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Kreisschreiben des

Bundesrates an sämtliche Kantonsregierungen, betreffend die Einfuhr von Schweinen.

(Vom 17. Juli 1896.)

Getreue, liebe Eidgenossen l Der Konferenz von Abgeordneten sämtlicher Kantone, die von unserem Landwirtschaftsdepartement am 6. und 7. laufenden Monats einberufen worden war, lag -- wie Ihnen bekannt -- auch die Frage vor, ob zur Bekämpfung der Schweineseuche nicht schärfere Maßnahmen vorzuschreiben seien.

Es wurde allgemein zugegeben, diese Seuche fordere bedeutend mehr Opfer, als aus den Angaben der amtlichen Viehseuchenbulletins zu schließen sei ; folglich darf mit aller Wahrscheinlichkeit angenommen werden, daß in den letzten Jahren die ansteckenden Schweinekrankheiten unserem Lande mehr geschadet haben als alle ändern Tierseuchen zusammen.

Dennoch konnte sieh die Konferenz mit Rücksicht auf die finanziellen Folgen mehrheitlich nicht entschließen, obige Frage zu bejahen. Es wurde dabei anerkannt, daß die bisherigen in der Vollziehungsverordnung zu den Viehseuchengesetzen vorgesehenen Maßnahmen genügen dürften, wenn selbe von den kantonalen Sanitätsbehörden rücksichtslos durchgeführt würden, und daß sich der Schweinebesitzer wirksam schützen könne, wenn er beim Einkauf, sowie namentlich bei der Einstallung vorsichtig sei, wenn er überhaupt die Einschleppung des Infektionsstoffes und beim Auftreten einer Krankheit dessen Verschleppung durch gründliche Desinfektion vermeide.

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Allerdings wurde auch darauf aufmerksam gemacht, daß der Zustand vieler Schweineställe eine richtige Desinfektion verunmögliche und daß es notwendig sei, eine durchgreifende Sanierung ' unserer Schweinebestände durch das Verbot der Einfuhr von Aufzuchtschweinen und durch die Überwachung der eingeführten Schlachtschweine, wie dies für die Importe aus Italien und Österreich-Ungarn bereits der Fall sei, zu unterstützen.

In Würdigung dieses einstimmig geäußerten Wunsches und auf den Antrag unseres Landwirtschaftsdepartements haben wir heute vorstehenden Beschluß gefaßt.

Für die Einfuhr von Schlachtschweinen aus Italien und Österreich-Ungarn bereits erteilte Bewilligungen bleiben in Kraft.

Um die Erstellung leicht desinfizierbarer Schweinostallungen auch Unbemitteltem möglich zu machen, erklären wir uns bereit, derartige Bauten und Reparaturen mit Bundosbeiträgen in gleicher Höhe wie die betreffenden kantonalen Leistungen zu unterstützen, wenn die Gesuche vor Inangriffnahme der Arbeiten an unser LandO Wirtschaftsdepartement gerichtet werden.

Wir empfehlen Ihnen noch dringend, die zur Bekämpfung der ansteckenden Schweinekrankheiten vorgeschriebenen Maßnahmen gewissenhaft zur Anwendung zu bringen und Fehlbare rücksichtslos zur Verantwortung zu ziehen.

Wir benutzen diesen Anlaß, Sie, getreue, liebe Eidgenossen, samt uns in Gottes Maehtschutz zu empfehlen.

B e r n , den 17. Juli 1896.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der V i z e p r ä s i d e n t :

Deucher.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Eingier.

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Kreisschreiben des Bundesrates an sämtliche Kantonsregierungen, betreffend die Einfuhr von Schweinen. (Vom 17. Juli 1896.)

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Jahr

1896

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3

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30

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

22.07.1896

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723-724

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