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Bundesblatt 115. Jahrgang

Bern, den 9. Mai 1963

Band I

Erscheint wöchentlich. Preis 33 Franken im Jahr, 18 Franken im Halbjahr zuzüglich Nachnahme- und Postbestellungsgebühr einrückungsgebühr 50 Kappen die Petitzelle oder deren Kaum. -- Inserate franko an Stämpfli & Cie. in Bern

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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend den Voranschlag über den Betrieb der Alkoholverwaltung für die Zeit vom 1. Juli 1963 bis 30. Juni 1964 (Vom 26. April 1963)

Herr Präsident !

Hochgeehrte Herren!

Wir beehren uns, Ihnen hiermit den Betriebsvoranschlag der Alkoholverwaltung für die Zeit vom 1.Juli 1963 bis 30. Juni 1964 vorzulegen.

Im Geschäftsjahr 1961/62 betrug der Beingewinn der Alkoholverwaltung 56,6 Millionen Franken gegenüber 39,4 Millionen Pranken im Vorjahr und 43,5 Millionen Franken im Geschäftsjahr 1959/60.

Die Bechnung der Alkoholverwaltung wird entscheidend beeinflusst durch eine Reihe von Faktoren, die nicht zum voraus überblickt werden können.

Darunter fallen namentlich der Ernteertrag und die Absatzverhältnisse für Kartoffeln und Obst, die Fiskalerträgnisse sowie die Entwicklung des Verkaufes von gebrannten Wassern und deren Übernahmepreise und -mengen. Für diese wesentlichen Posten ist es daher nicht möglich, schon jetzt einen verbindlichen Voranschlag aufzustellen. Der Voranschlag kann sich hier nur auf gewisse Erfahrungszahlen der letzten Jahre stützen. Die Bewältigung der Verwertungsvorkehren hat auch ihre direkten Auswirkungen auf die Personal- und allgemeinen Ausgaben. Diese unterliegen demzufolge ebenfalls Schwankungen, die eine sichere und verbindliche Budgetierung ausschliessen.

Unter diesen Voraussetzungen berechnen wir in unserem Voranschlag den Beingewinn mit rund 45 Millionen Franken.

Bundesblatt 115. Jahrg. Bd. I.

71

1034

I. Ausgaben Franken

Beschaffung gebrannter Wasser Sprit Kernobstbranntwein Denaturier- und Zusatzstoffe

17158 000 11840000 5280000 88 000

Personal Personalbezüge Personalfürsorge

5 653 000 4642000 1011000

Allgemeine Ausgaben Ersatz von Auslagen Beratungen und Gutachten Entschädigung an das Eidgenössische Statistische Amt . . .

Vergütungen an die Brennereiaufsichtstellen Vergütung an die Zollverwaltung Verwaltungsausgaben Gebäudeversicherungen Liegenschaften und Einrichtungen Hausdienst, Eeinigung, Beleuchtung, Kraft und Wasser . . .

Betriebsausgaben Frachten beim Verkauf Eückvergütungen von Abgaben und Monopolgewinn auf ausgeführten alkoholhaltigen Erzeugnissen Ankauf von Brennapparaten Landesausstellung 1964 Lausanne

7 785 000 875000 30 000 85 000 l 450 000 1500000 920 000 28 000 570 000 150 000 222000 650 000

Förderung der Kartoffel Verwertung Förderung der Obstverwertung Umstellung des Obstbaues

l 200 000 150 000 510 000 12 000 000 8 000 000 l 700 000

Total Ausgaben

62 296 000

Bemerkungen Beschaffung gebrannter Wasser Die Menge der zu beschaffenden gebrannten Wasser richtet sich nach dem veranschlagten Verkauf.

