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Bundesblatt 115. Jahrgang
Bern, den S.August 1963
Band II
Encheint wöchentlich, freit 33 Franken im Jahr, IS Franken im Halbjahr zuzüglich Nachnahme- und Pottbesteüungsgebuhr Einrückungsgebühr : 60 Kappen die Petitzelle oder deren Kaum. -- Inserate franko an Stämpfli & Oie. in Bern
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Aus den Verhandlungen des Bundesrates (Vom 29. Juli 1963)
Der Bundesrat hat Herrn Paul Wyss als Konsularagenten von Frankreich in Luzern anerkannt.
(Vorn 30. Juli 1963) Folgenden Kantonen wurden Bundesbeiträge bewilligt: 1. Schwyz: An die Kosten der umfassenden Alpverbesserung Altmatt (Oberallmeindkorporation Schwyz) in der Gemeinde Eothenthurm.
2. Freiburg: An die Kosten der Erstellung des Alpweges «Les ChavonnesLe Frachy» in der Gemeinde Le Pâquier.
3. Tessin: An die Kosten der Erstellung der Wasserversorgung in der Gemeinde Ponte Valentino.
(Vom I.August 1963) Der Bundesrat wählte als o. Professor für forstliches Ingenieurwesen an der Eidgenössischen Technischen Hochschule Herrn Viktor Kuonen, Dipl. ForstIng., bisher wissenschaftlicher Mitarbeiter der Professur für forstliches Bau- und Transportwesen der ETH.
(Vom 2. August 1963) Dem Kanton Wallis wurden an die Kosten der Erstellung der Wasserversorgung der Weiler Eison, Liez, Prä-Jean und La Luette, in der Gemeinde St-Martin, und an die umfassende Verbesserung der Bettmeralp, in der Gemeinde Bettmen, Bundesbeiträge bewilligt.
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Bekanntmachungen von Departementen und ändern Verwaltungsstellen des Bundes Änderungen im diplomatischen Korps vom 24. bis 30. Juli 1963 Israel. Herr Hauptmann Dan A E N O N , Militär- und Luftattache, wurde zum Major befördert.
Kanada. Herr Bernard HOETH, Zweiter Handelssekretär, hat seine Tätigkeit aufgenommen.
Pakistan. Herr Akram Z AKI, Zweiter Sekretär, hat seinen Posten angetreten.
Tschechoslowakei. Die Mission wurde in den Eang einer Botschaft erhoben.
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Ausfuhr elektrischer Energie Die Electricité de France, Service National, in Paris, Inhaberin der Konzession für das Eheiukraftwerk Kembs, stellt das Gesuch um Erneuerung der am 30.September 1963 ablaufenden Ausfuhrbewilligung für den der Schweiz infolge des Eückstaues auf ihr Gebiet zukommenden Energieanteil. Der schweizerische Anteil beträgt 20 Prozent der im Kraftwerk Kembs verfügbaren Leistung, das sind maximal 27 600 Kilowatt. Die neue Bewilligung soll für eine Dauer von 5 Jahren erteilt werden.
Gernäss Artikel 6 der Verordnung vom 4. September 1924 über die Ausfuhr elektrischer Energie wird dieses Gesuch hiermit veröffentlicht. Anmeldungen von Strombedarf sowie andere Einsprachen sind bei der unterzeichneten Amtsstelle bis spätestens 25. August 1963 einzureichen.
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Bern, den 22. Juli 1963.
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Eidgenössisches Amt iür Energiewirtschaft
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Aus den Verhandlungen des Bundesrates
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Jahr
1963
Année Anno Band
2
Volume Volume Heft
31
Cahier Numero Geschäftsnummer
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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum
08.08.1963
Date Data Seite
257-258
Page Pagina Ref. No
10 042 199
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