140

# S T #

Konkurrenz- und Stellen-Ausschreibungen sowie

Inserate und litterarische Anzeigen.

Ausschreibung von Bauarbeiten.

Es werden hiermit folgende Arbeiten für die Militäranstalten in Thun zur Konkurrenz ausgeschrieben: 1. Die Maurer- und Zimmerarbeiten für den Ausbau des Recht- und Theoriesaales im Turnschuppen ; 2. die Erstellung eines Betonbodens im Wagenschuppen der Konstruktionswerkstätte ; 3. die Schreiner-, Glaser-, Schlosser-, Spengler- und Malerarbeiten für den Umbau von 10 Mannschaftszimmern in der Kaserne; 4. die Zimmer-, Schreiner-, Glaser- und Schlosserarbeiten für den Ausbau der Reitbahn Nr. III.

Zeichnungen, Bedingungen und Angebotformulare sind im eidg. Baubureau in Thun zur Einsicht aufgelegt.

Übernahmsofferten sind der unterzeichneten Stelle verschlossen unter der Aufschrift ,,Angebot für Bauarbeiten iu Thun" bis und mit dem 17. März nächsthin franko einzureichen.

B e r n , den 6. März 1896.

Die Direktion der eidg. Bauten.

Stelle-Ausschreibung.

Die Stelle eines Kanzlisten der Bundeskanzlei wird anmit zur Wiederbesetzung ausgeschrieben. Gefordert wird Kenntnis der beiden Hauptnationalsprachen (deutsch und französisch); Kenntnis des Italienischen und gute Handschrift sind erwünscht.

Anmeldungen sind, mit Alters und Leumundszeugnissen versehen, bis und mit 18. März nächsthin der Bundeskanzlei einzureichen.

B e r n , den 28. Fehruar 1896.

Schweiz. Bundeskanzlei.

141

Stelle-Ausschreibung.

Die Stelle eines Instruktors II. Klasse der Artillerie wird hiermit zur "Wiederbesetzung ausgeschrieben.

Besoldung nach Gesetz.

Bewerber um diese Stelle haben ihre Anmeldungen dem unterzeichneten Departement bis zum 31. dieses Monats schriftlich einzureichen.

B e r n , den 7. März 1896.

Schweiz. Militär département.

Stelle-Ausschreibung.

Bei der Oberpostdirektion ist die Stelle eines Traininspektors zu besetzen.

Bewerber um diese Stelle sollten technische Kenntnisse im Postwagenund Bahnpostwagenbau besitzen und müssen in schriftlichen Arbeiten vollkommen gewandt und der deutschen und französischen Sprache mächtig sein.

Besoldung Fr. 3500 bis Fr. 4500.

Die Anmeldungen sind unter Beilage eines Leumundszeugnisses und von Ausweisen über die bisherige Thätigkeit der Bewerber der Oberpostdirektion bis zum 17. Mär/, 1896 einzureichen.

Bern, den 3. März 1896.

Die Ofoerpostdirektion.

Stellen-Ausschreibung.

Bei der Eisenbahnabteilung des Post- und Eisenbahndepartements sind, vorbehaltlich der Genehmigung durch die eidgenössischen Kate, die Stellen von zwei Kontrollingenieuren für die Dampfschiffe auf den schweizerischen Oewässern zu besetzen.

Anmeldungen, mit Zeugnissen über Stadium, bisherige Praxis etc. begleitet, sind Bis 14. März nächsthin dem unterzeichneten Departemente schriftlich einzureichen, welches über die Anstellungsverhältnisse nähere Auskunft erteilt.

B e r n , den 29. Februar 1896.

Post- und Eiseubahndeparteiuent, Eisenbahnabteilung.

142

Stelle-Ausschreibung.

Beim technischen Inspektorate des unterzeichneten Departements ist, vorbehaltlich der Genehmigung durch die eidgenössischen Eäte, die Stelle eines Kanzlisten zu besetzen.

Erforderlich ist, neben Gewandtheit in den Bureauarbeiten im allgemeinen, eine schöne Bandschrift und Beherrschung der deutschen und französischen Sprache. Vertrautheit mit technischen Plänen und statistischen Arbeiten würde in Berücksichtigung gezogen.

