# S T # N o 1 6

"

3

Bundesblatt

98. Jahrgang.

Bern, den 1. August 1946.

Band II.

Erscheint in der Segel alle 14 Tage. Preis HO Franken im Jahr, io franken im Salbjahr, zuzüglich Nachnahme- and Postbestellangsgebllhr.

EinrückangsgebUhr; 50 Rappen die Petitzeile oder deren Raum. -- Inserate franko an Stampfli £ Cie. in Bern.

# S T #

5082

Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung über die Errichtung einer Zweiganstalt für Obstbau im Wallis der eidgenössischen Versuchsanstalt für Wein- und Obstbau, Lausanne.

(Vom 25. Juli 1946.)

Herr Präsident!

Hochgeehrte Herren!

Wir beehren uns, Ihnen im Hinblick auf die unerlässliche Forderung der landwirtschaftlichen Qualitatsproduktion in der Nachkriegszeit eine Botschaft über die Ausgestaltung des Versuchswesens durch die Schaffung einer Zweigstelle der eidgenössischen Versuchsanstalt für Wein- und Obstbau, Lausanne, im Kanton Wallis zu unterbreiten.

I. Kulturstufen im Walliser Rhonetal.

In den vergangenen 40 Jahren hat das mittlere Ehonetal sein Gesicht von Grund auf verändert. Noch um die Jahrhundertwende war das ganze Gebiet sozusagen unbebaut, eine von Sümpfen, Gebüsch und Niederwald durchzogene Ebene. Dank der wirtschaftlichen Weitsicht und der Tatkraft führender Männer ist dieses unwirtliche Gebiet in verhältnismässig kurzer Zeit in eine der fruchtbarsten Gegenden unseres Landes verwandelt worden. Wir haben es mit einem Meliorationswerk grössten Stils zu tun, das sich die naturbedingten Verhältnisse zunutze machte. Durch Auflandung des fruchtbaren Ehonesandes hat man die idealen Voraussetzungen für die Anpflanzung landwirtschaftlicher Spezialkulturen geschaffen. Besondere Aufmerksamkeit schenkte man dabei der Anlage hochwertigsten Tafelobstes, einschliesslich Aprikosen, sowie den Spargel- und Erdbeerkulturen. Während auf diese Weise die Ebene in grosszugiger Weise der Fruchte- und Spezialgemusekultur reserviert worden ist, wurden die Sonnenhänge für den intensiven Qualitätsrebbau frei. Es zeugt überdies von wirtschaftlicher Einsicht der Initianten, dass sie das neu gewonnene Land nicht dem Futterbau und der Milchwirtschaft, Bundesblatt. 98. Jahrg. Bd. II.

66

994 sondern im Gegenteil den landwirtschaftliohen Spezialkulturen zuführten, für die sich das Klima und der Boden dieser Gegend besonders eignen. Diese Betriebszweige berücksichtigen überdies die besonderen Fähigkeiten und Veranlagungen der bäuerlichen Bevölkerung des Ehonetales, deren ökonomische Lage sich seit der Urbarisierung der Ebene in erfreulichem Masse gehoben hat. Man hat demnach neben dem landwirtschaftlichen Fortschritt auch die sozialen und bevölkerungspolitischen Probleme in nachahmenswerter Weise einer Lösung nähergebracht.

Mit dem erstmaligen Anbau des neugewonnenen Landes stellten sich aus naheliegenden Gründen sehr bald zahlreiche Schwierigkeiten ein. Die überaus unterschiedliche Bodenbeschaffenheit hat zusammen mit den Besonderheiten des Klimas eine Eeihe wissenschaftlicher, technischer und wirtschaftlicher Probleme aufgeworfen. Diese konnten nur an Ort und Stelle zuverlässig geprüft werden. Zuerst nahm sich der Kanton Wallis dieser Fragen an, indem er seiner landwirtschaftlichen Schule Châteauneuf einige behelfsmassige Stationen anschloss. Die Einführung neuer Kulturen brachte sehr bald auch neue, bisher unbekannte pflanzliche und tierische Schädlinge mit sich. Sodann war es nötig, die Sorten der landwirtschaftlichen Spezialkulturen, die sich für die besondern Boden- und Klimaverhältnisse eignen, im Anbau und in ihrer Haltbarkeit zu prüfen. Überdies zeigte sich sehr bald auch die Notwendigkeit, besondere Sortenzüchtigungsversuche vorzunehmen.

