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Aus den Verhandlungen des Schweiz, Bundesrates, (Vom 6. November 1896.)

Die nachgenannten Teilnehmer an der diesjährigen SanitätsOffizierbildungsschule Nr. III in Basel werden zu Offizieren der Sanitätstruppen ernannt: A. Zu Oberlieutenants der Sanitätstruppen (Ärzten): Suter, Gottlieb, von Luzern, in Zürich, bisher Lieutenant der Sanitätstruppen (Veterinäre).

Merz, Hans, von Aarau, in Basel.

Geering, Ernst, von und in Basel.

Karcher, Hans, von und in Basel.

Kocher, Theodor, von und in Bern.

Mäder, Jakob, von Wuppenau, in Oberutzwil, Wild, Oskar, von Klingnau, in Zürich.

Stähelin, August, von und in Basel.

Lutz, Otto, von und in Winterthur.

Reichenbach, Anton, von und in St. Gallen.

Bauer, Karl, von und in Zürich.

Hildebrand, Emil, von Cham, in Appenzell.

Hämig, Gottfried, von Uster, in Zürich.

Schlosser, Hans, von und in Basel.

Rauschenbach, Karl, von Schaffhausen, in Basel.

Grosheinz, Albert, von und in Basel.

Oswald, Adolf, von und in Basel.

Weber, Josef, von und in Schwyz.

Kocher, Albert, von und in Bern.

Bullet, August, von Estavayer, in Estavayer-le-Lac.

Roud, Eugène, von Ollon, in Lausanne.

Holderegger, Werner, von und in Gais.

Sturzenegger, Otto, von und in Trogen.

Einteilung aller Vorgenannten : Zur Disposition.

B. Zum Lieutenant der Sanitätstruppen Vatter, Adolf, von und in Bern.

(Apotheker):

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Am 29. Mai 1896 erließ der Bundesrat ein Reglement für die kollektive Beschickung auswärtiger Ausstellungen durch schweizerische Künstler, welches bezweckt, den letztern die Teilnahme an jenen Ausstellungen durch Bundesmittel zu erleichtern.

Nach Art. 2 dieses Reglemenls bestimmt der Bundesrat auf den Vorschlag der schweizerischen Kunstkommission, nachdem diese die Gesellschaft schweizerischer Maler und Bildhauer und den schweizerischen Kunstverein angehört hat, für welche Ausstellungen die Unterstützung des Bundes einzutreten habe.

Die eidgenössische Beteiligung an einer auswärtigen Ausstellung soll jedoch in der Regel nur in denjenigen Jahren eintreten, in denen keine nationale schweizerische Kunstausstellung stattfindet und in einem solchen Jahre auch nicht mehr als einmal .gewährt werden.

Die bayerische Gesandtschaft in Bern hat nun den Bundesrat eingeladen, sich an der im Sommer 1897 zu München stattfindenden VII. großen internationalen Kunstausstellung zu beteiligen, zu deren guten Organisation und Durchführung die beiden Münchener Künstlervereinigungen der ,,Künstlergenossenschaft" und der ,,Sécession" sich vereinigt haben.

Durch Vermittlung der deutschen Gesandtschaft ist eine Einladung der k. sächsischen Staatsregierung eingegangen, es möchte die Schweiz an der vom Mai bisOktober!897 in Dresden zu veranstaltenden internationalen Kunstausstellung teilnehmen, welche aus Sammelausstellungen einzelner Länder bestehen und Werke der Malerei^ der Bildhauer- und Baukunst, der zeichnenden und vervielfältigenden Künste, die iu den letzten 10 Jahren entstanden sind, umfassen solL Im Einverständnis mit der schweizerischen Kunstkommission hat der Buudesrat auf den Antrag seines Departements des Innern beschlossen, für nächstes Jahr, in welchem eine nationale schweizerische Kuustausslellung nicht stattfindet, die internationale Kunstausstellung in München als diejenige zu bezeichnen, an welcher mit Hülfe des Bundes eine kollektive Ausstellung der Werke schweizerischer Künstler zu veranstalten sei, und die schweizerische Kunstkommission zu beauftragen, die hierzu erforderlichen Schritte zu thun. Die zahlreiche Vereinigung schweizerischer Künstler in München hat in zuvorkommender Weise ihre Mitwirkung bei dieser Ausstellung in Aussicht gestellt.

Der Einladung der k. sächsischen Regierung zur Teilnahme an der internationalen Kunstausstellung in Dresden hat der Bundesrat zu seinem Bedauern keine Folge geben können.

549 Auf Ansuchen des Vereins schweizerischer Irrenärzte wird an «ine von ihm nach Bern einzuberufende Versammlung, an welche sämtliche Kantonsregierungen Abgeordnete zu entsenden eingeladen worden, und welche die Schaffung möglichst einheitlicher kantonaler Bestimmungen betreffend den Sehnt« der Geisteskranken zum Zwecke hat, Herr Dr. med. S c h m i d , Direktor des schweizerischen Gesundheitsamtes, abgeordnet.

(Vom 10. November 1896.)

Zum Bundesgesetz betreffend die Erfindungspatente wird eine Vollziehungsverordnung erlassen, die am 1. Dezember 1896 in Kraft treten soll.

Die nachgenannten Stabssekretäre werden vom AdjutantUnteroffizier zu Lieutenants befördert: Nägeli, Julius, von Horgen, in Genf.

Aubert, Hippolyte, von Petit-Saconnex, in Genf.

Kägi, Rudolf, von Bauma, in Zürich.

Gysler, Fritz, von und in Zürich.

Wipf, Heinrich, von Zürich, in Bern.

Kuratle, Emil, von Krummen«u, in Wabern.

Gygax, Julius, von Seeberg, in Bern.

Rossi, Anton von Locamo, in Bern.

Gubler, Jakob, von Russikon, in Zürich.

Lörtscher, Adolf, von Spiez, in Bern.

Frick, Theodor, von und in Zürich.

Fricker, Charles, von Veitheim, in Rolle.

Ott, Adolf, von Bischofszell, i u Thun.

Weth, Rudolf, von und in Basel.

Gauchat, Louis, von Lignières, in Zürich.

Ruchonnet, Robert, von St-Saphorin, in Lausanne.

Knobel, Friedrich, von Häzingen, in Bern.

550 ^Wahlen.

(Vom 6. November 1896.)

Post- und Eisenbahndepartement.

Postverwaltung.

Postcommis in Rorsehach : Herr Rudolf Jaggi, von Orpund (Bern) Postcommis in Heiden: ,, August Jenny, von Ennenda.

Posthalter und Briefträger in Laupersdorf (Solothurn) : ,, Karl Müller, von und in Laupersdorf.

T e l e g r a p h e n v e r w al t u n g.

Telegraphist in Mühlrüti:

Herr Albert Widmer, von Mosnang.

(Vom 10. November 1896.)

Militärdepartement.

Fortverwalter in Airolo:

Herr Lieutenant Hans Graudard in Airolo,,

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Aus den Verhandlungen des schweiz. Bundesrates.

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11.11.1896

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