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Schweizerisches Bundesblatt.

48. Jahrgang. II.

Nr. 17.

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22. April

1896.

Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend die Bewilligung einer Nachsubvention an den Kanton Bern für die Korrektion der Emme von der Gemeindegrenze Burgdorf-Kirchberg bis zur Kantonsgrenze Bern-Solothurn.

(Vom 17. April 1896.)

Tit.

Mit Schreiben vom 9. Dezember 1895 hat die Regierung des Kantons Bern ein Gesuch gestellt, es möchte ihr gestattet werden, die infolge des Hochwassers im Monat November an der Emme bei Utzenstorf notwendig gewordenen Dammarbeiten sofort- auszuführen, in der Meinung, daß diese Bauten als integrierender Bestandteil einer einzureichenden Projektsvorlage für die Ergänzung der Emmenkorrektion Burgdorf-Kantonsgrenze Solothurn zu betrachten seien und deshalb eine unverzügliche Inangriffnahme derselben kein Präjudiz für einen später zu bewilligenden Bundesbeitrag bilde.

Indem unser Oberbauinspektorat, welches in Begleitung des Oberingenieurs des Kantons Bern eine genaue Besichtigung des Zustandes der Dämme auf der Strecke Kirchberg-Gerlafingen vorgenommen hatte und dabei sich von der dringenden Notwendigkeit einer sofortigen Inangriffnahme der Arbeiten überzeugte, das Gesuch der Regierung von Bern lebhaft unterstützte, haben wir derselben unterm 16. Dezember 1895 mitgeteilt, daß der Bundesrat damit einverstanden sei.

Unterm 11. März 1896 hat dann genannte Regierung das Projekt für Verstärkung und Erhöhung der Hoch wasserdämme und Bundesblatt

48. Jahrg. Bd. II.

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Vorbau an den Leitwerken zur Genehmigung und Subventionierung eingesandt.

Sie bemerkt hierzu folgendes: ,,Die vom Bunde und Kanton im Jahre 1884 mit Beiträgen von je Va der wirklichen Kosten unterstützte Korrektion wurde im Winter 1891/92 zu Ende geführt. Die Leitwerke haben sich bis jetzt gut bewährt und die Verlandung des alten Flußbettes geht normal vorwärts. Infolge der starken Geschiebszufuhr aus dem obern Korrektionsgebiet ist jedoch die erwartete Vertiefung der Flußsohle eine sehr langsame und unregelmäßige. An verschiedenen Stellen bildeten sich Geschiebsbänke, an ändern Punkten sind die Streichschwellen unterspült oder gefährdet.

Die Hochwasser vom 13. November und 30./31. Dezember 1895 haben gezeigt, daß die bestehenden Dämme meist zu wenig hoch und widerstandsfähig sind. Sie müssen daher mit dauerhaftem Material erhöht und verstärkt werden, wenn sie ihren Zv/eck wirklich erfüllen sollen. Die Erhöhung sollte wenigstens 50 cm. und die Kronbreite 2 m. betragen.

Bei den Äffligenbrücken sind in der Richtung gegen die Widerlager neue Dämme zu erstellen. Der Damm in der Gemeinde Utzenstorf, gegenüber der obern Holzstofffabrik, welcher viel zu weit von der Emme entfernt in einer Vertiefung liegt und nur aus sandiger Erde erstellt ist, muß in einem Abstand von 45 m. von der Korrektionslinie auf 1100 m. Länge parallel mit derselben neu angelegt werden. Im Bezirk Bätterkinden ist eine 1900 m. lange Neuanlage notwendig.

Alle Neubauten sind aus Kies zu erstellen und mit einer cirka 30 cm. starken Erdanschüttung abzudecken.

Gleichzeitig müssen auch die Leitwerke an den durch vorübergehende starke Auskolkungen bedrohten Stellen durch Vorlage von cirka 80 cm. starken, aus Holz angefertigten, an Pfähle gebundenen und mittelst Hinterfüllung und Steinpflasterung mit dem Ufer verbundenen Senkwalzen gesichert werden. Die Ausführung dieser die Geschiebsabfuhr begünstigenden Arbeit ist nur bei ganz niedrigem Wasserstand möglich. Sie kommt je nach Lage und Art der Holzbeschaffung durchschnittlich auf Fr. 15 per Laufmeter zu stehen.