Als man an die systematische Bepflanzung der Bhoneebene im grossen ging, konnte der Kanton alle diese wissenschaftlichen Versuche nicht mehr allein durchführen. Es war deshalb gegeben, dass die eidgenössische Versuchsanstalt für Wein- und Obstbau in Lausanne ihre guten Dienste zur Verfügung stellte. Bald zeigte sich jedoch, dass die übliche Form der Beratung und der Versuche nicht genügte, um den sich häufenden Aufgaben Herr zu werden.

Deshalb ersuchte die Regierung des Kantons Wallis im Frühjahr 1941 das eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement, die Frage der Erstellung einer Zweigstation der Versuchsanstalt Lausanne im Wallis wohlwollend zu prüfen.

Sowohl der Leiter der westschweizerischen Versuchsanstalt, als auch der für Züchtungs- und Schädlingsbekärnpfungsfragen massgebliche Fachmann der eidgenössischen Versuchsanstalt für Obst-,
Wein- und Gartenbau in Wädenswil kamen in sorgfältigen Gutachten zum Schluss, dass die Errichtung einer besondern Zweiganstalt im Wallis notwendig sei. Im Jahre 1943 wurde diese mit bescheidenen Mitteln in Sitten provisorisch eingerichtet und der Versuchsanstalt Lausanne unterstellt. Mit der Fuhrung betraute man vorübergehend Herrn Prof. Dr. Kobel von der eidgenössischen Versuchsanstalt für Obst-, Wein- und Gartenbau, Wädenswil, als ausgewiesensten Spezialisten auf dem Gebiete der praktischen Pflanzenzüchtung.

Inzwischen sind auch die nötigen Vorarbeiten für die bauliche Einrichtung der Zweiganstalt sowie für den Erwerb des nötigen Versuchslandes geleistet worden. Sie wurden im Verlaufe des letzten Winters derart gefördert, dass am 16. Februar 1946 eine Übereinkunft zwischen der Regierung des Kantons

995 Wallis und dem eidgenössischen "Volkswirtschaftsdepartement über die Ausgestaltung der Zweigstation und die finanziellen Konsequenzen für Bund und Kanton unterzeichnet werden konnte. Darüber sollen die nachfolgenden Ausfuhrungen nähereu Aufschluss erteilen: u. Standortgegebenheiten und Zielsetzungen.

Der Boden der Rhoneebene besteht zur Hauptsache aus Anschwemmungen der Ehone und ihrer Nebenflüsse. Das Schwemmland ist weder in physikalischer noch in chemischer Beziehung einheitlich. Man kann diesen Boden nicht mit einem solchen vergleichen, der sich aus der Verwitterung eines geologisch einheitlichen Materials oder aus entsprechenden Anschwemmungen gebildet hat.

Auf engem Baume finden sich im Wallis verschiedene Bodentypen, welche naturlich auch eine gleichmässige Bewirtschaftung verunmòglichen. So kann beispielsweise der Kalkgehalt auf einer kleinen Fläche zwischen 5 und 60 %, und mehr variieren. Neben dem Kalk weisen auch andere Bodenbestandteile beträchtliche Schwankungen auf. Sehr unterschiedlich ist ebenfalls die physikalische Beschaffenheit des Bodens. Die Unterlagen wechseln in rascher Folge.

Auch die Schwankungen in den Wasserverhältnissen sind je nach der Höhe des Grundwasserspiegels bedeutend. Eine besondere Eigenart sind die vornehmlich in trockenen Jahren anzutreffenden sogenannten Salzausstrahlungen, die zu einer Verkrustung der obersten Bodenschichten Anlass geben. Nach Eegen-' fällen greift die konzentrierte Salzlösung den Wurzelhals der Pflanzen an und bringt diese zum Welken. Auf steinigen Böden verursacht die Regulierung des Wasserhaushaltes vielseitige Schwierigkeiten. Aus der Bodenbeschaffenheit und den Wasserverhaltnissen ergeben sich ganz eigenartige Voraussetzungen für die Düngung, die B o d e n v e r b e s s e r u n g und -bearbeitung, die Bewässerung und auch für die geeigneten P f r o p f u n t e r l a g e n , um nur einige wenige herauszugreifen.

