889 # S T #

5131

Bericht des

Bundesrates an die Bundesversammlung über die Geschäftsführung und die Rechnung der Alkoholverwaltung für das Geschäftsjahr 1945/46.

;

(Vom 22. Oktober 1946.)

Herr Präsident!

Hochgeehrte Herren!

Unter Bezugnahme auf Art. 2 des Eegulativs Ihrer ständigen. Alkoholkommissionen vom 10. Juli 1908 beehren wir uns, Ihnen über die Durchführung der Alkoholgesetzgebung in der Zeit vom 1. Juli 1945 bis 30. Juni 1946 nachstehenden Bericht zu unterbreiten:

I. Allgemeines.

Im abgelaufenen Geschäftsjahr sind folgende, den Geschäftsbereich der Alkoholverwaltung betreffende und in der Gesetzessammlung veröffentlichte Erlasse herausgekommen: 1. Verfügung Nr. 8 des eidgenössischen Kriegs-Fürsorge-Amtes und der eidgenössischen Alkoholverwaltung vom 16. August 1945 über die Abgabe von verbilligten) Obst an die minderbemittelte Bevölkerung im Herbst 1945. A. S. 61, 618.

2. Bundesratsbeschluss vom 28. August 1945 über Massnahmen zur Verwertung der Kernobsternten und zur Versorgung des Landes mit Kernobst und Kernobsterzeugnissen. A. S. 61, 667.

8. Bundesratsbeschluss vom 28. August 1945 über die Ablieferung und Besteuerung gebrannter Wasser. A. S. 61, 663.

4. Bundesratsbeschluss vom 28. August 1945 über den Verkaufspreis der Alkoholverwaltung für Kernobstbranntwein. A. S. 61, 666.

Bundesblatt. 98. Jahrg. Bd m.

57

890

5. Verfügung der Sektion für Obst und Obstprodukte des eidgenössischen Kriegs-Ernährungs-Amtes vom 29. August 1945 über die Versorgung des Landes mit Kernobst und Kernobsterzeugnissen. A. S. 61, 670.

6. Verfügung der eidgenössischen Alkoholverwaltung vom 31. August 1945 über die Kontingentierung des Verkaufes gebrannter Wasser. A. S. 61, 700.

7. Verfügung des eidgenössischen Kriegs-Fürsorge-Amtes und der Sektion für Kartoffeln des eidgenössischen Kriegs-Ernährungs-Amtes vom 6. September 1945 über die Abgabe von verbilligten Kartoffeln an die minderbemittelte Bevölkerung 1945/46, A. S. 61, 703.

8.'Bundesratsbeschluss vom 21. September 1945 über Massnahmen zur Umstellung des Obstbaues. A. S. 61, 753.

.

- .

9. Bundesbeschluss vom 4. Oktober 1945 über die Erstellung eines Verwaltungsgebäudes durch die eidgenössische Alkoholverwaltung in Bern.

A. S. 61, 828.

10. Verfügung der eidgenössischen Alkoholverwaltung vom 31. Oktober 1945 über die Kontingentierung des Verkaufes gebrannter Wasser. A. S. 61, 940.

11. Bundesbeschluss vom 21. Dezember 1945 über die zweite. Verlängerung der Finanzordnung 1939--1941 (Finanzordnung 1946--1949). A. S. 61, 1110.

12. Verfügung Nr. 44 des eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements vom 24. Januar 1946 über die Sicherstellung der Landesversorgung mit Lebensund Futtermitteln (Aufhebung der Verfügung Nr. 30 betreffend die Kartoffelverwertung und Kartoffelversorgung). A. S. 62, 210.

13. Verfügung Nr. 45 des eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements vom 24. Januar 1946 über die Sicherstellung der Landesversorgung mit Lebensund Futtermitteln (Aufhebung der Verfügung Nr. 31 betreffend die Versorgung mit Steinobst, Beerenobst und Südfrüchten). A. S. 62, 212.

14. Bundesratsbeschluss vom 25. Januar 1946 über Massnahmen zur Verwertung der Kernobsternten und zur Versorgung des Landes mit Kernobst und Kernobsterzeugnissen (Aufhebung von kriegswirtschaftlichen Vorschriften). A. S. 62, 194.

15. Weisung der eidgenössischen Alkoholverwaltung vom I.Februar 1946 über die Verwertung der Kartoffelernte 1945 und die Kartoffelversorgung.

: A. S. 62, 242.

'· ' ,· · '·· 16. Verfügung der eidgenössischen Alkoholverwaltung vom 28. Februar 1946 über den Verkauf gebrannter: Wasser. A. S. 62, 328.

17. Bundesratsbeschluss vom 12. März 1946 über die Verkaufspreise der Alkoholverwaltung für Industriesprit. A. Si 62, 332.

.

891

18. Bundesrätsbeschluss vom 3. Mai 1946 über die Entrichtung von Monopolgebühren. A. S. 62, 548.

19. Verfügung der eidgenössischen Alkoholverwaltung vom 3. Mai 1946 über den Bezug von Ausgleichsgebühren. A. S. 62, 554.

20. Bundesrätsbeschluss vom 24. Mai 1946 über die Verwertung der Kartoffelernte 1946 und die Kartoffelversorgung des Landes. A. S. 62, 593.

21. Verfügung Nr. l der eidgenössischen Alkoholverwaltung vom 29. Mai 1946 über die Verwertung der Kartoffelernte 1946 und die Kartoffelversorgung des Landes. A. S. 62, 606.

Mit Wirkung ab l. Februar 1946 hat die k r i e g s w i r t s c h a f t l i c h e Tätigkeit der Sektionen für Kartoffeln und für Obst und Obstprodukte des KriegsErnährungs-Amtes ihr Ende gefunden. Die Alkoholverwaltung ist mit der Durchführung der weiterhin für die Kartoffelversorgung erforderlichen Massnahmen beauftragt worden; ausserdem wurde sie ermächtigt, die für die Auslagerung und Verteilung des Pflichtlagerobstes noch notwendigen Massnahmen zu treffen. Im Kapitel V über die Kartoffel^ und Obstverwertung wird über die vor und nach der Aufhebung der Kriegswirtschaft durch die Alkoholverwaltung getroffenen Massnahmen berichtet.

Durch das P o s t u l a t Nr. 4905 (Postulat Killer) wurde der Bundesrat beauftragt, Bericht und Antrag darüber einzubringen, welche Massnahmen, eventuell Gesetzesänderungen vorzunehmen seien, um die genaue Durchführung des Verfassungsartikels 32bls und damit auch eine wesentliche Verbesserung des Ertrages der Alkoholverwaltung zu sichern. Dieses Postulat, das nach dessen Begründung zur Hauptsache auf eine Abänderung bzw. Aufhebung der derzeitigen Regelung des Selbstverkaufs von Kernobstbranntwein durch die Branntweinproduzenten hinzielt, wurde vom Bundesrat zur Prüfung entgegengenommen. Die Frage einer weiteren Verbesserung des Ertrages der Alkoholverwaltung ist bereits im Zusammenhang mit der Finanzierung der Altersund Hinterlassenenversicherung einer eingehenden Prüfung unterzogen worden.

Das Ergebnis lautete dahin, dass eine Steigerung des.Ertrages auf dem'Wege von Gesetzesänderungen, wie z. B. durch Abschaffung oder durch allgemeine Begrenzung des steuerfreien Eigenbedarfes der Hausbrenner, weil praktisch undurchführbar, nicht erreicht werden kann. Auch die Abschaffung des Selbstverkaufes von Kernobstbranntwein würde keine Mehreinnahmen bringen.

Ferner wurde festgestellt, dass die fiskalische Belastung der gebrannten Wasser bereits im Bahmen der bestehenden Möglichkeiten ausgedehnt worden ist. Wir halten deshalb dafür, dass das Postulat abgeschrieben werden kann.

892 Da der Postulatsteller in der Möglichkeit der Produzeriten, ihren Branntwein selbst zu verkaufen, eine Beeinträchtigung des fiskalischen : Erfolges der Alkoholordnung erblickt, so haben wir Veranlassung genommen, in den Schlusserörterungen auf die Frage des Selbstverkaufes zurückzukommen. Wir verweisen auf unsere Ausführungen auf Seite 39.

Die Betriebsrechnung des Geschäftsjahres 1945/46 ergibt folgendes Bild : Einnahmen Ausgaben

Fr. 45064255.46 » 28559326.20

'.

Einnahmenüberschuss .

Fr. 21504929.26

Im Voranschlag war ein Überschuss von Fr. 9 267 000 vorgesehen.

Gegenüber dem Bechnüngsabschluss des Vorjahres von 22 Millionen Franken ist das Ergebnis um rund eine halbe Million zurückgegangen. Während die Einnahmen die Höhe des Vorjahres um ca. 1,7 Millionen überschreiten, ist bei den Ausgaben eine Vermehrung von rund 2,2 Millionen zu verzeichnen.

Mehreinnahmen wurden erzielt beim Spritverkauf und bei den Monopolgebühren. Vermehrte Ausgaben verursachten die Abschreibungen auf den Spritbeschaffungskosten, die Rückstellung für den Bau des neuen Verwaltungsgebäudes und da.s Ansteigen der Verwaltungskosten infolge der Teuerung.

Die Warenvorräte wurden den gegenwärtigen Wirtschaftsverhältnissen entsprechend bewertet.

Über den A b s a t z an gebrannten Wassern durch die Alkohol Verwaltung gibt nachstehende Übersicht Auskunft: Es wurde in den Jahren 1936/37 bis 1945/46 abgesetzt: Trinksprit

1936/37 .

1937/38 .

1938/39 .

1939/40 .

1940/41 .

1941/42 .

1942/43 .

1943/44 .

1944/45 .

1945/46 .

hl 100% . 11238,97

.

.

.

.

.

.

.

.

.

9 918,06 9 145,81 10481,10 12620,46 9 616,10 6 969,92 10542,31 13721,24 13743,97

Kernobstbranntwein hl 100%

Verbilligter Sprit hl 100%

2211,06 3 708,87 1 654,07 7 342,27 863,50 7744,63 7 545,74 8 269,95 9.670,16 8 477,39 6 937,98 7192,53 5 946,69 5 767,42 9 218,01 8 077,01 6 955,14 8 601,25 6 217,65 10 093,41

Brennspiritus hl 100%

44 267,02 48 155,29 43 284,72 41 569,86 42 531,76 30 479,35 22 583,56 20 683,80 27 357,84 21 821,28

Industriesprit hl 100% 41 064,21

hl 100% 102 490,13

42 197,91 44 314,71 61 740,84 44 266,60 43 135,69 34 848,11 33 600,25 31 840,87 35 115,62

104 267,60 105 353,37 129 607,49 117 566,37 97 361,65 76 115,70 82 121,86 88 476,34 86 991,93

Zusammen

Zu diesen Zahlen ist zu bemerken, dass die Kontingentierung des Spritverkaufes ab I.März 1946 ganz aufgehoben werden konnte.

893 Über die einzelnen Kommissionen ist folgendes zu berichten: 1. Fachkommission.

Die Fachkommission hat im Berichtsjahr zwei Sitzungen abgehalten.

Eine erste Sitzung im August 1945 galt der Erörterung der Massnahmen auf dem Gebiete der Obst- und Kartoffelverwertung und -Versorgung und der inländischen Branntweinerzeugung im Berichtsjahr 1945/46, während an der zweiten Sitzung im November 1945 der Entwurf der Alkoholverwaltung für die Konzessionsurkunde der Hausbrenner begutachtet wurde.

2. Alkoholrekurskommission.

Die Alkoholrekurskommission hat im Verlaufe des Berichtsjahres eine Sitzung abgehalten. Die Geschäftsstatistik zeigt folgendes Bild: Zu Beginn des Berichtsjahres hängig Eingang im Berichtsjahr. .

. .

2 Beschwerden 11 »

Zusammen

13 Beschwerden

Durch Abweisung Überweisung an die Alkoholverwaltung (Nachlassgesuche) Hängig

5 Beschwerden 7 » l »

Zusammen

18 Beschwerden

Hievon wurden erledigt :

II. Verwaltung.

(Einschliesslich Verzinsung und Gebäudeunterhalt.)

A. Personal.

Der Personalbestand betrug am Ende der Berichtsperiode: Beamte und Ständige Vorübergehend Gesamt

ständigeangestelltes Personalsj » Ä

Allgemeine Verwaltung Lagerhaus und Rektifikationsanstalt Delsberg Lagerhaus Burgdorf Lagerhaus Romanshorn Lagerhaus Schachen b. Malters . . . .

156 9 8 6 8

177

--

19

175

8 2 1 3

2 -- -- --

14 5 7 6

9

21

207

894

B. Gesamtauslagea für Verwaltung (Eubrik Laut Rechnung 1. Allgemeine V e r w a l t u n g : 1945/46 a. Personalaufwand: Fr.

