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Konkurrenz- und Stellen-Ausschreibungen» sowie

Inserate und litterarische Anzeigen.

Schweizerische Postverwaltung.

Ausschreibung.

Behufs Uniformierung des dienstkleidungsberechtigten Postpersonals für 1897 wird hiermit über die Lieferung nachgezeichneter Tücher freie Konkurrenz eröffnet: Bedarf.

Breite Gewicht Innert den per m.

Liefertermin 1897.

Leisten.

m.

cm.

g.

9400 blaumeliertes Uniformtuch . . . . 135 750*) 1.März.

7500 blaumeliertes Manteltuch ohne Strich 140 860 1. Juli.

1700 blaugrau Satin 140 750 1. April.

In Abänderung unseres bisherigen Verfahrens setzen wir die Preise zum voraus fest, und zwar wie folgt: Für das Uniformtuch auf Fr. 7. 40 per m.

,, das Manteltuch ,, ,, 6. 80 ,, ,, ,, den Satin ,, ,, 9. -- ,, ,, Schweizer-Fabrikanten, welche sich um diese Lieferungen bewerben wollen, können Farbentypen bei dem Materialbureau (Abteilung Bekleidungswesen) der Oberpostdirektion in Bern beziehen.

Die Postverwaltung behält sich vor, die Lieferung der oben bezeichneten Tücher geteilt oder ungeteilt zu übertragen.

Die Preise verstehen sich franko nächste Eisenbahnstation oder Poststelle (je nach späterer Bestimmung der Postverwaltung).

Die frankierten und mit der Aufschrift ,,Eingabe für Postbekleidungs material" versehenen Eingaben müssen, je von einem der Offerte entsprechenden Musterstück (cirka 20 m.) begleitet, bis zum 30. September 1896, abends, in den Händen der Oberpostdirektion sein.

B e r n , den 13. August 1896.

Schweiz. Oberpostdirektion.

*) In der Ausschreibung vom 19. dies ist das Gewicht irrtümlich auf 7ÜO g. angegeben.

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Schweizerische Postverwaltung.

Ausschreibung.

Die schweizerische Postverwaltung eröffnet hiermit Konkurrenz über Lieferung von 5400 Postblusen aus roher, genäßter Leinwand, lieferbar Mitte April 1897 Muster können beim Materialbureau (Abteilung Bekleidungswesen) der Oberpostdirektion in Bern eingesehen oder bezogen werden.

Offerten ausländischer Fabrikanten oder Lieferanten können nicht berücksichtigt werden.

Die Postverwaltung behält sich vor, die Lieferung geteilt oder ungeteilt zu übertragen.

Die Preise verstehen sich franko nächste Eisenbahnstation.

Die Offerten müssen frankiert, verschlossen und mit der Aufschrift "Eingabe für Postblnsen" versehen bis zum 30. September 1896, abends, in den Händen der Oberpostdirektion sein.

Bern, den 13. August 1896.

Schweiz. Oberpostdirektion.

Heu- und Strohlieferung.

Das Centralremontendepot der Kavallerie in Bern erläßt hiermit die Ausschreibung über die Lieferung von 7500 Kllocentner Heu und 3000 Kilocentner Stroh.

Die Lieferungsgedinge können beim unterzeichneten Kommando bezogen werden.

Die Angebote müssen schriftlich, verschlossen und mit der Aufschrift »Angebot für Fouragelieferung des Centralremontendepots bis zum 80. September abends in Händen der unterzeichneten Amtsstelle sein. Die Lieferanten bleiben für ihre Angebote bis 15. Oktober 1896 haftbar.

B e r n , im September 1896.

(0. H. 9212)

Das Kommando des Kavallerie-Centralremontendepots: ['/*] Bernard, Oberstlieut.

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Ausschreibung von Bauarbeiten.

Die Zimmerarbeiten für die neue Kaserne in Brugg werden hiermit zur Konkurrenz ausgeschrieben. Pläne, Bedingungen und Angebotformulare sind bei der unterzeichneten Verwaltung (Bundeshaus Westbau, Zimmer Nr. 97), sowie im. eidg. Baubureau in Zürich (Klausiusstraße Nr. 9) zur Einsicht aufgelegt.

