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Bundesblatt

98. Jahrgang.

Bern, den 12. September 1946.

Band III.

Erscheint in der Segel alle 14 Tage. Preis SO Franken im Jahr, W Franken im Salbjahr, zuzüglich Nachnahme- unä PostbestellungsgebiHir.

EinrücKangSj/ebtihr.' 60 Rappen die Petitzeile oder deren Raum. -- Inserate franko an Stämpfli & de. in Bern.

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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend die Beteiligung der Schweiz an der Internationalen Ausstellung für Städtebau und Wohnkultur, Paris 1947.

(Vom 30. August 1946.)

Herr Präsident!

Hochgeehrte Herren!

Wir beehren uns, Ihnen hiemit eine Botschaft samt Entwurf zu einem Bundesbeschluss betreffend die Beteiligung der Schweiz an der im Frühjahr 1947 in Paris stattfindenden internationalen Ausstellung für Städtebau und Wohnkultur zu unterbreiten.

Am 12. März 1930 haben die eidgenössischen Rate die in Paris am 22. November 1928 durch die bevollmächtigten Vertreter von 31 Staaten unterzeichnete «Übereinkunft über die internationalen Ausstellungen» ratifiziert.

Die Konvention ist für die Schweiz am 17. Januar 1931 in Kraft getreten.

Sie enthält Vorschriften über die Durchführung offizieller oder offiziell anerkannter internationaler Ausstellungen, d. h. von Ausstellungen, zu deren Teilnahme die Staaten auf diplomatischem Wege eingeladen werden, die nicht in regelmässigen Zeitabständen stattfinden und deren Hauptzweck ist, die von den verschiedenen Ländern in einem oder mehreren Produktionszweigen erzielten Portschritte zu zeigen. Nicht unter die Bestimmungen der Übereinkunft fallen wissenschaftliche Ausstellungen, die anlässlich internationaler Kongresse veranstaltet werden, Kunstausstellungen sowie Ausstellungen, die ein Land in einem andern Land organisiert. Die Konvention unterscheidet zwischen allgemeinen Ausstellungen und Fachausstellungen. Die allgemeinen Ausstellungen umfassen die Erzeugnisse mehrerer Produktionszweige oder bezwecken, die Gesamtheit der Fortschritte auf eine nibestimmten Gebiet wie z. B. der Gesundheitspflege, dem Kunstgewerbe usw. zur Darstellung zu bringen. Fachausstellungen beziehen sich nur auf eine einzelne Bundesblatt. 98. Jahrg. Bd. III.

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angewandte Wissenschaft, einen einzelnen Produktionszweig oder ein einzelnes Grundbedürfnis.

Die Eegierungen der teilnehmenden Länder sind verpflichtet, Kommissäre oder Delegierte zu ernennen, die sie vertreten und die beauftragt sind, die Zuweisung oder die Verteilung der Plätze unter die Aussteller zu regeln. Die Konvention sieht ausserdem die Schaffung eines internationalen Ausstellungsbüros vor, dessen Aufgabe es ist, die Anwendung der Übereinkunft zu überwachen und die verschiedenen internationalen Ausstellungen zu koordinieren.

In unserem Lande ist die Schweizerische Zentrale für Handelsförderung in Zürich offiziell beauftragt, die Teilnahme der Schweiz an internationalen Ausstellungen und Messen zu organisieren oder schweizerische Ausstellungen im Ausland durchzuführen. In diesem Zusammenhang sei daran erinnert, dass die beiden letzten internationalen Ausstellungen, an denen die Schweiz unter der Leitung der Handelszentrale teilgenommen hat, jene von New York im Jahre 1939/40 und von Paris im Jahre 1937 gewesen sind. Die vorgesehene neue internationale Ausstellung in Paris findet demnach 10 Jahre nach der letzten derartigen Veranstaltung in der französischen Hauptstadt statt. Sie wurde beim internationalen Ausstellungsbüro als Fachausstellung 2. K a t e gorie registriert, was bedeutet, dass für die teilnehmenden Länder keine Verpflichtung zur Errichtung eigener Pavillons besteht.

