50

# S T #

Konkurrenz- und Stellen-Ausschreibungen, sowie

Inserate and litterarische Anzeigen.

Stelle-Ausschreibung.

Infolge Ablebens des bisherigen Inhabers ist die Stelle eines Waffencontrôleurs der VII. Division neu zu besetzen.

Besoldung nach Gesetz Fr. 3500--4500.

Offiziere, -welche sich um diese Stelle zu bewerben gedenken, haben ihre Anmeldungen bis zum 16. Oktober nächsthin dem schweizerischen Militärdepartement schriftlich einzureichen.

B e r n , den 19. September 1896.

Schweiz. Militärdepartement.

Stelle-Ausschreibung.

Infolge Demission ist auf den 1. November dieses Jahres die Stelle des Grenztierarztes beim Zollamt La Rasse neu zu besetzen. Die grenztierärztlichen Untersuchungen finden daselbst statt jeden Dienstag und Freitag von 7 bis 9 Uhr-, im Sommer von 6 bis 8 Uhr morgens, sowie jeden dritten Donnerstag des Monats von 4 bis 6 Uhr nachmittags. Die jährliche Besoldung für die daherigen Dienstleistungen beträgt je nach dem Domizil des Grenztierarztes Fr. 1000 bis 1400; dieselbe wird anläßlich der Wahl endgültig festgesetzt.

Patentierte Tierärzte, welche sich um die Stelle bewerben, wollen ihre Anmeldung bis zum 16. Oktober 1896 an das schweizerische Laudwirtschaftsdepartement in Bern gelangen lassen.

B e r n , den, 22. September 1896.

Schweiz. Landwirtschaftsdeparteiment.

51

Ausschreibung von erledigten Stellen.

Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche s c h r i f t l i c h und p o r t o f r e i zu geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein; ferner wird von ihnen gefordert, daß sie ihren N a m e n , und außer dem Wohnorte auch den H e i m a t o r t , sowie das G e h u r t s j a h r Deutlich angeben.

Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe bei der Ernennung festgesetzt. Nähere Auskunft erteilt die für die Empfangnahme der Anmeldungen bezeichnete Amtsstelle.

1) Briefkastenleerer beim Hauptpostbureau Genf. Anmeldung bis zum 13. Oktober 1896 bei der Kreispostdirektion in Genf.

2) Briefträger in Langnau (Bern).

) Anmeldung bis zum 13. Okt.

. ni.

,oii. ix ( 1896 bei der Kreispostdirektion in 0. D . ,,, ..

3) Briefträger in Oberwil (Simmenthal). l gern 4) 5) 6) 7) 8) 9) 10) 11) Vif) 13) 14)

Briefträger in Neuenstadt.

Anmeldung bis zum 13. Okt.

Briefträger und Bote in Verrières. > 1896 bei der Kreispostdirektion in Briefträger in Ciburg (Bern).

J Neuenburg.

Briefkastenleerer beim Hauptpostbureau Basel. Anmeldung bis zum 13. Oktober 1896 bei der Kreispostdirektion in Basel.

Postablagehalter, Briefträger und Bote in Amsteg (Uri). Anmeldung bis zum 13. Oktober 1896 bei der Kreispostdirektion in Luzern.

Postcommis in Zürich.

Anmeldung bis zum 13. Okt.

Vier Postpacker beim Hauptpost1896 bei der Kreispostdirektion in bureau Zürich.

Zürich.

Bureaudiener beim Hauptpostbureau Zürich.

Postverwalter in Davos-Platz. Anmeldung bis zum 13. Oktober 1896 bei der Kreispostdirektion in Ch.

Telegraphist in Giswil (Unterwaiden). Jahresgehalt Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 10. Oktober 1896 bei der Telegrapheninspektion in Ölten.

Telegraphist in Amsteg (Ori). Jahresgehalt Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 10. Oktober 1896 bei der Telegrapheninspektion in Zürich.

1) Posthalter und Briefträger in Herznach (Aargau). Anmeldung bis zum 6. Oktober 1896 bei der Kreispostdirektion in Aarau.

2) Zwei Kondukteure für den Postkreis Zürich.

Anmeldung bis zum 6. Okt.

1896 bei der Kreispostdirektion in 3) Zwei Bureandiener, Packer und Zürich.

