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Bundesblatt 115. Jahrgang

Bern, den 24. Januar 1963

Band I

Erscheint wöchentlich. Preis 33 Franken im Jahr, Franken im Balöiähr zuzüglich Nachnahme- und Postbestellungsgebühr Einrückungsoebühr: 60 Kappen die oder deren Baum. -- Inaerate franko an Stämpfli & Cie. in Bern

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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung über den Erwerb von Bauland im Monbijou in Bern (Vom 11.Januar 1963) Herr Präsident !

Hochgeehrte Herren!

Wir haben die Ehre, Ihnen mit vorliegender Botschaft den Entwurf zu einem Bundesbeschluss betreffend den Erwerb von Bauland im Monbijou in Bern zu unterbreiten.

I Im Jahre 1948 kaufte die Schweizerische Eidgenossenschaft von der Einwohnergemeinde Bern rund 10 000 m2 des sogenannten Simongutes im Monbijou.

Auf dieser Parzelle wurde das Verwaltungsgebäude der Zollverwaltung erstellt.

Schon damals interessierte sich der Bund auch noch für das restliche Terrain der Einwohnergemeinde Bern an dieser Stelle, um ein grösseres Verwaltungszentrum zu schaffen.

Im Eahmen einer internen Planung für die Unterbringung der Bundesverwaltung in Bern sind wir am 15. Juli 1958 zum Schluss gekommen, dass die Erstellung eines weiteren grossen Verwaltungsgebäudes im Monbijou nach wie vor anzustreben sei. Wie in der Botschaft vom 25.März 1959 über die Erstellung eines Verwaltungsgebäudes an der Papiermühlestrasse ausgeführt worden ist, dachte man daran, der Stadt Bern gegen das Areal im Monbijou einen Teil der von der Eidgenössischen Militärpferdeanstalt belegten Liegenschaft an der Papiermühlestrasse abzutreten. Seitens der Stadt bestand damals aber noch der Wunsch, ihre Liegenschaft Monbijou im Hinblick auf die notwendige Erstellung eines eigenen Verwaltungsbaues in Eeserve zu behalten. Der Bund war seinerseits für den Tausch noch nicht bereit, weil keineswegs feststand, Bundesblatt. 115. Jahrg. Bd. I.

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ob und wann das Gelände von der Militärpferdeanstalt geräumt werden könnte.

Auch in der weiteren Botschaft vom 14. Juli 1959 über die Erstellung des Verwaltungsgebäudes an der Amthaus-/Kochergasse wurde betont, dass wir nach wie vor versuchen, von der Stadt Bern den restlichen Teil des Monbijouareals zu erwerben, dies um so mehr, als durch den kurz zuvor gekauften Landkomplex an der Mattenhofstrasse das Verwaltungszentrum in diesem Quartier eine weitere Vergrösserung erfahren hatte.

II

Für die Eealisierung dieses Planes ergaben sich inzwischen durch folgende zwei Umstände günstigere Aussichten. Die Stadt wählte als Standort für ihr neues Verwaltungsgebäude die Ecke Monbijoustrasse/Bundesgasse, so dass der Hauptgrund für das weitere Zurückbehalten des Areals Monbijou entfiel. Andererseits wurde die Stadt von der Maschinenfabrik Winkler, Fallert & Co. AG (WIFAG) verständigt, dass sie nur in Bern bleiben, könne, wenn es ihr ermöglicht werde, ihre Produktionsanlagen auf dem dafür einzig in Betracht kommenden, unmittelbar nebenan gelegenen Areal der alten Waffenfabrik des Bundes im Wyler zu erweitern. Damit hatten sich neue Möglichkeiten für den Erwerb des Eestareals im Monbijou im Tauschwege eröffnet.

Hindernd war jetzt lediglich noch der Umstand, dass seit langem geplant war, das Gebiet der alten Waffenfabrik für die Zusammenfassung und bessere Unterbringung aller Lager der Eidgenössischen Drucksachen- und Materialzentrale (EDMZ) zu überbauen, was im Monbijou schon wegen des fehlenden Geleiseanschlusses nicht geschehen kann. Als daher die Stadt dem Bund eine Liegenschaft in Bümpliz anbot, die sich für die EDMZ hervorragend eignet, zögerten wir nicht, Ihnen diesen Kauf mit unserer Botschaft vom 17. September 1962 zu beantragen. Die Stadt ist aber zum Rückkauf berechtigt, falls der nachstehend beschriebene Tausch des Areals der alten Waffenfabrik gegen dasjenige im Monbijou nicht zustande kommt.

