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Konkurrenz- und Stellen-Ausschreibungen, sowie

Inserate und litterarische Anzeigen.

Ausschreibung.

Die Weizenvorräte der schweizerischen Militärverwaltung, 1893er Ernte, südrussischer Provenienz (Krim- nnd Azowhäfen), werden im Laufe des Herbstes gegen Weizen 1896er Ernte, südrnssischer Provenienz, umgesetzt, und zwar auf dem Wege des Austausches oder des getrennten Kaufes nnd Verkaufes. Die Operation soll Ende dieses Jahres beendigt sein ; alle näheren Details sind aus den bezüglichen Pflichtenheften zu ersehen, welche bei der unterzeichneten Amtsstelle erhoben werden können. Nur in der Schweiz niedergelassene Interessenten können sich an diesem Geschäfte beteiligen.

Offerten sind schriftlich and frankiert mit der Aufschrift: ,,Offerte für WeizenUmsatz" bis 5. Oktober abends dem eidgenössischen Oberkriegskommissariat einzureichen, mit Verbindlichkeit bis Mittag den 10. Oktober.

B e r n , den 7. September 1896.

Eidg. Oberkriegskommissariat.

Stellen-Ausschreibung.

Es sind vier Stellen von Instruktoren I. Klasse der Kavallerie neu zu besetzen, welche hiermit zur freien Bewerbung ausgeschrieben werden.

Besoldung die gesetzliche.

Bewerber haben ihre Anmeldungen schriftlich bis zum 5. Oktober nächs hin dem unterzeichneten Departement einzureichen.

B e r n , den 28. August 1896.

Schweiz. Militärdepartement

Ausschreibung von erledigten Stellen.

Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche s c h r i f t l i c h nnd p o r t o frei zu geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein; ferner wird von ihnen gefordert, daß sie ihren N a m e n , nnd außer dem Wohnorte auch den H e i m a t o r t , sowie das G e b u r t s j a h r deutlich angeben.

908 Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe bei der Ernennung festgesetzt. Nähere Auskunft erteilt die für die Empfaugnahme der Anmeldungen bezeichnete Amtsstelle.

1) Briefträger in Röche (Waadt).

l Anmeldung bis zum 22. Sept.

2) Postablagehalter und Briefträger } J896 bei der Kreispostdirektion in in La Forclaz (Waadt).

j Lausanne.

3) Postcommis in Biel. Anmeldung bis zum 22. September 1896 bei der Kreispostdirektion in Neuenburg.

4) Postcommis in Basel.

Ì Anmeldung bis zum 22. Sept.

-. ,,. T, . ., .

. _ > 1896 bei der Kreispostdirektion in 5) Vier Briefträger in Basel.

J Basei 6) Contrôleur für den Postkreis Aaran. 1 Anmeldung bis zum 22. Sept.

7) Briefträger und Bote in Beinwil [ i.896 bei der Kreispostdirektion in (Muri, Aargau).

) Aarau' 8) Briefträger in Kreuzungen-Station. Anmeldung bis zum 22. September 1896 bei der Kreispostdirektion in Zürich.

9) Bureauchef beim Hauptpostbureau l Anmeldung bis zum 22. Sept.

St. Gallen.

j, 1896 bei der Kreispostdirektion in 10) Postcommis in St. Gallen.

J St Gallen11) Telegraphist und Telephonchef in St. Immer. Jahresgehalt gemäß Bundesgesetz vom 2. August 1873 für den Telegraphendienst, nebst Entschädigung für Besorgung des Telephonnetzes gemäß Bnndesratsbeschluß vom 21. Juli 1891. Anmeldung bis zum 19. September 1896 bei der Telegrapheninspektion in Bern.

12) Telegraphist und Telephonist in Schüpfheim (Luzern). Jahresgehalt Fr. 240, nebst Depeschenprovision für den Telegraphendienst und einer später festzusetzenden Entschädigung für den Telephondienst. Anmeldung his zum 19. September 1896 hei der Telegrapheninspektion in Ölten.

13) Telegraphist in. Wolfhalden (Appenzell). Jahresgehalt Fr. 200. nebst Depeschenprovision. Anmeldung his zum 19. September 1896 bei der Telegrapheninspektion in St. Gallen.

14) Telegraphist in Astano (Tessin). Jahresgehalt Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 19. September 1896 hei der Telegrapheninspektion in Bellinzona.

1) Postablagehalter, Briefträger und Bote in Soyhières (Bern). Anmeldung bis znm 15. Septemher 1896 hei der Kreispostdirektion in Nenenburg.

2) Briefträger und Bote in Maur (Zürich). Anmeldung bis zum 15. September 1896 bei der Kreispostdirektion in Zürich.