Briefkastenleerer beim Postbureau Winterthur.

52 4) Telegraphist in Goldau (Schwyz). Jahresgehalt Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 3. Oktober 1896 bei der Telegrapheninspektion in Zürich.

5) Ausläufer auf dem Telegraphenbureau Baden. Jahresgehalt Fr. 960.

Anmeldung bis zum 3. Oktober 1896 beim Telegraphenbureau in Baden.

_A_nzeige.

Bei der Unterzeichneten ist erschienen und kann gegen Nachnahme oder Frankoeinsendung des Betrages in d e u t s c h e r oder f r a n z ö s i s c h e r Ausgabe bezogen werden:

Handbuch für die schweizerischen Civilstandsbeamten.

Herausgegeben vom Schweiz.' Departement des Innern.

Preis broschiert: Fr. 4-. -- Solid gebunden : Fr. 5.

Dieses unter Mitwirkung von M i t g l i e d e r n des B u n d e s g e r i c h t s ausgearbeitete Werk, welches, auf 385 Oktavseiten die auf das Civilstandswesen bezüglichen gesetzgeberischen Erlasse, die zur Verwendung kommenden Formulare samt einer erschöpfenden Beispielsammlung, eine sorgfältige, die Gesetzgebung aller Kantone niitberücksichtigcnde Anleitung für die Führung der Civilstandsregister und endlich ein genaues alphabetisches Sachregister enthält, kommt einem längst gefühlten Bedürfnis entgegen und darf als vorzüglicher R a t g e b e r nicht nur den Uivilstandsbeamten, sondern allen kantonalen Amtsstellen, dea Advokatur- und Gescbäfts-Bureaux aufs beste empfohlen werden.

Buchdruckerei Stämpfli & Cie. in Bern.

Publikationsorgan für das

Transport- und Tarifwesen der

Eisenbahnen und Dampfschiff-Unternehmungen auf dem

Gebiete der Schweiz, Eidgenossenschaft, Herausgegeben vom Schweiz. Eisenbahndepartement.

Beilage zum Schweiz. Bundesblatt. -- Preis bei Separatabonnement Fr. 1.

N° 40.

Bern, den 30. September Ì896.

II. Reglemente and Tarifvorschriften.

C. Transitverkehr.

40

679. ( /96) Teil I, Abteilung B, der deutsch-italienischen Gütertarife, vom 4. August 4888. Aenderung der Bestimmungen über die Frachtberechnung für Most (Weinmost) etc. in Reservoirwagen.

Mit Gültigkeit vom 1. Oktober 1896 an wird der zweite Absatz der im Nachtrag VIII unter litt. «, Italienische Strecken, enthaltenen Bestimmungen des § 40, Ziffer l a, der Tarifvorschriften, betreffend das der Frachtberechnung für Flüssigkeiten in Reservoirwagen auf den italienischen Strecken zu Grunde zu legende Minimalgewicht, wie folgt abgeändert: ,,Bei Flüssigkeiten wird die Fracht mindestens nach der Tragkraft des verwendeten Wagens berechnet, ausgenommen bei Petroleum, wein, Most (Weinmost) und gepreßten Weintrauben, bei welchen das der Berechnung zu Grunde zu legende Mindestgewicht für Petroleum mit 0,80 kg., für Wein mit 0,97 kg. für jeden Liter Fassungsfähigkeit, für5 Most (Weinmost) und Weintrauben, gepreßte, mittelst Multiplikation von /6 der Fassungsfähigkeit in Litern mit 1,10 kg. zu ermitteln ist, insofern die Fassungsfähigkeit an den Längsträgern oder den Seitenwänden der Wagen in Litern angegeben ist.

Luzern, den 29. September 1896.

Direktion der Gotthardbahn.

309

III, Personen- und Gepäckverkehr.

B. Verkehr mit dem Auslande.

680. (40/96) Abfertigung von Expreßgut im Verkehr mit Waldshut.

