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# S T #

Konkurrenz- und Stellen-Ausschreibungen, sowie

Inserate und litterarische Anzeigen.

Stelle-Ausschreibung.

Die Stelle eines Kreislnstruktors der Infanterie wird anmi zur Wiederbesetzung ausgeschrieben. Besoldung Bach Gesetz.

Offiziere, welche sich um diese Stelle zu bewerben gedenken, sind eingeladen, ihre Anmeldungen dem unterzeichneten Departement bis 10. April nächsthin schriftlich einzureichen.

B e r n , den 17. März 1896.

Schweiz. Militärdepartement.

Stelle-Ausschreibung.

Die Stelle eines Instruktors II. Klasse der Artillerie wird hiermit zur Wiederbesetzung ausgeschrieben.

Besoldung nach Gesetz.

Bewerber um diese Stelle haben ihre Anmeldungen dem unterzeichneten Departement bis zum 31. dieses Monats schriftlich einzureichen.

B e r n , den 7. März 1896.

Schweiz. Militärdepartement.

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Stelle-Ausschreibung.

Die Stelle eines Adjunkten des eidgenössischen Fabrikinspektors für den II. Kreis mit Sitz in Lausanne wird hiermit wegen Demission des bisherigen Inhabers zur Bewerbung ausgeschrieben. Besoldung: Fr. 3500, nebst den reglementarischen Reiseentschädigungen und Taggeldern. Bedingung: Beherrschung der französischen und deutschen Sprache, wünschenswert sind auch etwelche Kenntnisse im Italienischen. Verlangt wird ferner eine tüchtige mechanisch-technische Ausbildung.

Anmeldungen sind bis 16. April 1896 dem unterzeichneten Departement schriftlich einzusenden.

B e r n , den 20. März 1896.

Schweizerisches Industriedepartement : Deucher.

Stelle-Ausschreibung.

Die Stelle eines Contrôleurs beim Hauptzollamt im Bahnhof Vallorbes wird hiermit zur Wiederbesetzung ausgeschrieben. Anmeldungen sind bis zum 31. März 1S96 an die Zolldirektion in Lausanne zu richten.

B e r n , den 16. März 1896.

Schweiz. Oberzolldirektion.

Ausschreibung von erledigten Stellen.

Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche s c h r i f t l i c h und p o r t o f r e i za geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein; ferner wird von ihnen gefordert, daß sie ihren N a m e n , und außer dem Wohnorte auch den H e i m a t o r t , sowie das G e b u r t s j a h r deutlich angeben.

Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe bei der Ernennung festgesetzt. Nähere Auskunft erteilt die für die Empfangnahme der Anmeldungen bezeichnete Amtsstelle.

1) Paketträger in Genf. Anmeldung bis zum 7. April 1896 bei der Kreispostdirektion in Genf.

588 2) Briefträger in Rougemont.

3) Posthalter und Briefträger in Collombey.

Anmeldung bis zum 7. April 1896 bei der Kreispostdirektion in 4) Postablagehalter und Briefträger Lausanne.

in Moiry.

5) Briefträger, Packer und Wagenbesorger in Brig.

Anmeldung bis zum 7. April 6) Drei Postcommis in Bern.

1896 bei der Kreispostdirektion in 7) Postcommis in Herzogenbuchsee.

Bern.

8) Hauswart und Heizer im Postgebäude Solothurn. Anmeldung bis zum 7. April 1896 bei der Kreispostdirektion in Basel.

9) Postablagehalter und Briefträger in Bettwiesen. Anmeldung bis zum 7. April 1896 bei der Kreispostdirektion in Zürich.

10) Briefträger in Goßan. Anmeldung bis zum 7. April 1896 bei der Kreispostdirektion in St. Gallen.

11) Telephongehülfe in Neuenburg. Anmeldung bis zum 4. April 1896 bei dem Telephonchef in Neuenburg.

12) Telephongehülfe in Chaux-de-Fonds. Anmeldung bis zum 4. April 1896 bei dem Telephonchef in Chaux-de-Fonds.

13) Telegraphist in Basel. Jahresgehalt gemäß Bundesgesetz vom 2. August 1873. Anmeldung his zum 4. April 1896 bei der Telegrapheninspektion in Ölten.