3) Posthalter in Wolfhalden (Appenzell A.-Eh.). Anmeldung bis zum 15. Septemher 1896 bei der
Kreispostdirektion in St. Gallen.

4) Telegraphist in Domdidier (Freiburg). Jahresgehalt Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung his zum 12. Septemher 1896 bei der Telegrapheninspektion in Lausanne.

Publikationsorgan für das

Transport- und Tarifwesen der

Eisenbahnen und Dampfschiff-Unternehmungen auf dem

Gebiete der Schweiz. Eidgenossenschaft.

Herausgegeben vom Schweiz. Eisenbahndepartement.

Beilage zum Schweiz. Bundesblatt. -- Preis bei Separatabonnement Fr. 1.

A*s 37.

Bern, den 9. September Ì896.

II, Eeglemente und Tarifvorschriften.

A. Schweizerischer Verkehr.

633. (87/9e) Lieferfristverlängerung für Frachtgüter auf einzelnen Strecken der N 0 B.

Wir bringen hiermit zur allgemeinen Kenntnis, daß der h. schweizerische Bnndesrat mit Rücksicht auf die während der Trupcenmanöver entstehenden außerordentlichen Verkehrsverhältnisse der Schweiz. Nordosthahn in Anwendung von § 69 des Transportreglements eine Zuschlagsfrist von 3 Tagen für sämtliche Frachtgüter, die am 17. und 18. September 1896 die Linien Winterthw-Zürich, Winterthur-Roblenz, Bülach-Zürich u/nd Bülach-Baden berühren, bewilligt hat.

Zürich, den 3. September 1896.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

III, Personen- und Gepäokverkehr.

A. Schweizerischer Verkehr.

634. (87/9e) Interner Personen- und Gepäcktarif Rhätische Bahn, vom 4. Juli 4896. Ergänzung.

Die in obgenanntem Tarif enthaltenen Personen- und Gepäcktaxen Thusis bis Pelsberg nach und von Malans bis Davos-Platz über Chur-Rhätische BahnLandquart können mit sofortiger Gültigkeit auch für die direkte Abfertigung über Chitr V S B-Landquart Anwendung finden.

Chur, den 8. September 1896.

Direktion der Rhätischen Bahn.

289

IV, Güterverkehr, A. Schweizerischer Verkehr.

Rückvergütungen.

87

635. ( /96Ì Transporte von Kies und Sand ab Au nach Stationen der V SB und N 0 B.

Der unter Nr. 791 im Publikationsorgan Nr. 49, vom 4. Dezember 1895, bekannt gegebene Ausnahmefrachtsalz für Kies und Sand ab Àu findet vom 1. Januar 1897 an nur noch Anwendung auf Sendungen nach den über Rorschach hinaus gelegenen Stationen der Vereinigten Schweizertaimen.

St. Gallen, den 7. September 1896.

Direktion der Vereinigten Schweizerbahnen.

B. Verkehr mit dem Auslande.

636. ( 87 /96) Teil II, Heft i, der belgisch-Basler Gütertarife, vom i. Januar Ì893.

Für die im nächsten Jahre in Brüssel stattfindende internationale Ausstellung ist eine besondere Güterabfertigungsstelle mit der Bezeichnung Brüssel (Exposition) eröffnet worden.

Sendungen nach dieser Station werden zu den für Brüssel (Midi) vorgesehenen Frachtsätzen abgefertigt.

Hern, den 4. September 1896.

Direktion der Jnra-Simplon-Bahn.

637. C37/9s) Bayerisch-schweimerisch-elsäßisch-südbadischer Gütertarif, Teil H, vom i. Juli Ì891. Nachtrag Hl.

Mit 1. Oktober 1896 tritt ein Nachtrag III zum bayerisch-schweizerischelsäßisch-südbadisehen Gütertarif, Teil II, vom 1. Juli 1891, in Kraft, durch welchen die Nachträge I und II, vom 1. Januar 1893 bezw. vom 1. Oktober 1894, aufgehoben und ersetzt werden.

Insoweit Frachterhöhungen eintreten, gelten die bisherigen Frachtsätze noch bis 31. Dezember 1896.

Der Nachtrag III kann zum Preise von 25 Cts. bei den Stationen Basel, Schaffhausen, Singen und Konstanz, sowie bei unserem Tarif bureau bezogen werden.

Zürich, den 4. September 1896.

Direktion der Schireiz. Nordostbahn.

290

638. ( 37 /96) Ausnahmetarif für frisches Obst Schweiz -- Württemberg. Verlängerung der Gültigkeit.