Mit sofortiger Gültigkeit werden im Verkehr zwischen Waldshut und denjenigen schweizerischen Stationen, für welche a. im Personen- und Gepäcktarif bad. Bahn -- N 0 B und Bötzbergbahn, vom 1. Juli 1882, bezw. soweit die Stationen der Bötzbergbahn in Betracht kommen, im bezüglichen Ergänzungsblatt; b), im Gepäcktarif bad. Bahn -- N 0 B und Bötzbergbahn, vom 1. Juli 1892; c. im Personen- und Gepäcktarif bad. Bahn -- S ü ß , vom 15. Juni 1892 ; d. im Personen- und Gepäcktarif bad. Bahn -- V S B, vom 1. Dezember 1883, und e. im Personen- und Gepäcktarif bad. Bahn -- Central- und Westschweiz, vom 1. Mai 1889, direkte Gepäektaxen über Koblenz enthalten sind, Warensendungen nach Maßgabe des schweizerischen Reglements und Tarifs für Expreßgut, vom 1. Dezember 1892, als Expreßgut zur Beförderung angenommen.

Die Verzollung der betreffenden Sendungen hat sowohl im Verkehr nach als von Waldshut durch die Versender bezw. Empfänger .zu geschehen.

Bern, den 29. September 1896.

Direktion der Jura-Simplon-Bahn als Präsidialverwaltung des Schweiz. Eisenbahnverbandes.

681. (40/96) Verzeichnis der susammenstellbaren Fahrscheine des Vereins deutscher Eisenbahnverwaltungen, -vom i. Mai 1896.

Nachtrag H.

Mit 15. Oktober 1896 tritt zum obigen Verzeichnis ein Nachtrag II in Kraft. Exemplare desselben können bei den Ausgabestellen für schweizerische kombinierbare Rundreisebillete bezogen werden.

Zürich, den 25. September 1896.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

IV, Güterverkehr.

A. Schweizerischer Verkehr.

682.

Rückvergütungen.

( /96) Taxermäßigung für Transporte von Bruchsteinen Scherzligen -- Zäsiwyl-Großhöchstetten.

40

Für den Transport von Bruchsteinen in Ladungen von 10000 kg. pro Wagen ab Station Scherzligen nach Zäswyl-Großhöchstetten gewähren wir gegen Vorlage der Originalfrachtbriefe für die Zeit vom l, Oktober 1896 bis Ende 1897 eine Rückerstattung von 2 Cts. pro 100 kg.

Basel, den 29. September 1896.

Direktorium der Schweiz, Centralbahn.

310

B. Verkehr mit dem Auslande.

683. (40/96) Oesterreichisch-ungarisch-schweiserischer Güterverkehr.

Ausnahmetarif für Obst Ungarn -- Schweiz, vom 4. November 1893. Verlängerung der Gültigkeit.

Der obgenannte im Publikationsorgan Nr. 27 vom 1. Juli 1896, unter Ziffer 482, auf 30. September 1896 gekündete Tarif bleibt über diesen Termin hinaus und bis zur Einführung des an dessen Stelle tretenden neuen Ausnahmetarifes in Kraft.

Zürich, den 22. September 1896.

Namens der Verlandsverwaltungen : Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

684. (40/96) Frachtsätze für leer zurückgehende. Zuckersäcke Monthey -- Böhmen. Kündigung.

Die im Publikationsorgan Nr. 16, vom 18. April 1894 bekannt gegebene Frachtberechnung für leer zurückgehende Zuckersäcke von Monthey nach Böhmen und Mähren tritt mit 31. Dezember 1896 außer Kraft.

Zürich, den 25. September 1896.

Namens der Verbandsverwaltungen : Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

685. (40/96) Oesterreichisch-ungarisch-schweizerischer Güterverkehr.

Frachtsätze für Hanf und Werg ab österreichisch-ungarischen Stationen nach Feuerthalen.

Mit Gültigkeit vom 15. Oktober 1896 an treten für die Beförderung von Hanf und Werg in Ladungen von 10000 kg. pro Wagen und Frachtbrief von österreichisch-ungarischen Stationen nach Feuerthalen nachstehende Frachtsätze in Kraft: für Nach Feuerthalen Hanf Werg Cts. pro 100 kg.

von

Wien 257 221 Budapest 346 310 Köbanya 350 314 Djvidek 434 398 Vukovar 395 377 Bares 332 314 Sissek 342 325 Zürich, den 26. September 1896.