Im mittleren Wallis herrscht ein ausgesprochen kontinentales Klima, charakterisiert durch rauhe Winter und heisse, sehr trockene Sommer. Der Temperaturunterschied zwischen Tag und Nacht ist betrachtlich, mit regelmassiger Nachtfrostgefahr im Frühjahr. Daneben bestehen aber betonte klimatische Vorzuge für Spezialkulturen des Obst- und Gemüsebaues im grossen, die in andern Gegenden der Schweiz nicht oder nur ausnahmsweise
angelegt werden können. Diese besondern Bedingungen stellen demnach auch eine Reihe von Problemen der F r o s t b e k ä m p f u n g , des P f l a n z e n s c h u t z e s , der Biologie und B e k ä m p f u n g von Schädlingen, der Sortenwahl, des B a u m schnitt es usw. Damit im Zusammenhang sollten ferner die Fragen der A n p f l a n z u n g und L a g e r h a l t u n g neuer Sorten, der Z ü c h t u n g spätbluhender und frostbeständiger Aprikosenbäume und die U r s a c h e n des A b s t e r b e n s der Aprikosenbäume geprüft werden.

Eine Verbesserung und Förderung der Obstbautechnik ist für das Wallis nur möglich, wenn die Versuchsanstalt Lausanne ihre wissenschaftliche und

996 praktische Mitarbeit zur Verfügung stellen kann und wenn ihr gleichzeitig die Möglichkeit geboten wird, die Untersuchungen und Versuche im Wallis selbst durchzuführen.

III. Vorbereitungsarbeiten und finanzielle Erfordernisse.

Um sich über die Tragweite der Errichtung einer Zweiganstalt Rechenschaft geben zu können, wurde, wie schon erwähnt, ini Jahre 1943 in Verbindung mit der kantonalen Landwirtschaftsschule Châteauneuf versuchsweise ein Provisorium eingeführt. Zu diesem Zwecke ist in Sitten ein kleines Versuchslaboratorium eingerichtet worden. Die kantonale Schule stellte sodann der Anstalt Lausanne vorübergehend einen Teil ihres Obstgartens für die Durchführung praktischer Versuche zur Verfügung. Der frühere Adjunkt und derzeitige Direktor der eidgenössischen Versuchsanstalt für Obst-, Wein- imd Gartenbau in Wädenswil wurde mit dem Studium bestimmter wissenschaftlicher Fragen beauftragt, und die Anstalt Lausanne versetzte einen Beamten nach Sitten. Die weitere Prüfung der Angelegenheit in den vergangenen drei Jahren ermöglichte es der Abteilung für Landwirtschaft, die endgültige Ordnung der Zweiganstalt mit den zuständigen Stellen des Kantons Wallis abzuklären.

Als unentbehrliche Voraussetzung einer befriedigenden Tätigkeit der künftigen Obstbaustation bezeichnen die Fachleute vor allem den Besitz eigenen V e r s u c h s t e r r a i n s . Die Auswahl des dazu geeigneten Landes stiess anfänglich auf grosse Schwierigkeiten. Der Kanton bot zunächst die unentgeltliche Abtretung eines grösseren, jedoch noch unbebauten Landkomplexes an. Da sich aber die Kosten für dessen Herrichtung als zu hoch erwiesen, musste diese Lösung fallen gelassen werden. Als Versuchsland ist nun eine in der Gemarkung Vétroz gelegene und der Bürgergemeinde von Conthey gehörende Domäne «Praz Pourri» im Ausmasse von ungefähr 12 ha ausersehen. Sie erlaubt die Anlage der notwendigen Obstgärten und -- abgesehen von den Keller- und Lagerräumen -- auch die Erstellung einiger Gebäulichkeiten. Nach vorgenommenen Untersuchungen eignet sich der Boden für die verschiedenen vorgesehenen Zwecke. Das Areal wäre von der schweizerischen Eidgenossenschaft käuflich zu erwerben.

Da infolge des Grundwasserstandes die Obstkeller und Lagerräume nicht auf der Domäne «Praz Pourri» errichtet werden können, müssen sie zum Verwaltungsgebäude,
das umständehalber in geringer Entfernung vom eigentlichen Versuchsareal projektiert ist, verlegt werden. Daraus entstehen weder Unannehmlichkeiten noch Mehrkosten. Die Gemeinde Conthey offeriert das Versuchsland zum Preise von 90 Rp. je m2. Die Offerte mag im Vergleich zu andern Gegenden als reichlich hoch erscheinen. Bei den allgemein im Wallis üblichen Bodenpreisen kann jedoch an der Forderung der Gemeinde Conthey nicht Anstoss genommen werden. Unsere Erkundigungen haben, ergeben, dass für landwirtschaftliches Kulturland zur Zeit wesentlich höhere Preise angelegt werden müssen. Wenn es sich nicht darum handeln würde, auf dem betreffenden

997 Areal eine Zweiganstalt für den Obstbau zu errichten, hätte die Gemeinde Conthey zu dieser Lösung kaum Hand geboten. Andere Offerten scheiterten samt und sonders an der Preisfrage.

