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Konkurrenz- und Stellen-Ausschreibungen, sowie

Inserate und litterarische Anzeigen.

Ausschreibung von Bauarbeiten.

Die Erd-, Maurer- und Steinhauerarbeiten für das neue Postgebäude in Lausanne werden hiermit zur Konkurrenz ausgeschrieben. Pläne, Bedingungen und Angebotformulare sind im Bureau der Herren Jost, Bezencenet & Girardet, Architekten in Lausanne, zur Einsicht aufgelegt.

Übernahmsofferten sind der unterzeichneten Verwaltung verschlossen unter der Aufschrift ,,Angebot für Postgebäude Lausanne" bis und mit dem 15. Juli nächsthin franko einzusenden.

B e r n , den 20. Juni 1896.

Die Direktion der ei dg. Bauten.

Ausschreibung.

Das eidg. Oberkriegskommissariat beabsichtigt, eine Partie inländischen Atisstichweizen, eventuell auch Korn (Dinkel) bester Qualität anzukaufen.

Landwirtschaftliche Genossenschaften, Gemeinden und Produzenten (Händler werden nicht berücksichtigt) sind ersucht, bezügliche Offerten unter Beilage von Warenmustern von wenigstens Y2 Kilo bis zum 12. Juli nächsthin der unterzeichneten Amtsstelle, wo auch die Pflichtenhefte erhoben werden können, verschlossen und frankiert, mit der Aufschrift ,,Weizenofferte" einzureichen.

B e r n , den 24. Juni 1896.

Eidg. Oberkriegskommissariat.

677

Herbstübungen des III. Armeecorps, Es werden hiermit die Lieferungen von Schlachtvieh (ausschließlich inländische Ware), Wein, Käse nnd Holz für die Manövertage der vom 30. August bis 18. September nächsthln stattfindenden Übungen des III. Armeecorps zur freien Konkurrenz ausgeschrieben.

Bewerber für diese Lieferungen haben ihre Angebote schriftlich, versiegelt und mit der Aufschrift .Angebot für Schlachtvieh, Wein, Käse oder Holz" versehen bis zum 18. Juli nächsthin dem Unterzeichneten franko einzureichen.

In den Angeboten sind gleichzeitig die Bürgen anzugeben und eine gemeinderätliche fiabhaftigkeitsbescheinigung sowohl für die letztern als für die Bewerber selbst beizulegen.

Angebote, welchen diese Requisite fehlen, können keine Berücksichtigung finden.

Den Angeboten für Wein nnd Käse sind entsprechende Doppelmuster beizulegen.

Die Lieferungsbedingungen können auf dem Bureau des eidgenössischen Oberkriegskommissariats in Bern, auf denjenigen der Kantonsknegskommissariate in Zürich, Schaffhausen, St. Gallen, Frauenfeld, Herisau und Appenzell nnd beim Unterzeichneten eingesehen werden.

ö r l i n g e n , den 25. Juni 1896.

Der KriegsTeommissär des III. Armeecorps: J. MLoser, Oberst.

Ausschreibung.

Für die Vorkurse zu den Armeecorpsübnngen auf den Waffenplätzen Bassersdorf, Bischofszell, Goßau (St. Gallen), Kloten, Schaffhausen, Winterthur, Wyl (St. Gallen), Affoltern bei Zürich, Altstetten, BUlach, Flawyl, Hauptweil, Henggart, Hettlingen, Höngg, Neftenbach, Pfungen, Regensdorf, Rickenbach bei Wyl, Schlieren, Seuzach, Ober- und Niederuzwyl, Velthelm, Weiningen nnd WUlflingen werden die Lieferangen von Brot und Fleisch zur Konkurrenz ausgeschrieben.

Die bezüglichen Vertragsbedingungen sind auf dem Bureau des Oberkriegskommissariates in Bern, sowie bei den Kantonskriegskommissariaten der Kantone Zürich, Schaffhansen, St. Gallen, Thurgau, Appenzell A.-Rh. undl.-Rh., sowie beim Unterzeichneten zur Einsichtnahme aufgelegt. Vereinigungen von mehr als zwei Bewerbern zur Eingabe für eine Lieferung sind unzulässig.

Jeder Konkurrent hat zwei Bürgen zu bezeichnen und für sich und diese letztern gemeinderätliche Habhaftigkeitsbescheinignngen dem Angebote beizulegen.