III

In das Tauschverfahren mit der Einwohnergemeinde Bern fallen folgende Grundstücke : A. Eigentum der Einwohnergemeinde Bern: Fläche ma

a. Parzelle Nr. 496, Kreis III, enthaltend Wohnhaus an der Sulgenbachstrasse mit Schöpf Nr. 9 und Hausplatz

496

Übertrag

496

BrandVersicherung Fl

-

amtl. Wert Fr

-

38 700 41700 38 700

41 700

87 Fläche m2

Übertrag fe. Parzelle am Friedeckweg Nr. 503, Kreis III, Land c. Parzelle Nr. 564, Kreis III, enthaltend Gesandtschaftsgebäude Sulgenbachstrasse Nr. 5 Kanzleigebäude Nr. 5a Gartenhaus Nr. 5fe Hausplatz und Anlage d. Parzelle Nr. 628, Kreis III, enthaltend 2 Werkschöpfe Mühlemattstrasse Nrn. 25 a und &,· zusammen Hausplätze und Umschwung . . .

Total Einwohnergemeinde Bern

. . .

B. Eigentum der Eidgenossenschaft: a. Parzelle Nr. 699, Kreis V, an der Wylerringstrasse im Halte von . .

Sie enthält das Fabrikgebäude Nr. 29 und den Lagerschuppen Nr. 27 . .

b. Parzelle Nr. 84, Kreis V, im Aus^masse von enthaltend das Verwaltungsgebäude Wylerstrasse Nr. 48 Die übrigen Maschinen- und Lagergebäude (Nrn. 48 a, c, d, e, f, g, h, l, o,r) c. Parzelle Nr. 86, Kreis V, im Halte von nicht mehr amtlich bewertet.

Total Eidgenossenschaft

496

BrandVersicherung

Fr.

38 700

amtt. Wert

Fr.

41 700 10 200

254

178 000 60000 1800 8 062

433 800

22200 5897 14709

300 700

4 429

707 600 l 193 300

376 800 275 600 103 700

10 329 311 100 500 200

l 012 700

l 190 600

l 389 500

1296 16054

Auf einem Teil der Grundstücke der Schweizerischen Eidgenossenschaft bestehen Baurechtsverträge und Mietverträge zugunsten der WIFAG, wie umgekehrt auch Baurechtsverträge auf Land der WIFAG zugunsten des Bundes bestehen. Die Einwohnergemeinde Bern wird Eèchte und Pflichten der Eidgenossenschaft aus den bestehenden Verträgen übernehmen.

IV

Zwischen dem Bund und der Einwohnergemeinde Bern wurde im Jahre 1948 ein Vertrag über die Erstellung und den Unterhalt einer öffentlichen Parkanlage im Mónbijou abgeschlossen. Damals verpflichtete sich die Eidgenossenschaft, ungefähr einen Drittel des erworbenen Landes zu überbauen und den Best als Grünanlage zu gestalten. In gleicher Weise hat auch die Einwohnergemeinde eine entsprechende Landfläche als off entließe Parkanlage zur Verfügung gestellt.

Sie legt Wert darauf, diese Parkanlage in der gegenwärtigen Ausdehnung zu erhalten. Da die Eidgenossenschaft Eigentümerin des gesamten Landkomplexes zwischen Mühlemattstrasse und Monbijoustrasse wird, ist zugunsten der Einwohnergemeinde Bern eine Personalservitut zu errichten, nach welcher sich der Bund verpflichtet, auf den Parzellen Nrn. 531, 628, 564, 496 und 503 dauernd eine Fläche von 8000 m2 als öffentliche Parkanlage auszuscheiden und mit Bauverbot belegen zu lassen.