Für das Verwaltungsgebäude sollen 30 a zum Preise von Fr. 1.10 je m2 erworben werden. Zur Durchführung des Versuchsprogramms erachten die Fachleute den Ankauf von rund 12 ha als unerlässlich.

Den grössten Aufwand verursacht naturgemäss die Errichtung der unentbehrlichen, den Anforderungen entsprechenden Gebäulichkeiten. In Aussicht genommen sind ein zweckentsprechendes Ökonomie- und Verwaltungsgebäude mit den für die wissenschaftlichen Arbeiten und den praktischen Betrieb notwendigen Einrichtungen, unter Einschluss der erforderlichen Bureau- und Dienstbotenräumlichkeiten. Nach den von der Direktion der eidgenössischen Bauten vorgenommenen Kostenberechnungen ist mit einem Aufwand für die Gebäulichkeiten und Umgebungsarbeiten von rund 600 000 Franken zu rechnen.

Zu den baulichen Ausgaben gesellen sich noch die Kosten der Bodenbearbeitung undBodenverbesserung, einsehliesslich die Errichtung einer Spritzanlage und eines Wegnetzes. Eine weitere einmalige Ausgabe stellt die Anschaffung des für den Betrieb und die Ausstattung des Ökonomiegebäudes benötigten toten und lebenden Inventars dar. Die Aufwendungen für den Terrainerwerb, die Meliorationen und Inventaranschaffungen schätzen wir auf 250000 Franken.

Vorsichtig geschätzt, müssen die Anlagekosten, die aus der Angliederung einer Zweigstation für Obstbau im Wallis der öffentlichen Hand erwachsen, auf 850 000 Franken veranschlagt werden.

IV. Interne Kosten.

Die Ausdehnung der Versuchstätigkeit im Wallis wird sich auch allgemein kostenerhöhend auf das ordentliche Budget der Anstalt Lausanne auswirken.

Die damit zusammenhängende personelle Erweiterung, die Anschaffung von Hilfsstoffen, die Deckung der Transportkosten sowie die auswärtige Tätigkeit erfordern zusätzliche Mittel. Die Ausgabenvermehrung dürfte sich jedoch teilweise erst in spateren Budgetjahren geltend machen und für gewisse Posten auf die Bauperiode beschränkt bleiben.

Es ist im heutigen Zeitpunkte nicht möglich, die mutmasslichen Betriebsspesen der Zweiganstalt anzugeben. Die Ausgaben werden progressiv zunehmen und nach ungefähr 20 Jahren einen Höchststand im jährlichen Betrag von ungefäar 110 000 Franken erreichen. In dieser Summe wären alle Auslagen berücksichtigt. Davon lässt sich erfahrungsgemäss ein wesentlicher Teil aus dem Produktenerlös des Versuchsgutes «Paz Pourri» und aus Gebühreneinnahmen decken, namentlich wenn die Obstanlage einmal im vollen Ertrag steht.

998 Ausgehend von der heutigen Preis- und Marktlage dürften sich diese Einnahmen auf etwa 80 000 Franken jährlich belaufen. Da stets ein Teil des Obstgartens für die Durchführung von Versuchen herangezogen werden muss, kann allerdings nicht eine volle Nutzung in Beatmung gestellt werden. Während die Ausgaben immer eine gewisse Konstanz beibehalten, werden die Einnahmen je nach dem Ertrag und der Preislage gewisse Schwankungen zeigen.

