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Bericht der,

Finanzdelegation der eidgenössischen Räte an die Finanzkommission des Nationalrates und des Ständerates über ihre Tätigkeit vom 1. Oktober 1945 bis zum 30. September 1946.

(Vom 4. November 1946.)

Herr Präsident!

Hochgeehrte Herren!

Wir haben die Ehre, Ihnen nach Art. 12 des Begulativs (vom 25. September 1907) für die gemeinsame Finanzdelegation der eidgenössischen Eäte Bericht zu erstatten.

I. Personelles.

Am 1. Oktober 1945 war die Finanzdelegation bestellt aus den Herren: Mitglieder:

Nationalräte Scherrer, Meierhans und Müller-Amriswil.

Ständeräte Wenk, Fricker.und Mercier.

Ersatzmänner : Nationalräte Helbling, Eder und Weber.

Ständeräte Piller, Walker und Ackermann.

Die Herren Nationalräte Scherrer und Müller-Amriswil sowie Herr Ständerat Wenk, deren Amtsdauer Ende Dezember 1945 ablief, wurden durch die Herren Nationalräte Helbling und Eder sowie. Herrn Ständerat Piller (alle drei bisher Ersatzmänner) ersetzt.

Für Herrn Ständerat Mercier, der zu Beginn des Jahres 1946 seine Demission im Ständerat einreichte, wurde Herr Mouttet gewählt.

Als Ersatzmänner wurden bezeichnet: die Herren Nationalräte Muheim und Hofer für die als Mitglieder gewählten Herren Helbling und Eder, die Herren Ständeräte Petrig und Bossi für die Herren Ackermann (ausgetreten) und Piller (als Mitglied gewählt).

lili Am Ende des Berichtsjahres war die Finanzdelegation wie folgt zusammengesetzt: Mitglieder : Nationalräte Meierhans, Helbling und Eder.

Ständeräte Fricker, Piller und Mouttet.

Ersatzmänner: Nationalräte Weber, Muheim und Hofer.

Ständeräte Walker, Petrig und Bossi.

In der Besetzung des Sekretariates der Finanzdelegation und der Finanzkommissionen ist mit dem Ablauf des Berichtsjahres eine Änderung eingetreten: Nach ITjahriger Tätigkeit im Dienste der parlamentarischen Finanzkommissionen ist der bisherige Amtsinhaber, Herr Fr. Rüedi, nunmehr Direktor der eidgenössischen Finanzkontrolle, von seinem Amte zurückgetreten. Als Nachfolger wählte der Bundesrat Herrn W. Krebs, U. Adjunkt der eidgenössischen Finanzkontrolle.

u. Sitzungen.

Im Berichtsjahre fanden 18 Sitzungen in Bern statt.

m. Behandelte Geschäfte.

1. Ordentliche und ausserordentliche Voranschläge des Bundes für das Jahr 1946.

2. Ordentliche und ausserordentliche Staatsrechnung 1945.

3. Nachtragskredite II. Folge 1945 und I. Folge 1946.

4. Kreditübertragungen von 1945 auf 1946.

5. 984 von der eidgenössischen Finanzkontrolle verfasste Eevisionsprotokolle.

6. 1467 Bundesratsbeschlüsse, den Finanzhaushalt des Bundes betreffend.

7. Anregungen der Finanzkontrolle über die Verwendung der Kredite.

8. Verwendung der ausserordentlichen Wehrkredite.

9. Mobilisations- und kriegswirtschaftliche Ausgaben.

10. Tätigkeit der Sparkommission und der Liquidationskommission der Armee.

11. Wirtschaftsverhandlungen mit den Alliierten (Finanzabkommen).

12. Kriegswirtschaftliche Syndikate.

13. Wohnungsfürsorge zugunsten des Personals der Militärverwaltung.

14. Sicherstellung der Inlandwolle.

15. Aufnahme neuer Anleihen.

16. Telephpnanschlüsse in Beamtenwohnungen auf Kosten des Bundes.

17. Hilfsaktion für das kriegsgeschädigte Ausland.

18. Goldankäufe der Schweizerischen Nationalbank.

19. Telephouleitungen auf Bahngebiet, Sicherungsmassnahmen.

20. Bundeskriegsrisikoversicherung.

21. Verhandlungen mit Polen (Kohleneinfuhr).

22. Rheinregulierung Basel-Strassburg.

23. Zollrückerstattung auf Holzimporten.

24. Landerwerb.

1112 25. Errichtung einer eidgenössischen Zwßiganstalt für Obstbau im Wallis.

26. Holzverzuckerungs-AG. in Ems.

27. Aufwertung des Schweizerfrankens.

Zur Finanzlage des Bundes.

