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Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

(Vom 7. Mai 1946.)

Am 29. April 1946 hat Herr Horacio Bianco Fombona dem Bundesrat nebst dem Abberufungsschreiben seines Vorgängers, Herrn Caracciolo Parrà Perez, sein Beglaubigungsschreiben als ausserordentlicher Gesandter und bevoll-mächtigter Minister yon Venezuela bei der Schweizerischen Eidgenossenschaft überreicht.

Es werden folgenden Kantonen Bundesbeiträge bewilligt : 1. Obwalden : für die Korrektion der Grossen Schlieren, Gemeinde Alpnach ; 2. Nidwaiden: für die Entwässerung und Auf forstung «Tristelen-Berg-Staldi», Gemeinde Beckenried; 3., Graubünden: für die Verbauung des Oberdorfbaches, Gemeinde Saas i. P.

. , (Vom 8. Mai 1946.)

: Es werden folgenden Kantonen Bundesbeiträge bewilligt: 1. Bern: für die Korrektion der Simme zwischen Lenk;und Oberried, Gemeinde Lenk: 2. Freiburg: für die Korrektion der Veveyse und ihrer Zuflüsse, Gemeinde Chatel-St-Denis; , ,: ..

3. Graubünden: für die Verbauung des Rieberbaches, Gemeinde Davos; 4. Tessin: für die Korrektion des Cassarate beim Piano Stampa, Gemeinde Davesco-Soragno; .

5. Wallis: für die Korrektion des Wildbaches «Le Tzené», Gemeinden Charrat et Martigny-Bourg.

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(Vom 10. Mai 1946.)

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.

Das schweizerische Konsulat in Turin ist in ein Berufskonsulat umgewandelt worden. Als Berufskonsul wurde Herr Arnold Wenner, von St. Gallen, ernannt.

Als Vertreter des Bundes im Verwaltungsrat der Schweizerischen Volksbank wird für den Rest der am 81. März 1949 ablaufenden Amtsdauer gewählt: Herr Victor Gautier, Direktor der Genfer Handelskammer, in Genf.

282 Als I. Sektionschef bei der eidgenössischen Münzstätte -wird gewählt: Herr Franz Schmieder, von Bukten (Baselland), bisher II. Sektionschef.

(Vom 11. Mai 1946.)

Herr Manuel Pastoriza Valverde hat am 6. Mai 1946 dem Bundesrat nebst dem Abberufungsschreiben seines Vorgängers, Herrn Eoberto Despradel, sein Beglaubigungsschreiben als ausserordentlicher Gesandter und bevollmächtigter Minister der Dominikanischen Bepublik bei1 der Schweizerischen Eidgenossenschaft überreicht.

Laut einer Mitteilung der Gesandtschaft von Dänemark ist Herrn Konsul1 Eobert Blass, in Zürich, der Titel eines Generalkonsuls verliehen worden.

Dem an Stelle des Herrn Emil Hofmann-Jenny zum Honorarkonsul von Finnland in Zürich, mit Amtsbefugnis über die Kantone Zürich, Glarus, Schaffhausen, Appenzell A.-Bh. und I.-Bh.,, St. Gallen, Graubünden und Thurgau ernannten Herrn Heinrich Hatt-Bucher wird das Exequatur erteilt.

(Vom 14. Mai 1946.)

Als II. Sektionschef bei der eidgenössischen Alkoholverwaltung wird gewählt : Herr Xavier Schorderet, Fürsprecher, von Freiburg, bisher juristischer Beamter I. Kl.

Als II. Sektionschef beim eidgenössischen Gesundheitsamt und zugleich Vorsteher des eidgenössischen Pharniakopöe-Laboratoriums wird gewählt: Herr Dr. Hans Käsermann, von Limpach (Bern), bisher Assistent beim Pharmazeutischen Institut der Eidgenössischen Technischen Hochschule.

Laut einer Mitteilung der Gesandtschaft von Norwegen ist das Vizekonsulat dieses Landes in Lausanne in ein Konsulat umgewandelt worden.

Dem an Stelle des verstorbenen Herrn Paul Décorvet zum Honorarkonsul von Norwegen in Lausanne, mit Amtsbefugnis über die Kantone Waadt, Wallis und Neuenburg ernannten Herrn Philippe Freymond wird das Exequatur erteilt.

Dem an Stelle der provisorischen Verweserin des Generalkonsulates von Columbien in Genf Fräulein Inès Yepes Cuervo, Berufsvizekonsul, zum General-

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konsul in Genf, mit Amtsbefugnis über die ganze Schweiz ernannten Herrn Gabriel Giraldo Jaramillo wird das Exequatur erteilt.