Besoldungen, Gehälter, Löhne und Zulagen 1167 011.37 Teuerungszulagen 317220.65

III).

Laut Voranschlag 1945/46 Fr.

1166 370.-- 281670.--

davon ab: 1484232.02 Lohnrückerstattung zu Lasten der Eubrik IIi (BrennereiFr.

aufsichtstellen) . . . . . 25192.10 Lohnrückerstattung des Kriegs-Ernährungs-Amtes . 77395.20 Rückerstattung der Lohnausgleichskasse . . . . . . . 5300,60 Eückerstattung der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt . . . . . . .

509.70 108397.60

1448040.--

1375834.42 195271.84

1248040.-- 180000.--

127055.25

117550.--

26085.47

29000.--

1647.12 5214.60

1400.-- 8010.--

Reisekosten Beiträge an die Versicherungskasse und Hilfskasse . . . . . . . . . . . . . .

Arbeitgeberbeiträge an die Lohnausgleichskasse Beiträge an die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt Entschädigungen,Dienstaltersgeschenke usw.

b. Gemeinkosten und Sachausgaben : Geschäftsbücher, Formulare und Bureaumaterial Druck- und Buchbinderkosten Mobiliar und Bureaumaschinen . . . . .

Laboratoriumsbedarf .

Post-, Telephon- und Telegraphenkosten, Betreibungs- und Gerichtsgebühren, Steuern und Abgaben . . .

Bureauentschädigungen an Kontrollbeamte Entschädigung für Arbeit an das eidgenössische statistische Amt . . . . . . . .

1731108.20*)

200

000.-

1584000.--

66839.98 6615.45 53360.60 8857.69

80000.-- 10000.-- 70000.-- 5000.--

63222.81 6640.--

60000.-- 8000.--

18893.--

12000.--

Übertrag 224429.53*) 245000.-- *) Ausser der Lohnrückerstattung des Kriegs-Ernährungs-Amtes sind bei den übrigen Personalkosten und den Gemeinkosten und Sachausgaben die Rückerstattungen bereits abgezogen.

895 Laut Rechnung

Laut Voranschlag

1945/46

1945/46

Fr.

224429.53 24989.70 15374.65

; Übertrag Hausdienst und Reinigung Heizung, Beleuchtung, Kraft und Wasser .

Literarische Anschaffungen und Verschiedenes

2418.39 267212.27*)

ab: Fr.

Mietzinse 2360.-- Eückerstattung an Verwaltungskosten (Straffälle) usw. 24991.24 Einfuhrgebühren auf Mostä

pfelnu

s w W

2

11000.-

214597.08

295000.--

1945705.28

1879000.--

· kationsanstalt):

a. Eigene Lager: Burgdorf: Personalaufwand**) Gemeinkosten und Sachausgaben

Laut Rechnung Laut Voranschlag 1945/46 1945/46

Fr.

40240.54 9 832.73 50073.27

Fr.

46500.-- 10 500. -- 57000.--

102186.29 17362.62

98000.-- 29000.--

119548.91

127000.--

59228.65 13404.74

63000.-- 19000.--

72633.39

82000.--

41591.21 16554.75

44000.-- 16000.--

58145.96

60000.--

Übertrag 300 401.53

326 000.--

Personalaufwand**) Gemeinkosten und Sachausgaben

Romanshorn: Personalaufwand**) Gemeinkosten und Sachausgaben Schachen:

306000.--

52615.19

2. Lager V e r w a l t u n g (Lagerhäuser und Eektifi-

Delsberg:

5000.--

:

5 2 6 3 . 9 5 5

Total Allgemeine Verwaltung

Fr.

245000.-- 28000.-- 28000.--

Personalaufwand**). . . . . .

Gemeinkosten und Sachausgaben

*) Ausser der Lohnrückerstattung des Kriegs-Ernährungs-Amtes sind bei den übrigen Personalkosten und den Gemeinkosten und Sachausgaben die Rückerstattungen bereits abgezogen.

**) Siehe Fussnote auf folgender Seite.

896 Fr,

Übertrag b. Mietlager: Aarau Basel Verschiedene . . .

Zusammen

Fr.

300 401.53 12419.40 21238.42 1 507.45

15 000.-- 24000.--

35165.27 335 566.80

39000.-- 365 000. --

davon ab: Kesselwagenmiete usw.

6506.80

Total Lagerverwaltung

326 000.

329060.50

-- 365000.--

Für die gesamte V e r w a l t u n g ergeben sich somit folgende Ausgaben: Rechnung 1945/46

1.

2.

3.

4.

Voranschlag 1945/46

Allgemeine Verwaltung 1945705.28 1879000.-- Lagerverwaltung 329060,50 365000.-- Beratungen, Gutachten usw 17836.70 25000.-- Vergütung an die Zollverwaltung . . . 294471.30 100000.-- Gesamttotal 2 587 073.78 2 369 000.--

Im Voranschlag war eine Gesamtausgabe für die Verwaltung (Eubrik II T) von Fr. 2 369 000 vorgesehen. Diese Summe ist um Fr. 218 000 überschritten worden. Während die Posten II l, 2 und 3 im Rahmen der im Voranschlag vorgesehenen Summen geblieben sind, haben die Posten II l, l und 4 Mehrausgaben zu verzeichnen. Diese sind zurückzuführen: bei IIl l «Allgemeine Verwaltung» zur Hauptsache auf vermehrte Personalausgaben infolge der Erhöhung der Teuerungszulagen auf 1. Januar 1946 und bei II l 4 «Vergütung an die Zollverwaltung » auf vermehrte Eingänge an Monopolgebühren gegenüber dem Voranschlag.

**) (Fussnote zu Seite 7)) Burgdorf Fr.

Inbegriffen : Teuerungszulagen . .

9872.35 Beiträge an die Versicherungskasse und Hilfskasse 3064.50 Beiträge an die Unfallversicherung. . . .

466.34 Arbeitgeberbeiträge an die Lohnausgleichskasse 718.60 Reisekosten . . . . .

52.25 14174.04

Delsberg

Romanshorn

Fr.

Fr.

Schachen

Zusammen

Fr.

Fr.

23264.50

14030.45

10550.10

57717.40

7 517 . 90

4803.60

2034.10

17420.10

1124.14

659.65

603.46

2853.59

1 831.20 742.35

1061.45 304.75 20859.90

745.65 441.30

4856.90 1540.65 83 888 . 64

34480.09

:

14374.61

897 C. Verzinsung (Eubrik 12).

Die Einnahmen betragen: Fr.

Zins aus Guthaben beim Finanz- und Zolldépartement und beim Schuldbuch 527251.90 Zins aus der Postcheckrechnung .

150.-- Zins aus Grundpfanddarlehen, verschiedenen Vorschüssen usw 5391.70

. .· Fr.

( \ : !

i i

582798.60) Die Ausgaben betragen: Verzinsung des Versicherungsfonds Verzinsung des Verleiderfonds Verzinsung der Zollpauschale

92005.95 5 091.70 16362.70

Überschuss der Aktivzinsen über die Passivzinsen

118460.35 419333.25

D. Unterhalt der Gebäude und Vervollständigung der Ausrüstung (Rubrik II n).

Es wurden vom 1. Juli 1945 bis 80. Juni 1946 für Unterhalt der Gebäude der Alkoholverwaltung und Vervollständigung der Ausrüstung ausgelegt, für: Fr.

Zentralverwaltung in Bern 680499.70 Lagerhaus Burgdorf 6883.57 : Lagerhaus und Rektifikationsanstalt Delsberg . . . . 14825.64 Lagerhaus Romanshorn 9883.56 Lagerhaus Schachen .

4659.16 : Lagerhäuser Aarau und Basel . .

263.70 Einrichtungen in Brennereien und Numerierung von Hausbrenn[ apparaten ·. . . .

868.50 Unterhalt der Kesselwagen und Verschiedenes . . . . . . . .

506.55 717340.38 Im Voranschlag war eine Ausgabe von Fr. 744 000 vorgesehen. Von dieser Summe waren Fr. 660 000 für den Bau des neuen Bureaugebäudes, Ecke Länggaßstrasse-Fellenbergstrasse in Bern, bestimmt. Dieser Betrag ist auf das Kapitalkonto «Reserve für den Bau eines Verwaltungsgebäudes in Bern» übertragen worden und ist in der Bilanz unter den Passiven ausgewiesen. Die andern Ausgaben dienten zur Bestreitung der ordentlichen Unterhaltsarbeiten an Gebäuden und Einrichtungen in Bern und den Lagerhäusern.

E. Brennereiaufsichtstellen.

\ Die Zahl der nebenamtlich geführten Brennereiaufsichtstellen ist durch weitere Zusammenlegungen auf 2722 herabgesetzt worden. Im Laufe des Geschäftsjahres wurden 27 Instruktionsversammlungen von Leitern der

898

Brennereiaufsichtstellen mit insgesamt 619 Teilnehmern abgehalten. Im Voranschlag war für die Tätigkeit der Brennereiaufsichtstellen eine Entschädigung von Fr. 675 000 vorgesehen. Dieser Betrag ist um rund Fr. 6000 überschritten worden, weil erheblich mehr Steuern und Selbstverkaufsabgaben eingingen als im Voranschlag vorgesehen war. Dadurch erhöhten sich .auch die Provisionen, die an die Brennereiaufsichtstellen ausbezahlt werden mussten.

III. Brennereiwesen.

A. Gewerbliche Brennereien und ihnen gleichgestellte Auftraggeber.

a. Gewerbliche Brennereien.

Die Konzessionierung der gewerblichen Kernobst- und Spezialitätenbrennereien, mit der im vorletzten Berichtsjahr begonnen worden war, konnte im Brennjahr 1945/46 bis auf wenige Fälle abgeschlossen werden.

Am 30. Juni 1946 bestanden insgesamt 2892 Konzessionen und 21 provisorische Bewilligungen. Von den provisorischen Bewilligungen entfallen 12 auf Kernobstbrennereien und 9 auf Spezialitätenbrennereien; es handelt sich um Fälle, bei denen besondere Verhältnisse umfassendere Erhebungen für den Entscheid über die Konzessionserteilung erfordern. Die 2892 Konzessionen verteilen sich wie folgt: 4 Industriebrennereien, l Alkoholfabrik, 948 Konzessionen zur Erzeugung von Kernobstbranntwein, 989 Konzessionen zur Erzeugung von Spezialitätenbranntwein und 950 Konzessionen zum Brennen im Lohn.

Die Konzessionen und provisorischen Bewilligungen entfallen auf insgesamt 1554 Betriebe.

Im Berichtsjahr sind erloschen: 75 provisorische Bewilligungen und Konzessionen für die Herstellung von Kernobstbranntwein, 66 provisorische .Bewilligungen und Konzessionen für die Herstellung von. Spezialitätenbranntwein, 62 provisorische Bewilligungen und Konzessionen für den Betrieb einer Lohnbrennerei und zwar 33 durch Aufkauf der Brennereieinrichtung, 118 durch Handänderungen, 25 durch Umteilung der Inhaber zu den Hausbrennern und 27 durch Verzicht oder durch Nichterteiluug der Konzession. Neu erteilt wurden 117 Konzessionen für die Herstellung von Kernobstbranntwein, 113 Konzessionen für die Herstellung von Spezialitätenbranntwein und 48 Konzessionen für den Betrieb einer Lohnbrennerei.

. ' ,.

b. Gewerbliche

Brennauftraggeber.

Die Zahl der gewerblichen Brennauftraggeber betrug am 30. Juni 1946 17 959 gegen 16 807 Ende Juni 1945 und 13 259 Ende Juni 1944.

B. Hausbrenner und ihnen gleichgestellte Brennauftraggeber.

Bei der für die Konzessionierung der Hausbrennereien vorgenommenen Bestandesaufnahme wurden bis Ende des Berichtsjahres in 849 Gemeinden 10 245 Brennapparate, also rund ein Drittel des heutigen Bestandes an Hausbrennapparaten an Ort und Stelle überprüft. 952 Brennapparate sind bei dieser · Gelegenheit von der Alkoholverwaltung aufgekauft worden. 161 Hausbrenner mussten zu den gewerblichen Brennern umgeteilt werden.

899

Ira Berichtsjahr konnte.mit der Ausstellung und Abgabe der Konzessionsurkunden an die Hausbrenner begonnen werden.

In 139 Gemeinden haben die Hausbrenner die Konzession für den Betrieb einer Hausbrennerei bereits erhalten. Verschiedentlich waren die Verhältnisse von Hausbrennern, die als trunksüchtig gemeldet worden waren, näher zu überprüfen: in 3 Fällen musste die Konzession verweigert Werden.

