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Anzeigen und Wettbewerbsausschreibungen

Submissionsanzeige Zug, PTT-Paketsammelstelle

Das Projekt umfasst ein Betriebsgebäude, ein Garagegebäude und zwei Dienstwohnungen.

Zur öffentlichen Ausschreibung gelangen folgende Arbeiten: BKP

Arbeitsgattung

Aibeitsumfang ungefähr Fr

Ausfuhrungsterinm voraussichtlich

223 244 244 252

Elektro Heizung Lüftung Sanitär

710 000 400 000 380 000 290000

ab Dezember 1974 ab Frühjahr 1975 ab Frühjahr 1975 ab Frühjahr 1975

Wer an der Submission teilnehmen möchte, wird ersucht, dies bis zum 10. Oktober 1974 dem Projektverfasser Beratende Ingenieure Scherler, AG für Installationsplanung, Funkerstrasse 25, 3013 Bern, schriftlich bekanntzugeben.

Es erfolgen keine weiteren Submissionsanzeigen. Die Formulare werden den Submittenten am 14. Oktober 1974 zugesandt. Allfällige Auskunft und Planeinsicht erhalten Sie beim Projektverfasser.

Es kommen nur Unternehmer oder Arbeitsgemeinschaften m Frage, die sich über die erforderliche Leistungsfähigkeit ausweisen. Mit der Anmeldung sind deshalb Angaben über Organisation und Personalbestend der Unternehmung sowie Referenzen und gegebenenfalls die Namen der Partner und wichtigsten Unterakkordanten mitzuteilen.

Die Angebote sind bis zum 4. November 1974 (Poststempel) in verschlossenem und frankiertem Umschlag mit der Aufschrift «Submission PTT/Paketsammelstelle Zug» der Generaldirektion PTT, Speichergasse 6, 3000 Bern, einzureichen.

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Die Öffnung der Offerten erfolgt am 6 November 1974, um 14 30 Uhr, im Sitzungszimmer (Zimmer Nr 209) der Generaldireltion PTT. Speichergasse 6, Bern.

Bern, den 7 Oktober 1974 Generaldirektion PTT

Hochbauabteilung, Bern

800

Arbeitsgesetz mit den Verordnungen l und 2 Ausgabe 1974 Das Arbeitsgesetz (ArG) enthält öffentlich-rechtliche Vorschriften über den Schutz der Arbeitnehmer in öffentlichen und privaten Betrieben, insbesondere über die Gesundheitsvorsorge und Unfallverhütung, die Arbeits- und Ruhezeit, den Schutz der jugendlichen und weiblichen Arbeitnehmer und die Betriebsordnung. Es wird mit der Allgemeinen Verordnung (ArGV 1) und den Sonderbestimmungen über die Arbeits- und Ruhezeit für bestimmte Gruppen von Betrieben und Arbeitnehmern (ArGV 2) als besondere Broschüre vom Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit herausgegeben. In dieser Ausgabe werden die Zusammenhänge der einzelnen Gesetzesvorschriften mit den ergänzenden Verordnungsbestimmungen durch Fussnoten hervorgehoben. Ein Sachregister erleichtert das Auffinden der Vorschriften.

Den Gesetzestexten werden neun Anhänge beigefügt : diese orientieren über die zuständigen Bundesstellen (I) und die kantonalen Vollzugs- und Rekursbehörden (II), die kantonalen Feiertage (III), die gesetzliche Feriendauer (IV), die Sondervorschriften für industrielle Betriebe (V) und die Vorschriften über das Einigungswesen (IX) ; sie enthalten zudem mehrfarbige graphische Beispiele von Stunden- und Schichtplänen für den ununterbrochenen Betrieb (VI), eine Übersicht über die Vorschriften für die Beschäftigung Jugendlicher unter 15 Jahren (VII) und ein Muster einer Betriebsordnung (VIII).

Preis Fr. 9.- (188 Seiten) Zu beziehen bei der Eidgenössischen Drucksachen- und Materialzentrale, 3000 Bern

Das Eidgenössische Amt für Verkehr veröffentlicht das

Verzeichnis der Anschlussgeleise der schweizerischen konzessionierten Eisenbahnen (Stand Ende März 1973) Preis 5 Franken Zu beziehen bei der Eidgenössischen Drucksachen- und Materialzentrale, 3000 Bern

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

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In

Bundesblatt

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Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1974

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

40

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

07.10.1974

Date Data Seite

798-800

Page Pagina Ref. No

10 046 166

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