Namens der VerlandnvcrwaUungen : Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

311

686. (40/96) Teil II, Heft i, der norddeutsch-schweizerischen Gütertarife, vom i. November 1890. Ergänzung, Mit 15. Oktober 1896 wird die Station Hilden der königl. Eisenbahndirektion Elberfeld in den Ausnahmetarif Nr. 6 für Metalle, Abteilnng b (Maschinen), des norddeutsch-schweizerischen Hefts l, vom 1. November 1890,.

aufgenommen. Die direkten Taxen ergeben sich durch Zuschlag nachbezeichneter Beträge an die Taxen für Boppard: Wagenladungren von 5000 kg.

10000 kg.

Centimes pro 100 kg.

86 78 Zürich, den 29. September 1896.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

687.

(40/96) Gütertarif Genf transit -- Basel S C B loco und transit, vom i. Januar 1890. Ergänzung.

Das im Nachtrag II zu obigem Tarife auf Seiten 3--51 enthaltene Warenverzeichnis der Ausnahmetarife wird mit sofortiger Gültigkeit wie folgt ergänzt :

·saiS 1 4 WÏ Ä

Désignation des marchandises.

Bezeichnung der Güter.

Bezeichnung der Güter.

Désignation des marchandises.

7

Cérésine

7

Gèi-esine*

43 43

Minwalwaehs (raffiniertes) Mineralwachs (raffiniertes)*

Mineral wachs (raffiniertes) Mineralwachs (raffiniertes)*

Par · à ", etcPédti\ -1 §o d'au « g moins ·

complets de

Für Sen- Wagenladungen von ·g 'S düngen (g .2 v. mind.

W ~5Ô"OÔ~ 10k000 , 1000TM · · fcf - 1 L -.kff^ s-_ Tarifs exceptionnels N° Ausnahmetarife Nr.

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1

33 1

Cérésine

Par wagons

33

-- 2 _

12. 42" 12. 42"

13

13

12. 42" 12. 42d

13 13 2 1 .

Auf Seite 3 des Nachtrages IX ist im Artikelverzeichnis des Ausnahmetarifes Nr. 33 nachzutragen ,,Cérésine-Mineralwachs (raffiniertes)".

Basel, den 29. September 1896.

Direktorium der Schweiz. Centralbahn.

Cér esine*

312

688. (*%6) Gütertarif Genf transit, Verrières transit, Bouveret transit, VaUorbes transit und Lode transit -- Central- und Westschweie, vom i. September Ì89Ì. Ergänzung.

Mit sofortiger Gültigkeit wird das Warenverzeichnis der Ausnahmetarife des obgenannten Tarifes wie folgt ergänzt: EinzelSendungen Wagenladungen Sendungen, von mindestens von 1000kg.

5000kg, 10000kg.

Seite.

18 18 60 60

Cérésine-Mineralwachs, raffiniertes l -- 10,28/d 10,28/<£ Cérésine*-Mineralwachs, raffiniertes* 32 2 11 11 Mineralwachs, raffiniertes,-Cérésine l -- 10, 28/d 10,28/tf Mineralwachs, raffiniertes*,-Cérésino* 32 2 11 11 Das Artikelverzeichnis des Ausnahmetarifes Nr. 32 (Seite 5 des Nachtrages III) ist entsprechend zu ergänzen.

Bern, den 29. September 1896.

Direktion der Jura-Simplou-Bahu.

689. (*%6) Reexpeditionstarif Basel bad. Bahnhof transit (Belgien und Holland) -- Westschweiz. Neuausgabe.

Am 15. Oktober 1896 tritt eine Neuausgabe des Reexpeditionstarifes Basel badischer Bahnhof transit -- Westschweiz für Güter belgischer oder holländischer Herkunft bezw. Bestimmung in Kraft, wodurch der bisherige Tarif vom 1. Juli 1891 samt Nachträgen I--111 aufgehoben und ersetzt wird.

Der neue Tarif enthält unter anderem gegenüber dein bisherigen ermäßigte Ausuahmetaxen für eine große Anzahl Artikel mit Herkunft VUE bezw. Bestimnrang nach Antwerpen transit.

Bern, den 25. September 1896.

'

Direktion der Jura-Simploii-Bahn.

C. Transitverkehr.

40

690. ( /96) Teil II der deutsch - italienischen Gütertarife, vom i. August Ì888. Berichtigung des Nachtrages XII.