V. Lastenverteilung auf Bund und Kanton.

Da der Kanton Wallis aus der Errichtung der Zweiganstalt für Obstbau unmittelbaren Nutzen zieht und anderseits dem Bunde aus der erweiterten Versuchstätigkeit bedeutende Auslagen erwachsen, wurde die Frage einer angemessenen kantonalen Kostenbeteiligung abgeklärt. Bei den bisher mit dem Kanton geführten Verhandlungen ist dessen finanzielle Mitwirkung von Anfang an zur Hauptbedingung gemacht worden, und zwar sollen die Ausgaben zwischen Bund und Kanton zu gleichen Teilen getragen werden. Dabei hat es jedoch die Meinung, dass nur der mit der E r r i c h t u n g der Zweiganstalt zusammenhängende einmalige A u f w a n d zur H ä l f t e durch den Kanton übernommen werden muss, nicht aber die spätem, mit der Führung der Zweiganstalt verbundenen Betriebskosten. Diese sind vielmehr -- da es sich um eine eidgenössische Anstalt handelt und auch ihre Leitung ohne irgendwelche Einschränkung bei den Bundesstellen verbleibt -- von der Eidgenossenschaft aufzubringen. Der Kanton Wallis hat sich grundsätzlich bereit erklärt, den ihm zugemuteten Kostenanteil zu leisten. Dieser wird sich auf den Terrainerwerb, die Meliorationen, die Gebäudekosten und die technischen Einrichtungen beziehen. Vom einmaligen Aufwande würden demnach nur die Inventaranschaffungen, d. h. die Ausgaben für Schiff und Geschirr im Betrage von ungefähr 50 000 Franken, nicht in die Kostenteilung einbezogen.

Demnach sollen die Anlagekosten von 800 000 Franken von Bund und Kanton hälftig übernommen werden. Als Xovum und nachahmenswertes Beispiel sei in diesem Zusammenhang registriert, dass an den kantonalen Anteil die Produzenten- und Verwerterorganisationen des Wallis einen erklecklichen Beitrag leisten.

Um die Verbindlichkeiten klar auszuscheiden und festzulegen, ist vorgängig zwischen der schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Kanton Wallis eine Konvention abgeschlossen
worden, welche die organisatorischen, administrativen und finanziellen Fragen der Zweiganstalt für Obstbau im Wallis regelt. Diese Übereinkunft wurde zwischen der Abteilung für Landwirtschaft des eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements und dem Begierungsrat des Kantons Wallis bereits am 16. Februar 1946 bereinigt und unter Batifikationsvorbehalt durch die zuständigen Bundesbehörden unterzeichnet. Das Dokument wird im Anhang abgedruckt.

Der Vollständigkeit halber sei noch erwähnt, dass sich der Kanton Wallis überdies bereit erklärt hat, für die Zwecke der Zweiganstalt vorübergehend

999 einen Teil des von der landwirtschaftlichen Schule in Châteauneuf angelegten Obstgartens dem Bunde zu verpachten. Die näheren Bedingungen für dieses Pachtverhältnis sind jedoch noch nicht festgelegt. Auf dem ursprünglich für die Zweiganstalt in Aussicht genommenen und vom Kanton unentgeltlich angebotenen Versuchsterrain sind bereits Eodungen durchgeführt worden, bevor auf dessen Benutzung infolge zu grosser Kostspieligkeit endgültig verzichtet wurde. Die aufgelaufenen Kosten von rund 10 200 Franken müssen von Bund und Kanton getragen werden.

Nach einzelnen Positionen verteilt, ergibt sich für die Zweiganstalt folgende Kostenzusammenstellung : Ursprünglich in Aussicht genommenes Versuchsterrain . . . . Fr. 10 200 Ankauf der Domäne «Praz Pourri» und des B a u l a n d e s . . . .

» 114 800 Bodenverbesserungen und Bodenbearbeitung » 100 000 Gebäudekosten » 575 000 Lebendes und totes Inventar » 50 000 Total Fr. 850 000 VI. Zusammenfassende Betrachtungen.

Für die Errichtung der Zweiganstalt ist mit diesen einmaligen Aufwendungen zu rechnen, wobei die zur Deckung benötigten Mittel nach Massgabe eines auf ungefähr zwei bis drei Jahre bemessenen Ausführungsprogramms bereitgestellt werden müssen. Der Bund wird als Bauherr auftreten und dem Kanton nach Beendigung der Arbeiten seinen Anteil am aufgelaufenen Aufwand anmelden. Auch unter Berücksichtigung der finanziellen Beteiligung des Kantons verbleibt dem Bunde eine Leistung von 450 000 Franken, die unter dem Binfluss der gegenwartigen Wirtschaftslage auf mindestens zwei, wenn nicht sogar mehr Budgetjahre verteilt wird. Für die Verwirklichung des Vorhabens sind einmal der Erwerb und die Bereitstellung des Versuchsterrains notwendig.