1) Briefträger in Versoix (Genf). Anmeldung bis zum 31. März 1896 bei der Kreispostdirektion in Genf.

2) Briefträger in ßiel. Anmeldung bis znm 31. März 1896 bei der Kreispostdirektion in Nenenburg.

3) Briefträger in Asch (Baselland).

Anmeldung bis zum 31. März 4) Bureaudiener beim Hauptpostbnreau 1896 bei der Kreispostdirektion in Basel.

Basel.

5) Briefträger in Beinwil (Kulm, Aargan). Anmeldung bis zum 31. März 1896 bei der Kreispostdirektion in Aaran.

6) Mandatträger in Zürich. Anmeldung bis zum 31. März 1896 bei der Kreispostdirektion in Zürich.

7) Packer, Bureandiener und Postwagenmeister in Samaden. Anmeldung bis zum 31. März 1896 bei der Kreispostdirektion in Chur.

8) Telegraphist in Bern. Jahresgehalt gemäß Bundesgesetz vom 2. August 1873. Anmeldung bis zum 28. März 1896 bei der Telegrapheninspektion in Bern.

9) Telegraphist in Zürich III e (Außersihl Industrie). Jahresgehalt Fr. 400, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 28. März 1896 bei der Telegrapneninspektion in Zürich.

I

Publikatipnsorgan für das

Transport- und Tarifwesen der

Eisenbahnen und Dampfschiff-Unternehmungen auf dem

Gebiete der Schweiz. Eidgenossenschaft, Herausgegeben vom Schweiz. Eisenbahudspartemerit.

JVs 13.

-

Bern, den 25. März Ì896.

II. Réglemente and Tarifvorsohriften.

D. Verkehr ausländischer Bahnen auf Schweizergebiet.

I3

201. ( /96) Deutscher Eisenbahngütertarif

Teil I. Nachtrag III.

Zum deutschen Eisenbahn gütertarif, Teil I, vom 1. April 1894, wird am 1. April 1896 der Nachtrag III eingeführt. Abgesehen von einigen unwesentlichen Prachterhöhungen werden durch den Nachtrag lediglich Frachtermäßigungen herbeigeführt. Exemplare desselben können zum Preise von 30 Pf.

für das Stück durch Vermittlung unserer Güterstationen bezogen werden.

Karlsruhe, den 17. März 1896.

Generaldirektion der grossherzoglich badischen Staatseisenbahnen.

202. (13/96) Deutscher Eisenbahntarif für die Beförderung von Leichen, Tieren und Fahrzeugen. Nachtrag I.

Zum deutschen Eisenbahntarif für die Beförderung von Leichen, Tieren und Fahrzeugen wird mit Gültigkeit vom 1. April 1896 der Nachtrag I ausgegeben. Derselbe enthält Änderungen und Ergänzungen der Zusatzbestimmnngen zur Verkehrsordnung, der allgemeinen Tarifvorscbriften und des Nebengebührentarifs, durch welche lediglich Frachtermäßigungen und Erleichterungen herbeigeführt werden. Die Änderungen und Ergänzungen der 93

Zusatzbestimmungen sind gemäß den Vorschriften unter I (9) der Verkehrsordnung genehmigt worden.

Karlsruhe, den 19. März 1896.

Oeneraldirektlon der grossherzoglich badischen Staatseisenltahnen.

III, Personen- und Gepäokverkehr.

B. Verkehr mit dem Auslande.

18

203. ( /9e) Tarif für den österreichisch-schweizerischen Personenund GepäcJcverkehr, vom i. Oktober 1892, nebst Nachtrag I.

Tarif für den böhmisch-schweizerischen Personen- und GepäcJcverkehr, vom i. September Ì89Ì, nebst Nachträgen I und H.

Tarif für den rumänisch-schweizerischen Personen- und Gepäckverkehr, vom i. März 1892. Verlängerung.

Die Gültigkeit obiger in den Publikationsorganen Nr. 46/95, unter Ziff. 738 und 739, und 48/95, unter Ziffer 776, auf 1. März 1896 gekündeten Tarife wird hiermit bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der an Stelle derselben neu zur Ausgabe gelangenden Tarife verlängert.

Zürich, den 23. März 1896.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

204. (18/9e) Abfertigung von Expreßgut im Verkehr mit Luino.

