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Bundesblatt 115. Jahrgang

Bern, den 7. November 1963

Band II

Erscheint wöcltentlich. Preis 33 Franken im Jahr, IS Franken im Halbjahr zuzüglich Nachnahme- und, Postbestellungsgebühr Einrückungsgebühr: 50 Rappen die Petitzeile oder deren Raum. -- Inserate franko an Slämpfii & Oie. in Bern

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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung über den Erwerb von Grundstücken in Genf und Meyrin (Vom 22. Oktober 1963)

Herr Präsident !

Hochgeehrte Herren !

Wir haben die Ehre, Ihnen zwei Objektkreditbegehren für den Erwerb von Grundstücken in Genf und Meyrin zu unterbreiten.

In unserer Botschaft vom 20. August 1963 über den Erwerb eines Grundstuckes an der Avenue Dumas in Genf haben wir Sie über den Wohnungsbedarf des Bundespersonals in der Agglomeration Genf orientiert und dargelegt, weshalb dort rund 700 Bedienstete dringend eine Wohnung benötigen.

Die Volkszählung 1960 hat gezeigt, dass gegenüber 1950 die Einwohnerzahlen der Städte im allgemeinen umgekehrt proportional zu ihrer Grosse zugenommen haben. Bei den fünf Städten mit mehr als 100 000 Einwohnern betrug die Zunahme insgesamt 14 Prozent, aber Genf nahm mit 21 Prozent eine Sonderstellung ein. Dazu kam, dass auch die Agglomeration Genf in jenem Jahrzehnt mit einer Bevölkerungszunahme von 27 Prozent eine sehr starke Entwicklung erfuhr, die seither nicht nur angehalten, sondern von 1960 bis 1962 mit rund 10 Prozent noch ausgeprägtere Formen angenommen hat. Unter diesen Umständen ist es nicht verwunderlich, dass auch die öffentlichen Dienste mit der PTT eine starke Ausweitung erfahren, wobei für diese letzteren hinzukommt, dass beim neu engagierten Personal, gegenwärtig mit rund 80 Prozent auf Zuzüger aus Bundesblatt. 115. Jahrg. Bd. II.

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1030 anderen Teilen der Schweiz gegriffen werden muss, die zuerst eine für sie erschwingliche Wohnung suchen müssen.

Entsprechend der Zusicherung des Bundesrates in seiner Antwort auf die dringliche «Kleine Anfrage» von Herrn Nationalrat Primborgne, alles zu unternehmen, um das Wohnproblem der Bundesbediensteten zu lösen, muss in Genf und im weitern Einzugsgebiet dieser Stadt noch mehr Wohnraum beschafft werden, damit die unumgängliche Rekrutierung weitern Personals nicht zu sehr erschwert wird.

II

Wir sind heute in der Lage, Ihnen weitere Käufe von Parzellen zur Abgabe im Baurecht an Genossenschaften des Bundespersonals zu beantragen. Infolge der gemeinsamen Bemühungen der neu gegründeten Coopérative immobilière «Le Carillon» als Bauinteressentin, der Kreispostdirektion Genf und der Finanzverwaltung, besteht für den Bund die Möglichkeit zum Erwerb eines Terrains im Ausmass von 2311 m2 an der Eue Marc Monnier 4 (Parzelle Nr. 1704, Grundbuchblatt Nr.69 der Gemeinde Genf-Plainpalais) im Quartier Champel, in unmittelbarer Nähe des Kantonsspitals und unweit des Ihnen bereits zum Kauf vorgeschlagenen Areals an der Avenue Dumas. Der Preis des Grundstückes beträgt inklusive Kosten 2 320 000 Franken.

Die Verkehrslage der Parzelle an der Eue Marc Monnier, 900 m vom Stadtzentrum und 1,8 km vom Bahnhof Cornavin entfernt, darf als günstig bezeichnet werden. Hinzu kommt die Orientierung auf den Park des Kantonsspitals im Süden, so dass sich die Parzelle zur Überbauung in jeder Hinsicht eignet. Gemäss dem geltenden Zonen- und Bauklassenplan ist eine Fläche von ungefähr 750 m2 überbaubar. Der Baukörper darf bis zum Dachgesims die Höhe von 21 m erreichen und ein Attikageschoss enthalten, so dass nebst dem Erdgeschoss 7 Stockwerke zulässig sind. Es ist somit eine sehr intensive Bebauung mit einer Ausnützungsziffer von ungefähr 2,5 möglich.