Die Zweiganstalt für Obstbau sollte baldmöglichst errichtet werden, da die vom Kanton und den landwirtschaftlichen Organisationen des Wallis immer nachdrücklicher gewünschte technische und wissenschaftliche Mitarbeit der Versuchsanstalt Lausanne ohne organisatorische und versuchsmässige Erweiterung nicht geleistet werden kann. Der Kanton Wallis wird den zugesicherten finanziellen Beitrag zur Hälfte auf die beteiligten Organisationen des Walliser Obsthandels und der Produzenten überwälzen und damit auch von diesen Kreisen ein angemessenes Opfer verlangen. Dieses Beispiel der Solidarität legt ein beredtes Zeugnis ab für das Interesse, das man im Wallis der eidgenössischen Zweiganstalt für Obstbau entgegenbringt. Es handelt sich im Prinzip nicht um die Errichtung einer neuen Versuchsstation, sondern bloss um eine zweckmässige E r w e i t e r u n g im Rahmen der von der V e r s u c h s a n s t a l t fürWe'in- und O b s t b a u , Lausanne schon bisher e r f ü l l t e n A u f g a b e n . Die in Lausanne dornizilierte Anstalt soll denwestschweizerischen Kantonen wenn möglich mit dem gleichen Nutzeffekt dienen

1000 und den Produzenten aller Gegenden zur "Verfügung stehen. Im Laufe der Jahre haben sich auf dem Gebiete des Obstbaues für das Waliis die Verhältnisse vollständig geändert, so dass sich eine Neuregelung im Sinne unserer Vorschläge aufdrängt.

Gestützt auf die vorstehenden Ausführungen bitten wir Sie, den erforderlichen Kredit für die Errichtung einer Zweiganstalt für Obstbau im Wallis der eidgenössischen Versuchsanstalt für Wein- und Obstbau Lausanne zu bewilligen und dem beiliegenden Entwurf zu einem Bundesbeschluss Ihre Genehmigung zu erteilen.

Wir benützen den Anlass, um Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, unserer vollkommenen Hochachtung zu versichern.

Bern, den 25. Juli 1946.1 Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der V i z e p r ä s i d e n t :

Etter.

Der Vizekanzler: Ch. Oser.

Beilage: Konvention.

1001 (Entwurf.)

Bundesbeschluss über

die Errichtung einer Zweiganstalt für Obstbau im Wallis der eidgenössischen Versuchsanstalt für Wein- und Obstbau, Lausanne.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrates vom 25. Juli 1946, beschliesst :

Art. 1.

Für die Errichtung einer Zweiganstalt für Obstbau im Wallis der eidgenössischen Versuchsanstalt für Wein- und Obstbau, Lausanne, wird unter dem Vorbehalt einer entsprechenden finanziellen Beteiligung des Kantons Wallis ein Kredit von 450 000 Franken bewilligt.

Art. 2.

Der Bundesrat wird ermächtigt, die am 16. Februar 1946 zwischen der Abteilung für Landwirtschaft des eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartementes und dem Landwirtschaftsdepartement des Kantons Wallis unter Eatifikationsvorbehalt abgeschlossene Konvention betreffend die Errichtung einer Zweiganstalt für Obstbau im Wallis zu genehmigen.

Art. 3.

Dieser Beschluss tritt, als nicht allgemein verbindlicher Natur, sofort in Kraft.

Der Bxmdesrat ist mit dem Vollzug beauftragt.

0734

1002 Beilage.

Übersetzung.

Vereinbarung zwischen

der schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Kanton Wallis betreffend die Schaffung einer eidgenössischen Zweigstation für Obstbau im Kanton Wallis.

Die schweizerische E i d g e n o s s e n s c h a f t , in Anbetracht der wirtschaftlichen Bedeutung des Obstbaues im Kanton Wallis ; der in den letzten Jahren erfolgten Ausdehnung dieses landwirtschaftlichen Betriebszweiges im Wallis; der zufolge spezieller klimatischer und pedologischer Verhältnisse des Bhonetales bestehenden wissenschaftlichen und praktischen Aufgaben; der Tatsache, da ss es der eidgenössischen Versuchsstation für Wein- und Obstbau in Lausanne unter den gegenwärtigen materiellen Voraussetzungen nicht möglich ist, diese Aufgaben zu lösen; und um der rationellen Entwicklung des Obstbaues in diesem Kanton die notwendige Unterstützung angedeihen zu lassen, beschliesst : die Gründung einer eidgenössischen Zv>eigstation für Obstbau im Kanton Wallis, hienach «Zweigstation» genannt.