\ Das Ausstellungsprogramm ist wie folgt formuliert: «Eine der wichtigsten Nachkriegsaufgaben ist die rasche, wirtschaftliche und ausreichende Beschaffung von Wohngelegenheiten, die den heutigen sozialen und technischen Ansprüchen gerecht werden. Angesichts der allgemeinen Wohnungsnot stellt sich das gleiche Problem für die vom Krieg verschonten wie für die verwüsteten Länder. Die Grosse der Aufgabe hat es als notwendig erscheinen lassen, die Resultate der Forschungen und Erfahrungen der einzelnen Länder auf diesem Gebiete an einer internationalen Konferenz für Städtebau und Wohnkultur, welche in Paris stattfinden wird, zu zeigen. Um es den Besuchern zu ermöglichen, sowohl die Problerne und Gesamtleistungen eines jeden Landes kennenzulernen, als auch die verschiedenen möglichen Losungen derselben Aufgabe in den einzelnen Staaten zu vergleichen, ist beschlossen worden, die teilnehmenden Staaten zu ersuchen, ihre Ausstellung gemäss nachstehenden Programmrichtlinien zu organisieren.»

Die Ausstellung teilt sich in Sektionen für die verschiedenen Länder, von denen jede in fünf Hauptgruppen zerfällt.

Gruppe I.

Das nationale Wohnungsproblem.

Diese erste Gruppe, die am Anfang einer jeden Sektion steht, soll die wirtschaftlichen Unterlagen für das Wohnungsproblem eines jeden Landes enthalten, ferner statistische Angaben über den Wohnungsbedarf sowie über die für den Wohnungsbau verfügbaren Arbeitskräfte, Baumaterialien und Energie und schliesslich eine Darstellung der Aufbauprogramme und der nationalen Organisationen, denen die Planung und die Durchführung der Programme obliegt.

Gruppe II.

Städtebau.

In dieser Gruppe sollen die Grundgedanken der Städteplanung und ihre konkrete Verwirklichung -- d. h. Projekte und ihre Ausführung --· sowie die bereits angewandten oder erst vorgesehenen Planungsmethoden gezeigt werden und die Probleme der Gesetzgebung zur Darstellung gelangen.

Gruppe III.

Wohnungsbau.

Diese Gruppe bezweckt die verschiedenen Wohnungstypen sowie die Technik, welche in den einzelnen Staaten im Hinblick auf einen wirtschaftlich rationellen Wohnungsbau Anwendung findet, zu zeigen.

Sie soll ferner eine Analyse der Bedürfnisse zur Darstellung bringen, denen eine Wohnung in ihren verschiedenen Funktionen wie Unterkunft, Körperpflege, Entspannung, Schlaf zu genügen hat, sodann eine theoretische Darstellung der Anforderungen einer gesunden Wohnung an Luft, Licht, Temperatur und Buhe, die Wohnungsprogramme und die daraus entwickelten Grundrisse und schliesslich eine Übersicht über die Untersuchungsmethoden, welche für das Studium dieser Fragen Anwendung fanden.

Gruppe IV.

Bautechnik und Wohnungseinrichtung.

Diese Gruppe zeigt die Gesamtheit der vorgesehenen oder bereits zur Anwendung gelangten Methoden und technischen Mittel für eine rasche und wirtschaftlich zweckmässige Erstellung und Ausstattung von Wohnungen.

Sie enthält eine Darstellung der Baumaterialien und Baumethoden, der Wohnungseinrichtungen (sanitäre Anlagen, Küche. Heizung), der normalisierten Bauteile, der Methoden für die Konstruktion vorfabrizierter Hauser, der Baustellenorganisation sowie der technischen Forschungen auf dem Gebiete der Bauindustrie.

Gruppe V.

Publizistik.

In dieser Gruppe werden die Informationsmittel aus den Gebieten Architektur, Städtebau und Bauindustrie gezeigt.

Sie soll Zeitschriften und eine Handbibliothek der wichtigsten und neuesten technischen Literatur enthalten.

Ausserdem ist jedes Land eingeladen, Filme vorzuführen, die mit dem Gegenstand der Ausstellung in Zusammenhang stehen.

Aus diesem Programm geht hervor, dass die Bedeutung der geplanten Ausstellung viel eher auf dokumentarischem und kulturellem als auf wirtschaftlichem Gebiet liegt. Die gleiche Auffassung vertritt auch das Volkswirtschaftsdepartement, welches am 6. Februar 1946 dem Departement des Innern mitteilte, dass die Ausstellung angesichts ihres vorwiegend kulturellen Charakters in erster Linie in den Aufgabenkreis dieses Departements falle, wie das bei der internationalen Ausstellung «Kunst und Technik im modernen Leben» vom Jahre 1937 in Paris der Fall gewesen sei, sowie bei den Biennalen von Venedig und den Triennalen von Mailand, die jeweilen der Kunst und dem Film gewidmet und ebenfalls beim internationalen Ausstellungsbüro registriert waren.

