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4946 Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung über zusätzliche Beiträge des Bundes an anerkannte Krankenkassen für die Jahre 1946 und 1947.

(Vom 8. März 1946.)

Herr Präsident!

Hochgeehrte Herren!

Wir haben die Ehre, Ihnen mit dieser Botschaft den Entwurf zu einem Bundesbeschluss über zusätzliche Beiträge des Bundes an anerkannte Krankenkassen für die Jahre 1946 und 1947 zu unterbreiten.

I. Die zusätzlichen Bundesbeiträge für die Jahre 1944 und 1945.

Durch den Bundesbeschluss. vom 28. März 1945 über vorübergehende zusätzliche Beitragsleistung des Bundes an anerkannte Krankenkassen wurden die in Artikel 35, Absatz l und 2, des Kranken- und Unfallversicherungsgesetzes (KUVG) festgesetzten Bundesbeiträge für die Kinder um 2 Franken und die für Krankenpflege versicherten Frauen um 2 Franken 50 Rappen erhöht. Die Ausrichtung dieser erhöhten Bundesbeiträge wurde auf die Jahre 1944 und 1945 beschränkt. Für diese beiden Jahre betrugen die jährlichen Bundesbeiträge für die Kinder und die für Krankenpflege versicherten Frauen absolut und im Verhältnis zu den im Kranken- und Unfallversicherungsgesetz festgesetzten Beiträgen demgemäss.: Bundesbeiträge nach KUVG

Bundesbeiträge nach BB vom 28. März 1945

Versicherte *) *) *) *) 180/360 360/540 180/360 360/540

Erhöhung

360/540 *)

180/360 *)

absolut

In %

absolut

derBundes--beiträgee

nach KUVG

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

57,14 .

. . 3.50 4.-- 5.50 6.-- 2 Pflege allein . 4 4.50 6.50 7. -- 2.50 62,50 Pflege und .

5. -- 5.50 7.50 8.-- 2.50 50,00 *) 180/360 bzw. 360/ 540 bedeutet eine V ersicher ungsda uer vorn enden Tagen, 360 Tagen innerhalb 360 bzwv. 540 aufeinanderfolg

Kinder.

Frauen: Frauen: Geld

in % deBundes-sbei t r ägegs nach KUVG

Fr.

2.-- 2.50

50,00 55,5S

2.50

45,45

180

bzw.

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Im gesamten betrugen die zusätzlichen Bundesbeiträge für das Jahr 1944 2925418 Franken; für das Jahr 1945 werden sie sich infolge des Zuwachses an Versicherten auf zirka 3 115 000 Franken belaufen.

Für die Krankenversicherung überhaupt wurden für das Jahr 1944 folgende Bundesbeiträge ausgerichtet: a. Beiträge für Männer, Frauen und Kinder gemäss Art. 351,2 KUVG .

Fr. 10371 883.-- Vorübergehende zusätzliche Beiträge gemäss BEB vom 28. März 1945 .

» 2925418.-- b. Wochenbettbeiträge und Stillgelder (Art. 353 KUVG) » l 641 120. -- c. Gebirgszuschläge gemäss Art. 371 KUVG » 736903.50 d. Beiträge an die Tuberkuloseversicherung » 1192811.85 e. Beiträge an die Kantone oder Gemeinden, die in dünn bevölkerten Gebirgsgegenden mit geringer Wegsamkeit Einrichtungen unterstützen, welche die Verbilligung der Krankenpflege oder der Geburtshilfe bezwecken (Art. 372 KUVG) » 292 124.-- /. Beiträge an die von Kantonen oder Gemeinden übernommenen Versicherungsprämien für dürftige, obligatorisch versicherte Kassenmitglieder (Art. 38 KUVG).

» 316056.-- Total Bundesbeiträge für das Jahr 1944 .