'

Die beiden Rechnungen für das Jahr 1945 schliessen mit einem gesamten Fehlbetrag von 1,723 Milliarden Franken ab. Dieses Ergebnis erhollt blitzartig die gespannte Finanzlage des Bundes, die jeden verantwortungsbewussten Bürger, besonders aber die Mitglieder der Bundesversammlung mit Besorgnis erfüllen muss. Nach dem im Dezember des letzten Jahres erfolgten Abbau der Vollmachten ist die Bundesversammlung wieder in ihre verfassungsmässigen Hechte eingesetzt worden. Damit hat sie die volle Verantwortung für die finanzielle Lage unseres Landes wieder übernommen und sollte sich: dessen inskünftig bewusst sein, denn mit dem diesjährigen Fehlbetrag von 1,7 Milliarden erreicht der Schuldenüberschuss der Eidgenossenschaft auf Ende 1945 eine Höbe von 8,5 Milliarden Franken. Neue grosse Ausgaben, die nicht vermieden werden können, stehen vor der Tür : die Finanzierung der Alters- und Hinterbliebenenversicherung, die Sanierung der Pensionskassen des Bundes und der Schweizerischen Bundesbahnen und die ausserordentlichen Leistungen an die Auslandschweizer, für die nach der Botschaft des Bundesrates 75 Millionen Franken aufgewendet werden sollen. Um so mehr werden Bundesrat und Bundesversammlung bedacht sein müssen, alle nicht dringend notwendigen Ausgaben zu vermeiden. Notwendige Ausgaben werden wir trotz der misslichen Finanzlage auch in Zukunft nicht vermeiden können. Notwendige Ausgaben sind vor allem jene, die wir uns in Befolgung der in Art. 2 unserer Bundesverfassung aufgestellten Zweckbestimmung auferlegen müssen, Ausgaben zur Behauptung der Unabhängigkeit des Vaterlandes gegen aussen, Handhabung von Buhe und Ordnung im Innern, Schutz der Freiheit und Hechte der Eidgenossen und Förderung ihrer gemeinsamen Wohlfahrt. Es soll und darf nicht mehr vorkommen, dass der Bundesrat von Verbänden und Institutionen vor vollendete Tatsachen gestellt und zu Ausgaben gezwungen wird, über deren zeitliche Notwendigkeit man geteilter Auffassung sein kann. Es wird Sache des Bundesrates sein, nicht begründete und nicht rechtzeitig eingereichte Kreditbegehren. rücksichtslos zurückzuweisen.

Es erübrigt sich, auf Einzelheiten beider Rechnungen zurückzukommen, doch sei uns gestattet, daran zu erinnern, dass das Ergebnis der Vermögensrechnung des Jahres 1945 durch die Übernahme von 900 Millionen Franken zur Entschuldung der
Schweizerischen Bundesbahnen, die nach dem Entschuldungsgesetz auf den 31. Dezember 1945 durchgeführt werden musste, beeinflusst wurde.

Im Jahre 1913 besass die Eidgenossenschaft noch ein Reinvermögen von rund 100 Millionen Franken. Dieses Reinvermögen verwandelte sich während des ersten Weltkrieges in eine Schuld von 1,2 Milliarden Franken. Am

1113 Ende des Jahres 1945 ist diese Schuld zu einem Schuldenberg von 8,5 Milliarden Franken angewachsen, der leider bis zur Verwirklichung der neuen Finanzreform im Jahre 1949 noch höher werden wird. Der zweite Weltkrieg hat bedeutend .grössere finanzielle Anforderungen an den Bund gestellt als der erste.

Man schätzt die Ausgaben auf einen fünffachen Betrag der Kosten des ersten Weltkrieges. Der militärische Aufwand war sogar sechsmal so gross. Demgegenüber waren die Kosten der kiiegswirtschaftlichen Organisationen nur doppelt so gross. Sehr grosse Ausgaben erforderten die zivilen Massnahmen zum Schutze dos Landes. Neu kamen letzten Endes die Bundesleistungen an die zentralen Ausgleichsfonds der Lohn- und Verdienstersatzordnung dazu. Es war daher gegeben, dass der Bundesrat kraft seiner Vollmachten rechtzeitig für Deckung der ausserordentlichen Ausgaben sorgte. Das zweimal erhobene Wehropfer, die Wehrsteuer, die Umsatz- und Luxussteuer sowie die Verrechnungssteuer warfen ansehnliche Beträge ab, so dass es möglich wurde, rund 32 % der ausseiordentlichen Ausgaben zu decken. Das Deckungsverhältnis war ungefähr das gleiche wie im ersten Weltkrieg, obschon die Ausgaben fünfmal grösser waren.

Das schweizerische Volkseinkommen wird auf rund 12 Milliarden Franken geschätzt. Dem stehen heute 8,5 Milliaiden Schulden gegenüber, die in der nächsten Zeit noch anwachsen werden. Diese grosse Schuld muss nicht nur verzinst, sondern auch sukzessive abgetragen werden.