Die Pariser Ausstellung 1947 ist ursprünglich lediglich als interalliierte Veranstaltung gedacht gewesen; später wurde jedoch beschlossen, die Einladungen auch auf die neutralen Länder auszudehnen. Am 28. Januar 1946 erhielten wir eine erste Einladung zu dieser Ausstellung, deren Eröffnung damals noch auf Ende Mai 1946 vorgesehen war. Auf Wunsch mehrerer Staaten, die diese Frist als zu kurz erachteten, wurde der Zeitpunkt der Veranstaltung um ungefähr ein Jahr verschoben. Am 19. Februar 1946 ging uns eine offizielle Einladung des französischen Ministeriums für den Wiederaufbau auf das Frühjahr 1947 zu, die das französische Aussenministerium seinerseits am 12. März 1946 den akkredidierten Botschaften und Gesandtschaften notifizierte. Die Schweiz war demnach wie auch Schweden, Portugal und Spanien offiziell eingeladen.

In seiner Sitzung vom 22. Februar 1946 behandelte der Bundesrat auf Antrag des Politischen Departements diese Einladung und erklärte sich unter Vorbehalt der Genehmigung durch die eidgenössischen Eäte bereit, sie anzunehmen. Unsere Gesandtschaft in Paris wurde ersucht, diesen Beschluss der französischen Eegierung bekanntzugeben. Seine finanzielle Tragweite veranlasste den Bundesrat, später noch einmal auf das Geschäft zurückzukommen ; in seiner Sitzung vom 4. Juli 1946 bestätigte er einstimmig seinen früheren grundsätzlichen Beschluss, den eidgenössischen Eäten die Annahme der Einladung zu empfehlen. Dieser Entscheid erfolgte auf Grund von Besprechungen mit der Schweizerischen Zentrale für Handelsförderung, die einen eingehenden Bericht über die ganze
Frage ausgearbeitet hatte.

Schon im Dezember 1945 hatte sich angesichts der vorauszusehenden Einladung an die Schweiz auf den Mai 1946 die Handelszentrale durch Vermittlung von Herrn Jean Tschumi, Präsident des «Comité-France pour la Beconstruction» des Schweizerischen Ingenieur- und Architektenvereins, der sich sogleich mit dem Generalkommissär der Ausstellung, Herrn Breton, in Verbindung setzte, um nähere Unterlagen für die geplante Veranstaltung bemüht. In einem Bericht, den Herr Tschumi auch in seiner Eigenschaft als Präsident des erwähnten Comité-France der Handelszentrale erstattete, gelangte er zu nachstehenden Schlussfolgerungen :

Diese Ausstellung ist von gròsster Bedeutung, um der Welt den hohen Stand unserer Wohnkultur sowie die technischen Eigenschaften unseres Wohnungsbaues und unserer öffentlichen Bauten zu zeigen; es scheint mir, dass die Architekten und Ingenieure sich heute auch mit einigen der neuen Probleme auseinandersetzen müssen, die durch den Wiederaufbau Europas bedingt sind.

Die Schweizerische Zentrale für Handelsförderung berief schon auf den 8. Januar 1946 eine grosse Konferenz ein zur Besprechung der Frage, was eventuell die Schweiz ausstellen müsste, wie die entsprechenden Projekte verwirklicht werden könnten und mit welchen mutmasslichen Kosten zu rechnen wäre, worauf dann dem Bundesrat genaue Vorschläge unterbreitet werden sollten.

An dieser Konferenz beteiligten sich u. a. Vertreter der Aluminium- und der elektrotechnischen Industrie, des Städtebaues, des ilöbelfabrikantenverbandes, des Schweizerischen Bauernverbandes, des Kunstgewerbes, der Landesplanung sowie des Schweizerischen Ingenieur- und Architektenvereins. Herr Niesz, Präsident des Schweizerischen Komitees für die wirtschaftliche Beteiligung am europäischen Wiederaufbau, äusserte sich in einer schriftlichen Eingabe an die Konferenz u. a. wie folgt : Es ist ernsthaft mit der Möglichkeit zu rechnen, dass nach Abflauen der Konjunktur dieser ersten Nachkriegsphase in manchen Industrien Arbeitslosigkeit ausbricht. Die Betätigung für den Wiederaufbau wird eine willkommene Ergänzung und Umstellung bilden und kann durch die Beteiligung an der Ausstellung nützlich vorbereitet werden.

