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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung über die Bewilligung eines Objektkredits für die Um- und Erweiterungsbauten auf der Besitzung «Villa Maraini» in Rom (Vom 1. März 1963)

Herr Präsident !

Hochgeehrte Herren !

Wir beehren uns, Ihnen hiemit eine Botschaft samt Entwurf zu einem Bundesbeschluss über die Gewährung des Kredits für die Um- und Erweiterungsbauten auf der Liegenschaft «Villa Maraini» in Born zu unterbreiten.

Einleitung Schon die Botschaft vom 24. April 1959 (BEI 1959, I, 1141) betreffend die Gewährung eines Dotationsbeitrages des Bundes an das Kapital der «Stiftung für das Schweizerische Institut in Rom» enthält Ausführungen über diese im Eigentum des Bundes stehende Besitzung. Der Vollständigkeit halber möchten wir die dort gemachten Angaben kurz zusammenfassen und ergänzen.

Seit Jahren hatten unsere Geisteswissenschafter und Künstler den Wunsch, wie ihre Kollegen anderer Nationen in Born ein Institut für die Weiterbildung und Spezialisierung zu haben. Die beträchtlichen finanziellen Mittel für den Kauf einer passenden Liegenschaft oder des Terrains und für die Erstellung eines entsprechenden Zweckbaues wären jedoch kaum zu erbringen gewesen.

Desto grössere Genugtuung löste bei den interessierten Kreisen wie auch bei den Behörden des Bundes die grossherzige Schenkung aus, die Gräfin Carolina Maraini-Sommaruga mit der Übertragung ihrer herrschaftlichen Besitzung in Born ins Eigentum der Schweizerischen Eidgenossenschaft machte. Unmittelbar nach Schluss des zweiten Weltkrieges, am 26. Mai 1945, brachte Minister

449 Dr. Carlo Sommaruga als Vermögensverwalter seiner Tante deren Schenkungsabsicht dem Politischen Departement schriftlich zur Kenntnis. Die Liegenschaft wurde frei von jeder hypothekarischen Belastung, aber mit der Auflage angeboten, die Eidgenossenschaft habe sie innert Jahresfrist nach Abschluss des Schenkungsvertrages einem zu gründenden Institut für die Weiterbildung von jungen Geisteswissenschaftern und Künstlern, für die Veranstaltung von wissenschaftlichen Vorträgen, Ausstellungen und Konzerten sowie für die Pflege der geistigen und kulturellen Beziehungen zwischen der Schweiz und Italien kostenlos zur Verfügung zu stellen. Der Bundesrat nahm am I.Oktober 1945 von der Schenkungsofferte mit dem Ausdruck des verbindlichsten Dankes Kenntnis und beauftragte das Departement des Innern mit deren Weiterbehandlung.

Nach vorausgegangenen Sondierungen durch Minister Sommaruga überreichte unsere Gesandtschaft mit der Verbalnote vom 19. Oktober 1945 dem Italienischen Aussenministerium das Gesuch um die Befreiung von allen in Frage kommenden direkten und indirekten Steuern, von allen Gebühren und Taxen, das in der Antwort der italienischen Behörden vom 20. März 1946 positiv beantwortet wurde. Das «Decreto legislativo del Capo provvisorio dello Stato» vom 29. September 1947 verlieh der durch die Verbalnote zugesagten Befreiung Gesetzeskraft. Weil das Dekret die Eeziprozität für ein allenfalls in der Schweiz zu errichtendes gleiches oder ähnliches italienisches Institut vorbehielt, erklärte sich der Bundesrat bereit, hinsichtlich der Befreiung von direkten Bundessteuern und von der Entrichtung der Zölle Gegenrecht zu halten. In Wahrung der kantonalen und kommunalen Hoheit bezüglich der Erhebung der Staats- und Gemeindesteuern gab der Bundesrat der Eegierung der Eepublik Italien die Zusicherung, im Zeitpunkt der Errichtung eines italienischen Instituts in der Schweiz dem betreffenden Kanton im Sinne der Reziprozität die Steuerbefreiung zu empfehlen. In der Tat haben denn auch der Kanton und die Stadt Zürich nach der Errichtung des «Centro di studi italiani» diese Institution auf Empfehlung des Bundesrates von der Steuerpflicht befreit.

Nach Abschluss der Verhandlungen durch das Departement des Innern beschloss der Bundesrat am 27.Dezember 1946 Annahme der Schenkung und die Erfüllung der Auflage betreffend
die Errichtung eines Schweizerischen Instituts für die Geisteswissenschaften und die schönen Künste. Der Schenkungsvertrag zwischen Gräfin Maraini und unserem Beauftragten, Minister de Weck, wurde am S.April 1947 unterzeichnet. Mit Beschluss vom 4.August 1948 stellte der Bundesrat die Liegenschaft, soweit sie nicht durch den Vorbehalt des lebenslänglichen Wohnrechts der Donatorin belastet war, dem Institut zur freien und koîïtenlosen Verfügung, nachdem er schon am 9. Juni 1947 einen jährlichen Befcriebskredit von 30 000 Franken gewährt hatte, damit dieses seine Tätigkeit vorläufig aufnehmen konnte, was innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss zu erfolgen hatte (Art.3 des Schenkungsvertrages).

