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Bundesblatt 115. Jahrgang

Bern, den 29. August 1963

Band II

Encheint wöchentlich. Freit 33 Franken im Jahr, IS franken im Halbjahr zuzüglich Nachnahme- und Postbesteüungsqebuhr Einrftckungaaebiihr : 50 Rappen die Petitzeile oder deren Raum. -- Inserate franko an Stämpfli & Cie. in Bern

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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung über die Bewilligung von Objektkrediten für den Erwerb von Liegenschaften zu PTT-Zwecken in Genf und Lausanne (Vom 20. August 1963)

Herr Präsident !

Hochgeehrte Herren!

Wir beehren uns, Ihnen mit der vorliegenden Botschaft den Entwurf zu einem Bundesbeschluss über die Bewilligung von Objektkrediten für den Erwerb von Liegenschaften zu PTT-Zwecken in Genf (av. d'Aïre sowie rue de Monthoux) und in Lausanne-Malley vorzulegen. Es ist der Generaldirektion PTT nach längeren Bemühungen gelungen, in allen drei Fallen Kaufsrechte zu errichten, die jedoch Ende dieses Jahres bzw. Ende Januar 1964 dahinfallen.

Weil die Verkäufer eine Verlängerung dieser Fristen ablehnten und andere geeignete Grundstücke zum Kauf gegenwärtig nicht nachgewiesen werden können, bleibt uns keine andere Wahl, als Ihnen die drei Objektkreditbegehren sofort und ausserhalb der PTT-Sammelbotschaft vorzulegen.

1. Erwerb einer Liegenschaft an der av. d'aire in Genf Die Kreistelephondirektion Genf hat ihren Sitz im PTT-Betriebsgebäude an der rue du Stand. Im Parterre befindet sich das Postamt Genf 11; im 2. Stockwerk sind die Bäume der Eadio-Schweiz und im 3.>sowie 4. Stockwerk hauptsächlich die technischen Ausrüstungen einer Telephonzentrale für 25 000 Anschlüsse untergebracht. Die eigentlichen Dienste der Kreistelephondirektion.

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nämlich Direktion und Verwaltungsdienst, Bau- und Betriebsdienst, Telegraphen- sowie Badio- und Fernsehdienst sind auf das 1., 2. und S.Stockwerk verteilt. Der zur Verfügung stehende Baum ist bereits so eng geworden, dass im August dieses Jahres der Baudienst sowie der Eadio- und Fernsehdienst in Mietlokale an der rue du Diorama umziehen mussten. In ungefähr einem Jahr ist es notwendig, auch Zweige des Verwaltungs- inid Betriebsdienstes in einem ändern Gebäude an der rue du Stand einzumieten. Die frei gewordenen Baume werden sofort von den übrigen Diensten beansprucht. Dabei handelt es sich jedoch nur um eine Übergangslösung. Schon in wenigen Jahren werden die meisten Abteilungen der Kreistelephondirektion das Haus verlassen müssen, um dem Telegraphendienst, der Eadio-Schweiz und auch dem Postbetrieb Platz zu machen.

Wie an ändern Orten dehnen sich auch in Genf infolge der grossen Verkehrszunahme die technischen Anlagen immer mehr aus und benötigen die Bäume, die bisher als Büros gedient haben.

Es ist offensichtlich, dass sich die ständig fortschreitende Zersplitterung der Dienste der Kreistelephondirektion ungünstig auswirkt. Ein geordneter Geschäftsgang kann nur mit Mühe und grossen Zeitverlusten aufrechterhalten werden, ganz abgesehen von den hohen Unkosten, die durch die Miete fremder Bäume entstehen. Eine Zusammenfassung der Dienste an einem Ort ist nicht nur aus betriebswirtschaftlichen Gründen notwendig; sie wird in grossem Masse auch dem Publikum und der Zusammenarbeit des Personals dienen.