Im nachfolgenden geben wir, die wichtigsten Ergebnisse, die aus der statistischen Verarbeitung der Brerinkarten der letzten f ü n f Jahre hervorgegangen sind, bekannt: Eingegangene ausgefüllte Brennkarten: Ausgefüllt durch

Brennjähr 1940/41

Brennjahr 1941/42

Brennjahr 1942/43

Brennjahr 1943/44

Brennjahr 1944/45

Hausbrenner . .

Hausbrennauftraggeber .

26151

25767

26272

27016

27389

101 919

98412

Zusammen

128 070

124 179

98961 125 283

106 911 133927

115459 142 848

1 Die Verarbeitung der Brennkarten hat ergeben, dass von den 27 389 .Hausbrennern, die wegen ihrer Brenntätigkeit oder ihrem Branntweinvorrat im Jahre 1944/45 eine Brennkarte auszufüllen hatten, 26 028 in diesem Brennjahr Branntwein erzeugten. 18 625 Hausbrenner taten dies in ihrem eigenen . Apparat, während 7403 durch die Lohnbrennerei brennen Hessen. 5063 oder rund 16 % von sämtlichen 31 091 anerkannten Hausbrennern haben im Brennjahr 1944/45 überhaupt keinen Branntwein hergestellt.

Die Branntweinerzeugung der Hausbrenner und gleichgestellten Brennauftraggeber betrug in den Brennjahren 1940/41 -- 1944/45: ^^^·^^·^^··v

Erzeugt durch

Brennjahr 1940/41

Brennjahr 1941/42

Brennjahr 1942/43

Brennjahr 1943/44

Brennjahr 1944/45

Durchschnittl, Jahreserzeugung

Liter Liter Liter Liter Liter Liter Branntwein*) Branntwein*) Branntwein*) Branntwein*) Branntwein*) Branntwein*)

Hausbrenner . .

789 915 703 120 815 306 912 290 1 306 469 905420 Hausbrennauftraggeber . 3 033 661 2 385 762 2 715 332 3 329 741 4 925 862 3 278 072 Gesamterzeugung 3 823 576 3 088 882 3 530 638 4 242 031 6 232 331 4 183 492 *) Gezählt wurden die Liter effektiver Gradstärke, so wie sie in den Brennkarten eingetragen werden, Diese bewegt sich im grossen ganzen zwischen 50 und 60 Vol.%.

900 Von den l 806 469 Litern Branntwein, die im Brennjahr 1944/45 von Hausbrenn ern erzeugt wurden, sind indessen nur ; 606 639 Liter im eigenen Brennapparat, 699 880 Liter dagegen in Lohnbrennereien hergestellt worden, welche auch den weitaus grössten Teil der 4 925 862 Liter erzeugt haben, die für Rechnung von Hausbrennauftraggebern gebrannt wurden. Umgekehrt ist der Vollständigkeit halber zu erwähnen, dass 16819 Hausbrennauftraggeber, vorwiegend solche in Berggegenden, ihren Branntwein entweder in gemieteten Hausbrennapparaten herstellten oder im Brennauftrag durch Hausbrenner herstellen Hessen. Es macht dies aber im Brennjahr 1944/45 nur eine Erzeugung von 232004 Litern Branntwein aus. Die tatsächlich in Hausbrennapparaten hergestellte Menge Branntwein im Berichtsjahr 1944/45 betrug 838 643 Liter, während im Brennauftrag durch Lohnbrenner für Hausbrenner und Hausbrennauftraggeber 5 393 688 Liter Branntwein effektiver Gradstärke hergestellt worden sind.

Auf die einzelnen Branntweinarten verteilen sich die Branntweinmengen der H a u s b r e n n e r und H a u s b r e n n a u f t r a g g e b e r wie folgt: Branntwein aus

Brennjahr 1940/41

Brennjahr 1941/42

Brennjahr 1942/43

Brennjahr 1943/44

Brennjahr Durchschnitt.

Jahres1944/45 erzeugung

Liter Liter | Liter Liter Liter Liter Branntwein*) Branntwein*) , Branntwein*) Branntwein*) Branntwein*) Branntwein*)

Kernobst, Most, Trestern usw.. 3 003 677 2 453 806 2 738 155 3 345 725 4 365 602 3 181 393 Kirschen . . . . 224 243 111 403 286851 239 075 1 077 242 387 763 Zwetschgen und 30364 46754 132 532 189 062 123 075 Pflaumen . . 216 664 Traubentrestern, Weinhefe und Weinresten . . 854 962 464445 433 942 496 127 577 574 465410 18154 Enzianwurzeln .

16087 12 006 19270 17778 16659 anderen Roh7943 10710 stoffen. . . .

5666 10845 9192 10794 Gesamterzeugung 3 823 576 3 088 882 3 530 638 4 242 031 6 232 331 4 183 492

*) Liter Branntwein natürlicher Gradstarke, s. Anmerkung auf S. 899.

901 Erzeugung

von Branntwein je Betrieb:

D u r c h s c i n I t t i i che E r z e u g u n g v o n Kernobstbranntwein Spezialitätenbranntwein Branntwein insgesamt je Betrieb, der je Beirieb, der je Betrieb, der Spezialitätenbranntwein Kernobstbranntwein Branntwein erzeugt erzeugt erzeugt

Brannjahr

Liter Branntwein*)

Liter Branntwein*)

Liter Branntwein *)

.

.

.

.

.

34 31 84 86 45

17 18 17 20 27

82 28 31 84 46

1940/41 bis 1944/45 .

36

20

34

1940/41 1941/42 1942/48 1948/44 1944/45

Zum s t e u e r f r e i e n E i g e n b e d a r f je Betrieb zurückbehalten worden:

sind folgende Mengen Branntwein

Durchsch nittlicher

Brennjahr

1940/41 .

1941/42 .

1942/43 .

1943/44 .

1944/45 .

1940/41 bis 1944/45 .

E i g e n !> e d a r f a n

Kernobstbranntwein je Betrieb, der Kernobslbranntwein zum Eigenbedarf beansprucht

Spezialitätenbranntwein je Betrieb, der Spezialitätenbranntwein zum Eigenbedarf beansprucht

Branntwein insgesamt je Betrieb, der Branntwein zum Eigenbedarf beansprucht

Liter Branntwein*)

Liter Branntwein*)

Liter Branntwein*)

21 22 24 26 28

12 11 11 12 15

20 20 22 24 28

24

12

23

*) Liter Branntwein natürlicher Gradstärke, s. Anmerkung auf S. 899.

902

IV. Einkauf.

A. Gebrannte Wasser inländischer Erzeugung.

Sprit und Spiritus: DurchÜberschnittsnommene preis je hl Menge Alkohol 100%

Rohstoff und Lieferant

Fr.

hl Alkohol 100 %

a. aus Melasse der Zuckerfabrik & Raffinerie Aarberg AG. .

.

.

6 626, 82 6. aus Sulfitablaugen der CellulosefabrikAttisholz AG.

27051,74 c. aus Holz der Holzverzuckerungs AG., Bms 30 004, 87 73,34 d. aus Abfällen der Presshefefabrik Stettfurt 10, 90 e. Verschiedenes 63 767, 67 Frachtauslagen .

. .

.

.

. . .

Kosten loco Lagerhaus, zusammen . . . . 63 767, 67

Kosten

Fr.

127.47

844 701 . 10

131.71 3562982.70 202.20 6067056.05 125.-- 9167.50 75. -- 817 . 50 164.42 10484724.85 111666.30 1.75 166.17 10596391.15

Die in obenstehender Übersicht aufgeführten Mengen verteilen sich auf die einzelnen Sprit- und Spiritussorten wie folgt : Rohstoff und Lieferant

Extrafeinsprit

Feinsprit

Sekundasprit

Sekundaspiritus

hl Alk öl ö l 1 0 0 %

a. aus Melasse der Zuckerfabrik & Raffinerie Aarberg AG. .

6. aus Sulfitablaugen der Cellulosefabrik Attisholz AG c. aus Holz der Holzverzuckerungs AG. Bms d. aus Abfällen der Presshefefabrik Stettfurt ß. Verschiedenes Zusammen

5 457, 31 2 196, 49 5 162, 31

195, 60

973, 91

19692,94

30 004, 87

2196,49 40 624, 49

73,34 10,90 195, 60 20 751, 09

903 K e r n o b s t braun t wein: Durch-

überschnittsnommene preis je hl Alkohol Menge 100%

1945/46

2 877 32

Fr.

279.40 6.30

2 877,32

285.70

hl Alkohol 100%

;

Kosten loco Lagerhaus

Kosten

Fr.

803908.301 18138.50 822046.80

Von den im Geschäftsjahre 1945/46 übernommenen 2 877,32 hl 100 % Kernobstbranntwein entfallen 2 641,15 hl 100 % auf Sammelabnahmen (in der Hauptsache Hausbrenner und gleichgestellte Brennauftraggeber) und 236,17 hl 100 % auf Einzelablieferungen (vorwiegend Gewerbebrenner und gewerbliche Brennauftraggeber).

B. Eingeführte gebrannte Wasser.

Es wurden eingeführt: , Aus Brasilien Aus Cuba Aus Höllami Aus ü. S. A

hl Alkohol 100% 9818,01 18 756, 21 1988,01 3 755, 80

Zusammen

34318,03

Ausserdem lagen noch im Ausland 7 870,85 hl Alkohol 100 % auf Ende des Geschäftsjahres für Rechnung der Alkoholverwaltung.

Der Bezug der eingeführten gebrannten Wasser loco Lagerhaus, unverzollt, kostete :

Eingeführte Menge

Sorte

hl Alkohol 100 %

Peinsprit Sekundasprit . . .

Sekundaspiritus

. ·. .

. .

. .

. .

10 324 97 6781 83 17211,23 34 318, 03

Rückerstattungen .

34 318, 03

Frachtauslagen Kosten loco Lagerhaus

34 318, 03

Durchschnittspreis je hl Alkohol 100% Fr.

177.50 189.30 162.10 172.11 -- 86 171.25 1.45 172.70

Kosten

Fr.

1 832 728 . 25 1 283819.22 2790002.38 5906549.85 29478.74 5877071.11 49680.15 5926751.26

904 C. Rektifikation.

Im Berichtsjahr hat die Rektifikationsanstalt der Alkoholverwaltung in Delsberg nachstehende Menge Rohware rektifiziert: hl Alkohol 100%

Sekundaspiritus Branntwein

7 824,46 18,98 Zusammen 7 888, 89

D. Deckung des gesamten Jahresbedarfes au gebrannten Wassern usw.

Über die Kosten der Warenbeschaffung, die Abschreibungen und den Wert der Endvorräte unterrichtet folgende Übersicht: Warengattung

Beschaffungskosten für ver- Abschreibungen kaufte Mengen

Fr, 1. Sprit und Spiritus zum Trinkverbrauch (Rubr. II a) . . . . 1903402.40 2. Kernobstbranntwein 454075.-- (Rubrik II b) . . .

3. Sprit zur Herstellung v. pharmazeutischen Erzeugnissen, Riechund Schönheitsmitteln (Rubr. II c) . . 2018911.20 4. Brennspiritus . . . 2916202.54 Industriesprit . . . 5559153.80 8739.50 Denaturierstoffe . .

(Rubr. II d zusammen) 8484095.84 --. -- 5. Gebinde (Rubr. II e) Zusammen 12860484.44

Fr.

Ausgaben insgesamt

Wert der Vorräte auf 30. Juni 1946

Fr.

Fr.

816358.46 2719760.86 1464761.-- 469934.40

924009.40

369777.--

2018911.20 1740740.75 1747537.20 - 257. 29 3488020.66 --.-- 4774313.52

4656943.29 660109.-- 7306691.-- 449208.-- 19722.-- 8482.21 11 972116.50 1129039.-- --. -- 3226.-- 17634797.96 2966803.--

905

T. Förderung der Kartoffel- und Obstverwertung ohne Brennen und Förderung des Tafelobstbanes.

A. KartoHelverwertung.

Die Frühkartoffelernte 1945 hat in den Hauptproduktionsgebieten infolge der Frostschäden vom 1. Mai erst anfangs Juli eingesetzt. Die Erträge waren im Landesdurchschnitt nur schwach bis mittelmässig. Das Angebot an Frühkartoffeln vermochte die Nachfrage ab 5. Juli knapp zu decken. Die Ernte der mittelfrühen und späten Sorten war von einem Produktionsgebiet zum andern sehr unterschiedlich. Der Gesamtertrag an Kartoffeln der Ernte 1945 war um rund 10 % geringer als 1944 und wurde bei einer Anbaufläche von 89 000 ha mit 166 000 Wagen zu 10 Tonnen eingeschätzt gegenüber 182 500 Wagen im Yorjähr.