450 I. Zweck der Schenkung: Errichtung und Betrieb des Instituts In Übereinstimmung mit dem Beschluss des Bundesrates vom 27. Dezember 1946 über die Annahme der Schenkung wurde die Zielsetzung des zu errichtenden Instituts in Artikel 5 des Schenkungsvertrages vom S.April 1947 folgendermassen umschrieben (Übersetzung aus dem italienischen Originaltext) : Das Institut wird gemäss Statut den Zweck haben, jungen Schweizern, die in höhern Semestern oder bereits Träger eines akademischen Titels einer Universität sind oder eine Auszeichnung einer Kunstschule oder einer Hochschule für Architektur besitzen, die Möglichkeit zu geben, ihre Kenntnisse in Kunst und Kultur durch Studien und wissenschaftliche Forschungen in Born, dem Mittelpunkt klassischer Kultur, zu vertiefen.

Es bezweckt überdies die Förderung der Tätigkeit auf dem Gebiete von Wissenschaft und Kunst, indem es jungen Wissenschaftern und Künstlern für ihre Studien und für ihre Arbeiten in Born Aufenthaltsmöglichkeiten zu günstigen Bedingungen bietet.

Schliesslich soll das Institut beitragen zur Entwicklung der geistigen Beziehungen zwischen der Schweiz und Italien, indem es kulturelle und künstlerische Veranstaltungen organisiert und zu den italienischen sowie zu den andern ausländischen kulturellen Institutionen in Rom gute Beziehungen pflegt.

In Artikel 2 der Stiftungsurkunde wurde mit einigen redaktionellen Änderungen die gleiche Zweckumschreibung übernommen, und entsprechend dieser von der Stifterin selber verbindlich festgelegten Zielsetzung werden die im Institut vertretenen Disziplinen sowie die Voraussetzungen und die Bedingungen genannt, unter denen die Mitglieder und Gäste aufgenommen werden. Der Institutsrat und, nach der Gründung der Stiftung, deren Organe haben es von Anfang an stets als ihre vornehme Aufgabe betrachtet, das Institut in den Dienst der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses zu stellen. Sowohl der Schenkungsvertrag wie auch die Stiftungsurkunde nehmen in der Umschreibung des Zweckes die wissenschaftlichen Forschungen und Studien voraus.

Um die Erreichung dieses Zieles desto sicherer erringen zu können, wird von den Mitgliedern verlangt, dass sie bereits einen akademischen Titel besitzen oder mit ihren Studien schon weit vorgeschritten. sind und vor dem baldigen Abschluss stehen. In Absatz 2 von Artikel 5 des Schenkungsvertrages wird sodann gesagt, das Institut solle den jungen Gelehrten ihre Arbeiten und Forschungen damit ermöglichen und die Künstler in ihrer Tätigkeit dadurch fördern, dass es ihnen den Aufenthalt in Eom in jeder Beziehung erleichtert. Endlich soll das Institut durch geeignete Veranstaltungen die geistigen und kulturellen Beziehungen zu Italien und zu den anderen ausländischen Instituten in Eom pflegen. Die wissenschaftliche und künstlerische Tätigkeit der einzelnen Mitglieder liefert ganz allgemein schon einen wertvollen Beitrag an die geistigen Beziehungen zwischen den beiden Ländern. Die Gelehrten haben die Möglichkeit, ihre in Eom entstandenen Arbeiten in der wissenschaftlichen Publikationsreihe des Instituts kostenlos oder mit sehr geringen Auslagen zu veröffentlichen. Diese Bücher gelangen bei den italienischen und den anderen ausländischen Akademien und Instituten wie auch bei den schweizerischen Universitäten zum Austausch, wo-

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mit die geistigen Beziehungen gefördert und der Name des Autors bekannt wird.

Die Künstler können ihre dort geschaffenen Werke entweder für sich allein in der Villa Maraini oder zusammen mit ihren Kollegen der anderen ausländischen Anstalten an einer eigens dafür jedes Jahr im Palazzo Venezia organisierten Ausstellung zur Schau bringen. Der Pflege der gegenseitigen Beziehungen dient in vorzüglicher Weise die Bibliothek, die aus einer Sammlung der wichtigsten wissenschaftlichen Handbücher und einer Abteilung Helvetica besteht und den Mitgliedern sowie den übrigen Benutzern gute Dienste leistet.