678 Die Offerten (per Portion berechnet) sind versiegelt und mit der Aufschrift ,,Angehot für ,,Brot" resp. ,,Fleisch"" versehen his zum 18. Juli nächsthin dem Unterzeichneten franko einzusenden.

ö r l i n g e n , den 25. Juni 1896.

Der Kriegskommissär des III. Armeecorps: J. Moser, Oberst.

Stelle-Ausschreibung.

Die Stelle eines Instruktors II. Klasse der Kavallerie wird anmit zur Besetzung ausgeschrieben. Besoldung nach Gesetz.

Offiziere, welche sich um diese Stelle bewerben wollen, sind eingeladen, ihre Anmeldung dem unterzeichneten Departement bis zum 10. Juli nächsthin schriftlich einzureichen.

B e r n , den 20. Juni 1896.

Schweiz. Militärdepartement.

Ausschreibung von Postlehrlingsstellen.

Die schweizerische Postverwaltnng bedarf einer Anzahl neuer Postlehrünge.

Schweizerbürger können ihre Anmeldung bis spätestens den 15. Juli 1896 einer der Kreispostdirektionen in Genf7 Lausanne, Bern, Neuenburg, Basel, Aaran, Luzern, Zürich, St. Gallen, Chur oder Bellinzona einreichen.

Die Bewerber müssen wenigstens 16 und dürfen höchstens 25 Jahre alt «ein. Sie haben ihre Anmeldung schrittlich einer der ohgenannten Kreispostdirektionen einzureichen und darin ihr Geburtsdatum, ihren Heimats- und Wohnort, sowie ihren bisherigen Bildungsgang näher zu bezeichnen, unter Beifügung allfälliger Zeugnisse.

Ferner haben sich die Bewerber bei einer Amtsstelle, welche ihnen von der Kreispostdirektion bezeichnet wird, persönlich vorzustellen.

Verlangt wird unter anderem die Kenntnis wenigstens zweier Nationalsprachen.

Mit Bücksicht auf die bestehenden dienstlichen Verhältnisse können weibliche Bewerber diesmal nicht berücksichtigt werden.

Betreffend den Ort der Verwendung, sowie den Zeitpunkt des Dienstantrittes der neuen Lehrlinge behält sich die Postverwaltnng vollkommen freie Hand vor.

Weitere Auskunft erteilen sämtliche Kreispostdirektionen.

B e r n , den 19. Juni 1896.

Die Oberpostdirektion.

679

Ausschreibung von erledigten Stellen.

Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche s c h r i f t l i c h nnd p o r t o f r e i zu geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein; ferner wird von ihnen gefordert, daß sie mren N a m e n , nnd außer dem Wohnorte auch den H e i m a t o r t , sowie das G e b u r t s j a h r deutlich angehen.

Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe hei der Ernennung festgesetzt. Nähere Auskunft erteilt die für die Empfangnahme der Anmeldungen bezeichnete Amtsstelle.

1) Postcpmmis in Genf. Anmeldung bis zum 21. Juli 1896 bei der Kreiapostdirektion in Genf.

2) Postwagenmeister und Packer in Ste. Croix.

3) Briefträger, Packer und BureauAnmeldung bis zum 21. Juli diener in Aubonne.

1896 bei der Kveispostdirektion in 4) Postablagehalter, Briefträger und Lausanne.

Bote in Bongy-Villars (Waadt).

5) Postablagehalter, Briefträger nnd Bote in Feohy (Waadt).

S) Postcommis in Zürich.

j Anmeldung bis zum 21. Juli 7) Posthalter in Langnan (Zürich).

> 1896 bei der Kreispostdirektion in 8) Briefträger in Zürich 13 (Oberstraß). J Zürich.

9) Telegraphist und Telephonist in Saignelégier (Bern). Jahresgehalt fr. 280, nebst Depeschenprovision für den Telegraphendienst. Die Entschädigung für den Telephondienst wird später festgesetzt. Anmeldung bis zum 18. Juli 1896 bei der Telegrapheninspektion in Bern.

1) Kanzlist hei der Oberpostdirektion in Bern. Anmeldung bis zum 14. Juli 1896 bei der Oberpostdirektion in Bern.

2) Posthalter und Briefträger in 1 , ,.

1/1Tin m ldu g Champéry - der f 1Kreispostdirektion ? · !jTM i!: Ja- m ÖQe^bei r J (Wallis).