' , Die im Geschäftsjahr 1945/46 getroffenen Verwertungs- und Versorgungsniassnahmen stützten sich vor allem auf die Verfügung Nr. 30 des eidgenössischen Volkswirtschaf tsdepartementes vom 4. Juni 1942 betreffend die Kartoffelverwertung und -Versorgung sowie auf das von uns gutgeheissene Bewirtschaftungsprogramm der Alkoholverwaltung und auf die verschiedenen Weisungen dieser Verwaltung. Mit Verfügung Nr. 44 des eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartementes vom 24. Januar 1946 wurde die kriegswirtschaftliche Organisation auf dem Gebiete der Kartoffelverwertung und -Versorgung und damit auch die Sektion für Kartoffeln des Kriegs-Ernährungs-Amtes mit Wirkung ab l. Februar 1946 aufgehoben und dieAlkoholverwaltung mit der Liquidation der Geschäfte aus der Ernte 1945 beauftragt.

Im wesentlichen sind wieder die gleichen Vorkehren für die Verwertung und Versorgung angeordnet worden wie in den früheren Jahren. In Anbetracht der geringeren Ernte und im Hinblick auf die Sicherstellung der Versorgung während des Winters und Frühjahrs wurden die Massnahmen zur Erfassung der Ernte verschärft. Die Produzenten wurden zur Ablieferung der nicht im eigenen Betriebe benötigten Speisekartoffeln verpflichtet. Die Verbraucher hatten die Möglichkeit, .im Herbst unbeschränkte Mengen Kartoff ehi zu übernehmen und einzukellern und machten von diesem Eecht angesichts der allgemeinen knappen Versorgungslage in bisher nie dagewesenem Urnfang Gebrauch. Für die Minderbemittelten wurde gemeinsam mit dem eidgenössischen Kriegs-Fürsorge-Amt eine Verbilligungsaktion auf der Grundlage eines Abgabepreises von Fr. 10 je 100 kg durchgeführt. Sie konnten im Herbst und Frühjahr zusammen 150 kg pro Familienmitglied beziehen und so ihren Bedarf bis
zur neuen Ernte eindecken. Im Eahmen dieser Aktion wurden rund 2000 Wagen verbilligt abgegeben.

Ab 1. August 1945 übernahm die Alkoholverwaltung auf den Speisekartoff elsendungen in ganzen und halben Wagenladungen die über 50 Ep.

je 100 kg hinausgehenden reinen Frachtkosten. Dadurch wurde der Konsumentenpreis für Speisekartoffeln um Fr. l je 100 kg verbilligt. Für Saat- und Futterkartoffeln wurden ebenfalls Frachtbeiträge gewährt. Die Kartoffelsendungen Bundesblatt. 98. Jahrg. Bd. III.

58

906

von mehr als 500 kg an ausserhalb des Kantons des Produktionsgebietes wohnhafte Abnehmer waren der Bewilligungspflicht unterstellt.

Die Kartoffeln, die im Herbst nicht direkt von den Verbrauchern übernommen wurden, sind in ähnlicher Weise wie in früheren Jahren durch die landwirtschaftlichen Organisationen und die privaten Handelsfirmen auf Pflichtlager gelegt worden und dienten als Reserve für die Versorgung der Konsumenten, welche selbst nicht genügend oder keine Kartoffeln einkellern konnten. Diese Vorräte waren auf das ganze Land und die wichtigsten Verbraucherplätze verteilt. Auf Ende Dezember 1945 befanden sich rund 12000 Wagen in Pflichtlagern gegenüber 13 000 Wagen im gleichen Zeitpunkt des Vorjahres.

Für die Übergangszeit von der alten zur neuen Ernte wurden vorsorglicherweise 1150 Wagen Kartoffeln auf Kühllager gelegt (im Vorjahr 650).

Die Übernahme und Einlagerung der Kartoffeln erfolgten unter günstigen Witterungsbedingungen. Während der ganzen Erntezeit war die Nachfrage nach Speisekartoffeln sehr gross. Aus diesem Grunde musste im Herbst die Abgabe von Kartoffeln zu Futterzwecken und für die technische Verarbeitung stark eingeschränkt werden.

Schon im Laufe des Winters und besonders in den ersten Frühjahrsmonaten zeigte es sich, dass die Nachfrage nach Lagerkartoffeln infolge der zum Teil übermässigen Herbsteindeckung der Verbraucherschaft und der erhöhten Zuteilungen von rationierten Lebensmitteln im Verhältnis zu früheren Jahren gering war. Um Verluste durch starkes Auskeimen und Fäulnis zu verhindern,, musste daher die Verwertung der Lager vor allem auf dem Wege des Exporte» und der technischen Verarbeitung gesucht werden. Da von den Pflichtlagervorräten nur rund 2700 Wagen für den Frischverbrauch im Inland benötigt wurden, war es möglich, rund 6750 Wagen Lagerkartoffeln in die umliegenden Hungergebiete zu exportieren. Dazu kamen weitere rund 2300 Wagen aus: Frühjahrsablieferungen der Produzenten sowie aus Sammlungen, so dass einschliesslich.

der Exporte der Schweizer Spende und anderer charitativer Organisationen insgesamt rund 9000 Wagen ausgeführt werden konnten. Damit hat die Schweiz einen namhaften Beitrag zur Linderung der Not in den vom Krieg heimgesuchten Gebieten geleistet.

Bund 1000 Wagen sind der Verarbeitung auf Stärke zugewiesen worden.

Für die Frühkartoffeln
der Ernte 1945 wurden Produzentenpreise von Fr. 23 bis 32 je 100 kg festgesetzt. Für die Haupternte erhielten die Produzenten Fr. 18 bis Fr. 21 je 100 kg. Zu diesen Grundpreisen wurde zur Förderung einer ausreichenden Lagerhaltung für die in der Zeit vom 13. September bis 15. Dezember 1945 an die landwirtschaftlichen Organisationen und den Handel abgelieferten Speisekartoffeln ein Zuschlag von Fr. l bis Fr. 2 je nach Sorte gewährt. Dieser Zuschlag durfte dem Konsumenten nicht belastet werden und ging zu Lasten des Bundes. Die Aufwendung hierfür betrug rund 2,3 Millionen Franken. Für. Futterkartoffeln betrug der Produzentenpreia höchstens Fr. 16 je 100 kg.

907 Die Ausgaben der Alkoholverwaltung zur V e r w e r t u n g der K a r t o f f e l e r n t e und zur Versorgung des L a n d e s mit K a r t o f f e l n 1945/46 gehen aus der folgenden Zusammenstellung hervor: Frachtvergütungen für Speisekartoffeln Fr. l 850 615.60 Frachtvergütungen für Saatkartoffeln » 470 364.25 Verbilligungsbeiträge auf Futterkartoffeln Aufwendungen für die Kartoffelernte 1945 . . . . . . . .

Stillstandsentschädigungen an frühere Brennlosinhaber. .

Liquidationsentschädigung an eine Losbrennerei. . . . .

Verschiedenes Diesen Aufwendungen steht an Einnahmen gegenüber die Bückerstattung des Kriegs-Ernährungs-Amtes von . .

Es bleiben als A u f w e n d u n g e n der Alkoholverwaltung zur Förderung der K a r t o f f e l v e r w e r t u n g (Eubr. IIf) gemäss Voranschlag

Fr. 2320979.85 » 15155.40 Fr. 2 336 135.25 » 16400.-- » 2500.-- » l 540.-- Fr. 2356575.25 » 1556575.25

Fr.

800000.--

B. Obstverwertung und Umstellung des Obstbaues.

Auf Grund von Art. 24 des Alkoholgesetzes und Art. 90 und 92 der Vollziehungsverordnung zum Alkoholgesetz hat die Alkoholverwaltung im Berichtsjahr für die Förderung der Obstverwertung und die Umstellung des Obstbaues folgende Aufwendungen gemacht.

Ausgaben für die F ö r d e r u n g der O b s t v e r w e r t u n g und des T a f e l o b s t b a u e s vom 1.Juli 1945 bis 30. Juni 1946.

Fr.

Aufwendungen für die technische Verwertung von Tafelobstüberschüssen (Restzahlung für 1944/45) Aufwendungen für die Versorgung minderbemittelter Volkskreise mit Frischobst (einschliesslich Bestzahlung 1944/45) .

Umstellung des Obstbaues (mit Einschluss der Rückstellung von Fr. 150000.-- zu Lasten des Berichtsjahres, weniger Fr. 300000.-- Rückstellung aus dem Jahre 1944/45) . . .

Beitrag an den Schweiz. Obstverband in Zug Beiträge an die Propagandazentrale für Erzeugnisse der Schweiz.

Landwirtschaft in Zürich Ordentlicher Beitrag Fr. 6 000. -- Für besondere Aktionen (Restzahlung für 1944/45) » 4377.04 Beitrag an den nationalen Verband gegen den Schnaps, Aarau Verschiedenes Total Aufwendungen der Alkoholverwaltung auf Rubrik II g

16960.15 280065.65 147276.81 70000.--

10377.04 5000.-- 2877.67 532557.32

908 1. Obstverwertung.

a. Kernobst.

Die Wirkungen der Frostperiode von anfangs Mai 1945 haben bald erkennen lassen, dass für den Herbst 1945 nur eine kleine Obsternte zu erwarten war, die sich zudem stark auf die Ostschweiz konzentrierte. Diese Sachlage machte das Eingreifen von Massriahmen zur Sicherung einer gleichmässigen Verteilung des bescheidenen Ernteertrages und der Verwertung des Obstes im Interesse der Landesvers orgung notwendig. Gleichwohl sah man mit Bücksicht auf die Zeitlage von einschneidenden Massnahmen, wie Beschlagnahme der Ernte, Eationierung des Obstes, Verbot des Direktverkehrs zwischen Produzent und Konsument, Abholverbot und Unterstellung der Obsttransporte unter die Bewilligungspflicht ab. Dank der Einsicht der beteiligten Kreise und zweckmässiger Lenkungsmassnahmen gelang es auch ohne solche Eingriffe, das vorhandene Erntegut gleichmässig zu verteilen und für seine zweckentsprechende Verwendung zu sorgen. Der Mangel an Obst zwang aber dazu, die nicht sehr reichliche Inlanderzeugung durch Einfuhr von Kernobst nach Möglichkeit zu ergänzen. Die Alkoholverwaltung unterstützte deshalb die Bestrebungen des privaten Handels zur Beschaffung von ausländischem Tafel-, Wirtschaftsund Mostobst. Die Bemühungen waren nicht ohne Erfolg, gelang es doch, rund 930 Wagen Tafel- und Wirtschaftsobst und annähernd 800 Wagen Mostobst einzuführen.

Beim T a f e l o b s t wurde vor allem eine möglichst vollständige Erfassung des Ernteertrages und eine gleichmässige Verteilung der Früchte auf die Konsumenten angestrebt und zur Hauptsache auch verwirklicht. Ein vom Schweizerischen Bauernverband und der bäuerlichen Presse an die Landwirtschaft gerichteter Appell, unterstützt durch eine den Verhältnissen angepasste, allseitig tragbare Preisgestaltung erreichte, dass die Produzenten das Obst, das sie nicht für den Selbstverbrauch benötigten, dem regulären Handel ablieferten.

Anderseits ermöglichte die Überwachung des Handels, die Vermittlung des Obstes in geordnetem Eahmen zu halten. Das Kernstück der Massnahmen für die Sicherung einer gleichmässigen Verteilung des Tafelobstes bildete die Überwachung des Obstverkehrs anhand der Bapporte, welche die Handelsfirmen wöchentlich über den Ein- und Ausgang des Obstes und die von ihnen zu unterhaltenden Pflichtlager zu erstatten hatten. Auf diese Weise
konnte die Alkoholverwaltung sich jederzeit über die Versorgungslage auf den verschiedenen Konsumplätzen orientieren. Die Pflichtlager gaben ihr die Möglichkeit, bei Unterversorgung einzelner Gebiete im Vergleich zum allgemeinen "Versorgungsstand ausgleichend einzugreifen. Dadurch, dass die Früh- und Herbstäpfel ganz dem Markt zugeführt wurden, ist den Konsumenten Gelegenheit geboten worden, sich wenigstens während des Herbstes ausreichend mit Obst für den täglichen Bedarf zu versorgen. Dass mengenmässig die Versorgung mit Obst während des Winters besser ausfiel als anfänglich erwartet werden

909

durfte, war vor allem den Tafelobsteinfuhren und dem wieder auflebenden Südfrüchteimport zuzuschreiben. Die reichliche Versorgung des Marktes mit Früchten aller Art zu Beginn des Jahres 1946 erlaubte es, nach voller Deckung des von den Krankenanstalten gemeldeten Bedarfes, den Eest der Pflichtlager im Laufe des Monats Februar für den Verkauf frei zu geben.