Was die eigentlichen k u l t u r e l l e n Veranstaltungen, wie wissenschaftliche Vorträge von schweizerischen Universitätsprofessoren und anderen Gelehrten wie auch die Veranstaltung von Konzerten anbetrifft, muss hier durch Abreden und Programmvorlagen eine sinnvolle, zweckmässige Zusammenarbeit stattfinden mit der Stiftung Pro Helvetia, die gemäss Bundesbeschluss vom 28. September 1949 (AS 1949, II, 1847) für die Kulturwerbung im Ausland zuständig und verantwortlich ist. Das Institut war bis anhin und bleibt auch für die Zukunft gerne bereit, nicht nur seine guten Dienste, sondern auch seine Eäume für Veranstaltungen, die einerseits der Kulturwerbung in Italien und in Eom im besondern wie zugleich auch den Bestrebungen des Instituts nützlich sind, zur Verfügung zu stellen. Im gegenseitigen Einvernehmen werden mit der finanziellen Hilfe der Pro Helvetia jedes Studienjahr im Mittel vier Vorträge schweizerischer Gelehrter, ein Konzert und meistens auch eine Ausstellung von Kunstwerken organisiert. Diese Veranstaltungen, zu denen die interessierten Kreise und Persönlichkeiten der italienischen und der in Köm bestehenden gleichartigen ausländischen Institutionen eingeladen werden, tragen zur Verwirklichung und Vertiefung der geistigen und kulturellen Beziehungen des Instituts bei.

Während gewisse Staaten Spezialinstitute für einzelne Disziplinen, z.B.

allein nur für Archäologie oder für Kunstgeschichte oder für klassische oder romanische Philologie oder für das Kunstschaffen (Frankreich in der Villa Medici) usw., unterhalten, bietet das unsrige durch die Zusammenfassung verschiedener Wissenschaftszweige und der schönen Künste unter einem Dach wertvolle Vorteile des gegenseitigen Austausches zwischen jungen,
aufgeschlossenen Menschen, die nach Herkunft, Rang und Stand sowie nach fachlicher, sprachlicher und kultureller Zugehörigkeit verschieden sind. Durch die Studien in den römischen und vatikanischen Archiven, Bibliotheken, Museen, Sammlungen, Kunstakademien und im Institut für Eestaurationen (Istituto del restauro) kommen die Mitglieder überdies mit ihren Kollegen anderer Bildungsanstalten zusammen, wobei sie Beziehungen mit ihresgleichen aus der weiten Welt anknüpfen. Von den 70 Mitgliedern, die bisher für ein oder zwei Jahre im Institut waren, haben sich die meisten jungen Gelehrten als Universitätsprofessoren, Gymnasiallehrer, Archivare, Bibliothekare, Konservatoren, Eestauratoren, Architekten, Künstler usw. bewährt. Das Institut fördert dadurch immer mehr den Nachwuchs und befruchtet indirekt die Geisteswissenschaften und das Kunstschaffen in unserem Lande. Diese Entwicklung und Erweiterung des Einflusses bedingt aber auch, dass die Anforderungen wachsen, indem es den Mit-

452 gliedern nicht nur günstige Bedingungen für ihren Aufenthalt, sondern auch für ihre Studien schafft. Zu diesem Zwecke haben die Organe der Stiftung ein Tätigkeitsprogramm von Direktor Paul Collari gutgeheissen, das die Aktivierung in wissenschaftlicher und künstlerischer Beziehung (nach Möglichkeit auch archäologische Ausgrabungen) vorsieht, um die Stipendiaten zu grössern Leistungen anzuspornen und anderseits auch die Ausgaben des Bundes für das Institut und für die Liegenschaft zu rechtfertigen.

Gemäss Schenkungsvertrag (Art. 3) war ein Jahr nach dessen Abschluss das Institut unter der Bezeichnung «Schweizerisches Institut in Köm» zu errichten, und der Bundesrat hatte im Einvernehmen mit der Donatorin die Rechtsform für dieses zu wählen (Art.4). Gräfin Maraini, die Vertreter der Geisteswissenschaften und der schönen Künste wie auch die Bundesbehörden wollten kein Bundesinstitut, sondern vielmehr der föderativen Struktur unseres Erziehungsund Bildungswesens Eechnung tragen. Dieser schien nach allgemeiner Auffassung die privatrechtliche Stiftung gernäss Artikel 80-89 des Zivilgesetzbuches am besten zu entsprechen. Die Stiftung konnte jedoch erst errichtet und im Handelsregister eingetragen werden, als der Institutsrat auf Grund seiner unermüdlichen Bemühungen ein Anfangskapital von 250 000 Franken zugrunde zu legen imstande war.