Besoldung Fr. 2500--3200.

Anmeldungen mit Zeugnissen sind bis 14. März nächsthin dem unterzeichneten Departement schriftlich einzureichen.

B e r n,__ den 29. Februar 1896.

Post- und Eisenbahudeparteiuent, Eisenbahnabteilung.

Ausschreibung von erledigten Stellen.

Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche s c h r i f t l i c h und p o r t o f r e i zu geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein; ferner wird von ihnen gefordert, daß sie ihren N a m e n , und außer dem Wohnorte auch den H e i m a t o r t , sowie das G e b u r t s j a h r deutlich angeben.

Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe bei der Ernennung festgesetzt. Nähere Auskauft erteilt die für die Empfangnahme der Anmeldungen bezeichnete Amtsstelle.

1) Briefträger in der Felsenau b. Bern.

2) Bureauchef beim Hauptpostbureau Anmeldung bis zum 24. März Bern.

1896 bei der Kreispostdirektion in 3) Briefträger in Bern.

Bern.

4) Packer beim Hauptpostbureau Bern.

5) Briefträger in Rizenbach (Bern).

6) Briefträger und Bote in Madretsch (Bern).

Anmeldung bis zum 24. März 1896 bei der Kreispostdirektion in 7) Postablagehalter, Briefträger und Neuenburg.

Bote in Seehof (Elay, Bern).

8) Briefträger in La Chaux-de-Fonds.

9) Zwei Postcommis in Basel. Anmeldung bis zum 24. März 1896 bei der Kreispostdirektion in Basel.

143 10) 11) 12) 13) 14) 15) 16) 17) 18) 19) 20) 21) 22)

23) 24) 25)

26) 27)

28) 29)

Anmeldung bis zum 24. März Postcommis in Aarau.

1896 bei der Kreispostdirektion in Briefträger in Safenwil (Aargau), Aarau.

Postcommis in Luzern.

bis zum 24. März Posthalter in Großwangen (Luzern). 1896Anmeldung bei der Kreispostdirektion in Briefträger in Udligenschwil Luzern.

(Luzern).

Fünf Postcommis in Zürich.

Postcommis in Winterthur.

Anmeldung bis zum 24. März Paketträger beim Postbureau Wald 1896 bei der Kreispostdirektion in Zürich.

(Zürich).

Postcommis in Romanshorn.

Zwei Postcommis in St. Gallen.

Zwei Briefträger in Flawil.

Anmeldung bis zum 24. März.

Postablagehalter und Briefträger 1896 bei der Kreispostdirektion in in Haag (St. Gallen).

St. Gallen.

Posthalter und Briefträger in Unteriberg (Schwyz).

Bureaudiener und Packer beim Postbureau Chiasso. Anmeldung bis zum 24. März 1896 bei der Kreispostdirektion in Bellinzona.

Telegraphist in Biel. Jahresgehalt gemäß Bundesgesetz vom 2. Augast 1873. Anmeldung bis zum 21. März 1896 bei der Telegrapheninspektion in Bern.

Telegraphist und Telephonist in Muri (Aargau). Jahresgehalt Fr. 240,.

nebst Depeschenprovision für den Telegrapnendienst und Fr. 160 für den Telephoudienst. Anmeldung bis zum 21. März 1896 bei der Telegrapheninspektion in Ölten.

Telegraphist in tiroßwangen (Luzern). Jahresgehalt Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 21. März 1896 bei der Telegrapheninspektion in Ölten.

Telegraphist und Telephonist in Brunnen (Schwyz). Jahresgehalt Fr. 300, nebst Depeschenprovision für den Telegraphendienst und Fr. 240 für den Telephondienst. Anmeldung bis zum 21. März 1896 bei der Telegrapheninspektion in Zürich.

Telegraphist in örlikon (Zürich). Jahresgehalt Fr. 200, nebst Depeschen provision. Anmeldung bis zum 21. März 1896 bei der Telegrapheninspektion in Zürich.