Übernahmsofferten sind der Direktion der eidg. Bauten verschlossen unter der Aufschrift ,,Angebot für Kaserne Brugg" bis und mit dem 30. September nächsthin franko einzureichen.

B e r n , den 19. September 1896.

Direktion der eidg. Bauten.

Ausschreibung.

Die Weizenvorräte der schweizerischen Militärverwaltung, 1893er Ernte, südrussischer Provenienz (Krim- und Azowhäfen), werden im Laufe des Herbstes gegen "Weizen 1896er Ernte, südrussischer Provenienz, umgesetzt, nnd zwar auf dem Wege des Austausches oder des getrennten Kaufes und Verkaufes. Die Operation soll Ende dieses Jahres beendigt sein ; alle näheren Details sind aus den bezüglichen Pflichtenheften zu ersehen, welche bei der unterzeichneten Amtsstelle erhoben werden können. Nur in der Schweiz niedergelassene Interessenten können sich an diesem Geschäfte beteiligen.

Offerten sind schriftlich und frankiert mit der Aufschrift: ,,Offerte für Weizenumsatz" bis 5. Oktober abends dem eidgenössischen Oberkriegskommissariat einzureichen, mit Verbindlichkeit bis Mittag den 10. Oktober.

B e r n , den 7. September 1896.

Eidg. Oberkriegskommissariat.

Stelle-Ausschreibung.

Infolge Ablebens des bisherigen Inhabers ist die Stelle eines Waffencontrôleurs der VII. Division neu zu besetzen.

Besoldung nach Gesetz Fr. 3500--4500.

Offiziere, welche sich um diese Stelle zu bewerben gedenken, haben ihre Anmeldungen bis zum 15. Oktober nächsthin dem schweizerischen Militärdepartement schriftlich einzureichen.

B e r n , den 19. September 1896.

Schweiz. Militärdepartement.

Bundesblatt. 48. Jahrg. Bd. IV.

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Stellen-Ausschreibung.

Es sind vier Stellen von Instruktoren I. Klasse der Kavallerie neu zu besetzen, welche hiermit zur freien Bewerbung ausgeschrieben werden.

Besoldung die gesetzliche.

Bewerber haben ihre Anmeldungen schriftlich bis zum 5. Oktober nächsthin dem unterzeichneten Departement einzureichen.

B e r n , den 28. August 1896.

Schweiz. Militärdepartement.

Stelle-Ausschreibung.

Infolge Demission ist auf den 1. November dieses Jahres die Stelle des Grenztierarztes beim Zollamt La Rasse neu zu besetzen. Die grenztierärztlichen Untersuchungen finden daselbst statt jeden Dienstag und Freitag von 7 bis 9 Uhr, im Sommer von 6 bis 8 Uhr morgens, sowie jeden dritten Donnerstag des Monats von 4 bis 6 Uhr nachmittags. Die jährliche Besoldung für die daherigen Dienstleistungen beträgt je nach dem Domizil des Grenztierarztes Fr. 1000 bis 1400; dieselbe wird anläßlich der Wahl endgültig festgesetzt.

Patentierte Tierärzte, welche sich um die Stelle bewerben, wollen ihre Anmeldung bis zum 15. Oktober 1896 an das schweizerische Landwirtschaftsdepartement in Bern gelangen lassen.

B e r n , den 22. September 1896.

Schweiz. Landwirtschaftsdepartement.

Ausschreibung von erledigten Stellen.

Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche s c h r i f t l i c h und p o r t o f r e i zu geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein; ferner wird von ihnen gefordert, daß sie ihren N a m e n , und außer dem "Wohnorte auch den H e i m a t o r t , sowie das G e b u r t s j a h r deutlich angeben.

Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe bei der Ernennung festgesetzt. Nähere Auskunft erteilt die für die Empfangnahme der Anmeldungen bezeichnete Amtsstelle.

1) Posthalter und Briefträger in Herznach (Aargau). Anmeldung bis zum 6. Oktober 1896 bei der Ereispostdirektion in Aarau.

31 2) Zwei Kondukteure für den Postkreis Zürich.

Anmeldung bis zum 6. Okt.

1896 bei der Kreispostdirektion in 3) Zwei Bureaudiener, Packer und Zürich.

Briefkastenleerer beim Postburean Winterthur.

4) Telegraphist in Goldau (Sehwyz). Jahresgehalt Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 3. Oktober 1896 bei der Telegrapheninspektion in Zürich.