Der Bund hat sich als Bedachter vertraglich verpflichtet, die Auflagen und Bedingungen selber zu vollziehen und deren Ausführung durch die Stiftung als rechtsgültige Trägerin des Instituts zu beaufsichtigen (Art. 12). Die nach Organisation und Zweck schwer zu ändernde Rechtsform der Stiftung wollte der Donatorin die Gewissheit geben, dass ihr Wille auch nach ihrem Tode integral respektiert werde. Sie hat für sich und für Dr. Carlo Sommaruga je einen Sitz und nach ihrem Ableben für die Familie Sommaruga einen Sitz im Sti|tungsrat und im Direktionskomitee vorbehalten (Art. 6). Für den Fall, dass die eine oder andere der im Vertrag genannten Bedingungen nicht erfüllt werden sollte, ist ihr bzw. ihren Erben das Recht des Rückrufs der Schenkung gesichert (Art.9).

Der Bundesrat hatte das Departement des Innern beauftragt, dafür besorgt zu sein, dass die Liegenschaft innert Jahresfrist dem Institut zur Verfügung stehe. Dieses bestellte im Einvernehmen mit der Gräfin Maraini
eine Konsultativkommission, die am 17. Juni 1946 zur ersten Sitzung zusammentrat, an der verschiedene Fragen der Organisation und Finanzierung beraten wurden. Um dem Institut den Start zu ermöglichen, beschloss der Bundesrat am 9. Juni 1947 einen jährlichen Betriebsbeitrag von 30000 Franken, der ab I.Januar 1952 um 10 000 Franken erhöht wurde. Schliesslich gewährten Sie den Dotationsbeitrag von 3 500 000 Franken an das Stiftungskapital.

II. Gegenstand der Schenkung: Die Villa Maraini Die Bezeichnung «Villa Maraini» soll den Namen der Stifterin der Nachwelt überliefern, wie das in Rom und anderswo vielfach der Fall ist. Der Begriff «Villa» umfasst die ganze Liegenschaft: Das Grundstück von 7000 m2 mit dem

453 darauf erstellten fünfstöckigen Hause (erbaut 1906-1908), mit den zwei Nebengebäuden und dem prächtigen Park. Die Villa Maraini bildet ein Dreieck mit der Villa Borghese und der Villa Medici, ein Stadtteil, den einst die vom Ausland nach Born gekommenen Bildhauer und Maler bevorzugten. Unsere Besitzung befindet sich in überhöhter, dominierender Lage am Pincio, in der unmittelbaren Nähe der via Vittorio Veneto.

Die geräumige Villa besteht aus zwei Untergeschossen, dem Hochparterre, zwei Obergeschossen, der Dachterrasse und dem Turm. Da die Gebäude unter Denkmalschutz stehen, dürfen ihre Passaden, abgesehen von. unbedeutenden Verbesserungen, nicht verändert werden. Der Park wurde durch die städtischen Behörden als Grünzone (parco privato) erklärt, weshalb er in der Anlage und im Bestand zu erhalten ist. Aus diesen Gründen kommt die Errichtung eines modernen Zweckbaus, wie sie in den Organen der Stiftung aus Wirtschaftskreisen und von aussenstehenden Persönlichkeiten angeregt wurde, nicht in Betracht.

Um die als Herrschaftssitz erstellte Villa den Bedürfnissen des Instituts anzupassen, kann also nur ein Innenumbau in Frage kommen. Die einzelnen baulichen Veränderungen werden im Baubeschrieb näher erläutert. Sie beziehen sich zur Hauptsache auf die Unter- und Obergeschosse, während im Hochparterre mehr nur Renovationen und Anpassungen vorzunehmen sind. Die Säle für die Vorträge und die Konzerte bleiben unberührt. Dagegen sind die Bibliothek, der Lesesaal und die Büros den neuen Verhältnissen anzupassen.

Das Nebengebäude an der via Liguria ist derart baufällig, dass die Benutzung für Wohnzwecke nicht mehr verantwortet werden darf. Um nicht auf den gesetzlich vorgeschriebenen Bauabstand vom Klostergarten und von der via Liguria zurückgehen und damit zuviel Kubatur verlieren zu müssen, zumal das damit notwendig werdende Schlagen von Bäumen nicht gestattet ist, werden diese beiden Aussenmauern am gegenwärtigen Standort, d.h. auf der Grenze belassen und der innere Ausbau vollständig neu gestaltet, womit sich die zuständigen Behörden Roms einverstanden erklärten.

Der Innenumbau der Villa und der Neubau des grossen Nebengebäudes drängen sich nicht nur wegen der notwendig gewordenen Renovationen, sondern vor allem deshalb auf, weil die für einen vollständig andern Zweck erstellten Gebäude den Erfordernissen
eines Instituts anzupassen sind. Dabei ist nicht zu übersehen, dass ein neuer Zweckbau, wie ihn beispielsweise Belgien, die Niederlande, Österreich und das Deutsche Archäologische Institut (dieses für 13 Millionen DM) erstellten, sicher nicht unter dem vorliegenden Voranschlag bleiben würde, ganz abgesehen von der Kaufsumme für den Baugrund. Der Wert des Bodens unserer Liegenschaft kann ohne Bedenken auf 30 Millionen Franken geschätzt werden, welche Summe freilich unrealisierbar ist, weil sich ja der Bund durch den Schenkungsvertrag zur Beibehaltung und Erhaltung der Besitzung verpflichtet hat.