Zwei Telegraphisten in St. Gallen. Jahresgehalt gemäß Bundesgesetz vom 2. August 1873. Anmeldung bis zum 21. März 1896 bei der Telegrapheninspektion in St. Gallen.

1) Revisor bei der Oberpostkontrolle der Oberpostdirektion. Anmeldung bis zum 17. März 1896 bei der Oberpostdirektion in Bern.

144 2) Briefträger in Fontainemelon (Neuenburg).

Anmeldung bis zum 17. März 3) Postablagehalter, Briefträger und 1896 bei der Kreispostdirektion in Bote in Soyhières (Bern).

Neuenburg.

4) Packer und Bureaudiener beim Hauptpostbureau Neuenburg.

5) Postcommis in Basel. Anmeldung bis zum 17. März 1896 bei der Kreispostdirektion in Basel.

6) Packer beim Hauptpostbureau Aarau. Anmeldung bis zum 17. März 1896 bei der Kreispostdirektion in Aaran.

i: -- -- Anmeldung bis znm 17. März 7) Postcommis in Zürich.

1896 bei der Kreispostdirektion in 8) Briefträger in Kreuzungen-Station. Zürich.

3) Briefträger in Bellinzona. Anmeldung bis zum 17. März 1896 bei der Kreispostdirektion in Bellinzona.

10) Telephongehülfe in Lausanne. Anmeldung bis zum 14. März 1896 bei dem Telephonchef in Lausanne.

11) Telegraphist und Telephonist in Avenches (Waadt). Jahresgehalt Fr. 300, nebst Depeschenprovision für den Telegraphen- und Fr. 480 für den Telephondienst. Anmeldung bis zum 15. März 1896 hei der Telegrapheninspektion in Lausanne.

Publikationsorgan für das

Transport- und Tarifwesen der

Eisenbahnen und Dampfschiff-Unternehmungen auf dem

Gebiete der Schweiz, Eidgenossenschaft, Herausgegeben vom Schweiz.

NO 11.

Eisenbahndepartement.

Bern, den ii. März 1896.

III, Personen- und Gepäckverkehr A. Schweizerischer Verkehr.

11/96)

161. ( Interner Personen- und Gepäcktarif der N 0 B, vom i. Februar1896.. Kündung der .Taxen für Luzern.

Die im obgenannten Tarif enthaltenen Distanzen und Taxen für den Verkehr mit Luzern werden hiermit auf 15. Juni 1896 gekündigt.

Zürich, den 5. März 1896.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

162. ( 11 /96) Interner Personentarif der schweizerischen Dampfbootgesellschaft für den Untersee und Rhein. Neuausgabe.

Wir bringen zur Kenntnis, daß auf 1. April 1896 ein neuer Tarif für die Beförderung von Personen zwischen unsern Dampfbootstationen in Kraft tritt.

Schaffhausen, den 2. März 1896.

Direktion der Schweiz. Dampfltootgesellschaft für den Untersee und Rhein.

75

163.

(11/96)Reglementee und Tarife für die Beförderung von Personen im Abonnement im internen Verkehr der S C B, der A SB unWohlenn-Bremgarten, d. d. i. Januar 1896.

Nachträge l zu denselben.

Mit Gültigkeit vom 1. April 1896 tritt zu den vorerwähnten Abonnementstarifen je ein Nachtrag I, enthaltend eine neue Redaktion des Art. 12, Ziffer 3, des Abschnittes ,,D. Arbeiterabonnemente", in Kraft.

Dieselben können bei den Stationen eingesehen, beziehungsweise bezogen werden.

Basel, den 7. März 1896.

Direktorium der Schweiz. Centralbahn.

164.

C n /9e) Interner Personen- und Gepäcktarif J S, B R und R V T, vom i. Januar 1891. Kündigung der Taxen.

Die im obgenannten Tarif und dessen Nachträgen I--XI enthaltenen Distanzen und Taxen für den Verkehr mit der Station Luzern werden hiermit auf 1. Juni 1896 gekündigt.

Über den Ersatz derselben wird eine besondere Publikation erfolgen.

Bern, den 3. März 1896.

Direktion der Jnra-Simplou-Babn.