Die genaue Umgrenzung der Parkanlage kann erst erfolgen, wenn ein Überbauungsprojekt vorhegt. Sofern von der bestehenden Parkfläche Boden für die Überbauung benötigt wird, muss dieser durch die Eidgenossenschaft auf dem erstandenen Areal ersetzt werden. Der Unterhalt und die Aufsicht der Parkanlage sind Sache der Einwohnergemeinde Bern.

V

Die Bewertung der Parzellen im. Monbijou und im Wyler wurde auf Grund der voraussichtlich zulässigen baulichen Ausnützung vorgenommen, wobei berücksichtigt wurde, dass 8000 m2 des Areals Monbijou nicht überbaut werden dürfen und das Grundstück im Wyler zum Teil Industrieland ist. Aus dieser Schätzung ergibt sich ein Tauschaufpreis des Bundes von 390 000 Franken zugunsten der Stadt Bern. Wir erachten diese Berechnung als angemessen.

Nach Ausscheidung der Parkfläche können auf dem Terrain Monbijou 18 000 m2 Bruttonutzfläche über Terrain erstellt werden. Ergibt sich auf Grund des Bauprojektes eine grössere oder kleinere Nutzfläche, so wird die Eidgenossenschaft per m2 Nutzfläche 300 Franken nachzahlen, respektive rückvergütet erhalten. Die Handänderungskosten werden von den Parteien im Verhältnis zu den Tauschwerten getragen. Der Kostenanteil des Bundes wird den Betrag von 25 500 Franken nicht überschreiten.

In die Berechnung des Objektkredites ist der amtliche Wert der abzutretenden Bundesliegenschaft einzubeziehen Fr.

mit l 389 500 dazu der Tauschaufpreis 390 000 und der Bundesanteil an den Handänderungskosten 25 500 so dass ein Objektkredit von l 805 000 erforderlich ist.

89 Durch die Bewilligung dieses Objektkredites wird es uns ermöglicht, den vertraglich bereits vereinbarten Landtausch mit der Stadt Bern zu vollziehen, falls dieser auch in der Gemeindeabstimmung gutgeheissen wird. Dadurch wird eine Vorbedingung für den mit unserer Botschaft vom 17. September Ì962 beantragten Landkauf in Bümpliz zur Erstellung eines Lagergebäudes für die EDMZ und andere Zweige der Bundesverwaltung erfüllt. Das besondere Interesse des Bundes liegt aber darin, dass er sich im Monbijou das Baugelände sichern kann, dem in allen Gesamtplänen zur Unterbringung der Bundeszentralverwaltung der letzten Jahre immer eine grosse Bedeutung zukam. Im Abstand von knapp einem Kilometer vom Bundeshaus kann hier zwischen zwei bereits bestehenden, grossen Verwaltungsbauten des Bundes weiterer Eaum in bedeutendem Umfange geschaffen werden.

Auf Grund des vorstehenden Berichtes beantragen wir Ihnen die Annahme des beiliegenden Entwurfes zu einem Bundesbeschluss über den Erwerb von Bauland im Monbijou in Bern. Für die Kreditbewilligung ist nach Artikel 85, Ziffer 10 der Bundesverfassung die Bundesversammlung zuständig.

Wir versichern Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

Bern, den 11. Januar 1963.

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates, Der B u n d e s p r ä s i d e n t : Spühler Der Bundeskanzler: Ch. Oser

90 (Entwurf)

Bundesbeschluss über

den Erwerb von Bauland im Monbijou in Bern

Die B u n d e s v e r s a m m l u n g der Schweizerischen E i d g e n o s s e n s c h a f t , nach Einsicht in eine Botschaft des Bundesrates vom 11. Januar 1963, beschliesst :

Art. l Für den Erwerb von Bauland im Ausmass von ca. 14 700 m2 im Monbijouquartier in Bern wird ein Objektkredit von l 805 000 Franken bewilligt.

Art. 2 Dieser Beschluss ist nicht allgemein verbindlich und tritt sofort in Kraft.

Der Bundesrat wird mit dem. Vollzug beauftragt.

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung über den Erwerb von Bauland im Monbijou in Bern (Vom 11. Januar 1963)

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Jahr

1963

Année Anno Band

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Volume Volume Heft

03

Cahier Numero Geschäftsnummer

8683

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

24.01.1963

Date Data Seite

85-90

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