Nach erfolgtem Ausbau kann das Institut mindestens 13 bis 15 Mitgliedern und mehreren Gästen komfortable Unterkunft bieten. Gleichzeitig wird es in die Lage versetzt, seiner Zweckbestimmung besser nachzukommen. Die Unterkunft in der Dependenz, die bisher als unseres Landes unwürdig bezeichnet werden

454 musste, erleichtert den Mitgliedern nach dein Umbau in den nicht luxuriös, aber gediegen und zweckmässig eingerichteten Bäumen die Arbeit. Endlich werden nun auch den Künstlern Ateliers zur Verfügung stehen, nachdem sie bisher unter freiem Himmel arbeiten mussten oder auf die Gunst einer Kunstakademie oder ausländischer Institute angewiesen waren. Der rationelle Ausbau der Bibliothek wird sich für die Benutzer sehr vorteilhaft auswirken. Durch die gastliche Aufnahme von Gelehrten und anerkannten Künstlern werden sich wertvolle Kontakte mit den Mitgliedern ergeben.

Zahlreiche Persönlichkeiten aus den verschiedensten Kreisen unseres Landes haben seit 16 Jahren die Villa Maraini besucht und einhellig die Überzeugung der dringend notwendigen baulichen Verbesserungen zum Ausdruck gebracht, so auch Bundesrat Etter in einem Bericht vom 12. November 1961 an den Bundespräsidenten, in dem er sich u.a. wie folgt äussert: «Die Empfangsräume im Hauptgebäude, die zugleich als Konferenz- und Konzertsäle dienen, befinden sich in einwandfreiem Zustand. Ein fürstliches Palais mit einem herrlichen Park! Der Eindruck ändert sich aber, wenn man in die obern Gemächer, die dem Direktor und den ,,Mitgliedern" als Wohnungs- und Schlafräume dienen, emporsteigt. Ich stehe nicht an, diese Unterkünfte und namentlich auch jene in der Dépendence, als geradezu unwürdig zu bezeichnen. Hier muss unbedingt Abhilfe geschaffen werden, sowohl in der Gestaltung der Bäume selbst als auch in bezug auf deren ganz ungenügende Möblierung. Ein Um- bzw. Ausbau drängt sich gebieterisch auf... Der neue Direktor entwickelte dem Herrn Botschafter Zutter und mir seine Pläne und Absichten. Um aber diese verwirklichen zu können, bildet der Umund Ausbau der uns durch die Gräfin Maraini geschenkten Liegenschaft eine unabdingbare Notwendigkeit. Mögen diese Vorhaben den Bund auch Millionen kosten, so werden wir immer noch Mühe haben, den vielen andern wissenschaftlichen ausländischen Instituten in Born auch nur einigermassen die Waagschale zu halten. Erst der Besuch in der Villa Maraini hat mich so eindrücklich davon überzeugt, welch grossen Dank wir der hochherzigen Schenkerin schulden und welch bedeutungsvolle Mission nationaler und internationaler Strahlung unserem Istituto Svizzero anvertraut ist.»

Im Frühsommer 1962 konnte sich auch die I. Sektion der Pinanzdelegation des Nationalrates zusammen mit Ständerat Müller (Luzern) bei einer Besichtigung der Liegenschaft Maraini und des Institutsbetriebes von der dringlichen Notwendigkeit der Um- und Erweiterungsbauten überzeugen. Nach dem Tode der Donatorin (29. Januar 1959), dem Dahinfallen des von ihr im Schenkungsvertrag vorbehaltenen lebenslänglichen Wohnrechts, befassten sich die Organe der Stiftung mit den Erfordernissen des Instituts und dem sich daraus ergebenden Raumprogramm. Diese Studien zogen sich verschiedener Umstände wegen in die Länge, wie auch die Projektierung wegen der Schwierigkeit der Verhandlungen mit den römischen Behörden eine Verzögerung erfuhr. Nachdem vorher aus Rücksicht auf die Gräfin Maraini nur die unumgänglichen Verbesserungen vorgenommen worden waren, erfolgte im Sommer 1962 im I.Stock die Einrichtung der Wohnung für den Direktor. Für die Unterbringung von Mitgliedern mussten die Räume im 2. Stock provisorisch aufgefrischt werden.

455 III. Um- und Erweiterungsbauten Baubeschrieb

Das vorliegende Umbauprojekt entspricht im wesentlichen dem vom Stiftungsrat des Instituts genehmigten Raumprogramm für die Um- und Erweiterungsbauten. Es umfasst grundsätzlich folgende Arbeiten : I. Innenumbau und Instandstellung der Villa ; II. Neubau des Nebengebäudes; III. Instandstellung des Parkes und Neuanlagen der Kanalisationen ; IV. Neubau von zwei Künstlerpavillons im Park ; V. Instandstellung der Wohnung des Hauswarts ; VI. Mobiliar und Inneneinrichtung; VII. Einrichtung der Bibliothek.