165. ("tae") Distanzen und Taxerhöhungen im direkten Verkehr S C B -- Schweiz und Ausland -- Schweiz mit Station Lugern loco und transit.

Infolge des Umbaues des Bahnhofes in Luzern, dessen Eröffnung voraussichtlich auf den 1. Juni 1896 erfolgt, tritt im Verkehr Luzern loco und transit -- S C B und weiter eine Erhöhung der Distanzen ein und infolgedessen auch eine Erhöhung der Personen-, Gepäck- etc. Taxen in sämtlichen Tarifen, an welchen Strecken der Centralbahu bis Luzern beteiligt sind.

Gemäß Artikel 35, Ziffer 5, des ßundesgesetzes über den Ban und Betrieb der Eisenbahnen anf dem Gebiete der schweizerischen Eidgenossenschaft, d. d.

23. Dezember 1872, werden hiermit sämtliche in Frage kommenden Distanzen nnd Transporttaxen in den direkten schweizerischen und den ausländischschweizerischen Verkehren mit der S C B-Station Lnzern und im Transit via Luzern gekündet.

Die neuen an deren Stelle tretenden Distanzen und Taxen werden successive eingeführt nnd jeweilen mit besondern Publikationen zur Kenntnis gebracht.

Basel, den 6. März 1896.

Direktorium der Schweiz. Centralbahn. , 76

166. (11/9e) Tarif für die Beförderung von Personen im direkten Verkehr der S C B einerseits und der STB anderseits, vom 18. Juli 4885. Neuausgabe.

Mit Gültigkeit vom 1. April 1896 an tritt für den im Titel genannten Verkehr ein neuer Tarif in Kraft, wodurch derjenige vom 18. Juli 1885 samt Nachträgen aufgehoben und ersetzt wird.

Basel, den 7. März 1896.

Direktorium der Schweiz. Centralbahn.

167. ("/ge) Personen- und Gepäcktarif GB -- LHB und H W B.

Einführung.

Am 1. April 1896 tritt ein Tarif für die direkte Beförderung von Personen, Eeisegepäck und Expreßgut im Verkehr G B -- L H B und H W B in Kraft.

Luzern den 6. März 1896, Direktion der Gotthardbahn.

168. C n /9e) Personentarif J S -- Magglingen, vom i. April 1892.

Neuausgabe.

Am 1. April 1896 tritt ein neuer Personentarif J S -- Magglingen mit teilweise herabgesetzten Taxen in Kraft, wodurch derjenige vom 1. April 1892 aufgehoben und ersetzt wird.

Bern, den 9. März 1896.

Direktion der Jura-Simplon-Bahn.

169. (11/96) Verzeichnis der kombinierbaren Rundreisebittete für Strecken der schweizerischen Transportanstalten, vom i. Mai 1895.

Die Coupons der Serien 133, 136 und 137 (ausschließlich zur Benutzung der Bahn gültig) und diejenigen der Serien 181, 182 und 183 (nur zur Fahrt mit den Dampf booten des Genfersees gültig) werden auf 1. Mai 1896 durch neue, zur wahlweisen Benutzung der Bahn oder der Dampfboote berechtigende Coupons ersetzt.

Bern, den 7. März 1896.

Direktion der Jura-Simplon-Bahn.

77

Ausnahmetaxen.

U

170. ( /96Ì Taxbegünstigungen für den Besuch der schweizerischen Landesausstellung in Genf.

Die Verwaltungen des schweizerischen Eisenbahnverbandes haben beschlossen, für den Besuch der vom 1. Mai bis 15. Oktober 1896 in Genf stattfindenden schweizerischen Landesausstellung folgende Taxbegünstigungen zu gewähren : a. Einzeln reisende Ausstellungsbesucher.

Verlängerung der Gültigkeitsdauer der gewöhnlichen Eetourbillete nach Genf, sowie der bestehenden schweizerischen Kundreisebülete, welche Genf berühren (mit Ausnahme der kombinierbaren Rundreisebillete) auf das Doppelte.