Fr. 17 476 311.85

II. Die Ausrichtung zusätzlicher Bundesbeiträge für die Jahre 1946 und 1947.

Da die zusätzlichen Bundesbeiträge nur für die Jahre 1944 und 1945 gewährt wurden, stellt sich heute die Frage, ob sie für eine bestimmte Zeit weiter ausgerichtet werden sollen oder ob unter den jetzigen Verhältnissen von ihrer weitern Ausrichtung abgesehen werden kann.

1. Die Fédération des sociétés de secours mutuels de la Suisse romande hat mit einer Eingabe an das Bundesamt für Sozialversicherung vom 12. September 1945 und das Konkordat der Schweizerischen Krankenkassen mit einer solchen vom 26. Dezember 1945, unter Hinweis auf die weiterhin ungünstige Finanzlage der Krankenpflegeversicherung, um Ausrichtung der bisherigen zusätzlichen Bundesbeiträge für die Jahre 1946 und 1947 nachgesucht. Die beiden Verbände gaben der Meinung Ausdruck, dass in dieser Zeit die Eevision der Krankenversicherung an die Hand zu nehmen sei, da nur diese eine dauernde Besserung der Finanzlage der Kassen bringen könne. In einer gemeinsamen Eingabe vom 14. Dezember 1945 an das Bundesamt lür Sozialversicherung ersuchten die beiden grossen Kinder- bzw. Schülerkrankenkassen der Kantone Waadt und Genf um eine Erhöhung der zusätzlichen Bundesbeiträge für die Kinder von 2 Franken auf 2 Franken 50 Bappen für die Jahre 1946 und 1947,

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die sie ebenfalls mit den Defeiten der Geschäftsjahre 1944 oder 1944/45 begründeten, die trotz der für diese Zeit bereits gewährten zusätzlichen Bundesbeiträge eingetreten seien.

2. In unserer Botschaft vom 27. Februar 1945 (Bundesblatt 97. Jahrgang, Bd. I, S. 225 ff.) legten ·wir anhand einer Untersuchung über die finanzielle Entwicklung der Krankenversicherung bis und mit dem Jahre 1943 die Gründe für. die Gewährung der zusätzlichen Bundesbeiträge dar. Wir stellten fest, dass die Krankenpflegeversicherung, die seit jeher unter einer ständigen Steigerung der Kosten zu leiden hatte, während des Krieges durch eine weitere erhebliche Zunahme der Kosten in eine besonders ungünstige finanzielle Lage gekommen war. Es ergab sich, dass vor allem die Kinderversicherong und die Versicherung für die Frauen von dieser Entwicklung betroffen wurden, wobei noch berücksichtigt werden musste, dass sich die Kinder und Frauen sehr ungleichmässig auf die Kassen verteilen, so dass die bei diesen Versicherten eingetretene Kostensteigerung bei gewissen Kassenarten in vermehrtem Masse zur Auswirkung kam.

Wir haben zur Ergänzung unserer früheren Untersuchungen nun auch die Entwicklung der Krankenpflegeversicherung im Jahr 1944 auf Grund der Eechnungsergebnisse und Statistiken der Kassen einer einlässlichen Prüfung unterzogen. Dabei ergab sich, dass die finanzielle Lage der Krankenpflegeversicherung in dieser Zeit noch etwas ungünstiger geworden ist. Auch für das Jahr 1945, für das allerdings bis jetzt nur vereinzelte Ergebnisse vorhegen, zeichnet sich keine Besserung ab.

a. Zunächst ist festzustellen, dass auch im. Jahre 1944 die Zahl der Versicherten weiter zugenommen hat. Dabei blieb das ungünstige Verhältnis zwischen den versicherten Männern, als den bessern Bisiken, und den Frauen und Kindern, als den ungünstigeren Eisiken, bestehen. Es entfallen nach wie vor von der Gesamtzahl der Versicherten 2/5 auf die Männer und 3/5 auf die Frauen und Kinder. Im einzelnen ergeben sich folgende Zahlen:

Jahre

Genussberechtigte Versicherte *)

Frauen

Männer

Kinder

absolut

In % aller Versicherten

absolut

in % aller Versicherten

absolut

in % aller Versicherten

1948

2 351 807

965 411

41,0

934 929

39,8

451 467

19,2

1944

2436168

994 643

40,8

967 516

39,7

474 004

19,5

*) Zahl der Versichert en am 31 Dezember Die bei zwei Kass en Vereichisrten sind de ppelt gezä hit; ihre Z ihl dürfte 10 % aller Versichertsi nicht über steigen.