*· ' \ ,1896 3) Postablagehalter und Briefträger Lausanne, in Eoharlens (Freiburg).

J n ldlI 4)' Postcommis in Aarberg.

}\1QQC -bis TM* l*: Ju.Um ° 18964bei?lder5S Kreispostdirektion 5) Briefträger in Zimmerwald (Bern), l Bern.

6) Mandatträger in La Chaux-de-Fonds. Anmeldung bis zum 14. Jnli 1896 bei der Kreispostdirektion in Neuenburg.

7) Postcommis in Basel. Anmeldung bis zum 14. Juli 1896 bei der Kreispostdirektion in Basel.

8) Postcommis in Zofingen.

Ì Anmeldung bis zum 14. Juli 9) Postablagehalter, Briefträger nnd \ l896 bei der Kreispostdirektion in Bote in Vil (Aargan).

J Aarttu'

680

10) Briefträger in Ufhusen (Luzern). Ì Anmeldung bis zum 14. Juli 11) Posthalter, Briefträger und Bote t P6 bei der Kreispostdirektion in in Lungern (Obwalden).

) Luzern.

12) Briefträger in Adliswil (Zürich). Anmeldung bis zum 14. Juli 1896 tei der Kreispostdirektion in Zürich.

A el nng bÌ8 ZUm 13) Postcommis in Herisau.

)> 11896 f ,rKreispostdirektion ^\ ^ aQC ?TM bei der 14) Postcommis in Einsiedeln.

J in St. Gallen.

15) Telegraphist in Champéry (Wallis). Jahresgehalt Fr. 200, nebst- Depeschenproyision. Anmeldung bis zum 11. Juli 1896 bei der TelegraphenInspektion in Lausanne.

16) Telegraphist in Lungern (Unterwaiden). Jahresgehalt Fr. 240, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 11. Juli 1896 bei der Telegrapheninspektion in Ölten.

17) Telegraphist in Maglio di Colla (Tessin). Jahresgehalt Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung Ms zum 11. Jnfi 1896 bei der Telegrapheninspektion in Bellinzona.

18) Ausläufer auf dem Telegraphenbureau in Vivis. Jahresgehalt Fr. 1200.

Anmeldung bis zum 11. Juli 1896 beim Chef des Telegraphenbureaus in Vivis.

Publikationsorgan für das

Transport- und Tarifwesen der

Eisenbahnen und Dampfschiff-Unternehmungen auf dem

Gebiete der Schweiz, Eidgenossenschaft, Herausgegeben vom Schweiz. Eisenbahndepartement.

Beilage zum Schweiz. Bandesblatt. -- Preis bei Separatabonnement Fr. 1.

28.

Bern, den 8. Juli 1896.

I. Allgemeines.

191. (28/96) Umrechnung der österreichischen Gulden- in Frankenwährung.

Laut Mitteilung der Verwaltung der Vereinigten Schweizerbahnen ist das Wert Verhältnis der österreichischen Guldenwährung zur Frankenwährung für die österreichisch - schweizerischen Grenzstationen vom 1. Juli 1896 an bis auf weiteres festgesetzt worden zu : l fl. österr. W. = 2,0977 Franken.

III, Personen- and Gepäckverkehr.

A. Schweizerischer Verkehr.

192. (28/96) Fahrpreisermäßigung für Kinder und Schüler bis zum 15. Altersjahr im internen Verkehr.

Während der Monate Juli und August werden an Werktagen für Kinder und Schüler bis zum 15. Altersjahr halbe einfache Billete abgegeben, welche auch zur Rückfahrt berechtigen.

Zürich, den 1. Juli 1896.

Direktion der Sihlthalbahn.

219

193. (28/96) Direkter Verkehr Central- und Westschweiz -- Berner Oberländer Transportanstalten. Distanzenzeiger nur Taxberechnnng bei der Beförderung von Gesellschaften, Schulen, Kranken, Gepäck, Expreßgut etc., vom i. Januar 1895.

Nachtrag L Mit Gültigkeit vom 1. August 1896 tritt zu vorbenanntem Distanzenzeiger ein Nachtrag I in Kraft, enthaltend neue Distanzen des Abschnitts II, Teildistanzen.

Basel, den 6. Juli 1896.

Direktorium der Schweiz, Centrnlbahn.

194. (as/96) Personen- und Gepäcktarif J S, B R und R V T Naye, vom 15. Juli 1893. Ergänzung.