Trotz der kleinen Ernte wurde auch im Berichtsjahr wieder, gemeinsam mit dem eidgenössischen Kriegs-Fürsorge-Amt und in Zusammenarbeit mit dem Schweizerischen Obst verband, eine Aktion zur Belieferung der minderbemittelten Bevölkerung mit verbilligtem Obst durchgeführt. Allerdings hatten sich die Lieferungen in Anpassung an die Ernteverhältnisse in bescheidenerem Eahnien zu halten als im vergangenen Jahre. Ferner musste man sich auf eine einzige Aktion beschränken. Im ganzen konnten rund 27 400 Doppelzentner Obst vermittelt werden. Die Alkoholverwaltimg hatte dafür rund Fr. 80 000 an Frachtvergütungen und Verbilligungsbeiträgen aufzuwenden .

Auch bei der Verwertung des M o s t o b s t e s waren die Anordnungen so zu treffen, dass aus dem geringen Ertrag der grösstmögliche Nutzen für die Landesversorgung erzielt werden konnte. Trotz der bescheidenen Ernte wurden die Dörrbetriebe genügend mit Obst versorgt, so dass sie auch im Berichtsjahr wiederum uneingeschränkt arbeiten konnten. Anders verhielt es sich bei der Obstverarbeitung in den Mostereien. Diese musste wie in früheren Mangeljahren kontingentiert werden. Als Grundlage hiezu dienten die in den Betrieben vorhandene Lagerfassung und die im Jahre 1943 ausgenützte Mietfassung. .Die freigegebenen Verarbeitungskontingente erlaubten eine 80 %ige Füllung der Süssmostfassung. Die Gärmosterei musste eine bedeutend weitergehende Einschränkung auf sich nehmen. Für sie wurden die Verarbeitungskontingente auf 35 bis 45 % festgesetzt. Ferner durfte wegen des Verhältnismassig geringen Apfelanfalles der Anteil der Äpfel in Gärsaft und Most höchstens 30 % betragen. Die Lieferungen von Saft süss ab Presse wurden auf 70 % der im Herbst 1943 gemeldeten Lieferungen von solchem Saft begrenzt. Für die Erzeugung von Obstsaftkonzentrat ist von Anfang an ein Kontingent von 2000 Wagen Mostbirnen ausgeschieden worden, das auf die verschiedenen Konzentrierbetriebe entsprechend der im Herbst 1944 erzeugten Menge Konzentrat
verteilt wurde.

Die im Verlaufe der Verwertungskampagne durchgeführten Erhebungen in den Mostereien ergaben für das ganze Gebiet der Schweiz eine gute Ausgeglichenheit in der Belieferung der Betriebe mit Obst. Ende Oktober, als die Mostobsternte praktisch beendet war, konnte eine nahezu vollständige Ausnützung der Kontingente festgestellt werden. Noch bestehende Ungleichheiten in der Kontingentsausnützung zwischen den einzelnen Betrieben fanden ihren Ausgleich durch freiwillige Saftlieferungen. Selbstverständlich spielte auch beim Mostobst die Preisfestsetzung für die Erfassung des Obstes eine wichtige Eolie. Der Produzentenpreis für Mostbirnen betrug Fr. 9 bis Fr. 11

910 je 100 kg franko Abgangsstation, der entsprechende Preis für Mostäpfel war Fr. 14 bis Fr. 15. Es Zeigte sich, dass diese Preisfestsetzung den Anforderungen der Lage entsprach.

Wie beim Tafelobst erfuhr die Versorgungslage auch beim Mostobst durch die Zufuhren aus dem Ausland eine Entspannung. Dank dieser Importe waren die Mostereien in der Lage, über die für die Verwertung der Inlandernte festgesetzten Verarbeitungskontingente hinaus soviel Obst zu verarbeiten, dass genügend Obstgetränke hergestellt werden konnten, um den Anschluss an die neue Ernte zu ermöglichen.

, Im Berichtsjahr wurden die Kernobsttrester wiederum weitgehend brennlos, d. h. durch Überleitung in die Verfütterung, verwertet. , Es verdient besonderer Erwähnung, dass für die Verwertung der Kernobsternte 1945, mit Ausnahme der Aufwendungen für die verbilligte; Abgabe von Obst an Minderbemittelte, eine Beitragsleistung der Alkoholverwaltung nicht nötig war. Sowohl die Obstdörrerei als auch die brennlose Tresterverwertung konnten auf der während der Kriegszeit geschaffenen Basis selbsttragend weitergeführt werden.

b. Steinobst.

Noch grösser als beim Kernobst waren die Schädigungen der verheerenden Spätfröste des Jahres 1945 bei den Kirschen,deren Ernte um ungefähr 2 /3 dezimiert wurde. Unter diesen Umständen kam der Sicherung einer möglichst gleichmässigen Verteilung der wenigen vorhandenen Früchte erhöhte Bedeutung zu. Die Sachlage erforderte gegenüber den Vorjahren verstärkte Massnähmen. So wurde für die Hauptproduktionsgebiete ein :Abholverbot für Tafel- und Konservenkirschen erlassen und die Qualitätskontrolle für den Handel und die Verwertungsbetriebe bei Übernahme von mehr als 200 kg obligatorisch erklärt. Der Handel war ferner verpflichtet, die bisherigen Abnehmer im Rahmen der zur Verfügung stehenden Ware und nach Massgabe der früheren Bezüge zu beliefern. Selbstverständlich .wurde auch das Brennen aller anders verwertbaren Kirschen untersagt und das Einlegen von Brennkirschen sowie der Bezug von Kirscheumaische für die gewerblichen Brennereien streng kontingentiert. Der ausserordentlich bescheidene Ertrag der Kirschenernte erlaubte es allerdings nicht, der Nachfrage voll zu genügen. Es darf aber doch festgestellt werden, dass es wenigstens gelang, eine einigermassen gleichmässige Verteilung der zur Verfügung stehenden
Früchte zu erreichen.

Nach den gleichen Grundsätzen wurde bei den Aprikosen verfahren.

Glücklicherweise war das Hauptprocluktionsgebiet dieser Früchte, der Kanton Wallis. von den Spätfrösten nur wenig berührt worden, so dass sich die Ernte recht erfreulich entwickeln konnte. Die Zwetschgen und P f l a u m e n dagegen, für die wie bei den Kirschen ein Brennverbot für alle anders verwertbaren.

Früchte erlassen wurde, verzeichneten eine Fehlernte.

911 Mit der Aufhebung der kriegswirtschaftlichen Sektion für Obst und Obstprodukte des eidgenössischen Kriegs-Ernährungs-Amtes (S. 891) ist auch die Bewirtschaftung des Steinobstes dahingefallen (Verfügung Nr. 45 des eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartementes vom 24. Januar 1946).

2. Umstellung des Obstbaues.

Die Bestrebungen zur Umstellung des Obstbaues sind im Berichtsjahr 1945/46 weitergeführt worden. Der Bundesrat hat hierüber am 21. September 1945 Beschluss gefasst und einen Kredit von 300 000 Franken bewilligt. Auf Grund dieses Kredites gelangten grundsätzlich die bisherigen Massnahmen zur Durchführung. Besonderes Gewicht wurde auf die Aus- und Weiterbildung von tüchtigem Baumpflegepersonal gelegt, an welchem noch durchwegs ein Mangel besteht. Zur Erzielung einer möglichst rationellen Produktion erfuhren die Säuberungsaktionen in Verbindung mit der Zusammenlegung der meisten·orts noch stark zerstreuten Baumbestände eine spezielle Förderung. Allgemein ist zu den verschiedenen Aktionen zu sagen, dass sie umfangreicher geworden sind. Der Grund hiefür ist darin zu erblicken, dass nach dem Wegfall der militärischen Einberufungen das Baumpflegepersonal den Obstbauern wiederum in vermehrtem Masse zur Verfügung stand.

Die Versuche zur Züchtung und Prüfung neuer Obstsorten sowie der von der Schweizerischen Zentrale für Obstbau betriebene allgemeine Aufklärungsdienst -- letzterer unter der Heranziehung eines besonderen Kredites aus der Exportausgleichskasse für Kernobst und Kernobsterzeugnisse --· sind ebenfalls fortgeführt worden.

Die Aufwendungen für die Umstellung des Obstbaues belaufen sich im Berichtsjahr 1945/46 auf Fr. 297 276.81 '. In diesem Betrag sind nebst Beiträgen für die Kampagne 1944/45 Vorschusszahlungen für das Jahr 1945/46 enthalten. Zur Begleichung der noch ausstehenden Abrechnungen des Jahres 1945/46 ist ein Betrag von Fr. 150 000 rückgestellt worden.

YI. Ankauf von Brennapparaten.

Im Berichtsjahr hat die Alkoholverwaltung 1366 Brennapparate für eine Summe von Fr. 142 079.90 aufgekauft. Zu dieser Ausgabe kommen die Frachtkosten mit Fr. 2664.25, so dass die Gesamtaufwendungen für den Ankauf von Brennapparaten Fr. 144744.15 ausmachen. Wie bereits bemerkt, ist die Zahl der aufgekauften Brennapparate wieder angestiegen, weil im Verlauf der Konzessionierung der Hausbrennereien eine grössere Anzahl Apparate aufgekauft werden konnte.

912 Über den Bestand der B r e n n a p p a r a t e in den einzelnen K a n tonen auf den 30. Juni 1946 unterrichtet folgende Aufstellung: Zürich Bern Luzern. .

Uri Schwyz Obwalden Nidwaiden Glarus Zug Preiburg Solothurn Baselstadt Baselland Schaffhausen

l 317 5178 3313 86 983 669 295 112 448 806 2 287 69 2135 132 Übertrag 17830

Übertrag 17830 Appenzell A.-Rh.

66 50 Appenzell I.-Rh.

St. Gallen . . .

2019 Graubünden . .

1022 3906 Aargau . . . .

Thurgau . . . .

673 l 550 Tessin . . . . . .

Waadt 442 Wallis . . . . .

2387 164 Neuenburg . . .

42 Genf Dazu: 556 Liechtenstein. .

Zusammen 30 707

Über die Bewegung der Z a h l der B r e n n a p p a r a t e seit dem 1. Januar 1933 gibt folgende Tabelle Aufschluss: Bestand am NachAnfang des träglich Berichts- festgestellte Brennjahres apparate

Betriebsjahr

Insgesamt

.

.

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.

.

38 934*) 39485 38392 36068 35477 34848 34384 34129 34084 33874 33 548 33026 32276

1406

269 253 231 122 109 69 167 32 61 87 71 160

40340 39754 38645 36299 35599 34957 34453 34296 34116 33935 33635 33097 32436

1933--1946. . .

38 934*)

3037

41971

1933/34 1934/35 1935/36 1936/37 1937/38 1938/89 1939/40 1940/41 1941/42 1942/43 1943/44 1944/45 1945/46

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

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.

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.

.

.

.

Bestand

Von der

Alkohol- Sonst in am Ende des verwaltung Wegfall aufgekommen Berichtsgekauft jahres 855

1366

56 66 117 363

39485 38392 36068 35477 34848 34384 34129 34084 33874 33548 33026 32276 30707

9298

1966

30707

1362 1525

737 662 494 265 212 242 331 543 704

"

*) Bestand laut Erhebung vom 1.--6. September 1930.

-- 1052

85 89 79 59 .-- --,

913 Wenn laut dieser Tabelle die Zahl der nachträglich festgestellten Brennapparate und der durch Ankauf und sonstwie in Wegfall gekommenen Apparate im vergangenen Jahr bedeutend grösser war als bisher, so geht dies auf die Bestandesaufnahme zurück, welche die Alkoholverwaltimg bei der Anhandnahme der Konzessionierimg der Hausbrennereien durchgeführt hat. Bei dieser Bestandesaufnahme wurden 160 Brennapparate festgestellt, die bei der Erhebung über den Bestand der Brennapparate vom Jahre 1930 nicht angemeldet worden waren. Sie wurden in der Mehrzahl von der Alkoholverwaltung zum Altmetallpreis übernommen, um sie zum Verschwinden zu bringen.

Umgekehrt wurde auch festgestellt, dass nicht wenige Brennapparate, die seinerzeit angemeldet worden waren, nicht mehr vorhanden sind. Zum Teil handelt es sich dabei um Brennapparate, die während der Kriegsjahre ohne Mitteilung an die Alkoholverwaltung als Altmetall verkauft worden sind.

Diese Brennstellen sind, weil dahingefallen, gestrichen worden.

TU. Terkauf.

Im Berichtsjahre wurden abgesetzt:

Warengattung

1. Sprit und Spiritus zum Trinkverbrauch (Eubr. I o) ...

2. Kernobstbranntwein (Eubr. I b) 3. Sprit zurHerstellung von pharmazeutischen Erzeugnissen, Eiechund Schönheitsmitteln (Eubr. Ic) 4 Brennspiritus Industriesprit Denaturierstoffe (Eubr. I d zusammen)

l

Menge

Durchschnittspreis je hl 100%

hl Alkohol 100%

Fr.

13 743,97 6 217,65

845.35

11 618476 13

763.30

4 745 951 . 15

10093,41

395.39

3990825.20

21 821.28 35 115,62

175 34 228.45

3 826 085 54 8 022 083 11

q

je q 257 66

61 241 70

237 68

--

--

StUck

je StUck

--

--

Erlös

Fr.