Die Verkäuferin hatte einem ändern Interessenten bis Ende September ein Optionsrecht eingeräumt. Dieser Interessent wollte Ende September seine Option bis zum Frühjahr verlängern. Die Verkäuferin teilte uns mit, dass sie die Option nicht verlängere, wenn der Bund einen Kauf sofort abwickle. Wir sahen uns daher genötigt, das Geschäft mit Zustimmung der Finanzdelegartion ohne Vorbehalt zugunsten der eidgenössischen Eäte zu tätigen.

Nach dem von den eidgenössischen Fachinstanzen empfohlenen Projekt sollen im Erdgescboss Geschäftsräume sowie ein dringend benötigtes Postlokal, im ersten Stock Büros und in den übrigen sechs Stockwerken 24 Dreizimmerund 18 Vierzimmerwohnungen entstehen. Im Untergeschoss verbleiben 700 m2 für etwa 30 Garagen.

Ein Gesuch um Beiträge gemäss der «Loi sur les prêts hypothécaires pour logements à loyers modérés du 25 janvier 1957» ist beim Kanton Genf hängig.

1031 Auf Grund der Kostenberechnung und des Finanzierungsplanes ergeben sich vorteilhafte, für Bundesbedienstete tragbare Mietpreise.

III

Die von uns bis jetzt befürworteten Massnahmen zur Land- und Wohnraumbeschaffung für das Bundespersonal in Genf vermögen die Nachfrage noch nicht zu decken. Die eingangs geschilderte Bevölkerungsentwicklung in Genf ruft zwangsläufig einem weiteren Ausbau der eidgenössischen Dienste und damit der vorsorglichen Landbeschaffung für die absehbaren Wohnungsbedürfnisse.

In Genf fehlen schätzungsweise 10 000 Wohnungen. Die allgemeine Tendenz der baulichen Entwicklung zielt darauf ab, das Stadtzentrum zu entlasten und in der unmittelbaren Nachbarschaft voneinander getrennte, aufgelockerte Satellitenstädte zu gründen. Ein solches neues Wohnzentrum für etwa 18 000 Einwohner ist in Meyrin, rund 7 km nordwestlich vom Stadtkern, im Entstehen begriffen. Die dazu erforderlichen öffentlichen Arbeiten, insbesondere auch der Bau des zur verkehrsmässigen Erschliessung aller Neubauten erforderlichen innerörtlichen Strassennetzes, sind im Gange. Südlioh, der Hauptstrasse (route de Meyrin), welche diese Zone mit dem Zentrum verbindet, befinden sich die Anlagen der Europäischen Organisation für kernphysikalische Forschung (CEEN = Organisation européenne pour la recherche nucléaire) mit den zugehörigen Dienstwohnungen und angeschlossenen off entheben Diensten. Von dort aus führt eine Busverbindung in 10 Minuten in die Stadt.

IV

Nördlich der erwähnten Kantonsstrasse, ungefähr 800 m vom SatellitenZentrum Meyrin entfernt, liegen die käuflichen 10 Parzellen im Halte von 24 Hektaren, 15,54 Aren unüberbauten Landes und Miteigentumsanteilen an drei Zugehörparzellen. Zwei Gemeindestrassen führen von den Kauf grün dstücken in die Kantonsstrasse. Die Anschlüsse für Trinkwasser und elektrischen Strom sind bereits vorhanden. Mit verhältnismässig geringem Kostenaufwand werden auch die Anschlüsse an die Abwasserkanalisation erstellbar sein.

Das Terrain wird gegenwärtig noch landwirtschaftlich genutzt, aber es handelt sich wegen der intensiven Bebauung des benachbarten Geländes potentiell um Bauland und wird darum in die Planung von Gross-Genf einbezogen.

Die offizielle Erklärung zum Bauland ist noch nicht abgegeben worden, aber dies ist nur eine Frage der Zeit und der Preis ist demzufolge noch bescheiden.

Die mindestens teilweise Umzonung des Ackerlandes in städtisches Siedlungsgebiet wird voraussichtlich ohne Schwierigkeiten erreichbar sein, sobald für konkrete Überbauungsprojekte die Initiative ergriffen wird.

Die Nähe des Europäischen Kernforschungsinstitutes und des Flughafens Cointrin eröffnet mannigfaltige Möglichkeiten zur Nutzung der Kaufsobjekte.