In Anbetracht der besondern Vorteile, die die Tätigkeit der Zweigstation sowohl den Walliser Produzenten, als auch dem Kanton Wallis bietet, verpflichtet sich der Kanton Wallis, sich an den Anlagekosten der Zweigstation gemäss folgender Bestimmungen zu beteiligen:

Art. 1.

Aufgaben.

Die Zweigstation haL die Aufgabe, im Interesse der Walliser Obst- und Spezialkulturen die sich ergebenden wissenschaftlichen und praktischen Probleme zu lösen.

1003 Art. 2.

Aufbau.

Die Zweigstation besteht aus einem Versuchsgut, umfassend: a. Obst- und Spezialkulturen ; b. die notwendigen Bauten: 1. Bureauräume; 2. Ökonomiegebäulichkeiten ; 8. Unterkunft für den Chef der Kulturen, seinen Stellvertreter und für die zeitweise beschäftigten Hilfsarbeiter.

Art. 3.

Oberleitung.

Die Zweigstation wird der eidgenössischen Versuchsstation für Wein- und Obstbau in Lausanne angegliedert, der auch die administrative und wissenschaftliche Leitung übertragen ist. Das Personal besteht aus einem wissenschaftlich gebildeten Obstbautechuiker (in der Eegel Adjunkt des Direktors) sowie aus dem nötigen Hilfspersonal. Der Obstbautechniker trägt die Verantwortung für den guten Gang der Arbeiten, im Rahmen seiner in einem Pflichtenheft festgelegten Befugnisse. Er untersteht unmittelbar dem Direktor der Hauptstation.

Art. 4.

Arbeitsführuüg.

Die Zweigstation fuhrt die Untersuchungen und Versuche gemäss einem von der Direktion der Hauptstation ausgearbeiteten und der Aufsichtskommission der eidgenössischen Versuchsanstalten für Obst- und Weinbau genehmigten Programm durch.

Die Mitarbeit des wissenschaftlichen und technischen Personals der Hauptstation wird zugesichert.

Für das Studium von Spezialaufgaben kann die Versuchsstation Lausanne die wissenschaftliche Mitarbeit geeigneter Fachleute einer andern eidgenössischen Versuchsanstalt oder der Eidgenössischen Technischen Hochschule nachsuchen.

Art. 5.

Arbeitskräfte.

Die Zweigstation für Obstbau verfügt im fernem über den Chef der Kulturen, dem die praktischen Arbeiten übertragen sind. Es wird ihm eine Dienstwohnung zur Verfügung gestellt. Ihm zur Seite stehen die nötigen Arbeitskräfte, die ihren Wohnsitz im Kanton Wallis haben.

1004 Art. 6.

Bureaupersonal.

Die Bureauarbeiten werden einem oder mehreren, im Kanton Wallis wohnenden Bureaugehilfen übertragen.

Art. 7.

Obstbauanlagen.

1. Für die Anlage der Kulturen wird ein Areal von ungefähr 12 ha zur Verfügung gestellt.

2. Für diesen Zweck wird das Gelände «Praz Pourris», im Gemeindebann Vétroz gelegen, von der Burgergemeinde Conthey zum Preise von Fr.-.90 pro m2 erworben.

3. Die Herachtung dieses Areals und die Anlage der Obstgärten erfolgen etappenweise (s. Art. 13) ; während des Ausbaues wird das jeweils noch nicht benutzte Land durch die landwirtschaftliche Schule Châteauneuf bewirtschaftet. Die bezüglichen Bedingungen werden in einem speziellen Vertrag zwischen der Zweigstation und der landwirtschaftlichen Schule festgelegt.

Art. 8.

,

Landwirtschaftliche Bauten.

Die Ökonomiegebäude werden auf dem für die Obstbauanlagen bestimmten Areal errichtet.

Art. 9.

Verwaltungsgebäude.

1. Das Verwaltungsgebäude und die Obstlagerräume werden auf einem besondern Terrain, in der Nahe der Haltestelle «Châteauneuf-Conthey» SBB erstellt.