5) Ausläufer auf dem Telegraphenbureau Baden. Jahresgehalt Fr. 960.

Anmeldung bis zum 3. Oktober 1896 beim Telegraphenbureau in Baden.

1) 0, 2) 'S) 4) 5) 6) 7) 8) 9) 10) 11) 12) 13) 14) 15) 16) 17)

18)

Briefträger in Cologny (Genf).

) Anmeldung bis zum 29. Sept.

T) jT, · Postbureau D u, -HT * Q.

1896p bei der Kreispostdirektion in v Bnreaudiener heim Nyon.J en] Postcommis in Bern.

Postcommis in Burgdorf.

Anmeldung bis zum 29. Sept.

1896 bei der Kreispostdirektion in Zwei Postcommis in Hnttwil.

Bern.

Posthalter und Briefträger in Linden bei Thun.

Paketträger beim Hauptpostbureau Basel.

Depeschenträger beim Filialpostbureau S. C. B. in Basel.

Anmeldung bis zum 29. Sept.

1896 bei der Kreispostdirektion in Posthalter und Briefträger in Basel.

Fehren (Solothurn).

Posthalter in Kiehen (Baselland).

Postablagehalter, Briefträger und Bote in Hersiwil (Solothurn).

Posthalter, Briefträger und Bote in Auw (Aargau). Anmeldung bis zum 29. September 1896 bei der Kreispostdirektion in Aarau.

Mandatträger beim Postbureau Zürich 6 (Außersihl).

Anmeldung bis zum 29. Sept.

1896 bei der Kreispostdirektion in Briefträger in Neuhausen (SchaffZürich.

hausen).

Briefträger in Eschenz (Thurgau).

Postcommis in Appenzell. Anmeldung bis zum 29. September 1896 bei der Kreispostdirektion in St. G-allen.

Telegraphist und Telephonist in Coppet (Waadt). Jahresgehalt Fr. 200, nebst Depeschenprovision für den Telegraphendienst und Fr. 240 für den Telephoudienst. Anmeldung bis zum 26. September 1896 bei der Telegrapneninspektion in Lausanne.

Ausläufer auf dem Telegraphenbureau in Zürich. Jahresgehalt Fr. 1200.

Anmeldung bis zum 26. September 1896 beim Chef des Telegraphenbureaus in Zürich.

32 19) Ausläufer auf dem Telegraphenbnreau in Chur. Jahresgehalt Fr. 1200.

AnmelduDg bis zum 26. September 1896 beim Chef des Telegraphenbureaus in Chur.

20) Telegraphist in Capolago (Tessin). Jahresgehalt Fr. 200, nebst Depeschenurovision. Anmeldung bis zum 26. September 1896 bei der Telegraphenmspektion in Bellinzona.

Anzeige.

Bei der Unterzeichneten ist erschienen und kann gegen Nachnahme oder Frankoeinsendung des Betrages in d e u t s c h e r oder f r a n z ö s i s c h e r Ausgabe bezogen werden:

Handbuch für die schweizerischen Cirilstandsbeamten.

Herausgegeben vom Schweiz. Departement des Innern.

Preis broschiert: Fr. 4. -- Solid gebunden: Fr. 6.

Dieses unter Mitwirkung von M i t g l i e d e r n des B u n d e s g e r i c h t s ausgearbeitete Werk, welches auf 385 Oktavseiten die auf das Civilstandswesen bezüglichen gesetzgeberischen Erlasse, die zur Verwendung kommenden Formulare samt einer erschöpfenden Beispielsammlung, eine sorgfältige, die Gesetzgebung aller Kantone mitberücksichtigende Anleitung für die Führung der Civilstandsregister und endlich ein genaues alphabetisches Sachregister enthält, kommt einem längst gefühlten Bedürfnis entgegen und darf als vorzüglicher R a t g e b e r nicht nur den Civilstandsbeamten, sondern allen kantonalen Amtsstellen, den Advokatur- und Gesehäfts-Bureaux aufs beste empfohlen werden.

Buchdruckerei Stämpfli & Cie. in Bern.

Publikationsorgan für das

Transport- und Tarifwesen der

Eisenbahnen und Dampfschiff-Unternehmungen auf dem

Gebiete der Schweiz, Eidgenossenschaft Herausgegeben vom Schweiz. Eisenbahndepartement.