Das in diesem Sinne ausgearbeitete Projekt veranschlagt die Kosten der Dammarbeiten auf Fr. 159,000 und für den Vorbau der Streichwerke auf . . . .

,, 447,000 Zusammen auf Fr. 606,000

831 Diese Summe erscheint im Hinblick auf die auf 6--8 Jahre zu verteilende Bauzeit wohl schwach bemessen und haben wir deshalb den hierbei in Betracht fallenden Posten für Vorbauten um die Summe von Fr. 14,000, die Totalsumme somit auf Fr. 620,000 erhöht.

Wie schon gesagt, sind die projektierten Arbeiten für die Sicherung und den Bestand der Etnmenkorrektion durchaus notwendig. Die Dammanlagen werden den Überschwemmungsgefahren ein Ziel setzen, die Vorbauten gleichzeitig die Streichschwellen sicherstellen und den Geschiebstrieb, sowie die Ausbildung der Flußsohle fördern. Es handelt sich somit um eigentliche Neubauten, deren Subventionierung wohlbegründet ist."

In den Tagen vom 8./10. März fand auch an der Emme ein außerordentliches Hochwasser statt, welches auf Gebiet der Gemeinde Bätterkinden bedeutenden Schaden verursachte. Schon oberhalb, auf Gebiet von Äffligen, entstand ein erster Einbruch, der bedeutendste aber war derjenige bei der obera Holzstofffabrik von Bätterkinden, welcher Turbinenhaus und Nebengebäude schwer beschädigte. Das übergetretene Wasser floß dann dem Mühlebach entlang durch das Dorf Bätterkinden, wo es einen großen Teil der Ortschaft überschwemmte. Die tiefer gelegenen Häuser standen im Wasser, der Verkehr war gänzlich unterbrochen, und Straßen und Gärten waren an vielen Stellen durch Auswaschungen oder Verschlammung verwüstet.

Durch rasche Hülfe wurde es möglich gemacht, noch größeren Schaden abzuwenden, auch ist kein Menschenleben zu beklagen.

Auf Gebiet von Utzenstorf fanden ebenfalls zwei Dammbrüche statt.

War man schon früher überzeugt, daß eine energische Erhöhung der Hochwasserdämme durchaus geboten sei, so war uns hier leider der unumstößliche Beweis hierfür gegeben, und man hat sofort untersucht, was die neue Situation erfordere. Die neuen Dämme sollen daher noch stärker angelegt und es wird insbesondere darauf geachtet werden, daß der Kieskern kräftig genug erstellt werde.

Eine genaue Aufnahme der betreffenden Strecken hat stattgefunden und es ist der detaillierte Kostenvoranschlag danach aufgestellt worden.

Zu der Besprechung der Konstruktion der Vorbauten übergehend, ist hier zu bemerken, daß bis jetzt Versuche mit zwei Systemen gemacht worden sind.

Der Zweck dieser Vorbauten ist, wie im Kostenvoranschlage ganz richtig angegeben ist, das Einstürzen der 2 bis 3 m. hohen, beinahe senkrechten Böschungen unter den Leitwerken zu verhindern und dort successive widerstandsfähige Versicherungen zu erstellen.

832 Ungefähr in gleichem Abstände, wie die Ufer hoch sind, wird in den Vertiefungen eine Reihe von 2,6 m. langen und 2 m. auseinander gestellten Pfählen geschlagen und dahinter eine 0,so m.

starke Senkwalze gelegt, welche aus möglichst grobem Erlen- oder Weidenholz hergestellt wird. Der Raum zwischen dem alten Ufer und der Walze wird mit Kies ausgefüllt, und zwar so, daß eine zweimalige Böschung entsteht, welche mit großen Flußkieseln abgepflastert wird. Zur Sicherung der Abpflasterung werden l m.

lange Spickpfähle möglichst winkelrecht auf die Böschung zwischen den Pflastersteinen eingeschlagen.

Die Versuche mit dieser Art niedriger Uferversicherung sind noch nicht abgeschlossen, es soll auch die Probe mit Verwendung von großen Bruchsteinen am untersten Ende dieser Versicherung gemacht werden, unter Weglassung der Senkfaschine. Jetzt schon kann man sagen, daß das eine oder andere System an der Emme seine Anwendung finden muß, indem man befriedigende Resultate damit erzielt hat und ein vollständiger Ausbau in Stein zur Zeit wegen ungenügender Ausbildung der Sohle als zu kostspielig nicht empfohlen werden kann.