2. Das erforderliche Terrain wird von der Gemeinde Conthey erworben, die sich verpflichtet hat, den m2 zu Fr. l. 10 dem Bunde abzutreten.

Art. 10.

Einrichtungskosten.

1. Die Erstellungskosten der Zweigstation, die ursprünglich zu Fr. 600 000 veranschlagt waren, fallen je zur Hälfte zu Lasten des Bundes und des Kantons Wallis.

Im Falle der Überschreitung des Voranschlages werden die Mehrkosten ebenfalls zu gleichen Teilen getragen.

1005

2. In den Erstellungskosten sind Inbegriffen: a. der Ankaufspreis des unter Art. T und 9 bezeichneten Landes; b. die Kosten der Instandstellung des Areals für die Obstbauanlagen; Diese Arbeiten umfassen die Melioration des Geländes, die Erstellung von Weganlagen, der Umzäunung, die Erstellung und Ausrüstung einer Beregnungsanlage und einer festmontierten Spritzanlage für die Bekämpfung von Krankheiten und Schädlingen, die Zuleitung von Elektrizität und den Zukauf von Maschinen und Geräten für die Bodenbearbeitung, das übrige tote sowie das lebende Inventar nicht inbegriffen.

c. Die Kosten der Bauten, möbliert und ausgerüstet, gemäss Art. 8, umfassend : 1. ein Hauptgebäude mit Aufenthaltsräumen für das Personal, eine Wohnung, einen Sortierungs- und Lagerraum für die Früchte; 2. ein Ökonomiegebäude mit Geräte- und Maschinenräurnen etc. sowie einer Garage; 3. ein Gebäude für die zentrale Spritzanlage und Bäume für die Bekämpfungsmittel, die Spritzgerate und -maschinen; 4. das Verwaltungsgebäude möbliert und ausgerüstet, einschliesslich Laboratorium sowie Obstkeller und Kühlräume; 5. die Erstellung einer Telephonleitung und eines Weges vom landwirtschaftlichen Betrieb zum Verwaltungsgebäude.

3. Die Bezahlung aller Kosten erfolgt durch den Bund; der Kanton Wallis wird seinen Anteil je nach dem Fortschreiten der Arbeiten zurückerstatten.

Art. 11.

Betriebskosten.

Die jährlichen Betriebskosten gehen vollständig zu Lasten des Bundes.

Art. 12.

Einrichtungsarbeiten.

Die in Art. 10 vorgesehenen Bauten und Installationen werden etappenweise und unter Aufsicht der Zweigstation erstellt.

Art. 13.

Fertigstellung der Arbeiten.

Der Termin für die Beendigung der Arbeiten wird provisorisch wie folgt festgesetzt : 1. November 1946: Bodenmeliorationen. Erstellung der Wege, elektrische Installationen für den Gutsbetrieb.

1006 I.März 1947:

Wirtschafts- und Nebengebäude. Umzäunung, Beregnungsanlage.

I.März 1948: Verwaltungsgebäude.

I.November 1948: Zentrale Spritzanlage.

Art. 14.

Übergangsbestimmungen.

1. Um die Entwicklung der Zweigstation zu erleichtern und zu beschleunigen, verpachtet der Kanton Wallis dem Bunde die Parzellen 4 und 5 des Obstgartens der kantonalen landwirtschaftlichen Schule Châteauneuf.

2. Die Pachtbedingungen werden in einem speziellen Vertrag geordnet.

Art. 15.

Steuern.

'Die Zweigstation ist von jeder Kantons- und Gemeindesteuer befreit.

So vereinbart in Sitten am 16. Februar 1946, unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch den Bundesrat, zwischen Herrn Dr. E. Feisst, Direktor der Abteilung für Landwirtschaft des eidgenössischen Volkswirtschaf tsdepartementes, Bern, im Auftrag der schweizerischen Eidgenossenschaft und Herrn Staatsrat Troillet. Chef des Landwirtschaftsdepartementes des Kantons Wallis, im Auftrag des Kantons Wallis.

gez. M. Troillet.

gez. E. Feisst.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Errichtung einer Zweiganstalt für Obstbau im Wallis der eidgenössischen Versuchsanstalt für Wein- und Obstbau, Lausanne. (Vom 25. Juli 1946.)

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1946

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

16

Cahier Numero Geschäftsnummer

5082

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

01.08.1946

Date Data Seite

993-1006

Page Pagina Ref. No

10 035 603

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.