Ì

11909410.35

5. Gebinde (Eubr. le) Gesamteinnahmen aus dem Verkauf

32264662.83 l

914

Die F r a c h t e n vom L a g e r h a u s der A l k o h o l v e r w a l t u n g bis B e s t i m m u n g s s t a t i o n erforderten auf den verkauften 76 749,85 q (87 182,07 hl 100 %) Sprit, 'Branntwein usw. insgesamt Fr. 279 567.11, oder Fr. 3.64 je q (Fr. 3.21 je hl 100 %).

Der Bezug von v e r b i l l i g t e m Sprit und von I n d u s t r i e s p r i t ist an eine Bewilligung der Alkoholverwaltung gebunden.

Die Zahl der ausgegebenen Bewilligungen für verbilligten Sprit belief sich Ende Juni 1946 auf 3018. Im Verlaufe des Berichtsjahres sind 207 Bewilligungen infolge Verzichts eingegangen, dagegen 212 neue Bewilligungen hinzugekommen. Die 3018 Bewilligungen verteilen sich wie folgt: Auf » » » » » » » » » »

Apotheken Drogerien Ärzte, .Zahnärzte, Homöopathen öffentliche und gemeinnützige Spitäler, Kliniken und Sanatorien chemisch-pharmazeutische Fabriken Parfümerien Ooiffeure Uhrenfabriken .

Essenzen-, Limonade- und Schokoladefabriken.

wissenschaftliche Laboratorien andere, oben nicht angeführte Bezüger . . . .

841 876 85 132 221 410 150 7 86 35 175

Für den Bezug von Industriesprit waren am 30. Juni 1946 2229 Bewilligungen ausgegeben. 220 Bewilligungen sind im vergangenen Jahre eingegangen und 315 neu hinzugekommen. Die 2229 Bewilligungen verteilen sich auf folgende Geschäftszweige: Auf chemisch-technische und chemisch-pharmazeutische Erzeugnisse » Essigfabrikation » Lacke, Polituren' und Farben f> wissenschaftliche Zwecke » andere, oben nicht angeführte Bezüger . . . .

184 13 1264 352 , 416

Von den 2229 Bewilligungsinhabern betrieben 356 auch den Spritverkauf in Mengen unter 125 kg an mehrere tausend Kleinverbraucher.

915

VIII. Monopolgebühren, Spezialitätensteuern und andere Abgaben.

A. Monopol- und Ausgleichsgebühren (Rubrik I h und i).

An der Landesgrenze wurden an Monopolgebühren und Fr.

Ausgleichsgebühren bezogen o 562 372.04 weniger Eückerstattungen auf nicht zum Brennen verwendeten ausländischen Eohstoffen, Waren ohne Alkoholgehalt, gebrannten Wassern zu technischen Zwecken oder dergleichen 14 206.55 5548165.49 Ferner kommt in Abzug: Die Hälfte der bereits für das I. Semester 1945 in der Rechnung 1944/45 gutgeschriebenen Entschädigung des Bundes für Drusen eingeführter Weine von Fr. 235 000, da durch unsern Beschluss vom 27. November 1945 diese Einnahme der Alkoholverwaltung mit Rückwirkung auf 1. Januar 1945 aufgehoben wurde

117500.--· 5430665.49

Hierzu kommen die Gebühren auf der inländischen Erzeugung monopolpflichtiger Branntweine

14116.65

Zusammen

5444782.14

Von den im Inland erhobenen Gebühren, einschliesslich fiskalischer Ausfall bei Straffällen, entfallen auf : ausländische Früchte und Beeren Fr. 5 458.65, ausländische Weine, Weinhefe und Traubentrester Fr. 6 963.--, der Eest von Fr. l 695.-- auf andere Eohstoffe. .

916 Nach Hauptrubriken entfallen von den an der Landesgrenze bezogenen Monopolgebühren auf:

I. Rohstoffe zu Brennereizwecken : a. Äpfel und Birnen . .

b. Andere Früchte, Beeren, eingestampft, frisch und getrocknet u. dgl c. Frucht- und Beerensäfte, Latwergen, Obstmus u. dgl. . . .

d. Trauben, frische . . .

e. Trauben, getrocknete f. Trauben- und Obsttrester, Weinhefe . .

g. Enzianwurzeln, frische und getrocknete. . .

h. Bier- und Presshefe . .

Reinertrag (nach Abzug der Rückerstattungen)

Rohertrag

Rohstoffe und Erzeugnisse . kg

Fr.

kg

Kr.

--

--

--

--

1587

1068.35

1245

830.05

7 2558 --

23,10 204.80 --

7 2558 --

23.10 204.80 --

12494

3373.65

12494

3373.65

22 139

11.-- 6.60

22 139

11.-- 6.60

II. a. Alcohol absolutus, --' , Sprit und Spiritus . .

b. Branntweine, Liköre ii.

1 032 6735328303.08 1 029 7915317890.53 del III. Wermut und Wermutessenz . . .

. .

15299

40861.60

15299

40861.60

210 967

28 121 . 01

210 967

28121.01

V. Pharmazeutische Erzeugnisse und Essenzen und Extrakte, die nicht zur Getränkebereitung dienen

28368

22865.20

27085

22202.65

VI. Parfumerie, Cosmetica u.

dgl

34850

79723.95

34850

79723.95

345 755

57200.30

340 104

54307.15

IV. Starke Weine . .

VII. Chemische Erzeugnisse, Drogen u. dgl.

VIII. Eintrittstaxe auf hochgradigen Erzeugnissen und Verschiedenes

609.40 609.40 1 684 7195562372.04 1 674 5615548165.49

917 B. Besteuerung der Spezialitätenbranntweine und Erhebung der Abgabe für den Selbstverkanî von Kernobstbranntwein.

Der seit dem 26. August 1942 auf Fr. 4 je Liter 100 % Alkohol festgesetzte Steueransatz für die Spezialitätensteuer und die Selbstverkaufsabgabe für Kernobstbranntwein ist durch unseren Beschluss vom 28. August 1945 über die Ablieferung und Besteuerung gebrannter Wasser auf Fr. 5 je Liter 100 % Alkohol erhöht worden.

Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden 13 763 Spezialitäten-Steuerrechnungen im Gesamtbeträge von Fr. 3 480 423.15 ausgestellt. Hiervon entfallen Fr. l 125 321.55 auf Hausbrenner und ihnen gleichgestellte Brennauftraggeber und Fr. 2 355 101.60 auf Gewerbebrenner und gewerbliche Brennauftraggeber. Die im gleichen Geschäftsjahr ausgestellten 7897 Abgaberechnungen für den Selbstverkauf von. Kernobstbranntwein erreichten einen, Gesamtbetrag von Fr. 3 022 692.05, wovon Fr. l 225 460.55 auf die Hausbrenner und die ihnen gleichgestellten Brennauftraggeber und Fr. l 797 231.50 auf die gewerblichen Betriebe entfallen.

Die Eingänge an Spezialitätensteuern und Abgaben für den Selbstverkauf von Kernobstbranntwein weisen im Berichtsjahr 1945/46 im Vergleich zu den Eingängen früherer Jahre folgendes Bild auf : Spezialitätensteuer Geschäftsjahr

1941/42 1942/43 .

1943/44 1944/45 .

1945/46 .

Abgabe für den Selbstverkauf von Kernobstbranntwein

Menge

Steuerbetrag

Menge

Steuerbetrag

Liter Alkohol 100%

Fr.

Liter Alkohol 100%

Fr.

463 154 539 267 579 678 954 864 778875

1389461.77 2022249.21 2318713.07 3819457.39 3515499.46

293 887 229 933 431 169 779 876 658 365

1116771.35 919731.37 1724678.18 3119505.12 3133459.87

Am 30. Juni 1946 waren an Spezialitä ensteuern Fr. 216967.70 un d an SelbstVerkaufsabgaben Fr. 252 331.28 ausstehend.

Der Bückgang der 1945/46 versteuerten Mengen Spezialitäten- und Kernobstbranntwein gegenüber dem Vorjahr ist auf die geringere Obsternte 1945 zurückzuführen, während das Jahr 1944 bekanntlich eine gute Ernte gebracht hatte. Infolge der am 28. August 1945 vorgenommenen Steuererhöhung sind indessen die Einnahmen trotz Bückgang der steuerbaren Mengen beim Kernobstbranntwein gar nicht, bei den Spezialitätenbranntweinen nur unbedeutend zurückgegangen.

918

IX. Bückvergütimg von Monopolgewinn, Steuern und Abgaben auf ausgeführten alkoholhaltigen Erzeugnissen (Rubrik Um).

Die Gesamtmenge der gebrannten Wasser, die als solche oder in Form von andern Erzeugnissen in der Zeit vom 1. Juli 1945 bis 30. Juni 1946 ausgeführt worden sind, und für welche ein Anspruch auf Eückvergütung des Monopolgewinnes, der Steuern und Abgaben bestand, betrug 15 834 LiterAlkohol 100 %.

Daraus sind folgende Rückvergütungsguthaben entstanden : Liter RückvergütungsAlkohol 100% betrag Fr,

1.

2.

3.

4.

Für Für Für Für

Trinksprit verbilligten Sprit Steuer auf Spezialitätenbranntwein Abgaben auf Kernobstbranntwein

336 3659 11795 44 15834

;

2025.95 5694.80 49558.05 177.30 57456.10

Hinzu: Schlusszahlung für die Ausfuhren des Jahres Fr.

1944/45 12818.40 n weniger im Jahr 1945/46 erfolgte Rückzahlung auf Wiedereinfuhr

12.90

Im Geschäftsjahr 1945/46 wurden bezahlt Verbleiben zur Auszahlung auf Eechnung 1946/47

12805.50 70261.60 14805.50 55 456.10

X. Handel mit gebrannten Wassern.

Für das Jahr 1946 sind bis 30. Juni 578 Grosshandelsbewilligungen und 188 Kleinhandelsversandbewilligungen ausgestellt worden gegenüber 531 bzw.

154 im Vorjahr. Die Vermehrung ist zum Teil darauf zurückzuführen, dass durch die Kontrolle stets wieder Fälle aufgedeckt werden, in welchen ohne entsprechende Bewilligung Handel mit gebrannten Wassern getrieben worden ist.

,

XI. Straffälle.

Am 30. Juni 1945 waren unerledigt Im Berichtsjahre kamen hinzu Davon sind durch Vollzug erledigt Verbleiben auf 30. Juni 1946 noch zur Erledigung.

365 Fälle 749 » Zusammen 1114 Fälle 728 » 386 Fälle

919

Von diesen 386 noch nicht erledigten Fällen sind 259 rechtskräftig entschieden, während in 127 Fällen das Strafverfahren noch nicht abgeschlossen werden konnte.

Von den im Berichtsjahre erledigten 728 Fällen wurden 547 durch Beamte der Alkoholverwaltung und durch kantonale Polizeiorgane eingereicht und 181 durch die Zollverwaltung. Wegen ungenügender Beweise musste in 26 Fällen das Strafverfahren eingestellt werden. Von den übrigen 702 Fällen sind 593 mit einer Busse gemäss Art. 52 bis 54 des Alkoholgesetzes, 99 mit einer Verwarnung und 10 mit einer Ordmmgsbusse erledigt worden.

Hinsichtlich der Art der "Widerhandlungen ist folgende Verteilung festzustellen: 185 Fälle betrafen Schmuggel oder unrichtige Zolldeklaration, 208 entfielen auf Hinterziehung von Spezialitätensteuerni Selbstverkaufsabgaben oder Monopolgebühren, 28 auf das Brennen von Kartoffeln oder Bezug von Kartoffelbranntwein. 20 auf unbefugte Herstellung anderer gebrannter Wasser, 32 auf Grosshandel und Kleinhandelsversand gebrannter Wasser ohne Bewilligung, 73 auf Widerhandlungen gegen Buchführungs- und Kontrollvorschriften, 10 auf die vorschriftswidrige Verwendung von Industriesprit und verbilligtem Sprit und 172 auf Gesetzesverfehlungen verschiedener Art.

Über die erledigten Fälle ist in finanzieller Hinsicht folgendes auszuführen : ünverteilte Bussen 1944/45 Einzahlungen im Berichtsjahre

Fr. 13 586.09 » 92783.43

Zusammen Fr. 106369.52 Davon waren auf Ende Juni 1946 un verteilt (siehe Bilanz) . » 11 581.07 Der Eest von Fr. 94788.45 betrifft: Bussen nach Art. 52 bis 54 des Alkoholgesetzes Fr. 81060.16 Ordnungsbussen nach Art. 62 des Alkoholgesetzes . . . . . . » 340.-- Kosten .

