400 ,, ,, Schuß- und Wurfpatronen, 130 ,, ,, Exerzierpatronen, 103,300 Geschützzündpatronen, 2,000 10,5 cm. Schußpalronen.

Vorstehende Munition wurde in 301J/2 Tagen mit einer durchschnittlichen Arbeiterzahl von 850 Mann angefertigt. Auch dieses Jahr wurde das Etablissement von eigentlichen Unfällen verschont.

c. Munitions- und Pulver-Kontrolle.

Die Kontrolle der sämtlichen für Geschütze und Handfeuerwaffen gefertigten Ordonnanz- und Versuchsmunition umfaßte deren Prüfung in den verschiedenen Fabrikationsstadien und im fertigen Zustande.

An Kriegspulver, zur Laborierung von scharfer Munition bestimmt, kamen 22 Lieferungen zur Untersuchung; davon entfallen auf Schwarzpulver 4000 kg. in 3 Lieferungen und Schießwollpulver 122,100 kg. in 19 Lieferungen.

Außer diesen Pulverlieferungen kamen noch zur Kontrolle und Übernahme: 3095 kg. Pulver für blinde Gewehrpatronen, 1512 ,, oder 10,080 Exerzierpatronen für 8.4 cm. Kanonen, 2268,9 ,, = 15,235 komprimierte Schießwollkörper zu Sprengzwecken.

An besondern Arbeiten ist die Inspektion der Munition in den Magazinen der Gotthardbefestigung, Airolo, Hospiz, Furka, Bühl und Bätzberg, zu erwähnen.

d. Konstruktionswerkstätte.

Es wurden im Jahre 1895 nachgenannte Arbeiten ausgeführt: N e u e r s t e l l u n g von : 100 Infanterie-Caissons, Mod. 94 1 10 Infanterie-Fourgons, Mod. 89 (Fahrschulfuhr- l T , . .

werke) Infanterie.

416 Erkennungsfahnen mit Supports, für Halbcaissons J

540 A b ä n d e r u n g von : 130 Infanterie-Fourgons, Mod. 89, des I. Armeecorps, d. h. Anbringen neuer gepanzerter Hinterkastenthüren, sowie Anbringen von Kautschukpuffern an den Deichselspiten.

N e u e r s t e l l u n g von : Kavallerie-Sattelbäumen Kavallerie-Feldschmieden, zugleich Küchen Trainsattelbäumen Einlegerohren (Exerzierläufen) mit Zündvorrichtung für 8,4 cm. Kanonen einem größern Quantum diverser Vorratsbestandteile

700 6 100 6

12 2 4 2 22

U m ä n d e r u n g der Fuhrwerke voü: Batterien des Auszuges Batterien der Landwehr Parkkolonnen des Auszuges Parkkolonnen der Landwehr Reservecaissons und Beendigung dieser Umänderung an den Fuhrwerken der übrigen Einheiten

N e u e r s t e l l u n g von : 500 Bastsattelböcken (350 für Pferde, 150 für Maul- \ tiere) J 4 Einlagerohren (Exerzierläufen) mit Zündvorrich- Ì tuog für 12 cm. Kanonen / 34 Reservevorrichtungen für 5,8 cm. Panzertürme und fahrbare Panzerlaffeten 4 Höherichtvorrichtungen für 12 cm. Mörser 267 Transportreffen 31 Kabelreffen 151 stählernen Kabelrollen 27 Maximrefflafetten mit Stöcken 2 Schießwarnungssignalen mit Ballons 12 optischen Signalstationen 600 Bergstöcken l Schulgeschütz mit Rollwagenlafette samt Ausrüstung für Tunnelportalverteidigung unter Verwendung eines alten Bronzerohres

Infanterie.

Kavallerie.

Feldartillerie.

Feldartillerie.

Gebirgsartillerie.

Positionsartillerie.

Festungsartillerie.

541

20 10 5e 4

Pontonschnabelstücken Pontonmittelstücken i « XT i u-» i Genie.

Notschiffen Scheertaurollen B e a r b e i t u n g von : vorhandenen Holzyorräten zu Brückenmaterial Reparatur, resp. Überziehen von 22 alten Pontons > Genie.

Ferner wurde ein Infanterie-Regimentssanitätswagen als Muster neu erstellt.