Die Kosten des verstärkten Vorbaues, welche Konstruktion besonders in den scharfen Kurven (an der konkaven Seite derselben) zur Ausführung käme, belaufen sich auf Fr. 10,000.

Mit Schreiben vom 27. März 1896 hat uns die Regierung des Kantons Bern noch im fernem mitgeteilt, daß seit Einsendung der Projektvorlage für die Verstärkung und Erhöhung der Hinterdämme und Vorbau an den Leitwerken der Emmenkorrektion zwischen der Gemeindegrenze Burgdorf-Kirchberg und der Kantonsgrenze Solothurn die Hochwasser der Emme vom 8. und 9. März bei Äffligen und Bätterkinden verschiedene DammbrUche bewirkt hätten. Dabei habe es sich gezeigt, daß das Durchflußprofil bei der Bätterkinderbrücke, trotzdem dasselbe bereits erweitert wurde, noch zu klein sei und Aufstauungen verursache. Nur dem Umstände, daß die hochgehenden und an die Brücke anschlagenden Wasserfluten kein Holz mitschwemmten, sei wohl die Erhaltung der Brücke zu verdanken.

Ähnlich stehe es bei der Eisenbahn brücke bei Äff ligen. Auch dort könnten leicht einmal fatale Ereignisse eintreten.

Es sei deshalb rätlich, in der Vorlage für den Ausbau der Emmenkorrektion auch die Möglichkeit von Veränderungen bei diesen Brücken in Betracht zu ziehen und vorbehaltlich späterer Verfügungen noch folgende Posten in den allgemeinen Voranschlag einzustellen :

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a. für Änderungen an der Bätterkinderbrücke . . Fr. 45,000 b. für Hebung der Eisenbahnbrücke bei Äffligen . ,, 30,000 c. Erhöhung des Postens ,,Unvorhergesehenes" infolge der Dammbrüche bei Äffligen und Bätterkinden ,, 10,000 Total

Fr. 85,000

Die Regierung von Bern ersucht deshalb, wir möchten dieser Sachlage Rechnung tragen.

Unser Departement des Innern hat nun unterm 7. April abhin genannter Regierung mitgeteilt, daß die zwei unter a und c erwähnten Posten gemäß stetiger Übung wohl berücksichtigt werden können, was jedoch den Posten 6, ,,Hebung der Eiseubahnbrücke bei Äffligen u , anbetreffe, so werde zwar die Dringlichkeit einer Vergrößerung des Durchflußprofiles daselbst vollkommen anerkannt, es sei jedoch wünschenswert, daß zur Zeit die Frage der Beteiligung des Bundes an dieser Arbeit noch offen gelassen werde, um hierin keine Präcedenz zu schaffen, was anderer Fälle wegen vermieden werden müsse.

Der Gesamtkostenvoranschlag würde demnach wie folgt sich zusammensetzen : 1. D a m m b a u t e n : a. Nach dem von der Regiernng von Bern eingegebenen Kostenvoranschlag . . . Fr. 159,000. -- 6. Ergänzungen und Vervollständigungen infolge des Hochwassers vom März 1896 .

,, 10,000. -- 2. V o r b a u t e n : a. Nach dem von der Regierung von Bern eingegebenen Devis ,, 461,000. -- b. Ergänzung des Vorbaues in den Konkaven ,, 10,000. -- 3. B r ü c k e n b a u t e n : Neubau der Bätterkinder-Straßenbrüoke .

,, 45,000. -- Total

Fr. 685,000. --

Die Regierung von Bern stellt nun das Gesuch, es möchte ihr an diese Arbeiten ein gleich hoher Bundesbeitrag wie für die erste Korrektion bewilligt werden. Indem nun diese Bauten in der That nur als Ausbau der ersten Korrektionsarbeiten au der untern Emme zu betrachten sind, so sind wir der Ansicht, daß eine Subventionierung derselben vollkommen gerechtfertigt sei, um so mehr als die Ausführung derselben durch die Umstände dringend geboten wird.

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Was das Beitragsverhältnis anbelangt, so erscheint die Annahme des gleichen Ansatzes wie bei der ersten Subventionierung, nämlich 33V8°/o, durchaus gerechtfertigt. Für die Bauzeit würde man 7 Jahre annehmen und das Jahresmaximum auf Fr. 35,000, beginnend mit dem Jahre 1897, festsetzen.