Mit 20. Juli 1896 treten direkte Personen- und Gepäcktaxen Zermatt -- Caux und Naye in Kraft, welche bei den betreffenden Stationen, sowie bei unserm kommerziellen Dienste in Bern in Erfahrung gebracht werden können.

Bern, den 7. Juli 1896.

Direktion der Jnra-Simplon-Bahn.

B. Verkehr mit dem Auslande.

28

495. ( /9e) Rheinisch-schweieeriseher Personen- und Gepäcktarif, vom 1. Juni 1891. Ergänzung.

Mit Gültigkeit vom 15. Juli 1896 treten folgende neue Taxen in Kraft : Elberfeld' Hin- und Bückfahrt nach 1. Elasse.

II. Elasse.

Luzern Basel, den 7. Juli 1896.

Mt.

Mi.

83. 40

59. 10

Direktorium der Schweiz. Centralbahn.

0. Verkehr ausländischer Bahnen auf Schweizergebiet.

28

496. ( /9e) Tarif für die Beförderung von Personen und Reisegepäck zwischen Stationen der k. k. österr. Staatsbahnen und der Buschtehrader Eisenbahn und Aussig-Teplitzer Eisenbahn einerseits und solchen der württembergischen und badischen Staatsbahnen, der Main-Neckar-Bahn, sowie der hessischen Ludwigsbahn anderseits. Neuausgabe.

Auf 1. März 1896 erscheint ein neuer Tarif für die Beförderung von Personen and Reisegepäck zwischen Stationen der k. k. österreichischen 220

Staatsbahnen, der a. priv. Buschtêhrader Eisenbahn und der k. k. priv. AussigTeplitzer Eisenbahngesellschaft einerseits und solchen der württembergischen und badischen Staatsbahnen, der Main-Neckar-Bahn und der hessischen Ludwigs-Eisenbahngesellschaft anderseits, durch welchen die bisherigen Tarife für den Verkehr mit den einzelnen deutschen Bahnen aufgehoben werden.

Die direkte Abfertigung von Hunden ist künftig ausgeschlossen; überdies tritt eine Erhöhung der Fahrpreise und teilweise der Gepäcktaxen, teilweise auch eine Ermäßigung der letzteren ein, worüber unser Personentarifbureau auf Anfrage Auskunft erteilt.

Die in den Tarif aufgenommenen Zusatzbestimmungen sind gemäß den Vorschriften unter I(2) der Verkehrsordnung genehmigt worden.

Karlsruhe, den 17. Januar 1896.

Generaldirektion der grossherzoglich badischen Staat seisenbahn eu, namens dar übrigen beteiligten deutschen Eisenbahnverwaltungen.

IV, Güterverkehr, B. Verkehr mit dem Auslande.

497

( 28 /96) Teil II, Hefte II C und III C, der südwestdeutschschweizerischen Gütertarife, vom 1. Oktober 1893.

Beschränkung der Gültigkeit der Taxen für Blei.

Mit 15. Oktober 1896 erhält die Transportbestimmung des Ausnahmetarifs Nr. 18 für Blei in den obgenannten Tarifen folgende Passung: ,,Die Frachtsätze dieses Ausnahmetarifs gelten nur für solche Sendungen aus Deutschland nach der Schweiz, welche auf den deutsch-schweizerischen Grenzstationen zur Einfuhr in die Schweiz versollt werden."

Zürich, den 6. Juli 1896.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

498. ( 28 /96) Teil II, Heft l, der belgisch-Basler Gütertarife, vom i. Januar 1893. Ergänzung.

Mit sofortiger Gültigkeit werden die Stationen Russeignies der belgischen Staatsbahnen und die Station Mortsel der großen belgischen Centralbahn in obgenanntes Tarifheft einbezogen. Für den Verkehr mit Russeignies werden die für Anvaing und für den Verkehr mit Mortsel die für Borgerhout vorgesehenen Frachtsätze angewendet.

Bern, den 7. Juli 1896.

.Direktion der Jura-Simplon-Bahn.

221

C. Transitverkehr.

499.

Ausnahmetarif für Lebensmittel in Wagenladungen aus Italien nach Deutschland, vom I. April 1895. Aenderung.

Mit dem 15. August 1896 scheidet die preußische Station Alexandrowo transit aus dem genannten Tarif aus, Luzern, den 2. Juli 1896.

Direktion der Gotthardbahn.

