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Aus den Verhandlungen des Bundesrates

(Vom 22. Oktober 1963) Bei der Generalstabsabteilung wurden folgende Wahlen vorgenommen: Oberst Pierre Musy, von Albeuve und Freiburg, bisher Sektionschef la, zum Unterabteilungschef und Instruktionsoffizier; Oberst Max Keller, von Hüttwilen, bisher Adjunkt II, zum Sektionschef la und Instruktionsoffizier ; Oberst Jean-Charles Schmidt, von Ausserberg, bisher Adjunkt I bei der Generalstabsabteilung, zum Sektionschef I und Instruktionsoffizier; Oberst Max Maurer, von Diepflingen BL, bisher Kommissär I der Bundespolizei, zum Adjunkten I.

Der Bundesrat hat von den Eücktritten der Herren Prof. Dr. Armand Delachaux, Lausanne, und Jacques Eey, Lausanne, als Mitglieder der Eidgenössischen Arzneimittelkommission Kenntnis genommen. Für den Best der laufenden Amtsperiode sind als neue Mitglieder gewählt worden: die Herren Dr. Jean-Bene Hofstetter, Privatdozent an der Universität Lausanne, Lausanne, und Michel Bryois, Apotheker, Lausanne.

Herr Dr. Ernst Lips, von Nieder-Urdorf, bisher Sektionschef I, wurde zum Vizedirektor des Eidgenössischen Amtes für geistiges Eigentum gewählt.

Bei der Oberzolldirektion wurden folgende Wahlen vorgenommen: Herr Giovanni Pianca, von Bosco-Luganese, bisher Adjunkt, zum Kreisdirektor der Eidgenössischen Zollverwaltung (IV.Zollkreis), Lugano, und Herr Dr. Alfred Kummer, von Krattigen, bisher Adjunkt II, zum Sektionschef I der Eidgenössischen Oberzolldirektion (Stellvertreter des Leiters des chemischtechnischen Dienstes).

Folgenden Kantonen wurden Bundesbeiträge bewilligt: 1. Zürich: an die Erstellungskosten, von Abwasserreinigungsanlagen in den Gemeinden Kloten und Opfikon, Gemeinde Glattfelden und Gemeinde

Egg; 2. Thurgau: an die Kosten der Korrektion des Brunnenwassers (Dorfbach), in der Gemeinde Müllheim; 3. Wallis: an die Kosten der Wasserversorgung und Hydrantenanlage in der Gemeinde Zeneggen.

1017 Seine Exzellenz Herr Asseffa Lemma hat dem Bundesrat sein Beglaubigungsschreiben als außerordentlicher und bevollmächtigter Botschafter von Äthiopien bei der Schweizerischen Eidgenossenschaft überreicht.

Es wurden nach Anhörung der Eidgenössischen Kommission für Ausfuhr elektrischer Energie die folgenden Bewilligungen für die Ausfuhr elektrischer Energie erteilt : 1. Der Electricité de France, Service national, in Paris, in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der im Jahre 1925 erteilten schweizerischen Verleihung für das Kraftwerk Kembs und den Bestimmungen des zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Französischen Eepublik abgeschlossenen Abkommens eine bis 30. September 1968 gültige Bewilligung (Nr. 256), den zwanzigprozentigen Anteil der Energieproduktion des Kraftwerkes, der infolge des Bückstaues des Bheins auf Schweizergebiet der Schweiz zusteht, in Frankreich abzusetzen. Die bewilligte maximale Leistung beträgt 28 600 Kilowatt.

2. Der Azienda Elettrica Municipale, Milano, in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Italienischen Bepublik abgeschlossenen Akommens vom 27.Mai 1957 über die Nutzbarmachung der Wasserkraft des Spöl sowie des Zusatzprotokolls gleichen Datums zu diesem Abkommen eine bis 21. Mai 1983 gültige Bewilligung (Nr. 257), die sich aus der italienischen und schweizerischen Verleihung zugunsten der Schweiz ergebende Bestquote von 82 Millionen Kilowattstunden und 41 000 Kilowatt in Italien abzusetzen.

(Vom 25. Oktober 1963) Seine Exzellenz Herr Souron-Migan Apithy hat dem Bundesrat sein Beglaubigungsschreiben als ausserordentlicher und bevollmächtigter Botschafter der Bepublik Dahomey bei der Schweizerischen Eidgenossenschaft überreicht.

Seine Exzellenz Herr Magnus V.Magnusson hat dem Bundesrat sein Beglaubigungsschreiben als ausserordentlicher und bevollmächtigter Botschafter der Bepublik Island bei der Schweizerischen Eidgenossenschaft überreicht.

Seine Exzellenz Herr Pierre Majerus hat dem Bundesrat sein Beglaubigungsschreiben als ausserordentlicher und bevollmächtigter Botschafter des Grossherzogtums Luxemburg bei der Schweizerischen Eidgenossenschaft riberreicht.

Bundesblatt. 115. Jahrg. Bd. II.

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31.10.1963

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