1085 Spnt

Franken

148 000 hl 100% zu 80 Franken

11840000

Kernabsibranntwein 22 000 hl 100% zu 240 Franken

5280000

Denaturier- und Zusatzstoffe 190 q zu 200 Franken

88 000

Personal Der Personalauf wand ist gestützt auf das Bundesgesetz vom 29. September 1961 und des Bundesratsbeschlusses vom 12. Oktober 1962 sowie unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Mehrausgaben im Zusammenhang mit der neuen Ämterklassifikation berechnet. Für das Geschäftsjahr 1963/64 sehen wir folgende Aufwendungen vor: Franken Personalbezüge 4642000 Personalfürsorge 1011000 Zusammen

5 653 000

Allgemeine Ausgaben Ersatz von Auslagen Für den Ersatz von Auslagen ist für das laufende Geschäftsjahr 1962/63 eine Ausgabe von 375 000 Franken vorgesehen. Für das Geschäftsjahr 1963/64 rechnen wir mit denselben Aufwendungen und veranschlagen 375 000 Franken Beratungen und Gutachten

30 000 Franken

Der vorgesehene Betrag von 30 000 Franken soll die aus der Tätigkeit der verschiedenen der Alkoholverwaltung beigegebenen Kommissionen (Alkoholrekurskommission und Alkoholfachkommission) erwachsenden Unkosten decken und die Mittel für allfällige Gutachten, Beratungen und Vertretungen bereitstellen.

Entschädigung an das Eidgenössische Statistische Amt Für die statistische Verarbeitung der Brennkarten wurden im Geschäftsjahr 1961/62 33 400 Franken verausgabt. Für 1963/64 rechnen wir mit einer Ausgabe von 35 000 Franken Vergütungen an die Brennereiaufsichtstellen An Entschädigungen für die Brennereiaufsichtstellen für das laufende Geschäftsjahr 1962/63 ist eine Ausgabe von l 300 000 Franken vorgesehen. Für 1963/64 rechnen wir mit Aufwendungen von l 350 000 Franken

1086 Im Geschäftsjahr 1968/64 gelangen wie üblich Einführungskurse für die neuernannten Leiter der Brennereiaufsichtstellen in Bern und Weiterbildungskurse in Eomanshorn für Ortsvertreter mit einem Aufsichtsgebiet von Bedeutung zur Durchführung. Die Gesamtauslagen für die Förderung und Ausbildung der Brennereiaufisichtsstellen werden veranschlagt mit . . . 100 000 Franken

Vergütung an die Zollverwaltung Vergütung an die Zollverwaltung für Besorgung des Grenzdienstes: 5 Prozent von 80 000 000 Franken l 5 00 000 Franken

Verwaltungsausgaben Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden für Verwaltungsausgaben 854004.54 Franken aufgewendet. Im Voranschlag 1962/68 ist eine Ausgabe von 405 000 Franken vorgesehen. Infolge gesteigerten Bedarfes, notwendigen Ersatzes und Preiserhöhungen für die Beschaffung von Büromaterial, Formularen und Buchbinderkosten, Mobiliar und Büromaschinen, vermehrter Aufwendungen an Überwachungskosten in den Lagerhäusern sowie insbesondere für die Inbetriebnahme einer Lochkartenanlage entstehen Mehrausgaben. Wir rechnen für 1968/64 mit Aufwendungen von 920000 Franken, nämlich: Franken

Büromaterial, Formulare und Buchbinderkosten Mobiliar und Büromaschinen Bank-, Post- und Zollspesen, Telephon- und Telegrammgebühren, Transportspesen, Camionnage, Tramspesen Überwachungskosten in den Lagerhäusern Büroentschädigung an Beamte des Aussendienstes Lochkartenanlage Verschiedenes Zusammen

200 000 100 000 120 000 80 000 14 500 420000 85 500 920 000

Im Zuge einer rationelleren Gestaltung und der Zentralisation der Arbeit wird die Inbetriebnahme einer Lochkartenanlage vorgesehen. Vorerst werden die täglich anfallenden Arbeiten wie Fakturierung der Spritlieferungen und Alkoholsteuern, die Warenbuchhaltung sowie die umfangreichen statistischen Auswertungen auf den Gebieten der gebrannten Wasser, des Obstes und der Kartoffeln auf das Lochkartenverfahren umgestellt. Später sollen weitere Arbeiten mit Lochkarten ausgeführt werden. Die Anlage hat deshalb, und damit die ständige Zunahme des Arbeitsvolumens bewältigt werden kann, eine ausreichende Kapazitätsreserve auf zuweisen. Durch die Inbetriebnahme einer Lochkartenanlage lassen sich in den Sektionen Warenverkehr, Steuerwesen, Brennereiwesen und im Statistischen Dienst ins Gewicht fallende Vereinfachungen

1087 und Einsparungen erzielen. Auf Grund eingehender Studien, die die Alkoholverwaltung in Zusammenarbeit mit Fachspezialisten durchgeführt hat, befürwortet die für diese Frage zuständige Zentralstelle für Organisationsfragen der Bundesverwaltung die Anschaffung einer Lochkartenanlage. Für die Beschaffung und Miete der Maschinen, des Mobiliars, der Formulare und baulicher Veränderungen rechnen wir mit Aufwendungen von 420 000 Franken.