D. Verkehr ausländischer Bahnen auf Schweizergebiet.

500. ( 28 /96) Rheinisch-westfälisch-südwestdeutscher tarif. Ergänzung.

Verbandsgüter-

Mit Wirkung vom 1. Juli 1896 sind die Stationen Osberghausen des Direktionsbezirks Frankfurt a/M. und Remscheid-Bliedinghausen des Direktionsbezirks Elberfeld in den rheinisch-westfälisch-südwestdeutschen Verbandsgüterverkehr einbezogen worden.

Nähere Auskunft erteilen die für den Güterverkehr eingerichteten diesseitigen Stationen.

Karlsruhe, den 30. Juni 1896.

Generaldirektion der grossherzoglich badischen Staatseisenbahnen.

501.

Heft 3 des sächsisch-südwestdeutschen Nachtrag VIII.

Gütertarifes.

Am 1. Juli 1896 tritt zum sächsisch-südwestdeutschen Gütertarif Heft Nr. 3 der Nachtrag VIII in Kraft, welcher Entfernungen für die neue Station Géra (Reuß) sächsische Staatsbahn enthält.

Die Abfertigungsbefugnisse der genannten Station hinsichtlich der Beförderung von Tiersendungen werden in dem am gleichen Tage in Gültigkeit tretenden Nachtrage IV zum sächsisch-südwestdeutschen Tiertarife bekannt gegeben.

Nähere Auskunft erteilen die Verbandsstationen.

Karlsruhe, den 25. Juni 1896.

Generaldirektion der grossherzoglich badischen Staatseisenbahnen.

222

502.

Ausnahmetarif für den Transport von Pitch-Pine-Holz (Pechkiefer) ab Mannheim nach den badisch-schweizerischen Grenzstationen. Ergänzung.

In den mit Gültigkeit vom 1. August 1896 zur Einführung kommenden Ausnahmetarif für Pitch-Pine-Holz (Pechkiefer), roh oder in der Bearbeitung, welche in der allgemeinen Güterklassifikation unter Specialtarif II bei Holz aufgeführt ist, in. Ladungen von 10 000 kg. ab Mannheim nach den badischschweizerischen Übergangsstationen werden vom gleichen Zeitpunkt ah auch die Stationen Karlsruhe Hauptbahnhof, Karlsruhe Rangierbahnhof und Karlsruhe Westbahnhof einbezogen.

Nähere Auskunft erteilen die genannten Stationen, sowie unser Gütertarifbureau.

Karlsruhe, den 1. Juli 1896.

Generaldirektion der grossherzoglich badischen Staatseisenbahnen.

503.

Gütertarif für den deutschen Levanteverkehr über Hamburg seewärts (nach Hafenplätzen der Levante).

Neuausgabe.

Am 1. Juli 1896 tritt unter Aufhebung des Tarifs vom 15. April 1893 ein neuer Gütertarif für den deutschen Levanteverkehr über Hamburg seewärts (nach Hafenplätzen der Levante) in Kraft.

Straßburg, den 1. Juli 1896.

Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen.

Karlsruhe, den 2. Juli 1896.

Generaldirektion der grossherzoglich badischen Staatseisenbahnen.

504.

Teil II des deutsch-russischen Gütertarifes. Nachtrag VI.

Am 1. Juli 1896 wird zum Teil II des deutsch-russischen Gütertarifes der Nachtrag VI eingeführt, welcher Ausnahmefrachtsätze für St. Petersburg und Änderungen der Warenklassifikation enthält.

Weitere Auskunft erteilen die Verbandsstationen und das Gütertarifbureau.

Karlsruhe, den 27. Juni 1896.

Generaldirekilon der grossherzoglich badischen Staatseisenbahnen.

223

Mitteilungen des Eisenbahndepartements.

1. Genehmigung von Tarifen und Transportbedingungen.

Genehmigt am 4. Juli 1896: 1. Nachtrag VII zum Tarif für die Beförderung von Personen, Reiseepäck, Leichen, Fahrzeugen und lebenden Tieren der Dampfschiffahrt auf em Bodensee, enthaltend verschiedene Änderungen und Ergänzungen.

2. Nachtrag I zum Distanzenzeiger zur Taxberechnung bei der Beförderung von Gesellschaften, Schulen und Kranken, sowie für die Miete besonderer Personenwagen und für die Abfertigung von Leichen, von Reisegepäck und Expreßgut im direkten Verkehr zwischen der Schweiz. Centralbahn, der aarg.