Der Umstand, dass die Liegenschaft in der unter Denkmalschutz stehenden Zone im Zentrum der Stadt Eom liegt, erschwerte und beeinflusste in hohem Masse die freie Gestaltung der Umbauprojekte. So konnte z.B. die ursprüngliche Absicht, das grössere Nebengebäude abzubrechen und durch einen Neubau zu ersetzen, nicht realisiert werden. Die Baubehörden der Stadt Rom hielten darauf, dass an dem bestehenden Gebäude äusserlich keine wesentliche Veränderung vorgenommen werden dürfe. Erst auf Grund verschiedener Projektva.rianten und vieler Besprechungen mit den städtischen Baukommissionen wurde das Projekt in der vorliegenden Form im Sommer 1962 generell gutgeheissen.

In der Folge werden die projektierten Umbauarbeiten in der vorerwähnten Ordnung kurz beschrieben.

/. Innenumbau und Instandstellung der Villa 1. Das untere Kellergeschoss behält seine heutige Zweckbestimmung grundsätzlich b.ei. Es werden darin neu eingerichtet : die Waschküche, einArbeits- und.

Bügelraum, die Heizzentrale, die Trinkwasserreservoirs und andere Diensträume. Ausserdem wird der um den ganzen Bau gezogene Hohlraum gereinigt, kanalisiert und wasserundurchlässig gemacht. Ferner müssen die Lichtquellen verbessert und die Naturböden durch Plattenböden ersetzt werden.

2. Im oberen Kellergeschoss sind neben verschiedenen Diensträumen folgende drei Hauptgruppen vorgesehen: - die Institutsküche mit den entsprechenden Nebenräumen, versehen mit den neuzeitlichen Installationen und Kücheneinrichtungen; - die Aufenthalts- und Speiseräume für die Mitglieder, umfassend: zwei Speisesäle, ein Aufenthaltsraum und ein Foyer; - der Archivraurn der Bibliothek, welcher durch einen internen Personenaufzug mit der Bibliothek im Hochparterre verbunden ist und folgende Einrichtungen enthält:

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2 Archivräume; 2 Compactus-Anlagen zur Aufbewahrung von ca. 32 000 Bänden und einer Gesamtlänge von 1450 m, Eegale; l Büchermagazin mit festen Metallregalen für ca. 5500 Bände, zugleich als Arbeitsraum für bestimmte Forschungsarbeiten, die einen direkten Kontakt mit dem Bücherarchiv bedingen.

Um allfälligen Beschädigungen der Bücher und Zeitschriften durch Feuchtigkeit vorzubeugen, ist für das ganze Büchermagazin und den Lesesaal eine Klimaanlage vorgesehen.

8. Hochparterre. In diesem Geschoss bleiben der Haupteingang und die beiden grossen Gemeinschaftsräume in ihrer Architektur und Zweckbestimmung unverändert. Für die Sekretärin wird neben dem Büro des Direktors durch den Ausbau der Veranda ein neuer Eaum gewonnen. Im heutigen Office wird ein Arbeitsraum für den wissenschaftlichen Mitarbeiter geschaffen. Der bestehende Lesesaal muss durch den Ausbruch von zwei vor wenigen Jahren zugemauerten Fenstern und andere Umbauten verbessert werden. Für die Bibliothekarin wird an zentraler Stelle ein eigener Arbeitsraum geschaffen, von dem aus der Lesesaal und der Lift zum Büchermagazin zu überblicken ist. Es sind ausserdem neue Toiletten- und Garderobeanlagen vorgesehen, die auch den Bedürfnissen von grösseren Konferenzen oder Gemeinschaftsanlässen zu genügen vermögen.

4. Im ersten Obergeschoss ist die Wohnung des Direktors untergebracht, die im Sommer 1961 bereits provisorisch instandgestellt wurde. Im südlichen Flügel dieses Geschosses sieht das Projekt den Einbau von 3 Gästezimmern mit entsprechenden Toiletten- und Duschenanlagen sowie einer kleinen Küche vor. Die nachträglich angebaute Glasveranda wird aus ästhetischen Gründen entfernt.

5. Im zweiten Obergeschoss sind die grössten Umbauarbeiten vorgesehen. Hier sollen total zwölf Wohn- und Arbeitsräume sowie ein Atelier für die Mitglieder eingerichtet werden. Für jedes Zimmer sind' die Einrichtung einer eigenen Dusche (diese wegen des feuchten Klimas), einer Waschgelegenheit'und ein eingebauter Wandschrank geplant. Ausser den erwähnten Zimmern sieht das Projekt, neben einer kleinen Küche, Toiletten und zwei Badezimmer vor.