.·, » 13388.29 Fr. 94788.45 Diese Summe wurde wie folgt verteilt: Bussen : An die Kantone des Begehungsortes An die Gemeinden des Begehungsortes

Fr. 27 019.43 »

27019.43

Übertrag Fr. 54038.86

920

Übertrag An die Verleider An den Verleiderfonds der Alkoholverwaltung (einschliesslich Bückerstattungen von Vorschüssen des Verleiderfonds) An die Oberzolldirektion

Fr. 54088.86 »

4224.95

» »

21174.80 l 961.55

»

13388.29

Kosten : An die Alkoholverwaltung

Zusammen Fr. 94788.45

Der Verleiderfonds der Alkoholverwaltung hatte auf 1. Juli 1945 einen Bestand von Fr. 127292.66 Einnahmen für 1945/46 Verzinsung

.

»

21174.80

»

5091.70

Fr. 153559.16 Ausgaben für 1945/46 (Inbegriffen Vorschüsse auf Verleideranteilen usw.)

Prämien für Nichtbetriebsunfalle"

Fr. 4 928.75 » 7244.09

»

12172.84

Bestand auf 30. Juni 1946 Fr. 141 386.32

921

XII. Rechnung und Bilanz.

A. Betriebsrechnung.

1. Einnahmen.

Hauptbuch Seite 31 -- Vortrag aus dem Vorjahre

1 2 3

4 5 6 7 8 9 10 11 12

. .

Rechnung 1945/46 Fr.

37958.15

a. Verkauf von Sprit und Spiritus zum Trinkverbrauch . . . . . 11618476.13 b. Verkauf von Kernobstbranntwein 4 745 951.15 c. Verkauf von Sprit zur Herstellung von pharmazeutischen Erzeugnissen, Riech- und Schönheitsmitteln 3990825.20 d. Verkauf von Brenn- und Industriesprit usw 11909410.35 e. Verkauf von Gebinden . . . .

168369.30 ee. Verkauf von Altmetall . . . .

20 240.46 /. Steuer auf Spezialitätenbranntweine 3515499.46 g. Abgabe für den Selbstverkauf von Kernobstbranntwein. . . . 3133459.87 h. Monopolgebühren an der Grenze 5 430 665.49 i. Monopolgebühren im Inland . .

14116.65 k. Bewilligung für den Grosshandel 59950.-- l. Zinseinnahmen weniger Zinsausgaben 419333.25 Zusammen Einnahmen 45064255.46

2. Ausgaben.

13 a. Beschaffung von Sprit und Spiritus zum Trinkverbrauch . . . . 2719760.86 14 b. Beschaffung von Kernobstbranntwein 924009.40 15 c. Beschaffung von Sprit zur Herstellung von pharmazeutischen Erzeugnissen, Eiech- und Schönheitsmitteln 2018911.20 16 d. Beschaffung von Brenn- und Industriesprit usw 11972116.50 17 e. Beschaffung von Gebinden . . .

167574.-- Übertrag 17 802 371.96 Bundesblatt. 98. Jahrg. Bd. III.

Voranschlag 1945/46 Fr.

zur Vormerkung

6355000.-- 3 500 000.--

2760000.-- 11100000.-- zur Vormerkung zur Vormerkung 2000000.-- 1500000.-- 2 000 000.-- 50000.-- 50000.-- 200000.-- 29515000.--

600000.-- 1500000.--

1200000.-- 10560000.-- zur Vormerkung 13 860 000. -- 59

922 Rechnung 1945/46

Hauptbuch

Seite 18

/.

19

g.

20 h.

21 i.

22 L 23 l.

28 m.

29

n.

Fr.

Übertrag 17802371.96 Förderung der Kartoffelverwertung 800000.-- Förderung der Obstverwertung ohne Brennen und der Umstellung des Obstbaues . . . .

532557.32 Ankauf von Brennapparaten 144744.15 Brennereiaufsichtstellen . . . .

680866.-- Verkehrsfrachten 279567.11 Verwaltung ., ,. . 2587073.78 E ückVergütung von Monopolgewinn und Steuern auf ausgeführten Erzeugnissen 14805.50 Unterhalt 717340.38 Zusammen Ausgaben

Voranschlag 1945/46

Fr.

13860000.-- 800000.-- ; 1200000.-- 300000.-- 675000.-- 300000.-- 2369000.-- zur Vormerkung 744000.--

23 559 326,20

20 248 000.--

Summe der Einnahmen Summe der Ausgaben . .

45064255.46, 23559326.20

29515000.-- 20248000.--

Einnahmenüberschuss

21504929.26

9267000.--

3. Abschluss.

4. Verwendung des Einnahmenüberschusses.

Z u w e i s u n g an den Bund : Fr.

Fr. 2.-- auf den Kopf der Wohnbevölkerung (4 265 703) . 8 531 406.-- Z u w e i s u n g an die K a n t o n e : Fr. 2.-- auf den Kopf der Wohnbevölkerung 8531406.-- Einlage in den Reinertrags-Ausgleichsfonds . 4 000 000. -- Einlage in den Reservefonds.

,.

400000.-- Vertrag auf neue Rechnung 42117.26 wie oben 21 504 929.26 Zur Einlage in die Fonds ist folgendes zubemerken: Das gute Eechnungsergebnis hat uns veranlasst, bei der Verwendung des Einnahmenüberschusses wieder weitgehend die Eeservén, vor allem den im Alkoholgesetz besonders vorgesehenen Eeinertrags-Ausgleichsfonds, zu verstärken. Wir haben deshalb den Reinertrags-Ausgleichsfonds und den Eeservefonds weiter geäufnet. Dies scheint uns als geboten, weil die künftigen Wirtschaftsverhältnisse noch sehr unsicher sind.

923 Bei dieser Verwendung des Einnahmenüberschusses ergibt sich folgende Bilanz : B. Bilanz.

(Nach Verwendung des Einnahmenüberschusses.)

Hauptbuch

Seite 32 33 34 35 36: 37 38 39 40 42 66 47

1. Aktiven.

Fr.

Lagerhausbauten und Einrichtungen. .

6480088.18 Verwaltungs- und Chemiegebäude in Bern 618567.55 Lagervorräte Eidgenössisches Finanz- und Zolldepartement . .

Eidgenössische Schuldbuchforderung Schweizerische Nationalbank «Konto A» . . .

» » «Depot Konto» .

Postcheckdienst Guthaben bei den Lagerhäusern Debitoren Baukonto, Neubau Länggaßstrasse 37, Bern . .

Aktivrestanzen (Eingänge im Jahre 1946/47 für 1945/46)

Fr.

7098650.73 2966803.-- 23800482.71 12000000.--- 1048885.32 20000.-- 474159.19 132674.05 368476.45 62020.05 587070.15 48559221.65

48

.

49 65 50 51 52 67 53 41 54 56

2. Passiven.

Amortisationen : Lagerhausbauten und EinrichFr.

tungen. .

6480083.18 Verwaltungs- und Chemiegebäude · in Bern 618567.55 Reinertrags-Ausgleichsfonds . . .

Reservefonds .

Betriebsfonds. . .

Versicherungsfonds Verleiderfonds Reserve für den Bau eines Verwaltungsgebäudes in Bern .

Bussen (unverteilte) Guthaben der Spritbezüger . .

Kreditoren .

Passivrestanzen (Zahlungen im Jahre 1946/47 für 1945/46) Übertrag

7098650.73 12000000.-- 2100000.-- 2000000.-- 2480324.55 141386.32 660000.-- 11581.07 53233.95 2993518.53 1715507.24 31254202.39

924 Hauptbuch

Seite 57 58

31

Fr.

Übertrag 81254202.39 Fr.

8531406.--

Zur Auszahlung: an den Bund an die Kantone: Anteil am Ein nahFr.

menüberschuss . . 8531406.-- Kleinhandelsgebühren 200 090.-- 8 731 496.-- 17 262 902.-- Vortrag auf neue Eechnung 42117.26 48559221.65

Zu den Bilanzposten haben wir folgende Bemerkungen anzubringen: Die beiden Aktivkonten «Lagerhausbauten und Einrichtungen» und «Verwaltungs- und Chemiegebäude in Bern» sind durch das Passivkonto «Amortisationen» abgeschrieben. Der Brandversicherungswert sämtlicher Gebäude und Einrichtungen beträgt Fr. 4 945 300, die Grundsteuerschatzung der Liegen Schäften Fr. 4 849 511.

Das «Baukonto Neubau Länggaßstrasse 37, Bern» weist die bis 30. Juni 1946 gemachten Aufwendungen auf. Im Voranschlag 1945/46 war hiefür erstmals ein Betrag von Fr. 660 000 vorgesehen. Wir haben diesen Betrag zu Lasten der Betriebsrechnung 1945/46 (Eubrik II. n.) auf ein besonderes Konto «Reserve für den Bau eines Verwaltungsgebäudes in Bern» übertragen.

Die «Debitoren» bestehen aus folgenden Posten: Verschiedene Akkreditive für Warenlieferungen Vorschuss an die Handkasse der Alkoholverwaltung . . . .

Verschiedene Vorschüsse ·.

Fr.

346 640.20 20000.-- l 836.25 368476.45

Die «Kreditoren» bestehen aus den Posten: Bückstellung für die Förderung der Kartoffelverwertung . .

Rückstellung für die Förderung der Obstverwertung . . . .

Rückstellung für den Ankauf von Brennapparaten Verschiedene Kreditoren

500000.-- 2100000.-- 100000.--· 293518.53 2993518.53

3. Auszahlung an die Kantone.

Der Anteil der Kantone aus dem Reinerträgnis der Alkoholverwaltung beträgt Fr. 2. -- auf den Kopf der Wohnbevölkerung (4265703) Übertrag

8531406.-- 8531406.--

925 Übertrag Gemäss Art. 46 des Alkoholgesetzes haben die Kantone auch Anspruch auf die vollen Einnahmen der Alkoholverwaltung aus den Jahresgebühren für die Versandbewilligung für den Kleinhandel mit gebrannten Wassern über die Kantonsgrenze hinaus.

Diese Einnahmen betrugen in der Berichtsperiode 1945/46 . .

Zusammen

Fr.

8531406.--

200090.-- , 8731496.--

Demnach erhalten:

Kanton

Anteil am Einnahmenüberschuss (Fr. 2.--

Kleinhandelsversandgebühren

Zur Auszahlung gelangen insgesamt

Fr.

Fr.

auf den Kopf) Fr.

Zürich.

.

.

.

Bern .

Luzern Uri Schwyz . . . .

. . .

Obwalden Nidwaiden Glarus . . . .

. . .

Zug Freiburg Solothurn Baselstadt Baselland Schaffhausen Appenzell A. -Rh. . . .

Appenzell I.-Rh St. Gallen Graubünden Aargau Thurgau Tessin Waadt Wallis Neuenburg . .

Genf . . .

1 349010.-- 1 457 832.-- 413 216 -- 54604.-- 133 110 -- 40 680 -- 34696 -- 69542.-- 73286.-- 304106.-- 309888.-- 339922.-- 188918.-- 107 544 -- 89512.-- 26766.-- 572402.-- 256494.-- 540926 -- 276244.-- 323764.-- 686796 -- 296 638 235 800 -- 349710.--

Insgesamt

8531 406.--

31 638 75 34191.-- 9691.30 1280.65 3 121 . 90 954 10 813 75 1631.-- 1718.80 7132.30 7267.90 7972.30 4430 75 2 522 30 2099.40 627.75 13424.75 6015.65 12 686 50 6478.85 7 593 . 35 16 107 65 6957 15 5 530 30 8201.85

1 380 648 . 75 1492023.-- 422907.30 55884.65 136231.90 41 634 10 35 509 75 71 173.-- 75004.80 311238.30 317155.90 347894.30 193 348 75 110066.30 91611.40 27393.75 585826.75 262509.65 553 612.50 282722.85 331 357.35 702903.65 303 595 15 241 330.30 357911.85

200090. --

8731 496. --

926

XIII. Schlusserörterungen.

Das Geschäftsjahr 1945/46 schliesst mit einem Einnahmenüberschuss von 21% Millionen Franken ab. Dieser Betrag steht nur um eine halbe Million hinter dem vorjährigen Rechnungsergebnis zurück. Die Bruttoeinnähmen von 45 Millionen Franken übersteigen die Zahlen des Vorjahres um 1,7 Millionen Franken, während die Bruttoausgaben mit 23% Millionen Franken um 2,2 Millionen über denen des Jahres 1944/45 stehen. Die Einnahmenvermehrung geht vor allem auf eine weitere Zunahme der Steuereingänge zurück, die von 11 auf 12 Millionen anstiegen, während die Einnahmen aus dem Verkauf ziemlich stabil blieben. Bei den Ausgaben haben die Beschaffungskosten einschliesslich Abschreibungen 1945/46 17,6 Millionen gegen 16,1 Millionen im Vorjahr beansprucht. Dafür mussten entsprechend der geringeren Ernte für die Förderung der Obstverwertung 1945/46 rund 670 000 Franken weniger aufgewendet werden als im Jahre 1944/45. Es ist aber daran zu erinnern, dass die Verwertung der Ernte 1945 sich\zur Hauptsache noch unter der Herrschaft der Kriegswirtschaft abwickelte und der Wegfall der kriegswirtschaftlichen Bestimmungen auf 1. Februar 1946, sowie die wieder reichlichere Lebensmittelversorgung und das Wiederauftauchen ausländischer Früchte und Zuckerprodukte auf dem Markt, die Verwertung der einheimischen Obsternte in Zukunft wieder nicht nur schwieriger, sondern auch kostspieliger gestalten wird. Dementsprechend sind auch bereits in den Voranschlag 1946/47 grössere Aufwendungen für die Obst-, aber auch für die Kartoffelverwertung aufgenommen worden. Es entspricht daher einem Gebot der Vorsicht, wie übrigens einem durch die Alkoholkpmmissionen Ihrer Eäte geäusserten Wunsche, dass bei der Verwendung auch des diesjährigen Einnahmenüberschusses die Einlagen in die Eeservefonds genügend bemessen werden. Trotz dieser Einlagen kann auch dieses Jahr an Bund und Kantone ein Betreffnis von Fr. 2 je Kopf der Wohnbevölkerung ausbezahlt werden. Es wäre wünschenswert, dass auch in Zukunft eine möglichst gleichmässige Auszahlung vorgenommen werden kann. Diesem Ziel haben nicht zuletzt die bereits erwähnten Reserven zu dienen; diese sind auch mit ihrem Bestand auf Ende des Berichtsjahres in Anbetracht der gegenwärtig unsicheren Zeiten nicht zu hoch.