Ausgabe von Specialbilleten II. und III. Klasse zur Hin- und Rückfahrt nach Genf, wofür folgende Kabatte auf den doppelten Taxen einfacher Fahrt gewährt werden: Für einfache Distanzen von II. Kl. III. Kl.

I b i s 60 Effektivkilometer 30% 35°/o 61 ,, 100 ,, 35°/o 40% 101 ,, 200 ,, 37,5% 45% 201 und mehr ,, 40% 50% Die Gültigkeitsdauer der Specialbillete ist folgende: Für einfache Distanzen von: Tage.

Bis auf 100 Effektivkilometer 3 101 bis 200 ,, 4 201 ,, 300 ,, 5 Ifber 300 ,, ·.

6 Die Specialbillete berechtigen auch zum Eintritt in die Ausstellung, wofür der Transporttaxe eine Gebühr von 90 Cts. zugeschlagen wird. Diese ßillete müssen in der Ausstellung abgestempelt werden, ansonst sie für die Bückfahrt ungültig sind.

b. Gesellschaften.

Der Tarif für Gesellschaften und Schulen, vom 1. Januar 1877, gelangt unverändert zur Anwendung. An Fabrikarbeiter, welche zu einem und demselben Etablissement gehören und in der Zahl von mindestens 16 Personen, unter Führung des betreffenden Fabrikbesitzers oder eines Geschäftsführers, die Hin- und Rückfahrt nach Genf in geschlossener Gesellschaft ausführen, werden Gesellschaftsbillete eu den Taxen für Hochschulen verabfolgt.

Diese letzteren Billete erhalten die gleiche Gültigkeitsdauer wie die unter litt, a hiervor genannten Specialbillete für Einzelnreisende und können an allen Wochentagen, mit Ausnahme der Sonntage, bezogen werden.

c. Aussteller.

Die Aussteller und deren Arbeiter, welche mit der Installation und Wegnahme der Ausstellungsgegenstände beauftragt sind, erhalten zu den nachstehenden Bedingungen gewöhnliche Billete einfacher Fahrt nach Genf, gültig zur Rückfahrt innert 10 Tagen.

78

1. Diese Billete werden nur vom 1. Februar bis 30. April und vom 15. Oktober bis Ende Dezember 1896 ausgegeben, und zwar sind die nach dem 21. Dezember gelösten Billete nur bis zum 31. gl. Mts. gültig.

2. Die Aussteller und deren Arbeiter haben sich beim Billetbezng als solche auszuweisen, worauf von der Abgangsstation das Billet, um zur Rückfahrt gültig zu sein, auf der Rückseite abgestempelt wird.

Die Hinfahrt nach Genf muß am gleichen Tage stattfinden, an dem das Billet ausgegeben wird. Dasselbe wird an einem ändern Tage als ungültig betrachtet, und zwar auch für die Hinfahrt.

3. Für die Rückfahrt sind diese Billete nur gültig, wenn der Inhaber gleichzeitig mit dem Billet eine Bescheinigung vorweist, daß er bis zu dem betreffenden Tage auf dem Ausstellungsplatze mit der Installation oder der Wegnahme von Ausstellungsgegenständen beschäftigt war. Diese Bescheinigungen werden einem numerierten Souchenbuche entnommen und haben die Unterschrift eines Beamten der Ausstellung, sowie diejenige des Billetinhabers zu tragen. Dieselben werden vom Zugspersonal, gleichzeitig mit dem Billet, abgenommen.

Das Ausstellungs-Komitee ist für die von seinen Beamten mißbräuchlich oder unrichtig ausgestellten Bescheinigungen verantwortlich.

4. Die Bahnverwaltungen behalten sich das Recht vor, in Fällen mißbräuchlicher Verwendung von Legitimationen, den Fehlbaren die Begünstigung zu entziehen und bei Mißbrauch oder Nachlässigkeit in der Ausstellung von Bescheinigungen die gewährte Erleichterung sofort und vollständig aufzuheben.

Bern, den 10. März 1896.

Direktion der Jura-Simplon-Bahn, al Präsidialverwaltung des schweig. Eisenbahnverbandes.