6. Auf der Dachterrasse werden die alten Wasserbehälter entfernt, und der geräumige Turm soll für zwei Arbeitsräume Verwendung finden.

Den unter l bis 6 erwähnten neuen Eaumdispositionen sind die allgemeinen Installationen des
Gebäudes zweckentsprechend anzupassen. Es sind insbesondere vorgesehen: Ein neuer Personenlift von der Loge des Hauswarts zum 2. Stock, ein Personenlift in der Bibliothek sowie l Speiseaufzug von der Küche zum 1. Obergeschoss. In der Bibliothek, im Lesesaal, im Büchermagazin und in der Waschküche werden Klima- und Ventilationsanlagen eingebaut. Die elektrischen, die sanitären und die Telephoninstallationen sind praktisch neu zu erstellen. Die Zentralheizung ist ebenfalls weitgehend neu zu installieren.

457 II. NeuboM der Dependenz Die Dependenz hat ihren Eingang an der via Liguria. Das Gebäude umfasst gegenwärtig zwei Stockwerke; eine Fassade geht auf den Hof der Kirche S.Isidoro, die andere auf die via Liguria. Die Eäume sind um einen inneren Hof geordnet, der mit einer Glaskonstruktion überdeckt ist. Der allgemeine Zustand des Gebäudes muss als schlecht bezeichnet werden, und die Benützung zu Wohnzwecken ist zufolge der ungenügender! Lüftung des inneren Hofes nicht mehr zu verantworten. Wie unter I. erwähnt, wurde ein erstes Projekt, welches den Abbruch des heutigen Gebäudes und den Ersatz durch einen modernen Neubau vorsah, von den zuständigen Behörden abgewiesen. Das vorliegende Projekt, das durch die Baukommissionen der Stadt Rom geprüft und genehmigt worden ist, umfasst zur Hauptsache : - den Abbruch des bestehenden Gebäudes mit Ausnahme der beiden Strassenfassaden, die erhalten bleiben müssen; - die Erstellung eines Kellergeschosses für die Unterbringung aller Dienst- und Lagerräume sowie Magazine ; - den Einbau von zwei neuen Stockwerken, in denen folgende Eäumlichkeiten untergebracht sind ; - im Erdgeschoss ein offener Hof mit Parkmöglichkeit für drei bis vier Personenwagen, je eine Dienstwohnung für den Gärtner und den Hausdiener; - im Obergeschoss eine Wohnung für den wissenschaftlichen Assistenten und eine Wohnung für ein verheiratetes Mitglied, vornehmlich einen Künstler. Die Räume dieser beiden Wohnungen können im Bedarfsfalle auch an einzelne Stipendiaten abgegeben werden. In diesem Geschosse sind ausserdem zwei Zimmer mit Toiletten und Bad für lediges Personal vorgesehen. Auf der Höhe der heutigen Dachterrasse sollen drei Arbeitsräume bzw. Ateliers eingerichtet werden.

III. Instandstellung des Parkes und Neuanlagen der Kanalisationen Um den äusserst wertvollen Park zu erhalten, sind umfangreiche Instandstellungsarbeiten unerlässlich, vor allem: - Instandstellung der ganzen Einfriedigung und Reparatur der riesigen Stützmauer, Revision der Gartentore usw.

- Instandstellung der internen Stützmauern, Abschrankungen, Wege, Treppen usw.

- Neuinstallation der Parkbeleuchtung und der Bewässerungsanlage. Ersatz der unbrauchbaren Kanalisationsanlage durch ein neues Abwassernetz.

- Teilweise Hartbelag der Hauptzufahrt.

- Gärtnerarbeiten.

IV. Neubau von zwei Künstler-Pavillons im Park
Durch die von der Stadt Rom auferlegten Baubeschränkungen war es nicht möglich, im grossen Nebengebäude die im Raumprogramm verlangten fünf Ateliers zu schaffen. Für die Arbeit der Bildhauer und Maler werden deshalb Bundesblatt. 115. Jahrg. Bd. I.

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im Park zwei freistehende Pavillons errichtet. Diese sind in der Weise projektiert, dass man im geschlossenen verglasten Kaum oder in einem offenen Portico arbeiten kann. Durch ihre günstige Lage im Park eignen sie sich auch für andere Veranstaltungen, z.B. für Ausstellungen. Im Untergeschoss können das Gartengeschirr und allfällige andere Werkzeuge und Geräte untergebracht werden.

V. Instandstellung der Wvlmung des Hauswarts Die an der via Ludovisi gelegene Portierloge mit anschliessender Wohnung des Abwartes muss dringend saniert werden, da sie nicht mehr den neuzeitlichen Anforderungen entspricht. Ausser der Instandstellung und Entfeuchtung der Wohnung ist der unterirdische Zugang zum Personenaufzug neu zu gestalten und auszubauen.