Der Übergang von der Kriegswirtschaft zur friedensmässigen
Bewirtschaftung der gebrannten Wasser, der Kartoffeln und des Obstes, welche in die Berichtsperiode gefallen ist, hat auch die Alkoholverwaltung vor eine neue Lage gestellt. Während des Krieges musste .die Alkoholverwaltung eine ihrer wichtigsten Aufgaben in der Versorgung des Landes mit Obst und Kartoffeln sehen. Heute tritt dagegen die zweckmässige Verwertung der Obstund Kartoffelüberschüsse, welche während des Krieges keine Probleme stellte, wieder in den Vordergrund ihres Pflichtenkreises. Es geschieht dies allerdings unter wesentlich andern Verhältnissen, als sie vor Ausbruch des zweiten Weltkrieges im Jahre 1939 bestanden hatten. Nicht nur ist infolge des Mehranbaues

927

die Kartoffelerzeugung wesentlich grösser als vor dem Krieg: es liegen auch beim Obst mannigfach veränderte Verhältnisse vor, welche die Verwertung erschweren und denen mit den Mitteln des Alkoholgesetzes allein nicht genügend beizukommen ist, jedenfalls dann nicht, wenn das Brennen in ähnlicher Weise eingeschränkt bleiben soll, wie dies während der Kriegsjahre der Fall war.

Dafür sind sowohl bei den Kartoffeln, wie beim Obst, Lenkungsmassnahmen notwendig.

Wenngleich der auf Grund der Vollmachten erlassene Bundesratsbeschluss vom 3. November 1944 über die Sicherstellung der Landesversorgung mit Erzeugnissen der Landwirtschaft für die Kriegs- und Nachkriegszeit die Möglichkeit zu gewissen Lenkungsmassnahmen auch auf dem Gebiet der Kartoffeln und des Obstes bot, war es doch angebracht, mit dem Bundesbeschluss vom 21. Dezember 1945 über die zweite Verlängerung der Finanzordnung 1939 bis 1941 (Finanzordnung 1946--1949) den Bundesrat zu ermächtigen, wenigstens für die Verwertung von Kartoffelüberschüssen die erforderlichen Massnahmen zu treffen. Nach dieser Finanzordnung sollen Produktions- und Konsumlenkungen ohne finanzielle Zuschüsse des Bundes in erster Linie erwogen werden.

Gemeint sind hier vor allem Lenkungsmassnahmen für die Verwendung von Kartoffelüberschüssen zu Fütterungszwecken, wie dies in der Folge durch unseren Beschluss vom 24. Mai 1946 für die Ernte 1946 vorgesehen worden ist. Für das Obst enthält die Finanzordnung allerdings keine solche Bestimmung, weshalb zur Verwertung auftretender Überschüsse vorab mit den Mitteln des Alkoholgesetzes und, soweit dieses nicht ausreicht, auf Grund der ausserordentlichen Vollmachten im Sinne des Bundesratsbeschlusses vom 3. November 1944 vorgegangen werden muss.

Durch das eingangs erwähnte P o s t u l a t Nr. 4905 (Postulat Killer) ist die Frage aufgeworfen worden, ob Massnahmen, eventuell Gesetzesänderungen, vorzunehmen seien, um die genaue Durchführung des Verfassungsartikels 32bls und damit auch eine wesentliche Verbesserung des Ertrages der Alkoholverwaltung zu sichern. Da dieses Postulat von der Ansicht ausgeht, dass unter der derzeitigen gesetzlichen Regelung des Selbstverkaufs von Kernobstbranntwein der Verfassungsartikel zum Nachteil des Ertrages der Alkoholverwaltung nicht so durchgeführt werde, wie dies dem Wortlaut und dem Sinn dieser
Vorschrift entspreche, scheint es uns angezeigt, an dieser Stelle hierüber einige Ausführungen zu machen.

; Ms Bei den Beratungen über den Verfassungsartikel 32 wurde in der Tat grosses Gewicht darauf gelegt, dass der Kernobstbranntwein, soweit er nicht zum Eigenbedarf der Hausbrenner und Hausbrennauftraggeber zurückbehalten wird, restlos an die Alkoholverwaltung abgeliefert werden müsse. Demgemäss lautete auch der Verfassungsartikel, der keine Ausnahme zugunsten des Direktverkaufs von Kernobstbranntwein durch die Produzenten vorsah. Allein schon in der Abstimmungskampagne für die Verfassungsvorlage, also noch bevor diese am 6. April 1930 von Volk und Ständen angenommen worden war,

928

wurde die Zusicherung erteilt, dass im Gesetz der Direktverkauf von Kernobstbranntwein da, wo die erforderliche Sicherheit für die Befolgung der Vorschriften (und Bezahlung der Steuer) besteht, zugelassen werden solle. Diese Zusicherung musste erteilt werden, weil es sich herausgestellt hatte, dass der Direktverkauf durch die Produzenten von Spezialerzeugnissen aus Kernobst wie beispielsweise Kräuterbranntwein in einzelnen Gegenden einem tatsächlichen Bedürfnis entsprach, das nicht einfach unterdrückt werden konnte. Diese Branntweine nähern sich in ihrer Art nach sehr den Spezialitätenbranntweinen, für welche ja auch der Verfassungsartikel keine Ablieferungspflicht vorgesehen hat. Zudem stand zu befürchten, dass ein rigoroses Verbot des Selbstverkaufes einen unvermeidlichen Anreiz zum Schwarzhandel bilden würde. Gleichzeitig konnte mit dieser Zusicherung der nicht unbeträchtliche Widerstand verschiedener Gebiete gegen die neue Ordnung wesentlich abgeschwächt werden, was für den Ausgang der Abstimmung nicht ohne Bedeutung war.

Bei den Beratungen über das neue Alkoholgesetz trugen die eidgenössischen Bäte diesen Erwägungen, wie der abgegebenen Zusicherung, Bechnung, indem sie die Möglichkeit der Bewilligung des Selbstverkäufs von Kernobstbranntwein unter gewissen einschränkenden Bestimmungen zuliessen. So soll gemäss Art. 10 und 17 des Alkoholgesetzes der Verkauf nur bewilligt werden, wenn alle Sicherheit für die Befolgung der Vorschriften gewährleistet ist.

Die Steuer, die der Differenz zwischen An- und Verkaufspreis der Alkoholverwaltung für Kernobstbranntwein entspricht, muss zum voraus entrichtet werden. Auch Hausbrennern und Hausbrennauftraggebern kann die Bewilligung ausnahmsweise erteilt werden.

Die Selbstverkaufsbewilligungen sind im Sinne dieser Gesetzesbestimmungen ausgestellt worden. Dass in einzelnen Jahren der Selbstverkauf, gemessen an der Branntweinmenge verhältnismässig stark ins Gewicht fiel, hängt mit den Verhältnissen, so z. B. mit der Kontingentierung gebrannter Wasser in den Kriegsjahren zusammen. Fiskalisch ist dabei aber der Alkoholverwaltung nichts entgangen, weil sie stets die volle Preisdifferenz zwischen ihrem Anund Verkaufspreis, für Kernobstbranntwein vereinnahmte ; sie hat im Gegenteil dabei noch die Transport-, Manipulations- und Lagerkosten auf diesen Mengen gespart.
Angesichts dieser Feststellungen kann gesagt werden, dass die schon früher gelegentlich geäusserte Befürchtung, dass die Zulassung des Selbstverkaufs von Kernobstbranntwein nachteilige Folgen für die Durchführung des Alkoholgesetzes und für den Ertrag der Alkoholverwaltung haben würde, sich nicht bewahrheitet hat. Die fiskalische Erfassung der Selbstverkaufsabgabe hat dank dem gewählten System nie Schwierigkeiten bereitet; der Schwarzhandel ist auf diese Weise auch nicht wahrnehmbar erhöht worden.

Es besteht im Gegenteil Grund zur Annahme, dass bei völliger Unterbindung jedes Direktverkehrs mit Kernobstbranntwein viel mehr verbotener Schnapshandel getrieben würde, als dies unter der Zulassung eines legitimen Selbst-

929

Verkaufs der Fall ist. Immerhin wird die Alkoholverwaltung schon im eigenen Interesse mit Aufmerksamkeit darüber zu wachen haben, dass ßich aus der Zulassung des Selbstverkaufs von Kernobstbranntwein keine Mißstände entwickeln. Diesem Ziel dient der Ausbau der Kontrolle, den die Alkoholverwaltung fortwährend im Auge behält. Diese Kontrolle ist aber, wie die Erfahrung zeigt, bei dem verfassungsgemäss zum Direktverkauf durch die Produzenten freigegebenen Spezialitätenbranntwein ebenso nötig, wie beim Kernobstbranntwein.

Eine willkommene Unterstützung im Ausbau der Kontrolle bildet das neue Gesetz vom 23. Juni 1944 über die Konzessionierung der Hausbrennerei, das eine Verschärfung der Aufsichtsbestimmungen über die Hausbrenner und Hausbrennauftraggeber gebracht hat. Die zur Vorbereitung der Konzessionserteilung vorgenommene eingehende Prüfung der Verhältnisse der Hausbrenner dient ebenfalls der weiteren Verfeinerung der Kontrolle und damit der Verhütung von Mißständen. Wir glauben deshalb, unseren Bericht mit der Feststellung abschliessen zu können, dass die Durchführung des Alkoholgesetzes auch im vergangenen Jahre weitere Fortschritte gebracht hat.

XIV. Antrag.

Wir schliessen unsern Bericht mit dem Antrag : Es sei der Geschäftsführung und der Eechnung sowie der vorgenommenen Verwendung des Einnahmenüberschusses der Alkoholverwaltung für die Zeit Tom 1. Juli 1945 bis 30. Juni 1946 durch Annahme des nachstehenden Bundesbeschlussentwurfes die Genehmigung zu erteilen.

Genehmigen Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

Bern, den 22. Oktober 1946.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident:

Kobelt.

Der Bundeskanzler: Leimgruber.

930 (Entwurf.)

Bundesbeschluss über

die Genehmigung der Geschäftsführung und der Rechnung der Alkoholverwaltung für das Geschäftsjahr 1945/46.

Die B u n d e s v e r s a m m l u n g der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in einen Bericht des Bundesrates vom 22. Oktober 1946, beschliesst : Einziger Artikel.

Die Geschäftsführung und die Rechnung der Alkoholverwaltung für die Zeit vom 1. Juli 1945 bis 80. Juni 1946 werden genehmigt und der Einnahmenüberschuss der Betriebsrechnung wie folgt verwendet: r r.

Auszahlung an den Bund, Er. 2.-- auf den Kopf der Wohnbevölkerung 8531406.-- Auszahlung an die Kantone, Fr. 2. -- auf den Kopf der Wohnbevölkerung S 531 406.-- Einlage in den Reinertrags-Ausgleichsfonds 4000000.-- Einlage in den Eeservefonds 400000.-- Vortrag auf neue Rechnung 42117.26 6869

21504929.26

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Geschäftsführung und die Rechnung der Alkoholverwaltung für das Geschäftsjahr 1945/46.(Vom 22. Oktober 1946.)

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1946

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24.10.1946

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