Vom 1. April 1896 an werden auf Grnnd des schweizerischen Eeglementes und Tarifes für Expreßgut, vom 1. Dezember 1892, und der im schweizerisch-italienischen Personentarif, vom 15. April 1893, enthaltenen einschlägigen Gepäcktaxen auch Warensendungen im Verkehr mit Luino (ausgenommen Sendungen ah Basel bad. B. in der Kichtnne nach Lnino) znr Beförderung als Expreßgut angenommen. Den betreffenden Sendungen sind vom Versender zwei Zolldeklarationen und im Verkehr aus der Schweiz überdies noch eine schweizerische Ausfuhrdeklaration beizugeben.

Luzern, den 23. März 1896.

Direktion der tìotthardbahn.

94

IV, Güterverkehr, B. Verkehr mit dem Auslande.

13

205. ( /9e) Teil H, Heft 1°, der bayerisch-schweizerischen Gütertarife, vom i. September 1891. Ergänzung.

Am 8. April 1896 treten für den Transport von Gütern des Specialtarifs II in Wagenladungen von 5000 kg. und 10 000 kg. im bayerisch-schweizerischen.

Verkehr via Lindau folgende Taxen in Kraft: Lohr a/M.

Sendungen von nach und von 5000 leg. 10000 kg.

Taxen pro 100 kg. in Cta.

Kemptthal 305 226 Winterthur 300 221 Zürich (Hauptbahnhof) . . .

323 240 Zürich, den 24. März 1896.

Direktion der Schweiz. Nordotttbahn.

( I3 /96) Ausnahmetarif Nr. 5 für Getreide etc. Bayern -- Schweig, vom iO. September 1885 (Taxen für den Verkehr mit S C B ynd loeiter). Verlängerung der Gültigkeit.

Der obgenannte, in Nr. 49 des Publikationsorgans vom 4. Dezember 1895, Tinter laufender Nr. 792, gekündete Tarif verbleibt noch bis 30. April 1896 in Kraft.

Zürich, den 21. März 1896.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

206.

207. (18/96) Teil 11, Hefte U F und III F, der südioestdeutschschweizerischen Gütertarife, vom 1. August 1885.

Verlängerung der Gültigkeit.

Obgenannte Tarifhefte, deren Gültigkeit im Publikationsorgan Nr. 8, vom 19. Februar 1896, unter Nr. 102, auf den 31. März 1896 verlängert worden ist, bleiben noch bis 30. April 1896 in Kraft.

Zürich, den 23. März 1896.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

208. (13/»e) Teil II, Heft l B, der südwestdeutsch-schweizerischen Gütertarife, vom 1. September 1892.

Unter Bezugnahme auf unsere Bekanntmachung Nr. 853 im Puhlikationsorgan Nr. 52, vom 26. Dezember 1895, teilen wir mit, daß die Einführung 95

der Neuausgabe des Heftes l B erst auf den 1. Mai 1896 erfolgen kann ; bis zu diesem Zeitpunkt bleibt der bisherige Tarif in Kraft.

Basel, den 21. März 1896.

Direktorium der Schweiz. Central bahn.

Ausnahmetaxen.

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209.

( /»e) Ausnahmetaxe für Cément im Verkehr zwischen Karlstadt (bayer. Staatsb.) und Baden (N 0 B).

Mit 8. April 1896 tritt für Cementsendungen in Wagenladungen von 10 000 kg. ab Karlstadt (bayer. Staatsb.) nach Baden (N 0 B) ein Ausnahmefrachtsatz von 150 Cts. pro 100 kg. in Kraft.

Zürich, den 24. März 1896.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

D. Verkehr ausländischer Bahnen auf Schweizergebiet.

( 18 /9e) Tirol-Vorarlberg-südwestdeutscher Gütertarif.

Aenderung von Taxen.

Mit Wirkung vom 1. April 1896 werden die Frachtsätze Bregenz --1 Petershausen im tirol-vorarlberg-siidwestdeutschen Güterverkehr in Klasse A um 0,01 M. für 100 kg., in den Klassen B, Sp.-T. I, II und IIJ, sowie im Ausnahmetarif Nr. 3 -- im Sp.-T. II jedoch nur bei Sendungen von 10000 kg.

oder bei Frachtberechunng für dieses Gewicht -- um 0,015 M. für 100 kg.

ermäßigt.