Die im Publikationsorgan Nr. 24 vom 10. Juni 1896, unter Ziffer 425, auf 15. September 1896 gekündeten Ausnahmetarife für frisches Obst Schweiz -- Württemberg, vom 20. September 1893, bleiben über diesen Zeitpunkt hinaus bis zur Einführung der neuen Ausnahmetarife für die Beförderung von frischen Äpfeln und Birnen aus der Schweiz nach Württemberg in Kraft.

Zürich, den 5. September 1896.

Direktion der Schweiz. Kordostbahn.

( 37 /96) Transittarif für Getreide und Baumwolle ab den Rhein- und Main - Umschlagsstationen nach der Ostschweiz, vom i. Dezember Ì895. Nachtrag I.

Mit 1. Oktober 1896 tritt zum Transittarif für Getreide und Baumwolle ab den Kbein- und Main-Umsehlagsstationen nach den Stationen der N 0 B, V S B, TTB und Sihlthalbahn, vom 1. Dezember 1895, ein Nachtrag l in Kraft, enthaltend Taxen für Straßburg, Speyer und Worms, sowie Änderungen.

Derselbe kann vom 25. September 1896 an beim Gütertarif bureau, sowie bei den Güterexpeditionen unentgeltlich bezogen werden.

Zürich, den.5. September 1896.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

639.

C. Transitverkehr.

Ausnahmetaxen.

640. C 37 /96) Ausnahmetaxen für Cigarettenpapier Paris -- Suceawa transit. Kündung.

Die in den Publikationsorganen Nr. 33, vom 14. August 1895, und Nr. 5, vom 29. Januar 1896, publizierten Frachtsätze Paris -- Suczawa transit für Cigarettenpapier nach Jassy treten anf 31. Dezember 1896 außer Kraft.

Zürich, den 2. September 1896.

Namens der Verbandsverwaltungen: Direktion der Schweiz. Nordostbahu.

0. Verkehr ausländischer Bahnen auf Schweizergebiet.

6el. ( 3T /9e) Teil II des rheinisch-westfälisch-südwestdeutschen Verbandsgütertarifs.

Nachtrag I.

Zum Tarifheft ,,Teil II" für den rheinisch-westfälisch-südwestdeutschen Verband, besondere Bestimmungen und Tarifsätze für den Güterverkehr enthaltend, ist mit Gültigkeit vom 1. September 1896 der erste Nachtrag, 291

Änderungen nnd Ergänzungen des Haupttarifes mit sich bringend, ausgegeben worden.

Karlsruhe, den 3. September 1896.

Generaldirektion der grossherzoglich badischen Staatseisenbahnen.

642. ( 37 /96) Gütertarif von deutschen und niederländischen Stationen nach Thorn transito. Neuausgabe.

Mit Gültigkeit vom 1. September 1896 gelangt ein neuer Tarif für die direkte Beförderung von Gütern von deutschen und niederländischen Stationen nach Thorn transito, Station des Eisenbahndirektionshezirks Bromberg, zur Einführung.

Die Frachtsätze dieses Tarifs finden nur Anwendung bei Weiterbeförderung der Sendungen nach russischen Stationen westlich der Linie GrajewoBialystoJc-Brest- Kowel.

Aufgehoben wird durch den neuen Tarif der Tarif für den direkten Güterverkehr von Stationen der preußischen, sächsischen und badischen Staatseisenbahnen u. s. w. nach Thorn transito zur Weiterbeförderung nach Stationen der Warschau-Wiener Eisenbahn bezw. der Weichselbahn und deren Hinterbahnen, vom 1. Januar 1893, nebst den Nachträgen I--V.

Nähere Auskunft erteilen die Verbandsstationen, sowie unser Gütertarifbureau.

Karlsruhe, den 30. August 1896.

Ueneraldirektion der grossherzoglich badischen Staatseisenbahnen.

643. (3T/96) Gütertarif von deutschen und niederländischen Stationen nach Mlawa transito. Neuausgabe.

Mit Gültigkeit vom 20. August 1896 ^^- Stils 6gelangt 6 6 ein neuer Tarif 1. September neuen für die direkte Beförderung von Gütern von deutschen und niederländischen Stationen nach Mlawa transito, Station der Marienburg-Mlawkaer Eisenbahn, zur Einführung. Die Frachtsätze desselben finden nur Anwendung bei Weiterbeförderung der Sendungen nach den westlich der Linie GrajewoBialystoJc-Brest-Kowel gelegenen russischen Stationen.

Aufgehoben wird durch diesen Tarif der Tarif für den direkten Güterverkehr von Stationen der preußischen, sächsischen und badischen Staatseisenbahnen u. s. w. nach Mlawa transito zur Weiterbeförderung nach Stationen der Warschau-Wiener Eisenbahn bezw. der Weichselbahn und deren Hinterbahnen, vom 1. Januar 1893, nebst den Nachträgen I--V.