Laut einer Mitteilung der schweizerischen Gesandtschaft im Haag hat das niederländische Ministerium für auswärtige Angelegenheiten dem vom Bundesrat am 29. Juni 1945 zum Titularkonsul in Amsterdam bezeichneten und am 1. Januar 1946 zum Konsul beförderten Herrn Walter Spycher, von Köniz (Bern), 'das Exequatur erteilt. : , (Vom 16. Mai 1946.)

. : · ' Dem Kanton Graubünden wird für die Errichtung von Stallbauten mit Wasserversorgung auf der Alp Sattel, Gemeinde Fuma, ein Bundesbeitrag bewilligt.

' (Vom 17. Mai 1946.)

Tn die eidgenössische Aufsichtskommission für die Lohnersatzordnung werden gewählt: Als Vertreter des Bundes: Herr Edgar Primault, Präsident der schweizerischen Uhrenkammer, Bern ; als Vertreter der Kantone : Herr Begierungsrat Dr. Peter Zschokke, Vorsteher des Finanzdepartements des Kantons Basel-Stadt, Basel; als Vertreter der Arbeitgeber der Privatwirtschaft: Herr Dr. Eudolf Bodmer, Präsident des Arbeitgeberverbandes der Schweizerischen Textilveredlungs-Industrie, Zürich.

Als Mitglieder des Ständigen Schiedshofes werden gewählt: die Herren Prof. Max Huber, ehemaliger Präsident des Ständigen Internationalen Gerichtshofes; Plinio Bolla, Bundesgerichtspräsident; Georges Sauser-Hall, Professor für internationales Eecht an den Universitäten von Genf und Neuenburg ; Dietrich Schindler, Professor für internationales Becht an der Universität von Zürich.

< (Vom 21. Mai 1946.)

, Die schweizerische Konsularagentur in Cali (Columbien) ist in ein Vizekonsulat umgewandelt worden. Als Vizekonsul wurde Herr Albert Huber, von Winterthur, gewählt.

Als Adjunkt bei der Justizabteilung und Leiter des Amtes für landwirtschaftliche Entschuldung wird gewählt: Herr Fürsprech Paul Dübi, von Schupfen, zurzeit Adjunkt bei der Abteilung für Landwirtschaft.

284 In die Prüfungskommissionen für die eidgenössischen Medizinalprüfungen werden gewählt: Prüfungssitz Basel. Als -Ersatzmänner in die Prüfungskommission für die ärztliche Fachprüfung : die Herren Dr. Benno Dukor, Privatdozent für Psychiatrie, Basel; Dr. Herbert Ludwig, Privatdozent, Direktor der II. medizinischen Abteilung des Bürgerspitals, Basel; Dr. Siegfried Scheidegger, Privatdozent für pathologische Anatomie, Basel; Dr. Hans Schulthess, ausserordenilicher Professor der Gynäkologie, Basel. Prüfungssitz Genf : Als Mitglied der Prüfungskommission für die ärztliche und die pharmazeutische Fachprüfung: Herr Dr. Edmond Grasset, ordentlicher Professor, der Hygiene und Bakteriologie, Genf.

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Bekanntmachungen von Dcpartementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

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Zulassung von Elektrizitätsverbrauchsmessersystemen zur amtlichen Prüfung.

Auf Grund des Art. 25 des Bundesgesetzes vom 24. Juni 1909 über Mass und Gewicht und gemäss Art. 16 der Vollziehungsverordnung vom 28. Juni 1933 betreffend die amtliche Prüfung von Elektrizitätsverbrauchsmessern hat die eidgenössische Mass- und Gewichtskommission die nachstehenden Verbrauchsmessersysteme zur amtlichen Prüfung zugelassen und ihnen die beifolgenden Systemzeichen erteilt: Fabrikant: Landis & Gyr A.G., Zug.

Zusatz zu Spezialausführung für 2 Spannungen, Induktionszähler mit 2 messenden Systemen, Typen FG 2.1, HG 2.1, KG 2.1, LG 2.1.

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Fabrikant: Moser-Glaser & Co. A.G., Basel.

Ergänzung zu Stabstromwandler, Typen StDkw 0.5--0.75 und StDk 0.5--0.75, für Frequenzen von 16 2/3 Hz an aufwärts.

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Bern, den 29. Januar 1946.

66«

Der Präsident der eidgenössischen Mass- und Gewichtskommission: P. Joye.

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23.05.1946

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281-284

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