Was allfälhg nicht für Wohnbauten benötigt wird oder nach einer neuen Bau-

1032 Ordnung nicht sofort zu diesen Zwecken verwendbar wäre, wird dem Bund als Landreserve dienen, die er für den künftigen Bedarf seiner Verwaltungszweige in Genf oder als Eealersatz in Tauschtransaktionen einsetzen kann.

Die Verkäufer forderten einen Preis von 6 050 000 Franken. Dazu kommen noch 10 000 Franken Vertragskosten, einschliesslich einer Eeserve für Unvorhergesehenes.

Die Eigentümer befristeten ihr Angebot bis zum 31. August 1963. Bis zu diesem Zeitpunkt musste der Übernahmevertrag abgeschlossen und eine Anzahlung von einer üillion Franken geleistet werden. Die Kaufsrestanz wurde bis zum 30. November 1963 kreditiert. Falls wir diese Termine nicht zugestanden hätten, wären die Parzellen sofort an andere Interessenten veräussert worden.

Wir mussten daher, mit Zustimmung der Finanzdelegation der eidgenössischen Bäte, rasch zugreifen und die Anzahlung leisten, wenn wir nicht riskieren wollten, das Land später unter dem Zwang der Verhältnisse aus zweiter oder dritter Hand zu einem höhern Preise doch noch kaufen zu müssen.

Im Übernahmevertrag haben die Verkäufer sämtliche Steuern und Kosten, die sich im Zusammenhang mit dieser Transaktion ergeben können, auf den Käufer überwälzt. Die Abklärung dieser Steuerpflichten ist im Gange. Sobald diese feststeht, wird zu gegebener Zeit ein Zusatzkreditbegehren gestellt.

In der Botschaft vom 21. November 1958, mit der wir die von Ihnen gutgeheissene Erhöhung der sogenannten Botschaftsgrenze für Liegenschaftskäufe von 400 000 auf 800 000 Franken beantragt haben, hat sich der Bundesrat vorbehalten, dringliche Erwerbungen von Liegenschaften weiterhin sofort zu beschliessen, sofern damit nicht ohne Nachteil bis zur Bewilligung der Objektkredite zugewartet werden könne. Falls die Kosten 800 000 Franken übersteigen, werde dafür aber vorgängig die Zustimmung der Finanzdelegation der eidgenössischen Bäte eingeholt. Wir bedauern sehr, dass dieses Dringlichkeitsverfahren schon beim Kauf der Liegenschaft an der Avenue Dumas (Botschaft 7733) und jetzt auch wieder bei den beiden hier beschriebenen Erwerbungen aus den dargelegten Umständen unumgänglich gewesen ist. Die Verhältnisse gestalten sich auf Plätzen wie Genf je länger je mehr so, dass günstige Gelegenheiten oft nur noch wahrgenommen werden können, wenn sofort abschliessende Verbindlichkeiten eingegangen werden. Wir hoffen, die Notwendigkeit zur Beschaffung weiteren Baulandes in Genf und die getroffene Wahl überzeugend dargelegt zu haben und beantragen Ihnen Zustimmung zum vorgeschlagenen Beschlussesentwurf.

Die zwei Kreditbegehren stützen sich auf den Bundesbeschluss vom 7. Oktober 1947/21. Januar 1958 (BS 10, 964; AS 1958, 93) über die Wohnungsfürsorge für das Bundespersonal. Diese ist unter den heutigen Verhältnissen un-

1033 bestreitbar eine Notwendigkeit für den geordneten Gang der Verwaltung. Für die Kreditbewilligung ist nach Artikel 85, Ziffer 10 der Bundesverfassung die Bundesversammlung zuständig.

Wir benützen den Anlass, Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, unserer vollkommenen Hochachtung zu versichern.

Bern, den 22.0ktober 1963.

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates, Der B u n d e s p r ä s i d e n t : Spühler Der Bundeskanzler: Ch. Oser

1034 (Entwurf)

Bundesbcschluss über

den Erwerb von Grundstücken in Genf und Meyrin

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in eine Botschaft des Bundesrates vom 22. Oktober 1963, beschliesst :

Art. l 1

Für den Erwerb eines Grundstückes an der Eue Marc Monnier 4 in Genf wird ein Objektkredit von 2 320 000 Franken bewilligt.

2 Für den Erwerb von Grundstücken in Meyrin wird ein Objektkredit von 6 060 000 Franken bewilligt.

Art. 2 Dieser Beschluss ist nicht allgemein verbindlich und tritt sofort in Kraft.

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung über den Erwerb von Grundstücken in Genf und Meyrin (Vom 22. Oktober 1963)

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1963

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8880

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07.11.1963

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