B. Verkehr mit dem Auslande.

11/96)

171. ( Verzeichnis der Fahrscheine für zusammenstellbare Fahrscheinhefte des Vereins deutscher Eisenbahnverwaltungen.

Taxerhöhung.

Die Conponpreise der Reihenzahl 1886 Scherzligen-Interlaken (Bahnhof oder Thunersee) werden auf 15. Juni 1896 aufgehoben und durch neue erhöhte Taxen ersetzt.

bern, den 2. März 1896.

Direktion der Jura-Simplon-Bahn 172. 11/9e) Verzeichnis der Fahrscheine für zusammenstellbare Fahrscheinhefte des Vereins deutscher Eisenbahnverwaltungen.

Taxerhöhung.

Mit 15. Juni 1896 werden die bisherigen Couponpreis der Reihenzahl 1888, Interlaken (Oststation oder Brienzersee)-Brienz, durch höhere aufgehoben und ersetzt.

Interlaken, den 5. März 1896.

Direktion der Dampfschiffgesellschaf Thuner und Brienzersee.

79

IV, Güterverkehr.

A. Schweizerischer Verkehr.

173. f.n/96) Tarif für i. Dezember Gütertarif NOB Gütertarif NOB Gütertarif NOB

den internen Güterverkehr der N 0 B, vom1887.

-- V S B, vom 1. November 4888.

-- T T B, vom i. April 1888.

-- fi H B, vom 1. September 1893.

Zufolge der bevorstehenden Eröffnung des neuen Babnhofes in Lnzern kündigen wir die Distanzen und Taxen für Luzern in den obgenannten Gütertarifen auf 15. Juni 1896. Über die an deren Stelle zur Einführung gelangenden neuen Taxen erfolgt seiner Zeit besondere Publikation.

Zürich, den 5. März 1896.

Direktion der Schweiz. Nordostbabn.

174. C a) /9B) Camionnagetaxen der Station Winterthur, Taxen für Eilgut.

Für die Ab- und Zufuhr von Eilgütern auf der Station Winterthur treten, mit 1. April 1896 folgende Taxen in Kraft: Winterthur nebst Außengebiet Eilgut pro 100 Kilogramm 20 Cts.

Minimaltaxe 25 Cts.

Zürich, den 4. März 1896.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

175.

(11/9e) Distanzen- und Taxerhöhungen im, direkten VerkehrS C B -- Schweiz und Ausland -- Schweiz mit Station Luäern loco und transit.

Infolge des Umbaues des Bahnhofes in Luzern, dessen Eröffnung voraussichtlich auf den 1. Juni 1896 erfolgt, tritt im Verkehr Luzern loco und transit -- S C B und weiter eine Erhöhung der Distanzen ein und infolgedessen auch eine Erhöhung der Güter- und Viehtaxen in sämtlichen Tarifen^ an welchen Strecken der Centralbahn bis Lnzern beteiligt sind.

Gemäß Artikel 35, Ziffer 5, des ßundesgesetzes über den Bau und Betrieb der Eisenbahnen auf dem Gebiete der schweizerischen Eidgenossenschaft, d. d.

23. Dezember 1872, werden hiermit sämtliche in Frage kommenden Distanzen nnd Transporttaxen in den direkten schweizerischen und den ausländischschweizerischen Verkehren mit der S C B-Station Lnzern und im Transit via Lnzern gekündet.

80

Die neuen an deren Stelle tretenden Distanzen und Taxen werden successive eingeführt und jeweilen mit besondern Publikationen zur Kenntnis gebracht.

Basel, den 6. März 1896.

Direktorium der Schweiz. Centra lbahn.

176. ( n /96) Interner Gütertarif der J S, B R und R V T, vom i. Juni 1891 Kündigung von Taxen.

Die im obgenannten Tarif und dessen Nachträgen für den Verkehr mit der Station Luzern vorgesehenen Distanzen und Taxen werden hiermit auf den 1. Juni 1896 gekündigt.

Über deren Ersatz wird später Publikation erfolgen.

Bern, den 3. März 1896.

Direktion der Jura-Simplon-Bahn.