Auf Seite 14 des vorbezeichneten Tarifnachtrages ist bei den italienischen Stationen Alfonsine, Conselice und Massa Lombarda dio Übergangsbezeichnung ,,Pino" in Chiasso abzuändern. Die Taxen (des Ausnahmetarifs Nr. 11 für Wein etc.) bleiben unverändert.

Luzern, den 23. September 1896.

313

^ Direktion der Ootthardbahn.

0. Verkehr ausländischer Bahnen auf Schweizergebiet.

( 40 /96) Gütertarif für den bayerisch-schweizerisch-elsäßischsüdbadischen Verkehr. Nachti-ag III.

Zu dem Tarif vom 1. Juli 1891 für den bayerisch-schweizerisch-elsäßischsüdbadischen Güter verkehr tritt am 1. Oktober 1896 Nachtrag III in Kraft.

Verkaufspreis 0,20 M.

Straßlurg, den 18. September 1896.

Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen.

691.

( 40 /9e) Deutsch-russischer Güterverkehr mit Thorn transito.

Soweit durch den am \. September 1896 in Kraft getretenen Gütertarif nach Thorn transito Frachterhöhungen herbeigeführt werden, bleiben die seitherigen Sätze noch bis zum 15. Oktober 18!)6 in Geltung.

Auskunft erteilen die Verbandstationen und das Gütertarifbureau.

Karlsruhe, den 21. September 181)6.

Generaldirektion der grossherzoglich badischen Staatseisenbahnen.

692.

693.

(,40/96) Deutsch - Aïexandroivoer Grenzverkehr.

neuer Gütertarife.

Einführung

Mit Gültigkeit vom ?^e_u.!B!L Ife96 .?lteil_ Stils gelangen die nach" 1. September neuen ° ° bezeichneten neuen Tarife zur Einführung: 1. Tarif für die direkte Beförderung von Gütern zwischen Alexandrowo loco und transito, Station der Warschau-Wiener Eisenbahn, einerseits und deutschen Stationen anderseits. Heft l (Preis 0,70 M.).

2. Tarif für die direkte Beförderung von Gütern von deutsehen und niederländischen Stationen nach Alexandrowo transito, Station der WarschauWiener Eisenbahn, sur Weiterbeförderung nach Stationen der russischen Eisenbahnen östlich und südlieh der Linie £ialystok-Brest-Minsk-SmolenskWjäsma-Moskau und den an dieser Linie gelegenen russischen Stationen, sowie nach den Stationen der Strecke Wjäsma-Hshew-Ostaschkowo. Heft 2 (Preis 0,15 M.).

3. Tarif A für die Beförderung von Leichen und lebenden Tieren zwischen der Station Alexandrowo loco der Warschau-Wiener Eisenbahn einerseits und der Station Thorn des Eisenbahndirektiousbezirks Bromberg anderseits.

Tarif B für die Beförderung von Fahrseuyen con bezw. nach Alexandrowo loco bezw. transito im Verkehr mit deutschen Stationen (Preis 0,10 M.).

Karlsruhe, den 30. August 1896.

Generaldirektion der grossherzoglich badischen Staatseisenbahnen.

314

Mitteilungen des Eisenbahndepartements, 1. Genehmigung von Tarifen und Transportbedingungen.

Genehmigt am 28. September 1896 : 1. Aufnahme von Taxen für die Jura-Simplon-Bahnstationen Aigle, Brig, Moudon, Schüpfheim und Sierre in den Ausnahmetarif für die Beförderung in gewöhnlicher Fracht von Zucker aller Art im österreichisch-ungarischschweizerischen Verkehr (Verkehr mit Mähren und Böhmen).

2. Nachtrag Vi zum internen Distauzenzeiger der Schweiz. Centralbahn.

Genehmigt am Ü9. September 1896: 1. Teilweise Änderung der Bestimmungen über die Verwendung von Specialwagen, enthalten sub litt. D, a, italienische Strecken des Nachtrages VIII zu Teil I, Abteilung B. der deutsch-italienischen Gütertarife.

2. Taxermäßigung für den Transport von Bruchsteinen in Wagenladungen von 10000 kg. ab Scherzligen nach Zäziwyl-Großhöchstetten.