Da für die anderweitige Unterbringung der Kreistelephondirektion kein eigenes Gebäude vorhanden ist, werden die PTT-Betriebe in einigen Jahren einen Neubau erstellen müssen. Die PTT haben sich deshalb schon seit langer Zeit bemüht, ein geeignetes Grundstück für den Bau eines Verwaltungsgebäudes für die Kreistelephondirektion Genf zu finden. Es bot sich nun die Gelegenheit, mit der katholischen Pfarrgemeinde Ste-Jeanne de Chantal einen Kaufrechtsvertrag für eine Parzelle im Halte von 3533 m2 abzuschliessen. Das Kaufsrecht ist bis Ende Januar 1964 befristet. Das Grundstück liegt an der avenue d'Aïre und somit nur knapp 2 km vom Stadtzentrum und etwas mehr als l km vom Bahnhof Cornavin entfernt. Dieser Standort ist günstig, zumal sich die Stadt Genf immer mehr nach Westen ausdehnt. Auf dem Grundstück
kann ein neungeschossiges Gebäude von 27 m Höhe, 60 m Länge und 15 m Breite gebaut werden. Es ist vorgesehen, in diesem Neubau nicht nur die verschiedenen Dienste der Direktion zusammenzufassen, sondern gleichzeitig ein Postamt und eine neue Telephonzentrale für voraussichtlich 10 000 Anschlüsse einzurichten. Diese neue Zentrale wird vorerst als Ausweichzentrale dienen, um später die Einrichtungen der Telephonzentralen Grand-Pré und Charmilles nacheinander auswechseln zu können. Der Baukredit wird mit einer späteren Botschaft beantragt.

Der Kaufpreis stellt sich auf 3 200 000 Franken, somit rund 906 Franken pro m2, was für diese Lage angemessen ist. Hiezu kommen noch die Handänderungskosten von ca. 200 000 Franken, so dass der Objektkreditbedarf 3 400 000 Franken beträgt.

307 2. Erwerb von Liegenschaften an der rue de Monthoux in Genf

Die technischen Ausrüstungen für den nationalen Fernverkehr, die den gesamten ein- und ausgehenden Fernmeldeverkehr für die Stadt Genf und die Netzgruppe 022 vermitteln sowie das manuelle internationale Amt sind im Hauptpostgebäude Mont-Blanc untergebracht. Genf ist ausserdem Kopfzentrale für den internationalen Telephonverkehr zwischen der Schweiz und Frankreich, Italien, Belgien, Holland, Spanien, Portugal, Österreich, Ungarn sowie Westberlin. Da die Eaumverhältnisse im Hauptpostgebäude Mont-Blanc sehr knapp sind, bewilligten die eidgenössischen Bäte mit Bundesbeschluss vom 20. März 1958 einen Kredit von 3 050 000 Franken für die Erstellung eines TT-Betriebsgebäudes Genf-Pâquis. Gegenwärtig werden dort die Entlastungszentralen und ein neues internationales Amt eingerichtet. Sobald in ungefähr einem Jahr die Neuanlagen im TT-Betriebsgebäude Genf-Paquis in Betrieb kommen, sind in Genf insgesamt 2150 ein- und ausgehende Fernleitungen und 560 internationale Leitungen vorhanden. Unter Ausnützung der letzten Eaumreserven in beiden Gebäuden können die Fernleitungen noch auf 2800 vermehrt werden.

Wie die Untersuchungen einer PTT-internen Planungskommission für Genf ergeben haben, genügen diese technischen Ausrüstungen für den schweizerischen Fernverkehr und den internationalen Verkehr voraussichtlich nur bis zum Jahre 1975, was auf den ungewöhnlich grossen Telephon verkehr in Genf zurückzuführen ist, der sich seit dem Jahr 1940 wie folgt entwickelte:

1910

Hauptanschlüsse . . . .

Sprechstellen Ortsgespräche in Millionen Ferngespräche, Ausgang in Millionen .

Auslandgespràche in Millionen Gesprächseinnahmen in Millionen Franken . .

1950

1962

Index 1962 1940 = 100

21 820 32 804

39864 63196

92164 144 640

238

41 2

804

338

34

93

28 5

838

01

076

4,6

12,5

297

37,6

422

441

3911) 817

!) seit 1950.

Spätestens im Jahre 1975 müssen in Genf Bäume für ein zweites automatisches Fernamt und ein zweites internationales Amt zur Verfügung stehen.

Die Wahl des Standortes hat auf Grund übertragungstechnischer Überlegungen zu erfolgen, wobei das neue Gebäude in einem Umkreis von maximal l km des heutigen Fernamtes zu liegen kommen sollte.