Gebäudeversicherungen Für Gebäudeversicherungen rechnen wir im Geschäftsjahr 1968/64 mit Ausgaben von 28 000 Franken, nämlich : Franken

Besitzungen in Bern und Affoltern a. A Lagerhaus Delsberg Lagerhaus Eomanshorn Lagerhaus Schachen

Franken

6000 7 000 5 000 5 000 Zusammen

·

28 000

Liegenschaften und Einrichtungen Die laufenden Aufwendungen für die Liegenschaften an der Länggass- und Fellenbergstrasse veranschlagen wir mit Lagerhaus Delsberg Auskleidung der Behälter 9-12 Unterhalt der Container, Anschaffung von Metallschläuchen Laufende Aufwendungen

. .

80 000

250 000 9 000 70 000

Lagerhaus Komanshorn Unterhalt der Container, Anschaffung von Metallschläuchen Laufende Aufwendungen

. .

8 000 50 000

Lagerhaus Schachen Erneuerung von Behälteraussenanstrichen Unterhalt der Container, Anschaffung von Metallschläuchen Laufende Aufwendungen Kesselwagen und Verschiedenes Laufende Aufwendungen Die Totalaufwendungen betragen demnach

. .

25 000 8 000 50 000

20 000 570 000

1088 Hausdienst, Reinigung, Heizung, Beleuchtung, Kraft und Wasser Im laufenden Geschäftsjahr sind für Hausdienst, Reinigung, Beleuchtung, Kraft und Wasser 125 000 Pranken vorgesehen. Für die Veranlagungsperiode vom l. Juli 1963 bis 30. Juni 1964 rechnen wir mit Ausgaben von 150 000 Franken Betriebsausgaben Im Geschäftsjahr 1963/64 rechnen wir mit Betriebsausgaben von 222 000 Franken, nämlich : Franken Laboratoriumsbedarf 40 000 Warenversicherung 20 000 Diverse Zinsen .

7 000 Gebinde 15000 Fahrzeuge , 35000 Diverse Frachten ' 30 000 Überfuhrgebühren, Standgelder, Waaggebühren usw 20 000 Kesselwagenmiete 20 000 Diverse Betriebsausgaben 35 000 Zusammen 222000 Frachten beim Verkauf Die Frachten für den Verkauf der bestellten Waren von den Lagerhäusern zu den Bezügern und für die zum Füllen zugesandten leeren Fässer setzen wir auf Grund der heutigen Frachtansätze ein mit 650 000 Franken Rückvergütungen von Abgaben und Monopolgewinn auf ausgeführten alkoholhaltigen Erzeugnissen Im letzten Rechnungsjahr betrug die Rückvergütung von Abgaben und Monopolgewinn auf ausgeführten alkoholhaltigen Erzeugnissen l 156 856.85 Franken. Im Geschäftsjahr 1963/64 rechnen wir mit Ausgaben von l 200 000 Franken Ankauf von Brennapparaten Die Bestrebungen, den Brennapparatebestand zu vermindern, werden unverändert fortgesetzt. Im Brennjahr 1961/62 gelang es, vermehrt Brennereieinrichtungen auf dem Wege des freihändigen Verkaufs zu erwerben, und es wurden hiefür 148 506.90 Franken ausgelegt. Auf Grund der Aufkaufstätigkeit während der ersten sechs Monate des Geschäftsjahres 1962/63 rechnen wir mit Ausgaben von 150 000 Franken Landesausstellung 1964 Lausanne Auf Grund des Bundesratsbeschlusses vom 30. November 1962 werden zu Lasten der Alkoholverwaltung folgende Aufwendungen veranschlagt:

1039 Franken

Obstbau Obstverwertung Saatkartoffeln Kartoffelverwertung

.