B. Verkehr mit dem Auslande.

177. (11/96) Teil W, Heft i, der bayerisch-schweizerischen Gütertarife, enthaltend Ausnahmefrachtsätze für Getreide, Hülsenfrüchte, Malz und Ölsaaten in Wagenladungen von 10 000kg..

im Verkehr mit Stationen der N 0 B.

Unter Aufhebung des in Nr. 49 des Publikationsorgans pro 1895, unter Ziffer 792, gekündigten Ausnahmetarifes für Getreide etc. Bayern -- N 0 B vom 1. Oktober 1894 tritt mit 1. April 1896 das oben genannte neue Tarifheft in Kraft.

Exemplare desselben können entweder direkt oder durch Vermittlung der Stationen bei den beteiligten Verwaltungen bezogen werden.

Zürich, den 7. März 1896.

Direktion der Schweiz» Nordostbahn.

178. (11/96) Teil II, Heft H G, der südwestdeutsch-schweizerischen Gütertarife. Ergänzung.

Mit 1. April 1896 treten für die Beförderung von Wasserglas in Wagenladungen von 10000 kg. folgende Taxen in Kraft: Nach Marthalen von Cts. pro 100 kg.

Frankfurt a/M. und Frankfurt-Sachsenhausen. .

126 Ludwigshafen a/Rh. und Mannheim bad. Bahn .

108 Zürich, den 9. März 1896.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

81

Rückvergütungen.

n

179. ( /96) Taxermäßigung für den Transport von Brettern aus Oesterreich-Ungarn nach dem Rheinthal und der St. Gallerlinie.

Für Brettersendungen österreichisch-ungarischer Provenienz (Feldkirch und weiter) in Ladungen von 10 000 kg., welche in Buchs eingelagert und späterhin nach Stationen der Unter-Rheinthal- und St. Gallerlinie weiter befördert werden, werden die direkten Taxen der österreichisch-ungarisch-schweizerischen Holzausnahmetarife Teil IV, Heft l und 2, erhöht um 8 Cts. per 100 kg. auf dem Rückvergütungswege eingehalten.

Die für solche Transporte mit Gültigkeit vom 2. Januar 1893 eingeführte Taxe Bnchs-St. Fiden bezw. St. Gallen von 36 Cts. per 100 kg. (Publikationsorgan Nr. 2 vom 11. Januar 1893, Position 40) wird mit 31. Mai 1896 aufgehoben.

St. Gallen, den 9. März 3896.

Direktion der Vereinigten Scnwei/erbahnen.

180.

( n /9e) Frachtermäßigung für den Transport von Chokolade ab Lausanne nach Basel S C B (Havre).

Mit sofortiger Gültigkeit wird im Rückvergütungswege für den Transport von Chokolade in FAnzelsendumgen mit Bestimmung Havre für die Strecke Lausanne -- Basel S C B eine Taxe von Fr. 26. 29 pro 1000 kg. gewährt.

Bern, den 9. März 1896.

Direktion der Jura-Simplon-Bahn.

C. Transitverkehr.

181.

( 11 /9e) Tarif für den bayerisch-schweizerischen Transitgüterverkehr vom i. Juli 1872. Aenderung von Ziffer I der Tarifvorschriften.

Mit sofortiger Gültigkeit erhält der 1. Absatz von Ziffer I der Bestimmungen auf Seite 3 des Nachtrages I znm obgenannten Tarif folgende Fassung: ,,Die in diesem Tarif enthaltenen Frachtsätze sind nur gültig für Sendungen mit direkten Frachtbriefen aus oder nach Frankreich und weiter, und zwar müssen in der Richtung über Genf die Sendungen mindestens nach Culoz oder Bourg bestimmt sein oder von Culoz oder Bourg herstammen.

Zürich, den 10. März 1896.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

82

D. Verkehr ausländischer Bahnen auf Schweizergebiet.

Ausnahmetaxen.