Die nachfolgende Diskussion ergab mit aller Deutlichkeit, dass bei sämtlichen beteiligten Gruppen ein reges Interesse für eine eventuelle Beteiligung der Schweiz besteht. Auch der Vertreter des Delegierten für Arbeitsbeschaffung unterstrich nachdrücklich die grosse Wichtigkeit einer Beteiligung der Schweiz, obwohl sie mit einem Teil ihrer Produkte, wie etwa den vorfabrizierten Häusern, aus Preisgründen mit dem Ausland zurzeit nicht konkurrieren könne.

Die Konferenz ernannte auch eine Studienkommission bestehend aus den Herren : Bene H o c h s t e t t e r , Direktor der Schweizerischen Zentrale für den Wiederaufbau ; Arnold Höchel, Architekt P. A. S., als Vertreter der Schweizerischen Kommission für Städtebau; Jean Mussard, Leiter des Bureaus S. I. A. für den Wiederaufbau; Alfred Both, Architekt S. I. A.. Bedaktor des «Werk»; Werner Schüepp, Ingenieur, Direktor des Zentralbüros der Vereinigung für Landesplanung; Jean Tschumi, Professor an der Ecole Polytechnique in Lausanne und Präsident des «Comité-France pour la Beconstruction» des S. I.A.; Pierre Vouga, Architekt, Sekretär der Grappe S. I. A. für die internationalen Beziehungen.

Anlässlich einer Aussprache vom 15. Januar 1946 unterbreitete eine Delegation dem eidgenössischen Departement des Innern die Wünsche der Konferenz

und ersuchte um Gewährung eines Bundesbeitrages. Die Delegation wies mit allem Nachdruck auf die Notwendigkeit hin, dio unmittelbar bevorstehende Einladung der französischen Regierung anzunehmen, schon weil es sich um die erste Einladung Frankreichs nach dem Kriege handle, aber auch weil unser Land aus moralischen und humanitären Gründen nicht einer Ausstellung, die, wie die vorgesehene, vor allem den Wiederaufbau von Wohnstätten zum Gegenstand hat, fernbleiben könne.

Die Pariser Ausstellung 1947 wird in den Eäumlichkeiten des Grand Palais und auf dem unmittelbar daran angrenzenden Gelände des «Cours la Beine», an den Ufern der Seine, untergebracht. Der unserm Lande zur Verfügung stehende Baum beträgt im Innern des Grand Palais 1250 m2 und im Freien ungefähr 1600 m2. Wie die andern Teilnehmer werden auch wir in den fünf oben erwähnten Gruppen ausstellen können. Die Unterteilung der einzelnen Gruppen ist aus nachstehender der Ausstellung zugrunde gelegter Klassierung ersichtlich: Gruppe I: Das nationale Wohnungsproblem. 1. Allgemeine Situation. 2. Gesamtprogramme. 3. Organisation der Planung und der Durchführung.

Gruppe II: Der Städtebau.

a. Grundlagen.

4. Landwirtschaft. 5. Industrie. 6. Handel. 7. Öffentliche Verwaltung und Sicherheit. 8. Wohnquartiere. 9. Arbeiten. 10. Verkehr. 11. Gesundheit.

12. Erziehung.

&. Planung.

13. Die Begion. 14. Die Stadt. 15. Die Siedlung.

o. Durchführung.

16. Methoden, Bichtlinien, Gesetzgebung und Dienstbarkeiten.

Gruppe III: Wohnungsbau. 17. Physische und psychische Bestimmung der Behaglichkeit. 18. Anpassung der Wohnung an Lebensbedingungen und geographische Lage. 19. Grundrisse. 20. Studien und Untersuchungen über Wohnungsaufgaben.

Gruppe IV: Bautechnik und Wohnungseinrichtung.

a. Baumaterialien.

21. Natürliche Bausteine. 22. Bindemittel und künstliche Steine. 23. Gebrannte Steine. 24. Metalle. 25. Glas. 26. Holz und Holzprodukte. 27. Kunststoffe, Farben, Lacke.

fe. Arbeitsgattungen.

28. Fundamente. 29. Bohbau. 30. Bedachung. 31. Isolation. 82. Fenster und Türen. 33. Sanitäre Installation. 34. Elektrische Installation. 35. Bodenund Wandbeläge.

c. Einrichtungen.

86. Heizung und Lüftung. 37. Beleuchtung. 38. Körperpflege. 39. Kochen.

40. Möbel und deren Anordnung. 41. Geräte und Zubehör. 42. Pflege und Unterhalt.

d. Ausführung.