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Die PTT-Betriebe können nun von drei Immobiliengesellschaften einen Liegenschaftskomplex erwerben, den die rue de Monthoux, rue Eossi, rue Docteur Alfred Vincent und rue Charles Cusin begrenzen. Es handelt sich dabei um sieben Grundstücke im Halte von 1600 m2, auf denen alte, abbruchreife Häuser stehen. Die mit den Eigentümern abgeschlossenen Verträge räumen den PTT-Betrieben an den vorerwähnten Objekten ein Kaufsrecht bis Ende 1963 ein. Der Erwerbspreis beträgt insgesamt 4 197 000 Franken, wozu noch die Handänderungskosten von rund 203 000 Franken kommen, so dass sich ein Objektkreditbedarf von 4 400 000 Franken ergibt. Der geforderte Preis von 2623 Franken pro m2 kann in dieser Lage im Stadtzentrum als angemessen bezeichnet werden. Die Grundstücke befinden sich nur 300 in von den Zentralen Mont-Blanc und Pâquis entfernt, wodurch die Kosten für die zahlreichen neuen Verbindungskabel niedrig gehalten werden können. Um den Kredit für das Gebäude werden wir mit einer späteren Botschaft nachsuchen.

3. Erwerb einer Liegenschaft in Lausazme-Malley Bis vor wenigen Jahren wurden die Motorfahrzeuge für den Ortstransportdienst von schweizerischen Firmen für die besonderen Zwecke der PTT karossiert ; die Automobilwerkstätte PTT in Bern führte in der Folge die Generalrevision durch. Heute setzen die PTT-Betriebe hauptsächlich preislich günstigere Serienwagen ein, die jeweils nur einer Teilrevision unterzogen werden. Dadurch lassen, sich die wesentlich höheren Kosten einer Generalrevision einsparen, die nahezu die Hälfte des Neuwertes eines Fahrzeuges betragen. Ausserdem beansprucht eine Teilrevision weniger Zeit, so dass sich die Zahl der Eeservefahrzeuge vermindern lässt. Die Teilrevisionen führen die regionalen PTT-Garagen aus, wogegen für die Generalrevisionen besonders eingerichtete Werkstätten erforderlich sind, über die heute nur die PTT-Automobilwerkstätten Bern und Schlieren verfügen.

Früher verwendete die Post nur in den wichtigen Zentren Motorfahrzeuge.

Die starke Verkehrszunahme und der anhaltende Personalmangel veranlassten die Generaldirektion, den Postbetrieb soweit als möglich zu motorisieren. So rüstete sie insbesondere die Dienste, welche die Paket- und Expresszustellung sowie die Bedienung der Filialen zu besorgen haben, mit Motorfahrzeugen aus.

Um die Betriebsabwicklung zu beschleunigen,
befördern die PTT seit einiger Zeit verschiedentlich, namentlich im engern Einzugsgebiet der Städte, Postsachen auf kürzeren und mittleren Distanzen mit PTT-eigenen Fahrzeugen auf der Strasse statt auf dem Schienenweg. Die Motorisierung bei den PTT-Betrieben ist aus diesen Gründen in voller Entwicklung und dehnt sich auf das ganze Land aus. Verfügten 1955 erst 130 Postämter über 900 Motorfahrzeuge, waren es 1962 schon 346 Amter mit 1770 Motorfahrzeugen, und bis Ende dieses Jahres werden 450 Postämter rund 2000 Motorfahrzeuge einsetzen.

Angesichts dieser raschen Motorisierung genügen die zentralen Automobilwerkstätten Bern und Schlieren nicht mehr. Es ist deshalb vorgesehen, in

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Lausanne und später auch in Basel ähnliche Einrichtungen wie in Schlieren zu schaffen. Ausserdem müssen auch die regionalen PTT-Garagen für den Unterhalt der weit zahlreicheren Motorfahrzeuge entsprechend ausgebaut oder neu bereitgestellt werden, obschon nach wie vor ein Teil dieser Arbeiten dem privaten Garagegewerbe vergeben wird.

Die Postgarage Lausanne, die seit Beginn der Motorisierung in einem schlauchähnlichen Baum im Untergeschoss der Hauptpost untergebracht ist, betreute 1950 noch 61, Ende 1962 dagegen 112 Motorfahrzeuge. Der zur Verfügung stehende Eaum von nur 9 m Breite und 80 m Länge eignet sich sehr schlecht für eine Werkstatt, sollte doch immer rund ein Drittel der Fläche für den Verkehr freibleiben: leider ist dies wegen der Zahl der Fahrzeuge oft nicht möglich, wodurch zeitraubende Verschiebungen notwendig werden.