145000 265000 40000 60000

Zusammen

510 000

Förderung der Kartoffelverwertung Nach Artikel 24 des revidierten Alkoholgesetzes gehen die Kosten der Massnahmen zur Förderung der Kartoffelverwertung grundsätzlich zu Lasten der Alkoholverwaltung; Aufwendungen, die durch Massnahmen des Bundes zur Förderung des Ackerbaues oder zur Sicherstellung der Landesversorgung verursacht werden, fallen zu Lasten der Bundeskasse. Der Bundesrat setzt alljährlich den Betrag fest, der von der Bundeskasse zu übernehmen ist. Der Entscheid über die von der Alkoholverwaltung wie von der Bundeskasse zu übernehmenden Beträge kann jedoch erst im Zeitpunkt stattfinden, da der Umfang der Ernte und die Aufwendungen bekannt sind, d. h. nach erfolgter Verwertung der Ernte.

Über die Entwicklung der Anbauflächen, Erträge und Überschüsse orientieren folgende Zahlen : Jahr

Anbaufläche

Hektarerträge

Gesamternte

Überschüsse ausserhalb des Produzentenbetriebes verwertet

ha

q 155 216 304 302 275

Wg. zu 10 t

Wg. zu 10 t

1936/38 . . .

47000

1950 I960 1961 1962

55600 50000 48 000 47000

73000 120 000 152 000

145 000 129 000

7800 24000 20500 10 000-12 000

Daraus ergibt sich, dass aus der Ernte 1962, die infolge der Trockenheit im Landesdurchschnitt wesentlich kleiner war als in den Vorjahren, noch namhafte Überschüsse ausserhalb der Produzentenbetriebe verwertet werden mussten.

In Jahren mit normalen Witterungsverhältnissen können sich selbst bei einem weitern Rückgang der Anbaufläche wiederum grössere Überschüsse ergeben.

Die Beibehaltung einer Kartoffelfläche, deren Erträge regelmässig den normalen Bedarf übersteigen, erfolgt zur Erhaltung des Ackerbaues und im Hinblick auf die Sicherung der Landesversorgung in Notzeiten.

Die erforderlichen Aufwendungen für die Verwertung der Kartoffelernte werden aber nicht nur durch den Umfang der Ernte, sondern weitgehend durch die jeweiligen Verwertungsmöglichkeiten bestimmt. Es ist daher nicht möglich, zum voraus genaue Angaben über die voraussichtlichen Aufwendungen für die Verwertung der diesjährigen Ernte zu machen. Für die Ernten 1958

1040 bis 1961 betrugen die durchschnittlichen Aufwendungen 18,6 Millionen Franken.

Dabei gingen für die Ernten 1958 bis 1960 jeweils rund 13 Millionen Franken zu Lasten der Alkoholverwaltung. Für die Ernte 1961 ist mit Eücksicht auf den ausserordentlich günstigen Kechnungsabschluss der Alkoholverwaltung ohne Präjudiz für die Zukunft davon abgesehen worden, der Bundeskasse einen Teil der Aufwendungen der Alkoholverwaltung für die Kartoffelverwertung zu belasten, trotzdem nach den gesetzlichen Bestimmungen die Voraussetzungen für eine Beteiligung des Bundes an den Kosten vorhanden waren.

· Ähnliche Verhältnisse wie in früheren Jahren mit normalen Ernten vorausgesetzt, rechnen wir für die Förderung der Kartoffelverwertung mit einem Aufwand zu Lasten der Alkoholverwaltung von 12 000 000 Franken Förderung der Obstverwertung Gemäss Artikel 24 des Alkoholgesetzes unterstützt der Bund die Bestrebungen für die Verwertung der inländischen Brennereirohstoffe als Nahrungsoder Futtermittel und zu anderen Zwecken, die das Brennen ausschliessen.