Die Kriegszeit zwang uns im Interesse der Erhaltung unserer Unabhängigkeit und der Ernähmng unseres Volkes unbesehen zu den grössten Opfern.

Lange Überlegungen über die finanzielle Tragweite der Beschlüsse, die rasch gefasst werden mussten, konnten nicht gemacht werden. Das Gebot der Stunde hiess handeln, auch wenn das finanzielle Gleichgewicht gestört wurde. Es ging um Sein oder Nichtsein des Staates. Die Kriegsnot ist vorbei, und wir haben wieder die Möglichkeit, die Ausgaben auf ihre Notwendigkeit zu prüfen. Auch ist die befürchtete Arbeitslosigkeit nicht eingetreten. An jener Stelle besteht in unserem Land eine ausgesprochene Hochkonjunktur, die uns die finanzielle Sanierung erleichtern sollte. Unsere nächste Aufgabe muss daher in der Herstellung des Gleichgewichts zwischen Einnahmen und Ausgaben bestehen.

Darüber hinaus ^muss es uns möglich
werden, jedes Jahr unsere Bundesschuld um mindestens 200 Millionen Franken abzutragen. Der Gedanke, dass unsere Schulden bezahlt werden müssen, muss im Schweizervolk, bei Bundesrat und Parlament stets gegenwärtig sein. Oberflächlichen Eederisarten wie beispielsweise, bei unserer grossen Verschuldung kommt es auf einige Millionen mehr Schulden' nicht an, muss entgegengetreten werden. Ein gesundes Volk muss den Willen zur Wiederherstellung einer gesunden Finanzlage aufbringen, und das Schweizervolk wird ihn auch aufbringen, wenn es sieht, dass am rechten Ort gespart wird. Unser Land ist von Verwüstungen verschont worden. Unsere Industrie und unser Gewerbe kann auf hohen Touren arbeiten. Die volle Arbeitskraft unseres Volkes ist uns erhalten" geblieben. Wir haben zu wenig Arbeitskräfte, um alle Aufträge auszuführen. Das Gespenst der Arbeitslosigkeit ist zurzeit aus unserem Lande verbannt. Alle Voraussetzungen zur Verbesserung unserer Bundesblatt.

98. Jahrg.

Bd. III.

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1114 Finanzlage sind gegeben. Darum wollen wir auch trotz des Schuldenberges vertrauensvoll in die Zukunft blicken und hoffen, dass die gute Konjunktur in unserm Lande noch lange anhalte und uns ermögliche, unsern Finanzhaushalt so zu stärken, dass unser Land imstande ist, ähnliche Prüfungen und Heimsuchungen, wie der letzte Krieg war, auch in der Zukunft zu überwinden.

Die Herstellung des finanziellen Gleichgewichts fordert von uns Einsparungen, Vermeidung unnötiger Ausgaben und die Vermehrung der Einnahmen.

Während der grossen Not des Krieges musste der Bund überall helfend beispringen. So sah er sich gezwungen, hunderte von Millionen für die Preisverbilligung der Lebensmittel auszugeben. Auch der Voranschlag dieses Jahres sieht zu diesem Zweck 295 Millionen Franken vor. Diese Ausgaben müssen aus der Bechnung verschwinden, so bald der Preisabbau, der kommen muss, im Lande wirksam wird. Die gegenwärtige grosse Nachfrage auf dem Weltmarkt macht ihn heute noch unwirksam. Trotzdem sollte bei der bestehenden guten Konjunktur der Abbau dieser Preisverbilligungsmassnahmen sofort einsetzen.

Im weiteren war der Bund gezwungen, im Interesse der Exportförderung l Milliarde Gold zu übernehmen, die uns nicht nur keinen Zins abwirft, sondern Ausgaben verursacht, indem Anleihen, die verzinst werden müssen, aufgenommen wurden.

Der Appell zur Einschränkung der Ausgaben geht in erster Linie an den Bundesrat und an das Parlament. Wenn man die Liste der 70 Motionen und Postulate durchgeht, die in der letzten Zeit in den eidgenössischen Bäten eingereicht wurden, findet man darunter keine einzige, die dem Bund neue Einnahmen bringen will. Der weitaus grösste Teil verlangt neue Ausgaben, einige sogar Herabsetzung der Steuern. Das muss anders werden. Ein neuer Geist muss in den Batsälen Einkehr halten, der Geist der Sparsamkeit, wie er in jedem notleidenden Haushalt zur Tugend werden muss. Wem das Wohl von Land und Volk am Herzen gelegen ist, sieht im Bund nicht, nur eine gute Milchkuh, sondern ein freies demokratisches Staatswesen, mit hohen politischen, kulturellen und wirtschaftlichen Aufgaben, die zu fördern Pflicht eines jeden senkrechten Schweizers ist.