Die hier une im folgern: en für das Jahr 1943 angegebene n Zahlen stimmen mit ienjenigende r Botschaf t vom 27. P abruar 194S deswegen nicht ganz überein, weil damals für d Lèses Jahr erat proviso]·ische Anga ben gemac it werden 1s onnten.

679 Die Zahl der genussberechtigten Versicherten (Stichtag 81. Dezember 1944) betrug 55,7 % (1943: 54,4 %) der Wohnbevölkerung.

Bei den einzelnen K a s s e n a r t e n ergaben sich für 1944 (Stichtag 31. Dezember 1944) folgende prozentuale Anteile der drei Versichertengruppen an der Gesamtversichertenzahl der betreffenden Kassenarten: Manner

Kassenart 1944

öffentliche Kassen .

Betriebskassen . . .

Zentralisierte Kassen Andere Kassen . . .

Frauen und Kinder 1943

1944

%

%

%

80,5 71,8 33,6 45,7

30,4 71,8 84,0 45,9

69,5 28,7 66,4 54,3

1913 %

69,6 28,2 66,0 54,1

Es ergibt sich daraus, dass sich auch an der ungleichmässigen Verteilung der Frauen und Kinder auf die einzelnen Kassenarten praktisch nichts geändert hat.

t &. Die Kassenleisturigen (inkl. "Wochenbett) stiegen in der Krankenpflegeversicherung von 72 974 570 Franken im Jahre 1943 auf 81772 539 Franken im Jahre 1944. Dies ergibt eine Steigerung dieser Leistungen um 12,1 %.

Bei den 555 Kassen, bei denen wir in der Botschaft vom 27. Februar 1945 eine Untersuchung der Kostenentwicklung je versichertes Mitglied vorgenommen haben, wurde die gleiche Untersuchung auch für das Jahr 1944 durchgeführt.

Diese Kassen umfassten am 81. Dezember 1944 l 510 929 Pflegeversicherte (1943: 1423183). Es ergaben sich in der reinen Krankenpflege Versicherung (d. h. ohne Wochenbettkosten) wieder bei allen drei Versichertengruppen Kostensteigerungen, und zwar betrugen sie je pflegeversichertes Mitglied: Kosten

Versicherte 1943

Märmfif ,

. .

Frauen . . . .

Kinder .

1944

Zunahme

Fr.

Fr.

Fr.

81 44 46 81 28 90

33 58 48 34 82 82

2 14 2 03

8 92

Aus dieser Übersicht geht hervor, dass die Kosten bei den Kindern am meisten gestiegen sind. Die Steigerung bei den Frauen ist nicht ganz so gross wie bei den Männern, Bei den Frauen kommt aber zu der Zunahme der Kosten in der reinen Krankenpflegeversicherung noch eine Zunahme der Wochenbett-

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kosten. Diese stiegen je versicherte Frau von 5 Franken 87 Rappen im Jahre 1943 auf 6 Franken 17 Eappen im Jahre 1944 oder, auf den Wochenbettfall gerechnet, von 109 Franken 07 Eappen auf 112 Franken 40 Eappen. Im gesamten ist somit die Kostensteigerung bei den Frauen -wiederum grösser als bei den Männern, so dass zusammenfassend gesagt -werden kann, dass auch im Jahre 1944 die Kosten wieder bei' den Frauen und Kindern am meisten zugenommen haben.