Außerdem wurden Kisten erstellt, Kisten und optische Signalstationen umgeändert, Versuchsstücke angefertigt, Versuche gemacht, Geschützverschlußteile, Schanzwerkzeuge, Ausrüstung für Sanitätsfuhrwerke und Pontoniermaterial geliefert, Reparaturen jeglicher Art ausgeführt und die Kontrolle und Reparatur sämtlicher im Dienste gewesenen Verschlußteile und Zündapparate der Feld-, Gebirgs-, Positions- und Festungsartillerie vorgenommen. Die Zahl der Arbeiter variierte zwischen 128 und 144.

e. Eidgenössische Waffenfabrik.

Im Jahre 1895 wurden folgende Lieferungen ausgeführt: 1. An eidgenössische Verwaltungen.

12,000 Gewehre, Mod. 89, samt Zubehör, 250 Karabiner, Mod. 93, samt Zubehör, 226 Revolver, Mod. 82, samt Zubehör, Ersatzbestandteile, Werkzeuge, Lehren und Reparaturen, inklusive Bohren und Fräsen einer Anzahl Hufeisen.

2. An kantonale Verwaltungen.

Einzelne Waffen, Bestandteile, Lehren, Werkzeuge, Waffenfett, Reparaturen und Verschiedenes.

3. An Private.

Einzelne Waffen, Bestandteile, Lehren, Werkzeuge, Waffenfett, Reparaturen und Verschiedenes.

Im fernem beschäftigte sich die Fabrik mit der Selbsterstellung von Gewehr- und Revolverbestandteilen, in welche im Berichtsjahre auch der Riegel mit einbezogen wurde.

Das Personal des Etablissements weist auf Jahresschluß einen Bestand auf von:

542 8 10 169 130

Angestellten, inkl. 3 Meistern, Waffencontroleuren und Gehülfen und Arbeitern nebst 10 Lehrlingen, gegenüber Arbeitern nebst 18 Lehrlingen auf Beginn desselben.

f. Waffenkontrolle.

An neuen Waffen wurden außer den für die eidgenössische Verwaltung gelieferten Gewehren, Mod. 89, und Karabinern, Mod. 93, noch eine größere Zahl Revolver, Mod. 82, für eidgenössische und kantonale Verwaltungen, sowie für Private kontrolliert und übernommen.

Auch in diesem Jahr kann eine successive Vervollkommnung in der Fabrikation dieser Waffen konstatiert werden.

An gebrauchten Waffen kamen nur die in Offizierbildungsschulen und Kursen verwendeten Revolver, Mod. 78 und 82, sowie die von der Kavallerie abgegebenen Karabiner, Mod. 93, zum Aufrüsten, welche der üblichen Ein- und Ausgangskontrolle unterzogen wurden.

Die Waffenkontrolle hatte im weitern die Kontrolle der blanken Waffen und der Soldatenmesser auszuführen.

g. Pulververwaltung.

W e i ß p u l v e r . Die Fabrikation dieser Pulversorte ergab : Kleinkaliberpulver 79,391 kg.

Wurfgeschützpulver 15,130 ,, 8 cm. Geschützpulver 18,745 ,, 12 cm. Geschützpulver 17,847 ,, Infanterieexerzierpulver 3,095 ,, Artillerieexerzierpulver 1,512 ,, Blättchenpulver 3,280 ,, Verschiedene Muster 1,270 ,, Total 140,270 kg.

Dazu kommen 2268 kg. komprimierte Schießwollkörper zu Sprengzwecken, so daß die ganze Produktion an Weißpulverfabrikaten 142,538 kg. erreichte und mithin dem burigetierten Quantum annähernd gleichkommt. Nach vorgängiger materieller und ballistischer Untersuchung in der Pulverfabrik gelangten im Laufe des Jahres zur endgültigen Erprobung an die Munitionskontrolle :

543

Gewehrpulver WurfgeschUtzpulver 12 cm. Geschützpulver Pulver f ü r Exerziermunition . . . .

Total Pulver

88.000 15,100 15,720 4,607

kg.

,, ,, _

123,427 kg.

Die Kontrollproben ergaben für sämtliche Pulverlieferungen günstige Resultate, ebenso entsprachen die neu angefertigten Schießwollkörper den gestellten Anforderungen. Der Gesamtbetrag der von der Munitionskontrolle untersuchten und gut befundenen Schießwollprodukte erreicht daher ein Quantum von 125,695 kg.