Unter den künftigen Ausgaben machen uns die gewaltig gestiegenen Militärausgaben grosse Sorgen. Im Bechnungsjahr 1945 betrugen sie inklusive Zins 1,071
Milliarden Franken. Davon entfallen 166 Millionen auf die ordentliche und 904,6 Millionen auf die ausserordentliche Bechnung. Im Voranschlag 1946 wurden die Militärausgaben auf rund 729 Millionen Franken festgesetzt.

Das sind immer noch 63,9 % der gesamten Staatseinnahmen., Davon entfallen 206,3 Millionen auf die ordentliche und 522,6 Millionen Franken auf die ausserordentliche Bechnung. Dass derart hohe Ausgaben für das Militärwesen auf die Dauer für unser Land wirtschaftlieh nicht tragbar sind, ist einleuchtend.

Es muss daher eine Lösung gefunden werden, die Einsparungen ermöglicht, die aber nicht auf Kosten einer vollwertigen Landesverteidigung gehen dürfen.

1115 Vor allem drängt sich eine BeOrganisation der Militärverwaltung auf. Vergleichsweise sei angeführt, dass der Personalbestand des Militärdepartementes im Jahre 1930 einen Bestand von 4513 Personen aufwies. Im Jahre 1945 betrug die Zahl der beschäftigten Personen 22 602. In dieser Zahl sind 6214 Mann kriegsbedingtes Personal Inbegriffen. Im weitem wird zu prüfen sein, ob die hohen Mannschaftsbestände, die während des Aktivdienstes mobilisiert waren, in der Friedenszeit nicht bedeutend herabgesetzt werden können.

Die Revision der Militärorganisation sollte es ermöglichen, unsere Militärausgaben erheblich zu reduzieren. Aber auch in den andern Departementen wird besonders im Subventionswesen abgebaut werden müssen.

Trotz Einsparungen und Drosselung der Ausgaben werden wir neue Einnahmequellen erschliessen müssen. Das Finanz- und Zolldepartement hofft aus der Post dadurch noch einige Millionen herauszuholen, dass einige Tarife erhöht werden, wie beispielswiese für Express-Sendungen. Auch vertritt es die Auffassung, dass die Ausnahmetarife der SBB einer Bevision im Sinne der Erzielung höherer Einnahmen unterzogen werden sollten. Wir werden auch nicht um die Einführung einer allgemeinen Getränkesteuer herum kommen.

Der Bundesrat hat anlässlich der Eechnungsablage für das Jahr 1945 u. a. beantragt, es sei vom Stand der Aufwendungen des Bundes für Vorschüsse im Clearing und nach den Zahlungsabkommen mit dem Ausland, sowie für Goldübernahmen im Gesamtbetrage von 2,313 Milliarden Franken zustimmend Kenntnis zu nehmen. Dieser Artikel bildet ein Novum. Es hat damit folgende Bewandtnis. Während des Krieges sah sich der Bund gezwungen, beträchtliche Guthaben im Ausland zu übernehmen. Diese Operationen mussten nach dem Abschluss des Waffenstillstandes fortgesetzt werden. Zur Sicherung des Zahlungsverkehrs mit gewissen Ländern übernahm der Bund ausserdorn zur Entlastung der Nationalbank einen Teil des von ihr erworbenen Goldes auf eigene Eechnung. Alle Vorschüsse erfolgten bis Ende 1945 auf Grund der dem.

Bundesrat im Jahre 1939 erteilten Vollmachten. Mit Bundesbeschluss vom 6. Dezember 1945 schränkte das Parlament die erteilten Vollmachten wesentlich ein und beschloss, dass alle A u s g a b e n , die von Vollmachtenbeschlüssen des Bundesrates herrührten, inskünftig wieder der gesetzlichen Kreditbewilligung
bedürften. Die erwähnten Operationen sind nun zwar nicht Ausgaben, welche die Verwaltungsrechnung belasten, aber sie sind mit Eisiken verbunden, wie beispielsweise die Vorschüsse im Clearing, oder sie tragen uns keinen Zins ein, wie die Goldkäufe, während wir das dazu verwendete Geld verzinsen müssen. Die zwischenstaatlichen Abkommen stützen sich auf den Bundesbeschluss vom 14. Oktober 1933 über wirtschaftliche Massnahmen gegenüber dem Ausland, abgeändert durch den Bundesbeschluss vom 22. Juni 1939. Dieser Bundesbeschluss wurde am 28. März 1945 bis 31. Dezember 1948 verlängert.