Heute lässt sich noch nicht sagen, wie die Kernobsternte 1968 ausfallen wird. Nachdem die Ernte 1962 überdurchschnittlich hohe Erträge brachte, kann jedoch für den Herbst 1968 mit, einem eher kleineren Obstanfall gerechnet werden. In Anbetracht, der bedeutenden Vorräte an Obstprodukten wird indessen auch der Eohstoffbedarf der Verwertungsbetriebe kleiner sein. Namentlich beim Mostobst sind deshalb namhafte Überschüsse zu erwarten, deren Verwertung ein Eingreifen der Alkoholverwaltung erfordern wird.

Bei den Kirschen dürfen die Aussichten für die Ernte und für die Verwertung im Jahre 1963 als gut bezeichnet werden. Gleichwohl können Massnahmen zur Förderung der brennlosen Verwertung nötig werden, wenn der Absatz durch Zusammenballung der Ernte, ungünstige Witterung während der Ernte oder andere Einflüsse erschwert wird.

Neben den Massnahmen für die Verwertung der Kernobst- und der Kirschenernte werden bedeutende Aufwendungen der Alkoholverwaltung für die Förderung des Absatzes von Obst und Obstprodukten nötig sein. Insbesondere wird die Verwertung der aus Überschüssen der Ernte 1962 erzeugten Obstsaftkonzentrate erhebliche Mittel erfordern, da der Absatz ins Ausland zunehmender Konkurrenz ausgesetzt ist und die Exporte nach Deutschland, dem wichtigsten Bezugsland für
Obstsaftkonzentrate, durch die EWG-Zölle mehr und mehr behindert werden.

Wegen der Ungewissheit hinsichtlich der Ernteerträge sowie der Verwertungs- und Absatzmöglichkeiten können zum voraus keine verbindlichen Angaben über die Aufwendungen für die Verwertung der diesjährigen Ernten und den Absatz von Obstprodukten gemacht werden. Für die zur Förderung der brennlosen Obstverwertung zu ergreifenden Massnahmen setzen wir für das Jahr 1963/64 schätzungsweise einen Aufwand ein von . . 8 000 000 Franken

.

1041

Umstellung des Obstbaues Die Umstellung des Obstbaues im Sinne einer Eationalisierung und einer besseren Anpassung der Obstproduktion an die Absatzmöglichkeiten ist von unveränderter Dringlichkeit. Die nach Artikel 24 des Alkoholgesetzes vom Bund in Verbindung mit den Kantonen für die Umstellung des Obstbaues unternommenen Anstrengungen sind deshalb weiterzuführen. Die in den letzten Jahren errichteten neuen Obstanlagen bringen nun rasch steigende Erträge an Tafelobst gefragter Sorten in guter Qualität. Der beschleunigten Verminderung überalterter und unwirtschaftlicher Baumbestände, welche den Markt immer wieder mit grossen Mengen unbefriedigenden Obstes belasten, kommt deshalb noch vermehrte Bedeutung zu. Besondere Aufmerksamkeit ist ferner der Bückbildung der Produktion von Kanada-Keinetten im Kanton Wallis zu schenken.

Die Ausfuhrmöglichkeiten für diese ausgesprochene Bxportsorte sind nämlich sehr prekär geworden. Des weitern sind die Versuche zur Züchtung und Prüfung von Kernobstsorten fortzusetzen.

Wir rechnen mit einem Gesamtaufwand von . . . . l 700 000 Franken

II. Einnahmen Franken

Verkauf gebrannter Wasser Sprit zum Trinkverbrauch Kernobstbranntwein Sprit zur Herstellung pharmazeutischer Erzeugnisse, Eiechund Schönheitsmittel Denaturierter Sekundasprit Industriesprit Denaturier- und Zusatzstoffe

58 279 000 20 937 000 18040000

Steuern, Abgaben, Monopolgebühren und Bewilligungen Steuern auf Spezialitätenbranntwein Abgaben auf Kernobstbranntwein Monopolgebühren im Inland Monopolgebühren an der Grenze Bewilligungen für den Grosshandel