Karlsruhe, den 18. März 1896.

Geueraldircktion der grossherzoglich badischen Staatseisenbahnen.

210.

211. (13/9e) Ausfuhrtarif für die Beförderung von Eil- und Frachtgütern ab elsaß-lothringischen Stationen nach Eydtkuhnen transit, ProstJcen transit, lllowo transit und Alexandrowo transit.

Zu dem ab 1. Januar 1895 gültigen Ausfuhrtarif für die direkte Beförderung von Eil- und Frachtgütern von Stationen der Eisenbahnen in ElsaßLothringen, nach Eydtkuhnen transit, Prostken transit, lllowo transit und Alexandrowo transit zur Ausfuhr nach Rußland (Auszug für Elsaß-Lothringen) ist mit Gültigkeit vom 1. März 1896 der Nachtrag l, enthaltend Berichtigungen und Ergänzungen der besonderen Bestimmungen und Berichtigungen von Frachtsätzen, in Kraft getreten. Gratis.

Straßburg, den 11. März 1896.

öeneraldlrektlon der Eisenbahnen in Elsass-Lothriugcn.

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Mitteilungen des Eisenbahndepartements, 1. Genehmigung von Tarifen und Transportbedingungen.

Genehmigt am 21. März 1896: 1. Personentaxen für die Relationen Horgen-Männedorf und ThalweilMännedorf des Dampfbootverkehrs auf dem Zürichsee.

2. Nachtrag I zum internen Distanzenzeiger der Schweiz. Nordosthahn, einschließlich der Bötzbergbahn.

Genehmigt am 24. März 1896: 1. Tarif für Personen- und Gepäckbeförderung im Verkehr von Basel S C B nach Bremen, Kassel, Gießen, tföttingen, Hamburg, Hannover, Lübeck und Bad Nauheim.

2. Tarif für die direkte Beförderung von Reisenden und Gepäck zwischen Stationen der Jura-Simplon-Bahn einerseits und Amiens, Boulogne, Calais und London anderseits via Pontarlier-Paris.

3. Änderung der Tranäportbestimmungen des Ausnahmetarifes für die direkte Frachtgutbeförderung bestimmter Güter bei vollen Wagenladungen zwischen belgischen und niederländischen Hafenstationen einerseits und Mailand, sowie Turin anderseits.

4. Heft II F des Teiles II der südwestdeutsch-schweizerischen Gütertarife.

5. Nachtrag I zum Tarif für den direkten Güterverkehr zwischen Delle Transit einerseits und den Stationen der Schweiz. Nordosthahn (einschließlich der Bötzbergbahn), der Vereinigten Schweizerbahnen (einschließlich der Toggenburgerbahn und der Wald-Küti-Bahn), der Tößthalbahn, der Sihlthalbahn und der Schweiz. Südostbahn anderseits, enthaltend verschiedene Änderungen und Ergänzungen.

6. Nachtrag I zum Ausnahmetarif für die Beförderung in gewöhnlicher Fracht von Steinkohlen, Coaks, Agglomérés und Anthracit ab Station Basel (Centralbahnhof) nach Stationen der Schweiz. Centralbahn, aarg. Südbahn, Schweiz. Seethalbahn, Emmenthalbahn, Langenthal-Huttwil-Bahn, HuttwilWolhnsen - Bahn, Thnnerseebahn, Bödelibahn, Jura-Simplon-Bahn, BulleBomont-Bahn, Traversthal-Regionalbahn und Neuenbnrger Jurabahn, enthaltend neue Taxen für die Thunerseebahn und die Bödelibahn.

7. Nachtrag 4 zu Teil II, Heft l, zweite Abteilung, der norddeutschschweizerischen Verbandsgütertarife, enthaltend verschiedene Änderungen und Ergänzungen.

8. Aufnahme von Taxen des Specialtarifes II für die Relationen Lohr a/Main -- Kemptthal, Winterthur und Zürich (Hauptbahnhof') in den Teil II, Heft l, der bayerisch-schweizerischen Gütertarife.

9. Ausnahmetaxe für den Transport von Cernent in Wagenladungen von 10000 kg. ab Karlstadt. Station der k. bayerischen Staatsbahnen. nach Baden
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25.03.1896

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