Somit erlauben wir uns, den h. eidgenössischen Räten den hier folgenden Beschlußentwurf zu unterbreiten und zur Genehmigung zu empfehlen.

Genehmigen Sie, Tit., die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

B e r n , den 17. April 1896.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident: A. Lachenal.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Ringier.

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(Entwurf.)

Bundesbeschluß betreffend

Bewilligung einer Nachsubvention an den Kanton Bern fUr die Korrektion der Emme von der Gemeindegrenze Burgdorf-Kirchberg bis zur Kantonsgrenze Bern-Solothurn.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidge^nossenschaft, nach Einsicht eines Subventionsgesuches der Regierung von Bern vom 11. März 1896, sowie zweier Schreiben derselben vom 9. De zember 1895 und 27. März 1896; einer Botschaft des Bundesrates vom 17. April 1896 ; auf Grund des Bundesgesetzes betreffend die Wasserbaupolizei im Hochgebirge, vom 22. Juni 1877, beschließt: Art. 1. Dem Kauton Bern wird für Korrektionsarbeiten an der Emme von der Gemeindegrenze Burgdorf-Kirchberg bis zur Kantonsgreuze Bern-Solothurn eine Nachsubvention zugesichert.

Der diesbezügliche Beitrag wird festgesetzt zu 33Vs °/o der wirklichen Kosten bis zum Maximum von Fr. 228,334, als 33 V» °/o der Voranschlagssumme von Fr. 685,000.

Art. 2. Für die Ausführung der Arbeiten sind 7 Jahre, vom Inkrafttreten der Beitragszusicherung (Art. 7) an gerechnet, in Aussicht genommen.

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Art. 3. Das Ausführungsprojekt und der definitive Kosten veranschlag bedürfen der Genehmigung des Bundesrates.

Art. 4. Die Beitragszahlungen erfolgen im Verhältnis des Fortschreitens der Bauausführung auf Grund der von der Kantonsregierung eingereichten und vorn schweizerischen Departement des Innern verifizierten Kostenausweise; jedoch wird das jährliche Maximum auf Fr. 35,000 und dessen erstmalige Auszahlung auf das Jahr 1897 angesetzt.

Bei Berechnung des Bundesbeitrages werden berücksichtigt die eigentlichen Baukosten, einschließlich Expropriationen und die unmittelbare Bauaufsicht, dann die Kosten der Anfertigung des Ausführungsprojektes und des speciellen Kostenvoranschlages, sowie die Aufnahme des Perimeters; dagegen sind dabei nicht in Anschlag zu bringen irgend welche andere Präliminarien, die Funktionen von Behörden, Kommissionen und Beamtungen (von den Kantonen laut Art. 7 a des Wasserbaupolizeigesetzes zu bestellende Organe), auch nicht Geldbeschaffung und Verzinsung.

Art. 5. Dem schweizerischen Departement des Innern sind jährliche Bauprogramme zur Genehmigung einzusenden.

Art. 6. Der Bundesrat läßt die planmäßige Bauausführung und die Richtigkeit der Arbeits- und Kostenausweise kontrollieren. Die Kantonsregierung wird zu obigem Zwecke den Beauftragten des Bundesrates die nötige Auskunft und Hülfeleistung zukommen lassen.

Art. 7. Die Zusicherung des ßundesbeitrages tritt erst in Kraft, nachdem von Seiten des Kantons Bern die Ausführung der Korrektion gesichert sein wird.

Für die Vorlegung der bezüglichen Ausweise wird der Regierung eine Frist von einem Jahr, vom Datum dieses Beschlusses an gerechnet, gesetzt. Der Bundesbeitrag fällt dahin, wenn der geforderte Ausweis nicht rechtzeitig geleistet wird.

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Art. 8. Der Unterhalt der subventionierten Arbeiten ist gemäß dem eidgenössischen Wasserbaupolizeigesetze vom Kanton |Bern zu besorgen und vom Buridesrate zu überwachen.

Art. 9. Dieser Beschluß tritt, als nicht allgemein verbindlicher Natur, sofort in Kraft.

Art. 10. Der Bundesrat ist mit der Vollziehung desselben beauftragt.

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend die Bewilligung einer Nachsubvention an den Kanton Bern für die Korrektion der Emme von der Gemeindegrenze Burgdorf-Kirchberg bis zur Kantonsgrenze Bern-Solothurn. (Vom 17.

April 1896.)

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22.04.1896

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