3. Aufnahme des Artikels ,,Mineralwachs, raffiniertes, -Cérésine" in das Artikelverzeichnis des Ausnahmetarifes Nr. 32 des Nachtrages 111, sowie Gleichstellung desselben mit dem Artikel ,,Stearin" im Warenverzeichnis der Ausnahmetarife, des Tarifes für den direkten Güterverkehr zwischen Genf transit, Verrières transit, Bonveret transit, Vallorbes transit und Locle transit einerseits und Stationen der Central- und Wostsehweiz anderseits.

4. Aufnahme des Artikels ,,Mineralwachs (raffiniertes)" in das Artikelverzeichnis des Ausnahmetarifes Nr. 33 des Nachtrages IX, sowie Gleichstellung desselben mit dem Artikel ,,Stearin" im Warenverzeichnis der Ausnahmetarife des Nachtrages II zum Tarif für den direkten Güterverkehr zwischen Genf transit einerseits und Basel S C B loco und transit anderseits.

5. Aufnahme der Station Hilden der königl. Eisenbahudirektion Etberfeld in den Ausnahmetarif Nr. 6 für Metalle und Metaüwaren,, Abteilung b {Maschinen etc) des Heftes l der norddeutsch-schweizerischen Verbaudsgütertarife.

6. Einbeziehung der Station Waldshvit in das Geltungsgebiet des schweizerischen Reglements und Tarifes für die Beförderung von Expreßgut für den Verkehr via Koblenz mit denjenigen schweizerischen Stationen, für welche in den badisch-schweizerischen Personen- und Gepäuktarifen Gojiäcktaxen enthalten sind.

2. Sonstige Mitteilungen.

Der schweizerische Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 29. September 1896, in Erledigung eines Gesuches der Direktion der JuraSimplon-Bahn als Präsidialverwaltung des schweizerischen Eisenbahnverbandes, namens der Verwaltungen derselben, nachstehende Beschlüsse gefaßt: I. Für die Bewältigung des Herbstverkehrs 1896 auf den schweizerischen Eisenbahnen werden folgende Ausnahmen vom gesetzlichen Verbot der Besorgung des Frachtgüterdienstes an Sonntagen bewilligt:

315

1. Während der Zeit vom 29. September bis Ende Oktober 1896 wird den Verwaltungen des schweizerischen Wagenverbandes gestattet : a. am Sonntag Vormittag den Entlad von Obst, neuem Wein (Sauser), Kartoffeln und ändern landwirtschaftlichen Erzeugnissen, soweit dies unumgänglich notwendig ist, durch die Bahuarbeiter vornehmen zu lassen ; 6. zur Beförderung der oberwähoten landwirtschaftlichen Erzeugnisse, sowie zur Verteilung von Leermaterial auf jeder Linie und in jeder Richtung, soweit ein unabweisbares Bedürfnis vorhanden ist, am Sonntag je einen fakultativen Güterzug zur Ausführung zu bringen.

2. Die weitergehenden Begehren der Verwaltungen werden abgelehnt.

II. An diese Bewilligung werden folgende Bedingungen geknüpft: 1. Die Annahme und Ablieferung von Gütern am Sonntag ist nicht gestattet, und es sind die Güterschuppen und Ladeplätze für das Publikum geschlossen zu halten.

2. Die Beförderung von Frachtgütern und leeren Wagen mit fahrplanmäßigen Zügen (Personenzüge mit Güterbeförderung und Güterzüge mit Personenbeförderung) ist an «Sonntagen nicht gestattet.

3. Durch die Besorgung des Güterdienstes an den Sonntagen darf eine Überschreitung der gesetzlichen Maximalarbeitszeit oder eine Verkürzung der gesetzlichen Nachtruhe nicht eintreten. Soweit ausnahmsweise eine Unterdrückung der Freisonntage stattfinden muß, sind dem Personal die entzogenen Freisonntage vor Ende Jahres wieder durch F/eisonntage zu ersetzen.

4. Bis Ende November 1896 haben die Verwaltungen dem Eisenbahndepartement einläßlichen Bericht zu erstatten: a. über den Gebrauch, den sie von der Bewilligung sub l gemacht haben, und sich dabei detailliert sowohl über den Umfang des stattgehabten Guterentlades als auch über die ausgeführten Güterzüge auszusprecben ; b. über die entzogenen Freitage unter Angabe des vorgesehenen oder bereits stattgehabten Ersatzes derselben.

316

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