11

182. C /9e) Taxermäßigung für den Transport von Crin d'Afrique ab Mannheim nach Basel, Waldshut, Singen und Konstanz.

Mit Wirkung vom 1. April 1896 wird für Crin d'Afrique in Wagenladungen von 10000 kg. ab Mannheim nach den badisch-schweizerischen Übergangsstationen Basel, Waldshut, Schaffhausen, Singen und Konstanz die Fracht in der Weise ermäßigt, daß an Stelle der Frachtsätze des Spécialtarifs I diejenigen des Specialtarifs II in dem Falle gewährt werden, wenn die Sendungen zum Eingang in die Schweiz oder nach Österreich verzollt werden.

Nähere Auskunft erteilt unser Gütertarifbureau.

Karlsruhe, den 3. März 1896.

Generaldirektion der grossherzoglich badischen Staatseisenbahnen.

Mitteilungen des Eisenbahndepartements.

1. Genehmigung von Tarifen und Transportbedingungen.

Genehmigt am 3. März 1896: 1. Entwurf 3 eines Tarifes für den internen Güterverkehr der schweizerischen Nordostbahn.

2. Nachtrag I zum Reglement und Tarif für die Beförderung von Personen im Abonnement im internen Verkehr der aargauischen Süd bahn und der Linie Wohlen-Bremgarten, enthaltend eine Änderung der Bestimmungen betreffend Arbeiterabonnemente.

3. Nachtrag I zum Règlement und Tarif für die Beförderung von Personen im Abonnement im internen Verkehr der schweizerischen Centralbahn, «nthaltend eine Änderung der Bestimmungen betreffend Arbeiterabonnemente.

Genehmigt am 7. März 1896: 1. Nachtrag l zum Tarif Nr. 12 für die Beförderung von Steinkohlen {auch gemahlen) und Coaks von Stationen des Eisenbahndirektionsbezirkes St. Johann-Saarbrücken der Reichseisenbahnen in Elsaß-Lothringen und der pfälzischen Eisenbahnen nach Stationen der schweizerischen Nordostbahn (einschließlich der Bötzbergbahn), der Tößthalbahn, der Sihlthalbahn, der schweizerischen Südostbahn und der Vereinigten Schweizerbahnen (einschließlich der Toggen burger- und Wald-Rüti-Bahn), enthaltend verschiedene Taxänderungen, sowie einen Kilometerzeiger.

2. Aufnahme direkter Frachtsätze für die Beförderung von Wasserglas in Wagenladungen von 10 000 kg. für die Relationen Frankfurt a./M., Frankfurt-Sachsenhausen, Ludwigshafen a./Rh. und Mannheim badische Bahn -- Marthalen in das Heft IIG des Teiles II der südwestdeutsch-schweizerischen Gütertarife.

83

3. Ausnahmetaxen für Sendungen von Brettern österreichisch-ungarischer Provenienz (Feldkirch und weiter) in Ladungen von 10000 kg. ab Buchs nach Stationen der untern Rheinthal- und St. Galler-Linie hei Einlagerung in Buchs.

4. Ausnahmetaxen für den Transport von Chokolade ah Lausanne nach Basel S O B zur Weiterbeförderung nach Havre.

Genehmigt am 10. März 1896 : 1. Nachtrag V zum Distanzenzeiger der schweizerischen Centralbahn, enthaltend neue Distanzen von und nach Luzern.

2. Tarif für die Personen- und Gepäckbeförderung im Verkehr von Basel, schweizerischer Centralbahnhof, nach Berlin, Brannschweig, Eisenach, Erfurt. Halle a. S., Leipzig, Magdeburg und Dresden.

3. Nachtrag IV zum Personen- und Gepäcktarif für den Verkehr zwischen Stationen der großherzoglich badischen Staatseisenbahnen einerseits und der schweizerischen Nordostbahn, der Bötzbergbahn und der schweizerischen Südostbahn anderseits, enthaltend verschiedene Taxänderungen und Ergänzungen.

4. Neue Taxen für die Ab- und Zufuhr von Eilgütern auf der Station Winterthnr.

5. Änderung der Ziffer I, Absatz l, der Tarifvorschriften des Nachtrages I (neue Auflage) zum Reglement und zu den Tarifen für den direkten Güterverkehr zwischen Genf transit und Verrières transit einerseits und ·Stationen der kgl. bayerischen Staatseisenbahnen anderseits.

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1896

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10 017 363

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