37078000 5 000 000 2 000 000 20 000 80 000 000 58 000

Miet- und Pachtzinseinnahmen

11 423 000 2 652 000 5 185 000 42 000

72 000

Zinseinnahmen und übrige Einnahmen

1900 000

Zinseinnahmen Übrige Einnahmen

l 900 000 zur Vormerkung Total Einnahmen

97 329 000

1042 Bemerkungen

Verkauf gebrannter Wasser Der Verkauf gebrannter Wasser kann nur geschätzt werden. Als Grundlage dazu dienen die gegenwärtigen Verkaufszahlen. Im Geschäftsjahr 1961/62 sowie im 2.Semester 1962 hat die Alkoholverwaltung folgende Mengen abgesetzt: Spritsorte

Sprit zum Trinkverbrauch Kernobstbranntwtiin Sprit zur Herstellung pharmazeutischer Erzeugnisse, Riech- und Schönheitsmittel Denaturierter Sekundasprit Industriesprit Zusammen

Geschäftsjahr 1961/62

Vom 1. Juli 1982 bis 31. Dez. 1962

hl 100 Prozent

hl 100 Prozent

17926 19727

9676 11136

22942 39248 67426 167 269

12483 19838 33182 86315

Der gesamte Verkauf an gebrannten Wassern durch die Alkoholverwaltung für das Geschäftsjahr 1963/64 wird gemäss nachstehenden Einzelheiten auf 170 000 hl 100% veranschlagt.

Verkauf von Sprit zum Trinkverbrauch Wir rechnen mit einem Verkauf von (Preise gemäss Beschluss vom 24. Februar 1959) : Franken

Extrafeinsprit Feinsprit

2700 hl 100% zu 1188 Franken = 8072000 16 800 hl 100% zu 1096 Franken = 17865 000

19 000 hl 100%

20 987 000

Verkauf von Kernolbstbranntwein Wir rechnen mit einem Verkauf von (Preis gemäss Beschluss vom 80. August 1957) :

Franken

22 000 hl 100% zu 820 Franken = 18040000 Verkauf von Sprit zur Herstellung pharmazeutischer Erzeugnisse, Riech- und Schönheitsmittel Wir rechnen mit einem Verkauf von (Preise gemäss Beschluss vom 24. Februar 1959) : Für Krankenanstalten: Franken Femsprit 400 hl 100% zu 888 Franken = 155200 Alkohol absolutus . . . .

50 hl 100% zu 412 Franken = 20 500° Übertrag

175 700

1043 Franken

Übertrag

175 700

Für andere Bezüger: Extrafeinsprit 600 hl 100% zu 514 Pranken = 808800 Feinsprit '. . 19000 hl 100% zu 472 Franken = 8968000 Alkohol absolutus . . . . 8 950 hl 100% zu 499 Franken = 1971000 24 000 hl 100 % 11428 000 Verkauf von denaturiertem Sekundasprit

Wir rechnen mit einem Verkauf von (Preis gemäss Beschluss vom S.Dezember 1961) : Franken 39 000 hl 100% zu 68 Franken = 2 652 000 Verkauf von Industriesprit

Wir rechnen mit einem Verkauf von (Preise gemäss Beschluss vom S.Dezember 1961) : Franken Feinsprit 53 000 hl 100 % zu 76 Franken = 4028000 Alkohol absolutus 18000hl 100% zu 89 Franken = 1157000 66 000 hl 100% 5 185 000 Verkauf von Denaturier- und Zusatzstoffen

Wir rechnen mit einem Verkauf von : 190 q zu 220 Franken

Franken 42000

Preisdifferenzen Bei unrechtmässiger Verwendung von Sprit wird die Preisdifferenz nachgefordert. Betrag zur Vormerkung Franken Steuern, Abgaben, Monopolgebühren und Bewilligungen Steuern auf Spezialitätenbranntwein

Der Ertrag an Spezialitätensteuern ist abhängig von der jeweiligen Obstund Weinernte. Im Geschäftsjahr 1961/62 sind für Spezialitätenbranntweine Steuerrechnungen im Betrage von 8 362 273.50 Franken und vom l. Juli bis 31. Dezember 1962 3 028 859 Franken ausgestellt worden. Unter Annahme einer mittleren Steinobst- und Weinernte und einer steuerpflichtigen Menge von l 000 000 Litern 100 % Spezialitätenbranntwein zum Steuersatz von 5 Franken je Liter 100% ergibt sich für 1963/64 eine Einnahme von 5 000 000 Franken Abgaben auf Kernobstbranntwein