43. Normalisierung und Standardisierung. 44. Yorfabrikation. 45. Baustelleneinrichtung und -rnaschinen. 46. Wissenschaftliche und industrielle Forschung.

Gruppe V: Die Publizistik. 47. Normalien und Réglemente. 48. Presse und Zeitschriften. 49. Erziehung und Aufklärung.

Die Gesamtfläche der Ausstellung beträgt ca. 5 ha. Das Ausstellungsreglement sieht vor, dass jede nationale Sektion, d. h. jedes ausstellende Land, durch einen besondern von der Regierung des betreffenden Landes bezeichneten und beim Generalkommissär der Ausstellung akkredidierten Kommissär verwaltet wird. Die Aussteller beteiligen sich an der Veranstaltung auf Grund eines Vertrages mit den für die Ausstellung verantwortlichen offiziellen Stellen ihres Landes. Die Kommissäre der einzelnen Länder bestimmen, zu welchem Preise und zu welchen Bedingungen die Plätze den einzelnen Ausstellern überlassen werden. Soweit die bestehenden gesetzlichen Vorschriften nichts anderes vorschreiben, sind alle ausgestellten Gegenstände verkäuflich, doch können sie erst nach Schiusa der Ausstellung geliefert werden. Für den Abschluss dieser Geschäfte werden keine speziellen Gebühren erhoben. Ihre Abwicklung hat jedoch in Übereinstimmung mit den bestehenden zwischenstaatlichen Zahlungsabkommen zu erfolgen. Der Aussteller ist lediglich verpflichtet, die Zölle und Gebühren zu bezahlen, die er auch im Falle einer direkten Einfuhr zu entrichten hätte. So viel zu den wichtigsten Vorschriften über die Organisation der Ausstellung und das Ausstellungsreglement.

Die Kosten für die Beteiligung der Schweiz sind aus nachstehender Zusammenstellung der Handelszentrale ersichtlich. Vorausgeschickt sei lediglich, dass der besondere Charakter der Veranstaltung für den grössten Teil der Aussteller keine finanziellen Gewinne erwarten lässt.

B u d g e t i e r t e Ausgaben:.

< 2 Installation im Innern des Grand Palais, Fr. 100 per m . .

Installation in den Gartenanlagen Vorbereitung des Ausstellungsgutes Honorare von Architekten und Graphikern Hin- und' Hertransporte, Versicherung, Lagergebühren etc. .

Veranstaltungen, Presseempfang, Eröffnung der Schweizer Abteilung, Führungen etc Propaganda Übertrag

Fr. 125 000 » 50 000 » 25 000 » 20 000 » 20 000 » 15 000 » 5 000 Fr. 260000

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Übertrag Licht und Kraft, Beinigung und übrige Betriebsspesen . . .

Schweizerisches Generalkommissariat Paris, Auskunftsdienst usw Beserve Total

Fr. 260000 » 5,000 » » Fr.

5,000 30 000 300 000

Zum Vergleich kann herangezogen werden, dass die Schweizer Ausstellung in Lissabon 1943 Fr. 350 000 gekostet hat, die Schweizer Ausstellung in Ankara 1944 Fr. 300 000, die Schweizer Ausstellung in Porto 1945 Fr. 450 000.

Die Schweizer Beteiligung an der Pariser Messe 1945, im Ausmass von 150 ma, bedingte einen Kostenaufwand von Fr. 40 000, was bei sechsfach gedecktem Baum Fr. 240 000 und sechsfach offenem Platz mit nur % gerechnet, Fr. 60 000, also zusammen wiederum Fr. 300 000 ergibt.

An die Kosten der Beteiligung sind von Ausstellerkreisen im besten Falle Fr. 60 000 erhältlich, wobei davon ausgegangen wird, dass der Teilnahme die Bedingungen der Handelszentrale für Messen und Ausstellungen zugrunde gelegt werden und die Hälfte der Hallenfläche, d. h. 600 m2 brutto oder 240 m2 für den belegten Platz zu durchschnittlich Fr. 140, d. h. total Fr. 33 000, vermietet werden kann. Nimmt man für die offene Fläche Va davon an, d. h. Fr. 11 000, so wären durch die verschiedenen Verbände und Institutionen noch Fr. 16 000 aufzubringen, um den Betrag von Fr. 60 000 zu erreichen. Somit wäre ein Bundesbeitrag von 80 % der Gesamtausgaben oder Fr. 240 000 notwendig.