Art. l und 3 des Bundesbeschlusses vom 14. Oktober 1933 ermächtigen den Bundesrat gegenüber Staaten deren Zahlungsverkehr behindert ist, die schweizerischen Interessen zu wahren. Die Kontrolle des Parlamentes über diese Abkommen wurde bis jetzt auf Grund der periodischen Berichterstattung

1116 des Bundesrates über die wirtschaftlichen Massnahmen gegenüber dem Ausland ausgeübt. Die Berichte befassten sich aber nur mit dem Abkommen und nicht mit ihrer finanziellen Auswirkung. Der Bundesbeschluss vom 14. Oktober 1933 ermächtigte den Bundesrat wohl, die ihm gegenüber dem Ausland notwendig scheinenden wirtschaftlichen und finanzpolitischen Massnahmen zu treffen, aber er räumte ihm keine Kredite ein. Über diese verfügte der Bundesrat bis zum G.Dezember 1945, kraft der ihm im Jahre 1939 erteilten Vollmachten. Nach deren Beschränkung erachtete es der Bundesrat als seine Pflicht, die eidgenössischen Bäte auf die Vorschüsse im Clearing, die Zahlungsabkommen mit dem Ausland, sowie auf die Goldübernahmen im Gesamtbetrage von .2,313 Milliarden aufmerksam zu machen, mit dem Antrag, es sei davon zustimmend Kenntnis zu nehmen.

Mit der Dechargeerteilung in dies er Form konnten sich weder die Finanzdelegation noch die Finanzkommission befreunden. Von vornherein sei festgestellt, dass die Kommissionen mit ihrem Antrag die Beschlüsse des Bundesrates nicht zu beanstanden gedenken. Es sei hier ausdrücklich erwähnt, dass die Finanzdelegation von allen Bundesratsbeschlüssen von finanzieller Tragweite während des Vollmachtenregimes in Kenntnis gesetzt wurde und dass letztes Jahr auch die Finanzkommissionen vom Chef des Finanz- und Zolldepartementes über die erwähnten Massnahmen und deren Notwendigkeit verständigt wurden. Dagegen war man der Auffassung, es sollte die Genehmigung .dieser Massnahmen nicht mit der Eechnung für das. Jahr.1945 verbunden werden. Die vom Bundesrat getroffenen Operationen, deren finanzielle Tragweite man heute noch nicht kennt, reichen über das Jahr 1945 hinaus auf frühere Jahre, zurück und sind heute noch nicht abgeschlossen. Der Bundesrat wurde daher eingeladen, beim nächsten Bericht über die wirtschaftlichen Massnahmen gegenüber dem Ausland in einem besondern Kapitel über die in Art. 2 des Bundesbeschlusses erwähnten Massnahmen, nämlich die Vorschüsse im Clearing, .die Zahlungsabkommen mit dem Ausland, sowie die Goldübernahmen den eidgenössischen Bäten Kenntnis zu geben.

Voranschlag für das Jahr 1947.

Der Bundesrat hat bezüglich der Richtlinien für die Aufstellung des Voranschlages für das kommende Jahr schon am 21. Juni 1946 Stellung bezogen.

Den seinem Beschlüsse gleichen
tags zugrunde liegenden Erwägungen ist u. a. folgendes zu entnehmen: . « . . . Die Wiederherstellung der Universalität des Budgets hat nicht zur Folge, dass die ausserordentlichen Ausgaben rechnungsmässig den Charakter von ordentlichen Aufwendungen erhalten. Nachdem die Rechnungen des Bundes von ,1936 bis 1945 fortwährend mit Ausgabenüberschüssen, in der .Gesamthöhe von über 7 Milliarden Franken abgeschlossen haben, niuss heute, nach der Rückkehr mehr oder :weniger normaler Verhältnisse, mit allen Mitteln darnach getrachtet werden, insbesondere das Ausgäbenvolumen der ausserordentlichen Rechnung zurückzubilden. Der aüsserordentliche Aufwand darf nicht irgendwie im ordentlichen Haushalt untergehen und als unabänderliche Grosse, weitergeführt, werden. Er wird in den Räten nach wie

ili?

vor im Mittelpunkt aller Erörterungen stehen. Die bisherigen Vorarbeiten für die Finanzreform haben mit aller Deutlichkeit gezeigt, dass sich der Haushalt des Bundes auf 1950 nur .dann einigermassen befriedigend regeln lassen wird, wenn wir die wenigen Jahre, die uns noch zur Verfügung stehen, dazu benützen, um alle finanziellen Belastungen aus der Kriegs- Lind Krisenzeit über Bord zu werfen und uns auf die Grundlinien der Verwaltungstätigkeit des Bundes zurückzuziehen. Das kann. nicht ' von heute auf morgen geschehen, aber es darf kein Jahr unbenutzt gelassen werden, um in diesem Sinne ganz wesentliche Fortschritte anzustreben. Die Aufstellung des Voranschlages ist wie kein anderer Zeitpunkt dazu geeignet, sich über die nach wie vor unhaltbar hohen Kosten der ausserordentlichen Verwaltung Mär zu werden und eine kritische Sichtung vorzunehmen.