Der Verkauf an Weißpulver betrug 105,822 kg., und zwar: Gewehrpulver 69,760 kg.

Wurfgeschützpulver 2,300 ,, 12 cm. Geschützpulver 27,720 ,, Infanterieexerzierpulver 4,120 fl Artillerieexerzierpulver 1,512 ,, Blättchenpulver 410 ,, Total

105,822 kg.

Mit Ausnahme eines kleinen Postens von 325 kg. Blättchenpulver, welches in eine private Waffenfabrik gelangte, wurde sämtliches Pulver an die eidgenössischen Munitionsfabriken in Thun und Altdorf, die Sprengkörper an die Depots der Geniecorps abgeliefert.

Wesentliche Änderungen in den maschinellen Einrichtungen und im Fabrikationsverfahren des Weißpulvers sind nicht zu verzeichnen.

S c h w a r z p u l v e r . Die Fabrikation ergab : 18,970 kg. Jagdpulver, 2,300 ^ Gewehrpulver, 218,965 ,, Sprengpulver und Sprengsatz.

Total

240,235 kg.

Außerdem wurde ein Quantum von 45,050 kg. Artilleriepulver alter Ordonnanz in Sprengpulver umgearbeitet, so daß sich die ganze Produktion auf 285,285 kg. beläuft. Das Ergebnis blieb um 39,715 kg.

unter dem Budgetansatze, und zwar infolge der im Sommer während längerer Zeit herrschenden Trockenheit, welche die Wasserkraft und damit die Leistung der Pulvermühlen einigermaßen beeinträchtigte.

544

Von der Munitionskontrolle wurden zu Händen der eidgenössischen Munitionsfabrik in Thun übernommen : 1000 kg. Jagdpulver Nr. l für Revolverpatronen, 2500 ,, Jagdpulver Nr. 2 für Shrapnelfüllungen, 2300 ,, Gewehrpulver für Kadetten munition, 500 ,, Artilleriepulver Nr. 5 für Tempierplatten.

Verkauft wurden folgende Quantitäten Schwarzpulver: 16,977 kg. Jagdpulver, 11,314 ,, Gewehrpulver, 2,800 ,, Artilleriepulver, 326,286 ,, Sprengpulver und Sprengsatz, Total

357,377 kg.

Dem Ansätze des Voranschlages gegenüber ergiebt sich mithin ein Mehrverkauf von 32,377 kg.

Von Explosionen und schwereren Unfällen sind die Pulvermuhlen im Berichtsjahre verschont geblieben.

XIV. Laiidesbefestigung.

Am Gotthard wurden einige vom Jahre 1894 verbliebene und nach bisherigem Programm für die Furkabefestigungen noch auszuführende Arbeiten vollendet und das Stöckli-Werk auf Oberalp nahezu fertig erstellt und armiert; ferner wurde an den Ausführungsplänen sämtlicher Werke, welche nun am Gotthard ausgeführt sind, gearbeitet.

Im Berichtsjahre wurden die Bauprojekte für die, in Hinsicht auf die neue Grimselstraße, notwendig gewordene Erweiterung der Anlagen der Furkaverteidigung und für die Militärtelegraphenlinien am Gotthard ausgearbeitet.

Für die bereits im Jahre 1894 beendeten Bauten des ersten Programmes für die Befestigung von St. Maurice wurden im Berichtsjahre die Ausführungspläne angefertigt. An Neubauten wurden die im Budget pro 1895 vorgesehenen ,,baulichen Installationen11, sowie die während des Jahres neu bewilligten Lebensmittelmagazine auf Savatan und Dailly erstellt.

Die Befestigungskommission setzte ihre Studien für die Befestigung der Luziensteig fort und unterbreitete dem Militärdepartemente dafür ein Befestigungsprogramm. Im Berichtsjahre wurden die nötigen Terrainaufnahmen für allfällige Ausarbeitung der Projekte dieses Programmes vorgenommen.

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Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung über seine Geschäftsführung im Jahre 1895.

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1896

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

13

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

25.03.1896

Date Data Seite

377-544

Page Pagina Ref. No

10 017 379

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