Nach der Fertigstellung des Postbetriebsgebäudes Lausanne 2 Bahnhof werden sämtliche Motorfahrzeuge für den Postbetrieb der Stadt in diesem neuen Gebäude eingestellt. Es wäre deshalb naheliegend gewesen, dort zugleich die erforderlichen Eeparaturwerkstätten einzurichten. Da aber vor allem die Bedürfnisse des Postbetriebes zu berücksichtigen waren, steht nur ein Eaum für Wasch- und Schmieranlagen sowie für Kleinreparaturen zur Verfügung. Die übrigen Werkstätten müssen, wie die Automobilwerkstätten in Bern und Schlieren, an die Peripherie der Stadt verlegt werden.

Leider ist es wegen der grossen Zahl Fahrzeuge nicht möglich, die Postautomobilwerkstätte mit der bereits bestehenden Werkstätte für die Motorfahrzeuge der Fernmeldedienste in Lausanne-Sébeillon zusammenzulegen. Es bleibt somit nur die Lösung, eine neue Werkstätte einzurichten für - die periodischen Kontrollen und den L'nterhalt aller Postfahrzeuge von Lausanne und Umgebung, - die Eevision der mechanischen Teile für die Postmotorfahrzeuge der Garagen Lausanne, Genf, Yverdon, Brig und Sitten.

Es gelang den PTT-Betrieben, eine geeignete Liegenschaft im Quartier Malley in nur 3 km Entfernung vom Bahnhof zu finden und mit dem Eigentümer, der Carrosserie Eggli S.A., einen Kaufrechtsvertrag abzuschliessen. Auf der Parzelle im Halte von 4101 m2 stehen zwei miteinander verbundene Gebäudetrakte, der eine mit Werkhallen, Magazinen, Keller-, Ventilations- und Kompressorenräumen, der andere mit Büros, zwei Dreizimmerwohnungen,
Garderoben sowie Waschräumen und ein Lagerschuppen samt kleiner Werkstatt, ferner gehören dazu gedeckte Parkierungsflächen sowie eine Tankstelle. Die vor 17 Jahren erstellten Gebäude der Carrosserie Eggli S.A. können fast ohne jede Änderung für die Zwecke der PTT verwendet werden; es ist auch möglich, die Anlagen noch etwas zu vergrössern.

Die PTT-Betriebe können bei einem Kauf dieser Liegenschaft sofort über die dringend benötigten Werkstätten verfügen, was bei einem Landerwerb und anschliessendem Neubau kaum vor fünf Jahren möglich wäre. Durch die gewählte Lösung wird zudem die in Lausanne herrschende Baukonjunktur nicht noch verschärft.

310 Der Kaufpreis der Liegenschaft beträgt 8 000 000 Franken, wozu noch die Kosten der Handänderung im Betrage von rund 30 000 Pranken kommen, so dass sich ein Objektkreditbedarf von 3 030 000 Franken ergibt.

Die Zuständigkeit der Bundesversammlung für die Gewährung von Objektkrediten für Landkäufe zu PTT-Zwecken ergibt sich aus Artikel 13, Buchstabe / des Bundesgesetzes vom 6. Oktober I9601) über die Organisation der Post-, Telephon- und Telegraphenbetriebe, das sich seinerseits auf Artikel 36 der Bundesverfassung stutzt.

Auf Grund dieser Ausführungen beantragen wir Ihnen, den beiliegenden Entwurf zu einem Bundesbeschluss anzunehmen.

Genehmigen Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

Bern, den 20. August 1963.

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates, Der V i z e p r ä s i d e n t : L. von Moos Der Bundeskanzler : Ch. Oser !) AS 1961, 17.

311 (Entwurf)

Bimdesbeschluss über

die Bewilligung von Objektkrediten für den Erwerb von Liegenschaften zu PTT-Zwecken in Genf und Lausanne

Die Bundesversammlung der Schweizerischen E i d g e n o s s e n s c h a f t , nach Einsicht in eine Botschaft des Bundesrates vom 20. August 1963, beschliesst :

Art. l Für den Erwerb von Liegenschaften für PTT-Zwecke werden folgende Objektkredite bewilligt: Franken 1. Genf, avenue d'Aure 2. Genf, me de Monthoux 3. Lausanne-Malley

1 2

7116

3400000 4400000 3030000

Art. 2 Dieser Beschluss ist nicht allgemein verbindlich und tritt sofort in Kraft.

Der Bundesrat wird mit dem. Vollzug beauftragt.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Bewilligung von Objektkrediten für den Erwerb von Liegenschaften zu PTT-Zwecken in Genf und Lausanne (Vom 20. August 1963)

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Jahr

1963

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Volume Volume Heft

34

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8824

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

29.08.1963

Date Data Seite

305-311

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10 042 210

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