Es kann keinem Zweifel unterliegen, dass in den ausserordentlichen Verwaltungszweigen bereits. namhaft abgebaut wurde. Wo eine Verminderung in der Beschäftigung eingetreten ist oder auch erst in Aussicht stand, hat man nicht gezögert, die gebotene Rückbildung des Apparates einzuleiten. Verschiedenorts herrscht nach wie vor eine gewisse Betriebsamkeit,'so dass der Gedanke an eine Demobilmachung der Verwaltung nicht aufkommt. Auch dort muss aber gewissenhaft geprüft werden, ob die Fortführung der Funktionen im bisherigen Umfange wirklich uneiiässlich ist oder hur auf .der Macht des Bestehenden beruht. Eine Geschäftigkeit, die .ihren Grund nur darin hat, dass es den Interessierten gelungen ist, sich neue Aufgaben zu stellen, darf nicht weiter geduldet werden. Man wird sich auf allen Stufen der Bundesverwaltung darüber klar werden müssen, dass während der kommenden Jahre der Vorbereitung für die Bundesfinanzreform das ganze Land in erster Linie kritischen Blickes darnach Ausschau halten wird, wo sich der Bund ohne dringende Notwendigkeit betätigt. Nur soweit er sich auf das Unerlässliche beschränkt/vermag er zu überzeugen, dass alle Kreise weiterhin Opfer auf sich nehmen müssen, um die unheilvolle Entwicklung des Bundesfinanzhaushaltes aufzuhalten.

Die gegenwärtigen Verhältnisse sind für eine Reduktion des ausserordentlichen Verwaltungsapparates und für Kürzungen in der Subventionspraxis denkbar günstig, weil die private Wirtschaft nach Arbeitskräften
ruft wie kaum je zuvor und der Unterstützung durch den Bund noch nie besser entraten konnte als gegenwärtig. Bei dieser Gelegenheit wird an den Bundesratsbeschluss vom 10. Mai 1946 betreffend Massnahmen zum Konj jnkturausgleich erinnert, durch den Grundsätze für die Inanspruchnahme der in den Voranschlägen 1946 eingeräumten Kredite aufgestellt wurden.

Diese Grundsätze gelten in noch viel höherem Masse auch für die Aufstellung des Voranschlages 1947.» Die Finanzdelegation der eidgenössischen liate hat von diesen Richtlinien mit Befriedigung Kenntnis genommen. Sie bekunden den festen Willen des Buiidesrates, das ° Gleichgewicht in der ordentlichen Rechnung der Eidgenossenschaft so rasch als möglich und soweit als mit den Aufgaben des Bundes vereinbar, wieder herzustellen. Die Finanzdelegation kann deshalb das Vorhaben der Exekutive nur lebhaft unterstützen und wünschen, dass auf allen Gebieten diesen für die Gesundung unseres Finanzhaushaltes so wichtigen Grundsätzen nachgelebt wird.

, Zollrückerstattung auf Holzimporten.

Das Holzsyndikat hatte Ende September 1941 das Gesuch gestellt, es sei ihm zuhanden seiner Mitglieder bei der Wiederausfuhr von Baracken eine Zollrückerstattung von Fr. 2 per q zu gewähren, weil allein diese Bückerstattung das Barackengeschäft, ermögliche und Beschäftigung für Tausende von Existen-

1118 zen geschaffen werde. Ende Januar 1942 zedierte das Holzsyndikat sein Recht auf die Zollrückerstattung an die Sektion für Holz, welcher die Oberzolldirektion für den Verkehr vom 16. März 1942 an bis Ende 1943 Fr. 515031.90 Zoll rückvergütete. Anlässlich der Bevision der kriegswirtschaftlichen Syndikate, im September 1945 wurde festgestellt, dass das Barackengeschäft schon von Anfang an, d. h. bereits für die erste Transaktion im November 1941, einträglich gewesen war. Irgendeine diesbezügliche Meldung an die Oberzoll direktion erfolgte von keiner Seite, obschon es korrekt gewesen wäre, der Zollverwaltung mitzuteilen, das Barackengeschäft sei ohne Zollrückvergütung rentabel, und es sei die Voraussetzung für die Zollrückvergütung somit nicht mehr bzw. nie vorhanden gewesen. Damit fiel auch die Berechtigung der Zollrückvergütung dahin. Die Finanzdelegation der eidgenössischen Bäte unterstützte daher die Bemühungen der Oberzolldirektion und schlqss sich ihrem Standpunkt restlos an, da die Voraussetzungen, unter denen die Zollrückerstattung seinerzeit, bewilligt wurde, als nicht erfüllt gelten müssen. Anfangs Februar 1946 konnte die Oberzolldirektion melden, dass die seinerzeit gewährten Zollrückerstattungen gutgeschrieben und bei ihr als Zolleinnahme verrechnet worden seien.