Beilage zum Schweiz. Bundesblatt. -- Preis bei Separatabonnement Fr. 1.

N° 39.

Bern, den 23. September 1896.

III, Personen- und Gepäckverkehr.

A. Schweizerischer Verkehr.

30

666. ( /96) Fahrbegünstigungen für den Besuch der schweizerischen Landesausstellung in Genf.

Die schweizerische Landesausstellung in Genf bleibt bis Sonntag den 18. Oktober 1896 geöffnet, d. h. der Schluß derselben wird am 18. statt am 15. Oktober 1896 stattfinden.

Die im Publikationsorgan Nr. 11, vom 11. März 1896, unter Ziffer 170, erwähnten Fahrbegünstigungen für einzeln reisende Ausstellungsbesucher, Fabrikarbeiter una Aussteller und deren Personal, werden daher bis und mit dem 18. Oktober 1896 gewährt.

Die unter Hit. C erwähnten Ausstellerbillete werden jedoch nur vom 18. Oktober bis Ende Dezember 1896 ausgegeben, und zwar sind die nach dem 21. Dezember gelösten Billete nur bis zum 31. Dezember 1896 gültig.

Die Frist für die Rückbeförderung der ausgestellten and unverkauft gebliebenen Gegenstände (Art. 6 des Reglements), welche bis zum 31. Dezember 1896 ausgedehnt wurde, erleidet durch die Verlängerung der Dauer der Ausstellung keine Änderung.

Bern, den 22. September 1896.

Direktion der Jura-Simplon-Bahn, als Präsidialverwaltung des schweiz. Eisenbahnverbandes 303

(39/96) Fahrbegünstigungen für den Besuch der schweizezerischen Landesausstellung 4896 in Genf.

In der Zeit vom 1. bis 18. Oktober 1896 sind die von den Stationen der Jura-Simplon-Bahn (einschließlich derjenigen der Brünigbahn, der Bödelibahn, der Thunerseebahn, der Eisenbahnen Bière-Apples-Morges und Apples-L'Isle, der Visp-Zermatt-Bahn, der Bulle-Romont-Bahn, der Tverdon-Ste. Croix-Bahn, der Eegionalbahn des Traversthaies, Pontarlier und Delle), der schweizerischen Centralbahn (einschließlich der Aarg. Südbahn und Wohlen-Bremgarten-Bahn), der Emmenthalbahn, der Seethalbahn, der Langenthal-HuttwilBahn, der Berner Oberland - Bahnen und der Neuenburger Jurabahn nach Genf-Cornavin zur Ausgabe gelangenden gewöhnlichen Billete einfacher Fahrt L, U. und III. Klasse ohne irgend welche Förmlichkeit, innert drei Tagen über die auf denselben vorgeschriebenen Bahnstrecken zur Rückfahrt gültig.

Bern, den 22. September 1896.

Direktion der Jura-Simplon-Bahn.

667.

IV, Güterverkehr.

A. Schweizerischer Verkehr.

668.

39

( /96) Gütertarif J S, B R und R V T -- schweizerische Bahnen, Heft IX, Verkehr mit der N 0 B, vom i. Februar 1892. Nachtrag VI.

Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung im Publikationsorgan Nr. 38/96, Position 656, wird hiermit zur Kenntnis gebracht, daß der Nachtrag VI zum obgenannten Tarif erst am 15. Oktober 1896 in Kraft tritt.

Infolgedessen behalten die gemäß unserer Publikation im Organ Nr. 35/96, sub Ziffer 609, mit Ende September außer Kraft tretenden Taxen ihre Gültigkeit bis zum genannten Zeitpunkt bei.

Bern, den 18. September 1896.

Direktion der Jura-Simplon-Bahn.

669. ( 39 /96) Ausnahmetarif für den Transport von Getreide, Mehl und Kleie zwischen Serrières, Station der Regionalbahn Neuchâtel-Cortaillod-Boudry, einerseits und den Stationen der Neuenburger Jurabahn anderseits.

Obbezeichneter Ausnahmetarif tritt mit dem 7. Oktober 1896 in Kraft.

Neuenburg, den 18. September 1896.

Direktion der Neuenburger Jurabahn.