c. Die Mitgliederbeiträge im weitern Sinne des Wortes, d. h. die Aufwendungen der Mitglieder für Eintritts- und Übertrittsgelder, Versicherungsprämien, allfällige Krankenscheingebühren und Selbstbehaltsbetreffnisse stiegen von 94 577 594 Franken oder 40 Franken 21 Eappen je versichertes Mitglied im Jahre 1948 auf 102 962 197 Franken oder 42 Franken 26 Eappen je versichertes Mitglied im Jahre 1944. Die Kassen bzw. deren Mitglieder haben somit aus eigenen Kräften einen wesentlichen Beitrag zur Deckung der vermehrten Kosten geleistet. Das Bundesamt für Sozialversicherung hat die Kassen im Eahmen des Möglichen angehalten, das finanzielle Gleichgewicht durch vermehrte Selbsthilfe zu finden. In vielen Fällen ist es jedoch nicht mehr möglich, die Beiträge ohne zu starke Belastung der Versicherten zu erhöhen.

d. Hinsichtlich der Vermögenslage der anerkannten Krankenkassen ist zu bemerken, dass im Jahre 1944 von den 1150 Kassen 313 (194S: 282) die minimalen Eeserven einer durchschnittlichen Jahresausgabe nicht erreichten.

Der mit dem Jahre 1942 eingetretene Vermögensrückgang, auf das versicherte Mitglied gerechnet, hielt weiter an. Die Beobachtung stützt sich auf die Ergebnisse sämtlicher anerkannten Krankenkassen und zeigt folgende Entwicklung: Vermögen je versichertes Mitglied, wenn Bestand 1941 = 100 (Fr. 51.78)

1941 1942 -, 1948.........

1944. .

100 98,5 88,9 85,7

8. Da sich die Verhältnisse seit dem Jahre 1948 nicht gebessert haben, erweist es sich als notwendig, für eine weitere Beitragsperiode für die Kinderund Frauenversicherung zusätzliche Bundesbeiträge auszurichten. Wir schlagen Ihnen wieder einen Zeitraum von zwei Jahren vor. Im übrigen möchten wir an der bisherigen Eegelung der zusätzlichen Bundesbeiträge nichts ändern.

Mit dieser Hilfe wird es den Kassen im allgemeinen auch für die neue Beitragsperiode möglich sein, das finanzielle Gleichgewicht zu finden.

4. Die finanzielle Belastung des Bundes durch die Vorlage wird, gleichbleibender Zuwachs an versicherten Frauen und Kindern wie bisher vorausgesetzt, für das Jahr 1946 rund 3 210 000 Franken und für das Jahr 1947

681 rund 8 850 000 Pranken .betragen, wobei darauf hinzuweisen ist, dass diese Subventionen je in dem dem Subventionsjähr folgenden Jahr zur Auszahlung gelangen.

m. Die Revision der Krankenversicherung.

Wenn wir Ihnen vorstehend nochmals beantragen, einen zusätzlichen Beitrag an die anerkannten Krankenkassen auszurichten, so sind wir uns bewusst, dass dieses Vorgehen auf die Dauer nicht zu befriedigen vermag.

Es ist vielmehr die Eevision der Bundesgesetzgebung über die Krankenversicherung anzustreben, damit das Problem der Beitragsleistung an die Krankenversicherung in Verbindung mit der übrigen gesetzlichen Eegelung einer grundsätzlichen neuen Lösung entgegengeführt werden kann. Wir beabsichtigen deshalb, in Übereinstimmung mit den Tendenzen der von beiden Bäten angenommenen Motion Seematter, vom 27. September 1948, sowie in Übereinstimmung mit dem Postulat Spühler, vom 10. Juni 1943, der als Postulat angenommenen Motion Schneider, vom 5. Dezember 1944, dem Postulat Siegrist (Aarau), vom 5. Dezember 1944, und dem Postulat Bircher, vom 28, März 1945, die Eevision der Krankenversicherung beschleunigt an die Hand zu nehmen.