VI. Mobiliar und Inneneinrichtung Das von der Gräfin Maraini geschenkte Mobiliar wird, soweit noch brauchbar, wieder verwendet. So können z.B. die Gesellschaftsräume im Erdgeschoss und die Wohnung des Direktors im ersten Obergeschoss weitgehend mit diesen Möbeln ausgestattet werden. Das heute von den Stipendiaten benützte Mobiliar wird für die Zimmer des Personals dienen. Neu zu möblieren sind vor allem die Aufenthalts- und Speiseräume im Untergeschoss, die Küche, die Waschküche, die Büros des Direktors und der Sekretärin mit dem Konferenzraum, die Gästezimmer im I.Stock, die Zimmer der Mitglieder im 2.Stock, die Ateliers- und Arbeitsräume und die beiden Wohnungen für den wissenschaftlichen Assistenten und das verheiratete Mitglied. Ausser dem eigentlichen Mobiliar müssen Vorhänge, Teppiche, Bett- und Tischwäsche, Geschirr, Beleuchtungskörper usw.

weitgehend ersetzt und neu geliefert werden.

VII. Einrichtung der Bibliothek Installation von zwei Compactus-Anlagen im Büchermagazin für total 43+32 m3 Volumen, d.h. ca. 32 000 Bände.

Feste Büchergestelle im Arbeitsraum des Untergeschosses, Arbeitstische, Büchergestelle im grossen Lesesaal des Obergeschosses. Mobiliar und Wandregale für das Büro der Bibliothekarin und für den Lesesaal.

Kostenberechnung Der detaillierte Kostenvoranschlag, der durch die eidgenössische Bauinspektion in Lugano in Zusammenarbeit mit einem in Eom ansässigen schweizerischen Architekten, M. Mombelli, aufgestellt wurde, entspricht den in Italien im Herbst 1962 gültigen Ansätzen. Zufolge der starken Preisschwankungen, denen das Baugewerbe
zurzeit in Italien ausgesetzt ist, in Berücksichtigung ferner aller jener Arbeiten, die bei einem Umbau eines alten Gebäudes nicht vorauszusehen sind und im Kostenvoranschlag nicht detailliert erfasst werden kön-

459 non, sind auf allen Arbeitsgattungen Reserveposten von 10 bis 20 Prozent der Bausumme eingesetzt worden. Die detaillierte Kostenberechnung vom Oktober 1962 ergibt folgende Beträge : Franken I. Innenumbau und Instandstellung der Villa l 505 000 II. Neubau des Nebengebäudes 1085 000 III. Instandstellung des Parkes und Neuanlagen der Kanalisationen 278 600 IV. Neubau von 2 Künstlerpavillons 98 000 V. Instandstellung der Hauswartwohnung 63 000 VI. Mobiliar und Inneneinrichtung 385 000 VII. Einrichtung der Bibliothek 85 400 Total Baukosten

3 450 000

Wie bereits eingangs erwähnt, ist der Bund Eigentümer der Villa Maraini.

Er hat daher für die Kosten des Unterhalts, der Wartung sowie der baulichen Erneuerungen und Veränderungen aufzukommen. Die verfassungsrechtliche Grundlage liegt in der allgemeinen kulturpolitischen Kompetenz des Bundes.

Diese unbestrittene Zuständigkeit dient seit jeher der Begründung ähnlicher Kreditbegehren für kulturelle Aufgaben. Die gesamtschweizerische kulturpolitische Bedeutung des Instituts haben wir eingehend hervorgehoben.

Weil diese Um- und Erweiterungsbauten unumgänglich notwendig sind, möchten wir Ihnen beantragen, den Objektkredit von 3 450 000 Franken zu bewilligen.

Genehmigen Sie, Herr Präsident, sehr geehrte Herren, die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

Bern, den I.März 1963.

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates, Der B u n d e s p r ä s i d e n t : Spühler Der Bundeskanzler: Ch. Oser

460 (Entwurf)

Bundesbeschluss über

die Bewilligung eines Objektkredits für die Umund Erweiterungsbauten auf der Liegenschaft «Villa Maraini»

in Rom

Die Bundesversammlung der Schweizerischen E i d g e n o s s e n s c h a f t , nach Einsicht in eine Botschaft des Bundesrates vom 1. März 1963, beschliesst :

Art. l Für die Um- und Erweiterungsbauten auf der Liegenschaft «Villa Maraini» in Köm wird ein Objektkredit von 3 450 000 Franken bewilligt.

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Art. 2 Der Beschluss ist nicht allgemein verbindlich und tritt sofort in Kraft.

Der Bundesrat wird mit dem Vollzug beauftragt.

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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Bewilligung eines Objektkredits für die Um- und Erweiterungsbauten auf der Besitzung «Villa Maraini» in Rom (Vom 1. März 1963)

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Jahr

1963

Année Anno Band

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10

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8706

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

14.03.1963

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448-460

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10 042 030

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