· Landeneerb.

Gestützt auf einen konkreten Fall haben wir uns veranlagst gesehen, das eidgenössische Militärdepartement zu ersuchen, dafür besorgt sein zu wollen, dass bei Landankäufen der zu erlegende Preis nur gestützt auf eine von Fachleuten aufgestellte Ertragsrechnung festgesetzt werde, selbstverständlich unter Berücksichtigung allfälliger Entschädigungen für Inkonvenienzen. Dieses Vorgehen drängt sich nicht nur der Bundesfinanzen wegen auf, sondern auch wegen der Bückwirkung solcher Käufe auf die Umgebung.

Errichtung einer eidgenössischen Zweigansialt für Obstbau im Wallis.

Auf eine Anfrage des eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements betreffend Errichtung einer Zweiganstalt für Obstbau im Wallis haben wir den Standpunkt vertreten, dass im Hinblick auf die Bestimmungen des Bundesbeschlusses vom 13. Juni 1928 betreffend die Erhöhung der Kompetenz des Bundesrates für den Ankauf von Liegenschaften oder für Neu- und Umbauten von der Vorlage einer Botschaft nicht Umgang genommen werden könne.

Die Finanzdelegation
der eidgenössischen Bäte hätte es nicht verantworten können, wenn in diesem Falle dem Parlament nicht Gelegenheit geboten würde, zur Vorlage Stellung zu nehmen.

Holzverzuckerungs-AG. in Eins.

Die finanziellen Belange der Holzverzuckerungs-AG. in Ems haben sowohl Ihre Kommissionen als auch die Finanzdelegation wiederholt beschäftigt.

Es konnte festgestellt werden, dass das Darlehen des Bundes an die Holz-

1119 verzuckerungs-AG. getilgt ist. Unter den Passiven sind noch die Arbeitsbeschaffungsbeiträge des Bundes und des Kantons Graubünden von insgesamt 900 000 Franken ausgewiesen, die in letzter Linie nach den Bankkrediten abzutragen sind. Das in der Holzverzuckerungs-AG. sonst noch investierte, dargeliehene Kapital stammt von Banken. Der Bund steht ihnen nach dem Kreditvertrag für einen Drittel der erlittenen Verluste bis zum Maximalbetrag von 3 Millionen Franken gut.

Aufwertung des Schweizerjrarikens.

Die Finanzdelegation hat sich über die in der Öffentlichkeit aufgeworfenen Fragen der Aufwertung des Schweizerfrankens und der Dollarkursfreigabe einlässlich orientieren lassen. Sie konnte dabei feststellen, dass sich die zuständigen Amtsstellen mit dieser heiklen Frage, welche sehr kritisch geprüft werden muss, bereits befassten. Die Währung ist aber keine Handorgel; Manipulationen sind erst dann vorzunehmen, wenn sie im Interesse des Landes und seiner Bevölkerung liegen. Wir erleben zurzeit Exzesse der Hochkonjunktur. Es wäre jedoch ein Fehler, diese Exzesse mit Mitteln der \Vahrungsanpassung zu bekämpfen. Eine Aufwertung des Schweizerfrankens im gleichen Umfang wie Schweden (%) würde Bund und Nationalbank Verluste auf ihren Goldbeständen im Betrag von 853 Millionen Franken bringen. Gleichzeitig würde sich unsere Staatsschuld entsprechend erhöhen. Die nähere Prüfung des Vorschlages betreffend Bückkehr zum freien Dollarmarkt hat gezeigt, dass damit keine Dauerlösung geschaffen würde. Allgemein herrscht die Ansicht, dass den Dingen nicht der Lauf gelassen werden kann, und dass man mit wirtschaftlichen Massnahmen wird einschreiten müssen. Ob eine Währungsmassnahme dabei sein soll, kann zurzeit nicht abschliessend beurteilt werden.