Nähere Auskunft erteilen die Verbandsstationen, sowie unser Gütertarifbureau.

Karlsruhe, den 1. September 1896.

Generaldirektion der grossherzoglich badischen Staatselsenbahnen.

292

6é4. ( 37 /9e) Ausfuhrtarif von deutschen und niederländischen Stationen nach EydtJcuhnen transit, ProstJcen transit, Illowo transit und Thorn transit. Nachtrag b.

Zu dem vom 1. Januar 1895 gültigen Ausfuhrtarif für die direkte Beförderung von Eil- und Frachtgütern von deutschen und niederländischen Stationen nach Eydtkuhnen transito, Prostken transito und Illowo transito zur Ausfuhr nach Rußland (ausgenommen Polen) tritt mit Gültigkeit vom 1. September 1896 der vierte Nachtrag in Kraft.

Derselbe enthält an Stelle des aufgehobenen Teils IV für Alexandrowo transito einen neuen Teil IV für den Verkehr nach Thorn transito.

Druckstücke des Nachtrags sind durch Vermittlung der Verbandsstationen zu beziehen.

Karlsruhe, den 30. August 1896.

tfeneraldirektlon der grossherzoglich badischen Staatseisenbahnen« 6e5. ( 87 /96) Gütertarif deutsche Bahnen -- Sosnowice. Neuausgabe.

Am 1. September 1896 tritt für die Beförderung von Gütern zwischen gewissen badischen Stationen und Sosnowice, Station der Warschau-Wiener und Iwangorod-Dombrowaer Eisenbahn ein neuer Tarif in Kraft, durch welchen A- T -t O H I 26. Februar a. St. ÖQ,, jrrft(> ,, 20. Januar a. St.


Nähere Auskunft erteilen die Verbandsätationen, sowie unser Gütertarifbureau.

Karlsruhe, den 30. August 1896.

Generaldirektion der grossherzoglich badischen Staatseisenbahnen.

646.

(87/9e) Heft 6, Gütertarif Baden -- Prins Heinrich-Bahn.

Neuausgabe.

Für den Güterverkehr zwischen Stationen der Prinz Heinrich-Bahn einerseits und diesseitigen Stationen anderseits ist mit Gültigkeit vom 1. September 1896 ein neuer Tarif ausgegeben worden.

Karlsruhe, den 30. August 1896.

Generaldirektion der grossherzoglich badischen Staatseisenbahnen.

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Mitteilungen des Eisenbahndepartements, 1. Genehmigung von Tarifen und Transportbedingungen.

Genehmigt am 5. September 1896 : 1. Ausnahmetarif für die Beförderung in gewöhnlicher Fracht von Ohst, getrocknetem, und Pflaumenmus (Powidl, Lequar) zwischen Stationen der k. k. priv. Südbahngesellschaft (ungar. Linien), der königl. ungar. Staatseisenbahnen (einschließlich der Fünfkirchen-Barcser Eisenbahn und der Vinkovci-Brckaer Eisenbahn), der k. k. priv. Kaschau-Oderberger Eisenbahn (ungar. Linien) und der Raab-Ödenburg-Ehenfurter Eisenbahn einerseits und Bregenz transit, Buchs transit, St. Margrethen transit bezw. Lindau transit, ferner Stationen der Vereinigten Schweizerbahnen, der Schweiz. Nordostbahn (einschließlich der Bötzberebahn), der Gotthardbahn, der Schweiz. Centralbahn (einschließlich der Aarg. Südbahn) und der Jura-Simplon-Bahn anderseits.

2. Tarif für den Güterverkehr zwischen den von den französischen Nordund Westbahnen bedienten Seehäfen (Le Havre, Honfleur, Trouville-Deauville, Caen, Fécamp, Rouen R. G., Dieppe, Dunkerque, Calais, Gravelines, Boulogne, Saint-Valéry und Le Tréport-Mers) einerseits und Basel C B und badische Bahn anderseits. (Tarif commun de transit Nr. 300.)

Genehmigt am 8. September 1896: Anwendbarkeit der Taxen des internen Personen- und Gepäcktarifs der Rhätischen Bahn für den Verkehr zwischen Thusis bis Felsberg einerseits und Malans bis Davos-Platz anderseits zur Benutzung über die Linie der Vereinigten Schweizerbahnen Chur-Landquart.

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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Konkurrenz- und Stellen-Ausschreibungen, sowie Inserate und litterarische Anzeigen.

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Jahr

1896

Année Anno Band

3

Volume Volume Heft

37

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

09.09.1896

Date Data Seite

907-908

Page Pagina Ref. No

10 017 554

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