Die Bundesleistung darf auf jeden Fall 80 % der effektiven Kosten der Beteiligung der Schweiz nicht übersteigen und höchstens Fr. 240 000 betragen.

Wir haben vorstehendes Budget mit der Schweizerischen Handelszentrale nochmals genau geprüft und vor allem in Erfahrung zu bringen gesucht, ob nicht die interessierten Organisationen in der Lage wären, höhere Beiträge zu entrichten, doch hat sich dies als ausgeschlossen erwiesen, und zwar einerseits deshalb, weil die Ausstellung zufolge ihres vorwiegend kulturellen Charakters keinen nennenswerten kommerziellen Interessen begegnet. Anderseits ist darauf hinzuweisen, dass der grösste Teil der Aussteller sich aus den Architektenverbänden sowie den verschiedenen kantonalen und städtischen Zentralstellen, die sich mit dem Städtebau befassen, zusammensetzt. Alle diese Organisationen haben jedoch bereits gewisse Arbeiten unentgeltlich übernommen, Personal zur Verfügung gestellt und Naturalentschädigungen geleistet, die gesamthaft gesehen das Ausstellungsbudget wesentlich entlasten, handelt es sich dabei doch um einen Betrag von annähernd Fr. 180 000, der zusammen mit den Aufwendungen der Aussteller ungefähr
der Summe gleichkommt, welche durch den Bund übernommen werden soll. Die Kosten für die während der Ausstellung vorgesehenen Vortrage übernimmt die «Pro Helvetia».

Ohne auf die soziale Bedeutung der Veranstaltung näher einzutreten -- handelt es sich doch zur Hauptsache darum, Frankreich beim Wiederaufbau

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behilflich zu sein --, glauben wir dennoch, dass die Teilnahme der Schweiz auch vom Standpunkt unserer Wirtschaftspropaganda aus von Vorteil sein wird. In der Tat hat. was bereits Herr Niesz erwähnte, unser Land alles Interesse daran, zu zeigen, dass es auf dem im Ausstellungsprogramm umschriebenen Gebiet Erstklassiges zu bieten imstande ist.

In verschiedenen Branchen, welche diese Ausstellung zeigt und die auf ihrem Programm figurieren, hat die Schweiz interessante Losungen zu verwirklichen versucht, vor allem in folgenden Gruppen: «Die Eegion»; «Die Stadt»; «Anpassung der Wohnung an Lebensbedingungen und geographische Lage»; «Holz und Holzprodukte»; «Kunststoffe»; «Farben und Lacke»; «Isolation»; «Fenster und Türen»; «Möbel»: «Yorfabrikation» etc.

Es genügt, um unser Interesse an einer Propaganda dieser Art zu unterstreichen, darzutun, dass eine ähnliche amerikanische Ausstellung, die kürzlich in Paris zur Durchführung gelangte, allein während der ersten Woche ungefähr 50000 Besucher zählte.

Indem wir Ihnen, gestutzt auf diese Ausführungen, nachstehenden Entwurf zu einem Bundesbe&chluss zur Annahme empfehlen, versichern wir Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, unserer vollkommenen Hochachtung.

Bern, den 30. Augustl946.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der B u n d e s p r ä s i d e n t :

Kobelt.

Der Bundeskanzler: Leimgruber.

Beilage : l Beschlussesentwurf.

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(Entwurf.)

Bimdesbeschluss betreffend

die Beteiligung der Schweiz an der internationalen Ausstellung für Städtebau und Wohnkultur, Paris 1947.

Die Bundesversammlung der sclnveizerischen E i d g e n o s s e n s c h a f t , nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrateg vom 80. August 1946, beschliesst :

Art. 1.

Die Schweiz beteiligt sich offiziell an der im Jahre 1947 in Paris stattfindenden internationalen Ausstellung für Städtebau und Wohnkultur.

Die Bundesleistung beträgt im Maximum 80 % der effektiven Kosten der schweizerischen Beteiligung, jedoch höchstens Fr. 240 000.

Dem Bundesrat wird zu diesem Zweck ein Gesamtkredit von Fr. 240 000 bewilligt, über den sogleich verfügt werden kann.

Art. 2.

Dieser Beschluss tritt, als nicht allgemein verbindlicher Natur, sofort in Kraft.

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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend die Beteiligung der Schweiz an der Internationalen Ausstellung für Städtebau und Wohnkultur, Paris 1947.

(Vom 30. August 1946.)

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12.09.1946

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