IV. Beziehungen zur eidgenössischen Finanzkontrolle.

Gemäss Begulativ für die eidgenössische Finanzkontrolle (vom 2. April 1927) verkehren die Finanzdelegation und die Finanzkommissionen mit der eidgenössischen Finanzkontrolle direkt. Letztere hat sowohl der Finanzdelegation als den Finanzkommissionen jede verlangte Auskunft zu erteilen. Sie hat ihnen zu diesem Zwecke zur Verfügung zu stellen: alle Bundesratsbeschlüsse, welche sich auf die Überwachung der Budgetkredite und den Finanzhaushalt im allgemeinen beziehen, alle Protokolle und Eevisionsbefunde sowie alle
Korrespondenzen zwischen Finanz- und Zolldepartement und Bundeskanzlei, den eidgenössischen Gerichtsbehörden, den übrigen Departementen, ihren Verwaltungen und Abteilungen. Im weitern hat die eidgenössische Finanzkontrolle der Finanzdelegation und den Finanzkommissionen für besondere Prüfungen und Untersuchungen das nötige Personal bereitzuhalten.

1120 Es. sei'an diesçr Stelle festgehalten, dass der Geschäftsumfang der eidgenössischen Finanzkontrolle in den letzten Jahren bedeutend zugenommen hat. Das haben, die Kriegsjahre mit ihren ^usserordentlichen Ausgaben auf dem Sektor der Landesverteidigung und der Kriegswirtschaft mit sich gebracht.

Im Jahre 1945 wurden 76 004 Anweisungen in 755 499 Posten mit einem Betrag, von 60 012 Millionen Franken Umsatz verzeichnet, gegenüber 20 000 Anweisungen im Jahre 1939 mit 249 000 Posten und einem Betrag von 13 486 Millionen Franken. In den Zahlen für das Jahr 1945 sind 2329 Anweisungen mit 5845 Posten Inbegriffen für die Schweizerspende.

Im allgemeinen findet die Tätigkeit der eidgenössischen Finanzkontrolle bei der Verwaltung weitgehendes Verständnis. In :vielen Fällen führen ihre Bemerkungen zu ^Rückvergütungen an die Bundeskasse, in andern Fällen wird die beabsichtigte Ausgabe verhindert oder, herabgesetzt, oder .es wird wenigstens der Wiederholung unnötiger Ausgaben vorgebeugt.

Die Finanzdelegation der eidgenössischen Bäte konnte sich vom grossen Arbeitspensum der eidgenössischen Finanzkontrolle überzeugen und feststellen, dass letztere peinlich darüber wacht, dass im Finanzhaushalt des Bundes strenge Ordnung herrscht. Dank ihrem zielbewussten Wirken wird unablässig darauf tendiert, dass die Amtsstellen über die Kredite nur so weit verfügen, als die Inanspruchnahme für die Erfüllung der Obliegenheiten bei Beschränkung der Ausgaben auf das Unerlässliche nötig ist.

Für die Finanzdelegation ist die eidgenössische Finanzkontrolle eine willkommene Stütze, die es ihr ermöglicht, ihr reiches Arbeitspensum zu bewältigen.

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V. Schlusswort.

Die Fehlbeträge der ordentlichen und ausserordentlichen Eechnungen in den Jahren 1936--1945r belaufen sich auf rund 7 Milliarden Franken. Das ist eine beträchtliche Summe, die der Bund in der Kriegszeit zum Schutze des Landes, zum Wohle des Volkes und zur Wahrung der Neutralität opfern musste. Vergessen wir nicht, dass der Bund die 'gesamten Kosten der Mobilisation trug, dass aber diese gewaltigen Opfer auch seinen Gliedern, den Kantonen zugute kamen. Wenn man .bis jetzt von einem Finanzausgleich zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden sprach, hatte es die Meinung, dass der Bund seinen Kantonen helfen müsse, um diesen die Erfüllung ihrer ' Aufgaben zu ermöglichen. Heute hat das Wort einen andern Sinn bekommen. Die Finanzlage der Grosszahl der Kantone ist während des Krieges erstarkt und hat sich gefestigt. Der Bund aber ist verarmt. Heute ist es die Aufgabe:der Kantone, mitzuhelfen an der Sanierung der Finanzen unserer Eidgenossenschaft durch Unterstützung einer gesunden Steuerpolitik und durch weise Zurückhaltung in der Beanspruchung von Subventionen.

1121 Der wahre Föderalismus wird sich heute nicht mit der Negation begnügen.

Er wird mithelfen zur Herstellung des finanziellen Gleichgewichtes, wohlbewusst, dass die gespannte Finanzlage von der uns durch die Kriegsnot aufgezwungenen Lasten herrührt und dass die Fürsorge für Land und Volk jedem Schweizerbürger in gleicher Weise zugutekam.

Bern, den 4. November 1946.

Im Namen der Finanzdelegation der eidgenössischen Bäte, der abtretende Präsident: 69i7

H. Fricker, Ständerat.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bericht der Finanzdelegation der eidgenössischen Räte an die Finanzkommission des Nationalrates und des Ständerates über ihre Tätigkeit vom 1. Oktober 1945 bis zum 30.

September 1946. (Vom 4. November 1946.)

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1946

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3

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24

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21.11.1946

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1110-1121

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