Südbahn (inklusive Bremgarten), der Schweiz. Seethalbahn, der LangenthalHuttwil-Bahn, der Emmenthalbahn, der Neuenburger Jurabahn, der JuraSimplon-Bahn, der Bulle-Romont-Bahn, der Regionalbahn des Traversthaies, der Visp-Zermatt-Bahn und der Yverdon-Ste. Croix-Bahn einerseits und der Thunerseebahn, der Bödelibahn, den Berner Oberlandbahnen, der Brünigbahn, der Bergbahn Lauterbrunnen-Mürren, der Wengernalpbahn, den Drahtseilbahnen Thunersee-St. Beatenberg nnd Gießbach-Gießbach (Hotel), sowie der Dampfschiffgesellschaft für den Thuner- und Brienzersee, enthaltend verschiedene neue Teildistanzen.

g

Genehmigt am 7. Juli 1896: 1. Direkte Personentaxen für Hin- und Rückfahrt für die Relation Elberfeld -- Luzern.

2. Berichtigungsblatt zum internen Distanzenzeiger der Vereinigten Schweizer bahnen.

3. Aufnahme von Schnittfrachtsätzen für Chiasso transit und Pino transit im Verkehr mit den belgischen Stationen Bassily, Berchem-lez-Audenaerde, Celles-Escanafles, Dottignies-St. Leger, Espierres, Oostcamp, Ruyen und Wielsbecke in den Ausnahmetarif Nr. 20 für Cichorienwurzeln, Marmor in Blöcken, Backsteine, Korkabfälle etc. der belgisch-italienischen Gütertarife für den Verkehr durch den Gotthard.

4. Tarif für die direkte Beförderung von Personen, Gepäck und Expreßgut im Verkehr zwischen Stationen der Bödelibahn, Thunerseebahn, Dampfschiffgesellschaft für den Thuner- und Brienzersee und den Drahtseilbahnen Thunersee-St. Beatenberg und Gießbach (See-Gießbach (Hotel) unter sich, sowie zwischen Stationen dieser Verwaltungen einerseits und solchen der Jura-Simplon-Bahn (Brünigbahn nicht inbegriffen), Bulle-Romont-Bahn, Regionalbahn des Traversthales, Visp-Zermatt-Bahn, Neuenburger Jurabahn, Schweiz. Centralbahn, aarg. Südbahn und Wohlen-Bremgarten, Emmenthalbahn, Bötzbergbahn, Schweiz. Nordostbahn, Vereinigten Schweizerbahnen, Gotthardbahn, Rigibahn und des Vierwaldstättersees anderseits, endlich zwischen St. Beatenberg und Gießbach (Hotel) einerseits und Stationen der Brünigbahn, der Berner Oberlandbahnen, der Bergbahn Lauterbrunnen-Mürren und der Rigikaltbad-Scheideggbahn anderseits.

5. Nachtrag II zum Ausnahmetarif für den Transport von Cément und hydraulischem Kalk (Roman-Cément, Cement-Kalk) in Säcken oder Fässern in Wagenladungen von 10 000 kg. ab Aarau, Wildegg, Luzern, Horgen und Niederweningen nach nord- und ostschweizerischen Stationen, enthaltend verschiedene Änderungen und Ergänzungen.

224

6. Aufnahme der Station des preußischen Eisenbahndirektionsbezirkes Köln, Brühl, in den Ausnahmetarif für die Beförderung von Steinkohlen, auch gemahlener Coaks (mit Ausnahme von Coaks aus Gasanstalten), Coaksasche und Briquettes für Braunkohlen, Braunkohlen-Coaks und BraunkohlenBriquettes, sowie Briquettes ans Holz und Harz von Deutschland nach Italien, via Gotthard-Pino und Chiasso, sowie via Brenner, bezw. Pontebba.

7. Direkte Personen- und Gepäcktaxen für die Relationen Zermatt -- Caux und Naye (Stationen der Bisenbahn Glion-Naye).

8. Einbeziehung der Station der belgischen Staatsbahnen Rnsseignies und der Station der großen belgischen Centralbahn Mortsel unter Gleichstellung mit den Stationen Anvaing bezw. Borgerhout in das Heft l des Teiles II der belgisch-südwestdeutschen Verbandsgütertarife (Verkehr mit Basel).

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08.07.1896

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