Auch die Höhe der Abgaben auf Kernobstbranntwein wird durch den Umfang der Ernte und ihrer Verwertung beeinflusst. Im letzten Geschäftsjahr sind

1044

Steuerrechnungen für Kernobstbranntwein im Betrage von 2 944 686.65 Franken ausgestellt worden. Vom I.Juli bis 81.Dezember 1962 waren es l 668845.25 Franken. Wir rechinen für 1963/64 mit annähernd 400000 Litern 100%, was zu den heutigen Abgabesätzen von 5.70 Franken bzw. 5.20 Franken je Liter 100% eine Einnahme ergibt von '. . 2 000 000 Franken Monopolgebühren im Inland Im letzten Geschäftsjahr sind an Monopolgebühren im Inland 48926.20 Franken eingegangen. Vom I.Juli bis 31.Dezember 1962 waren es 11 519.85 Franken. Wir stellen für 1963/64 eine Einnahme ein von .

20 000 Franken Monopolgebühren an der Grenze Im letzten Geschäftsjahr sind an der Grenze an Monopolgebühren Franken 82 585 117.55 und in der Zeit vom 1. Juli bis 31.Dezember 1962 16 715 250.70 Franken erhoben worden. Da die weitere Entwicklung der Einfuhr monopolgebührpflichtiger Waren nicht vorauszusehen ist, setzen wir für 1968/64 eine Einnahme ein von 80 000 000 Franken Bewilligungen für den Grosshandel Für das Jahr 1963 sind bis Ende Januar 1968 von der Alkoholverwaltung 577 Bewilligungen für den Grosshandel mit gebrannten Wassern erteilt worden.

Wir rechnen für das Geschäftsjahr 1963/64 mit 580 Bewilligungen zu 100 Franken, was einen Ertrag ergibt von 58 000 Franken Miet- und Pachtzinseinnahmen Auf Grund der bestehenden Miet- und Pachtverträge sind für das Geschäftsjahr 1963/64 Miet- und Pachtzinseinnahmen von . . . .

72 000 Franken zu erwarten.

Zinseinnahmen Im Geschäftsjahr 1961/62 betrugen die Zinseinnahmen l 611 762.85 Franken. Für das Geschäftsjahr 1963/64 rechnen wir mit Zinseinnahmen von l 900 000 Franken, nämlich : Zins aus Guthaben beim Eidgenössischen Kassen- und ^Rechnungswesen Zins aus diversen Obligationen

750 000 Franken l 150 000 Franken

Zusammen

l 900 000 Franken

.1045 III. AJbschluss Die mutmasslichen Gesamteinnahmen betragen . . . .

Die mutmasslichen Gesamtausgaben betragen

97 329 000 Franken 52 296 000 Franken

Daraus ergibt sich ein mutmasslicher Überschuss der Einnahmen von 45 033 000 Franken Wir ersuchen Sie, dem von uns aufgestellten Voranschlag für 1968/64 (S. 1047 und 1048 hiernach) durch Annahme unseres Beschlussentwurfes die Genehmigung zu erteilen.

Die verfassungsmässige Grundlage der Vorlage bildet Artikel 82bls der Bundesverfassung.

Wir benützen den Anlass, Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, unserer vollkommenen Hochachtung zu versichern.

Bern, den 26. April 1963.

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates, Der Bundespräsident: Spühler Der Bundeskanzler : Gh. Oser

1046 (Entwurf)

Bundesbeschluss betreffend

den Voranschlag über den Betrieb der Alkoholverwaltung für die Zeit vom 1. Juli 1963 bis 30. Juni 1964

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in eine Botschaft des Bundesrates vom 26. April 1968, beschliesst : Einziger Artikel Der vom Bundesrat vorgelegte Voranschlag über den Betrieb der Alkoholverwaltung für die Zeit vom 1.Juli 1963 bis 80.Juni 1964, abschliessend mit 97829000 Franken Einnahmen und 52296000 Franken Ausgaben, wird genehmigt.