Das eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement wird in nächster Zeit eine Expertenkommission für die Eevision des ersten Titels des Krankenund Unfallversicherungsgesetzes, der die Krankenversicherung betrifft, bestellen. Diese Kommission wird im Zuge der Gesamtrevision auch die Leistungen des Bundes für die Krankenversicherung überprüfen und dabei Anregungen, wie z. B. jene auf vermehrte Subventionierung der obligatorischen Versicherung, berücksichtigen können. Im Hinblick darauf können diese Fragen zurzeit offenbleiben.

IV. Bemerkungen zu den einzelnen Artikeln des Entwurfs.

Art. l hat den gleichen Wortlaut wie der erste Artikel des Bundesbeschlusses vom 28. März 1945, unter entsprechenderÄnderung hinsichtlich der Subventionsjahre. Die bisherige Formulierung hat sich in der Praxis bewährt und kann deshalb beibehalten werden.

Art. 2. Auch dieser Artikel ist aus dem frühern Bundesbeschluss herübergenommen worden. Er musste bisher nur in ganz vereinzelten Fällen angewendet werden, gibt aber doch eine wertvolle Handhabe gegenüber den wenigen Kassen, deren Geschäftsführung besondere Massnahmen nötig macht.

Art, 3. Da auch dieser Bundesbeschluss wieder allgemeine Bestimmungen
enthält, die praktisch auf eine Ergänzung des Kranken- und Unfallversicherungsgesetzes hinauslaufen, ist der Befereiidumsvorbehalt anzubringen.

Wir beehren uns, Ihnen den beigelegten Entwurf zu einem Bundesbeschluss zur Annahme zu empfehlen.

682

Genehmigen Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

Bern, den 8.März 1946.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident:

Kobelt.

Der Bundeskanzler: Leimgruber.

683 (Entwurf.)

Bundesbeschluss über

zusätzliche Beiträge des Bundes an anerkannte Krankenkassen für die Jahre 1946 und 1947.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Art. 34bis der Bundesverfassung; nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrates vom 8. März 1946, beschliesst:

Art, 1.

Die in Art. 85, Abs. l, lit. a und b, und Abs. 2, des Bundesgesetzes vom 13. Juni 1911 über die Kranken- und Unfallversicherung festgesetzten Bundesbeiträge werden auch für die Jahre 1946 und 1947 erhöht:

I, Bundesbeiträge.

a. für Kinder um Fr. 2;

b. für Frauen, welche für Krankenpflege (ärztliche Behandlung und Arznei) versichert sind, um Fr. 2.50.

Art. 2.

Mit der Gewährung der erhöhten Bundesbeiträge können besondere Anordnungen über die finanzielle Sicherheit der Kasse, die Beteiligung der Mitglieder an den Krankenpflegekosten, die Verwaltung, die Rechnungsführung und Bilanzierung verbunden und es kann der Wegfall sowohl der zusätzlichen als auch der ordentlichen Bundesbeiträge verfügt werden, wenn die Kasse den ergangenen Weisungen nicht nachkommt.

2 Die Kassen haben den Aufsichtsbehörden die erforderlichen Unterlagen über den Geschäftsgang und die nötigen Statistiken einzureichen.

1

II. Bedingungen.

Art. 8.

Der Bundesrat ist mit der Vollziehung dieses Beschlusses beauf- III. Ausführungstragt und erlässt die hiezu erforderlichen Ausführungsvorschriften.

vorschriften.

2 Er wird beauftragt, auf Grundlage der Bestimmungen des BundesInkrafttreten.

gesetzes vom 17. Juni 1874 betreffend Volksabstimmung über Bundesgesetze und Bundesbeschlüsse die Bekanntmachung dieses Bundesbeschlusses zu veranlassen und den Zeitpunkt seines Inkrafttretens festzusetzen.

1

6464

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung über zusätzliche Beiträge des Bundes an anerkannte Krankenkassen für die Jahre 1946 und 1947. (Vom 8. März 1946.)

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Jahr

1946

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

06

Cahier Numero Geschäftsnummer

4946

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

14.03.1946

Date Data Seite

676-683

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