304

B. Verkehr mit dem Auslande.

39

670. ( /96) Ausnahmetarif für Eier Galizien und Bukowina -- Schweiz, vom i. Oktober 4896.

Mit Bezugnahme auf unsere Bekanntmachung unter Ziffer 536 des Publikationsorgans Nr. 30, vom 22. Juli 1896, bringen wir zur Kenntnis, daß der neue Ausnahmetarif für Eier etc. aus Galizien und der Bukowina nach der Schweiz mit 8. Oktober 1896 in Kraft tritt.

Zürich, don 16. September 1896.

Namens der Verbandsverwaltungen: Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

671. (39/96) Ausnahmetarif für Petroleum etc. aus Mähren und Galizien nach der Schweiz.

Mit 8. Oktober 1896 tritt ein Ausnahmetarif für die Beförderung von Petroleum, Alineraltee u. s. w. aus Mähren und Galizien nach schweizerischen Stationen in Kraft.

Zürich, den 16. September 1896.

Namens der Verbandsverwaltungen: Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

672. (89/96) Teil VI der österreichisch-ungarisch-schweizerischen Tarife. Ausnahmetarif für mineralische Kohlen, vom 4. Januar 1892. Nachtrag III.

Mit 8. Oktober 1896 tritt ein Nachtrag III zum Ausnahmetarif für Kohlen im österreichisch-ungarisch-schweizerischen Verkehr, vom 1. Januar 1892, in Kraft. Derselbe enthält Frachtsätze für neu aufgenommene Stationen, sowie verschiedene Änderungen.

Zürich, den 16. September 1896.

Namens der Verbandsverwaltungen : Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

673. (39/96) Ausnahmetarife für frisches Obst Schweiz -- Württemberg. Neuausgabe.

Unter Bezugnahme auf unsere Bekanntmachungen unter Position 425 bezw. 638 des Publikationsorgans Nr. 24 bezw. 37, vom 10. Juni bezw. 9. September 1896, bringen wir Ihnen zur Kenntnis, daß die neuen Ausnahmetarife für die Beförderung von frischen Äpfeln und Birnen, unverpackt oder in Säcken verpackt, in Wagenladungen von 10000 leg. im Verkehr zwischen Stationen der NO B und Bötzbergbahn, ferner der S C B, A S B, S TB, L H B, E B und JSB einer- und Stationen der württembergischen Staatseisenbahnen anderseits mit 8. Oktober 1S9(Ì in Kraft treten.

305

Hierdurch werden die bisherigen Ausnahmetarife für frisches Obst N 0 B und Bötzbergbahn, ferner Mittel- und Westschweiz -- Württemberg, vom 20. September 1893, aufgehoben nnd ersetzt.

Im Verkehre ab den Stationen der Bötzbergbahn finden indessen die bisherigen Taxen, soweit sie billiger sind als diejenigen des neuen Ausnahmetarifs, noch bis 31. Oktober, im Verkehr ab den Stationen der LangenthalHuttwil-Bahn noch bis 30. November 1896 Anwendung.

Exemplare der neuen Tarife können bei den beteiligten Stationen, sowie bei unserm Gütertarif bureau eingesehen und zu dem auf denselben vorgemerkten Preise bezogen werden.

Zürich, den 17. September 1896.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

674.

(30/96) Gütertarif Genf transit, Verrières transit und Lode transit -- NOB, V SB und T T B, vom i. Mai 4888.

Verlängerung der Gültigkeitsdauer.

Der obgenannte, im Publikationsorgan Nr. 25/96, Position 451, auf 30. September 1896 gekündete Tarif bleibt noch bis am 31. Oktober 1896 in Kraft.

Bern, den 22. September 1896.

Direktion der Jzra-Simplon-Bahn.

Rückvergütungen.

675. ( /9o) Transporte von Zucker ab Rivarolo-Ligure nach der Schweiz.

Die seiner Zeit bekannt gegebenen Rückvergütungen für Transporte von raffiniertem Zucker in Wagenladungen von 10000 kg. ab RivaroloLigure nach Altdorf und weiter (vergleiche das Publikationsorgan Nr. l, Ziffer 5, vom 6. Januar 1892, beziehungsweise Nr. 3, Ziffer 28, vom 20. Januar 1892) werden vom 1. Januar 1897 an nicht mehr gewährt.