6861

Voranschlag über den Betrieb der Alkoholverwaltung für die Zeit vom 1. Juli 1963 bis 30. Juni 1964 Rechnung 1. Juli 1961 bis 30. Juni 1962 Franken

Voranschlag 1. Juli 1962 bis 30. Juni 1963 Franken

11997784.30 8795714.90 8136294.95 65774.45 4400202.60 3685711.55 714491.05 5657821.47 311382.90 15674.85 33400.-- 1240699.50 1419794.95 354004.54 21434.75 108 420.32 115 734.45 119455.61 612455.85

14188000 9905000 4255000 28000 4924000 4353700 570300 6803000 375000 25000 40000 1440000 1250000 405'000 26000 l 212 000 125 000 185000 600000

I. Ausgaben

Beschaffung gebrannter Wasser Sprit Kernobstbranntwein Denaturier-und Zusatzstoffe Personal Personalbezüge Personalfürsorge Allgemeine Ausgaben Ersatz von Auslagen Beratungen und Gutachten Entschädigung an das Eidgenössische Statistische Amt Vergütungen an die Brennereiaufsichtstellen Vergütung an die Zollverwaltung Verwaltungsausgaben Gebäudeversicherungen Liegenschaften und Einrichtungen Hausdienst, Reinigung, Heizung, Beleuchtung, Kraft und Wasser Betriebsausgaben Frachten beim Verkauf Rückvergütungen von Abgaben und Monopolgewinn auf ausl 000 000 geführten alkoholhaltigen Erzeugnissen 120000 Ankauf von Brennapparaten -- Landesausstellung Lausanne 1964 14000000 Förderung der Kartoffelverwertung 10000000 Förderung der Obstverwertung 1200 000 Umstellung des Obstbaues 51115 000

Voranschlag 1. Juli 1963 bis 30. Juni 1964 Franken

17158000 11840000 5280000 38000 5653000 4642000 1011000 7785000 375000 30000 35000 1450000 1500000 920000 23000 570 000 150 000 222000 650000 l 200 000 150000 510 000 12000000 8000000 1700 000 52296000

1047

1156 856.85 148506.90 -- 16149441.13 6057331.37 1286319.50 45548900.37

.

55309695.10 19750358.-- 16188416.05 10011465.20 2825957.75 5576633.40 2 286.80 40582.45 14045.45

Voranschlag 1. Juli 1962 bis 30. Juni 1963 Franken

II. Einnahmen

51119000 18189000 15170000

Verkauf gebrannter Wasser Sprit zum Trinkverbrauch Kernobstbranntwein - Sprit zur Herstellung pharmazeutischer Erzeugnisse, Riech- und 9960000 Schönheitsmittel 2584000 Denaturierter Sekundasprit 5185000 Industriesprit zur Vormerkung Fuselöl 31000 Denaturier-und Zusatzstoffe zur Vormerkung Preisdifferenzen

43966239.05

32077000

11 309 275.90 32585117.55 71845.60

7 020 000 25000000 57000

76810.10

74000

1611762.85 1480000 1160944.67 -zur Vormerkung 102125451.77 84 750 000

Steuern, Abgaben, Monopolgebähren und Bewilligungen Steuern auf Spezialitätenbranntwein, Abgaben für den Selbstverkauf von Kernobstbranntwein, Monopolgebühren im Inland Monopolgebühren an der Grenze Bewilligungsgebühren Miet-und Pachtzinseinnahmen Zinseinnahmen Übrige Einnahmen

Voranschlag 1. Juli 1963 bis 30. Juni 1864 Franken

58279000 20937000 18040000 11423000 2652000 5185000 zur Vormerkung 42000 zur Vormerkung 37078000 7 020 000 30000000 58000 72000 1900000 zur Vormerkung 97 329 050

HL Abschluss 102125451.77 45548900.37 56576551.40

84750000 51115 000 33635000

Summe der mutmasslichen Einnahmen Summe der mutmasslichen Ausgaben Einnahmenüberschuss

97329000 52 296 000 45033000

1048

Rechnung 1. Juli 1961 bis 30. Juni 1962 Franken

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend den Voranschlag über den Betrieb der Alkoholverwaltung für die Zeit vom 1. Juli 1963 bis 30. Juni 1964 (Vom 26.

April 1963)

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Jahr

1963

Année Anno Band

1

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18

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8771

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09.05.1963

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1033-1048

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