Luzern, den 17. September 1896.

Direktion der Gotthardbahn.

39

C. Transitverkehr.

(30/96) Belgisch - italienischer Gütertarif, vom i. April 1891.

Aenderung der Bestimmungen über die Frachtberechnung für Wein etc. in Reservoirwagen.

Mit Gültigkeit vom 1. Oktober 1896 an werden die Bestimmungen in § 35, Ziffer l, litt, a, der Tarifvorschriften über das der Frachtberechnung auf den italienischen Strecken für Flüssigkeiten in Reservoirwagen zu Grunde zu legende Minimalgewicht für die Artikel Wein, Most (Weinmost) und Weinmaische abgeändert, worüber unser kommerzielles Bureau nähere Auskunft erteilt.

Luzern, den 16. September 1896.

Direktion der Gotthardbahn

676.

306

Rückvergütungen.

39

677. ( )9e) Schweizerisch-österreichisch-ungarischer Transitverkehr.

Frachtsätze für Möbeltransporte Ernsdorf -- Genf transit.

Mit Gültigkeit vom 8. Oktobr 1896 sind für die Beförderung von Möbeln aus gebogenem Holz, unzerlegt, von Ernsdorf, Station der Kaiser Ferdinands Nordbahn, nacb Genf transit (Frankreich) folgende Frachtsätze in Kraft getreten : A. Für Ladungen von mindestens 5000 kg. pro Wagen und Frachtbrief.

Möbel verpackt, unverpackt.

Franken pro 1000 kg.

1. Von Ernsdorf bis zum Schnittpunkt unter Frachtzahlung für das wirkliche Gewicht 3. 60 5. 40 2. Vom Schnittpunkt bis Genf transit unter Frachtzahlung für mindestens 5000 kg. pro Wagen und Frachtbrief 59. -- 59. -- B. Für Ladungen von mindestens 10 000 kg. pro Wagen und Frachtbrief.

Möbel verpackt und unverpackt.

Franken pro 1000 kg.

Ernsdorf -- Genf transit 43. 10 Diese Frachtsätze gelten für Sendungen nach Culoz und weiter und Bourg and weiter.

Zürich, den 19. September 1896.

Namens der Verbandsverwaltungen: Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

678. ( 39 /96) Ausfuhrtarif für den Transport von Gütern ab Stationen der Eisenbahnen in Elsaß-Lothringen nach deutschrussischen Grenzstationen zur Ausfuhr nach Rußland.

Aenderung.

Durch den am 1. September 1896 zum Ausfuhrtarif für die direkte Beförderung von Gütern von Stationen der Eisenbahnen in Elsaß-Lothringen nach Wirballen transit, Prostken transit, Illowo transit und Alexandrowo transit zur Ausfuhr nach Rußland, vom 1. Januar 1895, erschienenen Nachtrag III und IV sind die in diesem Tarif für Alexandrowo enthaltenen Sätze und Bestimmungen aufgehoben worden und an deren Stelle Sätze und Bestimmungen für Thorn transit getreten. (Gratis.)

Straßburg, den 18. September 1896.

Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen.

307

Mitteilungen des Eisenbahndepartements, 1. Genehmigung von Tarifen und Transportbedingungen.

Genehmigt am 17. September 1896: Ausnahmetarif für den Transport von Getreide und Kleie zwischen Serrières, Station der Eisenbahn Neuchâtel-Cortaillod-Boudry, einerseits und Stationen der Neuenburger Jurabahn anderseits.

Genehmigt am 22. September 1896: 1. Reexpeditionstarif im belgisch-holländisch-schweizerischen Verkehr für den Transport von Gütern zwischen Basel (badischer Bahnhof) transit einerseits und Stationen der Jura-Simplon-Bahn, Bulle-Romont-Bahn, Traversthalbahn, Thunerseebahn, Bödelibahn, Schweiz. Centralbahn und Neuenburger Jurabahn anderseits.

2. Teilweise Änderung der Bestimmungen über das der Frachtberechnung für den Transport von Flüssigkeiten in Reservoirwagen zu Grunde zu legende Minimalgewicht, enthalten in Absatz 4 der Ziffer l, litt, oe des § 35, der Tarifvorschriften des belgisch-italienischen Gütertarifes, vom 1. April 1891.

308

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23.09.1896

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